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Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Leitfaden für Veranstaltungen im öffentlichen Bereich im Stadtbezirk Ehrenfeld

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1629/2012 vom 08.10.2012

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Antrag CDU Leitfaden Veranstaltungen 5 10 12

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    CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Herrn Oberbürgermeister J o s e f W i r g e s J ü r g e n R o t e r s B e z i r k s r a t h a u s E h r e n f e l d R a t h a u s 50825 Köln 50667 Köln 5.10.2012 Antrag: Leitfaden für Veranstaltungen im öffentlichen Bereich im Stadtbezirk Ehrenfeld Sehr geehrter Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Ehrenfeld bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung ei nen Leitfaden zu öffentlichen Veranstaltungen im Stadtbezirk Ehrenfeld zu erstellen. In diesem Papi er soll detailliert erkennbar sein, welche Auflagen auf die Bürger/Bürgerinnen, Vereine oder Anlieger hinsichtlich zum Genehmigungsverfahren durch die Stadt Köln, notwendigen Verkehrsregelungen, er forderlichen Sicherheitsmaßnahmen, anfallende Gebühren, usw. zukommen, wenn diese ein Platzfest, Straßenfest oder Ähnliches planen und veranstalten wollen. Begründung: Nach unseren eingeholten Informationen gibt es bisher für Veranstaltungen im öffentlichen Raum nur für die Innenstadt ein Nutzungskonzept. Dies ka nn man aber nicht unbedingt mit den Bedürfnissen des Stadtbezirks Ehrenfeld gleich stellen, da hier andere räumliche Situationen sind und Veranstaltungen mit einem anderen Publikumszulauf stattfinden. Es ist unbed ingt erforderlich, dass alle Auflagen, die solche Veranstaltungen mit sich bringen, im Vorfeld den Veranstaltern bekannt und transparent zu prüfen sind. Vor Allem für diejenigen, die bisher noch nie eine größere Veranstaltung planten. Ein Maßnahmenkatalog oder Leitfaden erleichtert nicht nur die Planungen, sondern gibt auch die Sicherheit, dass die Auflagen für alle Veranstaltungen identisch angewendet werden. Zudem erleichtert es der ordnungsbehördlichen Stelle die Entscheidungen zum Genehmigungsverfahren und die Planungssicherheit ist für die Ve ranstalter schneller gewährleistet. Nach den Vorfällen in Duisburg sind die Städte und Gemeinden sensibler und angehalten, im Vorfeld alles dafür zu tun, dass Gefahrenpotentiale erkannt und vermieden werden, dazu gehört es aber auch, die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld festzulegen. Auch wenn die Bezirksvertretung originär nicht dafür zuständig ist, halten wir es aufgrund vieler Veranstaltungen des Stadtbezirks für angebracht, kurzfristig einen Leitfaden auszuarbeiten und öffentlich, zumindest online auf der Stadt - Köln Website, zur Verfügung zu stellen Mit freundlichen Grüßen Jutta Kaiser Peter Zaun Fraktionsvorsitzende stellvertr. Fraktionsvorsitzender
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1629/2012 Stand: 19.04.2022 Sachstandsbericht Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Leitfaden für Veranstaltungen im öffentlichen Bereich im Stadtbezirk Ehrenfeld Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung einen Leitfaden zu öffentlichen Veranstaltungen im Stadtbezirk Ehrenfeld zu erstellen. In diesem Papier soll detailliert erkennbar sein, welche Auflagen auf die Bürger/Bürgerinnen, Vereine oder Anlieger hinsichtlich zum Genehmigungsverfahren durch die Stadt Köln, notwendigen Verkehrsregelungen, erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, anfallende Gebühren, usw. zukommen, wenn diese ein Platzfest, Straßenfest oder Ähnliches planen und veran- stalten wollen. Auch wenn die Bezirksvertretung originär nicht dafür zuständig ist, halten wir es auf- grund vieler Veranstaltungen des Stadtbezirks für angebracht, kurzfristig einen Leitfaden auszuarbei- ten und öffentlich, zumindest online auf der Stadt - Köln Website, zur Verfügung zu stellen. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.01.2013: Auf den Internetseiten der Verwaltung in der Rubrik Bürgerservice sind bereits gegenwärtig zahlrei- che Informationen zum Genehmigungsverfahren von Veranstaltungen hinterlegt. Unter den Stichworten Straßenfeste, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spezialmärkte, Mo- torsportveranstaltungen, Laufsportveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzüge, Radrennen und Volksradfahren sind die im Rahmen der Antragstellung benötigten Unterlagen sowie die maßgebli- chen Gebührenrahmen eingestellt. Eine weitere Präzisierung der dortigen allgemeinen Informationen würde sehr viel Aufwand, aber we- nig Wirkung bringen. Die einzelnen Veranstaltungen sind zahlenmäßig sehr gering und unterscheiden sich von der Art sehr. In jedem Einzelfall prüft und beurteilt die Verwaltung anhand der veranstal- tungsspezifischen Details den Umfang der notwendigen veranstaltungsrelevanten Unterlagen bzw. Maßnahmen und berücksichtigt diesen individuellen Verwaltungsaufwand auch bei der Gebührener- hebung. Für weitere Fragen steht die Verwaltung sowohl den Veranstalterinnen und Veranstaltern, als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich beratend zur Verfügung. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2012 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

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