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V/0089/2026

Wesentliche Beteiligungen im Sinne der Zuständigkeitsordnung für die Zuständigkeiten des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung in Beteiligungsangelegenheiten

Vorlagen 26.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5466 Zeichen

V/0089/2026 
V/0089/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wesentliche Beteiligungen im Sinne der Zuständigkeitsordnung für die Zuständigkeiten des 
Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung in 
Beteiligungsangelegenheiten 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   11.02.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.02.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster kategorisiert die folgenden Beteiligungen der Stadt Münster als we-
sentlich im Sinne von Ziff. 2.2.2 der Zuständigkeitsordnung in der Fassung vom 10.12.2025 
und überträgt die Zuständigkeit für ihre Angelegenheiten auf den Ausschuss für Wirtschaft, Fi-
nanzen, Liegenschaften und Digitalisierung (AWFLD): 
 
a) AirportPark FMO GmbH 
b) Altenzentrum Klarastift gGmbh 
c) Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
 
2. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der folgenden 
Beteiligungen der Stadt Münster gem. Ziff. 2.2.2 der Zuständigkeitsordnung in der Fassung 
vom 10.12.2025 auf den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisie-
rung (AWFLD), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 
a) NRW.URBAN 
b) Westfälisches Pferdemuseum gGmbH 
c) Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
d) RELiGIO 
e) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe 
f) Regionalverkehr Münsterland GmbH. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
02.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Tingelhoff  
Telefon: 492-2010 
Tingelhoff@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0089/2026 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge u.a. ihrer rund 50 
Beteiligungen. Sofern deren Gesellschaftsvertrag/Satzung den Beschluss der Gesellschafterver-
sammlung vorsieht, dient die Beratung und Entscheidung durch die politischen Gremien über den 
jeweiligen Sachverhalt zumeist der Legitimierung der städtischen Gesellschaftervertretung. Ob die 
Zuständigkeit hierfür beim Rat der Stadt Münster oder beim für Beteiligungsangelegenheiten zustän-
digen Ausschuss liegt, richtet sich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) so-
wie der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster. 
 
Mit Beschluss vom 10.12.2025 (Öffentliche Beschlussvorlage V/0641/2025/1) hat der Rat der Stadt 
Münster die Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster beschlossen. 
 
Nach Ziff. II. 2.2.2 der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen , Liegen-
schaften und Digitalisierung (AWFLD) u.a. zuständig für die Entscheidung über „Beteiligungsangele-
genheiten, insbesondere Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse wesentlicher Beteiligungen (we-
sentliche Beteiligungen in diesem Sinne sind Mehrheitsbeteiligungen der Stadt im Stadtkonzern sowie 
Beteiligungen, die durch Ratsbeschluss in Konzernleitlinien oder im Einzelfall definiert sind)“.  
Demnach obliegt dem AWFLD derzeit die Entscheidung über Beteiligungsangelegenheiten derjenigen 
Beteiligungen, an denen die Stadt Münster die Mehrheitsanteile hält oder die bereits als steuerungs-
relevant klassifiziert sind. Diese Gruppe umfasst die Stadtwerke Münster GmbH, Stadtnetze Münster 
GmbH, FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, WBI GmbH, Bauwerke Münster GmbH, KonvOY 
GmbH, MCC GmbH , Technologieförderung Münster GmbH, Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH , Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, den items -
Konzern, die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH und die GML Gewerbepark Münster Loddenheide 
GmbH.  
 
Die Angelegenheiten aller übrigen Beteiligungen müssen daher bislang vom Rat der Stadt Münster 
entschieden werden. Im Sinne einer effizienten Zuständigkeitskonzentration schlägt die Verwaltung 
die Übertragung auf den AWFLD vor. 
 
Zu 1.: 
Die Stadt Münster hält mit 33,33  % der Gesellschaftsanteile an der AirportPark FMO GmbH  und 
25,1 % an der Altenzentrum Klarastift gGmbh vergleichsweise hohe Anteile an diesen Beteiligungen, 
einhergehend mit entsprechendem Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit. Zudem ist das Interesse 
der Stadt an diesen Beteiligungen aufgrund der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Regelungen 
in den Gesellschaftsverträgen vergleichbar mit dem am Erfolg der städtischen Mehrheitsbeteiligun-
gen. Gleiches gilt für die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (11,36 %), deren Investitionen 
durch Gesellschafterdarlehen finanziert werden. 
 
Zu 2.: 
Angelegenheiten der übrigen direkten Minderheitsbeteiligungen der Stadt Münster stellen regelmäßig 
ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar, da der in Ziff. V.3.11 der Zuständigkeitsordnung festge-
legte Maximalbetrag von 100.000 € nicht überschritten wird. Die politischen Gremien sollen lediglich 
dann über das weitere Vorgehen beraten bzw. entscheiden, wenn Sachverhalte höhere Beträge

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V/0089/2026 
und/oder wirtschaftliche Risiken beinhalten. Hierzu zählt insbesondere die Genehmigung von Wirt-
schaftsplänen, wenn ein Jahresfehlbetrag von über 100.000 € geplant wird.  
Für die politischen Gremien besteht in diesen Fällen kein Unterschied zwischen Mehrheits- und Min-
derheitsbeteiligungen, sodass auch hier eine Beschlussfassung durch den AWFLD angezeigt ist.  
 
 
In Vertretung  
 
gez. Christine Zeller  
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0089/2026
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2026
Erstellt
23.01.2026 12:29