V/0287/2009
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0006/2008 Transparenz bei der Energiepreisgestaltung
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Anlage 2: Stellungnahme Stadtwerke Münter GmbH
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XD Stadtwerke Münster . Tagungen ne = 20.20 Geschäftsführung Stadt Münster - Amt für Finanzen und Beteiligungen - z. H. Herrn Reinkemeier Klemensstraße 10 in h Be) 48127 Münster 313 Münster, 14.01.09 Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0006/2008 Transparenz bei der Energie- preisgestaltung Sehr geehrter Herr Reinkemeier, die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Münster Anfang 2008 folgenden An- trag gestellt: Der Gesellschaftervertrag für die Stadtwerke Münster GmbH wird dahin- gehend geändert, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nur über Taritmaßnahmen in den liberalisierten und vom Wettbewerb betroffenen Geschäftsfeldern entscheiden muss, wenn sie den sogenannten „Allge- meinen Tarif” betreffen, sondern immer dann, wenn die Tarifmaßnahmen von erheblicher Bedeutung sind. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die Tarifmaßnahmen das Geschäft mit einer größeren Anzahl von Privat- kunden betreffen. Stadtwerke Münster GmbH Als Begründung wird darauf hingewiesen, dass die „Allgemeinen Tarife“ in Hafenplatz 1 einem zunehmend liberalisierten und vom Wettbewerb betroffenen Ge- SURSNBERE schäftsfeld wie dem der Energieversorgung drastisch an Bedeutung zu- nehmen. Der „Allgemeine Tarif“ wurde 2007 vom Bundestag abgeschafft, damit auch die Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium. Eingeführt wur- de der sogenannte „Grundversorgungstarif“, der immer der teuerste Tarif ist, aber an keine Bedingungen gebunden. Er wirkt damit wie ein „Deckel“ ke-muenster.de GESCHÄFTSFÜHRUNG Dr.-Ing. Norbert Ohlm für andere Wettbewerbsprodukte der Stadtwerke Münster. Die Liberalisie- Dr. Henning Müller-Tengelmann rung der Energiewirtschaft hat u. a. folgendes bewirkt: Neben dem gesetz- lich vorgeschriebenen Grundversorgungstarifvertrag gibt es jetzt auch für TORSITZENDER/DES AUFSICHTSRATES den Haushaltskunden zunehmend mehr Wettbewerbsprodukte. Der Markt ist hier sehr kreativ. So gibt es Tarife mit Vorauszahlung, „grünem“ Strom, Festpreisangebote usw. Teilweise wird auch bereits Strom und Gas ge- HANDELSREGISTER meinsam angeboten. Andere Unternehmen bieten Energie mit Telekom- Nr. 8343 des munikationsdienstleistungen. Solche Wettbewerbsprodukte müssen, wie das Wort „Wettbewerb“ schon sagt, zeitlich schnell und flexibel einführ- Weber und anpassbar sein. So planen die Stadtwerke Münster z. B. mit dem An gebot „Münster:garantiert” zukünftig evtl. alle drei Monate neue Preise anzubieten. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, die recht bürokratisch und auch kostenintensiv ist, erscheint nicht erforderlich. Dies insbesondere deshalb, weil die Marktpreistransparenz für die Haushaltskunden sich heute jeder- zeit aus dem Internet abrufen lässt. Man muss nur allgemein zugängliche Tarifrechner, wie z.B. das erst kürzlich durch die Stiftung Warentest als sehr gut eingestufte Preisvergleichs-Tool „Verivox“ nutzen, um die Preis- situation der Stadtwerke MS verlässlich und auf einer breiten Anbieterbasis zu vergleichen. Besonders im letzten Jahr waren die Stadtwerke MS im Strombereich einer der preiswertesten Anbieter in ganz Deutschland. Auch beim Gas waren die Preise der Stadtwerke MS unterdurchschnittlich. Im übrigen zeigt sich, dass die Stadtwerke Münster gerade im Strom- und Gasmarkt zunehmend schneller und kurzfristiger mit preispolitischen Akti- onen und Produktinnovationen an den Markt müssen, um wettbewerbsfä- hig zu bleiben. Dies betrifft z.B. Festpreisprodukte für Erdgas, aber in naher Zukunft auch spezielle Preismodelle für Strom im Zusammenhang mit intel ligenten Zählern (sog. Smart Meters). Hier gilt es, hinsichtlich des Prozede- res bei produkt- und preispolitischen Beschlüssen eher schneller als lang- samer zu werden. Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Münster
Anlage 1: Antrg A-R 0006 2008
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[Antrag an den Rat Nr. A-R/0006/2008) SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Stadt Münster Antrag Eing.: FEn N 8. FEB. 2008 Amt für F har Er iR t O2010 | „n eligungen D20.40 Ds ne ee Münzstr. 15 =. .60 M 21.01.2008 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Wr Transparenz bei der Energiepreisgestaltung Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Der Gesellschaftervertrag für die Stadtwerke Münster GmbH wird dahingehend geändert, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nur über Tarifmaßnahmen in den liberalisierten und von Wettbewerb betroffenen Geschäftsfeldern entscheiden muss, wenn sie den so genannten „Allgemeinen Tarif“ betreffen, sondern immer dann, wenn die Tarifmaßnahmen von erheblicher Bedeutung sind. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die Tarifmaßnahmen das Geschäft mit einer größeren Zahl von Privatkunden betreffen. a Begründung: Die „Allgemeinen Tarife“ verlieren in einem zunehmend liberalisierten und von Wettbewerb betroffenem Geschäftsfeld wie dem der Energieversorgung drastisch an Bedeutung. Während sie früher eine große Zahl von Kunden betrafen, ist davon auszugehen, dass in Zukunft nur noch die Minderzahl privater Kunden von dem so genannten „Allgemeinen Tarif“ betroffen ist. Daher sind eine Reform des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH und eine Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen erforderlich. Durch die vorgeschlagene Veränderung soll erreicht werden, dass auch in Zukunft sämtliche relevanten und für das Geschäft mit Privatkunden relevanten Entscheidungen über Tarifmaßnahmen im Aufsichtsrat der Gesellschaft fallen und damit der Steuerung durch den Gesellschafter unterliegen. Dr. Michael Jung Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzler Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger Beanka Ganser Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Beschlussvorlage
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V/0287/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0006/2008 Transparenz bei der Energiepreisgestaltung Beratungsfolge 13.05.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Aufgrund des steigenden Wettbewerbs und der damit einhergehenden unterschiedlichsten Tarifangebote, auf die schnell und flexibel eingegangen werden muss, erfolgt keine Ände- rung der bisherigen Regelungen. 2. Der Antrag Nr. A-R/0006/2008 ist damit erledigt (Anlage 1). Begründung: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ist gemäß § 12 (e) des Gesell- schaftsvertrages beschließendes Organ für die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarif- preise, es sei denn, der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt /geändert werden, befindet sich im Wettbewerb. Im § 7 Abs. 3 (b) des Gesellschaftsvertrages ist geregelt, dass die Geschäftsführung nur mit Zu- stimmung des Aufsichtsrates die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise vorneh- men kann. Durch den zunehmenden Wettbewerb haben sich Verbraucher und Stadtwerke mit den unter- schiedlichsten Tarifangeboten auseinander zu setzen. Reaktionen auf sich verändernde Tarifstruk- turen durch die Stadtwerke Münster GmbH sind flexibel und möglichst kurzfristig vorzunehmen. Die bisherigen Regelungen zur Tariffestsetzung sind geeignet, diese Flexibilität aufrecht zu erhal- ten. Eine Änderung erscheint somit nicht sinnvoll. Die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH ist der Vorlage beigefügt (Anlage 2). I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Antrag Nr. A-R/0006/2008 Anlage 2: Stellungnahme Stadtwerke Münster GmbH Vorlagen-Nr.: V/0287/2009 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Klemensstraße 10
- Münzstraße 15
- Hafenplatz 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0287/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37