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2019/0316

Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)

Magistratsvorlage 09.10.2019

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2019/0316

7689 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
67 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
I 41 
III 61  
V 67 
  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0316 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)  
 
Vorlage vom: 09 .10.2019 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem gegenüber der ersten Offenlage geänderten Entwurf zum Bebauungsplan O 32  
– Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 2, Planteil 1 und 2, werden zu den Sitzungen 
ausgelegt/aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) und 
den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher 
Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser wird zugestimmt. 
2. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost –  für das Gebiet 
des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen der Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie a n 
Spessartring und Schwarzwaldring, der Erbacher Straße, dem Fiedlerweg, dem 
Olbrichweg und dem Lucasweg ist mit seiner Begründung mit Umweltbericht und den im 
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser gemäß § 4a Abs. 3 
BauGB erneut öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet

- 2 - 
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 a 
Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB BauGB erneut parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf O 32  
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1 -2 
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2 -2 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0316 vom 09.10.2019: 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und auf seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft 
zu vermeiden. Parallel zum Antrag über die Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit 
seinen bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO ist es ein Ziel der 
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das 
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige 
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. 
 
Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das Besucherzentrum, für welches der 
Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll. Das Ergebnis des 
internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die Bauleitplanung eingeflossen. 
Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleitplanung 
verbindlich gesichert werden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten, 
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die 
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als 
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden. 
 
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen 
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte 
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche 
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert. 
 
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. 05.2018 einen Aufstellungsbeschluss  
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  beschlossen, die vom 04.09.2018 bis 
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der 
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung 
durchgeführt wurde.  Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses  der 
Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019 zum Bebauungsplanentwurf nach 
ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 26.06.2019 eine aufgrund der 
Sommerferien zeitlich verlängerte Offenlage vom 09.07.2019 bis 23.08.2019 durchgef ührt. 
 
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die zu kleineren, 
jedoch teilweise offenlagerelevanten Änderungen des Planentwurfs geführt haben. Die 
Eingaben wurden, soweit sinnvoll und umsetzbar, berücksichtigt. Neben redaktionellen 
Klarstellungen wurde so z.B. ein zusätzlicher Erschließungsweg westlich der Stellplätze für 
das Grundstüc k Spessartring 73 bis 75 in den Plan aufgenommen, eine Richtigstellung der 
Tiefgaragenausweisungen und der zulässigen oberirdischen Stellplätze vorgenommen, ein 
Standort für Versorgungsanlagen definiert und Ergänzungen in Bezug auf das Umweltrecht 
(Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Artenschutz, Vogelschlag, etc.) eingefügt.  
Hinzu kamen neue Vorgaben aufgrund der Vorbereitung des Bauantrags für das 
Besucherzentrum, die durch vorgegebene Situationen (z.B. Fluchttreppen zwischen FH und 
Besucherzentrum) ebenfalls offenlagerelevante Planänderungen erforderten , die zum 
Zeitpunkt der ersten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs noch nicht bekannt waren .

- 4 - 
Daher ist eine erneute Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfs O 32 mit seiner 
entsprechend ergänzten Begr ündung erforderlich und hier zu beschließen.  
 
Abwägungstabellen zu den eingegangenen Stellungnahmen sind nicht Bestandteil dieses 
Beschlusses. Die übernommenen Anregungen wurden in Plan und Begründung eingearbeitet.  
Die endgültigen Abwägungstabellen werden  zum Satzungsbeschluss vorgelegt und werden 
die Abwägung sowohl der Anregungen aus der ersten, als auch aus der erneuten Offenlage 
enthalten. Dieser Weg wurde gewählt um eine schnellere erneute Offenlage zu ermöglichen.  
 
Zu 1. und 2.: 
 
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost –  (Anlage 2, wird zu 
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 1) wurden erarbeitet.  
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentlic he 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur erneuten öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der gleichzeitigen 
Einstellung in das Intern et gem. § 4a Abs. 4 BauGB.  
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB parallel zur Offenlage erneut beteiligt. 
 
 
Dezernat Dezernat III: Dezernat V: 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister  Stadträtin Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung  
 
- Akten z. Hd. des Berichterstatters

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.10.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
67 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
I 41 42 
III 61  
V 67 56 
Stvv 
  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0316 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
412 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)  
 
Vorlage vom: 09.10.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem gegenüber der ersten Offenlage geänderten Entwurf zum Bebauungsplan O 32  
– Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 2, Planteil 1 und 2, werden zu den Sitzungen 
ausgelegt/aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) und 
den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher 
Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser wird zugestimmt. 
2. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost –  für das Gebiet 
des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen der Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie a n 
Spessartring und Schwarzwaldring, der Erbacher Straße, dem Fiedlerweg, dem 
Olbrichweg und dem Lucasweg ist mit seiner Begründung mit Umweltbericht und den im 
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser gemäß § 4a Abs. 3

- 3 - 
BauGB erneut öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet 
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a 
Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB BauGB erneut parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf O 32  
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1-2 
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2 -2 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0316 vom 09.10.2019:  
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und auf seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft 
zu vermeiden. Parallel zum Antrag über die Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit 
seinen bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO ist es ein Ziel der 
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das 
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige 
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. 
 
Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das Besucherzentrum, für welches der 
Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll. Das Ergebnis des 
internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die Bauleitplanung eingeflossen. 
Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleitplanung 
verbindlich gesichert werden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten, 
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die 
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als 
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden. 
 
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen 
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte 
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche 
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert. 
 
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. 05.2018 einen Aufstellungsbeschluss 
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  beschlossen, die vom 04.09.2018 bis 
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der 
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung 
durchgeführt wurde. Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019 zum Bebauungsplanentwurf nach 
ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 26.06.2019 eine aufgrund der 
Sommerferien zeitlich verlängerte Offenlage vom 09.07.2019 bis 23.08.2019 durchgef ührt. 
 
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die zu kleineren, 
jedoch teilweise offenlagerelevanten Änderungen des Planentwurfs geführt ha ben. Die 
Eingaben wurden, soweit sinnvoll und umsetzbar, berücksichtigt. Neben redaktionellen 
Klarstellungen wurde so z.B. ein zusätzlicher Erschließungsweg westlich der Stellplätze für 
das Grundstück Spessartring 73 bis 75 in den Plan aufgenommen, eine Ri chtigstellung der 
Tiefgaragenausweisungen und der zulässigen oberirdischen Stellplätze vorgenommen, ein 
Standort für Versorgungsanlagen definiert und Ergänzungen in Bezug auf das Umweltrecht 
(Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Artenschutz, Vogelschlag, etc. ) eingefügt.  
Hinzu kamen neue Vorgaben aufgrund der Vorbereitung des Bauantrags für das 
Besucherzentrum, die durch vorgegebene Situationen (z.B. Fluchttreppen zwischen FH und 
Besucherzentrum) ebenfalls offenlagerelevante Planänderungen erforderten, die zum 
Zeitpunkt der ersten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs noch nicht bekannt waren .

Daher ist eine erneute Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfs O 32 mit seiner 
entsprechend ergänzten Begründung erforderlich und hier zu beschließen.  
 
Abwägungstabellen zu den eingegangenen Stellungnahmen sind nicht Bestandteil dieses 
Beschlusses. Die übernommenen Anregungen wurden in Plan und Begründung eingearbeitet.  
Die endgültigen Abwägungstabellen werden zum Satzungsbeschluss vorgelegt und werden 
die Abwägung sowohl der Anregungen aus der ersten, als auch aus der erneuten Offenlage 
enthalten. Dieser Weg wurde gewählt um eine schnellere erneute Offenlage zu ermöglichen.  
 
Zu 1. und 2.: 
 
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost –  (Anlage 2, wird zu 
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 1) wurden erarbeitet. 
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur erneuten öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der gleichzeitigen 
Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.  
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel zur Offenlage erneut beteiligt. 
 
 
Dezernat Dezernat III: Dezernat V: 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadträtin Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung  
 
- Akten z. Hd. des Berichterstatters

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168
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
69A
6769
7
7977757371
1
108A
108B 7A
7
108 5
10
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100
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15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 7678
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A
A
A
A
A
A
N
H
6,20
WA g
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
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14622
14624
14628
1507 1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616 17
129
2
1313
1322
13311341
1362
1383
2
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
87
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15
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9
8
66 70
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97
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4
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63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75 77
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140A
A
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
Erbacher Straße
 Ga
 Ga Ga Ga
 Ga Ga
 Ga
TG
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
TG
TG
TG
 TG
TG /St
WA o
WA o
SOHochschuleo Spielplatz
D
IV
FD oSIV
D
D
D
D
161
73
WD
III
WDIII
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II
II
II
WDIIIZDIII
FD oSV
VFD oSWD
FDIIII
IIIII
II
ZD
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IVFD oS
V
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IVFD oS
VFD oS
IVFD oS
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VIFD
VIFDFDIX
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II
II
VIFD oS
IIIWDIIII
II
FD oS
FD oS
IIIII
FD oS
VFD
TG
GHmax=184.0 m ü.NHN GR = 1.400 m2
III
St
OK GL= 170,0 m ü.NHN
15618
GHmax=183.35 m ü.NHN
GHmax=186.65 m ü.NHN D
DD
D
 St
III Ga
FD oS
KS= 165,0 m ü.NHN
TG
GSt
FD oSGHmax=186.0 m ü.NHN
FD oS
o
WA a
WA a
 St
 Ga Ga Ga
FD oS
FD oSFD oS
FD
156
GHmax=184.0 mü.NHN
GHmax=185.50 m ü.NHN
KS= 165,0 mü.NHN
 FD oS
WA o
FD oS
FD
FD
FD oS
SD
SD
GGa
GR = 350 m2
131
III
WA g
II
VFD oSIVFD oS
o
GHmax=189.0 m ü.NHN
GHmax=185,0 m ü.NHN
I
TG
St
St
St
StStStStSt
St
4,70
St
St
14,00
5,70 5,00
4,90
6,50
WA g
 St
GGa
I
o
WA o
WA o
St
SD St
St
St
St
St
3,50
3,90
FD oS
WDFD 
7,60
38,00
27,00
St
139
Einteilung der Teilbereiche
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den______________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
                 ______________________ Die Dezernentin
Darmstadt, den ___________Stadtplanungsamt
                  _______________________Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt                       DarmstadtGemarkung Darmstadt      Flur 2
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültig
Entwurf zum Bebauungsplan   O 32- Mathildenhöhe - Ost -mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
50403020100
Maßstab im Original  1 : 500

anlage 3

39394 Zeichen

o
z.B. III  
St/Ga
g
GSt 
GHmax=  m
     oS
GR =    qm
WA
SO
Hochschule
KS =     m
SD
FD
WD
FD
D
D
a
ZD
D
OK GL=
170,0 m
GGa
9. Grünflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
 Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflä-
chen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspiel-
plätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der Wege- und 
Spielbereiche ist unzulässig. 
9.1 Öffentliche Grünflächen
9.1.1 Straßenbegleitgrün 
9.2 Private Grünflächen
9.3 Spielplatz
10.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
10.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
 Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir-
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall: 
 - freie Schallausbreitung nachts
 - Immissionshöhe 4 m über Gelände.
10.1.1 Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
 Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen 
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen 
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel 
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01 
einander wie folgt zugeordnet sind:
       
 
 Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit 
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren 
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
 
 Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise 
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw. 
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung 
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden. 
 Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen 
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise 
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka, 64297 Darmstadt).
 Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt 
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis 
gegen Außenlärm vorgibt.
10.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
 Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern 
zwischen der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-Nacht-Isophonen und der 
Dieburger Straße / dem Spessartring sind schalldämmende Lüftungseinrich-
tungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen 
kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsan-
lage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter 
Luftaustausch gewährleistet ist.
 
 
 Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt). 
 Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise 
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis   
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50 
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung 
durch Gebäude).
11.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft   (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
11.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und 
-stauden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
11.2  Oberflächenbefestigung, Niederschlagswasserversickerung 
 Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit 
wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen 
anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-
tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Nieder-
schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
11.3 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
 Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur 
Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten für die 
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natri-
umdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik 
und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig. 
11.4  Schutz vor Vogelschlag
 Zur Vermeidung von Vogelschlag und damit der Tötung von artenschutz-
rechtlich geschützten Tierarten ist in den straßenseitigen Fassadenteilen für 
Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² ausschließlich 
die Verwendung von Vogelschutzglas mit hochwirksamen Mustern / Grafiken 
zulässig.
11.5 Nisthilfen
 Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, 
 Höhlen- oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeit-
lich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Für je 
zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungs-
bereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekör-
per mindestens zwei künstliche Nisthilfen oder ein Quartier für gebäudebrü-
tende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.
11.6 Dachbegrünung  
 Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m
2 
sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und 
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausge-
nommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
11.7 Vorgartenzone 
 Die Vorgartenzone definiert sich durch einen Bereich von 5,0 m gemessen 
ab der Grundstücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Festset-
zung bezieht sich auf die Baugrundstücke im Teilbereich III (siehe Beikarte 
im Planteil 1/2) und auf das Grundstück Fiedlerweg 14.
11.7.1 Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu 
pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit 
gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen.
 
 Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge sowie 
Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Außerdem sind in der 
Vorgartenzone von den unter 6.3 genannten Nebenanlagen Fahrradstellplät-
ze und Standplätze für Abfallbehälter bis zu einer Größe von 10 m
2 zulässig.
2.  Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Maximalhöhe einer Einfriedung beträgt 1,6 m, jeweils gemessen von 
der Gehwegoberkante an der Grundstücksgrenze. Bei Einfriedungen mit 
Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite die Absturzhöhe von 0,90 m 
einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer-
den, sind innerhalb des Teilbereichs III (siehe Beikarte im Planteil 1/2) nur 
entlang des Fiedlerwegs zulässig.
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
 - Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 0,5 m,
 - Mauern aus Naturstein oder verputzt,
 - Hecken (frei wachsend o. geschnitten) aus Laubgehölzen, gem. Pflanzliste 
  (s. Hinweis V. 15).
2.1.4 Zwischen aneinander grenzenden Grundstücken außer zu den Verkehrsflä-
chen hin sind geschlossene und blickdichte Einfriedungen als Mauern oder 
vergleichbare Bauarten nicht zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit 
Bepflanzungen zulässig.
 
2.2 Stützmauern
2.2.1 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei-
sen zulässig:
 - Natursteinmauerwerk
 - Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
 - Trockenmauerwerk
 Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch Ziegelstützmauern so-
wie im Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße Betonstütz-
mauern zulässig.
 Stützmauern zwischen Grundstücken sind nur bis zu einer Höhe von 0,5 m 
zulässig.
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
 Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu 
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
2.3.1 Stellpätze / Oberflächen
 Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sowie private Stell-
plätze sind wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge 
gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbelä-
ge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B. 
Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
 Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Ab-
grabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen / Geländemodellierungen 
sind bis maximal 0,5 m bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Der Böschungswinkel darf max. 35 % betragen. Abgrabungen sind bis 
zu einer max. Breite von 40 % der  jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
 Aufschüttungen sind unzulässig.
2.3.3 Im Bereich des Grundstücks Dieburger Straße 97 (Biergarten) ist die vorh. 
Geländehöhe genau einzuhalten. (Alle Höhen entsprechen DHHN 92)
2.3.4 Abfallbehälter
 Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder 
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen 
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser
 
 Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
 
 Nach § 37 HWG soll Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser verwer-
tet werden, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht 
entgegen stehen. Die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für Niederschlags-
wasser, dass verwertet, verrieselt oder versickert wird.
 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken 
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser 
dienen, dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zi-
sternen muss mindestens 25 l/m
2  horizontal projizierte unbegrünte Dachflä-
che betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
 (§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage des Denkmalschutzes
 Hinweis auf Kulturdenkmale und Gesamtanlagen
 Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
 - Olbrichweg 10, rückwärtiges Gebäude mit Garten
 - Brauereikeller unter Dieburger Straße Nr. 75, 77, 85, 87, 97 und Fiedler-   
   weg Nr. 22  
 
1.2 Einfriedungen, die als Sachteile gemäß Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
eingetragen sind.
1.2.1 Historische Stützmauer an der Dieburger Straße
2. Die entlang des Spessartrings verlaufende Allee ist nach § 13 
HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt.
V. HINWEISE      
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
 Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen 
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, 
Block D, Zi. 204 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
2. Artenschutz
2.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
 Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und 
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder 
Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche 
Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten. 
 Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten: 
 Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG 
vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und 
Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig 
ausweichen. 
 Fledermäuse: Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit 
Einfluss auf den Brauereikeller ist die Betreuung durch einen Fachkundigen 
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die 
Pläne auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die 
Baumaßnahmen in Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen.
 Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder 
Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu 
untersuchen, um einen Tierbesatz zu verhindern. 
 Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. 
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug 
gewartet werden.
 Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen 
von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen.
Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind Teile des 
Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der 
näheren Umgebung im Gebiet auszubringen.
 Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutz-
rechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbständig der zuständigen 
Naturschutzbehörde zukommen zu lassen ist.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 
25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 03.09.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit 
vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.09.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019.  
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 26.06.2019.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block 
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 09.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 und mindestens 
zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben 
vom __.__.____.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von 
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am  
Er besteht aus den Planteilen 1/2 und 2/2.
    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 ________________________
  Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB 
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am      .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung 
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadt-
haus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____   bis einschließlich  __.__.____ 
.
Entwurf zum Bebauungsplan   O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 2/2
Der Planteil 2/2 ist nur in Verbindung mit dem Planteil 1/2 gültig.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess.
 Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch 
Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-
setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 
des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
  
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
 Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet  (§ 4 BauNVO) 
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr.  2., 4. und 5. BauNVO sind nicht 
zulässig. 
2.2 Sonstige Sondergebiete Hochschule (§ 11 BauNVO)
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
 Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
     
3. Maß der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO) 
3.1 Max. Größe der Grundfläche baulicher Anlagen
3.2 Zahl der Vollgeschosse
3.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 4 BauNVO) 
3.3 Spitzbodenausbau
3.3.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume 
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des 
Dachraumes liegt.
    
3.4 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,0 m 
zurückspringen. 
3.5 Gebäude, auf denen Staffelgeschosse nicht zulässig sind
 
3.6 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 Abs. 3 und 18 BauNVO) 
Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92
3.6.1 Die max. Geschosshöhe von zulässigen Vollgeschossen und Staffelgeschos-
sen darf 3,0 m nicht überschreiten; Bezugsebenen sind die Oberkanten der 
Rohdecken (OKRD). 
 Diese Festsetzung gilt nicht für Gebäude im Teilbereich II (s. Beikarte im 
Planteil 1/2), mit Ausnahme des Grundstücks Fiedlerweg 14.
 
3.6.2 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei 
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen 
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) des Geschosses nicht überschritten 
werden. Dies gilt nicht für die Gebäude im Teilbereich II.
3.7 Höhenlage baulicher Anlagen
 Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 0,5 m über 
der Gehweghinterkante der Straße an der Haupterschließungsseite des 
Gebäudes liegen. Gemessen wird auf Höhe der Gebäudemitte an der der 
Haupterschließung zugewandten Seite. 
3.8 Max. Tiefe der Kellersohle
 
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
 (§ 9 Abs. 1 Nr.  2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
 In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand 
als Einzelgebäude zu errichten. 
4.2 Geschlossene Bauweise
 In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen 
Grenzabstand errichtet.
4.3 Abweichende Bauweise
 In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb 
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
 
5. Überbaubare Grundstücksflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2  BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
 Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und 
Baugrenzen festgesetzt. 
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
 Ausnahmsweise können in der Teilfläche III die Baugrenzen durch bauliche 
Anlagen wie Balkone, eingeschossige Anbauten und Wintergärten auf einer 
Gebäudeseite mit einer max. Tiefe von 4,0 m auf 2 / 3 der Fassadenlänge 
überschritten werden.
5.3 In den gekennzeichneten Flächen sind ausnahmsweise Treppenanlagen und 
Fluchttreppen zulässig.
5.4 Terrassenflächen
 Versiegelte Terrassenflächen sind bis zu einer Fläche von 20 m
2 auch außer-
halb der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
6.     Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not-
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen 
zulässig.
 
 Stellplätze / Garagen
 Tiefgaragen
 Gemeinschaftsstellplätze
 
 Gemeinschaftsgaragen incl. Fahrradstellplätze
6.2 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.3 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla-
gen i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als: 
 - Fahrradabstellplätze
 - Anlage zur Gartenbewirtschaftung, (z.B. Geräteschuppen, Gewächs-
   häuser), 
 - Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons, 
   Pergolen),
 - Standplätze für Abfallbehälter.
 Die Einschränkungen unter Ziffer I.11.7.1 sind zu beachten.
 Die Summe aller Nebenanlagen (i.S.d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 15 m
2 Grundfläche sowie 45 m3 umbauten Raum begrenzt.
 Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen sind Flächen für Fahrradabstellplätze 
bis zu einer Größe von 60 m2 zulässig.
7.  Verkehrsflächen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen
7.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
 - Verkehrsberuhigter Bereich
 - Fußgängerbereich
 - Öffentliche Parkplätze
7.3 Einfahrt
7.4 Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit; 
Innerhalb der privaten Grünflächen beträgt die max. Gehwegbreite 2,0 m.
8. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
8.1 Zweckbestimmung Elektrizität
8.2 Zweckbestimmung Gas
      
8.3 Öffentliche Sammelstandorte sind nicht zulässig im Lucasweg, Olbrichweg  
und südlicher Spessartring, sowie in den Kreuzungs- und Einmündungsbe-
reichen dieser Straßen.
11.8 Tiefgaragen
 Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, 
die nicht durch oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflächen 
überdeckt sind, sind mit einer Vegetationsschicht von mind. 0,3 m Stärke 
(zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken und zu begrünen.
11.9 Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller 
(Dieburger Str. 97) haben, sind nur außerhalb der Überwinterungszeiten, 
Erkundungs- Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzu-
nehmen. Der mögliche Zeitraum, um solche baulichen Tätigkeiten durchzu-
führen, liegt je nach Witterung zwischen Ende März und Mitte August. Die 
Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. 
Die Einflugschneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
12.  Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen
 Die Fläche ist mit blühenden Stauden bzw. mit freiwachsenden mittelgroßen 
Blühsträuchern in den Anteilen 20 % bzw. 40 % der Gesamtfläche zu be-
pflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
12.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
12.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und 
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs 
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend  
Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz 
für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch 
festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.
12.3  Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
12.3.1  Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans 
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte 
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 15). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietshei-
mischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen.
12.3.2 Je angefangene 200 m
2 nicht überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens 
ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenemp-
fehlung (s. Hinweis V. 15) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen 
und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
 
12.4 Baumschutzmaßnahmen
12.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau-
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V. 14).
12.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW 
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz 
Südhessen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume 
zu verschieben (s. Hinweis V. 11).
12.5 Fassadenbegrünung
 Die Fassaden sind mind. zu 25 % zu begrünen, sofern brandtechnische 
Regelungen dem nicht widersprechen. Fassaden von Gebäuden, die an 
öffentliche Grünflächen angrenzen, sind zu mind. 50 % zu begrünen. Ausge-
nommen hiervon sind denkmalgeschützte Gebäude.
 Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu verwen-
den.
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
 Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
 S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1.  Gestaltung baulicher Anlagen 
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform (s. Festsetzung im Planteil 1 / 2)
 
 - Satteldach
 - Flachdach (s. II.1.1.4.1)
 - Walmdach
 - Zeltdach
 Hauptfirstrichtung
1.1.2 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die vorhandene Dachform 
zu erhalten und ggf. wieder herzustellen. Bei Einzeldenkmälern ist als Aus-
nahme bei der Rekonstruktion einer ehemals vorhandenen Dachform eine 
Abweichung von der festgesetzten Dachform zulässig.
1.1.3 Geneigte Dächer
1.1.3.1 Firste und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten, 
Balkonanlagen und andere untergeordnete Bauteile nicht unterbrochen 
 werden.
 
1.1.3.2 Als Dachneigung sind mindestens 30
0  und höchstens 450 zulässig. Als 
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon 
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies 
vorgibt.
1.1.3.3 Dachaufbauten, Dachgauben
 Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite 
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens    
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
1.1.3.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang, 
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten muss ein Mindestab-
stand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.3.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder 
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50 % der Dachbreite (Traufe) betra-
gen.
1.1.3.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszu-
bilden und an der Oberseite mit Ziegel, Schindel oder Kupfer- / Zinkblech 
einzudecken.
1.1.3.7 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
1.1.3.8 Dacheindeckungen
 Bei Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur rote oder braune Farb-
töne oder graue bis schwarze Dacheindeckungen aus Tonziegeln, Schiefer 
oder Dachsteinen zulässig.
 Unzulässig sind Dacheindeckungen mit Wellplatten, glasierten Ziegeln oder 
Kunststoffplatten
1.1.4 Flach geneigte Dächer
1.1.4.1 Die mit FD gekennzeichneten Gebäude sind als Flachdach oder flach ge-
neigtes Dach mit einer max. Neigung von 5° auszubilden. 
 
1.1.4.2 Bei flach geneigten Dächern und Flachdächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25 % der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachauf-
bauten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten 
müssen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen.
1.2 Gebäudefassaden
1.2.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur-
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als 
 20 % der Fassade einnehmen.
1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.3 Antennen
1.3.1 Parabolantennen und Funkantennen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht 
von den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
1.3.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.4.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent-
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 5 m2  nicht überschreiten. Im rest-
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2  und eine sichtbare 
Höhe von 0,50 m nicht überschritten werden.
1.4.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- un-
4ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen 
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.5 Solaranlagen
1.5.1 Solaranlagen sind auf den geneigten Dächern nicht zulässig.
Wissenschaftsstadt                      Darmstadt
Gemarkung Darmstadt                                                  Flur 2
2.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
 Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt 
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen 
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren 
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert 
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen wer-
den. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Flucht-
rampen für Kleintiere versehen werden.
3. Biodiversität
 Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. 
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu 
berücksichtigen.
4. Umweltschutz
 Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, 
Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so-
weit wie möglich einzuschränken. 
5. Bodendenkmale
 Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem 
Landesamt für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denk-
malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 
6. Bodenveränderungen
 Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf 
 sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des 
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen 
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium 
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, 
zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hin-
zuzuziehen. 
7. Altflächen / Altlasten 
 Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidi-
um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 
41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu beteiligen.
8. Altstandorte
 Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
 - Dieburger Straße 75, Teppichreinigung, Branchenklasse 5 (sehr hohes  
  Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683
 - Dieburger Straße 77, Transport von Gütern (ohne Wartung), Branchenklas- 
  se 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684
 - Dieburger Straße 87, Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer, Bran- 
  chenklasse 0 (kein Gefährdungspotential), ALTIS-Nr. 411.000.030-001.224
 - Erbacher Straße 72, Transport von Gütern (mit Wartung), Branchenklasse 4 
  (hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027
 - Fiedlerweg 20, Garten- und Landschaftsbau, Branchenklasse 0 (kein Ge- 
  fährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231
 - Fiedlerweg 22, Brauerei, Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspoten-
   tial), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029
 - Hoetgerweg 10, Mauerei (Hochbau (ohne Fertigteilbau)), Branchenklasse 1 
  (sehr geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-  
  001.055
 - Spessartring 57, Einzelhandel mit Kraftwagen, Branchenklasse 2 (geringes 
  Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122
 - Spessartring 65, Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher), Branchen- 
  klasse 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030- 
  001.123
 - Spessartring 69, Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Branchen- 
  klasse 5 (sehr hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030- 
  001.121
 Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch 
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer 
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen 
Vorschriften zu beachten.  
9. Kampfmittelbelastung und -räumung
 
 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln 
ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen 
auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen 
erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im 
Lande Hessen“ sind zu beachten.
10. Klimaschutz 
 Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils 
gültigen Fassung nachgewiesen werden.
11. Leitungsschutzmaßnahmen 
 Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien 
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume 
entsprechend zu verschieben.  
 Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem 
Versorgungsträger abzustimmen.
12. Öffentliche Verkehrsflächen 
 Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen 
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands 
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, 
sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kön-
nen bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegeben-
heiten angepasst werden. 
13. Stellplätze
 
 Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vom 26.06.2019 zu beachten.
14. Baumschutzsatzung 
 Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze 
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
15. Pflanzliste
 Bäume 1. und 2. Ordnung:
 Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schwar-
zerle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocasta-
num), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche 
(Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Ju-
glans regia), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), 
Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn 
(Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zweigriffeliger Weißdorn 
(Crataegus laevigata), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Trau-
benkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Ebere-
sche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica)
 Sträucher:
 Feld-Ahorn (Acer  campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier 
lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche 
(Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus 
avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus euro-
paeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Faul-
baum (Rhamnus frangula), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa 
canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia), 
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
 Fassadenbegrünung:
 Pfeifenwinde(Aristolochia macrophylla), Baumwürger (Celastrus orbiculatus),
 Waldrebe i.S. (Clematis spec.), Efeu (Hedera helix), Kletter-Hostensie (Hy-
dragea petiolaris), Hecken-Kirsche i.S. (Lonicera spec.), Wilder Wein i.S. 
(Parthenocissus spec.), Knöterich (Polygonatum aubertii), Kletter-Rosen i.S. 
(Rosa spec.).
 
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am   __.__.____    
 
Darmstadt, den __.__.____  
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 ________________________
  Die Dezernentin
TG
Lärm-
pegel-
bereich
Maßgeblicher  
Außenlärmpegel 
La / [dB(A)]
I bis 55
II 56 bis 60
III 61 bis 65
IV 66 bis 70
V 71 bis 75
VI 76 bis 80
VII > 80
2. Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom      .
Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am      .
2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block 
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____       bis einschließlich __.__.____       
und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.

anlage 5

248 Zeichen

Punkt 11: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) 
 (V-Nr. 2019/0316) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
 zuzustimmen. 
  
 Stimmenthaltungen: Fraktion Die Linke., FDP und UWIGA

anlage 1

365457 Zeichen

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2 
 
I N H A L T 
 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5 
 
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5 
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6 
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 7 
3.1 Aufgabenstellung ............................................................................................. 7 
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes ........................................................ 7 
3.3 Integration in das Stadtbild ............................................................................. 8 
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 9 
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ..................................... 10 
5.1 Regionalplan Südhessen 2010 ....................................................................... 10 
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) .......................... 10 
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 11 
5.4 Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 12 
5.5 Denkmalschutz .............................................................................................. 12 
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 13 
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 13 
6.2 Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe ........................ 14 
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe ......................... 14 
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 15 
7.1 Planungsgebiet .............................................................................................. 15 
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 16 
7.3 Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 18 
7.4 Private Freiflächen ......................................................................................... 19 
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 19 
7.6 Verkehr/Erschließung .................................................................................... 19 
7.7 Altflächen ...................................................................................................... 22 
7.8 Kampfmittel .................................................................................................. 23 
8. Ziele der Planung ............................................................................................... 23 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Kulturstandort ..................... 24 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 24 
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten in privaten und 
kulturellen Bereichen ..................................................................................... 25 
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen ........................ 25 
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen ......... 25 
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen 
Straßenraum ................................................................................................. 25
 
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten durch eine 
integrierte Gestaltungssatzung ...................................................................... 29 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung ...................................................................... 29

3 
 
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 30 
11. Biodiversität ....................................................................................................... 31 
12. Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 32 
 
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES .................................................... 33 
 
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) ....................................... 33 
1. Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 33 
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 33 
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da) ......................... 33 
1.3 Flächen für Gemeinbedarf .............................................................................. 34 
2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 34 
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ) ...................................... 34 
2.2 Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 35 
2.3 Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 35 
2.4 Höhenbezugspunkt ........................................................................................ 36 
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen ......................................................................... 36 
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen ........................................................... 36 
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 36 
3.2 Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 36 
3.3 Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 37 
4. Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 37 
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen ....................................... 37 
6. Verkehrsflächen .................................................................................................. 38 
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ........................................................... 38 
8. Grünflächen ........................................................................................................ 39 
8.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 39 
8.2 Spielplatz ...................................................................................................... 39 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Immissionsschutz 
– Lärm ............................................................................................................... 39 
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft ........................................................................................ 40 
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .... 40 
 
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 41 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 41 
1.1 Dachgestaltung ............................................................................................. 41 
1.2 Fassadengestaltung ....................................................................................... 42 
1.3 Antennenanlagen ........................................................................................... 42 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 42 
2. Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 43 
2.1 Einfriedungen ................................................................................................ 43

4 
 
2.2 Stützmauern ................................................................................................. 43 
2.3 Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 44 
 
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB) .......................................... 44 
1. Denkmalschutz ................................................................................................... 44 
 
D. HINWEISE .............................................................................................................. 44 
 
Statistische Angaben ........................................................................................................ 45 
 
 
TEIL B UMWELTBERICHT 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Planung vor: 
 
 
Begleitende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe – vom 
25.03.2019, Stete Planung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Sandbergstraße 65, 
64285 Darmstadt 
 
Schalltechnische Untersuchung  Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost vom 07.02.2019, 
Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro, Strohweg 45, 64297 
Darmstadt 
 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Nordost – Artenschutzfachbeitrag vom 18.03.2019, 
naturplan, An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt

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3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung 
 
3.1 Aufgabenstellung 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu 
vermeiden. Planungsziele, die mit der Aufstellung des alten Bebauungsplanes O 13 (1972) 
avisiert wurden, sollen aufgehoben und planun gsrechtlich durch die neuen städtebaulichen 
Ziele ersetzt werden, die im Zusammenhang mit der Beantragung zum Welterbe in einem 
Managementplan formuliert wurden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite  der Mathildenhöhe 
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen 
wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt 
und als ebenbürtiger Stadtraum entsprechend den anderen Seiten weiterentwickelt werden. 
 
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit 
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die 
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzon e) sowie die Flächen für das 
Besucherzentrum und weitere kult urelle Einrichtungen durch Ba uleitplanung verbindlich zu 
sichern. 
 
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes 
 
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an 
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert 
verschiedene Brauereien etabliert, von welche n bis heute noch ein großer Teil der tief 
liegenden Kelleranlagen mit Verbindungsgängen erhalten ist. 
 
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokume nt deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe 
1901 mit ihren neuen Bauten erstmals bewu sst in die städtebauliche Entwicklung mit 
einbezogen. Der Osthang ist jedoch jenseits von Lucasweg und Olbrichweg nur zu kleinen 
Teilen bebaut gewesen. Dies hängt auch entscheidend mit der Ausweitung der Brauereien 
nach 1905 zusammen. 
 
Im 2. Weltkrieg wurde die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am Osthang. 
Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen 
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich 
Gestaltung der Hochschule Darmstadt. Das Gebäude wurde 1986 erweitert. 
 
Östlich des Fiedlerwegs bis zum Bereich der Bahnlinie ist eine Reihe unterschiedlicher 
Wohngebäude zu finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit, die nach der 
Zerstörung vereinfacht wieder aufgebaut wurde, entstanden nach dem 2. Weltkrieg am 
östlichen Ende des Olbrichwegs und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren 
Ausprägung vom Bungalow bis zum 5-ge schossigen Mehrfamilienhaus reicht. 
 
Nach der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem 2. Weltkrieg die Frage einer 
umfassenden Neuordnung des Gebiets. Am 13.07.1972 wurde daher die Aufstellung des 
Bebauungsplanes O 13 – Mathild enhöhe Ost – beschlossen (I nkrafttreten am 23.01.1974). 
Noch unter der Einwirkung des Großwohnungsba us der späten 1960er Jahre wurden sechs 
kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 10 Geschossen sowie einer ergänzenden

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Randbebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant. Auf dem städtischen Grundstück am 
Olbrichweg wurden die Voraussetzungen für ei n Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus 
geschaffen. 
 
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu 
wurde zwar ein neuer Plan aufgestellt (O 13.1), der jedoch nicht zur Satzung beschlossen 
worden ist. 
 
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie 
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb zu r Neuorientierung der Fläche durchgeführt, 
eine Umsetzung der Planungen fand abermals nicht statt. 
 
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens („Fo rum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006 
deutlich, dass bei einer Entscheidung für di e Neubebauung eine Option für kulturelle 
Entwicklungen verbleiben muss, welche die Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben. 
 
Neue Impulse gab es durch die internationale Summerschool, den Architektur-Sommer 
2014, in welchem durch eine temporäre Bebauung  das freie Grundstück am Osthang bespielt 
wurde und Diskussionen zu einer Neuausri chtung der Mathildenhöhe stattfanden. 
 
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe 
 
Die Entscheidung, die heute noch verbliebene n baulichen Anlagen der vier ehemaligen 
Ausstellungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in 
die Liste des Welterbes zu nominieren, macht es notwendig, ein Gesamtkonzept für die 
Weiterentwicklung der Mathilden höhe zu erstellen. Durch de n „Masterplan Mathildenhöhe“, 
der im Rahmen des Managementplans für das No minierungsgebiet erstel lt wurde, ist durch 
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung überprüft worden. Die 
Ergebnisse wurden am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. 
 
Der Masterplan umfasst als zentralen Bauste in das Besucherzentrum sowie ergänzende 
kulturelle Einrichtungen, di e baulich auf den städtischen Flächen des Osthangs und am 
Nordhang entwickelt werden können. 
 
Im 2. Halbjahr 2018 wurde für die Fläche des Osthangs ein nicht-offener Realisierungs- und 
Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Masterplan gab die Rahmenbedingungen vor, welche in 
die Auslobung für den Wettbewerb und in die Neuordnung des Osthangs einflossen. Der 
Realisierungsteil umfasste die Fläche des Besucherzentrums, der Ideenteil konzentrierte sich 
auf die verbleibenden Flächen des Osthangs. Das Entwurfskonzept des 1. Preisträgers 
(Realisierungsteil) wurde Grundlage der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen für 
diesen Bereich. Die planerischen Aussagen des Ideenteils wurden als Anregungen in der 
weiteren Diskussion aufgenommen und wurd en in wichtigen Elementen übernommen. 
 
3.3 Integration in das Stadtbild 
 
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe und  damit auch auf das Nominierungsgebiet des 
möglichen Welterbebereichs ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung 
der Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.

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22 
 
Zur Ermittlung der Nachfrage im ruhenden Verkehr wurde 2013 eine Erhebung durchgeführt. 
Eine Gegenüberstellung zeigt, dass das Parkierungsangebot zumindest tagsüber nicht für 
alle Nutzergruppen ausreicht. Zu den Nutzergruppen gehören nicht nur die Bevölkerung, 
sondern auch Beschäftigte, Studierende und sonstige Besucher, die insbesondere tagsüber 
die Stellplätze belegen. Dazu gehören auch solche Nutzer, deren Ziele nicht im 
Geltungsbereich liegen. Nachts ist das Angebo t ausreichend. Die maßgebende Nachfrage in 
den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden liegt  zwischen 35-52 % des Stellplatzangebots. 
 
Aufgrund der bereits heute schon auftretenden Flächenkonkurrenzen in Teilbereichen 
(Wohnen, kulturelle Einricht ungen, Betriebe/Unternehmen/I nstitute, Gastronomie, P+R-
Nutzende am Ostbahnhof) sollte eine Verschärf ung der Situation vermieden, Besucherverkehr 
aus dem Untersuchungsgebiet verlagert un d das Angebot bewirtschaftet werden. 
 
Westlich der Hochschule Darmstadt wird die nicht ausgebaute Freifläche („Nordhang“) als 
„wilder“ Parkplatz benutzt. 
 
Das private Anwohnerparkaufkommen wird im Bereich der Hochhausbebauung in 
Tiefgaragen unter den Gebäuden aufgenommen. Im Bereich der 1- und 2-Familien-
hausbebauung werden die St ellplätze überwiegend auf den privaten Freiflächen 
untergebracht. Die Blockrandbebauung im Bereic h von Seitersweg und Erbacher Straße hat 
keine eigenen Stellplätze. Freiflächen entlang der Bahntrasse werden dort als Abstellfläche 
genutzt. 
 
7.6.3 Radverkehr 
 
Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Rich tungen erreicht werden. Die Führung entlang 
des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher St raße ist stark verbesserungsbedürftig. Hier 
fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radverkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an 
attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 
 
(Weitere Aussagen siehe „Begleitende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 
Mathildenhöhe“) 
 
7.7 Altflächen 
 
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Alts tandorte gemäß Altlasten-Informationssystem 
(ALTIS) vor, die auf Grundlage des Branchenkatalogs zur Erfassung von Altstandorten 
(Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4/HLUG) mit je weils einer max. Branchenklasse eingestuft 
werden. Die Branchenklasse spiegelt die mögliche Gefahr wider, welche von einem Altstand-
ort mit einem Betrieb der jeweiligen Branche au sgehen kann. Ab einer Branchenklasse von 4 
oder 5 ist eine Einzelfallrecherche durchzuführen. 
 
Liegenschaft Branchenklasse Gefährdungspotential 
 
Dieburger Straße 75 Teppichreinigung Br-Kl 5 (sehr hohes Potential) 
Dieburger Straße 77 Transport von Gütern Br-Kl 2 (geringes Potential) 
Dieburger Straße 87 Betrieb von Taxis Br-Kl 0 (kein Potential) 
Erbacher Straße 72 Transport von Gü tern Br-Kl 4  (hohes Potential) 
Fiedlerweg 20 Garten-undLandschaftsbau Br-Kl 0 (kein Potential) 
Fiedlerweg 22 Brauerei Br-Kl 2 (geringes Potential) 
Hoetgerweg 10 Mauerei Br-Kl 1 (sehr geringes Potential)

23 
 
Spessartring 57 Einzelhandel mit Kraf twagen Br-Kl 2 (ger inges Potential) 
Spessartring 65 Verlegen von Büchern Br-Kl 2 (geringes Potential) 
Spessartring 69 Großhandel mit Altmaterial Br-Kl 5 (sehr hohes Potential) 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Park- und Feldlandschaft. Im nördlichen 
Bereich siedelten sich Brauerei en an, deren Kelleranlagen denk malgeschützt und heute noch 
vorhanden sind. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T. 
im Stil großbürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des 
Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wu rden nach 1945 die Brauereien aufgegeben. 
Anstelle der Brauereien ents tanden Großwohnbauten. Diese wurden auf der Grundlage des 
1974 zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – realisiert, so 
dass heute im gesamten Geltungsbereich eine durchgehende Wohnbebauung vorhanden ist. 
 
Die Geschosswohnungbauten im Bereich der ehemaligen Brauereiflächen wurden 
durchgängig mit einer Tiefgarage unterbaut. Für den Bau dieser Garagen wurde die 
Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung 
scheidet in diesem Bereich daher aus. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umgren zt ein Wohngebiet, da s Mitte der 1980er 
Jahre fast vollständig bebaut war. Die genannten Betriebe si nd überwiegend jünger als die 
vorhandene Wohnbebauung. Gewerbliche Nutzun gen waren im Rahmen des bisher geltenden 
Baurechts nicht zulässig (O 13: WA, übrige Be reiche § 34 BauGB mit Gebietscharakter WA). 
Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den angemeldeten Gewerbetrieben um den 
Firmensitz der Betriebe gehandelt hat. 
 
Untersuchungen wären nur auf dem Biergartengrundstück Dieburger Straße/Spessartring 
und einem leeren Grundstück im Seitersweg  4 möglich, auf welchen Baumöglichkeiten 
vorhanden sind. Für diese Grundstücke liege n jedoch keine Informationen seitens der 
Umweltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstück am Olbrichweg, welches nie eine 
gewerbliche Bebauung aufwies, liegen keine Informationen vor. Dieses Grundstück wird im 
Rahmen von städtischen Baumaßnahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbereiche 
bleiben als Grünfläche erhalten. 
 
7.8 Kampfmittel 
 
Für das Plangebiet besteht ein Kampfmittelver dacht, da das Gelände nach Auswertung der 
vorliegenden Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurfgebiet liegt. In Bereichen mit einer 
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßnahmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m 
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelr äummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen 
Flächen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systematische Überprüf ung (Sondierung) und 
Baugrunduntersuchung auf den Gr undstücksflächen erforderlich. 
 
 
8. Ziele der Planung 
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiterentwicklung und Stärkung des Wohn- und 
Kulturstandortes am östlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauliche Entwicklungen und 
Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das angrenzende historische 
und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der Planung gilt dem Schutz der 
gewachsenen Flora und Fauna, we lche über das Gebiet hinaus auch für die Gesamtstadt von 
Bedeutung sind.

24 
 
 
Alle Planungsziele werden Bestandteil de s Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein 
Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört . Am Ende des Bauleitplanverfahrens wird 
der Bebauungsplanentwurf als Sa tzung beschlossen und somit Grundlage für alle baulichen 
Erhaltungs- und Erweit erungsmaßnahmen sein. 
 
Die wichtigsten Planungsprämissen sind: 
 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters  als Wohn- und Kulturstandort 
 
Das vorherrschende Merkmal dieses Plangebietes  ist eine Dreiteilung der Bebauungsstruktur, 
die sich auch in der Grundst ücksstruktur wiederfindet. 
 
Im Norden dominieren zwis chen Dieburger Straße und Hoetgerweg die bis zu 10-
geschossigen Wohnhochhäuser mit ihren offenen großflächigen privaten Freianlagen. 
 
Im südöstlichen Teilbereich östlich des Fiedlerwegs besteht eine Mischung aus 
kleinstrukturierten Grundstücken, bebaut mit Ei n- oder Zweifamilienhäusern und einer Reihe 
von mehrgeschossigen Wohngebäuden, z. T. aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. 
 
Der mittlere Kernbereich, in dem sich auch das Gebäude der Hochschule Darmstadt mit dem 
Fachbereich Gestaltung befindet, ist geprägt durch zusammenhängende unbebaute, z. T. 
stark bewachsene Freiflächen, zu welchen auch der Osthang gehört, der im Rahmen des 
Architektursommers ab 2014 temporär und experimentell genutzt wurde. Zum Fiedlerweg 
hin befinden sich einige Wohngebäude, die im Maßstab etwas zurückgenommen sind und die 
zu der kleinteiligen Bebauung östlich des Fiedlerwegs vermitteln. 
 
Diese Koexistenz (Inhalt, Form und Dimensio nierung) innerhalb des Gebietes, die sehr 
unterschiedliche Bauepochen und Baustile widers piegelt, soll erhalten  bleiben, sodass die 
Nachbarschaft dieser unterschiedlichen Nutzungen auch weiterhin konfli ktfrei gesichert ist. 
Dabei ist die hohe Bebauung an der Dieburger Straße allerdings kein Maßstab für die weitere 
bauliche Entwicklung. 
 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Si chtachsen und Wegebeziehungen 
 
Durch die exponierte Lage auf der Mathildenhöhe haben Ausstellungsgebäude und 
Hochzeitsturm durch die freien Sichtbezieh ungen auch über den Osthang hinweg eine 
besondere Bedeutung. Fehler, die mit der Ho chhausbebauung begangen wurden, sind nicht 
revidierbar, sollen sich aber auf keinen Fall wiederholen. Sowohl bei den Festlegungen der 
An- und Neubaumöglichkeiten als auch bei de n Festlegungen zu den Bepflanzungen wird 
explizit auf die noch intakten Sichtbeziehungen Rücksicht genommen, so wie dies auch im 
Managementplan der Welterbebewerbung ausdrücklich formuliert wurde. 
 
Das gleiche gilt für die bestehenden und geplanten Wegebeziehungen, die das Quartier 
durchqueren. Neben den fahrbahnbegleitenden Gehw egen gibt es eine Reihe von reinen Fuß- 
und Radwegen, die das Quartier durchqueren. Diese fußläufige Durchlässigkeit soll durch 
zusätzliche Wege verstärkt werden. Im Bereich des Ausstellungs- und des 
Hochschulgebäudes soll die Bedeutung des Fußverkehrs durch die Ausweisung der heutigen 
Fahrbahnfläche als Mischverkehr sfläche vergrößert werden.

25 
 
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungs möglichkeiten in privaten und kulturellen 
Bereichen 
 
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung de s Wohnquartiers, sondern die Erhaltung und 
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Beba uung und damit zur Ausnutzung orientieren 
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand. Insbesondere ist dabei auf den 
Erhalt der bestehenden Höhenentwicklung zu achten. 
 
Daneben ist eine Hauptaufgabe des Bebauungs plans, die anstehenden Neubauabsichten im 
kulturellen Bereich und deren Umfeld planungsre chtlich zu definieren und zu sichern. Dabei 
liegt der Schwerpunkt in der Definition der überbaubaren/nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen, in der Festlegung zu Größe, Gestaltung und Orientierung sowie in der 
klaren Nutzungszuordnung als Teil des kulturellen Umfeldes der Mathildenhöhe. 
 
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen 
 
Im zentralen Bereich nördlich des Olbrichweg s soll im Rahmen der Neuausweisung von 
Bauflächen für kulturelle Nutz ungen auch ein Teil der vorhandenen öffentlichen Grünflächen 
zwischen Olbrichweg und Hoetge rweg gesichert werden. Der Hoetgerweg soll perspektivisch 
durch eine neue Querverbindung an den Olbrichweg angeschlossen werden. Mit den 
landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewuchs wird angestrebt, die vorhandene 
Vielfalt zu erhalten und zu ergänzen. Die verbleibenden bzw. neu entstehenden Grünanlagen 
werden planungsrechtlich gesichert. 
 
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen 
 
Die größten Parkierungsanlagen sind im Be reich der Hochhausbeba uung als Tiefgaragen 
ausgewiesen. Es ist das Ziel der Planung,  die Ausweisung von neuen versiegelten 
Stellplatzflächen so gering wie möglich zu halten. Die hinteren Gartenbereiche der 
Wohnbaugrundstücke sollen auch weiterhin fr ei von Stellplatzanla gen gehalten werden. 
Stellplätze sind in den dafür gekennzeichne ten Flächen unterzubringen. Darüber hinaus 
können Fahrzeuge temporär in den Zufahrten ab gestellt werden. Neue Stellplätze, die im 
Zusammenhang mit der Errichtung der ku lturellen Einrichtungen stehen, werden 
überwiegend in Tiefgaragen unte rzubringen sein. Eine kompak te, weitgehend unterirdische 
Garagenanlage soll den „wilden“ Parkplatz am Lucasweg mit besonderen und 
nutzungsbezogenen Stellplätzen ersetzen. Dies e werden nicht allgemein zugänglich sein. Es 
wird bei der Realisierung die vorhande ne Hanglage platzsparend ausgenutzt. 
 
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhend en Verkehr im öffentlichen Straßenraum 
 
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen gekennzeichnet und klassifiziert 
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflächen sind nicht Bestandteil der 
Festsetzungen des Bebauungsplans. 
 
Trotzdem werden im Rahmen des Aufstell ungsverfahrens und der Neuordnung der 
zukünftigen Kultureinrichtungen und des damit verbundenen Besucheraufkommens 
Planungskonzepte entwickelt, um positive Effe kte für die Allgemeinheit und für die Bewohner 
des Quartiers im Beso nderen zu erzielen. 
 
Das im Rahmen der Antragstellung zum Welterbe erarbeitete „Mobilitätskonzept 
Mathildenhöhe“ hat auch Auswirkungen auf di e Verkehrssituation im  Bebauungsplangebiet

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8.6.2 ÖPNV/Shuttle-Bus 
 
Das Untersuchungsgebiet ist vom Hauptbahnhof und vom ze ntralen Luisenplatz gut mit 
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Alle Bushaltestellen im Plangebiet sollen 
vollständig barrierefrei ausgebaut werden. Der Os tbahnhof liegt direkt im Anschluss an den 
Geltungsbereich im Südosten und ist ca. 500 m vom geplanten Besucherzentrum entfernt. 
Durch die starken Topografieunterschiede ist das geplante Besucherzentrum nur über 
Steigungen zu erreichen, die z. T. nicht barrierefrei sind. Daher wird das Angebot der ÖPNV-
Linien durch einen Shuttle-Bus ergänzt, welcher zwischen dem Schloss und dem 
Besucherzentrum verkehrt und dabei in jeder Richtung auch den Ostbahnhof anfährt. So 
werden alle wichtigen Umsteigeknoten zwischen ÖPNV und der Shuttle-Bus-Linie angedient. 
 
8.6.3 Radverkehr 
 
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu 
erreichen. Die bestehenden Lücken des Radwegenetzes, wie z. B. am Fiedlerweg, müssen 
verbessert werden. Eine Fah rradvermietstation und großzügi ge Abstellanlagen sind am 
Ostbahnhof vorgesehen. Ergänzt wird das An gebot durch dezentrale Abstellanlagen im 
Bereich des Besucherzentrums und den Flächen für kulturelle Nutzungen. 
 
8.6.4 Kfz-Anliegerverkehr 
 
Für Ortsansässige im Bereich der Einbahnstraße Olbrichweg-Lucasweg soll es auch weiterhin 
möglich sein, ihre Grundstücke, Praxen und Büros mit dem Kfz zu erreichen. Folgende 
Änderungen der Verkehrsführung werden vorgeschlagen: 
- Der zentrale Bereich am Besucherzentrum soll als großzügige Mischverkehrsfläche 
ausgestaltet werden. Diese soll nur für Ortsansässige sowie den Shuttle-Bus passierbar 
sein. Es wird zur Sicherung dieser Regelung auch eine mechanische Sperre geprüft 
werden, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann. 
 
- Der südliche Spessartring wird zwischen dem Abzweig vom Fiedlerweg und dem 
Olbrichweg zur Einbahnstraße in Richtung Süden, und der östliche Olbrichweg in 
Richtung Westen zum Fiedlerweg hin. Damit sind diese Straßen nur noch von Norden für 
den Kfz-Verkehr anfahrbar. Der Radverkehr kann weiterhin in beide Richtungen fahren. 
 
- Der westliche Seitersweg, der als Sackgasse  bestehen bleibt, sowie das kurze Stück 
Spessartring bis zum Olbrichweg werden  als Stichstraßensystem weiterhin im 
Zweirichtungsverkehr betrieben. 
 
- Da in dem südlichen Block zwischen Seitersweg und Erbacher Straße auf den 
Grundstücken infolge der dichten Bebauung aus der Wiederaufbauzeit kaum Stellplätze 
auf den Grundstücken vorhanden sind, soll ein Ausgleich für den stark belasteten 
Parkraum im Seitersweg geschaffen werden. Dafür soll entlang der Wohnanlage 
Spessartring 73/75 eine kleine Anliegerstraße mit Verkehrsfluss nach Süden vorgesehen 
werden, über welche hier eine Anzahl von Stellplätzen angefahren werden kann. 
 
- Im Bereich des Plateaus an der Hochschule/Hochzeitsturm/Besucherzentrum wird eine 
niveaugleiche verkehrsberuhigte Fläche ausgewiesen und gestaltet. Damit wird der 
Bedeutung dieser Fläche Rechnung getr agen. Der Kfz-Verkehr (Anlieger, Busse, 
Andienung) muss sich in besonderem Maße den Bedingungen einer fußgängerintensiven 
Nutzung anpassen und Rücksicht nehmen.

28 
 
8.6.5 Neuordnung Parken 
 
Eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und der damit verbundenen Suche nach 
Parkplätzen ist ein wesentliches Ziel des Ve rkehrskonzeptes zur Mathildenhöhe. Auch 
bezugnehmend auf die Anforderungen an die beantragte UNESCO-Welterbestätte (Schutz vor 
schädlichen Einflüssen) sollen im Umfeld der Mathildenhöhe keine Besucherparkplätze zur 
Verfügung gestellt werden. 
 
In allen Straßenzügen des Statis tischen Bezirks Mathildenhöhe (S iehe Abb. 16. Seite 20) soll 
mittelfristig eine Parkraumbewir tschaftung eingeführt werden, um den Besucherverkehr, das 
Parken von Beschäftigten aus Einrichtungen des Umfeldes sowie von Studierenden der 
Hochschule Darmstadt aus den Straßenzügen im Plangebiet fernzuhalten. Die bestehende 
Einfahrtsregelung im Straßenzug Olbrichw eg-Lucasweg soll ggf. durch technische 
Maßnahmen unterstützt werden. 
 
Infolge des Mobilitätskonzepts für die Mathild enhöhe werden im zentralen Bereich um das 
Besucherzentrum Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Die Neuordnung stellt sich wie 
folgt dar: 
 
- Freifläche am Nordhang vor dem Gebäude der Hochschule Darmstadt (h_da):  
Diese Fläche soll speziellen Nutzergruppen vorbehalten bleiben. Dazu gehören 
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und Bedienstete der städtischen 
Einrichtungen (z. B. Besucherze ntrum, gem. Stellplatzsatzung). Ein kleiner Anteil kann 
für bestimmte Besuchergruppen wie die Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung gestellt 
werden. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Fläche als unterirdischer Parkplatz mit 
maximal 35 Stellplätzen eingerichtet. 
 
- Das straßenbegleitende Parken im Olbric hweg vom Fiedlerweg bis zum Besucher-
zentrum soll nur noch auf der Südseite erfolgen, um im Bereich der zukünftigen 
kulturellen Nutzungen freien Zugang zu den Flächen am Osthang zu gewähren. 
 
- Stellplätze Wohnanlage Spessartring 73/75: Di ese Stellplätze, die sich auf öffentlichem 
Grund befinden und von der Wissenschaftsst adt Darmstadt verpachtet wurden, müssen 
zugunsten eines Ausbaus der Grünverbindung aufgegeben und neu geordnet werden. Sie 
werden in reduzierter Anzahl entlang der Gebäudefront für eine zukünftige 
Wiederherstellung bauleitplanerisch gesichert. 
 
8.6.6 Straßenraumgestaltung 
 
Auch wenn die Gestaltung und die Einteilu ng der öffentlichen Verkehrsflächen nicht 
Bestandteil der Bauleitplanung sind, wurden für einige ausgewählte Bereiche die geplanten 
verkehrlichen Maßnahmen auch in der Gestaltung und Organisation der Flächen umgesetzt. 
Die wichtigsten Bereiche sind: 
 
- Querung Fiedlerweg (Querungshilfen mit Verkehrsinseln) 
- Querung Erbacher Straße (Querungshilfen mit Verkehrsinseln) 
- Einmündung Spessartring Nord (Reduzierung der Fahrbahnflächen und Querungshilfen) 
- Anliegerstraße Spessartring Süd (Erschließungsstraße mit Stellplätzen als Ersatz) 
- Versetzte Kreuzung Erbacher Straße/Fiedlerweg (Kreisverkehr)

29 
 
Diese Vorschläge und weitere detaillierte Aussagen sind dargestellt in: „Begleitende 
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe“, Stete Planung, Feb. 2019. 
 
8.7 Festsetzungen zum Schu tz der gestalterischen Besonderheiten durch eine 
integrierte Gestaltungssatzung 
 
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der Mathildenhöhe weniger auffallende 
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es im Detail und in Teilbereichen gestalterische 
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erha lten gilt. Dies ist auch mit Blick auf eine 
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu sehen, die in einen gestalterisch 
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mit Hilfe der integrierten 
Gestaltungssatzung werden diese Merkmale lokalisiert und geschützt. 
 
 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
 
Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in de m diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden 
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil B) näher dargestellt. 
 
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biot oppotenzial, sollten weitestgehend erhalten 
werden 
- Baumhöhlen sind vor Fällungen möglichst vor dem Bezug von Winterquartieren von 
Fledermäusen oder vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren 
und zu verschließen. Dabei ist auch auf einen Besatz von Gartenschläfern (ggf. in der 
Winterruhe) zu achten. Befinden sich Fledermä use in einer Höhle, sind Verschließung und 
Rodung zu verschieben, bis diese die Höhle verlassen haben. Sollten Gartenschläfer 
vorgefunden werden, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere 
Vorgehen abzustimmen. (Es empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen). 
Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes 
vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Risiko für Fledermäuse zusätzlich 
verringert werden, da dann die Fortpflanzungszeit vorüber ist, bzw. die meisten Arten sich 
in ihren Winterquartieren zumeist außerhalb des Eingriffsbereiches befinden. Nach 
Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern (z. B. Rodungen erst ab 01.12.). 
- Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02. 
können Tötungen und Verletzungen von Ju ngvögeln und Beschädigungen von Eiern 
vermieden werden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen. 
Gleiches gilt für Eichhörnchen. 
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit 
geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die Möglichkeit, 
Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubegleitung). 
Gebäudebegutachtung und Ausflugkontrollen können dazu notwendig sein. 
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude-, baum-, höhlen- oder  nischenbrütende Vogelarten 
sowie für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen bzw. 
in neu errichtete Gebäude einzubauen. 
- Vor der Freimachung eines Baufeldes muss di eses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen 
oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden. Sollten Blindschleichen, Igel  oder Gartenschläfer gefunden werden, ist 
das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen. 
- Vor Beginn der Bauarbeiten im  Bereich denkmalgeschützter Kelleranlagen sind diese 
bezüglich ihrer Statik zu untersuchen und ggf . zu verstärken. Ein Zusammenbruch dieser 
Anlagen könnte Fledermaus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.

30 
 
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sollten ca. 
Mitte März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von Fledermäusen in 
sensiblen Lebensphasen zu vermeiden. 
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller haben, 
eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden. 
- Zum Schutz von Insekten und Kleintie ren sind für die Außenbeleuchtung 
insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden. 
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größ ere Glasfassaden Vogelschutzglas verwendet 
werden. 
 
Bei der Potentialabschätzung in Bezug au f ein Vorkommen von geschützten Tier- und 
Pflanzenarten für den Bebauungsplan wurden keine konkreten Ei ngriffe untersucht, so dass 
konkrete erforderliche Vermeidungsmaßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem 
späteren Zeitpunkt erarbeitet werden müssen. 
 
(Siehe auch Teil B „Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung, 
Artenschutzrechtliche Prüfung“) 
 
 
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung 
 
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplane s sind vor allem folgende Maßnahmen zur 
Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben: 
 
 
10.1 Erhalt von Gehölzen: 
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet werden, dass vorhandene Gehölze 
weitestgehend erha lten bleiben. Der Verlust von Gehö lzen würde somit minimiert werden. 
Von einer vollständigen Rodung der Fläche ist abzuraten. Baumschutz-Maßnahmen gemäß 
DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notw endig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer 
Neupflanzung stets vorzuziehen.  
 
10.2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte: 
Nach BNatSchG (§ 39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie 
Gehölzrodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da 
dieser Zeitraum außerhalb der Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der 
Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt. 
 
10.3 Baumhöhlenkontrollen: 
Bei der Fällung von größeren Bäumen (S tammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine 
Untersuchung durch einen Fachkundigen auf Höhl en und andere Strukturen, die Ruhe- oder 
Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. 
Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden 
werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet und die Höhle anschließend 
verschlossen werden. 
 
10.4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss: 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Ti erbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, 
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenzielle Quartiere sind im Vorfeld zu 
verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können.

31 
 
10.5 Nist- und Quartierhilfen: 
Je eine Nist- oder Quartierhilfe für Baum-, Hö hlen oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse 
ist als Ersatz pro gerodetem Baum, der unter die aktuelle Baumschutzsatzung fällt, zeitlich 
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen. 
In jedem neu errichteten Gebäudekörper ist mind estens eine künstliche Nisthilfe oder ein 
Quartier für gebäudebrütende Vogela rten oder Fledermäuse einzubauen. 
 
10.6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung: 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Garten schläfer, Igel oder 
Blindschleichen während der Winterruhe  angetroffen, ist dies der Unteren 
Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgeh en festzulegen. 
 
10.7 Statische Überprüfung und ggf. Si cherungsmaßnahmen im Brauereikeller: 
Der historische unter De nkmalschutz stehende Brauereikell er weist einen instabil wirkenden 
Zustand auf und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen 
werden. Die Auswirkungen von Baumaßnahmen  auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld 
müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens  ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung 
ergeben sich evtl. weitere Vermei dungs- und Sicherungsmaßnahmen. 
 
10.8 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen): 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung  auf den Brauereikeller haben, sind nur 
außerhalb der Überwinterungszeiten, Erku ndungs-, Schwärm- und Paarungsphasen von 
Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeitraum für solche baulichen Tätigkeiten liegt zwischen 
ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster). 
 
10.9 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller: 
Während einer genaueren Planung von Maßnahme n mit Einfluss auf den Brauereikeller ist 
die Betreuung durch Fachkundige im Rahmen ei ner ökologischen Baubegleitung erforderlich. 
Diese prüfen die Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und 
überwachen die Baumaßnahmen in Bezug auf die beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7). 
 
10.10 Reduktion von Lichtemissionen: 
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden 
(Natriumdampf-Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel 
mit vollständig gekapseltem Lampengehäuse). Hier zu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach 
unten auszurichten. 
 
10.11 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag: 
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude für Glasflächen und -fassaden mit 
einer Größe von mehr als 3 m² ist Vogelschutzglas zu verwenden. 
 
 
11. Biodiversität 
 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist 
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den 
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft 
zum Atmen, fruchtbare Böde n als gesunde Ernährungsgr undlage und Rohstoffe zur 
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfo lgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie 
z. B. der Klimawandel erfordert.

32 
 
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und kultureller 
Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche 
Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen sowohl im 
besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. 
Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung 
(Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Da rmstadt hat den Bericht zum Erhalt der 
Biodiversität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurd en in diesem Bebauungsplan u.a. folgende 
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen: 
 
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natu r und Landschaft (Pflanzbindungsflächen) 
für lebensraumtypische autochthone Gehölze, Wildgräser und -stauden, 
- Festsetzung von teilversiegelten Fl ächen auf privaten Grundstücken, 
- Festsetzung von insektenfreu ndlicher Außenbeleuchtung, 
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nisthilfen, 
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung, 
- Erhalt der Vorgartenzone, 
- Pflanzliste, 
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen privaten Gartengrundstücken 
(Biotopverbund). 
 
 
12. Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gemäß dem hydrologischen Kartenwerk 
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20 – 25 m angegeben. Hinweise auf aktuelle 
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorbelastungen sind durch die vorhandenen 
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdungen sind jedoch nicht bekannt. 
 
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen 
Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden 
Stoffeinträgen von einer mittleren Empfindlic hkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und 
Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beeinträchtigung  des Grundwassers 
beispielsweise durch den Eintrag von Ba ustoffen, Ölen und Schmierstoffen als 
grundwassergefährdende Sto ffe verhindern. Mit der Einh altung der im Bebauungsplan 
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten. 
 
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengew ässer (Fließ- und Stillgewässer) vorhanden. 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkw asser- oder Heilquellenschutzgebiet oder 
sonstigem Wasserschutzgebiet. Es liegt weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in 
einem überschwemmungsg efährdeten Gebiet. 
 
Da es sich bei dem Plangebiet  um ein überwiegend bebautes Gebiet handelt, welches nur 
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Versickerungsfähigkeit im Einzelfall im 
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Bebauung im 
Bereich der Brauereikeller. Eine Versicke rung kann dann zugelassen werden, wenn 
nachweisbar ist, dass eine schadlose Able itung von Regenwasser gewährleistet ist und 
Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe auszuschließen sind.

33 
 
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 
 
 
 
 
 
 
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) 
 
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB 
erläutert: 
 
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 
BauNVO) 
 
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO) 
 
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Mathildenhöhe neben den kulturellen 
Einrichtungen auch das qualitätsvolle Wohnquarti er zu erhalten, wird der überwiegende Teil 
des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das allgemeine 
Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 
§ 4 BauNVO sind nur zulässig:  
 
1. Wohngebäude 
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie 
nicht störende Handwerksbetriebe 
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 
 
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden, 
bis auf Nr. 1, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, und Nr. 3, Anlagen für Verwaltungen, 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines 
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und zu un erwünschten Störungen führen können. Mit 
Blick auf die Besonderheit des Quartiers als En semble von internationa ler Bedeutung und der 
damit verbundenen Attraktivität im Bereich des Tourismus sollen weitere, das als 
Wohngebiet geplante Quartier belastende Nutzungen vermieden werden. Auch die 
nichtstörenden Gewerbebetriebe stellen mit ihren möglichen verkehrlichen Auswirkungen 
eine zusätzliche Belastung dar, die gegenübe r den ohnehin bestehenden Belastungen durch 
Fremdverkehr und öffentliche Nu tzungen vermieden werden soll. 
 
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da)  (§ 11 Abs. 2 BauNVO) 
 
Im Zentrum des Planungsgebietes befinden sich Gebäude der Hochschule Darmstadt, 
Fachbereich Gestaltung. Zur Sicherung dieser gesamtstädtischen Hochschulnutzung 
innerhalb des Planungsgebietes wird ein sonstiges Sondergebiet – Hochschule gemäß § 11 
Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Damit werden die Nutzungen, die die Hochschule Darmstadt, FB 
Gestaltung umfassen, planungsrechtlich gesichert: 
 
- Hörsaal und Seminargebäude, 
- Labore und Werkstätten, 
- Verwaltungsgebäude.

34 
 
1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 
 
Mit der Ausweisung und Festsetzung der Fläc hen für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen, wird die Errichtung von kulturellen Einrichtungen und 
baulichen Erweiterungen, die im Zusammenhang mit der Künstlerkolonie Mathildenhöhe und 
deren Nominierung zum Welterbe steh en, planungsrechtlich gesichert. 
 
 
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO) 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durc h die überbaubaren Grundstücksflächen 
(Baugrenzen/Baulinien) und durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze bestimmt. 
Für die Bestandsbebauung wird überwiegend die bestehende Bauform festgesetzt. 
 
Im Bereich der Hochschule Darmstadt wird das bisherige Baufeld, welches bis heute nicht 
bebaut wurde, teilweise zurückgenommen. Da s bisher im Baurecht nicht verankerte, 
denkmalgeschützte Ateliergebäude wird in di e Festsetzungen aufgenommen, ebenso wie die 
neue Halle an der Westseite. Das Baufeld an der Ostseite erhält einen Abstand zum 
Ateliergebäude, welcher der Bedeutung dieses Denkmals angemessen ist. Damit wird der 
Flächenverlust weitgehend kompensiert. 
 
Im Übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schutzes der Umgebung des Ensembles 
Mathildenhöhe weitestgehend den Bestand sichern und festsetzen, um Fehlentwicklungen in 
Bezug auf Blickachsen, Straßenraumweiten, angrenzende Gebäudehöhen und den Charakter 
der bestehenden Gebäudestruktur zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den 
Teilbereich III, der im Anschluss an das Villen gebiet der Künstlerkolonie am Olbrichweg den 
Übergang zur Rosenhöhe mit einer aufgelockerten Bebauung mit parkartigen Gärten 
darstellt. 
 
Weiterhin entspricht dieser ohnehin notwendi ge Schutz des Ensembles auch dem Ziel, die 
Pufferzone für den beantragten Welterbebereich für die Mathildenhöhe Darmstadt durch 
Bauleitplanung im Sinne der Forder ungen der UNESCO sicherzustellen. 
 
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ) 
 
Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) und einer Geschossflächenzahl (GFZ) wird 
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unterschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt 
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhen oder der Geschosszahlen mit Geschosshöhen 
wurden ausreichende Festsetzungen getroffen, um die dem Bebauungsplan zugrunde 
liegende städtebauliche Konzeption der Erhaltung des Stadtbildes umsetzen und sichern zu 
können. 
 
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung für allgemeine 
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) wird un terschritten. Im Bereich der Bestandsbauten 
(Teilbereich III) wird im Einzel fall das Obermaß überschritten. 
 
Ein Teil der ausgewiesenen Bauflächen wird  zur besseren Orientierung mit Maßketten 
versehen, welche auch einen Bezug zu Grundstücksgrenzen herstellen.

35 
 
2.2 Zahl der Vollgeschosse 
 
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse 
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. 
 
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das 
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des bestehenden Erscheinungsbildes 
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max. Geschosszahlen am Bestand des 
jeweiligen Gebäudes. 
 
Nichtvollgeschosse 
 
Nichtvollgeschosse als Staffelgeschosse können auf Flachdächern die Geschossfläche 
erweitern. Durch die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild 
sondern auch die Höhenentwicklung eines Quartiers entscheidend verändert werden. Im 
Sinne einer auf das Ensemble abgestimmten Höhenentwicklung soll in bestimmten Bereichen 
die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Die Bereiche sind 
 
- das neue Baufeld im Bereich des Biergartens, welches zusammen mit der südlich 
anschließenden Bebauung die kubischen Gebäudekörper mit vier Vollgeschossen 
aufnehmen soll, 
- die Baufelder für kulturelle und So ndernutzungen (Hochschule Darmstadt) 
- die anschließenden Baugruppen entlang des Fiedlerwegs, 
- der prägende Block am Spessartring, der in der Sichtachse der Erbacher Straße zum 
Hochzeitsturm liegt. 
 
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig sind, sollen sie allseitig zurückspringen, 
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu erreichen. Die nach Landesrecht geltenden 
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung eines zusätzli chen Geschosses mit 
durchlaufender Fassade zu vermeiden. 
 
Spitzbodenausbau 
 
Der Ausbau eines Spitzbodens bei Gebäuden  mit geneigten Dächern kann Umbauten 
hervorrufen, die gestalterisch mit den Anfo rderungen an die Umgebung des Ensembles 
Mathildenhöhe nicht vereinbar si nd (Störung der Dachlandschaft durch unverhältnismäßige 
Aufbauten und Fluchtweganlagen). Daher we rden Spitzbodenausbauten ausgeschlossen. 
 
2.3 Höhe baulicher Anlagen 
 
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeformen (Hochschule, kulturelle 
Einrichtungen) die Festsetzung der zulä ssigen Zahl der Vollgeschosse für die 
Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichender Geschosshöhen nicht 
ausreichend sind, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe getroffen, um eine 
Störung des Ensembles am Olbrichweg durc h unverhältnismäßige Gebäudehöhen zu 
vermeiden. 
 
Um in den anderen Bereichen ebenfalls eine unverhältnismäßige Höhenentwicklung zu 
vermeiden, wird in den Teilber eichen I und III eine maximale  Geschosshöhe festgesetzt. So 
soll vermieden werden, dass im Falle von Neubauten die bestehenden Gebäudehöhen 
überschritten und damit die Sichtbeziehungen  auf den Osthang u. U. verändert werden.

36 
 
2.4 Höhenbezugspunkt 
 
Die Höhe des jeweiligen Höhenbezugspunktes ist vor Ort zu ermitteln. Hierbei ist die 
Oberkante des Geländes auf Höhe der Gebäudemitte an der Grenze zur öffentlichen 
Erschließungsfläche maßgeblich. Es gilt die Straßenseite der Adresse. Damit soll 
sichergestellt werden, dass die Gebäude eine n Bezug zum bestehenden Gelände herstellen 
und im Falle von Neubauten diesen erhalten. 
 
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen 
 
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher als 0,5 m über der Gehweghinterkante an 
der Straße der Haupterschließungsseite des Gebäudes liegen, gemessen in der 
Gebäudemitte an der Erschließungsseite. 
Aufgrund des bewegten Geländes soll damit der Bezug der Erdgeschosszone zum 
anschließenden Gelände erhalten bleiben. 
 
Für unterirdische Räume (Garagen, Tiefgeschosse) im Bereich des Biergartens mit den 
denkmalgeschützten Kellern wird die Lage des Bodens (Sohle) in Metern über NHN 
festgesetzt. Damit soll sichergestellt werd en, dass eine ausreichende Überdeckung der 
historischen Keller gegeben ist. 
 
Bei Neubauten in den heute bebauten Bere ichen ist auf die bestehende Lage der 
Tiefgeschosse zu achten bzw. zurückzugreifen. 
 
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 
BauNVO) 
 
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit de r vorhandenen Bebauung die geschlossene, die 
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt. 
 
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ 
 
Für die bestehenden, langen Gebäudegruppen an der Dieburger Straße sowie die in der 
Entstehung noch aus der Vorkriegszeit st ammende Häuserzeile an der Nordseite des 
Seiterswegs wird die geschlossene Bauweise festgesetzt, da hier bei vorhandenem 
Grenzanbau eine Länge von mehr als 50,0 m erreicht wird. 
 
3.2 Offene Bauweise „o“ 
 
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet. Die 
Länge der in § 22 Abs. 2 S. 1 BauNVO beze ichneten Hausformen darf höchstens 50 m 
betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang 
festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entstehen könnten, welche sich in ihrem 
Maßstab nicht in den Bereich der So litärbebauung am Osthang einfügen. 
 
Im Bereich des WA-Gebietes – in sbesondere im Falle der vill enartigen Bebauung östlich des 
Fiedlerwegs – unterstreicht diese Festse tzung zusammen mit der Ausweisung der 
überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakter des offenen, durchgrünten Gebietes 
mit freistehenden Solitären zu sichern.

37 
 
3.3 Abweichende Bauweise „a“ 
 
Im südlichen Teil des Plangebietes zwischen Seitersweg und Erbach er Straße wurde die 
abweichende Bauweise festgesetzt. Hier gilt auch die geschlossene Bauweise gemäß § 22 
Abs. 3 BauNVO, jedoch ist hier ein seitlicher Grenzanbau bei Gebäuden mit einer Länge von 
weniger als 50 m zulässig. Damit wird der dort z. T. vorhandene kleint eilige Gebäudebestand 
der Blockrandbebauung planungsrechtlich gesichert. Das Gleiche gilt für die 
Neubaumöglichkeit auf dem Grundstück des Biergartens an der Ecke Dieburger 
Straße/Spessartring. 
 
 
4. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 
BauNVO) 
 
Die überbaubaren Grundstücksf lächen werden durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt. 
Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulässige Bebauung verwirklicht werden 
kann. 
 
Da es sich sowohl im nördlichen Teilbereich an der Dieburger Straße als auch im südöst-
lichen Teilbereich am Fiedlerweg/Olbrichweg vo r allem um die Sicherung und Bewahrung des 
Bestandes handelt, orientieren sich die Festse tzungen dieses Bebauungsplanes sehr stark an 
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städ tebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht 
nichts dagegen spricht, sind Erweiterungs möglichkeiten (kleine Anbauten, Balkone, 
Terrassen und Winter gärten) gegeben. 
 
An der Südseite des Sondergebiets Hochschule sind ausnahmsweise Trafostationen, 
Treppenanlagen und Fluchttreppen zulässig , um der Bestandssituation zwischen dem 
Hochschulgebäude und dem geplanten Besucherzentrum Rechnung zu tragen. 
 
Im mittleren Teilbereich nördlich des Olbrichw egs werden Flächen fü r Neubaumöglichkeiten 
sehr genau auf Grundlage vorliegender Wettbewerbsergebnisse festgelegt und 
gekennzeichnet. Diese Ausweisung en sichern ausreichende Entw icklungsmöglichkeiten für im 
Rahmen der benachbarten Kulturst ätte Mathildenhöhe definierte kulturelle Nutzungen, helfen 
aber als Solitäre in einem durchgrünten Bereich gleichzeitig, die zusammenhängenden Grün- 
und Freiflächen zu schützen, die auch im Rahmen der Biotopvernetzung und des 
Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutung sind. 
 
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren  Grundstücksfreiflächen sind gemäß den 
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft befestigte Flächen auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren. 
 
 
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4 
und 22 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14 BauNVO) 
 
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild 
entscheidend. Auf Grundlage von § 12 BauNVO sind in Allgemeinen Wohngebieten (WA) 
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur für den durch die Nutzung verursachten Bedarf 
zulässig. Die ausgewiesenen Flächen stellen üb erwiegend den vorhandenen Bestand dar. Die 
großen Stellplatzflächen der Wohnanlagen an Hoetgerweg und Dieburger Straße sind dabei 
als Tiefgaragen unter den Gebäuden und auch als Freianlagen ausgewiesen.

38 
 
Bei Neuanlagen sind Tiefgaragen in den da für gekennzeichneten und innerhalb der als 
überbaubar ausgewiesenen Grun dstücksflächen zulässig, wenn durch eine Erdüberdeckung 
von mind. 0,3 m die Begrünung der Tiefgarage gewährleistet ist. Eine neue Fläche für 
Tiefgaragen wird im Bereic h des Nordhangs westlich der Hochschule Darmstadt als 
Ergänzungsfläche für den Bereich der kulturellen Nutzungen ausgewiesen. 
 
Die privaten Erschließungsflächen, die Stellplätze und sonstigen zu befestigenden Grund-
stücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser versickern kann (z. B. 
Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen). 
 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO 
 
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überba ubaren Grundstücksfläch en eingeschränkt für 
Anlagen zur Gartenbewirtschaft ung und zur Garten- und Freiflächengestaltung sowie als 
Standplätze für Abfallbehälter und Fahrräder zulässig. Hierdurch soll gewährleistet sein, 
dass auf den Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen in einer dem Gebietscharakter 
verträglichen Form möglich sind. Die Gr öße der Anlagen wird auf jeweils 15 m
2 Grundfläche 
sowie 45 m 3 umbauten Raum begrenzt. Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung 
sind aus Gründen der Gebietsverträglichkeit (Welterbeantrag) in diesem Plangebiet 
ausgeschlossen, da sie nicht dem vorhandenen Gebietscharakter entsprechen. 
 
 
6. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
Die im Bebauungsplan dargeste llten öffentlichen Verkehrsfläc hen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über welche alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden. 
Von Fussgängerbereichen in de r Grünfläche entlang der Bahn abgesehen werden keine neuen 
Straßenflächen festgesetzt. Die Verkehrsfläche des Olbrichwegs wird im zentralen Bereich 
mit Blick auf die Bedeutung dieser Fl äche zwischen Besucherzentrum und 
Ausstellungsgebäude mit Hochzeitsturm in eine Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung geändert, um der Bedeutung als Mischverkehrsfläche für touristische 
Nutzung Vorrang zu geben. 
 
Außerdem wird eine zusätzliche Wegeverbindung durch ein Gehrecht planungsrechtlich 
gesichert. Sie stellt den fußläufigen Durchgang vom Olbrichweg zum Hoetgerweg her. 
 
 
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) 
 
Als Flächen für Versorgungsanlagen werden die bestehenden Standorte festgesetzt und 
damit gesichert. Ein zusätzlicher Standort für die Gas- und Elektrizitätsversorgung wird am 
Rande der zentralen Parkanlage ausgewiesen, um die Versorgung für die Erweiterung der 
Nutzungen sicherzustellen. 
 
Im Straßenraum bestehen definierte Sichtachsen auf die Künstlerkolonie Mathildenhöhe, die 
auch im Managementplan für die Welterbebewerbung als bedeutende Blickbeziehungen 
dargestellt wurden. Diese Bereiche sollen von störenden Sondernutzungen  und Einflüssen frei 
gehalten werden. Daher sind im Lucas- und im Olbrichweg sowie im südlichen Spessartring 
zusammen mit ihren Kreuzungs- und Einmünd ungsbereichen Standorte für Sammelbehälter 
der Entsorgung ausgeschlossen.

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8. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 
 
8.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Die im Plan gekennzeichneten ö ffentlichen Grünflächen sind al s Grünanlagen mit parkartigem 
Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
 
Im zentralen Bereich des Plan gebietes werden die bestehenden Flächen am Hoetgerweg, 
östlich des Gebäudes der Hochschule Darmstadt sowie die zentrale Fläche am Osthang 
zwischen dem Besucherzentrum und den kulturellen Nutzungen und die Fläche an der 
Kreuzung Erbacher Straße/Seitersweg als öffentliche bzw. private Grünflächen festgesetzt. 
Damit wird der Bedeutung dieser Flächen für das Kleinklima und als Biotope für Flora und 
Fauna Rechnung getragen. 
 
8.2 Spielplatz 
 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist eine Spielplatzfläche zulässig. Die Spielplatzfläche ist 
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
 
 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
Immissionsschutz – Lärm (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
 
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den straßenseitige n Fassaden der Gebäude 
entlang der Dieburger Strasse, dem Spessartring, dem Fiedlerweg und der Erbacher Straße die 
Orientierungswerte der DIN 18005/1 für Allgemei nes Wohngebiet überschritten werden, sind 
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen. 
 
Im Planungsgebiet stehen in den straßenabg ewandten Bereichen au sreichend geschützte 
Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung. Daher kann an Fassaden mit 
Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18005/1 formulierte Ziel „Schutz der 
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert werden. Aufenthalts-
räume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen geschützt werden. Die 
aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen sind  bei der Änderung oder Errichtung von 
Gebäuden zu beachten. 
 
Als Alternative wurde geprüft, ob aktive Schallschutzmaßnahmen möglich sind. Diese erfordern 
jedoch eine Schutzeinrichtung in der Höhe der jeweiligen Gebäude. Solche geschlossenen 
Wände sind im Stadtgebiet innerhalb der be stehenden Wohnbebauung städtebaulich nicht 
vorstellbar, da sie unverhältnismässige Eingriffe in die Stadtstruktur mit ihren 
Sichtverbindungen darstellen. Zusätzlich haben sie negative Auswirkungen auf kleinklimatische 
Effekte wie die Durchlüftung des Gebietes und den Biotopverbund. 
 
Dies betrifft auch die Bahnanlagen, die als durc hgrünter Einschnitt in der Stadtgestalt eine 
prägende Wirkung haben. Der begleitende Grünzug entlang des Spessartrings ist städtebaulich 
von Bedeutung und als Bindeglied für die denkmalgeschützten Ensembles der Mathildenhöhe 
und der Rosenhöhe zusammen mit ihrer Sichtbeziehung zu sehen. 
 
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt der Planaufstellung überwiegend bebaut ist. 
Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grundrissausrichtung nur einigeschränkt 
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.

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10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
 
Im Randbereich der Villengebiete und der Anlage der Mathildenhöhe wurden speziell 
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und der Art der Versiegelung in den Grünflächen 
getroffen. Oberflächen sind daher mindestens  als teilversiegelte Fl ächen anzulegen. Bei 
versiegelten Flächen ist das Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen 
abzuleiten und zu versickern. Im Umweltbericht (Teil B) werden weitere Aussagen zu den 
artenschutzrechtlichen Belangen und den Kompensationsmaßnahmen (wie z. B. 
Dachbegrünung, Schutz vor Vogelschlag, Nisthilfen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung, 
etc.) getroffen. 
 
Die Vorgärten sind grundsätzlich gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Zufahrten sind nur 
im Bereich der eingezeichneten St ellplätze und Garagen zulässig.  
 
Für die historische Entwicklung von Bedeutung ist der Gartenstadt-Charakter der 
Künstlerkolonie, welcher mit seinen stark durchgrünten Freiflächen am Straßenraum zum 
prägenden Charakter der Villenkolonie auch in den angrenzenden Bereichen geworden ist. 
Um diesen Charakter im Anschluss an das En semble Mathildenhöhe am Olbrichweg und am 
Übergang zur Rosenhöhe zu erhalten, werden im Teilbereich III für die Vorgartenzone die 
zulässigen Nebenanlagen eingeschränkt sowie St ellplätze allgemein ausg eschlossen, um eine 
Unterbrechung der durchgehenden Vorgartenz one durch übermäßige Versiegelungen zu 
vermeiden. 
 
 
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
 
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Bäume mit einem Stammumfang von 
mindestens 60 cm kartiert und bewertet. Davon wurde eine bestimmte Anzahl als wertvoll 
oder erhaltenswert charakterisi ert. Um diesen Charakter zu erhalten, wurde daher in den 
festgesetzten Grünflächen und den privaten Gartenbereichen die überwiegende Zahl der 
Bäume entsprechend der Kartie rung als zu erhaltend festgesetzt, wobei geringfügige 
Abweichungen vom bisherigen Standort bei notwendigem Ersatz möglich sind. Mit der 
Festsetzung eines Baumes pro 200 m 2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und teilweise 
parkartige Charakter de s Gebietes gestützt. 
 
Zur Verbesserung des Stadtklimas, welches ein Ziel der Stadt im Allgemeinen ist, wird eine 
Fassadenbegrünung festgesetzt. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, da diese 
nur über ihrer architektonische Wirkung und die Baudetails als historische Bauzeugnisse 
nachvollzogen werden können.

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B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN 
 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 
 
1.1 Dachgestaltung 
 
1.1.1 Dachform 
 
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besond ers in Gebieten mit niedriger Bebauung und 
Hanglagen von besonderer gestalterisc her und städtebaulicher Bedeutung. 
 
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die vorhandene Dachform zu schützen und zu 
erhalten. Sie kann in begründeten Fällen auch abweichend von der vorhandenen Dachform 
wieder als Ausnahme hergestellt werden. 
 
Für alle weiteren Gebäude wurde die im Best and dominierende Dachform festgeschrieben. 
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächer n ist die für den jeweiligen Gebäudtyp 
charakteristische Dachform zu erha lten und ggf. wiederherzustellen. 
 
Während in dem nördlichen Teilbereich mit sein en Hochäusern und den Gebäuden der 70-er 
Jahre das Flachdach dominiert, überwiegen  in den Bereichen der gründerzeitlichen 
Bebauung und der Ein- und Zweifamiliengebäude  die geneigten Dächer als eine Mischung 
aus Sattel-, Walm- und Zeltdächern. Neubauten sollen sich mit der Dachform an die 
Umgebung anpassen. 
 
Als Dachneigung bei geneigten Dächern sind mindestens 30° und höchstens 45° zulässig. 
Dies entspricht den typischen Dachneigunge n der vorhandenen Gebä ude auch im westlich 
angrenzenden Bereich des Denkmalensembles. Bei eingeschossigen Anbauten können auch 
flacher geneigte Dächer und Flachdächer zugelassen werden. 
 
Flachdächer oder flach geneigte Dächer werden  auf maximal 5° begrenzt, um diese eindeutig 
von den geneigten Dächern abzu heben. So können die unterschiedlichen Bautypologien in 
ihren jeweiligen Zusammenhängen identifiziert werden. 
 
1.1.2 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben 
 
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (D achaufbauten) orientieren sich an den 
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die 
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Dachflächen dominieren. Um den 
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu  erschweren, wird die Maximalbreite für 
Dachgauben mit einer Breite von 2,50 m festge setzt. Mit dieser mittl eren Größe soll ein 
Bezug zur vorhandenen Bebauung  sichergestellt werden. 
 
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jeweiligen Dachenden als auch die 
Abstände zum First, zum Grat (Walmdach) und zum Ortgang definiert. Die Dachfläche soll 
als Hauptelement mit ihren begrenzenden Kanten (Ortgang, Grat und First) weiterhin 
erhalten bleiben. 
 
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszubilden und an der 
Oberseite mit Ziegeln, Schindeln oder  Kupfer-/Zinkblech einzudecken.

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Dacheinschnitte stören grundsätzich die flächige Erscheinung von Walm- und Satteldächern. 
Aufgrund der prägenden Wirkung der Dachflächen im z. T. großzügigen Straßenraum des 
südlichen Teilgebietes sind bei geneigten Dächern Dacheinschnitte nicht zulässig. Diese 
Bauform ist auch in den angrenzenden Wohngebieten und innerhalb des historischen 
Bauensembles der Künstlerkolonie nicht vorhanden und daher untypisch. 
 
1.1.3 Dacheindeckungen 
 
Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der best ehenden Dachlandschaft, der vorwiegend im 
Teilbereich III durch geneigte Dächer geprägt is t, werden allgemein für geneigte Dächer nur 
Materialien und Farben zugelassen, die typisc h für die Villenbebauung an der Mathildenhöhe 
und auch in diesem Teilbereich vorhanden sind. So soll eine Kontinuität der verwendeten 
Materialien sichergestellt werden. 
 
1.2 Fassadengestaltung 
 
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltun g nehmen Bezug auf den Bestand und 
berücksichtigen die schutzwü rdige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe. So werden 
bestimmte Materialien ausgeschlossen, die nicht mit den Anforderungen an die Umgebung der 
historischen Stätte vereinbar sind. Durch den Ausschluss von Rolladenkästen soll ein Element 
ausgeschlossen werden, welches ebenfalls untypisch für ein in Teilen historisch geprägtes 
Stadtbild ist. 
 
1.3 Antennenanlagen 
 
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebracht werden, können das 
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinl ussen. Daher wird das Errichten von Antennen 
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile besc hränkt, welche vom ö ffentlichen Straßenraum 
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet werden, dass keine störenden Einflüsse den 
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der an das Denkmal-Ensemble der 
Künstlerkolonie Mathildenhöhe anschließt. 
 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten 
 
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare 
Leuchten, als laufende Schriftb änder, als projizierende Lichtbänder und als spiegelunterlegte 
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind 
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Gesamteindruck dieses Wohnquartiers am 
nördlichen und östlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen. 
 
Gerade im Zusammenhang mit de r überregionalen kulturellen Bedeutung der Mathildenhöhe 
und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen den optischen Zugang und die 
Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen. 
 
1.5 Solaranlagen 
 
Solaranlagen werden auf geneigten Dächern aufgrund ihrer starken optischen Wirkung 
ausgeschlossen, da sie nicht typisch für den Charakter der Mathildenhöhe sind, die im Kern 
von einer historischen Bebauung geprägt ist. Die unruhige Gestaltung der Dachflächen sowie 
die Blendwirkung über weite Distanzen soll in der Schutzzone des Ensembles Mathildenhöhe 
vermieden werden. Gleichwohl sollen sie als Beitrag zum Klimaschutz auf Flachdächern

43 
 
zugelassen werden, da sie hier aufgrund der geringeren, direkten Sichtbarkeit weniger störend 
in Erscheinung treten. 
 
 
2. Grundstücksfreiflächen 
 
2.1 Einfriedungen 
 
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines 
Quartiers. Mit den Festsetzunge n zu den Einfriedungen sollen ne gative Auswirkungen auf das 
Stadtbild verhindert werden. 
 
Hinsichtlich seiner Parzellierung und Einfried ungen kann der Geltungsbereich in zwei Teile 
gegliedert werden. 
 
Östlich des Fiedlerwegs im Teilberei ch III dominieren auf den Ein- und 
Mehrfamilienhausgrundstücken kleinteilige Parze llierungen. Begrünte Zäune oder Hecken zur 
Straße und im rückwärtigen Bereich tragen zur Strukturierung und Gliederung dieses 
Baugebietes bei. 
 
Für den Bereich der Hochhausbebauung entlang der Dieburger Straße, den Bereich an den 
öffentlichen Fußwegen  (Teilbereich I) sowie im Bereich der kulturellen öffentlichen Gebäude 
und Einrichtungen der Mathildenhöhe und der Hochschule  (Teilbereich II) sind für den 
Siedlungscharakter die freien Blickbeziehung en und die offenen Du rchblicke von großer 
Bedeutung. Sie sollen nicht durch geschlossene Einfriedungen verhindert oder eingeschränkt 
werden. Sie bieten zusätzlich Lebens- und Nahrungsraumangebote für die heimische Tierwelt. 
 
Deshalb sind zwischen aneinandergrenzenden Grundstücken für alle Teilbereiche geschlossene 
und blickdichte Einfriedungen wie Mauern au sgeschlossen. Im Teilbereich III sollen zudem 
auch zu den öffentlichen Flächen hin Mauern ausgeschlossen werden, um den Gartencharakter 
im Straßenbild zu erhalten. Ausgenommen hier von ist der Fiedlerweg, der durch eine hohe 
Verkehrsbelastung gekennzeichnet ist. 
 
2.2 Stützmauern 
 
Auf Grund der starken Topografieunterschiede und der starken Geländemodellierung sind im 
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendi g. Charakteristisch sind die historischen 
denkmalgeschützten Stützmauern an der Dieb urger Straße und vor dem Atelierhaus am 
Olbrichweg. Auch am Fiedlerweg  befindet sich eine historis che Stützmauer. Zur Sicherung 
eines einheitlichen Erscheinungsbildes an den öffentlichen Verkehrsflächen soll nur eine 
begrenzte Auswahl an Materialien zur Anwend ung kommen. Ausgenommen sind die Mauern 
und Einfassungen entlang der öffentlichen Ve rkehrsflächen (Fußwege und Anlieger) im 
Blockinnenbereich. Zulässig sind Troc kenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und 
Blendmauerwerk aus Naturstein. Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch 
Ziegelmauern sowie im Bereich der Hoch hausbebauung an der Dieburger Straße 
Betonstützmauern bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig.

44 
 
2.3 Private Grundstücksfreiflächen 
 
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen 
 
Befestigte, nicht überdachte Fl ächen der Baugrundstücke sowie ebenerdige Stellplätze sind 
grundsätzlich wasserdurchlässig zu befestigen. Damit wird eine übermäßige Versiegelung 
der Grundstücksfreiflächen verhindert und der gewünschte Charakter de r einheitlichen, die 
Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt. Al s wasserdurchlässige Beläge gelten u. a. 
wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpfl aster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil 
von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z. B. Schotterrasen und wassergebundene 
Wegedecken. 
 
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen  
 
Die Mathildenhöhe ist als Hügel prägend für die Topografie. Die vorhandenen Gebäude wurden 
mit einer Sockelzone, welche einen Ausgleich herstellt, in die vorhandene Topografie eingefügt. 
Damit das charakteristische Bild der geneig ten Gartenflächen erhalten bleibt, sind 
Aufschüttungen unzulässig und Abgrabungen eingeschränkt zulässig. 
 
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Abgrabungen zulässig. 
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierung en sind bis max. 0,5 m, bezogen auf den 
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Sie sind hier als weich ausgezogene Böschungen mit einer 
maximalen Neigung von 35 % zu gestalten. Abgr abungen sind bis zu einer max. Breite von 
40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig. 
 
2.3.3 Grundstück Dieburger Straße 97 (Biergarten)  
 
Im Bereich des Biergartens sind aufgrund der historischen Kelleranlagen keine Abgrabungen 
zulässig. 
 
 
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)  
 
1. Denkmalschutz 
 
Die gekennzeichneten Bauten Olbrichweg Nr. 10  mit Ateliergarten sowie die historische Mauer 
an der Dieburger Staße sind als Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und stehen unter Denkmalschutz. 
 
Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesa mtanlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt. 
Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt. 
 
 
D. HINWEISE 
 
In den Bebauungsplan O 32 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungsrelevante 
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beachtung zur Verfügung zu stellen.

45 
 
Statistische Angaben 
 
Fläche des Geltungsbereichs: 86.510 m² 
Allgemeines Wohngebiet (WA) 40.660 m2 
Öffentliche Verkehrsfläche 21.400 m2 
Öffentliche Grünflächen 10.780 m2 
Fläche für Gemeindedarf - kulturellen Zwecken dienende Gebäude und 
Flächen 
7.240 m2 
Sondergebiet Hochschule 6.430 m2

TEIL B: UMWELTBERICHT 
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN 
 
 
 
Im Auftrag von: 
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
DIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - BITTKAU+BARTFELDER+INGENIEURE GBR

Die Landschaftsarchitekten 
Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR 
Taunusstraße 47 
65183 Wiesbaden 
 
 
 
Im Auftrag von: 
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt 
 
 
 
 
09. Oktober 2019 
 
 
 
 
 
 
Bearbeitung: 
 
M. Eng. T. Büschel  Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR  
B. Eng. K. Schiewe  Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR 
M. Sc. (cand.) L. Wegner Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   1
Inhaltsverzeichnis 
I Einleitung  ................................................................................................................................ 5 
1 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integriertem  
Grünordnungsplan .................................................................................................................. 6 
 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ....................................................... 8 
 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................... 9 
 Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielsetzungen  
für den Umweltschutz ........................................................................................................... 11 
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ........................................ 11 
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen ................................................................ 16 
 Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden .............................................. 23 
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) im Wirkungsbereich 
des Bauleitplans .................................................................................................................... 25 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung .......................................................................... 25 
 Mensch und Gesundheit ....................................................................................................... 26 
2.2.1 Lärm .............................................................................................................................. 26 
 Tiere ..................................................................................................................................... 27 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 32 
 Biologische Vielfalt ................................................................................................................ 34 
 Boden und Fläche ................................................................................................................. 35 
2.6.1 Boden und Geologie ...................................................................................................... 35 
2.6.2 Fläche ............................................................................................................................ 36 
 Wasser ................................................................................................................................. 37 
 Klima und Lufthygiene .......................................................................................................... 37 
 Landschafts- bzw. Stadtbild .................................................................................................. 39 
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ................................................................................ 40 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen ..... 41 
3 Entwicklungsprognosen des Basisszenarios bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung .......................................................................................... 42 
 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ......................................................... 42 
3.1.1 Mensch und Gesundheit ................................................................................................ 42 
3.1.2 Tiere .............................................................................................................................. 43 
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ............................................................................... 44 
3.1.4 Biologische Vielfalt......................................................................................................... 44 
3.1.5 Boden ............................................................................................................................ 44

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   2
3.1.6 Fläche ............................................................................................................................ 44 
3.1.7 Wasser .......................................................................................................................... 45 
3.1.8 Klima und Lufthygiene ................................................................................................... 46 
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild ........................................................................................... 46 
3.1.10 Kultur und Sachgüter ..................................................................................................... 46 
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren 
 Umweltbelangen ............................................................................................................ 47 
 Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall ............................................................... 47 
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des 
 Klimawandels ................................................................................................................ 47 
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen ...................................................... 48 
 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................. 48 
 Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen ................................................... 49 
4 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete ............. 49 
5 Artenschutzrechtliche Belange ............................................................................................ 50 
 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange 
nach § 44 BNatSchG ............................................................................................................ 51 
 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von 
FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB ................................................... 53 
6 Kompensationsmaßnahmen ................................................................................................ 53 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB .................... 53 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich .................................. 54 
 Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan .................................. 56 
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) ............ 56 
6.3.2 Private Grünflächen ....................................................................................................... 56 
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24) ... 57 
6.3.4 Bodenveränderungen .................................................................................................... 57 
6.3.5 Kampfmittelbelastung und –räumung ............................................................................ 57 
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von  
 Energien (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) ............................................................................ 58 
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
 Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) .......................................................... 58 
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 
 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ........................................................................................ 60 
6.3.9 Artenschutz .................................................................................................................... 61 
7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ...................................................... 66 
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................................. 66

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   3
9 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich der 
Angaben  .............................................................................................................................. 66 
10 Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................................... 67 
 
Abbildungsverzeichnis: 
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Quelle: 
 opentopomap.org) ........................................................................................................ 6 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 
 2006 ........................................................................................................................... 18 
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) ........ 20 
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt (2003) ....................................................................................................... 21 
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) ............................. 22 
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der 
 Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003) ......................................................................... 25 
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG ...................................................................... 27 
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und 
 Energiekonzepte (2016) ............................................................................................. 38 
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen-Konzeption 
 Mathildenhöhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009 ................................................. 40 
 
Tabellenverzeichnis: 
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) ............................................................. 9 
Tabelle 2:  Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 30.04.2019) ......................... 10 
Tabelle 3:  Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die 
 jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der 
 Aufstellung des Bebauungsplans .............................................................................. 11 
Tabelle 4:  Untersuchungsmethoden ........................................................................................... 24 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .................................................... 25 
Tabelle 6:  Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw. streng geschützt 
 nach BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des 
 Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019) ............................................. 30 
 
Anhang: 
(1) Pflanzliste  
(2) Baumverzeichnis 
(3) Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   4
(4) Baum- und Biotopbestandsplan O 32 Mathildenhöhe (Bestand/Planung) 
(5) Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Bestand/Planung) nach Hessischer Kompensationsverord-
nung (2005), Nutzungstypen 
(6) Freiflächen- und Grünordnungsplanung 
(7) Grünordnungsplan

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   5
III UMWELTBERICHT 
I EINLEITUNG 
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung 
Für den Bebauungsplan  O 32 Mathildenhöhe Ost muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine 
Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem vorl iegenden Umweltbericht zu entnehmen 
sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. 
Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft werden in den § 1 Abs. 6  Nr. 7 BauGB in 
Verbindung mit den grünordnerischen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1, 3, 5 BauGB sowie die Belange des 
Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für das Plangebiet dargestellt, damit diese im Rahmen der bau-
leitplanerischen Abwägung entsprechend beurteilt und berücksichtigt werden können.  
Bei einer voraussichtlich erheblichen eintreffenden Auswirkung kann nach § 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich 
der erheblichen Auswirkungen durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungsplan nach 
§§ 5 und 9 (Flächen und Maßnahmen) oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11) erfolgen. Die 
Eingriffsregelung ist dabei gemäß § Abs. 6 Ziff. 7 BauGB abzuarbeiten.  
Der vorliegende Umweltbericht integriert dabei die Belange eines Grünordnungsplanes und wird um die In-
halte der Eingriffsregelung nach  § 1a Abs. 3  BauGB mit den Anforderungen nach den §§ 14 und 18 
BNatSchG, indem er den Eingriffstatbestand mit Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung darlegt bzw. 
erweitert. Gleichzeitig werden, sofern die s erforderlich ist, Maßnahmen bzw. Flächen dargest ellt, um den 
Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf Ebene des Bebauungsplanes möglichst zu kompensie-
ren. Sofern Umweltauswirkungen der Planung voraussichtlich erheblich sind, werden sie ermittelt, beschrie-
ben und bewertet.  
Die Darlegung der G rundlagen und Prognose der Auswirkungen sind im  Umweltbericht wie auch im Grün-
ordnungsplan identisch und erfolgen in den Kapiteln 2 und 3. Dazu gilt es auch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b i.V. 
mit § 1a Abs. 4 BauGB der Frage einer möglichen Beeinträchtigung von FFH-Gebieten nachzukommen.  
Geltungsbereich (Vorhabenbereich) und Nutzungsstruktur 
Der rund 8,7  ha große Geltungsbereich von O 32 grenzt westlich direkt an die Künstlerkolonie Mathilden-
höhe. Den Grenzbereich zur Mathildenhöhe markieren der Lucas -, der Olbri ch- und der Fiedlerweg. Der 
Spessartring mit rahmender Baumallee stellt die östliche Grenze des Geltungsbereichs dar. S üdlich bzw. 
nördlich begrenzen die Erbacher bzw. die Dieburger Straße den Geltungsbereich.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   6
Baulich wird das Gebiet neben dem Künstlerhaus der Mathildenhöhe und dem Gebäudekomplex der Hoch-
schule für Gestaltung (HfG) im Wesentlichen durch zwei Bautypologien dominiert. Südlich des Olbrichwe gs 
dominieren die heute noch  gut erhaltenen, von Joseph Maria Olbrich erbauten Villen, die Anfang des 20. 
Jahrhunderts für die Künstlerkolonie der Mathildenhöhe wirkenden Künstler geschaffen wurden. Die freiste-
henden zweistöckigen Gebäude sind mit Gartengrundstücken ausgestattet, was das Gebiet sehr durchgrünt 
erscheinen lässt - das Gebiet wird im Wesentlichen als Wohnstandort genutzt. Am Seitersweg schließt sich 
eine nahezu geschlossene Blockrandbebauung an. Im Norden und Osten des Planungsgebietes dominieren 
aus den siebziger Jahren stammende Wohnblöcke mit bis zu zehn Stockwerken. Zwischen den Gebäuden 
sind Flächen mit Parkplätzen, teilweise mit unterbauten Tiefgaragen, und halböffentliche Grünflächen mit 
gewachsenem Baumbestand vorhanden. 
1 INHALTE UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM GRÜNORD-
NUNGSPLAN 
Der Geltungsbereich liegt im räumlichen Bezug zur Darmstädter Mathildenhöhe. Als denkmalgeschütztes 
Gesamtkunstwerk besteht diese aus Gebäuden und Freianlagen einer ehemaligen Künstlerkolonie mit u.a. 
dem rund 30 m hohen Hochzeitsturm, ehemaligen Künstlerhäusern sowie Außenanlagen mit hist orischem 
Platanenhain und Brunnenanlagen. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe wurde 2016 in die neue Tentativliste, 
die Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenkmälern der UNESCO, aufgenommen. Eine Entscheidung über 
Abbildung 1:  Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt  (Quelle: opentopomap.org)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   7
die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO steht für das Jahr 2020 an1. Um den Titel Welterbe für den 
Kernbereich der Mathildenhöhe zu erreichen, hat sich die Wissenschaftss tadt Darmstadt zum Ziel gesetzt, 
das Gebiet rund um das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanung zu sichern um künftige Entwicklungen 
des Stadtteils mit den Zielen des Welterbeantrages in Einklang zu bringen. In einem hohen Maße spielt  
dabei die Errichtung eines Besucherzentrums in diesem Bereich eine Rolle.  
Das Leitbild zur städtebaulichen Entwicklung orientiert sich an den benachbarten historischen Freianlagen 
bzw. den im und um das Gebiet vorhandenen Gebäudegruppen bzw. Gebäudetypologien. Dabei ist sicher-
zustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen baulicher Art auf das Gesamtensemble Mathildenhöhe 
Einfluss haben können. Blickbeziehungen zwischen der Mathildenhöhe und dem Plangebiet sollen erhalten 
bleiben, ebenso wie vorhandene Frei- bzw. Grünflächen und erhaltenswerte Gehölzbestände.  
Die Ziele der Grünordnungsplanung wurden im Vorlauf bereits durch das Ingenieurbüro Sliwka (2016-2017) 
ermittelt und mit den Planungsinstitutionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmt. Die Planung ori-
entiert sich stadträumlich zum einen an der übergeordneten Grünachse, die vom Herrngarten und dem Re-
sidenzschloss in der Stadtmitte, über die fußläufige Grünverbindung der Erich-Ollenhauer-Promenade, den 
Platanenhain, über den Olbrich- und Seitersweg bis zur Rosenhöhe führt und zum anderen an der im Plan-
bereich vorhandenen Grünstruktur mit einem bereits guten Fußwegenetz. So entsteht zwischen Hoetgerweg 
und Olbrichweg eine Nord-Süd orientierte kleine Parkanlage mit fußläufiger Wegeverbindung und Spielplatz, 
sowie in der Ost -West Orientierung eine 10 m breite Grünanlage mit lebensraumtypischer Bepflanzung. 
Diese bildet nördlich der künfti gen Gebäude für kulturelle Zwecke einen natürlichen Rückzugsbereich, der 
als Trittstein zur Biotopvernetzung mit den umliegenden Grünstrukturen dient. Eine anschauliche Darstellung 
der Freiflächen- und Grünordnungsplanung befindet sich unter Anhang 6 , die reguläre Darstellung in Form 
eines Grünordnungsplanes unter Anhang 7. 
Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans des Büros WerkStadt Architekten und Stadtplaner aus 
Darmstadt gilt es, neben einer Bewertung des Bestandes, das Konfliktpotential bezüglich möglicher erheb-
licher Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Im Wesentlichen trägt der Bebauungsplan zu einer Si-
cherung der Bestandssituation bei. Daneben ist eine für das Gebiet nachvollziehbare Nachverdichtung ein-
zelner Bereiche vorgesehen. Gerade in Darmstadt ist der Druck auf unbebaute innerstädtische Bereiche 
durch die hohe Nachfrage an Wohnraum innerhalb des Rhein-Main-Gebietes sehr groß. Auf dem Osthang 
                                                      
1 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwicklung 
Mathildenhöhe Darmstadt

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   8
soll in der Nähe der Hochschulgebäude ein Besucherzentrum entstehen, um den Anforderungen eines UN-
ESCO-Welterbes zu entsprechen und in dem sich Interessierte über die Darmstädter Mathildenhöhe infor-
mieren können2.  
 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Im Bebauungsplangebiet werden unter anderem Flächen für eine bauliche Nachverdichtung sowie eine Flä-
che für das Gebäude des Besucherzentrums und weitere Gebäude für kulturelle Zwecke festgesetzt. Dabei 
werden die Umweltthemen Schallschutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und Klima-
schutz im Rahmen des Bebauungsplanverfahre ns als potenziell konfliktträchtige Themen erkannt. Zur Be-
stimmung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt (naturplan 2019).  
Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weit estgehend als Festsetzungen in den Bebau-
ungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weitere 
Vogelarten sollen bei Verlust Ersatzhabitate geschaffen werden. Regenwasser soll möglichst dort wo es die 
Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im Gebiet versickern.  
Einige Maßnahmen werden auf schon versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen überprägten Flächen 
durchgeführt. In den Bereichen am Osthang und östlich bzw. südöstlich der Hochschule sind auch Grünflä-
chen von Maßnahmen betroffen, auf denen sich überwiegend jüngere Bäume befinden. Von einem Klima-
gutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Veränderungen keinen erhebli-
chen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen  Bereich haben werden. Von einer Steigerung 
des Verkehrsaufkommens ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits vorbelastet.  
Bauflächen  
Der Bebauungsplan setzt Baufelder zur Nachverdichtung des bestehenden Gebietes mit Baugrenzen fest. 
Am Fiedlerweg, im Bereich des bestehenden Biergartens und im Osten des Osthangs werden zusätzliche, 
neue Baufenster festgesetzt. Am Seitersweg wird die Erweiterung einer bestehenden Bebauung ermöglicht. 
Auf einer Freifläche am  Olbrichweg ist die Errichtung des  Besucherzentrums geplant. Der Bebauungsplan 
setzt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch 
die Grundfläche, die Geschossfläche und die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. 
 
                                                      
2 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwicklung 
Mathildenhöhe Darmstadt

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   9
Grünordnung  
Um die o.g. Ziele der Grünordnungsplanung umzusetzen, sind folgende Maßnahmen geplant: 
Im Südosten des Planbereichs an der Erbacher Straße sollen aktuell bestehende Kleingärten zu einer öf-
fentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung umgewandelt werden. Nordöstlich des Hochschulgebäudes soll 
ein nicht öffentlicher, parkartiger Grünzug mit Wegen entstehen. Durch die neue n Wegeverbindungen wird 
eine bessere fußläufige Verbindung der einzelnen Flächen und G ebäude ermöglicht. Auf einem Teil dieser 
Grünfläche ist ein Spielplatz vorgesehen. Für Flachdächer und flach geneigte Dächer der neu entstehenden 
Gebäude wird eine Dachbegrünung festgesetzt.  
 Bedarf an Grund und Boden 
Der Bedarf an Grund und Boden wird in den nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) für den Bestand und die 
Planung übersichtlich dargelegt.  
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) 
Nutzungstypen Nr. 
(nach der Hessischen Kompensations-
verordnung 2005) 
Bestand 
[m²] 
Anteil  
[%] 
 Anteil [%]  
10.510 
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen) 
14.855 17,2 
40,2 
Befestigte Flä-
chen ohne Boden-
versickerung 
63,6 
unbe-
grünte Flä-
chen 
10.710 
Dachflächen nicht begrünt 
19.894 23,0 
10.520 
Nahezu versiegelte Flächen 
12.160 14,1 
23,4 
Befestigte Flä-
chen mit Boden-
versickerung 10.530 
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung 
8.047 9,3 
10.720 
Dachflächen extensiv begrünt 
581 0,6 0,6 Grünfläche ohne 
Bodenanschluss 
36,4 begrünte 
Flächen 
11.221  
Arten- und strukturarme Hausgärten , 
kleine öffentliche Grünanlagen 
24.666 28,5 
 
35,8 
Grünfläche mit 
Bodenanschluss 
1.222 B 
Arten- und strukturreiche Hausgärten 
6.342 7,3 
Gesamt: 86.546 
m² = 100 %  = 100 %

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   10
Tabelle 2:  Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 08.10.2019) 
Nutzungstypen Nr. 
(nach der Hes sischen Kompensati-
onsverordnung 2005) 
Planung 
[m²] Anteil [%]  Anteil [%]  
10.510 
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen) 
12.717 14,7 
32,1 
Befestigte Flä-
chen ohne Bo-
denversicke-
rung 
55,3 unbegrünte 
Flächen 
10.710 
Dachflächen nicht begrünt 
15.029 17,4 
10.520 
Nahezu versiegelte Flächen 
14.183 16,4 
23,2 
Befestigte Flä-
chen mit Bo-
denversicke-
rung 
10.530 
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung 
5.882 6,8 
10.720 
Dachflächen extensiv begrünt 
4.827 5,6 
10,0 
Grünfläche 
ohne Boden-
anschluss 
44,7 begrünte 
Flächen 
10.730 
Dachflächen intensiv begrünt 
3.840 4,4 
02.600 
Hecken-/Gebüschpflanzung 
207 0,2 
34,7 
Grünflächen 
mit Bodenan-
schluss 
11.221  
Arten- und strukturarme Hausgärten , 
kleine öffentliche Grünanlagen 
14.378 16,6 
11.222 B 
Arten- und strukturreiche Hausgärten 
6.342 7,3 
11.223 
Neuanlage arten - und strukturreiche 
Hausgärten 
9.140 10,5 
Gesamt: 86.546 m² = 100 %  = 100%

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   11
 Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielsetzungen für den 
Umweltschutz 
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen  
Tabelle 3:  Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und 
Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans 
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume 
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-
RL) 
- Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 
1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelar-
ten (79/409/EWG) (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 
1) 
Erhalt und Entwicklung der räumlichen Voraussetzungen für 
funktionsfähige Artengemeinschaften durch Flächenschutz 
und Biotopverbund. 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November 
2017 (BGBl. I S. 3634) 
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl. I 
S. 3786) 
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung 
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.05.2018 
(GVBl. S. 198) 
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeindeord-
nung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 
142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes 
vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) 
Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein-
trächtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushaltes. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
 
 
 
- Kompensationsverordnung – KV i.d.F. vom  
01. September 2005(GVBl. I S. 624), Verordnung 
über die Durchführung von Kompensationsmaß-
nahmen, das Führen von Ökokonten, deren Han-
delbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlun-
gen. Auf Grund des § 6b Abs. 7 Nr. 1 bis 11 und 
des § 50 des Hessischen Naturschutzgesetzes in 
der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 
- 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305) 
Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Le-
bensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch ge-
wachsenen Artenviel falt; Schutz, Pflege, Entwicklung oder 
Wiederherstellung ihrer Biotope und ihrer sonstigen Lebens-
bedingungen. 
Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben 
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten muss im räum-
lichen Zusammenhang weiterhin  erfüllt sein. Soweit erforder-
lich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen fest-
gesetzt werden. 
Beschädigungs-, Zerstörungs-, Verschlechterungs- und Zu-
griffsverbote für besonders bzw. streng geschützte Arten. 
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnah-
men) sind so zu gestalten, dass sie zur Verwirklichung der 
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der  Land-
schaftspflege und damit zur Verbesserung der jeweiligen 
Schutzgüter beitragen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   12
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes  
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Be-
kanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Ggf. Durchführung artenschutzrechtlicher CEF-
Maßnahmen im Vorfeld (externe 
Kompensationsmaßnahmen) 
- Anpflanzen/Erhalt von Einzelbäumen 
- Reduzierung der versiegelten Flächen und Anlage 
von Grünflächen und straßenbegleitenden 
Gehölzflächen sowie Gewährleistung derer 
sachgemäßen Pflege 
- Dachbegrünung 
- Vermeidungsgebot und Beschädigungs-, Zerstö-
rungs-, Verschlechterungs- und Zugriffsverbote für 
besonders bzw. streng geschützte Arten z.B. durch 
ökologische Baubegleitung 
Boden und Fläche 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November 
2017 (BGBl. I S. 3634) 
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl. I 
S. 3786) 
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung 
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.05.2018 
(GVBl. I S. 198) 
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeindeord-
nung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl I S. 
142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes 
vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) 
- In Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz 
(ROG) i.d.F. vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 
2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des 
Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ge-
ändert worden ist 
Begrenzung von Neuversiegelungen von Böden. Sparsamer 
und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wie-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und In-
nenentwicklung. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, insbe-
sondere durch den Eintrag von Stoffen. Böden so erhalten, 
dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. 
Ermöglichen einer standortgerechten Vegetationsentwick-
lung. Vermeidung von Bodenerosionen. 
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 
17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch 
Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. Sep-
tember 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist 
- In Verbindung mit der Bundes-Bodenschutz- und 
Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 
1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 3 
Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 
(BGBl. I S. 3465) geändert worden ist 
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktio-
nen des Bodens. Hierzu sind schädliche Bodenveränderun-
gen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch 
verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren 
und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden 
ist zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beein-
trächtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner 
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit 
wie möglich vermieden werden. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes  
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
- Innerstädtische Nachverdichtung auf bereits 
versiegeltem und überprägtem Gelände

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   13
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Be-
kanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu-
letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Sparsamer Umgang mit Boden und Fläche durch 
Festlegung Versiegelungsgrad und Überprüfung 
nach Abschluss der Baumaßnahmen 
- Schutz des Oberbodens während der Bauphase 
standortgerechte Vegetationsentwicklung durch 
Pflanzungen 
 
Wasser 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-
mentes und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie, 
WRRL) vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines 
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-
schaft im Bereich der Wasserpolitik 
Oberirdische Gewässer: Erreichen eines guten ökologischen 
und chemischen Zustands, gutes ökologisches Potenzial und 
guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder 
künstlichen Gewässern, Verschlechterungsverbot. 
Grundwasser: Erreichen eines quantitativen und chemischen 
Zustandes, Umkehr von signifikanten Be lastungstrends, 
Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen, Verschlechte-
rung des Grundwasserzustandes verhindern. 
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31. 
Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Arti-
kel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 
2254) 
Vorsorge für den vorbeugenden Hochwasserschutz; vor allem 
durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalte-
flächen und Entlastungsflächen. Vermeidung der Vergröße-
rung und Beschleunigung des Wasserabflusses zum Schutz 
vor Hochwasser.  
Schutz von Grundwasservorkommen vor Verunreinigung und 
Erhalt oder Erreichen eines guten chemischen und mengen-
mäßigen Zustands. 
Vermeidung von Änderungen des Grundwasserspiegels. 
Schutz der Oberflächengewässer vor Gewässerverunreini-
gung und Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes 
bzw. Erreichen eines guten chemischen Zustands im Rahmen 
ihrer Bewirtschaftung. 
Sparsame Verwendung von Wasser. 
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder 
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit 
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. 
Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts 
(BVerwG) vom 03.06.2014 – 4 CN 6.12 – bedarf der Bebau-
ungsplan keiner Genehmigung gemäß § 78 Abs. 2 WHG. Al-
lerdings sind die Genehmigungsvoraussetzungen als Belange 
des Hochwasserschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB in 
der Abwägung zu berücksichtigen. Außerdem bedarf jedes 
Vorhaben im Plangebiet einer wasserrechtlichen Genehmi-
gung gemäß §§ 78 Abs. 3 WHG, 45 Abs. 3 Satz 1 HWG. 
- Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert 
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. 
I S. 366) 
Die Grundwasserneubildung darf durch Versiegelung des Bo-
dens oder andere Beeinträchtigungen der Versickerung nicht 
wesentlich eingeschränkt werden. 
Sparsamer Umgang mit Wasser. 
Niederschlagswasser soll verwertet und in geeigneten Fällen 
versickert werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   14
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Be-
kanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Hochwasserangepasste Bauweise und 
Berücksichtigung der hochwasserschutzrechtlichen 
Belange  
- Ausschließen von Kontaminationen durch 
angepassten Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffen  
- Keine Beeinträchtigung der 
Grundwasserneubildung durch Versickerung 
anfallenden Regenwassers über Rigolen oder 
Dachbegrünung 
- Keine Verschlechterung des Zustandes von 
Oberflächengewässern 
- Ausgleich von Retentionsflächen 
Klima / Luft 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November 
2017 (BGBl. I S. 3634) 
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gem. § 1a Abs. 5 
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen-
wirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Kli-
mawandel dienen, Rechnung getragen werden. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von Gebieten mit 
günstigen klimatischen Wirkungen, insbesondere Wald sowie 
Luftaustauschbahnen. 
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, besonders 
durch regenerative Energienutzung. 
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) 
Sicherung und Entwicklung der räumlichen Erfordernisse zur 
Reinhaltung der Luft. Schutz der Schutzgüter vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Ent-
stehens von Immissionen. 
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum 
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische 
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom 
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603) 
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Luftverunreinigungen, Vorsorge zur Erzielung ei-
nes hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 
04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),  
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
 
 
- Verwendung heller Oberflächenbeläge 
- Erhaltung von Flächen mit klimatischer Ausgleichs- 
und Luftleitfunktion  
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie 
kleinerer Grünflächen als Beitrag zu 
lokalklimatischen Klimabedingungen  
- Entwicklung von Flächen zur Begünstigung von 
Verdunstungskühle (Dachbegrünung, 
Wasserflächen)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   15
Landschaft und Erholung 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei 
der Planung. 
Vermeidung der Zerschneidung der freien Landschaft und von 
Waldflächen, insbesondere durch Zusammenfassung von 
Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben. 
Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit so-
wie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhaltung 
und Entwicklung von Kulturlandschaften. Beeinträchtigungen 
des Erlebnis- oder Erholungswerts der Landschaft sind zu ver-
meiden. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. 
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Festsetzungen im Bebauungsplan zum Anpflanzen 
von Bäumen  
- Prüfung der Pflanzungen und Dachbegrünung im 
Satzungsgebiet 
Mensch einschließlich menschliche Gesundheit 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November 
2017 (BGBl. I S. 3634) 
Gewährleistung des Wohls der Allgemeinheit und Sicherun g 
einer menschenwürdigen Umwelt durch nachhaltige städte-
bauliche Entwicklung. Erhalt und Entwicklung geeigneter Frei-
räume im siedlungsnahen Umfeld. 
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) 
Schutz der Allgemeinheit vor Lärm. Schutz der Gesundheit der 
Bevölkerung vor Luftverunreinigung. Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hin-
sichtlich des Entstehens von Immissionen 
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum 
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische 
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom 
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603) 
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. 
- DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen 
Planung als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse. 
Verringerung von Beeinträchtigunge n insbesondere am Ent-
stehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in 
Form von Lärmvorsorge und –minderung. 
- Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherr-
schung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährli-
chen Stoffen, zur Änderung und anschließenden 
Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Text 
von Bedeutung für den EWR (Seveso-III-RL) 
Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen 
und Begrenzung der Unfallfolgen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   16
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),  
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Prüfung der durchgeführten Lärmprognose zwecks 
Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse und 
Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen 
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zur 
Minimierung visueller und akustischer Störreize 
Kultur- und Sachgüter 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November 
2017 (BGBl. I S. 3634) 
Orts- und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und zu 
entwickeln. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434)  
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaften. Erhalt histo-
risch geprägter und gewachsener Kulturlandschaften in ihren 
prägenden Merkmalen. Für die Eigenart oder Schönheit ge-
schützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Bodendenk-
mäler sind zu erhalten. 
- Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211). 
Kulturdenkmäler (Bodendenkmäler, Gesamtanlagen, Grünan-
lagen, …) sind zu schützen und zu erhalten. Es ist darauf hin-
zuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raum-
ordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kultur-
landschaft einbezogen werden. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. 
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Gestaltung und Einbindung der Denkmäler in den 
Bebauungsplan 
 
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen  
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen 
Allgemeine Grundsätze (Städtebau) 
„Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustrukturen unter 
Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weitgehender

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   17
Vermeidung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtumbaus als auch 
der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an die Be dürfnisse von Familien, 
aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte 
Ausgrenzung Behinderter ist zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz 
bedeutender historischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“ 
(LEP 2000). 
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) 
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist das Vorha-
bengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planu ngsgebiet eine hohe Be-
deutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes Ziel 
der Standortverbesserung wird eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. 
Ein sparsamer und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und 
Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt.  
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 2018): 
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grünstrukturen werden u.a. 
wie folgt beschrieben:  
 Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich verbessert 
werden. Dazu gehören der Schutz der Land schaft, die Sicherung der natürlic hen Ressourcen und 
die Verbesserung der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche Be-
deutung haben historische Ensembles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum prä-
gen.  
 Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für neue Bauge-
biete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzuneh-
men. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne der Zielsetzung 
einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“.  
 Der Ausbau der innerstädtischen  Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der Arbeits - 
und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.  
Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche des O 32  als „Wohnbaufläche“ (s. Abb. 2 , orange gefärbte 
Flächen) und als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ und „Kulturelle Einrich-
tungen“ (s. Abb. 2, rot gefärbte Flächen) aus. Das Gelände des geplanten Besucherzentrums befindet sich 
im Bereich für Gemeinbedarfsflächen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   18
Im Norden und Süden des Geltungsbereiches sind die Flächen weiterführend als Wohnbebauung ausgewie-
sen. Die Flächen für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbereich und treffen dort 
auf die ausgewiesene Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“.  
 
An der östlichen Grenze verlaufen die Bahnschienen, die als Verkehrsfläche des ÖPNV  ausgewiesen sind. 
Im Süden- und Südosten des Geltungsbereiches grenzt eine ausgewiesene Grünfläche mit „Öffentlichen und 
privaten Sportanlagen“ an. Auch die Wasserfläche „Großer Woog“ befindet sich in dieser Grünfläche, west-
lich der Sportanlagen . In Gelb dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Dieburger Straße und Landgraf -
Georg-Straße. Gleichzeitig weist der LP diese Grünflächen als „Grünzug“ und „Erhalt / Schutz von grün auf 
Bauflächen“ im Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Außen-
bereich aus (s. Abb. 2). In der Leit bildkarte des Landschaftsplanes (2003) wird der Bereich als „Erhalt / 
Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“  und im Flächennutzungsplan (2006 ) als „ausgewählte Grünver-
bindung“ ausgewiesen. Die „Grünverbindung Olbrichweg“ stellt ein Bindeglied zwischen der „Grünverbin-
dung Erich-Ollenhauer-Promenade“ und dem „Grünzug Oberfeld -Rosenhöhe“ dar. Die Grünflächen sollen 
als Hauptfuß- und Radwegeverbindung entsprechend weiterentwickelt werden. 
 
 
Abbildung 2:  Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2006

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   19
Landschaftsplanerische Entwicklungsziele  (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Stand 2003) 
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwicklungspriori-
täten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und Prioritätensetzung, 
die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: 
Tier- und Pflanzenwelt 
 Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum - und Gehölzbestände auf privaten und öffentlichen 
Frei- und Bauflächen, weitere Ergänzung durch Baum - und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrü-
nungen. 
 Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. 
Boden 
 Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und Lebensraumfunk-
tionen in Form von privaten und öffen tlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Re-
gulations- und Lebensraumfunktionen durch Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern. 
Wasserhaushalt 
 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Nieder-
schlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Nieder-
schlagsversickerung. 
Klima 
 Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen (öffentliche 
und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). 
Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert 
 Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum 
zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze). 
 Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhistorisch bedeut-
samen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen. 
 Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer Wegebeziehun-
gen. 
 Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   20
Landschaftsplan - Entwicklungskarte  
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine 
 „Verbesserung von Grün auf den Bauflächen“ im nördlichen und südöstlichen Bereich vorgesehen. 
 Das Gebiet, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, ist sowohl als „Ausgewählte Grün-
verbindung / Grünzüge“ weiter in Richtung Osten als auch als „Erhalt / Schutz von Grün auf Bauflä-
chen“ ausgewiesen. Dort soll eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Grünflächen „Erich-
Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Oberfeld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Abbildung 3:  Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   21
Landschaftsplan - Leitbildkarte Entwicklungsprioritäten 
Nach der Leitbildkarte ist das Gebiet (s. Abb.5) für  
  die „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ (im Norden und Süden des Gebietes), 
 „Bauflächen mit wertvollen Freiflächen  und Altholzbeständen“, „Biotopergänzungsflächen im  Sied-
lungsbereich“ und „Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ (im Bereich des geplanten 
Besucherzentrums) ausgewiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Geltungsbereich selbst sind keine Natura 2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Landschafts- oder Natur-
schutzgebiete ausgewiesen. Nördlich, außerhalb des Geltungsbereiches entlang der Dieburger Straße, be-
findet sich Darmstadts älteste Platanenallee, welche als Naturdenkmal geschützt ist. Innerhalb des Geltungs-
bereichs ist die entlang des  Spessartrings verlaufende Allee nach § 13 HAGBNatSchG in Verbindung mit   
§ 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“ unter Schutz gestellt.  
 
Abbildung 4:  Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   22
Einzelne Kulturdenkmäler sowie die Gesamtanlage der ehemaligen Künstlersiedlung stehen unter Denkmal-
schutz. Die denkmalgeschützten Gebäude und Strukturen im Geltungsbereich des Bebauu ngsplanes wer-
den unter Kapitel 2.10 genauer beschrieben. 
Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost 
Im Nordosten des Geltungsbereichs existiert in einem Teilbereich s eit 1974 der Bebauungsplan O 13 Mat-
hildenhöhe Ost. Für dessen Geltungsbereich wurde durch den Magistratsbeschluss im April 2018 eine Ver-
änderungssperre erteilt und soll mit dem Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost aufgehoben bzw. ersetzt 
werden l (s. Abb. 6). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt. 
Das geplante Gebäude im Nordosten, wo sich heute der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht reali-
siert. Gleiches gilt für die Hotelgebäude im Süden und die Spielplatzf läche mit angrenzendem Kindergarten 
in der Mitte des Plangebiets O 13. 
 
Abbildung 5:  Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) 
Baumschutzsatzung und -kartierung 
Für den Geltungsbereich gilt die „Satzung zum S chutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (Laub-
bäume) bzw. 80 cm (Koniferen) gemessen in 1 m Höhe unter Schutz stellt. Das Baumkataster der Stadt 
Darmstadt dokumentiert dazu alle Bäume im öffentlichen Raum mit Angaben zur Größe, Ausprägung bzw. 
Vitalität. Die im Kataster geführten Bäume wurden nachrichtlich übernommen. Darüber hinaus wurden alle

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   23
weiteren Baumstandorte der privaten Freiflächen erhoben und in Biotopbestandsplänen (Anhänge 4 und 5) 
dargestellt. Wichtige Eigenschaften wie Größe und Vitalität werden neben der Art in tabellarischer Form im 
Baumverzeichnis (Anhang 2) dokumentiert und dargelegt. Die neun Bäume an der südlichen Grenze des 
Plangebiets an der Erbacher Straße wurden nachrichtlich aus dem Bebauungsplan übernommen. 
 Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden 
Die Grundlagen zur Bestimmung und Bewertung der im Geltungsbereich vorkommenden Schutzgüter wer-
den nachfolgend aufgeführt: 
 Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbestandes nach dem Baumkataster der Wissenschafts-
stadt Darmstadt (öffentlichen Flächen) mit Kartierung der halb-öffentlichen bzw. privaten Grünflächen 
durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau -Bartfelder+Ing. (Erfassung und Bewertung 
aller Bäume im Gebiet nach Art, Höhe, Kronen - und Stammdurchmesser, Vitalität und besonderer 
Merkmale (s. Anhänge 1 und 3) 
 Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung, Stand: 2005 
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Abs.  1, 5 und 7 (Fledermäuse, Vögel und 
(Tot-)Holzkäfer) durch naturplan vom 07.03.2019 
 Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für Ge-
wässer- und Auenökologie GbR 2017) 
 Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003 
 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Stand 2006 
 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan  O 32 „Mathildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt 
Darmstadt: Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019) 
 Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte etc.) Institut 
für Klima- und Energiekonzepte (2016) 
 Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Stand 2018): Umweltatlas, 
Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer 
 Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (Stand 2018) 
 Auskunft des Kampfmittelräumdienstes Regierungspräsidium Darmstadt. Stel lungnahme vom 
12.06.2018 
 Abfrage der  Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS -Abfrage HLNUG am 
10.06.18) 
In der folgenden Tabelle werden die Untersuchungsmethoden abgebildet.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   24
Tabelle 4:  Untersuchungsmethoden 
Schutzgut Wirkfaktor Bewertung 
Mensch und Ge-
sundheit 
Immissionen (Lärmimmissionen, Luft-
hygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz) 
Verweis auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und 
Lufthygiene 
Lärm: verbal-argumentative Bewertung der Grundlagen 
Tiere Schutzstatus Auswertung der Angaben aus dem Artenschutzfachbei-
trag von naturplan vom 07.03.2019 
Pflanzen  
(Biotoptypen 
und Bäume) 
Biotopfunktion, Wertigkeit 
Verbal-argumentative Bewertung nach Kriterien wie 
Strukturvielfalt, Habitateignung, Biotopverbindungsfunk-
tion und Grad der anthropogenen Überprägung; Zur Be-
wertung wurden beispielhaft die Biotopwerte den Nut-
zungstypen nach Hessischer Kompensationsordnung ge-
genübergestellt 
Biologische Viel-
falt Wertigkeit des Geltungsbereichs Zusammenführung der Bewertungen der Tiere und Pflan-
zen 
Boden und Geo-
logie 
Lebensraumfunktion, Filtervermögen  
Altlasten 
Rückstände von Kampfmitteln 
Auswertung der Grundlagen; Versiegelungsgrad, physi-
kalisch-chemische Beschaffenheit, Vorbelastungen 
Fläche Art der Bodennutzung, Flächenver-
brauch 
Bewertung nach Versiegelungsgrad, Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose, Berücksichti-
gung 
Wasser 
Einflüsse auf 
Oberflächengewässer 
Grundwasser 
Auswertung der Grundlagen (Oberflächengewässer sind 
nicht vorhanden): Grad der Versiegelung/Überbauung, 
Abschätzung der Vorbelastungen, potentielle Stoffein-
träge, Grundwasser-Flurabstand, Retentionsvermögen 
Klima Gefahr der Überwärmung 
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; Grad der Versiege-
lung, Kaltluftproduktion und deren Austausch 
Lufthygiene Schadstoff- und Feinstaubbelastung 
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; verbal-argumenta-
tive Bewertung 
Landschafts- 
bzw. Stadtbild Vielfalt, Eigenart und ästhetischer Wert 
Aufnahme und Bewertung des Bestands, Vergleich des 
Basisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Ausma-
chen der gliedernden Elemente 
Kultur- und 
Sachgüter Dokumentation, Information Auflistung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude 
im Planungsgebiet 
Wechselwirkun-
gen Summierung der Ergebnisse aus den einzelnen Schutzgütern, Kumulation

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   25
2 BESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BASISSZENARIO) IM WIRKUNGS-
BEREICH DES BAULEITPLANS 
Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-j BauGB und 
§ 2 UVPG beschrieben. Ziel der Umweltprüfung ist es dabei, die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt 
darzustellen und auf deren Erheblichkeit abzuprüfen.  
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung 
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst liegt im Übergangs-
bereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands (vgl. Abbildung 7). 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs 
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit 
Haupteinheitengruppe 23 Rhein-Main-Tiefland 
Haupteinheit 230 Messeler Hügelland 
Naturraum 230 Messeler Hügelland 
 
Abbildung 6:  Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   26
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald): 
Die südöstlichen Stadtteile gehören zum Vorderen  Odenwald. Dieser nördlichste Ausläufer des  kristallinen 
Odenwaldes ist gegenüber der Rheinebene ein tektonisch herausgehobener Grundgebirgsstock, der entlang 
einer nach Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt.  Das im Süden steil aus dem Rheintal 
aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher werdender Höhenrücken zum Traut-
heimer Wald, der in den spornartig angesetzten Bessunger Rücken mündet. Dieser als „Darmstadt-Bessun-
ger Rücken“ bezeichnete Naturraum reicht als südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum (Mathil-
denhöhe) und ist heute überbaut (Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Stand 2003). 
 Mensch und Gesundheit 
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens- und Wohnqualität 
haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasserschutz 
(s. auch Angaben zu Schutzgütern Klima, Luft und Klimawandel, Boden und Fläche und Wasser und Anga-
ben zum sachgerechten Umgang mit Abwässern und Abfall).  
2.2.1 Lärm  
Die DIN 18005-1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen. Es handelt sich 
dabei nicht um Grenzwerte. Sie sind vielmehr als sachverständige Konkretisierung der Anforderung an den 
Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen im Einwirkungs-
bereich von Straßen- und Schienenwegen ist die Einhaltung dieser Orientierungswerte anzustreben. 
Bestand 
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan (Bericht Nr. 19-2842, Dr. Gruschka Inge-
nieurgesellschaft, 2019) kann als Hauptlärmqu elle der Spessartring, der Fliedlerweg ausgemacht werden. 
Hier kann es tagsüber zu Zeiten des Berufsverkehrs vorkommen, dass der Straßenlärm nach VBUS (24h -
Pegel (LDEN) [dB (A)]) bei bis zu 65 dB liegt. Gerade der Kreuzungsbereich zwischen der Dieburger Straße 
und des Spessartrings ist diesen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Entlang de r Dieburger Straße sind 
Werte von bis zu ca. 60 dB(A) gemessen worden  (s. Abb. 8 ). Damit wird der Orientierungswert für allg. 
Wohngebiete von tags 55 dB(A) um 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) überschritten. Dies bezieht sich auf die straßen-
seitigen Fassaden, die straßenabgewandten Bereiche weisen keine Überschreitung des Orientierungswer-
tes für Tageszeiten auf.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   27
 
Abbildung 7:  Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG 
 
Vorbelastungen 
Insbesondere entlang der Dieburger Straße, des Spessartringes und des Fiedlerweges  bestehen erhöhte 
Lärmbelastungen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) (s. Abb.8). 
 Tiere 
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde  ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß §  44 Abs. 1  des 
BNatSchG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans  O 32 von naturplan (2019) durchgeführt. Dabei 
wurden unter anderem auch alle relevanten Habitate/Quartiere mit den  vorkommenden und potentiell dort 
vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. Das Gebiet wurde auf Vögel, Fledermäuse 
und Totholzkäfer untersucht. 
Bestand 
Da der ca. 8,7 ha große Geltungsbereich durch die lockere Bebauung einen relativ hohen Anteil von Freiflä-
chen bietet, stellt er für viele Arten einen Lebensraum bereit. Während die Freiräume zwischen den neueren 
Bebauungen eher strukturarme Flächen mit einzelnen Gehölzpflanzungen darstellen, sind die Gartenanla-
gen der privaten und villenartigen Gebäude als struktur- und baumreich einzustufen.  
Spessartring 
Olbrichweg 
Dieburger Straße 
Fiedlerweg

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   28
Junge Baumbestände bestehend  aus heimischen Laubbäumen sind auf einigen Flächen zu datieren . Hier 
ist das rund 0,5 ha große „Wäldchen“ östlich des Hochschulgebäudes, das durch die Hochschule temporäre 
Holzbauten aufweist und regelmäßig als kult ureller Veranstaltungsort genutzt wird, zu erwähnen. Eine ca. 
0,15 ha große Fläche nordöstlich des Hochschulgebäudes stellt ebenfalls einen jungen Gehölzbestand dar, 
dessen Strukturen ebenfalls wie die des „Wäldchens“  als Lebensraum für Vögel dienen. Ältere Bäume in 
öffentlichen wie auch privaten Flächen bieten zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel und stellen potentielle 
Sommerquartiere für Fledermäuse dar. Alte Ross-Kastanien befinden sich auf dem Gelände des Biergartens 
(Dieburger Straße/ Spessartring),  östlich des Hochschulgebäudes stehen ältere Platanen u nd eine Berg -
Ahorn-Allee führt zwischen Spessartring und den Bahnschienen entlang. 
Im Geltungsbereich des O 32 und dessen Umfeld wurden insgesamt 24 Vogelarten festgestellt. Darunter 
haben 12 Vogelarte n ihr Revierzentrum im Vorhabengebiet und 16 Arten können als Brutvögel eingestuft 
werden. Unter den Brutvögeln befinden sich Höhlenbrüter wie  Kohl- und Blaumeise (Parus major, Parus 
caerulus), aber überwiegend Arten, die jedes Jahr neue Nester anlegen wie Amsel (Turdus merula), Grünfink 
(Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) und Ringeltaube (Columba palumbus). Die vie-
len Freiflächen im Norden des Gebietes werden von Haussperlingen  (Passer domesticus), Ringeltauben 
(Columba palumbus) und Elstern (Pica pica) zur Nahrungssuche genutzt . Eine auffallend stark vertretene 
Art im Gebiet ist der Haussperling mit vier Kolonien und einer Kolonie in unmittelbarer Nähe des Vorhaben-
gebietes. Er benötigt ausreichende Hecken oder ähnliche Strukturen, die genügend Versteckmöglichkeiten 
für eine Anzahl von Nestern bieten können. Wichtige Flächen im Gebiet sind vor allem die Bereiche südlich 
des Seitersweges. Sein Erhaltungszustand ist ungünstig-unzureichend, auf der Roten Liste befindet sich die 
Art auf der Vorwarnliste.  Von Amseln (Turdus merula), Mönchsgrasmücken (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen 
(Erithacus rubecula ) und Zilpzalps (Phylloscopus collybita ) sind R eviere nachgewiesen worden . Sie sind 
wegen ihrer Nahrungsanfor derung in der Brutzeit auf genügend naturnahe Strauch - und Baumstrukturen 
angewiesen. Der Stieglitz (Carduelis carduelis) wurde nur ei nmal im Gebiet beobachtet , doch eignen sich 
die Strukturen auch für ihn als Brutrevier. Da die Vogelbeobachtungen eine relativ gleich mäßige Dichte im 
Gebiet aufweisen, lässt dies auf eine hohe Strukturvielfalt schließen. Nur im Bereich der Großbauten und 
der Parkplätze im nordwestlichen Teil des Gebietes wurden weniger Vögel vermerkt. Eine höhere Dichte von 
Vögeln wurde hingegen in dem „Wäldchen“ auf dem Osthang und an der Platanen-/Kastanien-Allee im Osten 
beobachtet. Dies lässt auf eine in Städten verhältnismäßig hohe Anzahl von Nistmöglichkeiten schließen, 
außerdem bilden solche Strukturen ein gutes Nahrungsangebot und wichtigen Lebensraum für Arten, die 
sich von Insekten oder Beeren bzw. Samen ernähren. Die Brutvogelarten des gesamten Bereiches des O 
32 sind hessenweit mit über 10.000 Brutpaaren vertreten. Das Gebiet und dessen Umfeld werden mit einer 
durchschnittlichen Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen angesehen. Bedeutende Lebensräume für

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   29
meist Siedlungs- bis Waldvogelarten bilden hierbei das „Wäldchen“ und die im Osten befindliche Allee.  Es 
wurden drei Fledermausarten im Vorhabengebiet und dessen unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am 
stärksten vertretene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygma-
eus) und die Breitflügelfledermaus  (Eptesicus serotinus), die nur vereinzelt zu datieren war. Als wichtige s 
Jagdhabitat für Zwerg- und Mückenfledermaus sind die Grünflächen der Bebauungen im Norden des Gebie-
tes zu nennen. Auch die gehölzreiche Fläche hinter den Gebäuden und der Bereich des Fußweges entlang 
der Allee werden stark von den zwei Fledermausarten genutzt. Der Rest des Gebietes wird hingegen relativ 
gering genutzt. Es lässt sich vermuten, dass die hohe Dichte der Zwergfledermaus in manchen Bereichen 
auf nahegelegene Quartiere zurückzuführen ist. Gerne nutzen sie Spalten und Nischen an Gebäuden, die 
einige Gebäude  durchaus bieten.  Die Mückenflede rmaus nutzt ebenfalls solche Gebäudestrukturen als 
Quartiere. Höhlenbäume oder andere Strukturen, die sich als Fledermausquartier eignen, sind nur sehr ge-
sondert festgestellt worden. Die Zwergfledermaus befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand un d 
ist ebenso wie die Mückenfledermaus beständig in reicher Individuenzahl vertreten. Als Sommerlebensraum 
kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu, vor allem für die Zwergfledermaus.3 
Das große Kellersystem der alten Brauerei an der Dieburger Straße, welches sich weitläufig unter dem Bier-
garten und dessen Gebäude sowie der Dieburger Straße erstreckt, ist durch seine Bedeutung als Winter-
quartier für die Darmstädter Fledermausarten (hinzu kommen die Wasserfledermaus  (Myotis daubentonii), 
das Braune Langohr (Plecotus auritus) und die Bartfledermaus (Myotis brandtii, Myotis mystacinus)) hervor-
zuheben. Sichere Nachweise des Kellers als Winterquartier gibt es vom Braunen Langohr und Zwergfleder-
mausarten. Durch die alten Strukturen gibt es viele Nischen, darüber hinaus bilden entscheidende Faktoren 
wie Temperatur und Luftfeuchte eine sehr hohe Eignung des Kellers als frostfreies Winterquartier. Im Winter 
2018/2019 fand durch DIEHL4 eine Begehung des Kellers statt, es konnten jedoch keine Nachweise für eine 
derzeitige Nutzung erhoben werden. Dies kann jedoch mit den milden Temperaturen des Winters zusam-
menhängen. DIEHL nimmt an, dass der Brauereikeller in harten Wintern für mehrere tausend Individuen un-
terschiedlicher Arten als Winterquartier dient. Zu berücksichtig en ist die Instabilität des Gewölbekellers, an 
mancher Stelle bricht das Material bereits heraus. 
Es kamen keine Hinweise oder Nachweise auf bedeutende Holzkäferarten zu Stande. Im Gebiet befinden 
sich kaum bedeutsame Altbäume oder Totholz, relevante Saftbäume konnten ebenfalls keine nachgewiesen 
                                                      
3 Naturplan (2019) Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost 
4 Die Ergebnisse der Untersuchungen durch DIEHL liegen zum Zeitpunkt der Offenlegung des Entwurfs noch nicht vor.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   30
werden. Das einzige Stück Totholz wies keine Spuren von Käfern oder deren Fraßfeinde n auf. Auf schwär-
mende adulte Tiere wurde geachtet, doch auch diese wurden nicht gesic htet. Somit stellt der Vorhaben be-
reich des O 32 keinen wichtigen Lebensraum für (Tot-)Holzkäfer dar. 
Im Zuge des Artenschutzbeitrags wurden weitere, besonders geschützte Tierarten als nicht relevant betrach-
tet. In der Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung für den benachbarten Bebauungsplan O 31 (Institut 
für Gewässer- und Auenökologie GbR 2016) wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer 
aufgefunden, dennoch konnte ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Igel und Eich-
hörnchen. Durch die unmittelbare räumliche Nähe der beiden Bebauungspläne können diese Aussagen ent-
sprechend übernommen werden. 
Tabelle 6:  Vorkommende Arten  und Schutzstat us (besonders geschützt bzw. streng geschützt nach BNatSchG, gem. 
Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019) 
Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG, 
gem. Vogelschutzrichtli-
nie VS-RL) 
Erhaltungszustand 
Hessen 
 
Bemerkung 
Breitflügelfledermaus Epptesicus serotinus Streng geschützt günstig 
Einzelbeobachtun-
gen, evtl. auch in 
Keller 
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii Streng geschützt 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
In Keller 
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus Streng geschützt günstig In Keller 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii Streng geschützt günstig In Keller 
Fransenfledermaus Myotis natteri Streng geschützt günstig In Keller 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrel-
lus Streng geschützt günstig Auch in Keller 
Mückenfledermaus Plecotus auritus Streng geschützt  Auch in Keller 
Braunes Langohr Verspertilio murinus Streng geschützt günstig In Keller 
Amsel  Turdus merula  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Blaumeise  Parus caeruleus  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Buchfink  Fringilla coelebs   Besonders geschützt, VS-
RL günstig

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG, 
gem. Vogelschutzrichtli-
nie VS-RL) 
Erhaltungszustand 
Hessen 
 
Bemerkung 
Buntspecht  Picoides major  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Eichelhäher Garrulus glandarius Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Elster  Pica pica  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Gartengrasmücke  Sylvia borin  
 
Besonders geschützt, VS-
RL 
 
günstig 
 
Grünfink  Carduelis chloris  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Grünspecht Picus viridis Streng geschützt, VS-RL günstig  
Haussperling  Passer domesticus  Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
10-15 Brutpaare, 
am benachbarten 
Ausstellungsge-
bäude weitere 8-10 
Paare 
Hausrotschwanz  Phoenicurus 
ochruros  
Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Kleiber  Sitta europaea  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Kohlmeise  Parus major  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Kormoran Phalacrocorax carbo Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
Gefährdete Zugvo-
gelart nach Art. 4.2 
(gemäß Tamm und 
VSW 2004) 
Mauersegler  Apus apus  Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
Mehlschwalbe Delichon urbicum Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
Mönchgrasmücke  Sylvia atricapilla  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Rabenkrähe  Corvus corone  Besonders geschützt, VS-
RL günstig

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   32
Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG, 
gem. Vogelschutzrichtli-
nie VS-RL) 
Erhaltungszustand 
Hessen 
 
Bemerkung 
Ringeltaube  Columba palumbus  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Rotkehlchen  Erithacus rubecula  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Stieglitz  Carduelis carduelis  Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
Turmfalke  Falco tinnunculus  Streng geschützt, VS-RL günstig  
Zaunkönig Troglodytes tro-
glodytes 
Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Zilpzalp  Phylloscopus col-
lybita  
Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
 
Vorbelastungen 
Die verkehrs- und bewegungsintensive innerstädtische Lage des Planungsgebietes schließt ein Vorkommen 
von Wildtieren, welche aufgrund ihrer Lärm- und Störungsempfindlichkeit auf möglichst naturnahe Habitate 
angewiesen sind, nahezu aus. Lediglich kulturfolgende Tierarten können sich an einem solchen Standort 
etablieren. Die Avifauna ist durch den innerstädtischen Verkehr nur g ering belastet, sieht man von der Die-
burger Straße und dem Spessartring ab. Die Grünanlagen der Wohnbebauungen und öffentlichen Grünflä-
chen werden gering bis stark überwiegend von Fußgängern frequentiert.  
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne Besiedlung im Planungsgebiet ein typischer Perlgras-Bu-
chenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. Aufgrund der intensiven gärtnerischen als auch baulichen Nutzung 
des Gebietes über die Dauer vieler Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte kommen im Geltungsbereich überwie-
gend Siedlungsbiotope  in Form von privaten Gärten, öffentlichen und halb-öffentlichen Grünflächen vor .  
Bestand  
„Arten und strukturarme Hausgärten “ dominieren als Biotoptyp im Planungsgebiet, oft in Form von  ar-
tenarmen Rasenflächen der Freianlagen. „Arten- und strukturreiche Hausgärten“ sind ebenfalls in einer 
großen Fläche vorhanden. Einige  der Flächen wei sen Zustände der Sukzession mit z.T. beachtlichem

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   33
Baumbestand auf, darunter auch der ca. 0,7 ha große Bereich der Hochschul e, der sich im vorge sehe-
nen Welterbegebiet befindet. D as geplante Besucherzentrum soll  unterhalb des Ausstel lungsgebäudes 
platziert werden. Dort hat sich eine kleine Waldfläche von 0,5 ha  entwickelt, welche eine wichtige Funktion 
in der räumlichen Grün- und Biotopvernetzung darstellt und einige erhaltenswerte Bäume aufweist. Eine als 
wertvoll einzustufende Biotopfläche ist die „Arten - und strukturreiche Hausgärten“-Fläche mit einem Baum-
bestand südlich angrenzend des Hoetgerweges. 
Die Fläche befindet sich zwischen der Erich-Ollenhauer-Promenade im Westen und der östlich gelegenen 
Rosenhöhe. Eine wichtige Grünverbindung, welche Biotope im Innenstadtbereich mit Biotopen im Außenbe-
reich verbindet und auch als Kaltluftschneise fungiert, ist der rückwärtige Bereich der Gartenanlage des Alice-
Hospitals. In Verbindung mit dem  Platanenhain der  Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und Erich-
Ollenhauer-Promenade stellt dieser eine wichtige Ost -West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar , 
welche durch den Osthang geschlossen wird.  
Im Gebiet befindet sich eine Allee entlang des Spessartringes, diese ist nach § 13 HAGBNatSchG und § 30 
BNatSchG ein gesetzlich geschützter Biotoptyp. Andere nach § 30 BNatSchG „Geschützte Biotoptypen“ sind 
im Planungsgebiet keine vorhanden , gleiches gilt für Naturdenkmale. Die Verteilung bzw. Ausprägung der 
unterschiedlichen vorzufindenden Biotoptypen wird im Einzelnen in Kapitel 1.3 Tabelle 1 dargelegt.  
Baumbestand 
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Planungsgebietes mit rund 523 Bäumen als relativ hoch dar (da-
von 420 heimisch und 103 nicht heimisch). Als sehr wertvoll sind die großgewachsenen Baumbestände 
im östlichen und südöstlichen Bereich des Hochschulgebäudes  zu bewerten . Dieser Laubbaumaltbe-
stand ist u.a. gerade für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier wichtig. Gleichzeitig geht von diesem Groß-
baumbestand eine visuelle Wirkung a us, die sich im Gebiet positiv bemerkbar macht. Die Einzelbewer-
tung der Bäume wurde nach Stammumfang, Höhe, Breite, Vitalität und besonderen Merkmalen durchgeführt 
und kann aus Anhang 1 - Pflanzliste - entnommen werden. 
Vorbelastungen 
Generell lassen sich die im Geltungsbereich vorkommenden Pflanzen - und Gehölzstrukturen aufgrund der 
momentanen Nutzung als vielfältig beschreiben, da naturnahe Biotoptypen wie z.B. spontane oder verwil-
derte Gebüsche und Hecken und Bäume im Gebiet vorhanden sind .

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   34
 Biologische Vielfalt 
Bestand 
Die Mehrheit der im U ntersuchungsgebiet brütenden Vogelarten gehört zu den allgemein häufigen und un-
gefährdeten Arten. Jedoch sind fünf  Vogelarten, deren Erhaltungszustand ungünstig bis unzureichend ist, 
im Planungsgebiet und dessen unmittelbarem Umfeld festgestellt worden.  Meist sind die vorkommenden 
Arten Siedlungs- und Waldvogelarten, für die vor allem das auf dem Osthang befindliche „ Wäldchen“ und 
die im Osten verlaufende Allee als reviergeeigneter Lebensraum zu erwähnen ist. Die Grünflächen dazwi-
schen und die gehölzreichen Flächen hinter den Bebauungen im Norden sowie der Bereich des Fußgänger-
weges entlang der Allee im Osten dienen Fledermäusen als Nahrungshabitat. Einige ältere Gebäude weisen 
Quartierspotentiale auf, doch ist als strukturreiche Besonderheit des Gebietes das Kellersystem der alten 
Brauerei an der Dieburger Straße zu nennen.     
Im Bereich der Pflanzenvorkommen  sind typ ische Pflanzen innerstädtischer Bereiche und  in den Gärten 
vorkommende Arten im Gebiet anzutreffen. Der Baumbestand stellt sich gerade in den Bereichen mit älteren 
Großbäumen als sehr wertvoll dar.  
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine allgemeine Kartierung von Flechtenarten vor5. Eine Kartie-
rung von Flechten ist jedoch nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung. Grundsätzlich ist davon 
auszugehen, dass Flechten sich an alten Baumbestände n wiederfinden. Generelle Felslebensräume oder 
altes Mauerwerk kommen im Geltungsbereich nicht vor. Der Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt 
–einschließlich flechtenbewohnender Pilze führt als beispielhafte Lokalitäten eines Flechtenvorkommens in 
Darmstadt, die Ahornhalle am Spessartring, sowie de n Eingangsbereich mit Ahornallee des Parks Rosen-
höhe auf, die jeweils in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs liegen. Ein Vorkommen von Flechten-
arten für den Geltungsbereich wird konkret jedoch nicht genannt. Um dennoch ein Vorkommen bzw. eine 
Zerstörung von Flechtenarten auszuschließen werden unter Minimierungs - bzw. Vermeidungsmaßnahmen 
bei der Entnahme von Gehölzen Hinweise für den Umgang bei einem Vorkommen von Flechtenarten gege-
ben (s. Kap. 5.1). 
 
 
 
                                                      
5 Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze 2015; Botanische Vereinigung für Na-
turschutz in Hessen (BVNH)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   35
Vorbelastungen 
Ein Großteil der Flächen besteht aus nahezu- bis völlig versiegelten Flächen. Doch auch Vegetationsflächen 
sind stark vertreten. Das Verhältnis von artenarmen gärtnerischen Anlagen und strukturreichen Grünflächen 
ist ausgeglichen. 
 Boden und Fläche  
2.6.1 Boden und Geologie 
Generell steht der As pekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flächen bei m Schutzgut Boden im Vor-
dergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktion, 
das Landschaftsbild sowie auf die Pflanzen- und Tierwelt bzw. auf die biologische Vielfalt.  
Bestand 
Das Plangebiet liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). Infolge einer 
andauernden Stadtentwicklung mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie des Ausbaues von Straßen - und 
Kanalsystemen ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenverhältnisse vielfach gestört bzw. groß-
flächig verändert sind. Der Bodenviewer-Hessen weist den nordwestlichen Teil des Planungsgebietes als 
„Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken“ mit Braunerden als Besonderheit aus. Der südöstliche Be-
reich ist als „Böden aus Flugsand“ ausgewiesen und weist „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley-Braun-
erden“ auf. 
Vorbelastungen 
Aktuell ist das Gebiet durch Versiegelungen, Teilversiegelungen, Um - und Aufschüttungen anthropogen 
überprägt. Die Gartengrundstücke der Wohnbebauungen und Gartenanlagen, die z.T. verwilderten Grünflä-
chen in der Nähe des Hochschulgebäudes , sowie die begrünten Einf riedungen sind nicht versiegelt und 
stellen zusammen fast die Hälfte des Geltungsbereichs dar.  
Altlasten  
Eine Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18) 
konnte für die Bereiche, in denen bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen eindeutigen 
Nachweis über Altlasten erbringen. Einige Grundstücke sind als Altstandorte eingetragen. Altstandorte sind 
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen 
umgegangen worden ist. Allein die Eintragung eines Grundstückes als Altstandort begründet noch ni cht ei-
nen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   36
Kampfmittel 
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine Abfrage beim Kampf-
mittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stellungnahme vom 12.06.2018 lautete dabei 
wie folgt:  
„Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das 
im Lageplan näher bezeichnete Gelände i n Teilbereichen in einem Bomben abwurfgebiet befindet. Die be-
lasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.  
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.  
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu 
einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.  
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der 
geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grunds tücksflächen bis in 
einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. 
Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.  
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auf füllungen, Versiegelungen oder sonstige mag-
netischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingrei-
fenden Bauarbeiten erforderlich“ (Regierungspräsidium Darmstadt 2018). 
2.6.2 Fläche  
Bestand 
Das Schutzgut „Fläche“ gilt es nach Zerschneidung, Versiegelung und Flächenumwandlung im Vergleich 
zum Ausgangszustand zu bewerten. Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawandel und Anfällig-
keiten des Projektes gegenüber Unfällen bzw. Katastrophen ist hinzuweisen. Dabei ist immer eine Einschät-
zung abzugeben, ob eine Nutzungsänderung negative Einflüsse auf die Schutzgüter haben kann. Die Flä-
chen im Plangebiet sind  zum Wohnen, als Sonderbauflächen der Hochschule und als Flächen für den 
Gemeinbedarf für kulturelle Zwecke ausgewies en. In einem Bereich werden Kleingärten in eine öffent-
liche Grünfläche umgewandelt, was keine grundlegende Nutzungsänderung bedeutet. Die im Bebau-
ungsplan vorgesehene Nutzung entspricht einer geringen, angepassten Verdichtung  des Gebietes. Für 
die neuen Gebäude, Stellplätze und begleitende Anlagen wie Wegeverbindungen wird zusätzliche Flä-
che versiegelt.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   37
Vorbelastungen  
Insgesamt ist das Plangebiet bezogen auf seine innerstädtische Lage nur zu einem relativ geringen Teil 
unversiegelt.  
 Wasser 
Bestand 
Das Grundwasser ist hydrologisch an die nördliche Oberrheinebene angebunden. Nach der Standortkarte 
Hessen wird die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s mit einer mittleren Ergiebig-
keit pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährli che Versickerung liegt bei rund 0 -50 mm/a. Grund-
wasserflurabstände werd en gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der HL NUG in einer Tiefe von  
ca. 20 - 25 m beschrieben.  
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer (Fließ - und Stillgewässer) vorhanden. Schutzgebiete 
für Gewässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges offenes Fließgewässer 
ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu nennen. Wasserschutzgebiete sind 
im Geltungsbereich keine vorhanden.  
Vorbelastungen 
Bedingt durch die bauliche Überprägung (inklusive Unterkellerung) sind die Grundwasserverhältnisse im Ge-
biet gestört. Hinweise auf aktuelle Belastungen des Grundwassers liegen  nicht vor. Vorbelastungen sind 
durch die vorhandenen Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdungen sind jedoch nicht bekannt. 
 Klima und Lufthygiene 
Klima 
Versiegelte Bereiche können das lokale Klima negativ beeinträchtigen. Asphaltierte bzw. gepflasterte Flä-
chen können sich stark aufheizen und zu thermischen Sperren führen, die eine Beeinträchtigung der lokalen 
Windaustauschsysteme zur Folge haben.  
Bestand 
Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemäßigten 
Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Odenwal d. Je nach Wetterlage kommen die 
Windströmungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher Richtung. Die mittlere Wind-
geschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   38
Das Planungsgebiet profitiert klimatisch von seinem im Vergleich zur  Gesamtstadt als relativ hoch zu be-
schreibenden Baum- bzw. Grünbestand. Die Gartenanlagen, der hohe Baumbestand an der Allee  und am 
Bahndamm am Osthang dienen der Frisch - und Kaltluftentstehung, ebenso wie der unbebaute Osthang. 
Dennoch weist der Geltungsbereich überwiegend eine „moderate Überwärmung“ auf (s. Abb. 9).  
Vorbelastungen 
Die vorhandenen Grünstrukturen, besonders die Bereiche mit einem hohen  Baumbestand haben eine Be-
deutung als klimaaktive Freiflächen mit Ausgleichsfunktion und sind daher gegenüber einer weiteren Bebau-
ung zu schützen bzw. zu sichern. Für die Bereiche, in denen dies nicht möglich ist (Osthang), muss an 
anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden. 
Lufthygiene 
Bei Neuregelungen der Europäischen Union (EU) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurden u.a. 
in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen neue Zielwerte bzw. Grenz-
werte festgelegt. In der Verordnung werden für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO 2), Stickstoffdioxid 
(NO2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (CO) Immissionsgrenzwerte und für die Luftschad-
stoffe Ozon und Partikel (PM 2,5) Zielwerte festgelegt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht 
Abbildung 8:  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   39
überschritten werden sollen. Konkrete Messungen im Planungsgebiet sind kei n Bestandteil dieser Beurtei-
lung.  
Bestand 
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz , 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann der motorisierte Individualverkeh r (MIV) an der Dieburger 
Straße, dem Spessartring und des Fiedlerweges als Hauptemissionsquelle für das Gebiet angegeben wer-
den. Durch den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadtbe-
reiche bzw. auch in den Planungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 ( Feinstaubkonzentrationen > PM10 
μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder Bronchi-
tis auslösen können.  
Vorbelastungen 
Das Planungsgebiet ist insbesondere entlang der Dieburger Straße und am Spessartring durch Luftschad-
stoffe vorbelastet. Die Grünstrukturen im Gebiet tragen durch ihre Filterfunktion zur Entlastung der Schad-
stoffe im Gebiet aktiv bei. 
 Landschafts- bzw. Stadtbild  
Bestand 
Beim Planungsgebiet handelt es sich um ein innerstädtisches Wohnviertel mit Zeilen-, Block- und Einzel-
hausbebauung. Die Siedlungsstruktur lässt sich insgesamt als heterogen beschreiben und wird durch den 
hohen Baumbestand und die Freiflächen aufgelockert . Im Westen prägen das Hochschulgebäude und der 
dahinter ersichtliche Hochzeitsturm, welcher sich außerhalb des O 32 befindet, das Stadtbild.  
Eine wichtige Grünfläche , welche den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist das Gebiet 
östlich des Hochschulgebäudes. Es liegt zwischen der sich im Westen befindenden Erich -Ollenhauer-Pro-
menade und der östlich gelegenen Rosenhöhe. In Verbindung mit dem Altbaumbestand zwischen dem Hoet-
gerweg und Olbrichweg („Grünfläche Olbrichweg“) stellt dieser eine wichtige Ost -West-Verbindung für den 
gesamten Stadtraum dar. Die Gartenanlagen mit ihrem wertvollen Altbaumbestand sind prägende Elemente 
des Landschafts- bzw. Stadtbildes in Nachbarschaft zum Gesamtensemble der Mathildenhöhe. 
Vorbelastungen 
Das Gebiet lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Wohnbebauung , der Gartenanlagen und dem Hoch-
schulstandort als relativ heterogen beschreiben. Blickbeziehungen zum Gesamtensemble der Mathilden-
höhe werden immer wieder durch Bebauungen unterbrochen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   40
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) 
Bestand 
Das Planungsgebiet schließt sich unmittelbar an das Gebiet der Mathildenhöhe an, das ab 1897 mit histori-
schen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden bebaut wurde. Das Areal rund um den Hochzeitsturm wurde 
als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz 
HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Der Teil des Plangebietes, in dem das Besucherzentrum errichtet 
werden soll, befindet sich noch innerhalb dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage (s. Abb. 10 hellrot hin-
terlegte Fläche). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens sind im Geltungsbereich außerdem ein Gebäude 
sowie die historische Mauer im östlichen Teil der Dieburger Straße und die historischen Kellerstrukturen als 
Kulturdenkmale (§ 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz)  nach der Denkmaltopografie der Wissensch afts-
stadt Darmstadt ausgewiesen (s. Abb. 10 dunkelrote Markierungen). 
 
Abbildung 9:^  Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen -Konzeption Mathildenhöhe,  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009 
 
Ateliergebäude mit Ateliergarten 
Das im Olbrichweg 8 -10 stehende Gebäude wurde 1914 errichtet und 1944 teilweise zerstört . Es ist von 
Albin Müller für die letzte Ausstellung  der Künstlerkolonie, die Mietshauszeile, entworfen worden und sollte 
einen Prototyp eines bürgerlichen Wohnhauses repräsentieren. Im zweiten Weltkrieg wurden Teile des Ate-

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   41
liergebäudes gemeinsam mit den anderen Bauwerken der Mietshauszeile zerstört. Weiterhin blieben Bruch-
stücke des Ateliergartens erhalten: Verborgen unter der Rasendecke befinden sich n och Pflastersteine. An 
Stelle der Mietshausbebauung befindet sich heute das Gebäude des Fachbereichs Gestaltung der Hoch-
schule Darmstadt, auch die Räumlichkeiten des Ateliergebäudes werden heute von der Hochschule genutzt. 
Felsenkeller mit Futtermauer  
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von der alten Brauerei 
Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25  m langen Hauptkeller, einige Seitenkeller, eine 
gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete Gänge. Die Kellerdecke, die sich im Bereich des Hauptkel-
lers in einer Höhe von 4 m befindet, ist teilweise mit Entlastungsbögen gestützt oder ist gemauert.     
Die nördliche Einfriedung dieser alten Brauerei entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls unte r Denk-
malschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen Grundstücksbegrenzung 
der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten.  
Felsenkeller 
Die Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkeller befindet sich 
in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Kellerräume weisen bis zu 5  m hohe Räume 
auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, der über 11 m hohe „Eisdom“. 
Vorbelastungen 
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie die teilweise Zugehörigkeit zum Gesam-
tensemble sind grundsätzlich positiv zu bewerten.  Das Kellersystem unterhalb der Dieburger Straße weist 
jedoch eine gewisse Instabilität auf. Die Weiterentwicklung der Gebäude und ihrer Gärten sowie hinzukom-
mende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, um keine negativen Beeinträchtigungen zu 
erwirken.  
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen 
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse  werden die Ebenen der Fol gewirkungen, Wirkungsketten, Sum-
mationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt abzuprüfen, ob durch die Störung einzel-
ner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefüge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können. 
Bestand und Vorbelastungen 
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im B ereich bisher unversiegelter Flä-
chen und der damit einhergehenden Beseitigung von Grünflächen und Gehölzen. Dies hat sowohl Auswir-
kungen auf die Pflanzen wie auch auf Tiere, Boden, Fläche und Wasser.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   42
3 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN DES BASISSZENARIOS  BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 
UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung 
Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den Vorbelastungen  die vorhabenbezogenen Wirkungen bzw. 
Wirkfaktoren auf den Geltungsbereich bzw. auf umgebende Räume abzuprüfen. Am Ende dieses Kapitels 
werden die wesentlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung noch einmal in einer Tabelle 
(s. Tab. 7) zusammengefasst. 
3.1.1 Mensch und Gesundheit 
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens- und Wohnqualität 
haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasserschutz. 
Als Hauptlärmquelle ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) zu nennen. Mit einer Erhöhung des Anlieger- 
bzw. des Anlieferungsverkehrs ist im Gebiet  durch die Errichtung des Besucherzentrums nur im geringen 
Maße zu rechnen. Die Stadt sieht ein Shuttlebus -System vor, welches die Besucher von  einem Parkplatz 
außerhalb des Gebietes (Ostbahnhof) zur Mathildenhöhe bzw. zum Besucherzentrum befördert. Durch Shut-
tlebusse und ein evtl. erhöhtes Verkehrsaufkommen wird es vermutlich zu einem gewissen gesteigerten 
Lärmeintrag kommen. Auch erhöhte Emissionen können durch ein verstärktes Aufkommen von Shuttlebus-
fahrten entstehen. Anliegerverkehr, der sich ggf. durch eine Nachverdichtung ergibt, wird sich entlang der 
Dieburger Straße, des Spessartrings und des Fiedlerweges nicht bemerkbar machen, da eine Vorbelastung 
bereits in diesem Gebiet besteht.  
Die anhand der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastungen weisen an 
den der Dieburger Straße  und Spessartring/Fiedlerweg  zugewandten Fassaden gemäß der DIN 18005 
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abgewandten Bereichen 
können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) eingehalten werden. Gemäß der Schalltech-
nischen Untersuchung zum Bebauungsplan, Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019) 
sollten bei Neubauten von Wohnungen in Schlaf - und Kinderzimmern passive Lärmschutzmaßnahmen ge-
troffen werden. 
Während der Bauarbeiten ist mit einem erhöhten Lärmaufkommen sowie mit weiteren baubedingten negati-
ven Auswirkungen wie der Emission von Stäuben zu rechnen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   43
3.1.2 Tiere 
Aus dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (naturplan 2019) geht für die Tierarten Vögel 
(Habitat- und Baumhöhlenpotential) und Fledermäuse (Jagdhabitate, Gebäudepotential und Baumhöhlen/-
spaltenpotential) ein Konfliktpotential in Folge von Baumaßnahmen hervor. Die städtebauliche Nachver-
dichtung im Bereich des Osthanges hat diverse Fällungen von teils alten und ökologisch wertvollen Bäumen 
zur Folge. Der Gehölzbestand dort ist vor allem für die Avifauna ein zentraler Lebensraum im Vorhabenge-
biet. Einen weiteren Habitatschwerpunkt für Vögel bildet die Allee im Osten durch ihren älteren Baumbe-
stand. Diese soll nach Süden, im Bereich der Kleingartensiedlungen, erweitert werden und stellt in Zuku nft 
potentielle Habitatmöglichkeiten dar. Das gesamte Gebiet zeichnet sich durch seinen für Stadtverhältnisse 
hohen, vielfach älteren Baumbesatz aus. Für alle Neubauten müssen Bäume gefällt werden. Durch die Bau-
arbeiten kommt es zu erhöhtem Lärmaufkommen, welches auf die Vögel eine vergrämende Wirkung haben 
kann. Die ansässigen Arten sind hauptsächlich jene, die oft in Siedlungsbereichen leben. Auch  die Vorbe-
lastungen des Stadtgebietes sind zu beachten. 
Die Jagdgebiete der Fledermäuse (Grünflächen im nördlichen Gebiet sowie der Allee-Bereich) werden kaum 
von den städtebaulichen Maßnahmen tangiert. Durch die Erweiterung der Allee im Südosten ergibt sich ein 
Potential für neue Jagdhabitate . Durch die Fällung vieler für Fledermä use potentiell geeigneter Quartie rs-
bäume entsteht hier ein Konf liktpotential, welches durch entsprechende Maßnahmen verringert werden 
muss. Durch Abriss- und Bauarbeiten im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße) entstehen Erschütte-
rungen, die negative Auswirkungen auf den darunterliegenden ehemaligen Brauereikeller hervorrufen kön-
nen. Dieser Keller stellt eine große Bedeutung für Fledermäuse dar, auch für Arten, die nicht direkt im Gebiet 
erfasst wurden. Daher sollte dieser vor Umsetzung geplanter Maßnahmen gründlich auf Statik und Fle der-
mausarten sowie Individuendichte geprüft werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Win-
terquartiersräume sind zu treffen. 
Um mögliche Habitaträume im Vorfeld zu identifizieren, sollten vor dem Eingriff tiefergehende Untersuchun-
gen auf Quartie rstandorte von Vögel - und Fledermäusen durch geführt werden . Weitere besonders ge-
schützte Tierarten wie Bilche, Eichhörnchen, Igel oder Blindschleichen könnten im Planungsgebiet vorkom-
men. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen, der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der Bau-
felder betreffen Individuen und Habitate von besonders geschützten Arten.  
Auf die Vogelpopulationen kann das massive Roden von Gehölzstrukturen und älteren Bäumen eine nega-
tive Auswirkung mit sich führen.  Für die Fledermäuse stellen l ediglich die Bauarbeiten im Bereich des Kel-
lersystems ein Gefahrenpotential dar. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig, um ein en Verbotstat-
bestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 auszuschließen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   44
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Durch die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Entwicklungsflächen wird es zu einem Verlust an 
Vegetation, vor allem von Gehölzstrukturen und (älteren) Bäumen kommen.  Der Baumbestand mit einigen 
erhaltenswerten Gehölzen wird im Rahmen der baulichen Nachverdichtung reduziert werden (s. Anhang 3). 
Durch das im Norden geplante Baufeld werden wahrscheinlich 11 Bäume gefällt werden müssen, für das 
Besucherzentrum am Osthang werden voraussichtlich rund 95 Bäume wegfallen. Für die Nachverdichtung 
im Süden werden mindestens 11  Bäume gerodet werden müssen, für Neugestaltung zwischen Seitersweg 
und Erbacher Straße voraussichtlich 3 Bäume. Hinzu kommen evtl. Fällungen für Zuwege zu den Flächen 
und Rodungen und/oder Baustelleneinrichtungen.  
Somit ist mit einer Mindestanzahl von 1 20 zu fällenden Bäumen zu rechnen. Die Neupflanzung der zu ro-
denden Gehölze wird nur in geringem Maße im Geltungsbereich möglich sein.  Für die erhaltenden Bäume 
müssen Schutzvorkehrungen während der Bauzeit vorgenommen werden.  
Bezüglich der neu entstehenden Grün- und Kompensationsflächen sowie der zusätzlichen Anpflanzung von 
Bäumen beispielsweise am Verbindungsweg im Osten ist mit einer Aufwertung zu rechnen. 
3.1.4 Biologische Vielfalt 
Da sich der Schwerpunkt der Nachverdichtung in einem Grünzug mit verbindender Funktion befindet und die 
Habitatstruktur durch die Rodungen reduziert wird, ist mit negativen Auswirkungen  auf die Biodiversität im 
Gebiet zu rechnen. 
3.1.5 Boden  
Grundsätzlich wird durch die geplante innerstädtische Nachverdichtung in Form der Ausweisung baulicher 
Entwicklungsflächen der Bodenschutzklausel nach § 1a Abs.2 BauGB entsprochen und dem Grundsatz, mit 
Grund und Boden sparsam umzugehen, Rechnung getragen.  Zwar werden für die Nachverdichtung unver-
siegelte Flächen beansprucht, allerdings besteht in dem Gebiet bereits eine gewisse Vorbelastung aus der 
Vergangenheit. 
3.1.6 Fläche 
Auf den versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen wird es durch die städtebauliche 
Nachverdichtung und Umgestaltung von Flächen  zu einer ergänzenden Nutzung kommen. Der Bereich 
des Osthanges  ist momentan durch den Hochschulbetrieb  fußläufig stark frequentiert, besonders in den 
Sommermonaten nutzen die Studenten und andere Bürger die Fläche  zu Freizeit- und Erholungszwecken.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Die schattenspendenden Baumbereiche sind in dieser Zeit provisorisch mit Paletten und anderen Materialien 
zu einem Aufenthaltsort gestaltet worden, dort finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt. Durch das 
Besucherzentrum, welches im westlichen Bereich des Osthanges entstehen soll, ist mit einem erhöhten fuß-
läufigen Besucheraufkommen zu rechnen. Trotz eines Besucherlenkungs- bzw. Tourismusverkehrssystems 
mit Shuttlebussen ist mit einem gewissen erhöhten Verkehrsaufkommen um den Bereich des Besucherzent-
rums, wie auch auf der gesamten Mathildenhöhe zu re chnen. Somit findet auf de r Osthang-Fläche keine 
wirkliche Nutzungsänderung statt, auch wenn dort zusätzliche Grünfläche in Anspruch genommen wird.  
An der Dieburger Straße befin det sich derzeit ein Biergarten. Auf dieser Fläche soll eine Nachverdichtung 
mit Wohnungsbau ermöglicht werden, so wie es nach dem derzeitigen FNP ausgewiesen ist. Der südöstliche 
Bereich des Planungsgebietes wird momentan als Kleingartenfläche genutzt, hier soll die Allee  am Spess-
artring samt Fußweg weitergeführt werden. Zudem ist eine Neuordnung der bestehenden  Stellplatzflächen 
dort vorgesehen. Im FNP ist die Fläche für Wohnen aus gewiesen. Der Bereich wird zu einer öffentlichen 
Grünfläche umgestaltet. Hier kann mit einer Aufwertung der Fläche gerechnet werden. 
3.1.7 Wasser 
Die vorgesehenen Bauflächen befinden sich auf überwiegend unversiegelten Flächen. Durch eine zuneh-
mende Versiegelung können negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen. Niederschlagswas-
ser kann so auf weniger Fläche versickern. Teilweise werden die Neubauten  mit Dachbegrünungen verse-
hen. Mit dieser Festsetzung des Bebauungsplans wird zumindest ein Teil des Niederschlagwassers länger 
in der Fläche gehalten.  
Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen Grundwasserleiter 
mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Empfind-
lichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau - und Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beein-
trächtigung des Grundwassers beispielsweise durch den Ei ntrag von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen 
als grundwassergefährdende Stoffe verhindern.  
Insgesamt ist mit einer geringen Verschlechterung im Gebiet zu rechnen. Mit der Einhaltung der im B -Plan 
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtig ungen zu erwarten.  Oberflächengewässer 
werden durch die Planungen nicht tangiert.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   46
3.1.8 Klima und Lufthygiene 
Das „Wäldchen“ des Osthanges bildet einen wesentlichen Grünanteil im Gebiet mit positiven klimatischen 
Auswirkungen. Durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Versiegelung und Rodung von Ge-
hölzen im Gebiet ist mit einer Verschlechterung des Mikroklimas in diesem Bereich zu rechnen. Die negati-
ven Auswirkungen können zum Teil durch Kompensations - und Neupflanzungen wie u.a. Dachbegrünung  
ausgeglichen werden. Die neuen Gebäude entstehen in einer Flucht zum Hochschulgebäude, sodass durch 
die Stellung des Besucherzentrums keine Verschlechterung von Kaltluftströmungen für die Gesamtstadt zu 
erwarten sind. Die bauliche Nachverdichtung in den anderen Bereichen des Gebietes wird vermutlich keine 
klimatische Veränderung mit sich führen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch das Besucherzent-
rum sind höhere Schadstoffbelastungen in dem Bereich nicht auszuschließen.  
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild 
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist mit 
keinen relevanten Verschlechterungen des Stadtbildes zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass eine 
potentiell angedachte Nachverdichtung im Bereich des Welterbegebietes eine für das Gebiet ansprechende 
und maßvolle Architektur beinhalten und keine negativen Einflüsse auf Blickbeziehungen o.ä. haben wird. 
Bei den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen und dem grundsätzlichen Ziel d es B-Plans, das Gebiet ho-
mogen zu gestalten und behutsam zu entwickeln  sowie Grünflächen zu ergänzen bzw. neu zu ordnen , ist 
mit einer negativen  Entwicklung hinsichtlich des Stadtbilds  somit nicht zu rechnen. Einer möglichen aus-
ufernden, nicht gebietsverträglichen Nachverdichtung wird durch die entsprechenden Festsetzungen entge-
gengewirkt. Durch den Bau des Besucherzentrums sowie der weiteren Baukörper  entsteht vorübergehend 
eine Beeinträchtigung des Stadtbildes. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die baulichen Maßnahmen 
nicht zu erwarten. Es ist grundsätzlich mit einer positiven Weiterentwicklung des Stadtbildes zu rechnen. 
3.1.10 Kultur und Sachgüter 
Der denkmalg eschützte Brauereikeller unterhalb der Dieburger Straße kann durch Erschütterungen , die 
durch Abbruch- und Bautätigkeiten hervorgerufen wer den, gefährdet werden. Der Keller weist bereits jetzt 
Zeichen einer Instabilität auf und sollte vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen sorgfältig auf seine Statik 
und Stabilität untersucht werden. Zur Sicherheit sollte auch der andere zentral gelegene Kelle r auf seine 
Stabilität geprüft werden. Auf die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes o.g. übrigen denkmalgeschütz-
ten Gebäude und die historische Mauer sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Unter dem Aspekt 
der bauhistorischen Erhaltung ist mit einer Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusammenhang 
mit der zu erwartenden Auszeichnung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe zu rechnen. Durch den Neubau

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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des Besucherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet  bzw. für die Gesamtstadt 
zu rechnen.  
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen 
Durch die Versiegelung von Freiflächen, die im Rahmen der baulichen Nachverdichtung einhergeht, sind 
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie das Mikrok lima möglich. Da vor allem im Bereich des „Wäld-
chens“ auf dem Osthang nachverdichtet wird, werden viele Bäume gerodet werden müssen. Darunter befin-
den sich auch alte und erhaltenswerte Bäume, die für die Avifauna und Fledermauspopulatio n wichtige Le-
bensräume darstellen.  
Auf die Schutzgüter bzw. die Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologischen 
Vielfalt ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird es 
zu einem Verlust von mindestens 120 Bäumen kommen, dies stellt vor allem auf dem Osthang einen Großteil 
des Baumbestandes dar. Der Ausgleich durch Neu- bzw. Kompensationspflanzungen wird im Gebiet selbst 
nur bedingt möglich sein.  
 Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall 
Abwasser 
Durch die festgesetzte Dachbegrünung wird zumindest ein Teil des  anfallenden Niederschlagswassers auf 
der Fläche gehalten, kann dort verdunsten und somit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf eintreten.  
Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser ist über d as vorhandene Kanalsystem abzuführen. Die Nenn-
weiten der Kanäle sind für das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgese-
henen Nachverdichtung die Ei nleitung von Niederschlags- und Abwasser keine erhebliche Auswirkung auf 
das lokale Kanalsystem haben wird.  
Abfall 
Die Abfallbeseitigung im Plangebiet ist gesichert. Der Entsorgungsbetrieb wird durch die zusätzlich anfallen-
den Abfälle nicht überlastet. 
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels 
Wie bereits dargestellt profitiert das Planungsgebiet aktuell von der ausgeprägten Vegetation in den Freiflä-
chen, auch wenn es durch seine baulich geprägten Bereiche ein Überwärmungspotential aufweist. Im Groß-
teil des Gebietes besteht bereits eine moderate Überwärmung, die durch das Umwandeln von Grünflächen 
und Vegetationsstrukturen in versiegelte Flächen und Bebauung in Zukunft weiter zunehmen wird.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   48
Durch den Klimawandel wird sich die Temperatur weiter erhöhen und der Unterschied zwischen der wärme-
speichernden, versiegelten Stadt und dem kalt- und frischluftproduzierenden Umland wird sich noch verstär-
ken. Demnach ist jede weitere Versiegelung im Planungsgebiet auf lange Sicht zu vermeiden.  
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die im Bebau-
ungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des Niederschlagswassers auf der Fläche zurückge-
halten werden. Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf Grünflächen versickern kann, wird 
in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an seine Gren-
zen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelastung ist durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen 
jedoch nicht zu rechnen. 
Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen klimawandelbe-
dingten Hochwassergefahr nicht auszugehen. 
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen 
Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert und Einrich-
tungen wie das Besucherzentrum errichtet. Grünflächen werden neu geordnet. 
Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Einrichtungen  sind keine gefährlichen 
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung für d ie Bevölkerung 
erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe oder produzierendes Gewerbe aus-
gemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren.  
 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Würde der Bebauungsplan O 32 nicht au fgestellt werden, müssten baulichen Vorhaben nach § 34 BauGB 
beachtet werden, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile regelt. Eine übergeordnete einheitliche Regelung zur Weiterentwicklung des Geltungsbereichs mit des-
sen kulturellen Standorten wie der Mathildenhöhe, des Hochschulstandorts (Gestaltung) als auch der wich-
tigen innerstädtischen Wohnbauentwicklung wären nicht gegeben. Im Geltungsbereich wurden die nach dem 
rechtsgültigen Bebauungsplan O 13 bis zu si eben Stockwerke hoher Hotelgebäudekomplex nicht realisiert. 
Seit dem Magistratsbeschluss zur Veränderungssperre im April 2018 ist dies auch nicht mehr möglich. Dort, 
wie im gesamten Bebauungsplan O 13, sind keine Bäume zum Erhalt festgesetzt, lediglich ein  Pflanzgebot 
für Baumgruppen. Dies ist vermutlich den Umstand geschuldet, dass der Plan aus dem Jahre 1974 stammt 
und sich die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Bebauungspläne seitdem grundlegend verän-
dert haben.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   49
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet ohne den Bebauungsplan O 32 hetero-
gener entwickeln würde. Außerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben in 
Anspruch genommen und weitere wertvolle Gehölze gerodet werden würden, welche durch Flächenauswei-
sungen und dessen Festsetzungen im aktuellen Bebauungsplanentwurfs O 32 Mathildenhöhe Ost eines ge-
wissen Maßes an baulichen Entwicklungsflächen bzw. der Festsetzung von Grün - und Freiflächen einge-
grenzt werden können.  Neue Gebäude sind auf denselben Flächen vorgesehen, welche gemäß O 13 bebaut 
werden könnten, sie ziehen aber aufgrund ihrer geringeren Größe und Höhe vergleichsweise weniger nega-
tive Auswirkungen auf das Stadtbild und die Mathildenhöhe nach sich. Der Schutz der Denkmale und des 
Gesamtensembles könnte ohne den Bebauungsplan O 32 nicht gewährleistet werden. 
 Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen 
Im Zuge der Freimachung der Baufelder werden Vegetationsdecken abgetragen und Gehölze gerodet. Beim 
Bau von Neubauten oder bei den Abrissarbeiten von Gebäuden und baulichen Anlagen und deren Beseiti-
gung ist mit starken Lärm- und Staubentwicklungen sowie Bodenerschütterungen zu rechnen, die auch den 
denkmalgeschützten Brauereikeller betreffen können. 
Durch die zusätzlichen Wohnungen ist mi t der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Gleiches 
gilt für den Betrieb des Besucherzentrums.  
4 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE 
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum sollen mehrere Bebauungspläne festgesetzt 
werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt der Blickachsen, der behutsamen Weiterent-
wicklung der bestehenden Wohnbebauung, der Errichtung von touristischen Einrichtungen wie dem Besu-
cherzentrum und der Neuordnung des städtis chen Grundstückes nordöstlich des Hochschulgebäudes und 
im südöstlichen Bereich an den Bahngleisen zwischen Seitersweg und Erbacher Straße. Somit ist zwar eine 
weitere Bebauung einiger  Grundstücke vorgesehen, jedoch in einem verträglichen Ausmaß . Aus ökologi-
scher Sicht ist es sinnvoll, innerstädtische Bereiche nachzuverdichten, um keine neuen Flächen in Anspruch 
nehmen zu müssen. 
Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Charakter: sie sollen sicherstellen, 
dass sich die jeweiligen Pla nungsgebiete nicht in größerem Maße verändern . Somit sind keine weiteren 
negativen Auswirkungen zu erwarten, auch wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der 
benachbarten Plangebiete miteinschließt.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE 
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Arten im vorliegenden Umweltbericht müssen verschie-
dene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.  
Nach § 44 BNatSchG „ist es verboten,  
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen 
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu 
zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der 
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; 
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen 
Population einer Art verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der 
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“.  
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten  
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97  des 
Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier - und Pflanzenarten durch Überwachung 
des Handels (…) aufgeführt sind, 
b. nicht unter Buchstabe a fallende 
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, 
bb. europäische Vogelarten, 
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufgeführt sind“. 
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.) 
Unter den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die, 
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, 
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), 
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 
aufgeführt sind“.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   51
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) geschützt. 
§ 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und 
Vogelschutzgebieten. 
 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange nach 
§ 44 BNatSchG  
In Bezug auf die Einhaltung artenschutzrecht licher Belange lassen sich allgemeine Maßnahmen ableiten, 
die beispielsweise bei Gebäudesanierungen (vor allem im Dachbereich), Abbruch, Fällen von Bäumen 
und Roden von Gehölzbeständen beachtet werden müssen. Der erfolgende Eingriff in mögliche Lebens-
räume, Lebensstätten oder Überwinterungsquartiere, darf die Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 Nr.1-3 
BNatSchG nicht verletzen. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen: 
 Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenzial, sollten weitestgehend erhalten werden 
 Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische, standortgerechte Bäume und Gehölze gepflanzt 
werden. 
 Baumhöhlen sind möglichst Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren. Durch 
die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschrie-
benen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Risiko für Vögel zusätzlich verringert werden, da dann 
die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel können jederzeit selbständig vor dem Eingriff 
fliehen. Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch  zu verlängern (z.B. Rodungen erst ab 
01.12.).  
 Baumhöhlen sind vor der Rodung auf einen Besatz mit Fledermäusen zu kontrollieren. Wird dabei 
ein Besatz festgestellt, ist der freiwillige Auszug der Tiere abzuwarten. Durch die Rodung in dem 
Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02. können Tötungen und Verletzungen 
von Fledermäusen zusätzlich vermieden werden, da die Fledermäuse sich dann in ihren Winter-
quartieren befinden, welche aus Frostschutzgründen nicht in Gehölzen gewählt werden. 
 Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen von besonders geschützten Flechten-
arten fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind 
Teile des Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der näheren Um-
gebung im Gebiet auszubringen.  
 Bei der Kontrolle der Baumhöhlen  ist auch auf einen Besatz von Eichhörnchen oder Garten-
schläfern (gg f. in der Winterruhe) zu achten . Sollten ruhende Gartenschläfer vorgefunden werden,

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   52
ist dies der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. (Es 
empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen). 
 Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit von 
gebäudebrütenden Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben- und Überwinterungszeiten von Fleder-
mäusen geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die Möglich-
keit, Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubegleitung). Werden 
Fledermäuse vorgefunden, ist auf deren selbständigen Auszug aus dem (Wochenstuben- bzw. Win-
ter-) Quartier zu warten.  
 Künstliche Ersatzhabitate für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrütende Vogelarten sowie für 
Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumliche r Umgebung anzubringen bzw. in neu errichtete 
Gebäude einzubauen. 
 Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holz-
haufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt werden, Soll-
ten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der 
Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen. 
 Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvorkommen in den Kelleranlagen genau zu unter-
suchen. Wichtige, als Habitate dien ende Teilbereiche sowie die Einflugmöglichkeiten und deren 
Schneisen sind zu erhalten und freizuhalten. 
 Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer 
Statik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusa mmenbruch dieser Anlagen könnte Fleder-
maus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
 Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sollten ca. Mitte 
März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von Fle dermäusen in sensiblen Le-
bensphasen zu vermeiden. 
 Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller haben, eine öko-
logische Baubegleitung hinzugezogen werden. 
 Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuchtung insektenschonende Leucht-
mittel zu verwenden. 
 Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasfassaden Vogelschutzglas verwendet werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   53
Bei der Potentialabschätzung6 in Bezug auf ein Vorkommen von geschützten Tier - und Pflanzenarten für 
den B-Plan wurden keine konkreten Eingriffe untersucht, so dass konkrete erforderliche Vermeidungs-
maßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn einzelner Baumaß-
nahmen erarbeitet werden müssen. 
 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- 
und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB 
Der Geltungsbereich beinhaltet oder tangiert keinerlei Natura 2000-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete gemäß 
der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 bzw.  der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.  
April 1979.  
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen Beein-
trächtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in 
der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle auf Grundlage des Biotopwe rtverfahrens 
der hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005 (GVBl. I, S. 624). Die zugrunde gelegten 
Flächengrößen ergeben sich au s den Nutzungstypen gemäß Anlagen 1 und 2 (s. Anhang  3; KV-Tabelle 
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung). 
Gemäß § 1a BauGB ist ein Ausgleich bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurechte bestehen, 
nur soweit erforderlich, als dort zusätzliche und damit neue Baurechte entstehen. Im Bereich des bestehen-
den Bebauungsplanes O 13 Mathildenhöhe Ost wurde dieser als Bilanzierungsgrundlage herangezogen, für 
den Bereich entlang Spessartring/Fiedlerweg/Erbacher Straße, für den es aktuell keinen rechtkräftigen Be-
bauungsplan gibt, dienen die Bestandskartierungen als Bilanzierungsgrundlage (s. Anhang 5). Neben den 
überbauten Flächen wurden die „Pflanzgebote für Baumgruppen“ aus dem Bebauungsplan O 13 als Bilan-
zierungsgrundlage übernommen. Pro Baumgruppe  wurden 3 Bäume mit einem Kronendurchmesser von  
3 m² in der KV-Bilanzierung (Bestand) zu Grunde gelegt.  
 
                                                      
6 Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für Gewässer- und Auenökologie 
GbR 2017)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   54
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 32 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs-/ Ausgleichsbilan-
zierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung auch ohne Umsetzung von Kompens ationsmaß-
nahmen bzw. Baumneupflanzungen zu einem Zugewinn von 150.013 Wertpunkten (WP)7. Die Ausweisung 
der Kompensationsmaßnahmenfläche und die Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstau-
den und -gräsern für den Lebensraum im Schatten sowie die Neupflanzung von 55 Bäumen 8 führt zu einer 
zusätzlichen Aufwertung von 28.029 WP. Damit ist insgesamt ein Wertpunkteüberschuss von 178.042 WP 
zu bilanzieren. Der Überschuss stellt einen prozentualen Anteil von 19,3 % im Vergleich zur gesamten Wert-
punktsumme des Bestandes vor Umsetzung der Maßnahmen dar. 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 
Aktuell stellt sich der Baumbestand im gesamten Plangebiet O 32 mit rund 523 Bäumen als relativ hoch dar. 
Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen werden voraussichtlich rund 120 Bäume aus dem Bestand 
(nicht Bilanzierungsgrundlage!)9 entnommen. Faktisch werden bei der Umsetzung der geplanten Maßnah-
men mehr Bäume gerodet werden, als gemäß der rechtlich gültigen Vorgehensweise in der KV -Bilanz im 
Bestand erscheinen. Diese Bäume fallen jedoch auch unter die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt: Ihre Beseitigung muss bei der Stellung des Bauantrages beantragt werden und sie müssen durch 
Neupflanzungen ersetzt werden. Durch weitere 55 festgesetzte Neupflanzungen und Pflanzgebote kann der 
tatsächliche Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden. 
Gegenüber einer Umsetzung oder Beibehaltung des Bebauungsplanes O 13, wären jedoch nach dessen 
Festsetzung („Pflanzgebot(e) für Baumgruppen“, s. Kap. 6.1) rund 71 Bäume in dessen Geltungsbereich zu 
pflanzen. Real kommen in diesem Bereich jedoch aktuell rund 277 Bäume vor. Es ist daher gegenüber dem 
Bebauungsplan O 13 eine deutlich höhere Anzahl an Bäumen im Gebiet zu verzeichnen als ursprün glich in 
den Planungen des O 13 vorgesehen waren. Rund Dreiviertel der zu entnehmenden Bäume im Geltungsbe-
reich sind nach der Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt geschützt. Der größte Teil der zu entnehmen-
den Bäume steht auf dem Grundstück des Osthanges.  Die Fläche stellt sich als ein über einen längeren 
Zeitraum brachliegendes Grundstück dar, auf dem sich über die Jahre ein junger Baumbestand entwickeln 
                                                      
7 Siehe Anhang 3: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessischen Kompensa-
tionsverordnung 
8 Im Rahmen der Neuplanungen im Geltungsbereich kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Umweltberichtes nicht abgesehen 
werden, wie viele Baumneupflanzungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Baumneu pflanzungen im 
Rahmen der Neuplanungen erfolgen.  
9 Es wurden analog zu Bilanzierung der Nutzungstypen (Biotope) der rechtsgültige Bebauungsplan O 13 für die Bilanzierung des 
Bestandes herangezogen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   55
konnte. Der Großteil der nicht unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume liegt hier im Bereich des Ost-
hanges. Durch 55, im Bebauungsplan festgesetzte Neupflanzungen und Pflanzgebote, kann der tatsächliche 
Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden. Weiterhin verbleiben rund 35 Bäume die nach der städti-
schen Baumschutzsatzung geschützt sind, die es weiterhin zu ersetzen gilt.  
Vorhandene Grün- bzw. Kleingartenflächen werden neu strukturiert, qualitativ aufgewertet und neue Wege-
beziehungen werden geschaffen. Dies dient dem Ziel, eine Grünverbindung im Plangebiet herzustellen bzw. 
einzelne Grünflächen miteinander zu verbinden. Auf der Grünfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung 
„M4“ ist als Kompensationsmaßnahme eine Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstau-
den und -gräsern für den Lebensraum im Schatten  vorgesehen. Insgesamt hat die Vernetzung von Grün-
strukturen in Form eines Grünzuges positive Auswirkungen sowohl auf Freizeit - und Erholungsfunktionen 
des Plangebietes als auch auf Tiere und Pflanzen im Sinne der Biotopvernetzung. 
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer  Kompensationsverordnung ergibt bereits ohne die 
Baumneupflanzungen und die Kompensationsmaßnahme einen Wertpunkteüberschuss. Dennoch sollten 
diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, um den realen Verlust auszugleichen, welcher sich von der 
Bilanzierung unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 6.1). 
Durch die innerstädtische Lage sind vermutlich sämtliche Böden, auf denen bauliche Maßnahmen erfolgen 
sollen, nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand vorzufinden. Weiterhin ist auf den neu zu errichtenden (Flach-
) Dachflächen eine Dachbegrünung festgesetzt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass ein Teil des Nieder-
schlagswassers zurückgehalten wird und verdunsten kann. Dies wirkt sich insbesondere auf bereits vor Um-
setzung der Maßnahmen versiegelte Flächen positiv aus. Die Verwendung von wasserdurchlässigen Mate-
rialien bei Bodenbelägen ist ebenfalls positiv zu bewerten. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Bo-
den und Wasser so ausgeglichen werden.  Die Bilanzierung ergibt sogar eine En tsiegelung im Plangebiet 
von 8,3%. 
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöhen, was sich 
nicht in einem erheblichen Maß auf die Lufthygiene auswirken wird.  
Das Landschafts- bzw. Stadtbild wird durch den Bebauungsplan O 32 vor Beeinträchti gungen bewahrt, mit 
dem Ziel, das denkmalgeschützte Gesamtensemble Künstlerkolonie Mathildenhöhe einem UNESCO -Welt-
kulturerbe entsprechend zu sichern.  
Lediglich die ehemaligen Brauereikelleranlagen könnten bei der Umsetzung der Maßnahmen beeinträchtigt 
werden. Durch entsprechende Festsetzungen, welche im folgenden Kapitel enthalten sind, können mögliche 
Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden.

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 Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan 
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch 
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) 
Bei der Neuanlage von ö ffentlichen Grünflächen (ausgenommen der Spielplatzfläche und der Kompensati-
onsflächen M4) sind diese gemäß ihrer Festsetzung als Park- und Grünanlagen zu gestalten, zu pflegen und 
dauerhaft zu unterhalten. Die Flächen sind zu 70% dauerhaft mit Bäumen, Sträuchern oder bodendeckender 
Vegetation zu bepflanzen. Je 200 m² ist ein Laubbaum 1. Oder 2. Ordnung zu pflanzen. Nadelgehölze sind 
nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. D abei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der 
Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden. 
Begründung: 
Grünflächen dienen der Bevölkerung als nutzbares Wohnumfeld, bieten Möglichkeiten zur Naherholung und 
beeinflussen das Stadtbild positiv. Außerdem wirken sich Grünflächen positiv auf das lokale Klima aus und 
stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar. 
6.3.2 Private Grünflächen 
Bei der Neuanlage von Gebäuden sind die privaten Grundstücksfreiflächen und Gebäudevorflächen nicht 
als Arbeits- oder Lagerflächen zu benutzen und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufahrten sind, gärtne-
risch anzulegen, zu bepflanzen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten.  
Die Vegetationsflächen der Grundstücksfreiflächen sind zu 20% mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. 
Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden. Na-
delgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Je angefangene 200 m² nicht überbaubare Grund-
stücksfläche, die durch Baumaßnahmen erschlossen wird, ist mindestens ein einheimischer, standortgerech-
ter Laubbaum entsprechend der Artenempfehlung mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen und zu 
erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.  
Begründung: 
Gärtnerisch angelegte Flächen haben du rch ihren Vegetationsanteil positive Auswirkungen auf das lokale 
Klima und auf das Stadtbild. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der Biotopvernetzung dienen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   57
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24) 
SCHUTZ VOR VERKEHRSLÄRMEINWIRKUNGEN 
Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen  
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen gelten für den aus schalltech-
nischer Sicht ungünstigsten Lastfall: 
- Freie Schallausbreitung nachts 
- Immissionshöhe 4 m über Gelände 
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 
Bei der Errichtung oder Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der 50 -
dB(A)-Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale sc hallge-
dämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsan-
lage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist.  
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurteilungspegel fassadenweise der 
schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden ( s. Bericht Nr. 19 -2842, Dr. 
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt). 
6.3.4 Bodenveränderungen 
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. 
Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen 
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt,  Abteilung Arbeits-
schutz und Umwelt Darmstadt, De. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Alt-
lastenfragen hinzuzuziehen.  
6.3.5 Kampfmittelbelastung und -räumung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebie t und es muss grundsätzlich 
vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingrei-
fende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Be-
ginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im Lande 
Hessen“ sind zu beachten.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   58
Begründung: 
Durch diese Maßnahmen kann der Boden bei eventuell vorgefundenen Verunreinigungen saniert und eine 
Gefährdung der Arbeiter/innen während der Bauphase ausgeschlossen werden. 
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien (§ 9 
Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige technische Maßnahmen 
für die Erzeugung, Nutzun g oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien 
oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben der jeweils gültigen Energieeinsparungsverordnung 
(EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind einzuhalten. 
Begründung: 
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Klima aus, auf lokaler wie auch auf globaler Ebene. 
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
M1 Oberflächenbefestigung 
Maßnahme: 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Belange nicht ent-
gegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- 
und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niederschlagswasser in an-
grenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern. 
Begründung: 
Der Versiegelungsgrad soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Dadurch wird u.a. der Wasserabfluss 
im Gebiet verlangsamt und das örtliche Kanalsystem entlastet.  
 
M2 Schutz des Oberbodens 
Maßnahme: 
Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden ist nach den §§ 1 und 4 des BBodSchG 
Hessen vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens einem Meter

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   59
Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung an-
zusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden. 
Begründung: 
Oberboden mitsamt seiner Bodenfunktion soll geschützt und erhalten werden, sowie vor Erosion und Ver-
unkrautung geschützt werden. 
 
M3 Behandlung von Niederschlagswasser 
Nach § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, verwertet werden, sofern wasserwirtschaft-
liche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. De Abwasserbese itigungspflicht entfällt für Nie-
derschlagswasser, das verwertet, verrieselt oder versickert wird. Eine Versickerung kann dann zugelassen 
werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist und Ver-
nässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe auszuschließen sind. 
Begründung: 
Anfallendes Niederschlagswasser soll zum Wohle des Schutzgutes Wasser in seinem natürlichen Wasser-
kreislauf gehalten werden. Außerdem trägt die Verdunstung von Niederschlagswasser zu einer Verbess e-
rung des lokalen Kleinklimas bei. 
 
M4 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden 
Maßnahme: 
Die öffentliche Grün- und Parkfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung M4 ist mit für den Lebensraum 
Schatten typischen Landschaftsgehölzen gemäß Pflanzliste (Anhang 1) zu pflanzen, zu pflegen und dauer-
haft zu unterhalten. Die Gehölzpflanzungen sind mit folgenden Gehölzarten entsprechend den FLL-Gütebe-
stimmungen für Baumschulgehölze auszuführen:  
-Bäume 1. und 2. Ordnung: Hochstamm, 2x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang 
-Sträucher: 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm, ohne Ballen 
Der Anteil der Bäume wird auf mindestens 20% festgesetzt. Zu beachten ist, dass Gehölzpflanzungen in der 
Wachstumsruhe in den Monaten Oktober bis April durchzuführen sind. 
Die Gehölze sind mit lebensraumtypischen autochthonen Wildgräsern zu unterpflanzen. Die Pflanzung ist in 
geeigneter Art zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   60
Begründung: 
Die Maßnahme dient unter anderem dem Ersatz der am Osthang zu rodenden Gehölze. Außerdem sorgen 
die Gehölze für eine Eingrünung und einen Sichtschutz für an öffentliche Flächen grenzende Privatgrund-
stücke. Die Bepflanzung hat positive Auswirkungen auf Klima und Lufthygiene.  Wildpflanzen bieten insbe-
sondere Insekten Lebensraum und Nahrung, was positive Auswirkungen auf die aktuell rückgängige Insek-
tenfauna hat. Eine sorgfältig geplante Wildgräser - und Wildstaudenfläche erfordert vergleichsweise wenig 
Pflege (z.B. 1 Arbeitsgang pro Jahr), sobald sich die Pflanzen dort etabliert haben 
 
M5 Neupflanzungen heimischer Arten 
Zum Ausgleich der verlorengehenden Gehölze sind an den zeichnerisch festgesetzten Standorten heimi-
sche, standortgerechte Neupflanzungen vorgesehen. Freiflächen sollen ebenfalls mit heimischen Arten be-
pflanzt und nur extensiv gepflegt werden. 
Begründung: 
Durch die Rodung von 120  Bäumen wird der Lebensraum von baumbewohnenden und -nutzenden Arten 
dezimiert, daher soll im Anschluss der Bauarbeiten eine Neupflanzung von heimischen Gehölze erfolgen. 
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 
Nr. 25a und b BauGB) 
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen  
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind dauerhaft zu 
erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener 
Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend Auswahlliste A mit 
mindestens 25 cm Stammumfang zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Ei nzel-
bäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 5 m zulässig. 
Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von 
Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen.

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DLA   61
Dachbegrünung  
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-Stauden-
dach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,10 m aufweisen. Fens-
ter, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die 
Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleis-
ten.  
Begründung: 
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzeitig der Fauna als Le-
bensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur Rückhaltung und Reinigung von Nieder-
schlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.  
Baumschutzsatzung 
Für den Schutz des B aumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung zum Schutz des 
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsatzung) in der jeweils gültigen Fassung 
zu beachten. 
Bodendenkmale 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der HessenArchäologie oder der Unteren 
Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 
Begründung: 
Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet daraufhin, wie mit dem Bodende nkmal umzugehen ist u nd 
stellt dessen Schutz sicher. 
6.3.9 Artenschutz  
Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten sowie 
von besonders geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist danach die Be-
schädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeid-
bare Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von 
Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende 
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt 
sind einzuhalten:

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DLA   62
V1 Erhalt von Gehölzen 
Maßnahme: 
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet, dass vorhandene Gehölze weitestgehend erhal-
ten bleiben. Der Verlust von Gehölzen würde somit minimiert werden. Von einer vollständigen Rodung der 
Fläche ist abzuraten. Baumschutz-Maßnahmen gemäß DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notwendig. 
Der Erhalt von Gehölzen ist einer Neupflanzung stets vorzuziehen.  
Begründung: 
Die Rodung von Gehölzen hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, Biologische Vielfalt, Tiere, Klima und 
Lufthygiene und auch auf das Stadtbild, weshalb sie wenn möglich vermieden werden sollte.  
 
V2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte 
Maßnahme:  
Nach BNatSchG (§39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie Gehölzrodungen die 
Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da dieser Zeitraum außerha lb der Haupt-
brutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt.  
Begründung:  
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden. 
 
V3 Baumhöhlenkontrollen  
Maßnahme: 
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine Untersuchung durch 
einen Fachkundigen auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten für Fleder-
mäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf 
Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet und 
die Höhle anschließend verschlossen werden.  
Begründung: 
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss ausge-
schlossen werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   63
V4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss 
Maßnahme: 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, Gartenschlä-
fer, gebäudebrütende Vogelarten Der Vorhabenträger hat der Unteren Naturschutzbehörde vor Abriss von 
Gebäuden selbstständig einen Nachweis zu erbringen, dass keinerlei Tierbesatz vorliegt.  
Begründung: 
Die Tötung einzelner Tierindividuen muss ausgeschlossen werden. 
 
V5 Nist- und Quartierhilfen 
Maßnahmen: 
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrüter bzw. für 
Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. 
Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen.  
Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfe oder ein 
Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen. 
Begründung: 
Erhaltung der Kohärenz bzw. des Angebots von Habitaten für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrü-
tende Vogelarten sowie für Fledermäuse und Schaffung einer frühzeitigen Ausweichmöglichkeit zur Erhal-
tung der Nist- und Brut- und Überwinterungsmöglichkeiten. 
 
V6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung 
Maßnahme: 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt wer-
den; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel oder Blindschleichen während der 
Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen 
festzulegen. 
Begründung:  
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.

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DLA   64
V7 Untersuchung des Fledermausbestandes im Brauereikeller 
Maßnahmen: 
Der Fledermausbestand im Brauereikeller muss vor Umsetzung von Baumaßnahmen eingehend im Hinblick 
auf das vorhandene Artenspektrum und tatsächliche Individuenzahlen untersucht werden. Dies sollte bei 
geeigneten Witterungsbedingungen (kalter Winter!) erfolgen. Für Fledermäuse besonders wichtige Bereiche 
der Kellersysteme sind zu ermitteln und entsprechend zu schützen. 
Begründung: 
Im Bereich des Biergartens an der Dieburger Straße werden neue Baufelder zur Verfügung gestellt. Unter-
halb dieses Areals erstreckt sich ein Teil des alten Brauereikellers, der wegen seines Klimas und Größe ein 
großes Potential als Winterquartier für Fledermäuse bietet. Durch die eingehende Untersuchung des Fleder-
mausbestandes kann dieser gezielt geschützt werden. 
 
V8 Sicherung/Erhalt der Einflugmöglichkeiten in den Brauereikeller 
Maßnahmen: 
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. Die Einflugschneisen sind 
von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. 
Begründung: 
Der Brauereikeller muss für Fledermäuse weiterhin als Habitat nutzbar sein. 
 
V9 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßnahmen im Brauereikeller 
Maßnahme: 
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauereikeller weist einen instabil wirkenden Zustand auf und 
sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen werden. Die Auswirkungen von Bau-
maßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens er-
mittelt werden. Aus dieser Untersuchung ergeben sich evtl. weitere Vermeidungs- und Sicherungsmaßnah-
men. 
Begründung:

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   65
Ein Einsturz des Brauereikellers würde die Zerstörung wertvoller Fledermausquartiere bedeuten, bei der eine 
Tötung einzelner Individuen sehr wahrscheinlich ist. Auch aus Sicht des Denkmalschutzes sollte dies unbe-
dingt verhindert werden. 
 
V10 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen) 
Maßnahme: 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur außerhalb der Über-
winterungszeiten, Erkundungs-, Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeit-
raum für solche bauliche n Tätigkeiten liegt zwischen ca. Ende März und  Mitte August (evtl. noch engeres 
Zeitfenster).  
Begründung: 
Die Störung streng geschützter Arten (Fledermäuse) muss zu diesen Zeiten ausgeschlossen werden. 
 
V11 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller 
Maßnahme: 
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit Einfluss auf den Brauereikeller  ist die Betreuung 
durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die Pläne 
in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die Baumaßnahmen in Bezug auf 
die oben beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7). 
Begründung: 
Eine ökologische Baubegleitung dient de r Absicherung des Vorhabens gegenüber Verbotst atbeständen 
nach § 44 BNatSchG. 
 
V12 Reduktion von Lichtemissionen 
Maßnahme: 
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden (Natriumdampf-Hochdruck- 
oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel mit vollständig gekapseltem Lampenge-
häuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach unten auszurichten.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   66
Begründung: 
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Wegen und im Bereich von zusammenhängenden Ge-
hölzstrukturen ist zum Schutz von Insekten und Kleintieren zu vermeiden. 
 
V13 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag 
Maßnahmen: 
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von 
mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden. 
Begründung: 
Vogelschlag und die Tötung von artenschutzrechtlich geschützten Tierarten wird verhindert. 
7 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)  
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfah rens erarbeitete Umweltbericht. Maß-
nahmen zum Monitoring sind keine geplant. 
8 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 
Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des Bebauungs-
planes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsbereiches nicht möglich. Der 
Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadt verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  am 
Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2. Weltkrieges nicht bebaut wurde und brachge-
fallen ist. Bezüglich der waldartigen Vegetation, die sich dort etabliert hat, wurden artenschutzrechtliche An-
forderungen im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur Baurechtschaffung als durchführbar angesehen. Für die 
Realisierung der aufgezeigten Maßnahmenvorschläge sind somit keine Alternativen vorgesehen. 
9 HINWEISE AUF SCHWIER IGKEITEN, LÜCKEN ODE R FEHLENDE ERKENNTNI SSE HINSICHT-
LICH DER ANGABEN  
In Kap. 1.4 werden alle verwendeten Gutachten zur Bestandsaufnahme dargelegt. Kenntnislücken können 
ausgeschlossen werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   67
10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG  
Im Rahmen des Welterbeantrags soll die Gesamtanlage Mathildenhöhe zum UNESCO-Weltkulturerbe 
erklärt werden. Ziel der Stadtentwicklung ist es dabei, die Pufferzone um das Nominierungsgebiet durch 
Bauleitplanungen zu sichern und für zukünftige Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang 
zu bringen. Zur Sicherstellung des Ensembleschutzes soll u.a. der  Bebauungsplan „O 32 Mathildenhöhe 
Ost“ dafür Sorge tragen , dass bauliche Veränderungen in der direkten Umgebung mit den Ziele n der 
Stadtentwicklung einhergehen. Das insgesamt rund 8,7 ha große Gebiet umfasst überwiegend Wohnbe-
bauungen in Form von Zeilen -, Block- und Einzelhausbebauungen. Im Westen befindet sich ein Gebäude 
der Hochschule. Südlich dieses Gebäudes schließt sich der Osthang an, eine brachgefallene Sukzessions-
fläche, auf der sich waldartige Vegetation angesiedelt hat. Das Gebiet ist insgesamt großzügig mit Grün-
strukturen ausgestattet. Beispiele hierfür sind der Fußweg im Osten, der von einer Allee gesäumt wird, der 
Biergarten im Nordosten mit seinen alten Roß -Kastanien oder die großzügigen Gartenanalagen mit Groß-
baumbestand. Bei Umsetzung der Maßnahmenvorschläge wird es voraussichtlich für die Lage des Gebietes 
im inneren Stadtbereich zu einer geringfügigen Änderung der städtebaulichen Strukturdaten kommen.  
Mit dem vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung  werden Hinweise im Sinne der 
in § 1 Abs. 5  BauGB geforderten nachhal tigen städtebaulichen Entwicklung sowie für die Sicherung einer 
menschenwürdigen Umwelt und den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen gege-
ben. 
Zur Untersuchung der  vorkommenden Fauna im Gebiet wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für 
den Geltungsbereich angefertigt. Dabei wurden die für den Artenschutz relevanten Habitate mit den 
potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. Das Ergebnis zeigt, dass im 
Untersuchungsgebiet streng geschützte Fledermausarten und europäische Vogelarten, die eine hohe arten-
schutzrelevante Wertigkeit haben, im Gebiet vorkommen. In Anlehnung an eine artenschutzrechtliche Po-
tenzialabschätzung, die für den benachbarten Bebauungsplan O 31 durchgeführt wurde, kann auch das 
Vorkommen von besonders geschützten Arten wie Eichhörnchen, Bilche, Igel oder Blindschleiche nicht aus-
geschlossen werden. Das „Wäldchen“ am Osthang sowie die Platanen/Kastanien-Allee werden für Vögel als 
besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential identifiziert. Für die Fledermäuse s tellen die 
Freiflächen und die gehölzreichen Flächen zwischen den Gebäuden im Norden sowie der Fußgängerweg 
entlang der Allee am Spessartring Nahrungshabitate dar. Von besonderer Bedeutung sind allerdings die 
strukturreichen, unter Denkmalschutz stehenden  Kellerräume der alten Brauerei an der Ecke Dieburger 
Straße und Spessartring. Diese haben großes Potential für Fledermäuse als frostfreie Winterquartiere.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   68
In Bezug auf die vorkommende Flora sind die älteren Bäume östlich des Hochschulgebäudes (Platanen), die 
Ross-Kastanien im Bereich d es Biergartens (Dieburger Straße, Spessartring) sowie die Berg-Ahorn-Allee 
entlang des Spessartringes und den Bahnlinien  als wertvoll zu beschreiben. Der alteingewachsene Baum-
bestand hat für das Klima, das  Stadtbild, sowie für die im Gebiet ansässige Fauna  eine hohe Bedeutung. 
Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflan zen, sind bei Durchführung 
einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen jedoch nicht zu erwarten. Die überwie-
genden Verluste von Baumstandorten werden durch Ersatzpflanzungen und die Neuanlage von Grün - und 
Kompensationsflächen ausgeglichen.  
Es ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maßnahmenvorschläge mit keinen erheb-
lichen negativen Auswirkungen auf den untersuchten Geltungsb ereich zu rechnen ist. Sollte es zu einer 
baulichen Weiterentwicklung im Gebiet kommen, können auch ohne die formulierten Vermeidungs- und Mi-
nimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.  
Mit den vorgesehenen Maßnahmenvorschlägen kann eine behutsame Fortentwicklung des Stadtteils kon-
statiert werden, die darüber hinaus den gemachten Zielvorstellungen übergeordneter Fachplanungen nicht 
widerspricht.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   69
LITERATUR 
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WEITERE GRUNDLAGEN 
BÄUMLE ARCHITEKTEN/STADTPLANER (2018): Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städ-
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INSTITUT FÜR  GEWÄSSER- UND AUENÖKOLOGIE GBR (2017): Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost -Arten-
schutzrechtliche Potenzialabschätzung, 35 S. 
INSTITUT FÜR KLIMA- UND ENERGIEKONZEPTE (2016): Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunkti-
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NATURPLAN (2019): Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2018): Auskunft des Kampfmittelräumdienstes. Stellungnahme vom 
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STADT DARMSTADT (1974): Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost 
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höhe Nord-West“ mit Stand vom 08.11.2016 
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WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2003): Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018b): Baumkataster

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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GESETZE UND VERORDNUNGEN 
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). 
BOTANISCHE VEREINIGUNG FÜR NATURSCHUTZ IN HESSEN (BVNH): Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt 
–einschließlich flechtenbewohnender Pilze, 2015 
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch 
Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. 
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des 
Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist. 
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 26. Oktober 2018 (GVBl. I S. 652, 2019 S. 19) 
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20. Dez. 2010 
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes 
vom 22. August 2018 
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes 
vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist. 
 
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AM ONLINE PROJECTS (O.J): Klima und Wetter in Darmstadt. URL: https://de.climate-data.org/location/2129/ 
(letzter Aufruf: 10.05.2018) 
HLNUG (2016): WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf: 19.03.2019) 
HLNUG (2017a): Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL: http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/re-
sources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 20.03.2019) 
HLNUG (2017B): Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu). URL: 
http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 
13.02.2019) 
HLNUG B (2015): Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (letzter Aufruf: 
20.02.2019) 
HMUKLV - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 
(O.J.): Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutzREGister Hessen). Aktualitätsstand 
15.05.2018. URL. http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.02.2019) 
HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 
(O.J.): Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – HALM. Stand 
2017. URL: http://halm.hessen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 
12.02.2019) 
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.): DenkXweb. Stand 2017. URL: http://denkxweb.denkmal-
pflege-hessen.de/objekte/ (letzter Aufruf: 19.03.2019) 
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (O.J.): WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. Stand Juni 2015. URL: 
http://mapview.region-frankfurt.de/websup/webSup.html (letzter Aufruf: 11.02.2019)

Umweltbericht – Pflanzliste – Anhang 1  O 32 Mathildenhöhe Ost 
 
Pflanzliste (Anhang 1) 
Bäume 1. Ordnung   Bäume 2. Ordnung  
Acer platanoides Spitz-Ahorn  Acer campestre Feld-Ahorn  
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn  Carpinus betulus Hainbuche  
Alnus glutinosa Schwarzerle  Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn  
Aesculus  
hippocastanum 
Gewöhnliche Ross-
kastanie 
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn  
Prunus avium Vogelkirsche  Prunus padus Traubenkirsche  
Betula pendula Hängebirke  Sorbus aria Mehlbeere  
Fagus sylvatica Rotbuche  Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche  
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche  Sorbus domestica Speierling  
Juglans regia Walnuss 
Quercus petraea Traubeneiche    
Quercus robur Stieleiche    
Tilia cordata Winterlinde    
Tilia platyphyllos Sommerlinde    
 
Sträucher 
Acer  campestre               Feld-Ahorn  
(als Heckenpflanze) 
Amelanchier lamarckii  Felsenbirne  
Carpinus betulus               Hainbuche                     
(als Heckenpflanze) 
Cornus mas    Kornelkirsche 
Cornus sanguinea   Roter Hartriegel 
Corylus avellana    Haselnuss 
Crataegus monogyna        Weißdorn 
Euonymus europaeus        Pfaffenhütchen 
 
 
 
Malus communis               Wild-Apfel 
Prunus spinosa                 Schlehdorn 
Pyrus communis                Wild-Birne 
Rhamnus frangula             Faulbaum 
Rosa arvensis                    Feld-Rose 
Rosa canina                       Hunds-Rose 
Rosa multiflora    Büschelrose 
Rosa pimpinellifolia   Bibernell Rose 
Viburnum opulus    Gew. Schneeball

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  1/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
1 40 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4
einseitig 0,25 o A zurückgehend
2 41 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A vital- 
zurückgehend
3 42 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,24 o A zurückgehend
4 43 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A zurückgehend
5 44 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,3 o A vital- 
zurückgehend
6 45 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital- 
zurückgehend
7 46 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital- 
zurückgehend
8 47 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,23 o A vital- 
zurückgehend
9 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,38 o A vital- 
zurückgehend
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch)

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  2/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
10 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 13 8 0,3 o A vital
11 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 10 8 0,25 o A vital - Schrägstand
12 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 13 10 0,37 o A vital
13 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,2 o A vital - geringe Baumscheibe
14 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,3 o A vital
15 Salix caprea Salweide 9 4 0,2 o A vital
16 Salix caprea Salweide 9 4 0,3 o A vital
16a Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 15 6 0,2 o A vital
17 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 o A vital
- je nur eine halbe Krone

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  3/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
17a Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,10 -
0,15 o A vital
18 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,26 o A vital
19 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 10 0,3 o A vital
20 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,29 o A vital - Schrägstand
21 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,28 o A vital
21a Tilia cordata Winter-Linde 7 6 0,2 o A vital
22 Salix caprea Salweide 12 6 0,15 + 0,18 o A vital - leichter schrägstand
- Zwiesel
23 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 6 0,22 o A vital - schrägstand
24 Abies alba Weiß-Tanne 20 6 0,28 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  4/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
25 Picea abies Gemeine Fichte 20 5 0,28 o A vital
26 Picea pungens Stech-Fichte 20 6 0,28 o A vital
27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
28 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 8 0,47 o A vital
29 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 10 0,5 o A vital
30 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 22 16 0,65 o A vital - Abstützung mit Band
31 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,5 o A vital
32 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 6 0,37 o A vital
33 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 4 0,37 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  5/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
34 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 6 0,54 o A vital
35 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,5 o A vital
36 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,7 o A vital
37 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,23 o A vital
37a Castanea  sativa Edelkastanie 8 3 0,25 o A vital
38 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 6 8
0,30
0,22
0,28
o A vital - Zwiesel (einer noch ein 
Zwiesel)
- ragt über Gehweg
39 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 5 0,43 o A vital
40 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 8 0,62 o A vital
41 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 8 0,65 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  6/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
42 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 10 0,57 o A vital
43 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,48 o A vital
44 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 6 0,4 o A vital
45 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,49 o A vital
46 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 8 6 0,45 o A vital - oben abgesägt
47 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 6 0,8 o A vital - oben abgesägt
48 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,43 o A vital
49 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,6 o A vital
50 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,27 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  7/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
51 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 7 0,45 o A vital
52 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,65 o A vital
53 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 7 0,33 o A vital
54 31 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,31 o A vital
55 Fagus sylvatica Rotbuche 16 5 0,4 o A vital
56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,45 o A vital
57 32 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,32 o A vital
58 33 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 o A vital
59 34 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,24 o A vital
- je nur eine halbe Krone

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  8/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
60 35 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 7 0,22 o A vital
61 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,21 o A vital
62 37 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
63 38 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,18 o A vital
64 39 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 6 0,23 o A vital
65 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 18 10 0,35 o A zurückgehend
66 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 7
0,20
0,16
0,12
o A vital - dreistämmig
66a Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 6 8 0,10 -
0,15 o A vital - mehrstämmig
67 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 6 0,32 o A zurückgehend

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  9/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
68 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 18 5 0,36 o A vital
69 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,54 o A vital
70 Acer saccharinum
'Laciniatum Wieri'
Geschlitzter
Silber-Ahorn 16 11 0,35 o A vital
71 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,35 o A vital
72 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 5 0,35 o A vital
73 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 6
0,20
0,20
0,10
o A vital - dreistämmig
74 Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 14 0,4 o A vital
75 Picea pungens Stech-Fichte 14 8 0,35 o A vital
75a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  10/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
76 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 21 4 0,35 o A vital
76a Picea pungens Stech-Fichte 
77 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 3 0,3 o A vital
78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,10-
0,30 o A vital - 7-9-stämmig
79 Quercus rubra Roteiche 16 12 0,4 o A vital
80 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,19 o A vital
81 Quercus robur Stieleiche 23 6 0,3 o A vital
82 Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 12 5 0,15-
0,20 o A vital - vierstämmig
83 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 6 0,5 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  11/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
84 Juglans regia Walnuss 20 16 0,45 o A vital - sehr groß
85 Betula pendula Hänge-Birke 14 6 0,2 o A vital
85a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital
86 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 14 10 0,3 o A vital
87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,2 o A vital
88 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 14 12 0,55 o A vital
89 39a Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 4 0,24 o A vital
90 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,25 o A vital
91 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  12/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
92 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,3 o A vital
93 Carpinus betulus Hainbuche 16 10 0,3 o A vital
94 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,22 o A vital
95 Carpinus betulus Hainbuche 16 5 0,22 o A vital
96 Carpinus betulus Hainbuche 16 7 0,25 o A vital
97 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A vital
98 Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,3 o A vital
99 Ailanthus altissima Götterbaum 20 13 0,4 o A vital
100 Carpinus betulus Hainbuche 20 14 0,35 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  13/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
101 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,25 o A vital
102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 2 0,2 o A vital
103 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
103a Picea omorika Serbische Fichte 15 8 0,10 - 
0,30 o A vital - Gruppe
104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
104a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104d Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  14/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
104e Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 7 8 0,15-
0,25 o A zurückgehend - vierstämmig
105a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
106 Quercus robur Stieleiche 20 12 0,3 o A vital
107 Juglans regia Walnuss 16 12 0,25 o A vital
108 Juglans regia Walnuss 12 8 0,3 o A vital
109 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 4 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  15/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
110 Quercus robur Stieleiche 12 8 0,2 o A vital
111 Betula pendula Hänge-Birke 10 10 0,23 o A zurückgehend
112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,45 o A vital
112a Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- fünf Stämme
112b Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- vier Stämme
113 Larix decidua Europäische
Lärche 16 6 0,35 o A vital
114 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,2 o A vital
115 Carpinus betulus Hainbuche 17 10 0,35 o A vital
116 Carpinus betulus Hainbuche 12 10 0,4 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  16/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
116a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital
116b Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 16 6 0,2 o A vital
117 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 6 10 0,3 o A vital - geköpft
118 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 6 0,4 o A vital
119 Juglans regia Walnuss 10 6 0,25 o A vital
120 Tilia cordata Winter-Linde -26 14 0,30-
0,50 o A vital
absterbend
- vierstämmig
- stehen in der Mauer
121 Juglans regia Walnuss 16 10 0,5 o A vital
121a Juglans regia Walnuss 10 10 ? o A vital
122 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,25 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  17/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
122a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital - Gruppe
123 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,3 o A vital
124 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,35 o A vital
125 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 13 7 0,35 o A vital - Efeu
126 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 o A vital
127 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 6 6 0,2 o A vital
128 Betula pendula Hänge-Birke 22 10 0,35 o A vital
129 Betula pendula Hänge-Birke 18 10 0,3 o A vital - Efeu
130 Tilia cordata Winter-Linde 16 9 0,3 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  18/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
131 Juglans regia Walnuss 18 12 0,5 o A vital - Efeu
132 Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche
Douglasie 25 6 0,4 o A vital
133 Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
133a Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
134 Malus spec. Apfel
in Sorte 20 4 0,28 o A vital
135 Juglans regia Walnuss 14 10 0,35 o A vital
136 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 6 0,3 o A vital - oben abgeschnitten
137 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 o A vital
138 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,35 o A vital - Efeu

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  19/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
139 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,35 o A absterbend
140 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,4 o A absterbend
141 39a Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,6 o A vital
142 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
143 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,3 o A vital
144 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
145 Laburnum anagyroides Gemeine
Goldregen 10 7 0,12 -
0,20 o A vital - dreistämmig
146 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,25 o A zurückgehend - über Gehweg ragend
147 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 10 0,15 +
0,22 o A vital - zweistämmig

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  20/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
148 Betula pendula Hänge-Birke 12 6 0,3 o A vital - an Hauswand
149 Betula pendula Hänge-Birke 15 4 0,27 o A vital - an Hauswand
150 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 15 8 0,3 o A vital - zweistämmig
151 Thuja spec. Lebensbaum 12 6 0,25 o A vital
152 Fagus sylvatica Rotbuche 20 14 1 o A vital - zwei Bäume?
- vierstämmig
153 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,3 o A vital
154 Thuja spec. Lebensbaum 9 5 0,28 o A vital
155 Magnolia x soulangeana Tulpen-Magnolie 8 14 0,15 -
0,30 o A vital - dreistämmig
- Efeu
156 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 8 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  21/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
157 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,15 +
0,20 o A vital - Zwiesel
158 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 10 12 0,5 o A zurückgehend
159 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,25 o A vital
160 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 7 0,3 o A vital - Efeu
161 Prunus padus Faulbaum 8 10 0,2 o A vital
162 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,6 o A vital - Efeu
163 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,2 o A vital - Efeu
164 Larix decidua Europäische
Lärche 18 8 0,4 o A vital
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Brut- und Setzzeit
165 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 8 0,5 o A vital - Efeu

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  22/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
166 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 10 8 0,45 o A vital
167 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,25 o A vital
168 Quercus robur Stieleiche 16 12 0,65 o A vital - Zwiesel
- sehr markant
169 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 15 10 0,4 o A vital
170 Quercus petraea Trauben Eiche 10 11 0,4 o A vital
171 Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 25 6 0,5 o A vital
172 Prunus cerasifera 'Nigra' Blutpflaume 12 8 0,30 +
0,25 o A zurückgehend - Haister
173 Salix caprea Salweide 15 12 0,35 o A vital
174 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,35 o A zurückgehend

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  23/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
175 Pseudotsuga menziesii Douglasie 22 8 0,45 o A vital Umfang: 140cm -> 
Baumschutz
182 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 20 20 0,6 o A vital - Zwiesel, Umfang: 190cm -
> Baumschutz
183 Juglans regia Walnuss 20 20 0,45 o A vital Umfang: 140cm -> 
Baumschutz
184 Betula pendula Hänge-Birke 18 12 0,4 o A vital - Efeu, Umfang: 120cm -> 
Baumschutz
184a 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 o A vital Umfang: 110cm -> 
Baumschutz
185 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang 
insg.: >60cm -> 
Baumschutz
186 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 8 0,20
0,20
o A zurückgehend
- Efeu
- zweistämmig, Umfang 
insg.: 120cm -> 
Baumschutz 
187 Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang 
insg.: >60cm -> 
Baumschutz
188 Juglans regia Walnuss 12 9 0,35 o A vital Umfang: 110cm -> 
Baumschutz

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  24/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
189 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,23 o A vital Umfang: 72cm -> Baumschutz
190 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,19 o A vital Umfang: 60cm -> 
Baumschutz
191 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 8 0,29 o A vital Umfang: 90cm -> 
Baumschutz
192 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,4 o A vital Umfang: 130cm -> 
Baumschutz
193 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,23 o A vital Umfang: 72cm -> 
Baumschutz
194 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,22 o A vital Umfang: 70cm -> Baumschutz
195 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,6 o A vital Umfang: 190cm -> 
Baumschutz
196 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,28 o A vital Umfang: 88cm -> Baumschutz
201 Betula pendula Hänge-Birke 15 8 0,3 o A vital Umfang: 94cm -> Baumschutz

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  25/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
202 Larix decidua Europäische
Lärche 22 6 0,4 o A vital Umfang: 130cm -> 
Baumschutz
203 Picea abies Gemeine Fichte 22 4 0,35 o A vital - Efeu
204 Picea abies Gemeine Fichte 22 6 0,3 o A vital
204a 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 o A vital
204b 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 o A vital
204c 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 o A vital
205 Picea abies Gemeine Fichte 18 6 0,35 o A vital
206 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
207 Betula pendula Hänge-Birke 18 8 0,26 o A absterbend

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  26/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
207a Picea abies Gemeine Fichte 20 8 0,6 o A vital
207b Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,4 o A vital
208 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,25 o A absterbend
209 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 14 0,5 o A vital
210 6 Juglans regia Walnuss 12 16 0,44 o A vital
210a 23 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 o A vital
211 5 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,2 o A absterbend - Efeu, Umfang
212 4 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital Umfang, Umfang
212a Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital - Gruppe, Umfang

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  27/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
213 3 Pseudotsuga menziesii Douglasie 19 8 0,5 o A vital Umfang
214 2 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,35 o A vital Umfang
215 1 Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig, Umfang
215a Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - mehrstämmig, Umfang
215b Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,08 o A vital - Hochstamm
215c Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,1 o A vital - Hochstamm
215d Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,09 o A vital - Hochstamm
216 1? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 8 0,45 o A vital
217 1a? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,35 o A vital steht nicht im Kataster

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  28/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
218 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 7 0,24 o A vital
219 Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 8 6 0,10 -
0,24 o A vital - Efeu
- vierstämmig
220 Juglans regia Walnuss 12 12 0,37 o A vital - Efeu
- schrägstand
221 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 12 8 0,36 o A vital - Krone einseitig
222 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 10 0,10 -
0,15 o A vital - fünfstämmig
223 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 10 10 0,4 o A vital
224 _011 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,43 o A vital - Schiefwuchs, eine Seite 
abgesägt
225 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,6 o A vital
226 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  29/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
227 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
228 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
229 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
230 ? 10 10 0,4 o A vital
wurde zwischen 3.3.17
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Brut- und Setzzeit
231
Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig
232 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 14 0,35 o A vital
233 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,5 o A vital - Efeu
234 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital
235 _001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 12 0,24 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  30/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
236 _002 Acer rubrum Rot-Ahorn 14 8 0,14 +
0,24 o A vital - Zwiesel
237 _003 Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 6 5 0,10 +
0,15 o A vital - Zwiesel
238 _004 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
239 _005 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
240 _007 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,4 o A vital - Krone beschnitten
241 _006 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 8 0,23 o A vital
242 _009 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 14 6 0,25 o A vital
243 _008 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,15 + 
0,30 o A vital - Zwiesel
244 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,27 o A vital - Zwiesel

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  31/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
245 Betula pendula Hänge-Birke 12 10 0,25 o A vital
246 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 8 0,33 o A vital
247 Quercus robur Stieleiche 14 4 0,22 o A vital
248 31 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 6 0,23 o A vital
249 30 Ailanthus altissima Götterbaum 15 8 0,4 o A vital
250 29 Betula pendula Weiß-Birke 9 4 0,18 o A vital
251 28 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
252 22 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
253 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,10 -
0,18 o A vital - vierstämmig

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  32/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
254 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,22 o A vital
255 8 Betula pendula Weiß-Birke 16 6 0,23 +
0,21 o A vital - Zwiesel
256 6 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,26 o A vital
257 7 Salix Weide 12 9 0,33 +
0,23 o A vital - Zwiesel
258 5 Salix Weide 12 4 0,23 o A vital
259 4 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,27 o A vital
260 1 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,25 o A vital
261 3 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 10 0,45 o A vital
262 2 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 6 0,27 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  33/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
263 9 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,16 o A vital
264 10 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
265 11 Betula pendula Weiß-Birke 15 5 0,33 o A vital
266 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,3 o A vital
267 13 Salix caprea Salweide 9 7 0,26 +
0,40 o A zurückgehend - Zwiesel
- 0,40 - dreistämmig
268 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A zurückgehend - Taubennest
269 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,8 o A zurückgehend - dreistämmig
- Efeu
270 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,15 -
0,30 o A vital - vierstämmig
271 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,35 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  34/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
271a Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 8 9 0,1 o A vital
272 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,35 o A vital - Zwiesel
273 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 10 0,4 o A vital
274 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 10 0,25 o A vital - Schrägwuchs
275 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 20 10 0,4 o A vital
276 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,4 o A vital
277 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,30 +
0,45 o A vital - Zwiesel
278 Acer negundo Eschen-Ahorn 12 7 0,25 o A vital
279 070100 7 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,19 Umfang

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  35/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
280 8 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 7 0,34 Ja Umfang 110cm
281 9 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 8 0,63 Ja Umfang 200cm
282 10 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 18 12 0,91 Ja Umfang 290cm
283 11 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,35 Ja Umfang 110cm
284 12 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,4 Ja Umfang 130cm
285 13 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 11 8 0,65 Ja Umfang 200cm
286 14 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 8 0,22 Ja Umfang 70cm 
287 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 10 0,32 Ja Umfang 100cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  36/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
288 16 Malus domestica Kultur-Apfel 3 6 1,11 Ja Umfang 350cm
289 17 Sorbus aucuparia Gemeine Esche 5 3 0,08 Nein Umfang 25cm 
290 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,2 Ja Umfang 60cm
291 19 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 8 0,28 Ja Umfang 90cm 
292 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 13 4 0,16 Nein Umfang 50cm 
293 21 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
294 22 Prunus avium Vogel-Kirsche 15 7 0,3 Ja Umfang 90cm 
295 23 Acer Pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 Ja Umfang 170cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  37/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
296 24 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 8 0,4 Ja Umfang 130cm
297 25 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 5 0,26 Ja Umfang 80cm 
298 26 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 7 0 Ja Umfang
299 27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 6 0,22 Ja Umfang 70cm 
300 28 Salix caprea Salweide 17 9 0,36 Ja Umfang 110cm
301 29 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 8 0,28 Ja Umfang 90cm 
302 30 Picea abies Rot-Fichte 17 8 0,3 Ja Umfang 90cm 
303 31 Salix caprea Salweide 7 4 0,12 Nein Umfang 40cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  38/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
304 32 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,43 Ja Umfang 140cm
305 33 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 4 0,28 Ja Umfang 90cm 
306 34 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,46 Ja Umfang 140cm
307 35 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 7 0,47 Ja Umfang 150cm 
308 36 Pseudotsuga menziesii Douglasie 23 4 0,28 Ja Umfang 90cm 
309 37 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 6 0,26 Nein Umfang 80cm 
310 38 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,28 Ja Umfang 90cm 
311 39 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 12 6 0,19 Ja Umfang 60cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  39/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
312 40 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
313 41 Betula pendula Weiß-Birke 17 3 0,21 Ja Umfang 70cm 
314 42 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm 
315 43 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 5 0,29 Ja Umfang 90cm 
316 44 Tilia spec. Linde 5 9 0,13 Nein Umfang 40cm
317 45 Prunus avium Vogel-Kirsche 4 9 0,11 Nein Umfang 30cm 
318 46 Tilia spec. Linde 4 9 0,08 Nein Umfang 30cm 
319 47 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,17 Nein Umfang 50cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  40/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
320 48 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
321 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,28 Ja Umfang 90cm 
322 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,64 Ja Umfang 200cm
323 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,24 Ja Umfang 80cm 
324 52 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 4 0,19 Ja Umfang 60cm
325 53 Malus domestica Kultur-Apfel 7 4 0,1 Nein Umfang 30cm 
326 54 Malus domestica Kultur-Apfel 10 4 0,12 Nein Umfang 40cm
327 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,24 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  41/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
328 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 5 0,17 Nein Umfang 50cm 
329 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 14 0,51 Ja Umfang 160cm
330 58 Larix decidua Europäische
Lärche 15 4 0,28 Ja Umfang 90cm 
331 59 Pseudotsuga menziesii Douglasie 12 3 0,16 Nein Umfang 50cm 
332 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
333 61 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 8 0,28 Ja Umfang 90cm 
334 62 Juglans regia Walnuss 13 10 0,37 Ja Umfang 160cm
335 63 Salix caprea Salweide 16 10 0,25 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  42/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
336 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
337 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
338 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
339 67 Juglans regia Walnuss 13 4 0,24 Ja Umfang 80cm 
340 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,23 Ja Umfang 70cm 
341 69 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,21 Ja Umfang 70cm 
342 70 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
343 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  43/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
344 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,25 Ja Umfang 80cm 
345 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 5 0,18 Umfang 60cm
346 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,19 Umfang 60cm
347 75 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 13 3 0,13 Umfang 40cm
348 76 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,12 Umfang 40cm
349 77 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,16 Umfang 50cm 
350 78 Taxus baccata Gemeine Eibe 3 2 0,06 Umfang 20cm
351 79 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 3 0,11 Umfang 30cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  44/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
352 80 Carpinus betulus Gemeine 
Hainbuche 3 12 0,1 Nein Umfang 30cm 
353 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,18 Ja Umfang 60cm
354 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,24 Ja Umfang 75cm 
355 83 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 5 0,18 Ja Umfang 60cm
356 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 Ja Umfang 110cm
357 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
358 86 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 11 0,4 Ja Umfang 130cm 
359 87 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 10 0,36 Ja Umfang 110cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  45/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
360 88 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 6 0,25 Ja Umfang 80cm 
361 89 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 8 0,3 Ja Umfang 90cm 
362 90 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 5 0,2 Ja Umfang 60cm 
363 91 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
364 92 Thuja occidentalis Südländischer 
Lebensbaum 4 2 0,11 Nein Umfang 30cm 
365 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 Ja Umfang 150cm 
366 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 Ja Umfang 120cm 
367 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 Ja Umfang 130cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  46/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
368 96 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 21 8 0,27 Ja Umfang 80cm 
369 97 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,2 Ja Umfang 60cm 
370 98 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
371 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,22 Ja Umfang 70 cm 
372 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 4 0,2 Ja Umfang 60cm 
373 101 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 4 0,25 Nein Umfang 80cm 
374 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
375 103 Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 4 0,1 Nein Umfang 30cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  47/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
376 104 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,08 Nein Umfang 25cm 
377 105 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 1 0,06 Nein Umfang 19cm 
378 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,06 Nein Umfang 19cm 
379 107 Acer negundo Eschen-Ahorn 11 4 0,19 Ja Umfang 60cm 
380 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm 
381 109 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 4 0,2 Ja Umfang 60cm 
382 110 Larix decidua Europäische
Lärche 14 2 0,16 Nein Umfang 50cm 
383 111 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,27 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  48/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
384 112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,34 Ja Umfang 110cm 
385 113 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 9 0,4 Ja Umfang 130cm 
386 114 Aesculus hippocastanum 
'Umbraculifera Kugel-Roßkastanie 13 6 0,21 Ja Umfang 60cm 
387 115 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
388 116 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
389 117 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 3 0,11 Nein Umfang 30cm 
390 118 Salix caprea Salweide 13 4 0,19 Ja Umfang 60cm 
391 119 Salix caprea Salweide 13 4 0,18 Ja Umfang 60cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  49/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
392 2.01 0 40 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
393 41 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,43 Ja Umfang 130cm
394 42 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 6 0,38 Ja Umfang 120cm 
395 43 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,46 Ja Umfang 140cm
396 44 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 5 5 0,25 Ja Umfang 80cm 
397 45 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,55 Ja Umfang 170cm
398 46 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 4 0,33 Ja Umfang 100cm
399 47 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,44 Ja Umfang 140cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  50/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
400 48 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,42 Ja Umfang 130cm
401 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 10 0,49 Ja Umfang 150cm 
402 50 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,41 Ja Umfang 130cm
403 51 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
404 52 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,4 Ja Umfang 130cm
405 53 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,33 Ja Umfang 100cm
406 54 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,43 Ja Umfang 140cm
407 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 7 0,36 Ja Umfang 110cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  51/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
408 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,4 Ja Umfang 140cm
409 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,35 Ja Umfang 100cm
410 58 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 Ja Umfang 140cm
411 59 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,46 Ja Umfang 140cm
412 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,34 Ja Umfang 100cm
413 61 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,51 Ja Umfang 160cm
414 62 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,36 Ja Umfang 110cm
415 63 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,39 Ja Umfang 120cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  52/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
416 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,49 Ja Umfang 150cm 
417 65 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,6 Ja Umfang 190cm
418 66 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,4 Ja Umfang 130cm
419 67 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,54 Ja Umfang 170cm
420 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,28 Ja Umfang 90cm 
421 69 Acer pseudoplatanus 
'Atropurpureum'
Purpurblättriger 
Berg-Ahorn 5 2 0,06 Nein Umfang 20cm
422 70 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 7 0,35 Ja Umfang 110cm
423 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 9 0,49 Ja Umfang 150cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  53/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
424 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,37 Ja Umfang 120cm 
425 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,32 Ja Umfang 100cm
426 74 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,24 Ja Umfang 80cm 
427 75 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,38 Ja Umfang 120cm 
428 76 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,37 Ja Umfang 120cm 
429 77 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
430 78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 5 0,33 Ja Umfang 100cm
431 79 Acer truncatum 'Pacific Sunset' her Spitzahorn 'Pacif  4 2 0,06 Ja Umfang 20cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  54/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
432 80 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 8 0,32 Ja Umfang 100cm
433 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,38 Ja Umfang 120cm 
434 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,12 Nein Umfang 40cm
435 83 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
436 84 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 8 0,25 Ja Umfang 80cm 
437 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 6 0,34 Ja Umfang 110cm
438 86 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,22 Ja Umfang 70cm 
439 87 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 5 0,26 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  55/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
440 88 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
441 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 9 0,41 Ja Umfang 130cm
442 90 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,28 Ja Umfang 90cm 
443 91 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,34 Ja Umfang 110cm
444 92 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 4 1 0,05 Nein Umfang 20cm
445 93 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,34 Ja Umfang 110cm
446 94 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 6 0,26 Ja Umfang 80cm 
447 95 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,36 Ja Umfang 110cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  56/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
448 96 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 6 4 0,11 Nein Umfang 30cm
449 98 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 5 0,22 Ja Umfang 70cm 
450 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,31 Ja Umfang 100cm
451 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,41 Ja Umfang 130cm
452 101 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 7 4 0,13 Nein Umfang 40cm
453 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,38 Ja Umfang 120cm 
454 103 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 5 0,17 Nein Umfang 50cm 
455 104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,45 Ja Umfang 140cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  57/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
456 105 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 7 0,24 Umfang 
457 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,13 Umfang 
458 107 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,2 Umfang 
459 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 6 0,29 Umfang 
460 109 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 7 0,24 Umfang 
461 110 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,46 Umfang 
462 110a Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,3 Umfang 
463-
471 n.B. Nachrichtliche Übernahme 
aus dem B-Plan

Ermittlung  der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
     1.  Bestand von Blatt:
     2.  Zustand nach Ausgleich
Bestand 1* Spessartring/ Erbacher Straße
0 0
04.110 31 910 28.210 28.210
-910
04.120 26 150 3.900 3.900
-150
10.510 3 7.261 21.784 21.784
10.520 3 2.800 8.400 8.400
10.530 6 2.315 13.891 13.891
10.710 3 3.676 11.029 11.029
10.720 19 581 11.033 11.033
11.221 14 7.983 111.763 111.763
11.222 B 25 6.342 158.556 158.556
0 0
0 0
04.210 33 213 7.029 7.029
-213 0 0
10.510 3 7.594 22.783 22.783
10.520 Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) 3 9.360 28.080 28.080
10.530 6 5.732 34.393 34.393
10.710 3 16.218 48.653 48.653
11.221 14 16.683 233.568 233.568
0
02.600 20 207 4.140 -4.140
04.110 31 1.630 50.530 -50.530
-1.630 0 0
04.110 31 275 8.525 -8.525
-275 0 0
04.120 26 385 10.010 -10.010
-385 0 0
04.210 31 0 0 0 0
0 0 0 0
10.510 3 12.717 38.151 -38.151
10.520 3 14.183 42.550 -42.550
10.530 6 5.882 35.292 -35.292
10.710 3 15.029 45.086 -45.086
10.720 19 4.827 91.718 -91.718
10.730 13 3.840 49.925 -49.925
11.221 14 14.378 201.293 -201.293
11.222 B 25 6.342 158.550 -158.550
11.223 20 8.292 165.840 -165.840
11.223 23 848 19.504 -19.504
Wertpunkte Bestand: Wertpunkte Planung: Wertpunkte Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 86.546 86.546                           743.071                             921.114    -178.042
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Bilanzierungsgrundlage Bestand: (Bestand 1* = Kartierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Freiflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+Ing.)  
        (Bestand 2* = Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 gemäß der überbaubaren Flächen und Pflanzgebot der Freiflächen)
Summe
178.042
x Kostenindex 0,35 EUR                                  
Wiesbaden, 09. Oktober 2019
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Flächenkorrektur
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Insgesamt entsteht ein Wertpunkteüberschuss von:
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt 
Arten- und sturkturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren 
Wasserabfluss versickert wird
Neuanlage strukturreicher Hausgärten 
Neuanlage arten- und strukturreicher Hausgärten (inkl. Aufwertung + 3 WP) Kompensationsmaßnahmenfläche (s. 
Maßnahme M4 Umweltbericht O 32 Mahildenhöhe Ost), Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, 
Wildgräsern und -stauden 
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachfläche intensiv begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 5 m² pro Krone) 182 Bäume
2. Planung O 32 Mathildenhöhe Ost
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5m² pro Krone) 30 Bäume
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Flächenkorrektur
Dachfläche nicht begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 326 Bäume
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. O 32 Mathildenhöhe Ost, Anhang 3
Flächenbilanz: Bestand und Planung
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV (in der Fassung vom 1. September 2005 (GVBI. I, S.624))  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 77 Bäume
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Neupflanzung: 5 m² pro Krone), 55 Bäume
Flächenkorrektur
Baumgruppe, heimisch (Durchnittswert: 3 m² pro Krone) 71 Baumgruppen
Bestand 2*  0 13 Mathildenhöhe Ost  (s. Anhang 5 Geltungsbereich O13)
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird

Maßstab:      1:1000 Plangröße:       DIN A0
Datum:      24.10.2019 Gez.:       We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47  I  65183 Wiesbaden  I  Fon (0611) 53 173 - 0  I  Fax  - 88  
info@dielandschaftsarchitekten.de    I  www.dielandschaftsarchitekten.de 
Projekt: Umweltbericht Bebauungsplan O 32 
               Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Baum- und Biotopbestandsplan (Bestand/Planung)
                          (Anhang 4)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Baumgruppe wertvoller Einzelbaum 
(biotopprägend)
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
Arten- und strukturarme Hausgärten, 
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte 
Flächen
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
 B
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.223
11.223 Neuanlage strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4**
Baugrenze
Baulinie
** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
Neupflanzung Baum
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
4
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
108
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
10
11
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
 Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
 Straße
Hoetgerweg
Erbacher
 Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
 Weg
Dieburger Straße
Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
GR = 350 m2
103 104
105
127
106
117
110193
196
197
199
198
200
205 202
206 207
208
209
247
189
32
33
178
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122 
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
51 52
53
44
54
55 56 57
58
59 
60
61
62
63
64
65
66
67
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111   
112
113
114115116117
118
119
120
121 122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
148
149
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
165
167
168
170
171
172
173
174 175
380 
381 
379 
383 
384 
385 
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
321 322 323 337
338
344
209x
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
231
232
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253 255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283 291
292
294
296
300
301
303
302
304
305
306
307
308
309
310
312
311
313
314
317
316
315
318
319
320 325
326
327
324
328
329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343
347
348
351
352
349
350
353
354
355
357 358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382 
386387
388
389 390391 
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
464
147
150
476
477
478
479
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
468
469
470
234
233
254
229
298
297
299
293
290
289
284 285 286 287
365
463 464 465 466 467 468 469 470 471
480
210
465
466
467
50
208
Planung
Bestand (Realnutzung)
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
538
3
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
34
32
104
9
4
6
10
11
8
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
 Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
 Straße
Hoetgerweg
Erbacher
 Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
 Weg
Dieburger Straße
Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103 104
105
125
127
106
117
110
32
33
178
189
193
196
197
199
198
200
201
204
203
205 202
206 207
208
209
247
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122 
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
50 51 52
53
44
54
55 56 57
58
59 
60
61
62
63
64
65
66
67
68
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111   
112
113
114115116117
118
119
120
121
122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
147148
149
150
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
164
165
166167
168
169
170
171
172
173
174175
380 
381 
379 
383 
384 
385 
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
284 285 286 287 321 322 323 337
338
344
208
209x
210
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
230
231
232
233
234
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253
254
255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
85a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
365 366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283
289
290
291
292293
294
296
297
299
298
300
301
303
302
304
305
306
307
308
309
310
312
311
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314
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315
318
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320 325
326
327
324
328
329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343 347
348
351
352
349
350
353
354
355
357358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382 
386387
388
389 390391 
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
470
469
467
466
465
464
468
463 464 465 466 467 468 469 470 471

Maßstab:      1:1000 Plangröße:       DIN A0
Datum:      24.10.2019 Gez.:       We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47  I  65183 Wiesbaden  I  Fon (0611) 53 173 - 0  I  Fax  - 88  
info@dielandschaftsarchitekten.de    I  www.dielandschaftsarchitekten.de 
Projekt: Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach hessischer       
                           Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen 
                          (Anhang 5)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte 
Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan 0 32
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
 B
Baumgruppe
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
wertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.223
11.223 Neuanlage strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4**
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
0 m²
14.855 m²
12.160 m²
8.047 m²
19.894 m²
581 m²
0 m²
24.666 m²
 6.342 m²
0 m²
0 m²
207 m²
12.717 m²
14.069 m²
5.394 m²
15.029 m²
 4.827 m²
3.840 m²
14.492 m²
6.342 m²
8.781 m²
848 m²
vorher* nachher
Baugrenze
Baulinie
Neupflanzung
*   Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13
** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Flächengrößen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
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12
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T.
77
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T.
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T
e
m
p.
B
E
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Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
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Wolfskehlstraße
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 Straße
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Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
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Fiedlerweg
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Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
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Alexandraweg
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105
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P
PP
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K
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98C
98D
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T
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B
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Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
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Wolfskehlstraße
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Erbacher
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Prinz-Christians-Weg
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Dieburger
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Olbrichweg
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353
354
355
357 358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382 
386387
388
389 390391 
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
465
464
147
150
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
495
497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
494
   
Fläche für Bebauung: 
max. 1400m²
(kulturelle Nutzung). 
Verbleibene Flächen sind 
zu begrünen.
463 464 465 466 467 468 469 470 471
208
Planung
Bestand (Bilanzierungsgrundlage)

Maßstab:       1:500
Plangröße:       841 x 1189 mm
Datum:       24.10.2019
Gez.:       We/Bue
im Auftrag für:
Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64489 Darmstadt
Taunusstraße 47  I  65183 Wiesbaden  I  Fon (0611) 53 173 - 0  I  Fax  - 88  
info@dielandschaftsarchitekten.de    I  www.dielandschaftsarchitekten.de 
Projekt:
Umweltbericht Bebauungsplan O32 
Mathildenhöhe Ost 
Planinhalt:
Grünordnungsplan (Anhang 7)
ART DER BAULICHEN NUTZUNG  
(§ 5 Abs. 2 Nr.1, § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB ; §§ 1-11 BauNVO )
Allgemeine Wohngebiete (WA 01, WA 02; ...)
(§ 4 BauNVO)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN 
(§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
g geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
FD Flachdach
NEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN
(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, 
Garagen und deren Zufahrten
Tiefgarage
Stellplätze
TG
St
VERKEHRSFLÄCHEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung
Öffentliche Parkläche
Fußgängerbereich
Elektrizität
VERSORGUNG, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG
(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB) 
GRÜNFLÄCHEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Grünflächen
Parkanlage
Spieplatz
ANPFLANZEN UND ERHALT VON BÄUMEN, STRÄUCHERN 
UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20; 25 a und b BauGB)
Extensive Dachbegrünung
Erhalt von Bäumen
Anpflanzen von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHEN
Abgrenzung von Baufeldern
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Zeichenerklärung
Bestand
Erhalt von Bäumen
(Habitatbaum) 
Bestand
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Sonderbaufläche (S)
(§ 4 BauNVO) 
S
Flächen für Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)
Fläche für Gemeinbedarf
Verkehrsberuhigt
Geh- und 
Fahrflächen
M4
Maßnahme M4 gemäß Umweltbericht: Bepflanzung mit typischen 
autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den 
Lebensraum im Schatten
Garage
Gemeinschaftsgarage
Ga
GGa
Gas
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
379
418
1
85
3
96
1
96
5
97
1
97
2
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
111
2
112
2
138
2
140
142
143
1
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
 Löwentor
Wolfskehlstraße
7
7977757371
108A
108B
7A
7
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
22
531
5
531
6
536
1
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3 550
5
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1539
1
1542
1
1543
1544
2
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
2
128
4
139
140
165
1588
166
6
166
7
167
4
167
5
169
2
172
4
2
13
2
38
36
56
56A
56C
56D
56B
17
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
1
23
21
15
T.
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
T.
34
19
21
37
8
60
23
39
18
100
11Hochzeitsturm
98B
104
4
6
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
76
78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler
 Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A A
A
A
A
P
P
P
P
P
P
P
WA g
1
1538
1541
1
1542
6
1543
3
6
1546
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
141
1
141
9
141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66
70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53
K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
 
Dieburger Straße
 
Fiedlerweg
Olbrichweg
 
WA o
 
 
 
Spielplatz
III
FD
III
161
73
GHmax=185.50 ü.NHN
GR = 1.400 m²
Dachfläche extensiv begrünt 
 
Dachfläche extensiv begrünt 
WA g
WA g
WA g
WA o
WA o
SO
Hochschule
WD
WD
SD
WD
 ZD
FD oS
FD oS
WD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FD
FD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oS o
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax
=184.0
ü.NHN
 FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
 oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=
189.0 ü.NHN
WA o
 
IV
FD oS
IV
III
OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0
ü.NHN
OK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga  Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
 GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
 Ga
 Ga  Ga
 St
 St
St
St
St
St
 Ga
St
St
St
St
 St
M4
 St
 St
 St
 St
FD oS
 St
 St
 St St
 St
 St
 St
 St
D
TG
WA o
WA g
1
1538
1541
1
1542
6
1543
3
6
1546
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
141
1
141
9
141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66
70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53
K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
 
Dieburger Straße
 
Fiedlerweg
Olbrichweg
 
WA o
 
 
 
Spielplatz
III
FD
III
161
73
GHmax=185.50 ü.NHN
GR = 1.400 m²
Dachfläche extensiv begrünt 
 
Dachfläche extensiv begrünt 
WA g
WA g
WA g
WA o
WA o
SO
Hochschule
WD
WD
SD
WD
 ZD
FD oS
FD oS
WD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FD
FD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oS o
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax
=184.0
ü.NHN
 FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
 oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=
189.0 ü.NHN
WA o
 
IV
FD oS
IV
III
OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0
ü.NHN
OK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga  Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
 GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
 Ga
 Ga  Ga
 St
 St
St
St
St
St
 Ga
St
St
St
St
 St
M4
 St
 St
 St
 St
FD oS
 St
 St
 St St
 St
 St
 St
 St
D
TG
WA o

anlage 6

273 Zeichen

Punkt 10: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) 
 (V-Nr. 2019/0316) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, FDP und UWIGA

anlage 7

242 Zeichen

Punkt 22: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) 
 (V-Nr. 2019/0316) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE  
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 8

309 Zeichen

Punkt 23: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) 
 (V-Nr. 2019/0316) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke. und UFFBASSE sowie 1 Stimme aus AfD  
Stimmenthaltung: UWIGA und 5 Stimme aus AfD sowie 
                            Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

Beratungsverlauf (5)

TOP 10
TOP 22
TOP 412
TOP 11
TOP 23

Orte (26)

  • Dieburger Straße 97
  • Erbacher Straße 72
  • Bessunger Straße 125
  • Sandbergstraße 65
  • Magdalenenstraße 17
  • Taunusstraße 47
  • Fiedlerweg 20
  • Olbrichweg 10
  • Lucasweg 6
  • Hoetgerweg 10
  • Strohweg 45
  • Seitersweg 4
  • Luisenplatz
  • Paula-Ludwig-Platz
  • Prinz-Christians-Weg
  • An der Eschollmühle 30
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Wolfskehlstraße 7
  • Heinrich-Jobst-Treppe
  • Schwarzwaldring
  • Mathildenhöhweg
  • Christiansenweg
  • Sackgasse
  • Am Löwentor
  • Bauhausweg
  • Hohler Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0316
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00