AN/0300/2024
Anfrage Nicht nur zur Vorweihnachtszeit und Silvester und auch nicht nur in der Innenstadt stellen unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder eine Unfallgefahr dar
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Anfrage unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder verursachen Unfallgefahr
3501 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 26.02.2024
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Nicht nur zur Vorweihnachtszeit und Silvester und auch nicht nur in der
Innenstadt stellen unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder eine
Unfallgefahr dar
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
am 28.12.2023 war im Kölner Stadtanzeiger zu lesen, dass schon in der Vorweihnachtszeit
aber auch an Silvester innerhalb der Innenstadt Sperrzonen für E- Scooter und Leihfahrräder
eingerichtet wurden und noch werden.
Fakt ist jedoch, dass auch außerhalb dieser Zeiträume und auch außerhalb des Bezirks
Innenstadt unsachgemäß abgestellte E- Scooter und Leihfahrräder eine erhebliche
Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmende darstellen.
In der BV- Sitzung vom 06.09.2021 wurde beschlossen, dass die Verwaltung Abstellzonen für
E-Scooter definieren soll.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=330485
In einem von der Fraktion DIE LINKE. in der BV Köln- Mülheim initiierten Antrag der BV-
Sitzung am 30.10.2023 war es das Ziel, die Stadtverwaltung aufzufordern, in der
darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung Auskunft über geplante Maßnahmen zu
berichten.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=384703
Beide Beschlüsse wurden bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Warum kam die Verwaltung den beiden aufgeführten Beschlüssen der Bezirksvertretung
hinsichtlich der Einrichtung von Abstellzonen und der Berichterstattung zur
Vorgehensweise nicht nach und wie ist der aktuelle Umsetzungstand?
2. Wie viele Beschwerden und Unfälle gab es über bzw. durch unsachgemäß abgestellte E-
Scooter und Leihfahrräder im Bezirk Köln- Mülheim?
3. Wer haftet für Personen-und Sachschäden, die durch unsachgemäß abgestellte E-
Scooter und Leihfahrräder entstehen?
4. Laut erwähntem Artikel des Kölner Stadtanzeigers wurden auch dauerhafte Sperrzonen
in der Altstadt definiert, um Unfälle in besonders engen Bereichen zu vermeiden.
Ist dies nicht auch für Gefahrstellen im Bezirk Köln- Mülheim z.B. im Bereich der
Unterführungen des Wiener Platzes, Bahnunterführungen und auch im Bereich von
Ampelanlagen ( Frankfurter Straße / Heidelberger Straße) umsetzbar ?
5. Des Weiteren heißt es, dass die Sperrzonen für die Nutzung der KVB- Räder in die
Software des Ortungssystems eingearbeitet wurden. Nutzer*innen wurden dadurch mit
einem Sonderentgelt von 20 Euro belastet. Gibt es eine Auswertung über die Anzahl der
Verstöße und wenn ja, wie sieht diese aus?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0300/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 09:03