2019/0092
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)
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anlage 2
2921 Zeichen
Anlage 2
Anlage 1
zum städtebaulichen Vertrag
Vertragsgebiet des städtebaulichen Vertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
(ohne Maßstab)
Stand 21.02.2019
Stadt
Gemarkung
Flur
Flurstück(e)
Ermittlung der Bruttogrundfläche BGF
BGF (R)
Laubengang
als BGF (R)
gerechnet*
WE
Erdgeschoss 403,52 m² 0
Erdgeschoss 208,60 m² 0
1.Obergeschoss 160,10 m² 2
1.Obergeschoss 250,59 m² 6
2.Obergeschoss 160,05 m² 2
2.Obergeschoss 250,59 m² 6
3.Obergeschoss 160,05 m² 2
3.Obergeschoss 250,59 m² 6
4.Obergeschoss 160,10 m² 2
4.Obergeschoss 250,59 m² 6
Staffelgeschoss 294,13 m² 3
Haus A 2548,91 m²
Haus A Tafel 403,52 m²
Haus A Wohnen (gefördert) 640,30 m² 8
Haus A Wohnen (Studenten) 1505,09 m² 27
*Laubengang noch in Abstimmung
ob geschlossen/offen ausgebildet
wird. (Schallschutztechnischen
Gründen) als geschlossen
angenommen BGF_R
Haus B oberirdisch
BGF (R) BGF (S)
Erdgeschoss 728,96 m² 54,20 m² 6
1.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
2.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
3.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
4.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
Staffelgeschoss 574,20 m² 215,58 m² 6
Haus B 4461,88 m² 566,14 m² 44
Haus C1+2 oberirdisch
BGF (R) BGF (S)
Erdgeschoss 824,00 m² 25,96 m² 10
1.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
2.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
3.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
4.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
Staffelgeschoss 630,86 m² 229,64 m² 8
Haus C1+2 4773,90 m² 563,04 m² 58
Haus A oberirdisch
Gräfenhäuserstraße 71, 64293 Darmstadt
Darmstadt
Darmstadt Berechnung des umbauten Raums
Bruttorauminhalt nach DIN 27734
362/1;362/8; 362/9;362/18;363; 364,1
Anlage 2
zum städtebaulichen Vertrag
Stand 21.02.2019
Stadt
Gemarkung
Flur
Flurstück(e)
Gräfenhäuserstraße 71, 64293 Darmstadt
Darmstadt
Darmstadt Berechnung des umbauten Raums
Bruttorauminhalt nach DIN 27734
362/1;362/8; 362/9;362/18;363; 364,1
BGF (R) BGF (S)
Erdgeschoss 637,89 m² 0
1.Obergeschoss 730,62 m² 17
2.Obergeschoss 730,62 m² 17
3.Obergeschoss 730,62 m² 17
4.Obergeschoss 730,62 m² 17
5.Obergeschoss 732,27 m² 17
Staffelgeschoss 480,40 m² 8
Haus D Gewerbe 4773,04 m² 93
BGF_R Wohnen 11381,17 m² Geför. Wohnungsbau zu 45 % Soll 5121,53 m²
BGF_R (davon gefördert) 5102,18 m² Haus A+B IST 5102,18 m²
BGF_R (Studenten) 1505,09 m² Differenz -19,35 m²
BGF_R Gewerbe 5176,56 m² In Prozent 45%
BGF_R Wohnen+Gewerbe 16557,73 m²
Wohnungsbau 11381,17 m²
davon frei finanziert 6278,99 m²
In Prozent 55,17%
Gewerbe 30% 4967,32 m²
Ist 5176,56 m²
Differenz 209,24 m²
In Prozent 31,26%
geringem
Einkommen
(25%)
Mittlere
Einkommen
(20%)
noch nicht
fest gelegte
15,83Verteil
ung
frei finanzierte
Wohnungen Boarding Tafel
BGF_R oi, StG 2845,29 m² 2276,23 m² -19,35 m² 4773,90 m² 4773,04 m² 403,52 m²
78% gerechnet 73% gerechnet 73% gerechnet
Wohnfläche 75 % von BGF 2133,97 m² 1707,18 m² -14,51 m² 3723,64 m² 3484,32 m² 294,57 m²
Anzahl der Wohneinheiten/
Sonstige Nutzungen 58 93 152
Haus D Gewerbe
2019/0092
6737 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0092
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 –
(Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)
Vorlage vom: 12.03.2019
Beschlussvorschlag:
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Dem städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2), zur Sicherung des geförderten
Wohnungsbaus gem. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017 (MV -
Nr. 2017/0031), wird zugestimmt.
3. Dem Antrag der EMON Vermögensverwaltung GmbH auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 34 mit den Flurstücken Nr. 362/1, 362/8, 362/9,
362/17, 362/18, und 363 sowie den Flurstücken Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.) der
privaten Verkehrsfläche, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB,
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße /
- 2 -
Leydheckerstraße –aufzustellen.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Neuentwicklung des ehemals gewerblich genutzten
Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher und sozialer Nutzung.
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 84
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung"
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0092 vom 12.03.2019:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll Planungsrecht schaffen für die Neuentwicklung
des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem
Boardinghouse als gewerbliche Nutzung an der Gräfenhäuser Straße und einer sozialen
Nutzung durch die Damstädter Tafel e.V. an der rückwärtigen private n Erschließungsstraße.
Das Planungsgebiet liegt in einem überwiegend gewerblich geprägten Gebiet an der
Gräfenhäuser Straße und innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2
– Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –, in Kraft getreten am 01.08.2001.
Für das Vorhabengebiet setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Gewerbegebiet, Grünfläche
mit Baumallee und private Verkehrsfläche fest. Für das östlich anschließende Gebiet an der
Leydhecker Straße setzt der Bebauungsplan N 6.2.1.2 bereits ein Mischgebiet fest. Der neu
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungs plan N 84 ändert für seinen Geltungs bereich
den rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt sin d das
Plangebiet sowie das östlich angrenzende Gebiet als gewerbliche Fläche dargestellt. Für die
geplante Nachnutzung im Vorhabengebiet, die sich am Mischgebiet orientiert, als auch für
das östliche Gebiet ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) ei ne Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren erfolgt im P arallelverfahren
nach § 8 Abs. 3 BauGB (siehe MV Nr. 2019/0072).
Mit dem Grundstückskaufvertrag vom November 2017 hat der Vorhabenträger, die EMON
Vermögensverwaltung GmbH, das Grundstück Gräfenhäuser Straße 71 als
Gewerbegrundstück von der Stadt gekauft, mit der Maßgabe der Errichtung eines
Boardinghouses (1. Bauabschnitt) und eines Hotels (2. Bauabschnitt). Der
Grundstückskaufvertrag bedarf einer Anpassung hinsichtlich der geänderten Nutzung und
des Kaufpreises. Hierzu hat sich der Vorhabenträger mit dem unterzeichneten
städtebaulichen Vertrag (s. Ziff. 3 und Anlage 2) bereits verpflichtet.
Zu 1:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand März 2019, wurde mit den betroffenen städtischen
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch
eine Vorhabenbeschreibung dar.
Zu 2:
Mit Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Vorhabenträger auch den
einseitig unterzeichneten städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2)
eingereicht, in dem er sich insbesondere verpflichtet zur Realisierung des geförderten
Wohnungsbaus gem. Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ ), zur Bereitstellung von Flächen für die
Darmstädter Tafel e.V. und zur Anpassung des Grundstückskaufvertrags mit dem
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt. Nach Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wird dieser Vertrag (Anlage 2) von der Stadt gegengezeichnet.
- 4 -
Zu 3:
Der Vorhabenträger EMON Vermögensverwaltung GmbH hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB einen
Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das geplante Vorhaben
gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit überwiegend Wohnnutzung und
einem gewerblichen Schwerpunkt an der Gräfenhäuser Straße durch ein Boardinghouse
sowie einer sozialen Nutzung an der privaten Verkehrsstraße durch die Darmstädter Tafel
e.V. zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße
71 – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 34, Nr. 362/1, 362/8,
362/9, 362/17, 362/18, und 363 sowie die Flurstücke Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.)
der privaten Verkehrsfläche. Das Flurstück 364/1 (Trafohäuschen) der Entega Netz AG wird
nicht in den Geltungsbereich einbezogen.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ohne Maßstab
- 5 -
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 - im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren hierzu der Aufstellungsbeschluss zur
16. Flächennutzungsänderung.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 12.03.2019
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
22518 Zeichen
Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – März 2019 Inhalt: Vorhabenbeschreibung Planunterlagen Anlage 1 VEP 2 Vorhabenbeschreibung Bauvorhaben: Errichtung eines Boardinghouses, einer Riegelbebauung und zwei Gebäuden mit freifinanzierten als auch geförderten Wohnungen und studentischem Wohnen sowie Räume für soziale Nutzungen (Darmstädter Tafel e.V.) Baugrundstück: Gräfenhäuser Straße 71, 64293 Darmstadt Vorhabenträger: EMON Vermögensverwaltung GmbH Neckarstr. 5, 64283 Darmstadt Planungsbüro: planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB Architekten und Stadtplaner BDA / DASL / dwb, Platz der Deutschen Einheit 21, 64293 Darmstadt Räumlicher Geltungsbereich Das Vorhabengrundstück Gräfenhäuser Straße 71 liegt im Stadtteil Darmstadt Nord. Es grenzt im Süden an die Gräfenhäuser Straße an und w ird im Norden vom Grundstück des Rewe-Centers begrenzt. Im Nordwesten schließen sich die Grundstücke Gräfenhäuser Straße 75 sowie 75b an. Im Südosten wird das Plange biet durch die Grundstücke der Gräfenhäuser Straße 69 und der Leydheckerstraße 8a und 10 begrenzt. Die im Norden gelegene private Erschließungsstraße ist bis zur äu ßeren Straßenbegrenzungslinie Bestandteil des räumlichen Geltungsbereichs und im Eigentum des Vorhabenträgers. Der Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 8.000 m² u mfasst die Flurstücke Flur 34 Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 362/17, 362/18 und 363 sowie die Flur stücke 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.) der privaten Verkehrsfläche. Das Flurstück 364/1 (T rafohäuschen) der Entega Netz AG wird nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Anlass und Ziel der Planung Die bisherige gewerbliche Nutzung des Gebiets mit e iner Montagehalle und Lagerflächen wurde aufgegeben und soll nach Abriss und Rückbau d er Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. Angesichts des hohen Beda rfs an Wohnbauflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ein gemischtes Qu artier mit überwiegend Wohnnutzung und einem gewerblichen Schwerpunkt an der Gräfenhäu ser Straße entstehen, welches das südöstlich angrenzende Mischgebiet ergänzt. Geltendes Planungsrecht / Erfordernis der Planaufstellung Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Be bauungsplans N 6.2.1.2 „Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße“, in Kraft getreten am 02.08.2001. Für das Plangebiet ist gegenwärtig eine gewerbliche Nutzung nach § 8 BauNVO festgesetzt. Die Fläche innerhalb des Baufensters ist in offener Bau weise mit einer GRZ von 0,6 ausgewiesen, wobei eine max. Gebäudehöhe von 16 m z ugelassen ist und für Nichtvollgeschosse und technische Aufbauten noch zu sätzlich 4 m hinzukommen können. VEP 3 Das westliche Flurstück Nr. 362/17, das Flurstück N r. 363 sowie der nordwestliche Teil des Flurstücks Nr. 362/1 sind als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. Zur Gräfenhäuser Straße hin ist ein Pflanzgebot von 5 m Breite sowie anschließend ein 5 m breiter Streifen nicht überbaubarer Grundstücksfläc he festgesetzt. So wird ein Bebauungsabstand von 10 m zur Bundesstraße B 3 gewa hrt. Für die Baukörper entlang der Gräfenhäuser Straße ist eine Ausrichtung parallel z ur Straße festgesetzt. Im Norden des Vorhabengebiets sichert der Bebauungsplan eine priv ate Verkehrsfläche in Verlängerung des Benzweges. Um Planungsrecht für die angestrebte Neunutzung mit Schwerpunkt Wohnen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Teiländeru ng des Bebauungsplans N 6.2.1.2. erforderlich. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauun gsplan gemäß § 12 BauGB für das Plangebiet aufgestellt werden. Die Gemeinde kann du rch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmte n Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darms tadt (FNP 2006) ist das Plangebiet als gewerbliche Fläche dargestellt. Für die geplante Nachnutzung des Gebiets ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Umgebung Der Vorhabenbereich liegt in einem Gebiet an der Gr äfenhäuser Straße, das überwiegend gewerblich geprägt ist. Nordwestlich des Vorhabengebiets schließen sich die Betriebsflächen von Auto Primus GmbH & Co. KG (Autowaschanlage) und Linde Gas & More (Gasflaschenanbieter) an. Nordöstlich der privaten Verkehrsfläche, die in Verlängerung des Benzwegs verläuft, liegt das REWE Center, ein großflächiger Einzelhandel. Südöstlich des Plangebiets schließt sich ein Mischg ebiet an. Neben Wohnnutzungen finden sich dort gewerbliche Nutzungen der Firmen Brüel & Kjaer Vibro GmbH (Anbieter von Sicherheitssystemen), Wilfried Erb Automatenvertrie b, W. & L. Jordan GmbH – Darmstadt (Fachhandel für Bodenbelege) und Kieser Training Darmstadt (Fitness Studio). Die Gebäude weisen Geschossigkeiten von 1 bis 4 Geschossen auf. Südöstlich der Leydhecker Straße schließt sich stad teinwärts ein Wohngebiet an, das auch im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiese n ist. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gräfenhäuser Straße ist eine ähnliche Abs tufung von Mischflächen und Wohnbauflächen vorhanden. Hier weisen die Gebäude i m Allgemeinen 1 bis 3 Geschosse auf, wobei auch eine Ausnahme mit 5 Geschossen vorhanden ist. VEP 4 Städtebauliches Konzept Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht unter Ber ücksichtigung der stadträumlichen Rahmenbedingungen, wie der umliegenden Bestandsbeba uung, der Verkehrsflächen und insbesondere der Lärmimmissionen, eine fünf- bis se chsgeschossige Blockrandbebauung mit Staffelgeschoss vor, die sich nach Südosten zum Mischgebiet in Einzelbaukörper auflockert. An der Gräfenhäuser Straße ist die gewe rbliche Nutzung in Form eines Boardinghouses vorgesehen (ca. 93 Einheiten), der r ückliegende Bereich wird mit überwiegend Wohnnutzung und einem geringen Anteil sozialer Nutzung beplant. Unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnete nversammlung vom 02.03.2017 (Vorlage Nr. 2017/0031) zur verpflichtenden Realisi erung von gefördertem Wohnungsbau (25 % BGF Wohnen für untere Einkommensgruppen und 2 0 % BGF Wohnen für Haushalte mit mittlerem Einkommen) bei allen neuen Wohnbaupro jekten werden 52 Wohneinheiten realisiert und zusätzlich 58 frei finanzierte Wohnu ngen errichtet. Bestandteil des vorgesehenen Wohnungsmix ist auch ein Anteil studen tisches Wohnen (27 Wohneinheiten). Weiterhin sind für die Darmstädter Tafel e.V. als soziale Einrichtung Räumlichkeiten in einem Gebäude an der privaten Erschließungsstraße vorgesehen. Ein begrünter Innenhof sichert für die Anwohner Auf enthaltsqualitäten und bietet die Möglichkeit einen Nachbarschaftstreff zu schaffen. Die relativ langen Gebäudefassaden werden mit Vor- und Rücksprüngen in der Fassade gegliedert. Das Gebiet soll eine GRZ von 0,4 für die Hauptnutzung erhalten. Erschließung Die Erschließung des Vorhabens soll über die privat e Verkehrsfläche in Verlängerung des Benzweges im Norden des Plangebiets erfolgen und üb er Baulasten öffentlich-rechtlich gesichert werden. Dort befindet sich die Zufahrt für die geplante Tiefgarage, die den Großteil der erforderlichen Stellplätze (ca. 154 Stellplätze ) aufnimmt. Mittels dieser Planungen wird der Verkehrsfluss auf der Gräfenhäuser Straße so we nig wie möglich beeinflusst. Weitere Stellplätze befinden sich an der privaten Erschließ ungsstraße sowie entlang der vorgesehenen Nord-Süd Erschließung entlang der west lichen Grundstücksgrenze, an der auch die maßgeblichen Müllstandorte (Unterflurconta iner) angeordnet werden. Die städtischen Entsorger sowie Anlieger können über di ese Nord-Süd Erschließung, die als Einrichtungsverkehr von Nord nach Süd organisiert w erden soll, das Plangebiet in Richtung der Gräfenhäuser Straße nur als Rechtsabbieger verl assen. Die Tiefgarage soll in den nicht überbauten Bereichen begrünt werden, damit die Aufe nthaltsqualität durch einen hohen Grünanteil im Plangebiet gesichert wird. Die Feuerw ehrzufahrt erfolgt von der privaten Erschließungsstraße im Norden als auch von der Gräf enhäuser Straße im Süden durch den Innenhof. Immissionen Das Plangebiet ist sowohl von gewerblichem Lärm als auch durch Lärm der öffentlichen Straßen belastet. Auf Grund der Lärmbelastung aus d em Gewerbe ist eine Wohnbebauung nur unter Berücksichtigung lärmtechnischer Maßnahme n (Schallschutzmaßnahmen wie Grundrissorientierung, Lüftungsanlagen, Verglasung Außenwohnbereiche) möglich. In einer schalltechnischen Machbarkeitsprüfung durch Grebner Ingenieure GmbH (Schalltechnische Machbarkeit, Stand 13.03.2018) wurde überprüft, ob sich die in der städtebaulichen Studie dargestellte Gebäudekonstellation (Riegelbebauung z um Gewerbe im Nordwesten und zur Gräfenhäuser Straße im Südwesten) eignet, um die lä rmtechnischen Anforderungen der TA Lärm zu erfüllen und die Orientierungswerte DIN 180 05 für mischgebietsähnliche Nutzungen VEP 5 einzuhalten. Dies wurde bestätigt. Ein schalltechni sches Gutachten zur Konkretisierung der Anforderungen ist beauftragt. Altlasten / Geotechnischer Bericht Aufgrund der gewerblichen Vornutzung ist eine Belas tung der Böden durch Altlasten nicht auszuschließen. Umwelttechnische Untersuchungen wer den im weiteren Verfahren durchgeführt und die Einträge im Altlastenkataster des Regierungspräsidiums Darmstadt angefragt. Zum jetzigen Stand der Planung liegen hierzu noch keine Informationen vor. Artenschutz Im Rahmen des Antrags zur Abrissgenehmigung der ehe maligen Montagehalle wurde eine artenschutzrechtliche Begutachtung durch das Fachbü ro Faunistik und Ökologie im März 2018 vorgenommen. Dabei haben sich keine Hinweise a uf das Vorkommen von Fledermäusen, Gebäudebrütern oder Greifvögeln ergeb en. Gefährdete Vogelarten nach der Roten Liste und solche, die sich in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, sind nicht zu erwarten. Ebenso ist das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum von anderen streng geschützten Arten, wie. z. B. Zaunei dechsen. Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) treten bei ein em Abbruch außerhalb der Brutzeit nicht ein. Für einen Abbruch während der Brutzeit w ird empfohlen, die bestehenden Grünstrukturen auf brütende Vogelarten zu überprüfen. Zudem wird grundsätzlich empfohlen mit Hilfe von künstlichen Nisthilfen und Quartieren dem Rückgang von Gebäudebrütern entgegenzuwirken und die Biodiversität in Darmstadt zu fördern. Für das Bauleitplanverfahren ist ein vollständiges Gutachte n zum Artenschutz mit Festsetzungsvorschlägen für Maßnahmen zu erstellen. Verkehr Eine fachplanerische Stellungnahme zu den Auswirkun gen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens infolge der Planung ist beauftra gt, um die Auswirkungen auf die umliegenden Verkehrsflüsse zu ermitteln und bei Bed arf mit Maßnahmen reagieren zu können. Ver- und Entsorgung (technische Infrastruktur) Auf dem Flurstück Nr. 364/1 an der Gräfenhäuser Str aße außerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein Trafohäuschen der Entega Netz AG. Eine Verlagerung ist für die Umsetzung der Planung nicht erforderlich. Ein Bodengutachten zur Versickerungsfähigkeit der Böden liegt vor (Geotechnischer Bericht, Prof. Dr. Ing. Wolfgang Krajewski; Stand 14.02.2019 ). Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist in die anstehenden Böden technisch möglich. Die Machbarkeit bzw. Zulässigkeit einer Versickerung unter den geltenden Randbedingungen ist vom zuständigen Fachplaner zu klären, um entsprechende Festsetzunge n im Bebauungsplan treffen zu können. Klimaschutz Für das Vorhaben liegt eine Studie zur lokalklimatischen Situation der geplanten Bebauung – Kurzstellungnahme- (Büro iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG; Stand 17. Dezember 2018) vor. Es werden keine Bedenken zur geplanten G ebäudehöhe und -anordnung im Rahmen des Vorhabenplans geäußert. Jedoch werden Em pfehlungen und Hinweise VEP 6 insbesondere zur Gebäudegestaltung abgegeben (Fassa den- und Dachbegrünung, helle Farben der Gebäudefassaden). Weitere Fachplanungsbeiträge Ein Verschattungsgutachten zum Nachweis der ausreic henden Besonnung ist frühzeitig im Verfahren vorzulegen. Eine Studie zu den Besonnungs verhältnissen / flächendeckende Verschattungsanalyse ist beauftragt. In welchem Umfang noch weitere Belange, wie z. B. C arSharing oder Elektromobilität Berücksichtigung finden, wird im weiteren Verfahren geklärt. Städtebauliche Kennzahlen BGF R Wohnen, (oberirdisch, mit Staffelgeschoss) c a. 4.773 m² BGF R Wohnen, gefördert (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca. 5.102 m² BGF R Wohnen, studentisch (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca. 1.505 m² BGF R Wohnen gesamt ca. 11.382 m² BGF R Gewerbe (Boarding): ca. 4.773 m² BGF R sonstige Nutzung (Darmstädter Tafel e.V.): ca. 404 m² Anzahl der Einheiten: Wohnen, frei finanziert: 58 Wohnen, gefördert: 52 Wohnen, studentisch: 27 Boardinghouse: 93 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Stand: 19.03.2019 19.03.2019 S.2 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Vorhaben- und Erschließungsplan Isometrie von Norden Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. 19.03.2019 S.3 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Isometrie von Süden Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. Vorhaben- und Erschließungsplan Gräfenhäuser Straße Benzweg (Privatstraße ) 1100 l 1100 l Anlieferung GrünflächeGeh - u. Radweg Grünfläche 7,5% 7,5% 15% 15% Eingang B1 Bestandsb aum Eingang B2 Eingang B3 Eingang D (Boarding ) Bestan dsb aum 10 Fahrräder 10 Fahrräder Müllaufstellfläche Tafel 1100 l Müll standort (Unterflursystem ) 6 Fahrräder 6 Fahrräder 6 Fahrräder 5 Fahrräder5 Fahrräder Zugang Tafel Eingang A Eingang C2 Eingang C1 VK TG VK TG VK TG VK TG Notausgang Notausgang Rampe (2% Gefälle) lichte Durchfahrtshöhe mind, 3,50m Müllstandort (Unterflursystem) Spielfläche Spielfläche V+ (Wohnen , gefördert ) V+ (Wohnen , gefördert ) V+ (Wohnen , gefördert ) Aufzugsüberfa hrt Dachausstieg Aufzugsüberfahrt Dachausstieg Rampe HAUS C1 HAUS C2 V+ (Wohnen , gefördert +student .) VI+ (Gewerbe ) I V+ (Wohnen ) V+ (Wohnen ) HAUS D HAUS B3 HAUS B2 HAUS B1 HAUS A 19.03.2019 S.4 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. Lageplan ohne Maßstab 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 21 STG x 18 ,1 cm x 25 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 21 STG x 18 ,1 cm x 25 cm 5678910 111213141516171819 19 STG x 20 cm x 25 cm 5678910 111213141516171819 19 STG x 20 cm x 25 cm 5678910 111213141516171819 19 STG x 20 cm x 25 cm 1234567 8 9 101112131415 15 STG x 19 cm x 25 cm 123412341234 1 2 3 4 5 6 22 STG x 18 ,86 cm x 25 ,97 cm 12345678910 111213141516171819202122 22 STG x 19,77 cm x 25 cm 1234567 8 9 101112131415 15 STG x 19 cm x 25 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm Schnitt 4-4 Schnitt 4-4 Gräfenhäuser Straße Benzweg (Privatstraße ) 1100 l 1100 l Anlieferung GrünflächeGeh - u. Radweg Grünfläche 7,5% 7,5% 15% 15% Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt AA Schnitt AA SN 1-1 SN 1-1 SN BB SN BB Eingang B1 Bestandsb aum Eingang B2 Eingang B3 Eingang D (Boarding ) Bestan dsb aum 10 Fahrräder 10 Fahrräder Müllaufstellfläche Tafel 1100 l Müll standort (Unterflursystem ) 6 Fahrräder 6 Fahrräder 6 Fahrräder 5 Fahrräder5 Fahrräder Zugang Tafel Eingang A Eingang C2 Eingang C1 VK TG VK TG VK TG VK TG Notausgang Notausgang Rampe (2% Gefälle) lichte Durchfahrtshöhe mind, 3,50m Müllstandort (Unterflursystem) Spielfläche Spielfläche Grundriss EG ohne Maßstab 19.03.2019 S.5 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 15 STG x 19 cm x 27 cm 12345678 9 10111213141516 16 STG x 17,81 cm x 25,5 cm 1234567 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 STG x 16,76 cm x 27,24 cm 12345678 9 10111213141516 16 STG x 17,81 cm x 25,5 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 15 STG x 19 cm x 27 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 15 STG x 19 cm x 27 cm 12345678910 11 12 13 14 15 15 STG x 19 cm x 27 cm 1234567 8 9 101112131415 15 STG x 19 cm x 25 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm Schnitt 4-4 Schnitt 4-4 Luftraum Luftraum begrünte Fassade begrünte Fassade Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt AA Schnitt AA SN 1-1 SN 1-1 SN BB SN BB Grundriss RG ohne Maßstab 19.03.2019 S.6 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 15 STG x 19 cm x 27 cm 1234567 8 9 101112131415 15 STG x 19 cm x 25 cm 12345678910 11 12 13 14 15 15 STG x 19 cm x 27 cm Schnitt 4-4 Schnitt 4-4 Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe nicht begehbar - Kies/ Plattenbelag/ Dachbegrünung/ etc. - Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe nicht begehbar - Kies/ Plattenbelag/ Dachbegrünung/ etc. - Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt AA Schnitt AA SN 1-1 SN 1-1 SN BB SN BB Grundriss StG ohne Maßstab 19.03.2019 S.7 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 STG x 15 cm x 29 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 21 STG x 18 ,1 cm x 25 cm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 21 STG x 18 ,1 cm x 25 cm 12345678910 111213141516171819 19 STG x 20 cm x 25 cm 12345678910 111213141516171819 19 STG x 20 cm x 25 cm 12345678910 111213141516171819 19 STG x 20 cm x 25 cm 1 2 3 4 5 678910111213141516171819 19 STG x 17,37 cm x 28,99 cm 1234567 8 9 101112131415 15 STG x 19 cm x 25 cm 34353637383940414243 757677787980818283848586878889 70 71 72 73 444546475152 4849505354555657585960616263646566 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 67 68 69 108109110111112113114115116117118119120121122 90919293949596979899100101102103104105106107 74 1 2 3 14 15123124125126127128129130131132133134135136137138139140 Quergefälle 3 % 5 Stellplätze 18 Stellplätze 12 Stellplätze 7 Stellplätze 2 Stellplätze 5 Stellplätze 7 Stellplätze 6 Stellplätze 10 Stellplätze 3 Stellplätze 3 Stellplätze 15 Stellplätze 1. Rauchabschnitt 2. Rauchabschnitt 1. Rauchabschnitt 2. Rauchabschnitt 18 Stellplätze B2 12 WE -> 4 Kellereinheiten im UG B1 B3 16 WE B1 16 WE C2 29 WE 15 Stellplätze Rollgittertor 7,5% 7,5% 15% 15% 14 Stellplätze Schnitt 4-4 Schnitt 4-4 Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt AA Schnitt AA SN 1-1 SN 1-1 SN BB SN BB Grundriss TG/UG ohne Maßstab 19.03.2019 S.8 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. M 17116 - Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt 1:100 publiziert am 26.02.2019 um 09:55 Uhr 26.02.2019 IBER Immobilien Neckarstraße 5, 64283 Darmstadt Bauherr: Schnitte Haus A gefördertes Wohnen + Student. Wohnen Luftraum Rampe (2% Gefälle) Haus D Boarding Schnitt B-B Systemschnitt ohne Maßstab M 17116 - Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt 1:100 publiziert am 26.02.2019 um 09:55 Uhr 26.02.2019 IBER Immobilien Neckarstraße 5, 64283 Darmstadt Bauherr: Schnitte Haus A gefördertes Wohnen + Student. Wohnen Luftraum Rampe (2% Gefälle) Haus D Boarding Schnitt B-B Querschnitt Längsschnitt Haus C1 Haus C2 Haus D Boardung Haus A gefördertes + student. Wohnen Haus CHaus B gefördertes Wohnen 19.03.2019 S.9 Vorhaben- & Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.
anlage 3
6804 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0092
Magistratsbeschluss-Nr.
140
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 –
(Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)
Vorlage vom: 12.03.2019
Beschlussvorschlag:
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Dem städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2), zur Sicherung des geförderten
Wohnungsbaus gem. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017 (MV -
Nr. 2017/0031), wird zugestimmt.
3. Dem Antrag der EMON Vermögensverwaltung GmbH auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 34 mit den Flurstücken Nr. 362/1, 362/8, 362/9,
362/17, 362/18, und 363 sowie den Flurstücken Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.) der
privaten Verkehrsfläche, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB,
- 3 -
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße /
Leydheckerstraße –aufzustellen.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Neuentwicklung des ehemals gewerblich genutzten
Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher und sozialer Nutzung.
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 84
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung"
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.04.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0092 vom 12.03.2019:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll Planungsrecht schaffen für die Neuentwicklung
des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem
Boardinghouse als gewerbliche Nutzung an der Gräfenhäuser Straße und einer sozialen
Nutzung durch die Damstädter Tafel e.V. an der rückwärtigen privaten Erschließungsstraße.
Das Planungsgebiet liegt in einem überwiegend gewerblich geprägten Gebiet an der
Gräfenhäuser Straße und innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2
– Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –, in Kraft getreten am 01.08.2001.
Für das Vorhabengebiet setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Gewerbegebiet, Grünfläche
mit Baumallee und private Verkehrsfläche fest. Für das östlich anschließende Gebiet an der
Leydhecker Straße setzt der Bebauungsplan N 6.2.1.2 bereits ein Mischgebiet fest. Der neu
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 ändert für seinen Geltungsbereich
den rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan de r Wissenschaftsstadt Darmstadt sind das
Plangebiet sowie das östlich angrenzende Gebiet als gewerbliche Fläche dargestellt. Für die
geplante Nachnutzung im Vorhabengebiet, die sich am Mischgebiet orientiert, als auch für
das östliche Gebiet ist gemäß § 8 A bs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren erfolgt im Parallelverfahren
nach § 8 Abs. 3 BauGB (siehe MV Nr. 2019/0072).
Mit dem Grundstückskaufvertrag vom November 2017 hat der Vorhabenträge r, die EMON
Vermögensverwaltung GmbH, das Grundstück Gräfenhäuser Straße 71 als
Gewerbegrundstück von der Stadt gekauft, mit der Maßgabe der Errichtung eines
Boardinghouses (1. Bauabschnitt) und eines Hotels (2. Bauabschnitt). Der
Grundstückskaufvertrag bedarf einer Anpassung hinsichtlich der geänderten Nutzung und
des Kaufpreises. Hierzu hat sich der Vorhabenträger mit dem unterzeichneten
städtebaulichen Vertrag (s. Ziff. 3 und Anlage 2) bereits verpflichtet.
Zu 1:
Grundlage und Bestandteil des vorhaben bezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand März 2019, wurde mit den betroffenen städtischen
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch
eine Vorhabenbeschreibung dar.
Zu 2:
Mit Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Vorhabenträger auch den
einseitig unterzeichneten städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2)
eingereicht, in dem er sich insbesondere verpflichtet zur Realisierung des geförderten
Wohnungsbaus gem. Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ ), zur Bereitstellung von Flächen für di e
Darmstädter Tafel e.V. und zur Anpassung des Grundstückskaufvertrags mit dem
- 5 -
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt. Nach Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wird dieser Vertrag (Anlage 2) von der Stadt gegengezeichnet.
Zu 3:
Der Vorhabenträger EMON Vermögensverwaltung GmbH hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB einen
Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das geplante Vorhaben
gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit überwiegend Wohnnutzung und
einem gewerblichen Schwerpunkt an der Gräfenhäuser Straße durch ein Boardinghouse
sowie einer sozialen Nutzung an der privaten Verkehrsstraße durch die Darmstädter Tafel
e.V. zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße
71 – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 34, Nr. 362/1, 362/8,
362/9, 362/17, 362/18, und 363 sowie die Flurstücke Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.)
der privaten Verkehrsfläche. Das Flurstück 364/1 (Trafohäuschen) der Entega Netz AG wird
nicht in den Geltungsbereich einbezogen.
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Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ohne Maßstab
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 - im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren hierzu der Aufstellungsbeschluss zur
16. Flächennutzungsänderung.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 12.03.2019
III/61.2 ha Nst. 2112
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Punkt 10: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) (V-Nr. 2019/0092) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD und UWIGA Stimmenthaltung: AfD und Die Linke.
anlage 5
227 Zeichen
Punkt 15: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) (V-Nr. 2019/0092) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. und UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Gräfenhäuser Straße 71
- Neckarstraße 5
- Leydheckerstraße 8a
- Benzweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.03.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00