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V/0125/2017

Schulden- und Liquiditätsbericht 2016

Vorlagen 08.03.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 17.05.2017, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

17116 Zeichen

V/0125/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulden- und Liquiditätsbericht 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
Schuldenbericht 2016 
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Haupt - und Finanzausschusses nach 
und berichtet  
 
-  über die im abgelaufe nen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur G e-
samtsteuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungsverläufen (Controlling beim 
Cash-Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und  
-  über Ziele, Strategien, geplante Maßna hmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für 
kommende Haushaltsjahre. 
 
 
1. Schuldensituation der Stadt Münster 
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes ei n-
schließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2020 stellt si ch nach der derzeitigen Finanzplanung 
(Haushalt 2017) wie folgt dar: 
 
Jahr Schulden 
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen
Zinsen Tilgung Schulden 
Pro-Kopf
am 31.12.
Schulden- 
dienst Pro-
Kopf
2016 749.881.378 54.573.500 19.745.697 23.866.746 34.827.803 2.456,73 192,29
2017 865.624.258 155.142.880 115.742.880 26.500.000 39.400.000 2.835,93 215,90
2018 912.454.588 89.130.330 46.830.330 24.700.000 42.300.000 2.989,35 219,50
2019 951.581.698 89.127.110 39.127.110 23.100.000 50.000.000 3.117,54 239,49
2020 952.823.008 54.041.310 1.241.310 21.700.000 52.800.000 3.121,60 244,07
 
 
Während die Zinsbelastung unter der Annahme eines weiterhin niedrigen Marktniveaus tende n-
ziell eher sinkt, führt der erhebliche Anstieg des Schuldenstandes zu deutlich steigenden Ti l-
gungslasten (2016 bis 2020 + 52 %). 
 
In dem Schuldenstand zum 31.12.2016 ist neben den Kreditaufnahmen und den Tilgungsleitu n-
gen auch die Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten mit rd. 619 T€ berücksichtigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0125/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.04.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0125/2017 
 
 
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2007 mit 717,5 Mio. € bis Ende 2016 auf 749,9 Mio. € um 
4,5 % erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschu ldung im Zeitraum von Ende 1997 (349,7 Mio. 
€) bis Ende 2006 (698,9 Mio. €) um 99,9 %. 
Der Schuldendienst, also die Leistung für Zins und Tilgung, stieg von 199 7 bis 2006 von 31,6 
Mio. € auf 47,6 Mio. € und somit um rd. 50,6 %. Im Zeitraum von 2007 bis 2016 stieg der Schu l-
dendienst um 18 %. 
 
 
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
Im Rahme n des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines 
aktiven Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, u n-
terschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben begrenzt/minimiert werden. 
Dazu gehört auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde Mark t-
bedingungen zulassen. Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder Finanzierungsform Risi-
ken liegen. Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wur de mit der Vorlage 338/01 fes t-
gelegt, dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus festverzinslichen Krediten 
(Kommunalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite von der KfW/EIB) best ehen; 
für den Investitionskreditbestand dürfen da rüber hinaus für maximal 15 % Zinssicherungsinstr u-
mente angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer -Franken Darlehen aufgenommen 
werden. 
 
Mit der Vorlage V/0195/2015 beschloss der Rat, folgenden Passus in die jährliche Haushaltssa t-
zung aufzunehmen: „Von Neuaufnahmen in Fremdwährungen wird abgesehen. Ausnahmen sind 
nur mit Ratsbeschluss möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Umschuldu n-
gen/Prolongationen für Investitionskredite“.  
 
2.1 Derivate 
Die Stadt Münster setzt seit 1998 Derivate-Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein. 
Zum 31.12.2016 belief sich das Derivatevolumen auf rd. 338,3 Mio. € (Vorjahr 405,6 Mio. €). Auf-
grund der aktuellen Situation, Rechtsunsicherheit wegen negativer Zinslandschaft, ist dieses Ge-
schäft rückläufig.  
 
Die Durchschnittsverzinsung für das gesamte Investitionsschuldenportfolio für das Jahr 2016 
belief sich auf 3,23 %. 
An Vorteilen wurden in diesem Bereich rd. 1,58 Mio. € erzielt. 
Der anhaltend starke Schweizer Franken führt jedoch dazu, dass diese Vorteile vollständig wi e-
der aufgezehrt werden und das Jahr 2016 insgesamt mit einem Verlust von 1,04 Mio. € a b-
schließt. 
 
A. Gesamtübersicht Historie
2016 im Verhältnis CHF Eur ggü. Ans.
zum HH Ans. T € T €  %
Schuldenstand 749.881.378 2016 -2.615 1.580 -3,70%
Zinsvorteil zur Passivsteuerung 2015 -1.304 1.405 2,45%
CHF- Markt -2.614.953 -9,34% 2014 -842 1.603 2,45%
Eur - Markt 1.579.767 5,64% 2013 314 1.657 5,41%
Gesamtvorteil -1.035.186 -3,70% 2012 254 1.413 5,75%
2011 88 2.074 7,18%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2010 883 4.586 18,29%
variabel 24.027.186 3,20% 2009 929 3.334 14,26%
CHF 84.782.032 11,31% 2008 1.099 1.930 9,96%
1,5346 CHF/EUR 2007 3.049 -147 8,83%
2000-2006 7.810 7.866
Gesamt 9.666 27.301 36.967
Break even 
   ggü. Ans.= gegenüber dem Haushaltsansatz

3 
V/0125/2017 
 
2.2 Schweizer Franken Kredite 
 
2.2.1 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt 
 
Die Stadt Münster hat sechs Einzelinvestitionskredite in der Fremdwährung Schweizer Franken. 
Der letzte Kredit/ Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2043 aus. Gegenüber der Kreditau f-
nahme auf dem deutschen Kapitalmarkt besteht zz. ein kumulierter Zinsvorteil (seit 2001) von rd. 
9,7 Mio. €. Für das Jahr 2016 ergab sich ein rechnerischer Nachteil in Höhe von rd. 2,6 Mio. €. 
Ursache dafür ist der gesunkene Wechselkurs. 
 
Die Schweizer Notenbank hat am 23.01.2015 den seit dem Jahr 2011 bestehenden Mindestkurs 
von 1,20 Franken überraschend aufgegeben. Der Euro -Mindestkurs war vor einigen Jahren ei n-
geführt worden, weil die Schweizer Notenbank durch den starken Aufwertungsdruck auf den 
Franken die Exportfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft gefährdet sah. Seit  der Einführung 
hat die Schweizer Notenbank den Mindestkurs durch Interventionen am Markt verteidigt. Diese 
Position hat die Notenbank nun aufgegeben. Die Aufgabe hat an den Börsen zu großen Schwan-
kungen geführt. 
Der bisher tiefste Schlusskurs am 23.01.2015 betrug 0,98665 CHF/EUR. 
Der aktuelle Kurs (Stand: 13.04.2017) beläuft sich auf 1,0687 CHF /EUR. 
 
 
2.2.2 Auswirkungen auf die Bilanz und die Ergebnisrechnung 
 
Am 31.12.2016  ergibt sich ein CHF Bestand  (Investitions- und Liquiditätskredite) in Höhe von 
106.047.423,65 CHF. Bewertet mit dem EZB Referenzkurs am 31.12. 16 in Höhe von 1,0739 
CHF/EUR ergibt sich ein Bilanzwert von 98.749.812,51 € . Diese Bewertung erhöht die Verbin d-
lichkeiten aus Investitions- und Liquiditätskrediten um 742.704,55 €. 
 
Für den Jahresabschluss 2016 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückste llungen aufgrund 
des bisherigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 0,98665 CHF/EUR. Bei diesem Kurs 
ergibt sich eine Verbindlichkeitshöhe von 107.482.312,52 €. Abzüglich des Bilanzwertes von 
98.749.812,51 € ergibt sich eine Rückstellungshöhe von 8.732.500,01 € (Vorjahr: 10.378.319 ,48 
€). 
 
 
Der Anteil der Investitionskredite in Fremdwährung an den Gesamtinvestitionskrediten beläuft 
sich auf 11,31 %. 
 
 
2.3 Zinslandschaft 
Die Stadt Münster nimmt Kredite nicht nur mit einem Festzinssatz, sondern auch mit einem var i-
ablen Zinssatz auf. Bei einem Teil der Kredite richten sich die Zinsen nach einem variablen Refe-
renzzinssatz zzgl. Marge. Als Zinssicherung wurden auch sogenannte Zinszahlerswaps abg e-
schlossen. Bei einem Zinszahlerswap zahlt die Stadt einen Festzinssatz an die Bank. Im Gege n-
zug zahlt die Bank auf Basis des variablen Referenzzinssatzes Zinsen an die Stadt, so dass sich 
im Grunde die Zinszahlung auf Referenzzinsbasis im Kreditgeschäft und Derivatgeschäft au s-
gleichen und sich nur die Zinszahlungen auf Basis des Festzinssatzes bela stend für die Stadt 
auswirken. 
 
Wie bereits mit dem vorgelegten Schuldenbericht 2015 dargestellt, haben sich die negativen R e-
ferenzzinssätze weiter erhöht. Auch an der Vorgehensweise der Stadt Münster hat sich nichts 
geändert. Weiterhin nimmt die Stadt eine abwartende Haltung ein und zahlt, wie andere Kommu-
nen auch, die strittigen Beträge unter Vorbehalt an den Gläubiger.

4 
V/0125/2017 
 
3. Ausblick auf das Jahr 2017 
Im Jahr 2017 stehen rd. 76 Mio. € zur Zinsanpassung an. Soweit einige Kredite mit Derivaten 
unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Basis von variablen Krediten, soweit dies wirtschaft-
lich sinnvoll ist. 
 
Dies betrifft im Portfolio rd. 9,8 Mio. €, die  zurzeit variabel verzinst sind. Vorteile entstehen in der 
Regel dadurch, dass die kurzfristigen Laufzeiten günstiger im Zins sind als längere Laufzeiten. 
 
Für alle weiteren Umschuldungen werden Zinsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren ang e-
strebt. Hier werden sowohl klassische Gläubiger als auch Investoren außerhalb des Bankense k-
tors angesprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern. Entsprechend wird bei Kreditneuau f-
nahmen (Kreditermächtigung 85.142.880 €) verfahren, bei denen Förderkredite nicht in Anspruch 
genommen werden können. Es ist geplant, mindestens 20 Mio. € zinsgünstige Förderkredite über 
die KfW oder NRW.Bank in Anspruch zu nehmen.  
 
Weiterhin wird in Abhängigkeit vom CHF - Wechselkurs eine haushaltsverträgliche Rückführung 
der Fremdwährungsverbindlichkeit angestrebt. 
 
 
4. Liquiditätsmittel  
4.1 Liquiditätskredite  
Die Stadt Münster hatte am Jahresanfang 2016 einen Liquiditätskredit über 15 Mio. CHF im Be-
stand.  
 
Dieser Liquiditätskredit stellt den relativ dauerhaften Liquiditätsgrundbedarf dar. Zum Jahresende 
2016 wurde der Kredit mit einem Kurs von 1,0739 (der Durchschnittskurs der EZB zum 
31.12.2016) bewertet und steht somit mit rd. 13,97 Mio. € in der Bilanz 2016. 
 
Daneben wurden für insgesamt 146 Tage drei externe Li quiditätskredite von jeweils 15 Mio. € 
und ein externer Liquiditätskredit von 10 Mio. € benötigt. In der Zeit vom 27.01. – 16.02.2016 
bestand ein  Kr editbedarf von 30 Mio. €, in der Zeit vom 16.03. – 17.05.2016 ein Bedarf von 25 
Mio. €. 
 
Der weitere kurzfristige Liquiditätsbedarf konnte bis zu einer Höhe von maximal 12,00 Mio. € über 
das Cash-Pooling mit Tochterunternehmen gedeckt werden. Dieses Cash-Pooling wurde in 2016 
zur Liquid itätsverstärkung der Stadtkasse an 248 Tagen mit einem Durchschnittswert von  rd. 
4,71 Mio. € herangezogen.  
 
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Zur besseren Darstellung 
wurden der 1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.

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V/0125/2017 
 
4.2 Mittel- und langfristige Kapitalanlagen  
 
4.2.1 Mittel der pflichtigen Fondsansparung  
Ab dem Jahr 1999 bis zur Einführung der Doppik im Jahr 2008 waren die Gemeinden aufgrund 
des Versorgungsfondsgesetzes NRW verpflichtet, 0,2 % der Beamten - und Versorgungsbezüge 
für spätere Versorgungslasten anzulegen. Der Anteil erhöhte sich je Jahr um weitere 0,2 %. Au f-
grund des Ratsbeschluss vom 09.06.1999 (Vorlage 482/99) wurden diese Beträge in einem Sp e-
zialfonds angelegt.  
Fondsanleger (Stand 31.12.201 6) sind die Stadt Münster einschließlich der Eigenbetriebe citeq 
und Münster Marketing, sowie sechs weitere Kommunen aus NRW und Niedersachsen.  
 
 
4.2.2 Mittel der freiwilligen Fondsansparung  
Auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 21.06.2000 (Vorlage 599/00) wurden zudem aus der 
damaligen kameralen Rücklage 6,6 Mio. € in einem weiteren Spezialfonds angelegt, um ebenfalls 
künftige Versorgungslasten, die in der Bilanz 2015 mit 499 ,4 Mio. € ausgewiesen sind, zu red u-
zieren.  
Fondsanleger sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater Münster und die AWM.  
 
Der VUS-Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds) und der WVR -Fonds (Westfälischer Ve r-
sorgungsrücklagefonds) haben in 2016 folgende Entwicklung erfahren: 
 
  VUS-Fonds WVR-Fonds (Anteil Stadt 
Münster und Eigenbetriebe) 
 in Mio. 
€ 
Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
in Mio. 
€ 
Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
Anfangswert        31.12.2015 47,283 298.375 158,47 18,099 187.603 96,48 
Endwert              31.12.2016 48,936 302.766 161,63 21,255 215.963 98,42 
       
Wertentwicklung je Fondsanteil    + 3,16  €  
+ 1,99 % 
  + 1,94 € 
+ 2,01 % 
Betragsveränderung  2016  1,653 4.391  3,156 28.360  
 
 
4.2.3 Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes 
 
Durch Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses des Rates der Stadt Münster vom 
04.11.2015 (Vorlage V/0663/2015/1. Erg.) ist zum 01.04.2016 eine neue Anlagerichtlinie für Kapi-
talanlagen in Kraft getr eten, die neben den Grundsätzen Sicherheit, angemessener Ertrag und 
Sicherstellung der Liquidität auch den Aspekt der Nachhaltigkeit aufgreift. Seit dem Inkrafttreten 
der neuen Anlagerichtlinie sind die Fond smanagementgesellschaften für den VUS -Münster-
Fonds bzw. den WVR-Fonds verpflichtet, die in der Anlagerichtlinie genannten Nachhaltigkeitskri-
terien anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass der Aktienanteil in den Fonds und der Anteil an 
Unternehmensanleihen nachhaltig ausgerichtet sein muss. Neben der Nichtberücksichtigung 
ausgeschlossener Branchen geschieht dies entweder durch einen Nachhaltigkeitsfilter einer 
Nachhaltigkeitsratingagentur oder durch die Nutzung einer Nachhaltigkeitsbenchmark. Di e Nach-
haltigkeitsvorgaben haben zu Bestandsveränderungen in den beiden Fonds im Jahr 2016 g e-
führt, verschiedene Aktienpositionen sind veräußert, andere gekauft worden. Die Berücksicht i-
gung des Nachhaltigkeitsaspektes ist ein permanenter Prozess, da sich Un ternehmen im Zeitab-
lauf nachhaltiger oder weniger nachhaltig positionieren können und dadurch immer wieder Ve r-
änderungen des Fondsportfolios möglich sind. 
Daneben hat die Stadtverwaltung dem Deutschen Städtetag verschiedene Unterlagen zum Th e-
ma zwecks Aufb au einer Materialsammlung zur Verfügung gestellt, die interessierte Städte nu t-
zen können.

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V/0125/2017 
 
4.2.4 Sonstige Rücklagen  
Darüber hinaus stehen Finanzmittel für zweckbestimmte Rücklagen, u. a. Stellplatzablösemittel, 
in Höhe von rund 29,9 Mio. € zur Verfügung. 
Die Mittel sind zinsbringend  sowohl für jeweils einen mittelfristigen Zeitraum (3 monatige Künd i-
gungsfrist) (3,3 Mio. €) und für jeweils einen längerfristigen Zeitraum (1-2 Jahre) (26,6 Mio. €) am 
Kapitalmarkt, um positive Zinseffekte zu erzielen. 
 
Die im Jahr 2016 durchgeführten Wiederanlagen erbringen einen Zinsgewinn bis Endfälligkeit in 
Höhe von 254.115,30 €, die dem Haushalt zugeführt werden.  
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Erläuterung zu Derivaten

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V/0125/2017 
 
 
Anlage 1: 
 
Erläuterung zu Derivaten 
 
Receiver Swap 
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die 
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich all e 3 oder 6 Monate an der Entwicklung e i-
nes Indexes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz- und lang-
fristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen 
Zinssätze über den Zi nssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit 
gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden müssen. 
 
 
Payer Swap 
Beim Payer Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem variablen Zinssatz) Zinszahlun gsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde 
liegende Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risiko bei di e-
sem Swap liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.  
 
 
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht 
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eing e-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen 
bzw. in eine variable Verzin sung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu 
zahlenden Zinssatz. 
 
 
Doppel Swap 
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Receiver - und Payer-Swap und dient der Zinssich e-
rung des aktuellen Zinsniveaus. 
 
 
Cap 
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“. 
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzi e-
rungen, d. h. bei Roll -over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem 
Festsatzkredit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde 
 
Floor 
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit 
einem Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden. 
 
 
Receiver-Swaption 
Der Verkäufer (Stadt Münster) der Receive r-Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine 
Prämie zur aktuellen Zinsentlastung. 
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0125/2017
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37