Regionalrat Köln

AN/0300/2024

Anfrage Nicht nur zur Vorweihnachtszeit und Silvester und auch nicht nur in der Innenstadt stellen unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder eine Unfallgefahr dar

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 27.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 7.2.7

Anfrage unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder verursachen Unfallgefahr

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Anfrage unsachgemäß abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder verursachen Unfallgefahr

3501 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 26.02.2024 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Nicht nur zur Vorweihnachtszeit und Silvester und auch nicht nur in der 
Innenstadt stellen unsachgemäß abgestellte  E-Scooter und Leihfahrräder eine 
Unfallgefahr dar 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
am 28.12.2023 war im Kölner Stadtanzeiger zu lesen, dass schon in der Vorweihnachtszeit 
aber auch an Silvester innerhalb der Innenstadt Sperrzonen für E- Scooter und Leihfahrräder  
eingerichtet wurden und noch werden. 
Fakt ist jedoch, dass auch außerhalb dieser Zeiträume und auch außerhalb des Bezirks 
Innenstadt unsachgemäß abgestellte E- Scooter und Leihfahrräder eine erhebliche 
Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. 
In der BV- Sitzung vom 06.09.2021 wurde beschlossen, dass die Verwaltung Abstellzonen für 
E-Scooter definieren soll. 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=330485 
 
In einem von der Fraktion DIE LINKE. in der BV Köln- Mülheim initiierten Antrag der BV- 
Sitzung am 30.10.2023 war es das Ziel, die Stadtverwaltung aufzufordern, in der 
darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung Auskunft über geplante Maßnahmen zu 
berichten. 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=384703

Beide Beschlüsse wurden bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt.             
 
In diesem  Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: 
  1. Warum  kam die Verwaltung den beiden aufgeführten  Beschlüssen  der Bezirksvertretung     
      hinsichtlich der Einrichtung von Abstellzonen und der Berichterstattung zur  
      Vorgehensweise  nicht nach und wie ist der aktuelle Umsetzungstand?  
 
  2.   Wie viele Beschwerden und Unfälle gab es über bzw. durch unsachgemäß abgestellte E-  
     Scooter und Leihfahrräder  im Bezirk Köln- Mülheim?  
 
3.  Wer haftet für  Personen-und Sachschäden, die durch unsachgemäß abgestellte E-  
     Scooter und Leihfahrräder entstehen?  
 
4.  Laut erwähntem Artikel des Kölner Stadtanzeigers wurden auch dauerhafte Sperrzonen  
     in der Altstadt definiert, um Unfälle in besonders engen Bereichen zu vermeiden.  
     Ist dies nicht auch für Gefahrstellen im Bezirk Köln- Mülheim  z.B. im Bereich der  
     Unterführungen des Wiener Platzes, Bahnunterführungen und auch im Bereich von  
     Ampelanlagen ( Frankfurter Straße / Heidelberger Straße) umsetzbar ? 
 
5.  Des Weiteren heißt es, dass die Sperrzonen für die Nutzung der KVB- Räder in die  
     Software des Ortungssystems eingearbeitet wurden. Nutzer*innen wurden dadurch mit  
     einem  Sonderentgelt von 20 Euro belastet. Gibt es eine Auswertung über die Anzahl der  
     Verstöße und wenn ja, wie sieht diese aus? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
     DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0300/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
27.02.2024
Erstellt
27.02.2024 09:03