2024/0231
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2023 und Entlastung der Betriebsleitung
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.08.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0231
Magistratsbeschluss -Nr.
277
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2023 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 29.07.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem
Jahresverlust in Höhe von 147.816,58 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und Reinigung,
im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanzie rt:
a) 22.213,80 € Vortrag auf neue Rechnung
b) - 170.030,38 € Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
- 147.816,58 €
- 3 -
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
werden offengelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
entlastet.
Anlagen: Beschluss der Betriebskommision inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Prüfbericht von Baker Tilly GmbH & Co. KG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.08.2024
Der Vorlage wird zugestimmt .
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2024
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 12. Juli 2024 den
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresverlust in Höhe
von 147.816,58 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.
22.213,80 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. 170. 030,38 € werden aus der
allgemeinen Rücklage entnommen.
Der Ausgleich der Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Abfallentsorgung sowie im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabs chluss. Eine
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Unterdeckungen
im Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die
Entnahme aus den jeweiligen Verbindlichkeiten gegenüber den Geb ührenpflichtigen.
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 12.07.2024
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2023 sowie auf den
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsges ellschaft hingewiesen.
Darmstadt, 24.07.2024
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Anlage: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Prüfbericht von Baker Tilly
2024/0231
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.08.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0231
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2023 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 29.07.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem
Jahresverlust in Höhe von 147.816,58 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und Reinigung,
im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanzie rt:
a) 22.213,80 € Vortrag auf neue Rechnung
b) - 170.030,38 € Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
- 147.816,58 €
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3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
werden offengelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
entlastet.
Anlagen: Beschluss der Betriebskommision inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Prüfbericht von Baker Tilly GmbH & Co. KG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2024
Die Abschlussprüferin hat in der Betriebskommissionssitzung am 12. Juli 2024 den
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresverlust in Höhe
von 147.816,58 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.
22.213,80 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. 170. 030,38 € werden aus der
allgemeinen Rücklage entnommen.
Der Ausgleich der Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Abfallentsorgung sowie im Gebührenbereich des Betriebszweiges
Straßenreinigung/Winterdienst erfolgte bereits im Jahresabs chluss. Eine
Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. Der Ausgleich der Unterdeckungen
im Bereich öffentliche Straßenreinigung sowie im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die
Entnahme aus den jeweiligen Verbindlichkeiten gegenüber den Geb ührenpflichtigen.
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 12.07.2024
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2023 sowie auf den
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsges ellschaft hingewiesen.
Darmstadt, 24.07.2024
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Anlage: Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Prüfbericht von Baker Tilly
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Punkt 30: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2023 und Entlastung der Betriebsleitung (V-Nr. 2024/0231) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 8
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 16
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16
5.1.2. Jahresabschluss 16
5.1.3. Lagebericht 16
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 17
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 20
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 20
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 20
7. Schlussbemerkung 21
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2023
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
Anlage 5 Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2023
Anlage 6 Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt III
Abkürzungsverzeichnis
AAB Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom
1. Januar 2024
Abs. Absatz
BgA Betrieb gewerblicher Art
d.h. das heißt
D&O-Versicherung Directors & Officers-Versicherung
DSD Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
(EAD), Darmstadt
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EigBGes Hess Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen
EStG Einkommensteuergesetz
EStR Einkommensteuerrichtlinien
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HFA Hauptfachausschuss
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
HEAG HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wisschen-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
i.S.d. im Sinne des
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt IV
i.V.m. in Verbindung mit
KAG Gesetz über kommunale Abgaben
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
MHKW Müllheizkraftwerk
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer
p.a. per annum
PS Prüfungsstandard des IDW
PV Photovoltaik
rd. rund
RH Rechnungslegungshinweis
RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
TvÖD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
u.a. unter anderem
VJ Vorjahr
ZAS Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
z.B. zum Beispiel
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 1
1. Prüfungsauftrag
Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Darmstadt am 13. Oktober 2023 erteilte uns die Betriebsleitung des
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ oder „EAD“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 unter Ein-
beziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß
§§ 316 ff. HGB i.V.m. § 27 EigBGes Hess zu prüfen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes (EigBGes Hess), der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahres-
abschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) und des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Gemäß § 22 und § 26 EigBGes Hess finden für den Jahresabschluss
und den Lagebericht des Eigenbetriebs die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für
große Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dem hessischen
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) nichts ande-
res ergibt.
Der Eigenbetrieb hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB
i.V.m. § 27 EigBGes Hess prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 Abs.
4 EigBGes Hess bekannt zu machen.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Des Weiteren haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgsübersicht auf ihre
Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die sachgerechte Zuordnung ge-
meinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Betriebszweige untersucht.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 2
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen
Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahres-
abschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist
an das geprüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fas-
sung vom 1. Januar 2024 (AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließ-
lich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 3
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Be-
urteilung folgende wesentliche Aspekte
zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
Die Aufgaben des EAD umfassen unverändert zum Vorjahr Abfallwirtschaft, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst, Kanalbetrieb, Kompostierungsanlage, Straßen-
unterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Gemeinschaftsverpflegung
sowie den Betrieb der Schulbusse, des Krematoriums, des Zoos Vivarium und
der Werkstatt. Darüber hinaus nimmt der EAD die Koordination der dienstlichen
Mobilität der städtischen Bediensteten wahr.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 148 (Vorjahr
Jahresüberschuss von TEUR 932). Geplant war ein Jahresüberschuss von
TEUR 58. Die Umsatzerlöse konnten von TEUR 69.109 im Vorjahr um 10,9 %
auf TEUR 76.644 im Berichtsjahr gesteigert werden, im Wesentlichen bedingt
durch gestiegene Erlöse aus der Abfallbeseitigung, höhere Straßenreinigungs-
gebühren durch die Ausweitung der öffentlichen Straßenreinigung auf 100% des
Stadtgebiets bei leicht sinkenden Gebührensätzen sowie durch Erlössteigerun-
gen im Bereich Gemeinschaftsverpflegung und Gebäudereinigung. Die sonsti-
gen betrieblichen Erträge, die durch den Wegfall von Pensionsverpflichtungen
gegenüber ehemaligen Beamten des EAD im Vorjahr stark gestiegen waren, ha-
ben sich um TEUR 513 auf TEUR 621 und somit auf das Niveau von 2021 ver-
ringert.
Bei den Aufwendungen hat sich der Materialaufwand in Summe um TEUR 3.227
erhöht. Am stärksten stiegen dabei die bezogenen Leistungen, insbesondere die
Müllverbrennungskosten sowie die sonstigen Fremdleistungen, vor allem für
Bauleistungen und Fremdreinigungskosten. Die Personalaufwendungen sind um
TEUR 3.974 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Übergreifend über alle Ge-
schäftsbereiche wirkten sich resultierend aus dem Tarifabschluss des TVöD ab
01.01.2023 Einmalzahlungen von TEUR 3 pro Mitarbeiter auf die Personalauf-
wendungen aus, von denen in 2023 anteilig EUR 2.560 ausgezahlt wurden. Al-
lein daraus resultierten Mehrkosten von EUR 1,7 Mio. im Personalbereich. Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 320 an. Grund hierfür
waren vor allem eine erhöhte Einstellung in die pauschalierte Einzelwertberichti-
gung sowie ein Anstieg der Aufwendungen für das IT-Umfeld.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 4
Die Ertragslage der einzelnen Sparten hat sich unterschiedlich entwickelt.
o Der Bereich Straßenreinigung und Winterdienst schließt das Geschäfts-
jahr mit einem Jahresüberschuss von TEUR 25 (im Vorjahr Jahresüber-
schss von TEUR 72) ab. In der hoheitlichen Straßenreinigung sind in
Folge der Satzungsänderung der Stadt Darmstadt die Gebührensätze
zum 01.01.2023 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Durch die Er-
weiterung der öffentlich gereinigten Straßen auf 100% des Stadtgebietes
haben sich die Erlöse trotzdem erhöht. Die Erlöse aus der Abrechnung
mit der Stadt Darmstadt für Winterdienst und Reinigungsleistungen sind
ebenfalls stark gestiegen aufgrund des neuen Aufgabengebiets Papier-
korbentleerung im öffentlichen Raum und gestiegener Erlöse für die Rei-
nigung kommunaler Straßenflächen. Das negative Ergebnis des Gebüh-
renhaushalts „Straßenreinigung“ wird durch die Entnahme aus den Ver-
bindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern ausgeglichen.
o Im Kanalbetrieb ergab sich trotz gesunkener Abschreibungen und Perso-
nalkosten vor allem wegen höherer bezogener Leistungen und anteiliger
Verwaltungskosten ein Jahresverlust von TEUR 86 (im Vojahr Jahres-
überschuss von TEUR 36).
o Der Bereich der hoheitlichen Abfallentsorgung beendet das Geschäfts-
jahr wie im Vorjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis (TEUR 0). Der
Gebührenhaushalt Abfallentsorgung wird im Berichtsjahr durch eine Auf-
lösung von Verbindlichkeiten von TEUR 1.444 (Vorjahr Bildung von Ver-
bindlichkeiten von TEUR 2.216) gegenüber den Gebührenzahlern ausge-
glichen.
o Die Kompostierungs- und Karbonisierungsanlage weist im Berichtsjahr
ein negatives Ergebnis von TEUR 58 aus (im Vorjahr Jahresverlust von
T€ 72). Den erstmalig erwirtschafteten Verkaufserlösen für Pflanzenkohle
und einer Förderung der Karbonisierungsanlage sowie höheren Erlösen
der Kompostierungsanlage standen gestiegene Aufwendungen gegen-
über.
o Der Schulbusbetrieb schließt mit einem Jahresgewinn von TEUR 145
(Vorjahr TEUR 21). Kostensteigerungen bei den Personalkosten durch
Neueinstellungen sowie bei Fremdleistungen stehen geringere Kosten für
Werkstattleistungen gegenüber.Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobi-
lität und Gebäudetechnik fällt der Jahresverlust mit TEUR 174 höher aus
als im Vorjahr (T€ 134), was trotz höherer Erlöse auf die gestiegenen
Kosten in allen Bereichen zurückzuführen ist.
o Im Bereich BgA gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung wird für das ab-
gelaufene Geschäftsjahr ein Jahresverlust von TEUR 148 ausgewiesen
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 5
(im Vorjahr Jahresgewinn von TEUR 177), was vor allem auf die Ergeb-
nisrückgänge in den Bereichen Containerdienst und Vollservice zurück-
zuführen ist, die nicht durch die positiven Entwicklungen in den Bereichen
Duale Systeme und Vermietung Toiletten kompensiert werden konnten.
o Der Bereich Straßenunterhaltung schließt mit einem Jahresgewinn von
TEUR 25 (Vorjahr TEUR 218). Bei Umsatzerlösen auf Vorjahresniveau
ist der Rückgang vor allem auf die Entwicklung bei den aktivierten Eigen-
leistungen, den Materialaufwendungen sowie den anteiligen Kosten für
Verwaltung und Gebäude zurückzuführen.
o Das Jahresergebnis des Bereichs Zentrale Gebäudedienste hat sich
deutlich auf TEUR 292 verringert (Vorjahr TEUR 532), wobei die Gebäu-
dereinigung einen Jahresgewinn von TEUR 190 und die Hauswirtschaft
einen Jahresgewinn von TEUR 102 erzielte. Höhere Personalkosten und
Aufwendungen für bezogene Leistungen haben den Anstieg der Erlöse
aus zusätzlichen Aufträgen überkompensiert.
o Die Gemeinschaftsverpflegung erwirtschaftete einen Jahresgewinn von
TEUR 43 (im Vorjahr Jahresverlust von T€ 5). Die Erlöse konnten im Jahr
2023 durch die Anpassung der Essenspreise und Ausweitung der Ausga-
bestätten deutlich gesteigert werden.
o Im BgA Krematorium hat sich der Jahresüberschuss von TEUR 195 trotz
einer größeren Anzahl an Kremierungen auf TEUR 89 verringert, insbe-
sondere bedingt durch höhere Energiekosten.
o Der BgA Zoo Vivarium schließt mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR
133 (Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 1). Im Ergebnis sind Erträge aus
dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 838 (Vorjahr T€ 807) enthalten.
Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt EUR 10,6
Mio. (Vorjahr EUR 7,6 Mio.). Sie entfielen wie im Vorjahr vorrangig auf Investiti-
onen in Kommunal- und Spezialfahrzeuge, Anlagen im Bau sowie Nutzfahrzeuge
und Software.
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
von 780 auf 824.
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit werden verschiedene
Maßnahmen dargestellt, die die Themenbereiche Mobilität, Energieversorgung
und Energieeinsparung, Wassereinsparung, Abfallvermeidung, Dekarbonisie-
rung sowie Bio-Lebensmittel beinhalten.
Zur Entwicklung der Vermögenslage wird ausgeführt, dass sich das Anlagever-
mögen im Zuge der Investitionen um TEUR 1.606 erhöht hat. Das Anlagevermö-
gen ist zu 37,5 % (Vorjahr 40,3 %) durch Eigenkapital abgedeckt. Die
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 6
Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf
21,1 % vermindert. Die Eigenkapitalrentabilität hat sich von 4,7 % im Jahr 2022
auf -0,8 % im Jahr 2023 verringert.
Hinsichtlich der Finanzlage zeigt sich eine Verringerung der Liquidität I. Grades
auf 215 % (Vorjahr 310 %). Bei der Liquidität II. Grades von 314 % (Vorjahr
408 %) besteht eine absolute Überdeckung in Höhe von TEUR 25.424 (Vorjahr
TEUR 30.092). Im Geschäftsjahr wurde zur Finanzierung von Investitionen ein
Darlehen in Höhe von EUR 6,671 Mio. aufgenommen.
zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken:
Für 2024 wird ein Jahresverlust von TEUR 538 erwartet.
Die neue Abfallsatzung mit der Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulati-
onszeitraum 2024 bis 2025 wurde in der Stadtverordnetenversammlung be-
schlossen und trat am 01. Januar 2024 in Kraft.
Durch den Tarifabschluss des TVöD aus dem Jahr 2023 kommen in 2024 weitere
Einmalzahlungen des steuerfreien Inflationsausgleich von 440 EUR pro Mitarbei-
ter zum Tragen sowie eine Erhöhung der Tarifgehälter für Mitarbeiter von 200
EUR und weiteren 5,5% ab März 2024.
Nach Ansicht der Betriebsleitung bedeutet die Umsetzung der IT-Strategie (digi-
tale Transformation) für den EAD die Chance, seine Funktion als Dienstleister
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren.
Die Verhandlungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erwerb einer Teilflä-
che eines an den Zoo angrenzenden Grundstücks sind schwierig, aber erfolg-
reich verlaufen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA hat für die Zu-
kunftsfähigkeit des Zoos im Bestand nach Auffassung des EAD schlussendlich
ein akzeptables Angebot unterbreitet.
Im Geschäftsfeld Gemeinschaftsverpflegung sieht die Betriebsleitung ein hohes
Chancenpotenzial. Zur Realisierung wird eine effiziente Produktionsküche benö-
tigt. Ein Neubau auf eigenem Grund und Boden des EAD ist nach einer Studie
eines Architekturbüros machbar.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federführung
bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds Geld vom
Umweltbundesamt gemäß eines Punktemodells für definierte Leistungen zur
Vermeidung und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenanntes „Lit-
tering“).
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf
den Eigenbetrieb haben könnten, sind der Betriebsleitung nicht bekannt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 7
Im Bereich der IT-Sicherheit wurden dem Risiko entsprechend mehr Aufwen-
dungen getätigt. Die neue Firewall hat nach Auffassung der Betriebsleitung eine
stärkere Performance für ein dynamisches Umfeld. Die IT Architektur des EAD
mit der Vielzahl mobiler Endgeräte macht dies nach Ansicht des Eigenbetriebs
nötig. Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen zur Netzwerk- und
Informationssicherheit beschäftigt sich der EAD verstärkt mit IT Service Continu-
ity Management als Teil des Business Continuity Managements.
Der Eigenbetrieb sieht sich zudem Risiken aus Veränderungen rechtlicher Rege-
lungen im Entsorgungsmarkt ausgesetzt.
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Tätigkeiten keinerlei Finan-
zinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Marktschwan-
kungen, ein. Nach Auffassung der Betriebsleitung unterliegt der Eigenbetrieb den
üblichen Finanzierungsrisiken bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditäts-
engpässen und möglichen Bankinsolvenzen.
Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbe-
standes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Un-
ternehmens, ist plausibel. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewon-
nenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbe-
triebs dem Umfang nach angemessen und inhaltlich vertretbar.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 8
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar bis 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienst-
leistungen (EAD), Darmstadt, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresab-
schluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom
27. Juni 2024 in Frankfurt am Main unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier
wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den lan-
desrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess)
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den landesrechtlichen Vorschriften des
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Be-
stimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrForm-
BlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 9
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts
geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes
Hess) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage-
bericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (Eig-
BGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-
losen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-
gungen) oder Irrtümern ist.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 10
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess)
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Ei-
genbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung
mit den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes
Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapital-
gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigB-
Ges Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 11
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes Hess unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressa-
ten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-
den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 12
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh-
ren kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh-
rend unserer Prüfung feststellen.“
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätig-
ten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; insbe-
sondere weisen wir auf § 328 HGB hin.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 13
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den landesrechtlichen Vorschriften des
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestim-
mung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV
HE) sowie den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis
256a HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, und der nach §§ 289 ff. HGB aufge-
stellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der Betriebsleitung für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem
Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetz-
licher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufga-
ben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicher-
weise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbe-
achtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im
Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht
darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirk-
samkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert werden können.
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem.
§ 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweite-
rung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Wir haben unsere Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten April bis Juni 2024
durchgeführt. Im Dezember 2023 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 14
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Ri-
sikoeinschätzung:
Bestand und Bewertung Anlagevermögen
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Vollständigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und der Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Analytische Durchsicht und Belegprüfung (in Stichproben) von Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere Umsatzerlöse, Personal- und
Materialaufwand
Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht
Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie
auf der Ebene einzelner Aussagen
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams und des Einsatzes von Spezialisten
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzun-
gen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rech-
nungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 15
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter
Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspiel-
räume, u.a.
Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
Einholung einer Steuerberaterbestätigung
Einholung von Bestätigungen von Lieferanten
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Beihilferückstellungen und der Rück-
stellung für Altersteilzeitverpflichtungen haben uns versicherungsmathematische Gut-
achten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwer-
ten konnten. Wir haben, soweit notwendig, unter Berücksichtigung der Bedeutung der
Tätigkeit des Sachverständigen für die Ziele unserer Abschlussprüfung die Kompetenz,
die Fähigkeiten und die Objektivität des Sachverständigen beurteilt, ein Verständnis von
der Tätigkeit des Sachverständigen gewonnen und die Eignung der Tätigkeit des Sach-
verständigen als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilt.
Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche
schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere ver-
sichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorlie-
genden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Ver-
pflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge ent-
halten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht
wurden.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 16
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften
Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahres-
abschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen,
dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnah-
men geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-
Systeme zu gewährleisten.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter
Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften für Eigenbetriebe.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren
geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliede-
rung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in
allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht und Angaben zu den Geschäftsführerbezügen unterlassen. Die In-
anspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu be-
anstanden.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurtei-
lung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 17
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d.h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir
nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein.
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschreibung
werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde gelegt.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände li-
near vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und 33
Jahren, von 8 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 12
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2023
war dies nicht notwendig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem versicherungsmathemati-
schen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem
67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Rentendynamik von
2 %.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 18
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durch-
schnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank
für Dezember 2023 verbindlich festgesetzte und veröffentliche Zinssatz von 1,82 % zu-
grunde. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde
keine Abzinsung vorgenommen.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssat-
zes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergange-
nen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 19.418,00. Für diesen Betrag besteht eine
Ausschüttungssperre.
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung
an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heu-
beck. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem
65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invali-
dität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik
der Kosten der Beihilfeleistungen von 2 %.
Die Abzinsung der Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und
Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S.
2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenom-
menen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung
liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 verbindlich festgesetzte
und veröffentliche Zinssatz von 1,74 % zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Rest-
laufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen.
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 19
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2023 erhob die Zusatzversor-
gungskasse wie auch im Vorjahr eine Umlage in Höhe von 5,7 % des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 20
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
In unsere Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Einhaltung der Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG einbezogen. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die
Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt
worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 zu
diesem Bericht dargestellt. Bei unserer Prüfung haben sich keine Besonderheiten erge-
ben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgs-
übersicht (Anlage 6) auf ihre Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die
sachgerechte Zuordnung gemeinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen
Betriebszweige untersucht.
Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsgerecht in der für den jeweiligen
Betriebszweig getrennt geführten Buchhaltung erfasst. Soweit eine direkte Zuordnung
nicht möglich ist, erfolgt die Zurechnung aufgrund von Verteilungsschlüsseln. Die Vor-
gehensweise ist auskunftsgemäß unverändert zum Vorjahr. Die in der Erfolgsübersicht
getroffene Zurechnung der Aufwendungen und Erträge zu den Betriebszweigen ist nach
den im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 21
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr
erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 unter „Wiedergabe des Be-
stätigungsvermerks“ enthalten.
Frankfurt am Main, den 27. Juni 2024
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Matthias Appel
Wirtschaftsprüfer
Susanne Berghoff-Flüel
Wirtschaftsprüferin
Anlagen
Anlage 1
AKTIVA PASSIVA
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
A.Anlagevermögen A.Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 6.200.000,00 6.200.000,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Rücklagen
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Kapitalrücklage 8.690.282,23 8.690.282,23
Rechten und Werten 955.541,03 702.086,25 2.Allgemeine Rücklage 177.576,19 286.755,49
II. Sachanlagen 3.Zweckgebundene Rücklage 418.128,61 418.128,61
1.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte III. Bilanzgewinn
mit Betriebs- und anderen Bauten 24.642.281,62 25.451.462,01 1.Gewinnvortrag 3.641.799,17 3.218.117,80
2.Technische Anlagen und Maschinen 2.038.144,39 2.277.024,62 2.Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 147.816,58- 932.395,59
3.Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung15.973.115,99 14.817.603,00 18.979.969,62 19.745.679,72
4.Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.402.749,14 4.134.430,38
III. Finanzanlagen B.Rückstellungen
1. Beteiligungen 1.538.294,72 1.538.294,72 1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen3.959.710,38 4.057.089,05
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 2. Steuerrückstellungen 81.945,15 371.192,61
verhältnis besteht 0,00 23.000,00 3.Sonstige Rückstellungen 2.667.608,45 2.910.437,29
50.550.126,89 48.943.900,98 6.709.263,98 7.338.718,95
B.Umlaufvermögen C. Verbindlichkeiten
I. Vorräte 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 51.656.715,06 48.283.709,64
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 868.024,38 1.003.173,49 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.042.692,06 2.723.599,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt und verbundenen
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.048.415,81 2.759.622,42 Unternehmen der Stadt Darmstadt 3.818.199,79 2.523.872,43
2.Forderungen gegen den Haushalt und 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt 9.528.565,37 6.657.512,07 Beteiligungsverhältnis besteht 232.586,73 276.417,37
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen 5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.596.245,10 6.336.488,02
ein Beteiligungsverhältnis besteht 199.397,06 185.991,10 - davon aus Steuern EUR 173.323,82 (Vorjahr: EUR 221.030,71)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.123.535,87 677.655,12 63.346.438,74 60.144.086,93
III.Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks25.529.040,12 30.258.078,16
39.296.978,61 41.542.032,36 D.Rechnungsabgrenzungsposten 899.294,09 3.291.672,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 87.860,93 34.224,92
89.934.966,43 90.520.158,26 89.934.966,43 90.520.158,26
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Bilanz zum 31.12.2023
Anlage 2
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 76.644.584,51 69.108.963,24
2. Bestandsveränderung 26.983,00 - 28.710,00
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 232.966,78 128.344,76
4. Sonstige betriebliche Erträge 620.978,76 1.134.244,85
77.471.547,05 70.400.262,85
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe 6.531.379,05 5.559.791,87
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 22.191.613,35 19.936.558,70
28.722.992,40 25.496.350,57
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 29.260.956,69 25.697.736,82
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung: EUR 2.242.805,29;
Vorjahr: EUR 2.207.265,10) 8.276.844,26 7.866.333,95
37.537.800,95 33.564.070,77
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 6.416.832,29 5.551.244,33
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.055.353,47 4.735.149,71
9. Erträge aus Beteiligungen 220.875,00 -
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 220.875,00; Vorjahr: EUR 0,00)
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens - 4.336,70
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00; Vorjahr: EUR 4.336,70)
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 84.180,12 79.445,50
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 84.180,12 ; Vorjahr: EUR 79.445,50)
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 925.295,91 808.263,48
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 81.130,98;
Vorjahr: EUR 84.464,20)
(davon an verbundene Unternehmen EUR 34.761,93;
Vorjahr: EUR 32.797,30)
13.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 881.672,85- 328.966,19
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 42.946,73 140.797,07
15. Sonstige Steuern 61.176,00 62.773,53
16. Erträge aus Verlustvergleich 837.979,00 807.000,00
17. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 147.816,58 - 932.395,59
2023
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
2022
Anlage 3
1
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Vorschriften
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes für kommunale Auf-
gaben und Dienstleistungen (EAD) wurde nach den Vorschriften der §§ 20 ff. EigBGes
Hess i.d.F. vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
14. Juli 2016, i. V. m. den Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetz-
buches für große Kapitalgesellschaften in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt. Die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den Formblättern 1 (Bilanz)
und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter
für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe gegliedert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibe-
halten.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschrei-
bung werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 9 Jahren zugrunde ge-
legt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und
33 Jahren, von 8 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 5 bis 12
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2023
war dies nicht notwendig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Jahr
Anlage 3
2
der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung vorgenommen.
Die verzinslichen Ausleihungen werden mit dem Nennwert bilanziert.
Die Vorratsbestände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet bzw.
mit dem niedrigeren Wert, der den Vorräten am Bilanzstichtag beizulegen war.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. Das hier angewandte Verfahren ist zweige-
teilt: Einmal handelt es sich hier um Einzelwertberichtigungen, bei denen bestimmte De-
bitoren in voller Höhe bereinigt werden. Danach werden die restlichen Kunden je nach
Mahnstufe mit einem pauschalierten Wert berichtigt. Die pauschalen Wertberichtigungs-
sätze werden bei Bedarf auf Plausibilität geprüft und angepasst.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen Forderun-
gen an die Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Die Bewertung der flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) er-
folgt zu Nennwerten.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
aufgeführt, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len.
Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem versicherungsmathemati-
schen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und
Anlage 3
3
dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität ge-
zahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Rentendynamik
von 2 %.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durch-
schnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank
für Dezember 2023 verbindlich festgesetzte und veröffentliche Zinssatz von 1,82 % zu-
grunde. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde
keine Abzinsung vorgenommen.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssat-
zes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den ver-
gangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 19.418,00. Für diesen Betrag besteht
eine Ausschüttungssperre.
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung
an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen
dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger
Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dy-
namik der Kosten der Beihilfeleistungen von 2 %.
Die Abzinsung der Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und
Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S.
2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenom-
menen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung
liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 verbindlich festgesetzte
und veröffentliche Zinssatz von 1,74 % zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Rest-
laufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
Anlage 3
4
lung eingestellt. Die Ermittlung dieses Teils der Pensionsrückstellung erfolgte unter Ver-
wendung der gleichen Zinssätze und übrigen Parameter wie bei den Pensionsrückstel-
lungen.
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2023 erhob die Zusatzversor-
gungskasse wie auch im Vorjahr eine Umlage in Höhe von 5,7 % des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts.
Steuerrückstellungen enthalten Steuerverpflichtungen aus laufenden Ertragssteuern
der Betriebe gewerblicher Art Abfall und Krematorium.
Die Ermittlung der Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte
nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer
vom 19.06.2013 – IDW RS HFA 3.
Die Aufstockungsbeträge wurden für die bestehenden Altersteilzeitvereinbarungen, wie
in den Vorjahren, als Abfindung klassifiziert. Im Jahr 2023 wurden keine neuen Alters-
teilzeitvereinbarungen abgeschlossen. Für die zu leistenden Aufstockungsbeträge, Er-
füllungsrückstände (im Blockmodell) und Abfindungen wurden Rückstellungen nur für
genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet. Die Berechnung erfolgte unter Annahme
einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Berechtigten von 2 %. Als biometri-
sche Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte aus Basis des
7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durch-
schnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf-
zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deut-
schen Bundesbank für Dezember 2023 verbindlich festgesetzte und veröffentliche Zins-
satz von 1,74 % zugrunde. Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Ge-
samtabschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Anlage 3
5
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hält folgende
Beteiligungen mit einer Beteiligungshöhe von mindestens 20 %:
NameDarmstädter Recycling Zentrum GmbHDarmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbHKaufhaus der Gelegenheiten gGmbHSitz der Gesellschaft Darmstadt Darmstadt DarmstadtHöhe am Anteil des Kapitals am 31.12.2023 50% 100% 96%Eigenkapital 31.12.2023 1.631.971,33 € 486.636,67 € 100.730,09 €Jahresergebnis 2023 872.045,72 € 100.752,53 € 21.138,49 €
Die Vorräte belaufen sich auf T€ 868 (Vorjahr T€ 1.003). Darin sind insbesondere der
Bestand des Zentrallagers in Höhe von T€ 480 (Vorjahr T€ 443), der Treibstoffbestand
in Höhe von T€ 171 (Vorjahr T€ 106) und der Bestand des Tonnenlagers in Höhe von
T€ 100 (Vorjahr T€ 109) enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten belaufen sich
auf T€ 2.048 (Vorjahr T€ 2.760).
Die Forderungen gegen den Haushalt der Stadt und verbundene Unternehmen
der Stadt Darmstadt beinhalten mit T€ 6.966 (Vorjahr T€ 4.598) Lieferungen und Leis-
tungen. Darüber hinaus bestehen u.a. Forderungen aus Pensionen und Beihilfen für
Beamte, welche früher bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren und vom EAD in den
Ruhestand wechselten oder noch wechseln werden sowie Forderungen aus Jahresab-
schlussverrechnungen über insgesamt T€ 2.563 (Vorjahr T€ 2.059).
Anlage 3
6
Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, in Höhe von T€ 199 (Vorjahr T€ 186) handelt es sich um Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen, die in Höhe von T€ 18 gegen die Darmstädter Recycling
Zentrum GmbH und in Höhe von T€ 181 gegen KA-Gel gGmbH bestehen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um
Steuerforderungen für Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 686
(Vorjahr T€ 25) sowie um debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 254 (Vorjahr
T€ 506).
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr voll-
ständig innerhalb eines Jahres fällig.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits bezahlte Aufwendun-
gen für Folgejahre.
Gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die aktiven
latenten Steuern nicht in der Bilanz auszuweisen.
Eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde in der Bilanz
in Höhe von T€ 3.960 (Vorjahr T€ 4.057) gebildet. Diese beinhaltet im Wesentlichen die
Verpflichtung gegenüber in der Vergangenheit beim EAD beschäftigten Beamten in
Höhe von T€ 2.892 (Vorjahr T€ 2.999) als auch eine Rückstellung für Verpflichtungen
gegenüber der ZVK für den Bereich des Vivariums in Höhe von T€ 692 (Vorjahr
T€ 708). Die mittelbaren und nicht bilanzierten Verpflichtungen des EAD aus Pensions-
zusagen der ZVK belaufen sich handelsbilanziell auf T€ 43.081 (Vorjahr T€ 39.952).
Daneben bestehen noch Pensionsaltzusagen, für die keine Rückstellungen gebildet
wurden. Der versicherungsmathematische Teilwert dieser Altzusagen beträgt T€ 7 (Vor-
jahr T€ 8).
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 2.668 (Vorjahr T€ 2.910) beinhalten
Rückstellungen für angefallene Überstunden von T€ 878 (Vorjahr T€ 724), T€ 602 für
Urlaubsrückstellungen (Vorjahr T€ 684),T€ 583 für Verpflichtungen aus der leistungsori-
entierten Vergütung (Vorjahr T€ 537), T€ 316 für Beihilfen (Vorjahr T€ 325), Verpflich-
tungen aus Altersteilzeit von T€ 239 (Vorjahr T€ 489) sowie T€ 46 für Jahresabschluss-
prüfung und die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (Vorjahr T€ 76) und für aus-
stehende Rechnungen in Höhe von T€ 3 (Vorjahr T€ 75).
Anlage 3
7
Die Restlaufzeit der bilanzierten Verbindlichkeiten ist dem untenstehenden Verbindlich-
keitsspiegel zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt und verbundenen Unter-
nehmen der Stadt Darmstadt in Höhe von T€ 3.818 (Vorjahr T€ 2.524) resultieren in
Höhe von T€ 3.203 (Vorjahr T€ 1.943) aus Lieferungen und Leistungen, und in Höhe
von T€ 615 (Vorjahr T€ 580) aus Verbindlichkeiten aus Rückstellungen für Pensionen
und Beihilfen für Beamte, welche in der Vergangenheit beim EAD beschäftigt waren
und zwischenzeitlich zur Stadtverwaltung gewechselt sind.
Bezeichnung der Verbindlichkeits-positionenGesamtdavon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahrdavon mit einer Restlaufzeit über einem Jahrdavon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahrendavon gesichert durch Pfandrechte o.ä. Rechte€ € € € €1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten51.656.715,06 € 4.026.994,44 € 47.629.720,61 € 33.078.434,81 € - € Vorjahr48.283.709,63 € 3.353.530,32 €44.930.179,31 € 24.233.312,00 € - € 2.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen3.042.692,06 € 3.042.692,06 € - € - € - € Vorjahr2.723.599,47 € 2.723.599,47 € - € - € - € 3.Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt Darmstadt und verbundenen Unternehmen der Stadt3.818.199,79 € 3.818.199,79 € - € - € - € Vorjahr2.523.872,43 € 2.523.872,43 € - € - € - € 4.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht232.586,73 € 232.586,73 € - € - € - € Vorjahr276.417,37 € 276.417,37 € - € - € - € 5.Sonstige Verbindlichkeiten4.596.245,10 € 761.086,04 € 3.835.159,06 € - € - € Vorjahr6.336.488,02 € 891.749,66 €5.444.738,36 € - € - € 63.346.438,74 € 11.881.559,06 € 51.464.879,67 € 33.078.434,81 € - € Vorjahr60.144.086,92 € 9.769.169,25 € 50.374.917,67 € 24.233.312,00 € - €
Anlage 3
8
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht, handelt es sich wie im Vorjahr vollständig um Lieferungen und
Leistungen, die in Höhe von T€ 225 (Vorjahr T€ 276) gegenüber der awaTech GmbH
und mit T€ 7 gegenüber der Ka-Gel gGmbH bestehen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 173 (Vorjahr T€ 353) enthalten. Außerdem werden hierunter Verbindlichkeiten aus
den Gebührenüberschüssen in den Bereichen Abfall (T€ 3.114, Vorjahr T€ 4.558),
Straßenreinigung (T€ 628, Vorjahr T€ 794) sowie Kompostentgelte (T€ 93, Vorjahr
T€ 93) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen für 2024
aus Bestellungen in Höhe von T€ 6.967, davon für den Erwerb einer Müllpresse in
Höhe von T€ 659, von verschiedenen Nutzfahrzeugen in Höhe von T€ 606 sowie einer
Kehrmaschine in Höhe von T€ 541, und für Dienstleistungen in Zusammenhang mit ei-
ner Softwareentwicklung in Höhe von T€ 204. Weiterhin bestanden sonstige Verpflich-
tungen aus Mietverträgen für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von T€ 328, davon
T€ 30 gegenüber verbundenen Unternehmen. Längerfristige finanzielle Verpflichtungen
über das Jahr 2025 hinaus bestehen nicht.
Anlage 3
9
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die Betriebs-
zweige:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 621 (Vorjahr T€ 1.134) sind im We-
sentlichen sonstige Erträge aus Fördermitteln in Höhe von T€ 162 (Vorjahr T€ 148), Er-
träge aus der Auflösung von Rückstellungen von T€ 99 (Vorjahr T€ 36), Gewinne aus
Anlagenverkäufen in Höhe von T€ 89 (Vorjahr T€ 184), sonstige Erlöse Vivarium aus
Spenden und Tierpatenschaften in Höhe von T€ 93 (Vorjahr T€ 69), Skontoerträge von
T€ 49 (Vorjahr T€ 31), sowie in 2023 erstmalig Erlöse aus dem Verkauf von Treibhaus-
gas-Zertifikaten von T€ 31 enthalten. Des Weiteren sind periodenfremde Erträge von
T€ 26 (Vorjahr T€ 470) enthalten.
Der Materialaufwand von T€ 28.723 (Vorjahr T€ 25.496) resultiert im Wesentlichen
aus den Kosten für Verwertung und Beseitigung in Höhe von T€ 10.390 (Vorjahr
T€ 9.412), sowie den Kosten für bezogene Fremdleistungen im Bereich Gebäudereini-
gung und Kanalbetrieb von T€ 7.698 (Vorjahr T€ 7.271).
Anlage 3
10
Der Personalaufwand von T€ 37.538 (Vorjahr T€ 33.564) ist beeinflusst durch den Ta-
rifabschluss des TVöD, gültig ab dem 1.1.2023, der Einmalzahlungen von T€ 3 pro Mit-
arbeiter vorsieht, von denen in 2023 anteilig 2.560 EUR ausgezahlt wurden.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 5.055 (Vorjahr T€ 4.735) sind
IT-Kosten in Höhe von T€ 1.977 (Vorjahr T€ 1.643), Mietkosten in Höhe von T€ 469
(Vorjahr T€ 624) sowie periodenfremde Aufwendungen von Höhe von T€ 19 (Vorjahr
T€ 99) enthalten.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Kon-
ditionen liegen nicht vor.
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren aus einer Ausschüttung der Darmstädter
Recycling Zentrum GmbH für das Geschäftsjahr 2021, an der der EAD einen Anteil von
50% hält. Die Ausschüttung wurde auf der Gesellschafterversammlung am 25. Juli
2023 beschlossen.
Erträge aus dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 838 (Vorjahr T€ 807) für den Be-
reich Vivarium wurden vor dem Jahresgewinn ausgewiesen.
Anlage 3
11
V. Sonstige Angaben
Der EAD wird ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit
dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als
hundertprozentiges Sondervermögen in den Gesamtkonzernabschluss der Stadt Darm-
stadt einbezogen, der sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis
darstellt. Der Eigenbetrieb nimmt den Befreiungstatbestand des § 290 Abs. 5 HGB i.V.m.
§ 296 Abs. 2 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Konzernabschlus-
ses aufgrund der untergeordneten Bedeutung der DED GmbH und der KA-Gel gGmbH.
Das in 2023 aufgewendete Honorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1
S.1, 2 HGB für Prüfungsleistungen betrug T€ 25. Das Honorar für die steuerliche Bera-
tung betrug im Geschäftsjahr 2023 T€ 8.
Im Geschäftsjahr 2023 waren gem. § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich beim Eigenbe-
trieb beschäftigt:
Anzahl Vorjahr
Beamte 0 1
Auszubildende 16 18
Beschäftigte 808 761
824 780
Anlage 3
12
Der Betriebsleitung gehörten in 2023 an:
Frau Sabine Kleindiek, 1. Betriebsleiterin
Herr Frank Siemund, stellv. Betriebsleiter (ab 20. April 2023)
Auf die Angabe der Bezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Der Betriebskommission gehörten in 2023 an:
a) Mitglieder des Magistrats:
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg (Vorsitzender)
Frau Stadträtin Iris Behr
Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gehrke
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung:
Herr Stadtverordneter Peter Franz
Frau Stadtverordnete Susanne Rihm
Frau Stadtverordnete Ana Lena Herrling
Herr Stadtverordneter Philipp Lehmann
Herr Stadtverordneter Leif Blum
c) Mitglieder des Personalrats:
Herr Personalrat Peter Funk
Herr Personalrat Ralf Keller
d) Wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen:
Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Frau Prof. Dr. Liselotte Schebek (bis 14.07.2023)
Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg (ab 13.10.2023)
Herr Thomas Heldmann
An die Mitglieder der Betriebskommission wurden keine Aufwandsentschädigungen ge-
zahlt.
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2016
Anlage zum Anhang
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen
Umgliederungen
Zuschüsse Endstand Anfangsstand Abschreibungen des
Wirtschaftsjahres
angesammelte
Abschreibungen
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
Afa
Umgliederungen
Endstand 31.12.2023 31.12.2022 Durchschnittlicher
Abschreibungssatz
Durchschnittlicher
Restbuchwert
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 010 000 Immaterielle WG 44.650,01 10.234,00 0,00 0,00 0,00 54.884,01 -14.882,88 -17.896,61 0,00 0,00 -32.779,49 22.104,52 29.767,13 -32,61% 40,27%
1. 011 000 Software 2.448.563,87 744.943,87 -474.256,04 0,00 0,00 2.719.251,70 -1.776.244,75 -483.204,87 473.634,43 0,00 -1.785.815,19 933.436,51 672.319,12 -17,77% 34,33%Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 2.493.213,88 755.177,87 -474.256,04 0,00 0,00 2.774.135,71 -1.791.127,63 -501.101,48 473.634,43 0,00 -1.818.594,68 955.541,03 702.086,25 -18,06% 34,44%
Gesamt I. 2.493.213,88 755.177,87 -474.256,04 0,00 0,00 2.774.135,71 -1.791.127,63 -501.101,48 473.634,43 0,00 -1.818.594,68 955.541,03 702.086,25 -18,06% 34,44%
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-gleiche
Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken 39.139.512,97 156.443,22 0,00 18.116,45 -27.007,08 39.287.065,56 -13.688.050,96 -956.732,98 0,00 0,00 -14.644.783,94 24.642.281,62 25.451.462,01 -2,44% 62,72%
2. Technische Anlagen und Maschinen9.133.451,72 108.917,69 0,00 26.172,11 0,00 9.268.541,52 -6.856.427,10 -373.970,03 0,00 0,00 -7.230.397,13 2.038.144,39 2.277.024,62 -4,03% 21,99%
3. 051 000 PKW/Kombi 1.640.948,76 985.898,15 -118.678,72 23.800,00 -186.084,00 2.345.884,19 -964.793,24 -323.473,54 118.678,72 0,00 -1.169.588,06 1.176.296,13 676.155,52 -27,98% 50,14%
3. 052 000 LKW 4.051.051,10 961.993,99 -88.477,70 46.078,66 -279.414,42 4.691.231,63 -2.134.695,33 -656.327,36 88.477,70 0,00 -2.702.544,99 1.988.686,64 1.916.355,77 -55,15% 42,39%
3. 054 000 Spezial- Kommunalfzge 23.948.284,67 5.239.063,93 -388.264,26 39,80 -2.022.367,18 26.776.756,96 -15.348.169,83 -2.587.195,15 364.464,40 0,00 -17.570.900,58 9.205.856,38 8.600.114,84 -0,64% 34,38%
3. 055 000 Schulbusse 2.518.894,89 158.331,05 0,00 0,00 0,00 2.677.225,94 -1.602.167,08 -170.228,64 0,00 0,00 -1.772.395,72 904.830,22 916.727,81 -8,03% 33,80%
3. 060 000 Depotcontainer 8.807.743,61 218.736,31 -187.717,67 0,00 0,00 8.838.762,25 -7.389.982,57 -215.099,86 187.255,17 0,00 -7.417.827,26 1.420.934,99 1.417.761,04 -1,89% 16,08%
3. 061 000 GWG Depotcontainer 3.138.796,33 166.872,88 -2.112,88 0,00 0,00 3.303.556,33 -3.138.796,33 -166.872,88 2.112,88 0,00 -3.303.556,33 0,00 0,00 -6,00% 0,00%
3. 072 000 DV-Anlagen 1.430.520,87 180.078,61 -75.813,65 0,00 0,00 1.534.785,83 -1.079.228,64 -198.278,50 75.813,65 0,00 -1.201.693,49 333.092,34 351.292,23 -13,45% 21,70%
3. 073 000 Übrige BGA 2.700.159,79 251.872,27 -29.054,27 0,00 -19.665,48 2.903.312,31 -1.760.964,00 -206.444,21 7.515,19 0,00 -1.959.893,02 943.419,29 939.195,79 -2,10% 32,49%
3. 073 500 GWG Übrige BGA 728.750,18 61.107,66 -3.367,80 0,00 0,00 786.490,04 -728.750,18 -61.107,66 3.367,80 0,00 -786.490,04 0,00 0,00 -582,97% 0,00%
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung 48.965.150,20 8.223.954,85 -893.486,95 69.918,46 -2.507.531,08 53.858.005,48 -34.147.547,20 -4.585.027,80 847.685,51 0,00 -37.884.889,49 15.973.115,99 14.817.603,00 -8,51% 29,66%
4. 081 000 Anlagen im Bau 4.064.511,92 1.379.394,68 0,00 -44.288,56 0,00 5.399.618,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.399.618,04 4.064.511,92 0,00% 100,00%
4. 081 900 Fahrzeug Teillieferung 69.918,46 3.131,10 0,00 -69.918,46 0,00 3.131,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.131,10 69.918,46 0,00% 100,00%
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 4.134.430,38 1.382.525,78 0,00 -114.207,02 0,00 5.402.749,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.402.749,14 4.134.430,38
Gesamt II. 101.372.545,27 9.871.841,54 -893.486,95 0,00 -2.534.538,16 107.816.361,70 -54.692.025,26 -5.915.730,81 847.685,51 0,00 -59.760.070,56 48.056.291,14 46.680.520,01 -5,49% 44,57%
III. Finanzanlagen
1. 095 000 Beteiligungen 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 1.538.294,72 0,00% 100,00%
2. 095 100 Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis 23.000,00 0,00 -23.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 n/a n/a
Gesamt III. 1.561.294,72 0,00 -23.000,00 0,00 0,00 1.538.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.538.294,72 1.561.294,72 0,00% 100,00%
Anlagevermögen gesamt 105.427.053,87 10.627.019,41 -1.390.742,99 0,00 -2.534.538,16 112.128.792,13 -56.483.152,89 -6.416.832,29 1.321.319,94 0,00 -61.578.665,24 50.550.126,89 48.943.900,98 -5,72% 45,08%
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
Anlage 4
Lagebericht 2023
1
Übersicht
1. Rahmenbedingungen
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage
3. Investitionen
4. Personal
5. Umwelt und Nachhaltigkeit
6. Vermögens- und Kapitallage
7. Finanzlage
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht
Anlage 4
Lagebericht 2023
2
1. Rahmenbedingungen
Ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit dem
Hessischen Eigenbetriebsgesetz wird der Betrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit als Sondervermögen der Stadt gemäß den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
von Abfällen für die Darmstädter Bürgerschaft, die Darmstädter Betriebe / Insti-
tutionen / Dienstleistungsbereiche, die Reinigung öffentlicher Straßen und
Wege und die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht im Winter nach dem
Hessischen Straßengesetz. Weiterer Zweck und Aufgaben sind der Betrieb der
öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Straßenunterhaltung,
die Reinigung städtischer Liegenschaften einschließlich der öffentlichen Toilet-
ten und das Bereitstellen wasserloser Toiletten, die Hauswirtschaft in städti-
schen Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schulbusbetrieb und das Versorgen
der Schülerschaft in Darmstädter Schulen mit Mittagessen, die Kremierung von
Verstorbenen sowie der Betrieb des Zoos Vivarium.
Der Betrieb einer Werkstatt zur Instandhaltung des städtischen Fuhrparks und
des Gebäudes und der Anlagen des EAD unterstützen die Erfüllung dieser Auf-
gaben. Ebenso betätigt sich dieser Bereich grundsätzlich mit der Bereitstellung
von Mobilität jeglicher Art für die städtischen Beschäftigten für dienstliche Ange-
legenheiten, d.h. die Auswahl des Antriebs (Elektro, Benzin, Diesel) bei der Be-
schaffung, die Anschaffung selbst und die zur Verfügungstellung des Fuhrparks
dauerhaft oder temporär – digital über eine Buchungsplattform – an die anfor-
dernde Stelle.
Der Zoo Vivarium, das Krematorium Waldfrieden und die gewerbliche Abfallent-
sorgung und Reinigung (und weitere Dienstleistungen privatrechtlicher Natur)
Anlage 4
Lagebericht 2023
3
werden jeweils als getrennte Betriebe gewerblicher Art geführt und unterliegen
der Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht.
Die Bereiche werden jeweils als eigene Betriebszweige abgerechnet.
Der Betrieb kann sich zur Erfüllung der Aufgaben im gesetzlich zulässigen Um-
fang der Hilfe geeigneter Dritter bedienen sowie im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten die Aufgabenerfüllung auch über das Gebiet der Stadt Darmstadt
hinaus erweitern.
Die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Einfluss auf die Kosten
und Leistungsstruktur des Eigenbetriebes. Die strukturellen Veränderungen in
Bevölkerung und Bebauung wirken sich in erhöhten Leistungen aus.
Gemäß den statistischen Berichten, herausgegeben vom Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung - Statistik und Stadtforschung, hat sich die Wissenschafts-
stadt Darmstadt wie folgt entwickelt:
Jahr 2021 2022 2023
Bevölkerung 162.287 164.579 167.313
Wohngebäude 22.857 22.955 23.015
Wohnungen 81.949 83.553 83.947
Aufgrund der Aufgabenstruktur ist der EAD in großem Maße abhängig von der
allgemeinen Konjunkturentwicklung, vor allem in Deutschland, den Tendenzen
am Arbeitsmarkt und der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte. Für den
EAD wichtige von der allgemeinen Wirtschaftslage bestimmte Einflussfaktoren
sind die Preisentwicklungen bei Kraftstoffen und der Altpapierindex.
Die für die Stabilität des Abfallgebührenhaushalts und die Ergebnislage des Be-
triebs gewerblicher Art „Gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung“ wichtigen Alt-
papierpreise weisen nach einem deutlichen Aufwärtstrend bis Mitte 2022 wieder
Anlage 4
Lagebericht 2023
4
einen stark rückläufigen Trend auf. Nachfolgende Tabellen zeigt die Entwick-
lung im Durchschnitt im Mehrjahresvergleich:
Jahr Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt
Mittelwert in €/Mg Mittelwert in €/Mg
Gemischte Ballen Kaufhausaltpapier
2021
93,03
121,64
2022
81,03
107,37
2023 1,16 38,49
Absolut zu Vorjahr -79,87 -68,88
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage
in T€ Ist 2023 Ist 2022 Abw.
GJ-VJ
· Umsatzerlöse 76.644 69.109 7.535
· Sonstige betr. Erträge 621 1.134 -513
· Aktivierte Eigenleistungen 233 128 105
· Bestandsveränderungen -27 29 -56
Umsatz + so. betr. Erträge + aktiv. Ei-
genleistung +/- Bestandsveränderung 77.471 70.400 7.071
Materialaufwand -28.723 -25.496 -3.227
Personalaufwand -37.538 -33.564 -3.974
Abschreibungen bilanziell -6.417 -5.551 -866
sonstige betriebliche Aufwendungen -5.055 -4.735 -320
Betriebsergebnis -262 1.054 -1.316
Erträge aus Beteiligungen 221 0 221
Erträge aus Ausleihungen 0 4 -4
Zinsertrag 84 79 5
Zinsaufwand -925 -808 -117
Finanzergebnis -620 -725 105
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -43 -141 98
Sonstige Steuern -61 -63 2
Ergebnis nach Steuern -986 125 -1.111
Erträge aus Verlustübernahme 838 807 31
Jahresergebnis -148 932 -1.080
Anlage 4
Lagebericht 2023
5
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 148 (im VJ
Jahresüberschuss von T€ 932), jeweils nach Steuern. Der geplante Jahresge-
winn lag bei T€ 58.
Die Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2023 betrugen T€ 76.644 (im VJ
T€ 69.109). Die prozentuale Umsatzsteigerung zum Vorjahr beträgt somit rd.
+ 10,9 %. Im Wesentlichen war die Umsatzsteigerung bedingt durch gestiegene
Erlöse aus der Abfallbeseitigung, höhere Straßenreinigungsgebühren durch die
Ausweitung der öffentlichen Straßenreinigung auf 100% des Stadtgebiets bei
leicht sinkenden Gebührensätzen sowie durch Erlössteigerungen im Bereich
Gemeinschaftsverpflegung und Gebäudereinigung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge, die durch den Wegfall von Pensionsver-
pflichtungen gegenüber ehemaligen Beamten des EAD im Vorjahr stark gestie-
gen waren, haben sich um T€ 513 auf T€ 621 und somit auf das Niveau von
2021 verringert. Sie bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus Fördermitteln,
Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und Mehrerlösen aus dem Ver-
kauf von Anlagevermögen.
Der Materialaufwand hat sich in Summe um T€ 3.227 erhöht. Am stärksten stie-
gen dabei die bezogenen Leistungen, insbesondere die Müllverbrennungskos-
ten sowie die sonstigen Fremdleistungen, vor allem für Bauleistungen und
Fremdreinigungskosten. Die inflationsbedingt gestiegenen Aufwendungen für
Gas, Strom und Lebensmittel im Bereich der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe waren weitere wesentliche Faktoren für diesen Anstieg.
Die Personalaufwendungen (incl. der Veränderungen aus Rückstellungen für
ATZ, Urlaub und für Pensionen) sind um rd. T€ 3.974 gestiegen. Übergreifend
über alle Geschäftsbereiche wirkten sich resultierend aus dem Tarifabschluss
des TVöD ab 01.01.2023 Einmalzahlungen von T€ 3 pro Mitarbeiter auf die Per-
sonalaufwendungen aus, von denen in 2023 anteilig 2.560 EUR ausgezahlt
wurden. Allein daraus resultierten Mehrkosten von 1,7 Mio € im Personalbe-
reich.
Anlage 4
Lagebericht 2023
6
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 866 gestiegen, be-
ding vor allem durch hohe Neuzugänge von Spezialfahrzeugen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um rd. T€ 320 an. Grund
hierfür waren vor allem eine erhöhte Einstellung in die pauschalierte Einzelwert-
berichtigung sowie ein Anstieg der Aufwendungen für unser IT-Umfeld.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt:
2023 2022 Veränderung
T€ T€ T€
Straßenreinigung/Winterdienst 25 72 -47
Kanalbetrieb -86 36 -122
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0 0 0
Kompostierungsanlage -58 -72 14
Schulbusbetrieb 145 21 124
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäude-
technik -174 -134 -40
BgA Abfall und Reinigung -148 177 -325
Straßenunterhaltung 25 218 -193
Zentraler Gebäudedienst 292 532 -240
Gemeinschaftsverpflegung 43 -5 48
BgA Krematorium 89 195 -106
BgA Zoo Vivarium -133 1 -134
Zentrale Services u. Grundstücke -168 -109 -59
-148 932 -1.080
Die Gebührenhaushalte Abfallentsorgung und Straßenreinigung werden durch
Zuführung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern ausgegli-
chen.
Anlage 4
Lagebericht 2023
7
Im Einzelnen stellen sich der Geschäftsverlauf und die Ertragslage wie folgt dar:
Straßenreinigung / Winterdienst
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 25 (im Vorjahr
Jahresüberschuss von T€ 72).
In der hoheitlichen Straßenreinigung sind in Folge der Satzungsänderung der
Stadt Darmstadt die Gebührensätze zum 01.01.2023 gegenüber dem Vorjahr
leicht gesunken. Durch die Erweiterung der öffentlich gereinigten Straßen auf
100% des Stadtgebietes haben sich die Erlöse daraus trotzdem um T€ 913 er-
höht. Mit T€ 342 sind ebenfalls die Erlöse aus der Abrechnung mit der Stadt
Darmstadt für Winterdienst und Reinigungsleistungen stark gestiegen aufgrund
des neuen Aufgabengebiets Papierkorbentleerung im öffentlichen Raum und
gestiegener Erlöse für die Reinigung kommunaler Straßenflächen. Die Verwer-
tungskosten sind erwartungsgemäß aufgrund der zusätzlichen Aufgaben in der
Straßenreinigung ebenfalls um T€ 35 gestiegen. Die Abschreibungen liegen mit
T€ 1.049 leicht über Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen sind vergli-
chen zum Vorjahr um T€ 1.148 gestiegen, im Wesentlichen getrieben durch die
im TVöD vereinbarten Einmalzahlungen. Das negative Ergebnis des Gebühren-
haushalts „Straßenreinigung“ von T€ 165 wird durch die Entnahme aus den
Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern ausgeglichen.
Kanalbetrieb
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 86 (im Vorjahr Jah-
resgewinn in Höhe von T€ 36).
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Kanalsanierung
um T€ 14 gesunken während die bezogenen Leistungen um T€ 118 gestiegen
Anlage 4
Lagebericht 2023
8
sind. Die Abschreibungen sind um T€ 50, die Personalkosten um T€ 39 gesun-
ken. Wesentlich für das negative Jahresergebnis waren auch die um T€ 77 ge-
stiegenen anteiligen Verwaltungskosten.
Hoheitliche Abfallentsorgung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis.
Im Gebührenbereich Abfallentsorgung bestand eine Kostenunterdeckung von
T€ 1.444 (im Vorjahr eine Kostenüberdeckung T€ 2.216), die durch eine Ent-
nahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgegli-
chen wurde.
Die Gebühreneinnahmen sind v.a. durch die Aufstellgebühren von neuen Unter-
flurbehältern um T€ 463 gestiegen. Im Bereich Erlöse aus Abrechnung mit Drit-
ten sind die Erlöse auch durch einen stark gesunkenen Preis für Altpapier und
Kartonagen um T€ 991 zurückgegangen. Gestiegene Gebührensätze des ZAS
haben sich in einer Steigerung der Müllverbrennungskosten für Siedlungsab-
fälle um T€ 1.087 und für Sperrmüllverwertung von T€ 197 niedergeschlagen.
Gestiegene Bauleistungen von Dritten haben ebenfalls den Materialaufwand
nach oben getrieben. Die Personalkosten stiegen durch die im TVöD vereinbar-
ten Einmalzahlungen um T€ 250. Durch hohe Investitionen und Spezialfahr-
zeuge stiegen die Abschreibungen ebenfalls um T€ 293. Teilweise wurden
diese Kostensteigerungen aufgefangen durch eine Gewinnausschüttung der
Darmstädter Recycling Zentrum GmbH von T€ 221.
Kompostierungs- und Karbonisierungsanlage
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 58 (im Vorjahr Jah-
resverlust von T€ 72). Dieser wurde, wie auch im Vorjahr, verursacht durch die
Anlaufkosten der Karbonisierungsanlage.
Anlage 4
Lagebericht 2023
9
Erstmalig erwirtschaftete die Karbonisierungsanlage Verkaufserlöse für Pflan-
zenkohle von T€ 48 und konnte eine Förderung von T€ 128 realisieren. Unter
anderem wurden im Vivarium erste Baumsanierungen damit durchgeführt.
Leicht gestiegene Anliefermengen aus der hoheitlichen Bioabfallsammlung und
angepasste Verrechnungspreise führten zu einem Anstieg der Erlöse der Kom-
postierungsanlage von T€ 85. Den so gestiegenen Erlösen standen gestiegene
Material- und Personalkosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Auf-
wendungen gegenüber. Die Stromkosten erhöhten sich aufgrund von Liefer-
schwierigkeiten der Turbine, die ergänzend zur externen Stromerzeugung ge-
plant war und erst im 4. Quartal 2023 geliefert und eingebaut werden konnte.
Der EAD ist in Klärung, wie die mit dem Lieferverzug zusammenhängenden Zu-
satzkosten mit den Vertragspartnern und dem Fördergeber abgewickelt werden.
Schulbusbetrieb
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 145 (im Vorjahr
Jahresgewinn von T€ 21).
Die Erlöse für die Schulbusfahrtleistungen mit der Stadt liegen mit T€ 2.318
leicht über denen des Vorjahres. Kostensteigerungen bei den Personalkosten
durch Neueinstellungen sowie bei Fremdleistungen stehen geringere Kosten für
Werkstattleistungen gegenüber.
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 174 (im Vorjahr T€
134).
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik konnten die
Erlöse aus dem Fuhrpark der Stadt um T€ 436 gesteigert werden, da durch die
fortschreitende Umsetzung der Mobilitätsordnung der Anteil der durch den EAD
zur Verfügung gestellten Autos nach wie vor ansteigt. Dem stehen gestiegene
Anlage 4
Lagebericht 2023
10
Kosten in allen Bereichen gegenüber, die durch die interne Leistungsverrech-
nung teilweise auch an andere Bereiche weitergegeben werden konnten.
Entsprechend ist auch der Kraftstoffverbrauch gestiegen, was durch deutlich
gesunkene Preise aufgefangen wurde:
Jahr Verbrauch in L Kosten in Euro Ø € / L2023 813.636 1.279.786 1,572022 800.295 1.436.642 1,80
Der verbrauchte Ladestrom hat ebenfalls zugenommen, aufgrund steigender
Preise hat dies zu einer Verdoppelung der Energiekosten für Fahrzeuge ge-
führt:
Jahr Verbrauch in kWh Kosten in Euro Ø € / kWh2023 116.514 53.692 0,462022 108.192 26.636 0,25
Die kontinuierliche Erneuerung des Fahrzeugpools zieht gestiegene Abschrei-
bungen nach sich.
Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Abfallentsorgung / Reinigung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 148 (im Vorjahr
Jahresgewinn von T€ 177).
Anlage 4
Lagebericht 2023
11
Die Geschäftsfelder tragen im Einzelnen zum Ergebnis wie folgt bei:
Geschäftsfeld
Ergebnis 2023
in T€
Ergebnis 2022
in T€
Duale Systeme 132 -1
Containerdienst -631 -318
Winterdienst gew. 59 68
Straßenreinigung gew. 2 4
Kanalreinigung gew. 15 41
Werkstattleistungen gew. -14 -17
Sonstige Leistungen
(WKD, Alttextilien, Aktenvernichtung, Au-
tobahnen, Schenck, Service für Woh-
nungsbaugesellschaften, gew. Schulbus-
geschäft, Allgemein) 109 241
Graffiti Entfernung 16 -4
Vermietung Toilette -3 -49
Vollservice 145 277
Steuern 22 -65
Jahresergebnis -148 177
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust.
Im Bereich Duale Systeme liegen die Erlöse von Bereich Papier/Pappe/Karton
und Altglas auf Vorjahresniveau. Die Erlöse aus Leichtverpackungen konnten
dagegen um rund 30% gesteigert werden.
Leicht gesunkene Umsatzerlöse im Bereich Containerdienst bedingt auch durch
einen Mengenrückgang korrespondieren mit gesunkenen Verwertungskosten.
Mehraufwendungen für Kundenbetreuung und Reparaturen belasteten das Er-
gebnis spürbar.
Anlage 4
Lagebericht 2023
12
Im Bereich gewerbliche Kanalreinigung sind die Umsatzerlöse um 53% gesun-
ken, was durch ebenfalls stark gesunkene Materialaufwendungen aufgefangen
werden konnte.
Die sonstigen Leistungen haben einen Umsatzzuwachs von 7% zu verzeich-
nen, trotzdem ging aufgrund überproportional angewachsener Kosten, vor allem
im Personalbereich, das Ergebnis zurück.
Die Umsätze durch Vermietung von Kompotois entwickeln sich mit -5% leicht
rückläufig, während die Umsätze aus Vollservice um 4% und die Umsätze aus
Graffitientfernung um 36% gestiegen sind.
Durch das negative Jahresergebnis fallen für das laufende Jahr keine Steuern
aus Einkommen und Ertrag an. Das positive Steuerergebnis resultiert aus Kör-
perschaftsteuer-Erstattungen für Vorjahre.
Straßenunterhaltung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 25 (im Vorjahr Jah-
resgewinn von T€ 218).
Die Umsatzerlöse blieben 2023 auf Vorjahresniveau. Der Rückgang der akti-
vierten Eigenleistungen, die Erhöhung der Materialaufwendungen sowie der an-
teiligen Kosten für Verwaltung und Gebäude haben den Jahresüberschuss ver-
ringert.
Anlage 4
Lagebericht 2023
13
Zentrale Gebäudedienste P6 1 Gebäudereinigung/Hauswirtschaft
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 292 (im Vorjahr
Jahresgewinn von T€ 532).
Die Erlöse im Bereich Zentrale Gebäudedienste wurden in 2023 wiederum um
T€ 894 gesteigert. Das Ergebnis der zentralen Gebäudedienste P6 1 besteht
aus der Gebäudereinigung (Jahresgewinn T€ 190) und der Hauswirtschaft (Jah-
resgewinn T€ 102). Sowohl bei der Gebäudereinigung als auch im Bereich
Hauswirtschaft kam es in 2023 zu zusätzlichen Aufträgen: neue Reinigungsob-
jekte sind das Berufsschulzentrum Nord, Kita und Grundschule Luise Büchner,
das öffentliche WC am Marktplatz und weitere Unterkünfte für Geflüchtete. Ne-
ben dem Luise-Büchner-Campus wurde die Hauswirtschaft in 2023 in den Kin-
dertagesstätten Klausenburger Straße und Meißnerweg übernommen.
Im Zuge der Auftragserweiterungen sind sowohl die Personalkosten um T€ 370
als auch die bezogenen Leistungen um T€ 289 gestiegen.
Zentrale Gebäudedienste P6 2 Gemeinschaftsverpflegung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 43 (im Vorjahr Jah-
resverlust von T€ 5).
Die Erlöse konnten im Jahr 2023 deutlich gesteigert werden. Dies lag daran,
dass sich sowohl die Anpassung der Essenspreise zu Beginn des Schuljahres
22/23 wie auch eine deutliche Ausweitung der Ausgabestätten in 2023 erstma-
lig voll ausgewirkt haben. Die Anzahl der ausgegebenen Essen erhöhte sich um
21% auf 534.133 Mahlzeiten in 2023. Dementsprechend sind sowohl Material-
wie auch Personalaufwand weiter gestiegen.
Anlage 4
Lagebericht 2023
14
Betrieb gewerblicher Art Krematorium Waldfrieden
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 89 (im Vorjahr Jah-
resgewinn T€ 195).
Die Erlöse haben auch im Jahr 2023 leicht zugenommen. In Summe wurden im
Jahr 2023 4.248 Kremierungen (+167 gegenüber 2022) vorgenommen. Obwohl
der Energieverbrauch durch effizientere Prozesse gesenkt werden konnte,
sorgten gestiegene Preise trotzdem für eine signifikante Zunahme der Kosten.
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind T€ 24 Gewerbesteuer für
den Haushalt der Stadt enthalten.
Betrieb gewerblicher Art Zoo Vivarium
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 133 (im Vorjahr Jah-
resüberschuss von T€ 1).
Im Ergebnis sind Erträge aus Verlustausgleich durch die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt in Höhe von T€ 838 enthalten. Des Weiteren sind Erlöse zur Erhaltung der Bio-
diversität in Höhe von T€ 612 (im Vorjahr T€ 551) enthalten. Hier werden die Kosten
der Haltung der nach EEP-Liste artengeschützer Tierarten erstattet.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Spenden und Tierpatenschaften der
Bürgerinnen und Bürger in folgender Höhe enthalten:
in € 2023 2022
Spenden 65.315 34.976
Tierpatenschaften 28.143 25.067
Anlage 4
Lagebericht 2023
15
Die Besucherzahlen sind gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich vermindert.
Trotzdem steigen die Eintrittserlöse leicht, da die Anzahl der verkauften Fami-
lienkarten anstieg und die durchschnittliche Anzahl der Besucher pro Familienti-
cket gesunken ist. Neben den Eintrittserlösen fließen auch Parkraum- sowie
die Zooshop-Einnahmen in die Umsatzerlöse ein.
Jahr 2023 2022
Besucher 185.905 189.511
Ticketverkäufe 105.329 101.215
Mit der Mitgliedschaft im Förderverein Kaupiana e.V. geht ein kostenloser Ein-
tritt einher, diese sind in der Summe der Besucher enthalten.
Die Kosten, vor allem für Energie und Personal, stiegen jedoch überproportional
an, bedingt durch die Sonderzahlungen aus dem Tarifabschluss und den ge-
stiegenen Energiekosten.
Anlage 4
Lagebericht 2023
16
3. Investitionen
Bilanz- Anlagen- Zugang 2023 Zugang 2022
position klasse in T€ in T€
I. 1000 Immaterielle VG 10,2 0,0
1100 Software 745,0 429,7
Summe I 755,2 429,7
II. 2000 Grund und Boden 0,0 0,0
2100 Geschäfts-, Betriebsbauten 86,3 119,1
2300 Außenanlagen 70,2 94,1
3000 Betriebsanlagen 108,9 92,0
3100 Maschinen und Anlagen 0,0 0,0
5100 PKW/Kombi 985,9 50,6
5200 LKW 961,9 997,9
5400 Kommunal- und Spezial-
fzge. 5.239,1 2.630,6
5500 Schulbusse 158,3 226,4
6000 Depotcontainer 218,7 361,5
6100 Müllgefäße GWG 166,9 125,2
7200 DV-Anlagen 180,1 213,3
7300 Übrige B. G. A. 251,9 382,5
7350 GWG 61,1 65,4
8100 Anlagen im Bau 1.379,4 1.713,0
8190 Fahrzeug-Teillieferungen 3,1 69,9
Summe II. 9.871,8 7.141,5
Summe I u.
II 10.627,0 7.571,2
Die Werte sind grundsätzlich Nettoansätze. D.h. die erhaltenen Fördermittel sind von den Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten abgezogen.
Die Investitionsquote 2023 (Summe der Investitionen geteilt durch den Restbuchwert
des Anlagevermögens Ende Vorjahr) betrug 21,71 %.
Die Wachstums- bzw. Reinvestitionsquote (Summe der Investitionen geteilt durch die
Summe der Abschreibungen) betrug 1,66. Somit liegt ein Substanzanreicherung
(Wachstumsquote>1) vor.
Die berücksichtigten Fördermittel betrugen im Berichtsjahr T€ 2.534,5.
Anlage 4
Lagebericht 2023
17
4. Personal
Die Entwicklung des Personals zeigt folgende Tabelle:
Stichtag Auszu- Be-
amte
Beschäf-
tigte
Summe Summe Abw. bildende 2023 2022
01.01.2023 18 0 785 803 754 49
31.03.2023 15 0 806 821 754 67
30.06.2023 14 0 803 817 769 48
30.09.2023 19 0 810 829 791 38
31.12.2023 16 0 811 827 806 21
Arithm. Mittel 16 0 808 824 780 44
Die stichtagsbezogene Summe aller im EAD beschäftigten Personen vermehrte
sich zum 31.12.2023 im Jahresvergleich absolut um 21 Personen oder prozen-
tual um 2,61 %.
Die Entwicklung der Personalkosten zeigt folgende Tabelle:
Personalkosten (in T€) 2023 2022 Abw. abs. Abw. rel.
Löhne und Gehälter (Entgelte) 29.261 25.698 3.536 13,9%
Sozialabgaben 5.915 5.547 368 6,6%
Aufwand Altersvorsorge 2.243 2.207 36 1,6%
Aufwand Unterstützung 119 112 7 6,3%
Gesamt 37.538 33.564 3.974 11,8%
Die Tarifrunde 2023 führte zu einer anteiligen Auszahlung des vereinbarten
steuerfreien Inflationsausgleichsgelds von 2.560 EUR pro Mitarbeiter in 2023.
Das Leistungsentgelt im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung beträgt
seit dem 01.01.2013 unverändert 2,0 % des ständigen Jahresentgelts aller un-
ter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des EAD.
Anlage 4
Lagebericht 2023
18
Die Unfallstatistik (Arbeitsunfälle ab 1 Tag Arbeitsausfall) aus dem Bereich der
Arbeitssicherheit ermittelte für den Gesamtbetrieb bezogen auf Vollzeitäquiva-
lente VZÄ folgende Kennzahlen:
2019 2020 2021 2022 2023
AU pro 100 VZÄ 5,1 10,5 10,8 9,1 8,4
Ausfalltage pro 100 VZÄ 73,4 162,6 62,3 63,7 76,4
Die Unfallzahlen im Jahr 2023 pro 100 VZÄ haben sich zum Vorjahr wieder re-
duziert. 52,5 % (im Vorjahr 41,3 %) der Unfälle waren meldepflichtig mit mehr
als drei Ausfalltagen.
5. Umwelt und Nachhaltigkeit
Im Berichtsjahr 2023 hat sich der EAD im Rahmen einer 2-tägigen Strategieta-
gung nochmals intensiv dem Thema Nachhaltigkeit, seiner Verantwortung im
Umweltschutz sowie anstehenden Herausforderungen hieraus gewidmet.
Teilnehmende waren die Betriebsleitung, alle Abteilungsleitenden sowie die Un-
ternehmensentwicklung. Begleitet wurde die Strategietagung vom Institut für
Nachhaltigkeitsbildung.
Das Ergebnis waren organisatorische nachhaltigkeitsbezogene Rahmenbedin-
gungen: Unter anderem konnte die Struktur des Nachhaltigkeitsteams, welches
den CSRD-relevanten Anforderungen und Themen Rechnung trägt, vertieft und
weiter gestärkt werden, sowie Strategien zur Nachhaltigkeits- und Bewusst-
seinsbildung aller Mitarbeitenden des EAD herausgearbeitet werden. Des Wei-
teren wurden Ziele und bisherige Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit disku-
tiert und weiter festgelegt
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind im Einzelnen
folgende Themen in Bearbeitung:
Anlage 4
Lagebericht 2023
19
Bericht, Information und Zertifikat
Die in 2023 verabschiedete europäische Gesetzgebung zur einheitlichen Um-
welt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft ab dem Berichtsjahr 2025
(Veröffentlichung in 2026) auch den EAD.
Aufgrund dieser Gesetzesänderung hat der EAD folgenden Berichtszyklus fest-
gelegt:
Ab dem Lagebericht 2025 (Veröffentlichung 2026) wird der ESRS-konforme
Nachhaltigkeitsbericht fester Teil des Lageberichtes werden. Die deutsche Im-
plementierung dieser EU Regelung muss bis zum 06.07.2024 umgesetzt sein.
Davon unabhängig informiert der EAD die Öffentlichkeit auch im Jahr 2023 mit
einem Nachhaltigkeitsbericht (berichtend über das Jahr 2022), dieser entspricht
den Standards des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Mit der Veröffentli-
chung des DNK-Berichtes stellt der EAD seine Aufgabenvielfalt und seine Kli-
maschutzmaßnahmen transparent dar: Der EAD übernimmt somit die Verant-
wortung für sein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement und die ökologi-
Anlage 4
Lagebericht 2023
20
schen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen seines Handelns. Das Doku-
ment ist unter https://ead.darmstadt.de/ueber-den-ead/wir-ueber-uns/nachhal-
tigkeit/ einsehbar.
In 2023 fand ein Überwachungsaudit zum Umweltmanagementsystem nach
DIN ISO 1400:2015 statt. Den Bestrebungen, die eigenen Umwelteinwirkungen
zu reduzieren, Energie und Rohstoffe effizient zu nutzen und umweltrelevante
Risiken im Unternehmen zu minimieren, wird damit Rechnung getragen.
Mobilität
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ihrem Personal seit 2014 die Möglich-
keit eines Job-Tickets zur Stärkung des ÖPNV an, das seit dem 01.01.2020
kostenfrei allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird. 2023 wurde zudem
von einem analogen Ticket in Papierform auf eine mehrfach nutzbare digitale
Lösung umgestellt.
Die Investitionen für das Förderprojekt „Saubere Luft II“ wurden auch in 2023
fortgesetzt.
Am 31.12.2023 war die Zusammensetzung des Fuhrparks wie folgt:
Anzahl Anteil elektrisch
E-Bike/Pedelec 31 100 %
Fahrrad/Lastenrad 6 83 %
PKW 89 63%
LKW < 3,5 t 123 39 %
LKW < 7,5 t 14 0 %
LKW > 7,5 t 81 6 %
Busse 17 0%
Kehrmaschinen 31 3 %
Summe 392 37 %
Anlage 4
Lagebericht 2023
21
Der EAD erfüllt damit seine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung als kommu-
naler Betrieb der Daseinsvorsorge im Rahmen der Zielerreichung des Gesetzes
über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).
Energieversorgung / Energieeinsparung
Das Betriebsgebäude des EAD ist ab dem 1. OG als Passivhaus ausgestaltet
worden. Die Dächer der Fahrzeug- und der Werkstatthallen am EAD-Betriebs-
standort im Sensfelderweg, der Kompostierungsanlage sowie der Karbonisie-
rungsanlage in der Eckhardwiesenstraße, des Krematoriums Waldfrieden und
des Café Eulenpick im Zoo Vivarium sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.
Das zentrale Verwaltungsgebäude Sensfelderweg wird mit Hilfe einer Förde-
rung des Landes Hessen im Rahmen der hessischen Klimarichtlinie angepasst.
Aufgrund von anstehenden Dachsanierungsarbeiten in 2024/2025 am Verwal-
tungsgebäude wurde die bereits bewilligte Förderung für die Dachbegrünung in
2023 zurückgegeben. Im Zuge der Dachsanierung wird ein neuer Antrag auf ex-
tensive Dachbegrünung gestellt werden.
Das Gas-System der Wärmeerzeugung im Zoo Vivarium steht derzeit auf dem
Prüfstand. Insbesondere die in 2022 kurzzeitig eingetretene Gasmangellage
und die Anforderungen an nachhaltige Wärmeerzeugung sind der Grund dafür,
dass derzeit die Möglichkeiten einer neu zu errichtenden nachhaltigen Wärme-
quelle erarbeitet werden. Im Zuge einer generellen Modernisierung der Zoo-
schule Ende 2023/ Anfang 2024 wurde deren Wärmeversorgung daher auf eine
klimaschonende Wärmepumpe umgerüstet. Die Eröffnung der neuen Zooschule
ist im Mai 2024 erfolgt.
Wassereinsparung
Der Wasserkreislauf im Gebäude Sensfelderweg ist durch eine Grauwasseran-
lage zum Einsparen von Frischwasser konzipiert worden. Eine Zisterne sam-
melt Wasser zum Reinigen von Fahrzeugen bzw. zum Befüllen der Straßen-
kehrmaschinen zum Reinigen der Straßen.
Anlage 4
Lagebericht 2023
22
Um dieses Konzept der Nutzung von Niederschlagwasser auszuweiten, wurde
mit einem Nachbar, der einen Neubau auf seinem Grundstück errichtet hat,
eine Vereinbarung geschlossen, dass das dort anfallende Dachflächenwasser
dem EAD zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Die Zisternen sind bereits
verbaut. In 2023 wurden noch die Pumpen und die Verrohrung auf das Gelände
des EAD am Sensfelderweg eingebaut.
Der EAD hat den dauerhaften Auftrag erhalten, die Baumbewässerung langfris-
tig durchzuführen. Mit Hilfe der Digitalisierung (Feuchtigkeitssensoren) und/oder
anderer Maßnahmen (Einsatz von feuchtigkeitsbindenden Zusätzen in der
Erde, wie z.B. Pflanzenkohle) soll die Bewässerung bedarfsgerechter durchge-
führt werden. Der Einsatz der Pflanzenkohle im Stadtgebiet und im Vivarium
wird durch die Hochschule Geisenheim begleitet und der Erfolg evaluiert.
Die Vermietung von wasserlosen Toiletten auf privaten und/oder öffentlichen
Veranstaltungen, die sog. Kompotoi, ist auch unter diesem Aspekt zu nennen.
Aufgrund einer Entscheidung der Stadt Darmstadt im Zuge der Haushaltskon-
solidierung, wurde das Projekt „Schlaues Wasser“ gestrichen.
Mit folgenden Projekten hätte sich der EAD an dem Smart City Projekt beteiligt:
o EAD Kompotoi / Digitalisierung meets Komposttoilette
o EAD Sensfelderweg 33 Einbau einer Zisterne und digitale Ausstattung
o EAD Zoo Vivarium LooPi Kreislauffähige Toilettenanlagen
o EAD Zoo Vivarium Zisterne Nord
o EAD Zoo Vivarium Zisterne an der Dünenlandschaft
Maßnahmen, die der EAD trotzdem ergriffen hat, umfasst die Ausstattung mit
Sensoren an vier neu gepflanzten Bäumen im Biergartenbereich des „Cafe Eu-
lenpick“ innerhalb des Vivariums. Die Umsetzung erfolgte Anfang 2024.
Abfallvermeidung
Mit Inkrafttreten des Abfallwirtschaftskonzepts 2024 wird der EAD offizieller Re-
Use-Koordinator der Stadt Darmstadt und erfüllt damit eine wichtige Rolle in der
Förderung der Kreislaufwirtschaft und bei dem Ziel, wertvolle Rohstoffe dem
Anlage 4
Lagebericht 2023
23
Recycling zuzuführen. Hierzu wurden bereits 2023 wichtige Strategiebausteine
festgelegt:
Im Zuge der Verantwortung als Re-Use-Koordinator wird der EAD zentraler An-
sprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger und gesellschaftliche Gruppen in
diesem Themenfeld sein. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteu-
ren und Partnern soll die Abfallvermeidung und Wiederverwendung gestärkt
und ein gesellschaftliches Umdenken erreicht werden.
Die seit 2021 bestehende Gesellschaft, die KA-GEL gGmbH (Kaufhaus der Ge-
legenheiten), bietet die Möglichkeit, den Re-Use-Gedanken im Kaufhaus sowie
als Veranstaltungsort zu fördern. Die Strategie soll neben einer Aufwertung und
Umgestaltung des KA-GEL-Kaufhauses zwei Hauptkomponenten enthalten: auf
der Maßnahmenebene sollen z.B. neue Sammelstellen für recyclingfähige Ge-
genstände und CityHubs eingerichtet werden, auf der Beratungsebene sollen
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung vertieft und eine Re-Use-Plattform aufge-
baut werden.
Dekarbonisierung
Auf dem Gelände der Kompostierungsanlage wurde eine Karbonisierungsan-
lage in Betrieb genommen. In dieser Anlage werden holzige Abfälle aus dem ur-
banen Umfeld zu Pflanzenkohle umgewandelt, die dann in der Stadt in vielfälti-
gen Anwendungen eingesetzt wird. Dadurch wird ein organischer Abfallkreislauf
geschlossen.
Pflanzenkohle wirkt der Klimaerhitzung entgegen, da Kohlenstoff im Boden ge-
bunden wird und somit die CO²-Belastung der Atmosphäre reduziert wird. Das
Produkt ist vielfältig einsetzbar. Es macht durch seine Wasserspeichereigen-
schaft Böden fruchtbar, reduziert Krankheitserreger, kann Kunststoff in der Pro-
duktion bestimmter Waren ersetzen oder als Zuschlagstoff die Eigenschaften
anderer Güter verbessern.
Anlage 4
Lagebericht 2023
24
Ein Teil der in 2023 produzierten 150 t Pflanzenkohle wurde an verschiedene
Projekte von Schulen, Kindergärten und an andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet
verteilt. Unter anderem erfolgten Neuanlagen von Pflanzbeeten, Baumsanierun-
gen und Grünflächengestaltungen.
Mittels diverser Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Pressemitteilungen,
Videofilmen und -Spots, sowie Social Media erfolgte eine umfangreiche Infor-
mation der Bevölkerung über die Vorteile des Einsatzes von Pflanzenkohle im
eigenen Umfeld. Über 240 interessierten Personen aus nah und fern wurde in
30 Führungen vor Ort die Karbonisierungsanlage vorgestellt.
In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Darmstadt und der Univer-
sität Stuttgart werden weiterhin Versuche durchgeführt, die die optimalen Bedin-
gungen zum Einsatz der Pflanzenkohle ermitteln und Wege zur weiteren Groß-
anwendung aufzeigen sollen.
Die durch die Produktion von Pflanzenkohle erschaffenen CO²-Zertifikate wer-
den zur Kompensation der Emissionen des EAD-Fuhrparks eingesetzt. Bei Voll-
auslastung spart die Karbonisierungsanlage 1.954 t CO2 pro Jahr gegenüber
der üblichen Verbrennung von Holzabfällen. In 2023 konnten von diesem Po-
tential bereits 15% realisiert werden, mithin 293 t CO2.
Bio-Lebensmittel
Der Anteil von Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung soll weiter
ausgebaut werden, ebenso der Anteil an regional bezogenen Lebensmitteln.
Trotz der angespannten Angebotslage im Lebensmittelmarkt konnte durch ge-
eignete Maßnahmen der Anteil an Bio-, Fair-Trade- und regionalen Produkten
von 25% im Vorjahr auf 36% im aktuellen Berichtsjahr erhöht werden.
Anlage 4
Lagebericht 2023
25
6. Vermögens- und Kapitallage
Über die Vermögenslage wird anhand ausgewählter Kennzahlen zum Ende des
jeweiligen Wirtschaftsjahres berichtet.
a) Anlagevermögen
2023 2022 2021 2020
Summe des Anlagevermögens
in T€ 50.550 48.944 46.999 43.493
Veränderung in T€ 1.606 1.945 3.507 1.948
Veränderung in % 3,3 4,1 8,0 4,7
Anlagenquote in % 56,2 54,1 64,2 67,7
Anlagendeckung durch Eigen-
kapital in % 37,5 40,3 40,4 39,9
Das Anlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der Investitionen
in die Kommunal- und Spezialfahrzeuge um T€ 1.606. Die Anlagenquote stieg
auf 56,2 % (Vorjahr 54,1 %). Das Anlagevermögen ist zu 37,5 %
(Vorjahr 40,3 %) durch Eigenkapital abgedeckt.
b) Eigenkapital
2023 2022 2021 2020
Summe des Eigenkapitals in T€ 18.980 19.746 18.957 17.336
Veränderung in T€ -766 789 1.621 592
Veränderung in % -3,9 4,2 9,4 3,5
Eigenkapitalquote in % 21,1 21,8 25,9 27,0
Eigenkapitalrentabilität in % -0,8 4,7 8,9 3,4
Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis * 100 / Eigenkapital zum Bilanz-
stichtag) hat sich von 4,7 % im Vorjahr auf -0,8 % verringert. Die Eigenkapital-
quote sank auf 21,1 % (Vorjahr 21,8 %).
Anlage 4
Lagebericht 2023
26
Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Stand
01.01.2023
Ent-
nahme
Ausschüt-
tung Zufüh-
rung
Stand
31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€
I. Stammkapital 6.200,0 0,0 0,0 0,0 6.200,0
II. Rücklagen
1. Kapitalrücklage 8.690,2 0,0 0,0 0,0 8.690,3
2. Allgemeine
Rücklage
286,8 -109,2 0,0 0,0 177,6
3.
Zweckgebun-
dene Rückla-
gen
418,1 0,0 0,0 0,0 418,1
III. Gewinnvortrag 3.218,1 -209,5 -493,8 1.127,0 3.641,8
IV. Jahresgewinn/
-verlust 932,4 -808,3
-124,1 -147,8 -147,8
19.745,7 -1.744,9 -617,9 979,2 18.980,0
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage dient zur Deckung des Fehlbe-
trags im Bereich „Zentrale Services und Gebäude“.
Die Entnahme aus dem Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus den Verlusten
2022 des Hilfsbetriebs Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Gebäudetechnik, der
Kompostierungsanlage und der Zentralen Dienste Gemeinschaftsverpflegung
sowie aus der Abführung von thesaurierten Gewinnen des hoheitlichen Be-
reichs Kanalbetrieb und des BgA gewerbliche Abfallentsorgung und Reinigung
an die Stadt Darmstadt in Höhe von T€ 618.
Die Zuführung zum Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresge-
winn 2022 der Betriebszweige Straßenreinigung/ Winterdienst, Schulbusbetrieb,
Straßenunterhaltung, Zentrale Gebäudedienste Reinigung/ Hauswirtschaft, des
BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und Reinigung, des BgA Krematorium sowie
des BgA Zoo Vivarium.
Anlage 4
Lagebericht 2023
27
Diese Gewinnverwendung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Darmstadt am 19.12.2023 beschlossen.
c) Rückstellungen
2023 2022 2021 2020 2019
Summe des Rückstellungen in T€ 6.709 7.339 6.999 6.799 6.121
Veränderung in T€ -630 340 200 678 292
Veränderung in % -8,6 4,9 2,9 11,1 5,0
Stand Verbrauch Auflösung Auf-/Ab-
zins. Zuführung Stand
01.01.2023 in T€ in T€ in T€ in T€ 31.12.23
in T€ in T€
Rückstellung für Pen-
sionen u. ähnl. Ver-
pflichtungen 4.057,1 189,7 0,0 67,0 25,4 3.959,8
Rückstellung für Ge-
werbesteuer 166,2 108,5 3,8 0,0 1,2 55,1
Rückstellung für Kör-
perschaftsteuer 205,0 143,7 40,1 0,0 5,6 26,8
Rückstellung für Ur-
laubsverpflichtungen 684,2 0,0 82,2 0,0 0,0 602,0
Rückstellung für Jah-
resabschluss und
Prüfung 60,3 22,8 30,3 0,0 23,0 30,2
Rückstellung. für Kos-
ten zur Aufbewahrung
von Unterlagen 15,5 0,0 0,0 0,0 0,0 15,5
Rückstellung für Al-
tersteilzeit 489,1 278,9 0,0 8,5 20,8 239,5
Rückstellung für Bei-
hilfen 325,3 14,4 0,0 5,6 0,0 316,5
Rückstellung für
Sonstiges 74,9 74,9 0,0 0,0 2,9 2,9
Rückstellung für Leis-
tungsorientierte Ver-
gütung 537,2 537,2 0,0 0,0 583,1 583,1
Rückstellung für
Überstunden 723,9 0,0 0,0 0,0 154,0 877,9
7.338,7 1.370,0 156,5 81,1 816,0 6.709,3
Anlage 4
Lagebericht 2023
28
7. Finanzlage
Die Liquidität des EAD war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Den finanziellen Ver-
pflichtungen wurde jederzeit nachgekommen.
Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 4.729 stichtags-
bezogen verringert.
Es bestand zum 31. Dezember 2023 eine mehr als ausreichende Liquidität II.
Grades (Flüssige Mittel + Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten) von rd.
314 % (Vorjahr 408 %). Sie weist damit eine absolute Überdeckung von T€
25.424 (Vorjahr T€ 30.092) aus.
Die Liquidität I. Grades (Flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeit) beträgt rd.
215 % (Vorjahr 310 %).
Im Wirtschaftsjahr wurde ein Darlehen in Höhe von 6,671 Mio. € aufgenommen.
Durch dieses Darlehen war die Finanzierung der Investitionen sichergestellt.
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht
Der EAD nutzt ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur systematischen
Erfassung von Risiken mit einer Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten
und Schadenshöhen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Risikoinventuren
durchgeführt. Die Ergebnisse werden jeweils in einem Risikobericht zusammen-
gefasst, im Führungs-Meeting besprochen und der Betriebskommission als Be-
standteil des Quartalsberichts vorgelegt.
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf
den Eigenbetrieb haben könnten, sind nicht bekannt.
Anlage 4
Lagebericht 2023
29
Im Bereich der IT-Sicherheit wurden dem Risiko entsprechend mehr Aufwen-
dungen getätigt. Die neue Firewall hat eine stärkere Performance für ein dyna-
misches Umfeld. Die IT Architektur des EAD mit der Vielzahl mobiler Endgeräte
macht dies nötig. Damit zusammenhängend wurde die Endpoint Protection er-
höht und die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt.
Der EAD beschäftigt sich verstärkt mit einem IT Service Continuity Manage-
ment (ITSCM) als Teil des Business Continuity Managements (BPM). Hinter-
grund ist die zweite Fassung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informations-
sicherheit (NIS 2), Anfang 2023 in Kraft getreten. Der Referentenentwurf des
Bundesinnenministeriums zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstär-
kungsgesetz (NIS2UmsuCG) liegt vor.
Der Entsorgungsmarkt unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen.
Der Betrieb ist damit grundsätzlich stets Risiken aus der Veränderung dieser
Rahmenbedingungen ausgesetzt. Durch die Mitgliedschaft im Verband kommu-
naler Unternehmen (VKU) ist der EAD über die aktuellen, auch rechtlichen Ent-
wicklungen gut informiert. Außerdem wurde durch langfristige Verträge die Ent-
sorgung wesentlicher Abfallarten gesichert.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federfüh-
rung bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds
Geld vom Umweltbundesamt gemäß eines Punktemodells für definierte Leistun-
gen zur Vermeidung und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenann-
tes „Littering“).
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit keinerlei
Finanzinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Markt-
schwankungen, ein. Er unterliegt daher nur den üblichen Finanzierungsrisiken
bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und möglichen Bank-
insolvenzen. Bei der Aufnahme von Darlehen setzt der EAD auf eine sehr enge
Anlage 4
Lagebericht 2023
30
Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Ein funktionierendes Forderungsmanage-
ment und eine regelmäßige Überprüfung des Liquiditätsplans begrenzen einen
möglichen Engpass.
Zum Risikomanagement bezüglich der Beteiligungsgesellschaften gehören
regelmäßig abgehaltene Sitzungen mit den Geschäftsführern. Es existieren
Kontrollmechanismen dahingehend, dass Protokolle und „to do - Listen“ erstellt
sowie regelmäßige Ergebniskontrollen (Bilanz, G&V, Profit Center Berichte)
durchgeführt werden. In den Gesellschafterversammlungen wird regelmäßig
über die Lage der Gesellschaften berichtet und beraten.
Die Umsetzung der IT Strategie (digitale Transformation) wird im EAD organisa-
torisch über fünf Produktportfolios abgebildet. Diese sind:
Digitale Kanäle zur Kundschaft – mit den Schwerpunkten Homepages
und Webservices bzw. OZG (Onlinezugangsgesetz)
Digitales Backoffice – mit den Schwerpunkten Intranet Vibe, DMS (Doku-
mentenmanagementsystem), Digitale Transformation und Collaboration
IoT/Industrie4.0/KI/Smart City
SAP
IT-Infrastruktur / Netzwerk
Plattformökonomie
Für die einzelnen Handlungsfelder sind Bereichleads benannt, die mit dem Se-
nior Manager IT & Digital Solutions in den Themenfeldern regelmäßige Status-
besprechungen abhalten. Im Bereich SAP wurden für die anstehende SAP S/4
HANA Transformation weitere Schritte unternommen zur Vorbereitung einer
Vergabe einer Unterstützungsleistung.
Die Gesamt-Strategie bedeutet für den EAD die Chance, seine Funktion als
Dienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu etablieren.
Anlage 4
Lagebericht 2023
31
Die Verhandlungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erwerb einer Teil-
fläche eines an den Zoo angrenzenden Grundstücks sind schwierig, aber er-
folgreich verlaufen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA hat für die
Zukunftsfähigkeit des Zoos im Bestand schlussendlich ein akzeptables Angebot
unterbreitet.
Die Reinigung aller Straßen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat wie geplant
im Januar 2023 begonnen. Sie verläuft aus Sicht des EAD problemlos. Die An-
zahl noch offener Widersprüche zu den Gebührenbescheiden hat sich bis Mai
2024 auf zwei reduziert. Die Widersprüche an sich waren in der Mehrzahl von
der auch in den bereits gereinigten Gebieten bekannten Problematik der Hinter-
liegergrundstücke begründet.
Die neue Abfallsatzung mit der Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulati-
onszeitraum 2024 bis 2025 wurde in der Stadtverordnetenversammlung be-
schlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Geschäftsfeld Gemeinschaftsverpflegung hat hohes Chancenpotenzial. Zur
Realisierung wird eine effiziente Produktionsküche benötigt. Ein Neubau auf ei-
genem Grund und Boden des EAD ist nach einer Studie eines Architekturbüros
machbar.
Durch den Tarifabschluss des TVöD aus dem Jahr 2023 kommen in 2024 wei-
tere Einmalzahlungen des steuerfreien Inflationsausgleich von 440 EUR pro
Mitarbeiter zum Tragen sowie eine Erhöhung der Tarifgehälter für Mitarbeiter
von 200 EUR und weiteren 5,5% ab März 2024.
Anlage 5
1
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2023
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Ge-
schäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Derzeit verfügt der Eigenbetrieb über keinen eigenständigen Geschäftsverteilungsplan.
Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb gemäß § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung in eige-
ner Zuständigkeit und Verantwortung, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Betriebs-
ordnung nichts anderes bestimmen.
Die durch die Betriebskommission zustimmungspflichtigen Geschäfte sind in § 7 Abs. 2
der Betriebssatzung geregelt. Die zustimmungspflichtigen Maßnahmen entsprechen nach
unserer Auffassung den Erfordernissen einer sachgerechten Betriebsführung.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt, deren Niederschriften
uns vorlagen. Ausschüsse wurden nicht gebildet. Darüber hinaus war der EAD in 2023 mit
sieben Vorlagen im Magistrat.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Nach den uns erteilten Auskünften war die Betriebsleitung im Jahr 2023 in keinen Auf-
sichtsräten oder anderen Kontrollgremien vertreten.
Anlage 5
2
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) in-
dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Angaben über die Bezüge der Betriebsleitung sind in zulässiger Anwendung des
§ 286 Abs. 4 HGB unterblieben.
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Wei-
sungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es existiert ein schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich Organisationsaufbau,
Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erkennen lassen.
Der Organisationsplan wird ergänzt durch Dienstanweisungen, die die ordnungsmäßige
Vertretung der Gesellschaft bei allen Geschäftsvorfällen im Innen- und Außenverhältnis
gewährleisten.
Aufbau- und Ablauforganisation entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Der
Organisationsplan wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfah-
ren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von
den bestehenden Regelungen des Organisationsplans abgewichen wurde.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert?
Der Eigenbetrieb wendete im Berichtsjahr eine von der Stadt Darmstadt erlassene Rund-
verfügung zur Korruptionsbekämpfung an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben
die Kenntnis dieser Vorschrift bestätigt. Darüber hinaus wurde von der Stadt Darmstadt
eine Richtlinie zur Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung unter dem Titel
„Darmstädter Compliance-Leitlinien“ (Fassung vom 3. Juli 2014) verfasst, die von allen
Beteiligungen der Stadt Darmstadt anzuwenden ist. Mit Beschluss vom 18. September
Anlage 5
3
2015 hat die Betriebskommission der Anwendung der Darmstädter Compliance-Leitlinien
im EAD zugestimmt. Zusätzlich wurde ein gemeinsamer Compliance-Officer für die Stadt-
wirtschaft bestellt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personal-
wesen, Kreditaufnahme und -gewährung? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass
diese nicht eingehalten werden?
Der Eigenbetrieb verfügt seiner Größe entsprechend über umfassende Verfahrensanwei-
sungen, die in Richtlinien für jeden einzelnen Geschäftsbereich insbesondere zur Auf-
tragsvergabe und Auftragsabwicklung dokumentiert sind. Nach unserer stichprobenwei-
sen Überprüfung wird danach verfahren. In der Betriebssatzung sind zusätzliche Regelun-
gen für zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durch die Kontrollor-
gane getroffen.
Kreditaufnahmen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und durch die Kämmerei der
Stadt Darmstadt nach eingehender Abstimmung abgeschlossen.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksver-
waltung, EDV)?
Die Verträge werden zentral im Finanz- und Rechnungswesen mit Software-Unterstüt-
zung verwaltet und aufbewahrt. Eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen ist
gegeben.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Pro-
jekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt in jedem Jahr einen Wirtschaftsplan für das darauffolgende Wirt-
schaftsjahr, der durch die Betriebskommission und letztlich durch die Stadtverordneten-
versammlung beschlossen wird.
Das Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Ei-
genbetriebs.
Anlage 5
4
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen erarbeitet im laufenden Wirtschaftsjahr die
Ist-Zahlen für die Quartalsabschlüsse. Abweichungen zu den aus dem Wirtschaftsplan ab-
geleiteten Sollzahlen werden zusammen mit den betroffenen Profit-Center-Verantwortli-
chen analysiert. Quartalsweise erstattet die Betriebsleitung Bericht an die
Betriebskommission. Hierbei werden Planabweichungen regelmäßig in Form eines schrift-
lichen Berichts mit Soll-/Ist-Vergleich und einem Erläuterungstext zur Geschäftsentwick-
lung dargestellt. In diesem Bericht wird jeder einzelne Betriebszweig des EAD aufgeführt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Die Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs werden nach den Grundsätzen kaufmännischer
Buchführung aufgezeichnet. Das beim EAD bestehende Rechnungswesen entspricht der
Unternehmensgröße und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. Dem Eigen-
betrieb steht ein für eine wirtschaftliche Betriebsführung geeignetes Instrument zur Verfü-
gung (SAP). Abstimmungskontrollen innerhalb des Rechnungswesens werden in ausrei-
chendem Umfang durchgeführt.
Der Eigenbetrieb verfügt außerdem über eine Kostenarten-, eine Kostenstellen- und eine
Kostenträgerrechnung (Bereichsrechnung). Die Kostenrechnung entspricht der Größe und
den Anforderungen des Unternehmens.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liqui-
ditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Stadt Darmstadt ist Inhaberin der Bankkonten. Zeichnungsberechtigt für den gesam-
ten Zahlungsverkehr sowie die Darlehensverwaltung sind Mitarbeiter der Finanzverwal-
tung der Stadt Darmstadt sowie ausgewählte Mitarbeiter des EAD. Die Darlehensverwal-
tung obliegt ausschließlich Mitarbeitern der Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt. Mitar-
beiter des EAD führen den Zahlungsverkehr bis zur Erstellung des Datenmediums durch.
Ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen des EAD sind per
Onlineabfrage berechtigt, sich über aktuelle Bestände der Finanzkonten zu informieren
und in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse kurzfristig auf Liquiditätsschwankungen zu re-
agieren.
Über die Anlage überschüssiger Liquidität entscheidet die Abteilung Finanz- und Rech-
nungswesen des EAD. Mit den Fälligkeitslisten der ein- und ausgehenden Zahlungen aus
Anlage 5
5
der Finanzbuchhaltung und dem Mittelbindungsprozess im investiven Bereich wird die
Liquidität geplant.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehal-
ten worden sind?
Die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt übernimmt für den EAD das zentrale Cash-
Management. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der dafür be-
stehenden Regelungen.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forde-
rungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Der Eigen-
betrieb verfügt über ein Mahnwesen, das gewährleistet, dass Forderungen unter
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah und effektiv verfolgt und eingezogen
werden. Gewerbliche Rechnungen werden nach Ausschöpfung aller Mahnstufen an ein
externes Inkassobüro abgegeben.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling wird vom Sachgebiet 45 (internes Rechnungswesen) in der Abteilung Fi-
nanz- und Rechnungswesen/IT wahrgenommen.
Es erstellt die Quartalsberichte mit dem Risikobericht und hat darüber Einblicke in alle Un-
ternehmensbereiche.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche
Beteiligung besteht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine effektive Überwachung der Beteili-
gungsunternehmen. Gesellschafterversammlungen und teilweise Geschäftsführersitzun-
gen der Beteiligungen finden mit Teilnahme des Abteilungsleiters Finanz- und Rech-
nungswesen/IT statt.
Anlage 5
6
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Betriebsleitung Maßnahmen ergriffen und nach Art und Umfang Frühwarn-
signale definiert, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Im Rahmen des Risikocontrollings wurden zwölf Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintritts-
wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe ermittelt und quantifiziert. Risikosteuerungsmaß-
nahmen und Risikokontrollstrategien sind für jedes Einzelrisiko festgelegt.
Quartalsweise findet eine Risikoinventur durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen
in Zusammenarbeit mit einzelnen Bereichsverantwortlichen statt, um bestandsgefähr-
dende oder anderweitige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der Risikoinven-
turen werden in einem Risikobericht erfasst und im Rahmen der Führungs-Meetings be-
sprochen. Risikoberichte werden als Bestandteile der Quartalsberichte der Betriebskom-
mission im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Ha-
ben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer Prüfung sind die eingeleiteten Maßnahmen grundsätzlich geeignet, die defi-
nierten Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im
Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Alle Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen
abgestimmt und angepasst?
Eine kontinuierliche und systematische Abstimmung und Anpassung an die aktuellen Ge-
schäftsprozesse und Funktionen erfolgt.
Anlage 5
7
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und
Derivate
Derartige Geschäfte werden vom EAD nicht durchgeführt. Daher entfällt die Beantwortung
dieses Fragenkreises.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Aufgaben der internen Revision werden vom Sachgebiet internes Rechnungswesen
und den Abteilungsverantwortlichen wahrgenommen. Die Kassenprüfung wird vom Revi-
sionsamt der Stadt Darmstadt jährlich durchgeführt. Die Abwicklung der Bankgeschäfte
erfolgt durch die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt.
Prüfungsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsvorgängen werden
direkt an die Betriebsleitung berichtet.
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision im Unternehmen? Besteht bei ihrer Tä-
tigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die interne Revision erfolgt durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen, welches di-
rekt der Betriebsleitung berichtet. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht auskunfts-
gemäß nicht.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Kon-
zernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräven-
tion berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Bis auf die Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr keine Prüfungen durchgeführt.
d) Hat die interne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Schwerpunkte wurden nicht abgestimmt.
Anlage 5
8
e) Hat die interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt, und um welche handelt
es sich?
Bemerkenswerte Mängel wurden nicht aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter-
nen Revision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision die Umsetzung ihrer
Empfehlungen?
Wir verweisen hierzu auf Antwort 6 c).
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und
bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über-
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden auskunftsgemäß keine Kredite an die Betriebsleitung gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge-
nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Anlage 5
9
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, im-
materielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Aufgrund unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
durchgeführten stichprobenweisen Prüfung der Investitionen des Geschäftsjahres 2023
stellten wir fest, dass diese - soweit erforderlich - auf Wirtschaftlichkeit und Risiken geprüft
sowie mit den Finanzierungsmöglichkeiten abgestimmt wurden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preiser-
mittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Prei-
ses zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Be-
teiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden fortlaufend
überwacht, Abweichungen werden untersucht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn ja,
in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Das Investitionsvolumen des genehmigten Wirtschaftsplans 2023 wurde nicht überschrit-
ten.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Es liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.
Anlage 5
10
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen
(z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein-
deutige Verstöße gegen Vergaberegelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan-
gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen konnten, wurden Kon-
kurrenzangebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Betriebsleitung informiert die Betriebskommission gemäß § 21 EigBGes i.V.m der Be-
triebssatzung quartalsweise über die Entwicklung der Geschäfte. Daneben berichtet die
Betriebsleitung in den Sitzungen der Betriebskommission mündlich.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die uns vorgelegten Vorlagen und Berichte zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs
enthalten Angaben über den bisherigen Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und Planfort-
schreibungen sowie detaillierte Erläuterungen hierzu. Sie vermitteln nach unserer Auffas-
sung einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und die
wichtigsten Unternehmensbereiche.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeit-
nah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ord-
nungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach den uns vorliegenden Protokollen erfolgte grundsätzlich eine Unterrichtung über we-
sentliche Vorgänge. Wir haben keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewi-
ckelte Geschäftsvorfälle im Rahmen unserer Prüfung festgestellt.
Anlage 5
11
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsführung dem Überwachungsorgan auf dessen
besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften gab es keinen besonde-
ren Wunsch des Überwachungsorgans hinsichtlich der Berichterstattung.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir keine Anhaltspunkte für eine nicht aus-
reichende Berichterstattung festgestellt.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Eine D&O-Versicherung besteht bei dem Eigenbetrieb nicht.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan of-
fen gelegt worden?
Auskunftsgemäß wurden keine Interessenskonflikte gemeldet.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nicht.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder
niedrige Bestände.
Anlage 5
12
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Abweichungen zwischen den Bilanz-
und Verkehrswerten ergeben.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Inves-
titionsverpflichtungen finanziert werden?
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs beträgt 21,1 % (Vorjahr: 21,8 %). Die eigenen
Mittel und das langfristig verfügbare Fremdkapital von zusammen € 77,4 Mio (Vorjahr
€ 75,4 Mio) decken das Anlagevermögen vollständig.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist als ausreichend anzusehen.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die
damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet
wurden?
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Finanz- bzw. Fördermittel der öffentlichen Hand von
insgesamt € 335.486,28 für den Fuhrpark und für die Verschattung des Zentralgebäudes
erhalten. Anhaltspunkte, dass die mit den Förderungen verbundenen wesentlichen Ver-
pflichtungen und Auflagen nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung
nicht ergeben.
Anlage 5
13
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung?
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt 21,1 % (Vorjahr: 21,8 %). Es bestehen
zum Bilanzstichtag keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Jahresverlust aus, der entsprechend dem
Gewinnverwendungsvorschlag im Jahresabschluss verwendet werden soll. Dies ist mit
der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusam-
men?
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt:
2023 2022 Verän-
derung
T€ T€ T€
Straßenreinigung/Winterdienst 25 72 -47
Kanalbetrieb -86 36 -122
Abfallbeseitigung (hoheitlich) 0 0 0
Kompostierungsanlage -58 -72 14
Schulbusbetrieb 145 21 124
Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik -174 -134 -40
BgA Abfall und Reinigung -148 177 -325
Straßenunterhaltung 25 218 -193
Zentraler Gebäudedienst 292 532 -240
Gemeinschaftsverpflegung 43 -5 48
BgA Krematorium 89 195 -106
BgA Zoo Vivarium -133 1 -134
Zentrale Services u. Grundstücke -168 -109 -59
-148 932 -1.080
Anlage 5
14
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Im Berichtsjahr wurde der Jahresverlust um die Erträge aus dem Verlustausgleich für das
Vivarium (T€ 838; Vorjahr T€ 807) reduziert.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeu-
tig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb ist nicht konzessionsabgabepflichtig.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Betriebszweig Kanalbetrieb ist der Gewinn von T€ 36 im Vorjahr auf einen Verlust von
T€ 86 gesunken. Die Umsatzerlöse sind um T€ 14 gesunken wobei die bezogenen Leis-
tungen gleichzeitig um T€ 118 gestiegen sind. Insbesondere durch die allgemeine Preis-
steigerung.
Im Bereich Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik sind die Umsatzerlöse
aus dem operativen Geschäft wiederum gestiegen. Der Verlust in diesem Bereich hat sich
von T€ 134 auf T€ 174 erhöht. Der kontinuierliche Ausbau im Bereich Mobilität führt zu
mehr Umsatzerlösen in dem Bereich, bringt aber auch durch den Ausbau der Fahrzeug-
flotte einen Anstieg der Abschreibungen mit sich. Eine vollständige Kostenabdeckung wird
weiter angestrebt.
Im Bereich BgA Abfall und Reinigung sind durch überproportionale Kostensteigerung ins-
besondere im Personalbereich konnte durch den Umsatzanstieg nicht ausgeglichen wer-
den. Der Gewinn von T€ 177 im Vorjahr ist auf einen Verlust von T€ 148 gesunken.
Der BgA Zoo Vivarium konnte die überproportionalen Kostensteigerungen im Bereich
Energie und Personal nicht ausgleichen. Der Gewinn von T€ 1 im Vorjahr ist auf einen
Verlust von T€ 133 gesunken.
Anlage 5
15
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Im BgA Abfall und Reinigung wird es in 2024 Preisanpassungen für Kunden geben, um
die gestiegenen Kosten bei Verwertung und Personal zu kompensieren.
Im BgA Zoo Vivarium wird intensiv an einem verbesserten Energiekonzept gearbeitet, um
die Kostensteigerungen im Bereich Energie abfedern zu können.
Es wird weiter an einer verbesserten Auslastung im Bereich der Mobilität gearbeitet, um
die Produktivität weiter zu erhöhen. Die Ausweitung des Dienstleistungsangebots an die
Stadt (z.B. Eventmanagement) soll wieder aufgenommen werden.
Fragenkreis 16: Jahresfehlbetrag und seine Ursachen
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 b).
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2023 Betrag insges. Allg. Verwaltung Straßenreinigung Kanalbetrieb Abfallentsorgung
1. Umsatzerlöse 76.644.584,51- 40.751,61- 12.073.306,94- 5.572.554,36- 23.350.401,32-
2. Bestandsveränderungen 26.983,00 0 0 0 0
3. andere akt. Eigenleistungen 232.966,78- 0 0 583,72- 0
4. sonstige betriebliche Erträ 620.978,76- 85.901,00- 44.224,20- 9.088,22- 71.905,09-
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 6.531.379,05 399.613,83 172.018,66 52.452,62 385.702,54
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 22.191.613,35 373.701,80 279.967,87 2.988.539,74 8.730.116,91
* 5. Materialaufwand 28.722.992,40 773.315,63 451.986,53 3.040.992,36 9.115.819,45
6.a) Löhne und Gehälter 29.212.496,72 4.240.304,57 5.491.960,84 1.245.406,31 5.222.397,48
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 8.325.304,23 1.482.360,54 1.487.850,57 341.405,09 1.433.042,51
davon für Altersversorgun 2.242.805,29 370.700,05 409.292,89 96.749,76 396.996,24
* 6. Personalaufwand 37.537.800,95 5.722.665,11 6.979.811,41 1.586.811,40 6.655.439,99
7. Abschreibungen 6.416.832,29 1.099.221,32 1.048.560,77 141.019,74 1.486.525,81
8. sonstige betriebl. Aufwendu 5.055.353,47 2.624.709,05 229.755,31 86.713,79 601.040,79
10. Erträge aus Beteiligungen 220.875,00- 0 0 0 220.875,00-
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 84.180,12- 84.180,12- 0 0 0
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 925.295,91 549.012,41 49.971,67 9.510,91 115.576,52
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 881.672,85 10.558.090,79 3.357.445,45- 717.178,10- 5.668.778,85-
15. außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 42.946,73 0 0 0 0
19. sonstige Steuern 61.176,00 0 0 0 0
20. Erträge aus der Verlustübe 837.979,00- 0 0 0 0
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 147.816,58 10.558.090,79 3.357.445,45- 717.178,10- 5.668.778,85-
22. Umlage der Allg. Verwaltun 0,00 10.028.650,68- 1.578.305,57 548.154,99 2.835.327,22
23. Int. Leistungsverr. Werkst 0,00 356.100,45 1.971.290,65 259.182,90 1.623.525,63
24. Int. Leistungsverr. Sonsti 0,00 715.510,18- 217.548,02- 4.290,34- 1.209.926,00
* 25. Summe interne Leistungsver 0,00 359.409,73- 1.753.742,63 254.892,56 2.833.451,63
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 147.816,58 170.030,38 25.397,25- 85.869,45 0,00
1
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2023
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderungen
3. andere akt. Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträ
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa
5.b) Aufw. für bezogene Leistu
* 5. Materialaufwand
6.a) Löhne und Gehälter
6.b) soz. Abg. & Altersvers. &
davon für Altersversorgun
* 6. Personalaufwand
7. Abschreibungen
8. sonstige betriebl. Aufwendu
10. Erträge aus Beteiligungen
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts
15. außerordentliche Erträge
* 17. außerordentliches Ergebnis
18. Steuern v. Einkommen und E
19. sonstige Steuern
20. Erträge aus der Verlustübe
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml
22. Umlage der Allg. Verwaltun
23. Int. Leistungsverr. Werkst
24. Int. Leistungsverr. Sonsti
* 25. Summe interne Leistungsver
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um
Kompostierungs-
anlage Schulbusbetrieb Werkstatt
BgA Abfall und
Reinigung
Straßen-
unterhaltung
144.523,94- 2.318.046,42- 1.412.173,98- 9.199.677,66- 1.979.431,08-
26.983,00 0 0 0 0
0 0 171.860,09- 0 40.081,70-
137.383,71- 0 41.883,13- 77.004,28- 9.877,60-
336.709,94 5.961,67 2.787.843,68 65.752,43 168.915,83
236.083,15 690.937,08 1.058.624,91 2.355.586,84 1.932,72
572.793,09 696.898,75 3.846.468,59 2.421.339,27 170.848,55
251.482,54 728.789,41 1.577.420,46 1.705.989,90 1.035.610,87
69.785,83 196.100,09 424.274,16 460.227,78 296.945,63
20.289,60 52.198,05 114.911,47 128.062,90 83.206,97
321.268,37 924.889,50 2.001.694,62 2.166.217,68 1.332.556,50
239.163,78 157.014,57 789.697,33 816.112,90 106.518,55
103.779,91 16.659,73 510.171,37 407.817,04 26.807,61
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
70.659,55 11.841,22 0 20.742,66 5.528,43
1.052.740,05 510.742,65- 5.522.114,71 3.444.452,39- 387.130,74-
0 0 0 0 0
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0 0 0 21.687,06- 0
0 0 45.328,67 13.764,93 0
0 0 0 0 0
1.052.740,05 510.742,65- 5.567.443,38 3.452.374,52- 387.130,74-
142.874,43 157.210,99 957.913,92 1.581.687,39 335.444,93
94.094,99 343.553,65 6.239.671,38- 1.289.592,98 145.622,78
1.231.464,18- 135.520,64- 112.105,00- 728.731,25 118.843,97-
1.137.369,19- 208.033,01 6.351.776,38- 2.018.324,23 26.778,81
58.245,29 145.498,65- 173.580,92 147.637,10 24.907,00-
2
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2023 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2023
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderungen
3. andere akt. Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträ
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa
5.b) Aufw. für bezogene Leistu
* 5. Materialaufwand
6.a) Löhne und Gehälter
6.b) soz. Abg. & Altersvers. &
davon für Altersversorgun
* 6. Personalaufwand
7. Abschreibungen
8. sonstige betriebl. Aufwendu
10. Erträge aus Beteiligungen
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts
15. außerordentliche Erträge
* 17. außerordentliches Ergebnis
18. Steuern v. Einkommen und E
19. sonstige Steuern
20. Erträge aus der Verlustübe
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml
22. Umlage der Allg. Verwaltun
23. Int. Leistungsverr. Werkst
24. Int. Leistungsverr. Sonsti
* 25. Summe interne Leistungsver
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um
Zentraler
Gebäudedienst 1 BgA Krematorium BgA Zoo Vivarium
Zentrale
Gebäudedienst 2
Gemeinschafts-
verpfllegung
13.858.577,69- 1.730.547,91- 1.674.503,24- 3.290.088,36-
0 0 0 0
0 0 20.441,27- 0
7.441,73- 15.561,58- 118.107,72- 2.600,50-
370.329,82 210.362,44 501.668,13 1.074.047,46
4.730.404,28 513.982,83 203.040,00 28.695,22
5.100.734,10 724.345,27 704.708,13 1.102.742,68
5.033.144,63 262.431,08 1.086.864,55 1.330.694,08
1.406.022,84 72.742,88 269.395,75 385.150,56
386.553,60 22.332,70 55.302,45 106.208,61
6.439.167,47 335.173,96 1.356.260,30 1.715.844,64
92.531,77 150.695,81 232.189,42 57.580,52
191.396,08 56.159,91 135.221,63 65.121,25
0 0 0 0
0 0 0 0
2.818,50 61.751,53 27.882,51 0
2.039.371,50- 417.983,01- 643.209,76 351.399,77-
0 0 0 0
0,00 0,00 0,00 0,00
0 64.633,79 0 0
0 492,09 1.590,31 0
0 0 837.979,00- 0
2.039.371,50- 352.857,13- 193.178,93- 351.399,77-
1.326.571,89 213.078,22 236.302,96 115.778,17
50.836,62 18.735,49 67.315,94 19.819,30
369.972,26 31.642,20 22.287,43 172.723,19
420.808,88 50.377,69 89.603,37 192.542,49
291.990,73- 89.401,22- 132.727,40 43.079,11-
3
1. Geltungsbereich(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.2. Umfang und Ausführung des Auftrags(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-verständiger Personen zu bedienen.(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie--tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-rungen hinzuweisen.(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.4. Sicherung der Unabhängigkeit(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.5. Berichterstattung und mündliche AuskünfteSoweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.7. Mängelbeseitigung(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte- resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 -de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-tenschutz beachten.9. Haftung(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungenfür Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenvom 1. Januar 2024Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/15034101/2024Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be--letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag (4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren -Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-nommen werden.(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör- nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-tend zu machen, bleibt unberührt.(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-keiten hinzuweisen.(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweiseb) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuernc) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheidend) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuerne) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer- beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch füra) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen undd) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-nommen.12. Elektronische KommunikationDie Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.13. Vergütung(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.14. StreitschlichtungenDer Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-legungsgesetzes teilzunehmen.Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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Punkt 24: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2023 und Entlastung der Betriebsleitung (V-Nr. 2024/0231) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Die Linke. und Stadtv. Klett
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1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlage-Nr. 2024/0006 Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 12. Juli 2024 Tagesordnungspunkt: 6 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2023 und Entlastung der Betriebsleitung Vorlage vom 24.06.2024 zu beschließen: Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresverlust in Höhe von 147.816,58 € (im BgA Gewerbliche Abfallentsorgung und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt. 2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Deckung des Fehlbetrages des Bereichs Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet bzw. finanziert: a) 22.213,80 € Vortrag auf neue Rechnung b) - 170.030,38€ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - 147.816,58 € 3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden offengelegt. 4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 entlastet. - Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 12.07.2024 Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 18.07.2024 1. Betriebsleiterin
Beratungsverlauf (3)
Orte (5)
- Klausenburger Straße
- Eckhardwiesenstraße
- Marktplatz
- Sensfelderweg 33
- Meißnerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0231
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.07.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00