V/0288/2020
Grundschule Oxford
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Beschlussvorlage
10751 Zeichen
V/0288/2020
V/0288/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundschule Oxford
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Neubau sowie Umbau des
Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm und Ertüchtigung der Einfachsporthalle
Beschluss zur Durchführung eines interdisziplinären Wettbewerbes für Architekten und
Landschaftsarchitekten
Beratungsfolge
28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
05.05.2020 Sportausschuss Vorberatung
05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule unter
Einbeziehung von Flächen des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm sowie die Ertüchtigung der Ein-
fachsporthalle im Oxford-Quartier wird ein nichtoffener, interdisziplinärer Wettbewerb für Architek-
ten und Landschaftsarchitekten nach der RPW 2013 durch die NRW.URBAN Kommunale Ent-
wicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages durchgeführt und von der Stadt
Münster begleitet.
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge herangezogen:
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte
- Denkmalpflegerische Qualität der Gebäudeplanung
- Durchführbarkeit (baurechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit)
- Einbindung in den Freiraum / Schulhof
- Einbindung in den städtebaulichen Zusammenhang
- Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit
- Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der pädagogischen Konzeption,
des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen
- Wirtschaftlichkeit
Amt für
Immobilienmanagement
21.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Suhre
Telefon: 492-2542
Suhre@stadt-muenster.de
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Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich gemäß der VgV 2016 wie
folgt zusammen:
stimmberechtigte Mitglieder:
Fachpreisrichter ausloberunabhängig:
Thomas Bögl, Den Haag
Prof. Diana Reichle, Köln
Alexander Pier, Düsseldorf
Prof. Rainer Sachse, Düsseldorf
Susanne Schamp, Dortmund
Prof. Joachim Schultz-Granberg, Berlin
Prof. Manuel Thesing, Heiden
Fachpreisrichter ausloberabhängig:
Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Sachpreisrichter, ausloberabhängig:
N. N., Bezirksbürgermeister/in BV-West
N. N., pol. Vertreter/in der CDU-Fraktion
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktion DIE LINKE
Stephan Aumann, Konversionsmanager
Stadtbaurat Robin Denstorff, Dezernent für Planung, Bau und Wirtschaft
Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung
Sachpreisrichter, ausloberunabhängig:
Krijno van Vugt, Arnhem
nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig:
Uwe Gernemann, Hilter
Patrick Ostrop, Hamburg
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig:
N. N., pol. Vertreter/in der SPD-Fraktion
N. N., pol. Vertreter/in der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
N. N., pol. Vertreter/in der FDP-Fraktion
Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend, Familie und Sport
Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit
Christa Ransmann, KonvOY
Sachverständige Berater/in
Kerstin Dewaldt, Leiterin des Sportamtes, Stadt Münster
Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster
Carolin Ischinsky, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Andreas Kurz, Fachstellenleiter Stadtplanungsamt, Stadt Münster
Ludger Watermann, Abteilungsleiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
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Mechthild Mennebröcker, Fachstellenleiterin Baudenkmalbehörde, Stadt Münster
Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Vorprüfung
Mechtild Bökamp-Gerdemann, Bauordnungsamt, Stadt Münster
Gregor Determann, Amt für Grünflächen, Stadt Münster
Sigrid Engelmann, Baudenkmalbehörde, Stadt Münster
Harald Koops, Fachstellenleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Corinna Schwöbel, NRW-URBAN
Patrick Suhre, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Bernd Zerbe, Sportamt, Stadt Münster
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architekten - und Landschaftsarchi-
tektenleistungen entsprechend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden.
5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 156.000 € entstehen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt planm ä-
ßig im Haushaltsjahr 2020.
Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sind Mittel im Haushaltsplan 2020 ff. enthalten.
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushalts-
ansätze €
Betrag
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4770 Neubau Grundschule
Konversionsgebiet Oxford
Auszahlungen - für Baumaßnahmen Bisher be-
reitgestellt
200.000
2020 600.000 156.000
VE 500.000
2021 740.000
2022 3.460.000
2023 3.420.000
sp. Jahre 1.300.000
9.720.000
- für den Erwerb von bewegli-
chen Anlagevermögen
2023 410.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 10.130.000 156.000
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Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0696/2019/1 der
Errichtung eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes im Oxford -Quartier gem. Musterraumprogramm
zugestimmt und die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des E ntwicklungsträ-
gervertrages zusammen mit der Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein
VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten.
Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb
Es wird vorgeschlagen, einen nichtoffene n, interdisziplinären Wettbewerb für Architekten und Lan d-
schaftsarchitekten nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Durch
die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochste-
hender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe
ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen,
aber auch die wirtschaftlichen Aspekte.
Als Wettbewerbsart wird ein „nicht offener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf
15 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten begrenzt. Davon werden 5
Arbeitsgemeinschaften durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eingeladen (siehe nichtöffentliche
Vorlage V/0294/2020). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben,
wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU -
Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 10 Arbeitsgem einschaf-
ten durch Losverfahren bestimmt.
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeite n prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h-
men.
Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes
Gem. § 79 Abs. (3) der VgV 2016 ist festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig
von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über die selbe Qua-
lifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende
Wettbewerbsverfahren ein stimmberechtigtes Gremium von 15 Personen.
Aufgrund der zu berücksichtigenden Zeitabläufe und Fristen gemäß RPW 2013 / VgV wird die Sitzung
des Preisgerichts am 02.12.2020 stattfinden. Neben Vertretern der Verwaltung sowie dem / der B e-
zirksbürgermeister/in werden nach dem Rotationsprinzip zwei der derzeit im Rat ve rtretenen Fraktio-
nen je ein Mitglied für das Preisgericht stellen.
Zu 4.: VgV-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Net to-Auftragshöhe 214.000 €) g e-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben.
Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten
Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt.
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V/0288/2020
Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der
Bezirksvertretung Münster-West, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und
dem Rat zur Kenntnis gegeben, bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 5.: Terminübersicht
Die Termine sind zur Einhaltung der Fertigstellung der Grundschule zum Schuljahr 2024/25 zwingend
wie folgt vorgesehen:
19.05.2020 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
18.06.2020 Bewerbungsschluss
23.06.2020 Auslosung der Teilnehmer
14.07.2020 Versand der Auslobungsunterlagen
04.08.2020 14:00 Uhr Einführungskolloquium
22.09.2020 Abgabe der Planunterlagen
06.10.2020 Abgabe Einsatzmodell
02.12.2020 Sitzung des Preisgerichts
I.Q. 2021 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4)
Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens
Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbe werbs durch die NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 156.000 €.
I.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage A
1573 Zeichen
Anlage A zur V/0288/2020 Kurzüberblick Grundschule Oxford Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Neubau sowie Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm und Ertüchtigung der Einfachsporthalle Beschluss zur Durchführung eines interdisziplinären Wettbewerbes für Architekten und Landschaftsarchitekten Benennung des Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit an- schließendem VgV-Verfahren Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Mit der Vorlage wird das Ziel der „Errichtung einer 2-zügigen Grundschule und Ertüchtigung der Einfachsporthalle im Oxford-Quartier“ angestrebt. Der Architektenwettbewerb ist der erste Schritt zur Planung. Die Errichtung soll in den Jahren 2021ff. erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des Preisgerichtes und der Terminübersicht.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0288/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37