Film- und Fernsehaufnahmen im Stadtteil Köln Bayenthal
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2444/2018 vom 20.08.2018
Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 2444/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Film- und Fernsehaufnahmen im Stadtteil Köln Bayenthal In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.07.2018 fragt Herr Bezirksvertreter Wolters unter Bezug auf eine Beantwortung der Verwaltung (Session Nr. 1785/2018) zu o.g. Betreff an, wa- rum die Drehgenehmigungen im Stadtbezirk Rodenkirchen nicht über das Bürgeramt Rodenkirchen mitgeteilt werden. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Für die Erteilung von Drehgenehmigung auf öffentlichem Straßenland ist das Amt für öffentliche Ord- nung – Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Veranstaltungsservice, Drehgenehmigungen – zuständig. Eine standardmäßige Auflistung und Übermittlung an Dritte ist aus Kapazitätsgründen nicht leistbar, da eine Auswertung der jährlich rd. 1.000 Drehgenehmigungen händisch erfolgen müsste. Darüber hinaus werden viele Drehgenehmigungen erst sehr kurzfristig erteilt. Vor diesem Hintergrund ist eine Übermittlung der gewünschten Daten an das Bürgeramt Rodenkir- chen nicht möglich Bei der vorgenannten Abteilung können jedoch gezielte Nachfragen zu Drehgenehmigungen gestellt werden.
Beratungsverlauf
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17.09.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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