2023/0348
Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
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2019 2020 2021 Summe 2019 - 2021 1 Ist-Kosten nach JA gesamt (Ziffern 19, 22, 28, 32 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140- 1100 plus Personalkosten) 34.280.637,03 35.232.181,57 34.769.662,92 104.282.481,52 2 geschlüsselt 69 % 23.653.639,55 24.310.205,28 23.991.067,41 71.954.912,24 3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung Vorauskalkulation MV 2018/0324 2.397.488,51 2.397.488,51 2.397.488,51 7.192.465,53 4 Ziffer 2 minus Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Überdeckung 21.256.151,04 21.912.716,77 21.593.578,90 64.762.446,71 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA758.796,04 721.063,93 1.238.106,56 2.717.966,53 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt53.147,00 41.387,00 42.033,00 136.567,00 7 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter 27.138,49 37.704,95 38.827,76 103.671,20 8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen10.505,10 35.103,36 8.551,64 54.160,10 9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau129.881,78 139.351,67 37.445,26 306.678,71 10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 979.468,41 974.610,91 1.364.964,22 3.319.043,54 11 davon Schlüssel 69% 675.833,20 672.481,53 941.825,31 2.290.140,04 12 Ziffer 4 minus Ziffer 11 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; geschlüssselt: 69 % 20.580.317,84 21.240.235,24 20.651.753,59 62.472.306,67 13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 20.305.862,58 20.851.606,88 21.194.648,66 62.352.118,12 14 Ist-Einnahmen Schmutzwasser nach JA 21.429.247,80 19.400.449,10 20.589.301,42 61.418.998,32 15 Menge ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 2,11 Euro10.156.041,61 9.194.525,64 9.757.962,76 29.108.530,01 16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 9.498.316,00 10.007.662,00 9.541.583,00 29.047.561,00 17 Ziffer 12 geteilt durch Ziffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 2,17 2,12 2,16 2,15 18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 2,11 2,11 2,11 2,11 19 Ziffer 18 minus Ziffer 17 Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten 0,06 - 0,01 - 0,05 - 0,04 - 20 Ziffer 19 multipliziert mit Ziffer 16 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 538.871,08 - 124.068,42 - 519.013,46 - 1.181.952,96 - 21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr (nur bei Überdeckung) 538.871,08 - 124.068,42 - 519.013,46 - 1.181.952,96 - Nachberechnung der Schmutzwassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2019-2021 nichtansatzfähige Kosten Ist-Kosten nach KAG Ist-Maßstabseinheiten Über-/ Unterdeckung
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2019 2020 2021 Summe 2019 - 2021 1 Ist-Kosten nach JA gesamt (Ziffern 19, 22, 28, 32 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140- 1100 plus Personalkosten) 34.280.637,03 35.232.181,57 34.769.662,92 104.282.481,52 2 geschlüsselt 31 % 10.626.997,48 10.921.976,29 10.778.595,51 32.327.569,28 3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung Vorauskalkulation MV 2018/0324 1.077.132,52 1.077.132,52 1.077.132,52 3.231.397,56 4 Ziffer 2 minus Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Unterdeckung 9.549.864,96 9.844.843,77 9.701.462,99 29.096.171,72 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA758.796,04 721.063,93 1.238.106,56 2.717.966,53 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt53.147,00 41.387,00 42.033,00 136.567,00 7 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter 27.138,49 37.704,95 38.827,76 103.671,20 8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen10.505,10 35.103,36 8.551,64 54.160,10 9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau129.881,78 139.351,67 37.445,26 306.678,71 10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 979.468,41 974.610,91 1.364.964,22 3.319.043,54 11 davon Schlüssel 31% 303.635,21 302.129,38 423.138,91 1.028.903,50 12 Ziffer 4 minus Ziffer 11 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; geschlüssselt: 31 % 9.246.229,75 9.542.714,39 9.278.324,08 28.067.268,22 13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 8.898.944,39 9.143.370,09 9.297.490,31 27.339.804,79 14 Ist-Einnahmen Niederschlagswasser nach JA 8.903.598,18 8.877.986,34 9.031.932,74 26.813.517,26 15 Menge ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 0,82 Euro10.858.046,56 10.826.812,61 11.014.552,12 32.699.411,29 16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 11.034.792,00 10.892.454,00 10.883.081,00 32.810.327,00 17 Ziffer 12 dividiert durch iffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 0,84 0,88 0,85 0,86 18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 0,82 0,82 0,82 0,82 19 Ziffer 18 minus Ziffer 17 Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten (+) = Überdeckung (-) = Unterdeckung 0,02 - 0,06 - 0,03 - 0,04 - 20 Ziffer 19 multipliziert mit Ziffer 16 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 197.700,31 - 610.902,11 - 354.197,66 - 1.162.800,08 - 21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr (nur bei Überdeckung) 197.700,31 - 610.902,11 - 354.197,66 - 1.162.800,08 - Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2019-2021 nichtansatzfähige Kosten Ist-Kosten nach KAG Ist-Maßstabseinheiten
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Punkt 10: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten (V-Nr. 2023/0348) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
Vorlage vom: 16.10.2023
Beschlussvorschlag :
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren
für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse
werden getrennt festgestellt.
2. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.181.952,96 Euro wird in den
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.
3. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser f ür den
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.162.800,08 Euro wird in den
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.
- 2 -
Anlagen: Nachberechnung der Schmutzwassergebühren 2019 -2021
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren 2019 -2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2023
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und
Niederschlagswassergebühren
Nachdem die Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 aufgestellt und geprüft sind, ist es
erforderlich, anhand der feststehenden Ist -Zahlen eine Nachberechnung der
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über - oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hess.
Kommunalabgabengeset z (HKAG) zu ermitteln.
Bei der Bemessung der Kostenüber - und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberde ckungen sind
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem
Zeitraum ausgeglichen werden.
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Üb erschuss erst am Ende dieses Zeitraumes
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraumes, hier mit Ende des Jahres 2021.
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2
HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten
Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein ermittelbar und beschreibt die
Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen.
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den Ansätzen, die nicht getrennt
gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem im für diesen Zeitraum gültigen Gutachten
festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser vorgenommen.
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den Ist -
Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.181.952,96 Euro aus.
Für die Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den
Ist-Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.162.800,08 Euro aus.
Die Kostenunterdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen und
im Rahmen der Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum berücksichtigt.
Darmstadt, 16.10.2023
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
436
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
Vorlage vom: 16.10.2023
Beschlussvorschlag :
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren
für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse
werden getrennt festgestellt.
2. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.181.952,96 Euro wird in den
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.
3. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser f ür den
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.162.800,08 Euro wird in den
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.
- 3 -
Anlagen: Nachberechnung der Schmutzwassergebühren 2019 -2021
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren 2019 -2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 01.11.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2023
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und
Niederschlagswassergebühren
Nachdem die Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 aufgestellt und geprüft sind, ist es
erforderlich, anhand der feststehenden Ist -Zahlen eine Nachberechnung der
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über - oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hess.
Kommunalabgabengesetz (HKAG) zu ermitteln.
Bei der Bemessung der Kostenüber - und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberdeckungen sind
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem
Zeitraum ausgeglichen werden.
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraumes, hier mit Ende des Jahres 2021.
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2
HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten
Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein ermittelbar und beschreibt die
Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen.
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den Ansätzen, die nicht getrennt
gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem im für diesen Zeitraum gültigen Gutachten
festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser vorgenommen.
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den Ist-
Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.181.952,96 Euro aus.
Für die Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den
Ist-Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.162.800,08 Euro aus.
Die Kostenunterdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen und
im Rahmen der Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum berücksichtigt.
Darmstadt, 16.10.2023
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0348
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.10.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00