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A-R/0056/2020

Bündnis für das Wohnen in Münster

Antrag an den Rat 18.08.2020

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a-r-0056-2020-Wohnraum - Bündnis für Wohnen in Münster

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a-r-0056-2020-Wohnraum - Bündnis für Wohnen in Münster

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Antrag an den Rat A-R/0056/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
Bündnis für das Wohnen in Münster  AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat stellt fest, dass es in Münster einen Mangel an bezahlbaren Wohnraum auf dem 
Gebiet der Stadt Münster gibt. 
2. Der Rat stellt fest, dass daher die Schaffung von ausreichendem und preiswertem 
Wohnraum als Handlungsziel politisch mit höchster Priorität verfolgt wird. 
3. Die Beseitigung des Mangels an Wohnungen erfordert von Seiten der Stadt Münster 
Maßnahmen für eine aktive und sozialverträgliche Wohnungspolitik. 
4. Die Stadt Münster schließt daher mit den Akteuren am Wohnungsmarkt in Münster ein 
„Bündnis für das Wohnen in Münster“. Vorbild ist hier das gleichnamige Programm der 
Freien und Hansestadt Hamburg. 
5. Die Stadt Münster stellt fest, dass nur eine Kooperation aller Beteiligten am 
Wohnungsmarkt geeignet ist, den Mangel an Wohnraum in Münster zu beheben. 
 
 
Begründung: 
Zu Punkt 1: Seit vielen Jahren gibt es in Münster einen Mangel an Wohnraum. Dies 
insbesondere im unteren und mittleren Preissegment. Das Hans-Böckler-Institut hat vor 
einigen Jahren die Unterversorgung mit Wohnraum in Münster quantifiziert. Demnach 
fehlen in Münster 33.000 Wohnungen.  
Zu Punkt 2: Diese Zahl zeigt, dass es sich beim Mangel an bezahlbaren Wohnraum um 
das wichtigste kommunale Thema in den nächsten Jahren handelt. Daher muss dieses 
Thema in der politischen Agenda ganz nach oben auf Platz 1 der Themen gesetzt 
werden, auf denen Handlungsbedarf durch die Akteure in der Stadt Münster besteht. 
Zu Punkt 3: Die Stadt Münster muss aktiv handeln um den Mangel an Wohnraum in der 
Stadt Münster zu beseitigen. Sie muss ein über mehrere Jahre, wenn nicht sogar über 
Jahrzehnte angelegtes Konzept, entwickeln um den Mangel an Wohnraum in dieser 
Stadt zu beseitigen. 
Die Stadt Münster kann nicht darauf vertrauen, dass sich durch marktwirtschaftliche 
Prozesse der Mangel an Wohnraum in den nächsten Jahren auflösen wird. Hiergegen

sprechen mehrere Gründe. Zum einen die dem Wohnungsmarkt grundsätzlich sehr 
träge und langsame Reaktionszeit auf Veränderungen bei der Nachfrage nach 
Wohnungen. Denn die Neubaukapazität ist im Wohnungsbau auf 0,70 bis 1,00% des 
vorhandenen Wohnungsbestandes pro Jahr beschränkt. Daher kann die 
Wohnungswirtschaft auf einen Überhang bei der Wohnungsnachfrage nur sehr langsam 
reagieren. 
Politische Fehlentscheidungen in den vergangenen Jahren erschweren zudem einen 
Neubau von Wohnungen in Deutschland. Hier ist vor allem die Null-Zins-Politik der EZB 
zu nennen. Denn sie hat das Preisniveau im Wohnungsbau über alle Preissegmente 
nach oben getrieben. 
Daher kann nur eine aktive Wohnungspolitik den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in 
Münster beseitigen. 
Punkt 5: Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligter am 
Wohnungsmarkt kann auf Dauer eine ausreichend große Zahl an Wohnungen in 
Münster neu gebaut werden. Dies erfordert neben dem politischen Handlungswillen der 
Stadt Münster eine Kooperation mit allen Beteiligten auf dem Wohnungsmarkt in 
Münster. Also den Verbänden der Wohnungswirtschaft und den Interessenvertretern der 
Mieterverbände. Hierzu sollen auch noch weitere Beteiligte einbezogen werden, wie 
etwa die Denkmalschutzbehörde.  
Nur durch eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligter kann es gelingen genügend 
neue Wohnungen in Münster zu bauen. Kooperation statt Konfrontation ist hier das 
Mittel der Wahl. 
Es ist wenig sinnvoll gegenüber der Wohnungswirtschaft und weiteren 
wohnungswirtschaftlichen Akteuren mit einer konfrontativen Handlungsweise zu 
begegnen. Und ihnen zu unterstellen, sie wollten eigennützig handeln und hätten kein 
Interesse an der Beseitigung des Mangels an bezahlbarem Wohnraum. 
Eine solch egoistische Handlungsweise mag im Einzelfall durchaus zutreffend sein. Es 
ist jedoch falsch eine solche Sichtweise bei der großen Mehrzahl der Mitspieler am 
Wohnungsmarkt zu unterstellen. Und diese Sonderfälle dann zur Grundlage der 
politischen Entscheidungen zu machen. 
Zu den konfrontativen Maßnahmen in den letzten Jahren gegenüber der 
Wohnungswirtschaft gehören:  
Erlass einer Wohnraumschutzsatzung: Nur in sehr wenigen Fällen führen Eigentümer 
ihre Wohnungen nicht dem Wohnungsmarkt zu. Es ist daher verfehlt faktisch allen 
Eigentümern indirekt zu unterstellen, sie würden ihre Wohnungen nicht vermieten 
wollen. 
Dies führt darum im Ergebnis nur zu einem schlechten Investitionsklima für das Bauen 
in Münster. Und dies schreckt alle bauwilligen Investoren ab. Denn wenn ein Bauherr 
gezwungen wird, gegenüber städtischen Behörden wann und warum er im Moment 
seine Wohnungen nicht vermieten kann, dann haben viele potentielle Bauherren auf 
diesen Stress keine Lust. Und bauen dann in einer anderen Stadt oder gleich gar nicht 
mehr. 
Erhaltungssatzungen und Milieuschutzsatzungen: Mit denen die Zusammensetzung und 
die Gestalt bestimmter Stadtviertel künstlich konserviert werden soll eigen sich ebenfalls 
nicht um den Wohnungsbau zu fördern.

Denn oft sind die Satzungen sehr ungenau und es kommt in der Praxis zu 
Abgrenzungsschwierigkeiten, so dass die Verordnungen ins Leere laufen. 
Solche Satzungen führen jedoch oft zu einem sehr negativen Klima in der gesamten 
Bauwirtschaft. Denn der Eigentümer muss dann mit der Behörde über jeden 
Wasserhahn und jede Kloschüssel verhandeln. Ob sie eine Luxusmodernisierung oder 
nur eine Instandhaltung ist. 
Daher führt eine Milieuschutz-Satzung zu einem Stopp der Investitionen in den 
betroffenen Vierteln. Und damit zu einem Verfall dieser Gebiete und auf die Dauer zur 
Bildung von Wohn-Ghettos. 
Das Eigentum ist ein Kernbestandteil unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. 
Denn nur Eigentum ermöglicht eine Entfaltung der produktiven Kräfte in unserer 
Wirtschaft. Es ist daher unerlässlich auf die Bedeutung von Eigentum als Garant unserer 
Wohlfahrt hinzuweisen. 
Dies gerade vor dem Hintergrund von Forderungen aus dem politischen Raum durch 
Maßnahmen mit enteignungsgleicher Wirkung dem Mangel an Wohnraum begegnen zu 
wollen. Hierzu gehört auch der Versuch von staatlicher Seite Eigentümer zum Verkauf 
ihrer Grundstücke faktisch zu zwingen. 
Nur durch eine freiwillige und kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten kann daher 
der Mangel an bezahlbaren Wohnraum in Münster beseitigt werden.  
Punkt 4: Eine solche Kooperation gibt es bereits seit vielen Jahren im Bundesland 
Hamburg. Dort wird diese Politik bereits seit dem Jahr 2011 praktiziert. Sie ist im Jahr 
2016 und nun im Jahr 2020 durch Beschlüsse erneut bestätigt worden. 
Kerngedanke im Bündnis ist es durch eine Zusammenarbeit aller Beteiligten den 
Neubau an Wohnungen anzukurbeln. Hierfür gehen die Kommune, die Verbände der 
Wohnungswirtschaft und die Vertreter der Mieter eine dauerhafte Kooperation ein. 
Hierbei verpflichteten sich alle Handlungspartner darauf den Neubau von Wohnungen 
dauerhaft auf ein höheres Niveau zu bringen. Auf ein Niveau, dass geeignet ist, den 
Mangel an Wohnraum in Münster zu beseitigen. 
Hierfür müssen in Münster jährlich 3.000 neue Wohnungen gebaut werden. Hiervon 500 
als geförderter Mietwohnungsbau. 
Die Stadt Münster verpflichtet sich hierbei potentiellen Bauherren genügend städtische 
Grundstücke anzubieten. Ebenso genügend Bauland auszuweisen. Die Vergabe 
städtischer Grundstücke erfolgt zu einem Festpreis nach dem Konzeptverfahren. Die 
Genehmigungsverfahren werden gestrafft und ein Bauherr erhält spätestens nach 6 
Monaten eine Baugenehmigung.  
Wohungswirtschaft: verpflichtet sich auf ihre Mitglieder einzuwirken jährlich Bauanträge 
für mindestens 3.000 neue Wohnungen in Münster einzureichen. Hierbei sollen 
mindesten 500 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. 
Mieterverbände: Im Bündnis wird hier ein besonderer Schwerpunkt auf Gruppen 
gerichtet, die es am Wohnungsmarkt besonders schwer haben, weil sie besonders 
benachteiligt sind. Hierzu gehören etwa Obdachlose oder psychisch kranke Menschen 
oder Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.

Im Bündnis gibt es für diese Gruppen ein Gesamtkonzept aus mehreren Bausteinen um 
ihnen eine Integration in den regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Hierzu gehören 
etwa Kooperationen zwischen den kommunalen Behörden und den Unternehmen der 
Wohnungswirtschaft in Münster. 
 
Seit 10 Jahren wird das „Bündnis für Wohnen“ in Hamburg bereits umgesetzt. Es war 
erfolgreich. Denn in Hamburg wurden unter dieser Maßgabe jährlich über 10.000 neue 
Wohnungen errichtet. Die Zielvorgaben wurden sogar häufig übertroffen. 
Daher ist das Programm „Bündnis für Wohnen“ die Lösung für den Mangel an 
Wohnraum in Münster. 
 
Gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.21 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0056/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37