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1804/2026

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln der CDU-Fraktion zu Reservierungen von Gewerbeflächen in Köln (AN/0702/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung, Sitzung am 18.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2026 
 1804/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 18.06.2026 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln 
der CDU-Fraktion zu Reservierungen von Gewerbeflächen in Köln (AN/0702/2026) 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Wie viele und welche Gewerbeflächen im Stadtgebiet sind aktu-
ell reserviert, ohne dass bereits eine vertraglich gesicherte 
Vergabe oder bauliche Nutzung erfolgt ist? 
2. Wie lange bestehen diese Reservierungen im Durchschnitt und 
wie viele Reservierungen bestehen bereits 24 Monate und län-
ger? 
3. Nach welchen Kriterien und Verfahren erfolgen die Verlängerun-
gen von Reservierungen? 
4. In wie vielen Fällen sind Reservierungen und Verlängerungen 
von Reservierungen ausgesprochen worden, ohne die Gremien 
zu beteiligen? 
5. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um eine zügige 
Nutzung reservierter Flächen sicherzustellen, um eine langfris-
tige Blockierung zu vermeiden? 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu 1.:  
Folgende städtische Gewerbeflächen sind derzeit in den Stadtbezirken re-
serviert und stehen aufgrund dieser Reservierung nicht zur Vermarktung zur 
Verfügung: 
Stadtbezirk Reservierungen Quadratmeter 
1 Innenstadt keine Reservierungen 0 m² 
2 Rodenkirchen 8 Reservierungen für Unternehmen 
1 Reservierung für städtische Bauvorhaben¹* 
11.855 m² 
ca. 25.000 m² 
3 Lindenthal  2 Reservierungen für Unternehmen 
3 Reservierungen für städtische Bauvorhaben² 
6.791 m² 
ca. 134.095 m² 
4 Ehrenfeld  3 Reservierungen für Unternehmen 8.791 m²

2 
 
5 Nippes  4 Reservierungen für Unternehmen ca. 135.000 m² 
6 Chorweiler 2 Reservierungen für Unternehmen 5.859 m² 
7 Porz 6 Reservierungen für Unternehmen 
1 Reservierung für städtische Bauvorhaben³ 
29.553 m² 
6.660 m² 
8 Kalk 1 Reservierung für Unternehmen 
4 Reservierungen für städtische Bauvorhaben⁴ 
3.460 m² 
10.185 m² 
9 Mülheim 2 Reservierungen für Unternehmen 
1 Reservierung für städtische Bauvorhaben⁵ 
5.505 m² 
ca. 50.000 m² 
¹öffentlicher Recyclinghof *Stand 28.05.2026: KölnBusiness hat Vermarktungsauftrag 
erhalten; Fläche nicht mehr für Recyclinghof reserviert 
²städtischer Betriebshof (inkl. Parkhaus) + Kompensationsfläche für FoodHub/Frische- 
und Ernährungszentrum oder Sportanlage 
³Fläche für die Feuerwehr 
⁴mehrere städtische Betriebshöfe 
⁵Sportpark 
 
Zu 2.:  
Bei der Reservierung von Gewerbeflächen für Unternehmen räumt die KölnBusiness Wirt-
schaftsförderung den Interessenten zunächst drei Monate Zeit ein, um die für den Grund-
stückskauf erforderlichen Unterlagen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und einzureichen. 
Die Unterlagen umfassen neben diversen Nachweisen auch detaillierte architektonische Pla-
nungen. In diesem Zeitraum wird das Grundstück keinem weiteren Interessenten durch die 
KölnBusiness Wirtschaftsförderung angeboten. Diese dreimonatige Reservierung kann unter 
Umständen (detaillierte Informationen unter Punkt 3) durch die KölnBusiness verlängert wer-
den. Nach Erhalt sämtlicher notwendiger Unterlagen wird durch die KölnBusiness Wirtschafts-
förderungen eine Stellungnahme erstellt. Diese wird samt aller Unterlagen an das Liegen-
schaftsamt versendet. Das Liegenschaftsamt prüft die Unterlagen erneut und erstellt innerhalb 
von 6-8 Wochen ein Kaufangebot, welches dem Interessenten zugesandt wird. Dem Interes-
senten werden anschließend 3 Monate zur schriftliche Angebotsannahme, sowie zur Überwei-
sung einer Reservierungsgebühr, eingeräumt. Sobald das Angebot schriftliche angenommen 
wurde und die Reservierungsgebühr bei der Stadt eingegangen ist, erstellt das Liegenschafts-
amt eine Beschlussvorlage, welche mit einem sechswöchigen Vorlauf zur nächsten Sitzung 
des Liegenschaftsausschusses in das verwaltungsinterne Mitzeichnungsverfahren einge-
bracht werden muss. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss 
werden dem Interessenten durch das Liegenschaftsamt drei Monate zur notariellen Beurkun-
dung des Kaufvertrages eingeräumt.  
Mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags ist die vertraglich gesicherte Vergabe erfolgt 
und die Reservierung endet. 
 
Die durchschnittliche Dauer von Reservierungen für Unternehmen beträgt ca. 9-12 Monate.
  
Ausschließlich die vier Reservierungen für Unternehmen in Nippes bestehen länger als 24 
Monate. Der Grund für die lange Reservierungsdauer liegt in Artenschutz-Problematiken, wel-
che zunächst von der Stadt ausgeräumt werden müssen, bevor die Grundstücke verkauft wer-
den können. Die Verzögerung geht hier nicht von Planungen der Unternehmen aus. 
 
Die Reservierung von Gewerbeflächen für städtische Vorhaben erfolgt nicht durch KölnBusi-
ness. Die durchschnittliche Dauer von Reservierungen für städtische Vorhaben kann nicht 
verlässlich beziffert werden, liegt in der Regel jedoch über 24 Monaten. Alle in der Tabelle auf-
geführten Reservierungen für städtische Vorhaben bestehen seit mehr als 24 Monaten.

3 
 
Zu 3.:  
Die von der KölnBusiness Wirtschaftsförderung ausgesprochene dreimona-
tige Reservierungen von Gewerbeflächen für Unternehmen zur Erstellung 
und Einreichung der erforderlichen Unterlagen können unter folgenden Um-
ständen durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderung verlängert werden: 
- Glaubhafte Begründung für den Bedarf einer Verlängerung. 
- Potential des Projekts für den Wirtschaftsstandort Köln (z.B. 
Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Spillover-Ef-
fekte). 
- Besondere planerische Anforderungen (z.B. Notwendigkeit Bo-
dengutachten). 
- Zeit für planungsrechtliche Abklärung der Zulässigkeit eines Vor-
habens und weiterer Fachthemen (bzw. Verkehr, Artenschutz, 
Lärmemissionen usw.) 
Die Reservierung von Gewerbeflächen für städtische Vorhaben erfolgt nicht 
durch KölnBusiness. Fristsetzungen und Verlängerungen sind nicht bekannt. 
Zu 4.:  
Die Gremien werden üblicherweise nicht bei Reservierungen für Unterneh-
men oder der Verlängerung dieser beteiligt. Die Reservierung erfolgt durch 
KölnBusiness im Rahmen des ihr von der Stadt für das jeweilige Grundstück 
übertragenen Vermarktungsauftrags. Eine solche Reservierung bedeutet, 
dass die KölnBusiness Wirtschaftsförderung das Grundstück keinem weite-
ren Unternehmen anbietet. Die Gremien (Liegenschaftsausschuss, sowie ab 
500.000 € Kaufpreis zusätzlich der Rat) werden beteiligt, sobald eine Reser-
vierung in einen Verkauf mündet.  
Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl regelmäßig auszusprechender und 
aufzuhebender Reservierungen ist eine frühzeitige Einbindung der Gremien 
im Einzelfall nicht zweckmäßig.  
Eine Beteiligung der Gremien erfolgt im Falle von Anhandgaben für Unter-
nehmen und der Verlängerung dieser. Anhandgaben kommen insbesondere 
bei Grundstücksverkäufen zur Anwendung, bei denen absehbar ein erhebli-
cher Planungsaufwand und entsprechende Kosten zu erwarten sind, sodass 
eine verbindlichere Form der Reservierung angezeigt ist. 
Die Reservierung von Gewerbeflächen für städtische Vorhaben erfolgt in der 
Regel verwaltungsintern und ohne die Beteiligung der Gremien. 
Zu 5.:  
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung informiert interessierte Unternehmen 
zunächst im Rahmen einer persönlichen Beratung über den Verkaufspro-
zess, sowie die dabei geltenden städtischen Vorgaben. Darüber hinaus wer-
den die einzureichenden Unterlagen detailliert erläutert und auf mögliche 
Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen hingewiesen. Ergänzend wird stets 
angeboten, dass sich der vom Unternehmen beauftragte Architekt bei Fra-
gen oder Unklarheiten jederzeit an KölnBusiness wenden kann. Sofern Fra-

4 
 
gestellungen auftreten, die einer vertieften planungsrechtlichen Klärung be-
dürfen, unterstützt KölnBusiness beim Kontakt mit den jeweils zuständigen 
Fachämtern. 
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es zu wenig Gewerbeflächen in Köln gibt 
– bei mehr Flächenangebot wären unternehmensfreundlichere Reservierun-
gen möglich. Die Bezirksregierung Köln rechnet mit einem Bedarf an Ge-
werbe- und Industrieflächen von rd. 900 ha für die Stadt Köln bis 2046. 
Demgegenüber stehen gewerblich-industrielle Flächenreserven von rd. 400 
ha auf Ebene des Regionalplans. Dies kann rein rechnerisch zu einer Unter-
deckung an Gewerbe- und Industrieflächen von rd. 500 ha bis 2046 führen. 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

18.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1804/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.06.2026
Erstellt
15.06.2026 13:57