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A-N/0018/2018

Anträge der Bezirksvertretung zeitnah und transparent bearbeiten

Antrag an die BV Nord 02.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 13.11.2018, TOP 7.4

A-N-0018-2018 - Antraege der BV zeitnah und transparent bearbeiten

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Ansehen

Stellungnahme_33_20200724

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Ansehen

A-N-0018-2018-Zwischennachricht -2019-03-07

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Ansehen

A-N-0018-2018 - Antraege der BV zeitnah und transparent bearbeiten

1784 Zeichen

A-N/0018/2018 
 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
 
Münster, 26.10.2018 
A n t r a g : 
 
 
 
 
Anträge der Bezirksvertretung zeitnah und transparent bearbeiten 
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird aufgefordert, die BV-Nord  halbjährlich (im 1. Quartal und 3.Quartal) 
über den Bearbeitungsstand der Anträge aus der Bezirksvertretung zu berichten, wie es im 
Haupt- und Finanzausschuss beispielsweise mit der Vorlage  V/0806/2018 am 19.09.2018 
geschehen ist 
 
 
 
Begründung: 
 
Vielfach müssen die Mitglieder der Bezirksvertretungen lange auf eine Antwort auf ihre 
Anträge warten. 
Dabei ist das notwendige Verwaltungshandeln für die Bezirksvertreter nicht immer 
erkennbar, weil es z.B.  an einem kurzen Zwischenbericht fehlt, der Klarheit über den 
Entwicklungsstand geben könnte. 
Auf diese Weise werden dann auch alternative Handlungsoptionen der Bezirksvertretungen 
u.U. blockiert oder lange hinausgezögert. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 Bloch   Abbing  und Fraktion

Stellungnahme_33_20200724

3028 Zeichen

33.20.0001 3 24.07.2020
Herr Lembeck 33 60

STADT MÜNSTER
3.0. JULI 2020

Amt für Bürger- u. Ratsservise
Bezirksverwaltung Nord

Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

Bezirksvertretung Münster-Nord
Bezirksvertretung Münster-Ost |

Bezirksvertretung Münster-Südost UL

Bezirksvertretung Münster-West

über die jeweilige Bezirksverwaltung

über Herrn Stadtrat Heuer

„Anträge der Bezirksvertretung zeitnah und transparent bearbeiten“
Antrag der CDU-Fraktion bzw. Beschluss der Bezirksvertretung Nord
Gleichlautende Anträge in den o. g. Bezirksvertretungen

Mit Schreiben vom 07.03.2019 hatte ich darüber informiert, dass Gespräche mit den Vorsit-
zenden der antragstellenden Fraktionen geführt werden, um eine praxisnahe Lösung zu erar-
beiten. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass es unterschiedliche Motive für die Stellung
der o. g. Anträge gab. Neben der formalen Beantwortung und Abarbeitung von Anträgen be-
steht auch der Wunsch der Fraktionen/Gremien über Zwischenstände bei der Bearbeitung und
die Umsetzung von Antragsinhalten informiert zu werden. Neben den Anträgen gelte dies sinn-
gemäß auch für Anregungen und Anfragen.

In den Bezirksverwaltungen bzw. im Sitzungsdienstprögramm werden Übersichten und/oder
Wiedervorlagen über Anträge, Anregungen und Anfragen geführt und durch die Bezirksver-
waltungen bei den Ämtern/Dezernaten i. d. R. an die Beantwortung und Bearbeitung regelmä-
Rig erinnert.

Sofern Listen in den Bezirksverwaltungen geführt werden, können diese der Bezirksvertretung
zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch teilweise bereits erfolgt.

Aktuelle, verwaltungsinterne Zwischenstände über die Bearbeitung können diese Listen i. d.
R. nicht enthalten, da diese Informationen in den Bezirksverwaltungen nicht vorliegen, nicht
mit einem vertretbaren Aufwand regelmäßig abgefragt werden können bzw. in einigen Fällen
nicht vorliegen können, da verwaltungsinterne Prüfungen und Entscheidungsprozesse nicht
abgeschlossen sind. Dennoch erinnern die Bezirksverwaltungen regelmäßig, um Stellungnah-
men durch die Ämter/Dezernate zu erhalten.

Die Inhalte von Anträgen und deren Auswirkung sind sehr unterschiedlich. Daher ist eine ab-
weichende Bearbeitungsdauer nicht ungewöhnlich und damit erklärbar, aber vielleicht nicht
immer nachvollziehbar bzw. transparent genug.

2i=

Nachfragen zu den Listen bzw. zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge können bei Bedarf
durch die Bezirksverwaltung an die Fachverwaltung weitergegeben werden oder der Kontakt
zu Ansprechpersonen in der Fachverwaltung hergestellt werden.

Die Erfahrungen zeigen, dass dies i. d. R. zielführender ist als eine pauschale, standardisierte
Abfrage oder Berichtspflicht.

Dies gilt natürlich auch für Nachfragen zur Umsetzung von Antragsinhalten, die beschlossen,
damit aufgegriffen und formal erledigt sind und damit nicht länger in Listen oder Abfragen auf-
geführt werden. Hier unterscheiden sich die praktizierten Verfahren zur Abstimmung/Be-
schlussfassung über Anträge in den Bezirksvertretungen leicht.

Kupferschmidt /

A-N-0018-2018-Zwischennachricht -2019-03-07

1524 Zeichen

33.20.0001 07.03.2019
Herr Lembeck 33 60

Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

Bezirksvertretung Münster-Nord DezernentiI
Bezirksvertretung Münster-Ost .
Bezirksvertretung Münster-Südost | 08, MRZ. 2019
Bezirksvertretung Münster-West . =

über die jeweilige Bezirksverwaltung

über Herrn Stadtrat Heuer

„Anträge der Bezirksvertretung zeitnah und transparent bearbeiten“
Antrag der CDU-Fraktion bzw. Beschluss der Bezirksvertretung Nord
Gleichlautende Anträge in den o. g..Bezirksvertretungen

Mit den gleichlauten Anträgen soll die Verwaltung aufgefordert/beauftragt werden,

„die Bezirksvertretungen halbjährlich (im 1. Quartal und 3. Quartal) über den Bearbei-
tungsstand der Anträge aus der Bezirksvertretung zu berichten, wie es im Haupt- und
Finanzausschuss beispielsweise mit der Vorlage V/0806/2018 am 19.09.2018 gesche-
hen ist.“

Das Anliegen ist nachvollziehbar, dass Anträge zeitnah beantwortet werden. Unklar ist hin-
gegen, auch mit Blick auf die in Teilen unterschiedlichen Verfahrensweisen in den Bezirks-
vertretungen, ob die Regelung, wie sie für Ratsanträge gilt, hilfreich ist und zu der gewünsch-
ten Transparenz führt. Hier gibt es zu dem auch deutliche Unterschiede zwischen den Rats-
anträgen und den Anträgen in den Bezirksvertretungen.

Daher wird die Verwaltung in Kürze das Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden der antrag-
stellenden Fraktionen suchen. Ziel ist es, ein transparentes und einheitliches Verfahren zu
schaffen, dass den Anforderungen und Intentionen des Antrags gerecht werden kann.

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25

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Details

Aktenzeichen
A-N/0018/2018
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
02.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37