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AN/1204/2026

Änderungsantrag zu TOP 3.7 „1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell“

Gem. Änderungsantrag (Rat) 02.07.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

7860 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  Oberbürgermeister  
Herrn Torsten Burmester 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 02.07.2026 
 
AN/1204/2026 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.7 „1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell„ 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der Ratssitzung am 02.07.2026 zu setzen:  
 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur kurzfristigen Verbesserung der 
Trainings- und Sportflächeninfrastruktur im Bereich des RheinEnergieSportparks und 
der angrenzenden Sportanlagen die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen und 
die hierfür erforderlichen vertraglichen, organisatorischen und genehmigungsrechtli-
chen Voraussetzungen zu schaffen. Soweit einzelne Maßnahmen aufgrund rechtli-
cher, tatsächlicher oder finanzieller Rahmenbedingungen zeitlich verzögert oder ge-
sondert behandelt werden müssen, bleibt die Umsetzung der übrigen Maßnahmen 
hiervon unberührt.  
1. Umwandlung Tennenplatz zu Kunstrasen an der Eichenkreuzanlage  
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu 
ergreifen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene 
Kosten den Tennenplatz an der Eichenkreuzanlage am Fort Deckstein in einen 
Kunstrasenplatz umwandeln kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch

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schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- 
und/oder Pachtverträge mit dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. 
Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung 
der Entwässerung (Drainagen und Rigolen), das bestehende Flutlicht sowie ggf. 
die Herstellung einer Bewässerung. 
 
Voraussetzung dafür ist, dass der Breitensport den umgebauten Kunstrasenplatz 
kostenfrei wochentags und auch am Wochenende nach Verfügbarkeit nutzen kann. 
Die Nutzungszeiträume für den Breitensport werden vom Sportamt vergeben und 
sichergestellt. Bei der Vergabe der Nutzungszeiten sind Mädchen- und Frau-
enteams ausdrücklich zu berücksichtigen.  
 
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maß-
nahmen zu ergreifen, dass der 1.FC Köln die Kabineninfrastruktur (Innenausbau 
und TGA) für den Kunstrasenplatz auf eigene Kosten errichten kann.  
Diese besteht für den Kunstrasenplatz aus zwei Kabinen, wobei es dem Breiten-
sport ermöglicht wird, eine dieser Kabinen mitzunutzen. Über die Vergabe der Nut-
zung entscheidet das Sportamt. Die Kabinen können entweder in dem bestehen-
den Staffelgeschoss im Fort Deckstein oder auch in Modulbauweise errichtet wer-
den.  
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen 
und, auch schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, etwaige (Miet- 
und/oder Pacht-)Verträge mit dem 1. FC Köln abzuschließen bzw. anzupassen.  
 
Für den etwaigen Wegfall von bzw. Verzicht auf Nutzungsansprüche am Fort Deck-
stein erhalten die betroffenen Vereine in enger Abstimmung mit der Sportsachbear-
beitung der Stadtbezirke und dem Sportamt bestmögliche Kompensation der Platz-
zeiten. 
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Ruder*innen auch weiterhin die an den 
Bootshallen anliegenden Umkleiden, Duschen und Toiletten sowohl für den Ruder-
Unterricht als auch für den Sport am Nachmittag nutzen können. 
 
Für den Verzicht auf die Nutzungsansprüche am Fort Deckstein erhalten die Brei-
tensportvereine, insbesondere DJK Südwest ein langfristiges Nutzungsvorrecht an 
einem von der Stadt Köln auf der Bezirkssportanlage Weiden, unabhängig von der 
geltenden Prioritätenliste, neu zu errichtenden Kunstrasenplatz. Bis zur Fertigstel-

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lung sollen die Breitensportvereine, insbesondere DJK Südwest in enger Abstim-
mung mit der Sportsachbearbeitung der Stadtbezirke und dem Sportamt bestmög-
lich kompensiert werden." 
 
2. Erweiterung Sportplatz 2 und Umwandlung Hybridrasen  
Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung 
schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingun-
gen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Sportplatz 2 in einen 
vollständig nutzbaren Trainingsplatz (Hybridrasen, kein Kunstrasen) umwandeln 
kann. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung 
der Entwässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung 
sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage, soweit durch die Herstellung und Nut-
zung der Flutlichtanlage mit einer Farbtemperatur, die die Auswirkungen der Be-
leuchtung auf nachtaktive Tiere und Insekten auf das niedrigste Maß beschränkt. 
Eine möglichst tier- und insektenfreundliche Zeitbeschränkung ist in Absprache mit 
dem Umweltamt zu vereinbaren.  
 
3. Umwandlung Kampfbahn in Hybridrasen  
Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung 
schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingun-
gen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den bestehenden Rasen-
sportplatz „Kampfbahn“ zu einem vollständig nutzbaren Trainingsplatz umwandeln 
und modernisieren kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor 
einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder 
Pachtverträge mit dem 1.  FC Köln abschließen bzw. anzupassen. 
 
Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der 
Entwässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung 
sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage mit einer Farbtemperatur, die die Aus-
wirkungen der Beleuchtung auf nachtaktive Tiere und Insekten auf das niedrigste 
Maß beschränkt. Eine möglichst tier- und insektenfreundliche Zeitbeschränkung ist 
in Absprache mit dem Umweltamt zu vereinbaren. Eine mietvertraglich erforderli-
che schriftliche Genehmigung oder Zustimmung durch die Verwaltung wird hiermit 
erteilt. Weitere Voraussetzungen für diese Modernisierungsmaßnahmen bestehen 
nicht.  
Im Rahmen der Nutzung dieses Trainingsplatzes wird der 1. FC Köln auf eigene 
Kosten, die unter 1. genannte Kabineninfrastruktur unter denselben Voraussetzun-
gen um zwei weitere Kabinen erweitern, wobei es dem Breitensport ermöglicht wird,

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auch eine dieser Kabinen nach Verfügbarkeit mitzunutzen. Über die Vergabe der 
Nutzung entscheidet das Sportamt. 
 
Für Ballfieber Colonia soll auf der umzubauenden Kampfbahn eine eigene Naturra-
sen-Teilfläche für den Kinder- und Jugendfußball  – ohne Flutlicht und ohne Versie-
gelung sowie ein eigenes Funktionsgebäude am Fort Deckstein, etwa für Trauerbe-
gleitungs-Angebote, zur Verfügung gestellt beziehungsweise errichtet werden, um 
dem Verein einen dauerhaften, eigenständigen Standort und eine echte Heimat  zu 
geben, sofern dem keine artenschutzrechtlichen, planungsrechtlichen oder umwelt-
rechtlichen Belange entgegenstehen.“ 
 
4.  Projektsteuerung und Berichtswesen  
Zur Sicherstellung einer effizienten und zügigen Umsetzung der vorstehenden Maß-
nahmen richtet die Verwaltung eine dezernatsübergreifende Projektgruppe ein. Sie 
erstellt zeitnah einen Projektplan, der dem Sportausschuss als zuständigem Fach-
ausschuss im August vorgelegt wird. Die Verwaltung stimmt sich regelmäßig mit 
dem Vorsitzenden des 1. FC Köln über den Umsetzungsstand ab und berichtet dem 
Sportausschuss fortlaufend über den Projektfortschritt 
 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Pascal Pütz 
CDU - Fraktionsgeschäftsführer   SPD – Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP/KSG - Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
Antrag / Anfrage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1204/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag (Rat)
Datum
02.07.2026
Erstellt
02.07.2026 10:47