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AN/0668/2020

Änderungsantrag zu AN/0657/2020 - Gartenordnung

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 28.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

4599 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden Ausschusses 
Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Christof Struwe 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.05.2020 
AN/0668/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
 
Änderungsantrag zu AN/0657/2020 - Gartenordnung 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 
2.4 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün 
am 04. Juni zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 
 
1) 
Änderung 
Die Vorschrift einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche wird nicht auf Ebene jedes Ein-
zelgartens verfolgt.  Eine ökologische und klimatische Aufwertung der Allgemeinflächen ist 
erstrebenswert. 
 
2)  Ergänzung 
Die Förderung einheimischer Pflanzen wird ergänzt um die Förderung von Pflanzen, die im 
Rahmen des Klimawandels hier heimisch werden können. 
 
3) Ergänzung 
Die Stadt wird aufgefordert zu prüfen, wie weit sie in ihrem Umweltbildungsauftrag die Fort-
bildung in den Kleingartenanlagen, ggf. mit der VHS und anderen, entwickeln kann und das 
Umweltbildungskonzept um diese Zielgruppe ergänzt werden sollte. 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

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www.FDP-Koeln.de 
4) Streichung 
Auf politische Vorgaben für die Gestaltung von Zäunen in Kleingartenanlagen wird verzichtet. 
 
5) Ergänzung 
Die neue Regelung soll die Nutzung von Erdwärme fördern und ggf. auch die Förderung 
durch Dritte möglich machen. 
 
6) Ergänzung 
Das Verbot des Befahrens der Wege mit Motorfahrzeugen gilt nicht für elektrisch motorisierte 
Rollstühle und Fahrräder. Dies muss auch nicht beantragt werden. 
 
7) Ergänzung 
Die Haltung von Bienen gemäß §10(3) der heutigen Gartenordnung wird auf eine Anzeige-
pflicht umgestellt. 
 
8) Ergänzung 
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, ihre beim 100-jährigen Jubiläum der Kleingärtner dar-
gestellte Perspektive für einen neuen Vertrag im Ausschuss für Umwelt und Grün als Mittei-
lung zur Diskussion zu stellen. 
 
Begründung: 
 
1) 
Unterschiedliche Ansichten zur Frage, was ökologisch hochwertig sei, sind mehr Anlass zu 
Nachbarschaftsstreit als zu ökologischer Aufwertung. Die geringe und evtl. sinkende Größe 
der  
Gärten macht eine zusätzliche Nutzungsanforderung zu einer Überfrachtung an Regulierung. 
 
2) 
Auch die Stadt selbst beginnt, sich bei der Auswahl der Straßenbäume auf den Klimawandel  
vorzubereiten und nimmt Neophyten in das Portfolio auf.  
 
3) 
Es ist nicht davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit Kleingärtnerinnen und 
Kleingärtner ausreichend Kenntnisse in der Schule oder im Leben danach erworben haben, 
um ökologisch wünschenswerte Gartengestaltung aus eigener Einsicht umzusetzen. Die 
Anordnung ohne Einsicht ist nicht nachhaltig. 
 
4) 
Die Vorschläge der Antragsteller sehen einige Liberalisierungen vor und das ist gut so. Vor-
gaben für die Gestaltung von Zäunen passen nicht dazu. Auf die Ergänzung 3) wird verwie-
sen. Außerdem kann die Freigabe von nicht-belästigender Kleintierhaltung (z.B. freilaufende 
Schildkröten und Hauskaninchen) ein Grund sein, die Durchlässigkeit von Zäunen zu be-
grenzen. 
 
5) 
Viele Menschen in kleinen Wohnungen würden ihre Laube auch im Winter nutzen. Die Hei-
zung mit Gas aus Flaschen ist heute zulässig, ebenso die Heizung mit Strom aus So-
lar/Batterie-Kombinationen. 
 
6) 
Dies ist nur eine juristische Klarstellung für §6 (2) der heutigen Gartenordnung; es ist davon 
auszugehen, dass das heute so von allen Vereinen pragmatisch gehandhabt wird.

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www.FDP-Koeln.de 
 
7) 
Die Haltung von Bienen muss Menschen mit entsprechender Fachkunde §10 (4) heute 
schon genehmigt werden. Eine Anzeigepflicht vereinfacht den Prozess. Die Rolle der Imkerin 
und des Imkers ist nicht mehr die, um eine Genehmigung über mehrere Verwaltungsebenen 
bittende und auf den Abschluss des Prozesses wartende. 
 
8) 
Es waren alle stimmberechtigten Fraktionen bei der Veranstaltung anwesend, aber nicht alle 
Mitglieder des zuständigen Fachausschusses. Außerdem wurden die Thesen zwar diskutiert, 
aber das geschah nicht in einem politisch strukturierten Prozess. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ulrich Breite     Dr. Rolf Albach 
Fraktionsgeschäftsführer    Umweltpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0668/2020
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
28.05.2020
Erstellt
25.05.2020 13:23