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AFN/0002/2016

Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus

Anfrage in der BV Nord 22.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.11.2016, TOP 6.2

AFN-0002-2016 Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus

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AFN-0002-2016 Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus

1554 Zeichen

Stefanie Remmers

Von: Jürgen Kemper

Gesendet: Donnerstag, 29. Dezember 2016 12:04

An: Stefanie Remmers

Cc: Ute Schwarte; Charlotte Bultmann; Klaus Nonhoff; David Reckel; Kerstin
Gartenschläger

Betreff: Mietbefreiung der Bürgervereinigung Kinderhaus AFN/0002/2016

Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung n

Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet Gl AD, AI ou +

Sehr geehrte Frau Remmers! &

Von Herrn Weßeling liegt die folgende Anfrage AFN/0002/2016 vor:

Ob und wie ist es möglich, der Bürgervereinigung Kinderhaus die durch die sie genutzten Räumlichkeiten
(Heimatmuseum etc.) in Kinderhaus 15, 48159 Münster - im Eigentum der Wohn- und Stadtbau- mietfrei zu
überlassen, wie dies in anderen Fällen (s. z.B. Haushalt 2017, Band 1, Anlage 4) bereits gehandhabt wird?

Ich bitte die Beantwortung der Anfrage zur nächsten Sitzung am 17.01.2017 weiterzuleiten:

Das Objekt befindet sich - wie richtig ausgeführt - im Eigentum der Wohn- und Stadtbau -. Eine mietfreie
Überlassung der Räumlichkeiten durch die Wohn- und Stadtbau ist nach Kenntnissen des Amtes für
Immobilienmanagement nicht möglich. Die Entscheidung über die Höhe einer Miete liegt jedoch -unter
Berücksichtigung der miet- und steuerrechtlichen Bestimmungen - ausschließlich bei der Eigentümerin des Objektes
— der Wohn- und Stadtbau -.

Eine evtl. Entlastung der Bürgervereinigung durch eine vollständige oder teilweise Bezuschussung der
Mietaufwendungen wäre auf Beschluss der BV durch Haushaltsmittel der BV möglich.

Mit freundlichem Gruß

Jürgen Kemper
Fachstellenleiter Flächenmanagement

Beratungsverlauf (1)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 15

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Details

Aktenzeichen
AFN/0002/2016
Typ
Anfrage in der BV Nord
Datum
22.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37