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Jugendforum Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/0040/2014 vom 12.01.2014
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0040/2014 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Jugendforum Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.02.2014 8.1.1 Jugendforum Rodenkirchen AN/0040/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Jugendhilfeausschuss, dem Jugendforum Rodenkir- chen Teilnahme mit Rederecht bei Themen, die die Jugendlichen im Bezirk 2 betreffen, zu gewähren. Sachstand 2015: Die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln in der Version vom 01.10.2013 sieht gemäß §§ 34 in Verbindung mit 15, 16, 19, 21 und 22 Rederecht für Mitglieder des Gremiums – demnach Fraktionsmitglieder, Einzelmandatsträgerinnen und Einzelmandatsträger sowie gewählte Trägervertretungen - vor, ebenso wie auch nur dieser Personenkreis berechtigt ist, Anträge, Anfragen oder eine aktuelle Stunde nach §§ 3 bis 5, 13, 14 oder 17 in die Sitzung einzubringen. Le- diglich im Falle eines Einwohnerantrages, eines Bürgerbegehrens, einer Bezirksvertretungsanhörung oder eines die Belange des Integrationsrates betreffenden Beschlusses kann darüber hinaus den Antragstellenden, einem Mitglied des Integrationsrates oder der Bezirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister das Wort erteilt werden. Zusätzlich dürfen im Einzelfall per Beschluss Sachver- ständige zu einem bestimmten Thema hinzugezogen werden. Die Geschäftsordnung sieht damit keine Möglichkeit vor, anderen als den oben genannten, nicht ge- wählten Mitgliedern ein Rederecht einzuräumen. Dem Jugendforum Rodenkirchen steht es selbstver- ständlich frei, im Zuschauerbereich des Ratssaales die Ausschusssitzungen zu verfolgen. Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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