AN/1204/2026
Änderungsantrag zu TOP 3.7 „1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 02.07.2026 AN/1204/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Änderungsantrag zu TOP 3.7 „1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 02.07.2026 zu setzen: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur kurzfristigen Verbesserung der Trainings- und Sportflächeninfrastruktur im Bereich des RheinEnergieSportparks und der angrenzenden Sportanlagen die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen und die hierfür erforderlichen vertraglichen, organisatorischen und genehmigungsrechtli- chen Voraussetzungen zu schaffen. Soweit einzelne Maßnahmen aufgrund rechtli- cher, tatsächlicher oder finanzieller Rahmenbedingungen zeitlich verzögert oder ge- sondert behandelt werden müssen, bleibt die Umsetzung der übrigen Maßnahmen hiervon unberührt. 1. Umwandlung Tennenplatz zu Kunstrasen an der Eichenkreuzanlage Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Tennenplatz an der Eichenkreuzanlage am Fort Deckstein in einen Kunstrasenplatz umwandeln kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch - 2 - schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Entwässerung (Drainagen und Rigolen), das bestehende Flutlicht sowie ggf. die Herstellung einer Bewässerung. Voraussetzung dafür ist, dass der Breitensport den umgebauten Kunstrasenplatz kostenfrei wochentags und auch am Wochenende nach Verfügbarkeit nutzen kann. Die Nutzungszeiträume für den Breitensport werden vom Sportamt vergeben und sichergestellt. Bei der Vergabe der Nutzungszeiten sind Mädchen- und Frau- enteams ausdrücklich zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maß- nahmen zu ergreifen, dass der 1.FC Köln die Kabineninfrastruktur (Innenausbau und TGA) für den Kunstrasenplatz auf eigene Kosten errichten kann. Diese besteht für den Kunstrasenplatz aus zwei Kabinen, wobei es dem Breiten- sport ermöglicht wird, eine dieser Kabinen mitzunutzen. Über die Vergabe der Nut- zung entscheidet das Sportamt. Die Kabinen können entweder in dem bestehen- den Staffelgeschoss im Fort Deckstein oder auch in Modulbauweise errichtet wer- den. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen und, auch schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, etwaige (Miet- und/oder Pacht-)Verträge mit dem 1. FC Köln abzuschließen bzw. anzupassen. Für den etwaigen Wegfall von bzw. Verzicht auf Nutzungsansprüche am Fort Deck- stein erhalten die betroffenen Vereine in enger Abstimmung mit der Sportsachbear- beitung der Stadtbezirke und dem Sportamt bestmögliche Kompensation der Platz- zeiten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Ruder*innen auch weiterhin die an den Bootshallen anliegenden Umkleiden, Duschen und Toiletten sowohl für den Ruder- Unterricht als auch für den Sport am Nachmittag nutzen können. Für den Verzicht auf die Nutzungsansprüche am Fort Deckstein erhalten die Brei- tensportvereine, insbesondere DJK Südwest ein langfristiges Nutzungsvorrecht an einem von der Stadt Köln auf der Bezirkssportanlage Weiden, unabhängig von der geltenden Prioritätenliste, neu zu errichtenden Kunstrasenplatz. Bis zur Fertigstel- - 3 - lung sollen die Breitensportvereine, insbesondere DJK Südwest in enger Abstim- mung mit der Sportsachbearbeitung der Stadtbezirke und dem Sportamt bestmög- lich kompensiert werden." 2. Erweiterung Sportplatz 2 und Umwandlung Hybridrasen Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingun- gen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Sportplatz 2 in einen vollständig nutzbaren Trainingsplatz (Hybridrasen, kein Kunstrasen) umwandeln kann. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Entwässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage, soweit durch die Herstellung und Nut- zung der Flutlichtanlage mit einer Farbtemperatur, die die Auswirkungen der Be- leuchtung auf nachtaktive Tiere und Insekten auf das niedrigste Maß beschränkt. Eine möglichst tier- und insektenfreundliche Zeitbeschränkung ist in Absprache mit dem Umweltamt zu vereinbaren. 3. Umwandlung Kampfbahn in Hybridrasen Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender umweltrechtlicher Prüfung schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Rahmenbedingun- gen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den bestehenden Rasen- sportplatz „Kampfbahn“ zu einem vollständig nutzbaren Trainingsplatz umwandeln und modernisieren kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Entwässerung (Drainagen und Rigolen), ggf. die Herstellung einer Bewässerung sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage mit einer Farbtemperatur, die die Aus- wirkungen der Beleuchtung auf nachtaktive Tiere und Insekten auf das niedrigste Maß beschränkt. Eine möglichst tier- und insektenfreundliche Zeitbeschränkung ist in Absprache mit dem Umweltamt zu vereinbaren. Eine mietvertraglich erforderli- che schriftliche Genehmigung oder Zustimmung durch die Verwaltung wird hiermit erteilt. Weitere Voraussetzungen für diese Modernisierungsmaßnahmen bestehen nicht. Im Rahmen der Nutzung dieses Trainingsplatzes wird der 1. FC Köln auf eigene Kosten, die unter 1. genannte Kabineninfrastruktur unter denselben Voraussetzun- gen um zwei weitere Kabinen erweitern, wobei es dem Breitensport ermöglicht wird, - 4 - auch eine dieser Kabinen nach Verfügbarkeit mitzunutzen. Über die Vergabe der Nutzung entscheidet das Sportamt. Für Ballfieber Colonia soll auf der umzubauenden Kampfbahn eine eigene Naturra- sen-Teilfläche für den Kinder- und Jugendfußball – ohne Flutlicht und ohne Versie- gelung sowie ein eigenes Funktionsgebäude am Fort Deckstein, etwa für Trauerbe- gleitungs-Angebote, zur Verfügung gestellt beziehungsweise errichtet werden, um dem Verein einen dauerhaften, eigenständigen Standort und eine echte Heimat zu geben, sofern dem keine artenschutzrechtlichen, planungsrechtlichen oder umwelt- rechtlichen Belange entgegenstehen.“ 4. Projektsteuerung und Berichtswesen Zur Sicherstellung einer effizienten und zügigen Umsetzung der vorstehenden Maß- nahmen richtet die Verwaltung eine dezernatsübergreifende Projektgruppe ein. Sie erstellt zeitnah einen Projektplan, der dem Sportausschuss als zuständigem Fach- ausschuss im August vorgelegt wird. Die Verwaltung stimmt sich regelmäßig mit dem Vorsitzenden des 1. FC Köln über den Umsetzungsstand ab und berichtet dem Sportausschuss fortlaufend über den Projektfortschritt Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Pascal Pütz CDU - Fraktionsgeschäftsführer SPD – Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP/KSG - Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1204/2026
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Rat)
- Datum
- 02.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 10:47