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3260/2021

Änderung der Hauptsatzung, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu Sachverständigen für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksvertretungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 6.1.1

Anlage 1_Auszug aus dem BP, TOP 3.1.1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 TOP 3.1.1 SVK-Antrag, Änderung Hauptsatzung

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Anlage 1_Auszug aus dem BP, TOP 3.1.1

1117 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
Herr Holtmann 
Telefon:  (0221) 221-27408  
Fax       :  (0221) 221-27436 
E-Mail:  rainer.holtmann@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 
öffentlich 
3.1.1 Änderung der Hauptsatzung in § 23 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß § 23 Absatz 2 der 
Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln: 
 
Der Rat beschließt, §23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt durch 
zwei abschließende Sätze zu ergänzen: 
Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehr-
heit jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in den 
Bezirksvertretungen. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine 
Stellvertretung gewählt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. 
                                                                                                 Anlage 1 zu Beschlussvorlage 3260/2021

Beschlussvorlage Rat

4846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 3260/2021 
Freigabedatum 
19.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Hauptsatzung, hier: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu 
Sachverständigen für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksvertretungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 fol-
gende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen): 
 
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner 
in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, 
Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, 
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fach-
ausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mit-
glied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag 
der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Se-
niorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für 
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese 
Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt. 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
 
 
 
Alternative:  
Der Rat nimmt den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 (Anlage 
2) zur Kenntnis.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
In der Sitzung vom 08.10.2021 hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik auf Antrag der Senio-
renvertretung (Anlage 1) einstimmig folgenden Beschluss gefasst:  
„Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß § 23 Absatz 2 der 
Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln: 
 
Der Rat beschließt, §23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt durch 
zwei abschließende Sätze zu ergänzen: 
Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehrheit 
jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in den 
Bezirksvertretungen. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine 
Stellvertretung gewählt.“ 
Ein Auszug aus der Niederschrift ist zu TOP 3.1.1 als Anlage beigefügt. Die Anregung der Stadtar-
beitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist nach § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln dem Rat 
vorzulegen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat die Sach- und Rechtslage geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis (siehe hier-
zu auch Mitteilung 2615/2021): Die angeregte Änderung der Hauptsatzung ist rechtlich möglich.  
 
Die von der Stadtarbeitsgemeinschaft vorgeschlagene Ergänzung entspricht der Regelung in § 1 Ab-
satz 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik. Sie wurde im Beschlussvor-
schlag dieser Vorlage redaktionell angepasst. Nach der Ergänzung wählen die Seniorenvertretungen 
in den Stadtbezirken jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der 
jeweiligen Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellver-
tretung gewählt.  
 
Durch eine Aufnahme dieser Regelung in § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung wird die Rolle der Sach-
verständigen für seniorenpolitische Fragen betont. Eine Veränderung der Rechtslage wird dadurch 
nicht herbeigeführt.  
 
Nach § 36 Absatz 5 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW können in den Bezirksvertretungen Sachver-
ständige zu einzelnen Punkten der Tagesordnung gehört werden. Die von der Seniorenvertretung 
benannten Sachverständigen in den Bezirksvertretungen haben Rederecht zu einzelnen Tagesord-
nungspunkten. Weitergehende Rechte lässt die Gemeindeordnung für Sachverständige in den Be-
zirksvertretungen derzeit nicht zu. Sie sind nicht Mitglied der Bezirksvertretung.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Antrag der Seniorenvertretung vom 10.09.2021 
Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StAG Seniorenpolitik vom 08.10.2021

Anlage 2 TOP 3.1.1 SVK-Antrag, Änderung Hauptsatzung

1978 Zeichen

Seniorenvertretung der Stadt Köln Seniorenvertretung
Dr. Martin Theisohn der Stadt Köln
Sprecher

Grevenstraße 91
51107 Köln (Ostheim) Amt für Soziales und Senioren
Tel. 0221 /89 1247
Fax 0221 / 8902696 imm
martintheisohn@arcor.de 2 er 1.6.12
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln-Kalk
De.Euas Tel.: 0221 221 27515
Dezernat V

seniorenvertretung@stadt-koeln.de

Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
Köln, den 10.9.2021

Änderung der Hauptsatzung in $23 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung vom
3.2.21

Sehr geehrte Herr Dr. Rau !

Sie haben uns im Anschluss an die vorletzte Stadtarbeitsgemeinschafft Seniorenpolitik
zugesagt einen Vorschlag für die Änderung der Hauptsatzung zu machen.

Mit dem o.g. Schreiben haben Sie nun einen Vorschlag gemacht, den die SVK übernehmen
wird.

Wir haben dieses Vorhaben in der letzten Stadtarbeitsgemeinschaft nun als Prüfauftrag an die
Verwaltung gegeben. Von dort haben wir nun die Information erhalten, dass einer Änderung
der Hauptsatzung in diesem Punkt keine rechtlichen Bedenken entgegen stehen.

Die SVK-Stadtkonferenz hat deshalb auf ihrer Sitzung vom 8.9.21 ihren früheren Beschluss
nochmals bekräftigt. Sie bittet nun die Stadtarbeitsgemeinschaft zu beschließen:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beschließt gemäß $ 23 Absatz 2 der
Hauptsatzung der Stadt Köln folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln:

Der Rat beschließt, $ 23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt durch zwei
abschließende Sätze zu ergänzen:

Die Seniorenvertretungen in den jeweiligen Stadtbezirken wählen mit Stimmenmehrheit
jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in den Bezirksver-
tretungen. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung
gewählt.“

Die Stadtarbeitsgemeinschaft bittet die Verwaltung nun eine entsprechende Beschlussvorlage
für den Rat zu fertigen.
Haben Sie bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

\ Non lu IR ir

Dr. Martin Theisohn

Beratungsverlauf (12)

02.12.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3260/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2021
Erstellt
09.09.2021 20:34