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2101/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 08.05.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.02.2026

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 09.02.2026, TOP 9.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5033 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/V/3 
 
Vorlagen-Nummer 02.07.2025 
 2101/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.02.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der  
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 08.05.2025 
Die Verwaltung nimmt zur mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 08.05.2025 zur Beant-
wortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 23.01.2025 (0629/2025) zum Be-
richt über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln (Mitteilung 
1253/2024) wie folgt Stellung: 
Frage 1 zur Antwort auf die Frage 1 der Beantwortung 0629/2025  
Haben Gespräche mit Dez. IV stattgefunden? Beispielsweise um Familien, die bei Essen- und 
Kitabeiträgen im Rückstand sind, Flyer von BerMico und zu weiteren Unterstützungsangebo-
ten zur Verfügung zu stellen? Wenn der Datenschutz ein Problem ist, wurden außerdem 
Überlegungen angestellt, ob es weitere Indikatoren im Bereich von Dez. V gibt? 
Antwort auf Frage 1 
Der Austausch von zu anderen Zwecken erhobenen Daten unter Behörden ist nur zulässig, 
wenn es dafür gesetzliche Regelungen gibt oder die Person, von der Daten erhoben wurden, 
der Datenweitergabe zustimmt. Dies gilt nicht nur soweit ein Datenaustausch zwischen exter-
nen dritten Behörden und Institutionen erfolgen soll, sondern auch zwischen den Dienststellen 
innerhalb der Stadtverwaltung. 
Weiterführende Ideen hinsichtlich weiterer Indikatoren wie z. B. wiederholte Beantragung von 
Vorschüssen auf Auszahlung von Transferleistungen in zeitlich kürzeren Abständen z.B. nach 
Jugendhilfegesetzgebung, nach dem SGB II, Kontopfändungen bei Leistungsberechtigten u. 
ä., die z. B. beim Jobcenter abgefragt werden könnten oder den Familienkassen der Bunde-
sagentur und anderen Leistungsträgern vorliegen, können wegen der fehlenden gesetzlichen 
Regelungen leider noch nicht vereinbart und realisiert werden. Insoweit wurde kein Kontakt 
mit Dez. IV aufgenommen. 
Das Beifügen diverser Flyer zu allen erdenklichen Hilfeangeboten für Menschen in möglichen 
finanziellen Notlagen wird von der Verwaltung nur bedingt als hilfreich erachtet und muss 
durch eine digitale Information ergänzt werden, ohne dass es bei Menschen in existenziellen 
Notlagen zu einer Informationsüberflutung kommt und wichtige Informationen nicht mehr

2 
 
wahrgenommen werden und dann auch nicht die erhoffte Wirkung erzeugt wird. 
Daher prüft die Verwaltung andere Wege der Informationsweitergabe, die auch den ge-
wünschten Effekt erzielen wie z. B. das Erstellen eines gesonderten Flyers mit der Auflistung 
staatlicher Unterstützungsleistungen und der konkreten Benennung der Kontaktmöglichkeiten. 
Ein erster Entwurf dazu wird gemeinsam mit den Unterstützung anbietendenden Stellen im 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, der Fachstelle Wohnen und den Reso-Diensten vorbe-
reitet. Über den ersten Entwurf wird dann zunächst mit den ämterübergreifend einzubeziehen-
den Stellen der Diskurs gesucht. In einem dritten Schritt soll dann eine Einigung mit externe 
Unterstützung erbringenden Stellen erzielt werden.  
Die Verwaltung erwartet sich davon ein zeitlich schneller zu erreichendes Ergebnis. 
Frage 2 zur Antwort auf die Frage 3 der Beantwortung 0629/2025 
Wegen der geringen Anzahl, war die direkte Unterbringung ein pragmatischer Vorschlag im 
Bericht, um queere obdachlose Menschen gezielt zu unterstützen, die ansonsten von regulä-
ren Angeboten nicht erreicht werden. Wenn dieser Vorschlag nicht aufgenommen wird: Wel-
che weitere Ideen wurden zur extra Unterstützung von queeren obdachlosen Menschen entwi-
ckelt? 
Antwort auf Frage 2 
Die Verwaltung gestaltet alle ihre Angebote mit Blick auf die unterschiedlichen Zielgruppen 
grundsätzlich diskriminierungsfrei aus. Daran arbeitet die Verwaltung auch mit den angebots-
unterbreitenden Trägern. Somit ist eine gesonderte Unterbringungsversorgung von Gruppen 
oder Menschen mit dem Risiko, diskriminiert zu werden, aus Sicht der Verwaltung nicht erfor-
derlich.  
Im Falle einer Wohnungsnotsituation strebt der Fachbereich Akutunterbringung in der Fach-
stelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Rahmen der vorhandenen 
Möglichkeiten grundsätzlich immer eine bedarfsgerechte Unterbringung an. Dies gilt auch für 
Menschen aus der Zielgruppe LSBTIQ. Im Falle einer Wohnungsnotsituation können sich 
Menschen dieser Zielgruppe an den zuständigen Fachbereich Akutunterbringung wenden. 
Der Fachbereich bemüht sich, eine bedarfsgerechte Unterbringung zu ermöglichen. 
Der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik wird die vorliegende Beantwortung vorgelegt, so-
bald der nächste Sitzungstermin bekannt ist. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 9.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2101/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.02.2026
Erstellt
24.06.2025 10:04