Sicherung der landkreisübergreifenden FFH-Gebiete 255 "Wedeholz", 276 "Lehrde und Eich" und 432 "Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen" als Naturschutzgebiete – Übertragung der Zuständigkeit gem. § 32 Abs. 2 NAGBNatSchG
Beschlussvorlage 2016-21/0176
Stand: Am 21.06.2017 im Kreistag beschlossen.
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Dokumente
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Vorlage
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Karte Wedeholz Anlage 1
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Karte Lehrde Anlage 2
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Karte Osteschleifen Anlage 3
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Beratungsverlauf
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