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AN/1221/2026

Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße

FDP/KSG Antrag nach § 3 21.07.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.08.2026, TOP 4.2

FDP/KSG Antrag nach § 3

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FDP/KSG Antrag nach § 3

3342 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den Vorsitzenden  
des Hauptausschusses 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
FDP/KSG-Fraktion 
Im Rat der Stadt Köln  
 
Rathaus · 50667 Köln  
Telefon 0221. 221-23830 
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 21.07.2026 
AN/1221/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 10.08.2026 
 
Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 10. August 2026 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert: 
1. Die Arbeiten um die Deutzer Brücke sowie auf der Mindener Straße werden unverzüglich 
auch zu Nachtzeiten durchgeführt, sodass eine Fertigstellung in kürzester Zeit garantiert 
werden kann. 
2. Für alle künftigen Baumaßnahmen bei wichtigen infrastrukturellen Ankerpunkten und ins-
besondere bei Brücken, soll der Einsatz von Nachtarbeit künftig als Standard gelten. 
 
Begründung: 
Die zeitgleichen Gleisarbeiten im Bereich der Deutzer Brücke sowie die Bauarbeiten an der 
Mindener Straße haben bereits erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im rechts-
rheinischen Köln und darüber hinaus.  
Die damit verbundenen Sperrungen und Einschränkungen führen zu umfangreichen Umlei-
tungen, längeren Fahrzeiten und einer zusätzlichen Belastung des öffentlichen Nahverkehrs.  
Die bauliche Planung ist besonders eine Zumutung für jene die aus rechtsrheinischen Teilen 
in die Stadt pendeln, wo in Teilen der Planung ausschließlich Ersatzbusse verkehren sollen.

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www.FDP-Koeln.de 
Linien der KVB, die überwiegend rechtsrheinisch verkehren, sind bereits vollständig ausge-
lastet. Der Stadtbezirk Porz mit seinen über 116.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist vom 
ÖPNV nach Köln beinahe abgeschnitten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sämtli-
che rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit zu nutzen. 
Das Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImSchG NRW) schützt grund-
sätzlich die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeitraum sind Betäti-
gungen untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Das Gesetz sieht jedoch Aus-
nahmemöglichkeiten vor. Diese können insbesondere dann zugelassen werden, wenn die 
Durchführung einer Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt oder überwiegende Interessen 
der Beteiligten dies erfordern. 
Wie effizient die Arbeiten an einer Brücke gelingen können, zeigte sich jüngst beim Neubau 
des Polcevera-Viadukt, der unter tragischen Umständen 2018 eingestürzten Brücke in Ge-
nua. Laut Bürgermeister Marco Bucci wurde jeden Tag 24 Stunden am Neubau gearbeitet 
und so konnte in weniger als 1,5 Jahren die Brücke fertiggestellt werden. 
Angesichts der erheblichen Bedeutung der genannten Baumaßnahmen für die Verkehrsinfra-
struktur der Stadt Köln und der weitreichenden Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, 
Anwohnerinnen und Anwohner sowie den öffentlichen Nahverkehr ist dringend notwendig, 
die Möglichkeit von Nachtarbeit im Sinne einer funktionierenden Infrastruktur zu nutzen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.08.2026 Hauptausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mindener Straße
  • Deutzer Brücke

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Details

Aktenzeichen
AN/1221/2026
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
21.07.2026
Erstellt
16.07.2026 10:34