2276/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbot der gegenläufigen Durchfahrt von Einbahnstraßen für (autobreite) Fahrradlastenträger, Aktenzeichen 141/23
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 23.07.2024 2276/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbot der gegenläufigen Durchfahrt von Einbahnstraßen für (autobreite) Fahrradlastenträger, Aktenzeichen 141/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 7. August 2023 08:49 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.08.2023 08:48:59 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Monaten ist es mir mehrfach aufgefallen, dass das für Radfahrer mögliche "GegendieFahrtrichtung"-Fahren für Autofahrer ein großes Problem darstellt. Bei breiteren Straßen ist ein Passieren beider Verkehrsteilnehmer möglich, dies funktioniert aber nicht bei sehr schmalen Straßen. Insbesondere Radler mit Lastenrädern zeigen sich wenig kooperativ und beharren auf ihr vermeintliches Recht und erwarten, dass sich der Autofahrer in Luft auflöst. Mein Vorschlag wäre, zu überprüfen, ob den fast autobreiten Lastenrädern die Durchfahrt gegen die Fahrrichtung gestattet oder untersagt werden sollte, um eine Gefährdung und Vermeidung von Personen- und Blechschäden zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 141/23 18.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbot der gegenläufigen Durchfahrt von Ein- bahnstraßen für (autobreite) Fahrradlastenträger“, Aktenzeichen 141/23 S Sehr geehrte Frau , nun komme ich endlich auf Ihr Schreiben vom 07.08.2023 zurück. Das Amt für Ver- kehrsmanagement hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und gibt folgende Stellung- nahme ab: „Die Fachabteilung hat sich der Thematik der Lastenfahrräder in Einbahnstraßen an- genommen. Dabei wurde zur Abklärung die Bezirksregierung Köln, als Aufsichtsbe- hörde der Stadtverwaltung um Einschätzung gebeten. Da das Thema sehr umfassend ist und verschiedene Gesetzgebungen betroffen sind, wurde die Thematik bei einer landesweiten Sitzung der Bezirksregierung besprochen. Generell zeigt die bundeseinheitliche Gesetzgebung keine maximalen Angaben auf, die ein Lastenfahrrad haben darf. Auch ist die Definition Lastenfahrrad nicht näher er- örtert, da es eine Vielzahl von Modellen für verschiedene Einsatzzwecke gibt. Daher sind die Maßgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulas- sungsordnung, sofern vorhanden, weiterhin anzuwenden. Diese Maßgaben werden von der Stadt Köln bei der Freigabe von Einbahnstraßen stets herangezogen. Sollten sich in einer Örtlichkeit Unfälle häufen oder die Örtlichkeit anderweitig in Er- scheinung treten, so wird diese von der Stadt Köln überprüft und optimiert. Dabei wer- den im Sinne des Klimaschutzes und der Mobilitätswende die schwächsten Verkehrs- teilnehmer, der Rad- und Fußverkehr, stets gestärkt und gefördert. Dennoch gelten die allgemeinen verkehrsrechtlichen Regelungen, wonach zum Beispiel gemäß § 1 Absatz 1 StVO die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und nach Absatz 2 sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten Seite 2/2 hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen un- vermeidbar, behindert oder belästigt wird. Daher appelliert die Stadt Köln auch mit verschiedenen Aktionen an die allgemeine Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer. Dennoch wird die Stadt Köln mit der Zunahme an Lastenfahrrädern im Straßenverkehr auch die bestehenden Konfliktpunkte näher betrachten und im Abwägungsprozess über Maßnahmen entscheiden.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Verkehrsmanagement per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirks- vertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2276/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.07.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 15:03