Mandari Insight

3135/2020

Städtebauliches Planungskonzept Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 7.7

Vorgabenbeschluss Anlage 1 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Vorgabenbeschluss Anlage 3 Abwägung Träger öffentlicher Belange nach § 4(1)

· application/pdf

Ansehen

Vorgabenbeschluss Anlage 4 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1)

· application/pdf

Ansehen

Vorgabenbeschluss Anlage 2 Aushangplakat § 3(1)

· application/pdf

Ansehen

Vorgabenbeschluss Anlage 1 Geltungsbereich

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Leidenhausener Straße
in Köln - Porz - Eil
0 10050 200 300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

9013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3135/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das städtebauliche Planungskonzept mit dem Arbeitstitel 
"Leidenhausener Straße" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Ergebnis im weiteren Be-
bauungsplanverfahren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Leidenhausener Straße" ist eine der Wohnbaureserveflächen 
(7.05) aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welches vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung 
am 20.12.2016 (1028/2015) beschlossen wurde. Die Entwicklung dieser Wohnbaufläche auf Grund-
lage des notwendigen Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Verfahren 
geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden ver-
schiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Verfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 19.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Be-
bauungsplanes 76409/02 "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil" gefasst. Gleichzeitig wurde die 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 
(Aushang) beschlossen (3841/2019).  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 18.06. - 02.07.2020 statt. Die Bürgerin-
nen und Bürger konnten während dieses Zeitraumes den Aushang am Bezirksrathaus Porz sowie im 
Stadthaus Deutz - Westgebäude ansehen. Insgesamt sind 14 schriftliche Stellungnahmen eingegan-
gen, die sich im Wesentlichen mit den Themen Verkehr, Erschließung, Kanalisation, Klimaschutzas-
pekten und Grundstücksbegrünung der künftigen Bebauung auseinandersetzen. Die detaillierten Stel-
lungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfah-
ren sind in der Anlage 4 enthalten. Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen 
wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. 
 
Ziel der Planung 
 
Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil" befindet sich im Stadt-
bezirk 7, Köln-Porz, im Stadtteil Eil. Die westlich der A 59 liegende Potentialfläche am Ortsrand von 
Porz-Eil wird von der Leidenhausener Straße erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 4,4 Hek-
tar. Vorrangiges Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes 76409/02 ist die Entwicklung von Wohn-
raum sowie die Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion.  
 
Das Plangebiet "Leidenhausener Straße" befindet sich am südlichen Ortsrand von Porz-Eil und 
grenzt direkt an den Friedhof Leidenhausen an. Südlich des Friedhofes befindet sich der Stadtteil 
Urbach inklusive einer weiteren Wohnungsbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen, welche den Arbeitstitel "Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach" trägt. Aufgrund des 
engen räumlichen Zusammenhangs dieser beiden Entwicklungsflächen findet eine städtebauliche 
Gesamtbetrachtung statt. Beide Plangebiete durchlaufen ein eigenständiges Bebauungsplanverfah-

3 
ren werden jedoch in einem gemeinsamen Qualifizierungsverfahren betrachtet. Hierzu wurde von der 
Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Es ist das erklärte städtebauliche Ziel 
eine geordnete Siedlungs- und Ortsrandarrondierung, sowohl für den Stadtteil Eil, als auch für den 
Stadtteil Urbach zu entwickeln. Für die beiden Wettbewerbsgebiete "Leidenhausener Straße" und 
"Östlich Im Falkenhorst" werden städtebaulich und landschaftlich attraktive Lösungen unter Berück-
sichtigung der Ortsrandgestaltung sowie der unterschiedlichen Belange von neuer und alter Bewoh-
nerschaft gesucht. Die städtebaulichen Konzeptionen haben zur Aufgabe, die unterschiedlichen Be-
standteile des künftigen Wohnquartiers unter Berücksichtigung der Anforderungen an Klimaschutz 
und Klimawandel in eine ausgewogene Gesamtkonzeption zu überführen und in den heterogenen 
Umfeldern zwei lebenswerte und attraktive neue Wohnstandorte zu entwickeln. 
 
Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung wurden im Rahmen der ersten Sit-
zung des Preisgerichtes (Auftaktkolloquium) vorgestellt und diskutiert. Teil des Preisgerichts sind un-
ter anderem die politischen Vertreter der einzelnen Fraktionen. Die Ergebnisse der Diskussion haben 
Eingang in die Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb und damit in die Aufgabenstellung für die 
teilnehmenden Büros des Qualifizierungsverfahrens gefunden. Somit wurde sichergestellt, dass die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im weiteren Bebauungsplanverfahren be-
rücksichtigt werden.  
 
Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Innerhalb des Planungsgebiets sollen insgesamt rund 190 neue Wohneinheiten entstehen. Dabei 
werden 70 Prozent in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser und 30 Prozent in Form von ver-
träglichem Geschosswohnungsbau realisiert. Der angedachte Wohnungsmix stellt sicher, dass sich 
die städtebauliche Konzeption in das heterogene Umfeld mit seinen verschiedenen Gebäudetypolo-
gien einfügt. 
 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhaben-
trägerin hat am 05.07.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeich-
net. Entsprechend des KoopBLM werden 30 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Wohnungs-
bau errichtet. Damit leistet die Planung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von kostengünstigem 
Wohnraum. 
 
Zentrale Vorgabe für die Konzeption ist eine städtebauliche Abrundung, der durch Wohnnutzung ge-
prägten bestehenden Ortsrandbebauung südlich der Leidenhausener Straße in Porz-Eil. Als Art der 
Nutzung wird daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Als Maß der Nutzung werden 
eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 angestrebt. Die 
geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutzrechtlicher 
Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Außerdem 
wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten zu folgenden Themen erarbeitet: 
   
 Artenschutzprüfung Stufe I (für beide Plangebiete) 
 Artenschutzprüfung Stufe II (für beide Plangebiete)  
 Archäologische Sachverhaltsermittlung 
 Lärmgutachten 
 Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept 
 Umweltprüfung / Umweltbericht 
 Biotopkartierung und -bewertung 
 Baumkartierung und -bewertung 
 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 
 Luftschadstoffuntersuchung

4 
 
Des  Weiteren wurden in Vorbereitung für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren zwei Vorunter-
suchungen zu den Themen Lärm und Verkehr durchgeführt. 
 
 
Vorberatungen  
 
Aufstellungsbeschluss (3841/2019):  
Bezirksvertretung Porz  30.01.2020 mit Änderungen empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss19.03.2020 geändert beschlossen  
 
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (3841/2019) 
Bezirksvertretung Porz  30.01.2020 mit Änderungen empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss19.03.2020 geändert beschlossen  
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Aushangplakat § 3 Abs. 1 BauGB 
Anlage 3 Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB 
Anlage 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 
Abs. 1 BauGB 
Anlage 4.1 Nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorgabenbeschluss Anlage 3 Abwägung Träger öffentlicher Belange nach § 4(1)

18651 Zeichen

Stadt Köln 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 1 von 11 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 76409/02 - Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil - eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.11.2018 
bis zum 07.01.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 20 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
Lfd. 
Nr. 
Eingabensteller Stellungnahme Berücksichtigung 
Ja/Nein/Kenntnis-
nahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Polizei Köln - 
Kriminalprä-
vention 
Keine Bedenken 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept be-
stehen derzeit keine Bedenken. 
- - 
1.2 Hinweis: 
- Privathaushalte EFH und MFH (Sicherheits-
stufe mind. RC2 gem. DIN 1627-1630 emp-
fohlen)
- Gewerbeeinheiten (Sicherheitsstufe mind.
RC3 gem. DIN 1627-1630 empfohlen)
Kenntni
snahme Di
e Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
2 
2.1 
Polizei Köln - 
Führungsstelle 
Verkehr 
Keine Bedenken 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept be-
stehen keine Bedenken. 
- - 
3 
3.1 
Stadtwerke 
Köln GmbH 
RheinEnergie AG 
Ja

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 2 von 11 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept in 
der Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil be-
stehen grundsätzlich keine Bedenken. 
Die Versorgung kann jeweils über Netzvorstre-
ckungen aus den im Umfeld vorhandenen Versor-
gungsnetzen erfolgen. Im Plangebiet wird nach 
erster Einschätzung eine zusätzliche Trafostatio-
nen benötigt.
 
Im Plangebiet wird eine zusätzliche Trafostation unter-
gebracht. 
3.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und Hafen 
und Güterverkehr Köln AG (HGK) 
Die KVB sowie die HGK sind nicht betroffen. 
-
 -
 
4 
4.1 
Air Liquide 
Deutschland 
GmbH 
Fernleitungen Rhein-Ruhr 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept be-
stehen keine Bedenken. 
-
 -
 
5 
5.1 
Amprion GmbH Höchstspannungsleitungen 
Der geplante Geltungsbereich des oben genann-
ten Bebauungsplanes befindet sich in einem Ab-
stand von ca. 91 m zu den äußeren Leiterseilen 
der östlich verlaufenden Höchstspannungsfreilei-
tung [220-kV-Höchstspannungsfreileitung Grem-
berghoven - Pkt. Libur, Bl. 2396 (Mast 17 bis 19)] 
der Amprion GmbH. 
K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen 
5.2 Weitere Höchstspannungsleitungen 
Westlich parallel zu den Höchstspannungsfreilei-
tungen von der Amprion GmbH verlaufen zwei 
weitere Hochspannungsfreileitungen jeweils der 
Innogy Netze Deutschland GmbH bzw. der DB 
Energie. 
K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen 
5.3 Hinweis:

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 3 von 11 
Bezüglich der Ausweisung von neuen Wohnbau-
flächen in der Nähe von Höchstspannungsfreilei-
tungen möchten wir auf Folgendes hinweisen: 
Entsprechend den Vorgaben des Landesentwick-
lungsplans NRW soll nach Möglichkeit ein Ab-
stand von mindestens 400 m zu rechtlich gesi-
cherten Trassen von Höchstspannungsfreileitun-
gen (220-kV oder mehr) eingehalten werden. 
Kenntnisnahme Zu den östlich des Plangebietes verlaufenden Hoch-
spannungsfreileitungen ist ein ausreichend großer Ab-
stand zum Plangebiet vorhanden, so dass keine Be-
einträchtigung zu erwarten ist. 
6 
6.1 
AWB Abfall-
wirtschaftsbe-
triebe Köln 
Entsorgung 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der 
Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die 
Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 
Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der 
Stadt Köln gebeten. 
Ja Di e RASt 06 sowie die Vorgaben des § 10 der Abfall-
satzung der Stadt Köln werden in der weiteren Pla-
nung berücksichtigt. 
7 
7.1 
DFS Deutsche 
Flugsicherung 
GmbH 
Flugsicherung 
Das Plangebiet liegt ca. 5 km von unserer Radar-
anlage Köln/Bonn ASR entfernt. Aufgrund der Art 
und der Höhe der Bauvorhaben werden Belange 
der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüg-
lich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht be-
rührt. 
Es werden daher unsererseits weder Bedenken 
noch Anregungen vorgebracht. Eine weitere Be-
teiligung am Verfahren ist nicht notwendig. 
-  -  
8 
8.1 
Evonik Fernleitungen 
An der bezeichneten Stelle verlaufen keine durch 
uns betreuten Fernleitungen. 
- -

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 4 von 11 
9 
9.1
 
Flughafen 
Köln/Bonn 
GmbH 
Lage des Plangebietes 
Wie aus der beigefügten Übersichtskarte mit Dar-
stellung des gesetzlichen Lärmschutzbereiches 
ersichtlich ist, liegt das vorgesehene Geltungsge-
biet in unmittelbarer Nähe zur gesetzlich festge-
legten Nachtschutzzone des Flughafens 
Köln/Bonn. 
Dies bedeutet, dass mit erheblichen Fluglärmim-
missionen nur unwesentlich unter den Grenzwer-
ten des Nachtschutzgebietes zu rechnen ist. 
Im Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn 
gelten besondere Regelungen in Bezug auf die 
Bauhöhen und erforderliche luftrechtliche Geneh-
migungen. 
Das Plangebiet liegt mit einer Entfernung von 
rund fünf Kilometern zum Flughafenbezugs-
punkt innerhalb des Bauschutzbereiches inmit-
ten des Anflugsektors der Start- und Lande-
bahn 14R/32L [genannt kleine Parallelbahn]. 
Dies bedeutet, dass das Plangebiet bei Lan-
dungen und Starts auf der kleinen Parallelbahn 
unmittelbar mit geringer Flughöhe überflogen 
wird. 
Ja Im
 weiteren Verfahren werden in einem schalltechni-
schen Gutachten alle Auswirkungen des Flughafens 
auf das geplante Wohngebiet unter den genannten 
Prämissen geprüft.  
9.2 Verkehrslärmimmissionen 
Luftverkehr im Tagzeitraum 
Die Lage des Plangebietes unterhalb des An-
flugsektors verdeutlicht die zu erwartenden Flug-
lärmimmissionen auf die geplante Wohnbebau-
ung.  
Obwohl das Gebiet außerhalb der Tagschutz-
zonen des Flughafens Köln/Bonn liegt, ist mit 
K
enntnisnahme D
er Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 5 von 11 
einer erheblichen Anzahl an Einzelschallereig-
nissen und aus unserer Sicht abwägungserheb-
lichen Fluglärmimmissionen zu rechnen. 
9.3 Luftverkehr im Nachtzeitraum 
Genauso wie am Tag wird das Plangebiet auch 
im Nachtzeitraum mit abwägungserheblichen 
Fluglärmimmissionen belastet. In der Zeit von 22 
Uhr abends bis 6 Uhr morgens gehen die Flug-
lärmauswirkungen zwar nicht mehr von beiden 
Bahnen, sondern nur noch von der großen Paral-
lelbahn aus. Ungeachtet dessen sind die Auswir-
kungen des Luftverkehrs weiterhin deutlich spür-
bar, wie aus der unmittelbaren Nähe zur Nacht-
schutzzone ersichtlich ist. 
K
enntnisnahme D
er Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
9.4 Weitere Emittenten von Verkehrslärm 
Zu den zuvor beschriebenen Verkehrslärmim-
missionen auf das Plangebiet sind zusätzlich 
noch diejenigen Immissionen hinzu zu rechnen, 
die durch andere Verkehrsträger verursacht 
werden.  
K
enntnisnahme D
ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im 
weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten beauf-
tragt, welches die zusätzlichen Lärmimmissionen in 
die Beurteilung mit einbezieht. 
9.5 Anregungen der Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Keine Wohnbebauung 
Basierend auf den zuvor dargestellten Immissio-
nen des Luftverkehrs und den hierzu noch hinzu-
kommenden Verkehrslärmimmissionen anderer 
Verkehrsträger, regen wir an, von einer Nutzung 
der Flächen „Leidenhausener Straße“ für Wohn-
bebauung abzusehen. 
Durch die Nutzung dieser Flächen für Wohnungs-
bau, würde Wohnraum in hoch lärmbelasteten 
K
enntnisnahme D
er Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die 
Abwägung eingestellt, sobald konkrete Erkenntnisse 
aus dem Lärmgutachten vorliegen.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 6 von 11 
Gebieten entstehen. Die Anforderungen an ge-
sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nur mit 
erheblichen Aufwendungen zu gewährleisten und 
Außenflächen nur eingeschränkt nutzbar. 
9.6 Strenge Auflagen in der Bebauungsplanung 
Ungeachtet der Anregung zur Aufgabe der Pla-
nung möchten wir für den Fall der Weiterverfol-
gung der Aufstellung eines Bebauungsplanes 
anregen den Schutz der Bevölkerung vor 
schädlichen Umwelteinwirkungen durch strenge 
Auflagen zum Lärmschutz zu gewährleisten.
 
K
enntnisnahme D
er Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
9.7 Hinweis auf Fluglärm und Festsetzungen zu 
Schalldämmmaßen von Außenbauteilen 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermög-
licht es, gemäß §9 Abs.1 Nr.24 BauGB Vorgaben 
zu baulichen und technischen Vorkehrungen zur 
Minderung der Einwirkungen von Lärmimmissio-
nen festzulegen. Eine derartige Festsetzung re-
gen wir an, da ohne rechtsverbindliche Festset-
zungen zu erforderlichen passiven Schallschutz-
maßnahmen eine Erfüllung der Anforderungen an 
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht ge-
währleistet ist. 
In diesem Rahmen sind aus unserer Sicht neben 
einem eindeutigen Hinweis auf die Nähe des 
Plangebietes zum Nachtschutzgebiet des Flugha-
fens und den daraus resultierenden Fluglärmim-
missionen auch Festsetzungen zu Anforderungen 
an die Schalldämmmaße von Außenbauteilen ge-
mäß der aktuellsten Ausgabe der DIN 4109 - 
Schallschutz im Hochbau, sowie besondere Fest-
setzungen im Sinne des vorbeugenden Schall-
schutzes erforderlich.  
Ja In den B
ebauungsplan werden eindeutige Hinweise 
auf die Nähe des Plangebietes zum Nachtschutzge-
biet des Flughafens aufgenommen. 
Im Bebauungsplan werden vergleichbare Festsetzun-
gen zum Lärmschutz getroffen, deren Formulierung in 
dem Lärmschutzgutachten konkretisiert werden.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 7 von 11 
9.8 Ausschluss 
Ausschluss von schutzbedürftigen Einrichtun-
gen 
In §5 Abs. 1 FluglärmG wird festgelegt, dass 
schutzbedürftige Einrichtungen wie zum Bei-
spiel Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, 
Erholungsheime und ähnliche schutzbedürftige 
Einrichtungen nicht in Lärmschutzbereichen er-
richtet werden dürfen. Das Plangebiet liegt der-
zeit unmittelbar außerhalb des Nachtschutzbe-
reiches. Die Konturen dieser Bereiche unterlie-
gen entsprechend §4 Abs. 6 FlugLärmG regel-
mäßiger Überprüfung. 
K
enntnisnahme N
ach derzeitigem Planungsstand sind keine schutzbe-
dürftigen Einrichtungen geplant. Die Festsetzung ei-
nes Ausschlusses dieser Nutzungen wird im weiteren 
Verfahren geprüft. 
9.9 Ausschluss von Erstattungsansprüchen 
Im Rahmen der im Fluglärmschutzgesetz vorge-
sehenen regelmäßigen Überprüfungen der Lärm-
schutzbereiche oder durch Maßnahmen des Flug-
hafens die dazu führen, dass eine Einordnung als 
wesentlich baulich erweiterter Flughafen erfolgt, 
kann es zu Anpassungen der Lärmschutzberei-
che kommen. Im Falle einer solchen Änderung 
der Lärmschutzbereiche, würden Erstattungsan-
sprüche für Aufwendungen für bauliche Schall-
schutzmaßnahmen sowie Entschädigungsansprü-
che für Beeinträchtigungen des Außenwohnberei-
ches entstehen.  
Ne in D ie Abwehr künftiger Erstattungsansprüche kann nicht 
in einem Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 
10 
10.1 
Gascade 
GmbH, 
WINGAS 
GmbH, NEL  
Gastransport 
Gasleitungen 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine 
Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen 
- -

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 8 von 11 
GmbH. OPAL 
Gastransport 
GmbH & Co. 
KG. 
mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt nicht betroffen sind. 
11 
11.1 
Industrie- und 
Handelskam-
mer Köln 
Keine Bedenken 
Die IHK Köln hat nach den vorliegenden Unterla-
gen keine Anregungen zu dem oben genannten 
Vorhaben. 
-  -  
12 
12.1 
Kampfmittelbe-
seitigungs-
dienst (KBD) 
Luftbildauswertung 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise auf 
vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bomben-
abwürfe. Insbesondere existiert ein konkreter Ver-
dacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen 
des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Schüt-
zenloch).  
Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden 
Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Be-
reich der beigefügten Karte sowie der konkreten 
Verdachtes empfohlen.
 
Ja Im
 weiteren Verfahren soll eine Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel durchgeführt 
werden. 
13 
13.1 
Landwirt-
schaftskammer 
NRW 
Landwirtschaft 
Gegen den o. a. Bebauungsplan der Stadt Köln 
bestehen seitens der Landwirtschaftskammer 
Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, 
erhebliche Bedenken. 
Die landwirtschaftlichen Flächen des Plange-
bietes bewirtschaftet der Landwirt Herr K., der 
durch diese Planung insgesamt 2,4 ha verliert. 
Dies entspricht 14% seiner Flächen. Daher 
kann von einem existenzbedrohenden Flächen-
verlust für den Betrieb gesprochen werden. 
K
enntnisnahme D
ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 9 von 11 
In diesem Zusammenhang bitten wir auch um 
Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener 
landwirtschaftlicher Flächen für die menschliche 
Daseinsvorsorge. 
14 
14.1 
NWO Nord-
West Ölleitung 
Keine Bedenken 
Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu 
ersehen ist, werden unsere dort vorhandenen Mi-
neralölfernleitungen und / oder weitere von uns 
überwachten Fernleitungen nicht berührt. 
Wir haben daher gegen das Vorhaben keine Be-
denken. 
-  -  
15 
15.1 
Open Grid Eu-
rope GmbH 
Keine Bedenken 
Von uns verwaltete Versorgungsanlagen sind von 
der geplanten Maßnahme nicht betroffen. 
-  -  
16 
16.1 
RMR Rhein-
Main-Rohrlei-
tungstrans-
portgesell-
schaft m.b.H. 
Keine Bedenken 
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder 
unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. 
vorhersehbare Planungen unseres Hauses betrof-
fen. 
-  -  
17 
17.1 
RRP Rotter-
dam-Rjin 
Pijpleding 
Keine Bedenken 
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept 
bestehen keine Bedenken. 
-  -  
18 
18.1 
Stadtentwässe-
rungsbetriebe 
Köln 
Keine Bedenken 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept be-
stehen aus entwässerungstechnischer Sicht keine 
grundsätzlichen Bedenken. 
-  -  
18.2 Niederschlagswasser

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 10 von 11 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist 
gemäß §44 Abs. 1 Landeswassergesetz von 
Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der 
Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 
Die Versickerung des Niederschlagswassers ist 
im Bebauungsplan festzusetzen. 
Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der All-
gemeinheit verstößt, oder aus technischen Grün-
den nicht möglich ist, kann die Ableitung des Nie-
derschlagswassers in den vorhandenen Abwas-
serkanal erfolgen (vgl. Anlagen). 
 Ja Die Hinweise werden in der weiteren Planung berück-
sichtigt.
Darüber hinaus wird der Umgang mit dem Nieder-
schlagswasser bereits im städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahren geprüft, (Auslobungsunterlagen 
Anlage 7 Regenwassermanagement StEB Köln).
18.3 Schmutzwasser 
Das häusliche Schmutzwasser kann problemlos 
von der umliegenden Kanalisation aufgenommen 
werden. 
Kenntnis nahme Der H inweis wird zur Kenntnis genommen und im wei-
teren Verfahren berücksichtigt. 
18.4 Überflutungsvorsorge Starkregen 
Zum Thema Starkregen möchte ich Sie darauf 
hinweisen, dass geeignete Maßnahmen zur Risi-
kovorsorge bereits in der Bauleitplanung berück-
sichtigt werden müssen. 
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgara-
geneinfahrten und Hauseingänge zu legen. 
Ja Die H inweise werden in der weiteren Planung berück-
sichtigt. 
19 
19.1 
Wald und Holz 
NRW - Regio-
nalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 
Ersatzfläche Wald 
Im Planungsbereich befinden sich 1,3 ha Wald, 
die im Zuge der baulichen Maßnahmen umge-
wandelt werden sollen. 
Sofern im weiteren Verfahren eine aufzuforstende 
Ersatzfläche von mindestens gleicher Größe be-
nannt wird, bestehen keine Bedenken gegen die 
Planungen. 
Ja Der Wal dausgleich wird über die Stiftung Rheinische 
Kulturlandschaft geleistet

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Seite 11 von 11 
20
 
20.1 
Westnetz 
GmbH 
Keine Anregungen 
Zum obigen Planverfahren haben wir keine Anre-
gungen vorzubringen. Falls dennoch Maßnahmen 
im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung 
durchgeführt werden sollen, bitten wir um erneute 
Beteiligung. 
-  -  
S
tand: 02.11.2020

Vorgabenbeschluss Anlage 4 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1)

34286 Zeichen

Seite 1 von 16
Stadt Köln 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Darstell
ung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab-
satz 1 BauGB – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz -Eil 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Stadthaus Deutz vom 
18.06.2020 bis zum 02.07.2020 durchgeführt. Es sind 14 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Num-merierung die Inhalte der
 Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellung-nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des
 Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
Lfd. 
Nr. 
Eingaben-
st
eller 
Datum An-
schreiben / 
Eingangs-
datum 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Ja/Nein/ 
Kenntnis-
nahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
Schriftliche Stellungnahmen 
1 
1.1 
Person A 18.06.2020 In den Planungsunterlagen existiert ein Zu-
gang zu dem Projekt über die Leidenhause-
ner Straße (laut Anlage 3), die durch diese 
Maßnahme eine echte Durchgangsstraße 
werden wird. Dies ließe sich entspannen in-
dem man einen weiteren Zugang ggf. als 
Einbahnstraße ausweist. Hierzu müsste 
man von der Schubertstraße parallel zum 
städtischen Friedhof Eil den Fußweg der 
dort ausgewiesen wurde in der Planung in 
Richtung Süden um ca. 6 Meter erweitern. 
Nein Die Erschließung des Plangebietes ist nur von der 
Leidenhausener Straße aus über die aktuelle Stich-
straße zum Parkplatz der Kleingartenanlage Hirsch-
graben e.V. geplant.  
Zur Beurteilung der künftigen Verkehre wurde ein 
Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat 
das derzeitige und das künftige Verkehrsaufkommen 
untersucht. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich 
mit der geplanten Verkehrsführung die Verkehrsbe-
lastung auf dem westlichen Teil der Leidenhausener 
Straße nur leicht erhöhen wird. Die Verkehrsmengen

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 2 von 16
Bedeutet man müsste von der Friedhofsla-
ger und Abstellfläche […] ein Stück abtren-
nen. Die abzutrennende Fläche könne mit 
der existierenden Bebauung (südlich) paral-
lel enden. Ein Streifen von ca. 150x6 Me-
tern würde für einen weiteren Zugang zu 
dem neuen Wohngebiet ausreichen. 
teilen sich zwischen der westlich von der Stichstraße 
liegende Teil der Leidenhausener Straße und nörd-
lich liegende Teil der Leidenhausener Straße im Ver-
hältnis 1 zu 3 auf. 
Die Verkehrsmengen in der westlichen Leidenhause-
ner Straße belaufen sich dort derzeit auf 64 Kfz in 
der morgendlichen Spitzenstunde und 84 Kfz in der 
abendlichen Spitzenstunde. 
Die Werte, die sich nach einer vollständigen Aufsied-
lung einstellen werden, belaufen sich auf 93 Kfz/h in 
der morgendlichen Spitzenstunde und 156 Kfz/h in 
der abendlichen Spitzenstunde. 
Dies bedeutet eine Steigerung um 29 Kfz in der mor-
gendlichen Spitzenstunde und eine Steigerung um 
72 Kfz in der abendlichen Spitzenstunde. Dabei 
wurde berücksichtigt, dass das Gebiet «Östlich Im 
Falkenhorst» zukünftig eine Anbindung an die Ken-
nedystraße erhält. 
Mit 156 Kfz in der maßgebenden Spitzenstunde ent-
spricht der westliche Teil der Leidenhausener Straße 
auch in der Zukunft einer sogenannten „Wohn-
straße“ (bis zu 400 Kfz/h), der zweitniedrigsten Kate-
gorie der Erschließungsstraßen. Darüber hinaus ist 
keine weitere MIV-Erschließung des Plangebietes 
notwendig und vorgesehen. 
1.2 Di es hätte den Vorteil eines direkten An-
schlusses in der Verkehrsachse Haltestelle 
Falkenhorst, über eine Friedhof Eil Halte-
stelle nach Eil Kirche andenken. Sie bekom-
Nein Die geplante Führung der Buslinie 160 sieht vor, 
dass diese von Süden von der Frankfurter Straße 
aus kommend über die Kennedystraße durch das 
Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ verläuft. An der

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 3 von 16
men damit das Schulgebiet was am Falken-
horst geplant ist direkt an das neue Wohn-
gebiet angeschlossen. 
Eine Haltestelle auf der Leidenhausener 
Straße, die schwer einzubinden ist (Klein-
gartenverein) wäre dann nicht erforderlich. 
nördlichen Grenze des Plangebietes an der Schu-
bertstraße wird die Buslinie links in die Schubert-
straße in Richtung Frankfurter Straße abbiegen. Ab 
der Kreuzung Frankfurter Straße/Schubertstraße 
nimmt die Buslinie 160 die alte Linienführung wieder 
auf. 
Demnach wird die Buslinie nicht über die Schubert-
straße in Richtung Leidenhausener Straße verlaufen 
und es ist auch keine Haltestelle auf der Leiden-
hausener Straße geplant. 
2 
2.1 
Person B 15.06.2020 Das Flurstück Nr. 99 wurde als Zugang aus-
gewiesen. Dieses Flurstück ist Zufahrt zu 
unseren Garagen. Sollte das ein öffentlicher 
Weg werden, so müssten Eigentumsverhält-
nisse und Nutzungs- und Pflegerahmen Be-
dingungen geklärt werden.  
Ja Das Flurstück 99 wird als Zufahrt zu den dortigen 
Garagen bestehen bleiben. Dennoch soll eine fuß-
läufige Zugänglichkeit des Plangebietes über die 
Fläche im weiteren Verfahren geprüft werden. 
2.2 Ebenfal ls könnten wir unsere Gartengrund-
stücke nur noch durch das Haus betreten. 
Dies bedeutet, dass wir Gartenabfälle nur 
durch unsere Häuser transportieren müss-
ten. Gartenarbeiten mit technischem Gerät 
wären kaum mehr möglich. 
Ja Eine rückwärtige fußläufige Erschließung der Gärten 
der südlichen Leidenhausener Straße soll im weite-
ren Verfahren sichergestellt werden.  
2.3 Auc h sehen wir ein Problem mit der Kanali-
sation und deren Abführung. Das Rückhal-
tebecken unter der Berger Strasse / Eil Kir-
che müsste die Mehrbelastung aushalten 
und uns ebenfalls vor überflutete Keller 
schützen. 
Nein Das häusliche Schmutzwasser kann gemäß der 
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe der 
Stadt Köln (StEB), welche im Rahmen der frühzeiti-
gen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 
Belange abgegeben wurde, problemlos von der 
umliegenden Kanalisation aufgenommen werden.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 4 von 16
Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den 
Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versicke-
rung aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, 
kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den 
vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. 
3 
3.1 
Person C 13.06.2020 In der Leidenhausener Straße gibt es immer 
bei Starkregen Probleme mit Hochwasser in 
den Kellern. Auch Rückstauventile bieten 
keine ausreichende Sicherheit.   
Durch den geplanten Bau von ca. 190-250 
Wohneinheiten wird dieses Problem ver-
stärkt. Oberflächenwasser auf einem versie-
gelten Areal von 4,4 Hektar kann nicht mehr 
versickern und wird größtenteils über das 
öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Es ist mit 
einer Überlastung der Kanalisation zu rech-
nen.  
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um 
dieses Problem zu beseitigen?  
Kenntnis-
nahme 
Gemäß Auskunft der Stadtentwässerungsbetriebe 
der Stadt Köln (StEB) bestehen aus entwässerungs-
technischer Sicht keine Bedenken. 
Für auftretende Starkregenereignisse sind im städte-
baulichen Wettbewerb Maßnahmen wie z.B. das Ab-
leiten in eine Senke oder vergleichbares vorzuse-
hen. Eine Senke ist als naturnahe und attraktive 
Freifläche auszubilden. 
Ein entsprechender Nachweis der schadlosen Ablei-
tung der Niederschläge bei Starkregenereignissen 
ist im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu 
führen. Die getroffenen Maßnahmen werden dabei 
konkretisiert und festgesetzt. 
3.2 B esonders in Neubaugebieten ist es zur 
Gewohnheit der Hauseigentümer geworden, 
die Grundstücke mit grauem Kies wie 
Bahntrassen zu gestalten. Die negativen 
Auswirkungen für das Klima sind unbestrit-
ten. Die Steine speichern Wärme und bieten 
Insekten und Vögeln keinen Wohnraum.  
Gibt es Pläne für "grünere" Grundstücke 
durch den Bebauungsplan?  
Ja Im Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, 
welche eine weitgehende Begrünung des Plangebie-
tes und der Grundstücke und damit auch der Vorgär-
ten gewährleisten und die Versiegelung auf ein Mini-
mum beschränken soll.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 5 von 16
4 
4.1
 
Person D 07.07.2020 Die „Einkauf-Situation“ ist bereits heute 
stark verbesserungsbedürftig. Alle Nahver-
sorger - sowohl in Urbach als auch in Eil - 
sind überlastet, da Anzahl der Bewohner in 
beiden Gebieten stark zugenommen hat. 
Die Anzahl der Supermärkte jedoch nicht!  
Ist geplant, einen weiteren Nahversorger zu 
eröffnen, der den Mehrbedarf mit abdecken 
würde? Falls nicht, sollte dies in der Pla-
nung berücksichtigt werden! 
Kenntnis-
nahme 
Derzeit wird innerhalb des Plangebietes „Östlich Im 
Falkenhorst“ die Ansiedlung eines kleinflächigen Ein-
zelhandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 
800 m² als integrierter Einzelhandelsstandort ge-
prüft.  
5 
5.1 
Person E 05.07.2020 Es ist nicht genau zu erkennen, wie viele 
Wohneinheiten pro Gebiet gebaut werden 
sollen, da immer von unterschiedlichen Zah-
len gesprochen wird. Mal sind es 150 
Wohneinheiten, dann sind es wieder 190 bis 
250 Wohneinheiten.  
Kenntnis-
nahme 
Im Plangebiet Leidenhausener Straße sollen zwi-
schen 190 und 250 neue Wohneinheiten entstehen. 
Im Plangebiet Östlich Im Falkenhorst sollen bis zu 
250 neue Wohneinheiten entstehen. 
5.2 E s ist nicht zu erkennen, wie die Verkehrs-
führung geplant ist, so dass eine ausgegli-
chene Verkehrsauslastung gewährleistet 
wird.  
Bei 250 neuen Wohneinheiten werden somit 
mindestens 500 neue Fahrzeuge täglich 
durch die Schubertstraße geleitet.  
wenn der ganze neue Verkehr durch die 
verkehrsberuhigte 30er-Zone geführt wer-
den soll, dann ist es nicht mehr verkehrsbe-
ruhigt.  
Nein Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes Lei-
denhausener Straße erfolgt über den bestehenden 
Anschluss an der Kleingartenanlage Hirschgraben 
eV . 
Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung 
wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur 
leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel-
ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, 
dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel-
verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen 
wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 6 von 16
Schon jetzt wird in der 30er-Zone mit über-
höhter Geschwindigkeit gefahren, ohne 
dass Kontrollen durchgeführt werden. 
Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli-
cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol-
gen. 
Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu-
sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren 
werden. In der Spitzenstunde morgens und abends 
sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine Ver-
kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs-
weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage 
gestellt. 
Die Anregung zu Geschwindigkeits-Kontrollen wird 
zur Kenntnis genommen. 
5.3 D ie Parksituation in der Schubertstraße ist 
schon jetzt überfordert. Vor 10 Jahren wa-
ren auf der Straße noch ausreichend Park-
plätze vorhanden. Jedoch sind die Park-
möglichkeiten nicht erweitert worden. 
Kenntnis-
nahme 
Die Kennzahlen zu den Stellplätzen und Besucher-
stellplätzen orientieren sich an der Stellplatzsatzung 
der Stadt Köln. 
5.4 E ine geplante Buslinie über die Schubert-
straße wird die Verkehrsberuhigung ver-
schlechtern. Es ist ausreichend, dass die 
Haltestellen auf der Frankfurter Str. verwen-
det werden.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Punkt 1.2 
Durch die Führung der Buslinie 160 soll gewährleis-
tet werden, dass das Plangebiet „Östlich Im Falken-
horst“ und die weiterführende Schule besser an den 
öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen 
sind. Damit kann auch eine Reduzierung von Pkw-
Verkehren erreicht werden. 
5.5 D amit der verbotene Durchgangsverkehr 
eingeschränkt wird, ist es besser, wenn auf 
der Schubertstraße Kreuzung Richard- 
Wagner-Straße ein Wendekreis erstellt wird, 
so dass die Schubertstraße nicht mehr 
Kenntnis-
nahme 
Die Änderung der Straßenführung der umliegenden 
Straßen ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplan-
verfahrens.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 7 von 16
durchfahren wird, aber die Anwohner der 
Richard-Wagner-Straße über die Schubert-
straße auf die Frankfurter Str. fahren kön-
nen. 
6 
6.1 
Person F 26.06.2020 In den Plänen zum Neubaugebiet Leiden-
hausener Straße sind neben der Haupt-Er-
schließung über die Leidenhausener Straße 
verschiedene Fuß- und Fahrradwege als 
Anbindungen an die Leidenhausener Straße 
und die Schubertstraße eingetragen. 
Mittlerweile machen Vermutungen die 
Runde, dass zumindest der ein oder andere 
dieser Wege als Straße bereits umgeplant 
sei oder umgeplant werden soll. Zum Teil 
wird dabei auf die Formulierung „… einer 
Stichstraße von der Schubertstraße, östlich 
der Haydnstraße sowie östlich der Morzart-
straße in Porz-Eil…“ im Auszug aus dem 
Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirks-
vertretung Porz vom 30.01.2020 verwiesen, 
zum Teil wird aus Sicht der Anlieger be-
zweifelt, dass mit den bekannten KVB-
Bussen die Leidenhausener Straße, beson-
ders im Übergang auf die Schubertstraße, 
für die von der Bezirksregierung angeregte 
Busverbindung geeignet ist. 
Nein Die Fuß- und Fahrradwege sollen nicht zu Straßen 
umgeplant werden. Die einzige Erschließung des 
Plangebietes Leidenhausener Straße für den motori-
sierten Individualverkehr (Pkw, Motorrad o.ä.) erfolgt 
an der Kleingartenanalage Hirschgraben eV. 
Die erwähnte „Stichstraße von der Schubertstraße 
aus“ meint die Hofzufahrt des Wohngebäudes Schu-
bertstraße 15A und soll dabei helfen zu verstehen, 
wo die Grenze des Plangebietes verläuft. Sie ist 
nicht als Erschließung des Plangebietes zu verste-
hen. 
Die geänderte Buslinie wird nicht über die Leiden-
hausener Straße verlaufen, sondern ausschließlich 
über die Schubertstraße (zwischen dem Friedhofs-
parkplatz und der Frankfurter Straße (ca. 250 m)). 
7 
7.1 
Person G 26.06.2020 Es soll wieder wertvolle Grünflächen bzw. 
Ackerland zur Bebauung verwendet werden 
und die Frage ist, ob die vorhandene Infra-
struktur ausreichend ist.  
Nein Die beiden Plangebiete „Leidenhausener Straße“ 
und „Östlich Im Falkenhorst“ sind bereits im Jahr

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 8 von 16
Lt. meinen letzten Informationen wurde das 
Grundstück dem Schulamt angeboten das 
aber – aus verständlichen Gründen – ab-
lehnte. Einerseits weist man darauf hin, 
dass Grünflächen erhalten bzw. neu ge-
schaffen werden sollen, um die klimatischen 
Veränderungen zu verlangsamen und die 
Frischluftzufuhr zu garantieren und anderer-
seits versucht man in Porz weitere Grünflä-
chen zu zerstören.  
2016 von der Stadt Köln in einer Wohnbauflächensu-
che als Flächenpotenzial für Wohnen ohne Baureife 
geprüft wurden. 
Da es sich bei der Fläche um eine Potentialfläche 
des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Fläche 
7.05) handelt, wurde auf eine Untersuchung von Al-
ternativstandorten verzichtet. 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die schutz-
würdigen Grünstrukturen in die Freiraumplanung in-
tegriert werden können. Andernfalls wird eine Kom-
pensation vor Ort oder an anderer Stelle erfolgen. 
Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen wird 
in den städtebaulichen Verträgen geregelt.  
7.2 Im Ber eich des Falkenhorsts ist man außer-
dem dem Autobahn- und Fluglärm sowie 
der entsprechenden Luftverschmutzung 
ausgesetzt. 
Ja Auf das Plangebiet Östlich Im Falkenhorst wirken  
Immissionen von der naheliegenden Autobahn und 
dem Flugverkehr ein. Die Lärmimmissionen werden 
in einer Schalltechnischen Untersuchung betrachtet 
und entsprechende textliche und zeichnerische 
Festsetzungen getroffen, sodass gesunde 
Wohnverhältnisse gewährleistet werden können. 
8 
8.1 
Person H 13.06.2020 Im Zuge der geplanten Wohnbebauung auf 
dem Feld zwischen Leidenhausener Str. 
und Friedhof Leidenhausen sowie dem Feld 
hinter dem Falkenhorst wird auf die Grund-
schule GGS Unter Birken verwiesen, wenn 
es um den Schulbesuch für die neu anzu-
siedelnden Familien geht.  
Die im Schulentwicklungsplan angespro-
chene geplante Dreizügigkeit kann in dem 
zurzeit vorhandenen Schulgebäude definitiv 
Kenntnis-
nahme 
Die dem Plangebiete nächstgelegenen Schulen sind 
die Gemeinschaftsgrundschulen an der Schulstraße, 
der Humboldtstraßen und der Konrad-Adenauer-
Straße, sowie die Katholischen Grundschulen Kup-
fergasse und Forststraße. Auch andere benachbarte 
Grundschulen kommen grundsätzlich für einen 
Schulbesuch in Frage.  
An mehreren Grundschulen in den Stadtteilen Porz, 
Eil und Urbach sind Erweiterungen notwendig. Auch 
soll in Elsdorf eine neue Grundschule entstehen.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 9 von 16
nicht verwirklicht werden. Zurzeit gibt es 8 
Klassen und brauchen für den Unterricht 
und die OGS-Betreuung bereits alle Räume 
der Schule. Selbst die Bildung einer zusätz-
lichen Klasse ist nicht möglich, da es keinen 
Raum für eine zusätzliche Klasse gibt. Zu-
dem ist unsere Grundschule ein gefragter 
Schulstandort, so dass wir bereits Klassen-
stärken zwischen 27 und 30 SchülerInnen in 
den Klassen haben. 
Erst mit der Fertigstellung aller Erweiterungs- bzw. 
Neubaumaßnahmen an den Grundschulen im 
näheren Umfeld kann voraussichtlich der Bedarf an 
Grundschulplätzen gedeckt werden. 
9 
9.1 
Person I 29.06.2020 Die Schubertstraße wurde vor etlichen Jah-
ren durch Beschilderung für den Durch-
gangsverkehr gesperrt, später wurde eine 
Tempo-30-Zone eingerichtet, wechselseiti-
ges Parken angeordnet und es war eine 
bauliche Sperrung zwischen Mozartstraße 
und Gustav-Mahler-Straße für den motori-
sierten Individualverkehr (MIV) vorgesehen. 
Aufgrund der nun vorgestellten Bauleitpla-
nungen erwarten wir für die Schubertstraße 
zukünftig ein zusätzliches Verkehrsaufkom-
men zwischen dem Wohngebiet "Leiden-
hausener Straße" hin zur neuen Schule und 
der Kita im Gebiet "Östlich Im Falkenhorst" 
und zur Autobahn BAB 59. Auch die von der 
Bezirksvertretung beschlossene Prüfung ei-
ner KVB-Buslinie z. B. über die Schubert-
straße steht der bisher geplanten Situation 
auf der Schubertstraße entgegen.  
Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung 
wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur 
leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel-
ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, 
dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel-
verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen 
wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der 
Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli-
cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol-
gen. 
Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu-
sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren 
werden. In der Spitzenstunde morgens und abends 
sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine Ver-
kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs-
weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage 
gestellt.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 10 von 16
9.2
 E
ine Buslinie würde dazu führen, dass dort 
für den Begegnungsverkehr zwischen Bus-
sen und dem übrigen MIV mehr Flächen 
freizuhalten sind und die bestehende 
rechts-vor-links-Vorfahrtregelung aufgeho-
ben wird. Dies würde eine Erhöhung der ge-
fahrenen Geschwindigkeiten bedeuten. 
Auch würde die Schubertstraße, als Umge-
hung der Signalanlagen Hirschgraben und 
Frankfurter Straße, von mehr Verkehrsteil-
nehmern befahren. Des Weiteren würden 
Parkflächen entfallen, die dringend notwen-
dig sind, da den Besuchern weder in der 
Gustav-Mahler-Straße noch in der Cosima-
straße öffentliche Stellplätze zur Verfügung 
stehen. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Punkt 1.2 und 5.4 
Die Schubertstraße wird weiterhin eine 30er-Zone 
bleiben, wodurch sowohl die Vorfahrtsregelung als 
auch die Verminderung von Durchfahrtsverkehr ge-
währleistet bleibt. Parkflächen werden nicht entfal-
len. 
9.3 D iese Verkehrsentwicklungen wirken sich 
insgesamt negativ auf die Sicherheit für 
Verkehrsteilnehmer der Schubertstraße 
aus. Dort befindet sich auch der rückwärtige 
Zugang der Gemeinschaftsgrundschule 
(GGS) Unter Birken, den bisher viele 
Grundschüler fußläufig relativ sicher errei-
chen können. Zukünftig sind vom neuen 
Wohngebiet "Leidenhausener Straße" wei-
tere Fuß- und Radfahrerverbindungen zur 
Schubertstraße geplant. Von dort würden 
Schulkinder die Schubertstraße queren 
müssen, um zur GGS zu gelangen. Die ne-
gative Wirkung einer steigenden Verkehrs-
dichte auf deren Verkehrssicherheit gilt 
Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung 
wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur 
leicht erhöhen, sodass sich die Verkehrssicherheit 
nicht verschlechtert. 
Aufgrund der Straßenführung sowie der Einsehbar-
keit der Schubertstraße und der zusätzlichen Be-
schilderung „Vorsicht Schulkinder“ wird die Überque-
rung der Straße durch Schulkinder als sicher erach-
tet.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 11 von 16
auch für die Kinder der Kita an der Kreu-
zung Leidenhausener Straße / Schubert-
straße.  
9.4 Es  besteht heute schon die Möglichkeit für 
den MIV, vom Hirschgraben und damit auch 
von dem neu geplanten Wohngebiet "Lei-
denhausener Straße" über die Schubert-
straße zu dem Parkplatz des Friedhofes 
Leidenhausen zu gelangen. Damit ist auch 
das neue Wohngebiet "Östlich Im Falken-
horst" und die dort geplante weiterführende 
Schule sowie die Kita über den dort geplan-
ten Fußweg direkt zu erreichen. Dieses hal-
ten wir für problematisch. Neben der damit 
einhergehenden weiteren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens für die Schubert-
straße besteht die Gefahr, dass der Park-
platz für Friedhofsbesucher nicht mehr ver-
fügbar ist. 
Kenntnis-
nahme 
Die Kennzahlen zu den Stellplätzen sowie zu den 
Besucherstellplätzen orientieren sich an der Stell-
platzsatzung der Stadt Köln. Die privaten Stellplätze 
sowie die Kita Stellplätze werden innerhalb des 
Plangebietes in ausreichender Anzahl nachgewie-
sen, sodass der Parkplatz am Friedhof weiterhin den 
Besuchern zur Verfügung steht. 
Die Stellplätze, welche aufgrund der weiterführenden 
Schule notwendig werden, werden auf dem Grund-
stück der Schule nachgewiesen. 
9.5 Zur V ermeidung einer erhöhten Gefahrensi-
tuation sollte die in der Vergangenheit vor-
gesehene Sperrung der Schubertstraße ge-
gebenenfalls in Höhe der Richard-Wagner-
Straße erfolgen. Zusätzlich wäre eine aus-
schließliche Zu- und Abfahrt für den MIV 
des neuen Wohngebietes "Leidenhausener 
Straße" nur auf die Straße Hirschgraben als 
Teil des übergeordneten Straßennetzes 
sinnvoll. Eine MIV-Verbindung zwischen 
dem Wohngebiet "Leidenhausener Straße" 
Nein 
Verkehrslenkende Maßnahmen sind nicht Gegen-
stand eines Bebauungsplanes.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 12 von 16
zur Schubertstraße sollte unterbunden wer-
den. Damit könnte eine unerwünschte 
Mehrbelastung der Schubertstraße vermie-
den werden.  
9.6 Bes onders bitten wir um die Rücknahme 
des Beschlusses zur Führung einer neuen 
Buslinie über die Schubertstraße. 
Nein Siehe Punkt 1.2 und 5.4 
10 
10.1 
Person J 29.06.2020 2.3 Erschließung 2.5 Verkehr 
Die äußere Erschließung des Plangebietes 
ist vorgesehen mit Anbindung an die Lei-
denhausener Str. in Höhe von Haus 58/60. 
Nachfolgend sollte der Verkehr ausschließ-
lich auf kürzestem Weg mit Anschluss an 
die Haupterschließungsachse der Straße 
Hirschgraben erfolgen. Eine Anbindung des 
Verkehrs über die Leidenhausener Str. 
nachfolgend über die Schubertstr. bis zum 
Anschluss an die Frankfurter Str. in Höhe 
von Falkenhorst sollte ausgeschlossen wer-
den. 
Nei n Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Die Voruntersuchung zum Thema Verkehr hat zum 
Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs 
(Quell- und Zielverkehr), der durch das neue Plange-
biet entstehen wird, über die Schubertstraße verlau-
fen wird.  
Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in 
nördlicher Richtung über die Straße Hirschgraben 
erfolgen. 
Es wird keinen Ausschluss einer Anbindung über die 
Leidenhausener Str. und die Schubertstr. bis zur 
Frankfurter Straße geben. 
10.2 4.4 Erschließung – Stellplätze 
Die Bemessung der Stellplätze im Plange-
biet sollte den tatsächlichen Bedarf abde-
cken, um ein Fremdparken in den nebenlie-
genden Anliegerstraßen zu vermeiden. 
Kenntni s-
nahme 
Di e Kennzahlen zu den Stellplätzen und Besucher-
stellplätzen orientieren sich an der Stellplatzsatzung 
der Stadt Köln. 
10.3 Fuß- und Radwege

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 13 von 16
Der in der Strukturskizze eingetragene Fuß- 
und Radweg Richtung Norden kann nicht 
außerhalb des Plangebietes bis zur Leiden-
hausener Str. weitergeführt werden. Die be-
treffenden Parzellen sind mit anderen Nut-
zungen belegt. 
Der Zugang der rückwärtigen Gartenflächen 
von der angrenzenden Wohnbebauung Lei-
denhausener Str. erfolgt bisher über die öf-
fentliche Wegparzelle 47. Der Zugang sollte 
auch in Zukunft sichergestellt werden. 
Ja Das Flurstück 99 wird als Zufahrt zu den dortigen 
Garagen bestehen bleiben. Dennoch soll eine fuß-
läufige Zugänglichkeit des Plangebietes über die 
Fläche im weiteren Verfahren geprüft werden.  
Eine rückwärtige fußläufige Erschließung der Gärten 
der südlichen Leidenhausener Straße soll im weite-
ren Verfahren sichergestellt werden. 
10.4 Maß der baulichen Nutzung 
Die Erhöhung der Wohneinheiten von 150 
WE auf bis zu 250 WE wird abgelehnt. 
ln der Begründung der Planinhalte wird un-
ter 4.2 Maß der baulichen Nutzung eine 
GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 ange-
strebt. 
Somit können gemäß dem Ratsbeschluss 
zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen in 
Doppel- und Reihenhäusern bei Neupla-
nung sich die verschiedenen Gebäudetypo-
logien in das heterogene Umfeld einfügen. 
Die angedachte Erhöhung der WE in die-
sem Ausmaß verändert sowohl deutlich die 
Parameter für öffentliche Grünflächen und 
Spielplatzflächen als auch die Anzahl der 
erforderlichen Stellplätze. Hier darf es kei-
nen Ausverkauf der Grünflächen geben und 
auch keine Mobilitätskonzepte, welche den 
Ne
in Im
 städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb 
müssen die teilnehmenden Planungsbüros einen 
Entwurf entwickeln, der die verschiedenen Anforde-
rungen/Parameter an das Plangebiet erfüllt. 
Als Maß der baulichen Nutzung sind eine GRZ von 
0,4 und eine GFZ von 0,6 (für Einzel-, Reihen- und 
Doppelhäuser) bzw. 1,0 (für Geschosswohnungs-
bau) vorgesehen. Damit wird eine durchschnittliche 
GFZ von 0,8 angestrebt. 
Die teilnehmenden Planungsbüros müssen im Wett-
bewerb dabei auch die Vorgaben aus dem Koopera-
tiven Baulandmodell der Stadt Köln bezüglich der öf-
fentlichen Grünfläche und der Spielplatzfläche ein-
halten. Für die Berechnung der Anzahl an Stellplät-
zen werden im Wettbewerb Vorgaben gemacht, wel-
che sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ori-
entieren.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 14 von 16
Bedarf kleiner prognostizieren als der wirkli-
che Bedarf ist. 
Im Neubaugebiet sollte die offene Bauweise 
und die kleinteilige Baustruktur der Umge-
bung übertragen werden. 
10.5 D ie ÖPNV-Anbindung für das Plangebiet ist 
ausreichend. Eine Buslinie über die Schu-
bertstraße I Leidenhausener Straße ist nicht 
umsetzbar. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Punkt 1.2 und 5.4 
11 
11.1 
Person K 24.08.2020 Ich habe verstanden das man bei der Maß-
nahme auf Energieeffizienz einen Schwer-
punkt legen möchte. Es gibt Anlagen, die 
unter dem Begriff "Mini PV Anlagen" zu fin-
den sind. Das sind Solarmodule, die mit ei-
nem kleinen Wechselrichter versehen sind 
und auch auf kleinen Flächen wie Balkons 
oder Fassaden, Terrassen aufgestellt wer-
den können. 
Kenntnis-
nahme 
Im Wettbewerb werden Vorgaben in Bezug auf die 
Nutzbarkeit von PV-Anlagen auf den Dachflächen 
gemacht. Darüber hinausgehende Vorgaben werden 
im weiteren Verfahren geprüft. 
12 
12.1 
Person L 24.08.2020 Vorschlag. Für die Elektromobilität wäre es 
doch ein Zeichen wenn man "Wallboxen" 
bzw. Ladevorrichtungen für E-Bikes, Roller 
und E-Autos vorsehen würde. Dies für die 
Bewohner, vielleicht auch eine öffentliche 
Ladestelle. 
Ja Im Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, 
die die Errichtung von Ladevorrichtungen zulassen 
und die Nutzung durch E-Bikes, Roller und E-Autos 
ermöglichen sollen. 
13 
13.1 
Person M 24.08.2020 Thema Verkehrskonzept: ln den Tennisan-
lagen sowie an und im Schützenheim der 
Eiler Schützen finden ab und zu Veranstal-
tungen statt. Die Räumlichkeiten des Schüt-
Kenntnis-
nahme 
Durch eine entsprechende Beschilderung und Kon-
trollen kann den benannten Park-Problemen Rech-
nung getragen werden. Diese Maßnahmen sind je-
doch nicht Inhalt eines Bebauungsplanverfahrens.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 15 von 16
zenheims werden auch schon mal vermie-
tet. Die Leute vom Kleingartenverein haben 
einen eigenen Parkplatz. Die Besucher vom 
Schützenheim oder Tennisverein keinen. 
Bedeutet, dass bei Veranstaltungen die 
Straßenrandflächen der Leidenhausener 
Str. genutzt werden.  
Die Straße wird bei solchen Veranstaltun-
gen dann nur noch einspurig befahrbar. 
Dies spricht aus meiner Sicht für Ausweich-
parkmöglichkeiten (ggf. bei dem Klein-
gartenverein) und für einen weiteren Zu-
gang zu dem Wohngebiet parallel zum Eiler 
Friedhof an dessen südlichen Ende (Schu-
bertstrasse). 
Hier gibt es genug nicht genutzte Fläche, 
die von der Friedhofsverwaltung als Material 
und Abfalllager verwendet wird. Wenn man 
hier ca. 3-3 Meter abnehmen könnte, wäre 
es möglich einen Zugang (ggf. als Einbahn-
straße) zu dem Gebiet zu machen. Viel-
leicht auch eine Bushaltestelle als KVB Ver-
kehrsachse, Falkenhorst, Friedhof Eil, Eil 
Kirche. Auf der Frankfurter Straße gibt es 
keinen Halt zwischen Falkenhorst und Eil 
Kirche. 
Es wird außer der vorgesehenen Zufahrt von der 
Leidenhausener Straße aus keine weitere Erschlie-
ßung in das Wohngebiet geben. Dies beinhaltet 
auch die vorgeschlagene Erschließung parallel zum 
Eiler Friedhof.  
Des Weiteren ist keine zusätzliche Haltestelle für die 
KVB-Busse zwischen den bestehenden Haltepunk-
ten Falkenhorst und Eil Kirche vorgesehen. Die Ent-
fernung zwischen den beiden Haltepunkten beträgt 
ca. 450 m und liegt somit innerhalb der üblichen Ra-
dien von Haltestellen von jeweils 300 m. 
14 
14.1 
Person N 08.07.2020 Eil West 
Auch hier ist vorzusehen, dass der Er-
schliessungsverkehr nicht über die Anlie-
gerstrasse Schuberstrasse geführt wird. 
Nei
n Di
e verkehrliche Erschließung des Plangebietes Lei-
denhausener Straße erfolgt über den bestehenden

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Seite 16 von 16
S
tand: 02.11.2020 
Schon heute ist die Schubertstrasse im Be-
rufsverkehr belastet. Die Ausschilderung als 
30er Zone wird fast durchgängig missach-
tet. Insbesondere das nordöstliche, schnur-
grade Teilstück lädt zum Beschleunigen ein. 
(Anlage: Unterschriftenliste Anlieger mit 14 
Unterschriften) 
Anschluss an der Kleingartenanlage Hirschgraben 
eV. 
Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung 
wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur 
leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel-
ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, 
dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel-
verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen 
wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der 
Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli-
cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol-
gen. 
Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu-
sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren 
werden. In der Spitzenstunde morgens und abends 
sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine Ver-
kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs-
weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage 
gestellt. 
Die Anregung zur Ausschilderung als 30er Zone und 
der Überschreitung der Geschwindigkeit wird zur 
Kenntnis genommen.

Vorgabenbeschluss Anlage 2 Aushangplakat § 3(1)

127 Zeichen

Anlage 2
Stadtplanungsamt
Aushangplakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
 Leidenhausener Straße
in Köln - Porz - Eil

Beratungsverlauf (2)

28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Leidenhausener Straße
  • Schubertstraße
  • Frankfurter Straße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Haydnstraße
  • Schulstraße
  • Forststraße
  • Mozartstraße
  • Gustav-Mahler-Straße
  • Hirschgraben
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Im Falkenhorst
  • Elsdorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3135/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2021
Erstellt
28.10.2020 09:43