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Sicherung der landkreisübergreifenden FFH-Gebiete 255 "Wedeholz", 276 "Lehrde und Eich" und 432 "Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen" als Naturschutzgebiete – Übertragung der Zuständigkeit gem. § 32 Abs. 2 NAGBNatSchG

Beschlussvorlage 2016-21/0176

Stand: Am 21.06.2017 im Kreistag beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.05.2017

    Ausschuss für Umwelt und Planung

    TOP 8. Ergebnis: empfohlen
  2. 21.06.2017 zuletzt

    Kreistag

    TOP 13. Ergebnis: beschlossen

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