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Kein Bebauungsplanverfahren für die Sechtemer Straße ohne Votum des Begleitgremiums Parkstadt

FW Dringlichkeitsantrag § 12 AN/1025/2019 vom 04.07.2019

Stand: Am 19.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Freie Wähler Dringlichkeitsantrag nach § 12

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    im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann @stadt - koeln.de An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2019 AN/1025/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Kein Bebauungsplanverfahren für die Sechtemer Straße ohne Votum des Begleitgremiums Parkstadt-Süd Sehr geehrter Herr Kienitz, ich bitte um Aufnahme des folgenden Eilantrags zur Beschlussvorlage 1149/2019 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 4.7.2019 Einleitung Das Flurstück Sechtemer Straße / Bonner Straße, Köln-Raderberg ist Bestandteil der Park- stadt-Süd. Damit bedarf jede die Parkstadt-Süd betreffende Maßnahme wie vom Rat verab- schiedet der Präsentation und Beurteilung durch das sogenannte Begleitgremium Parkstadt- Süd. Da dieses Gremium zwar gewählt aber noch nicht zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen ist und somit auch die Geschäftsordnung im Detail noch nicht festge- legt worden ist, besteht die Notwendigkeit, die Abstimmung der Beschlussvorlage durch die Fachausschüsse und den Rat zu verschieben, bis die Voraussetzungen eine integrierte Bür- gerbeteiligung durch das Begleitgremium geschaffen worden sind. - 2 - Beschluss Der Rat möge beschließen, die Abstimmung der Beschlussvorlage 1149/2019 auf den Zeit- punkt zu verlegen, bis das Begleitgremium Parkstadt-Süd in Kraft gesetzt worden ist und seine Arbeit aufgenommen hat. Begründung Mündlich Mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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