V/0008/2025
Aufhebung von Beschlüssen zur Aufstellung von Bauleitplänen. Einstellung der Bauleitplanverfahren.
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V-0008-2025-Anlage-4-BV-West
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Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0008/2025 ' fg 2, 4 ,=-Jj \g,14,7"±-""",'.,«: - .. •"-- - - --7 = "- A-7--Lt--"-ggg—Nr.r, '" Ag':>' k ``,-,ALLY - 1 irg-g •-• re AA,' rA KI= i"'"' 'L c k • rr - Roxel -------- \ Hbeeker. • " ', e - 70 ,,,t"\"' t gegAro ' • r t I- Hengell" ach AMnrote, r, \ Welsing.. • \ nit • •-•?;"' rg- Gievenbeck \\ 11 IL \ \ 70 • --g2Z----- --g-_-_-...-- — 65 'man,Ag A 1 e rirr„,,t' o X se I MO, Ho • - " A- k n.t r Ce" are Jetee:1W- '‘A".•• ••11 gr • • \te`• An'it `\V I ergu 4 O." 2n. \\ 11. LZ„ BPL 601 1221 Sentrup 1'04 7L " 66unTI 41 N lt,' • uL T- 7 I] BPL 318, 1. Änd. CKI0 g I n\ A. ' , A- A. n \ , ' ,, Holerooks•ch ,.\\-I , I 1,, \L ""gg /\.!__'-----AA ', V A , ,i))-', n_g-=-""f k ,n ,--- \A n t ,A\\ A , ,...., Bill t' • • 11 --- t n, - 1. A Einzustellende Bauleitplanverfahren Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-West
V-0008-2025-Anlage-7-Antrag-A-R-0006-2025
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Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP – Weseler Str. 19-21 – 48151 Münster 0251/13651766 – buero@fraktion-ms.de – Fraktionssprecher: Michael Krapp Seite 1/3 Münster, 18.02.2025 Antrag nach §3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rats Planungsprozesse entrümpeln Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Beschlüsse zur Aufstellung der folgenden Bebauungspläne – bei allen ist der letzte Verfahrensstand zehn Jahre oder älter – werden aufgehoben: 369 - Albersloher Weg / Hansaring / Hafenstraße 398 – Pottkamp (Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Vesaliusweg) 411 – Teilabschnitt II - Coerde - Nördlich des Holtmannsweges (ehemalige Winterbourne-Kaserne) Teilbereich II – Holtmannsweg NN 51 - Güterbahnhof (Lippstädter Straße / Industrieweg / Umgehungsstraße / Alfred-Krupp-Weg / Friedrich-Ebert-Straße) NN 52 - Clevornstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Herdingstraße 333 - Altstadt - Promenade und Aa-Uferpromenade 432 - Sprakel - Östlich der Sprakeler Straße / Südlich der Straße Haselstiege NN 57 - Salzmannstraße / Wienburgstraße NN 62 - Kleine Wienburgstraße NN 63 - Roxel - Roxeler Straße / Große Helkamp / Kapellenstraße 449 - Grevener Straße / Nördlich Dorpatweg Antrag an den Rat Nr. A-R/0006/2025 Anlage 7 zur Vorlage an den Rat Nr. V/0008/2025 Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP – Weseler Str. 19-21 – 48151 Münster 0251/13651766 – buero@fraktion-ms.de – Fraktionssprecher: Michael Krapp Seite 2/3 429 – Teilabschnitt II - Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Aa - Teilbereich II - Südwestlich Mühlenstraße 472 - Metzer Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B51 / Habichtshöhe 482 - Wolbecker Straße / Dortmund-Ems-Kanal / Bennostraße / Liboristraße 511 - Klosterstraße / Winkelstraße / Mauritzstraße / Promenade / Windthorststraße 525 - Schifffahrter Damm / Lahnstraße / Bahnlinie Münster - Rheda-Wiedenbrück 526 - Albersloher Weg - Von Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße 513 - Handorf - Haus Eggert / Zur Haskenau 537 - Bonhoefferstraße / Kappenberger Damm / Franz -Hitze-Straße / Weseler Straße / Buckstraße / Mierendorffstraße 548 - Von-Esmarch-Straße / Muckermannweg 554 - Gremmendorf - Josef-Suwelack-Weg / Paul-Engelhard-Weg / Gustav-Tweer- Weg / Lilienthalweg 547 - Hoher Heckenweg / Markweg / Sibeliusstraße / Hacklenburg 545 - Hammer Straße / Wörthstraße / Straßburger Weg (ehemaliger Schützenhofbunker) 570 - Andreas-Hofer-Straße / Manfred -von-Richthofen-Straße (bisherige Oberfinanzdirektion) 2. Die folgenden Beschlüsse zur Änderung bestehender Bebauungspläne werden aufgehoben: 356 – 1. Änderung - Hauptbahnhof (Wolbecker Straße / Von -Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Hansaring) Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP – Weseler Str. 19-21 – 48151 Münster 0251/13651766 – buero@fraktion-ms.de – Fraktionssprecher: Michael Krapp Seite 3/3 356 – 2. Änderung - Hauptbahnhof (Wolbecker Straße / Von -Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Hansaring) 396 – 3. Änderung - Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 318 – 1. Änderung - Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße 3. Sofern bei einem Bebauungsplan oder der Änderung eines Bebauungsplanes, deren Aufstellung der Rat beschlossen hat, über vier Jahre kein weiterer Verfahrensschritt erfolgt ist, legt die Verwaltung dem Rat diesen zur Bestätigung, Aufhebung oder Änderung des ursprünglichen Beschlusses vor. Der für Planung zuständige Ausschuss des Rates wird beratend mitbefasst. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. RH Michael Krapp RH Lars Nowak RH Dr. Georgios Tsakalidis Fraktionssprecher
Beschlussvorlage
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V/0008/2025 V/0008/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufhebung von Beschlüssen zur Aufstellung von Bauleitplänen. Einstellung der Bauleitplanverfahren. Beratungsfolge 08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die folgenden Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Mitte werden einge- stellt: 1.1 Bebauungsplan Nr. 333: Altstadt - Promenade und Aa-Uferpromenade. 1.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 356: Hauptbahnhof (Wolbecker Straße / Von- Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Han- saring). 1.3 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 356: Hauptbahnhof (Wolbecker Straße / Von- Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Han- saring). 1.4 Bebauungsplan Nr. 369: Albersloher Weg / Hansaring / Hafenstraße. 1.5 Bebauungsplan Nr. 398: Pottkamp (Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Vesaliusweg). 1.6 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg Stadtplanungsamt 28.03.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0008/2025 1.7 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg 1.8 Bebauungsplan Nr. 429: Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Aa - Teilbereich II - Südwestlich Mühlenstraße. 1.9 Bebauungsplan Nr. 449: Grevener Straße / Nördlich Dorpatweg. 1.10 Bebauungsplan Nr. 472: Metzer Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B51 / Ha- bichtshöhe. 1.11 Bebauungsplan Nr. 482: Wolbecker Straße / Dortmund-Ems-Kanal / Bennostraße / Libo- ristraße. 1.12 Bebauungsplan Nr. 511: Klosterstraße / Winkelstraße / Mauritzstraße / Promenade / Windthorststraße. 1.13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 525: Schifffahrter Damm / Lahnstraße / Bahnlinie Münster - Rheda-Wiedenbrück. 1.14 Bebauungsplan Nr. 537: Bonhoefferstraße / Kappenberger Damm / Franz-Hitze-Straße / Weseler Straße / Buckstraße / Mierendorffstraße. 1.15 Bebauungsplan Nr. 545: Hammer Straße / Wörthstraße / Straßburger Weg (ehemaliger Schützenhofbunker). 1.16 Bebauungsplan Nr. 547: Hoher Heckenweg / Markweg / Sibeliusstraße / Hacklenburg. 1.17 Bebauungsplan Nr. 570: Andreas-Hofer-Straße / Manfred-von-Richthofen-Straße (bisheri- ge Oberfinanzdirektion). 1.18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 574: Zwischen Umgehungsstraße (B 51), Ham- mer Straße und Erna-de-Vries-Realschule. 1.19 Bebauungsplan Nr. 598: Warendorfer Straße / Hohenzollernring / Rudolfstraße. 1.20 Bebauungsplan Nr. NN 51: Güterbahnhof (Lippstädter Straße / Industrieweg / Umge- hungsstraße / Alfred-Krupp-Weg / Friedrich-Ebert-Straße). 1.21 Bebauungsplan Nr. NN 52: Clevornstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Herdingstraße. 1.22 Bebauungsplan Nr. NN 57: Salzmannstraße / Wienburgstraße. 1.23 Bebauungsplan Nr. NN 62: Kleine Wienburgstraße. 2. Die folgenden Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Ost werden einge- stellt: 2.1 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg im Be- reich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg. 2.2 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadt- bezirk Münster-Ost im Stadtteil Handorf im Bereich Haus Eggert / Zur Haskenau 2.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 513: Handorf - Haus Eggert / Zur Haskenau 3. Das folgende Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Hiltrup wird eingestellt: 3.1 Bebauungsplan Nr. 599: Trauttmansdorffstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungs- bahn. 4. Die folgenden Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-West werden einge- stellt: 4.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 318: Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD- Straße. 4.2 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbänger- weg / Egelshove. - 3 - V/0008/2025 4.3 Bebauungsplan Nr. 601: Gievenbeck - Appelbreistiege / Von-Esmarch-Straße. 4.4 Bebauungsplan Nr. 617: Roxel - Westlich Autobahn A1 / Südlich Roxeler Straße. 4.5 Bebauungsplan Nr. NN 63: Roxel - Roxeler Straße / Große Helkamp / Kapellenstraße. 5. Die folgenden Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Nord werden einge- stellt: 5.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II: Coerde - Kiesekampweg. 5.2 Bebauungsplans Nr. 411 Teilabschnitt II: Coerde - Nördlich des Holtmannsweges (ehe- malige Winterbourne-Kaserne) Teilbereich II - Holtmannsweg. 5.3 Bebauungsplan Nr. 432: Sprakel - Östlich der Sprakeler Straße / Südlich der Straße Ha- selstiege. 5.4 Bebauungsplan Nr. 587: Kinderhaus - Südlich Im Moorhock / Westlich Rektoratsweg. 6. Die folgenden Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Südost werden einge- stellt: 6.1 Bebauungsplan Nr. 554: Gremmendorf - Josef-Suwelack-Weg / Paul-Engelhard-Weg / Gustav-Tweer-Weg / Lilienthalweg. 6.2 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster- Südost, Stadtteil Wolbeck im Bereich Freckenhorster Str./ Kreuzbach 6.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 563: Wolbeck – Freckenhorster Str./ Kreuzbach 6.4 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster- Südost im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Angelsachsenweg/Frankenweg 6.5 Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg. 7. Die folgenden Bauleitplanverfahren im Bereich der Stadtbezirke Münster-Hiltrup und Münster- Südost werden eingestellt: 7.1 Bebauungsplan Nr. 526: Albersloher Weg - Von Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße. 7.2 Bebauungsplan Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost - Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach - Teilbereich II. 8. Mit den Beschlusspunkten unter 1. bis 7. ist der folgende Antrag erledigt: Antrag an den Rat Nr. A -R/0006/2025 "Planungsprozesse entrümpeln", eingebracht durch die Internationale Fraktion / Die Partei / ÖDP. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Einstellung der oben beschriebenen Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten und kein weiterer Personalaufwand. Begründung: Die Verfahren zu den vorgenannten Bauleitplänen sollen eingestellt werden. Mehrere Bebauungs- planverfahren wurden aufgrund von Bauvoranfragen eingeleitet, um aus städtebaulicher Sicht mögli- che Fehlentwicklungen zu verhindern und somit Gestaltungsoptionen zu erlangen. Teilweise wurden die Anträge zurückgezogen, die Verfahren nicht weiterverfolgt oder die rechtlichen Rahmenbedingun- gen oder Planungsziele haben sich verändert. Bei zeitlich weit zurückliegenden Aufstellungsbe- - 4 - V/0008/2025 schlüssen, von beispielsweise über 10 Jahren, besteht zudem die Unsicherheit, ob die Möglichkeit auf Zugreifen von Sicherungsmaßnahmen auf den damaligen Beschlüssen rechtlich gewährleistet ist. Für einige Bereiche besteht dagegen weiterhin ein Planungserfordernis. In diesen Fällen werden zu gegebener Zeit neue Bauleitpläne mit angepassten Geltungsbereichen auf aktue ller gesetzlicher Grundlage aufgestellt. Zu 1. Bauleitpläne im Stadtbezirk Münster-Mitte (Anlage 1) 1.1 Der Bebauungsplan Nr. 333 wurde am 26.08.1998 vom Rat der Stadt Münster aufgestellt. Be- reits am 27.05.1987 wurde ein erster Aufstellungsbeschluss gefasst. Das planungsrechtliche Ziel war einerseits, unerwünschte bauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft der Promenade zu verhindern sowie die Erhaltung und Arrondierung der vorhandenen Grün- und Gartenflächen im Bereich der Promenade und der Aa -Uferpromenade. Innerhalb des Verfahrens wurden zu- dem eine Reihe alter Fluchtlinienpläne aufgehoben (V/0761/2001). Der Entwurf des Bebau- ungsplans hat vom 14.09. bis einschließlich 14.10.1998 öffentlich ausgelegen. Über diesen Ver- fahrensstand ist der Plan nicht hinausgegangen. Nachfolgende Diskussionen zur Bebauung des damaligen Hindenburgplatzes (Musikhalle) sowie im Bereich des Aegidiitores ließen das Ver- fahren ruhen. Für Teilbereich e wurden zwischenzeitlich neue Bauleitpläne aufgestellt, die teil- weise auch abgeschlossen wurden. Zudem gibt es mit der Altstadtsatzung aus dem Jahr 2004 eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit derer der besondere Charakter der Altstadt inklu- sive der Promenadenbereiche bewahrt und gesteuert wird. Sollten darüber hinaus für einzelne Bereiche neue Planungen bzw. Zurückstellungen von nicht gewünschten Entwicklungen erfor- derlich werden, müssten neue Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden. Da aber das bisherige Verfahren in der Gesamtheit nicht weitergeführt wird, kann das Verfahren eingestellt werden. 1.2 und 1.3 Der am 28.12.1990 in Kraft getretene einfache Bebauungsplan Nr. 356 enthält Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Baugebiete, Ausschluss bzw. Einschränkung von Vergnügungs- stätten), Verkehrs- und Grünflächen sowie gestalterische Festsetzungen gemäß des früheren § 81 Landesbauordnung NW. Da die damaligen Planungen für die Neubebauung auf der Ost- seite des Hauptbahnhofes von den Festsetzungen des bestehenden Plans abwichen, wurde die 1. Änderung am 14.10.1992 aufgestellt. Der Entwurf hat vom 02.11. bis 02.12.1992 öffentlich ausgelegen. Ein Satzungsbeschluss wurde nicht getroffen. Die 2. Änderung wurde durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates am 08.10.1997 ge- fasst, um eine geplante Errichtung von Stellplätzen durch die D eutschen Post AG im Bereich Berliner Platz / Bahnhofstraße zu verhindern. Eine Veränderungssperre für den Bereich wurde anschließend aufgestellt. Weitere förmliche Verfahrensschritte wurden bei beiden Änderung nicht getätigt. Zwischenzeit- lich sind im Bereich des Berliner Platzes / Bahnhofstraße die Bebauungspläne Nr. 558 und 597 in Kraft getreten. Der Bereich der Bahnhofsostseite / Bremer Platz wurde ebenfalls außerhalb der Bauleitplanung neu entwickelt. Die Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 356 kön- nen daher eingestellt werden. - 5 - V/0008/2025 1.4 Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 369 wurde vom Rat der Stadt Münster am 06.11.1991 getroffen. Eine öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 25.11. bis 27.12.1991 statt. Der damalige Entwurf sah eine mehrspurige Fahrbahn vor, die zum Abriss mehrerer Gebäude im Bereich Hafenstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Dammstraße sowie am Albersloher Weg geführt hätte. Nach der Offenlegung kam das Verfahren zum Ruhen. Die schon damals beschriebene Notwendigkeit zur Ertüchtigung des Verkehrsknotenpunkts Albers- loher Weg / Hansaring / Hafenstraße hat nichts von seiner Aktualität verloren. Von daher wer- den derzeit neue Planentwürfe erarbeitet. Das zukünftige Planverfahren wird in seiner räumli- chen Dimension einen anderen Zuschnitt aufweisen. Zu gegebener Zeit wird ein neues Verfah- ren aufgestellt. Das damalige Bebauungsplanverfahren kann eingestellt werden. 1.5 Der am 15.09.1994 vom Rat der Stadt Münster aufgestellte Bebauungsplan Nr. 398 sollte im Bereich Pottkamp di e planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Kon- gresshotels in Verbindung mit öffentlichen Stellplätzen schaffen und die Möglichkeit einer an- gemessenen Erweiterung des Universitätsinstitutes nördlich des Vesaliusweges eröffnen. Nach der ersten öffentlichen Auslegung im Herbst 1994 wurde ein geänderter Entwurf ein Jahr später vom 09.10. bis 09.11.1995 ausgelegt. Ein Satzungsbeschluss wurde danach nicht mehr herbei- geführt. Zwischenzeitlich wurde auf einer Teilfläche des damaligen Geltungsbereiches der vor- habenbezogene Bebauungsplan Nr. 512: Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pott- kamp mit dem Projekt „Mehrgenerationen -Wohnen“ im „Domicil Aaseehof“ entwickelt. Dieser Plan trat am 07.09.2007 in Kraft. Das Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 398 wird nicht wei- terverfolgt und kann eingestellt werden. 1.6 und 1.7 Das Verfahren zur 3. Änderung wurde am 12.09.2001 aufgestellt und hat vom 01.10. bis 02.11.2001 öffentlich ausgelegen. Die Planzeichnung des Bebauungsplans in der Fassung der 3. Änderung hatte zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung ei- nes Quartierparkhauses nördlich des Hafenwegs zu schaffen sowie die Änderung der Festset- zung im Bereich südlich des Hafenwegs von einem GE- zu einem MK-Gebiet. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss wurde in den Sitzungen des Rates am 02.03. und 13.11.2002 jeweils abge- setzt. Seitdem ruht das Verfahren Die 4. Änderung wurde vom Rat der Stadt Münster am 13.11.2002 mit dem Ziel einer geordneten Entwicklung im Gebiet des von einer Umnutzung be- troffenen ehemaligen Werksgeländes Ostermann und Scheiwe aufgestellt. Beide Änderungsbe- reiche werden teilweise vom Bebauungsplan Nr. 609 (In Kraft getreten am 08.07.2022) sowie den im Verfahren befindlichen Plänen 541 (Aufstellungsbeschl uss vom 27.06.2012) und Be- bauungsplan Nr. 600 (Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2018) überlagert. Die Änderungsver- fahren zur 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 401 können eingestellt werden. 1.8 Der Bebauungsplan Nr. 429 wurde vom Rat der Stadt Münst er am 14.11.2001 aufgestellt und hat vom 03.12.2001 bis 03.01.2002 öffentlich ausgelegen. Für das damals noch unbebaute städtische Grundstück Am Stadtgraben 47, südwestlich der Mühlenstraße, empfahl der Beirat für Stadtgestaltung wegen der besonderen Lage des Grundstückes ein Optimierungsverfahren. Aus diesem Grund wurde der Bereich (Teilbereich II: südwestlich der Mühlenstraße) zum Sat- zungsbeschluss aus dem Plangebiet getrennt und nur der nördliche Bereich (Teilbereich I: nordöstlich der Mühlenstraße) als Satzung beschlossen. Aktuell wird dieser Bereich am Aegidiitor ohne bestehenden Bebauungsplan neu bebaut. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 429 Teilbereich II kann somit eingestellt werden. - 6 - V/0008/2025 1.9 Der am 20.05.1992 vom Rat beschlossene Aufstellungsbeschlus s für den Bereich „Germania und Umfeld" sah ein ergänzendes Angebot der bereits vorhandenen kommerziellen Freizeitnut- zung in einer neuen baulichen Struktur vor. Mitte der 1990er -Jahre wurden auf Basis von § 34 BauGB im Nordteil des Gebietes private Bauvorh aben genehmigt und verwirklicht. Auf eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Großkinos (CinemaxX) wurde am 24.03.1999 ein erweiter- ter Aufstellungsbeschluss gefasst. Eine Veränderungssperre wurde am 15.12.1999 beschlos- sen und am 31.01.2001 verlängert. Eine weitere Bauvoranfrage für das Gesamtareal wurde am 07.08.2001 eingereicht. Ein Entwurf des Bebauungsplans wurde dann vom 03.12.2001 bis zum 03.01.2002 öffentlich ausgelegt. Eine Fortführung des Verfahrens fand danach nicht statt. In dem Bereich "Germania Campus" und der Sportanlagen am Freibad Coburg hat in den vergan- genen Jahren eine Entwicklung außerhalb der förmlichen Bauleitplanung stattgefunden . D as Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 449 kann eingestellt werden. 1.10 Der Beschluss zur Aufstellung des Beb auungsplans Nr. 472 wurde am 12.11.2003 vor dem Hintergrund getroffen, dass für diesen Bereich Bauanträge vorlagen, die eine Bebauung für be- stehende Freiflächen im Blockinnenbereich vorsahen. Die in diesem Gebiet offene Bauweise mit überwiegend II -geschossiger Bebauung entstand in Ergänzung der Gartenvorstadt Ha- bichtshöhe / Grüner Grund um 1930 mit Ergänzungsbauten um 1950. Die für die Entstehungs- zeit typisch großen Flächen sowie Mietergärten sind mit umfangreichem Baumbestand gut er- halten und stellen heute für das gesamte Plangebiet einen hohen Wohnwert dar. Eine Beurtei- lung einzelner Bauvorhaben nach § 34 BauGB erschien damals nicht ausreichend, so dass zu- sätzlich auch eine Veränderungssperre am 14.07.2004 erlassen wurde. Diese wurde 2005 ein- malig verlängert. Eine Informationsveranstaltung zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 04.05.2004 in der Aula der Geistschule statt. In dieser wurden die Vor - und Nachteile eines Bebauungsplans sowie einer Erhaltungssatzung diskutiert. Eine öffentliche Auslegung war für den Herbst 2004 vorgesehen. Zu dieser ist es dann nicht gekommen. Seitdem ruht das Verfahren. Eine Fortführung ist derzeit nicht vorgesehen und somit kann das B -Planverfahren eingestellt werden. 1.11 Der Beschluss zur Aufstellung des Beb auungsplans Nr. 482 wurde vom Rat am 31.03.2004 getroffen. Für diesen Bereich, südlich der Wolbecker Straße und westlich des Dortmund-Ems- Kanals, zeichneten sich ebenfalls bauliche Ergänzungs - und Verdichtungstendenzen ab, wel- che die vorhandene städtebauliche Struktur sowohl hinsichtlich der vorhandenen Nutzungen als auch hinsichtlich der Dimensionierung sowie dem Versiegelungsgrad der Grundstücke zu be- einträchtigen drohten. Um Möglichkeiten von Plansicherungsinstrumente (Zurückstellung von Baugesuchen, Veränderungssperre) nutzen zu können, wurde das Verfahren eingeleitet. Weite- re Verfahrensschritte wurden nicht unternommen. Der Bereich hat aktuell bauliche Veränderun- gen erfahren (Abriss der Tankstelle, Umzug des Rudervereins). Eine Regelung über einen Bau- leitplan ist derzeit nicht vorgesehen. Das Verfahren kann eingestellt werden. 1.12 Für den Bereich zwischen Klosterstraße, Winkelstraße, Mauritzstraße, Promenade und Windthorststraße wurde am 21.02.2007 der Bebauungsplans Nr. 511 aufgestellt. Teilflächen des Plangebiets sind auch vom Plan 333 (Promenade) abgedeckt, betreffen allerdings nur die rückwärtigen Freiflächen zur Promenade und nicht die Bebauung selbst. Der Großteil des Plan- gebiets ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Ziel der Aufstellung war die nachhaltige städte- bauliche Ordnung und Entwicklung an diesem Übergangsbereich zwischen der städtischen - 7 - V/0008/2025 größeren Dichte und der angrenzenden Promenade zu steuern. Über den Beschluss zur Auf- stellung ist das Verfahren nicht hinausgekommen. Das Verfahren kann eingestellt werden. 1.13 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 525 „Schifffahrter Damm / Lahnstraße / Bahnlinie Münster - Rheda-Wiedenbrück“ wurde am 10.12.2008 für den westlichen Teil des bestehenden Einzelhandelsstandortes aufgestellt. Das Areal ist eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 338, der für diesen Bereich ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festsetzt. Nach der Ge- schäftsaufgabe des dort langjährig ansässigen Bürofachhandels Guttermann sollte ein neuer Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung entwickelt werden. Trotz des geltenden Planungs- rechts und den Möglichkeiten im Rahmen von Befreiungen hielt man eine Anpassung des gel- tenden Planungsrechts für erforderlich. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 21.01.2009 statt. Weitere Ver fahrensschritte erfolgten nicht. Da s Verfahren kann eingestellt werden. Es gelten weiterhin die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 338. 1.14 Für den Bereich zwischen Bonhoefferstraße, Kappenberger Damm, Franz-Hitze-Straße, Wese- ler Straße, Buckstraße und Mierendorffstraße wurde vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 sowohl der Bebauungsplan Nr. 537 als auch die Veränderungssperre Nr. 101 beschlossen. Aufgrund einer damals geplanten Errichtung eines Funkmastes sah man die Notwendigkeit, Regelungsbedarfe zur Höhenentwicklung baulicher Anlagen festzulegen, da die Beurteilung gemäß § 34 BauGB in Bezug auf die "nähere Umgebung" nicht immer eindeutig abgrenzbar schien. Die Veränderungssperre lief im November 2012 aus. Ein Plan wurde nicht entwicke lt, weitere Verfahrensschritte blieben aus. Das Verfahren kann eingestellt werden. 1.15 Der Bebauungsplan Nr. 545 sollte für das Gelände des ehemaligen Schützenhofbunkers an der Hammer Straße den Umwandlungsprozess in Wohnbebauung planungsrechtlich begleitet und eine geordnete städtebauliche Entwicklung und verkehrliche Erschließung sicherstellen. Weite- re Verfahrensschritte innerhalb des Bebauungsplanverfahrens erfolgten nicht. Mittlerweile wur- de der Bunker in ein Wohnhaus umgebaut. Ein Planungserfordernis besteht daher nicht mehr, sodass das Verfahren eingestellt werden kann. 1.16 In der gemeinsamen Vorlage V/0737/2012 wurden damals 11 Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst. Diese umfassten nach dem Abzug der britischen Streitkräfte aus Münster die von ihnen genutzten Wohnbereiche . F ür die Umsetzung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sollten Bebauungspläne aufgestellt werden . Für den Bereich der BV Mitte wurden die Pläne 547 und 551 aufgestellt. Der Plan 551 „Rumphorstweg / Vivaldistraße“ trat am 19.09.2014 in Kraft. Für den Plan Nr. 547 „Hoher Heckenweg / Markweg/ Sibeliusstra- ße / Hacklenburg“ wurden hingegen keine weiteren Planungsschritte eingeleitet. Zwar besteht weiterhin u.a. die Absicht im Bereich Rumphorst einen Standort für einen Nahversorger zu etab- lieren, um die Versorgungsfunktion zu verbessern. Im Bereich des damaligen Geltungsberei- ches des Aufstellungsbeschlusses ließ sich jedoch kein passen der Standort identifizieren und entwickeln. Somit kann das Verfahren eingestellt werden. Sobald sich neue Entwicklungschan- cen für die Etablierung eines Nahversorgers ergeben, würde die Verwaltung ein neues Bebau- ungsplanverfahren einleiten. 1.17 Für den Bereich des ehemaligen Standortes der Oberfinanzdirektion wurde am 05.11.2014 der Bebauungsplan Nr. 570 aufgestellt. Das Ziel des Bebauungsplans war, diesen Bereich als Flä- che für den Gemeinbedarf mit dem vorrangigen Ziel "Schule" sowie ergänzende soziale Einrich- tungen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung zu - 8 - V/0008/2025 schaffen. Ein Planentwurf wurde nicht erstellt, weitere Verfahrensschritte im Rahmen der Bau- leitplanung erfolgten nicht. Der Bereich war und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu be- werten. Mittlerweile wurde an diesem Standort ein Neubau für die Mathilde Anneke Gesamt- schule errichtet. Das Verfahren zum B-Plan 570 kann daher eingestellt werden. 1.18 Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 574 sollten die planungsrechtlichen Grundla- gen für die Errichtung zweier Wohnhochhäuser im Kreuzungsbereich Hammer Straße /B 51 ge- schaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.06.2015 getroffen. Studien eines Projektentwicklers zu zwei Wohnhochhäusern wurden zuvor im Gestaltungsbeirat und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vorgestellt. Der damali- ge Vorhabenträger ist allerdings nicht mehr aktiv, so dass die Planungen nicht weiterverfolgt werden. Das Verfahren kann eingestellt werden. 1.19 Anlass für den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 598 vom 19.09.2018 (V/0563/2018) war eine Bauvoranfrage zu einem Grundstück an der Oststraße. Obwohl diese zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zurückgezogen wurde, bestand aus Sicht der Ver- waltung ein Handlungserfordernis, um mit möglichen Plansicherungsinstrumenten agieren zu können. Die bestehende planungsrechtliche Situation beurteilt sich nach den Maßstäben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Für den südöstlichen Teil des Plangebiets gilt die Erhaltungssat- zung Ostviertel aus dem Jahr 1979. Über den Aufstellungsbeschluss ist das Bebauungsplanver- fahren nicht hinausgekommen. Das Verfahren kann eingestellt werden. 1.20 Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Güterbahnhof (Lippstäd- ter Straße / Industrieweg / Umgehungsstraße / Alfred-Krupp-Weg / Friedrich-Ebert-Straße) zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde vom Rat der Stadt Münster am 25.03.1998 gefasst. Zur Entwicklung des Bereichs gab es seinerzeit eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Deutschen Bahn, Verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sowie der Pla- nungsgruppe MDK, die ein Strukturkonzept entwickelten. Als Zeithorizont für eine mögliche Re- alisierung wurden 15 bis 20 Jahre ang esehen. In der Vergangenheit wurden für den Bereich u.a. Entwürfe von Studenten der Fachhochschule (2012) sowie im Rahmen des Wettbewerbs Schlaun-Forum (2019) entwickelt. Innerhalb des eingeleiteten Bauleitplanverfahrens fanden da- gegen keine weiteren Verfahrensschritte statt. Bei konkret vorliegenden Entwicklungsabsichten ist ein neues Verfahren erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren NN 51 kann dagegen einge- stellt werden. 1.21 Der Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplans für den Bereich Clevornstraße / Friedrich- Ebert-Straße / Herdingstraße wurde per Dringlichkeitsentscheidung am 22.05.1998 gefasst und vom Rat der Stadt Münster am 17.06.1998 genehmigt. Grund der Entscheidung war eine Bau- voranfrage zur Errichtung eines großflächigen SB -Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 134, welches mit den stadtstrukturellen, städtebaulichen und gestalteri- schen Zielvorstellungen der Verwaltung nur teilweise übereinstimmte. Um die weitere geordnete Entwicklung des Bereichs zu sichern, sollt e ein Bebauungsplan entwickelt werden. Dieses ist dann nicht erfolgt. Das Verfahren NN 52 kann eingestellt werden. 1.22 Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich Salzmannstraße / Wienburg- straße wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2000 gefasst und vom Rat der Stadt Münster am 09.02.2000 genehmigt. Gleichzeitig wurde für den Bereich die Vorkaufsrechtssat- zung für den Bereich Salzmannstraße / Wienburgstraße beschlossen. Die Dringlichkeitsent- - 9 - V/0008/2025 scheidung wurde gefasst, da für ein Grund stück des Studienfonds an der Wienburgstraße ein Bieterverfahren am 10.02.2000 endete. Um eine weitere planungsrechtlich abgesicherte und städtebaulich geordnete Entwicklung sicherzustellen, war die Aufstellung eines Bebauungs- plans geboten. Weitergehende Verfahrensschritte wurden nicht vorgenommen und sind derzeit nicht geplant. Das Verfahren NN 57 kann eingestellt werden. 1.23 Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Kleine Wienburgstraße / Friesenring / Wienburgstraße wurde vom Rat der Stadt Münter am 27.06.2001 gefasst. Für den unbeplanten Bereich sind Baumaßnahmen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Damals zeichneten sich bauliche Ergänzungs - und Verdichtungstendenzen ab, die die prägende Baustruktur hin- sichtlich ihrer Dimensionierung stark beeinträchtigt hätten. Daher wurde das Verfahren zur Nut- zung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen, Veränderungssperre) eingeleitet. Ein Planentwurf wurde nicht entwickelt, das Verfahren NN 62 kann eingestellt wer- den. Zu 2. Bauleitpläne im Stadtbezirk Münster-Ost (Anlage 2) 2.1 Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262 war die Schaffung von Planungsrecht für attraktiven Wohnraum sowie eine Kita und Spielplatz am bestehenden Standort des WDR (V/0037/2020). Dieser wollte nach damaligen Überlegungen in Richtung Servatiiplatz umziehen. Dieses Vorhaben wurde dann allerdings von Seiten des WDR in 2022 wieder zurückgezogen mit der Intention, den bestehenden Standort zu modernisieren. Konkrete Planungen sowie ein zeitlicher Rahmen liegen hierzu nicht vor. Das Verfahren zur 4. Änderung kann damit eingestellt werden. 2.2 und 2.3 Die Aufstellungen der 30. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans (FNP) sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 513 für den Bereich Haus Eggert / Zur Haskenau wurden am 24.06.2009 vom Rat der Stadt Münster getroffen. Anlass der Bauleitpläne war die geplante Erweiterung des Hotels „Landhaus Eggert“, um die Attraktivität des Hotel- und Gastro- nomiebetriebes dauerhaft zu sichern. Die ö ffentliche Auslegung der Bauleitpläne erfolgte vom 17.08. bis 17.09.2009. Zum Abschluss der Verfahren (abschließender Beschluss zur FNP - Änderung, Satzungsbeschluss Bebauungsplan) kam es dann nicht. Seitdem ruht das Projekt, eine Fortführung bzw. Wiederaufnahme ist nicht geplant. Die Verfahren können eingestellt wer- den. Zu 3. Bauleitpläne im Stadtbezirk Münster-Hiltrup (Anlage 3) 3.1 Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 599 im Bereich Trauttmansdorffstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsbahn wurde vom Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 ge- fasst. Vorausgegangen war die Einreichung eines Antrags auf Vorbescheid zur Errichtung eines Fahrradgeschäftes inklusive Werkstatt und Lagerhalle mit zentrenrelevanten Sortimenten. Um diese in dem Bereich a uszuschließen zu können, sollte der Bebauungsplan die Ziele des Ein- zelhandels- und Zentrenkonzepts sichern. Eine geplante Veränderungssperre wurde, nach Rückzug der Bauvoranfrage, nicht mehr erlassen. Das Verfahren kann eingestellt werden. - 10 - V/0008/2025 Zu 4. Bauleitpläne im Stadtbezirk Münster-West (Anlage 4) 4.1 Der Rat der Stadt Münster beschloss am 10.11.2010 die Aufstellung der 1. Änderung des Be- bauungsplans Nr. 318: Mecklenbeck - Fritz-Stricker-Straße / GAD-Straße. Ziel des Verfahrens war die Sicherung des GAD-Standorts (heute Atruvia). Dazu sollten im Rahmen der Bauleitpla- nung die Möglichkeiten zur technischen Aktualisierung und Erweiterung des Bestandsrechen- zentrums geschaffen werden. Zuvor wurde bereits die Errichtung eines Rechenzentrums in Ni- enberge an der Feldstiege (Bebauungsplan Nr. 523 - in Kraft getreten am 24.07.2009) ermög- licht. Am 02.04.2015 wurde durch Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans 483: A- melsbüren - Hansa-Businesspark Münster ein weiteres Rechenzentrum für die GAD ermöglicht. Für den Standort an der Fritz-Stricker-Straße bestehen derzeit keine Erweiterungspläne, die ei- ne Bebauungsplanänderung erfordern. Das eingeleitete Änderungsverfahren kann eingestellt werden. 4.2 Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 "Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbänger- weg / Egelshove" wurde vom Rat der Stadt Münster zunächst am 16.03.2005 aufgestellt. Ein erweiterter Aufstellungsbeschluss wurde am 12.12.2007 gefasst. Durch die 3. Änderung des Bebauungsplans sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Zentrum nördlich der St. Anna Kirche im südlichen Bereich komplettiert werden konnte. Dazu wurde auch ein zweistufi- ges Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss wurde das Are- al an einen Investor veräußert und ohne des angedachten Bebauungsplanverfahrens realisiert. Das Verfahren zur 3. Änderung hat sich damit erledigt und kann eingestellt werden. 4.3 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 601 "Gievenbeck - Appelbreistiege/ Von-Esmarch- Straße" sollte in erster L inie die Verlagerung der Kindertagesstätte „Heinrich-Piepmeyer-Haus“ von der Hüfferstraße planungsrechtlich ermöglicht werden. Dazu ergänzend sollten auf den Flä- chen des Landes NRW Studierendenwohnungen in mehrgeschossiger Bauweise durch das Studierendenwerk Münster ermöglicht werden. Da liegenschaftliche Fragen für die geplante Entwicklung nicht gelöst wurden und sich im Laufe der zeitlichen Verzögerungen neue Bedin- gungen ergaben, wurde von den ursprünglichen Planungen abgesehen. Eine geplante Einstel- lung des Verfahrens in 2021 erfolgte nicht. Die städtebauliche Entwicklung der Fläche soll nun im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des benachbarten neuen urbanen Stadtquar- tiers westlich der Busso -Peus-Straße, zwischen Von-Esmarch-Straße und Gievenbecker Weg entwickelt werden. Die Einstellung des bestehenden Verfahrens kann daher erfolgen. Der Be- schluss zur förmlichen Aufstellung des Bauleitplans zum Stadtquartier westlich Busso -Peus- Straße wurde noch nicht gefasst. 4.4 Der Bereich des vom Rat der Stad t Münster am 26.08.2020 gefassten Aufstellungsbeschluss Nr. 617 "Westlich Autobahn A1 / Südlich Roxeler Straße" zur Entwicklung von Wohnbauland war seinerzeit auch Bestandteil der Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030. Städtebauliches Ziel war eine siedlungsstrukturell sinnvolle Flächenarrondierung des bestehen- den Siedlungsbereichs bis zur Bundesautobahn A1. Der Bebauungsplan sollte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchfüh- rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Mittlerweile ist die Flä- che nicht mehr Bestandteil der Fortschreibung des Baulandprogramms 2024 - 2032. Eine zeit- nahe Entwicklung ist nicht absehbar. Das Verfahren kann eingestellt werden. - 11 - V/0008/2025 4.5 Für den Bereich Roxeler Straße / Große Helkamp / Kapellenstraße wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.09.2001 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst. Für den Bereich lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Wohnungen vor. Dieses stand den zeitgleich stattfindenden Planungen zur Stärkung der Ortsmitte (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 244 „Roxel-Ortskern“) entgegen. Das Bebauungsplanverfahren wurde nicht fortgeführt, aktuelle Planungen liegen nicht vor. Das Verfahren NN 63 kann eingestellt werden. Zu 5. Bauleitpläne im Stadtbezirk Münster-Nord (Anlage 5) 5.1 Anlass für die am 29.09.2010 beschlossene Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 134 II war die Aufgabe des Lebensmittelmarktes (Kaufpark) am Kiesekampweg und dessen un- geklärte Nachfolgenutzung. Auch die weitere Nutzung der Tennishalle durch den Stadtsport- bund war nach Ablauf des damaligen Mietvertrages noch ungeklärt. Ferner ging es für den ge- samten Bereich um die Sicherung der Ziele des Einzelhandelskonz eptes, die vorrangig eine Stärkung des Zentrums am Hamannplatz vorsah, gleichwohl ein begrenztes Nahversorgungs- angebot - wie bisher - ermöglichen sollte. Weiteres Ziel war eine mögliche Nutzung durch Spiel- hallen auszuschließen. Durch den Änderungsbeschluss bestand die Möglichkeit zur Zurückstel- lung von Baugesuchen oder die Aufstellung von Veränderungssperren. Zwischenzeitlich traten für den nördlichen Bereich des Plangebiets die 2. Änderung in Kraft. Für die 3. Änderung wurde am 26.02.2025 der Satzungsbeschluss gefasst. Für den südlichen Teilbereich des Bebauungs- plans werden derzeit keine Planungen entwickelt. Das Verfahren zur 1. Änderung kann einge- stellt werden. 5.2 Der einfache Bebauungsplan Nr. 411 wurde am 11.12.1996 aufgestellt, um die planungsrechtli- chen Voraussetzungen zur gewerblichen Nutzung der ehemaligen Winterbourne -Kaserne zu schaffen. Der Satzungsbeschluss wurde dann am 21.05.1997 nur für den westlichen Teilbereich gefasst, da für den östlichen Bereich ein neues Konzept für die Nutzung des Areals durch Ei- senbahndienstleistungen aufkam. Dieses wurde später nicht weiterverfolgt. Die Gebäude in der sogenannten Speicherstadt wurden zwischenzeitlich saniert und beherbergen heute ver- schiedenste Einrichtungen. Das Verfahren zum Teilbereich II des Bebauungsplans Nr. 411 kann eingestellt werden. 5.3 Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 432 „Sprakel - Östlich der Sprakeler Straße / Südlich der Straße Haselstiege“ wurde am 13.11.1996 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Veränderungssperre Nr. 77 gefasst, um ein geplantes Wohn - und Geschäftshauses mit Lebensmitteleinzelhandel an dieser Stelle zu verhindern. Städtebauliche und stadtplanerische Zielvorstellung war vielmehr, das bestehende Stadtteilzentrum zu stärken um dadurch neue Angebote in stadtteilintegrierter zentraler Lage anzuordnen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs fand vom 13.09. bis zum 13.10.1999 statt. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss (V/1030/2000) wurde nicht beschlossen. Der Bereich ist mittlerweile durch Wohngebäude, entsprechend der im Bebauungsplanentwurf geplanten Ausweisung, bebaut. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 432 kann eingestellt werden. 5.4 Der Bereich de s Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 587 "Kinderhaus - Südlich Im Moorhock / Westlich Rektoratsweg" war bereits bis 1993 als Wohngebiet innerhalb des Bebauungsplans Nr. 106 XIV festgesetzt. Die Teilfläche wurde dann aufgehoben. Ab 2016 wurde ein erstes städtebauliches Konzept für eine Siedlungsarrondierung entwickelt und mit der - 12 - V/0008/2025 Aufnahme in die Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 -2025 sollte die Fläche einen Beitrag zur Deckung des bestehenden Bedarfs an Wohnraum leisten. Obwohl die Fläche innerhalb des Grünzugs Vorbergshügel -Gasselstiege liegend als Vorrangfläche zur Freiraumsicherung ausgewiesen ist, überwog in der Gesamtabwägung zunächst der Aspekt einer maßvollen Erweiterung des Siedlungsraums gegenüber den Freiraumzielen. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss ist aber eine vorgesehene öffentliche Auslegung des Entwurfs nicht vollzogen worden. In der Fortschreibung des Baulandprogramms 2024 - 2032 wird die Fläche nicht mehr aufgeführt. Eine Wohnbauentwicklung ist an dieser Stelle derzeit nicht mehr vorgesehen. Von daher kann das Verfahren eingestellt werden. Zu 6. Bauleitpläne im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 6) 6.1 In der gemeinsamen Vorlage V/0737/2012 wurden damals 11 Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst. Diese umf assten nach dem Abzug der britischen Streitkräfte aus Münster die von ihnen genutzten Wohnbereiche. Für die Umsetzung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sollten Bebauungspläne aufgestellt werden. Für den Bereich der BV Südost wurden die Pläne Nr. 552, 553, 554, 555 und 556 aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 552 "Gremmendorf - Wiegandweg" trat am 11.04.2014 in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 553 "Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg" am 13.07.2018 und die Bebauungspläne Nr. 555 "Gremmendorf – Heidestraße / Zum Erlenbusch / Buschstraße" und Nr. 556 "Gremmendorf – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße" am 19.12.2014. Für den Bebauungsplan Nr. 554 "Gremmendorf – Josef-Suwelack-Weg / Paul-Engelhard-Weg / Gustav- Tweer-Weg / Lilienthalweg" wurden hingegen keine weiteren Planungsschritte eingeleitet. Das Verfahren kann eingestellt werden. 6.2 und 6.3 Für den Bereich Freckenhorster Straße / Kreuzbach wurden erstmalig in 2013 die Aufstellungs- beschlüsse zur 49. FNP -Änderung sowie zum Bebauungsplan Nr. 563 gefasst. Ziel war die Schaffung des Planungsrechts für eine große Biogas -Anlage. Die Überschreitung des in NRW damals gültigen Stickstoff Grenzwertes gegenüber FFH Gebieten führten zur Einstellung des Verfahrens. Aufgrund von Änderungen innerhalb der Planung und dem Entfall des NRW Stick- stoff Grenzwertes, durch gerichtliches Urteil, wurden am 20.09.2023 (V/0381/2023) die Aufstel- lungsbeschlüsse neu gefasst. Für die im Außenbereich auf Basis der Außenbereichsprivilegie- rung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB genehmigte Biogasanlage waren Erweiterungen beab- sichtigt. Mit Inkrafttreten des § 246d am 01.01.2024 besteht kein Planerfordernis mehr, da mit der neuen Gesetzesgrundlage die Erweiterung der Biogasanlage genehmigungsfähig wurde. Der Vorhabenträger hat einen entsprechenden Antrag bei der Genehmigungsbehörde der Be- zirksregierung eingereicht. Die Verfahren können eingestellt werden. 6.4 und 6.5 Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 606 wurde bereits 2019 (V/1000/2019) den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung wurde vertagt. Da das ursprünglich Ziel, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen dann zu den seinerzeit bestehenden Bedingungen nicht mehr mög lich war, wurde am 24.06.2020 ein neues Vollverfahren mit Änderung des FNP (98. Änderung) ein- geleitet. Das Plangebiet „Westlich Frankenweg“ in Gremmendorf war mit der Nummer 813 -03 - 13 - V/0008/2025 im fortgeschriebenen Baulandprogramm 2019 - 2025/2030 bereits für die erste Prioritätsstufe der Baulandaktivierung vorgesehen. Planungsrechtlich handelt es sich um eine Außenbereichs- fläche, die an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. In der aktuellen Fortschrei- bung 2024-2032 ist der Bereich nicht mehr im Baulandprogr amm der Stadt Münster enthalten. Für eine potenzielle Kitaplanung würde ein Aufstellungsbeschluss mit einer dementsprechen- den Zielrichtung erfolgen. Die Bauleitplanverfahren können eingestellt werden. Zu 7. Bauleitpläne in den Stadtbezirken Münster-Hiltrup und Münster-Südost (Anlage 3 + 6) 7.1 Der Beschluss zur Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 526 "Albersloher Weg - Von Otto- Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße" wurde vom Rat der Stadt Münster am 11.02.2009 gefasst. Das Ziel der Planung war, den Albersloher Weg im Abschnitt zwischen Angelsachsenweg und Osttor auszubauen, da der Ausbauzustand weder den verkehrlichen Anforderungen noch den gestalterischen Ansprüche an einen städtischen Straßenraum erfüllt. Der Ausbau sollte neben den Verbesserungen im Verkehrsablauf auch eine städtebauliche und gestalterische Aufwertung des Straßenzuges erzielen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 15.05.2008 durchgeführt. Weitere Verfahrensschritte erfolgten nicht. Der Ausbau des Albersloher Wegs ist für den genannten Bereich weiterhin erforderlich. Für den Fall eines Ausbaus im Rahmen eines Bauleitplans ist der Aufstellungsbeschluss neu zu fassen. Das Verfahren kann eingestellt werden. 7.2 Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 595 im Bereich Angelmodde/ Hiltrup-Ost - Hiltruper Straße/ Albersloher Weg/ Emmerbach wurde vom Rat der Stadt Münster am 16.05.2018 getroffen (V/0177/2018). Der Bereich südlich der Hiltruper Straße / östlich Alberslo- her Weg ist Bestandteil des Baulandprogramms (Teilbereich I). Neben der Entwicklung eines neuen Baugebietes sollte die landwirtschaftliche Hofstelle im südlichen Planbereich als Standort gesichert werden (Teilbereich II). Für den Planungsbereich wurde zudem 2019 die Verände- rungssperre Nr. 110 erlassen. Diese wurde 2020 einmalig verlängert. Für den Bereich der ge- planten Wohnbebauung südlich Hiltruper Straße / östlich Albersloher Weg wurde der Beb au- ungsplan 595 Teilbereich I entwickelt. Im Parallelverfahren wurde der Flächennutzungsplan im Rahmen der 78. Änderung geändert. Der Teilabschnitt I trat am 28.05.2021 in Kraft. Die Gründe für eine Überplanung des Teilbereichs II sind entfallen, da der Vorhabenträger eine Realisierung an einem anderen Standort durchgeführt hat. Das Verfahren zum Teilabschnitt II kann einge- stellt werden. Im Rahmen einer planungsrechtlichen Auskunft werden die im jeweils angefragten Gebiet bestehen- den Aufstellungsbeschlüsse angegeben. Bei den hier genannten Verfahren werden die ursprüngli- chen Absichten in der Regel nicht weiterverfolgt oder haben sich erledigt. Die Angabe der weiterhin rechtlich bestehenden Verfahren führen in diesen Fällen eher zur Verwirrung als das s sie hilfreich sind. Von daher ist eine Bereinigung der Planungsstände innerhalb der förmlichen Bauleitplanung sinnvoll. Die im Verfahren befindlichen und in Kraft getretenen Bebauungspläne können über den Kartendienst der Stadt Münster unter https://geo.stadt- muenster.de/webgis/application/PlanenUndBauen?visiblelayers=1145/20146,1145/20147 eingesehen werden. Die förmlichen Verfahrensschritte eines jeden Verfahrens sind abrufbar (Klick in die Fläche). - 14 - V/0008/2025 Durch die Beschlüsse zur Einstellung der oben genannten Verfahren und der anschließenden Be- kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster werden diese Verfahren aus dem Kartendienst ent- fernt. In den Anlagen 1 bis 6 ist jeweils eine Übersichtskarte mit den genannten Verfahren pro Bezirksver- waltung dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Bereich Bezirksvertretung Münster-Mitte Anlage 2 – Bereich Bezirksvertretung Münster-Ost Anlage 3 – Bereich Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anlage 4 – Bereich Bezirksvertretung Münster-West Anlage 5 – Bereich Bezirksvertretung Münster-Nord Anlage 6 – Bereich Bezirksvertretung Münster-Südost Anlage 7 – Antrag an den Rat Nr. A-R/0006/2025
V-0008-2025-Anlage-2-BV-Ost
917 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0008/2025 e-ro seien AG Indusa Hess n n n.A gebe weg re2 ni k 2 G••• --ar•••••4•1 k A " ari dorf Ir le4 s'nna,nh Kr, TOI "1 6 • e> t" I ka A.- --- la Ar" K 'na 9 U M n_ ••• n2 A En‚ A k „ 5k K K A• - Hupen- " heile nn 30. FNP-Än ,,,L , A. A. R k k " ' Y -„,' A. k in BPL 513 ''/- iC7' k A. / n k k h" n .../ A. A ' n kn. A- ' Horn- ,,_ in ' ' A. A., AA. A. . A. A "h / A. hadivA.' r a-/ A. "A n ny ken r s IoH n • -112± - R I een na, • 2-2 „,4 nd. n 2I A. RR St. Mauritz 55 Grönenbusch ‘. f•• „•, O me b a u `nt al e W e r^s e m ; 55 Kn. • A_ ±.5•.._ 2 9- - 4 K hh P ndor 'Nah 56 A. 0- re 22- R Dorb An re •Kn- ••• wA n A. k M1 nh a s ie /k in An w i n e P r t „-- k R n h RA • • retütke Heide ---- ----- X22/2 h Einzustellende Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Ost
V-0008-2025-Anlage-3-BV-Hiltrup
156 Zeichen
r Vorlage Nr. V/0008/2025 Anlage 3 zul | aroße AN ) a Lpdden IA a 2 ai Einzustellende Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Hiltrup
V-0008-2025-Anlage-5-BV-Nord
140 Zeichen
SO: v Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0008/2025 n] 1a f 1 lee] Einzustellende Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Nord
V-0008-2025-Anlage-6-BV-Suedost
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Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0008/2025 Bi BPL563 jergante ne. Einzustellende Bauleitplanverfahren im Bereich des Stadtbezirks Münster-Südost
Anlage A
2127 Zeichen
Anlage A zur V/0008/2025 Kurzüberblick Die Verfahren der vorliegenden Bauleitpläne sollen eingestellt werden. Mehrere Bebauungsplan- verfahren wurden aufgrund von Bauvoranfragen eingeleitet, um aus städtebaulicher Sicht mögli- che Fehlentwicklungen zu verhindern und somit Gestaltungsoptionen zu erlangen. Teilweise wur- den die Anträge zurückgezogen, die Verfahren nicht weiterverfolgt oder die Projekte wurden ohne entsprechende Bauleitplanverfahren realisiert. Bei zeitlich weit zurückliegenden Aufstellungsbe- schlüssen besteht zudem die Unsicherheit, ob die Möglichkeit auf das Zugreifen von Siche- rungsmaßnahmen auf der Grundlage der damaligen Beschlüsse rechtlich gewährleistet ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Im Rahmen einer planungsrechtlichen Auskunft werden die im angefragten Gebiet bestehenden Aufstellungsbeschlüsse angegeben. Bei den genannten Verfahren werden die ursprünglichen Absichten in der Regel nicht weiterverfolgt oder haben sich erledigt. Die Angabe der weiterhin förmlich eingeleiteten Verfahren führen in diesen Fällen eher zur Verwirrung als dass sie hilfreich sind. Von daher ist eine Bereinigung der Planungsstände innerhalb der förmlichen Bauleitplanung sinnvoll. Die derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungspläne können über den Kartendienst der Stadt Münster eingesehen werden. Die förmlichen Verfahrensschritte eines jeden Verfahrens sind ab- rufbar. Durch die Beschlüsse zur Einstellung der genannten Verfahren und der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster werden diese Verfahren aus dem beschriebe- nen Kartendienst entfernt. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Einstellung der oben beschriebenen Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten und kein weiterer Personalaufwand. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0008-2025-Anlage-1-BV-Mitte
40 Zeichen
e1z 7 ur Vorlage Nr. V/0008/2025 Anla,
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (111)
- Wolbecker Straße
- Engelstraße
- Herwarthstraße
- Von-Steuben-Straße
- Hafenstraße 398
- Robert-Koch-Straße
- Aegidiistraße
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- Otto-Hersing-Weg
- Hacklenburg 545
- Im Moorhock
- Rektoratsweg
- Grüner Grund
- Servatiiplatz
- Haselstiege
- Gasselstiege
- Habichtshöhe 482
- Liboristraße 511
- Muckermannweg 554
- Promenade
- Dorpatweg
- GAD-Straße 3
- Egelshove 318
- Kinderhaus
- Kreuzbach 6
- Frankenweg 6
- Feldstiege
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0008/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 08:16