mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Anfrage Nicht nur zur Vorweihnachtszeit und Silvester und auch nicht nur in der Innenstadt stellen unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder eine Unfallgefahr dar

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0300/2024 vom 27.02.2024

Stand: Am 04.03.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anfrage unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder verursachen Unfallgefahr

    PDF

    Herunterladen: Anfrage unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder verursachen Unfallgefahr

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 26.02.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Nicht nur zur Vorweihnachtszeit und Silvester und auch nicht nur in der Innenstadt stellen unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder eine Unfallgefahr dar Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, am 28.12.2023 war im Kölner Stadtanzeiger zu lesen, dass schon in der Vorweihnachtszeit aber auch an Silvester innerhalb der Innenstadt Sperrzonen für E- Scooter und Leihfahrräder eingerichtet wurden und noch werden. Fakt ist jedoch, dass auch außerhalb dieser Zeiträume und auch außerhalb des Bezirks Innenstadt unsachgemäß abgestellte E- Scooter und Leihfahrräder eine erhebliche Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. In der BV- Sitzung vom 06.09.2021 wurde beschlossen, dass die Verwaltung Abstellzonen für E-Scooter definieren soll. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=330485 In einem von der Fraktion DIE LINKE. in der BV Köln- Mülheim initiierten Antrag der BV- Sitzung am 30.10.2023 war es das Ziel, die Stadtverwaltung aufzufordern, in der darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung Auskunft über geplante Maßnahmen zu berichten. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=384703 Beide Beschlüsse wurden bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: 1. Warum kam die Verwaltung den beiden aufgeführten Beschlüssen der Bezirksvertretung hinsichtlich der Einrichtung von Abstellzonen und der Berichterstattung zur Vorgehensweise nicht nach und wie ist der aktuelle Umsetzungstand? 2. Wie viele Beschwerden und Unfälle gab es über bzw. durch unsachgemäß abgestellte E- Scooter und Leihfahrräder im Bezirk Köln- Mülheim? 3. Wer haftet für Personen-und Sachschäden, die durch unsachgemäß abgestellte E- Scooter und Leihfahrräder entstehen? 4. Laut erwähntem Artikel des Kölner Stadtanzeigers wurden auch dauerhafte Sperrzonen in der Altstadt definiert, um Unfälle in besonders engen Bereichen zu vermeiden. Ist dies nicht auch für Gefahrstellen im Bezirk Köln- Mülheim z.B. im Bereich der Unterführungen des Wiener Platzes, Bahnunterführungen und auch im Bereich von Ampelanlagen ( Frankfurter Straße / Heidelberger Straße) umsetzbar ? 5. Des Weiteren heißt es, dass die Sperrzonen für die Nutzung der KVB- Räder in die Software des Ortungssystems eingearbeitet wurden. Nutzer*innen wurden dadurch mit einem Sonderentgelt von 20 Euro belastet. Gibt es eine Auswertung über die Anzahl der Verstöße und wenn ja, wie sieht diese aus? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 04.03.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz