V/0316/2011
Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD Fraktion an den Rat Nr. A-R/0027/2011 "Weitere Anstrenungen zur Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städtischen Immobilien"
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Beschlussvorlage
10973 Zeichen
V/0316/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD Fraktion an den Rat Nr. A-R/0027/2011 "Weitere
Anstrengungen zur Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung sowie im
Umgang mit städtischen Immobilien"
Beratungsfolge
25.05.2011 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der anliegende Bericht zu den Teilaspekten des gemeinsamen Antrages der CDU- und
SPD- Fraktion an den Rat Nr. A-R/0027/2011 "Weitere Anstrengungen zur Optimierung
von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städtischen
Immobilien" wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Bearbeitungsstand der noch offenen Fragestel-
lungen des Antrages im Rahmen der Einbringung der Haushaltssatzung für das Jahr
2012 zu berichten, soweit diese nicht schon über Einzelvorlagen eine Erledigung gefun-
den haben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht nach Ziffer 1 dem Ausschuss für Personal,
Recht und Ordnung und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zur Kenntnis zu geben.
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung des oben angeführten Beschlusses kei-
ne zusätzlichen Aufwendungen entstehen werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0316/2011
Auskunft erteilt:
Herr Etienne
Ruf:
492-1114
E-Mail:
Etienne@stadt-muenster.de
Datum:
06.05.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0316/2011
Begründung:
Der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD Fraktion vom 29.03.2011 „Weitere Anstrengungen zur
Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städti-
schen Immobilien“ knüpft an die vom Rat mit dem Haushalt 2011 beschlossenen Konsolidie-
rungsmaßnahmen. Damit werden insbesondere die Maßnahmen der sogenannten Säule 1 „Orga-
nisationsentwicklung der Verwaltung“ angesprochen.
Vor diesem Hintergrund soll die Beantwortung der einzelnen Themen des Antrags im Zusammen-
hang mit einer regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung der gesamten Haushaltskon-
solidierung erfolgen.
Zu den angesprochenen verschiedene Themen können aktuell folgende Hinweise gegeben wer-
den:
Zu 1.: Neustrukturierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie des Marketings
Die Verwaltung wird im Rahmen einer Untersuchung klären, inwieweit die Arbeit von Presse- und
Informationsamt und Münster Marketing in der Außen- und Innenwirkung besser aufeinander ab-
gestimmt werden müssen und ob Strukturen, Prozesse und Sach- und Personalausstattungen
Optimierungsmöglichkeiten bieten. Nicht außen vor bleiben sollen die dezentralen Kapazitäten für
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Ämtern und Einrichtungen werden in die Untersuchung
einbezogen.
Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird den Ratsgremien berichtet.
Zu 2.: Organisationsform von Entwässerung, Wasserversorgung und Bäderbetrieb
Zu den einzelnen angesprochenen Punkten lässt sich folgender Zwischenstand festhalten:
a) Entwässerung: Optimierung von Organisation und Leistungserbringung in den Bereichen
Tiefbauamt und Stadtwerke Münster
1. Die Aufgabenstellung ist in der Vergangenheit mehrfach mit gleicher Zielric htung unter-
sucht worden. Ergebnis war, dass die nach wie vor existierende Betriebsform als
städtisches Amt beschlossen worden ist. In der Vergangenheit ist im Vorfeld der
Vorlage 0464/ 2006 „Überführung des städtischen Tiefbausamtes in eine Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR)“ eine Optimierung geprüft und diese entsprechend
vorgeschlagen worden; politisch ist diese Umorganisation aber letztlich nicht so be-
schlossen worden. Auch im Rahmen des Rödl-Gutachtens sind im Anhang 3 vom
24.06.2006 die rechtlichen und steuerrechtlichen Grundfragen der Übertragung der
Aufgaben des Tiefbauamtes auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts gem § 114 a
GO NRW geprüft und behandelt worden. Seinerzeit sind die identifizierten Organi-
sationsvorteile / Konsolidierungsbeiträge größtenteils realisiert worden, ohne eine
Änderung der Rechtsform zu vollziehen.
2. Z urzeit analysiert eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Stadt-
werke GmbH anhand von Beispielsfällen anderer Organisationsabläufe bei den
Stadtwerken Osnabrück sowie den Stadtwerken Rheine die Verfahrensabläufe und
deren betriebswirtschaftliche Konsequenzen. Die Arbeiten dazu sind noch nicht ab-
geschlossen. Bezüglich der steuerlichen Beurteilung wiegt allerdings eine Belastung
mit 19% Umsatzsteuer bei einer Überführung der Dienstleistung Entwässerung in
den Bereich der Stadtwerke als erheblicher Nachteil.
b) Wasser versorgung: Überprüfung und Optimierung von Organisation und Leistungserbrin-
gung bei der Trinkwasserversorgung (einschließlich der steuerlichen Auswirkungen)
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Hier gilt weitestgehend das zu a unter Punkt 2 Gesagte. Die Untersuchung einer gemein-
samen Betriebs- von Wasserversorgung und Entwässerung bei den Stadtwerken ist noch
nicht abgeschlossen.
c) Bäderbetrieb: Neben einer wirtschaftlichen Optimierung durch veränderte Organisations-
formen sollen ferner die diesbezüglichen Potenziale eines optimierten Personaleinsatzes,
einer Ausdehnung der Öffnungszeiten und einer adäquaten Auslastung dargestellt werden.
Zur steuerlichen Optimierung der Bäder sei auf die ausführlichen Hinweise und Ausführun-
gen der nicht-öffentlichen Ratsvorlage V/0204/201 „Steueroptimierung und Bilanzpolitik zur
Haushaltskonsolidierung nutzen“ verwiesen. Erst nachdem die noch offenen Fragen geklärt
sind, macht es wirtschaftlich Sinn, die Frage der Ausdehnung der Öffnungszeiten und ggf.
vermehrten Personaleinsatzes zu prüfen, wenn man den städtischen Haushalt nicht noch
weiter belasten will.
Zu 3.: Alternativszenario zur Gebäudesanierung des Stadthauses I
Die Verwaltung wird für die Beratungskette der Ratssitzung am 13.07.2011 eine umfassende Vor-
lage zur Thematik Innensanierung Stadthaus 1 erstellen. Im Rahmen dieser Vorlage werden we-
sentliche Aspekte des Ratsantrages beantwortet.
Zudem arbeitet die Verwaltung derzeit an einer mittelfristigen Büroflächenplanung; die Ergebnisse
dieser Planung sollen den parlamentarischen Gremien in der 2. Jahreshälfte 2011 vorgestellt wer-
den.
In der Gesamtbetrachtung dieser beiden parlamentarischen Vorlagen ist dann eine umfassende
Beantwortung des Ratsantrages sichergestellt.
Zu 4.: Zentrales Beschaffungsmanagement
Innerhalb der Verwaltung fallen bereits heute Güter und Dienstleistungen, die grundsätzlich in allen
Ämtern und Einrichtungen benötigt werden, unter ein stadtweit zentrales Beschaffungsmanage-
ment. Dieses zentrale Beschaffungsmanagement erstreckt sich sowohl über den konsumtiven als
auch investiven Bereich. So werden z. B. Büromaterialien, Büro-Papiere, IT-
Verbrauchsmaterialien, Büro-Einrichtungsgegenstände (vor allem Möbel), IT – Hardware, etc.
zentral beschafft und damit günstige Einkaufskonditionen erzielt.
Die Beschaffungsprozesse, an denen die Bedarfs- und Beschaffungsämter beteiligt sind, wurden
laufend optimiert. Insbesondere im Zuge des zunehmenden IT-Einsatzes (SAP) wurden und wer-
den Prozesse und Zuständigkeiten im Hinblick auf eine höhere Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt
und bei Bedarf verändert.
Die zentralen Beschaffungsstellen verfügen aufgrund der konzentrierten Aufgabenwahrnehmung
über ein professionelles Know-how. Darüber hinaus wird das komplette Ausschreibungsverfahren
(VOL, VOB und VOF) über das zentrale Justiziariat, Bereich Ausschreibung und Vergaben, abge-
wickelt. Das Zentrale Justitiariat berät bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Beschaf-
fungsvorgängen. Ferner wird das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revisionen ab festgeleg-
ten Beschaffungsgrenzen unmittelbar beteiligt.
Die o. g. Ausführungen zeigen, dass der Beschaffungsbereich der Stadtverwaltung bereits heute in
den geeigneten Bereichen zentralisiert organisiert ist. Anlässlich der Ziffer 4 des o. g. Antrags soll
nun geprüft werden,
• ob die Organisation der Beschaffung in der Stadtverwaltung noch stärker rationalisiert wer-
den kann,
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• inwieweit die städtischen Beteiligungsgesellschaften in Beschaffungsvorgänge sinnvoll ein-
bezogen werden können, um noch bessere Einkaufskonditionen und wirtschaftlichere Pro-
zess zu erreichen und
• inwieweit der Ausbau eines übergreifenden Einkaufscontrollings zielführend ist.
Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird den Ratsgremien berichtet.
Zu 5.: Regionale und interkommunale Zusammenarbeit
Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten bereits mehrere Initiativen ergriffen um die inter-
kommunale Zusammenarbeit auf regionaler und überregionaler Ebene zu intensiven.
So haben sich bereits am 29.11.2010 die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von
neun nordrhein-westfälischen Großstädten auf Einladung der Stadt Münster getroffen und Mög-
lichkeiten einer intensiveren Zusammenarbeit erörtert. In einem gemeinsamen Arbeitskreis sollen
konkrete Ansatzpunkte identifiziert und geprüft sowie die Umsetzung organisiert werden. Weitere
nordrhein-westfälische Städte haben ihr Interesse an einer Mitarbeit angekündigt.
Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Gespräche zwischen den Landräten der Münsterland-
kreise und des Oberbürgermeisters der Stadt Münster wird ebenfalls das Thema einer intensiveren
Zusammenarbeit behandelt. Auch hier ist ein Arbeitskreis dabei, erfolgversprechende Ansätze
einer Zusammenarbeit in der Region zu identifizieren und umzusetzen. Nicht zuletzt wird in den
regelmäßigen Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Umlandgemeinden
(Stadtregion Münster) eine intensivere Zusammenarbeit thematisiert.
Die Ansätze – ergänzt um grenzüberschreitende Initiativen wie Städtedreieck MONT, Euregio und
Eurocities – sollen das Thema einer interkommunalen Zusammenarbeit aktuell vorantreiben. Dabei
ist allerdings nicht zu übersehen, dass Erfolge und damit konkrete Ergebnisse nicht ausschließlich
von münsteraner Initiativen, sondern vor allem von einer interkommunal gemeinsamen Schrittfolge
abhängen.
Zu 6.: Aufwände für die Teilnahme an Wettbewerbe
Die Verwaltung (Personal- und Organisationsamt) wird der Aufwand zur Jahresmitte bei allen
städtischen Ämtern und Einrichtungen abfragen und die zusammengestellten Ergebnisse dem Rat
berichten.
Zu 7.: Verbesserung der Zusammenarbeit der Fachbereiche
Die Verwaltung (Personal- und Organisationsamt) wird analysieren und aufzeigen, ob und welche
Ansätze geeignet sind, die Zusammenarbeit der Ämter, Einrichtungen und Dezernate mittel- bis
langfristig zu verbessern.
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Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0316/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37