2019/0078
Protokoll 22. Sitzung Gestaltungsbeirat
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0078
Magistratsbeschluss-Nr.
100
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Protokoll 22. Sitzung Gestaltungsbeirat
Vorlage vom: 01.03.2019
Beschlussvorschlag:
Das Protokoll der 22. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Protokoll 22. Sitzung Gestaltungsbeirat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 13.03.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.3.2019
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491).
Mit der MV Nr. 2017/ 0154 vom 08.05.2017 wurde die Neubesetzung des
Gestaltungsbeirates von der Stadtvero rdnetenversammlung bestimmt.
Die 22. Sitzung des Gestaltungsbeirats fand am 08.02.2019 statt.
An der Sitzung nahmen die Mitglieder des Beirates, Vertreterinnen und Vertreter der
politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Geschäftsstelle
teil. Die zuständige Dezernentin musste sich leider für diese Sitzung entschuldigen.
Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger anwesend, ebenso waren
Interessengruppen und Verbände eingeladen.
Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung begrüßte in Vertretung für die Baudezernentin
der Amtsleiters des Stadtplanungsamtes Herr Jochen Krehbiehl und die Vorsitzende des
Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Christa Reicher, die Mitglieder des Gestaltungsb eirates sowie
die Gäste im Plenum.
Dann wurden die Vorhaben der Tagesordnung – Frankfurter Straße 171 – 173/ Darmstädter
Straße 17 (Abriss und Neubau Wohn - und Geschäftshaus), Im Fiedlersee 43 (Studie
Erweiterung Seniorenwohnanlage) und TU Darmstadt Licht wiese (Rahmenplanung) durch die
jeweiligen Architekten bzw. Bauherren vorgestellt; es folgten Rückfragen und
Verständnisfragen durch die Beiratsmitglieder und die erschienenen Gäste.
Im darauf folgenden nicht-öffentlichen Sitzungsteil wurden die Projekte mit den jeweiligen
Bauherren und den Architekten intensiv diskutiert und besprochen.
Der Stellungnahmen des Beirates zu den Projekten sind im anliegenden Protokoll ersichtlich.
Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht.
Darmstadt, den 01.03.2019
Dezernat III
In Vertretung
Rafael Reißer
Bürgermeister
2019/0078
2980 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0078
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Protokoll 22. Sitzung Gestaltungsbeirat
Vorlage vom: 01.03.2019
Beschlussvorschlag:
Das Protokoll der 22. Sitzung des Gestaltungsbeirates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Protokoll 22. Sitzung Gestaltungsbeirat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.3.2019
Im Dezember 2011 hat der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung
eines Gestaltungsbeirates beschlossen (Vorl. -Nr. 2011/ 0491).
Mit der MV Nr. 2017/ 0154 vom 08.05.2017 wurde die Neubesetzung des
Gestaltungsbeirates von der Stadtvero rdnetenversammlung bestimmt.
Die 22. Sitzung des Gestaltungsbeirats fand am 08.02.2019 statt.
An der Sitzung nahmen die Mitglieder des Beirates, Vertreterinnen und Vertreter der
politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Geschäftsstelle
teil. Die zuständige Dezernentin musste sich leider für diese Sitzung entschuldigen.
Im öffentlichen Teil waren interessierte Bürgerinnen und Bürger anwesend, ebenso waren
Interessengruppen und Verbände eingeladen.
Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung begrüßte in Vertretung für die Baudezernentin
der Amtsleiters des Stadtplanungsamtes Herr Jochen Krehbiehl und die Vorsitzende des
Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Christa Reicher, die Mitglieder des Gestaltungsb eirates sowie
die Gäste im Plenum.
Dann wurden die Vorhaben der Tagesordnung – Frankfurter Straße 171 – 173/ Darmstädter
Straße 17 (Abriss und Neubau Wohn - und Geschäftshaus), Im Fiedlersee 43 (Studie
Erweiterung Seniorenwohnanlage) und TU Darmstadt Licht wiese (Rahmenplanung) durch die
jeweiligen Architekten bzw. Bauherren vorgestellt; es folgten Rückfragen und
Verständnisfragen durch die Beiratsmitglieder und die erschienenen Gäste.
Im darauf folgenden nicht-öffentlichen Sitzungsteil wurden die Projekte mit den jeweiligen
Bauherren und den Architekten intensiv diskutiert und besprochen.
Der Stellungnahmen des Beirates zu den Projekten sind im anliegenden Protokoll ersichtlich.
Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht.
Darmstadt, den 01.03.2019
Dezernat III
In Vertretung
Rafael Reißer
Bürgermeister
anlage 1
16967 Zeichen
P R O T O K O L L
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT
1
Sitzungstag: 08.02.2019
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bürgerzentrum „Zum Goldnen Löwen“, Stadtteil Arheilgen
Teilnehmer:
Mitglieder des Prof. Christa Reicher (Vors.)
Gestaltungsbeirates Dipl. Ing. Susanne Wartzeck
Prof. Alexander Reichel
Prof. Thomas Knerer
Dipl. Ing. Rebekka Junge
Verwaltung Jochen Krehbiehl, Amtsleiter Stadtplanungsamt
Rainer Dressel, Amtsleiter Bauaufsichtsa,t
Michael Kolmer, Amtsleiter Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Andrea Feldbusch, Stadtplanungsamt
Max Henkel, Stadtplanungsamt
Ingrid Pilz, Grünflächenamt (tw.)
Ulrich Mathias, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Mathias Schreiber, Stadtplanungsamt
Robert Bergmann, Referendar Stadtplanungsamt
Tina Klytta, Stadtplanungsamt
Stefanie Michels, Stadtplanungsamt
Politik Oliver Stienen, Bündnis 90/ Die Grünen
Roland Desch, CDU, bis 13.00 Uhr
Alexander Schleith, CDU, ab 13.00 Uhr
Georg Hang, Uffbasse, ab 13.00 Uhr
Martina Hübscher-Paul, Die Linke
Hannelore Anthes, Uwiga, ab 11.30 Uhr
Prof. Dr. Wolfgang Schöhl, AfD, ab 13.00 Uhr
Entschuldigt: Dr. Barbara Boczek, Dezernentin
Olaf Köhler, Denkmalschutz und Denkmalpflege
Projekte
Wohn- und Geschäfts- Frankfurter Str. 171-173/Darmstädter Str. 17, Plan B
haus Architekten & Ingenieure, Mainz-Kastell/ göringer_hoff-
mann_bauer Planungsbüro für Städtebau, Groß-Zimmern;
Aldi GmbH & co. KG, Mörfelden-Walldorf
Seniorenwohnen Im Fiedlersee 43, Bielak Architekten&Bauingenieure, Ho-
henstein-Breithardt; HEMSÖ Germany Invest 10 GmbH,
München
P R O T O K O L L
GESTALTUNGSBEIRAT DER STADT DARMSTADT
2
Rahmenplanung MTP Architekten GmbH, Frankfurt a.M., TU Darmstadt
Riehl Bauermann Landschaftsarchitekten, Kassel
Nicht-öffentlicher Teil (10.00 Uhr – 13.00 Uhr)
Im nicht-öffentlichen Teil erfolgte zunächst die Ortsbesichtigung der Projekte Rah-
menplanung TU Darmstadt, Im Fiedlersee 43 (Erweiterung der Seniorenwohnanlage)
und Frankfurter Landstraße 170-171/ Darmsädter Straße 17 (Neubau Wohn- und Ge-
schäftshaus).
Herr Krehbiehl, Frau Feldbusch und Herr Henkel erläutern bei dem jeweiligen Projekt
die Situation im Bestand, den Ansatz des Entwurfs sowie die stadträumliche Einbin-
dung des Standortes.
Anschließend erfolgt die Vorbesprechung der Projekte.
Öffentlicher Teil (13.00 Uhr – ca. 15.15 Uhr) :
Diskussion der Projekte im nicht-öffentlichen Teil (15.30 Uhr – 16.30 Uhr)
Die Begrüßung der Teilnehmer und der Besucher des Gestaltungsbeirates erfolgt
durch Jochen Krehbiehl, Amtsleiter Stadtplanungsamt und Prof. Christa Reicher.
Daran anschließend werden die Projekte der Tagesordnung durch die jeweiligen Archi-
tekten bzw. Bauherren/ Investoren vorgestellt. Rückfragen und Verständnisfragen
durch die Teilnehmer und das Publikum werden beantwortet.
Eine intensive Diskussion mit den Architekten und Bauherren/ Investoren erfolgt im
Anschluss im Rahmen des nicht-öffentlichen Teils der Sitzung.
Die Empfehlungen des Beirates folgen im Anhang.
Als weitere Termine für die nachfolgenden Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind fol-
gende Termine festgelegt worden: (Freitags, Zeitfenster jw. ca. 10.00 – 17.00 Uhr)
24.05.2019 23.08.2019 08.11.2019
Endgültige Zeiten können der Einladung zur Sitzung entnommen werden bzw. werden
unter http://gestaltungsbeirat.darmstadt.de veröffentlicht.
………………………………………………………….
gez. S. Michels, Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Darmstadt
Stadtplanungsamt, Darmstadt, 28.02.2019
………………………………………………………….
gez. Prof. Christa Reicher
Vorsitz Gestaltungsbeirat, Kassel, 28.02.2019
Anlage: Empfehlungen des Gestaltungsbeirates
Stadtplanungsamt Darmstadt
Gemeinsame Empfehlung
Projekt:
Frankfurter Landstr. 171-173/ Darmstädter Str. 17
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
mit Aldi-Filiale, Arheilgen
Gestaltungsbeirat
Darmstadt
22. Sitzung – 08.02.2019
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 08.02.2019
Stadtplanungsamt Darmstadt
Entwurfsverfasser
Plan B Freie Architekten und Ingenieure, Mainz-Kastel
Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer
Planungsbüro Kindinger Garten und LandschaftsArchitektur
Bauherr
ALDI Süd, ALDI Gmbh & und Co KG
Beschreibung
Am Rand des historischen Ortskerns von Darmstadt-Arheilgen, Frankfurter Landstraße
171-173, soll ein Discountmarkt der ALDI GmbH & Co. KG mit 15 Wohnungen und 49
Stellplätzen in einer Tiefgarage entstehen.
Der Vorschlag sieht dabei einen erdgeschossigen Markt vor, der sich über einen Groß-
teil des gesamten Grundstücks erstreckt und straßenbegleitend zwei- und dreige-
schossige Hochbauten entwickelt.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan A 7.1 - An der Reitbahn - soll durch den Be-
bauungsplan A 43 in mehreren Punkten geändert werden. So würden eine maßstäbli-
che Wegeverbindung und Grünstrukturen entfallen, auch soll die städtebaulich vorge-
sehene Raumkante modifiziert werden. Die umgebende Bebauung ist denkmalrecht-
lich überwiegend als Kulturdenkmal (Ensemble) eingestuft.
Empfehlung
Der Gestaltungsbeirat empfindet den Entwurf an dieser Stelle als einen wichtigen Bei-
trag, um aufzuzeigen, wie ein Nahversorgungszentrum in einen historischen Ortskern
integriert werden kann. Besonders würdigt der Beirat dabei die Planung einer Tiefga-
rage, da dadurch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für den Stadtraum geschaffen
werden.
Die Anmutung des Einzelhauses entlang der Darmstädter Straße beginnt in seiner
Gestaltung den Dialog mit dem denkmalgeschützten Ensemble, die Einfügung in die
Umgebung sollte aber noch deutlich erhöht werden. So führt die Lagernutzung im
Erdgeschoss zu „blinden“ Fensterflächen, die nicht mit dem angrenzenden Stadtraum
korrespondieren. Hier sollten die Nutzung und Fassadengestaltung überdacht werden.
Ebenso sollte die Gebäudestellung zur Verbesserung des öffentlichen Raumes führen,
so könnte eine nördlichere Position eine größere Spielfläche, größere Bäume und ei-
nen respektvollen Abstand zum Nachbarn ermöglichen.
Das Gebäude entlang der Frankfurter Landstraße löst in seiner Positionierung und in
seinem Ausdruck nicht den Übergang zwischen Anger und Gebäude. Zwar ist die mo-
difizierte städtebauliche Kante aufgrund der sich verändernden Mobilität heute durch-
aus nachvollziehbar, der Discounter muss aber zum südlichen Anger hin ein Gesicht
ausbilden und darf nicht durch die sich hier absenkende TG-Zufahrt eine Barriere bil-
den. Durch das Verlegen der Einfahrt auf die nördliche Seite könnte hier eine attrakti-
ve Eingangssituation entstehen.
Die Erschließung der Wohnungen durch einen Laubengang ist in der dörflichen Umge-
bung eine fremde Typologie, ebenso wie die Ausbildung mit einem zurückgesetzten
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 08.02.2019
Stadtplanungsamt Darmstadt
Staffelgeschoss als nicht mehr zeitgemäß wahrgenommen wird. Andere Dachformen
könnten auch die Einbindung der für die Nutzung erforderlichen Technikaufbauten
optimieren, um ein echtes Gründach auf dem Flachdach des Marktes zu erhalten. Die-
se Technikflächen könnten an der nördlichen Grenze zur Seite hin integrativ entlüften,
und dabei gleichzeitig eine begrünte Durchwegung sicherstellen.
Mit den räumlichen Modifizierungen und den gestalterischen Maßnahmen kann eine
Lösung entstehen, die auf den Maßstab des Kontextes reagiert und den Charakter des
Viertels unterstützt.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat die Idee eines fußläufigen Nahversorgungs-
zentrums sowie die intensive Auseinandersetzung mit dem Ort.
Die vorgestellte Lösung kann in den o.g. Punkten noch nicht überzeugen und sollte
entsprechend überarbeitet werden. Der Gestaltungsbeirat bittet daher um Wiedervor-
lage des überarbeiteten Projektes.
Votum
gez. Thomas Knerer / Alexander Reichel
Ergänzung Stadtplanungsamt 25.02.2019
Zum 01.01.2019 wurde das Grundstück an den neuen Eigentümer Aldi GmbH & Co.
KG übergeben. Damit gingen auch alle Verkehrssicherungspflichten auf den neuen
Eigentümer über. Aus versicherungsrechtlichen und Haftungsgründen wurde der Zu-
gang zum Spielplatz geschlossen und der Zugang zum Parkplatz mit dem Hinweis
versehen, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und das Begehen und Befah-
ren auf eigene Gefahr stattfindet.
Stadtplanungsamt Darmstadt
Gemeinsame Empfehlung
Projekt:
Seniorenheim Fiedlersee 43, Arheilgen
Gestaltungsbeirat
Darmstadt
22. Sitzung – 08.02.2019
8. Februar 2013
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 08.02.2019
Stadtplanungsamt Darmstadt
Entwurfsverfasser
Bielak Architekten+Bauingenieure, An der Altwiese 5, 65329 Hohenstein
Bauherr
Hemsö Germany Invest 10 GmbH, München
Beschreibung
Vorgestellt werden Vorstudien für ein ergänzendes Bauvorhaben am Standort Arheil-
gen. Das Grundstück ist geprägt durch die 4-geschossige Bebauung eines Altenwohn-
heims mit 134 Betten. Das Bestandsgebäude wurde in den letzten Jahren renoviert
und insbesondere den Anforderungen an die Betreuung von Demenzkranken ange-
passt. Die ungewöhnliche Gebäudeform eines Y’s verzahnt sich mit dem Grünraum,
stellt aber keine Bezüge zur angrenzenden Bebauung her.
Der Betreiber möchte nun den Standort um drei weitere Angebote erweitern, eine
Tagespflege, betreutes Wohnen und Wohnunterkünfte für das Pflegepersonal.
Dem Gestaltungsbeirat werden durch das Büro Bielak verschiedene städtebauliche
Überlegungen im Schwarzplan vorgestellt. Die favorisierte Lösung besteht aus
4 bzw. 6 Punkthäusern, welche als 2-3 geschossige Gebäude den Bestandsbau im
Süden und Osten umstellen.
Empfehlung
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Vorstellung dieses Projektes zu einem sehr frühen
Zeitpunkt und sieht grundsätzlich eine positive Möglichkeit der in der Nachverdich-
tung des Standortes.
Wie durch die Verfasser erläutert, ist der süd-westliche Bereich des Grundstück (zur
Nachbarbebauung) durch eine Seveso Achtungsgrenze in der Nutzung eingeschränkt
und wurde daher nicht für eine Bebauung vorgesehen.
Die Stellung von Gebäuden um den Bestand herum führt nach Süden und insbeson-
dere nach Osten jedoch zu einer Abgrenzung des Grundstücks zum Naturraum. Auch
die Ausblicke aus dem Bestandsgebäude und die Nutzung der privaten Aussenräume,
werden je nach Dichte der Neubebauung eingeschränkt.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt einen Entwurfsansatz ausgehend vom Freiraum, mit
einer lockeren Anordnung von Solitären bzw. Punkthäusern. Aufgrund der städtbau-
lichen Situation sollte, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, geprüft werden, ob
eine Bebauung oder Teile einer Bebauung innerhalb des Sevesobereiches möglich
sind.
Der Anschluss an den Grünraum und das großzügige Gartengrundstück sind wesent-
liche Qulitäten des Bestandes, gerade für ein Altenwohnheim mit Demenzabteilung,
und sollten durch die ergänzende Bebauung nur in vertretbarem Rahmen einge-
schränkt werden.
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 08.02.2019
Stadtplanungsamt Darmstadt
Bei der Stellung der Gebäude ist auch ein ein Augenmerk auf deren Erschließung und
Adressbildung zu lenken. Nach Entwicklung der städtbaulichen Figur, muss mit den
neuen Baukörpern insbesondere eine Antwort auf die Architektursprache des Bestan-
des gefunden werden.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Ein sehr positiver Ansatz, das Altenwohnheim an diesem Standort durch neue Ange-
bote weiter zu entwickeln.
Nach Klärung der städtbaulichen Rahmenbedingungen und ersten Entwürfen zur
Architektur der Baukörper freuen wir uns über eine erneute Vorstellung im
Gestaltungsbeirat.
Votum
gez. Susanne Wartzeck
Stadtplanungsamt Darmstadt
Gemeinsame Empfehlung
Projekt:
Rahmenplanung Lichtwiese, TU Darmstadt
Gestaltungsbeirat
Darmstadt
22. Sitzung – 08.02.2019
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 08.02.2019
Stadtplanungsamt Darmstadt
Entwurfsverfasser
MTP Architekten GmbH, Frankfurt am Main; TU Darmstadt
Riehl Bauermann Landschaftsarchitekten, Kassel (Masterplan Freianlagen)
Bauherr
TU Darmstadt
Beschreibung
Für die Lichtwiese, den Campus der TU Darmstadt 2012 wurde im Zuge einer
Rahmenplanung ein Entwicklungskonzept mit der Stadt Darmstadt abgestimmt und
darauf aufbauend ein Strukturkonzept sowie in 2018 ein Masterplan Freianlagen er-
stellt. Das ursprüngliche Konzept der „Lichtwiese im Grünen“ soll erhalten und weiter
gestärkt werden. Die Aussenkanten der bebauten Flächen entsprechen dem früheren
B-Plan, der seinerzeit aufgehoben und nicht wieder aufgestellt wurde.
Der Masterplan sieht das Prinzip einer grünen, MIV-freien Mitte vor, die von einem
bebauten Cluster umrahmt ist und eine klare Abgrenzung zum Landschaftsraum
Lichtwiese bildet.
Es ist geplant, die neue Strassenbahntrasse im nördlichen Bereich der Campusmitte
bis zu einer Haltestelle mit Wendeschleife nördlich des Hörsaal- und Medienzentrums
zu führen. Die Strassenbahntrasse muß in einem getrennten und eingezäunten Gleis-
bett geführt werden; nur an ausgewiesenen Übergängen ist eine Querung möglich,
auch die Wendeschleife wird eingezäunt.
Für zwei Neubauvorhaben wurde die Strukturplanung vorgestellt, für beide Bauauf-
gaben soll das Projekt über ein Verhandlungsverfahren qualifiziert werden.
Im Westen, in direkter Nachbarschaft zum Gebäude „Architektur“ wird ein Nord-Süd-
ausgerichteter Riegel für den Neubau eines Institutsgebäudes vorgesehen. Mit den
versetzt angeordneten gestaffelten Gebäudehöhen soll eine Distanz zu dem denkmal-
geschützten Architekturgebäude geschaffen werden. Zur Campusmitte nimmt der
Riegel die Flucht des östlich angrenzenden Bestandsgebäudes auf. Als südlicher
Abschluss steht auf der höher liegenden Ebene ein quer dazu gestellter Baukörper für
ein Laborgebäude. Beide Gebäude werden auf den heutigen Parkplatzflächen vorge-
sehen, so daß der Baumbestand erhalten wird und der Grünzug in die südlich angren-
zende Landschaft führen kann.
Das im Masterplan als Zentrales Gebäude benannte Baufeld wird nicht realisiert.
Im Osten soll ein Forschungsneubau mit Laboren, Büros und Hallen das dreieckige
Grundstück südlich des Gebäudes Maschinenbau besetzen. Mit einem in den Nord-
Süd-Grünzug geschobenen Kopfbau soll eine „Adresse“ an der Campusmitte gebildet
werden.
Empfehlung
Der Beirat begrüßt, daß für die Entwicklung des Campus ein übergeordnetes, klares
Konzept erarbeitet, für die Freianlagen ein Masterplan weiterentwickelt wurde und
konkrete Maßnahmen wie die geplanten Regenwasserentkopplung vorgesehen sind.
Gemeinsame Empfehlung des Gestaltungsbeirats Darmstadt 08.02.2019
Stadtplanungsamt Darmstadt
Für die Campusmitte wird bemerkt, daß die „Grüne Mitte“ in der vorliegenden
Masterplanung Freianlagen nicht mehr so prägnant ablesbar ist, wie dies aus den
Strukturkonzepten ersichtlich ist. Hier wäre es wünschenwert, die Qualität der
„Grünen Mitte“ stärker heraus zu arbeiten. Wenn die Separierung der Gleistrasse
zwingend erforderlich ist, muß die Gestaltung des Campus entsprechend darauf
reagieren.
Für das westliche Neubauprojekt wird begrüßt, dass die Flucht der Gebäuderiegel
aufgenommen ist und mit den unterschiedlichen Gebäudehöhen auf das Gebäude
Architektur reagiert wird. Hinterfragt wird jedoch die Ausrichtung des südlichen
Riegels mit dem Eingang zum Grünzug hin. Es wird angeregt, statt dem Grünzug die
westliche Strasse als Erschliessung vorzusehen, damit eine eindeutigere Zonierung
und eine klare Adressbildung erreicht werden kann. So könnte auf die den Grünzug
störende Einengung durch das Gebäude verzichtet werden, die westlich angrenzenden
Gebäude wie die Kita würden von der Stärkung der Erschliessungsachse profitieren.
Der Abstand zu diesen westlich angrenzenden Gebäude sollte noch überprüft werden
(Verschattung).
Bei dem östlichen Projekt wird verstanden, daß sich das Gebäude mit einem
„Gesicht“ und einer Adresse zur Campusmitte positionieren soll. Nicht eindeutig
genug ist aber, daß sich der U-förmige Kopfbau nur zur Hälfte in die Fuge schiebt.
Entweder sollte das Gebäude selbst darauf reagieren oder es sollte noch weiter nach
Westen rücken. Auf die Qualität des Grünzugs nach Süden ist dabei zu achten.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Die Weiterentwicklung der beiden Neubauprojekte und der Campusmitte wird mit
Spannung erwartet. Eine Wiedervorstellung dieses Projektstandes ist nicht
erforderlich.
Der Beirat steht für die weitere Beratung der Rahmenplanung gerne zur Verfügung.
Votum
gez. Rebekka Junge
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Frankfurter Straße 171
- Frankfurter Landstraße 170
- Darmstädter Straße 17
- Im Fiedlersee 43
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0078
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.03.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00