Mandari Insight

2276/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbot der gegenläufigen Durchfahrt von Einbahnstraßen für (autobreite) Fahrradlastenträger, Aktenzeichen 141/23

Mitteilung Ausschuss 23.07.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 23.09.2024, TOP 7.2.7

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

523 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 23.07.2024 
 2276/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.09.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbot der gegenläufigen Durchfahrt 
von Einbahnstraßen für (autobreite) Fahrradlastenträger, Aktenzeichen 141/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Höver

Anlage 1 Eingabe

1264 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 7. August 2023 08:49 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.08.2023 
08:48:59 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Monaten ist es mir mehrfach aufgefallen, 
dass das für Radfahrer mögliche "GegendieFahrtrichtung"-Fahren für Autofahrer ein großes 
Problem darstellt. Bei breiteren Straßen ist ein Passieren beider Verkehrsteilnehmer möglich, 
dies funktioniert aber nicht bei sehr schmalen Straßen. Insbesondere Radler mit 
Lastenrädern zeigen sich wenig kooperativ und beharren auf ihr vermeintliches Recht und 
erwarten, dass sich der Autofahrer in Luft auflöst. Mein Vorschlag wäre, zu überprüfen, ob 
den fast autobreiten Lastenrädern die Durchfahrt gegen die Fahrrichtung gestattet oder 
untersagt werden sollte, um eine Gefährdung und Vermeidung von Personen- und 
Blechschäden zu verhindern.  
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3669 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 141/23 18.07.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbot der gegenläufigen Durchfahrt von Ein-
bahnstraßen für (autobreite) Fahrradlastenträger“, Aktenzeichen 141/23 S 
Sehr geehrte Frau  , 
nun komme ich endlich auf Ihr Schreiben vom 07.08.2023 zurück. Das Amt für Ver-
kehrsmanagement hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und gibt folgende Stellung-
nahme ab: 
„Die Fachabteilung hat sich der Thematik der Lastenfahrräder in Einbahnstraßen an-
genommen. Dabei wurde zur Abklärung die Bezirksregierung Köln, als Aufsichtsbe-
hörde der Stadtverwaltung um Einschätzung gebeten. Da das Thema sehr umfassend 
ist und verschiedene Gesetzgebungen betroffen sind, wurde die Thematik bei einer 
landesweiten Sitzung der Bezirksregierung besprochen.  
Generell zeigt die bundeseinheitliche Gesetzgebung keine maximalen Angaben auf, 
die ein Lastenfahrrad haben darf. Auch ist die Definition Lastenfahrrad nicht näher er-
örtert, da es eine Vielzahl von Modellen für verschiedene Einsatzzwecke gibt. Daher 
sind die Maßgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulas-
sungsordnung, sofern vorhanden, weiterhin anzuwenden. Diese Maßgaben werden 
von der Stadt Köln bei der Freigabe von Einbahnstraßen stets herangezogen. 
Sollten sich in einer Örtlichkeit Unfälle häufen oder die Örtlichkeit anderweitig in Er-
scheinung treten, so wird diese von der Stadt Köln überprüft und optimiert. Dabei wer-
den im Sinne des Klimaschutzes und der Mobilitätswende die schwächsten Verkehrs-
teilnehmer, der Rad- und Fußverkehr, stets gestärkt und gefördert. Dennoch gelten 
die allgemeinen verkehrsrechtlichen Regelungen, wonach zum Beispiel gemäß § 1 
Absatz 1 StVO die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige 
Rücksicht erfordert und nach Absatz 2 sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten

Seite 2/2 
hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen un-
vermeidbar, behindert oder belästigt wird. Daher appelliert die Stadt Köln auch mit 
verschiedenen Aktionen an die allgemeine Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer. 
Dennoch wird die Stadt Köln mit der Zunahme an Lastenfahrrädern im Straßenverkehr 
auch die bestehenden Konfliktpunkte näher betrachten und im Abwägungsprozess 
über Maßnahmen entscheiden.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für 
Verkehrsmanagement per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie 
dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirks-
vertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2276/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.07.2024
Erstellt
22.07.2024 15:03