1722/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf, Aktenzeichen 22/26
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/3 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Dr. Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 22/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf“, Aktenzeichen 22/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Bürgereingabe vom 06.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständi- gen Fachämtern – das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und das Amt für öf- fentliche Ordnung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgen- des mitgeteilt: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 31.05.2021 das Radverkehrskonzept Ehren- feld als Gesamtkonzept beschlossen. Nach dem beschlossenen Radverkehrshaupt- netz wurde der Sandweg vom Gutachter dem grünen Netz zugeordnet. Das grüne Netz ist so definiert, dass es ein Netz für Radfahrende abseits der großen Verkehrs- ströme des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bildet. Hier wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den weiteren Verkehrsarten geführt, eine separierte Radver- kehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angeboten. Darüber hinaus wurde der Abschnitt des Sandweges zwischen Feltenstraße und Frohnhofstraße perspektivisch dem Fahrradstraßennetz zugeordnet. Für die Einrich- tung einer Fahrradstraße in diesem Bereich sind jedoch größere Eingriffe in den flie- ßenden Verkehr und umfangreiche Planungen im Umfeld erforderlich sowie Untersu- chungen in Bezug auf die Verkehrsbelastung und Verlagerungen. Als Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße spricht sich der Gutachter für die Unterbre- chung der Kfz-Durchfahrt an der Gleisquerung aus, um die Kfz-Verkehrsbelastung zu senken. Da die Prüfung und Untersuchungen dazu noch einige Jahre in Anspruch nehmen werden, schlägt der Gutachter für den Sandweg eine weitere Maßnahme vor. Um zu Seite 2/3 verdeutlichen das die Benutzungspflicht des Radweges auf dem Sandweg aufgeho- ben ist und Radfahrende daher die Wahlfreiheit zwischen der Benutzung des Radwe- ges oder der Fahrbahn haben, wird zur Verdeutlichung die Markierung einer Pikto- grammkette empfohlen. Bei Piktogrammketten handelt es sich um alleinstehende Radverkehr-Sinnbilder, die im Bereich des rechten Fahrbahnrands öffentlicher Stra- ßen aufgebracht werden, um den Kraftfahrzeugverkehr in besonderen Einzelfällen auf das Vorhandensein und die besondere Schutzbedürftigkeit des Radverkehrs hinzu- weisen. Aktuell laufen bei der Verwaltung die Auswertungen zu drei Pilotstrecken, wo die Aus- wirkungen einer Piktogrammkette untersucht wurden. Vorausgesetzt eines positiven Ergebnisses wurde der Sandweg bereits als weitere Möglichkeit zur Prüfung der An- wendbarkeit einer Piktogrammkette aufgenommen. Die Haltestelle Emilstraße auf der westlichen Seite des Sandweges soll nach aktueller Beurteilung im Bereich der Längsparkstände verschoben werden, damit eine 18m lange Haltekante geplant werden kann. Gleichzeitig ist hier die Nebenanlage größer, sodass ausreichend Platz für wartende Fahrgäste im Bereich der Haltestelle und im angrenzenden Rad- und Gehwegbereich geschaffen werden kann. Dadurch verbes- sert sich der Konfliktbereich mit den Radfahrenden. Seitens des Verkehrsdienstes der Stadt Köln wird dieser Bereich als eher unauffällig eingeschätzt. Die auf den dem Antrag beigefügten Bildern zu sehende Fahrzeuge par- ken korrekt in den Parktaschen bzw. auf den Seitenstreifen. Natürlich kommt es auch kurzfristig zu „Parkverstößen”, die sich nicht komplett verhindern lassen. Werden sol- che Verstöße durch den Verkehrsdienst festgestellt, werden sie auch geahndet. Der Petent hat auch mehrere Fotos von Fahrrädern gemacht. Hier kann der Verkehrs- dienst nicht tätig werden. Grundsätzlich kann der Verkehrsdienst nur Fahrzeuge mit Kennzeichen verwarnen. E-Scooter, die den Gehweg einschränken, werden durch den Verkehrsdienst verwarnt. Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit Jahren das Ziel, jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaf- fen. Mit der Schaffung von über 8.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den ver- gangenen 5 Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht. So kann ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende beigetragen werden. Für dieses Maß- nahmenprogramm erhält die Verwaltung von vielen Kölnerinnen und Kölnern großen Zuspruch und zahlreiche weitere Hinweise zur Schaffung von Plätzen zum Fahrrad- parken, so dass auch in Zukunft weiter bedarfsgerechte Fahrradabstellanlagen im öf- fentlichen Raum geschaffen werden. Der Sandweg wurde aufgrund dieser Eingabe nun in das stadtweite Arbeitsprogramm aufgenommen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de und an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: ver- kehrsdienst@stadt-koeln.de. Seite 3/3 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 3 weiteres Schreiben
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Stadt Köln Der Oberbürgermeister Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden Ludwigstrasse 8 50667 Köln Per E-Mail: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Köln, den 23.05.2026 Ihr Zeichen: 02-1/4 - AZ 22/66 Ihr Schreiben vom 21.05.2026 Sehr geehrter Herr Dr. Höver, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.05.2026 sowie die eingeholten Stellungnahmen der Fachämter zu meiner Bürgereingabe „Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf“. Ich begrüße insbesondere, dass seitens der Verwaltung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geprüft beziehungsweise perspektivisch vorgesehen werden, etwa die Verlegung der Bushaltestelle, die mögliche Einrichtung einer Piktogrammkette sowie zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten. Zugleich bin ich der Bezirksvertretung Ehrenfeld ausdrücklich dankbar, dass sie die zugrunde liegende Problematik bereits aufgegriffen und hierzu in ihrer letzten Sitzung einen einstimmigen Beschluss gefasst hat. Da die Situation vor Ort weiterhin weitgehend unverändert erscheint und die nun vorliegenden Stellungnahmen zusätzliche Aspekte und Prüfungen enthalten, halte ich eine erneute Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld für sinnvoll. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ein wesentlicher Teil der Problematik bislang offenbar nicht Gegenstand der Stellungnahmen war: der Zustand der Grünflächen im hier gegenständlichen Bereich. Die dortigen Flächen befinden sich seit längerer Zeit in einem optisch und funktional deutlich beeinträchtigten Zustand. Durch regelmäßiges Betreten, Abstellen von Fahrrädern sowie sonstige Nutzungen sind erhebliche Schäden an den Grünbereichen entstanden. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern führt aus meiner Sicht auch dazu, Seite von 1 2 dass die Flächen ihre ordnende und trennende Funktion zwischen den verschiedenen Verkehrsarten kaum noch erfüllen. Zur Veranschaulichung des aktuellen Zustands der Grünflächen füge ich diesem Schreiben ergänzend aktuelle Lichtbilder aus dem Bereich bei. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass der bestehende Radweg zwar formal weiterhin vorhanden und markiert ist, die tatsächliche Situation vor Ort jedoch anders aussieht. Durch die begrenzten Flächenverhältnisse im Bereich von Bushaltestelle, Fahrradabstellungen, Warenauslagen und Fußverkehr weichen Fußgängerinnen und Fußgänger in der Praxis regelmäßig auf den Radweg aus beziehungsweise nutzen diesen mit. Gibt es kein Schild für Radwege „Vorsicht, langsam fahren“? Dies betrifft natürlich auch Menschen mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen oder Einkaufstrolley, für die der verbleibende Gehwegbereich nicht ausreichend ist. Aus meiner Sicht verdeutlicht dies, dass die Problematik nicht isoliert als Frage einzelner Verkehrsarten betrachtet werden sollte, sondern eine gesamtheitliche Verbesserung und Neuordnung des öffentlichen Raums in diesem Bereich sinnvoll wäre. Ich möchte Sie daher höflich bitten, ergänzend auch das zuständige Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in die weitere Bearbeitung der Angelegenheit einzubeziehen und eine Stellungnahme beziehungsweise Prüfung geeigneter Maßnahmen zu veranlassen. Aus meiner Sicht könnten hierbei insbesondere Maßnahmen wie * eine Wiederherstellung beziehungsweise Neugestaltung der Grünflächen, * geeignete Einfassungen oder Schutzmaßnahmen, * eine bessere Ordnung der Fahrradabstellsituation * sowie eine Verbesserung der Aufenthalts- und Wegequalität für den Fußverkehr geprüft werden. Darüber hinaus wäre aus meiner Sicht sinnvoll zu prüfen, ob bis zu einer möglichen grundlegenderen Neuordnung des Bereichs auch kurzfristige verkehrslenkende oder konfliktmindernde Maßnahmen zur Entschärfung der Situation beitragen könnten. Vielen Dank nochmals für die Bearbeitung meiner Eingabe und Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen, Seite von 2 2 je ■ < - f J* r< ■';*-; / k 1 0«■? 1 * ....M V ■
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 6. Februar 2026 14:35 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Anregung gemäß § 24 GO NRW – Prüfauftrag zur Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf Hallo zusammen, anbei eine neue Eingabe mit der Bitte im Aufnahme in das Verfahren. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Von: > Gesendet: Freitag, 6. Februar 2026 14:15 An: Betreff: Anregung gemäß § 24 GO NRW – Prüfauftrag zur Verkehrssicherheit im Bereich der REWE- Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Ehrenfeld, hiermit reiche ich eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Behandlung in einer Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld ein. Im unmittelbaren Umfeld der REWE-Filiale in Köln-Bickendorf besteht eine dauerhaft angespannte und aus verkehrlicher Sicht problematische Situation. Der betroffene Bereich ist räumlich stark eingeengt: Auf der einen Seite befindet sich unmittelbar die Bushaltestelle mit entsprechenden Warte- und Aufenthaltsflächen für Fahrgäste, auf der gegenüberliegenden Seite liegt die Zufahrt von der Straße zu dem hinter der Filiale gelegenen Parkplatz. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu kurzzeitigem, nicht ordnungsgemäßem Halten und Parken („Wildparken“), insbesondere für kurze Einkäufe. Zwischen Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt bündeln sich auf engem Raum Fußverkehr, Radverkehr, Kfz-Verkehr sowie der ÖPNV. Eine klare Trennung oder eindeutige Führung der Verkehrsarten ist nicht erkennbar. Durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge, haltende Fahrzeuge im Zufahrtsbereich sowie querende und wartende Fußgänger entstehen unübersichtliche und konfliktträchtige Situationen. Besonders ausgeprägt sind die Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern. Gehwege, Wartebereiche der Bushaltestelle sowie angrenzende Grünflächen werden regelmäßig sowohl zum Befahren als auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt. Dies führt zu Ausweichbewegungen, Sichtbehinderungen und wiederkehrenden Konflikten, die insbesondere für zu Fuß Gehende – darunter auch mobilitätseingeschränkte Personen – ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstellen. Die stark beschädigten Grünflächen sowie die sichtbaren Schäden an der Rinde des dort stehenden Baumes sind nach meiner Einschätzung unmittelbare Folge dieser ungeordneten Verkehrs- und Nutzungssituation. Sie werden faktisch als Ausweich- und Abstellflächen genutzt, da der vorhandene Straßenraum die tatsächliche Nutzung nicht angemessen aufnimmt. Ich rege daher an, folgenden Prüfauftrag zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf zu verbessern. Dabei soll insbesondere untersucht werden, wie Nutzungskonflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr reduziert werden können. In die Prüfung sind insbesondere einzubeziehen: • eine klare und sichere Führung sowie Trennung von Fuß- und Radverkehr, • die Schaffung bedarfsgerechter und standortnaher Fahrradabstellanlagen, • Maßnahmen zur Entlastung der Geh- und Wartebereiche im Umfeld der Bushaltestelle, • die verkehrliche Situation im Bereich der Parkplatzzufahrt einschließlich des regelmäßig auftretenden ordnungswidrigen Haltens und Parkens sowie • bauliche oder gestalterische Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Grünflächen. Ich bitte die Bezirksvertretung, diese Anregung in einer Sitzung zu beraten und den Prüfauftrag gegebenenfalls an die zuständigen Fachämter weiterzuleiten. Vielen Dank für die Befassung mit meinem Anliegen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen P.S.: Über den nachstehenden Link lassen sich Fotos von der Situation und ein Kartenausschnitt herunterladen. https://we.tl/t-MHCZpecQPz Von: Gesendet: Montag, 9. März 2026 11:09 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO-„Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf", Aktenzeichen 22/26 Sehr geehrte Frau, dann schicke ich Ihnen Fotos und Lageplan per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen i. / p p /
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1722/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssicherheit im Bereich der REWE-Filiale mit Bushaltestelle und Parkplatzzufahrt in Köln-Bickendorf, Aktenzeichen 22/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ludwigstraße 8
- Feltenstraße
- Frohnhofstraße
- Sandweg
- Emilstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1722/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 09:47