AN/1221/2026
Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße
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FDP/KSG Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 21.07.2026 AN/1221/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 10.08.2026 Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 10. August 2026 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert: 1. Die Arbeiten um die Deutzer Brücke sowie auf der Mindener Straße werden unverzüglich auch zu Nachtzeiten durchgeführt, sodass eine Fertigstellung in kürzester Zeit garantiert werden kann. 2. Für alle künftigen Baumaßnahmen bei wichtigen infrastrukturellen Ankerpunkten und ins- besondere bei Brücken, soll der Einsatz von Nachtarbeit künftig als Standard gelten. Begründung: Die zeitgleichen Gleisarbeiten im Bereich der Deutzer Brücke sowie die Bauarbeiten an der Mindener Straße haben bereits erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im rechts- rheinischen Köln und darüber hinaus. Die damit verbundenen Sperrungen und Einschränkungen führen zu umfangreichen Umlei- tungen, längeren Fahrzeiten und einer zusätzlichen Belastung des öffentlichen Nahverkehrs. Die bauliche Planung ist besonders eine Zumutung für jene die aus rechtsrheinischen Teilen in die Stadt pendeln, wo in Teilen der Planung ausschließlich Ersatzbusse verkehren sollen. - 2 - www.FDP-Koeln.de Linien der KVB, die überwiegend rechtsrheinisch verkehren, sind bereits vollständig ausge- lastet. Der Stadtbezirk Porz mit seinen über 116.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist vom ÖPNV nach Köln beinahe abgeschnitten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sämtli- che rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit zu nutzen. Das Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImSchG NRW) schützt grund- sätzlich die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeitraum sind Betäti- gungen untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Das Gesetz sieht jedoch Aus- nahmemöglichkeiten vor. Diese können insbesondere dann zugelassen werden, wenn die Durchführung einer Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt oder überwiegende Interessen der Beteiligten dies erfordern. Wie effizient die Arbeiten an einer Brücke gelingen können, zeigte sich jüngst beim Neubau des Polcevera-Viadukt, der unter tragischen Umständen 2018 eingestürzten Brücke in Ge- nua. Laut Bürgermeister Marco Bucci wurde jeden Tag 24 Stunden am Neubau gearbeitet und so konnte in weniger als 1,5 Jahren die Brücke fertiggestellt werden. Angesichts der erheblichen Bedeutung der genannten Baumaßnahmen für die Verkehrsinfra- struktur der Stadt Köln und der weitreichenden Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Anwohnerinnen und Anwohner sowie den öffentlichen Nahverkehr ist dringend notwendig, die Möglichkeit von Nachtarbeit im Sinne einer funktionierenden Infrastruktur zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Mindener Straße
- Deutzer Brücke
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1221/2026
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 21.07.2026
- Erstellt
- 16.07.2026 10:34