2019/0316
Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)
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2019/0316
7689 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
67
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 41
III 61
V 67
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0316
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)
Vorlage vom: 09 .10.2019
Beschlussvorschlag :
1. Dem gegenüber der ersten Offenlage geänderten Entwurf zum Bebauungsplan O 32
– Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 2, Planteil 1 und 2, werden zu den Sitzungen
ausgelegt/aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) und
den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher
Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser wird zugestimmt.
2. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – für das Gebiet
des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen der Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie a n
Spessartring und Schwarzwaldring, der Erbacher Straße, dem Fiedlerweg, dem
Olbrichweg und dem Lucasweg ist mit seiner Begründung mit Umweltbericht und den im
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser gemäß § 4a Abs. 3
BauGB erneut öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
- 2 -
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 a
Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB BauGB erneut parallel beteiligt.
Anlagen: Anlage 1 Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf O 32
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1 -2
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2 -2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0316 vom 09.10.2019:
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und auf seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft
zu vermeiden. Parallel zum Antrag über die Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit
seinen bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO ist es ein Ziel der
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen.
Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das Besucherzentrum, für welches der
Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll. Das Ergebnis des
internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die Bauleitplanung eingeflossen.
Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleitplanung
verbindlich gesichert werden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten,
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert.
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. 05.2018 einen Aufstellungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, die vom 04.09.2018 bis
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung
durchgeführt wurde. Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019 zum Bebauungsplanentwurf nach
ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 26.06.2019 eine aufgrund der
Sommerferien zeitlich verlängerte Offenlage vom 09.07.2019 bis 23.08.2019 durchgef ührt.
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die zu kleineren,
jedoch teilweise offenlagerelevanten Änderungen des Planentwurfs geführt haben. Die
Eingaben wurden, soweit sinnvoll und umsetzbar, berücksichtigt. Neben redaktionellen
Klarstellungen wurde so z.B. ein zusätzlicher Erschließungsweg westlich der Stellplätze für
das Grundstüc k Spessartring 73 bis 75 in den Plan aufgenommen, eine Richtigstellung der
Tiefgaragenausweisungen und der zulässigen oberirdischen Stellplätze vorgenommen, ein
Standort für Versorgungsanlagen definiert und Ergänzungen in Bezug auf das Umweltrecht
(Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Artenschutz, Vogelschlag, etc.) eingefügt.
Hinzu kamen neue Vorgaben aufgrund der Vorbereitung des Bauantrags für das
Besucherzentrum, die durch vorgegebene Situationen (z.B. Fluchttreppen zwischen FH und
Besucherzentrum) ebenfalls offenlagerelevante Planänderungen erforderten , die zum
Zeitpunkt der ersten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs noch nicht bekannt waren .
- 4 -
Daher ist eine erneute Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfs O 32 mit seiner
entsprechend ergänzten Begr ündung erforderlich und hier zu beschließen.
Abwägungstabellen zu den eingegangenen Stellungnahmen sind nicht Bestandteil dieses
Beschlusses. Die übernommenen Anregungen wurden in Plan und Begründung eingearbeitet.
Die endgültigen Abwägungstabellen werden zum Satzungsbeschluss vorgelegt und werden
die Abwägung sowohl der Anregungen aus der ersten, als auch aus der erneuten Offenlage
enthalten. Dieser Weg wurde gewählt um eine schnellere erneute Offenlage zu ermöglichen.
Zu 1. und 2.:
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost – (Anlage 2, wird zu
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 1) wurden erarbeitet.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentlic he
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der gleichzeitigen
Einstellung in das Intern et gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB parallel zur Offenlage erneut beteiligt.
Dezernat Dezernat III: Dezernat V:
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin Stadträtin
Vorab werden übersandt:
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
- Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 4
7719 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
67
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 41 42
III 61
V 67 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0316
Magistratsbeschluss-Nr.
412
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)
Vorlage vom: 09.10.2019
Beschlussvorschlag:
1. Dem gegenüber der ersten Offenlage geänderten Entwurf zum Bebauungsplan O 32
– Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 2, Planteil 1 und 2, werden zu den Sitzungen
ausgelegt/aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) und
den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher
Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser wird zugestimmt.
2. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – für das Gebiet
des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen der Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie a n
Spessartring und Schwarzwaldring, der Erbacher Straße, dem Fiedlerweg, dem
Olbrichweg und dem Lucasweg ist mit seiner Begründung mit Umweltbericht und den im
Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser gemäß § 4a Abs. 3
- 3 -
BauGB erneut öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a
Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB BauGB erneut parallel beteiligt.
Anlagen: Anlage 1 Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf O 32
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1-2
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2 -2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0316 vom 09.10.2019:
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und auf seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft
zu vermeiden. Parallel zum Antrag über die Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit
seinen bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO ist es ein Ziel der
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen.
Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das Besucherzentrum, für welches der
Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll. Das Ergebnis des
internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die Bauleitplanung eingeflossen.
Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle Einrichtungen durch Bauleitplanung
verbindlich gesichert werden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten,
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert.
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. 05.2018 einen Aufstellungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, die vom 04.09.2018 bis
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung
durchgeführt wurde. Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019 zum Bebauungsplanentwurf nach
ortsüblicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 26.06.2019 eine aufgrund der
Sommerferien zeitlich verlängerte Offenlage vom 09.07.2019 bis 23.08.2019 durchgef ührt.
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die zu kleineren,
jedoch teilweise offenlagerelevanten Änderungen des Planentwurfs geführt ha ben. Die
Eingaben wurden, soweit sinnvoll und umsetzbar, berücksichtigt. Neben redaktionellen
Klarstellungen wurde so z.B. ein zusätzlicher Erschließungsweg westlich der Stellplätze für
das Grundstück Spessartring 73 bis 75 in den Plan aufgenommen, eine Ri chtigstellung der
Tiefgaragenausweisungen und der zulässigen oberirdischen Stellplätze vorgenommen, ein
Standort für Versorgungsanlagen definiert und Ergänzungen in Bezug auf das Umweltrecht
(Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Artenschutz, Vogelschlag, etc. ) eingefügt.
Hinzu kamen neue Vorgaben aufgrund der Vorbereitung des Bauantrags für das
Besucherzentrum, die durch vorgegebene Situationen (z.B. Fluchttreppen zwischen FH und
Besucherzentrum) ebenfalls offenlagerelevante Planänderungen erforderten, die zum
Zeitpunkt der ersten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs noch nicht bekannt waren .
Daher ist eine erneute Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfs O 32 mit seiner
entsprechend ergänzten Begründung erforderlich und hier zu beschließen.
Abwägungstabellen zu den eingegangenen Stellungnahmen sind nicht Bestandteil dieses
Beschlusses. Die übernommenen Anregungen wurden in Plan und Begründung eingearbeitet.
Die endgültigen Abwägungstabellen werden zum Satzungsbeschluss vorgelegt und werden
die Abwägung sowohl der Anregungen aus der ersten, als auch aus der erneuten Offenlage
enthalten. Dieser Weg wurde gewählt um eine schnellere erneute Offenlage zu ermöglichen.
Zu 1. und 2.:
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 2, wird zu
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 1) wurden erarbeitet.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der gleichzeitigen
Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel zur Offenlage erneut beteiligt.
Dezernat Dezernat III: Dezernat V:
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin Stadträtin
Vorab werden übersandt:
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
- Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 2
3655 Zeichen
17
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1271
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1076
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
69A
6769
7
7977757371
1
108A
108B 7A
7
108 5
10
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120A
114
110A
116
118
110
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19
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126
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1
1801
1806
5294
53155316
5335
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53935411
54125421
5422 543
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5472 5473
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5483
5504
5505
5511
672
673 751
78
784
791
792
80
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1213 122
1235
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1262
1264
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82
832
88189
902
903
904
921922
923
941 953
961
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981
982991
109
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
15391
15421
1543
15442
15471
15491
1551
1526
1527
15301
15302
1284
140
165
15851
15861
1588
1661
1666
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
1703
171
1724
1732
1733
1751
2
13
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3836
56
56A
56C
56D
56B
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37
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60
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39
18
104A
100
11
98B
31C
4
104
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4
6
8
7
92
23
65
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 7678
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A
A
A
A
A
A
N
H
6,20
WA g
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507 1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616 17
129
2
1313
1322
13311341
1362
1383
2
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53
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20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75 77
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140A
A
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Erbacher Straße
Ga
Ga Ga Ga
Ga Ga
Ga
TG
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
TG
TG
TG
TG
TG /St
WA o
WA o
SOHochschuleo Spielplatz
D
IV
FD oSIV
D
D
D
D
161
73
WD
III
WDIII
SDII
II
II
II
WDIIIZDIII
FD oSV
VFD oSWD
FDIIII
IIIII
II
ZD
WD
SD
IVFD oS
V
IVIVIVFD
IVFD oS
VFD oS
IVFD oS
VIFD
VIFD
VIFDFDIX
VIIFD
II
II
VIFD oS
IIIWDIIII
II
FD oS
FD oS
IIIII
FD oS
VFD
TG
GHmax=184.0 m ü.NHN GR = 1.400 m2
III
St
OK GL= 170,0 m ü.NHN
15618
GHmax=183.35 m ü.NHN
GHmax=186.65 m ü.NHN D
DD
D
St
III Ga
FD oS
KS= 165,0 m ü.NHN
TG
GSt
FD oSGHmax=186.0 m ü.NHN
FD oS
o
WA a
WA a
St
Ga Ga Ga
FD oS
FD oSFD oS
FD
156
GHmax=184.0 mü.NHN
GHmax=185.50 m ü.NHN
KS= 165,0 mü.NHN
FD oS
WA o
FD oS
FD
FD
FD oS
SD
SD
GGa
GR = 350 m2
131
III
WA g
II
VFD oSIVFD oS
o
GHmax=189.0 m ü.NHN
GHmax=185,0 m ü.NHN
I
TG
St
St
St
StStStStSt
St
4,70
St
St
14,00
5,70 5,00
4,90
6,50
WA g
St
GGa
I
o
WA o
WA o
St
SD St
St
St
St
St
3,50
3,90
FD oS
WDFD
7,60
38,00
27,00
St
139
Einteilung der Teilbereiche
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den______________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
______________________ Die Dezernentin
Darmstadt, den ___________Stadtplanungsamt
_______________________Jochen Krehbiehl
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 2
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültig
Entwurf zum Bebauungsplan O 32- Mathildenhöhe - Ost -mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
50403020100
Maßstab im Original 1 : 500
anlage 3
39394 Zeichen
o
z.B. III
St/Ga
g
GSt
GHmax= m
oS
GR = qm
WA
SO
Hochschule
KS = m
SD
FD
WD
FD
D
D
a
ZD
D
OK GL=
170,0 m
GGa
9. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflä-
chen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspiel-
plätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der Wege- und
Spielbereiche ist unzulässig.
9.1 Öffentliche Grünflächen
9.1.1 Straßenbegleitgrün
9.2 Private Grünflächen
9.3 Spielplatz
10. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
10.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir-
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände.
10.1.1 Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01
einander wie folgt zugeordnet sind:
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw.
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis
gegen Außenlärm vorgibt.
10.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern
zwischen der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-Nacht-Isophonen und der
Dieburger Straße / dem Spessartring sind schalldämmende Lüftungseinrich-
tungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen
kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsan-
lage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter
Luftaustausch gewährleistet ist.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung
durch Gebäude).
11. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
11.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und
-stauden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
11.2 Oberflächenbefestigung, Niederschlagswasserversickerung
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit
wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen
anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-
tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Nieder-
schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
11.3 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten für die
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natri-
umdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik
und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig.
11.4 Schutz vor Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag und damit der Tötung von artenschutz-
rechtlich geschützten Tierarten ist in den straßenseitigen Fassadenteilen für
Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² ausschließlich
die Verwendung von Vogelschutzglas mit hochwirksamen Mustern / Grafiken
zulässig.
11.5 Nisthilfen
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-,
Höhlen- oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeit-
lich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. Für je
zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungs-
bereich anzubringen. Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekör-
per mindestens zwei künstliche Nisthilfen oder ein Quartier für gebäudebrü-
tende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.
11.6 Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m
2
sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht
muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausge-
nommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
11.7 Vorgartenzone
Die Vorgartenzone definiert sich durch einen Bereich von 5,0 m gemessen
ab der Grundstücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Festset-
zung bezieht sich auf die Baugrundstücke im Teilbereich III (siehe Beikarte
im Planteil 1/2) und auf das Grundstück Fiedlerweg 14.
11.7.1 Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Diese sind möglichst naturnah zu gestalten und mit
gebietsheimischen Kräutern bzw. Gräsern zu bepflanzen.
Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugänge sowie
Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Außerdem sind in der
Vorgartenzone von den unter 6.3 genannten Nebenanlagen Fahrradstellplät-
ze und Standplätze für Abfallbehälter bis zu einer Größe von 10 m
2 zulässig.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Maximalhöhe einer Einfriedung beträgt 1,6 m, jeweils gemessen von
der Gehwegoberkante an der Grundstücksgrenze. Bei Einfriedungen mit
Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite die Absturzhöhe von 0,90 m
einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer-
den, sind innerhalb des Teilbereichs III (siehe Beikarte im Planteil 1/2) nur
entlang des Fiedlerwegs zulässig.
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
- Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 0,5 m,
- Mauern aus Naturstein oder verputzt,
- Hecken (frei wachsend o. geschnitten) aus Laubgehölzen, gem. Pflanzliste
(s. Hinweis V. 15).
2.1.4 Zwischen aneinander grenzenden Grundstücken außer zu den Verkehrsflä-
chen hin sind geschlossene und blickdichte Einfriedungen als Mauern oder
vergleichbare Bauarten nicht zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit
Bepflanzungen zulässig.
2.2 Stützmauern
2.2.1 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei-
sen zulässig:
- Natursteinmauerwerk
- Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
- Trockenmauerwerk
Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch Ziegelstützmauern so-
wie im Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straße Betonstütz-
mauern zulässig.
Stützmauern zwischen Grundstücken sind nur bis zu einer Höhe von 0,5 m
zulässig.
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
2.3.1 Stellpätze / Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sowie private Stell-
plätze sind wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge
gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbelä-
ge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B.
Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Ab-
grabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen / Geländemodellierungen
sind bis maximal 0,5 m bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Der Böschungswinkel darf max. 35 % betragen. Abgrabungen sind bis
zu einer max. Breite von 40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
Aufschüttungen sind unzulässig.
2.3.3 Im Bereich des Grundstücks Dieburger Straße 97 (Biergarten) ist die vorh.
Geländehöhe genau einzuhalten. (Alle Höhen entsprechen DHHN 92)
2.3.4 Abfallbehälter
Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Nach § 37 HWG soll Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser verwer-
tet werden, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht
entgegen stehen. Die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für Niederschlags-
wasser, dass verwertet, verrieselt oder versickert wird.
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser
dienen, dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zi-
sternen muss mindestens 25 l/m
2 horizontal projizierte unbegrünte Dachflä-
che betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage des Denkmalschutzes
Hinweis auf Kulturdenkmale und Gesamtanlagen
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
- Olbrichweg 10, rückwärtiges Gebäude mit Garten
- Brauereikeller unter Dieburger Straße Nr. 75, 77, 85, 87, 97 und Fiedler-
weg Nr. 22
1.2 Einfriedungen, die als Sachteile gemäß Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
eingetragen sind.
1.2.1 Historische Stützmauer an der Dieburger Straße
2. Die entlang des Spessartrings verlaufende Allee ist nach § 13
HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt.
V. HINWEISE
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125,
Block D, Zi. 204 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
2. Artenschutz
2.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs-
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder
Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche
Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten.
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten:
Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG
vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und
Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig
ausweichen.
Fledermäuse: Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit
Einfluss auf den Brauereikeller ist die Betreuung durch einen Fachkundigen
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die
Pläne auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die
Baumaßnahmen in Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen.
Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder
Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu
untersuchen, um einen Tierbesatz zu verhindern.
Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen.
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug
gewartet werden.
Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen
von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen.
Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind Teile des
Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der
näheren Umgebung im Gebiet auszubringen.
Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutz-
rechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbständig der zuständigen
Naturschutzbehörde zukommen zu lassen ist.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am
25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 03.09.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit
vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.09.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2019.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 26.06.2019.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 09.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 und mindestens
zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom __.__.____.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am
Er besteht aus den Planteilen 1/2 und 2/2.
.
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadt-
haus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____
.
Entwurf zum Bebauungsplan O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 2/2
Der Planteil 2/2 ist nur in Verbindung mit dem Planteil 1/2 gültig.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess.
Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-
setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706)
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2., 4. und 5. BauNVO sind nicht
zulässig.
2.2 Sonstige Sondergebiete Hochschule (§ 11 BauNVO)
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO)
3.1 Max. Größe der Grundfläche baulicher Anlagen
3.2 Zahl der Vollgeschosse
3.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 4 BauNVO)
3.3 Spitzbodenausbau
3.3.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des
Dachraumes liegt.
3.4 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,0 m
zurückspringen.
3.5 Gebäude, auf denen Staffelgeschosse nicht zulässig sind
3.6 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 Abs. 3 und 18 BauNVO)
Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92
3.6.1 Die max. Geschosshöhe von zulässigen Vollgeschossen und Staffelgeschos-
sen darf 3,0 m nicht überschreiten; Bezugsebenen sind die Oberkanten der
Rohdecken (OKRD).
Diese Festsetzung gilt nicht für Gebäude im Teilbereich II (s. Beikarte im
Planteil 1/2), mit Ausnahme des Grundstücks Fiedlerweg 14.
3.6.2 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) des Geschosses nicht überschritten
werden. Dies gilt nicht für die Gebäude im Teilbereich II.
3.7 Höhenlage baulicher Anlagen
Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 0,5 m über
der Gehweghinterkante der Straße an der Haupterschließungsseite des
Gebäudes liegen. Gemessen wird auf Höhe der Gebäudemitte an der der
Haupterschließung zugewandten Seite.
3.8 Max. Tiefe der Kellersohle
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand
als Einzelgebäude zu errichten.
4.2 Geschlossene Bauweise
In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen
Grenzabstand errichtet.
4.3 Abweichende Bauweise
In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
5. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und
Baugrenzen festgesetzt.
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
Ausnahmsweise können in der Teilfläche III die Baugrenzen durch bauliche
Anlagen wie Balkone, eingeschossige Anbauten und Wintergärten auf einer
Gebäudeseite mit einer max. Tiefe von 4,0 m auf 2 / 3 der Fassadenlänge
überschritten werden.
5.3 In den gekennzeichneten Flächen sind ausnahmsweise Treppenanlagen und
Fluchttreppen zulässig.
5.4 Terrassenflächen
Versiegelte Terrassenflächen sind bis zu einer Fläche von 20 m
2 auch außer-
halb der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
6. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not-
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen
zulässig.
Stellplätze / Garagen
Tiefgaragen
Gemeinschaftsstellplätze
Gemeinschaftsgaragen incl. Fahrradstellplätze
6.2 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.3 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla-
gen i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als:
- Fahrradabstellplätze
- Anlage zur Gartenbewirtschaftung, (z.B. Geräteschuppen, Gewächs-
häuser),
- Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons,
Pergolen),
- Standplätze für Abfallbehälter.
Die Einschränkungen unter Ziffer I.11.7.1 sind zu beachten.
Die Summe aller Nebenanlagen (i.S.d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 15 m
2 Grundfläche sowie 45 m3 umbauten Raum begrenzt.
Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen sind Flächen für Fahrradabstellplätze
bis zu einer Größe von 60 m2 zulässig.
7. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen
7.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
- Verkehrsberuhigter Bereich
- Fußgängerbereich
- Öffentliche Parkplätze
7.3 Einfahrt
7.4 Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit;
Innerhalb der privaten Grünflächen beträgt die max. Gehwegbreite 2,0 m.
8. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
8.1 Zweckbestimmung Elektrizität
8.2 Zweckbestimmung Gas
8.3 Öffentliche Sammelstandorte sind nicht zulässig im Lucasweg, Olbrichweg
und südlicher Spessartring, sowie in den Kreuzungs- und Einmündungsbe-
reichen dieser Straßen.
11.8 Tiefgaragen
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
die nicht durch oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflächen
überdeckt sind, sind mit einer Vegetationsschicht von mind. 0,3 m Stärke
(zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken und zu begrünen.
11.9 Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller
(Dieburger Str. 97) haben, sind nur außerhalb der Überwinterungszeiten,
Erkundungs- Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzu-
nehmen. Der mögliche Zeitraum, um solche baulichen Tätigkeiten durchzu-
führen, liegt je nach Witterung zwischen Ende März und Mitte August. Die
Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten.
Die Einflugschneisen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
12. Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Die Fläche ist mit blühenden Stauden bzw. mit freiwachsenden mittelgroßen
Blühsträuchern in den Anteilen 20 % bzw. 40 % der Gesamtfläche zu be-
pflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
12.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
12.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend
Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz
für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch
festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.
12.3 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
12.3.1 Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 15). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietshei-
mischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen.
12.3.2 Je angefangene 200 m
2 nicht überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens
ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenemp-
fehlung (s. Hinweis V. 15) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen
und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
12.4 Baumschutzmaßnahmen
12.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau-
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V. 14).
12.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz
Südhessen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
zu verschieben (s. Hinweis V. 11).
12.5 Fassadenbegrünung
Die Fassaden sind mind. zu 25 % zu begrünen, sofern brandtechnische
Regelungen dem nicht widersprechen. Fassaden von Gebäuden, die an
öffentliche Grünflächen angrenzen, sind zu mind. 50 % zu begrünen. Ausge-
nommen hiervon sind denkmalgeschützte Gebäude.
Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 15) zu verwen-
den.
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1. Gestaltung baulicher Anlagen
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform (s. Festsetzung im Planteil 1 / 2)
- Satteldach
- Flachdach (s. II.1.1.4.1)
- Walmdach
- Zeltdach
Hauptfirstrichtung
1.1.2 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die vorhandene Dachform
zu erhalten und ggf. wieder herzustellen. Bei Einzeldenkmälern ist als Aus-
nahme bei der Rekonstruktion einer ehemals vorhandenen Dachform eine
Abweichung von der festgesetzten Dachform zulässig.
1.1.3 Geneigte Dächer
1.1.3.1 Firste und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten,
Balkonanlagen und andere untergeordnete Bauteile nicht unterbrochen
werden.
1.1.3.2 Als Dachneigung sind mindestens 30
0 und höchstens 450 zulässig. Als
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies
vorgibt.
1.1.3.3 Dachaufbauten, Dachgauben
Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
1.1.3.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang,
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten muss ein Mindestab-
stand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.3.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50 % der Dachbreite (Traufe) betra-
gen.
1.1.3.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszu-
bilden und an der Oberseite mit Ziegel, Schindel oder Kupfer- / Zinkblech
einzudecken.
1.1.3.7 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
1.1.3.8 Dacheindeckungen
Bei Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur rote oder braune Farb-
töne oder graue bis schwarze Dacheindeckungen aus Tonziegeln, Schiefer
oder Dachsteinen zulässig.
Unzulässig sind Dacheindeckungen mit Wellplatten, glasierten Ziegeln oder
Kunststoffplatten
1.1.4 Flach geneigte Dächer
1.1.4.1 Die mit FD gekennzeichneten Gebäude sind als Flachdach oder flach ge-
neigtes Dach mit einer max. Neigung von 5° auszubilden.
1.1.4.2 Bei flach geneigten Dächern und Flachdächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25 % der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachauf-
bauten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten
müssen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen.
1.2 Gebäudefassaden
1.2.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur-
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als
20 % der Fassade einnehmen.
1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.3 Antennen
1.3.1 Parabolantennen und Funkantennen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht
von den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
1.3.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.4.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent-
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 5 m2 nicht überschreiten. Im rest-
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2 und eine sichtbare
Höhe von 0,50 m nicht überschritten werden.
1.4.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- un-
4ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.5 Solaranlagen
1.5.1 Solaranlagen sind auf den geneigten Dächern nicht zulässig.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt Flur 2
2.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen wer-
den. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Flucht-
rampen für Kleintiere versehen werden.
3. Biodiversität
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess.
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu
berücksichtigen.
4. Umweltschutz
Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen,
Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so-
weit wie möglich einzuschränken.
5. Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem
Landesamt für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denk-
malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5,
zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hin-
zuzuziehen.
7. Altflächen / Altlasten
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidi-
um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA
41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu beteiligen.
8. Altstandorte
Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
- Dieburger Straße 75, Teppichreinigung, Branchenklasse 5 (sehr hohes
Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683
- Dieburger Straße 77, Transport von Gütern (ohne Wartung), Branchenklas-
se 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684
- Dieburger Straße 87, Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer, Bran-
chenklasse 0 (kein Gefährdungspotential), ALTIS-Nr. 411.000.030-001.224
- Erbacher Straße 72, Transport von Gütern (mit Wartung), Branchenklasse 4
(hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027
- Fiedlerweg 20, Garten- und Landschaftsbau, Branchenklasse 0 (kein Ge-
fährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231
- Fiedlerweg 22, Brauerei, Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspoten-
tial), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029
- Hoetgerweg 10, Mauerei (Hochbau (ohne Fertigteilbau)), Branchenklasse 1
(sehr geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.055
- Spessartring 57, Einzelhandel mit Kraftwagen, Branchenklasse 2 (geringes
Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122
- Spessartring 65, Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher), Branchen-
klasse 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.123
- Spessartring 69, Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Branchen-
klasse 5 (sehr hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.121
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen
Vorschriften zu beachten.
9. Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln
ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen
auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen
erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im
Lande Hessen“ sind zu beachten.
10. Klimaschutz
Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils
gültigen Fassung nachgewiesen werden.
11. Leitungsschutzmaßnahmen
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
entsprechend zu verschieben.
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem
Versorgungsträger abzustimmen.
12. Öffentliche Verkehrsflächen
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung,
sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kön-
nen bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegeben-
heiten angepasst werden.
13. Stellplätze
Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vom 26.06.2019 zu beachten.
14. Baumschutzsatzung
Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
15. Pflanzliste
Bäume 1. und 2. Ordnung:
Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schwar-
zerle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocasta-
num), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche
(Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Ju-
glans regia), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur),
Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn
(Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zweigriffeliger Weißdorn
(Crataegus laevigata), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Trau-
benkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Ebere-
sche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica)
Sträucher:
Feld-Ahorn (Acer campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier
lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche
(Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus
avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus euro-
paeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Faul-
baum (Rhamnus frangula), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa
canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia),
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Fassadenbegrünung:
Pfeifenwinde(Aristolochia macrophylla), Baumwürger (Celastrus orbiculatus),
Waldrebe i.S. (Clematis spec.), Efeu (Hedera helix), Kletter-Hostensie (Hy-
dragea petiolaris), Hecken-Kirsche i.S. (Lonicera spec.), Wilder Wein i.S.
(Parthenocissus spec.), Knöterich (Polygonatum aubertii), Kletter-Rosen i.S.
(Rosa spec.).
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __.__.____
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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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III 61 bis 65
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V 71 bis 75
VI 76 bis 80
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2. Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____
und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
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248 Zeichen
Punkt 11: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) (V-Nr. 2019/0316) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktion Die Linke., FDP und UWIGA
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TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 7
3.1 Aufgabenstellung ............................................................................................. 7
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes ........................................................ 7
3.3 Integration in das Stadtbild ............................................................................. 8
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 9
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ..................................... 10
5.1 Regionalplan Südhessen 2010 ....................................................................... 10
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) .......................... 10
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 11
5.4 Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 12
5.5 Denkmalschutz .............................................................................................. 12
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 13
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 13
6.2 Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe ........................ 14
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe ......................... 14
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 15
7.1 Planungsgebiet .............................................................................................. 15
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 16
7.3 Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 18
7.4 Private Freiflächen ......................................................................................... 19
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 19
7.6 Verkehr/Erschließung .................................................................................... 19
7.7 Altflächen ...................................................................................................... 22
7.8 Kampfmittel .................................................................................................. 23
8. Ziele der Planung ............................................................................................... 23
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Kulturstandort ..................... 24
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 24
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten in privaten und
kulturellen Bereichen ..................................................................................... 25
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen ........................ 25
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen ......... 25
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen
Straßenraum ................................................................................................. 25
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten durch eine
integrierte Gestaltungssatzung ...................................................................... 29
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung ...................................................................... 29
3
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 30
11. Biodiversität ....................................................................................................... 31
12. Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 32
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES .................................................... 33
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) ....................................... 33
1. Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 33
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 33
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da) ......................... 33
1.3 Flächen für Gemeinbedarf .............................................................................. 34
2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 34
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ) ...................................... 34
2.2 Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 35
2.3 Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 35
2.4 Höhenbezugspunkt ........................................................................................ 36
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen ......................................................................... 36
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen ........................................................... 36
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 36
3.2 Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 36
3.3 Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 37
4. Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 37
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen ....................................... 37
6. Verkehrsflächen .................................................................................................. 38
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ........................................................... 38
8. Grünflächen ........................................................................................................ 39
8.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 39
8.2 Spielplatz ...................................................................................................... 39
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Immissionsschutz
– Lärm ............................................................................................................... 39
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft ........................................................................................ 40
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .... 40
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 41
1. Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 41
1.1 Dachgestaltung ............................................................................................. 41
1.2 Fassadengestaltung ....................................................................................... 42
1.3 Antennenanlagen ........................................................................................... 42
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 42
2. Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 43
2.1 Einfriedungen ................................................................................................ 43
4
2.2 Stützmauern ................................................................................................. 43
2.3 Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 44
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB) .......................................... 44
1. Denkmalschutz ................................................................................................... 44
D. HINWEISE .............................................................................................................. 44
Statistische Angaben ........................................................................................................ 45
TEIL B UMWELTBERICHT
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Planung vor:
Begleitende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe – vom
25.03.2019, Stete Planung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Sandbergstraße 65,
64285 Darmstadt
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost vom 07.02.2019,
Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro, Strohweg 45, 64297
Darmstadt
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Nordost – Artenschutzfachbeitrag vom 18.03.2019,
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3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung
3.1 Aufgabenstellung
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu
vermeiden. Planungsziele, die mit der Aufstellung des alten Bebauungsplanes O 13 (1972)
avisiert wurden, sollen aufgehoben und planun gsrechtlich durch die neuen städtebaulichen
Ziele ersetzt werden, die im Zusammenhang mit der Beantragung zum Welterbe in einem
Managementplan formuliert wurden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen
wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt
und als ebenbürtiger Stadtraum entsprechend den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzon e) sowie die Flächen für das
Besucherzentrum und weitere kult urelle Einrichtungen durch Ba uleitplanung verbindlich zu
sichern.
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert
verschiedene Brauereien etabliert, von welche n bis heute noch ein großer Teil der tief
liegenden Kelleranlagen mit Verbindungsgängen erhalten ist.
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokume nt deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe
1901 mit ihren neuen Bauten erstmals bewu sst in die städtebauliche Entwicklung mit
einbezogen. Der Osthang ist jedoch jenseits von Lucasweg und Olbrichweg nur zu kleinen
Teilen bebaut gewesen. Dies hängt auch entscheidend mit der Ausweitung der Brauereien
nach 1905 zusammen.
Im 2. Weltkrieg wurde die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am Osthang.
Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich
Gestaltung der Hochschule Darmstadt. Das Gebäude wurde 1986 erweitert.
Östlich des Fiedlerwegs bis zum Bereich der Bahnlinie ist eine Reihe unterschiedlicher
Wohngebäude zu finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit, die nach der
Zerstörung vereinfacht wieder aufgebaut wurde, entstanden nach dem 2. Weltkrieg am
östlichen Ende des Olbrichwegs und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren
Ausprägung vom Bungalow bis zum 5-ge schossigen Mehrfamilienhaus reicht.
Nach der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem 2. Weltkrieg die Frage einer
umfassenden Neuordnung des Gebiets. Am 13.07.1972 wurde daher die Aufstellung des
Bebauungsplanes O 13 – Mathild enhöhe Ost – beschlossen (I nkrafttreten am 23.01.1974).
Noch unter der Einwirkung des Großwohnungsba us der späten 1960er Jahre wurden sechs
kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 10 Geschossen sowie einer ergänzenden
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Randbebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant. Auf dem städtischen Grundstück am
Olbrichweg wurden die Voraussetzungen für ei n Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus
geschaffen.
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu
wurde zwar ein neuer Plan aufgestellt (O 13.1), der jedoch nicht zur Satzung beschlossen
worden ist.
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb zu r Neuorientierung der Fläche durchgeführt,
eine Umsetzung der Planungen fand abermals nicht statt.
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens („Fo rum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006
deutlich, dass bei einer Entscheidung für di e Neubebauung eine Option für kulturelle
Entwicklungen verbleiben muss, welche die Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben.
Neue Impulse gab es durch die internationale Summerschool, den Architektur-Sommer
2014, in welchem durch eine temporäre Bebauung das freie Grundstück am Osthang bespielt
wurde und Diskussionen zu einer Neuausri chtung der Mathildenhöhe stattfanden.
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe
Die Entscheidung, die heute noch verbliebene n baulichen Anlagen der vier ehemaligen
Ausstellungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in
die Liste des Welterbes zu nominieren, macht es notwendig, ein Gesamtkonzept für die
Weiterentwicklung der Mathilden höhe zu erstellen. Durch de n „Masterplan Mathildenhöhe“,
der im Rahmen des Managementplans für das No minierungsgebiet erstel lt wurde, ist durch
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung überprüft worden. Die
Ergebnisse wurden am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Masterplan umfasst als zentralen Bauste in das Besucherzentrum sowie ergänzende
kulturelle Einrichtungen, di e baulich auf den städtischen Flächen des Osthangs und am
Nordhang entwickelt werden können.
Im 2. Halbjahr 2018 wurde für die Fläche des Osthangs ein nicht-offener Realisierungs- und
Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Masterplan gab die Rahmenbedingungen vor, welche in
die Auslobung für den Wettbewerb und in die Neuordnung des Osthangs einflossen. Der
Realisierungsteil umfasste die Fläche des Besucherzentrums, der Ideenteil konzentrierte sich
auf die verbleibenden Flächen des Osthangs. Das Entwurfskonzept des 1. Preisträgers
(Realisierungsteil) wurde Grundlage der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen für
diesen Bereich. Die planerischen Aussagen des Ideenteils wurden als Anregungen in der
weiteren Diskussion aufgenommen und wurd en in wichtigen Elementen übernommen.
3.3 Integration in das Stadtbild
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe und damit auch auf das Nominierungsgebiet des
möglichen Welterbebereichs ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung
der Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.
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Zur Ermittlung der Nachfrage im ruhenden Verkehr wurde 2013 eine Erhebung durchgeführt.
Eine Gegenüberstellung zeigt, dass das Parkierungsangebot zumindest tagsüber nicht für
alle Nutzergruppen ausreicht. Zu den Nutzergruppen gehören nicht nur die Bevölkerung,
sondern auch Beschäftigte, Studierende und sonstige Besucher, die insbesondere tagsüber
die Stellplätze belegen. Dazu gehören auch solche Nutzer, deren Ziele nicht im
Geltungsbereich liegen. Nachts ist das Angebo t ausreichend. Die maßgebende Nachfrage in
den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden liegt zwischen 35-52 % des Stellplatzangebots.
Aufgrund der bereits heute schon auftretenden Flächenkonkurrenzen in Teilbereichen
(Wohnen, kulturelle Einricht ungen, Betriebe/Unternehmen/I nstitute, Gastronomie, P+R-
Nutzende am Ostbahnhof) sollte eine Verschärf ung der Situation vermieden, Besucherverkehr
aus dem Untersuchungsgebiet verlagert un d das Angebot bewirtschaftet werden.
Westlich der Hochschule Darmstadt wird die nicht ausgebaute Freifläche („Nordhang“) als
„wilder“ Parkplatz benutzt.
Das private Anwohnerparkaufkommen wird im Bereich der Hochhausbebauung in
Tiefgaragen unter den Gebäuden aufgenommen. Im Bereich der 1- und 2-Familien-
hausbebauung werden die St ellplätze überwiegend auf den privaten Freiflächen
untergebracht. Die Blockrandbebauung im Bereic h von Seitersweg und Erbacher Straße hat
keine eigenen Stellplätze. Freiflächen entlang der Bahntrasse werden dort als Abstellfläche
genutzt.
7.6.3 Radverkehr
Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Rich tungen erreicht werden. Die Führung entlang
des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher St raße ist stark verbesserungsbedürftig. Hier
fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radverkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an
attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum.
(Weitere Aussagen siehe „Begleitende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe“)
7.7 Altflächen
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Alts tandorte gemäß Altlasten-Informationssystem
(ALTIS) vor, die auf Grundlage des Branchenkatalogs zur Erfassung von Altstandorten
(Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4/HLUG) mit je weils einer max. Branchenklasse eingestuft
werden. Die Branchenklasse spiegelt die mögliche Gefahr wider, welche von einem Altstand-
ort mit einem Betrieb der jeweiligen Branche au sgehen kann. Ab einer Branchenklasse von 4
oder 5 ist eine Einzelfallrecherche durchzuführen.
Liegenschaft Branchenklasse Gefährdungspotential
Dieburger Straße 75 Teppichreinigung Br-Kl 5 (sehr hohes Potential)
Dieburger Straße 77 Transport von Gütern Br-Kl 2 (geringes Potential)
Dieburger Straße 87 Betrieb von Taxis Br-Kl 0 (kein Potential)
Erbacher Straße 72 Transport von Gü tern Br-Kl 4 (hohes Potential)
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Fiedlerweg 22 Brauerei Br-Kl 2 (geringes Potential)
Hoetgerweg 10 Mauerei Br-Kl 1 (sehr geringes Potential)
23
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Spessartring 65 Verlegen von Büchern Br-Kl 2 (geringes Potential)
Spessartring 69 Großhandel mit Altmaterial Br-Kl 5 (sehr hohes Potential)
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Park- und Feldlandschaft. Im nördlichen
Bereich siedelten sich Brauerei en an, deren Kelleranlagen denk malgeschützt und heute noch
vorhanden sind. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T.
im Stil großbürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des
Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wu rden nach 1945 die Brauereien aufgegeben.
Anstelle der Brauereien ents tanden Großwohnbauten. Diese wurden auf der Grundlage des
1974 zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – realisiert, so
dass heute im gesamten Geltungsbereich eine durchgehende Wohnbebauung vorhanden ist.
Die Geschosswohnungbauten im Bereich der ehemaligen Brauereiflächen wurden
durchgängig mit einer Tiefgarage unterbaut. Für den Bau dieser Garagen wurde die
Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung
scheidet in diesem Bereich daher aus.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umgren zt ein Wohngebiet, da s Mitte der 1980er
Jahre fast vollständig bebaut war. Die genannten Betriebe si nd überwiegend jünger als die
vorhandene Wohnbebauung. Gewerbliche Nutzun gen waren im Rahmen des bisher geltenden
Baurechts nicht zulässig (O 13: WA, übrige Be reiche § 34 BauGB mit Gebietscharakter WA).
Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den angemeldeten Gewerbetrieben um den
Firmensitz der Betriebe gehandelt hat.
Untersuchungen wären nur auf dem Biergartengrundstück Dieburger Straße/Spessartring
und einem leeren Grundstück im Seitersweg 4 möglich, auf welchen Baumöglichkeiten
vorhanden sind. Für diese Grundstücke liege n jedoch keine Informationen seitens der
Umweltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstück am Olbrichweg, welches nie eine
gewerbliche Bebauung aufwies, liegen keine Informationen vor. Dieses Grundstück wird im
Rahmen von städtischen Baumaßnahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbereiche
bleiben als Grünfläche erhalten.
7.8 Kampfmittel
Für das Plangebiet besteht ein Kampfmittelver dacht, da das Gelände nach Auswertung der
vorliegenden Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurfgebiet liegt. In Bereichen mit einer
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßnahmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelr äummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen
Flächen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systematische Überprüf ung (Sondierung) und
Baugrunduntersuchung auf den Gr undstücksflächen erforderlich.
8. Ziele der Planung
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiterentwicklung und Stärkung des Wohn- und
Kulturstandortes am östlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauliche Entwicklungen und
Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das angrenzende historische
und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der Planung gilt dem Schutz der
gewachsenen Flora und Fauna, we lche über das Gebiet hinaus auch für die Gesamtstadt von
Bedeutung sind.
24
Alle Planungsziele werden Bestandteil de s Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein
Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört . Am Ende des Bauleitplanverfahrens wird
der Bebauungsplanentwurf als Sa tzung beschlossen und somit Grundlage für alle baulichen
Erhaltungs- und Erweit erungsmaßnahmen sein.
Die wichtigsten Planungsprämissen sind:
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Kulturstandort
Das vorherrschende Merkmal dieses Plangebietes ist eine Dreiteilung der Bebauungsstruktur,
die sich auch in der Grundst ücksstruktur wiederfindet.
Im Norden dominieren zwis chen Dieburger Straße und Hoetgerweg die bis zu 10-
geschossigen Wohnhochhäuser mit ihren offenen großflächigen privaten Freianlagen.
Im südöstlichen Teilbereich östlich des Fiedlerwegs besteht eine Mischung aus
kleinstrukturierten Grundstücken, bebaut mit Ei n- oder Zweifamilienhäusern und einer Reihe
von mehrgeschossigen Wohngebäuden, z. T. aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg.
Der mittlere Kernbereich, in dem sich auch das Gebäude der Hochschule Darmstadt mit dem
Fachbereich Gestaltung befindet, ist geprägt durch zusammenhängende unbebaute, z. T.
stark bewachsene Freiflächen, zu welchen auch der Osthang gehört, der im Rahmen des
Architektursommers ab 2014 temporär und experimentell genutzt wurde. Zum Fiedlerweg
hin befinden sich einige Wohngebäude, die im Maßstab etwas zurückgenommen sind und die
zu der kleinteiligen Bebauung östlich des Fiedlerwegs vermitteln.
Diese Koexistenz (Inhalt, Form und Dimensio nierung) innerhalb des Gebietes, die sehr
unterschiedliche Bauepochen und Baustile widers piegelt, soll erhalten bleiben, sodass die
Nachbarschaft dieser unterschiedlichen Nutzungen auch weiterhin konfli ktfrei gesichert ist.
Dabei ist die hohe Bebauung an der Dieburger Straße allerdings kein Maßstab für die weitere
bauliche Entwicklung.
8.2 Erhaltung der vorhandenen Si chtachsen und Wegebeziehungen
Durch die exponierte Lage auf der Mathildenhöhe haben Ausstellungsgebäude und
Hochzeitsturm durch die freien Sichtbezieh ungen auch über den Osthang hinweg eine
besondere Bedeutung. Fehler, die mit der Ho chhausbebauung begangen wurden, sind nicht
revidierbar, sollen sich aber auf keinen Fall wiederholen. Sowohl bei den Festlegungen der
An- und Neubaumöglichkeiten als auch bei de n Festlegungen zu den Bepflanzungen wird
explizit auf die noch intakten Sichtbeziehungen Rücksicht genommen, so wie dies auch im
Managementplan der Welterbebewerbung ausdrücklich formuliert wurde.
Das gleiche gilt für die bestehenden und geplanten Wegebeziehungen, die das Quartier
durchqueren. Neben den fahrbahnbegleitenden Gehw egen gibt es eine Reihe von reinen Fuß-
und Radwegen, die das Quartier durchqueren. Diese fußläufige Durchlässigkeit soll durch
zusätzliche Wege verstärkt werden. Im Bereich des Ausstellungs- und des
Hochschulgebäudes soll die Bedeutung des Fußverkehrs durch die Ausweisung der heutigen
Fahrbahnfläche als Mischverkehr sfläche vergrößert werden.
25
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungs möglichkeiten in privaten und kulturellen
Bereichen
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung de s Wohnquartiers, sondern die Erhaltung und
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Beba uung und damit zur Ausnutzung orientieren
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand. Insbesondere ist dabei auf den
Erhalt der bestehenden Höhenentwicklung zu achten.
Daneben ist eine Hauptaufgabe des Bebauungs plans, die anstehenden Neubauabsichten im
kulturellen Bereich und deren Umfeld planungsre chtlich zu definieren und zu sichern. Dabei
liegt der Schwerpunkt in der Definition der überbaubaren/nicht überbaubaren
Grundstücksflächen, in der Festlegung zu Größe, Gestaltung und Orientierung sowie in der
klaren Nutzungszuordnung als Teil des kulturellen Umfeldes der Mathildenhöhe.
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen
Im zentralen Bereich nördlich des Olbrichweg s soll im Rahmen der Neuausweisung von
Bauflächen für kulturelle Nutz ungen auch ein Teil der vorhandenen öffentlichen Grünflächen
zwischen Olbrichweg und Hoetge rweg gesichert werden. Der Hoetgerweg soll perspektivisch
durch eine neue Querverbindung an den Olbrichweg angeschlossen werden. Mit den
landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewuchs wird angestrebt, die vorhandene
Vielfalt zu erhalten und zu ergänzen. Die verbleibenden bzw. neu entstehenden Grünanlagen
werden planungsrechtlich gesichert.
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen
Die größten Parkierungsanlagen sind im Be reich der Hochhausbeba uung als Tiefgaragen
ausgewiesen. Es ist das Ziel der Planung, die Ausweisung von neuen versiegelten
Stellplatzflächen so gering wie möglich zu halten. Die hinteren Gartenbereiche der
Wohnbaugrundstücke sollen auch weiterhin fr ei von Stellplatzanla gen gehalten werden.
Stellplätze sind in den dafür gekennzeichne ten Flächen unterzubringen. Darüber hinaus
können Fahrzeuge temporär in den Zufahrten ab gestellt werden. Neue Stellplätze, die im
Zusammenhang mit der Errichtung der ku lturellen Einrichtungen stehen, werden
überwiegend in Tiefgaragen unte rzubringen sein. Eine kompak te, weitgehend unterirdische
Garagenanlage soll den „wilden“ Parkplatz am Lucasweg mit besonderen und
nutzungsbezogenen Stellplätzen ersetzen. Dies e werden nicht allgemein zugänglich sein. Es
wird bei der Realisierung die vorhande ne Hanglage platzsparend ausgenutzt.
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhend en Verkehr im öffentlichen Straßenraum
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen gekennzeichnet und klassifiziert
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflächen sind nicht Bestandteil der
Festsetzungen des Bebauungsplans.
Trotzdem werden im Rahmen des Aufstell ungsverfahrens und der Neuordnung der
zukünftigen Kultureinrichtungen und des damit verbundenen Besucheraufkommens
Planungskonzepte entwickelt, um positive Effe kte für die Allgemeinheit und für die Bewohner
des Quartiers im Beso nderen zu erzielen.
Das im Rahmen der Antragstellung zum Welterbe erarbeitete „Mobilitätskonzept
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27
8.6.2 ÖPNV/Shuttle-Bus
Das Untersuchungsgebiet ist vom Hauptbahnhof und vom ze ntralen Luisenplatz gut mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Alle Bushaltestellen im Plangebiet sollen
vollständig barrierefrei ausgebaut werden. Der Os tbahnhof liegt direkt im Anschluss an den
Geltungsbereich im Südosten und ist ca. 500 m vom geplanten Besucherzentrum entfernt.
Durch die starken Topografieunterschiede ist das geplante Besucherzentrum nur über
Steigungen zu erreichen, die z. T. nicht barrierefrei sind. Daher wird das Angebot der ÖPNV-
Linien durch einen Shuttle-Bus ergänzt, welcher zwischen dem Schloss und dem
Besucherzentrum verkehrt und dabei in jeder Richtung auch den Ostbahnhof anfährt. So
werden alle wichtigen Umsteigeknoten zwischen ÖPNV und der Shuttle-Bus-Linie angedient.
8.6.3 Radverkehr
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu
erreichen. Die bestehenden Lücken des Radwegenetzes, wie z. B. am Fiedlerweg, müssen
verbessert werden. Eine Fah rradvermietstation und großzügi ge Abstellanlagen sind am
Ostbahnhof vorgesehen. Ergänzt wird das An gebot durch dezentrale Abstellanlagen im
Bereich des Besucherzentrums und den Flächen für kulturelle Nutzungen.
8.6.4 Kfz-Anliegerverkehr
Für Ortsansässige im Bereich der Einbahnstraße Olbrichweg-Lucasweg soll es auch weiterhin
möglich sein, ihre Grundstücke, Praxen und Büros mit dem Kfz zu erreichen. Folgende
Änderungen der Verkehrsführung werden vorgeschlagen:
- Der zentrale Bereich am Besucherzentrum soll als großzügige Mischverkehrsfläche
ausgestaltet werden. Diese soll nur für Ortsansässige sowie den Shuttle-Bus passierbar
sein. Es wird zur Sicherung dieser Regelung auch eine mechanische Sperre geprüft
werden, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann.
- Der südliche Spessartring wird zwischen dem Abzweig vom Fiedlerweg und dem
Olbrichweg zur Einbahnstraße in Richtung Süden, und der östliche Olbrichweg in
Richtung Westen zum Fiedlerweg hin. Damit sind diese Straßen nur noch von Norden für
den Kfz-Verkehr anfahrbar. Der Radverkehr kann weiterhin in beide Richtungen fahren.
- Der westliche Seitersweg, der als Sackgasse bestehen bleibt, sowie das kurze Stück
Spessartring bis zum Olbrichweg werden als Stichstraßensystem weiterhin im
Zweirichtungsverkehr betrieben.
- Da in dem südlichen Block zwischen Seitersweg und Erbacher Straße auf den
Grundstücken infolge der dichten Bebauung aus der Wiederaufbauzeit kaum Stellplätze
auf den Grundstücken vorhanden sind, soll ein Ausgleich für den stark belasteten
Parkraum im Seitersweg geschaffen werden. Dafür soll entlang der Wohnanlage
Spessartring 73/75 eine kleine Anliegerstraße mit Verkehrsfluss nach Süden vorgesehen
werden, über welche hier eine Anzahl von Stellplätzen angefahren werden kann.
- Im Bereich des Plateaus an der Hochschule/Hochzeitsturm/Besucherzentrum wird eine
niveaugleiche verkehrsberuhigte Fläche ausgewiesen und gestaltet. Damit wird der
Bedeutung dieser Fläche Rechnung getr agen. Der Kfz-Verkehr (Anlieger, Busse,
Andienung) muss sich in besonderem Maße den Bedingungen einer fußgängerintensiven
Nutzung anpassen und Rücksicht nehmen.
28
8.6.5 Neuordnung Parken
Eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und der damit verbundenen Suche nach
Parkplätzen ist ein wesentliches Ziel des Ve rkehrskonzeptes zur Mathildenhöhe. Auch
bezugnehmend auf die Anforderungen an die beantragte UNESCO-Welterbestätte (Schutz vor
schädlichen Einflüssen) sollen im Umfeld der Mathildenhöhe keine Besucherparkplätze zur
Verfügung gestellt werden.
In allen Straßenzügen des Statis tischen Bezirks Mathildenhöhe (S iehe Abb. 16. Seite 20) soll
mittelfristig eine Parkraumbewir tschaftung eingeführt werden, um den Besucherverkehr, das
Parken von Beschäftigten aus Einrichtungen des Umfeldes sowie von Studierenden der
Hochschule Darmstadt aus den Straßenzügen im Plangebiet fernzuhalten. Die bestehende
Einfahrtsregelung im Straßenzug Olbrichw eg-Lucasweg soll ggf. durch technische
Maßnahmen unterstützt werden.
Infolge des Mobilitätskonzepts für die Mathild enhöhe werden im zentralen Bereich um das
Besucherzentrum Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Die Neuordnung stellt sich wie
folgt dar:
- Freifläche am Nordhang vor dem Gebäude der Hochschule Darmstadt (h_da):
Diese Fläche soll speziellen Nutzergruppen vorbehalten bleiben. Dazu gehören
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und Bedienstete der städtischen
Einrichtungen (z. B. Besucherze ntrum, gem. Stellplatzsatzung). Ein kleiner Anteil kann
für bestimmte Besuchergruppen wie die Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung gestellt
werden. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Fläche als unterirdischer Parkplatz mit
maximal 35 Stellplätzen eingerichtet.
- Das straßenbegleitende Parken im Olbric hweg vom Fiedlerweg bis zum Besucher-
zentrum soll nur noch auf der Südseite erfolgen, um im Bereich der zukünftigen
kulturellen Nutzungen freien Zugang zu den Flächen am Osthang zu gewähren.
- Stellplätze Wohnanlage Spessartring 73/75: Di ese Stellplätze, die sich auf öffentlichem
Grund befinden und von der Wissenschaftsst adt Darmstadt verpachtet wurden, müssen
zugunsten eines Ausbaus der Grünverbindung aufgegeben und neu geordnet werden. Sie
werden in reduzierter Anzahl entlang der Gebäudefront für eine zukünftige
Wiederherstellung bauleitplanerisch gesichert.
8.6.6 Straßenraumgestaltung
Auch wenn die Gestaltung und die Einteilu ng der öffentlichen Verkehrsflächen nicht
Bestandteil der Bauleitplanung sind, wurden für einige ausgewählte Bereiche die geplanten
verkehrlichen Maßnahmen auch in der Gestaltung und Organisation der Flächen umgesetzt.
Die wichtigsten Bereiche sind:
- Querung Fiedlerweg (Querungshilfen mit Verkehrsinseln)
- Querung Erbacher Straße (Querungshilfen mit Verkehrsinseln)
- Einmündung Spessartring Nord (Reduzierung der Fahrbahnflächen und Querungshilfen)
- Anliegerstraße Spessartring Süd (Erschließungsstraße mit Stellplätzen als Ersatz)
- Versetzte Kreuzung Erbacher Straße/Fiedlerweg (Kreisverkehr)
29
Diese Vorschläge und weitere detaillierte Aussagen sind dargestellt in: „Begleitende
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe“, Stete Planung, Feb. 2019.
8.7 Festsetzungen zum Schu tz der gestalterischen Besonderheiten durch eine
integrierte Gestaltungssatzung
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der Mathildenhöhe weniger auffallende
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es im Detail und in Teilbereichen gestalterische
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erha lten gilt. Dies ist auch mit Blick auf eine
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu sehen, die in einen gestalterisch
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mit Hilfe der integrierten
Gestaltungssatzung werden diese Merkmale lokalisiert und geschützt.
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in de m diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil B) näher dargestellt.
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biot oppotenzial, sollten weitestgehend erhalten
werden
- Baumhöhlen sind vor Fällungen möglichst vor dem Bezug von Winterquartieren von
Fledermäusen oder vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren
und zu verschließen. Dabei ist auch auf einen Besatz von Gartenschläfern (ggf. in der
Winterruhe) zu achten. Befinden sich Fledermä use in einer Höhle, sind Verschließung und
Rodung zu verschieben, bis diese die Höhle verlassen haben. Sollten Gartenschläfer
vorgefunden werden, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere
Vorgehen abzustimmen. (Es empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen).
Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes
vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Risiko für Fledermäuse zusätzlich
verringert werden, da dann die Fortpflanzungszeit vorüber ist, bzw. die meisten Arten sich
in ihren Winterquartieren zumeist außerhalb des Eingriffsbereiches befinden. Nach
Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern (z. B. Rodungen erst ab 01.12.).
- Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02.
können Tötungen und Verletzungen von Ju ngvögeln und Beschädigungen von Eiern
vermieden werden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen.
Gleiches gilt für Eichhörnchen.
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit
geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die Möglichkeit,
Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubegleitung).
Gebäudebegutachtung und Ausflugkontrollen können dazu notwendig sein.
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrütende Vogelarten
sowie für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen bzw.
in neu errichtete Gebäude einzubauen.
- Vor der Freimachung eines Baufeldes muss di eses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen
oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch
beräumt werden. Sollten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist
das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen.
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschützter Kelleranlagen sind diese
bezüglich ihrer Statik zu untersuchen und ggf . zu verstärken. Ein Zusammenbruch dieser
Anlagen könnte Fledermaus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
30
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sollten ca.
Mitte März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von Fledermäusen in
sensiblen Lebensphasen zu vermeiden.
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller haben,
eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden.
- Zum Schutz von Insekten und Kleintie ren sind für die Außenbeleuchtung
insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden.
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größ ere Glasfassaden Vogelschutzglas verwendet
werden.
Bei der Potentialabschätzung in Bezug au f ein Vorkommen von geschützten Tier- und
Pflanzenarten für den Bebauungsplan wurden keine konkreten Ei ngriffe untersucht, so dass
konkrete erforderliche Vermeidungsmaßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt erarbeitet werden müssen.
(Siehe auch Teil B „Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung,
Artenschutzrechtliche Prüfung“)
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplane s sind vor allem folgende Maßnahmen zur
Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben:
10.1 Erhalt von Gehölzen:
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet werden, dass vorhandene Gehölze
weitestgehend erha lten bleiben. Der Verlust von Gehö lzen würde somit minimiert werden.
Von einer vollständigen Rodung der Fläche ist abzuraten. Baumschutz-Maßnahmen gemäß
DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notw endig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer
Neupflanzung stets vorzuziehen.
10.2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte:
Nach BNatSchG (§ 39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie
Gehölzrodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da
dieser Zeitraum außerhalb der Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der
Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt.
10.3 Baumhöhlenkontrollen:
Bei der Fällung von größeren Bäumen (S tammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine
Untersuchung durch einen Fachkundigen auf Höhl en und andere Strukturen, die Ruhe- oder
Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen.
Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden
werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet und die Höhle anschließend
verschlossen werden.
10.4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss:
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Ti erbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse,
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenzielle Quartiere sind im Vorfeld zu
verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können.
31
10.5 Nist- und Quartierhilfen:
Je eine Nist- oder Quartierhilfe für Baum-, Hö hlen oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse
ist als Ersatz pro gerodetem Baum, der unter die aktuelle Baumschutzsatzung fällt, zeitlich
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen.
In jedem neu errichteten Gebäudekörper ist mind estens eine künstliche Nisthilfe oder ein
Quartier für gebäudebrütende Vogela rten oder Fledermäuse einzubauen.
10.6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung:
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Garten schläfer, Igel oder
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren
Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgeh en festzulegen.
10.7 Statische Überprüfung und ggf. Si cherungsmaßnahmen im Brauereikeller:
Der historische unter De nkmalschutz stehende Brauereikell er weist einen instabil wirkenden
Zustand auf und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen
werden. Die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld
müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung
ergeben sich evtl. weitere Vermei dungs- und Sicherungsmaßnahmen.
10.8 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen):
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur
außerhalb der Überwinterungszeiten, Erku ndungs-, Schwärm- und Paarungsphasen von
Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeitraum für solche baulichen Tätigkeiten liegt zwischen
ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster).
10.9 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller:
Während einer genaueren Planung von Maßnahme n mit Einfluss auf den Brauereikeller ist
die Betreuung durch Fachkundige im Rahmen ei ner ökologischen Baubegleitung erforderlich.
Diese prüfen die Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und
überwachen die Baumaßnahmen in Bezug auf die beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7).
10.10 Reduktion von Lichtemissionen:
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden
(Natriumdampf-Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel
mit vollständig gekapseltem Lampengehäuse). Hier zu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach
unten auszurichten.
10.11 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag:
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude für Glasflächen und -fassaden mit
einer Größe von mehr als 3 m² ist Vogelschutzglas zu verwenden.
11. Biodiversität
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft
zum Atmen, fruchtbare Böde n als gesunde Ernährungsgr undlage und Rohstoffe zur
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfo lgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie
z. B. der Klimawandel erfordert.
32
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und kultureller
Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen sowohl im
besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess.
Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung
(Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Da rmstadt hat den Bericht zum Erhalt der
Biodiversität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurd en in diesem Bebauungsplan u.a. folgende
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natu r und Landschaft (Pflanzbindungsflächen)
für lebensraumtypische autochthone Gehölze, Wildgräser und -stauden,
- Festsetzung von teilversiegelten Fl ächen auf privaten Grundstücken,
- Festsetzung von insektenfreu ndlicher Außenbeleuchtung,
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nisthilfen,
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung,
- Erhalt der Vorgartenzone,
- Pflanzliste,
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen privaten Gartengrundstücken
(Biotopverbund).
12. Wasserwirtschaftliche Belange
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gemäß dem hydrologischen Kartenwerk
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20 – 25 m angegeben. Hinweise auf aktuelle
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorbelastungen sind durch die vorhandenen
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdungen sind jedoch nicht bekannt.
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen
Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden
Stoffeinträgen von einer mittleren Empfindlic hkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und
Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers
beispielsweise durch den Eintrag von Ba ustoffen, Ölen und Schmierstoffen als
grundwassergefährdende Sto ffe verhindern. Mit der Einh altung der im Bebauungsplan
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengew ässer (Fließ- und Stillgewässer) vorhanden.
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkw asser- oder Heilquellenschutzgebiet oder
sonstigem Wasserschutzgebiet. Es liegt weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in
einem überschwemmungsg efährdeten Gebiet.
Da es sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend bebautes Gebiet handelt, welches nur
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Versickerungsfähigkeit im Einzelfall im
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Bebauung im
Bereich der Brauereikeller. Eine Versicke rung kann dann zugelassen werden, wenn
nachweisbar ist, dass eine schadlose Able itung von Regenwasser gewährleistet ist und
Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe auszuschließen sind.
33
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB
erläutert:
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6
BauNVO)
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO)
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Mathildenhöhe neben den kulturellen
Einrichtungen auch das qualitätsvolle Wohnquarti er zu erhalten, wird der überwiegende Teil
des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das allgemeine
Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 4 BauNVO sind nur zulässig:
1. Wohngebäude
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie
nicht störende Handwerksbetriebe
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden,
bis auf Nr. 1, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, und Nr. 3, Anlagen für Verwaltungen,
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und zu un erwünschten Störungen führen können. Mit
Blick auf die Besonderheit des Quartiers als En semble von internationa ler Bedeutung und der
damit verbundenen Attraktivität im Bereich des Tourismus sollen weitere, das als
Wohngebiet geplante Quartier belastende Nutzungen vermieden werden. Auch die
nichtstörenden Gewerbebetriebe stellen mit ihren möglichen verkehrlichen Auswirkungen
eine zusätzliche Belastung dar, die gegenübe r den ohnehin bestehenden Belastungen durch
Fremdverkehr und öffentliche Nu tzungen vermieden werden soll.
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da) (§ 11 Abs. 2 BauNVO)
Im Zentrum des Planungsgebietes befinden sich Gebäude der Hochschule Darmstadt,
Fachbereich Gestaltung. Zur Sicherung dieser gesamtstädtischen Hochschulnutzung
innerhalb des Planungsgebietes wird ein sonstiges Sondergebiet – Hochschule gemäß § 11
Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Damit werden die Nutzungen, die die Hochschule Darmstadt, FB
Gestaltung umfassen, planungsrechtlich gesichert:
- Hörsaal und Seminargebäude,
- Labore und Werkstätten,
- Verwaltungsgebäude.
34
1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Mit der Ausweisung und Festsetzung der Fläc hen für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen, wird die Errichtung von kulturellen Einrichtungen und
baulichen Erweiterungen, die im Zusammenhang mit der Künstlerkolonie Mathildenhöhe und
deren Nominierung zum Welterbe steh en, planungsrechtlich gesichert.
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung wird durc h die überbaubaren Grundstücksflächen
(Baugrenzen/Baulinien) und durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze bestimmt.
Für die Bestandsbebauung wird überwiegend die bestehende Bauform festgesetzt.
Im Bereich der Hochschule Darmstadt wird das bisherige Baufeld, welches bis heute nicht
bebaut wurde, teilweise zurückgenommen. Da s bisher im Baurecht nicht verankerte,
denkmalgeschützte Ateliergebäude wird in di e Festsetzungen aufgenommen, ebenso wie die
neue Halle an der Westseite. Das Baufeld an der Ostseite erhält einen Abstand zum
Ateliergebäude, welcher der Bedeutung dieses Denkmals angemessen ist. Damit wird der
Flächenverlust weitgehend kompensiert.
Im Übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schutzes der Umgebung des Ensembles
Mathildenhöhe weitestgehend den Bestand sichern und festsetzen, um Fehlentwicklungen in
Bezug auf Blickachsen, Straßenraumweiten, angrenzende Gebäudehöhen und den Charakter
der bestehenden Gebäudestruktur zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den
Teilbereich III, der im Anschluss an das Villen gebiet der Künstlerkolonie am Olbrichweg den
Übergang zur Rosenhöhe mit einer aufgelockerten Bebauung mit parkartigen Gärten
darstellt.
Weiterhin entspricht dieser ohnehin notwendi ge Schutz des Ensembles auch dem Ziel, die
Pufferzone für den beantragten Welterbebereich für die Mathildenhöhe Darmstadt durch
Bauleitplanung im Sinne der Forder ungen der UNESCO sicherzustellen.
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ)
Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) und einer Geschossflächenzahl (GFZ) wird
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unterschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhen oder der Geschosszahlen mit Geschosshöhen
wurden ausreichende Festsetzungen getroffen, um die dem Bebauungsplan zugrunde
liegende städtebauliche Konzeption der Erhaltung des Stadtbildes umsetzen und sichern zu
können.
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung für allgemeine
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) wird un terschritten. Im Bereich der Bestandsbauten
(Teilbereich III) wird im Einzel fall das Obermaß überschritten.
Ein Teil der ausgewiesenen Bauflächen wird zur besseren Orientierung mit Maßketten
versehen, welche auch einen Bezug zu Grundstücksgrenzen herstellen.
35
2.2 Zahl der Vollgeschosse
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des bestehenden Erscheinungsbildes
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max. Geschosszahlen am Bestand des
jeweiligen Gebäudes.
Nichtvollgeschosse
Nichtvollgeschosse als Staffelgeschosse können auf Flachdächern die Geschossfläche
erweitern. Durch die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild
sondern auch die Höhenentwicklung eines Quartiers entscheidend verändert werden. Im
Sinne einer auf das Ensemble abgestimmten Höhenentwicklung soll in bestimmten Bereichen
die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Die Bereiche sind
- das neue Baufeld im Bereich des Biergartens, welches zusammen mit der südlich
anschließenden Bebauung die kubischen Gebäudekörper mit vier Vollgeschossen
aufnehmen soll,
- die Baufelder für kulturelle und So ndernutzungen (Hochschule Darmstadt)
- die anschließenden Baugruppen entlang des Fiedlerwegs,
- der prägende Block am Spessartring, der in der Sichtachse der Erbacher Straße zum
Hochzeitsturm liegt.
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig sind, sollen sie allseitig zurückspringen,
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu erreichen. Die nach Landesrecht geltenden
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung eines zusätzli chen Geschosses mit
durchlaufender Fassade zu vermeiden.
Spitzbodenausbau
Der Ausbau eines Spitzbodens bei Gebäuden mit geneigten Dächern kann Umbauten
hervorrufen, die gestalterisch mit den Anfo rderungen an die Umgebung des Ensembles
Mathildenhöhe nicht vereinbar si nd (Störung der Dachlandschaft durch unverhältnismäßige
Aufbauten und Fluchtweganlagen). Daher we rden Spitzbodenausbauten ausgeschlossen.
2.3 Höhe baulicher Anlagen
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeformen (Hochschule, kulturelle
Einrichtungen) die Festsetzung der zulä ssigen Zahl der Vollgeschosse für die
Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichender Geschosshöhen nicht
ausreichend sind, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe getroffen, um eine
Störung des Ensembles am Olbrichweg durc h unverhältnismäßige Gebäudehöhen zu
vermeiden.
Um in den anderen Bereichen ebenfalls eine unverhältnismäßige Höhenentwicklung zu
vermeiden, wird in den Teilber eichen I und III eine maximale Geschosshöhe festgesetzt. So
soll vermieden werden, dass im Falle von Neubauten die bestehenden Gebäudehöhen
überschritten und damit die Sichtbeziehungen auf den Osthang u. U. verändert werden.
36
2.4 Höhenbezugspunkt
Die Höhe des jeweiligen Höhenbezugspunktes ist vor Ort zu ermitteln. Hierbei ist die
Oberkante des Geländes auf Höhe der Gebäudemitte an der Grenze zur öffentlichen
Erschließungsfläche maßgeblich. Es gilt die Straßenseite der Adresse. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Gebäude eine n Bezug zum bestehenden Gelände herstellen
und im Falle von Neubauten diesen erhalten.
2.5 Höhenlage baulicher Anlagen
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher als 0,5 m über der Gehweghinterkante an
der Straße der Haupterschließungsseite des Gebäudes liegen, gemessen in der
Gebäudemitte an der Erschließungsseite.
Aufgrund des bewegten Geländes soll damit der Bezug der Erdgeschosszone zum
anschließenden Gelände erhalten bleiben.
Für unterirdische Räume (Garagen, Tiefgeschosse) im Bereich des Biergartens mit den
denkmalgeschützten Kellern wird die Lage des Bodens (Sohle) in Metern über NHN
festgesetzt. Damit soll sichergestellt werd en, dass eine ausreichende Überdeckung der
historischen Keller gegeben ist.
Bei Neubauten in den heute bebauten Bere ichen ist auf die bestehende Lage der
Tiefgeschosse zu achten bzw. zurückzugreifen.
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22
BauNVO)
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit de r vorhandenen Bebauung die geschlossene, die
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt.
3.1 Geschlossene Bauweise „g“
Für die bestehenden, langen Gebäudegruppen an der Dieburger Straße sowie die in der
Entstehung noch aus der Vorkriegszeit st ammende Häuserzeile an der Nordseite des
Seiterswegs wird die geschlossene Bauweise festgesetzt, da hier bei vorhandenem
Grenzanbau eine Länge von mehr als 50,0 m erreicht wird.
3.2 Offene Bauweise „o“
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet. Die
Länge der in § 22 Abs. 2 S. 1 BauNVO beze ichneten Hausformen darf höchstens 50 m
betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang
festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entstehen könnten, welche sich in ihrem
Maßstab nicht in den Bereich der So litärbebauung am Osthang einfügen.
Im Bereich des WA-Gebietes – in sbesondere im Falle der vill enartigen Bebauung östlich des
Fiedlerwegs – unterstreicht diese Festse tzung zusammen mit der Ausweisung der
überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakter des offenen, durchgrünten Gebietes
mit freistehenden Solitären zu sichern.
37
3.3 Abweichende Bauweise „a“
Im südlichen Teil des Plangebietes zwischen Seitersweg und Erbach er Straße wurde die
abweichende Bauweise festgesetzt. Hier gilt auch die geschlossene Bauweise gemäß § 22
Abs. 3 BauNVO, jedoch ist hier ein seitlicher Grenzanbau bei Gebäuden mit einer Länge von
weniger als 50 m zulässig. Damit wird der dort z. T. vorhandene kleint eilige Gebäudebestand
der Blockrandbebauung planungsrechtlich gesichert. Das Gleiche gilt für die
Neubaumöglichkeit auf dem Grundstück des Biergartens an der Ecke Dieburger
Straße/Spessartring.
4. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23
BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksf lächen werden durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt.
Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulässige Bebauung verwirklicht werden
kann.
Da es sich sowohl im nördlichen Teilbereich an der Dieburger Straße als auch im südöst-
lichen Teilbereich am Fiedlerweg/Olbrichweg vo r allem um die Sicherung und Bewahrung des
Bestandes handelt, orientieren sich die Festse tzungen dieses Bebauungsplanes sehr stark an
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städ tebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht
nichts dagegen spricht, sind Erweiterungs möglichkeiten (kleine Anbauten, Balkone,
Terrassen und Winter gärten) gegeben.
An der Südseite des Sondergebiets Hochschule sind ausnahmsweise Trafostationen,
Treppenanlagen und Fluchttreppen zulässig , um der Bestandssituation zwischen dem
Hochschulgebäude und dem geplanten Besucherzentrum Rechnung zu tragen.
Im mittleren Teilbereich nördlich des Olbrichw egs werden Flächen fü r Neubaumöglichkeiten
sehr genau auf Grundlage vorliegender Wettbewerbsergebnisse festgelegt und
gekennzeichnet. Diese Ausweisung en sichern ausreichende Entw icklungsmöglichkeiten für im
Rahmen der benachbarten Kulturst ätte Mathildenhöhe definierte kulturelle Nutzungen, helfen
aber als Solitäre in einem durchgrünten Bereich gleichzeitig, die zusammenhängenden Grün-
und Freiflächen zu schützen, die auch im Rahmen der Biotopvernetzung und des
Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutung sind.
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind gemäß den
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft befestigte Flächen auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren.
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 4
und 22 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14 BauNVO)
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild
entscheidend. Auf Grundlage von § 12 BauNVO sind in Allgemeinen Wohngebieten (WA)
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur für den durch die Nutzung verursachten Bedarf
zulässig. Die ausgewiesenen Flächen stellen üb erwiegend den vorhandenen Bestand dar. Die
großen Stellplatzflächen der Wohnanlagen an Hoetgerweg und Dieburger Straße sind dabei
als Tiefgaragen unter den Gebäuden und auch als Freianlagen ausgewiesen.
38
Bei Neuanlagen sind Tiefgaragen in den da für gekennzeichneten und innerhalb der als
überbaubar ausgewiesenen Grun dstücksflächen zulässig, wenn durch eine Erdüberdeckung
von mind. 0,3 m die Begrünung der Tiefgarage gewährleistet ist. Eine neue Fläche für
Tiefgaragen wird im Bereic h des Nordhangs westlich der Hochschule Darmstadt als
Ergänzungsfläche für den Bereich der kulturellen Nutzungen ausgewiesen.
Die privaten Erschließungsflächen, die Stellplätze und sonstigen zu befestigenden Grund-
stücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser versickern kann (z. B.
Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen).
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überba ubaren Grundstücksfläch en eingeschränkt für
Anlagen zur Gartenbewirtschaft ung und zur Garten- und Freiflächengestaltung sowie als
Standplätze für Abfallbehälter und Fahrräder zulässig. Hierdurch soll gewährleistet sein,
dass auf den Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen in einer dem Gebietscharakter
verträglichen Form möglich sind. Die Gr öße der Anlagen wird auf jeweils 15 m
2 Grundfläche
sowie 45 m 3 umbauten Raum begrenzt. Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung
sind aus Gründen der Gebietsverträglichkeit (Welterbeantrag) in diesem Plangebiet
ausgeschlossen, da sie nicht dem vorhandenen Gebietscharakter entsprechen.
6. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Die im Bebauungsplan dargeste llten öffentlichen Verkehrsfläc hen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über welche alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden.
Von Fussgängerbereichen in de r Grünfläche entlang der Bahn abgesehen werden keine neuen
Straßenflächen festgesetzt. Die Verkehrsfläche des Olbrichwegs wird im zentralen Bereich
mit Blick auf die Bedeutung dieser Fl äche zwischen Besucherzentrum und
Ausstellungsgebäude mit Hochzeitsturm in eine Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung geändert, um der Bedeutung als Mischverkehrsfläche für touristische
Nutzung Vorrang zu geben.
Außerdem wird eine zusätzliche Wegeverbindung durch ein Gehrecht planungsrechtlich
gesichert. Sie stellt den fußläufigen Durchgang vom Olbrichweg zum Hoetgerweg her.
7. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB)
Als Flächen für Versorgungsanlagen werden die bestehenden Standorte festgesetzt und
damit gesichert. Ein zusätzlicher Standort für die Gas- und Elektrizitätsversorgung wird am
Rande der zentralen Parkanlage ausgewiesen, um die Versorgung für die Erweiterung der
Nutzungen sicherzustellen.
Im Straßenraum bestehen definierte Sichtachsen auf die Künstlerkolonie Mathildenhöhe, die
auch im Managementplan für die Welterbebewerbung als bedeutende Blickbeziehungen
dargestellt wurden. Diese Bereiche sollen von störenden Sondernutzungen und Einflüssen frei
gehalten werden. Daher sind im Lucas- und im Olbrichweg sowie im südlichen Spessartring
zusammen mit ihren Kreuzungs- und Einmünd ungsbereichen Standorte für Sammelbehälter
der Entsorgung ausgeschlossen.
39
8. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
8.1 Öffentliche Grünflächen
Die im Plan gekennzeichneten ö ffentlichen Grünflächen sind al s Grünanlagen mit parkartigem
Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
Im zentralen Bereich des Plan gebietes werden die bestehenden Flächen am Hoetgerweg,
östlich des Gebäudes der Hochschule Darmstadt sowie die zentrale Fläche am Osthang
zwischen dem Besucherzentrum und den kulturellen Nutzungen und die Fläche an der
Kreuzung Erbacher Straße/Seitersweg als öffentliche bzw. private Grünflächen festgesetzt.
Damit wird der Bedeutung dieser Flächen für das Kleinklima und als Biotope für Flora und
Fauna Rechnung getragen.
8.2 Spielplatz
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist eine Spielplatzfläche zulässig. Die Spielplatzfläche ist
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Immissionsschutz – Lärm (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den straßenseitige n Fassaden der Gebäude
entlang der Dieburger Strasse, dem Spessartring, dem Fiedlerweg und der Erbacher Straße die
Orientierungswerte der DIN 18005/1 für Allgemei nes Wohngebiet überschritten werden, sind
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen.
Im Planungsgebiet stehen in den straßenabg ewandten Bereichen au sreichend geschützte
Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung. Daher kann an Fassaden mit
Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18005/1 formulierte Ziel „Schutz der
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert werden. Aufenthalts-
räume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen geschützt werden. Die
aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen sind bei der Änderung oder Errichtung von
Gebäuden zu beachten.
Als Alternative wurde geprüft, ob aktive Schallschutzmaßnahmen möglich sind. Diese erfordern
jedoch eine Schutzeinrichtung in der Höhe der jeweiligen Gebäude. Solche geschlossenen
Wände sind im Stadtgebiet innerhalb der be stehenden Wohnbebauung städtebaulich nicht
vorstellbar, da sie unverhältnismässige Eingriffe in die Stadtstruktur mit ihren
Sichtverbindungen darstellen. Zusätzlich haben sie negative Auswirkungen auf kleinklimatische
Effekte wie die Durchlüftung des Gebietes und den Biotopverbund.
Dies betrifft auch die Bahnanlagen, die als durc hgrünter Einschnitt in der Stadtgestalt eine
prägende Wirkung haben. Der begleitende Grünzug entlang des Spessartrings ist städtebaulich
von Bedeutung und als Bindeglied für die denkmalgeschützten Ensembles der Mathildenhöhe
und der Rosenhöhe zusammen mit ihrer Sichtbeziehung zu sehen.
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt der Planaufstellung überwiegend bebaut ist.
Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grundrissausrichtung nur einigeschränkt
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.
40
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Im Randbereich der Villengebiete und der Anlage der Mathildenhöhe wurden speziell
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und der Art der Versiegelung in den Grünflächen
getroffen. Oberflächen sind daher mindestens als teilversiegelte Fl ächen anzulegen. Bei
versiegelten Flächen ist das Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen
abzuleiten und zu versickern. Im Umweltbericht (Teil B) werden weitere Aussagen zu den
artenschutzrechtlichen Belangen und den Kompensationsmaßnahmen (wie z. B.
Dachbegrünung, Schutz vor Vogelschlag, Nisthilfen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung,
etc.) getroffen.
Die Vorgärten sind grundsätzlich gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Zufahrten sind nur
im Bereich der eingezeichneten St ellplätze und Garagen zulässig.
Für die historische Entwicklung von Bedeutung ist der Gartenstadt-Charakter der
Künstlerkolonie, welcher mit seinen stark durchgrünten Freiflächen am Straßenraum zum
prägenden Charakter der Villenkolonie auch in den angrenzenden Bereichen geworden ist.
Um diesen Charakter im Anschluss an das En semble Mathildenhöhe am Olbrichweg und am
Übergang zur Rosenhöhe zu erhalten, werden im Teilbereich III für die Vorgartenzone die
zulässigen Nebenanlagen eingeschränkt sowie St ellplätze allgemein ausg eschlossen, um eine
Unterbrechung der durchgehenden Vorgartenz one durch übermäßige Versiegelungen zu
vermeiden.
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Bäume mit einem Stammumfang von
mindestens 60 cm kartiert und bewertet. Davon wurde eine bestimmte Anzahl als wertvoll
oder erhaltenswert charakterisi ert. Um diesen Charakter zu erhalten, wurde daher in den
festgesetzten Grünflächen und den privaten Gartenbereichen die überwiegende Zahl der
Bäume entsprechend der Kartie rung als zu erhaltend festgesetzt, wobei geringfügige
Abweichungen vom bisherigen Standort bei notwendigem Ersatz möglich sind. Mit der
Festsetzung eines Baumes pro 200 m 2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und teilweise
parkartige Charakter de s Gebietes gestützt.
Zur Verbesserung des Stadtklimas, welches ein Ziel der Stadt im Allgemeinen ist, wird eine
Fassadenbegrünung festgesetzt. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, da diese
nur über ihrer architektonische Wirkung und die Baudetails als historische Bauzeugnisse
nachvollzogen werden können.
41
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN
BEBAUUNGSPLAN
1. Gestaltung der baulichen Anlagen
1.1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besond ers in Gebieten mit niedriger Bebauung und
Hanglagen von besonderer gestalterisc her und städtebaulicher Bedeutung.
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die vorhandene Dachform zu schützen und zu
erhalten. Sie kann in begründeten Fällen auch abweichend von der vorhandenen Dachform
wieder als Ausnahme hergestellt werden.
Für alle weiteren Gebäude wurde die im Best and dominierende Dachform festgeschrieben.
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächer n ist die für den jeweiligen Gebäudtyp
charakteristische Dachform zu erha lten und ggf. wiederherzustellen.
Während in dem nördlichen Teilbereich mit sein en Hochäusern und den Gebäuden der 70-er
Jahre das Flachdach dominiert, überwiegen in den Bereichen der gründerzeitlichen
Bebauung und der Ein- und Zweifamiliengebäude die geneigten Dächer als eine Mischung
aus Sattel-, Walm- und Zeltdächern. Neubauten sollen sich mit der Dachform an die
Umgebung anpassen.
Als Dachneigung bei geneigten Dächern sind mindestens 30° und höchstens 45° zulässig.
Dies entspricht den typischen Dachneigunge n der vorhandenen Gebä ude auch im westlich
angrenzenden Bereich des Denkmalensembles. Bei eingeschossigen Anbauten können auch
flacher geneigte Dächer und Flachdächer zugelassen werden.
Flachdächer oder flach geneigte Dächer werden auf maximal 5° begrenzt, um diese eindeutig
von den geneigten Dächern abzu heben. So können die unterschiedlichen Bautypologien in
ihren jeweiligen Zusammenhängen identifiziert werden.
1.1.2 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (D achaufbauten) orientieren sich an den
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Dachflächen dominieren. Um den
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu erschweren, wird die Maximalbreite für
Dachgauben mit einer Breite von 2,50 m festge setzt. Mit dieser mittl eren Größe soll ein
Bezug zur vorhandenen Bebauung sichergestellt werden.
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jeweiligen Dachenden als auch die
Abstände zum First, zum Grat (Walmdach) und zum Ortgang definiert. Die Dachfläche soll
als Hauptelement mit ihren begrenzenden Kanten (Ortgang, Grat und First) weiterhin
erhalten bleiben.
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszubilden und an der
Oberseite mit Ziegeln, Schindeln oder Kupfer-/Zinkblech einzudecken.
42
Dacheinschnitte stören grundsätzich die flächige Erscheinung von Walm- und Satteldächern.
Aufgrund der prägenden Wirkung der Dachflächen im z. T. großzügigen Straßenraum des
südlichen Teilgebietes sind bei geneigten Dächern Dacheinschnitte nicht zulässig. Diese
Bauform ist auch in den angrenzenden Wohngebieten und innerhalb des historischen
Bauensembles der Künstlerkolonie nicht vorhanden und daher untypisch.
1.1.3 Dacheindeckungen
Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der best ehenden Dachlandschaft, der vorwiegend im
Teilbereich III durch geneigte Dächer geprägt is t, werden allgemein für geneigte Dächer nur
Materialien und Farben zugelassen, die typisc h für die Villenbebauung an der Mathildenhöhe
und auch in diesem Teilbereich vorhanden sind. So soll eine Kontinuität der verwendeten
Materialien sichergestellt werden.
1.2 Fassadengestaltung
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltun g nehmen Bezug auf den Bestand und
berücksichtigen die schutzwü rdige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe. So werden
bestimmte Materialien ausgeschlossen, die nicht mit den Anforderungen an die Umgebung der
historischen Stätte vereinbar sind. Durch den Ausschluss von Rolladenkästen soll ein Element
ausgeschlossen werden, welches ebenfalls untypisch für ein in Teilen historisch geprägtes
Stadtbild ist.
1.3 Antennenanlagen
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebracht werden, können das
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinl ussen. Daher wird das Errichten von Antennen
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile besc hränkt, welche vom ö ffentlichen Straßenraum
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet werden, dass keine störenden Einflüsse den
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der an das Denkmal-Ensemble der
Künstlerkolonie Mathildenhöhe anschließt.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare
Leuchten, als laufende Schriftb änder, als projizierende Lichtbänder und als spiegelunterlegte
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Gesamteindruck dieses Wohnquartiers am
nördlichen und östlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen.
Gerade im Zusammenhang mit de r überregionalen kulturellen Bedeutung der Mathildenhöhe
und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen den optischen Zugang und die
Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen.
1.5 Solaranlagen
Solaranlagen werden auf geneigten Dächern aufgrund ihrer starken optischen Wirkung
ausgeschlossen, da sie nicht typisch für den Charakter der Mathildenhöhe sind, die im Kern
von einer historischen Bebauung geprägt ist. Die unruhige Gestaltung der Dachflächen sowie
die Blendwirkung über weite Distanzen soll in der Schutzzone des Ensembles Mathildenhöhe
vermieden werden. Gleichwohl sollen sie als Beitrag zum Klimaschutz auf Flachdächern
43
zugelassen werden, da sie hier aufgrund der geringeren, direkten Sichtbarkeit weniger störend
in Erscheinung treten.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines
Quartiers. Mit den Festsetzunge n zu den Einfriedungen sollen ne gative Auswirkungen auf das
Stadtbild verhindert werden.
Hinsichtlich seiner Parzellierung und Einfried ungen kann der Geltungsbereich in zwei Teile
gegliedert werden.
Östlich des Fiedlerwegs im Teilberei ch III dominieren auf den Ein- und
Mehrfamilienhausgrundstücken kleinteilige Parze llierungen. Begrünte Zäune oder Hecken zur
Straße und im rückwärtigen Bereich tragen zur Strukturierung und Gliederung dieses
Baugebietes bei.
Für den Bereich der Hochhausbebauung entlang der Dieburger Straße, den Bereich an den
öffentlichen Fußwegen (Teilbereich I) sowie im Bereich der kulturellen öffentlichen Gebäude
und Einrichtungen der Mathildenhöhe und der Hochschule (Teilbereich II) sind für den
Siedlungscharakter die freien Blickbeziehung en und die offenen Du rchblicke von großer
Bedeutung. Sie sollen nicht durch geschlossene Einfriedungen verhindert oder eingeschränkt
werden. Sie bieten zusätzlich Lebens- und Nahrungsraumangebote für die heimische Tierwelt.
Deshalb sind zwischen aneinandergrenzenden Grundstücken für alle Teilbereiche geschlossene
und blickdichte Einfriedungen wie Mauern au sgeschlossen. Im Teilbereich III sollen zudem
auch zu den öffentlichen Flächen hin Mauern ausgeschlossen werden, um den Gartencharakter
im Straßenbild zu erhalten. Ausgenommen hier von ist der Fiedlerweg, der durch eine hohe
Verkehrsbelastung gekennzeichnet ist.
2.2 Stützmauern
Auf Grund der starken Topografieunterschiede und der starken Geländemodellierung sind im
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendi g. Charakteristisch sind die historischen
denkmalgeschützten Stützmauern an der Dieb urger Straße und vor dem Atelierhaus am
Olbrichweg. Auch am Fiedlerweg befindet sich eine historis che Stützmauer. Zur Sicherung
eines einheitlichen Erscheinungsbildes an den öffentlichen Verkehrsflächen soll nur eine
begrenzte Auswahl an Materialien zur Anwend ung kommen. Ausgenommen sind die Mauern
und Einfassungen entlang der öffentlichen Ve rkehrsflächen (Fußwege und Anlieger) im
Blockinnenbereich. Zulässig sind Troc kenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und
Blendmauerwerk aus Naturstein. Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch
Ziegelmauern sowie im Bereich der Hoch hausbebauung an der Dieburger Straße
Betonstützmauern bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig.
44
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Fl ächen der Baugrundstücke sowie ebenerdige Stellplätze sind
grundsätzlich wasserdurchlässig zu befestigen. Damit wird eine übermäßige Versiegelung
der Grundstücksfreiflächen verhindert und der gewünschte Charakter de r einheitlichen, die
Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt. Al s wasserdurchlässige Beläge gelten u. a.
wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpfl aster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil
von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z. B. Schotterrasen und wassergebundene
Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
Die Mathildenhöhe ist als Hügel prägend für die Topografie. Die vorhandenen Gebäude wurden
mit einer Sockelzone, welche einen Ausgleich herstellt, in die vorhandene Topografie eingefügt.
Damit das charakteristische Bild der geneig ten Gartenflächen erhalten bleibt, sind
Aufschüttungen unzulässig und Abgrabungen eingeschränkt zulässig.
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Abgrabungen zulässig.
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierung en sind bis max. 0,5 m, bezogen auf den
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Sie sind hier als weich ausgezogene Böschungen mit einer
maximalen Neigung von 35 % zu gestalten. Abgr abungen sind bis zu einer max. Breite von
40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
2.3.3 Grundstück Dieburger Straße 97 (Biergarten)
Im Bereich des Biergartens sind aufgrund der historischen Kelleranlagen keine Abgrabungen
zulässig.
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
Die gekennzeichneten Bauten Olbrichweg Nr. 10 mit Ateliergarten sowie die historische Mauer
an der Dieburger Staße sind als Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und stehen unter Denkmalschutz.
Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesa mtanlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt.
Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt.
D. HINWEISE
In den Bebauungsplan O 32 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungsrelevante
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beachtung zur Verfügung zu stellen.
45
Statistische Angaben
Fläche des Geltungsbereichs: 86.510 m²
Allgemeines Wohngebiet (WA) 40.660 m2
Öffentliche Verkehrsfläche 21.400 m2
Öffentliche Grünflächen 10.780 m2
Fläche für Gemeindedarf - kulturellen Zwecken dienende Gebäude und
Flächen
7.240 m2
Sondergebiet Hochschule 6.430 m2
TEIL B: UMWELTBERICHT
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
Im Auftrag von:
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
DIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - BITTKAU+BARTFELDER+INGENIEURE GBR
Die Landschaftsarchitekten
Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
Taunusstraße 47
65183 Wiesbaden
Im Auftrag von:
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
09. Oktober 2019
Bearbeitung:
M. Eng. T. Büschel Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
B. Eng. K. Schiewe Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
M. Sc. (cand.) L. Wegner Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 1
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung ................................................................................................................................ 5
1 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integriertem
Grünordnungsplan .................................................................................................................. 6
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ....................................................... 8
Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................... 9
Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielsetzungen
für den Umweltschutz ........................................................................................................... 11
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ........................................ 11
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen ................................................................ 16
Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden .............................................. 23
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) im Wirkungsbereich
des Bauleitplans .................................................................................................................... 25
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung .......................................................................... 25
Mensch und Gesundheit ....................................................................................................... 26
2.2.1 Lärm .............................................................................................................................. 26
Tiere ..................................................................................................................................... 27
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 32
Biologische Vielfalt ................................................................................................................ 34
Boden und Fläche ................................................................................................................. 35
2.6.1 Boden und Geologie ...................................................................................................... 35
2.6.2 Fläche ............................................................................................................................ 36
Wasser ................................................................................................................................. 37
Klima und Lufthygiene .......................................................................................................... 37
Landschafts- bzw. Stadtbild .................................................................................................. 39
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ................................................................................ 40
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen ..... 41
3 Entwicklungsprognosen des Basisszenarios bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung .......................................................................................... 42
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ......................................................... 42
3.1.1 Mensch und Gesundheit ................................................................................................ 42
3.1.2 Tiere .............................................................................................................................. 43
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ............................................................................... 44
3.1.4 Biologische Vielfalt......................................................................................................... 44
3.1.5 Boden ............................................................................................................................ 44
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 2
3.1.6 Fläche ............................................................................................................................ 44
3.1.7 Wasser .......................................................................................................................... 45
3.1.8 Klima und Lufthygiene ................................................................................................... 46
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild ........................................................................................... 46
3.1.10 Kultur und Sachgüter ..................................................................................................... 46
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren
Umweltbelangen ............................................................................................................ 47
Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall ............................................................... 47
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des
Klimawandels ................................................................................................................ 47
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen ...................................................... 48
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................. 48
Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen ................................................... 49
4 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete ............. 49
5 Artenschutzrechtliche Belange ............................................................................................ 50
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange
nach § 44 BNatSchG ............................................................................................................ 51
Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von
FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB ................................................... 53
6 Kompensationsmaßnahmen ................................................................................................ 53
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB .................... 53
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich .................................. 54
Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan .................................. 56
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) ............ 56
6.3.2 Private Grünflächen ....................................................................................................... 56
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24) ... 57
6.3.4 Bodenveränderungen .................................................................................................... 57
6.3.5 Kampfmittelbelastung und –räumung ............................................................................ 57
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von
Energien (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) ............................................................................ 58
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) .......................................................... 58
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9
Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ........................................................................................ 60
6.3.9 Artenschutz .................................................................................................................... 61
7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ...................................................... 66
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................................. 66
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 3
9 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich der
Angaben .............................................................................................................................. 66
10 Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................................... 67
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Quelle:
opentopomap.org) ........................................................................................................ 6
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand
2006 ........................................................................................................................... 18
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) ........ 20
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2003) ....................................................................................................... 21
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) ............................. 22
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003) ......................................................................... 25
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG ...................................................................... 27
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und
Energiekonzepte (2016) ............................................................................................. 38
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen-Konzeption
Mathildenhöhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009 ................................................. 40
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) ............................................................. 9
Tabelle 2: Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 30.04.2019) ......................... 10
Tabelle 3: Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die
jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der
Aufstellung des Bebauungsplans .............................................................................. 11
Tabelle 4: Untersuchungsmethoden ........................................................................................... 24
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .................................................... 25
Tabelle 6: Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw. streng geschützt
nach BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019) ............................................. 30
Anhang:
(1) Pflanzliste
(2) Baumverzeichnis
(3) Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 4
(4) Baum- und Biotopbestandsplan O 32 Mathildenhöhe (Bestand/Planung)
(5) Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Bestand/Planung) nach Hessischer Kompensationsverord-
nung (2005), Nutzungstypen
(6) Freiflächen- und Grünordnungsplanung
(7) Grünordnungsplan
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 5
III UMWELTBERICHT
I EINLEITUNG
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung
Für den Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine
Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem vorl iegenden Umweltbericht zu entnehmen
sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft werden in den § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in
Verbindung mit den grünordnerischen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1, 3, 5 BauGB sowie die Belange des
Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für das Plangebiet dargestellt, damit diese im Rahmen der bau-
leitplanerischen Abwägung entsprechend beurteilt und berücksichtigt werden können.
Bei einer voraussichtlich erheblichen eintreffenden Auswirkung kann nach § 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich
der erheblichen Auswirkungen durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungsplan nach
§§ 5 und 9 (Flächen und Maßnahmen) oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11) erfolgen. Die
Eingriffsregelung ist dabei gemäß § Abs. 6 Ziff. 7 BauGB abzuarbeiten.
Der vorliegende Umweltbericht integriert dabei die Belange eines Grünordnungsplanes und wird um die In-
halte der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB mit den Anforderungen nach den §§ 14 und 18
BNatSchG, indem er den Eingriffstatbestand mit Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung darlegt bzw.
erweitert. Gleichzeitig werden, sofern die s erforderlich ist, Maßnahmen bzw. Flächen dargest ellt, um den
Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf Ebene des Bebauungsplanes möglichst zu kompensie-
ren. Sofern Umweltauswirkungen der Planung voraussichtlich erheblich sind, werden sie ermittelt, beschrie-
ben und bewertet.
Die Darlegung der G rundlagen und Prognose der Auswirkungen sind im Umweltbericht wie auch im Grün-
ordnungsplan identisch und erfolgen in den Kapiteln 2 und 3. Dazu gilt es auch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b i.V.
mit § 1a Abs. 4 BauGB der Frage einer möglichen Beeinträchtigung von FFH-Gebieten nachzukommen.
Geltungsbereich (Vorhabenbereich) und Nutzungsstruktur
Der rund 8,7 ha große Geltungsbereich von O 32 grenzt westlich direkt an die Künstlerkolonie Mathilden-
höhe. Den Grenzbereich zur Mathildenhöhe markieren der Lucas -, der Olbri ch- und der Fiedlerweg. Der
Spessartring mit rahmender Baumallee stellt die östliche Grenze des Geltungsbereichs dar. S üdlich bzw.
nördlich begrenzen die Erbacher bzw. die Dieburger Straße den Geltungsbereich.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 6
Baulich wird das Gebiet neben dem Künstlerhaus der Mathildenhöhe und dem Gebäudekomplex der Hoch-
schule für Gestaltung (HfG) im Wesentlichen durch zwei Bautypologien dominiert. Südlich des Olbrichwe gs
dominieren die heute noch gut erhaltenen, von Joseph Maria Olbrich erbauten Villen, die Anfang des 20.
Jahrhunderts für die Künstlerkolonie der Mathildenhöhe wirkenden Künstler geschaffen wurden. Die freiste-
henden zweistöckigen Gebäude sind mit Gartengrundstücken ausgestattet, was das Gebiet sehr durchgrünt
erscheinen lässt - das Gebiet wird im Wesentlichen als Wohnstandort genutzt. Am Seitersweg schließt sich
eine nahezu geschlossene Blockrandbebauung an. Im Norden und Osten des Planungsgebietes dominieren
aus den siebziger Jahren stammende Wohnblöcke mit bis zu zehn Stockwerken. Zwischen den Gebäuden
sind Flächen mit Parkplätzen, teilweise mit unterbauten Tiefgaragen, und halböffentliche Grünflächen mit
gewachsenem Baumbestand vorhanden.
1 INHALTE UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM GRÜNORD-
NUNGSPLAN
Der Geltungsbereich liegt im räumlichen Bezug zur Darmstädter Mathildenhöhe. Als denkmalgeschütztes
Gesamtkunstwerk besteht diese aus Gebäuden und Freianlagen einer ehemaligen Künstlerkolonie mit u.a.
dem rund 30 m hohen Hochzeitsturm, ehemaligen Künstlerhäusern sowie Außenanlagen mit hist orischem
Platanenhain und Brunnenanlagen. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe wurde 2016 in die neue Tentativliste,
die Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenkmälern der UNESCO, aufgenommen. Eine Entscheidung über
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Quelle: opentopomap.org)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO steht für das Jahr 2020 an1. Um den Titel Welterbe für den
Kernbereich der Mathildenhöhe zu erreichen, hat sich die Wissenschaftss tadt Darmstadt zum Ziel gesetzt,
das Gebiet rund um das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanung zu sichern um künftige Entwicklungen
des Stadtteils mit den Zielen des Welterbeantrages in Einklang zu bringen. In einem hohen Maße spielt
dabei die Errichtung eines Besucherzentrums in diesem Bereich eine Rolle.
Das Leitbild zur städtebaulichen Entwicklung orientiert sich an den benachbarten historischen Freianlagen
bzw. den im und um das Gebiet vorhandenen Gebäudegruppen bzw. Gebäudetypologien. Dabei ist sicher-
zustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen baulicher Art auf das Gesamtensemble Mathildenhöhe
Einfluss haben können. Blickbeziehungen zwischen der Mathildenhöhe und dem Plangebiet sollen erhalten
bleiben, ebenso wie vorhandene Frei- bzw. Grünflächen und erhaltenswerte Gehölzbestände.
Die Ziele der Grünordnungsplanung wurden im Vorlauf bereits durch das Ingenieurbüro Sliwka (2016-2017)
ermittelt und mit den Planungsinstitutionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmt. Die Planung ori-
entiert sich stadträumlich zum einen an der übergeordneten Grünachse, die vom Herrngarten und dem Re-
sidenzschloss in der Stadtmitte, über die fußläufige Grünverbindung der Erich-Ollenhauer-Promenade, den
Platanenhain, über den Olbrich- und Seitersweg bis zur Rosenhöhe führt und zum anderen an der im Plan-
bereich vorhandenen Grünstruktur mit einem bereits guten Fußwegenetz. So entsteht zwischen Hoetgerweg
und Olbrichweg eine Nord-Süd orientierte kleine Parkanlage mit fußläufiger Wegeverbindung und Spielplatz,
sowie in der Ost -West Orientierung eine 10 m breite Grünanlage mit lebensraumtypischer Bepflanzung.
Diese bildet nördlich der künfti gen Gebäude für kulturelle Zwecke einen natürlichen Rückzugsbereich, der
als Trittstein zur Biotopvernetzung mit den umliegenden Grünstrukturen dient. Eine anschauliche Darstellung
der Freiflächen- und Grünordnungsplanung befindet sich unter Anhang 6 , die reguläre Darstellung in Form
eines Grünordnungsplanes unter Anhang 7.
Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans des Büros WerkStadt Architekten und Stadtplaner aus
Darmstadt gilt es, neben einer Bewertung des Bestandes, das Konfliktpotential bezüglich möglicher erheb-
licher Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Im Wesentlichen trägt der Bebauungsplan zu einer Si-
cherung der Bestandssituation bei. Daneben ist eine für das Gebiet nachvollziehbare Nachverdichtung ein-
zelner Bereiche vorgesehen. Gerade in Darmstadt ist der Druck auf unbebaute innerstädtische Bereiche
durch die hohe Nachfrage an Wohnraum innerhalb des Rhein-Main-Gebietes sehr groß. Auf dem Osthang
1 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwicklung
Mathildenhöhe Darmstadt
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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soll in der Nähe der Hochschulgebäude ein Besucherzentrum entstehen, um den Anforderungen eines UN-
ESCO-Welterbes zu entsprechen und in dem sich Interessierte über die Darmstädter Mathildenhöhe infor-
mieren können2.
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Im Bebauungsplangebiet werden unter anderem Flächen für eine bauliche Nachverdichtung sowie eine Flä-
che für das Gebäude des Besucherzentrums und weitere Gebäude für kulturelle Zwecke festgesetzt. Dabei
werden die Umweltthemen Schallschutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und Klima-
schutz im Rahmen des Bebauungsplanverfahre ns als potenziell konfliktträchtige Themen erkannt. Zur Be-
stimmung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt (naturplan 2019).
Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weit estgehend als Festsetzungen in den Bebau-
ungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weitere
Vogelarten sollen bei Verlust Ersatzhabitate geschaffen werden. Regenwasser soll möglichst dort wo es die
Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im Gebiet versickern.
Einige Maßnahmen werden auf schon versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen überprägten Flächen
durchgeführt. In den Bereichen am Osthang und östlich bzw. südöstlich der Hochschule sind auch Grünflä-
chen von Maßnahmen betroffen, auf denen sich überwiegend jüngere Bäume befinden. Von einem Klima-
gutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Veränderungen keinen erhebli-
chen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen Bereich haben werden. Von einer Steigerung
des Verkehrsaufkommens ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits vorbelastet.
Bauflächen
Der Bebauungsplan setzt Baufelder zur Nachverdichtung des bestehenden Gebietes mit Baugrenzen fest.
Am Fiedlerweg, im Bereich des bestehenden Biergartens und im Osten des Osthangs werden zusätzliche,
neue Baufenster festgesetzt. Am Seitersweg wird die Erweiterung einer bestehenden Bebauung ermöglicht.
Auf einer Freifläche am Olbrichweg ist die Errichtung des Besucherzentrums geplant. Der Bebauungsplan
setzt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch
die Grundfläche, die Geschossfläche und die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt.
2 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebauliche Entwicklung
Mathildenhöhe Darmstadt
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Grünordnung
Um die o.g. Ziele der Grünordnungsplanung umzusetzen, sind folgende Maßnahmen geplant:
Im Südosten des Planbereichs an der Erbacher Straße sollen aktuell bestehende Kleingärten zu einer öf-
fentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung umgewandelt werden. Nordöstlich des Hochschulgebäudes soll
ein nicht öffentlicher, parkartiger Grünzug mit Wegen entstehen. Durch die neue n Wegeverbindungen wird
eine bessere fußläufige Verbindung der einzelnen Flächen und G ebäude ermöglicht. Auf einem Teil dieser
Grünfläche ist ein Spielplatz vorgesehen. Für Flachdächer und flach geneigte Dächer der neu entstehenden
Gebäude wird eine Dachbegrünung festgesetzt.
Bedarf an Grund und Boden
Der Bedarf an Grund und Boden wird in den nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) für den Bestand und die
Planung übersichtlich dargelegt.
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand)
Nutzungstypen Nr.
(nach der Hessischen Kompensations-
verordnung 2005)
Bestand
[m²]
Anteil
[%]
Anteil [%]
10.510
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen)
14.855 17,2
40,2
Befestigte Flä-
chen ohne Boden-
versickerung
63,6
unbe-
grünte Flä-
chen
10.710
Dachflächen nicht begrünt
19.894 23,0
10.520
Nahezu versiegelte Flächen
12.160 14,1
23,4
Befestigte Flä-
chen mit Boden-
versickerung 10.530
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung
8.047 9,3
10.720
Dachflächen extensiv begrünt
581 0,6 0,6 Grünfläche ohne
Bodenanschluss
36,4 begrünte
Flächen
11.221
Arten- und strukturarme Hausgärten ,
kleine öffentliche Grünanlagen
24.666 28,5
35,8
Grünfläche mit
Bodenanschluss
1.222 B
Arten- und strukturreiche Hausgärten
6.342 7,3
Gesamt: 86.546
m² = 100 % = 100 %
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Tabelle 2: Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 08.10.2019)
Nutzungstypen Nr.
(nach der Hes sischen Kompensati-
onsverordnung 2005)
Planung
[m²] Anteil [%] Anteil [%]
10.510
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen)
12.717 14,7
32,1
Befestigte Flä-
chen ohne Bo-
denversicke-
rung
55,3 unbegrünte
Flächen
10.710
Dachflächen nicht begrünt
15.029 17,4
10.520
Nahezu versiegelte Flächen
14.183 16,4
23,2
Befestigte Flä-
chen mit Bo-
denversicke-
rung
10.530
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung
5.882 6,8
10.720
Dachflächen extensiv begrünt
4.827 5,6
10,0
Grünfläche
ohne Boden-
anschluss
44,7 begrünte
Flächen
10.730
Dachflächen intensiv begrünt
3.840 4,4
02.600
Hecken-/Gebüschpflanzung
207 0,2
34,7
Grünflächen
mit Bodenan-
schluss
11.221
Arten- und strukturarme Hausgärten ,
kleine öffentliche Grünanlagen
14.378 16,6
11.222 B
Arten- und strukturreiche Hausgärten
6.342 7,3
11.223
Neuanlage arten - und strukturreiche
Hausgärten
9.140 10,5
Gesamt: 86.546 m² = 100 % = 100%
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 11
Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielsetzungen für den
Umweltschutz
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen
Tabelle 3: Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und
Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-
RL)
- Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April
1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelar-
ten (79/409/EWG) (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S.
1)
Erhalt und Entwicklung der räumlichen Voraussetzungen für
funktionsfähige Artengemeinschaften durch Flächenschutz
und Biotopverbund.
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634)
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl. I
S. 3786)
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.05.2018
(GVBl. S. 198)
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeindeord-
nung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S.
142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes
vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein-
trächtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushaltes.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
- Kompensationsverordnung – KV i.d.F. vom
01. September 2005(GVBl. I S. 624), Verordnung
über die Durchführung von Kompensationsmaß-
nahmen, das Führen von Ökokonten, deren Han-
delbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlun-
gen. Auf Grund des § 6b Abs. 7 Nr. 1 bis 11 und
des § 50 des Hessischen Naturschutzgesetzes in
der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145),
zuletzt geändert durch Gesetz vom
- 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305)
Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Le-
bensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch ge-
wachsenen Artenviel falt; Schutz, Pflege, Entwicklung oder
Wiederherstellung ihrer Biotope und ihrer sonstigen Lebens-
bedingungen.
Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten muss im räum-
lichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sein. Soweit erforder-
lich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen fest-
gesetzt werden.
Beschädigungs-, Zerstörungs-, Verschlechterungs- und Zu-
griffsverbote für besonders bzw. streng geschützte Arten.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnah-
men) sind so zu gestalten, dass sie zur Verwirklichung der
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege und damit zur Verbesserung der jeweiligen
Schutzgüter beitragen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Be-
kanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Ggf. Durchführung artenschutzrechtlicher CEF-
Maßnahmen im Vorfeld (externe
Kompensationsmaßnahmen)
- Anpflanzen/Erhalt von Einzelbäumen
- Reduzierung der versiegelten Flächen und Anlage
von Grünflächen und straßenbegleitenden
Gehölzflächen sowie Gewährleistung derer
sachgemäßen Pflege
- Dachbegrünung
- Vermeidungsgebot und Beschädigungs-, Zerstö-
rungs-, Verschlechterungs- und Zugriffsverbote für
besonders bzw. streng geschützte Arten z.B. durch
ökologische Baubegleitung
Boden und Fläche
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634)
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl. I
S. 3786)
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.05.2018
(GVBl. I S. 198)
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeindeord-
nung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl I S.
142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes
vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
- In Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz
(ROG) i.d.F. vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des
Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ge-
ändert worden ist
Begrenzung von Neuversiegelungen von Böden. Sparsamer
und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wie-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und In-
nenentwicklung.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, insbe-
sondere durch den Eintrag von Stoffen. Böden so erhalten,
dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.
Ermöglichen einer standortgerechten Vegetationsentwick-
lung. Vermeidung von Bodenerosionen.
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom
17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch
Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. Sep-
tember 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist
- In Verbindung mit der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli
1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 3
Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017
(BGBl. I S. 3465) geändert worden ist
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktio-
nen des Bodens. Hierzu sind schädliche Bodenveränderun-
gen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch
verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren
und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
ist zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beein-
trächtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit
wie möglich vermieden werden.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
- Innerstädtische Nachverdichtung auf bereits
versiegeltem und überprägtem Gelände
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 13
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Be-
kanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu-
letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Sparsamer Umgang mit Boden und Fläche durch
Festlegung Versiegelungsgrad und Überprüfung
nach Abschluss der Baumaßnahmen
- Schutz des Oberbodens während der Bauphase
standortgerechte Vegetationsentwicklung durch
Pflanzungen
Wasser
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-
mentes und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie,
WRRL) vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-
schaft im Bereich der Wasserpolitik
Oberirdische Gewässer: Erreichen eines guten ökologischen
und chemischen Zustands, gutes ökologisches Potenzial und
guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder
künstlichen Gewässern, Verschlechterungsverbot.
Grundwasser: Erreichen eines quantitativen und chemischen
Zustandes, Umkehr von signifikanten Be lastungstrends,
Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen, Verschlechte-
rung des Grundwasserzustandes verhindern.
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.
Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Arti-
kel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S.
2254)
Vorsorge für den vorbeugenden Hochwasserschutz; vor allem
durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalte-
flächen und Entlastungsflächen. Vermeidung der Vergröße-
rung und Beschleunigung des Wasserabflusses zum Schutz
vor Hochwasser.
Schutz von Grundwasservorkommen vor Verunreinigung und
Erhalt oder Erreichen eines guten chemischen und mengen-
mäßigen Zustands.
Vermeidung von Änderungen des Grundwasserspiegels.
Schutz der Oberflächengewässer vor Gewässerverunreini-
gung und Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes
bzw. Erreichen eines guten chemischen Zustands im Rahmen
ihrer Bewirtschaftung.
Sparsame Verwendung von Wasser.
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) vom 03.06.2014 – 4 CN 6.12 – bedarf der Bebau-
ungsplan keiner Genehmigung gemäß § 78 Abs. 2 WHG. Al-
lerdings sind die Genehmigungsvoraussetzungen als Belange
des Hochwasserschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB in
der Abwägung zu berücksichtigen. Außerdem bedarf jedes
Vorhaben im Plangebiet einer wasserrechtlichen Genehmi-
gung gemäß §§ 78 Abs. 3 WHG, 45 Abs. 3 Satz 1 HWG.
- Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom
14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl.
I S. 366)
Die Grundwasserneubildung darf durch Versiegelung des Bo-
dens oder andere Beeinträchtigungen der Versickerung nicht
wesentlich eingeschränkt werden.
Sparsamer Umgang mit Wasser.
Niederschlagswasser soll verwertet und in geeigneten Fällen
versickert werden.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Be-
kanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Hochwasserangepasste Bauweise und
Berücksichtigung der hochwasserschutzrechtlichen
Belange
- Ausschließen von Kontaminationen durch
angepassten Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
- Keine Beeinträchtigung der
Grundwasserneubildung durch Versickerung
anfallenden Regenwassers über Rigolen oder
Dachbegrünung
- Keine Verschlechterung des Zustandes von
Oberflächengewässern
- Ausgleich von Retentionsflächen
Klima / Luft
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634)
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gem. § 1a Abs. 5
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen-
wirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Kli-
mawandel dienen, Rechnung getragen werden.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von Gebieten mit
günstigen klimatischen Wirkungen, insbesondere Wald sowie
Luftaustauschbahnen.
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, besonders
durch regenerative Energienutzung.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Sicherung und Entwicklung der räumlichen Erfordernisse zur
Reinhaltung der Luft. Schutz der Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Ent-
stehens von Immissionen.
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603)
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Luftverunreinigungen, Vorsorge zur Erzielung ei-
nes hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Verwendung heller Oberflächenbeläge
- Erhaltung von Flächen mit klimatischer Ausgleichs-
und Luftleitfunktion
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie
kleinerer Grünflächen als Beitrag zu
lokalklimatischen Klimabedingungen
- Entwicklung von Flächen zur Begünstigung von
Verdunstungskühle (Dachbegrünung,
Wasserflächen)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 15
Landschaft und Erholung
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei
der Planung.
Vermeidung der Zerschneidung der freien Landschaft und von
Waldflächen, insbesondere durch Zusammenfassung von
Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben.
Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit so-
wie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhaltung
und Entwicklung von Kulturlandschaften. Beeinträchtigungen
des Erlebnis- oder Erholungswerts der Landschaft sind zu ver-
meiden.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S.
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Festsetzungen im Bebauungsplan zum Anpflanzen
von Bäumen
- Prüfung der Pflanzungen und Dachbegrünung im
Satzungsgebiet
Mensch einschließlich menschliche Gesundheit
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634)
Gewährleistung des Wohls der Allgemeinheit und Sicherun g
einer menschenwürdigen Umwelt durch nachhaltige städte-
bauliche Entwicklung. Erhalt und Entwicklung geeigneter Frei-
räume im siedlungsnahen Umfeld.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Schutz der Allgemeinheit vor Lärm. Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung vor Luftverunreinigung. Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hin-
sichtlich des Entstehens von Immissionen
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603)
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.
- DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen
Planung als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse.
Verringerung von Beeinträchtigunge n insbesondere am Ent-
stehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in
Form von Lärmvorsorge und –minderung.
- Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherr-
schung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährli-
chen Stoffen, zur Änderung und anschließenden
Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Text
von Bedeutung für den EWR (Seveso-III-RL)
Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen
und Begrenzung der Unfallfolgen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 16
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Prüfung der durchgeführten Lärmprognose zwecks
Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse und
Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zur
Minimierung visueller und akustischer Störreize
Kultur- und Sachgüter
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634)
Orts- und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und zu
entwickeln.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaften. Erhalt histo-
risch geprägter und gewachsener Kulturlandschaften in ihren
prägenden Merkmalen. Für die Eigenart oder Schönheit ge-
schützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Bodendenk-
mäler sind zu erhalten.
- Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211).
Kulturdenkmäler (Bodendenkmäler, Gesamtanlagen, Grünan-
lagen, …) sind zu schützen und zu erhalten. Es ist darauf hin-
zuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raum-
ordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kultur-
landschaft einbezogen werden.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S.
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Gestaltung und Einbindung der Denkmäler in den
Bebauungsplan
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen
Allgemeine Grundsätze (Städtebau)
„Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustrukturen unter
Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weitgehender
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 17
Vermeidung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtumbaus als auch
der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an die Be dürfnisse von Familien,
aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte
Ausgrenzung Behinderter ist zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz
bedeutender historischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“
(LEP 2000).
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP)
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist das Vorha-
bengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planu ngsgebiet eine hohe Be-
deutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes Ziel
der Standortverbesserung wird eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt.
Ein sparsamer und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und
Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt.
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 2018):
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grünstrukturen werden u.a.
wie folgt beschrieben:
Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich verbessert
werden. Dazu gehören der Schutz der Land schaft, die Sicherung der natürlic hen Ressourcen und
die Verbesserung der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche Be-
deutung haben historische Ensembles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum prä-
gen.
Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für neue Bauge-
biete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzuneh-
men. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne der Zielsetzung
einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“.
Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der Arbeits -
und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.
Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche des O 32 als „Wohnbaufläche“ (s. Abb. 2 , orange gefärbte
Flächen) und als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ und „Kulturelle Einrich-
tungen“ (s. Abb. 2, rot gefärbte Flächen) aus. Das Gelände des geplanten Besucherzentrums befindet sich
im Bereich für Gemeinbedarfsflächen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 18
Im Norden und Süden des Geltungsbereiches sind die Flächen weiterführend als Wohnbebauung ausgewie-
sen. Die Flächen für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbereich und treffen dort
auf die ausgewiesene Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“.
An der östlichen Grenze verlaufen die Bahnschienen, die als Verkehrsfläche des ÖPNV ausgewiesen sind.
Im Süden- und Südosten des Geltungsbereiches grenzt eine ausgewiesene Grünfläche mit „Öffentlichen und
privaten Sportanlagen“ an. Auch die Wasserfläche „Großer Woog“ befindet sich in dieser Grünfläche, west-
lich der Sportanlagen . In Gelb dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Dieburger Straße und Landgraf -
Georg-Straße. Gleichzeitig weist der LP diese Grünflächen als „Grünzug“ und „Erhalt / Schutz von grün auf
Bauflächen“ im Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Außen-
bereich aus (s. Abb. 2). In der Leit bildkarte des Landschaftsplanes (2003) wird der Bereich als „Erhalt /
Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ und im Flächennutzungsplan (2006 ) als „ausgewählte Grünver-
bindung“ ausgewiesen. Die „Grünverbindung Olbrichweg“ stellt ein Bindeglied zwischen der „Grünverbin-
dung Erich-Ollenhauer-Promenade“ und dem „Grünzug Oberfeld -Rosenhöhe“ dar. Die Grünflächen sollen
als Hauptfuß- und Radwegeverbindung entsprechend weiterentwickelt werden.
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2006
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 19
Landschaftsplanerische Entwicklungsziele (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Stand 2003)
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwicklungspriori-
täten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und Prioritätensetzung,
die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
Tier- und Pflanzenwelt
Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum - und Gehölzbestände auf privaten und öffentlichen
Frei- und Bauflächen, weitere Ergänzung durch Baum - und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrü-
nungen.
Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt.
Boden
Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und Lebensraumfunk-
tionen in Form von privaten und öffen tlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Re-
gulations- und Lebensraumfunktionen durch Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern.
Wasserhaushalt
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Nieder-
schlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Nieder-
schlagsversickerung.
Klima
Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen (öffentliche
und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.).
Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert
Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum
zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze).
Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhistorisch bedeut-
samen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen.
Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer Wegebeziehun-
gen.
Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 20
Landschaftsplan - Entwicklungskarte
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine
„Verbesserung von Grün auf den Bauflächen“ im nördlichen und südöstlichen Bereich vorgesehen.
Das Gebiet, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, ist sowohl als „Ausgewählte Grün-
verbindung / Grünzüge“ weiter in Richtung Osten als auch als „Erhalt / Schutz von Grün auf Bauflä-
chen“ ausgewiesen. Dort soll eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Grünflächen „Erich-
Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Oberfeld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 21
Landschaftsplan - Leitbildkarte Entwicklungsprioritäten
Nach der Leitbildkarte ist das Gebiet (s. Abb.5) für
die „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ (im Norden und Süden des Gebietes),
„Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen“, „Biotopergänzungsflächen im Sied-
lungsbereich“ und „Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ (im Bereich des geplanten
Besucherzentrums) ausgewiesen.
Im Geltungsbereich selbst sind keine Natura 2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Landschafts- oder Natur-
schutzgebiete ausgewiesen. Nördlich, außerhalb des Geltungsbereiches entlang der Dieburger Straße, be-
findet sich Darmstadts älteste Platanenallee, welche als Naturdenkmal geschützt ist. Innerhalb des Geltungs-
bereichs ist die entlang des Spessartrings verlaufende Allee nach § 13 HAGBNatSchG in Verbindung mit
§ 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“ unter Schutz gestellt.
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 22
Einzelne Kulturdenkmäler sowie die Gesamtanlage der ehemaligen Künstlersiedlung stehen unter Denkmal-
schutz. Die denkmalgeschützten Gebäude und Strukturen im Geltungsbereich des Bebauu ngsplanes wer-
den unter Kapitel 2.10 genauer beschrieben.
Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost
Im Nordosten des Geltungsbereichs existiert in einem Teilbereich s eit 1974 der Bebauungsplan O 13 Mat-
hildenhöhe Ost. Für dessen Geltungsbereich wurde durch den Magistratsbeschluss im April 2018 eine Ver-
änderungssperre erteilt und soll mit dem Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost aufgehoben bzw. ersetzt
werden l (s. Abb. 6). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt.
Das geplante Gebäude im Nordosten, wo sich heute der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht reali-
siert. Gleiches gilt für die Hotelgebäude im Süden und die Spielplatzf läche mit angrenzendem Kindergarten
in der Mitte des Plangebiets O 13.
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974)
Baumschutzsatzung und -kartierung
Für den Geltungsbereich gilt die „Satzung zum S chutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (Laub-
bäume) bzw. 80 cm (Koniferen) gemessen in 1 m Höhe unter Schutz stellt. Das Baumkataster der Stadt
Darmstadt dokumentiert dazu alle Bäume im öffentlichen Raum mit Angaben zur Größe, Ausprägung bzw.
Vitalität. Die im Kataster geführten Bäume wurden nachrichtlich übernommen. Darüber hinaus wurden alle
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 23
weiteren Baumstandorte der privaten Freiflächen erhoben und in Biotopbestandsplänen (Anhänge 4 und 5)
dargestellt. Wichtige Eigenschaften wie Größe und Vitalität werden neben der Art in tabellarischer Form im
Baumverzeichnis (Anhang 2) dokumentiert und dargelegt. Die neun Bäume an der südlichen Grenze des
Plangebiets an der Erbacher Straße wurden nachrichtlich aus dem Bebauungsplan übernommen.
Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden
Die Grundlagen zur Bestimmung und Bewertung der im Geltungsbereich vorkommenden Schutzgüter wer-
den nachfolgend aufgeführt:
Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbestandes nach dem Baumkataster der Wissenschafts-
stadt Darmstadt (öffentlichen Flächen) mit Kartierung der halb-öffentlichen bzw. privaten Grünflächen
durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau -Bartfelder+Ing. (Erfassung und Bewertung
aller Bäume im Gebiet nach Art, Höhe, Kronen - und Stammdurchmesser, Vitalität und besonderer
Merkmale (s. Anhänge 1 und 3)
Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung, Stand: 2005
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Abs. 1, 5 und 7 (Fledermäuse, Vögel und
(Tot-)Holzkäfer) durch naturplan vom 07.03.2019
Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für Ge-
wässer- und Auenökologie GbR 2017)
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Stand 2006
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 32 „Mathildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt
Darmstadt: Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019)
Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte etc.) Institut
für Klima- und Energiekonzepte (2016)
Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Stand 2018): Umweltatlas,
Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer
Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (Stand 2018)
Auskunft des Kampfmittelräumdienstes Regierungspräsidium Darmstadt. Stel lungnahme vom
12.06.2018
Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS -Abfrage HLNUG am
10.06.18)
In der folgenden Tabelle werden die Untersuchungsmethoden abgebildet.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 24
Tabelle 4: Untersuchungsmethoden
Schutzgut Wirkfaktor Bewertung
Mensch und Ge-
sundheit
Immissionen (Lärmimmissionen, Luft-
hygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz)
Verweis auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und
Lufthygiene
Lärm: verbal-argumentative Bewertung der Grundlagen
Tiere Schutzstatus Auswertung der Angaben aus dem Artenschutzfachbei-
trag von naturplan vom 07.03.2019
Pflanzen
(Biotoptypen
und Bäume)
Biotopfunktion, Wertigkeit
Verbal-argumentative Bewertung nach Kriterien wie
Strukturvielfalt, Habitateignung, Biotopverbindungsfunk-
tion und Grad der anthropogenen Überprägung; Zur Be-
wertung wurden beispielhaft die Biotopwerte den Nut-
zungstypen nach Hessischer Kompensationsordnung ge-
genübergestellt
Biologische Viel-
falt Wertigkeit des Geltungsbereichs Zusammenführung der Bewertungen der Tiere und Pflan-
zen
Boden und Geo-
logie
Lebensraumfunktion, Filtervermögen
Altlasten
Rückstände von Kampfmitteln
Auswertung der Grundlagen; Versiegelungsgrad, physi-
kalisch-chemische Beschaffenheit, Vorbelastungen
Fläche Art der Bodennutzung, Flächenver-
brauch
Bewertung nach Versiegelungsgrad, Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose, Berücksichti-
gung
Wasser
Einflüsse auf
Oberflächengewässer
Grundwasser
Auswertung der Grundlagen (Oberflächengewässer sind
nicht vorhanden): Grad der Versiegelung/Überbauung,
Abschätzung der Vorbelastungen, potentielle Stoffein-
träge, Grundwasser-Flurabstand, Retentionsvermögen
Klima Gefahr der Überwärmung
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; Grad der Versiege-
lung, Kaltluftproduktion und deren Austausch
Lufthygiene Schadstoff- und Feinstaubbelastung
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; verbal-argumenta-
tive Bewertung
Landschafts-
bzw. Stadtbild Vielfalt, Eigenart und ästhetischer Wert
Aufnahme und Bewertung des Bestands, Vergleich des
Basisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Ausma-
chen der gliedernden Elemente
Kultur- und
Sachgüter Dokumentation, Information Auflistung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude
im Planungsgebiet
Wechselwirkun-
gen Summierung der Ergebnisse aus den einzelnen Schutzgütern, Kumulation
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 25
2 BESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BASISSZENARIO) IM WIRKUNGS-
BEREICH DES BAULEITPLANS
Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-j BauGB und
§ 2 UVPG beschrieben. Ziel der Umweltprüfung ist es dabei, die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
darzustellen und auf deren Erheblichkeit abzuprüfen.
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst liegt im Übergangs-
bereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands (vgl. Abbildung 7).
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit
Haupteinheitengruppe 23 Rhein-Main-Tiefland
Haupteinheit 230 Messeler Hügelland
Naturraum 230 Messeler Hügelland
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 26
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald):
Die südöstlichen Stadtteile gehören zum Vorderen Odenwald. Dieser nördlichste Ausläufer des kristallinen
Odenwaldes ist gegenüber der Rheinebene ein tektonisch herausgehobener Grundgebirgsstock, der entlang
einer nach Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das im Süden steil aus dem Rheintal
aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher werdender Höhenrücken zum Traut-
heimer Wald, der in den spornartig angesetzten Bessunger Rücken mündet. Dieser als „Darmstadt-Bessun-
ger Rücken“ bezeichnete Naturraum reicht als südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum (Mathil-
denhöhe) und ist heute überbaut (Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Stand 2003).
Mensch und Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens- und Wohnqualität
haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasserschutz
(s. auch Angaben zu Schutzgütern Klima, Luft und Klimawandel, Boden und Fläche und Wasser und Anga-
ben zum sachgerechten Umgang mit Abwässern und Abfall).
2.2.1 Lärm
Die DIN 18005-1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen. Es handelt sich
dabei nicht um Grenzwerte. Sie sind vielmehr als sachverständige Konkretisierung der Anforderung an den
Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen im Einwirkungs-
bereich von Straßen- und Schienenwegen ist die Einhaltung dieser Orientierungswerte anzustreben.
Bestand
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan (Bericht Nr. 19-2842, Dr. Gruschka Inge-
nieurgesellschaft, 2019) kann als Hauptlärmqu elle der Spessartring, der Fliedlerweg ausgemacht werden.
Hier kann es tagsüber zu Zeiten des Berufsverkehrs vorkommen, dass der Straßenlärm nach VBUS (24h -
Pegel (LDEN) [dB (A)]) bei bis zu 65 dB liegt. Gerade der Kreuzungsbereich zwischen der Dieburger Straße
und des Spessartrings ist diesen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Entlang de r Dieburger Straße sind
Werte von bis zu ca. 60 dB(A) gemessen worden (s. Abb. 8 ). Damit wird der Orientierungswert für allg.
Wohngebiete von tags 55 dB(A) um 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) überschritten. Dies bezieht sich auf die straßen-
seitigen Fassaden, die straßenabgewandten Bereiche weisen keine Überschreitung des Orientierungswer-
tes für Tageszeiten auf.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 27
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG
Vorbelastungen
Insbesondere entlang der Dieburger Straße, des Spessartringes und des Fiedlerweges bestehen erhöhte
Lärmbelastungen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) (s. Abb.8).
Tiere
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 Abs. 1 des
BNatSchG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 von naturplan (2019) durchgeführt. Dabei
wurden unter anderem auch alle relevanten Habitate/Quartiere mit den vorkommenden und potentiell dort
vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. Das Gebiet wurde auf Vögel, Fledermäuse
und Totholzkäfer untersucht.
Bestand
Da der ca. 8,7 ha große Geltungsbereich durch die lockere Bebauung einen relativ hohen Anteil von Freiflä-
chen bietet, stellt er für viele Arten einen Lebensraum bereit. Während die Freiräume zwischen den neueren
Bebauungen eher strukturarme Flächen mit einzelnen Gehölzpflanzungen darstellen, sind die Gartenanla-
gen der privaten und villenartigen Gebäude als struktur- und baumreich einzustufen.
Spessartring
Olbrichweg
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 28
Junge Baumbestände bestehend aus heimischen Laubbäumen sind auf einigen Flächen zu datieren . Hier
ist das rund 0,5 ha große „Wäldchen“ östlich des Hochschulgebäudes, das durch die Hochschule temporäre
Holzbauten aufweist und regelmäßig als kult ureller Veranstaltungsort genutzt wird, zu erwähnen. Eine ca.
0,15 ha große Fläche nordöstlich des Hochschulgebäudes stellt ebenfalls einen jungen Gehölzbestand dar,
dessen Strukturen ebenfalls wie die des „Wäldchens“ als Lebensraum für Vögel dienen. Ältere Bäume in
öffentlichen wie auch privaten Flächen bieten zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel und stellen potentielle
Sommerquartiere für Fledermäuse dar. Alte Ross-Kastanien befinden sich auf dem Gelände des Biergartens
(Dieburger Straße/ Spessartring), östlich des Hochschulgebäudes stehen ältere Platanen u nd eine Berg -
Ahorn-Allee führt zwischen Spessartring und den Bahnschienen entlang.
Im Geltungsbereich des O 32 und dessen Umfeld wurden insgesamt 24 Vogelarten festgestellt. Darunter
haben 12 Vogelarte n ihr Revierzentrum im Vorhabengebiet und 16 Arten können als Brutvögel eingestuft
werden. Unter den Brutvögeln befinden sich Höhlenbrüter wie Kohl- und Blaumeise (Parus major, Parus
caerulus), aber überwiegend Arten, die jedes Jahr neue Nester anlegen wie Amsel (Turdus merula), Grünfink
(Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) und Ringeltaube (Columba palumbus). Die vie-
len Freiflächen im Norden des Gebietes werden von Haussperlingen (Passer domesticus), Ringeltauben
(Columba palumbus) und Elstern (Pica pica) zur Nahrungssuche genutzt . Eine auffallend stark vertretene
Art im Gebiet ist der Haussperling mit vier Kolonien und einer Kolonie in unmittelbarer Nähe des Vorhaben-
gebietes. Er benötigt ausreichende Hecken oder ähnliche Strukturen, die genügend Versteckmöglichkeiten
für eine Anzahl von Nestern bieten können. Wichtige Flächen im Gebiet sind vor allem die Bereiche südlich
des Seitersweges. Sein Erhaltungszustand ist ungünstig-unzureichend, auf der Roten Liste befindet sich die
Art auf der Vorwarnliste. Von Amseln (Turdus merula), Mönchsgrasmücken (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen
(Erithacus rubecula ) und Zilpzalps (Phylloscopus collybita ) sind R eviere nachgewiesen worden . Sie sind
wegen ihrer Nahrungsanfor derung in der Brutzeit auf genügend naturnahe Strauch - und Baumstrukturen
angewiesen. Der Stieglitz (Carduelis carduelis) wurde nur ei nmal im Gebiet beobachtet , doch eignen sich
die Strukturen auch für ihn als Brutrevier. Da die Vogelbeobachtungen eine relativ gleich mäßige Dichte im
Gebiet aufweisen, lässt dies auf eine hohe Strukturvielfalt schließen. Nur im Bereich der Großbauten und
der Parkplätze im nordwestlichen Teil des Gebietes wurden weniger Vögel vermerkt. Eine höhere Dichte von
Vögeln wurde hingegen in dem „Wäldchen“ auf dem Osthang und an der Platanen-/Kastanien-Allee im Osten
beobachtet. Dies lässt auf eine in Städten verhältnismäßig hohe Anzahl von Nistmöglichkeiten schließen,
außerdem bilden solche Strukturen ein gutes Nahrungsangebot und wichtigen Lebensraum für Arten, die
sich von Insekten oder Beeren bzw. Samen ernähren. Die Brutvogelarten des gesamten Bereiches des O
32 sind hessenweit mit über 10.000 Brutpaaren vertreten. Das Gebiet und dessen Umfeld werden mit einer
durchschnittlichen Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen angesehen. Bedeutende Lebensräume für
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 29
meist Siedlungs- bis Waldvogelarten bilden hierbei das „Wäldchen“ und die im Osten befindliche Allee. Es
wurden drei Fledermausarten im Vorhabengebiet und dessen unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am
stärksten vertretene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygma-
eus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die nur vereinzelt zu datieren war. Als wichtige s
Jagdhabitat für Zwerg- und Mückenfledermaus sind die Grünflächen der Bebauungen im Norden des Gebie-
tes zu nennen. Auch die gehölzreiche Fläche hinter den Gebäuden und der Bereich des Fußweges entlang
der Allee werden stark von den zwei Fledermausarten genutzt. Der Rest des Gebietes wird hingegen relativ
gering genutzt. Es lässt sich vermuten, dass die hohe Dichte der Zwergfledermaus in manchen Bereichen
auf nahegelegene Quartiere zurückzuführen ist. Gerne nutzen sie Spalten und Nischen an Gebäuden, die
einige Gebäude durchaus bieten. Die Mückenflede rmaus nutzt ebenfalls solche Gebäudestrukturen als
Quartiere. Höhlenbäume oder andere Strukturen, die sich als Fledermausquartier eignen, sind nur sehr ge-
sondert festgestellt worden. Die Zwergfledermaus befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand un d
ist ebenso wie die Mückenfledermaus beständig in reicher Individuenzahl vertreten. Als Sommerlebensraum
kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu, vor allem für die Zwergfledermaus.3
Das große Kellersystem der alten Brauerei an der Dieburger Straße, welches sich weitläufig unter dem Bier-
garten und dessen Gebäude sowie der Dieburger Straße erstreckt, ist durch seine Bedeutung als Winter-
quartier für die Darmstädter Fledermausarten (hinzu kommen die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii),
das Braune Langohr (Plecotus auritus) und die Bartfledermaus (Myotis brandtii, Myotis mystacinus)) hervor-
zuheben. Sichere Nachweise des Kellers als Winterquartier gibt es vom Braunen Langohr und Zwergfleder-
mausarten. Durch die alten Strukturen gibt es viele Nischen, darüber hinaus bilden entscheidende Faktoren
wie Temperatur und Luftfeuchte eine sehr hohe Eignung des Kellers als frostfreies Winterquartier. Im Winter
2018/2019 fand durch DIEHL4 eine Begehung des Kellers statt, es konnten jedoch keine Nachweise für eine
derzeitige Nutzung erhoben werden. Dies kann jedoch mit den milden Temperaturen des Winters zusam-
menhängen. DIEHL nimmt an, dass der Brauereikeller in harten Wintern für mehrere tausend Individuen un-
terschiedlicher Arten als Winterquartier dient. Zu berücksichtig en ist die Instabilität des Gewölbekellers, an
mancher Stelle bricht das Material bereits heraus.
Es kamen keine Hinweise oder Nachweise auf bedeutende Holzkäferarten zu Stande. Im Gebiet befinden
sich kaum bedeutsame Altbäume oder Totholz, relevante Saftbäume konnten ebenfalls keine nachgewiesen
3 Naturplan (2019) Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost
4 Die Ergebnisse der Untersuchungen durch DIEHL liegen zum Zeitpunkt der Offenlegung des Entwurfs noch nicht vor.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 30
werden. Das einzige Stück Totholz wies keine Spuren von Käfern oder deren Fraßfeinde n auf. Auf schwär-
mende adulte Tiere wurde geachtet, doch auch diese wurden nicht gesic htet. Somit stellt der Vorhaben be-
reich des O 32 keinen wichtigen Lebensraum für (Tot-)Holzkäfer dar.
Im Zuge des Artenschutzbeitrags wurden weitere, besonders geschützte Tierarten als nicht relevant betrach-
tet. In der Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung für den benachbarten Bebauungsplan O 31 (Institut
für Gewässer- und Auenökologie GbR 2016) wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer
aufgefunden, dennoch konnte ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Igel und Eich-
hörnchen. Durch die unmittelbare räumliche Nähe der beiden Bebauungspläne können diese Aussagen ent-
sprechend übernommen werden.
Tabelle 6: Vorkommende Arten und Schutzstat us (besonders geschützt bzw. streng geschützt nach BNatSchG, gem.
Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019)
Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG,
gem. Vogelschutzrichtli-
nie VS-RL)
Erhaltungszustand
Hessen
Bemerkung
Breitflügelfledermaus Epptesicus serotinus Streng geschützt günstig
Einzelbeobachtun-
gen, evtl. auch in
Keller
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii Streng geschützt
Ungünstig bis unzu-
reichend
In Keller
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus Streng geschützt günstig In Keller
Wasserfledermaus Myotis daubentonii Streng geschützt günstig In Keller
Fransenfledermaus Myotis natteri Streng geschützt günstig In Keller
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrel-
lus Streng geschützt günstig Auch in Keller
Mückenfledermaus Plecotus auritus Streng geschützt Auch in Keller
Braunes Langohr Verspertilio murinus Streng geschützt günstig In Keller
Amsel Turdus merula Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Blaumeise Parus caeruleus Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Buchfink Fringilla coelebs Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 31
Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG,
gem. Vogelschutzrichtli-
nie VS-RL)
Erhaltungszustand
Hessen
Bemerkung
Buntspecht Picoides major Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Eichelhäher Garrulus glandarius Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Elster Pica pica Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Gartengrasmücke Sylvia borin
Besonders geschützt, VS-
RL
günstig
Grünfink Carduelis chloris Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Grünspecht Picus viridis Streng geschützt, VS-RL günstig
Haussperling Passer domesticus Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
10-15 Brutpaare,
am benachbarten
Ausstellungsge-
bäude weitere 8-10
Paare
Hausrotschwanz Phoenicurus
ochruros
Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Kleiber Sitta europaea Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Kohlmeise Parus major Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Kormoran Phalacrocorax carbo Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Gefährdete Zugvo-
gelart nach Art. 4.2
(gemäß Tamm und
VSW 2004)
Mauersegler Apus apus Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Mehlschwalbe Delichon urbicum Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Mönchgrasmücke Sylvia atricapilla Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Rabenkrähe Corvus corone Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 32
Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng ge-
schützt nach BNatSchG,
gem. Vogelschutzrichtli-
nie VS-RL)
Erhaltungszustand
Hessen
Bemerkung
Ringeltaube Columba palumbus Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Rotkehlchen Erithacus rubecula Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Stieglitz Carduelis carduelis Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Turmfalke Falco tinnunculus Streng geschützt, VS-RL günstig
Zaunkönig Troglodytes tro-
glodytes
Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Zilpzalp Phylloscopus col-
lybita
Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Vorbelastungen
Die verkehrs- und bewegungsintensive innerstädtische Lage des Planungsgebietes schließt ein Vorkommen
von Wildtieren, welche aufgrund ihrer Lärm- und Störungsempfindlichkeit auf möglichst naturnahe Habitate
angewiesen sind, nahezu aus. Lediglich kulturfolgende Tierarten können sich an einem solchen Standort
etablieren. Die Avifauna ist durch den innerstädtischen Verkehr nur g ering belastet, sieht man von der Die-
burger Straße und dem Spessartring ab. Die Grünanlagen der Wohnbebauungen und öffentlichen Grünflä-
chen werden gering bis stark überwiegend von Fußgängern frequentiert.
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne Besiedlung im Planungsgebiet ein typischer Perlgras-Bu-
chenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. Aufgrund der intensiven gärtnerischen als auch baulichen Nutzung
des Gebietes über die Dauer vieler Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte kommen im Geltungsbereich überwie-
gend Siedlungsbiotope in Form von privaten Gärten, öffentlichen und halb-öffentlichen Grünflächen vor .
Bestand
„Arten und strukturarme Hausgärten “ dominieren als Biotoptyp im Planungsgebiet, oft in Form von ar-
tenarmen Rasenflächen der Freianlagen. „Arten- und strukturreiche Hausgärten“ sind ebenfalls in einer
großen Fläche vorhanden. Einige der Flächen wei sen Zustände der Sukzession mit z.T. beachtlichem
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 33
Baumbestand auf, darunter auch der ca. 0,7 ha große Bereich der Hochschul e, der sich im vorge sehe-
nen Welterbegebiet befindet. D as geplante Besucherzentrum soll unterhalb des Ausstel lungsgebäudes
platziert werden. Dort hat sich eine kleine Waldfläche von 0,5 ha entwickelt, welche eine wichtige Funktion
in der räumlichen Grün- und Biotopvernetzung darstellt und einige erhaltenswerte Bäume aufweist. Eine als
wertvoll einzustufende Biotopfläche ist die „Arten - und strukturreiche Hausgärten“-Fläche mit einem Baum-
bestand südlich angrenzend des Hoetgerweges.
Die Fläche befindet sich zwischen der Erich-Ollenhauer-Promenade im Westen und der östlich gelegenen
Rosenhöhe. Eine wichtige Grünverbindung, welche Biotope im Innenstadtbereich mit Biotopen im Außenbe-
reich verbindet und auch als Kaltluftschneise fungiert, ist der rückwärtige Bereich der Gartenanlage des Alice-
Hospitals. In Verbindung mit dem Platanenhain der Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und Erich-
Ollenhauer-Promenade stellt dieser eine wichtige Ost -West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar ,
welche durch den Osthang geschlossen wird.
Im Gebiet befindet sich eine Allee entlang des Spessartringes, diese ist nach § 13 HAGBNatSchG und § 30
BNatSchG ein gesetzlich geschützter Biotoptyp. Andere nach § 30 BNatSchG „Geschützte Biotoptypen“ sind
im Planungsgebiet keine vorhanden , gleiches gilt für Naturdenkmale. Die Verteilung bzw. Ausprägung der
unterschiedlichen vorzufindenden Biotoptypen wird im Einzelnen in Kapitel 1.3 Tabelle 1 dargelegt.
Baumbestand
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Planungsgebietes mit rund 523 Bäumen als relativ hoch dar (da-
von 420 heimisch und 103 nicht heimisch). Als sehr wertvoll sind die großgewachsenen Baumbestände
im östlichen und südöstlichen Bereich des Hochschulgebäudes zu bewerten . Dieser Laubbaumaltbe-
stand ist u.a. gerade für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier wichtig. Gleichzeitig geht von diesem Groß-
baumbestand eine visuelle Wirkung a us, die sich im Gebiet positiv bemerkbar macht. Die Einzelbewer-
tung der Bäume wurde nach Stammumfang, Höhe, Breite, Vitalität und besonderen Merkmalen durchgeführt
und kann aus Anhang 1 - Pflanzliste - entnommen werden.
Vorbelastungen
Generell lassen sich die im Geltungsbereich vorkommenden Pflanzen - und Gehölzstrukturen aufgrund der
momentanen Nutzung als vielfältig beschreiben, da naturnahe Biotoptypen wie z.B. spontane oder verwil-
derte Gebüsche und Hecken und Bäume im Gebiet vorhanden sind .
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 34
Biologische Vielfalt
Bestand
Die Mehrheit der im U ntersuchungsgebiet brütenden Vogelarten gehört zu den allgemein häufigen und un-
gefährdeten Arten. Jedoch sind fünf Vogelarten, deren Erhaltungszustand ungünstig bis unzureichend ist,
im Planungsgebiet und dessen unmittelbarem Umfeld festgestellt worden. Meist sind die vorkommenden
Arten Siedlungs- und Waldvogelarten, für die vor allem das auf dem Osthang befindliche „ Wäldchen“ und
die im Osten verlaufende Allee als reviergeeigneter Lebensraum zu erwähnen ist. Die Grünflächen dazwi-
schen und die gehölzreichen Flächen hinter den Bebauungen im Norden sowie der Bereich des Fußgänger-
weges entlang der Allee im Osten dienen Fledermäusen als Nahrungshabitat. Einige ältere Gebäude weisen
Quartierspotentiale auf, doch ist als strukturreiche Besonderheit des Gebietes das Kellersystem der alten
Brauerei an der Dieburger Straße zu nennen.
Im Bereich der Pflanzenvorkommen sind typ ische Pflanzen innerstädtischer Bereiche und in den Gärten
vorkommende Arten im Gebiet anzutreffen. Der Baumbestand stellt sich gerade in den Bereichen mit älteren
Großbäumen als sehr wertvoll dar.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine allgemeine Kartierung von Flechtenarten vor5. Eine Kartie-
rung von Flechten ist jedoch nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass Flechten sich an alten Baumbestände n wiederfinden. Generelle Felslebensräume oder
altes Mauerwerk kommen im Geltungsbereich nicht vor. Der Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt
–einschließlich flechtenbewohnender Pilze führt als beispielhafte Lokalitäten eines Flechtenvorkommens in
Darmstadt, die Ahornhalle am Spessartring, sowie de n Eingangsbereich mit Ahornallee des Parks Rosen-
höhe auf, die jeweils in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs liegen. Ein Vorkommen von Flechten-
arten für den Geltungsbereich wird konkret jedoch nicht genannt. Um dennoch ein Vorkommen bzw. eine
Zerstörung von Flechtenarten auszuschließen werden unter Minimierungs - bzw. Vermeidungsmaßnahmen
bei der Entnahme von Gehölzen Hinweise für den Umgang bei einem Vorkommen von Flechtenarten gege-
ben (s. Kap. 5.1).
5 Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt –einschließlich flechtenbewohnender Pilze 2015; Botanische Vereinigung für Na-
turschutz in Hessen (BVNH)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 35
Vorbelastungen
Ein Großteil der Flächen besteht aus nahezu- bis völlig versiegelten Flächen. Doch auch Vegetationsflächen
sind stark vertreten. Das Verhältnis von artenarmen gärtnerischen Anlagen und strukturreichen Grünflächen
ist ausgeglichen.
Boden und Fläche
2.6.1 Boden und Geologie
Generell steht der As pekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flächen bei m Schutzgut Boden im Vor-
dergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktion,
das Landschaftsbild sowie auf die Pflanzen- und Tierwelt bzw. auf die biologische Vielfalt.
Bestand
Das Plangebiet liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). Infolge einer
andauernden Stadtentwicklung mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie des Ausbaues von Straßen - und
Kanalsystemen ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenverhältnisse vielfach gestört bzw. groß-
flächig verändert sind. Der Bodenviewer-Hessen weist den nordwestlichen Teil des Planungsgebietes als
„Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken“ mit Braunerden als Besonderheit aus. Der südöstliche Be-
reich ist als „Böden aus Flugsand“ ausgewiesen und weist „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley-Braun-
erden“ auf.
Vorbelastungen
Aktuell ist das Gebiet durch Versiegelungen, Teilversiegelungen, Um - und Aufschüttungen anthropogen
überprägt. Die Gartengrundstücke der Wohnbebauungen und Gartenanlagen, die z.T. verwilderten Grünflä-
chen in der Nähe des Hochschulgebäudes , sowie die begrünten Einf riedungen sind nicht versiegelt und
stellen zusammen fast die Hälfte des Geltungsbereichs dar.
Altlasten
Eine Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18)
konnte für die Bereiche, in denen bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen eindeutigen
Nachweis über Altlasten erbringen. Einige Grundstücke sind als Altstandorte eingetragen. Altstandorte sind
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen
umgegangen worden ist. Allein die Eintragung eines Grundstückes als Altstandort begründet noch ni cht ei-
nen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 36
Kampfmittel
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine Abfrage beim Kampf-
mittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stellungnahme vom 12.06.2018 lautete dabei
wie folgt:
„Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das
im Lageplan näher bezeichnete Gelände i n Teilbereichen in einem Bomben abwurfgebiet befindet. Die be-
lasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu
einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der
geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grunds tücksflächen bis in
einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden.
Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auf füllungen, Versiegelungen oder sonstige mag-
netischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingrei-
fenden Bauarbeiten erforderlich“ (Regierungspräsidium Darmstadt 2018).
2.6.2 Fläche
Bestand
Das Schutzgut „Fläche“ gilt es nach Zerschneidung, Versiegelung und Flächenumwandlung im Vergleich
zum Ausgangszustand zu bewerten. Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawandel und Anfällig-
keiten des Projektes gegenüber Unfällen bzw. Katastrophen ist hinzuweisen. Dabei ist immer eine Einschät-
zung abzugeben, ob eine Nutzungsänderung negative Einflüsse auf die Schutzgüter haben kann. Die Flä-
chen im Plangebiet sind zum Wohnen, als Sonderbauflächen der Hochschule und als Flächen für den
Gemeinbedarf für kulturelle Zwecke ausgewies en. In einem Bereich werden Kleingärten in eine öffent-
liche Grünfläche umgewandelt, was keine grundlegende Nutzungsänderung bedeutet. Die im Bebau-
ungsplan vorgesehene Nutzung entspricht einer geringen, angepassten Verdichtung des Gebietes. Für
die neuen Gebäude, Stellplätze und begleitende Anlagen wie Wegeverbindungen wird zusätzliche Flä-
che versiegelt.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 37
Vorbelastungen
Insgesamt ist das Plangebiet bezogen auf seine innerstädtische Lage nur zu einem relativ geringen Teil
unversiegelt.
Wasser
Bestand
Das Grundwasser ist hydrologisch an die nördliche Oberrheinebene angebunden. Nach der Standortkarte
Hessen wird die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s mit einer mittleren Ergiebig-
keit pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährli che Versickerung liegt bei rund 0 -50 mm/a. Grund-
wasserflurabstände werd en gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der HL NUG in einer Tiefe von
ca. 20 - 25 m beschrieben.
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer (Fließ - und Stillgewässer) vorhanden. Schutzgebiete
für Gewässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges offenes Fließgewässer
ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu nennen. Wasserschutzgebiete sind
im Geltungsbereich keine vorhanden.
Vorbelastungen
Bedingt durch die bauliche Überprägung (inklusive Unterkellerung) sind die Grundwasserverhältnisse im Ge-
biet gestört. Hinweise auf aktuelle Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorbelastungen sind
durch die vorhandenen Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdungen sind jedoch nicht bekannt.
Klima und Lufthygiene
Klima
Versiegelte Bereiche können das lokale Klima negativ beeinträchtigen. Asphaltierte bzw. gepflasterte Flä-
chen können sich stark aufheizen und zu thermischen Sperren führen, die eine Beeinträchtigung der lokalen
Windaustauschsysteme zur Folge haben.
Bestand
Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemäßigten
Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Odenwal d. Je nach Wetterlage kommen die
Windströmungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher Richtung. Die mittlere Wind-
geschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 38
Das Planungsgebiet profitiert klimatisch von seinem im Vergleich zur Gesamtstadt als relativ hoch zu be-
schreibenden Baum- bzw. Grünbestand. Die Gartenanlagen, der hohe Baumbestand an der Allee und am
Bahndamm am Osthang dienen der Frisch - und Kaltluftentstehung, ebenso wie der unbebaute Osthang.
Dennoch weist der Geltungsbereich überwiegend eine „moderate Überwärmung“ auf (s. Abb. 9).
Vorbelastungen
Die vorhandenen Grünstrukturen, besonders die Bereiche mit einem hohen Baumbestand haben eine Be-
deutung als klimaaktive Freiflächen mit Ausgleichsfunktion und sind daher gegenüber einer weiteren Bebau-
ung zu schützen bzw. zu sichern. Für die Bereiche, in denen dies nicht möglich ist (Osthang), muss an
anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden.
Lufthygiene
Bei Neuregelungen der Europäischen Union (EU) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurden u.a.
in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen neue Zielwerte bzw. Grenz-
werte festgelegt. In der Verordnung werden für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO 2), Stickstoffdioxid
(NO2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (CO) Immissionsgrenzwerte und für die Luftschad-
stoffe Ozon und Partikel (PM 2,5) Zielwerte festgelegt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 39
überschritten werden sollen. Konkrete Messungen im Planungsgebiet sind kei n Bestandteil dieser Beurtei-
lung.
Bestand
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz ,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann der motorisierte Individualverkeh r (MIV) an der Dieburger
Straße, dem Spessartring und des Fiedlerweges als Hauptemissionsquelle für das Gebiet angegeben wer-
den. Durch den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadtbe-
reiche bzw. auch in den Planungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 ( Feinstaubkonzentrationen > PM10
μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder Bronchi-
tis auslösen können.
Vorbelastungen
Das Planungsgebiet ist insbesondere entlang der Dieburger Straße und am Spessartring durch Luftschad-
stoffe vorbelastet. Die Grünstrukturen im Gebiet tragen durch ihre Filterfunktion zur Entlastung der Schad-
stoffe im Gebiet aktiv bei.
Landschafts- bzw. Stadtbild
Bestand
Beim Planungsgebiet handelt es sich um ein innerstädtisches Wohnviertel mit Zeilen-, Block- und Einzel-
hausbebauung. Die Siedlungsstruktur lässt sich insgesamt als heterogen beschreiben und wird durch den
hohen Baumbestand und die Freiflächen aufgelockert . Im Westen prägen das Hochschulgebäude und der
dahinter ersichtliche Hochzeitsturm, welcher sich außerhalb des O 32 befindet, das Stadtbild.
Eine wichtige Grünfläche , welche den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist das Gebiet
östlich des Hochschulgebäudes. Es liegt zwischen der sich im Westen befindenden Erich -Ollenhauer-Pro-
menade und der östlich gelegenen Rosenhöhe. In Verbindung mit dem Altbaumbestand zwischen dem Hoet-
gerweg und Olbrichweg („Grünfläche Olbrichweg“) stellt dieser eine wichtige Ost -West-Verbindung für den
gesamten Stadtraum dar. Die Gartenanlagen mit ihrem wertvollen Altbaumbestand sind prägende Elemente
des Landschafts- bzw. Stadtbildes in Nachbarschaft zum Gesamtensemble der Mathildenhöhe.
Vorbelastungen
Das Gebiet lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Wohnbebauung , der Gartenanlagen und dem Hoch-
schulstandort als relativ heterogen beschreiben. Blickbeziehungen zum Gesamtensemble der Mathilden-
höhe werden immer wieder durch Bebauungen unterbrochen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 40
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz)
Bestand
Das Planungsgebiet schließt sich unmittelbar an das Gebiet der Mathildenhöhe an, das ab 1897 mit histori-
schen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden bebaut wurde. Das Areal rund um den Hochzeitsturm wurde
als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz
HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Der Teil des Plangebietes, in dem das Besucherzentrum errichtet
werden soll, befindet sich noch innerhalb dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage (s. Abb. 10 hellrot hin-
terlegte Fläche). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens sind im Geltungsbereich außerdem ein Gebäude
sowie die historische Mauer im östlichen Teil der Dieburger Straße und die historischen Kellerstrukturen als
Kulturdenkmale (§ 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz) nach der Denkmaltopografie der Wissensch afts-
stadt Darmstadt ausgewiesen (s. Abb. 10 dunkelrote Markierungen).
Abbildung 9:^ Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen -Konzeption Mathildenhöhe,
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009
Ateliergebäude mit Ateliergarten
Das im Olbrichweg 8 -10 stehende Gebäude wurde 1914 errichtet und 1944 teilweise zerstört . Es ist von
Albin Müller für die letzte Ausstellung der Künstlerkolonie, die Mietshauszeile, entworfen worden und sollte
einen Prototyp eines bürgerlichen Wohnhauses repräsentieren. Im zweiten Weltkrieg wurden Teile des Ate-
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 41
liergebäudes gemeinsam mit den anderen Bauwerken der Mietshauszeile zerstört. Weiterhin blieben Bruch-
stücke des Ateliergartens erhalten: Verborgen unter der Rasendecke befinden sich n och Pflastersteine. An
Stelle der Mietshausbebauung befindet sich heute das Gebäude des Fachbereichs Gestaltung der Hoch-
schule Darmstadt, auch die Räumlichkeiten des Ateliergebäudes werden heute von der Hochschule genutzt.
Felsenkeller mit Futtermauer
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von der alten Brauerei
Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25 m langen Hauptkeller, einige Seitenkeller, eine
gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete Gänge. Die Kellerdecke, die sich im Bereich des Hauptkel-
lers in einer Höhe von 4 m befindet, ist teilweise mit Entlastungsbögen gestützt oder ist gemauert.
Die nördliche Einfriedung dieser alten Brauerei entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls unte r Denk-
malschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen Grundstücksbegrenzung
der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten.
Felsenkeller
Die Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkeller befindet sich
in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Kellerräume weisen bis zu 5 m hohe Räume
auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, der über 11 m hohe „Eisdom“.
Vorbelastungen
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie die teilweise Zugehörigkeit zum Gesam-
tensemble sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Das Kellersystem unterhalb der Dieburger Straße weist
jedoch eine gewisse Instabilität auf. Die Weiterentwicklung der Gebäude und ihrer Gärten sowie hinzukom-
mende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, um keine negativen Beeinträchtigungen zu
erwirken.
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse werden die Ebenen der Fol gewirkungen, Wirkungsketten, Sum-
mationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt abzuprüfen, ob durch die Störung einzel-
ner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefüge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können.
Bestand und Vorbelastungen
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im B ereich bisher unversiegelter Flä-
chen und der damit einhergehenden Beseitigung von Grünflächen und Gehölzen. Dies hat sowohl Auswir-
kungen auf die Pflanzen wie auch auf Tiere, Boden, Fläche und Wasser.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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3 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN DES BASISSZENARIOS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung
Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den Vorbelastungen die vorhabenbezogenen Wirkungen bzw.
Wirkfaktoren auf den Geltungsbereich bzw. auf umgebende Räume abzuprüfen. Am Ende dieses Kapitels
werden die wesentlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung noch einmal in einer Tabelle
(s. Tab. 7) zusammengefasst.
3.1.1 Mensch und Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens- und Wohnqualität
haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasserschutz.
Als Hauptlärmquelle ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) zu nennen. Mit einer Erhöhung des Anlieger-
bzw. des Anlieferungsverkehrs ist im Gebiet durch die Errichtung des Besucherzentrums nur im geringen
Maße zu rechnen. Die Stadt sieht ein Shuttlebus -System vor, welches die Besucher von einem Parkplatz
außerhalb des Gebietes (Ostbahnhof) zur Mathildenhöhe bzw. zum Besucherzentrum befördert. Durch Shut-
tlebusse und ein evtl. erhöhtes Verkehrsaufkommen wird es vermutlich zu einem gewissen gesteigerten
Lärmeintrag kommen. Auch erhöhte Emissionen können durch ein verstärktes Aufkommen von Shuttlebus-
fahrten entstehen. Anliegerverkehr, der sich ggf. durch eine Nachverdichtung ergibt, wird sich entlang der
Dieburger Straße, des Spessartrings und des Fiedlerweges nicht bemerkbar machen, da eine Vorbelastung
bereits in diesem Gebiet besteht.
Die anhand der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastungen weisen an
den der Dieburger Straße und Spessartring/Fiedlerweg zugewandten Fassaden gemäß der DIN 18005
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abgewandten Bereichen
können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) eingehalten werden. Gemäß der Schalltech-
nischen Untersuchung zum Bebauungsplan, Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019)
sollten bei Neubauten von Wohnungen in Schlaf - und Kinderzimmern passive Lärmschutzmaßnahmen ge-
troffen werden.
Während der Bauarbeiten ist mit einem erhöhten Lärmaufkommen sowie mit weiteren baubedingten negati-
ven Auswirkungen wie der Emission von Stäuben zu rechnen.
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3.1.2 Tiere
Aus dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (naturplan 2019) geht für die Tierarten Vögel
(Habitat- und Baumhöhlenpotential) und Fledermäuse (Jagdhabitate, Gebäudepotential und Baumhöhlen/-
spaltenpotential) ein Konfliktpotential in Folge von Baumaßnahmen hervor. Die städtebauliche Nachver-
dichtung im Bereich des Osthanges hat diverse Fällungen von teils alten und ökologisch wertvollen Bäumen
zur Folge. Der Gehölzbestand dort ist vor allem für die Avifauna ein zentraler Lebensraum im Vorhabenge-
biet. Einen weiteren Habitatschwerpunkt für Vögel bildet die Allee im Osten durch ihren älteren Baumbe-
stand. Diese soll nach Süden, im Bereich der Kleingartensiedlungen, erweitert werden und stellt in Zuku nft
potentielle Habitatmöglichkeiten dar. Das gesamte Gebiet zeichnet sich durch seinen für Stadtverhältnisse
hohen, vielfach älteren Baumbesatz aus. Für alle Neubauten müssen Bäume gefällt werden. Durch die Bau-
arbeiten kommt es zu erhöhtem Lärmaufkommen, welches auf die Vögel eine vergrämende Wirkung haben
kann. Die ansässigen Arten sind hauptsächlich jene, die oft in Siedlungsbereichen leben. Auch die Vorbe-
lastungen des Stadtgebietes sind zu beachten.
Die Jagdgebiete der Fledermäuse (Grünflächen im nördlichen Gebiet sowie der Allee-Bereich) werden kaum
von den städtebaulichen Maßnahmen tangiert. Durch die Erweiterung der Allee im Südosten ergibt sich ein
Potential für neue Jagdhabitate . Durch die Fällung vieler für Fledermä use potentiell geeigneter Quartie rs-
bäume entsteht hier ein Konf liktpotential, welches durch entsprechende Maßnahmen verringert werden
muss. Durch Abriss- und Bauarbeiten im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße) entstehen Erschütte-
rungen, die negative Auswirkungen auf den darunterliegenden ehemaligen Brauereikeller hervorrufen kön-
nen. Dieser Keller stellt eine große Bedeutung für Fledermäuse dar, auch für Arten, die nicht direkt im Gebiet
erfasst wurden. Daher sollte dieser vor Umsetzung geplanter Maßnahmen gründlich auf Statik und Fle der-
mausarten sowie Individuendichte geprüft werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Win-
terquartiersräume sind zu treffen.
Um mögliche Habitaträume im Vorfeld zu identifizieren, sollten vor dem Eingriff tiefergehende Untersuchun-
gen auf Quartie rstandorte von Vögel - und Fledermäusen durch geführt werden . Weitere besonders ge-
schützte Tierarten wie Bilche, Eichhörnchen, Igel oder Blindschleichen könnten im Planungsgebiet vorkom-
men. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen, der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der Bau-
felder betreffen Individuen und Habitate von besonders geschützten Arten.
Auf die Vogelpopulationen kann das massive Roden von Gehölzstrukturen und älteren Bäumen eine nega-
tive Auswirkung mit sich führen. Für die Fledermäuse stellen l ediglich die Bauarbeiten im Bereich des Kel-
lersystems ein Gefahrenpotential dar. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig, um ein en Verbotstat-
bestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 auszuschließen.
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3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
Durch die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Entwicklungsflächen wird es zu einem Verlust an
Vegetation, vor allem von Gehölzstrukturen und (älteren) Bäumen kommen. Der Baumbestand mit einigen
erhaltenswerten Gehölzen wird im Rahmen der baulichen Nachverdichtung reduziert werden (s. Anhang 3).
Durch das im Norden geplante Baufeld werden wahrscheinlich 11 Bäume gefällt werden müssen, für das
Besucherzentrum am Osthang werden voraussichtlich rund 95 Bäume wegfallen. Für die Nachverdichtung
im Süden werden mindestens 11 Bäume gerodet werden müssen, für Neugestaltung zwischen Seitersweg
und Erbacher Straße voraussichtlich 3 Bäume. Hinzu kommen evtl. Fällungen für Zuwege zu den Flächen
und Rodungen und/oder Baustelleneinrichtungen.
Somit ist mit einer Mindestanzahl von 1 20 zu fällenden Bäumen zu rechnen. Die Neupflanzung der zu ro-
denden Gehölze wird nur in geringem Maße im Geltungsbereich möglich sein. Für die erhaltenden Bäume
müssen Schutzvorkehrungen während der Bauzeit vorgenommen werden.
Bezüglich der neu entstehenden Grün- und Kompensationsflächen sowie der zusätzlichen Anpflanzung von
Bäumen beispielsweise am Verbindungsweg im Osten ist mit einer Aufwertung zu rechnen.
3.1.4 Biologische Vielfalt
Da sich der Schwerpunkt der Nachverdichtung in einem Grünzug mit verbindender Funktion befindet und die
Habitatstruktur durch die Rodungen reduziert wird, ist mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität im
Gebiet zu rechnen.
3.1.5 Boden
Grundsätzlich wird durch die geplante innerstädtische Nachverdichtung in Form der Ausweisung baulicher
Entwicklungsflächen der Bodenschutzklausel nach § 1a Abs.2 BauGB entsprochen und dem Grundsatz, mit
Grund und Boden sparsam umzugehen, Rechnung getragen. Zwar werden für die Nachverdichtung unver-
siegelte Flächen beansprucht, allerdings besteht in dem Gebiet bereits eine gewisse Vorbelastung aus der
Vergangenheit.
3.1.6 Fläche
Auf den versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen wird es durch die städtebauliche
Nachverdichtung und Umgestaltung von Flächen zu einer ergänzenden Nutzung kommen. Der Bereich
des Osthanges ist momentan durch den Hochschulbetrieb fußläufig stark frequentiert, besonders in den
Sommermonaten nutzen die Studenten und andere Bürger die Fläche zu Freizeit- und Erholungszwecken.
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Die schattenspendenden Baumbereiche sind in dieser Zeit provisorisch mit Paletten und anderen Materialien
zu einem Aufenthaltsort gestaltet worden, dort finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt. Durch das
Besucherzentrum, welches im westlichen Bereich des Osthanges entstehen soll, ist mit einem erhöhten fuß-
läufigen Besucheraufkommen zu rechnen. Trotz eines Besucherlenkungs- bzw. Tourismusverkehrssystems
mit Shuttlebussen ist mit einem gewissen erhöhten Verkehrsaufkommen um den Bereich des Besucherzent-
rums, wie auch auf der gesamten Mathildenhöhe zu re chnen. Somit findet auf de r Osthang-Fläche keine
wirkliche Nutzungsänderung statt, auch wenn dort zusätzliche Grünfläche in Anspruch genommen wird.
An der Dieburger Straße befin det sich derzeit ein Biergarten. Auf dieser Fläche soll eine Nachverdichtung
mit Wohnungsbau ermöglicht werden, so wie es nach dem derzeitigen FNP ausgewiesen ist. Der südöstliche
Bereich des Planungsgebietes wird momentan als Kleingartenfläche genutzt, hier soll die Allee am Spess-
artring samt Fußweg weitergeführt werden. Zudem ist eine Neuordnung der bestehenden Stellplatzflächen
dort vorgesehen. Im FNP ist die Fläche für Wohnen aus gewiesen. Der Bereich wird zu einer öffentlichen
Grünfläche umgestaltet. Hier kann mit einer Aufwertung der Fläche gerechnet werden.
3.1.7 Wasser
Die vorgesehenen Bauflächen befinden sich auf überwiegend unversiegelten Flächen. Durch eine zuneh-
mende Versiegelung können negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen. Niederschlagswas-
ser kann so auf weniger Fläche versickern. Teilweise werden die Neubauten mit Dachbegrünungen verse-
hen. Mit dieser Festsetzung des Bebauungsplans wird zumindest ein Teil des Niederschlagwassers länger
in der Fläche gehalten.
Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen Grundwasserleiter
mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Empfind-
lichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau - und Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beein-
trächtigung des Grundwassers beispielsweise durch den Ei ntrag von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen
als grundwassergefährdende Stoffe verhindern.
Insgesamt ist mit einer geringen Verschlechterung im Gebiet zu rechnen. Mit der Einhaltung der im B -Plan
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtig ungen zu erwarten. Oberflächengewässer
werden durch die Planungen nicht tangiert.
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3.1.8 Klima und Lufthygiene
Das „Wäldchen“ des Osthanges bildet einen wesentlichen Grünanteil im Gebiet mit positiven klimatischen
Auswirkungen. Durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Versiegelung und Rodung von Ge-
hölzen im Gebiet ist mit einer Verschlechterung des Mikroklimas in diesem Bereich zu rechnen. Die negati-
ven Auswirkungen können zum Teil durch Kompensations - und Neupflanzungen wie u.a. Dachbegrünung
ausgeglichen werden. Die neuen Gebäude entstehen in einer Flucht zum Hochschulgebäude, sodass durch
die Stellung des Besucherzentrums keine Verschlechterung von Kaltluftströmungen für die Gesamtstadt zu
erwarten sind. Die bauliche Nachverdichtung in den anderen Bereichen des Gebietes wird vermutlich keine
klimatische Veränderung mit sich führen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch das Besucherzent-
rum sind höhere Schadstoffbelastungen in dem Bereich nicht auszuschließen.
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist mit
keinen relevanten Verschlechterungen des Stadtbildes zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass eine
potentiell angedachte Nachverdichtung im Bereich des Welterbegebietes eine für das Gebiet ansprechende
und maßvolle Architektur beinhalten und keine negativen Einflüsse auf Blickbeziehungen o.ä. haben wird.
Bei den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen und dem grundsätzlichen Ziel d es B-Plans, das Gebiet ho-
mogen zu gestalten und behutsam zu entwickeln sowie Grünflächen zu ergänzen bzw. neu zu ordnen , ist
mit einer negativen Entwicklung hinsichtlich des Stadtbilds somit nicht zu rechnen. Einer möglichen aus-
ufernden, nicht gebietsverträglichen Nachverdichtung wird durch die entsprechenden Festsetzungen entge-
gengewirkt. Durch den Bau des Besucherzentrums sowie der weiteren Baukörper entsteht vorübergehend
eine Beeinträchtigung des Stadtbildes. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die baulichen Maßnahmen
nicht zu erwarten. Es ist grundsätzlich mit einer positiven Weiterentwicklung des Stadtbildes zu rechnen.
3.1.10 Kultur und Sachgüter
Der denkmalg eschützte Brauereikeller unterhalb der Dieburger Straße kann durch Erschütterungen , die
durch Abbruch- und Bautätigkeiten hervorgerufen wer den, gefährdet werden. Der Keller weist bereits jetzt
Zeichen einer Instabilität auf und sollte vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen sorgfältig auf seine Statik
und Stabilität untersucht werden. Zur Sicherheit sollte auch der andere zentral gelegene Kelle r auf seine
Stabilität geprüft werden. Auf die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes o.g. übrigen denkmalgeschütz-
ten Gebäude und die historische Mauer sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Unter dem Aspekt
der bauhistorischen Erhaltung ist mit einer Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusammenhang
mit der zu erwartenden Auszeichnung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe zu rechnen. Durch den Neubau
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des Besucherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet bzw. für die Gesamtstadt
zu rechnen.
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen
Durch die Versiegelung von Freiflächen, die im Rahmen der baulichen Nachverdichtung einhergeht, sind
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie das Mikrok lima möglich. Da vor allem im Bereich des „Wäld-
chens“ auf dem Osthang nachverdichtet wird, werden viele Bäume gerodet werden müssen. Darunter befin-
den sich auch alte und erhaltenswerte Bäume, die für die Avifauna und Fledermauspopulatio n wichtige Le-
bensräume darstellen.
Auf die Schutzgüter bzw. die Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologischen
Vielfalt ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird es
zu einem Verlust von mindestens 120 Bäumen kommen, dies stellt vor allem auf dem Osthang einen Großteil
des Baumbestandes dar. Der Ausgleich durch Neu- bzw. Kompensationspflanzungen wird im Gebiet selbst
nur bedingt möglich sein.
Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall
Abwasser
Durch die festgesetzte Dachbegrünung wird zumindest ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers auf
der Fläche gehalten, kann dort verdunsten und somit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf eintreten.
Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser ist über d as vorhandene Kanalsystem abzuführen. Die Nenn-
weiten der Kanäle sind für das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgese-
henen Nachverdichtung die Ei nleitung von Niederschlags- und Abwasser keine erhebliche Auswirkung auf
das lokale Kanalsystem haben wird.
Abfall
Die Abfallbeseitigung im Plangebiet ist gesichert. Der Entsorgungsbetrieb wird durch die zusätzlich anfallen-
den Abfälle nicht überlastet.
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels
Wie bereits dargestellt profitiert das Planungsgebiet aktuell von der ausgeprägten Vegetation in den Freiflä-
chen, auch wenn es durch seine baulich geprägten Bereiche ein Überwärmungspotential aufweist. Im Groß-
teil des Gebietes besteht bereits eine moderate Überwärmung, die durch das Umwandeln von Grünflächen
und Vegetationsstrukturen in versiegelte Flächen und Bebauung in Zukunft weiter zunehmen wird.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Durch den Klimawandel wird sich die Temperatur weiter erhöhen und der Unterschied zwischen der wärme-
speichernden, versiegelten Stadt und dem kalt- und frischluftproduzierenden Umland wird sich noch verstär-
ken. Demnach ist jede weitere Versiegelung im Planungsgebiet auf lange Sicht zu vermeiden.
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die im Bebau-
ungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des Niederschlagswassers auf der Fläche zurückge-
halten werden. Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf Grünflächen versickern kann, wird
in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an seine Gren-
zen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelastung ist durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
jedoch nicht zu rechnen.
Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen klimawandelbe-
dingten Hochwassergefahr nicht auszugehen.
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen
Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert und Einrich-
tungen wie das Besucherzentrum errichtet. Grünflächen werden neu geordnet.
Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Einrichtungen sind keine gefährlichen
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung für d ie Bevölkerung
erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe oder produzierendes Gewerbe aus-
gemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren.
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
Würde der Bebauungsplan O 32 nicht au fgestellt werden, müssten baulichen Vorhaben nach § 34 BauGB
beachtet werden, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile regelt. Eine übergeordnete einheitliche Regelung zur Weiterentwicklung des Geltungsbereichs mit des-
sen kulturellen Standorten wie der Mathildenhöhe, des Hochschulstandorts (Gestaltung) als auch der wich-
tigen innerstädtischen Wohnbauentwicklung wären nicht gegeben. Im Geltungsbereich wurden die nach dem
rechtsgültigen Bebauungsplan O 13 bis zu si eben Stockwerke hoher Hotelgebäudekomplex nicht realisiert.
Seit dem Magistratsbeschluss zur Veränderungssperre im April 2018 ist dies auch nicht mehr möglich. Dort,
wie im gesamten Bebauungsplan O 13, sind keine Bäume zum Erhalt festgesetzt, lediglich ein Pflanzgebot
für Baumgruppen. Dies ist vermutlich den Umstand geschuldet, dass der Plan aus dem Jahre 1974 stammt
und sich die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Bebauungspläne seitdem grundlegend verän-
dert haben.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet ohne den Bebauungsplan O 32 hetero-
gener entwickeln würde. Außerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben in
Anspruch genommen und weitere wertvolle Gehölze gerodet werden würden, welche durch Flächenauswei-
sungen und dessen Festsetzungen im aktuellen Bebauungsplanentwurfs O 32 Mathildenhöhe Ost eines ge-
wissen Maßes an baulichen Entwicklungsflächen bzw. der Festsetzung von Grün - und Freiflächen einge-
grenzt werden können. Neue Gebäude sind auf denselben Flächen vorgesehen, welche gemäß O 13 bebaut
werden könnten, sie ziehen aber aufgrund ihrer geringeren Größe und Höhe vergleichsweise weniger nega-
tive Auswirkungen auf das Stadtbild und die Mathildenhöhe nach sich. Der Schutz der Denkmale und des
Gesamtensembles könnte ohne den Bebauungsplan O 32 nicht gewährleistet werden.
Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen
Im Zuge der Freimachung der Baufelder werden Vegetationsdecken abgetragen und Gehölze gerodet. Beim
Bau von Neubauten oder bei den Abrissarbeiten von Gebäuden und baulichen Anlagen und deren Beseiti-
gung ist mit starken Lärm- und Staubentwicklungen sowie Bodenerschütterungen zu rechnen, die auch den
denkmalgeschützten Brauereikeller betreffen können.
Durch die zusätzlichen Wohnungen ist mi t der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Gleiches
gilt für den Betrieb des Besucherzentrums.
4 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum sollen mehrere Bebauungspläne festgesetzt
werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt der Blickachsen, der behutsamen Weiterent-
wicklung der bestehenden Wohnbebauung, der Errichtung von touristischen Einrichtungen wie dem Besu-
cherzentrum und der Neuordnung des städtis chen Grundstückes nordöstlich des Hochschulgebäudes und
im südöstlichen Bereich an den Bahngleisen zwischen Seitersweg und Erbacher Straße. Somit ist zwar eine
weitere Bebauung einiger Grundstücke vorgesehen, jedoch in einem verträglichen Ausmaß . Aus ökologi-
scher Sicht ist es sinnvoll, innerstädtische Bereiche nachzuverdichten, um keine neuen Flächen in Anspruch
nehmen zu müssen.
Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Charakter: sie sollen sicherstellen,
dass sich die jeweiligen Pla nungsgebiete nicht in größerem Maße verändern . Somit sind keine weiteren
negativen Auswirkungen zu erwarten, auch wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der
benachbarten Plangebiete miteinschließt.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Arten im vorliegenden Umweltbericht müssen verschie-
dene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Nach § 44 BNatSchG „ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“.
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des
Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier - und Pflanzenarten durch Überwachung
des Handels (…) aufgeführt sind,
b. nicht unter Buchstabe a fallende
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind,
bb. europäische Vogelarten,
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufgeführt sind“.
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.)
Unter den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die,
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2
aufgeführt sind“.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) geschützt.
§ 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und
Vogelschutzgebieten.
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange nach
§ 44 BNatSchG
In Bezug auf die Einhaltung artenschutzrecht licher Belange lassen sich allgemeine Maßnahmen ableiten,
die beispielsweise bei Gebäudesanierungen (vor allem im Dachbereich), Abbruch, Fällen von Bäumen
und Roden von Gehölzbeständen beachtet werden müssen. Der erfolgende Eingriff in mögliche Lebens-
räume, Lebensstätten oder Überwinterungsquartiere, darf die Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 Nr.1-3
BNatSchG nicht verletzen. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenzial, sollten weitestgehend erhalten werden
Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische, standortgerechte Bäume und Gehölze gepflanzt
werden.
Baumhöhlen sind möglichst Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren. Durch
die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschrie-
benen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Risiko für Vögel zusätzlich verringert werden, da dann
die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel können jederzeit selbständig vor dem Eingriff
fliehen. Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern (z.B. Rodungen erst ab
01.12.).
Baumhöhlen sind vor der Rodung auf einen Besatz mit Fledermäusen zu kontrollieren. Wird dabei
ein Besatz festgestellt, ist der freiwillige Auszug der Tiere abzuwarten. Durch die Rodung in dem
Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 28.02. können Tötungen und Verletzungen
von Fledermäusen zusätzlich vermieden werden, da die Fledermäuse sich dann in ihren Winter-
quartieren befinden, welche aus Frostschutzgründen nicht in Gehölzen gewählt werden.
Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen von besonders geschützten Flechten-
arten fachmännisch zu untersuchen. Bei einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind
Teile des Stammes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der näheren Um-
gebung im Gebiet auszubringen.
Bei der Kontrolle der Baumhöhlen ist auch auf einen Besatz von Eichhörnchen oder Garten-
schläfern (gg f. in der Winterruhe) zu achten . Sollten ruhende Gartenschläfer vorgefunden werden,
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ist dies der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. (Es
empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen).
Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit von
gebäudebrütenden Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben- und Überwinterungszeiten von Fleder-
mäusen geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die Möglich-
keit, Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische Baubegleitung). Werden
Fledermäuse vorgefunden, ist auf deren selbständigen Auszug aus dem (Wochenstuben- bzw. Win-
ter-) Quartier zu warten.
Künstliche Ersatzhabitate für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrütende Vogelarten sowie für
Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumliche r Umgebung anzubringen bzw. in neu errichtete
Gebäude einzubauen.
Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holz-
haufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt werden, Soll-
ten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der
Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen.
Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvorkommen in den Kelleranlagen genau zu unter-
suchen. Wichtige, als Habitate dien ende Teilbereiche sowie die Einflugmöglichkeiten und deren
Schneisen sind zu erhalten und freizuhalten.
Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ihrer
Statik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusa mmenbruch dieser Anlagen könnte Fleder-
maus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sollten ca. Mitte
März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von Fle dermäusen in sensiblen Le-
bensphasen zu vermeiden.
Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller haben, eine öko-
logische Baubegleitung hinzugezogen werden.
Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuchtung insektenschonende Leucht-
mittel zu verwenden.
Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasfassaden Vogelschutzglas verwendet werden.
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Bei der Potentialabschätzung6 in Bezug auf ein Vorkommen von geschützten Tier - und Pflanzenarten für
den B-Plan wurden keine konkreten Eingriffe untersucht, so dass konkrete erforderliche Vermeidungs-
maßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn einzelner Baumaß-
nahmen erarbeitet werden müssen.
Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH-
und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB
Der Geltungsbereich beinhaltet oder tangiert keinerlei Natura 2000-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete gemäß
der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 bzw. der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.
April 1979.
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen Beein-
trächtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in
der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle auf Grundlage des Biotopwe rtverfahrens
der hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005 (GVBl. I, S. 624). Die zugrunde gelegten
Flächengrößen ergeben sich au s den Nutzungstypen gemäß Anlagen 1 und 2 (s. Anhang 3; KV-Tabelle
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung).
Gemäß § 1a BauGB ist ein Ausgleich bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurechte bestehen,
nur soweit erforderlich, als dort zusätzliche und damit neue Baurechte entstehen. Im Bereich des bestehen-
den Bebauungsplanes O 13 Mathildenhöhe Ost wurde dieser als Bilanzierungsgrundlage herangezogen, für
den Bereich entlang Spessartring/Fiedlerweg/Erbacher Straße, für den es aktuell keinen rechtkräftigen Be-
bauungsplan gibt, dienen die Bestandskartierungen als Bilanzierungsgrundlage (s. Anhang 5). Neben den
überbauten Flächen wurden die „Pflanzgebote für Baumgruppen“ aus dem Bebauungsplan O 13 als Bilan-
zierungsgrundlage übernommen. Pro Baumgruppe wurden 3 Bäume mit einem Kronendurchmesser von
3 m² in der KV-Bilanzierung (Bestand) zu Grunde gelegt.
6 Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für Gewässer- und Auenökologie
GbR 2017)
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Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 32 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs-/ Ausgleichsbilan-
zierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung auch ohne Umsetzung von Kompens ationsmaß-
nahmen bzw. Baumneupflanzungen zu einem Zugewinn von 150.013 Wertpunkten (WP)7. Die Ausweisung
der Kompensationsmaßnahmenfläche und die Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstau-
den und -gräsern für den Lebensraum im Schatten sowie die Neupflanzung von 55 Bäumen 8 führt zu einer
zusätzlichen Aufwertung von 28.029 WP. Damit ist insgesamt ein Wertpunkteüberschuss von 178.042 WP
zu bilanzieren. Der Überschuss stellt einen prozentualen Anteil von 19,3 % im Vergleich zur gesamten Wert-
punktsumme des Bestandes vor Umsetzung der Maßnahmen dar.
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
Aktuell stellt sich der Baumbestand im gesamten Plangebiet O 32 mit rund 523 Bäumen als relativ hoch dar.
Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen werden voraussichtlich rund 120 Bäume aus dem Bestand
(nicht Bilanzierungsgrundlage!)9 entnommen. Faktisch werden bei der Umsetzung der geplanten Maßnah-
men mehr Bäume gerodet werden, als gemäß der rechtlich gültigen Vorgehensweise in der KV -Bilanz im
Bestand erscheinen. Diese Bäume fallen jedoch auch unter die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt: Ihre Beseitigung muss bei der Stellung des Bauantrages beantragt werden und sie müssen durch
Neupflanzungen ersetzt werden. Durch weitere 55 festgesetzte Neupflanzungen und Pflanzgebote kann der
tatsächliche Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden.
Gegenüber einer Umsetzung oder Beibehaltung des Bebauungsplanes O 13, wären jedoch nach dessen
Festsetzung („Pflanzgebot(e) für Baumgruppen“, s. Kap. 6.1) rund 71 Bäume in dessen Geltungsbereich zu
pflanzen. Real kommen in diesem Bereich jedoch aktuell rund 277 Bäume vor. Es ist daher gegenüber dem
Bebauungsplan O 13 eine deutlich höhere Anzahl an Bäumen im Gebiet zu verzeichnen als ursprün glich in
den Planungen des O 13 vorgesehen waren. Rund Dreiviertel der zu entnehmenden Bäume im Geltungsbe-
reich sind nach der Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt geschützt. Der größte Teil der zu entnehmen-
den Bäume steht auf dem Grundstück des Osthanges. Die Fläche stellt sich als ein über einen längeren
Zeitraum brachliegendes Grundstück dar, auf dem sich über die Jahre ein junger Baumbestand entwickeln
7 Siehe Anhang 3: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessischen Kompensa-
tionsverordnung
8 Im Rahmen der Neuplanungen im Geltungsbereich kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Umweltberichtes nicht abgesehen
werden, wie viele Baumneupflanzungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Baumneu pflanzungen im
Rahmen der Neuplanungen erfolgen.
9 Es wurden analog zu Bilanzierung der Nutzungstypen (Biotope) der rechtsgültige Bebauungsplan O 13 für die Bilanzierung des
Bestandes herangezogen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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konnte. Der Großteil der nicht unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume liegt hier im Bereich des Ost-
hanges. Durch 55, im Bebauungsplan festgesetzte Neupflanzungen und Pflanzgebote, kann der tatsächliche
Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden. Weiterhin verbleiben rund 35 Bäume die nach der städti-
schen Baumschutzsatzung geschützt sind, die es weiterhin zu ersetzen gilt.
Vorhandene Grün- bzw. Kleingartenflächen werden neu strukturiert, qualitativ aufgewertet und neue Wege-
beziehungen werden geschaffen. Dies dient dem Ziel, eine Grünverbindung im Plangebiet herzustellen bzw.
einzelne Grünflächen miteinander zu verbinden. Auf der Grünfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung
„M4“ ist als Kompensationsmaßnahme eine Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstau-
den und -gräsern für den Lebensraum im Schatten vorgesehen. Insgesamt hat die Vernetzung von Grün-
strukturen in Form eines Grünzuges positive Auswirkungen sowohl auf Freizeit - und Erholungsfunktionen
des Plangebietes als auch auf Tiere und Pflanzen im Sinne der Biotopvernetzung.
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung ergibt bereits ohne die
Baumneupflanzungen und die Kompensationsmaßnahme einen Wertpunkteüberschuss. Dennoch sollten
diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, um den realen Verlust auszugleichen, welcher sich von der
Bilanzierung unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 6.1).
Durch die innerstädtische Lage sind vermutlich sämtliche Böden, auf denen bauliche Maßnahmen erfolgen
sollen, nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand vorzufinden. Weiterhin ist auf den neu zu errichtenden (Flach-
) Dachflächen eine Dachbegrünung festgesetzt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass ein Teil des Nieder-
schlagswassers zurückgehalten wird und verdunsten kann. Dies wirkt sich insbesondere auf bereits vor Um-
setzung der Maßnahmen versiegelte Flächen positiv aus. Die Verwendung von wasserdurchlässigen Mate-
rialien bei Bodenbelägen ist ebenfalls positiv zu bewerten. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Bo-
den und Wasser so ausgeglichen werden. Die Bilanzierung ergibt sogar eine En tsiegelung im Plangebiet
von 8,3%.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöhen, was sich
nicht in einem erheblichen Maß auf die Lufthygiene auswirken wird.
Das Landschafts- bzw. Stadtbild wird durch den Bebauungsplan O 32 vor Beeinträchti gungen bewahrt, mit
dem Ziel, das denkmalgeschützte Gesamtensemble Künstlerkolonie Mathildenhöhe einem UNESCO -Welt-
kulturerbe entsprechend zu sichern.
Lediglich die ehemaligen Brauereikelleranlagen könnten bei der Umsetzung der Maßnahmen beeinträchtigt
werden. Durch entsprechende Festsetzungen, welche im folgenden Kapitel enthalten sind, können mögliche
Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB)
Bei der Neuanlage von ö ffentlichen Grünflächen (ausgenommen der Spielplatzfläche und der Kompensati-
onsflächen M4) sind diese gemäß ihrer Festsetzung als Park- und Grünanlagen zu gestalten, zu pflegen und
dauerhaft zu unterhalten. Die Flächen sind zu 70% dauerhaft mit Bäumen, Sträuchern oder bodendeckender
Vegetation zu bepflanzen. Je 200 m² ist ein Laubbaum 1. Oder 2. Ordnung zu pflanzen. Nadelgehölze sind
nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. D abei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der
Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden.
Begründung:
Grünflächen dienen der Bevölkerung als nutzbares Wohnumfeld, bieten Möglichkeiten zur Naherholung und
beeinflussen das Stadtbild positiv. Außerdem wirken sich Grünflächen positiv auf das lokale Klima aus und
stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar.
6.3.2 Private Grünflächen
Bei der Neuanlage von Gebäuden sind die privaten Grundstücksfreiflächen und Gebäudevorflächen nicht
als Arbeits- oder Lagerflächen zu benutzen und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufahrten sind, gärtne-
risch anzulegen, zu bepflanzen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten.
Die Vegetationsflächen der Grundstücksfreiflächen sind zu 20% mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden. Na-
delgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Je angefangene 200 m² nicht überbaubare Grund-
stücksfläche, die durch Baumaßnahmen erschlossen wird, ist mindestens ein einheimischer, standortgerech-
ter Laubbaum entsprechend der Artenempfehlung mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen und zu
erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
Begründung:
Gärtnerisch angelegte Flächen haben du rch ihren Vegetationsanteil positive Auswirkungen auf das lokale
Klima und auf das Stadtbild. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der Biotopvernetzung dienen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24)
SCHUTZ VOR VERKEHRSLÄRMEINWIRKUNGEN
Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen gelten für den aus schalltech-
nischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- Freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der 50 -
dB(A)-Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale sc hallge-
dämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsan-
lage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurteilungspegel fassadenweise der
schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden ( s. Bericht Nr. 19 -2842, Dr.
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt).
6.3.4 Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten.
Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeits-
schutz und Umwelt Darmstadt, De. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Alt-
lastenfragen hinzuzuziehen.
6.3.5 Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebie t und es muss grundsätzlich
vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingrei-
fende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Be-
ginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im Lande
Hessen“ sind zu beachten.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Begründung:
Durch diese Maßnahmen kann der Boden bei eventuell vorgefundenen Verunreinigungen saniert und eine
Gefährdung der Arbeiter/innen während der Bauphase ausgeschlossen werden.
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien (§ 9
Abs. 1 Nr. 23b BauGB)
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige technische Maßnahmen
für die Erzeugung, Nutzun g oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben der jeweils gültigen Energieeinsparungsverordnung
(EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind einzuhalten.
Begründung:
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Klima aus, auf lokaler wie auch auf globaler Ebene.
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
M1 Oberflächenbefestigung
Maßnahme:
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Belange nicht ent-
gegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies-
und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niederschlagswasser in an-
grenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
Begründung:
Der Versiegelungsgrad soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Dadurch wird u.a. der Wasserabfluss
im Gebiet verlangsamt und das örtliche Kanalsystem entlastet.
M2 Schutz des Oberbodens
Maßnahme:
Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden ist nach den §§ 1 und 4 des BBodSchG
Hessen vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens einem Meter
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung an-
zusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden.
Begründung:
Oberboden mitsamt seiner Bodenfunktion soll geschützt und erhalten werden, sowie vor Erosion und Ver-
unkrautung geschützt werden.
M3 Behandlung von Niederschlagswasser
Nach § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, verwertet werden, sofern wasserwirtschaft-
liche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. De Abwasserbese itigungspflicht entfällt für Nie-
derschlagswasser, das verwertet, verrieselt oder versickert wird. Eine Versickerung kann dann zugelassen
werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist und Ver-
nässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe auszuschließen sind.
Begründung:
Anfallendes Niederschlagswasser soll zum Wohle des Schutzgutes Wasser in seinem natürlichen Wasser-
kreislauf gehalten werden. Außerdem trägt die Verdunstung von Niederschlagswasser zu einer Verbess e-
rung des lokalen Kleinklimas bei.
M4 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Maßnahme:
Die öffentliche Grün- und Parkfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung M4 ist mit für den Lebensraum
Schatten typischen Landschaftsgehölzen gemäß Pflanzliste (Anhang 1) zu pflanzen, zu pflegen und dauer-
haft zu unterhalten. Die Gehölzpflanzungen sind mit folgenden Gehölzarten entsprechend den FLL-Gütebe-
stimmungen für Baumschulgehölze auszuführen:
-Bäume 1. und 2. Ordnung: Hochstamm, 2x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang
-Sträucher: 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm, ohne Ballen
Der Anteil der Bäume wird auf mindestens 20% festgesetzt. Zu beachten ist, dass Gehölzpflanzungen in der
Wachstumsruhe in den Monaten Oktober bis April durchzuführen sind.
Die Gehölze sind mit lebensraumtypischen autochthonen Wildgräsern zu unterpflanzen. Die Pflanzung ist in
geeigneter Art zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
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Begründung:
Die Maßnahme dient unter anderem dem Ersatz der am Osthang zu rodenden Gehölze. Außerdem sorgen
die Gehölze für eine Eingrünung und einen Sichtschutz für an öffentliche Flächen grenzende Privatgrund-
stücke. Die Bepflanzung hat positive Auswirkungen auf Klima und Lufthygiene. Wildpflanzen bieten insbe-
sondere Insekten Lebensraum und Nahrung, was positive Auswirkungen auf die aktuell rückgängige Insek-
tenfauna hat. Eine sorgfältig geplante Wildgräser - und Wildstaudenfläche erfordert vergleichsweise wenig
Pflege (z.B. 1 Arbeitsgang pro Jahr), sobald sich die Pflanzen dort etabliert haben
M5 Neupflanzungen heimischer Arten
Zum Ausgleich der verlorengehenden Gehölze sind an den zeichnerisch festgesetzten Standorten heimi-
sche, standortgerechte Neupflanzungen vorgesehen. Freiflächen sollen ebenfalls mit heimischen Arten be-
pflanzt und nur extensiv gepflegt werden.
Begründung:
Durch die Rodung von 120 Bäumen wird der Lebensraum von baumbewohnenden und -nutzenden Arten
dezimiert, daher soll im Anschluss der Bauarbeiten eine Neupflanzung von heimischen Gehölze erfolgen.
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1
Nr. 25a und b BauGB)
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind dauerhaft zu
erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener
Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend Auswahlliste A mit
mindestens 25 cm Stammumfang zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Ei nzel-
bäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 5 m zulässig.
Baumschutzmaßnahmen
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von
Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen.
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Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-Stauden-
dach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,10 m aufweisen. Fens-
ter, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die
Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleis-
ten.
Begründung:
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzeitig der Fauna als Le-
bensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur Rückhaltung und Reinigung von Nieder-
schlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.
Baumschutzsatzung
Für den Schutz des B aumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsatzung) in der jeweils gültigen Fassung
zu beachten.
Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der HessenArchäologie oder der Unteren
Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Begründung:
Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet daraufhin, wie mit dem Bodende nkmal umzugehen ist u nd
stellt dessen Schutz sicher.
6.3.9 Artenschutz
Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten sowie
von besonders geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist danach die Be-
schädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeid-
bare Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von
Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Folgende
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt
sind einzuhalten:
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V1 Erhalt von Gehölzen
Maßnahme:
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet, dass vorhandene Gehölze weitestgehend erhal-
ten bleiben. Der Verlust von Gehölzen würde somit minimiert werden. Von einer vollständigen Rodung der
Fläche ist abzuraten. Baumschutz-Maßnahmen gemäß DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notwendig.
Der Erhalt von Gehölzen ist einer Neupflanzung stets vorzuziehen.
Begründung:
Die Rodung von Gehölzen hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, Biologische Vielfalt, Tiere, Klima und
Lufthygiene und auch auf das Stadtbild, weshalb sie wenn möglich vermieden werden sollte.
V2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte
Maßnahme:
Nach BNatSchG (§39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie Gehölzrodungen die
Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da dieser Zeitraum außerha lb der Haupt-
brutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.
V3 Baumhöhlenkontrollen
Maßnahme:
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine Untersuchung durch
einen Fachkundigen auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten für Fleder-
mäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf
Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet und
die Höhle anschließend verschlossen werden.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss ausge-
schlossen werden.
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V4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss
Maßnahme:
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, Gartenschlä-
fer, gebäudebrütende Vogelarten Der Vorhabenträger hat der Unteren Naturschutzbehörde vor Abriss von
Gebäuden selbstständig einen Nachweis zu erbringen, dass keinerlei Tierbesatz vorliegt.
Begründung:
Die Tötung einzelner Tierindividuen muss ausgeschlossen werden.
V5 Nist- und Quartierhilfen
Maßnahmen:
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrüter bzw. für
Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen.
Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen.
Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfe oder ein
Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.
Begründung:
Erhaltung der Kohärenz bzw. des Angebots von Habitaten für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrü-
tende Vogelarten sowie für Fledermäuse und Schaffung einer frühzeitigen Ausweichmöglichkeit zur Erhal-
tung der Nist- und Brut- und Überwinterungsmöglichkeiten.
V6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung
Maßnahme:
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt wer-
den; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel oder Blindschleichen während der
Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen
festzulegen.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.
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V7 Untersuchung des Fledermausbestandes im Brauereikeller
Maßnahmen:
Der Fledermausbestand im Brauereikeller muss vor Umsetzung von Baumaßnahmen eingehend im Hinblick
auf das vorhandene Artenspektrum und tatsächliche Individuenzahlen untersucht werden. Dies sollte bei
geeigneten Witterungsbedingungen (kalter Winter!) erfolgen. Für Fledermäuse besonders wichtige Bereiche
der Kellersysteme sind zu ermitteln und entsprechend zu schützen.
Begründung:
Im Bereich des Biergartens an der Dieburger Straße werden neue Baufelder zur Verfügung gestellt. Unter-
halb dieses Areals erstreckt sich ein Teil des alten Brauereikellers, der wegen seines Klimas und Größe ein
großes Potential als Winterquartier für Fledermäuse bietet. Durch die eingehende Untersuchung des Fleder-
mausbestandes kann dieser gezielt geschützt werden.
V8 Sicherung/Erhalt der Einflugmöglichkeiten in den Brauereikeller
Maßnahmen:
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. Die Einflugschneisen sind
von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
Begründung:
Der Brauereikeller muss für Fledermäuse weiterhin als Habitat nutzbar sein.
V9 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßnahmen im Brauereikeller
Maßnahme:
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauereikeller weist einen instabil wirkenden Zustand auf und
sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen werden. Die Auswirkungen von Bau-
maßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens er-
mittelt werden. Aus dieser Untersuchung ergeben sich evtl. weitere Vermeidungs- und Sicherungsmaßnah-
men.
Begründung:
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Ein Einsturz des Brauereikellers würde die Zerstörung wertvoller Fledermausquartiere bedeuten, bei der eine
Tötung einzelner Individuen sehr wahrscheinlich ist. Auch aus Sicht des Denkmalschutzes sollte dies unbe-
dingt verhindert werden.
V10 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen)
Maßnahme:
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur außerhalb der Über-
winterungszeiten, Erkundungs-, Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeit-
raum für solche bauliche n Tätigkeiten liegt zwischen ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres
Zeitfenster).
Begründung:
Die Störung streng geschützter Arten (Fledermäuse) muss zu diesen Zeiten ausgeschlossen werden.
V11 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller
Maßnahme:
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit Einfluss auf den Brauereikeller ist die Betreuung
durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die Pläne
in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die Baumaßnahmen in Bezug auf
die oben beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7).
Begründung:
Eine ökologische Baubegleitung dient de r Absicherung des Vorhabens gegenüber Verbotst atbeständen
nach § 44 BNatSchG.
V12 Reduktion von Lichtemissionen
Maßnahme:
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden (Natriumdampf-Hochdruck-
oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel mit vollständig gekapseltem Lampenge-
häuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach unten auszurichten.
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Begründung:
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Wegen und im Bereich von zusammenhängenden Ge-
hölzstrukturen ist zum Schutz von Insekten und Kleintieren zu vermeiden.
V13 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag
Maßnahmen:
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von
mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden.
Begründung:
Vogelschlag und die Tötung von artenschutzrechtlich geschützten Tierarten wird verhindert.
7 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfah rens erarbeitete Umweltbericht. Maß-
nahmen zum Monitoring sind keine geplant.
8 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des Bebauungs-
planes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsbereiches nicht möglich. Der
Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadt verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am
Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2. Weltkrieges nicht bebaut wurde und brachge-
fallen ist. Bezüglich der waldartigen Vegetation, die sich dort etabliert hat, wurden artenschutzrechtliche An-
forderungen im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur Baurechtschaffung als durchführbar angesehen. Für die
Realisierung der aufgezeigten Maßnahmenvorschläge sind somit keine Alternativen vorgesehen.
9 HINWEISE AUF SCHWIER IGKEITEN, LÜCKEN ODE R FEHLENDE ERKENNTNI SSE HINSICHT-
LICH DER ANGABEN
In Kap. 1.4 werden alle verwendeten Gutachten zur Bestandsaufnahme dargelegt. Kenntnislücken können
ausgeschlossen werden.
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10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Im Rahmen des Welterbeantrags soll die Gesamtanlage Mathildenhöhe zum UNESCO-Weltkulturerbe
erklärt werden. Ziel der Stadtentwicklung ist es dabei, die Pufferzone um das Nominierungsgebiet durch
Bauleitplanungen zu sichern und für zukünftige Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang
zu bringen. Zur Sicherstellung des Ensembleschutzes soll u.a. der Bebauungsplan „O 32 Mathildenhöhe
Ost“ dafür Sorge tragen , dass bauliche Veränderungen in der direkten Umgebung mit den Ziele n der
Stadtentwicklung einhergehen. Das insgesamt rund 8,7 ha große Gebiet umfasst überwiegend Wohnbe-
bauungen in Form von Zeilen -, Block- und Einzelhausbebauungen. Im Westen befindet sich ein Gebäude
der Hochschule. Südlich dieses Gebäudes schließt sich der Osthang an, eine brachgefallene Sukzessions-
fläche, auf der sich waldartige Vegetation angesiedelt hat. Das Gebiet ist insgesamt großzügig mit Grün-
strukturen ausgestattet. Beispiele hierfür sind der Fußweg im Osten, der von einer Allee gesäumt wird, der
Biergarten im Nordosten mit seinen alten Roß -Kastanien oder die großzügigen Gartenanalagen mit Groß-
baumbestand. Bei Umsetzung der Maßnahmenvorschläge wird es voraussichtlich für die Lage des Gebietes
im inneren Stadtbereich zu einer geringfügigen Änderung der städtebaulichen Strukturdaten kommen.
Mit dem vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung werden Hinweise im Sinne der
in § 1 Abs. 5 BauGB geforderten nachhal tigen städtebaulichen Entwicklung sowie für die Sicherung einer
menschenwürdigen Umwelt und den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen gege-
ben.
Zur Untersuchung der vorkommenden Fauna im Gebiet wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für
den Geltungsbereich angefertigt. Dabei wurden die für den Artenschutz relevanten Habitate mit den
potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. Das Ergebnis zeigt, dass im
Untersuchungsgebiet streng geschützte Fledermausarten und europäische Vogelarten, die eine hohe arten-
schutzrelevante Wertigkeit haben, im Gebiet vorkommen. In Anlehnung an eine artenschutzrechtliche Po-
tenzialabschätzung, die für den benachbarten Bebauungsplan O 31 durchgeführt wurde, kann auch das
Vorkommen von besonders geschützten Arten wie Eichhörnchen, Bilche, Igel oder Blindschleiche nicht aus-
geschlossen werden. Das „Wäldchen“ am Osthang sowie die Platanen/Kastanien-Allee werden für Vögel als
besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential identifiziert. Für die Fledermäuse s tellen die
Freiflächen und die gehölzreichen Flächen zwischen den Gebäuden im Norden sowie der Fußgängerweg
entlang der Allee am Spessartring Nahrungshabitate dar. Von besonderer Bedeutung sind allerdings die
strukturreichen, unter Denkmalschutz stehenden Kellerräume der alten Brauerei an der Ecke Dieburger
Straße und Spessartring. Diese haben großes Potential für Fledermäuse als frostfreie Winterquartiere.
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In Bezug auf die vorkommende Flora sind die älteren Bäume östlich des Hochschulgebäudes (Platanen), die
Ross-Kastanien im Bereich d es Biergartens (Dieburger Straße, Spessartring) sowie die Berg-Ahorn-Allee
entlang des Spessartringes und den Bahnlinien als wertvoll zu beschreiben. Der alteingewachsene Baum-
bestand hat für das Klima, das Stadtbild, sowie für die im Gebiet ansässige Fauna eine hohe Bedeutung.
Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflan zen, sind bei Durchführung
einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen jedoch nicht zu erwarten. Die überwie-
genden Verluste von Baumstandorten werden durch Ersatzpflanzungen und die Neuanlage von Grün - und
Kompensationsflächen ausgeglichen.
Es ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maßnahmenvorschläge mit keinen erheb-
lichen negativen Auswirkungen auf den untersuchten Geltungsb ereich zu rechnen ist. Sollte es zu einer
baulichen Weiterentwicklung im Gebiet kommen, können auch ohne die formulierten Vermeidungs- und Mi-
nimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
Mit den vorgesehenen Maßnahmenvorschlägen kann eine behutsame Fortentwicklung des Stadtteils kon-
statiert werden, die darüber hinaus den gemachten Zielvorstellungen übergeordneter Fachplanungen nicht
widerspricht.
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LITERATUR
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG, WOHNEN, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ
(1995): Hessische Biotopkartierung (HB) – Kartieranleitung, 3. Fassung, unveröff., Wiesbaden.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2015): Leitfa-
den für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, 3. Fassung, Wiesbaden, 33 S.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2005): Arbeitshilfe zur Ver-
ordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und
die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung – KV). Vom 01.09.2005
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2012): Die D armstädter Mathildenhöhe. Architektur im Aufbruch zur Mo-
derne. Zwei Spaziergänge zu den Bauten der Jahrhundertwende. Nikolaus Heiss et al., 4. Verände rte
Auflage, 2012, Ph. Reinheimer GmbR, Darmstadt
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (1994): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler
in Hessen. Günter Fries et al., Vieweg Verlag, Braunschweig 1994
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2009): Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe. Zwischenbericht Juli 2009. 59
S.
WEITERE GRUNDLAGEN
BÄUMLE ARCHITEKTEN/STADTPLANER (2018): Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städ-
tebauliche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt. Auslobungsbroschüre, 56 S.
DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT (2019): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 32 „Ma-
thildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt Darmstadt: Bericht Nr. 19-2842.
HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (2018): Abfrage der Altlasten - bzw. Altflä-
chendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18)
INGENIEURBÜRO SLIWKA (Stand 2016): Kartierung zum Bebauungsplan
INGENIERBÜRO SLIWKA (2017): Bebauungsplan Mathildenhöhe Ost O 32 HANDOUT B, Potential Grünachsen-
entwicklung
INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND AUENÖKOLOGIE GBR (2017): Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost -Arten-
schutzrechtliche Potenzialabschätzung, 35 S.
INSTITUT FÜR KLIMA- UND ENERGIEKONZEPTE (2016): Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunkti-
onskarte, Planungshinweiskarte etc.)
NATURPLAN (2019): Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2018): Auskunft des Kampfmittelräumdienstes. Stellungnahme vom
12.06.2018.
STADT DARMSTADT (1974): Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost
WERKSTADT ARCHITEKTEN+STADTPLANER (2016): Entwurf Erläuterungsbericht zum B-Plan „O 31 – Mathilden-
höhe Nord-West“ mit Stand vom 08.11.2016
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018a): Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2003): Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018b): Baumkataster
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 70
GESETZE UND VERORDNUNGEN
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
BOTANISCHE VEREINIGUNG FÜR NATURSCHUTZ IN HESSEN (BVNH): Verbreitungsatlas der Flechten von Darmstadt
–einschließlich flechtenbewohnender Pilze, 2015
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 26. Oktober 2018 (GVBl. I S. 652, 2019 S. 19)
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20. Dez. 2010
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 22. August 2018
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist.
VERZEICHNIS DER QUELLEN AUS DEM INTERNET:
AM ONLINE PROJECTS (O.J): Klima und Wetter in Darmstadt. URL: https://de.climate-data.org/location/2129/
(letzter Aufruf: 10.05.2018)
HLNUG (2016): WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf: 19.03.2019)
HLNUG (2017a): Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL: http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/re-
sources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 20.03.2019)
HLNUG (2017B): Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu). URL:
http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de (letzter Aufruf:
13.02.2019)
HLNUG B (2015): Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (letzter Aufruf:
20.02.2019)
HMUKLV - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
(O.J.): Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutzREGister Hessen). Aktualitätsstand
15.05.2018. URL. http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.02.2019)
HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
(O.J.): Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – HALM. Stand
2017. URL: http://halm.hessen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf:
12.02.2019)
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.): DenkXweb. Stand 2017. URL: http://denkxweb.denkmal-
pflege-hessen.de/objekte/ (letzter Aufruf: 19.03.2019)
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (O.J.): WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. Stand Juni 2015. URL:
http://mapview.region-frankfurt.de/websup/webSup.html (letzter Aufruf: 11.02.2019)
Umweltbericht – Pflanzliste – Anhang 1 O 32 Mathildenhöhe Ost
Pflanzliste (Anhang 1)
Bäume 1. Ordnung Bäume 2. Ordnung
Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche
Alnus glutinosa Schwarzerle Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn
Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche Ross-
kastanie
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche
Betula pendula Hängebirke Sorbus aria Mehlbeere
Fagus sylvatica Rotbuche Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Sorbus domestica Speierling
Juglans regia Walnuss
Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia platyphyllos Sommerlinde
Sträucher
Acer campestre Feld-Ahorn
(als Heckenpflanze)
Amelanchier lamarckii Felsenbirne
Carpinus betulus Hainbuche
(als Heckenpflanze)
Cornus mas Kornelkirsche
Cornus sanguinea Roter Hartriegel
Corylus avellana Haselnuss
Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Malus communis Wild-Apfel
Prunus spinosa Schlehdorn
Pyrus communis Wild-Birne
Rhamnus frangula Faulbaum
Rosa arvensis Feld-Rose
Rosa canina Hunds-Rose
Rosa multiflora Büschelrose
Rosa pimpinellifolia Bibernell Rose
Viburnum opulus Gew. Schneeball
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 1/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
1 40 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4
einseitig 0,25 o A zurückgehend
2 41 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A vital-
zurückgehend
3 42 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,24 o A zurückgehend
4 43 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A zurückgehend
5 44 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,3 o A vital-
zurückgehend
6 45 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital-
zurückgehend
7 46 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital-
zurückgehend
8 47 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,23 o A vital-
zurückgehend
9 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,38 o A vital-
zurückgehend
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 2/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
10 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 13 8 0,3 o A vital
11 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 10 8 0,25 o A vital - Schrägstand
12 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 13 10 0,37 o A vital
13 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,2 o A vital - geringe Baumscheibe
14 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,3 o A vital
15 Salix caprea Salweide 9 4 0,2 o A vital
16 Salix caprea Salweide 9 4 0,3 o A vital
16a Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 15 6 0,2 o A vital
17 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 o A vital
- je nur eine halbe Krone
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 3/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
17a Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,10 -
0,15 o A vital
18 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,26 o A vital
19 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 10 0,3 o A vital
20 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,29 o A vital - Schrägstand
21 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,28 o A vital
21a Tilia cordata Winter-Linde 7 6 0,2 o A vital
22 Salix caprea Salweide 12 6 0,15 + 0,18 o A vital - leichter schrägstand
- Zwiesel
23 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 6 0,22 o A vital - schrägstand
24 Abies alba Weiß-Tanne 20 6 0,28 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 4/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
25 Picea abies Gemeine Fichte 20 5 0,28 o A vital
26 Picea pungens Stech-Fichte 20 6 0,28 o A vital
27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
28 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 8 0,47 o A vital
29 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 10 0,5 o A vital
30 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 22 16 0,65 o A vital - Abstützung mit Band
31 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,5 o A vital
32 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 6 0,37 o A vital
33 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 4 0,37 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 5/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
34 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 6 0,54 o A vital
35 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,5 o A vital
36 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,7 o A vital
37 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,23 o A vital
37a Castanea sativa Edelkastanie 8 3 0,25 o A vital
38 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 6 8
0,30
0,22
0,28
o A vital - Zwiesel (einer noch ein
Zwiesel)
- ragt über Gehweg
39 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 5 0,43 o A vital
40 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 8 0,62 o A vital
41 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 8 0,65 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 6/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
42 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 10 0,57 o A vital
43 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,48 o A vital
44 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 6 0,4 o A vital
45 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,49 o A vital
46 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 8 6 0,45 o A vital - oben abgesägt
47 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 6 0,8 o A vital - oben abgesägt
48 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,43 o A vital
49 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,6 o A vital
50 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,27 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 7/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
51 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 7 0,45 o A vital
52 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,65 o A vital
53 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 7 0,33 o A vital
54 31 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,31 o A vital
55 Fagus sylvatica Rotbuche 16 5 0,4 o A vital
56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,45 o A vital
57 32 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,32 o A vital
58 33 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 o A vital
59 34 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,24 o A vital
- je nur eine halbe Krone
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 8/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
60 35 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 7 0,22 o A vital
61 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,21 o A vital
62 37 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
63 38 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,18 o A vital
64 39 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 6 0,23 o A vital
65 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 18 10 0,35 o A zurückgehend
66 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 7
0,20
0,16
0,12
o A vital - dreistämmig
66a Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 6 8 0,10 -
0,15 o A vital - mehrstämmig
67 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 6 0,32 o A zurückgehend
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 9/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
68 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 18 5 0,36 o A vital
69 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,54 o A vital
70 Acer saccharinum
'Laciniatum Wieri'
Geschlitzter
Silber-Ahorn 16 11 0,35 o A vital
71 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,35 o A vital
72 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 5 0,35 o A vital
73 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 6
0,20
0,20
0,10
o A vital - dreistämmig
74 Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 14 0,4 o A vital
75 Picea pungens Stech-Fichte 14 8 0,35 o A vital
75a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 10/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
76 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 21 4 0,35 o A vital
76a Picea pungens Stech-Fichte
77 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 3 0,3 o A vital
78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,10-
0,30 o A vital - 7-9-stämmig
79 Quercus rubra Roteiche 16 12 0,4 o A vital
80 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,19 o A vital
81 Quercus robur Stieleiche 23 6 0,3 o A vital
82 Sambucus nigra Schwarze
Holunder 12 5 0,15-
0,20 o A vital - vierstämmig
83 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 6 0,5 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 11/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
84 Juglans regia Walnuss 20 16 0,45 o A vital - sehr groß
85 Betula pendula Hänge-Birke 14 6 0,2 o A vital
85a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital
86 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 14 10 0,3 o A vital
87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,2 o A vital
88 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 14 12 0,55 o A vital
89 39a Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 4 0,24 o A vital
90 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,25 o A vital
91 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 12/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
92 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,3 o A vital
93 Carpinus betulus Hainbuche 16 10 0,3 o A vital
94 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,22 o A vital
95 Carpinus betulus Hainbuche 16 5 0,22 o A vital
96 Carpinus betulus Hainbuche 16 7 0,25 o A vital
97 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A vital
98 Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,3 o A vital
99 Ailanthus altissima Götterbaum 20 13 0,4 o A vital
100 Carpinus betulus Hainbuche 20 14 0,35 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 13/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
101 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,25 o A vital
102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 2 0,2 o A vital
103 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
103a Picea omorika Serbische Fichte 15 8 0,10 -
0,30 o A vital - Gruppe
104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
104a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104d Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 14/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
104e Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 7 8 0,15-
0,25 o A zurückgehend - vierstämmig
105a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
106 Quercus robur Stieleiche 20 12 0,3 o A vital
107 Juglans regia Walnuss 16 12 0,25 o A vital
108 Juglans regia Walnuss 12 8 0,3 o A vital
109 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 4 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 15/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
110 Quercus robur Stieleiche 12 8 0,2 o A vital
111 Betula pendula Hänge-Birke 10 10 0,23 o A zurückgehend
112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,45 o A vital
112a Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- fünf Stämme
112b Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- vier Stämme
113 Larix decidua Europäische
Lärche 16 6 0,35 o A vital
114 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,2 o A vital
115 Carpinus betulus Hainbuche 17 10 0,35 o A vital
116 Carpinus betulus Hainbuche 12 10 0,4 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 16/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
116a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital
116b Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 16 6 0,2 o A vital
117 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 6 10 0,3 o A vital - geköpft
118 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 6 0,4 o A vital
119 Juglans regia Walnuss 10 6 0,25 o A vital
120 Tilia cordata Winter-Linde -26 14 0,30-
0,50 o A vital
absterbend
- vierstämmig
- stehen in der Mauer
121 Juglans regia Walnuss 16 10 0,5 o A vital
121a Juglans regia Walnuss 10 10 ? o A vital
122 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,25 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 17/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
122a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital - Gruppe
123 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,3 o A vital
124 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,35 o A vital
125 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 13 7 0,35 o A vital - Efeu
126 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 o A vital
127 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 6 6 0,2 o A vital
128 Betula pendula Hänge-Birke 22 10 0,35 o A vital
129 Betula pendula Hänge-Birke 18 10 0,3 o A vital - Efeu
130 Tilia cordata Winter-Linde 16 9 0,3 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 18/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
131 Juglans regia Walnuss 18 12 0,5 o A vital - Efeu
132 Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche
Douglasie 25 6 0,4 o A vital
133 Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
133a Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
134 Malus spec. Apfel
in Sorte 20 4 0,28 o A vital
135 Juglans regia Walnuss 14 10 0,35 o A vital
136 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 6 0,3 o A vital - oben abgeschnitten
137 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 o A vital
138 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,35 o A vital - Efeu
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 19/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
139 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,35 o A absterbend
140 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,4 o A absterbend
141 39a Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,6 o A vital
142 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
143 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,3 o A vital
144 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
145 Laburnum anagyroides Gemeine
Goldregen 10 7 0,12 -
0,20 o A vital - dreistämmig
146 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,25 o A zurückgehend - über Gehweg ragend
147 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 10 0,15 +
0,22 o A vital - zweistämmig
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 20/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
148 Betula pendula Hänge-Birke 12 6 0,3 o A vital - an Hauswand
149 Betula pendula Hänge-Birke 15 4 0,27 o A vital - an Hauswand
150 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 15 8 0,3 o A vital - zweistämmig
151 Thuja spec. Lebensbaum 12 6 0,25 o A vital
152 Fagus sylvatica Rotbuche 20 14 1 o A vital - zwei Bäume?
- vierstämmig
153 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,3 o A vital
154 Thuja spec. Lebensbaum 9 5 0,28 o A vital
155 Magnolia x soulangeana Tulpen-Magnolie 8 14 0,15 -
0,30 o A vital - dreistämmig
- Efeu
156 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 8 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 21/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
157 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,15 +
0,20 o A vital - Zwiesel
158 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 10 12 0,5 o A zurückgehend
159 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,25 o A vital
160 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 7 0,3 o A vital - Efeu
161 Prunus padus Faulbaum 8 10 0,2 o A vital
162 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,6 o A vital - Efeu
163 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,2 o A vital - Efeu
164 Larix decidua Europäische
Lärche 18 8 0,4 o A vital
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Brut- und Setzzeit
165 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 8 0,5 o A vital - Efeu
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 22/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
166 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 10 8 0,45 o A vital
167 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,25 o A vital
168 Quercus robur Stieleiche 16 12 0,65 o A vital - Zwiesel
- sehr markant
169 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 15 10 0,4 o A vital
170 Quercus petraea Trauben Eiche 10 11 0,4 o A vital
171 Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 25 6 0,5 o A vital
172 Prunus cerasifera 'Nigra' Blutpflaume 12 8 0,30 +
0,25 o A zurückgehend - Haister
173 Salix caprea Salweide 15 12 0,35 o A vital
174 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,35 o A zurückgehend
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 23/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
175 Pseudotsuga menziesii Douglasie 22 8 0,45 o A vital Umfang: 140cm ->
Baumschutz
182 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 20 20 0,6 o A vital - Zwiesel, Umfang: 190cm -
> Baumschutz
183 Juglans regia Walnuss 20 20 0,45 o A vital Umfang: 140cm ->
Baumschutz
184 Betula pendula Hänge-Birke 18 12 0,4 o A vital - Efeu, Umfang: 120cm ->
Baumschutz
184a 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 o A vital Umfang: 110cm ->
Baumschutz
185 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang
insg.: >60cm ->
Baumschutz
186 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 8 0,20
0,20
o A zurückgehend
- Efeu
- zweistämmig, Umfang
insg.: 120cm ->
Baumschutz
187 Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang
insg.: >60cm ->
Baumschutz
188 Juglans regia Walnuss 12 9 0,35 o A vital Umfang: 110cm ->
Baumschutz
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 24/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
189 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,23 o A vital Umfang: 72cm -> Baumschutz
190 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,19 o A vital Umfang: 60cm ->
Baumschutz
191 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 8 0,29 o A vital Umfang: 90cm ->
Baumschutz
192 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,4 o A vital Umfang: 130cm ->
Baumschutz
193 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,23 o A vital Umfang: 72cm ->
Baumschutz
194 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,22 o A vital Umfang: 70cm -> Baumschutz
195 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,6 o A vital Umfang: 190cm ->
Baumschutz
196 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,28 o A vital Umfang: 88cm -> Baumschutz
201 Betula pendula Hänge-Birke 15 8 0,3 o A vital Umfang: 94cm -> Baumschutz
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 25/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
202 Larix decidua Europäische
Lärche 22 6 0,4 o A vital Umfang: 130cm ->
Baumschutz
203 Picea abies Gemeine Fichte 22 4 0,35 o A vital - Efeu
204 Picea abies Gemeine Fichte 22 6 0,3 o A vital
204a 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 o A vital
204b 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 o A vital
204c 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 o A vital
205 Picea abies Gemeine Fichte 18 6 0,35 o A vital
206 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
207 Betula pendula Hänge-Birke 18 8 0,26 o A absterbend
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 26/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
207a Picea abies Gemeine Fichte 20 8 0,6 o A vital
207b Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,4 o A vital
208 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,25 o A absterbend
209 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 14 0,5 o A vital
210 6 Juglans regia Walnuss 12 16 0,44 o A vital
210a 23 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 o A vital
211 5 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,2 o A absterbend - Efeu, Umfang
212 4 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital Umfang, Umfang
212a Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital - Gruppe, Umfang
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 27/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
213 3 Pseudotsuga menziesii Douglasie 19 8 0,5 o A vital Umfang
214 2 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,35 o A vital Umfang
215 1 Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig, Umfang
215a Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - mehrstämmig, Umfang
215b Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,08 o A vital - Hochstamm
215c Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,1 o A vital - Hochstamm
215d Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,09 o A vital - Hochstamm
216 1? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 8 0,45 o A vital
217 1a? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,35 o A vital steht nicht im Kataster
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 28/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
218 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 7 0,24 o A vital
219 Sambucus nigra Schwarze
Holunder 8 6 0,10 -
0,24 o A vital - Efeu
- vierstämmig
220 Juglans regia Walnuss 12 12 0,37 o A vital - Efeu
- schrägstand
221 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 12 8 0,36 o A vital - Krone einseitig
222 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 10 0,10 -
0,15 o A vital - fünfstämmig
223 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 10 10 0,4 o A vital
224 _011 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,43 o A vital - Schiefwuchs, eine Seite
abgesägt
225 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,6 o A vital
226 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 29/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
227 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
228 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
229 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
230 ? 10 10 0,4 o A vital
wurde zwischen 3.3.17
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Brut- und Setzzeit
231
Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig
232 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 14 0,35 o A vital
233 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,5 o A vital - Efeu
234 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital
235 _001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 12 0,24 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 30/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
236 _002 Acer rubrum Rot-Ahorn 14 8 0,14 +
0,24 o A vital - Zwiesel
237 _003 Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 6 5 0,10 +
0,15 o A vital - Zwiesel
238 _004 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
239 _005 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
240 _007 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,4 o A vital - Krone beschnitten
241 _006 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 8 0,23 o A vital
242 _009 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 14 6 0,25 o A vital
243 _008 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,15 +
0,30 o A vital - Zwiesel
244 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,27 o A vital - Zwiesel
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 31/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
245 Betula pendula Hänge-Birke 12 10 0,25 o A vital
246 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 8 0,33 o A vital
247 Quercus robur Stieleiche 14 4 0,22 o A vital
248 31 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 6 0,23 o A vital
249 30 Ailanthus altissima Götterbaum 15 8 0,4 o A vital
250 29 Betula pendula Weiß-Birke 9 4 0,18 o A vital
251 28 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
252 22 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
253 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,10 -
0,18 o A vital - vierstämmig
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 32/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
254 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,22 o A vital
255 8 Betula pendula Weiß-Birke 16 6 0,23 +
0,21 o A vital - Zwiesel
256 6 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,26 o A vital
257 7 Salix Weide 12 9 0,33 +
0,23 o A vital - Zwiesel
258 5 Salix Weide 12 4 0,23 o A vital
259 4 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,27 o A vital
260 1 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,25 o A vital
261 3 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 10 0,45 o A vital
262 2 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 6 0,27 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 33/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
263 9 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,16 o A vital
264 10 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
265 11 Betula pendula Weiß-Birke 15 5 0,33 o A vital
266 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,3 o A vital
267 13 Salix caprea Salweide 9 7 0,26 +
0,40 o A zurückgehend - Zwiesel
- 0,40 - dreistämmig
268 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A zurückgehend - Taubennest
269 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,8 o A zurückgehend - dreistämmig
- Efeu
270 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,15 -
0,30 o A vital - vierstämmig
271 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,35 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 34/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
271a Sambucus nigra Schwarze
Holunder 8 9 0,1 o A vital
272 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,35 o A vital - Zwiesel
273 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 10 0,4 o A vital
274 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 10 0,25 o A vital - Schrägwuchs
275 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 20 10 0,4 o A vital
276 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,4 o A vital
277 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,30 +
0,45 o A vital - Zwiesel
278 Acer negundo Eschen-Ahorn 12 7 0,25 o A vital
279 070100 7 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,19 Umfang
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 35/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
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messer
(m)
Stamm-
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messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
280 8 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 7 0,34 Ja Umfang 110cm
281 9 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 8 0,63 Ja Umfang 200cm
282 10 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 18 12 0,91 Ja Umfang 290cm
283 11 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,35 Ja Umfang 110cm
284 12 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,4 Ja Umfang 130cm
285 13 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 11 8 0,65 Ja Umfang 200cm
286 14 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 8 0,22 Ja Umfang 70cm
287 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 10 0,32 Ja Umfang 100cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 36/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
288 16 Malus domestica Kultur-Apfel 3 6 1,11 Ja Umfang 350cm
289 17 Sorbus aucuparia Gemeine Esche 5 3 0,08 Nein Umfang 25cm
290 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,2 Ja Umfang 60cm
291 19 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 8 0,28 Ja Umfang 90cm
292 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 13 4 0,16 Nein Umfang 50cm
293 21 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
294 22 Prunus avium Vogel-Kirsche 15 7 0,3 Ja Umfang 90cm
295 23 Acer Pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 Ja Umfang 170cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 37/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
296 24 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 8 0,4 Ja Umfang 130cm
297 25 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 5 0,26 Ja Umfang 80cm
298 26 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 7 0 Ja Umfang
299 27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 6 0,22 Ja Umfang 70cm
300 28 Salix caprea Salweide 17 9 0,36 Ja Umfang 110cm
301 29 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 8 0,28 Ja Umfang 90cm
302 30 Picea abies Rot-Fichte 17 8 0,3 Ja Umfang 90cm
303 31 Salix caprea Salweide 7 4 0,12 Nein Umfang 40cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 38/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
304 32 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,43 Ja Umfang 140cm
305 33 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 4 0,28 Ja Umfang 90cm
306 34 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,46 Ja Umfang 140cm
307 35 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 7 0,47 Ja Umfang 150cm
308 36 Pseudotsuga menziesii Douglasie 23 4 0,28 Ja Umfang 90cm
309 37 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 6 0,26 Nein Umfang 80cm
310 38 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,28 Ja Umfang 90cm
311 39 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 12 6 0,19 Ja Umfang 60cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 39/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
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messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
312 40 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm
313 41 Betula pendula Weiß-Birke 17 3 0,21 Ja Umfang 70cm
314 42 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm
315 43 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 5 0,29 Ja Umfang 90cm
316 44 Tilia spec. Linde 5 9 0,13 Nein Umfang 40cm
317 45 Prunus avium Vogel-Kirsche 4 9 0,11 Nein Umfang 30cm
318 46 Tilia spec. Linde 4 9 0,08 Nein Umfang 30cm
319 47 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,17 Nein Umfang 50cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 40/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
320 48 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
321 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,28 Ja Umfang 90cm
322 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,64 Ja Umfang 200cm
323 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,24 Ja Umfang 80cm
324 52 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 4 0,19 Ja Umfang 60cm
325 53 Malus domestica Kultur-Apfel 7 4 0,1 Nein Umfang 30cm
326 54 Malus domestica Kultur-Apfel 10 4 0,12 Nein Umfang 40cm
327 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,24 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 41/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
328 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 5 0,17 Nein Umfang 50cm
329 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 14 0,51 Ja Umfang 160cm
330 58 Larix decidua Europäische
Lärche 15 4 0,28 Ja Umfang 90cm
331 59 Pseudotsuga menziesii Douglasie 12 3 0,16 Nein Umfang 50cm
332 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
333 61 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 8 0,28 Ja Umfang 90cm
334 62 Juglans regia Walnuss 13 10 0,37 Ja Umfang 160cm
335 63 Salix caprea Salweide 16 10 0,25 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 42/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
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messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
336 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
337 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
338 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
339 67 Juglans regia Walnuss 13 4 0,24 Ja Umfang 80cm
340 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,23 Ja Umfang 70cm
341 69 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,21 Ja Umfang 70cm
342 70 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 4 0,15 Nein Umfang 50cm
343 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 43/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
344 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,25 Ja Umfang 80cm
345 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 5 0,18 Umfang 60cm
346 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,19 Umfang 60cm
347 75 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 13 3 0,13 Umfang 40cm
348 76 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,12 Umfang 40cm
349 77 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,16 Umfang 50cm
350 78 Taxus baccata Gemeine Eibe 3 2 0,06 Umfang 20cm
351 79 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 3 0,11 Umfang 30cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 44/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
352 80 Carpinus betulus Gemeine
Hainbuche 3 12 0,1 Nein Umfang 30cm
353 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,18 Ja Umfang 60cm
354 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,24 Ja Umfang 75cm
355 83 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 5 0,18 Ja Umfang 60cm
356 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 Ja Umfang 110cm
357 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm
358 86 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 11 0,4 Ja Umfang 130cm
359 87 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 10 0,36 Ja Umfang 110cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 45/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
360 88 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 6 0,25 Ja Umfang 80cm
361 89 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 8 0,3 Ja Umfang 90cm
362 90 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 5 0,2 Ja Umfang 60cm
363 91 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
364 92 Thuja occidentalis Südländischer
Lebensbaum 4 2 0,11 Nein Umfang 30cm
365 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 Ja Umfang 150cm
366 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 Ja Umfang 120cm
367 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 Ja Umfang 130cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 46/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
368 96 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 21 8 0,27 Ja Umfang 80cm
369 97 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,2 Ja Umfang 60cm
370 98 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 4 0,15 Nein Umfang 50cm
371 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,22 Ja Umfang 70 cm
372 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 4 0,2 Ja Umfang 60cm
373 101 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 4 0,25 Nein Umfang 80cm
374 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,26 Ja Umfang 80cm
375 103 Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 4 0,1 Nein Umfang 30cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 47/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
376 104 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,08 Nein Umfang 25cm
377 105 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 1 0,06 Nein Umfang 19cm
378 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,06 Nein Umfang 19cm
379 107 Acer negundo Eschen-Ahorn 11 4 0,19 Ja Umfang 60cm
380 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm
381 109 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 4 0,2 Ja Umfang 60cm
382 110 Larix decidua Europäische
Lärche 14 2 0,16 Nein Umfang 50cm
383 111 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,27 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 48/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
384 112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,34 Ja Umfang 110cm
385 113 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 9 0,4 Ja Umfang 130cm
386 114 Aesculus hippocastanum
'Umbraculifera Kugel-Roßkastanie 13 6 0,21 Ja Umfang 60cm
387 115 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm
388 116 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm
389 117 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 3 0,11 Nein Umfang 30cm
390 118 Salix caprea Salweide 13 4 0,19 Ja Umfang 60cm
391 119 Salix caprea Salweide 13 4 0,18 Ja Umfang 60cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 49/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
392 2.01 0 40 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 Ja Umfang 80cm
393 41 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,43 Ja Umfang 130cm
394 42 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 6 0,38 Ja Umfang 120cm
395 43 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,46 Ja Umfang 140cm
396 44 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 5 5 0,25 Ja Umfang 80cm
397 45 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,55 Ja Umfang 170cm
398 46 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 4 0,33 Ja Umfang 100cm
399 47 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,44 Ja Umfang 140cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 50/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
400 48 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,42 Ja Umfang 130cm
401 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 10 0,49 Ja Umfang 150cm
402 50 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,41 Ja Umfang 130cm
403 51 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
404 52 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,4 Ja Umfang 130cm
405 53 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,33 Ja Umfang 100cm
406 54 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,43 Ja Umfang 140cm
407 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 7 0,36 Ja Umfang 110cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 51/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
408 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,4 Ja Umfang 140cm
409 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,35 Ja Umfang 100cm
410 58 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 Ja Umfang 140cm
411 59 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,46 Ja Umfang 140cm
412 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,34 Ja Umfang 100cm
413 61 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,51 Ja Umfang 160cm
414 62 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,36 Ja Umfang 110cm
415 63 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,39 Ja Umfang 120cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 52/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
416 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,49 Ja Umfang 150cm
417 65 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,6 Ja Umfang 190cm
418 66 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,4 Ja Umfang 130cm
419 67 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,54 Ja Umfang 170cm
420 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,28 Ja Umfang 90cm
421 69 Acer pseudoplatanus
'Atropurpureum'
Purpurblättriger
Berg-Ahorn 5 2 0,06 Nein Umfang 20cm
422 70 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 7 0,35 Ja Umfang 110cm
423 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 9 0,49 Ja Umfang 150cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 53/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
424 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,37 Ja Umfang 120cm
425 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,32 Ja Umfang 100cm
426 74 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,24 Ja Umfang 80cm
427 75 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,38 Ja Umfang 120cm
428 76 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,37 Ja Umfang 120cm
429 77 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
430 78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 5 0,33 Ja Umfang 100cm
431 79 Acer truncatum 'Pacific Sunset' her Spitzahorn 'Pacif 4 2 0,06 Ja Umfang 20cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 54/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
432 80 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 8 0,32 Ja Umfang 100cm
433 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,38 Ja Umfang 120cm
434 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,12 Nein Umfang 40cm
435 83 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
436 84 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 8 0,25 Ja Umfang 80cm
437 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 6 0,34 Ja Umfang 110cm
438 86 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,22 Ja Umfang 70cm
439 87 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 5 0,26 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 55/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
440 88 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,15 Nein Umfang 50cm
441 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 9 0,41 Ja Umfang 130cm
442 90 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,28 Ja Umfang 90cm
443 91 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,34 Ja Umfang 110cm
444 92 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 4 1 0,05 Nein Umfang 20cm
445 93 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,34 Ja Umfang 110cm
446 94 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 6 0,26 Ja Umfang 80cm
447 95 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,36 Ja Umfang 110cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 56/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
448 96 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 6 4 0,11 Nein Umfang 30cm
449 98 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 5 0,22 Ja Umfang 70cm
450 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,31 Ja Umfang 100cm
451 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,41 Ja Umfang 130cm
452 101 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 7 4 0,13 Nein Umfang 40cm
453 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,38 Ja Umfang 120cm
454 103 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 5 0,17 Nein Umfang 50cm
455 104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,45 Ja Umfang 140cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 57/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
456 105 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 7 0,24 Umfang
457 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,13 Umfang
458 107 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,2 Umfang
459 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 6 0,29 Umfang
460 109 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 7 0,24 Umfang
461 110 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,46 Umfang
462 110a Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,3 Umfang
463-
471 n.B. Nachrichtliche Übernahme
aus dem B-Plan
Ermittlung der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
1. Bestand von Blatt:
2. Zustand nach Ausgleich
Bestand 1* Spessartring/ Erbacher Straße
0 0
04.110 31 910 28.210 28.210
-910
04.120 26 150 3.900 3.900
-150
10.510 3 7.261 21.784 21.784
10.520 3 2.800 8.400 8.400
10.530 6 2.315 13.891 13.891
10.710 3 3.676 11.029 11.029
10.720 19 581 11.033 11.033
11.221 14 7.983 111.763 111.763
11.222 B 25 6.342 158.556 158.556
0 0
0 0
04.210 33 213 7.029 7.029
-213 0 0
10.510 3 7.594 22.783 22.783
10.520 Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) 3 9.360 28.080 28.080
10.530 6 5.732 34.393 34.393
10.710 3 16.218 48.653 48.653
11.221 14 16.683 233.568 233.568
0
02.600 20 207 4.140 -4.140
04.110 31 1.630 50.530 -50.530
-1.630 0 0
04.110 31 275 8.525 -8.525
-275 0 0
04.120 26 385 10.010 -10.010
-385 0 0
04.210 31 0 0 0 0
0 0 0 0
10.510 3 12.717 38.151 -38.151
10.520 3 14.183 42.550 -42.550
10.530 6 5.882 35.292 -35.292
10.710 3 15.029 45.086 -45.086
10.720 19 4.827 91.718 -91.718
10.730 13 3.840 49.925 -49.925
11.221 14 14.378 201.293 -201.293
11.222 B 25 6.342 158.550 -158.550
11.223 20 8.292 165.840 -165.840
11.223 23 848 19.504 -19.504
Wertpunkte Bestand: Wertpunkte Planung: Wertpunkte Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 86.546 86.546 743.071 921.114 -178.042
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Bilanzierungsgrundlage Bestand: (Bestand 1* = Kartierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Freiflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+Ing.)
(Bestand 2* = Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 gemäß der überbaubaren Flächen und Pflanzgebot der Freiflächen)
Summe
178.042
x Kostenindex 0,35 EUR
Wiesbaden, 09. Oktober 2019
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Flächenkorrektur
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Insgesamt entsteht ein Wertpunkteüberschuss von:
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Arten- und sturkturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
Neuanlage strukturreicher Hausgärten
Neuanlage arten- und strukturreicher Hausgärten (inkl. Aufwertung + 3 WP) Kompensationsmaßnahmenfläche (s.
Maßnahme M4 Umweltbericht O 32 Mahildenhöhe Ost), Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen,
Wildgräsern und -stauden
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachfläche intensiv begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 5 m² pro Krone) 182 Bäume
2. Planung O 32 Mathildenhöhe Ost
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5m² pro Krone) 30 Bäume
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Flächenkorrektur
Dachfläche nicht begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 326 Bäume
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. O 32 Mathildenhöhe Ost, Anhang 3
Flächenbilanz: Bestand und Planung
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV (in der Fassung vom 1. September 2005 (GVBI. I, S.624)) Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert Differenz
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 77 Bäume
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Neupflanzung: 5 m² pro Krone), 55 Bäume
Flächenkorrektur
Baumgruppe, heimisch (Durchnittswert: 3 m² pro Krone) 71 Baumgruppen
Bestand 2* 0 13 Mathildenhöhe Ost (s. Anhang 5 Geltungsbereich O13)
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Maßstab: 1:1000 Plangröße: DIN A0
Datum: 24.10.2019 Gez.: We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47 I 65183 Wiesbaden I Fon (0611) 53 173 - 0 I Fax - 88
info@dielandschaftsarchitekten.de I www.dielandschaftsarchitekten.de
Projekt: Umweltbericht Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Baum- und Biotopbestandsplan (Bestand/Planung)
(Anhang 4)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Baumgruppe wertvoller Einzelbaum
(biotopprägend)
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte
Flächen
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
B
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.223
11.223 Neuanlage strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4**
Baugrenze
Baulinie
** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
Neupflanzung Baum
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
4
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
108
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
10
11
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
Hoetgerweg
Erbacher
Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
Weg
Dieburger Straße
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
GR = 350 m2
103 104
105
127
106
117
110193
196
197
199
198
200
205 202
206 207
208
209
247
189
32
33
178
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
51 52
53
44
54
55 56 57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111
112
113
114115116117
118
119
120
121 122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
148
149
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
165
167
168
170
171
172
173
174 175
380
381
379
383
384
385
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
321 322 323 337
338
344
209x
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
231
232
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253 255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283 291
292
294
296
300
301
303
302
304
305
306
307
308
309
310
312
311
313
314
317
316
315
318
319
320 325
326
327
324
328
329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343
347
348
351
352
349
350
353
354
355
357 358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382
386387
388
389 390391
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
464
147
150
476
477
478
479
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
468
469
470
234
233
254
229
298
297
299
293
290
289
284 285 286 287
365
463 464 465 466 467 468 469 470 471
480
210
465
466
467
50
208
Planung
Bestand (Realnutzung)
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
538
3
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
34
32
104
9
4
6
10
11
8
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
Hoetgerweg
Erbacher
Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
Weg
Dieburger Straße
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103 104
105
125
127
106
117
110
32
33
178
189
193
196
197
199
198
200
201
204
203
205 202
206 207
208
209
247
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
50 51 52
53
44
54
55 56 57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111
112
113
114115116117
118
119
120
121
122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
147148
149
150
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
164
165
166167
168
169
170
171
172
173
174175
380
381
379
383
384
385
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
284 285 286 287 321 322 323 337
338
344
208
209x
210
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
230
231
232
233
234
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253
254
255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
85a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
365 366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283
289
290
291
292293
294
296
297
299
298
300
301
303
302
304
305
306
307
308
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310
312
311
313
314
317
316
315
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319
320 325
326
327
324
328
329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343 347
348
351
352
349
350
353
354
355
357358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382
386387
388
389 390391
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
470
469
467
466
465
464
468
463 464 465 466 467 468 469 470 471
Maßstab: 1:1000 Plangröße: DIN A0
Datum: 24.10.2019 Gez.: We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47 I 65183 Wiesbaden I Fon (0611) 53 173 - 0 I Fax - 88
info@dielandschaftsarchitekten.de I www.dielandschaftsarchitekten.de
Projekt: Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach hessischer
Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen
(Anhang 5)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte
Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan 0 32
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
B
Baumgruppe
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
wertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Neuanlage strukturreiche Hausgärten 11.223
11.223 Neuanlage strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4**
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
0 m²
14.855 m²
12.160 m²
8.047 m²
19.894 m²
581 m²
0 m²
24.666 m²
6.342 m²
0 m²
0 m²
207 m²
12.717 m²
14.069 m²
5.394 m²
15.029 m²
4.827 m²
3.840 m²
14.492 m²
6.342 m²
8.781 m²
848 m²
vorher* nachher
Baugrenze
Baulinie
Neupflanzung
* Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13
** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Flächengrößen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
167
7
168
3
169
2
170
3
171
172
4
173
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T.
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T.
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T
e
m
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B
E
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Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
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Wolfskehlstraße
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Prinz-Christians-Weg
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Fiedlerweg
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Dieburger
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Olbrichweg
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P
PP
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Wolfskehlstraße
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Wolfskehlstraße
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Prinz-Christians-Weg
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Dieburger
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Olbrichweg
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476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
495
497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
494
Fläche für Bebauung:
max. 1400m²
(kulturelle Nutzung).
Verbleibene Flächen sind
zu begrünen.
463 464 465 466 467 468 469 470 471
208
Planung
Bestand (Bilanzierungsgrundlage)
Maßstab: 1:500
Plangröße: 841 x 1189 mm
Datum: 24.10.2019
Gez.: We/Bue
im Auftrag für:
Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64489 Darmstadt
Taunusstraße 47 I 65183 Wiesbaden I Fon (0611) 53 173 - 0 I Fax - 88
info@dielandschaftsarchitekten.de I www.dielandschaftsarchitekten.de
Projekt:
Umweltbericht Bebauungsplan O32
Mathildenhöhe Ost
Planinhalt:
Grünordnungsplan (Anhang 7)
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
(§ 5 Abs. 2 Nr.1, § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB ; §§ 1-11 BauNVO )
Allgemeine Wohngebiete (WA 01, WA 02; ...)
(§ 4 BauNVO)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN
(§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
g geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
FD Flachdach
NEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN
(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze,
Garagen und deren Zufahrten
Tiefgarage
Stellplätze
TG
St
VERKEHRSFLÄCHEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
Straßenbegrenzungslinie
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung
Öffentliche Parkläche
Fußgängerbereich
Elektrizität
VERSORGUNG, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG
(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB)
GRÜNFLÄCHEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Grünflächen
Parkanlage
Spieplatz
ANPFLANZEN UND ERHALT VON BÄUMEN, STRÄUCHERN
UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20; 25 a und b BauGB)
Extensive Dachbegrünung
Erhalt von Bäumen
Anpflanzen von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHEN
Abgrenzung von Baufeldern
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Zeichenerklärung
Bestand
Erhalt von Bäumen
(Habitatbaum)
Bestand
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Sonderbaufläche (S)
(§ 4 BauNVO)
S
Flächen für Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)
Fläche für Gemeinbedarf
Verkehrsberuhigt
Geh- und
Fahrflächen
M4
Maßnahme M4 gemäß Umweltbericht: Bepflanzung mit typischen
autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den
Lebensraum im Schatten
Garage
Gemeinschaftsgarage
Ga
GGa
Gas
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
379
418
1
85
3
96
1
96
5
97
1
97
2
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
111
2
112
2
138
2
140
142
143
1
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
7
7977757371
108A
108B
7A
7
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
22
531
5
531
6
536
1
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3 550
5
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1539
1
1542
1
1543
1544
2
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
2
128
4
139
140
165
1588
166
6
166
7
167
4
167
5
169
2
172
4
2
13
2
38
36
56
56A
56C
56D
56B
17
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
1
23
21
15
T.
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
T.
34
19
21
37
8
60
23
39
18
100
11Hochzeitsturm
98B
104
4
6
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
76
78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler
Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A A
A
A
A
P
P
P
P
P
P
P
WA g
1
1538
1541
1
1542
6
1543
3
6
1546
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
141
1
141
9
141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66
70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53
K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
WA o
Spielplatz
III
FD
III
161
73
GHmax=185.50 ü.NHN
GR = 1.400 m²
Dachfläche extensiv begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
WA g
WA g
WA g
WA o
WA o
SO
Hochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oS
WD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FD
FD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oS o
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax
=184.0
ü.NHN
FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=
189.0 ü.NHN
WA o
IV
FD oS
IV
III
OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0
ü.NHN
OK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
Ga
Ga Ga
St
St
St
St
St
St
Ga
St
St
St
St
St
M4
St
St
St
St
FD oS
St
St
St St
St
St
St
St
D
TG
WA o
WA g
1
1538
1541
1
1542
6
1543
3
6
1546
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
141
1
141
9
141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66
70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53
K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140
Erbacher Straße
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
WA o
Spielplatz
III
FD
III
161
73
GHmax=185.50 ü.NHN
GR = 1.400 m²
Dachfläche extensiv begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
WA g
WA g
WA g
WA o
WA o
SO
Hochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oS
WD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FD
FD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oS o
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax
=184.0
ü.NHN
FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDFD
GR = 350 m²
WA g
oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=
189.0 ü.NHN
WA o
IV
FD oS
IV
III
OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0
ü.NHN
OK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
GGa
TG
TG
GGa
TG
GGa
TG/ St
GSt
TG
GGa
GGa
Ga
Ga Ga
St
St
St
St
St
St
Ga
St
St
St
St
St
M4
St
St
St
St
FD oS
St
St
St St
St
St
St
St
D
TG
WA o
anlage 6
273 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) (V-Nr. 2019/0316) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, FDP und UWIGA
anlage 7
242 Zeichen
Punkt 22: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage) (V-Nr. 2019/0316) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UFFBASSE Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 8
309 Zeichen
Punkt 23: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe Ost - (Beschluss zur 2. Offenlage)
(V-Nr. 2019/0316)
Der Vorlage wird zugestimmt.
Gegenstimmen: Die Linke. und UFFBASSE sowie 1 Stimme aus AfD
Stimmenthaltung: UWIGA und 5 Stimme aus AfD sowie
Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
Beratungsverlauf (5)
Orte (26)
- Dieburger Straße 97
- Erbacher Straße 72
- Bessunger Straße 125
- Sandbergstraße 65
- Magdalenenstraße 17
- Taunusstraße 47
- Fiedlerweg 20
- Olbrichweg 10
- Lucasweg 6
- Hoetgerweg 10
- Strohweg 45
- Seitersweg 4
- Luisenplatz
- Paula-Ludwig-Platz
- Prinz-Christians-Weg
- An der Eschollmühle 30
- Landgraf-Georg-Straße
- Wolfskehlstraße 7
- Heinrich-Jobst-Treppe
- Schwarzwaldring
- Mathildenhöhweg
- Christiansenweg
- Sackgasse
- Am Löwentor
- Bauhausweg
- Hohler Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0316
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00