mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 26 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Krost vom 11.09.2016 betr. Kalkberg

Mitteilung BV 1228/2017 vom 18.04.2017

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 1228/2017 Mitteilung (Beantwortung einer Einwohneranfrage gem. § 39 der Geschäftsordnung) öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.12.2016 zu TOP 1.2 Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Krost vom 11.09.2016 betr. Kalkberg (Vorlagen-Nr. 3439/2016) Die Einwohneranfrage des Herrn Krost vom 11.09.2016 betr. Kalkberg wurde von der Verwaltung wie folgt an Herrn Krost beantwortet: „Sehr geehrter Herr Krost, zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage in der Bezirksvertretung 8 vom 11.09.2016 und dem damit gezeigtem Interesse an der weiteren Entwicklung am Kalkberg. Hinsichtlich der Beantwortung wiederhole ich zunächst Ihre Fragen. Frage: 1. Wieso waren Baugrund und Beschaffenheit und damit das Risiko desselbigen nicht ansatzweise Teil der Planungen inklusive der Standortauswahl Matrix in ursprünglicher Version und allen Erweiterungsversionen? Antwort: Die ursprüngliche Standortmatrix konzentriert sich zunächst auf die einsatztaktische Eignung sowie etwaige Belastungen der Standortumgebung hinsichtlich der Lärmemission durch den Hubschrauberbetrieb. Die Auseinandersetzung mit der Eignung der Standorte in Be- zug auf Baugrund und Beschaffenheit waren erst im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der ursprünglichen Eigentümerin GSE sinnvoll und erforderlich; vor Kaufvertragsschluss wurde das Bodengutachten des Sachverständigenbüros UBC geprüft, welches die baugrundtechni- sche Eignung des Kalkbergs als Standort für die Hubschrauberbetriebsstation bestätigt. Die baugrundtechnische Eignung wurde zudem durch das von der Stadt Köln beauftragte weitere Baugrundgutachten des Sachverständigenbüros Geo Consult bestätigt. Auf die Prüfergebnisse der Sachverständigengutachten durfte sich die Stadt Köln verlassen. Frage: 1.1. Wo liegen / lagen die Verantwortlichkeiten in der Verwaltung für die Nichteinbezie- hung der in 1) genannten Risiken in die Matrizen? Antwort: Diese Frage ist mit der Antwort zu Frage 1 beantwortet Frage: 1.2. Wäre ein Abtragen des Kalkbergs und dessen Untergrund eine Möglichkeit, weitere Schäden für Natur und Menschen abzuwenden? (Bitte mit Begründung.) Antwort: Nein. Ein vollständiger Abtrag des Kalkberges ist nach Auffassung der Verwaltung aus umwelttechnischen Gründen nicht notwendig und aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnis- mäßig. Mit Ratsbeschluss vom Dezember 2011 für den Ankauf des Kalkberges wurden in Kenntnis der Cyanidbelastung (Anlage 14 zur Beschlussvorlage 4300/2011) sämtliche Altlastenrisiken über- nommen. Bereits 2011 wurden Sanierungsvarianten betrachtet und diskutiert. Ein Abtragen des Kalkbergs und der Transport des Materials zu einer anderen Halde wurde (und wird) aus Sicht der Umweltverwaltung aufgrund einer äußerst negativen Ökobilanz und 2 enormen Kosten als unverhältnismäßige Maßnahme ausgeschlossen, da eine fachgerechte Lagerung, die den Umwelt- und Lagerungsvorschriften entspricht, auch am Kalkberg möglich ist. Die Kosten für einen Transport zu einer anderen Halde sind aktuell überschläglich anhand des einschlägigen Leistungsbuches Altlasten und Flächenentwicklung und den dort genannten mitt- leren Kosten grob abgeschätzt worden. Demnach würden rd. 200 Mio € an reinen Entsorgungs- kosten anfallen, siehe auch Vorlage 2804/2016 https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=573682&type=do& . Hin- zu kommen Kosten für Erdarbeiten und weiterführende Leistungen wie beispielsweise Probe- nahmen, Analytik, Arbeitsschutz, oder ggf. Konditionierung, sowie den Folgekosten am neuen Lagerungsort. Ihre Nachfrage zu meiner Antwort Ihrer Anfrage vom 24.03.2013 (kursiv) beantworte ich wie folgt fettgedruckt. Frage: Bezugnehmend auf meine Anfrage vom 24.03.2013 und die Beantwortung vom 13.06.2013 “Beantwortung einer Einwohneranfrage des Herrn Krost vom 24.03.2013 betr. Hub- schrauberbetriebsstation Kalkberg (1381/2013)” erlaube ich mir folgende Fragen: Zu Frage 1) und Antwort 1) Frage 1: Sind Feuerwehr und die verantwortliche Verwaltung überhaupt personell und fachlich in der Lage eine solches „Großprojekt“ planerisch zu bewältigen? Antwort 1: Ja. Eine Rettungshubschrauberstation ist vergleichbar einer Rettungswache und davon hat die Feuerwehr Köln bereits zahlreiche erfolgreich realisiert. Frage: Wenn Verwaltung und die Feuerwehr als Organisationseinheit zur Durchführung derarti- ger Projekte in der Lage sind, wieso wurde die Station auf dem Kalkberg bis heute weder zeit- gerecht noch etatgerecht fertigstellt? Antwort: Die Errichtung der Hubschrauberbetriebsstation verlief bis zum Auftreten der Setzungen (Anfang 2015) im Bauablauf zeitgerecht. Die Hubschrauberbetriebsstation ist zu 85% fertiggestellt. Der Rat hat einen Baustopp für die Hubschrauberbetriebsstation ausgesprochen, daher ruhen diese Arbeiten derzeit. Momentan finden aber die Arbeiten der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung statt. Darüber hinaus fordern Sie eine Stellungnahme aller Kostenträger an. Forderung: Bitte legen Sie eine Stellungnahme aller beteiligten Kostenträger vor, die die aktuelle Gesamtsituation berücksichtigt. Antwort: Zunächst verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1. Die Stadt Köln hatte vor Abschluss des Kaufvertrags mit der GSE das Bodengutachten des Sachverständigenbüros UBC, das die baugrundtechnische Eignung des Kalkbergs als Standort für die Hubschrauber- betriebsstation bestätigt, geprüft sowie ein neues externes Baugrundgutachten bei dem Sachverständigenbüro Geo Consult in Auftrag gegeben. Die Bau- und Betriebskosten sollen über die Nutzungsgebühren der Hubschrauber refi- nanziert werden. Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten, die für eine wirt- schaftliche Herstellung erforderlich sind. Dabei prüfen sie die zum Zeitpunkt der Sat- zungsaufstellung, die dafür vorgelegten Unterlagen. Dies ist nach Abschluss der Herstel- lung der Hubschrauberbetriebsstation vorgesehen und auch sinnvoll, weil die Kranken- kassen nur ansatzfähige Kosten prüfen. Sollte letztlich beschlossen werden, dass ein anderer Standort als der Kalkberg errichtet wird, sind die Herstellungskosten der Hub- schrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg keine ansatzfähigen Kosten mehr und müs- sen von der Stadt vollständig getragen werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Antworten geholfen habe die Situation am Kalkberg besser zu verstehen und verbleibe mit freundlichen Grüßen“

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz