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2249/2025

RheinCargo GmbH & Co. KG: Vorschläge zur Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.3.8

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5794 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2249/2025 
Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 
17.11* 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinCargo GmbH & Co. KG: Vorschläge zur Entsendung in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln schlägt der Häfen und Güterverkehr Köln AG vor, in den Aufsichtsrat 
der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsenden:  
 
 
1. Beigeordneter Andree Haack 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r 
der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW)  
 
2.__________________________________  
 
3.__________________________________  
 
4.__________________________________  
 
5.__________________________________  
 
6.__________________________________  
  
Rat 20.11.2025

2 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt 
nach der Neuwahl, zu dem die Häfen und Güterverkehr Köln AG aufgrund der Vorschläge des 
Rates neue Aufsichtsratsmitglieder entsendet. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden 
aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Ra-
tes. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ ihm vor-
geschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei 
den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt 
Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitglied-
schaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln im Aufsichtsrat an, den Public Corporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Kommanditisten der RheinCargo GmbH & Co. KG sind jeweils zu 50%:  
 
a) die Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft (HGK AG) und  
b) die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH und Co. KG 
 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der HGK AG unmittelbar mit 39,2 % und über die Stadt-
werke Köln GmbH mittelbar mit 54,5 % beteiligt. Mitgesellschafter ist außerdem der Rhein-
Erft-Kreis mit einer Anteilsquote von 6,3 %.  
 
Bezüglich der Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der  
RheinCargo GmbH & Co. KG folgendes: 
 
„Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 6 Mitglieder 
entsandt. 6 weitere Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Entsendung gemäß der Re-
gularien des § 108 a GO NRW in der jeweils gültigen Fassung erfolgt.“ 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt in Aufsichtsräten von juristi-
schen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom 
Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreterinnen und Vertreter zu benen-
nen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm 
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW 
i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin 
bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist 
nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze ein-
zusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwen-
dung. 
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter erfolgt mittels ge-
sonderter Beschlussvorlage. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-

4 
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen  
(§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.3.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2249/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
09.07.2025 15:03