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Änderungsantrag zu AN/0657/2020 - Gartenordnung

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/0668/2020 vom 28.05.2020

Stand: Am 04.06.2020 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geändert beschlossen.

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  • FDP Änderungsantrag nach § 13

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Christof Struwe Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.05.2020 AN/0668/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Änderungsantrag zu AN/0657/2020 - Gartenordnung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.4 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 04. Juni zu setzen. Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1) Änderung Die Vorschrift einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche wird nicht auf Ebene jedes Ein- zelgartens verfolgt. Eine ökologische und klimatische Aufwertung der Allgemeinflächen ist erstrebenswert. 2) Ergänzung Die Förderung einheimischer Pflanzen wird ergänzt um die Förderung von Pflanzen, die im Rahmen des Klimawandels hier heimisch werden können. 3) Ergänzung Die Stadt wird aufgefordert zu prüfen, wie weit sie in ihrem Umweltbildungsauftrag die Fort- bildung in den Kleingartenanlagen, ggf. mit der VHS und anderen, entwickeln kann und das Umweltbildungskonzept um diese Zielgruppe ergänzt werden sollte. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 4) Streichung Auf politische Vorgaben für die Gestaltung von Zäunen in Kleingartenanlagen wird verzichtet. 5) Ergänzung Die neue Regelung soll die Nutzung von Erdwärme fördern und ggf. auch die Förderung durch Dritte möglich machen. 6) Ergänzung Das Verbot des Befahrens der Wege mit Motorfahrzeugen gilt nicht für elektrisch motorisierte Rollstühle und Fahrräder. Dies muss auch nicht beantragt werden. 7) Ergänzung Die Haltung von Bienen gemäß §10(3) der heutigen Gartenordnung wird auf eine Anzeige- pflicht umgestellt. 8) Ergänzung Der Ausschuss bittet die Verwaltung, ihre beim 100-jährigen Jubiläum der Kleingärtner dar- gestellte Perspektive für einen neuen Vertrag im Ausschuss für Umwelt und Grün als Mittei- lung zur Diskussion zu stellen. Begründung: 1) Unterschiedliche Ansichten zur Frage, was ökologisch hochwertig sei, sind mehr Anlass zu Nachbarschaftsstreit als zu ökologischer Aufwertung. Die geringe und evtl. sinkende Größe der Gärten macht eine zusätzliche Nutzungsanforderung zu einer Überfrachtung an Regulierung. 2) Auch die Stadt selbst beginnt, sich bei der Auswahl der Straßenbäume auf den Klimawandel vorzubereiten und nimmt Neophyten in das Portfolio auf. 3) Es ist nicht davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ausreichend Kenntnisse in der Schule oder im Leben danach erworben haben, um ökologisch wünschenswerte Gartengestaltung aus eigener Einsicht umzusetzen. Die Anordnung ohne Einsicht ist nicht nachhaltig. 4) Die Vorschläge der Antragsteller sehen einige Liberalisierungen vor und das ist gut so. Vor- gaben für die Gestaltung von Zäunen passen nicht dazu. Auf die Ergänzung 3) wird verwie- sen. Außerdem kann die Freigabe von nicht-belästigender Kleintierhaltung (z.B. freilaufende Schildkröten und Hauskaninchen) ein Grund sein, die Durchlässigkeit von Zäunen zu be- grenzen. 5) Viele Menschen in kleinen Wohnungen würden ihre Laube auch im Winter nutzen. Die Hei- zung mit Gas aus Flaschen ist heute zulässig, ebenso die Heizung mit Strom aus So- lar/Batterie-Kombinationen. 6) Dies ist nur eine juristische Klarstellung für §6 (2) der heutigen Gartenordnung; es ist davon auszugehen, dass das heute so von allen Vereinen pragmatisch gehandhabt wird. - 3 - www.FDP-Koeln.de 7) Die Haltung von Bienen muss Menschen mit entsprechender Fachkunde §10 (4) heute schon genehmigt werden. Eine Anzeigepflicht vereinfacht den Prozess. Die Rolle der Imkerin und des Imkers ist nicht mehr die, um eine Genehmigung über mehrere Verwaltungsebenen bittende und auf den Abschluss des Prozesses wartende. 8) Es waren alle stimmberechtigten Fraktionen bei der Veranstaltung anwesend, aber nicht alle Mitglieder des zuständigen Fachausschusses. Außerdem wurden die Thesen zwar diskutiert, aber das geschah nicht in einem politisch strukturierten Prozess. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Dr. Rolf Albach Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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