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2016/0123

Neuwahl der Mitglieder des Theaterbeirates des Staatstheaters Darmstadt

Magistratsvorlage 12.04.2016

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2016/0123

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absch l. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 772 41 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0123 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
185 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Theaterbeirates des Staatstheaters Darmstadt  
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder der Theaterbeirat des Staatstheaters 
zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Theaterbeirat vertreten.  
Der Magistrat be stimmt seine Vertreter/innen nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur 
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung wählt 5 Stadtverordnete und ihre Vertreter/innen in den 
Theaterbeirat.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.04.2016 
 
Der Magistrat wählt Frau Stadträtin Bachmann und als dessen Stellvertreterin Stadträtin Behr als 
Vorsitzende/r – im turnusmäßigen Wechsel mit einem Vertreter des Landes Hessen – in den 
Theaterbeirat des Staatstheaters.  
 
Der Magistrat wählt Herrn Stadtrat Schneider und als dessen Stellvertreter St adtrat Dr. Gehrke in 
den Theaterbeirat des Staatstheaters.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016  
 
Der Theaterbeirat des Staatstheaters setzt sich wie folgt zusammen:  
 
1. 2 Vertreter de s Magistrats (inklusive Stellvertreter)  
 
Ein Magistratsmitglieder hat im Wechsel mit einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des 
Landes den Vorsitz. Es handelt sich daher bei den durch den Magistrat zu besetzenden 
Stellen nicht um unbesoldete gleichwertige Stellen im Sinne der HGO. Sie sind deshalb in 
Mehrheitswahl zu wählen. Gleiches gilt für ihre Stellvertreter/innen.  
 
2. 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
Listenwahl inklusive Stellvertreter.  
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Auss cheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
3. 8 Vertreter des Landes Hessen  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommun alen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Verwaltungsausschussmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sei n. 
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.  
 
 
Darmstadt, 12.04.2011  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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915 Zeichen

Punkt 28: Neuwahl der Mitglieder des Theaterbeirates des Staatstheaters Darmstadt 
 (V-Nr. 2016/0123) 
 
Zur Wahl wurden 5 Listen eingereicht. Nach Auszählung der Wahlzettel ergibt sich 
folgendes Ergebnis:  
 
Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne u. CDU        34 Stimmen 
Liste 2 – Vorschlag SPD -      10 Stimmen 
Liste 3 – Vorschlag AfD -        7 Stimmen 
Liste 4 – Vorschlage Die Linke.      10 Stimmen 
Liste 5 – Vorschlag FDP und UWIGA        7 Stimmen 
 
Aufgrund dieses Ergebnisses sind gewählt:  
Mitglied:       Stellvertretung:  
Stadtv. Philip Krämer      Stadtv. Farhad Ahmadi  
Stadtv. Wilhelm Kins     Stadtv. Roland Desch  
Stadtv. Ursula Knechtel     Walter Schmidt  
Stadtv. Martina Hübscher -Paul   Stadtv. Kris Hartmann  
 
Zwischen der Liste 3 und 5 muss das Los entscheiden.  
Das Los fällt auf Liste 5  
Stadtv. Leif Blum      Stadtv. Jes Peter Nissen  
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2016/0123

2805 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absch l. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0123 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Theaterbeirates des Staatstheaters Darmstadt  
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder der Theaterbeirat des Staatstheaters 
zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Theaterbeirat vertreten.  
Der Magistrat be stimmt seine Vertreter /innen nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur 
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung wählt 5 Stadtverordnete und ihre Vertreter /innen in den 
Theaterbeirat.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Der Theaterbeirat des Staatstheat ers setzt sich wie folgt zusammen:  
 
1. 2 Vertreter des Magistrats (inklusive Stellvertreter)  
 
Ein Magistratsmitglieder hat im Wechsel mit einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des 
Landes den Vorsitz. Es handelt sich daher bei den durch den Magistrat zu beset zenden 
Stellen nicht um unbesoldete gleichwertige Stellen im Sinne der HGO. Sie sind deshalb in 
Mehrheitswahl zu wählen. Gleiches gilt für ihre Stellvertreter/innen.  
 
2. 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
Listenwahl inklusive Stellvertreter.  
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
3. 8 Vertreter des Landes Hessen  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Verwaltungsausschussmitglieder  dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein.  
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.  
 
 
Darmstadt, 12.04.2011 
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0123
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00