V/0112/2024
Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)
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Berichtsvorlage
18824 Zeichen
V/0112/2024
V/0112/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Beratungsfolge
13.03.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Bericht
16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes
Rahmenbedingungen
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Mithilfe eines Miet- oder Lastenzuschusses werden Bürger*innen unterstützt, ihre Wohnkosten zu tra-
gen. Es wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern geleistet. Am 25.11.2022 hat der Bundesrat
dem Gesetz zur Novellierung des Wohngeldgesetzes zugestimmt. Das Wohngeld-Plus-Gesetz trat zum
01.01.2023 in Kraft.
Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden so deutlich stärker unterstützt. Der Kreis der Berechtig-
ten sollte sich laut Prognose der Bundesregierung durch die Reform verdreifachen und der durch-
schnittlich ausgezahlte monatliche Wohngeldbetrag von 180 Euro/Monat auf rund 370 Euro/Monat er-
höhen.
Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkosten bes-
ser abzufedern, enthält die Reform drei wesentliche Komponenten:
Einführung einer Heizkostenkomponente
Einführung einer Klimakomponente
Anpassung der Wohngeldformel
Zusätzlich wurde der Heizkostenzuschuss II für die Bürger*innen verabschiedet, die im Zeitraum
09/2022 bis 12/2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben.
Amt für Wohnungsw esen und
Quartiersentw icklung
28.02.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Leskow
Telefon: 492-6430
Leskow R@stadt-
muenster.de
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Die Auszahlung dieses pauschalierten Heizkostenzuschusses erfolgte termingerecht im Januar 2023
und stellte eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Haushalte im Winter 2022/2023 dar. 415
Euro/Monat erhielt ein Single, ein Zwei-Personen-Haushalt bekam 540 Euro/Monat und jede weitere
Person wurde zusätzlich mit 100 Euro/Monat bezuschusst.
Die Wohngeldleistungen werden zudem dynamisiert und alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommens-
entwicklung angepasst werden. Die nächste Fortschreibung ist zum 1. Januar 2025 vorgesehen.
Personelle Herausforderungen
Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang September 2022
erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet, um die
Voraussetzungen zur Bereitstellung der dringend benötigten zusätzlichen Stellen - und Personalres-
sourcen in der Wohngeldfachstelle des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zu schaf-
fen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünftigen Verdreifachung der Anzahl
der wohngeldberechtigten Haushalte wurde ein Mehrbedarf von rd. 33 Stellen ermittelt. Tatsächlich hat
die Verwaltung als Einstieg einen pauschalen geringeren Stellenbedarf festgelegt, der je nach Anstieg
der Fallzahlen sukzessive erhöht werden sollte. Auch waren begrenzte Kapazitäten des Stammperso-
nals für die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden bei gleichzeitiger Bearbeitung der Fälle aus den bishe-
rigen eigenen Raten zu berücksichtigen.
Insgesamt wurden – zunächst befristet bis zum 31.03.2024 – 13 Stellen für das Amt für Wohnungswe-
sen und Quartiersentwicklung im Rahmen der Wohngeldnovelle 2023 und der Energie- /Ukrainekrise
überplanmäßig eingerichtet:
10 VZÄ-Stellen für die Sachbearbeitung Wohngeld m. D.
2 VZÄ-Stellen für die Sachbearbeitung Widerspruchverfahren g. D.
1 VZÄ- Stelle für die Sachbearbeitung Wohnraumversorgung m. D.
Die Befristung der überplanmäßig eingerichteten 13 Stellen ist aktuell bis zum 31.03.2025 verlängert
worden.
Die neuen Stellen wurden sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Die Resonanz hierauf war
gut, allerdings erfüllten viele der Bewerber*innen nicht die zwingend erforderlichen (tarifrechtlichen)
Zulassungsvoraussetzungen. Die grundsätzliche Eignung der Bewerber*innen musste in jedem Einzel-
fall geprüft werden.
Das zusätzliche Personal konnte überwiegend aus dem Pool des ehemaligen Coronateams gewonnen
werden. Aber auch externe Ausschreibungen waren hier erfolgreich und ein Auszubildender aus einem
Jahrgang des mittleren Dienstes ist der Wohngeldstelle dauerhaft zugewiesen worden.
Zu berücksichtigen war, dass das neu eingestellte Personal überwiegend fachfremd war bzw. ist. Etwa
die Hälfte der neuen Mitarbeitenden verfügt über keine Verwaltungserfahrung, so dass eine besonders
intensive Einarbeitung nötig ist, die aufgrund der Komplexität der anzuwendenden Rechtsmaterie im
Wohngeldrecht erfahrungsgemäß rund ein Jahr dauert. Ebenso wurden Qualifizierungslehrgänge je
nach Bedarf bzw. Notwendigkeit angeboten, die überwiegend Voraussetzung für eine dauerhafte Be-
schäftigung sind.
In 2023 haben 10 Mitarbeitende die Fachstelle Wohngeld aus individuellen Gründen leider wieder ver-
lassen:
5 Neuzugänge aus dem Coronateam
3 Auszubildende nach Abschluss der Prüfung m. D.
2 langjährige Mitarbeitende (amtsinterner Wechsel und Wechsel zur Bezirksregierung Münster)
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Von diesen frei gewordenen Stellen konnten 3 Stellen in der Wohngeldsachbearbeitung noch nicht
wiederbesetzt werden.
Organisatorische Maßnahmen
Möglichkeiten der Kompensation und Aufgabenverlagerung
Um für die Mitarbeitenden die Bearbeitung neuer Anträge und laufender Fälle möglichst effizient zu
gestalten, mussten sie primär von den allgemeinen telefonischen Auskünften entlastet werden. Die
städtische Telefonzentrale übernimmt einen überwiegenden Teil der telefonischen Anfragen zum
Wohngeld. Etwa 10 – 12 % aller eingehenden Anfragen in der städtischen Telefonzentrale beziehen
sich auf Themen rund um die Wohngeldgewährung. Dies entspricht 1.500 – 1.900 Anrufe im Monat.
Zwei überplanmäßige Stellen der städtischen Telefonzentrale, die bereits im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie eingerichtet wurden, stehen nun weiterhin bis zum 30.06.2024 zur Verfügung und
entlasten wesentlich die beiden Wohngeldfachstellen.
Für individuelle Auskünfte bei konkreten Fallkonstellationen und in der eigenen Wohngeldangelegen-
heit bieten die Mitarbeitenden der Wohngeldfachstelle Telefonsprechstunden von Montag bis Donners-
tag, jeweils 10 Uhr – 12 Uhr, an.
In der Zeit vom 09.02.2022 (Auftaktgespräch) bis zum 02.06.2023 (produktiver Pilotbetrieb) wurde die
Einführung der E-Wohngeldakte geplant, vorbereitet und umgesetzt. Am 2. Juni 2023 konnte der Pro-
duktivstart erreicht werden und dies neben der Umsetzung der Wohngeldnovelle. Insb esondere die
Mitarbeiter*innen mit einem Homeoffice-Arbeitsplatz profitieren von der (fast) papierfreien Sachbear-
beitung.
Somit wurde der Einsatz von weiteren Homeoffice - Arbeitsplätzen mit dem Ziel, die Arbeit im Desk
Sharing zu ermöglichen und hierdurch benötigte zusätzliche Raumressourcen zu generieren, umge-
setzt. Aktuell haben 13 Mitarbeiter*innen in Voll- und Teilzeit einen Anspruch auf einen Homeoffice-
Arbeitsplatz umgesetzt, weitere 3 Mitarbeiter*innen haben einen entsprechenden Antrag gestellt, über
den noch nicht entschieden wurde.
Neuorganisation der Fachstelle 64.21 Wohngeld
Die Leitungsspanne ist für die Fachstellenleitung nach der Personalaufstockung mit insgesamt 30 Mit-
arbeiter*innen zu umfangreich geworden. Die intensive Prüfung der Einzelvorgänge, die Arbeitseintei-
lung, dringende Archiv- und organisatorische Aufgaben, Controlling, Einarbeitung, Personalgespräche,
allgemeine Führungsaufgaben, die Umsetzung der Wohngeldnovelle und auch die zeitgleiche Einfüh-
rung der E -Wohngeldakte führten in der Summe zu einer dauerhaften Überforderungssituation der
Fachstellenleitung und konnten nicht mehr in einem vertretbaren Rahmen wahrgenommen und verant-
wortet werden.
Im Juli 2023 wurde entschieden, eine zweite Fachstelle einzurichten, zunächst ebenfalls befristet bis
zum 31.03.2025. Die Ausschreibung der Fachstellenleitung für die neu eingerichtete Fachstelle 64.23
war im Dezember 2023 erfolgreich und konnte mit einer Bewerberin besetzt werden, vorerst nur mit
einer zeitlich befristeten Option bis zum 31.03.2025.
Die weiteren personellen Bedarfe in den Bereichen Wohngeldsachbearbeitung, Sachbearbeitung
Wohngeldwiderspruchverfahren, stellvertretende Fachstellenleitung, Controlling und IT-Unterstützung
werden im ersten Quartal 2024 im Rahmen der Personalbemessung durch das Personal- und Organi-
sationsamt ermittelt und sollen zügig umgesetzt werden.
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Aktuelle Personal- und Stellensituation in den Wohngeldfachstellen 64.22 und 64.23
Zum Stichtag 01.02.2024 ist in den beiden Wohngeldfachstellen folgende Personal- und Stellensitua-
tion zu verzeichnen:
Funktion Stellenzahl davon besetzt davon überplan-
mäßig
Fachstellenleitungen g. D. 2 2 1
Erste Sachbearbeitung und Wi-
derspruchsachbearbeitung
3,5 2,25 2
Sachbearbeitung 21,83 19,45 9,5
Gesamt: 27,33 23,7 12,5
Aktuell sind 28 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit in beiden Fachstellen Wohngeld beschäftigt.
Durch stetige Gesetzesänderungen hat die Wohngeldsachbearbeitung deutlich an Komplexität gewon-
nen. In diesem Zusammenhang ist bereits eine VZÄ zum 01.10.2019 eingerichtet worden. Diese Stelle
ist ebenfalls zu verstetigen.
Zurzeit absolvieren 3 Mitarbeiter*innen den Verwaltungslehrgang 1 sowie 4 weitere Mitarbeiter*innen
den Verwaltungslehrgang 2, so dass hier jeweils nur 0,75 Stellenanteile bis zum Ende der fachlichen
Ausbildung zu berechnen sind.
Die Verwaltung bemüht sich weiterhin intensiv darum, alle noch erforderlichen Stellenvakanzen so zü-
gig wie möglich zu besetzen, um die hohe Belastung aller Mitarbeitenden der Wohngeldstelle auf ein
vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Bearbeitung aller Wohngeldangelegenhei-
ten für die Bürger*innen sicher zu stellen. Hierzu gehört, dass die Bedarfe ermittelt und die notwendigen
Stellen dauerhaft eingerichtet und abgesichert werden.
Bereits für 2024 und 2025 stehen 7 Mitarbeiter*innen fest, die aufgrund von Schwangerschaft, Eltern-
zeit, interner Versetzung und Qualifizierungsmaßnahmen zum g. D. die Wohngeldfachstellen wieder
verlassen werden.
Zahlen, Daten und Fakten
Bereits vor dem Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 erhöhten sich die Fallzah-
len seit 2020 in Folge der Einführung des Wohngeldstärkungsgesetzes und einer CO2-Komponente.
Zeitgleich bewirkten das Grundrentengesetz, die Fortschreibung des Wohngeldes gemäß § 43 WoGG,
der Kinderfreizeitbonus, ausgezahlte Heizkostenzuschüsse, das Steuerentlastungsgesetz und auch die
Corona-Pandemie mit dem Ein-/ oder sogar Wegbrechen der Einkünfte von Beschäftigten z. B. durch
Kurzarbeit oder in der Gastronomie steigende Fallzahlen.
Seit dem 01.07.2023 sind weitere Haushalte mit einem möglichen Wohngeldanspruch aus den Leis-
tungsbereichen des Sozialamtes (SGB XII) und des Jobcenters (SGB II) hinzugekommen, da die ge-
setzliche Vorgabe, die vorrangige Leistung Wohngeld in Anspruch zu nehmen, wieder in Kraft getreten
ist. Der Gesetzgeber hatte diese Verpflichtung für den Zeitraum von Januar bis Juni 2023 ausgesetzt,
um die Wohngeldstellen bundesweit zu entlasten. Mit dem Auslaufen dieses Moratoriums wurden wei-
tere Haushalte aus dem SGB XII und SGB II an die Wohngeldfachstelle übermittelt.
Die Analyse der Fallzahlen nach einem Jahr der Wohngeldnovelle zeigt, dass sich die Zahl der wohn-
geldbeziehenden Haushalte sowie die Wohngeldberechnungen zum Vergleichsjahr vor der Corona-
Pandemie in etwa verdoppelt haben, dies entspricht aktuell dem bundesweiten Trend anderer Städte
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und Gemeinden (Sitzung des „Arbeitskreises Wohngeld“ des Deutschen Städtetages am 01.02.2024
in Köln).
Den folgenden Diagrammen ist das deutlich erhöhte Arbeitsaufkommen der Fachstelle Wohngeld im
Vergleich zum Referenzjahr 2019 (Vergleichsjahr vor der Corona-Pandemie) zu entnehmen. Insbeson-
dere die Anzahl der Wohngeldberechnungen und Zahlvorgänge sowie die Höhe des ausgezahlten
Wohngeldes verdeutlichen diese Entwicklung. In den drei folgenden Diagrammen wird jeweils die Jah-
resauswertung der Jahre 2019 – 2023 dargestellt.
Gegenüber 2019 stiegen die Wohngeldberechnungen um 90,1 %. Insgesamt 14.087 Berechnungen
wurden von den Sachbearbeitern*innen in 2023 durchgeführt. Diese Berechnungen sind im Laufe eines
Jahres mehrfach in der Sachbearbeitung nötig, immer dann wenn sich Änderungen ergeben, z. B. in
der Einkommenssituation, bei der Miethöhe, aufgrund von Umzügen oder bei der Anzahl der Haus-
haltsmitglieder. Für diese Anträge ist der entscheidungsrelevante Sachverhalt zu ermitteln und zu be-
scheiden.
7.412
10.889
9.804
11.858
14.087
2019 2020 2021 2022 2023
Wohngeldberechnungen 2019 - 2023
30.739
36.594 38.116
43.694
61.017
2019 2020 2021 2022 2023
Zahlvorgänge 2019 - 2023
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Zahlvorgänge sind sämtliche Eingaben im Fachverfahren, durch die eine Wohngeldzahlung an Antrag-
steller*innen ausgelöst wird. Im Vergleich zu 2019 sind auch hier Steigerungsraten von 98,5 % zu er-
kennen.
Und auch die jährlichen Wohngeldauszahlungen ergeben in der Gesamtsumme ein eindeutiges Bild
für Münster. Die Wohngeldreform bzw. das Wohngeld-Plus-Gesetz in 2023 sorgte für eine deutliche
Steigerung im Vergleich zu a llen Vorjahresergebnissen. Die Auszahlungen in 2023 haben sich hier
vervierfacht (+ 303,2 %).
Die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte und die Höhe des ausgezahlten Wohngeldes werden
weiterhin steigen. Eine Auswertung aus dem Fachverfahren zeigt, dass für den Bewilligungszeitraum
seit dem 01.01.2023 insgesamt noch 2.493 Vorgänge offen sind (Stand 06.02.2024). Diese offenen
Vorgänge (z. B. Erstanträge, Weiterleistungsanträge, Erhöhungsanträge, Minderungsprüfungen, Da-
tenabgleiche, Widersprüche, Bußgelder, Klagen usw.), müssen von der jeweiligen Sachbearbeitung
noch endgültig entschieden werden.
Auch wird der Piek der Wohngeldantragstellungen nach überwiegender Einschätzung der Experten aus
dem Bereich des Wohngeldrechts erst Mitte 2024 erreicht werden, weil Personen bzw. Haushalte, die
bisher noch keine Wohngeldleistungen erhielten, erstmalig Wohngeld beantragen werden.
Da gute neue Kräfte nach ca. sechs Monaten Einarbeitung in der Lage sind, Erstanträge aufzunehmen
und eine selbstständige Wohngeldsachbearbeitung in der Regel erst nach zwölf Monaten möglich ist,
ist eine vorausschauende Personalplanung dringend erforderlich. Insbesondere auch, da mehrere ver-
diente Kräfte absehbar die Wohngeldfachstelle verlassen werden (s. „Aktuelle Personal- und Stellensi-
tuation in den Wohngeldfachstellen 64.22 und 64.23“).
6.300.000
9.100.000 9.500.000
12.200.000
25.400.000
2019 2020 2021 2022 2023
Wohngeldauszahlungen in € 2019 - 2023
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Fazit
Seit Herbst 2022 bis heute ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden in den Fachstellen Wohngeld
zur Vorbereitung und Umsetzung der Wohngeldreform 2023 mit der dargestellten Fallzahlsteigerung
enorm hoch. Hinzu kam die Einführung der e-Wohngeldakte. Trotz dieser enormen Belastung sind die
Mitarbeiter*innen weiterhin sehr bemüht, neben der Einarbeitung der neuen Kräfte die Wohngeldsach-
bearbeitung vollständig und zeitnah umzusetzen.
Die Bearbeitung entscheidungsreifer Anträge nimmt noch durchschnittlich etwa 10 Wochen in An-
spruch. Hierzu zählen nicht Verzögerungen, z. B. weil ein Antrag unvollständig eingereicht wurde und
weitere Unterlagen nachgefordert werden müssen. Diese Durchlaufzeit von 10 Wochen kann derzeit
nur eingehalten werden aufgrund einer zeitlich befristeten Standardabsenkung, legitimiert durch das
Festlegen eines vereinfachten Verfahren seitens des Bundes vom 20.12.2022.
Alle Fälle, bei denen offene Fragen geklärt werden konnten und die gesetzlichen Voraussetzungen zur
Entscheidung gegeben waren, wurden bewilligt. Wie oben beschrieben sind jedoch noch 2.493 Vor-
gänge offen, die sukzessive abgearbeitet werden.
Aktuell zeigt die schrittweise Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden und das große Engagement des
Stammpersonals der Wohngeldstelle erste positive Wirkungen.
Unbedingte Voraussetzung ist jedoch die dauerhafte Absicherung der zusätzlichen überplanmäßigen
Stellen, um das neue Personal zumindest mittelfristig an die Wohngeldfachstellen zu binden und die
gesetzlich normierten Ansprüche der einkommensschwä cheren Haushalte auf Miet- und Lastenzu-
schüssen abzusichern.
Aktuell ermittelt das Personal- und Organisationsamt die personellen Bedarfe und untersucht die orga-
nisatorischen Strukturen der beiden Wohngeldfachstellen mit Blick auf Wohngeldsachbearbeitung,
Sachbearbeitung Wohngeldwiderspruchverfahren, stellvertretende Fachstellenleitungen, Controlling
und IT-Unterstützung.
Ausblick
Nicht alle eingerichteten Stellen konnten bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgreich besetzt werden, der
Fachkräftemangel wirkt sich auch in diesem Bereich aus. Die Verwaltung ist jedoch weiterhin darum
bemüht, zusätzliches qualifiziertes Personal zu gewinnen, welches über eine entsprechende Vor- bzw.
Ausbildung verfügt oder aber sich für diese Verwaltungstätigkeit unmittelbar ausbilden lässt.
Mit einem Rückgang der Fallzahlen ist nicht zu rechnen, denn aufgrund der mit der Wohngeldreform
2023 einhergehenden und auch wohnungspolitisch intendierten deutlichen Leistungsverbesserung und
Ausweitung des Empfängerkreises sowie der im Wohngeldrecht verankerten zweijährigen Dynamisie-
rung wird ein zusätzlicher Personalbedarf auf Dauer bestehen bleiben.
Hinzu kommt die Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025, sie wird zu einer weiteren Fall-
zahlsteigerung führen. Fälle aus dem Bereich des Bürgergeldes (SGB II) werden in die Zuständigkeit
des Wohngeldes wechseln.
Auch geht das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung davon aus, dass weitere Haushalte,
die bisher noch keine Wohngeldleistungen erhalten haben, aber grundsätzlich anspruchsberechtigt wä-
ren, durch eine verbesserte Informationslage und eine weitere Diskussion in der Öffentlichkeit entspre-
chende Anträge stellen werden.
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Nach Abschluss der organisatorischen Untersuchung, voraussichtlich im Herbst 2024, wird die Verwal-
tung eine Beschlussvorlage mit den erarbeiteten Ergebnissen vorlegen. Aus der Untersuchung gege-
benenfalls hervorgehende Personalbedarfe sollen darin dargestellt und begründet, sowie für den Stel-
lenplan 2025 vorgesehen werden.
i. V.
Gez.
Arno Minas
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0112/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 13.02.2024 12:10