3260/2021
Änderung der Hauptsatzung, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu Sachverständigen für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksvertretungen
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Anlage 1_Auszug aus dem BP, TOP 3.1.1
1117 Zeichen
Geschäftsführung
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
Herr Holtmann
Telefon: (0221) 221-27408
Fax : (0221) 221-27436
E-Mail: rainer.holtmann@stadt-koeln.de
Datum: 08.11.2021
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021
öffentlich
3.1.1 Änderung der Hauptsatzung in § 23
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß § 23 Absatz 2 der
Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln:
Der Rat beschließt, §23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt durch
zwei abschließende Sätze zu ergänzen:
Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehr-
heit jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in den
Bezirksvertretungen. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine
Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Anlage 1 zu Beschlussvorlage 3260/2021
Beschlussvorlage Rat
4846 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 3260/2021 Freigabedatum 19.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Hauptsatzung, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu Sachverständigen für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksvertretungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 fol- gende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen): 4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fach- ausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mit- glied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Se- niorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Alternative: Der Rat nimmt den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 (Anlage 2) zur Kenntnis. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In der Sitzung vom 08.10.2021 hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik auf Antrag der Senio- renvertretung (Anlage 1) einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln: Der Rat beschließt, §23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt durch zwei abschließende Sätze zu ergänzen: Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehrheit jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksvertretungen. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.“ Ein Auszug aus der Niederschrift ist zu TOP 3.1.1 als Anlage beigefügt. Die Anregung der Stadtar- beitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist nach § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln dem Rat vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Sach- und Rechtslage geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis (siehe hier- zu auch Mitteilung 2615/2021): Die angeregte Änderung der Hauptsatzung ist rechtlich möglich. Die von der Stadtarbeitsgemeinschaft vorgeschlagene Ergänzung entspricht der Regelung in § 1 Ab- satz 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik. Sie wurde im Beschlussvor- schlag dieser Vorlage redaktionell angepasst. Nach der Ergänzung wählen die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der jeweiligen Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellver- tretung gewählt. Durch eine Aufnahme dieser Regelung in § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung wird die Rolle der Sach- verständigen für seniorenpolitische Fragen betont. Eine Veränderung der Rechtslage wird dadurch nicht herbeigeführt. Nach § 36 Absatz 5 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW können in den Bezirksvertretungen Sachver- ständige zu einzelnen Punkten der Tagesordnung gehört werden. Die von der Seniorenvertretung benannten Sachverständigen in den Bezirksvertretungen haben Rederecht zu einzelnen Tagesord- nungspunkten. Weitergehende Rechte lässt die Gemeindeordnung für Sachverständige in den Be- zirksvertretungen derzeit nicht zu. Sie sind nicht Mitglied der Bezirksvertretung. Anlagen Anlage 1: Antrag der Seniorenvertretung vom 10.09.2021 Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StAG Seniorenpolitik vom 08.10.2021
Anlage 2 TOP 3.1.1 SVK-Antrag, Änderung Hauptsatzung
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Seniorenvertretung der Stadt Köln Seniorenvertretung Dr. Martin Theisohn der Stadt Köln Sprecher Grevenstraße 91 51107 Köln (Ostheim) Amt für Soziales und Senioren Tel. 0221 /89 1247 Fax 0221 / 8902696 imm martintheisohn@arcor.de 2 er 1.6.12 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln-Kalk De.Euas Tel.: 0221 221 27515 Dezernat V seniorenvertretung@stadt-koeln.de Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Köln, den 10.9.2021 Änderung der Hauptsatzung in $23 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung vom 3.2.21 Sehr geehrte Herr Dr. Rau ! Sie haben uns im Anschluss an die vorletzte Stadtarbeitsgemeinschafft Seniorenpolitik zugesagt einen Vorschlag für die Änderung der Hauptsatzung zu machen. Mit dem o.g. Schreiben haben Sie nun einen Vorschlag gemacht, den die SVK übernehmen wird. Wir haben dieses Vorhaben in der letzten Stadtarbeitsgemeinschaft nun als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Von dort haben wir nun die Information erhalten, dass einer Änderung der Hauptsatzung in diesem Punkt keine rechtlichen Bedenken entgegen stehen. Die SVK-Stadtkonferenz hat deshalb auf ihrer Sitzung vom 8.9.21 ihren früheren Beschluss nochmals bekräftigt. Sie bittet nun die Stadtarbeitsgemeinschaft zu beschließen: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß $ 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln: Der Rat beschließt, $ 23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt durch zwei abschließende Sätze zu ergänzen: Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehrheit jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksver- tretungen. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.“ Die Stadtarbeitsgemeinschaft bittet die Verwaltung nun eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat zu fertigen. Haben Sie bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. \ Non lu IR ir Dr. Martin Theisohn
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3260/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2021
- Erstellt
- 09.09.2021 20:34