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Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0938/2018 DIE GRÜNEN

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2170/2018 vom 04.07.2018

Stand: Am 09.07.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Az Vorlagen-Nummer 2170/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0938/2018 DIE GRÜNEN Text der Anfrage: Das ehemalige Betriebsgelände der FlintGroup an der Weißer Straße 147 - 151 in Rodenkirchen steht seit kurzem zum Verkauf. Folgende Fragen sollen beantwortet werden:  Ist dieses Gelände weiterhin für die Nutzung durch (Klein-) Gewerbe vorgesehen? Falls nein, wo werden den dort angesiedelten Betrieben Alternativen angeboten?  Ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes angedacht, um damit die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen? Falls ja, wäre im Zuge einer solchen Nutzungsänderung eine Teilfläche dem Äußeren Grüngürtel zuzuschlagen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1: Das in Rede stehende Gelände ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Gewerbestandort dar- gestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Aus Sicht der Stadt soll der Standort auch in Zukunft ge- werblich genutzt werden. Alle an die Stadt gerichteten Makleranfragen wurden in diesem Sinne beantwortet. Eine Umwandlung der Flächen in einen Wohnstandort ist nicht vorgesehen. Zu Punkt 2: Der Stadt liegt derzeit kein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes oder zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Das Stadtplanungsamt wird den Beschlussgremien bei einem entspre- chendem Investorenantrag empfehlen, den Standort als Gewerbestandort beizubehalten. Wie bereits oben beschrieben, ist die Umwandlung der Flächen in einen Wohnstandort nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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