Mandari Insight

A-R/0038/2017

Eine umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von Pufferstreifen am Gewässerrand

Antrag an den Rat 20.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 45.5

a-r-0038-2017-Umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von Pufferstreifen am Gewässerrand

· application/pdf

Ansehen

a-r-0038-2017-Umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von Pufferstreifen am Gewässerrand

2757 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2017  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag                                                                                                        20. Juni 2017 
 
 
 
 
Eine umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von 
Pufferstreifen am Gewässerrand 
  
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu e rarbeiten, das bei der 
zukünftigen Verlängerung oder Neuvergabe von Pachtv erträgen stadteigener 
landwirtschaftlicher Flächen, die an Flüssen oder B ächen liegen, Kriterien der 
Nachhaltigkeit und des Naturschutzes stärker berücksichtigt. 
 
2. Die Bewirtschaftungsvorgaben sollen über mehrere  Jahre konstant beibehalten 
werden, um einen langfristigen ökologischen Nutzen zu stiften und die 
Förderfähigkeit von Maßnahmen zu gewährleisten. Hie rzu ist auch eine 
längerfristige Vergabe der Pachtflächen in Erwägung  zu ziehen, das 
entsprechende Interesse des Pächters vorausgesetzt. 
 
3. Die betroffenen Flächen sollen für den AUKB in e iner Karte dargestellt werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Mit 1028 ha ist die Stadt Münster einer der Hauptve rpächter von Agrarflächen im 
Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund einer erfolgreiche n Biodiversitäts -Strategie sind 
Uferrandstreifen oder Blühstreifen wichtige Element e oder auch Trittsteine für eine 
artenreiche Natur und Kulturlandschaft. 
Die von der Verwaltung zu erarbeitenden Kriterien können sein: 
 
1. Die Einrichtung eines Pufferstreifens (z.B. Blüh streifen, Ackersaum, Brache) zum 
Gewässerrand zur Bewirtschaftungsvorgabe machen. Au f diesem Pufferstreifen 
sollen keine Pflanzenschutzmittel und kein Minerald ünger oder Wirtschaftsdünger 
ausgebracht werden dürfen. 
 
2. Die Bewirtschaftungsvorgaben so ausgestalten, da ss die entsprechende 
Maßnahme vom bewirtschaftenden Landwirt als Greenin g-Maßnahme im 
Rahmen der EU-Agrarförderung angerechnet und, wenn möglich, auch über 
weitere EU-Förderprogramme bezuschusst werden kann.

3. Grundsätzlich für o.g. Pufferstreifen eine Breit e zwischen 10 und 20 m 
(Förderhöchstgrenze nach EU-Agrarförderung) anstreb en, je nach Breite des 
Gewässers und der Größe der anliegenden Anbaufläche. 
 
4. Wenn dies mit den wirtschaftlichen Interessen de s Pächters vereinbar ist, die 
Einrichtung von extensiv bewirtschaftetem Dauergrün land darstellen, mit Mahd 
frühestens ab der zweiten Junihälfte und ohne Düngung. 
 
5. Städtische Pachtflächen bevorzugt an in der Nähe  ansässige Betriebe vergeben. 
 
 
 
gez. Stefan Weber                                                             gez. Otto Reiners 
        und Fraktion                                                                       und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Rat
TOP 45.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0038/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37