3347/2025
Umsetzung des geänderten Mittel- und Freigabeschlusses zur Umsetzung des Prozesses "Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln" (VO 1866/2025)
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Anlage 2_Hamburg-Standard für Köln
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Übertragbarkeit des Hamburg-Standards auf Köln VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Hamburg-Standard VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem sogenannten Hamburg-Standard in einem einjährigen Prozess mit über 200 Fachleuten in 13 Arbeitskreisen zentrale Baukostentreiber identifiziert und diese gemeinsam in einem umfassenden Maßnahmenkatalog gebündelt. So wurden einerseits etablierte Bauvorgaben wie z.B. dem Schallschutz auf Balkonen hinterfragt, um bei einer bedarfsgerechten, funktionalen Ausstattung ohne Qualitätsverlust gleichzeitig eine Reduktion technischer Anforderungen zu erreichen. Zusätzlich wurden Potenziale zur Optimierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen untersucht. Durch die frühzeitige Bildung von Bauteams, digitale Verfahren und klar definierte Zuständigkeiten sollen Prozesse beschleunigt und Schnittstellen reduziert werden. Durch diese Maßnahmen wurden Einsparpotenziale von bis zu 2.000 Euro / m² Wohnfläche ermittelt. Die Wirksamkeit des Hamburg- Standards wird derzeit an Pilotprojekten erprobt. Gemeinsam mit der Wohnungsinitiative Köln (WIK), der GAG Immobilien AG im Namen der köln ag und PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH hat die Wohnungsbauleitstelle der Stadt Köln die kostenreduzierenden Vorschläge aus Hamburg für die Anwendung im Kölner Wohnungsbau geprüft. Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Analyse von Kostentreibern Die Verwaltung unterstützt die aus der Analyse der Kostentreiber im Planungs- und Bauprozess aufgestellten Thesen des Hamburg-Standards, dass − ein Großteil der Mehrkosten innerhalb der ersten Leistungsphasen vermieden werden kann, − eine frühzeitige, kooperative und verbindliche Zusammenarbeit von Behörden, Bauherren, Planenden und ausführenden Unternehmen zu Kostenreduktion im Planungs- und Bauprozess führt, − die Einführung eines anerkannten Mindeststandards Planungssicherheit bringt und Materialeinsparungen ermöglicht und − eine zeitlich optimierte Planungs- und Bauzeit Kosten minimiert. Der Leitfaden und insbesondere die Checklisten können ohne Einschränkungen durch Akteur*innen auf dem Kölner Wohnungsmarkt herangezogen werden. Der Hamburger Leitfaden hilft, kostentreibende Faktoren entlang des Planungs- und Bauprozesses systematisch zu identifizieren. Eine Checkliste unterstützt dabei, die Einsparpotenziale in allen Bauphasen gezielt und akteursbezogen umzusetzen. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Analyse von Kostentreibern im Wohnungsneubau Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Kosten- reduzierende Baustandards Mit Ausnahme weniger Maßnahmen sind sämtliche der 38 kostenreduzierenden Baustandards des Hamburg-Standards theoretisch auch auf Kölner Verhältnisse übertragbar (siehe folgende Grafik). Allerdings stehen einzelne Standards nicht vollständig im Einklang mit den derzeitigen Rahmenbedingungen und Förderkulisse in Nordrhein-Westfalen. In Hamburg werden die Maßnahmen aktuell im Rahmen von Best-Practice- Ansätzen und Pilotprojekten erprobt. Auch in Köln besteht die Möglichkeit für Baufachleute, ausgewählte Standards projektbezogen zu prüfen und anzuwenden. Hinweis Die 38 Maßnahmen des Hamburg-Standards bilden einen exemplarischen Ausschnitt kostenreduzierender Ansätze im Wohnungsbau und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bieten wertvolle Impulse, die auch für den Kölner Kontext grundsätzlich von Interesse sind. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass einzelne Kostentreiber, die im Kölner Wohnungsbau eine besondere Relevanz besitzen, durch die in Hamburg identifizierten Vereinfachungsmöglichkeiten bislang nicht adressiert werden. Mit der Reduzierung von etablierten technischen Standards bei Komfort und Ausstattung sollen mehr Gestaltungsspielräume geschaffen und dabei eine nachhaltige und lebenszyklusorientierte Bauweise gestärkt werden, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Kostenreduzierende Baustandards Übertragbarkeit der Hamburger Ergebnisse Ein wesentlicher Teil der 38 aufgezeigten Maßnahmen des Hamburg Standards kann auf Projekte in Köln übertragen werden - teilweise unter Berücksichtigung von rechtlichen Herausforderungen. 100% der Maßnahmen zum baulichen Standard sind übertragbar. 89% der Maßnahmen zum Gebäude- technischen Standard sind über- tragbar. 100% der Maßnahmen zum Barriere- freien Standard sind übertragbar . 90% der Maßnahmen zum Schallschutz Standard sind übertragbar. Die in Hamburg ausgewiesenen Maßnahmen zum Schallschutz lassen sich zumeist auf Köln übertragen. Hier ist besonders auf die Erleichterungen bei der Einhaltung der Anforderungen an die Trittschalldämmung auf Balkonen, Dachterrasse, Treppen etc. hinzuweisen. Ebenso ist die Festsetzung des Mindestschallschutzes zu überprüfen. Die Änderung der Geräuschbewertung technischer Anlagen muss bereits bei Baurechtschaffung gelöst werden. Gleichwohl können die Anforderungen an die Barrierefreie Standards in Köln angepasst werden. Im Vergleich zu Hamburg scheinen die Bestimmungen der Landesbauordnung NRW und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) jedoch weniger restriktiv zu sein. Entsprechend den Zielvorgaben aus Hamburg können bereits erhebliche Einsparungen im Bereich der Gebäudetechnischen Standards realisiert werden. Darunter fallen die Berücksichtigung dritter Wärmequellen, Reduzierung der Norm-Innenraumtemperaturen in Wohnungen, Verzicht auf Fußbodenheizung im Flur und Weitere . Bauliche Standards Gebäudetechnische Standards Barrierefreie Standards Schallschutz Standards 25% der Maßnahmen zum Brandschutz Standard sind übertragbar. Da die Brandschutzmaßnahmen auf sehr konkrete Rahmenbedingungen in Hamburg abgestimmt sind, lässt sich deren Ansatz nur bedingt auf Köln übertragen. Brandschutz Standards Durch die Hamburger Vorgaben lassen sich in Köln signifikante Einsparungen bei den baulichen Standards umsetzen. Hierzu zählen u.a. Ausklammern bestimmter Zertifizierungen, Anpassung der übereinanderliegenden Nutzungsanforderungen, Anpassung der Eigen- und Nutzlastenreserven sowie Identifizierung besonders kostentreibender Wärmebrückendetails. Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Rechts- sichere Umsetzung Die vorliegenden Arbeitshilfen – darunter Mustervertragsklauseln, Hinweise und ergänzende Formulierungen zur juristischen Absicherung mietvertraglicher Abweichungen – sind grundsätzlich auch im Kölner Kontext anwendbar. Sie dienen der rechtlichen Flankierung von Maßnahmen, die vom Standard abweichen, und können zur Abwehr potenzieller Ansprüche von Mietenden gegenüber Investor*innen beitragen. Hinweis Für eine belastbare Umsetzung bedarf es weiterer fachlicher Klärungen, insbesondere zur rechtssicheren Abweichung von den Anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus sind zusätzliche Musterformulierungen und rechtliche Prüfungen erforderlich, um die Interessen aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette – von Investor*innen über Planende bis hin zu Mietenden – angemessen abzusichern. Bei der Optimierung von Standards soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden. Dabei stehen die Interessen aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette der Bau- und Wohnungswirtschaft im Fokus. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Rechtssichere Umsetzung Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Bauteams Die in Hamburg entwickelten Materialien zum Thema Bauteams können auch für die Kölner Wohnungswirtschaft eine wertvolle Orientierung bieten. Sie unterstützen dabei, durch frühzeitige und enge Zusammenarbeit zwischen Planenden und Ausführenden die Effizienz im Planungs- und Bauprozess zu erhöhen und dadurch Kosten nachhaltig zu reduzieren. Förderung einer frühzeitigen Zusammenarbeit der an der Planung und am Bau Beteiligten, um nicht nur Baukosten zu senken, sondern durch strukturierte Teamarbeit eine optimale Planungsqualität zu gewährleisten. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Bauteams Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Phase 0 In Köln ist die Startphase, durchgeführt durch die Wohnungsbauleitstelle in Zusammenarbeit mit den Fachämtern, bereits gelebte Praxis. Somit gibt es eine institutionalisierte Akteurin, die den Prozess bei Wohnungsbauvorhaben ab 50 Wohneinheiten vom Erstkontakt zwischen Vorhabenträger*in (VHT) oder Investor*in und Verwaltung bis zur Baugenehmigung als Hauptansprechpartnerin begleitet. Sie fungiert als Projektmanagerin, Koordinatorin und Vermittlerin innerhalb der Verwaltung. Die Kölner Startphase mündet in einem dezernatsübergreifenden Kick-Off, der die Durchführungsphase des jeweiligen Projekts initiiert und bei dem die Leitplanken für die weiteren Planungen festgelegt werden. Hier greift die Kölner Stichtagsregelung. Durch einen institutionalisierten Prozess, der die groben Züge und Leitplanken der Planung für alle Beteiligten klar definiert, soll frühzeitig Sicherheit und eine hohe Planungsqualität bei komplexen Bauvorhaben gewährleistet werden. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Phase 0 Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Antrags- konferenz Die Beratung der Antragstellenden bezüglich der Einreichung eines Bauantrags ist in Köln zum einen durch die „Qualitative Bauberatung“ des Bauaufsichtsamts abgedeckt. Des Weiteren übernimmt die Wohnungsbauleitstelle (WBL) die Steuerung des Beratungsprozesses bei großen Vorhaben ab 50 Wohneinheiten. Im Rahmen der Startphase können Projekte und Fragestellungen durch die Verwaltung in die sogenannte Ämterbesprechung eingebracht werden. Dort beraten alle beteiligten Fachämter gemeinsam über das jeweilige Projekt, können Einschätzungen abgeben sowie Vorgaben für die weiteren Planungen machen. Zielkonflikte werden transparent gemacht und Hinweise zur möglichen Verfahrenswahl gegeben. Während sich die Hamburger Antragskonferenz ausschließlich auf das Baugenehmigungsverfahren bezieht, werden in der Kölner Ämterbesprechung auch Projekte mit geplanten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, Bauleitplanverfahren und vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren (VEP) besprochen. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Antragskonferenz Antragstellenden soll im Rahmen von Antragskonferenzen ermöglicht werden, offene Fragen vor dem Einreichen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages zu klären und dadurch u. a. Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu verbessern. Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln B-Plan- Verfahren Auch in Köln wurde sich bereits mit der Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens intensiv beschäftigt. Die in Hamburg erarbeiteten verbesserten Prozesse sind dieser oder ähnlicher Form in Köln größtenteils bereits eingeführt. Die Hamburger Beispiele haben durch die intensive Prüfung die Bedeutung, Etablierung und Weiterentwicklung der Prozessoptimierung in Köln noch einmal bestärkt. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Optimierung des Bebauungsplanverfahrens Das Bebauungsplanverfahren, das in Hamburg durch gestufte Beratungs-, Prüfungs-, Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse sehr ausdifferenziert ist, soll durch Maßnahmen beschleunigt und Abstimmungen zwischen beteiligten Fachbehörden und Bezirksämtern verbessert werden. Hamburg-Standard Übertragbarkeit auf Köln Genehmigungs- verfahren In den zuständigen Kölner Fachämtern finden derzeit strukturierte Prozessanalysen statt, in deren Rahmen bereits mehrere der hier diskutierten Aspekte systematisch aufgegriffen werden – darunter die Entwicklung belastbarer Kennzahlen, die Einrichtung kollaborativer Arbeitsräume sowie die Prüfung präkludierender Verfahrensschritte. Auch das Instrument des Vorbescheids ist grundsätzlich verfügbar, wird jedoch bislang von den Antragstellenden nur vereinzelt genutzt und könnte im Sinne einer frühzeitigen Klärung planungsrechtlicher Fragen stärker aktiviert werden. Hinweise Die Analysen innerhalb der Fachämter bilden eine wichtige Grundlage. Um die daraus abgeleiteten Maßnahmen wirksam zu verankern, ist ein dezernatsübergreifender Abstimmungsprozess erforderlich. Ziel ist es, die Erkenntnisse in eine gemeinsame Strategie zu überführen, die die strukturelle Grundlage für eine nachhaltige Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren schafft. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Optimierung des Genehmigungsverfahrens Das Genehmigungsverfahren selbst soll optimiert und unter anderem der Informationsfluss hin zum Antragsstellenden verbessert werden, um diese zur vollständigen Antragsstellung zu befähigen. Kulturwandel im Wohnungsneubau Hamburg- Standard Die im Hamburg-Standard aufgezeigten Potenziale sind vielfältig – insbesondere im Hinblick auf die Senkung von Baukosten, die Optimierung verwaltungsinterner Prozesse und die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Zahlreiche Maßnahmen sind grundsätzlich auch auf Köln übertragbar. Gleichzeitig berücksichtigen die Hamburger Ansätze naturgemäß keine spezifischen Rahmenbedingungen des Kölner Wohnungsmarkts. Zentrale Kölner Kostentreiber bleiben daher unberührt. Die unterschiedlichen föderalen Strukturen (Stadtstaat vs. kreisfreie Kommune) erschweren zudem eine direkte Übertragbarkeit institutioneller Steuerungsansätze. Was wir zur Umsetzung eines neuen Standards in Köln brauchen, ist ein Kulturwandel im Wohnungsbau. Ein verbindliches, gemeinsames Commitment aller relevanten Akteur*innen. Die besondere Qualität des Hamburg- Standards liegt vor allem in der kollegialen Erarbeitung, der transparenten Kommunikation und dem gemeinsamen Bekenntnis zur Notwendigkeit, Baukosten zu senken – mit dem Ziel, sozialverträgliche Mieten zu ermöglichen. Nur durch gemeinsam erarbeitetes Konsensdenken, dass alle: sowohl die Bauwirtschaft als auch die Verwaltung und die Politik daran arbeiten müssen, Standards zu senken, können wir ein tragfähiges Kölner Modell zum kostenreduzierten Wohnungsbau erschaffen. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Hamburg- Standard Kölner Konsens Zusammenfassung VI-3 | Wohnungsbauleitstelle 1. Der „Hamburger Leitfaden“ hilft, kostentreibende Faktoren entlang des Planungs- und Bau-prozesses systematisch zu identifizieren. Eine Checkliste unterstützt dabei, die Einsparpotenziale in allen Bauphasen gezielt und akteur*innenbezogen umzusetzen. Beide Unterlagen können ohne Einschränkungen durch Akteur*innen auf dem Kölner Wohnungsmarkt herangezogen werden und auch gewinnbringend genutzt werden. 2. „38 kostenreduzierende Baustandards“ Mit Ausnahme weniger Maßnahmen sind sämtliche der aufgeführten Baustandards im Hamburg-Standard theoretisch auch auf Kölner Verhältnisse übertragbar. Einzelne Standards stehen noch nicht vollständig im Einklang mit der derzeitigen Gesetzeslage und Förderkulisse in Nordrhein-Westfalen. 3. „Bauteams“ Die in Hamburg entwickelten Zielsetzungen zum Thema „Bauteams“ können auch für die Kölner Wohnungswirtschaft eine wertvolle Orientierung bieten. Sie unterstützen dabei, durch frühzeitige und enge Zusammenarbeit zwischen Planenden und Ausführenden die Effizienz im Planungs- und Bauprozess zu erhöhen und dadurch Kosten nachhaltig zu reduzieren. 4. „Verwaltungsprozesse“ Neu erarbeitete Hamburger Verwaltungsprozesse wie die „Phase 0“, die „Antragskonferenz“, die „Optimierung des Bauleitplanverfahrens“ bzw. des „Baugenehmigungsverfahrens“ wurden im Rahmen eines kommunalen Austauschs verglichen. Allgemein betrachtet sind diese oder ähnliche Prozesse in Köln größtenteils bereits eingeführt. Die Hamburger Beispiele haben durch die intensive Prüfung und den Austausch mit den Hamburger Kolleg*innen die Bedeutung einer Etablierung und Weiterentwicklung der Prozessoptimierung in Köln noch einmal bestärkt. Fazit VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Die im Hamburg-Standard aufgezeigten Potenziale sind vielfältig – insbesondere im Hinblick auf die Senkung von Baukosten, die Optimierung verwaltungsinterner Prozesse und die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Zahlreiche Maßnahmen sind grundsätzlich auch auf Köln übertragbar und können in großen Teilen ohne Vorgabenänderung der Verwaltung praktiziert werden. Gewinnbringend für Köln ist eine Diskussion und Weiterentwicklung dieser Potenziale im Kölner Kontext durch einen breiten Dialog mit dem bereits gestarteten Expert*innennetzwerk (s.o.), wodurch voraussichtlich noch weitere Kostentreiber identifiziert werden könnten. Als wertvolles Produkt in Hamburg wird neben den potenziellen konkreten Baukosteneinsparungen vor allem der intensive interdisziplinäre gemeinsame Prozess des breiten Dialogs hervorgehoben. Er führte zu einem „gemeinsamen Bekenntnis und dem Beginn einer neuen Kultur der Zusammenarbeit und des Bauens, die kostenreduziertes Bauen nicht als Ausnahme, sondern als grundlegendes Prinzip versteht. Diese neue Kultur soll Wirtschaftlichkeit, Qualität und Gemeinwohlorientierung vereinen und ein starkes Signal setzen: Bezahlbarer Wohnungsneubau ist möglich, wenn wir bestehende Prozesse hinterfragen, mutig vereinfachen und partnerschaftlich zusammenarbeiten.“
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 01.12.2025 3347/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Umsetzung des geänderten Mittel- und Freigabeschlusses zur Umsetzung des Prozes- ses "Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln" (VO 1866/2025) Der Rat der Stadt Köln hat am 04.09.2025 die Vorlage 1866/2025 wie folgt geändert beschlos- sen und die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ratsgremien Ergebnisse bis zum Ende des IV. Quartals vorzulegen: Der Rat der Stadt Köln: 1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten – insbesondere beim dringend benötigten preisgedämpften und geförderten Wohnungsbau. Dies soll erreicht werden, indem durch den vorgeschlagenen Prozess die bestehenden Baukosten um bis zu 30% reduziert werden. 2. beauftragt die Verwaltung, den zielführenden Dialog zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft und Politik, der im Wohnungsbauforum seit vielen Jahren geführt wird und konstruktiv durch das „Maßnahmenpaket Wohnungsbau stärken“ ergänzt wurde, mit dem Prozess „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ fortzuführen. 3. Die zu erarbeitenden Ergebnisse sollen die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungsbau nicht gefährden, sondern diese unterstützen. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen die andauernden und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Energieversorgung und Grünflächen berücksichtigen. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ratsgremien bis zum Ende des vierten Quartals 2025 vorgelegt werden. In einer Selbstverpflichtung soll zum Abschluss des Prozesses erklärt werden, dass die handelnden Akteur*innen die erwirkten Kosteneinsparungen an die erwerbenden Eigentümer*innen und Mieter*innen weitergeben. Ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Selbstverpflichtung soll entwickelt werden. 4. beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den in Köln bekannten und aktiven Wohnungsbauunternehmen bzw.- genossenschaften kostentreibende Faktoren zu identifizieren und zusammenzustellen, dabei die in Hamburg bereits erzielten Ergebnisse zu berücksichtigen und ggf. externe Hilfe des inhousefähigen 2 Unternehmens „PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH“ bei der Bewertung dieser Zusammenstellung in Anspruch zu nehmen. 5. Für eine ggf. erforderliche Finanzierung stehen Mittel im Teilergebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Aktueller Sachstand der Umsetzung durch die Verwaltung: Zu 1: Hierzu berichtet die Verwaltung nichts, da hier die Zielrichtung der Gesamtvorlage be- schrieben wird Zu 2 -4: Im Frühjahr 2025 haben die Dezernenten VI und IX sowie die Wohnungsbauleitstelle VI-3 mit relevanten Akteur*innen des Kölner Wohnungsbau die Initiative „Bezahlbar Bauen und Woh- nen in Köln“ (BBWK) ins Leben gerufen. Dialog mit Akteur*innen im Wohnungsbau: Nach dem Ratsbeschluss am 04.09. hat VI-3 den im Rahmen der beauftragten Vorprüfung mit PD – Partner der öffentlichen Hand begonnenen Dialog mit Vertreter*innen der Wohnungs- wirtschaft sowie der Verwaltung mittels eines breit angelegten Interviewformates weiterge- führt. Die fachlichen und prozessualen Herausforderungen im Kölner Wohnungsbau wurden dabei identifiziert und eine Übersicht der Anknüpfungspunkte zur Baukostenreduzierung im Kölner Wohnungsbau erstellt. Übertragbarkeit des Hamburg-Standards auf Köln Darüber hinaus wurde gemeinsam mit Vertreter*innen der Verwaltung und der Wohnungswirt- schaft die Übertragbarkeit des Hamburg-Standards auf Köln geprüft und ausgewertet. Die im Hamburg-Standard aufgezeigten Potenziale sind vielfältig – insbesondere im Hinblick auf die Senkung von Baukosten, die Optimierung verwaltungsinterner Prozesse und die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Zahlreiche baufachliche Maßnahmen sind grundsätzlich auf Köln übertragbar und können in großen Teilen ohne Vorgabenänderung der Verwaltung praktiziert werden, da es hier größtenteils um Baustandards geht, die das konkrete Bauen durch die Wohnungswirtschaft betreffen. Die Verwaltungsprozesse sind in Köln auf einem ähnlichen Weg und sollten weiterverfolgt und effizient umgesetzt werden. Das in Hamburg er- reichte Ziel, der Erarbeitung eines „gemeinsamen Bekenntnisses und des Beginns einer neuen Kultur der Zusammenarbeit und des Bauens, die kostenreduziertes Bauen nicht als Ausnahme, sondern als grundlegendes Prinzip versteht“, benötigt einen langen und intensiven Dialogprozess: In Hamburg hat es über ein Jahr gedauert und wurde mit 200 Stakeholdern, 12 großen Plenumssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen mindestens dreimal so umfang- reich umgesetzt wie der im September im Rat vorgestellte Prozess „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“. Die Ergebnisse zu beiden Prozessen sind in den Anhängen 1 und 2 nachzulesen. Selbstverpflichtung der Akteur*innen: Ohne die Möglichkeit, einen breiten Prozess, für den es eines externen Veranstaltungsmana- gements bedarf, umsetzen zu können, konnte ein Prozess mit sehr ambitionierten Zielen wie der Abstimmung einer Selbstverpflichtung, dass die handelnden Akteur*innen die erwirkten Kosteneinsparungen an die erwerbenden Eigentümer*innen und Mieter*innen weitergeben o- der die Entwicklung eines Verfahrens zur Überprüfung der Einhaltung dieser Selbstverpflich- tung, nicht erarbeitet werden. Fazit: Gewinnbringend für Köln ist eine Diskussion und Weiterentwicklung der ermittelten baufachli- chen Hamburger Potenziale im Kölner Kontext, wodurch voraussichtlich noch weitere Kosten- treiber identifiziert werden könnten. Darüber hinaus stellen kommunale Vorgaben zum Wohnungsbau in Köln an einigen Stellen große Hindernisse in der Finanzierung von Wohnungsbauprojekten dar, die es zu diskutieren gilt und für die ein gemeinschaftlich getragenes Vorgabenpaket erarbeitet werden sollte, das 3 die städtischen Ziele angemessen erfüllt und den Wohnungsbau in Köln wieder finanzierbar macht. Die Verwaltung ist daher nach wie vor der Meinung, dass es zielführend ist, in einem Fachfo- rum mit allen Akteur*innen der Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ ein gemein- sam getragenes Maßnahmenpaket zu entwickeln, das die Baukosten senkt, die Effizienz im Planungs- und Bauprozess nachhaltig steigert und grundlegendes Konsensdenken aller Ak- teur*innen zu einem kostenreduzierten Wohnungsbau in Köln fördert. Dieses Fachforum sollte neutral moderiert, der Dialogprozess effizient geplant, die gemeinsa- men Plenums- und Arbeitskreissitzungen vor- und nachbereitet sowie sorgfältig für eine Mit- zeichnung aller Beteiligten aufbereitet werden. Auf diesen Grundlagen aufbauend wurde der – aufgrund der sehr angespannten Haushalts- lage extrem fokussierte - Prozessvorschlag „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ zur weite- ren gemeinsamen Baukostensenkung entwickelt und in der Beschlussvorlage 3022/2025 er- läutert. Die Vorlage soll dem Rat der Stadt Köln schnellstmöglich zum Beschluss vorgelegt werden. Zu 5: Weil im Rahmen des geänderten Ratsbeschlusses kein konkretes Budget als Bedarf festgestellt wurde, konnte eine weitere Beauftragung für dieses Projekt im Jahr 2025 nicht mehr erfolgen. Das Budget war aufgrund der Beauftragung in der Vorphase bereits ausgereizt (s. § 5 b der Zuständigkeitsordnung des Rates). Gez. Greitemann
Anlage 1_Dialog Initiative BBWK
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Dialog mit Akteur*innen
der Initiative
„Bezahlbar Bauen
und Wohnen in Köln“
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle
Verwaltung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Amt für Straßen und Radwegebau
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Amt für Verkehrsmanagement
Amt für Wohnungswesen
Bauaufsichtsamt
Bauverwaltungsamt
Koordinationsstelle Klimaschutz
Stadtplanungsamt
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Wohnungsbauleitstelle
Wohnungswirtschaft
Bauwens Development GmbHCo.KG
BFW Landesverband NRW
Friedrich Wassermann Bauunternehmen Hoch-Tiefbau GmbHCo.KG
GAG Immobilien AG
IPL Consulting Polthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft
Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. (köln ag)
Kreissparkasse Köln
Molestina Architekten + Stadtplaner GmbH
PR Journalist
Sparkasse Köln-Bonn
Wohnungsbau Initiative Köln (WIK)
WVM Immobilien + Projektentwicklung GmbH
PD- Berater der öffentlichen Hand
1 2
Bisher Beteiligte im Rahmen der Initiative BBWK
Unser besonderer Dank gilt den unten genannten engagierten Vertreter*innen des Kölner Wohnungsbaus, die mit ihrer
Mitwirkungsbereitschaft und fachlichen Expertise maßgeblich dazu beigetragen haben, die Initiative BBWK auf den Weg zu bringen.
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle
Übersicht zu den prozessualen Themen
Verbindlich-
keit &
Regelklar-
heit
Verwaltung und
Wohnungswirtschaft erkennen
die Wohnungsbauleitstelle als
wichtigen Fortschritt, sehen
jedoch strukturelle Defizite in der
ressortübergreifenden
Abstimmung, fehlende
Verantwortungs- und
Entscheidungsstrukturen
sowie einen unzureichenden
Informationsfluss, der zu
Reibungsverlusten und
mangelnder Steuerungstiefe
führt.
Interessens-
ausgleich &
Zusammen-
arbeit
Verfahrens-
organisation
& Zeit-
management
Struktur-
defizite &
Ämter-
kooperation
Strategische
Steuerung &
politische
Verant-
wortung
Beide Seiten fordern
strategische Steuerung und
ressortübergreifende
Abstimmung – die
Wohnungswirtschaft ergänzt
dies um klare politische
Verantwortung und
verbindliche
Verwaltungsprozesse.
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle
Verwaltung und
Wohnungswirtschaft fordern
verbindlichere
Zeitstrukturen, frühzeitige
Abstimmung und eine
bessere Verzahnung von
Bauleitplanung und
Genehmigung.
Darüber hinaus werden
Potenziale in der Effizienz
von Planungsverfahren der
Wohnungswirtschaft als auch
innerhalb der Verwaltung
gesehen.
Verwaltung und
Wohnungswirtschaft fordern
klare, verbindliche
Standards und Prozesse,
wobei die Verwaltung auf die
Anerkennung ihrer
Musterverträge verweist und
die Wohnungswirtschaft eine
frühzeitige gemeinsame
Zielbindung aller Beteiligten
betont.
Verwaltung und
Wohnungswirtschaft fordern
gegenseitige
Kompromissbereitschaft
und verbindlichere
Zusammenarbeit, kritisieren
jedoch jeweils einseitige
Erwartungen, fehlende
Entscheidungsfreude und
mangelnde Verständigung
über Rollen, Pflichten und
Zielkonflikte im
Wohnungsbauprozess.
Übersicht zu den Fachthemen
Beide Seiten streben innovative Wohnkonzepte an,
betonen aber Zielkonflikte zwischen Qualität, Fläche und
Wohnraumsicherung.
Fach-
themen
Verwaltung und Wohnungswirtschaft sehen finanzielle
Unsicherheiten, insbesondere in frühen Projektphasen,
als zentrales Hemmnis und fordern mehr Transparenz,
verlässliche Rahmenbedingungen sowie alternative
Sicherungs- und Förderinstrumente zur Stabilisierung
von Investitionen und zur Aktivierung kommunaler
Potenziale.
Die Verwaltung betont die Notwendigkeit, Klimawandel,
Energiemanagement und Klimafolgenanpassung
stärker in die Planung zu integrieren, beide möchten
Lösungen erarbeiten, das Ziel „Wohnen und Grün“ gut in
Einklang zu bringen.
Sowohl Verwaltung als auch Wohnungswirtschaft sehen
in der Vielzahl komplexer, teils widersprüchlicher
Vorgaben und Standards ein zentrales Hemmnis für
kostengünstiges und beschleunigtes Bauen. Die
Wohnungswirtschaft fordert ein gemeinsames kritisches
Hinterfragen bestehender Regelwerke, die Verwaltung
ein Hinterfragen der baufachlichen Standards durch
die Wohnungswirtschaft.
Beide Seiten betonen die Notwendigkeit einer
frühzeitigen, flexibleren und strategischeren Flächen-
und Erschließungsplanung zur Beschleunigung von
Wohnbauprojekten.
Beide Seiten streben eine stärkere Kooperation in der
Baulandentwicklung an, sehen aber unterschiedliche
Hebel und Hürden für deren Realisierung.
Klima, Energie &
Nachhaltigkeit
Baurecht &
Standards
Wohnbedarfe &
Flächennutzung
Finanzierung &
Investoren
Erschließung,
Mobilität &
Flächen
Städtische
Instrumente
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle
Übersicht Anknüpfungspunkte zur Baukostenreduzierung
im Kölner Wohnungsbau
Prozess – Abläufe, Steuerung und Zusammenarbeit
Fachthemen
Anknüpfungs-
punkte
− Baurecht und Standards
− Finanzierung
− Koop. Baulandmodell, Erbbaurecht und
Gründung städtische Tochtergesellschaft
− Erschließung, Mobilität und Flächen
− Wohnbedarfe und Flächennutzung
− Klima, Energie und Nachhaltigkeit
− Strategische Steuerung und politische
Verantwortung
− Strukturdefizite und fehlende
Ämterkooperation
− Verfahrensorganisation und
Zeitmanagement
− Verbindlichkeit und Regelklarheit
− Interessensausgleich und
Zusammenarbeit zwischen Verwaltung
und WoWi
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle
Im Dialog mit der Kölner Verwaltung und Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft konnten folgende Anknüpfungspunkte zur
Kostenreduzierung im Wohnungsbau ermittelt werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3347/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.12.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 16:12