V/0089/2026
Wesentliche Beteiligungen im Sinne der Zuständigkeitsordnung für die Zuständigkeiten des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung in Beteiligungsangelegenheiten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5466 Zeichen
V/0089/2026 V/0089/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wesentliche Beteiligungen im Sinne der Zuständigkeitsordnung für die Zuständigkeiten des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung in Beteiligungsangelegenheiten Beratungsfolge 10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 11.02.2026 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster kategorisiert die folgenden Beteiligungen der Stadt Münster als we- sentlich im Sinne von Ziff. 2.2.2 der Zuständigkeitsordnung in der Fassung vom 10.12.2025 und überträgt die Zuständigkeit für ihre Angelegenheiten auf den Ausschuss für Wirtschaft, Fi- nanzen, Liegenschaften und Digitalisierung (AWFLD): a) AirportPark FMO GmbH b) Altenzentrum Klarastift gGmbh c) Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 2. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der folgenden Beteiligungen der Stadt Münster gem. Ziff. 2.2.2 der Zuständigkeitsordnung in der Fassung vom 10.12.2025 auf den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisie- rung (AWFLD), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: a) NRW.URBAN b) Westfälisches Pferdemuseum gGmbH c) Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH d) RELiGIO e) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe f) Regionalverkehr Münsterland GmbH. II. Finanzielle Auswirkungen: Amt für Finanzen und Beteiligungen 02.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tingelhoff Telefon: 492-2010 Tingelhoff@stadt - muenster.de - 2 - V/0089/2026 Keine. Begründung: Die Stadt Münster bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge u.a. ihrer rund 50 Beteiligungen. Sofern deren Gesellschaftsvertrag/Satzung den Beschluss der Gesellschafterver- sammlung vorsieht, dient die Beratung und Entscheidung durch die politischen Gremien über den jeweiligen Sachverhalt zumeist der Legitimierung der städtischen Gesellschaftervertretung. Ob die Zuständigkeit hierfür beim Rat der Stadt Münster oder beim für Beteiligungsangelegenheiten zustän- digen Ausschuss liegt, richtet sich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) so- wie der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster. Mit Beschluss vom 10.12.2025 (Öffentliche Beschlussvorlage V/0641/2025/1) hat der Rat der Stadt Münster die Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster beschlossen. Nach Ziff. II. 2.2.2 der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen , Liegen- schaften und Digitalisierung (AWFLD) u.a. zuständig für die Entscheidung über „Beteiligungsangele- genheiten, insbesondere Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse wesentlicher Beteiligungen (we- sentliche Beteiligungen in diesem Sinne sind Mehrheitsbeteiligungen der Stadt im Stadtkonzern sowie Beteiligungen, die durch Ratsbeschluss in Konzernleitlinien oder im Einzelfall definiert sind)“. Demnach obliegt dem AWFLD derzeit die Entscheidung über Beteiligungsangelegenheiten derjenigen Beteiligungen, an denen die Stadt Münster die Mehrheitsanteile hält oder die bereits als steuerungs- relevant klassifiziert sind. Diese Gruppe umfasst die Stadtwerke Münster GmbH, Stadtnetze Münster GmbH, FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, WBI GmbH, Bauwerke Münster GmbH, KonvOY GmbH, MCC GmbH , Technologieförderung Münster GmbH, Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH , Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, den items - Konzern, die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH und die GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH. Die Angelegenheiten aller übrigen Beteiligungen müssen daher bislang vom Rat der Stadt Münster entschieden werden. Im Sinne einer effizienten Zuständigkeitskonzentration schlägt die Verwaltung die Übertragung auf den AWFLD vor. Zu 1.: Die Stadt Münster hält mit 33,33 % der Gesellschaftsanteile an der AirportPark FMO GmbH und 25,1 % an der Altenzentrum Klarastift gGmbh vergleichsweise hohe Anteile an diesen Beteiligungen, einhergehend mit entsprechendem Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit. Zudem ist das Interesse der Stadt an diesen Beteiligungen aufgrund der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen vergleichbar mit dem am Erfolg der städtischen Mehrheitsbeteiligun- gen. Gleiches gilt für die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (11,36 %), deren Investitionen durch Gesellschafterdarlehen finanziert werden. Zu 2.: Angelegenheiten der übrigen direkten Minderheitsbeteiligungen der Stadt Münster stellen regelmäßig ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar, da der in Ziff. V.3.11 der Zuständigkeitsordnung festge- legte Maximalbetrag von 100.000 € nicht überschritten wird. Die politischen Gremien sollen lediglich dann über das weitere Vorgehen beraten bzw. entscheiden, wenn Sachverhalte höhere Beträge - 3 - V/0089/2026 und/oder wirtschaftliche Risiken beinhalten. Hierzu zählt insbesondere die Genehmigung von Wirt- schaftsplänen, wenn ein Jahresfehlbetrag von über 100.000 € geplant wird. Für die politischen Gremien besteht in diesen Fällen kein Unterschied zwischen Mehrheits- und Min- derheitsbeteiligungen, sodass auch hier eine Beschlussfassung durch den AWFLD angezeigt ist. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0089/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2026
- Erstellt
- 23.01.2026 12:29