A-R/0038/2017
Eine umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von Pufferstreifen am Gewässerrand
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a-r-0038-2017-Umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von Pufferstreifen am Gewässerrand
2757 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag 20. Juni 2017
Eine umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von
Pufferstreifen am Gewässerrand
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu e rarbeiten, das bei der
zukünftigen Verlängerung oder Neuvergabe von Pachtv erträgen stadteigener
landwirtschaftlicher Flächen, die an Flüssen oder B ächen liegen, Kriterien der
Nachhaltigkeit und des Naturschutzes stärker berücksichtigt.
2. Die Bewirtschaftungsvorgaben sollen über mehrere Jahre konstant beibehalten
werden, um einen langfristigen ökologischen Nutzen zu stiften und die
Förderfähigkeit von Maßnahmen zu gewährleisten. Hie rzu ist auch eine
längerfristige Vergabe der Pachtflächen in Erwägung zu ziehen, das
entsprechende Interesse des Pächters vorausgesetzt.
3. Die betroffenen Flächen sollen für den AUKB in e iner Karte dargestellt werden.
Begründung:
Mit 1028 ha ist die Stadt Münster einer der Hauptve rpächter von Agrarflächen im
Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund einer erfolgreiche n Biodiversitäts -Strategie sind
Uferrandstreifen oder Blühstreifen wichtige Element e oder auch Trittsteine für eine
artenreiche Natur und Kulturlandschaft.
Die von der Verwaltung zu erarbeitenden Kriterien können sein:
1. Die Einrichtung eines Pufferstreifens (z.B. Blüh streifen, Ackersaum, Brache) zum
Gewässerrand zur Bewirtschaftungsvorgabe machen. Au f diesem Pufferstreifen
sollen keine Pflanzenschutzmittel und kein Minerald ünger oder Wirtschaftsdünger
ausgebracht werden dürfen.
2. Die Bewirtschaftungsvorgaben so ausgestalten, da ss die entsprechende
Maßnahme vom bewirtschaftenden Landwirt als Greenin g-Maßnahme im
Rahmen der EU-Agrarförderung angerechnet und, wenn möglich, auch über
weitere EU-Förderprogramme bezuschusst werden kann.
3. Grundsätzlich für o.g. Pufferstreifen eine Breit e zwischen 10 und 20 m
(Förderhöchstgrenze nach EU-Agrarförderung) anstreb en, je nach Breite des
Gewässers und der Größe der anliegenden Anbaufläche.
4. Wenn dies mit den wirtschaftlichen Interessen de s Pächters vereinbar ist, die
Einrichtung von extensiv bewirtschaftetem Dauergrün land darstellen, mit Mahd
frühestens ab der zweiten Junihälfte und ohne Düngung.
5. Städtische Pachtflächen bevorzugt an in der Nähe ansässige Betriebe vergeben.
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0038/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 20.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37