AFN/0002/2016
Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus
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AFN-0002-2016 Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus
1554 Zeichen
Stefanie Remmers Von: Jürgen Kemper Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2016 12:04 An: Stefanie Remmers Cc: Ute Schwarte; Charlotte Bultmann; Klaus Nonhoff; David Reckel; Kerstin Gartenschläger Betreff: Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus AFN/0002/2016 Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung n Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet Gl AD, AI ou + Sehr geehrte Frau Remmers! & Von Herrn Weßeling liegt die folgende Anfrage AFN/0002/2016 vor: Ob und wie ist es möglich, der Bürgervereinigung Kinderhaus die durch die sie genutzten Räumlichkeiten (Heimatmuseum etc.) in Kinderhaus 15, 48159 Münster - im Eigentum der Wohn- und Stadtbau- mietfrei zu überlassen, wie dies in anderen Fällen (s. z.B. Haushalt 2017, Band 1, Anlage 4) bereits gehandhabt wird? Ich bitte die Beantwortung der Anfrage zur nächsten Sitzung am 17.01.2017 weiterzuleiten: Das Objekt befindet sich - wie richtig ausgeführt - im Eigentum der Wohn- und Stadtbau -. Eine mietfreie Überlassung der Räumlichkeiten durch die Wohn- und Stadtbau ist nach Kenntnissen des Amtes für Immobilienmanagement nicht möglich. Die Entscheidung über die Höhe einer Miete liegt jedoch -unter Berücksichtigung der miet- und steuerrechtlichen Bestimmungen - ausschließlich bei der Eigentümerin des Objektes — der Wohn- und Stadtbau -. Eine evtl. Entlastung der Bürgervereinigung durch eine vollständige oder teilweise Bezuschussung der Mietaufwendungen wäre auf Beschluss der BV durch Haushaltsmittel der BV möglich. Mit freundlichem Gruß Jürgen Kemper Fachstellenleiter Flächenmanagement
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 15
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Details
- Aktenzeichen
- AFN/0002/2016
- Typ
- Anfrage in der BV Nord
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37