2101/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 08.05.2025
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
5033 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 02.07.2025 2101/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.02.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 08.05.2025 Die Verwaltung nimmt zur mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 08.05.2025 zur Beant- wortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 23.01.2025 (0629/2025) zum Be- richt über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln (Mitteilung 1253/2024) wie folgt Stellung: Frage 1 zur Antwort auf die Frage 1 der Beantwortung 0629/2025 Haben Gespräche mit Dez. IV stattgefunden? Beispielsweise um Familien, die bei Essen- und Kitabeiträgen im Rückstand sind, Flyer von BerMico und zu weiteren Unterstützungsangebo- ten zur Verfügung zu stellen? Wenn der Datenschutz ein Problem ist, wurden außerdem Überlegungen angestellt, ob es weitere Indikatoren im Bereich von Dez. V gibt? Antwort auf Frage 1 Der Austausch von zu anderen Zwecken erhobenen Daten unter Behörden ist nur zulässig, wenn es dafür gesetzliche Regelungen gibt oder die Person, von der Daten erhoben wurden, der Datenweitergabe zustimmt. Dies gilt nicht nur soweit ein Datenaustausch zwischen exter- nen dritten Behörden und Institutionen erfolgen soll, sondern auch zwischen den Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung. Weiterführende Ideen hinsichtlich weiterer Indikatoren wie z. B. wiederholte Beantragung von Vorschüssen auf Auszahlung von Transferleistungen in zeitlich kürzeren Abständen z.B. nach Jugendhilfegesetzgebung, nach dem SGB II, Kontopfändungen bei Leistungsberechtigten u. ä., die z. B. beim Jobcenter abgefragt werden könnten oder den Familienkassen der Bunde- sagentur und anderen Leistungsträgern vorliegen, können wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen leider noch nicht vereinbart und realisiert werden. Insoweit wurde kein Kontakt mit Dez. IV aufgenommen. Das Beifügen diverser Flyer zu allen erdenklichen Hilfeangeboten für Menschen in möglichen finanziellen Notlagen wird von der Verwaltung nur bedingt als hilfreich erachtet und muss durch eine digitale Information ergänzt werden, ohne dass es bei Menschen in existenziellen Notlagen zu einer Informationsüberflutung kommt und wichtige Informationen nicht mehr 2 wahrgenommen werden und dann auch nicht die erhoffte Wirkung erzeugt wird. Daher prüft die Verwaltung andere Wege der Informationsweitergabe, die auch den ge- wünschten Effekt erzielen wie z. B. das Erstellen eines gesonderten Flyers mit der Auflistung staatlicher Unterstützungsleistungen und der konkreten Benennung der Kontaktmöglichkeiten. Ein erster Entwurf dazu wird gemeinsam mit den Unterstützung anbietendenden Stellen im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, der Fachstelle Wohnen und den Reso-Diensten vorbe- reitet. Über den ersten Entwurf wird dann zunächst mit den ämterübergreifend einzubeziehen- den Stellen der Diskurs gesucht. In einem dritten Schritt soll dann eine Einigung mit externe Unterstützung erbringenden Stellen erzielt werden. Die Verwaltung erwartet sich davon ein zeitlich schneller zu erreichendes Ergebnis. Frage 2 zur Antwort auf die Frage 3 der Beantwortung 0629/2025 Wegen der geringen Anzahl, war die direkte Unterbringung ein pragmatischer Vorschlag im Bericht, um queere obdachlose Menschen gezielt zu unterstützen, die ansonsten von regulä- ren Angeboten nicht erreicht werden. Wenn dieser Vorschlag nicht aufgenommen wird: Wel- che weitere Ideen wurden zur extra Unterstützung von queeren obdachlosen Menschen entwi- ckelt? Antwort auf Frage 2 Die Verwaltung gestaltet alle ihre Angebote mit Blick auf die unterschiedlichen Zielgruppen grundsätzlich diskriminierungsfrei aus. Daran arbeitet die Verwaltung auch mit den angebots- unterbreitenden Trägern. Somit ist eine gesonderte Unterbringungsversorgung von Gruppen oder Menschen mit dem Risiko, diskriminiert zu werden, aus Sicht der Verwaltung nicht erfor- derlich. Im Falle einer Wohnungsnotsituation strebt der Fachbereich Akutunterbringung in der Fach- stelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten grundsätzlich immer eine bedarfsgerechte Unterbringung an. Dies gilt auch für Menschen aus der Zielgruppe LSBTIQ. Im Falle einer Wohnungsnotsituation können sich Menschen dieser Zielgruppe an den zuständigen Fachbereich Akutunterbringung wenden. Der Fachbereich bemüht sich, eine bedarfsgerechte Unterbringung zu ermöglichen. Der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik wird die vorliegende Beantwortung vorgelegt, so- bald der nächste Sitzungstermin bekannt ist. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2101/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.02.2026
- Erstellt
- 24.06.2025 10:04