1804/2026
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln der CDU-Fraktion zu Reservierungen von Gewerbeflächen in Köln (AN/0702/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 18.06.2026 1804/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 18.06.2026 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln der CDU-Fraktion zu Reservierungen von Gewerbeflächen in Köln (AN/0702/2026) Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele und welche Gewerbeflächen im Stadtgebiet sind aktu- ell reserviert, ohne dass bereits eine vertraglich gesicherte Vergabe oder bauliche Nutzung erfolgt ist? 2. Wie lange bestehen diese Reservierungen im Durchschnitt und wie viele Reservierungen bestehen bereits 24 Monate und län- ger? 3. Nach welchen Kriterien und Verfahren erfolgen die Verlängerun- gen von Reservierungen? 4. In wie vielen Fällen sind Reservierungen und Verlängerungen von Reservierungen ausgesprochen worden, ohne die Gremien zu beteiligen? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um eine zügige Nutzung reservierter Flächen sicherzustellen, um eine langfris- tige Blockierung zu vermeiden? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Folgende städtische Gewerbeflächen sind derzeit in den Stadtbezirken re- serviert und stehen aufgrund dieser Reservierung nicht zur Vermarktung zur Verfügung: Stadtbezirk Reservierungen Quadratmeter 1 Innenstadt keine Reservierungen 0 m² 2 Rodenkirchen 8 Reservierungen für Unternehmen 1 Reservierung für städtische Bauvorhaben¹* 11.855 m² ca. 25.000 m² 3 Lindenthal 2 Reservierungen für Unternehmen 3 Reservierungen für städtische Bauvorhaben² 6.791 m² ca. 134.095 m² 4 Ehrenfeld 3 Reservierungen für Unternehmen 8.791 m² 2 5 Nippes 4 Reservierungen für Unternehmen ca. 135.000 m² 6 Chorweiler 2 Reservierungen für Unternehmen 5.859 m² 7 Porz 6 Reservierungen für Unternehmen 1 Reservierung für städtische Bauvorhaben³ 29.553 m² 6.660 m² 8 Kalk 1 Reservierung für Unternehmen 4 Reservierungen für städtische Bauvorhaben⁴ 3.460 m² 10.185 m² 9 Mülheim 2 Reservierungen für Unternehmen 1 Reservierung für städtische Bauvorhaben⁵ 5.505 m² ca. 50.000 m² ¹öffentlicher Recyclinghof *Stand 28.05.2026: KölnBusiness hat Vermarktungsauftrag erhalten; Fläche nicht mehr für Recyclinghof reserviert ²städtischer Betriebshof (inkl. Parkhaus) + Kompensationsfläche für FoodHub/Frische- und Ernährungszentrum oder Sportanlage ³Fläche für die Feuerwehr ⁴mehrere städtische Betriebshöfe ⁵Sportpark Zu 2.: Bei der Reservierung von Gewerbeflächen für Unternehmen räumt die KölnBusiness Wirt- schaftsförderung den Interessenten zunächst drei Monate Zeit ein, um die für den Grund- stückskauf erforderlichen Unterlagen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und einzureichen. Die Unterlagen umfassen neben diversen Nachweisen auch detaillierte architektonische Pla- nungen. In diesem Zeitraum wird das Grundstück keinem weiteren Interessenten durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderung angeboten. Diese dreimonatige Reservierung kann unter Umständen (detaillierte Informationen unter Punkt 3) durch die KölnBusiness verlängert wer- den. Nach Erhalt sämtlicher notwendiger Unterlagen wird durch die KölnBusiness Wirtschafts- förderungen eine Stellungnahme erstellt. Diese wird samt aller Unterlagen an das Liegen- schaftsamt versendet. Das Liegenschaftsamt prüft die Unterlagen erneut und erstellt innerhalb von 6-8 Wochen ein Kaufangebot, welches dem Interessenten zugesandt wird. Dem Interes- senten werden anschließend 3 Monate zur schriftliche Angebotsannahme, sowie zur Überwei- sung einer Reservierungsgebühr, eingeräumt. Sobald das Angebot schriftliche angenommen wurde und die Reservierungsgebühr bei der Stadt eingegangen ist, erstellt das Liegenschafts- amt eine Beschlussvorlage, welche mit einem sechswöchigen Vorlauf zur nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses in das verwaltungsinterne Mitzeichnungsverfahren einge- bracht werden muss. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss werden dem Interessenten durch das Liegenschaftsamt drei Monate zur notariellen Beurkun- dung des Kaufvertrages eingeräumt. Mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags ist die vertraglich gesicherte Vergabe erfolgt und die Reservierung endet. Die durchschnittliche Dauer von Reservierungen für Unternehmen beträgt ca. 9-12 Monate. Ausschließlich die vier Reservierungen für Unternehmen in Nippes bestehen länger als 24 Monate. Der Grund für die lange Reservierungsdauer liegt in Artenschutz-Problematiken, wel- che zunächst von der Stadt ausgeräumt werden müssen, bevor die Grundstücke verkauft wer- den können. Die Verzögerung geht hier nicht von Planungen der Unternehmen aus. Die Reservierung von Gewerbeflächen für städtische Vorhaben erfolgt nicht durch KölnBusi- ness. Die durchschnittliche Dauer von Reservierungen für städtische Vorhaben kann nicht verlässlich beziffert werden, liegt in der Regel jedoch über 24 Monaten. Alle in der Tabelle auf- geführten Reservierungen für städtische Vorhaben bestehen seit mehr als 24 Monaten. 3 Zu 3.: Die von der KölnBusiness Wirtschaftsförderung ausgesprochene dreimona- tige Reservierungen von Gewerbeflächen für Unternehmen zur Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen können unter folgenden Um- ständen durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderung verlängert werden: - Glaubhafte Begründung für den Bedarf einer Verlängerung. - Potential des Projekts für den Wirtschaftsstandort Köln (z.B. Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Spillover-Ef- fekte). - Besondere planerische Anforderungen (z.B. Notwendigkeit Bo- dengutachten). - Zeit für planungsrechtliche Abklärung der Zulässigkeit eines Vor- habens und weiterer Fachthemen (bzw. Verkehr, Artenschutz, Lärmemissionen usw.) Die Reservierung von Gewerbeflächen für städtische Vorhaben erfolgt nicht durch KölnBusiness. Fristsetzungen und Verlängerungen sind nicht bekannt. Zu 4.: Die Gremien werden üblicherweise nicht bei Reservierungen für Unterneh- men oder der Verlängerung dieser beteiligt. Die Reservierung erfolgt durch KölnBusiness im Rahmen des ihr von der Stadt für das jeweilige Grundstück übertragenen Vermarktungsauftrags. Eine solche Reservierung bedeutet, dass die KölnBusiness Wirtschaftsförderung das Grundstück keinem weite- ren Unternehmen anbietet. Die Gremien (Liegenschaftsausschuss, sowie ab 500.000 € Kaufpreis zusätzlich der Rat) werden beteiligt, sobald eine Reser- vierung in einen Verkauf mündet. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl regelmäßig auszusprechender und aufzuhebender Reservierungen ist eine frühzeitige Einbindung der Gremien im Einzelfall nicht zweckmäßig. Eine Beteiligung der Gremien erfolgt im Falle von Anhandgaben für Unter- nehmen und der Verlängerung dieser. Anhandgaben kommen insbesondere bei Grundstücksverkäufen zur Anwendung, bei denen absehbar ein erhebli- cher Planungsaufwand und entsprechende Kosten zu erwarten sind, sodass eine verbindlichere Form der Reservierung angezeigt ist. Die Reservierung von Gewerbeflächen für städtische Vorhaben erfolgt in der Regel verwaltungsintern und ohne die Beteiligung der Gremien. Zu 5.: Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung informiert interessierte Unternehmen zunächst im Rahmen einer persönlichen Beratung über den Verkaufspro- zess, sowie die dabei geltenden städtischen Vorgaben. Darüber hinaus wer- den die einzureichenden Unterlagen detailliert erläutert und auf mögliche Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen hingewiesen. Ergänzend wird stets angeboten, dass sich der vom Unternehmen beauftragte Architekt bei Fra- gen oder Unklarheiten jederzeit an KölnBusiness wenden kann. Sofern Fra- 4 gestellungen auftreten, die einer vertieften planungsrechtlichen Klärung be- dürfen, unterstützt KölnBusiness beim Kontakt mit den jeweils zuständigen Fachämtern. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es zu wenig Gewerbeflächen in Köln gibt – bei mehr Flächenangebot wären unternehmensfreundlichere Reservierun- gen möglich. Die Bezirksregierung Köln rechnet mit einem Bedarf an Ge- werbe- und Industrieflächen von rd. 900 ha für die Stadt Köln bis 2046. Demgegenüber stehen gewerblich-industrielle Flächenreserven von rd. 400 ha auf Ebene des Regionalplans. Dies kann rein rechnerisch zu einer Unter- deckung an Gewerbe- und Industrieflächen von rd. 500 ha bis 2046 führen. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1804/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.06.2026
- Erstellt
- 15.06.2026 13:57