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V/0288/2020

Grundschule Oxford

Vorlagen 02.04.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 4.2.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

10751 Zeichen

V/0288/2020 
V/0288/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Grundschule Oxford 
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Neubau sowie Umbau des 
Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm und Ertüchtigung der Einfachsporthalle 
Beschluss zur Durchführung eines interdisziplinären Wettbewerbes für Architekten und 
Landschaftsarchitekten 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   05.05.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule unter 
Einbeziehung von Flächen des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm sowie die Ertüchtigung der Ein-
fachsporthalle im Oxford-Quartier wird ein nichtoffener, interdisziplinärer Wettbewerb für Architek-
ten und Landschaftsarchitekten nach der RPW 2013 durch die NRW.URBAN Kommunale Ent-
wicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages durchgeführt und von der Stadt 
Münster begleitet. 
 
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge herangezogen: 
 
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) 
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
- Denkmalpflegerische Qualität der Gebäudeplanung 
- Durchführbarkeit (baurechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit) 
- Einbindung in den Freiraum / Schulhof 
- Einbindung in den städtebaulichen Zusammenhang 
- Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
- Nachhaltigkeit 
- Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der pädagogischen Konzeption, 
des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
- Wirtschaftlichkeit 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
21.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Suhre 
Telefon: 492-2542 
Suhre@stadt-muenster.de

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V/0288/2020 
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. 
 
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
 Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich gemäß der VgV 2016 wie 
folgt zusammen: 
 
 stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 Thomas Bögl, Den Haag 
 Prof. Diana Reichle, Köln  
 Alexander Pier, Düsseldorf 
 Prof. Rainer Sachse, Düsseldorf 
 Susanne Schamp, Dortmund 
 Prof. Joachim Schultz-Granberg, Berlin 
 Prof. Manuel Thesing, Heiden 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 N. N., Bezirksbürgermeister/in BV-West 
 N. N., pol. Vertreter/in der CDU-Fraktion 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktion DIE LINKE 
 Stephan Aumann, Konversionsmanager 
 Stadtbaurat Robin Denstorff, Dezernent für Planung, Bau und Wirtschaft 
 Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung 
 
Sachpreisrichter, ausloberunabhängig: 
 Krijno van Vugt, Arnhem 
 
nicht stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 Uwe Gernemann, Hilter 
 Patrick Ostrop, Hamburg 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: 
 N. N., pol. Vertreter/in der SPD-Fraktion 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL 
 N. N., pol. Vertreter/in der FDP-Fraktion 
 Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend, Familie und Sport 
 Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit 
 Christa Ransmann, KonvOY 
 
Sachverständige Berater/in  
 Kerstin Dewaldt, Leiterin des Sportamtes, Stadt Münster 
 Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster 
 Carolin Ischinsky, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Andreas Kurz, Fachstellenleiter Stadtplanungsamt, Stadt Münster 
 Ludger Watermann, Abteilungsleiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster

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V/0288/2020 
 Mechthild Mennebröcker, Fachstellenleiterin Baudenkmalbehörde, Stadt Münster  
 Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Vorprüfung 
 
 Mechtild Bökamp-Gerdemann, Bauordnungsamt, Stadt Münster 
 Gregor Determann, Amt für Grünflächen, Stadt Münster 
 Sigrid Engelmann, Baudenkmalbehörde, Stadt Münster 
 Harald Koops, Fachstellenleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Corinna Schwöbel, NRW-URBAN 
 Patrick Suhre, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Bernd Zerbe, Sportamt, Stadt Münster 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architekten - und Landschaftsarchi-
tektenleistungen entsprechend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 
 
5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende 
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren 
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 156.000 € entstehen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt planm ä-
ßig im Haushaltsjahr 2020. 
 
Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sind Mittel im Haushaltsplan 2020 ff. enthalten. 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Haushalts-
ansätze € 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
4770 Neubau Grundschule  
Konversionsgebiet Oxford 
   
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen Bisher be-
reitgestellt 
200.000  
   2020 600.000 156.000 
   VE 500.000  
   2021 740.000  
   2022 3.460.000  
   2023 3.420.000  
   sp. Jahre 1.300.000  
    9.720.000  
  - für den Erwerb von bewegli-
chen Anlagevermögen 
2023 410.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo 10.130.000 156.000

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V/0288/2020 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0696/2019/1 der 
Errichtung eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes im Oxford -Quartier gem. Musterraumprogramm 
zugestimmt und die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des E ntwicklungsträ-
gervertrages zusammen mit der Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein 
VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten.  
 
Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb 
 
Es wird vorgeschlagen, einen nichtoffene n, interdisziplinären Wettbewerb für Architekten und Lan d-
schaftsarchitekten nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Durch 
die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochste-
hender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe 
ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, 
aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Als Wettbewerbsart wird ein „nicht offener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 
15 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten begrenzt. Davon werden 5 
Arbeitsgemeinschaften durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eingeladen (siehe nichtöffentliche 
Vorlage V/0294/2020). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, 
wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU -
Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 10 Arbeitsgem einschaf-
ten durch Losverfahren bestimmt. 
 
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und 
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeite n prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h-
men. 
 
Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Gem. § 79 Abs. (3) der VgV 2016 ist festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig 
von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über die selbe Qua-
lifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende 
Wettbewerbsverfahren ein stimmberechtigtes Gremium von 15 Personen. 
 
Aufgrund der zu berücksichtigenden Zeitabläufe und Fristen gemäß RPW 2013 / VgV wird die Sitzung 
des Preisgerichts am 02.12.2020 stattfinden. Neben Vertretern der Verwaltung sowie dem / der B e-
zirksbürgermeister/in werden nach dem Rotationsprinzip zwei der derzeit im Rat ve rtretenen Fraktio-
nen je ein Mitglied für das Preisgericht stellen. 
 
Zu 4.: VgV-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Net to-Auftragshöhe 214.000 €) g e-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. 
 
Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des 
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das  Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten 
Vertreter der Ratsfraktionen und der / dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt.

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V/0288/2020 
Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der 
Bezirksvertretung Münster-West, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und 
dem Rat zur Kenntnis gegeben, bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Zu 5.: Terminübersicht 
 
Die Termine sind zur Einhaltung der Fertigstellung der Grundschule zum Schuljahr 2024/25 zwingend 
wie folgt vorgesehen: 
 
19.05.2020 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
18.06.2020 Bewerbungsschluss 
23.06.2020 Auslosung der Teilnehmer 
14.07.2020  Versand der Auslobungsunterlagen 
04.08.2020 14:00 Uhr Einführungskolloquium  
22.09.2020 Abgabe der Planunterlagen 
06.10.2020 Abgabe Einsatzmodell 
02.12.2020  Sitzung des Preisgerichts 
I.Q. 2021 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) 
 
 
Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens 
 
Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbe werbs durch die NRW.URBAN 
Kommunale Entwicklung GmbH entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 156.000 €. 
 
 
 
I.V.  
gez. 
Matthias Peck  
Stadtrat

Anlage A

1573 Zeichen

Anlage A zur V/0288/2020 
Kurzüberblick 
Grundschule Oxford 
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Neubau sowie Umbau des 
Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm und Ertüchtigung der Einfachsporthalle 
Beschluss zur Durchführung eines interdisziplinären Wettbewerbes für Architekten und 
Landschaftsarchitekten 
Benennung des Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit an-
schließendem VgV-Verfahren 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 
 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel der „Errichtung einer 2-zügigen Grundschule und Ertüchtigung 
der Einfachsporthalle im Oxford-Quartier“ angestrebt. 
Der Architektenwettbewerb ist der erste Schritt zur Planung. 
Die Errichtung soll in den Jahren 2021ff. erfolgen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des 
Preisgerichtes und der Terminübersicht.

Beratungsverlauf (5)

07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0288/2020
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37