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2023/0348

Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten

Magistratsvorlage 16.10.2023

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3652 Zeichen

2019 2020 2021 Summe 2019 - 2021
1
Ist-Kosten nach JA gesamt
(Ziffern 19, 22, 28, 32 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140-
1100 plus Personalkosten)
34.280.637,03          35.232.181,57     34.769.662,92     104.282.481,52      
2 geschlüsselt 69 % 23.653.639,55          24.310.205,28     23.991.067,41     71.954.912,24        
3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung 
Vorauskalkulation MV 2018/0324 2.397.488,51            2.397.488,51       2.397.488,51       7.192.465,53          
4 Ziffer 2 minus 
Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Überdeckung 21.256.151,04           21.912.716,77     21.593.578,90     64.762.446,71        
5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA758.796,04               721.063,93          1.238.106,56       2.717.966,53          
6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt53.147,00                 41.387,00            42.033,00            136.567,00             
7
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
27.138,49                 37.704,95            38.827,76            103.671,20             
8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen10.505,10                 35.103,36            8.551,64              54.160,10               
9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau129.881,78               139.351,67          37.445,26            306.678,71             
10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 979.468,41               974.610,91          1.364.964,22       3.319.043,54          
11 davon Schlüssel 69% 675.833,20               672.481,53          941.825,31          2.290.140,04          
12 Ziffer 4 minus 
Ziffer 11
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
geschlüssselt: 69 %
20.580.317,84          21.240.235,24     20.651.753,59     62.472.306,67        
13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 20.305.862,58          20.851.606,88     21.194.648,66     62.352.118,12         
14 Ist-Einnahmen Schmutzwasser nach JA           21.429.247,80        19.400.449,10        20.589.301,42           61.418.998,32   
15 Menge  ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 2,11 Euro10.156.041,61          9.194.525,64       9.757.962,76       29.108.530,01        
16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 9.498.316,00            10.007.662,00     9.541.583,00       29.047.561,00        
17 Ziffer 12 geteilt 
durch Ziffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 2,17                          2,12                     2,16                     2,15                        
18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 2,11                          2,11                     2,11                     2,11                        
19 Ziffer 18 minus 
Ziffer 17 Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten 0,06 -                         0,01 -                    0,05 -                    0,04 -                       
20
Ziffer 19 
multipliziert mit 
Ziffer 16
 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG 
(Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
538.871,08 -              124.068,42 -         519.013,46 -         1.181.952,96 -          
21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr (nur 
bei Überdeckung) 538.871,08 -              124.068,42 -         519.013,46 -         1.181.952,96 -          
Nachberechnung der Schmutzwassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums
2019-2021
nichtansatzfähige Kosten
Ist-Kosten nach KAG
Ist-Maßstabseinheiten
Über-/ Unterdeckung

anlage 2

3691 Zeichen

2019 2020 2021 Summe 2019 - 2021
1
Ist-Kosten nach JA gesamt
(Ziffern 19, 22, 28, 32 Kostenstelle 066-140-1000 und 066-140-
1100 plus Personalkosten)
34.280.637,03          35.232.181,57     34.769.662,92     104.282.481,52      
2 geschlüsselt 31 % 10.626.997,48          10.921.976,29     10.778.595,51     32.327.569,28        
3 abzüglich Überdeckung / zuzüglich Unterdeckung 
Vorauskalkulation MV 2018/0324 1.077.132,52             1.077.132,52       1.077.132,52       3.231.397,56          
4 Ziffer 2 minus 
Ziffer 3 geschlüsselte Kosten JA abzüglich Unterdeckung 9.549.864,96            9.844.843,77       9.701.462,99       29.096.171,72         
5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA758.796,04               721.063,93          1.238.106,56       2.717.966,53          
6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt53.147,00                 41.387,00            42.033,00            136.567,00             
7
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
27.138,49                 37.704,95            38.827,76            103.671,20             
8 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen10.505,10                 35.103,36            8.551,64              54.160,10               
9 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau129.881,78               139.351,67          37.445,26            306.678,71             
10 Ziffer 5 bis 9 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 979.468,41               974.610,91          1.364.964,22       3.319.043,54          
11 davon Schlüssel 31% 303.635,21               302.129,38          423.138,91          1.028.903,50          
12 Ziffer 4 minus 
Ziffer 11
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
geschlüssselt: 31 %
9.246.229,75            9.542.714,39       9.278.324,08       28.067.268,22        
13 Prognostizierte Kosten laut Vorauskalkulation 8.898.944,39            9.143.370,09       9.297.490,31       27.339.804,79        
14 Ist-Einnahmen Niederschlagswasser nach JA            8.903.598,18          8.877.986,34          9.031.932,74           26.813.517,26   
15 Menge  ausweislich JA dividiert durch Gebührensatz von 0,82 Euro10.858.046,56           10.826.812,61     11.014.552,12     32.699.411,29        
16 Menge laut Mitteilung Steuerabteilung 11.034.792,00           10.892.454,00     10.883.081,00     32.810.327,00        
17 Ziffer 12 dividiert 
durch iffer 16 Gebührensatz nach Ist-Kosten und Ist- Maßstabseinheiten 0,84                          0,88                     0,85                     0,86                        
18 prognostizierter Gebührensatz laut Vorauskalkulation 0,82                          0,82                     0,82                     0,82                        
19 Ziffer 18 minus 
Ziffer 17
Differenz prognostizierter und Gebührensatz nach Ist-Werten
(+) = Überdeckung
(-)  = Unterdeckung
0,02 -                         0,06 -                    0,03 -                    0,04 -                       
20
Ziffer 19 
multipliziert mit 
Ziffer 16
 Ermittlung Über-/ Unterdeckung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG 
(Differenz Gebührensatz mulitipliziert mit Leistungsmenge)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
197.700,31 -              610.902,11 -         354.197,66 -         1.162.800,08 -         
21 Berücksichtigung als Sopo für das jeweilige Haushaltsjahr (nur 
bei Überdeckung) 197.700,31 -              610.902,11 -         354.197,66 -         1.162.800,08 -         
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums
2019-2021
nichtansatzfähige Kosten
Ist-Kosten nach KAG
Ist-Maßstabseinheiten

anlage 4

290 Zeichen

Punkt 10: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf 
des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten 
 (V-Nr. 2023/0348) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP

2023/0348

4962 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0348 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle:  066-140-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5380-21 Sachkonto: verschiedene 
 
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten  
 
Vorlage vom: 16.10.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren 
für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse 
werden getrennt festgestellt.  
2. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den 
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.181.952,96 Euro wird in den 
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.  
3. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser f ür den 
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.162.800,08 Euro wird in den 
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.

- 2 - 
Anlagen: Nachberechnung der Schmutzwassergebühren 2019 -2021 
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren 2019 -2021 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2023 
 
 
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühren  
 
Nachdem die Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 aufgestellt und geprüft sind, ist es 
erforderlich, anhand der feststehenden Ist -Zahlen eine Nachberechnung der 
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über - oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hess. 
Kommunalabgabengeset z (HKAG) zu ermitteln.  
Bei der Bemessung der Kostenüber - und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent 
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der 
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberde ckungen sind 
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem 
Zeitraum ausgeglichen werden.  
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das 
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Üb erschuss erst am Ende dieses Zeitraumes 
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen 
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraumes, hier mit Ende des Jahres 2021.  
 
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz 
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2 
HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten 
Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein ermittelbar und beschreibt die 
Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen.  
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen 
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen 
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und 
Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den Ansätzen, die nicht getrennt 
gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem im für diesen Zeitraum gültigen Gutachten 
festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser vorgenommen.  
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den Ist -
Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.181.952,96 Euro aus. 
Für die Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den 
Ist-Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.162.800,08 Euro aus. 
Die Kostenunterdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen  und 
im Rahmen der Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum berücksichtigt. 
 
Darmstadt, 16.10.2023 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 3

5026 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0348 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
436 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle:  066-140-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5380-21 Sachkonto: verschiedene 
 
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2019 bis 2021 nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten  
 
Vorlage vom: 16.10.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren 
für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse 
werden getrennt festgestellt.  
2. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den 
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.181.952,96 Euro wird in den 
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.  
3. Die Kostenunterdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser f ür den 
Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 in Höhe von 1.162.800,08 Euro wird in den 
Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen.

- 3 - 
 
Anlagen: Nachberechnung der Schmutzwassergebühren 2019 -2021 
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren 2019 -2021 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.11.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2023  
 
 
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühren  
 
Nachdem die Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 aufgestellt und geprüft sind, ist es 
erforderlich, anhand der feststehenden Ist -Zahlen eine Nachberechnung der 
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über - oder Unterdeckungen nach § 10 Abs.  2 Hess. 
Kommunalabgabengesetz (HKAG) zu ermitteln.  
Bei der Bemessung der Kostenüber - und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent 
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der 
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten  zu vergleichen. Kostenüberdeckungen sind 
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem 
Zeitraum ausgeglichen werden.  
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das 
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes 
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen 
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraumes, hier mit Ende des Jahres 2021.  
 
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz 
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2 
HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten 
Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein ermittelbar und beschreibt die 
Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen.  
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen 
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen 
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und 
Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den Ansätzen, die nicht getrennt  
gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem im für diesen Zeitraum gültigen Gutachten 
festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser vorgenommen.  
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den Ist-
Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.181.952,96 Euro aus. 
Für die Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 nach den 
Ist-Ergebnissen eine Unterdeckung in Höhe von 1.162.800,08 Euro aus. 
Die Kostenunterdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2024/2025 vorgetragen und 
im Rahmen der Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum berücksichtigt. 
 
Darmstadt, 16.10.2023 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0348
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.10.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00