3135/2020
Städtebauliches Planungskonzept Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Vorgabenbeschluss Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leidenhausener Straße in Köln - Porz - Eil 0 10050 200 300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Sa Vorlagen-Nummer 3135/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das städtebauliche Planungskonzept mit dem Arbeitstitel "Leidenhausener Straße" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Ergebnis im weiteren Be- bauungsplanverfahren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Leidenhausener Straße" ist eine der Wohnbaureserveflächen (7.05) aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welches vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 20.12.2016 (1028/2015) beschlossen wurde. Die Entwicklung dieser Wohnbaufläche auf Grund- lage des notwendigen Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Verfahren geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden ver- schiedene Umweltgutachten erstellt. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 19.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Be- bauungsplanes 76409/02 "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil" gefasst. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) beschlossen (3841/2019). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 18.06. - 02.07.2020 statt. Die Bürgerin- nen und Bürger konnten während dieses Zeitraumes den Aushang am Bezirksrathaus Porz sowie im Stadthaus Deutz - Westgebäude ansehen. Insgesamt sind 14 schriftliche Stellungnahmen eingegan- gen, die sich im Wesentlichen mit den Themen Verkehr, Erschließung, Kanalisation, Klimaschutzas- pekten und Grundstücksbegrünung der künftigen Bebauung auseinandersetzen. Die detaillierten Stel- lungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfah- ren sind in der Anlage 4 enthalten. Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Ziel der Planung Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil" befindet sich im Stadt- bezirk 7, Köln-Porz, im Stadtteil Eil. Die westlich der A 59 liegende Potentialfläche am Ortsrand von Porz-Eil wird von der Leidenhausener Straße erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 4,4 Hek- tar. Vorrangiges Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes 76409/02 ist die Entwicklung von Wohn- raum sowie die Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion. Das Plangebiet "Leidenhausener Straße" befindet sich am südlichen Ortsrand von Porz-Eil und grenzt direkt an den Friedhof Leidenhausen an. Südlich des Friedhofes befindet sich der Stadtteil Urbach inklusive einer weiteren Wohnungsbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welche den Arbeitstitel "Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach" trägt. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs dieser beiden Entwicklungsflächen findet eine städtebauliche Gesamtbetrachtung statt. Beide Plangebiete durchlaufen ein eigenständiges Bebauungsplanverfah- 3 ren werden jedoch in einem gemeinsamen Qualifizierungsverfahren betrachtet. Hierzu wurde von der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Es ist das erklärte städtebauliche Ziel eine geordnete Siedlungs- und Ortsrandarrondierung, sowohl für den Stadtteil Eil, als auch für den Stadtteil Urbach zu entwickeln. Für die beiden Wettbewerbsgebiete "Leidenhausener Straße" und "Östlich Im Falkenhorst" werden städtebaulich und landschaftlich attraktive Lösungen unter Berück- sichtigung der Ortsrandgestaltung sowie der unterschiedlichen Belange von neuer und alter Bewoh- nerschaft gesucht. Die städtebaulichen Konzeptionen haben zur Aufgabe, die unterschiedlichen Be- standteile des künftigen Wohnquartiers unter Berücksichtigung der Anforderungen an Klimaschutz und Klimawandel in eine ausgewogene Gesamtkonzeption zu überführen und in den heterogenen Umfeldern zwei lebenswerte und attraktive neue Wohnstandorte zu entwickeln. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung wurden im Rahmen der ersten Sit- zung des Preisgerichtes (Auftaktkolloquium) vorgestellt und diskutiert. Teil des Preisgerichts sind un- ter anderem die politischen Vertreter der einzelnen Fraktionen. Die Ergebnisse der Diskussion haben Eingang in die Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb und damit in die Aufgabenstellung für die teilnehmenden Büros des Qualifizierungsverfahrens gefunden. Somit wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im weiteren Bebauungsplanverfahren be- rücksichtigt werden. Planungs- und Nutzungskonzept Innerhalb des Planungsgebiets sollen insgesamt rund 190 neue Wohneinheiten entstehen. Dabei werden 70 Prozent in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser und 30 Prozent in Form von ver- träglichem Geschosswohnungsbau realisiert. Der angedachte Wohnungsmix stellt sicher, dass sich die städtebauliche Konzeption in das heterogene Umfeld mit seinen verschiedenen Gebäudetypolo- gien einfügt. Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhaben- trägerin hat am 05.07.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeich- net. Entsprechend des KoopBLM werden 30 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Wohnungs- bau errichtet. Damit leistet die Planung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von kostengünstigem Wohnraum. Zentrale Vorgabe für die Konzeption ist eine städtebauliche Abrundung, der durch Wohnnutzung ge- prägten bestehenden Ortsrandbebauung südlich der Leidenhausener Straße in Porz-Eil. Als Art der Nutzung wird daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Als Maß der Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 angestrebt. Die geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutzrechtlicher Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Außerdem wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten zu folgenden Themen erarbeitet: Artenschutzprüfung Stufe I (für beide Plangebiete) Artenschutzprüfung Stufe II (für beide Plangebiete) Archäologische Sachverhaltsermittlung Lärmgutachten Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept Umweltprüfung / Umweltbericht Biotopkartierung und -bewertung Baumkartierung und -bewertung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Luftschadstoffuntersuchung 4 Des Weiteren wurden in Vorbereitung für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren zwei Vorunter- suchungen zu den Themen Lärm und Verkehr durchgeführt. Vorberatungen Aufstellungsbeschluss (3841/2019): Bezirksvertretung Porz 30.01.2020 mit Änderungen empfohlen Stadtentwicklungsausschuss19.03.2020 geändert beschlossen Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (3841/2019) Bezirksvertretung Porz 30.01.2020 mit Änderungen empfohlen Stadtentwicklungsausschuss19.03.2020 geändert beschlossen Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Aushangplakat § 3 Abs. 1 BauGB Anlage 3 Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB Anlage 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB Anlage 4.1 Nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorgabenbeschluss Anlage 3 Abwägung Träger öffentlicher Belange nach § 4(1)
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Stadt Köln Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 1 von 11 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 76409/02 - Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil - eingegange- nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.11.2018 bis zum 07.01.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 20 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Eingabensteller Stellungnahme Berücksichtigung Ja/Nein/Kenntnis- nahme Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Polizei Köln - Kriminalprä- vention Keine Bedenken Gegen das städtebauliche Planungskonzept be- stehen derzeit keine Bedenken. - - 1.2 Hinweis: - Privathaushalte EFH und MFH (Sicherheits- stufe mind. RC2 gem. DIN 1627-1630 emp- fohlen) - Gewerbeeinheiten (Sicherheitsstufe mind. RC3 gem. DIN 1627-1630 empfohlen) Kenntni snahme Di e Hinweise werden zur Kenntnis genommen 2 2.1 Polizei Köln - Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken Gegen das städtebauliche Planungskonzept be- stehen keine Bedenken. - - 3 3.1 Stadtwerke Köln GmbH RheinEnergie AG Ja Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 2 von 11 Gegen das städtebauliche Planungskonzept in der Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil be- stehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Versorgung kann jeweils über Netzvorstre- ckungen aus den im Umfeld vorhandenen Versor- gungsnetzen erfolgen. Im Plangebiet wird nach erster Einschätzung eine zusätzliche Trafostatio- nen benötigt. Im Plangebiet wird eine zusätzliche Trafostation unter- gebracht. 3.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Die KVB sowie die HGK sind nicht betroffen. - - 4 4.1 Air Liquide Deutschland GmbH Fernleitungen Rhein-Ruhr Gegen das städtebauliche Planungskonzept be- stehen keine Bedenken. - - 5 5.1 Amprion GmbH Höchstspannungsleitungen Der geplante Geltungsbereich des oben genann- ten Bebauungsplanes befindet sich in einem Ab- stand von ca. 91 m zu den äußeren Leiterseilen der östlich verlaufenden Höchstspannungsfreilei- tung [220-kV-Höchstspannungsfreileitung Grem- berghoven - Pkt. Libur, Bl. 2396 (Mast 17 bis 19)] der Amprion GmbH. K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen 5.2 Weitere Höchstspannungsleitungen Westlich parallel zu den Höchstspannungsfreilei- tungen von der Amprion GmbH verlaufen zwei weitere Hochspannungsfreileitungen jeweils der Innogy Netze Deutschland GmbH bzw. der DB Energie. K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen 5.3 Hinweis: Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 3 von 11 Bezüglich der Ausweisung von neuen Wohnbau- flächen in der Nähe von Höchstspannungsfreilei- tungen möchten wir auf Folgendes hinweisen: Entsprechend den Vorgaben des Landesentwick- lungsplans NRW soll nach Möglichkeit ein Ab- stand von mindestens 400 m zu rechtlich gesi- cherten Trassen von Höchstspannungsfreileitun- gen (220-kV oder mehr) eingehalten werden. Kenntnisnahme Zu den östlich des Plangebietes verlaufenden Hoch- spannungsfreileitungen ist ein ausreichend großer Ab- stand zum Plangebiet vorhanden, so dass keine Be- einträchtigung zu erwarten ist. 6 6.1 AWB Abfall- wirtschaftsbe- triebe Köln Entsorgung Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. Ja Di e RASt 06 sowie die Vorgaben des § 10 der Abfall- satzung der Stadt Köln werden in der weiteren Pla- nung berücksichtigt. 7 7.1 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Flugsicherung Das Plangebiet liegt ca. 5 km von unserer Radar- anlage Köln/Bonn ASR entfernt. Aufgrund der Art und der Höhe der Bauvorhaben werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüg- lich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht be- rührt. Es werden daher unsererseits weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Eine weitere Be- teiligung am Verfahren ist nicht notwendig. - - 8 8.1 Evonik Fernleitungen An der bezeichneten Stelle verlaufen keine durch uns betreuten Fernleitungen. - - Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 4 von 11 9 9.1 Flughafen Köln/Bonn GmbH Lage des Plangebietes Wie aus der beigefügten Übersichtskarte mit Dar- stellung des gesetzlichen Lärmschutzbereiches ersichtlich ist, liegt das vorgesehene Geltungsge- biet in unmittelbarer Nähe zur gesetzlich festge- legten Nachtschutzzone des Flughafens Köln/Bonn. Dies bedeutet, dass mit erheblichen Fluglärmim- missionen nur unwesentlich unter den Grenzwer- ten des Nachtschutzgebietes zu rechnen ist. Im Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn gelten besondere Regelungen in Bezug auf die Bauhöhen und erforderliche luftrechtliche Geneh- migungen. Das Plangebiet liegt mit einer Entfernung von rund fünf Kilometern zum Flughafenbezugs- punkt innerhalb des Bauschutzbereiches inmit- ten des Anflugsektors der Start- und Lande- bahn 14R/32L [genannt kleine Parallelbahn]. Dies bedeutet, dass das Plangebiet bei Lan- dungen und Starts auf der kleinen Parallelbahn unmittelbar mit geringer Flughöhe überflogen wird. Ja Im weiteren Verfahren werden in einem schalltechni- schen Gutachten alle Auswirkungen des Flughafens auf das geplante Wohngebiet unter den genannten Prämissen geprüft. 9.2 Verkehrslärmimmissionen Luftverkehr im Tagzeitraum Die Lage des Plangebietes unterhalb des An- flugsektors verdeutlicht die zu erwartenden Flug- lärmimmissionen auf die geplante Wohnbebau- ung. Obwohl das Gebiet außerhalb der Tagschutz- zonen des Flughafens Köln/Bonn liegt, ist mit K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 5 von 11 einer erheblichen Anzahl an Einzelschallereig- nissen und aus unserer Sicht abwägungserheb- lichen Fluglärmimmissionen zu rechnen. 9.3 Luftverkehr im Nachtzeitraum Genauso wie am Tag wird das Plangebiet auch im Nachtzeitraum mit abwägungserheblichen Fluglärmimmissionen belastet. In der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gehen die Flug- lärmauswirkungen zwar nicht mehr von beiden Bahnen, sondern nur noch von der großen Paral- lelbahn aus. Ungeachtet dessen sind die Auswir- kungen des Luftverkehrs weiterhin deutlich spür- bar, wie aus der unmittelbaren Nähe zur Nacht- schutzzone ersichtlich ist. K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 9.4 Weitere Emittenten von Verkehrslärm Zu den zuvor beschriebenen Verkehrslärmim- missionen auf das Plangebiet sind zusätzlich noch diejenigen Immissionen hinzu zu rechnen, die durch andere Verkehrsträger verursacht werden. K enntnisnahme D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten beauf- tragt, welches die zusätzlichen Lärmimmissionen in die Beurteilung mit einbezieht. 9.5 Anregungen der Flughafen Köln/Bonn GmbH Keine Wohnbebauung Basierend auf den zuvor dargestellten Immissio- nen des Luftverkehrs und den hierzu noch hinzu- kommenden Verkehrslärmimmissionen anderer Verkehrsträger, regen wir an, von einer Nutzung der Flächen „Leidenhausener Straße“ für Wohn- bebauung abzusehen. Durch die Nutzung dieser Flächen für Wohnungs- bau, würde Wohnraum in hoch lärmbelasteten K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung eingestellt, sobald konkrete Erkenntnisse aus dem Lärmgutachten vorliegen. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 6 von 11 Gebieten entstehen. Die Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nur mit erheblichen Aufwendungen zu gewährleisten und Außenflächen nur eingeschränkt nutzbar. 9.6 Strenge Auflagen in der Bebauungsplanung Ungeachtet der Anregung zur Aufgabe der Pla- nung möchten wir für den Fall der Weiterverfol- gung der Aufstellung eines Bebauungsplanes anregen den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch strenge Auflagen zum Lärmschutz zu gewährleisten. K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 9.7 Hinweis auf Fluglärm und Festsetzungen zu Schalldämmmaßen von Außenbauteilen Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermög- licht es, gemäß §9 Abs.1 Nr.24 BauGB Vorgaben zu baulichen und technischen Vorkehrungen zur Minderung der Einwirkungen von Lärmimmissio- nen festzulegen. Eine derartige Festsetzung re- gen wir an, da ohne rechtsverbindliche Festset- zungen zu erforderlichen passiven Schallschutz- maßnahmen eine Erfüllung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht ge- währleistet ist. In diesem Rahmen sind aus unserer Sicht neben einem eindeutigen Hinweis auf die Nähe des Plangebietes zum Nachtschutzgebiet des Flugha- fens und den daraus resultierenden Fluglärmim- missionen auch Festsetzungen zu Anforderungen an die Schalldämmmaße von Außenbauteilen ge- mäß der aktuellsten Ausgabe der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, sowie besondere Fest- setzungen im Sinne des vorbeugenden Schall- schutzes erforderlich. Ja In den B ebauungsplan werden eindeutige Hinweise auf die Nähe des Plangebietes zum Nachtschutzge- biet des Flughafens aufgenommen. Im Bebauungsplan werden vergleichbare Festsetzun- gen zum Lärmschutz getroffen, deren Formulierung in dem Lärmschutzgutachten konkretisiert werden. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 7 von 11 9.8 Ausschluss Ausschluss von schutzbedürftigen Einrichtun- gen In §5 Abs. 1 FluglärmG wird festgelegt, dass schutzbedürftige Einrichtungen wie zum Bei- spiel Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Erholungsheime und ähnliche schutzbedürftige Einrichtungen nicht in Lärmschutzbereichen er- richtet werden dürfen. Das Plangebiet liegt der- zeit unmittelbar außerhalb des Nachtschutzbe- reiches. Die Konturen dieser Bereiche unterlie- gen entsprechend §4 Abs. 6 FlugLärmG regel- mäßiger Überprüfung. K enntnisnahme N ach derzeitigem Planungsstand sind keine schutzbe- dürftigen Einrichtungen geplant. Die Festsetzung ei- nes Ausschlusses dieser Nutzungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 9.9 Ausschluss von Erstattungsansprüchen Im Rahmen der im Fluglärmschutzgesetz vorge- sehenen regelmäßigen Überprüfungen der Lärm- schutzbereiche oder durch Maßnahmen des Flug- hafens die dazu führen, dass eine Einordnung als wesentlich baulich erweiterter Flughafen erfolgt, kann es zu Anpassungen der Lärmschutzberei- che kommen. Im Falle einer solchen Änderung der Lärmschutzbereiche, würden Erstattungsan- sprüche für Aufwendungen für bauliche Schall- schutzmaßnahmen sowie Entschädigungsansprü- che für Beeinträchtigungen des Außenwohnberei- ches entstehen. Ne in D ie Abwehr künftiger Erstattungsansprüche kann nicht in einem Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 10 10.1 Gascade GmbH, WINGAS GmbH, NEL Gastransport Gasleitungen Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen - - Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 8 von 11 GmbH. OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. 11 11.1 Industrie- und Handelskam- mer Köln Keine Bedenken Die IHK Köln hat nach den vorliegenden Unterla- gen keine Anregungen zu dem oben genannten Vorhaben. - - 12 12.1 Kampfmittelbe- seitigungs- dienst (KBD) Luftbildauswertung Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an- dere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bomben- abwürfe. Insbesondere existiert ein konkreter Ver- dacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Schüt- zenloch). Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Be- reich der beigefügten Karte sowie der konkreten Verdachtes empfohlen. Ja Im weiteren Verfahren soll eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel durchgeführt werden. 13 13.1 Landwirt- schaftskammer NRW Landwirtschaft Gegen den o. a. Bebauungsplan der Stadt Köln bestehen seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, erhebliche Bedenken. Die landwirtschaftlichen Flächen des Plange- bietes bewirtschaftet der Landwirt Herr K., der durch diese Planung insgesamt 2,4 ha verliert. Dies entspricht 14% seiner Flächen. Daher kann von einem existenzbedrohenden Flächen- verlust für den Betrieb gesprochen werden. K enntnisnahme D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 9 von 11 In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener landwirtschaftlicher Flächen für die menschliche Daseinsvorsorge. 14 14.1 NWO Nord- West Ölleitung Keine Bedenken Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen ist, werden unsere dort vorhandenen Mi- neralölfernleitungen und / oder weitere von uns überwachten Fernleitungen nicht berührt. Wir haben daher gegen das Vorhaben keine Be- denken. - - 15 15.1 Open Grid Eu- rope GmbH Keine Bedenken Von uns verwaltete Versorgungsanlagen sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. - - 16 16.1 RMR Rhein- Main-Rohrlei- tungstrans- portgesell- schaft m.b.H. Keine Bedenken Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres Hauses betrof- fen. - - 17 17.1 RRP Rotter- dam-Rjin Pijpleding Keine Bedenken Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen keine Bedenken. - - 18 18.1 Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln Keine Bedenken Gegen das städtebauliche Planungskonzept be- stehen aus entwässerungstechnischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. - - 18.2 Niederschlagswasser Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 10 von 11 Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der All- gemeinheit verstößt, oder aus technischen Grün- den nicht möglich ist, kann die Ableitung des Nie- derschlagswassers in den vorhandenen Abwas- serkanal erfolgen (vgl. Anlagen). Ja Die Hinweise werden in der weiteren Planung berück- sichtigt. Darüber hinaus wird der Umgang mit dem Nieder- schlagswasser bereits im städtebaulichen Qualifizie- rungsverfahren geprüft, (Auslobungsunterlagen Anlage 7 Regenwassermanagement StEB Köln). 18.3 Schmutzwasser Das häusliche Schmutzwasser kann problemlos von der umliegenden Kanalisation aufgenommen werden. Kenntnis nahme Der H inweis wird zur Kenntnis genommen und im wei- teren Verfahren berücksichtigt. 18.4 Überflutungsvorsorge Starkregen Zum Thema Starkregen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass geeignete Maßnahmen zur Risi- kovorsorge bereits in der Bauleitplanung berück- sichtigt werden müssen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgara- geneinfahrten und Hauseingänge zu legen. Ja Die H inweise werden in der weiteren Planung berück- sichtigt. 19 19.1 Wald und Holz NRW - Regio- nalforstamt Rhein-Sieg-Erft Ersatzfläche Wald Im Planungsbereich befinden sich 1,3 ha Wald, die im Zuge der baulichen Maßnahmen umge- wandelt werden sollen. Sofern im weiteren Verfahren eine aufzuforstende Ersatzfläche von mindestens gleicher Größe be- nannt wird, bestehen keine Bedenken gegen die Planungen. Ja Der Wal dausgleich wird über die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft geleistet Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 11 von 11 20 20.1 Westnetz GmbH Keine Anregungen Zum obigen Planverfahren haben wir keine Anre- gungen vorzubringen. Falls dennoch Maßnahmen im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung durchgeführt werden sollen, bitten wir um erneute Beteiligung. - - S tand: 02.11.2020
Vorgabenbeschluss Anlage 4 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1)
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Seite 1 von 16 Stadt Köln Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Darstell ung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab- satz 1 BauGB – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz -Eil Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Stadthaus Deutz vom 18.06.2020 bis zum 02.07.2020 durchgeführt. Es sind 14 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-merierung die Inhalte der Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Eingaben- st eller Datum An- schreiben / Eingangs- datum Stellungnahme Berücksich- tigung Ja/Nein/ Kenntnis- nahme Stellungnahme der Verwaltung Schriftliche Stellungnahmen 1 1.1 Person A 18.06.2020 In den Planungsunterlagen existiert ein Zu- gang zu dem Projekt über die Leidenhause- ner Straße (laut Anlage 3), die durch diese Maßnahme eine echte Durchgangsstraße werden wird. Dies ließe sich entspannen in- dem man einen weiteren Zugang ggf. als Einbahnstraße ausweist. Hierzu müsste man von der Schubertstraße parallel zum städtischen Friedhof Eil den Fußweg der dort ausgewiesen wurde in der Planung in Richtung Süden um ca. 6 Meter erweitern. Nein Die Erschließung des Plangebietes ist nur von der Leidenhausener Straße aus über die aktuelle Stich- straße zum Parkplatz der Kleingartenanlage Hirsch- graben e.V. geplant. Zur Beurteilung der künftigen Verkehre wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat das derzeitige und das künftige Verkehrsaufkommen untersucht. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit der geplanten Verkehrsführung die Verkehrsbe- lastung auf dem westlichen Teil der Leidenhausener Straße nur leicht erhöhen wird. Die Verkehrsmengen Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 2 von 16 Bedeutet man müsste von der Friedhofsla- ger und Abstellfläche […] ein Stück abtren- nen. Die abzutrennende Fläche könne mit der existierenden Bebauung (südlich) paral- lel enden. Ein Streifen von ca. 150x6 Me- tern würde für einen weiteren Zugang zu dem neuen Wohngebiet ausreichen. teilen sich zwischen der westlich von der Stichstraße liegende Teil der Leidenhausener Straße und nörd- lich liegende Teil der Leidenhausener Straße im Ver- hältnis 1 zu 3 auf. Die Verkehrsmengen in der westlichen Leidenhause- ner Straße belaufen sich dort derzeit auf 64 Kfz in der morgendlichen Spitzenstunde und 84 Kfz in der abendlichen Spitzenstunde. Die Werte, die sich nach einer vollständigen Aufsied- lung einstellen werden, belaufen sich auf 93 Kfz/h in der morgendlichen Spitzenstunde und 156 Kfz/h in der abendlichen Spitzenstunde. Dies bedeutet eine Steigerung um 29 Kfz in der mor- gendlichen Spitzenstunde und eine Steigerung um 72 Kfz in der abendlichen Spitzenstunde. Dabei wurde berücksichtigt, dass das Gebiet «Östlich Im Falkenhorst» zukünftig eine Anbindung an die Ken- nedystraße erhält. Mit 156 Kfz in der maßgebenden Spitzenstunde ent- spricht der westliche Teil der Leidenhausener Straße auch in der Zukunft einer sogenannten „Wohn- straße“ (bis zu 400 Kfz/h), der zweitniedrigsten Kate- gorie der Erschließungsstraßen. Darüber hinaus ist keine weitere MIV-Erschließung des Plangebietes notwendig und vorgesehen. 1.2 Di es hätte den Vorteil eines direkten An- schlusses in der Verkehrsachse Haltestelle Falkenhorst, über eine Friedhof Eil Halte- stelle nach Eil Kirche andenken. Sie bekom- Nein Die geplante Führung der Buslinie 160 sieht vor, dass diese von Süden von der Frankfurter Straße aus kommend über die Kennedystraße durch das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ verläuft. An der Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 3 von 16 men damit das Schulgebiet was am Falken- horst geplant ist direkt an das neue Wohn- gebiet angeschlossen. Eine Haltestelle auf der Leidenhausener Straße, die schwer einzubinden ist (Klein- gartenverein) wäre dann nicht erforderlich. nördlichen Grenze des Plangebietes an der Schu- bertstraße wird die Buslinie links in die Schubert- straße in Richtung Frankfurter Straße abbiegen. Ab der Kreuzung Frankfurter Straße/Schubertstraße nimmt die Buslinie 160 die alte Linienführung wieder auf. Demnach wird die Buslinie nicht über die Schubert- straße in Richtung Leidenhausener Straße verlaufen und es ist auch keine Haltestelle auf der Leiden- hausener Straße geplant. 2 2.1 Person B 15.06.2020 Das Flurstück Nr. 99 wurde als Zugang aus- gewiesen. Dieses Flurstück ist Zufahrt zu unseren Garagen. Sollte das ein öffentlicher Weg werden, so müssten Eigentumsverhält- nisse und Nutzungs- und Pflegerahmen Be- dingungen geklärt werden. Ja Das Flurstück 99 wird als Zufahrt zu den dortigen Garagen bestehen bleiben. Dennoch soll eine fuß- läufige Zugänglichkeit des Plangebietes über die Fläche im weiteren Verfahren geprüft werden. 2.2 Ebenfal ls könnten wir unsere Gartengrund- stücke nur noch durch das Haus betreten. Dies bedeutet, dass wir Gartenabfälle nur durch unsere Häuser transportieren müss- ten. Gartenarbeiten mit technischem Gerät wären kaum mehr möglich. Ja Eine rückwärtige fußläufige Erschließung der Gärten der südlichen Leidenhausener Straße soll im weite- ren Verfahren sichergestellt werden. 2.3 Auc h sehen wir ein Problem mit der Kanali- sation und deren Abführung. Das Rückhal- tebecken unter der Berger Strasse / Eil Kir- che müsste die Mehrbelastung aushalten und uns ebenfalls vor überflutete Keller schützen. Nein Das häusliche Schmutzwasser kann gemäß der Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB), welche im Rahmen der frühzeiti- gen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgegeben wurde, problemlos von der umliegenden Kanalisation aufgenommen werden. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 4 von 16 Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versicke- rung aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. 3 3.1 Person C 13.06.2020 In der Leidenhausener Straße gibt es immer bei Starkregen Probleme mit Hochwasser in den Kellern. Auch Rückstauventile bieten keine ausreichende Sicherheit. Durch den geplanten Bau von ca. 190-250 Wohneinheiten wird dieses Problem ver- stärkt. Oberflächenwasser auf einem versie- gelten Areal von 4,4 Hektar kann nicht mehr versickern und wird größtenteils über das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Es ist mit einer Überlastung der Kanalisation zu rech- nen. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dieses Problem zu beseitigen? Kenntnis- nahme Gemäß Auskunft der Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) bestehen aus entwässerungs- technischer Sicht keine Bedenken. Für auftretende Starkregenereignisse sind im städte- baulichen Wettbewerb Maßnahmen wie z.B. das Ab- leiten in eine Senke oder vergleichbares vorzuse- hen. Eine Senke ist als naturnahe und attraktive Freifläche auszubilden. Ein entsprechender Nachweis der schadlosen Ablei- tung der Niederschläge bei Starkregenereignissen ist im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu führen. Die getroffenen Maßnahmen werden dabei konkretisiert und festgesetzt. 3.2 B esonders in Neubaugebieten ist es zur Gewohnheit der Hauseigentümer geworden, die Grundstücke mit grauem Kies wie Bahntrassen zu gestalten. Die negativen Auswirkungen für das Klima sind unbestrit- ten. Die Steine speichern Wärme und bieten Insekten und Vögeln keinen Wohnraum. Gibt es Pläne für "grünere" Grundstücke durch den Bebauungsplan? Ja Im Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, welche eine weitgehende Begrünung des Plangebie- tes und der Grundstücke und damit auch der Vorgär- ten gewährleisten und die Versiegelung auf ein Mini- mum beschränken soll. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 5 von 16 4 4.1 Person D 07.07.2020 Die „Einkauf-Situation“ ist bereits heute stark verbesserungsbedürftig. Alle Nahver- sorger - sowohl in Urbach als auch in Eil - sind überlastet, da Anzahl der Bewohner in beiden Gebieten stark zugenommen hat. Die Anzahl der Supermärkte jedoch nicht! Ist geplant, einen weiteren Nahversorger zu eröffnen, der den Mehrbedarf mit abdecken würde? Falls nicht, sollte dies in der Pla- nung berücksichtigt werden! Kenntnis- nahme Derzeit wird innerhalb des Plangebietes „Östlich Im Falkenhorst“ die Ansiedlung eines kleinflächigen Ein- zelhandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² als integrierter Einzelhandelsstandort ge- prüft. 5 5.1 Person E 05.07.2020 Es ist nicht genau zu erkennen, wie viele Wohneinheiten pro Gebiet gebaut werden sollen, da immer von unterschiedlichen Zah- len gesprochen wird. Mal sind es 150 Wohneinheiten, dann sind es wieder 190 bis 250 Wohneinheiten. Kenntnis- nahme Im Plangebiet Leidenhausener Straße sollen zwi- schen 190 und 250 neue Wohneinheiten entstehen. Im Plangebiet Östlich Im Falkenhorst sollen bis zu 250 neue Wohneinheiten entstehen. 5.2 E s ist nicht zu erkennen, wie die Verkehrs- führung geplant ist, so dass eine ausgegli- chene Verkehrsauslastung gewährleistet wird. Bei 250 neuen Wohneinheiten werden somit mindestens 500 neue Fahrzeuge täglich durch die Schubertstraße geleitet. wenn der ganze neue Verkehr durch die verkehrsberuhigte 30er-Zone geführt wer- den soll, dann ist es nicht mehr verkehrsbe- ruhigt. Nein Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes Lei- denhausener Straße erfolgt über den bestehenden Anschluss an der Kleingartenanlage Hirschgraben eV . Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel- ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel- verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 6 von 16 Schon jetzt wird in der 30er-Zone mit über- höhter Geschwindigkeit gefahren, ohne dass Kontrollen durchgeführt werden. Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli- cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol- gen. Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu- sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren werden. In der Spitzenstunde morgens und abends sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine Ver- kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs- weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage gestellt. Die Anregung zu Geschwindigkeits-Kontrollen wird zur Kenntnis genommen. 5.3 D ie Parksituation in der Schubertstraße ist schon jetzt überfordert. Vor 10 Jahren wa- ren auf der Straße noch ausreichend Park- plätze vorhanden. Jedoch sind die Park- möglichkeiten nicht erweitert worden. Kenntnis- nahme Die Kennzahlen zu den Stellplätzen und Besucher- stellplätzen orientieren sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. 5.4 E ine geplante Buslinie über die Schubert- straße wird die Verkehrsberuhigung ver- schlechtern. Es ist ausreichend, dass die Haltestellen auf der Frankfurter Str. verwen- det werden. Kenntnis- nahme Siehe Punkt 1.2 Durch die Führung der Buslinie 160 soll gewährleis- tet werden, dass das Plangebiet „Östlich Im Falken- horst“ und die weiterführende Schule besser an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sind. Damit kann auch eine Reduzierung von Pkw- Verkehren erreicht werden. 5.5 D amit der verbotene Durchgangsverkehr eingeschränkt wird, ist es besser, wenn auf der Schubertstraße Kreuzung Richard- Wagner-Straße ein Wendekreis erstellt wird, so dass die Schubertstraße nicht mehr Kenntnis- nahme Die Änderung der Straßenführung der umliegenden Straßen ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplan- verfahrens. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 7 von 16 durchfahren wird, aber die Anwohner der Richard-Wagner-Straße über die Schubert- straße auf die Frankfurter Str. fahren kön- nen. 6 6.1 Person F 26.06.2020 In den Plänen zum Neubaugebiet Leiden- hausener Straße sind neben der Haupt-Er- schließung über die Leidenhausener Straße verschiedene Fuß- und Fahrradwege als Anbindungen an die Leidenhausener Straße und die Schubertstraße eingetragen. Mittlerweile machen Vermutungen die Runde, dass zumindest der ein oder andere dieser Wege als Straße bereits umgeplant sei oder umgeplant werden soll. Zum Teil wird dabei auf die Formulierung „… einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzart- straße in Porz-Eil…“ im Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirks- vertretung Porz vom 30.01.2020 verwiesen, zum Teil wird aus Sicht der Anlieger be- zweifelt, dass mit den bekannten KVB- Bussen die Leidenhausener Straße, beson- ders im Übergang auf die Schubertstraße, für die von der Bezirksregierung angeregte Busverbindung geeignet ist. Nein Die Fuß- und Fahrradwege sollen nicht zu Straßen umgeplant werden. Die einzige Erschließung des Plangebietes Leidenhausener Straße für den motori- sierten Individualverkehr (Pkw, Motorrad o.ä.) erfolgt an der Kleingartenanalage Hirschgraben eV. Die erwähnte „Stichstraße von der Schubertstraße aus“ meint die Hofzufahrt des Wohngebäudes Schu- bertstraße 15A und soll dabei helfen zu verstehen, wo die Grenze des Plangebietes verläuft. Sie ist nicht als Erschließung des Plangebietes zu verste- hen. Die geänderte Buslinie wird nicht über die Leiden- hausener Straße verlaufen, sondern ausschließlich über die Schubertstraße (zwischen dem Friedhofs- parkplatz und der Frankfurter Straße (ca. 250 m)). 7 7.1 Person G 26.06.2020 Es soll wieder wertvolle Grünflächen bzw. Ackerland zur Bebauung verwendet werden und die Frage ist, ob die vorhandene Infra- struktur ausreichend ist. Nein Die beiden Plangebiete „Leidenhausener Straße“ und „Östlich Im Falkenhorst“ sind bereits im Jahr Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 8 von 16 Lt. meinen letzten Informationen wurde das Grundstück dem Schulamt angeboten das aber – aus verständlichen Gründen – ab- lehnte. Einerseits weist man darauf hin, dass Grünflächen erhalten bzw. neu ge- schaffen werden sollen, um die klimatischen Veränderungen zu verlangsamen und die Frischluftzufuhr zu garantieren und anderer- seits versucht man in Porz weitere Grünflä- chen zu zerstören. 2016 von der Stadt Köln in einer Wohnbauflächensu- che als Flächenpotenzial für Wohnen ohne Baureife geprüft wurden. Da es sich bei der Fläche um eine Potentialfläche des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Fläche 7.05) handelt, wurde auf eine Untersuchung von Al- ternativstandorten verzichtet. Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die schutz- würdigen Grünstrukturen in die Freiraumplanung in- tegriert werden können. Andernfalls wird eine Kom- pensation vor Ort oder an anderer Stelle erfolgen. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen wird in den städtebaulichen Verträgen geregelt. 7.2 Im Ber eich des Falkenhorsts ist man außer- dem dem Autobahn- und Fluglärm sowie der entsprechenden Luftverschmutzung ausgesetzt. Ja Auf das Plangebiet Östlich Im Falkenhorst wirken Immissionen von der naheliegenden Autobahn und dem Flugverkehr ein. Die Lärmimmissionen werden in einer Schalltechnischen Untersuchung betrachtet und entsprechende textliche und zeichnerische Festsetzungen getroffen, sodass gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden können. 8 8.1 Person H 13.06.2020 Im Zuge der geplanten Wohnbebauung auf dem Feld zwischen Leidenhausener Str. und Friedhof Leidenhausen sowie dem Feld hinter dem Falkenhorst wird auf die Grund- schule GGS Unter Birken verwiesen, wenn es um den Schulbesuch für die neu anzu- siedelnden Familien geht. Die im Schulentwicklungsplan angespro- chene geplante Dreizügigkeit kann in dem zurzeit vorhandenen Schulgebäude definitiv Kenntnis- nahme Die dem Plangebiete nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschulen an der Schulstraße, der Humboldtstraßen und der Konrad-Adenauer- Straße, sowie die Katholischen Grundschulen Kup- fergasse und Forststraße. Auch andere benachbarte Grundschulen kommen grundsätzlich für einen Schulbesuch in Frage. An mehreren Grundschulen in den Stadtteilen Porz, Eil und Urbach sind Erweiterungen notwendig. Auch soll in Elsdorf eine neue Grundschule entstehen. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 9 von 16 nicht verwirklicht werden. Zurzeit gibt es 8 Klassen und brauchen für den Unterricht und die OGS-Betreuung bereits alle Räume der Schule. Selbst die Bildung einer zusätz- lichen Klasse ist nicht möglich, da es keinen Raum für eine zusätzliche Klasse gibt. Zu- dem ist unsere Grundschule ein gefragter Schulstandort, so dass wir bereits Klassen- stärken zwischen 27 und 30 SchülerInnen in den Klassen haben. Erst mit der Fertigstellung aller Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen an den Grundschulen im näheren Umfeld kann voraussichtlich der Bedarf an Grundschulplätzen gedeckt werden. 9 9.1 Person I 29.06.2020 Die Schubertstraße wurde vor etlichen Jah- ren durch Beschilderung für den Durch- gangsverkehr gesperrt, später wurde eine Tempo-30-Zone eingerichtet, wechselseiti- ges Parken angeordnet und es war eine bauliche Sperrung zwischen Mozartstraße und Gustav-Mahler-Straße für den motori- sierten Individualverkehr (MIV) vorgesehen. Aufgrund der nun vorgestellten Bauleitpla- nungen erwarten wir für die Schubertstraße zukünftig ein zusätzliches Verkehrsaufkom- men zwischen dem Wohngebiet "Leiden- hausener Straße" hin zur neuen Schule und der Kita im Gebiet "Östlich Im Falkenhorst" und zur Autobahn BAB 59. Auch die von der Bezirksvertretung beschlossene Prüfung ei- ner KVB-Buslinie z. B. über die Schubert- straße steht der bisher geplanten Situation auf der Schubertstraße entgegen. Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel- ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel- verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli- cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol- gen. Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu- sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren werden. In der Spitzenstunde morgens und abends sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine Ver- kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs- weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage gestellt. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 10 von 16 9.2 E ine Buslinie würde dazu führen, dass dort für den Begegnungsverkehr zwischen Bus- sen und dem übrigen MIV mehr Flächen freizuhalten sind und die bestehende rechts-vor-links-Vorfahrtregelung aufgeho- ben wird. Dies würde eine Erhöhung der ge- fahrenen Geschwindigkeiten bedeuten. Auch würde die Schubertstraße, als Umge- hung der Signalanlagen Hirschgraben und Frankfurter Straße, von mehr Verkehrsteil- nehmern befahren. Des Weiteren würden Parkflächen entfallen, die dringend notwen- dig sind, da den Besuchern weder in der Gustav-Mahler-Straße noch in der Cosima- straße öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. Kenntnis- nahme Siehe Punkt 1.2 und 5.4 Die Schubertstraße wird weiterhin eine 30er-Zone bleiben, wodurch sowohl die Vorfahrtsregelung als auch die Verminderung von Durchfahrtsverkehr ge- währleistet bleibt. Parkflächen werden nicht entfal- len. 9.3 D iese Verkehrsentwicklungen wirken sich insgesamt negativ auf die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer der Schubertstraße aus. Dort befindet sich auch der rückwärtige Zugang der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Unter Birken, den bisher viele Grundschüler fußläufig relativ sicher errei- chen können. Zukünftig sind vom neuen Wohngebiet "Leidenhausener Straße" wei- tere Fuß- und Radfahrerverbindungen zur Schubertstraße geplant. Von dort würden Schulkinder die Schubertstraße queren müssen, um zur GGS zu gelangen. Die ne- gative Wirkung einer steigenden Verkehrs- dichte auf deren Verkehrssicherheit gilt Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur leicht erhöhen, sodass sich die Verkehrssicherheit nicht verschlechtert. Aufgrund der Straßenführung sowie der Einsehbar- keit der Schubertstraße und der zusätzlichen Be- schilderung „Vorsicht Schulkinder“ wird die Überque- rung der Straße durch Schulkinder als sicher erach- tet. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 11 von 16 auch für die Kinder der Kita an der Kreu- zung Leidenhausener Straße / Schubert- straße. 9.4 Es besteht heute schon die Möglichkeit für den MIV, vom Hirschgraben und damit auch von dem neu geplanten Wohngebiet "Lei- denhausener Straße" über die Schubert- straße zu dem Parkplatz des Friedhofes Leidenhausen zu gelangen. Damit ist auch das neue Wohngebiet "Östlich Im Falken- horst" und die dort geplante weiterführende Schule sowie die Kita über den dort geplan- ten Fußweg direkt zu erreichen. Dieses hal- ten wir für problematisch. Neben der damit einhergehenden weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens für die Schubert- straße besteht die Gefahr, dass der Park- platz für Friedhofsbesucher nicht mehr ver- fügbar ist. Kenntnis- nahme Die Kennzahlen zu den Stellplätzen sowie zu den Besucherstellplätzen orientieren sich an der Stell- platzsatzung der Stadt Köln. Die privaten Stellplätze sowie die Kita Stellplätze werden innerhalb des Plangebietes in ausreichender Anzahl nachgewie- sen, sodass der Parkplatz am Friedhof weiterhin den Besuchern zur Verfügung steht. Die Stellplätze, welche aufgrund der weiterführenden Schule notwendig werden, werden auf dem Grund- stück der Schule nachgewiesen. 9.5 Zur V ermeidung einer erhöhten Gefahrensi- tuation sollte die in der Vergangenheit vor- gesehene Sperrung der Schubertstraße ge- gebenenfalls in Höhe der Richard-Wagner- Straße erfolgen. Zusätzlich wäre eine aus- schließliche Zu- und Abfahrt für den MIV des neuen Wohngebietes "Leidenhausener Straße" nur auf die Straße Hirschgraben als Teil des übergeordneten Straßennetzes sinnvoll. Eine MIV-Verbindung zwischen dem Wohngebiet "Leidenhausener Straße" Nein Verkehrslenkende Maßnahmen sind nicht Gegen- stand eines Bebauungsplanes. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 12 von 16 zur Schubertstraße sollte unterbunden wer- den. Damit könnte eine unerwünschte Mehrbelastung der Schubertstraße vermie- den werden. 9.6 Bes onders bitten wir um die Rücknahme des Beschlusses zur Führung einer neuen Buslinie über die Schubertstraße. Nein Siehe Punkt 1.2 und 5.4 10 10.1 Person J 29.06.2020 2.3 Erschließung 2.5 Verkehr Die äußere Erschließung des Plangebietes ist vorgesehen mit Anbindung an die Lei- denhausener Str. in Höhe von Haus 58/60. Nachfolgend sollte der Verkehr ausschließ- lich auf kürzestem Weg mit Anschluss an die Haupterschließungsachse der Straße Hirschgraben erfolgen. Eine Anbindung des Verkehrs über die Leidenhausener Str. nachfolgend über die Schubertstr. bis zum Anschluss an die Frankfurter Str. in Höhe von Falkenhorst sollte ausgeschlossen wer- den. Nei n Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Voruntersuchung zum Thema Verkehr hat zum Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Zielverkehr), der durch das neue Plange- biet entstehen wird, über die Schubertstraße verlau- fen wird. Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördlicher Richtung über die Straße Hirschgraben erfolgen. Es wird keinen Ausschluss einer Anbindung über die Leidenhausener Str. und die Schubertstr. bis zur Frankfurter Straße geben. 10.2 4.4 Erschließung – Stellplätze Die Bemessung der Stellplätze im Plange- biet sollte den tatsächlichen Bedarf abde- cken, um ein Fremdparken in den nebenlie- genden Anliegerstraßen zu vermeiden. Kenntni s- nahme Di e Kennzahlen zu den Stellplätzen und Besucher- stellplätzen orientieren sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. 10.3 Fuß- und Radwege Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 13 von 16 Der in der Strukturskizze eingetragene Fuß- und Radweg Richtung Norden kann nicht außerhalb des Plangebietes bis zur Leiden- hausener Str. weitergeführt werden. Die be- treffenden Parzellen sind mit anderen Nut- zungen belegt. Der Zugang der rückwärtigen Gartenflächen von der angrenzenden Wohnbebauung Lei- denhausener Str. erfolgt bisher über die öf- fentliche Wegparzelle 47. Der Zugang sollte auch in Zukunft sichergestellt werden. Ja Das Flurstück 99 wird als Zufahrt zu den dortigen Garagen bestehen bleiben. Dennoch soll eine fuß- läufige Zugänglichkeit des Plangebietes über die Fläche im weiteren Verfahren geprüft werden. Eine rückwärtige fußläufige Erschließung der Gärten der südlichen Leidenhausener Straße soll im weite- ren Verfahren sichergestellt werden. 10.4 Maß der baulichen Nutzung Die Erhöhung der Wohneinheiten von 150 WE auf bis zu 250 WE wird abgelehnt. ln der Begründung der Planinhalte wird un- ter 4.2 Maß der baulichen Nutzung eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 ange- strebt. Somit können gemäß dem Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen in Doppel- und Reihenhäusern bei Neupla- nung sich die verschiedenen Gebäudetypo- logien in das heterogene Umfeld einfügen. Die angedachte Erhöhung der WE in die- sem Ausmaß verändert sowohl deutlich die Parameter für öffentliche Grünflächen und Spielplatzflächen als auch die Anzahl der erforderlichen Stellplätze. Hier darf es kei- nen Ausverkauf der Grünflächen geben und auch keine Mobilitätskonzepte, welche den Ne in Im städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb müssen die teilnehmenden Planungsbüros einen Entwurf entwickeln, der die verschiedenen Anforde- rungen/Parameter an das Plangebiet erfüllt. Als Maß der baulichen Nutzung sind eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,6 (für Einzel-, Reihen- und Doppelhäuser) bzw. 1,0 (für Geschosswohnungs- bau) vorgesehen. Damit wird eine durchschnittliche GFZ von 0,8 angestrebt. Die teilnehmenden Planungsbüros müssen im Wett- bewerb dabei auch die Vorgaben aus dem Koopera- tiven Baulandmodell der Stadt Köln bezüglich der öf- fentlichen Grünfläche und der Spielplatzfläche ein- halten. Für die Berechnung der Anzahl an Stellplät- zen werden im Wettbewerb Vorgaben gemacht, wel- che sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ori- entieren. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 14 von 16 Bedarf kleiner prognostizieren als der wirkli- che Bedarf ist. Im Neubaugebiet sollte die offene Bauweise und die kleinteilige Baustruktur der Umge- bung übertragen werden. 10.5 D ie ÖPNV-Anbindung für das Plangebiet ist ausreichend. Eine Buslinie über die Schu- bertstraße I Leidenhausener Straße ist nicht umsetzbar. Kenntnis- nahme Siehe Punkt 1.2 und 5.4 11 11.1 Person K 24.08.2020 Ich habe verstanden das man bei der Maß- nahme auf Energieeffizienz einen Schwer- punkt legen möchte. Es gibt Anlagen, die unter dem Begriff "Mini PV Anlagen" zu fin- den sind. Das sind Solarmodule, die mit ei- nem kleinen Wechselrichter versehen sind und auch auf kleinen Flächen wie Balkons oder Fassaden, Terrassen aufgestellt wer- den können. Kenntnis- nahme Im Wettbewerb werden Vorgaben in Bezug auf die Nutzbarkeit von PV-Anlagen auf den Dachflächen gemacht. Darüber hinausgehende Vorgaben werden im weiteren Verfahren geprüft. 12 12.1 Person L 24.08.2020 Vorschlag. Für die Elektromobilität wäre es doch ein Zeichen wenn man "Wallboxen" bzw. Ladevorrichtungen für E-Bikes, Roller und E-Autos vorsehen würde. Dies für die Bewohner, vielleicht auch eine öffentliche Ladestelle. Ja Im Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, die die Errichtung von Ladevorrichtungen zulassen und die Nutzung durch E-Bikes, Roller und E-Autos ermöglichen sollen. 13 13.1 Person M 24.08.2020 Thema Verkehrskonzept: ln den Tennisan- lagen sowie an und im Schützenheim der Eiler Schützen finden ab und zu Veranstal- tungen statt. Die Räumlichkeiten des Schüt- Kenntnis- nahme Durch eine entsprechende Beschilderung und Kon- trollen kann den benannten Park-Problemen Rech- nung getragen werden. Diese Maßnahmen sind je- doch nicht Inhalt eines Bebauungsplanverfahrens. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 15 von 16 zenheims werden auch schon mal vermie- tet. Die Leute vom Kleingartenverein haben einen eigenen Parkplatz. Die Besucher vom Schützenheim oder Tennisverein keinen. Bedeutet, dass bei Veranstaltungen die Straßenrandflächen der Leidenhausener Str. genutzt werden. Die Straße wird bei solchen Veranstaltun- gen dann nur noch einspurig befahrbar. Dies spricht aus meiner Sicht für Ausweich- parkmöglichkeiten (ggf. bei dem Klein- gartenverein) und für einen weiteren Zu- gang zu dem Wohngebiet parallel zum Eiler Friedhof an dessen südlichen Ende (Schu- bertstrasse). Hier gibt es genug nicht genutzte Fläche, die von der Friedhofsverwaltung als Material und Abfalllager verwendet wird. Wenn man hier ca. 3-3 Meter abnehmen könnte, wäre es möglich einen Zugang (ggf. als Einbahn- straße) zu dem Gebiet zu machen. Viel- leicht auch eine Bushaltestelle als KVB Ver- kehrsachse, Falkenhorst, Friedhof Eil, Eil Kirche. Auf der Frankfurter Straße gibt es keinen Halt zwischen Falkenhorst und Eil Kirche. Es wird außer der vorgesehenen Zufahrt von der Leidenhausener Straße aus keine weitere Erschlie- ßung in das Wohngebiet geben. Dies beinhaltet auch die vorgeschlagene Erschließung parallel zum Eiler Friedhof. Des Weiteren ist keine zusätzliche Haltestelle für die KVB-Busse zwischen den bestehenden Haltepunk- ten Falkenhorst und Eil Kirche vorgesehen. Die Ent- fernung zwischen den beiden Haltepunkten beträgt ca. 450 m und liegt somit innerhalb der üblichen Ra- dien von Haltestellen von jeweils 300 m. 14 14.1 Person N 08.07.2020 Eil West Auch hier ist vorzusehen, dass der Er- schliessungsverkehr nicht über die Anlie- gerstrasse Schuberstrasse geführt wird. Nei n Di e verkehrliche Erschließung des Plangebietes Lei- denhausener Straße erfolgt über den bestehenden Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Seite 16 von 16 S tand: 02.11.2020 Schon heute ist die Schubertstrasse im Be- rufsverkehr belastet. Die Ausschilderung als 30er Zone wird fast durchgängig missach- tet. Insbesondere das nordöstliche, schnur- grade Teilstück lädt zum Beschleunigen ein. (Anlage: Unterschriftenliste Anlieger mit 14 Unterschriften) Anschluss an der Kleingartenanlage Hirschgraben eV. Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel- ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel- verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli- cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol- gen. Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu- sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren werden. In der Spitzenstunde morgens und abends sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine Ver- kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs- weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage gestellt. Die Anregung zur Ausschilderung als 30er Zone und der Überschreitung der Geschwindigkeit wird zur Kenntnis genommen.
Vorgabenbeschluss Anlage 2 Aushangplakat § 3(1)
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Anlage 2 Stadtplanungsamt Aushangplakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Leidenhausener Straße in Köln - Porz - Eil
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (13)
- Leidenhausener Straße
- Schubertstraße
- Frankfurter Straße
- Richard-Wagner-Straße
- Haydnstraße
- Schulstraße
- Forststraße
- Mozartstraße
- Gustav-Mahler-Straße
- Hirschgraben
- Konrad-Adenauer-Straße
- Im Falkenhorst
- Elsdorf
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Details
- Aktenzeichen
- 3135/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.01.2021
- Erstellt
- 28.10.2020 09:43