SV-2020/0006
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und UFFBASSE vom 11. Januar 2020 betr. Bäume verpflanzen und erhalten
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Punkt 14.2: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und UFFBASSE vom 11. Januar 2020 betr. Bäume verpflanzen und erhalten (SV-Nr. 2020/0006) Stadtve. Dr. Blaum (FDP-Fraktion) stellt den Antrag, Punkt 1 einzeln abzustim- men. Dem Punkt 1 wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: Fraktion UWIGA und Stadtv. Sigmund Den Punkten 2 – 6 wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und UWIGA
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Punkt 27.2: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 27. Januar 2020 betr. Änderung Baumschutzsatzung, Verpflanzung (V-Nr. SV-2020/0006) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Vorlage-Nr. SV-2020/0006 Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 27. Januar 2020 betr. Bäume verpflanzen und erhalten Darmstadt, den 11.Januar 2020 Antrag – Bäume verpflanzen und erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine rechtssichere Regelung vorzulegen, die die folgenden Punkte umfasst: 1. Die für private Bäume geltenden Regelungen in der Baumschutzsatzung (345) sollen auch für Bäume in öffentlichen Grünanlagen und Plätzen sowie Friedhöfen usw. gelten und daher inhaltlich identisch bis zum 01.06.2020 in eine überarbeitete verwaltungsinterne Dienstanweisung übernommen werden 2. bei Anträgen auf Baumfällung soll die in der Baumschutzsatzung (345) genannte Verpflanzung von Bäumen auf öffentlichen Grundstücken vorrangig vor einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung angewendet werden. 3. Im Falle einer negativen Prüfung einer Baumversetzung, die jeweils individuell vorgenommen werden muss, ist die Ablehnung genau zu dokumentieren. 4. Als Ergänzung der existierenden Programme für neue Bäume soll bis Herbst.2020 geprüft werden a) unter welchen rechtlichen Bedingungen private Bäume (bei Platzmangel) in den öffentlichen Raum (z.B. Straßenränder) verpflanzt werden können. b) wo im öffentlichen Raum an größeren Straßen Baumpflanzungen vorgenommen werden können 5. sollten bei Baumaßnahmen absehbar sein, dass Verpflanzungen in Frage kommen, so ist der Beginn so zu legen, dass eine Verpflanzung möglich ist 6. entsprechende Mittel für die Umpflanzungen sind im Haushalt bereit zu stellen. Begründung Spätestens seit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes und der eingegangenen Verpflichtung auf die CO2 Neutralität Darmstadt bis 2035 muss der Erhalt des Baumbestandes eine sehr hohe Priorität erhalten. 2 Ein Baum ist ein Baum ist ein Baum unabhängig davon ob er auf öffentlicher oder privater Fläche steht. Daher soll künftig die bestehende Baumschutzsatzung inhaltlich auch für „öffentliche Bäume“ gelten. Die weitere Begründung erfolgt mündlich Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Nicole Frölich, Yücel Akdeniz, Ulrike Rüger, Anna Arnold, Stefan Opitz, Thomas Tramer CDU – Roland Desch, Alexander Schleith, Hartwig Jourdan Uffbasse – Kerstin Lau, Marc Arnold, Stefan Fuchs, Sebastian Schmitt
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2020/0006
- Typ
- Antrag
- Datum
- 28.01.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00