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SV-2020/0006

Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und UFFBASSE vom 11. Januar 2020 betr. Bäume verpflanzen und erhalten

Antrag 28.01.2020

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405 Zeichen

Punkt 14.2: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und UFFBASSE vom 11. Januar 2020 
betr. Bäume verpflanzen und erhalten 
 (SV-Nr. 2020/0006) 
 
Stadtve. Dr. Blaum (FDP-Fraktion) stellt den Antrag, Punkt 1 einzeln abzustim-
men. 
 
Dem Punkt 1 wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktion UWIGA und Stadtv. Sigmund 
 
 
Den Punkten 2 – 6 wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und UWIGA

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Punkt 27.2: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 27. Januar 2020 betr. Änderung 
Baumschutzsatzung, Verpflanzung 
 (V-Nr. SV-2020/0006) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

SV-2020/0006

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Vorlage-Nr. SV-2020/0006 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 27. Januar 2020 betr. Bäume verpflanzen und 
erhalten 
 
 
Darmstadt, den 11.Januar 2020 
 
Antrag – Bäume verpflanzen und erhalten 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,  
der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine rechtssichere 
Regelung vorzulegen, die die folgenden Punkte umfasst: 
 
1. Die für private Bäume geltenden Regelungen in der Baumschutzsatzung (345) sollen 
auch für Bäume in öffentlichen Grünanlagen und Plätzen sowie Friedhöfen usw. 
gelten und daher inhaltlich identisch bis zum 01.06.2020 in eine überarbeitete 
verwaltungsinterne Dienstanweisung übernommen werden 
2. bei Anträgen auf Baumfällung soll die in der Baumschutzsatzung (345) genannte 
Verpflanzung von Bäumen auf öffentlichen Grundstücken vorrangig vor einer 
Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung angewendet werden.  
3. Im Falle einer negativen Prüfung einer Baumversetzung, die jeweils individuell 
vorgenommen werden muss, ist die Ablehnung genau zu dokumentieren.   
4. Als Ergänzung der existierenden Programme für neue Bäume soll bis Herbst.2020 
geprüft werden 
a) unter welchen rechtlichen Bedingungen private Bäume (bei Platzmangel) in den 
öffentlichen Raum (z.B. Straßenränder) verpflanzt werden können. 
b) wo im öffentlichen Raum an größeren Straßen Baumpflanzungen vorgenommen 
werden können 
5. sollten bei Baumaßnahmen absehbar sein, dass Verpflanzungen in Frage kommen, so 
ist der Beginn so zu legen, dass eine Verpflanzung möglich ist 
6. entsprechende Mittel für die Umpflanzungen sind im Haushalt bereit zu stellen.  
 
Begründung 
Spätestens seit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes und der eingegangenen 
Verpflichtung auf die CO2 Neutralität Darmstadt bis 2035 muss der Erhalt des Baumbestandes 
eine sehr hohe Priorität erhalten.

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Ein Baum ist ein Baum ist ein Baum unabhängig davon ob er auf öffentlicher oder privater 
Fläche steht. Daher soll künftig die bestehende Baumschutzsatzung inhaltlich auch für 
„öffentliche Bäume“ gelten.  
Die weitere Begründung erfolgt mündlich 
 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Nicole Frölich, Yücel Akdeniz, Ulrike Rüger, Anna Arnold, Stefan 
Opitz, Thomas Tramer 
CDU – Roland Desch, Alexander Schleith, Hartwig Jourdan 
Uffbasse – Kerstin Lau, Marc Arnold, Stefan Fuchs, Sebastian Schmitt

Beratungsverlauf (2)

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TOP 14.2

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0006
Typ
Antrag
Datum
28.01.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00