V/0774/2006
Bebauungsplan Nr. 479 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0774/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 479: Grevener Straße / Friesenring / Martin-Luther-Straße / Melchersstraße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 479: Greve- ner Straße / Friesenring / Martin-Luther-Straße / Melchersstraße wird wie folgt Beschluss ge- fasst: 1.1 Die textlichen Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes werden durch einen Hinweis zum Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen ergänzt. 2. Der gemäß dem obenstehenden Beschlussvorschlag geänderte Entwurf des Bebauungspla- nes Nr. 479: Grevener Straße / Friesenring / Martin-Luther-Straße / Melchersstraße wird ge- mäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Begründung: Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe für das Kreuzvier- tel wurden zum Bebauungsplan Nr. 479 keine sowie zu den Plänen Nr. 480 und 481 insgesamt zehn Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. Da die Anregungen zu den beiden übrigen Bebauungsplänen zum Teil Grundstücksverhältnisse betreffen, die in ähnlicher Form auch im Vorlagen-Nr.: V/0774/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Husmann Ruf: 492 61 22 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 18.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0774/2006 Plangebiet Nr. 479 vorliegen, wurde die Abwägung dieser Fallgestaltungen in allgemeingültiger Formulierung auch in die Begründung zum vorliegenden Plan aufgenommen. Die im vereinfachten Verfahren parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit eingeholten Stellungnah- men der Fachämter haben in Bezug auf den Plan Nr. 479 nur zu einem ergänzenden Hinweis zu Bodendenkmälern bei den textlichen Festsetzungen geführt (s. Beschlusspunkt 1.1). Die Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Wegen der Geringfügigkeit der redaktionellen Planergänzung ist keine erneute Offenlegung erfor- derlich. Der Bebauungsplan Nr. 479 kann somit gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen zu den beiden anderen neuen Bebauungsplänen für das Kreuzviertel Nr. 480 (V/0775/2006) und Nr. 481 (V/0776/2006) entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Plan (verkleinert)
V-0774-2006-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 774/2006 Bebauungsplan Nr. 479 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Textliche Festsetzungen 1.1 Tiefgaragen einschließlich baulich ge- schlossener Rampen dürfen auch au- ßerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Als Tiefgaragen gelten von Erdreich bzw. Kellerräumen umgebene Garagen, deren Oberkante die OK vorhandenes Gelände nicht überragt (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB; § 23 (3) BauNVO). 1.2 Im Bereich der straßenseitigen ersten Bau- reihe kann ausnahmsweise für Anbauten eine Überschreitung der rückwärtigen Bau- grenzen um max. 5 m bis zu einer Be- bauungstiefe von 20 m zugelassen wer- den, wenn folgende Maßgaben erfüllt sind: Bei Grenzbebauung dürfen Anbauten die Tiefe und Höhe der angrenzenden Nach- barbebauung jeweils um nicht mehr als 1,50 m überschreiten, in den übrigen Fäl- len müssen sie mindestens denselben seit- lichen Grenzabstand einhalten wie die Nachbarbebauung (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB; § 23 (3) BauNVO). 1.3 Trauf- bzw. Wand- und Firsthöhe von rück- wärtigen Anbauten im Bereich der Stra- ßenrandbebauung sowie von selbständi- gen Gebäuden hinter der straßenseitigen ersten Bautiefe sind auf das jeweils rück- wärtig vorhandene Maß zu beschränken (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). 1.4 Stellplätze und Garagen dürfen oberirdisch nur innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen angeordnet werden; in den seitlichen Abstandflächen sind sie zuläs- sig, sofern diese nicht zu öffentlichen Flä- chen orientiert sind. Darüber hinaus sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 und (3) BauGB; § 12 (6) BauN- VO). 1.5 Bestehende Stellplätze und Garagen, die der Festsetzung nach 1.4 nicht entspre- chen, dürfen innerhalb ihrer vorhandenen Fläche ausnahmsweise baulich verändert bzw. überdacht werden, wenn gleichzeitig die Festsetzungen nach 1.6 bis 1.8 umge- setzt werden (§ 9 (1) Nr. 4 und 25 BauGB; § 12 (6) BauNVO). 1.6 Befestigte Flächen auf den Baugrundstü- cken sind mit einem für die Versickerung von Oberflächenwasser ausreichenden Fugenanteil zu versehen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB). 1.7 Für je 6 oberirdische Stellplätze und Gara- gen bzw. je Nebenanlage ist auf dem Grundstück min. 1 Laubbaum zu pflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB). 1.8 Flachdächer von Stellplatzüberdachungen, Garagen und Nebenanlagen sind dauer- haft extensiv zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB). 1.9 Tiefgaragen sind mit einer für intensive Be- pflanzung ausreichenden Erdüberdeckung zu versehen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB). 2. Hinweise 2.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Land- schaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Boden- denkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
V-0774-2006-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf
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Nordviertelsatzung Nordviertelsatzung ebV D D D D D DDDDD DD E Anlage 3 zur Vorlage Nr. 774/2006 Bebauungsplan Nr. 479 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für VERKLEINERUNG / Maßstab 1:2000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 479 (amtlicher Umring) amtlich
- Grevener Straße
- Martin-Luther-Straße
- Melchersstraße 1
- Friesenring
Bebauungsplan Nr. 479
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Grevener Straße / Friesenring / Martin-Luther-Straße / Melchersstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0774/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37