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2019/0092

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)

Magistratsvorlage 12.03.2019

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2921 Zeichen

Anlage 2

Anlage 1 
zum städtebaulichen Vertrag 
 
 
 
 
 
Vertragsgebiet des städtebaulichen Vertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 
 (ohne Maßstab)

Stand 21.02.2019
Stadt
Gemarkung
Flur
Flurstück(e)
Ermittlung der Bruttogrundfläche BGF 
BGF (R)
Laubengang 
als BGF (R) 
gerechnet*
WE
Erdgeschoss 403,52 m² 0
Erdgeschoss 208,60 m² 0
1.Obergeschoss 160,10 m² 2
1.Obergeschoss 250,59 m² 6
2.Obergeschoss 160,05 m² 2
2.Obergeschoss 250,59 m² 6
3.Obergeschoss 160,05 m² 2
3.Obergeschoss 250,59 m² 6
4.Obergeschoss 160,10 m² 2
4.Obergeschoss 250,59 m² 6
Staffelgeschoss 294,13 m² 3
Haus A 2548,91 m²
Haus A Tafel 403,52 m²
Haus A Wohnen (gefördert) 640,30 m² 8
Haus A Wohnen (Studenten) 1505,09 m² 27
*Laubengang noch in Abstimmung 
ob geschlossen/offen ausgebildet 
wird. (Schallschutztechnischen 
Gründen) als geschlossen 
angenommen BGF_R
Haus B oberirdisch
BGF (R) BGF (S)
Erdgeschoss 728,96 m² 54,20 m² 6
1.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
2.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
3.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
4.Obergeschoss 789,68 m² 74,09 m² 8
Staffelgeschoss 574,20 m² 215,58 m² 6
Haus B 4461,88 m² 566,14 m² 44
Haus C1+2 oberirdisch
BGF (R) BGF (S)
Erdgeschoss 824,00 m² 25,96 m² 10
1.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
2.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
3.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
4.Obergeschoss 829,76 m² 76,86 m² 10
Staffelgeschoss 630,86 m² 229,64 m² 8
Haus C1+2 4773,90 m² 563,04 m² 58
Haus A oberirdisch
Gräfenhäuserstraße 71, 64293 Darmstadt
Darmstadt
Darmstadt Berechnung des umbauten Raums
Bruttorauminhalt nach DIN 27734
362/1;362/8; 362/9;362/18;363; 364,1
           Anlage 2 
 zum städtebaulichen Vertrag

Stand 21.02.2019
Stadt
Gemarkung
Flur
Flurstück(e)
Gräfenhäuserstraße 71, 64293 Darmstadt
Darmstadt
Darmstadt Berechnung des umbauten Raums
Bruttorauminhalt nach DIN 27734
362/1;362/8; 362/9;362/18;363; 364,1
BGF (R) BGF (S)
Erdgeschoss 637,89 m² 0
1.Obergeschoss 730,62 m² 17
2.Obergeschoss 730,62 m² 17
3.Obergeschoss 730,62 m² 17
4.Obergeschoss 730,62 m² 17
5.Obergeschoss 732,27 m² 17
Staffelgeschoss 480,40 m² 8
Haus D Gewerbe 4773,04 m² 93
BGF_R Wohnen 11381,17 m² Geför. Wohnungsbau zu 45 % Soll 5121,53 m²
BGF_R (davon gefördert) 5102,18 m² Haus A+B IST 5102,18 m²
BGF_R (Studenten) 1505,09 m² Differenz -19,35 m²
BGF_R Gewerbe 5176,56 m² In Prozent 45%
BGF_R Wohnen+Gewerbe 16557,73 m²
Wohnungsbau 11381,17 m²
davon frei finanziert 6278,99 m²
In Prozent 55,17%
Gewerbe 30% 4967,32 m²
Ist 5176,56 m²
Differenz 209,24 m²
In Prozent 31,26%
geringem 
Einkommen 
(25%)
Mittlere 
Einkommen 
(20%)
noch nicht 
fest gelegte 
15,83Verteil
ung  
frei finanzierte 
Wohnungen  Boarding Tafel 
BGF_R oi,  StG 2845,29 m² 2276,23 m² -19,35 m² 4773,90 m² 4773,04 m² 403,52 m²
78% gerechnet 73% gerechnet 73% gerechnet 
Wohnfläche 75 % von BGF 2133,97 m² 1707,18 m² -14,51 m² 3723,64 m² 3484,32 m² 294,57 m²
Anzahl der Wohneinheiten/ 
Sonstige Nutzungen 58 93 152
Haus D Gewerbe

2019/0092

6737 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.03.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0092 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – 
(Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)  
 
Vorlage vom: 12.03.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 (Anlage 1) wird zugestimmt.  
2. Dem städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2), zur Sicherung des geförderten 
Wohnungsbaus gem. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017 (MV -
Nr. 2017/0031), wird zugestimmt.  
3. Dem Antrag der EMON Vermögensverwaltung GmbH auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.  
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 34 mit den Flurstücken Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 
362/17, 362/18, und 363 sowie den Flurstücken Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.) der 
privaten Verkehrsfläche, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB, 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße /

- 2 - 
Leydheckerstraße –aufzustellen.  
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Neuentwicklung des ehemals gewerblich genutzten 
Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher und sozialer Nutzung.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 84 
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung"  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0092 vom 12.03.2019: 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll Planungsrecht schaffen  für die Neuentwicklung 
des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem 
Boardinghouse als gewerbliche Nutzung an der Gräfenhäuser Straße und einer sozialen 
Nutzung durch die Damstädter Tafel e.V. an der rückwärtigen private n Erschließungsstraße.  
 
Das Planungsgebiet liegt in einem überwiegend gewerblich geprägten Gebiet an der 
Gräfenhäuser Straße und innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2  
– Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –, in Kraft getreten am 01.08.2001.  
Für das Vorhabengebiet setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Gewerbegebiet, Grünfläche 
mit Baumallee und private Verkehrsfläche fest. Für das östlich anschließende Gebiet an der 
Leydhecker Straße setzt der Bebauungsplan  N 6.2.1.2 bereits ein Mischgebiet fest. Der neu 
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungs plan N 84 ändert für seinen Geltungs bereich 
den rechtskräftigen Bebauungsplan N  6.2.1.2.  
 
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt sin d das 
Plangebiet sowie das östlich angrenzende Gebiet als gewerbliche Fläche dargestellt. Für die 
geplante Nachnutzung im Vorhabengebiet, die sich am Mischgebiet orientiert, als auch für 
das östliche Gebiet ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) ei ne Änderung des 
Flächennutzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren erfolgt im P arallelverfahren 
nach § 8 Abs. 3 BauGB (siehe MV Nr. 2019/0072).  
 
Mit dem Grundstückskaufvertrag vom November 2017 hat der Vorhabenträger, die EMON 
Vermögensverwaltung GmbH, das Grundstück Gräfenhäuser Straße 71 als 
Gewerbegrundstück von der Stadt gekauft, mit der Maßgabe der Errichtung eines 
Boardinghouses (1. Bauabschnitt) und eines Hotels (2. Bauabschnitt).  Der 
Grundstückskaufvertrag bedarf einer Anpassung hinsichtlich der geänderten Nutzung und 
des Kaufpreises. Hierzu hat sich der Vorhabenträger mit dem unterzeichneten 
städtebaulichen Vertrag (s. Ziff. 3 und Anlage 2) bereits verpflichtet.  
 
 
Zu 1: 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß  § 12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand März 2019, wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch 
eine Vorhabenbeschreibung dar. 
 
 
Zu 2: 
 
Mit Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Vorhabenträger auch den 
einseitig unterzeichneten städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2) 
eingereicht, in dem er sich insbesondere verpflichtet zur Realisierung des geförderten 
Wohnungsbaus gem. Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031 
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ ), zur Bereitstellung von Flächen für die 
Darmstädter Tafel e.V. und zur Anpassung des Grundstückskaufvertrags mit dem 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt.  Nach Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung wird dieser Vertrag (Anlage 2) von der Stadt gegengezeichnet.

- 4 - 
 
 
Zu 3: 
 
Der Vorhabenträger EMON Vermögensverwaltung GmbH hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB einen 
Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das geplante Vorhaben 
gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit überwiegend Wohnnutzung und 
einem gewerblichen Schwerpunkt an der Gräfenhäuser Straße durch ein Boardinghouse 
sowie einer sozialen Nutzung an der privaten Verkehrsstraße durch die Darmstädter Tafel 
e.V. zu entwickeln. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 
71 – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 34, Nr. 362/1, 362/8, 
362/9, 362/17, 362/18, und 363 sowie die Flurstücke Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.)  
der privaten Verkehrsfläche. Das Flurstück 364/1 (Trafohäuschen) der Entega Netz AG wird 
nicht in den Geltungsbereich einbezogen.  
 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ohne Maßstab

- 5 - 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 - im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht.  
 
Gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren hierzu der Aufstellungsbeschluss zur 
16. Flächennutzungsänderung.  
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 12.03.2019 
III/61.2 ha Nst.   2112

anlage 1

22518 Zeichen

Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
zum vorhabenbezogenen  
Bebauungsplan N 84  
 – Gräfenhäuser Straße 71 –  
 
 
März 2019 
 
 
 
 
Inhalt: 
Vorhabenbeschreibung 
Planunterlagen 
Anlage 1

VEP  2 
Vorhabenbeschreibung  
Bauvorhaben:  Errichtung eines Boardinghouses, einer Riegelbebauung und zwei 
Gebäuden mit freifinanzierten als auch geförderten Wohnungen und 
studentischem Wohnen sowie Räume für soziale Nutzungen 
(Darmstädter Tafel e.V.) 
 
Baugrundstück:  Gräfenhäuser Straße 71, 64293 Darmstadt  
Vorhabenträger:  EMON Vermögensverwaltung GmbH  
Neckarstr. 5, 64283 Darmstadt 
Planungsbüro:  planquadrat  
Elfers Geskes Krämer PartG mbB Architekten und Stadtplaner BDA / 
DASL / dwb, Platz der Deutschen Einheit 21, 64293 Darmstadt  
 
 
Räumlicher Geltungsbereich 
Das Vorhabengrundstück Gräfenhäuser Straße 71 liegt  im Stadtteil Darmstadt Nord. Es 
grenzt im Süden an die Gräfenhäuser Straße an und w ird im Norden vom Grundstück des 
Rewe-Centers begrenzt. Im Nordwesten schließen sich  die Grundstücke Gräfenhäuser 
Straße 75 sowie 75b an. Im Südosten wird das Plange biet durch die Grundstücke der 
Gräfenhäuser Straße 69 und der Leydheckerstraße 8a und 10 begrenzt. Die im Norden 
gelegene private Erschließungsstraße ist bis zur äu ßeren Straßenbegrenzungslinie 
Bestandteil des räumlichen Geltungsbereichs und im Eigentum des Vorhabenträgers. Der 
Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 8.000 m² u mfasst die Flurstücke Flur 34 Nr. 362/1, 
362/8, 362/9, 362/17, 362/18 und 363 sowie die Flur stücke 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.) 
der privaten Verkehrsfläche. Das Flurstück 364/1 (T rafohäuschen) der Entega Netz AG wird 
nicht in den Geltungsbereich einbezogen.  
Anlass und Ziel der Planung 
Die bisherige gewerbliche Nutzung des Gebiets mit e iner Montagehalle und Lagerflächen 
wurde aufgegeben und soll nach Abriss und Rückbau d er Bestandsgebäude einer neuen 
Nutzung zugeführt werden. Angesichts des hohen Beda rfs an Wohnbauflächen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ein gemischtes Qu artier mit überwiegend Wohnnutzung 
und einem gewerblichen Schwerpunkt an der Gräfenhäu ser Straße entstehen, welches das 
südöstlich angrenzende Mischgebiet ergänzt. 
Geltendes Planungsrecht / Erfordernis der Planaufstellung  
Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Be bauungsplans N 6.2.1.2 
„Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße“, in Kraft getreten am 02.08.2001. Für das 
Plangebiet ist gegenwärtig eine gewerbliche Nutzung  nach § 8 BauNVO festgesetzt. Die 
Fläche innerhalb des Baufensters ist in offener Bau weise mit einer GRZ von 0,6 
ausgewiesen, wobei eine max. Gebäudehöhe von 16 m z ugelassen ist und für 
Nichtvollgeschosse und technische Aufbauten noch zu sätzlich 4 m hinzukommen können.

VEP  3 
Das westliche Flurstück Nr. 362/17, das Flurstück N r. 363 sowie der nordwestliche Teil des 
Flurstücks Nr. 362/1 sind als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. 
Zur Gräfenhäuser Straße hin ist ein Pflanzgebot von  5 m Breite sowie anschließend ein 5 m 
breiter Streifen nicht überbaubarer Grundstücksfläc he festgesetzt. So wird ein 
Bebauungsabstand von 10 m zur Bundesstraße B 3 gewa hrt. Für die Baukörper entlang der 
Gräfenhäuser Straße ist eine Ausrichtung parallel z ur Straße festgesetzt. Im Norden des 
Vorhabengebiets sichert der Bebauungsplan eine priv ate Verkehrsfläche in Verlängerung 
des Benzweges. 
Um Planungsrecht für die angestrebte Neunutzung mit Schwerpunkt Wohnen zu schaffen, ist 
die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Teiländeru ng des Bebauungsplans N 6.2.1.2. 
erforderlich. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauun gsplan gemäß § 12 BauGB für das 
Plangebiet aufgestellt werden. Die Gemeinde kann du rch einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der 
Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und 
der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist 
und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmte n Frist und zur Tragung der Planungs- 
und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem  Beschluss nach § 10 Absatz 1 
verpflichtet (Durchführungsvertrag).  
Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darms tadt (FNP 2006) ist das Plangebiet 
als gewerbliche Fläche dargestellt. Für die geplante Nachnutzung des Gebiets ist gemäß § 8 
Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 
Diese wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. 
Umgebung 
Der Vorhabenbereich liegt in einem Gebiet an der Gr äfenhäuser Straße, das überwiegend 
gewerblich geprägt ist. Nordwestlich des Vorhabengebiets schließen sich die Betriebsflächen 
von Auto Primus GmbH & Co. KG (Autowaschanlage) und  Linde Gas & More 
(Gasflaschenanbieter) an. Nordöstlich der privaten Verkehrsfläche, die in Verlängerung des 
Benzwegs verläuft, liegt das REWE Center, ein großflächiger Einzelhandel.  
Südöstlich des Plangebiets schließt sich ein Mischg ebiet an. Neben Wohnnutzungen finden 
sich dort gewerbliche Nutzungen der Firmen Brüel & Kjaer Vibro GmbH (Anbieter von 
Sicherheitssystemen), Wilfried Erb Automatenvertrie b, W. & L. Jordan GmbH – Darmstadt 
(Fachhandel für Bodenbelege) und Kieser Training Darmstadt (Fitness Studio). Die Gebäude 
weisen Geschossigkeiten von 1 bis 4 Geschossen auf.  
Südöstlich der Leydhecker Straße schließt sich stad teinwärts ein Wohngebiet an, das auch 
im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiese n ist. Auf der gegenüberliegenden 
Seite der Gräfenhäuser Straße ist eine ähnliche Abs tufung von Mischflächen und 
Wohnbauflächen vorhanden. Hier weisen die Gebäude i m Allgemeinen 1 bis 3 Geschosse 
auf, wobei auch eine Ausnahme mit 5 Geschossen vorhanden ist.

VEP  4 
Städtebauliches Konzept  
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht unter Ber ücksichtigung der stadträumlichen 
Rahmenbedingungen, wie der umliegenden Bestandsbeba uung, der Verkehrsflächen und 
insbesondere der Lärmimmissionen, eine fünf- bis se chsgeschossige Blockrandbebauung 
mit Staffelgeschoss vor, die sich nach Südosten zum  Mischgebiet in Einzelbaukörper 
auflockert. An der Gräfenhäuser Straße ist die gewe rbliche Nutzung in Form eines 
Boardinghouses vorgesehen (ca. 93 Einheiten), der r ückliegende Bereich wird mit 
überwiegend Wohnnutzung und einem geringen Anteil sozialer Nutzung beplant.  
Unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnete nversammlung vom 02.03.2017 
(Vorlage Nr. 2017/0031) zur verpflichtenden Realisi erung von gefördertem Wohnungsbau 
(25 % BGF Wohnen für untere Einkommensgruppen und 2 0 % BGF Wohnen für Haushalte 
mit mittlerem Einkommen) bei allen neuen Wohnbaupro jekten werden 52 Wohneinheiten 
realisiert und zusätzlich 58 frei finanzierte Wohnu ngen errichtet. Bestandteil des 
vorgesehenen Wohnungsmix ist auch ein Anteil studen tisches Wohnen (27 Wohneinheiten). 
Weiterhin sind für die Darmstädter Tafel e.V. als soziale Einrichtung Räumlichkeiten in einem 
Gebäude an der privaten Erschließungsstraße vorgesehen. 
Ein begrünter Innenhof sichert für die Anwohner Auf enthaltsqualitäten und bietet die 
Möglichkeit einen Nachbarschaftstreff zu schaffen. Die relativ langen Gebäudefassaden 
werden mit Vor- und Rücksprüngen in der Fassade gegliedert. Das Gebiet soll eine GRZ von 
0,4 für die Hauptnutzung erhalten. 
Erschließung  
Die Erschließung des Vorhabens soll über die privat e Verkehrsfläche in Verlängerung des 
Benzweges im Norden des Plangebiets erfolgen und üb er Baulasten öffentlich-rechtlich 
gesichert werden. Dort befindet sich die Zufahrt für die geplante Tiefgarage, die den Großteil 
der erforderlichen Stellplätze (ca. 154 Stellplätze ) aufnimmt. Mittels dieser Planungen wird 
der Verkehrsfluss auf der Gräfenhäuser Straße so we nig wie möglich beeinflusst. Weitere 
Stellplätze befinden sich an der privaten Erschließ ungsstraße sowie entlang der 
vorgesehenen Nord-Süd Erschließung entlang der west lichen Grundstücksgrenze, an der 
auch die maßgeblichen Müllstandorte (Unterflurconta iner) angeordnet werden. Die 
städtischen Entsorger sowie Anlieger können über di ese Nord-Süd Erschließung, die als 
Einrichtungsverkehr von Nord nach Süd organisiert w erden soll, das Plangebiet in Richtung 
der Gräfenhäuser Straße nur als Rechtsabbieger verl assen. Die Tiefgarage soll in den nicht 
überbauten Bereichen begrünt werden, damit die Aufe nthaltsqualität durch einen hohen 
Grünanteil im Plangebiet gesichert wird. Die Feuerw ehrzufahrt erfolgt von der privaten 
Erschließungsstraße im Norden als auch von der Gräf enhäuser Straße im Süden durch den 
Innenhof. 
Immissionen  
Das Plangebiet ist sowohl von gewerblichem Lärm als  auch durch Lärm der öffentlichen 
Straßen belastet. Auf Grund der Lärmbelastung aus d em Gewerbe ist eine Wohnbebauung 
nur unter Berücksichtigung lärmtechnischer Maßnahme n (Schallschutzmaßnahmen wie 
Grundrissorientierung, Lüftungsanlagen, Verglasung Außenwohnbereiche) möglich. In einer 
schalltechnischen Machbarkeitsprüfung durch Grebner  Ingenieure GmbH (Schalltechnische 
Machbarkeit, Stand 13.03.2018) wurde überprüft, ob sich die in der städtebaulichen Studie 
dargestellte Gebäudekonstellation (Riegelbebauung z um Gewerbe im Nordwesten und zur 
Gräfenhäuser Straße im Südwesten) eignet, um die lä rmtechnischen Anforderungen der TA 
Lärm zu erfüllen und die Orientierungswerte DIN 180 05 für mischgebietsähnliche Nutzungen

VEP  5 
einzuhalten. Dies wurde bestätigt. Ein schalltechni sches Gutachten zur Konkretisierung der 
Anforderungen ist beauftragt. 
 
Altlasten / Geotechnischer Bericht 
Aufgrund der gewerblichen Vornutzung ist eine Belas tung der Böden durch Altlasten nicht 
auszuschließen. Umwelttechnische Untersuchungen wer den im weiteren Verfahren 
durchgeführt und die Einträge im Altlastenkataster des Regierungspräsidiums Darmstadt 
angefragt. Zum jetzigen Stand der Planung liegen hierzu noch keine Informationen vor. 
 
Artenschutz 
Im Rahmen des Antrags zur Abrissgenehmigung der ehe maligen Montagehalle wurde eine 
artenschutzrechtliche Begutachtung durch das Fachbü ro Faunistik und Ökologie im März 
2018 vorgenommen. Dabei haben sich keine Hinweise a uf das Vorkommen von 
Fledermäusen, Gebäudebrütern oder Greifvögeln ergeb en. Gefährdete Vogelarten nach der 
Roten Liste und solche, die sich in Hessen in einem  ungünstigen Erhaltungszustand 
befinden, sind nicht zu erwarten. Ebenso ist das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum von 
anderen streng geschützten Arten, wie. z. B. Zaunei dechsen. Verbotstatbestände des § 44 
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) treten bei ein em Abbruch außerhalb der Brutzeit 
nicht ein. Für einen Abbruch während der Brutzeit w ird empfohlen, die bestehenden 
Grünstrukturen auf brütende Vogelarten zu überprüfen. Zudem wird grundsätzlich empfohlen 
mit Hilfe von künstlichen Nisthilfen und Quartieren  dem Rückgang von Gebäudebrütern 
entgegenzuwirken und die Biodiversität in Darmstadt  zu fördern. Für das 
Bauleitplanverfahren ist ein vollständiges Gutachte n zum Artenschutz mit 
Festsetzungsvorschlägen für Maßnahmen zu erstellen. 
Verkehr 
Eine fachplanerische Stellungnahme zu den Auswirkun gen des zusätzlichen 
Verkehrsaufkommens infolge der Planung ist beauftra gt, um die Auswirkungen auf die 
umliegenden Verkehrsflüsse zu ermitteln und bei Bed arf mit Maßnahmen reagieren zu 
können.  
Ver- und Entsorgung (technische Infrastruktur) 
Auf dem Flurstück Nr. 364/1 an der Gräfenhäuser Str aße außerhalb des Geltungsbereichs 
befindet sich ein Trafohäuschen der Entega Netz AG.  Eine Verlagerung ist für die 
Umsetzung der Planung nicht erforderlich.  
Ein Bodengutachten zur Versickerungsfähigkeit der Böden liegt vor (Geotechnischer Bericht, 
Prof. Dr. Ing. Wolfgang Krajewski; Stand 14.02.2019 ). Eine Versickerung von 
Niederschlagswasser ist in die anstehenden Böden technisch möglich. Die Machbarkeit bzw. 
Zulässigkeit einer Versickerung unter den geltenden  Randbedingungen ist vom zuständigen 
Fachplaner zu klären, um entsprechende Festsetzunge n im Bebauungsplan treffen zu 
können.  
Klimaschutz 
Für das Vorhaben liegt eine Studie zur lokalklimatischen Situation der geplanten Bebauung – 
Kurzstellungnahme- (Büro iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG; Stand 17. Dezember 
2018) vor. Es werden keine Bedenken zur geplanten G ebäudehöhe und -anordnung im 
Rahmen des Vorhabenplans geäußert. Jedoch werden Em pfehlungen und Hinweise

VEP  6 
insbesondere zur Gebäudegestaltung abgegeben (Fassa den- und Dachbegrünung, helle 
Farben der Gebäudefassaden). 
 
Weitere Fachplanungsbeiträge 
Ein Verschattungsgutachten zum Nachweis der ausreic henden Besonnung ist frühzeitig im 
Verfahren vorzulegen. Eine Studie zu den Besonnungs verhältnissen / flächendeckende 
Verschattungsanalyse ist beauftragt. 
In welchem Umfang noch weitere Belange, wie z. B. C arSharing oder Elektromobilität 
Berücksichtigung finden, wird im weiteren Verfahren geklärt.  
Städtebauliche Kennzahlen 
BGF R Wohnen, (oberirdisch, mit Staffelgeschoss)  c a. 4.773 m² 
BGF R Wohnen, gefördert (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca.  5.102 m² 
BGF R Wohnen, studentisch (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca.  1.505 m² 
BGF R Wohnen gesamt ca. 11.382 m² 
BGF R Gewerbe (Boarding):      ca. 4.773 m² 
BGF R sonstige Nutzung (Darmstädter Tafel e.V.):   ca.    404 m² 
Anzahl der Einheiten: 
Wohnen, frei finanziert:  58 
Wohnen, gefördert:   52 
Wohnen, studentisch:   27 
Boardinghouse:   93

Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Stand: 19.03.2019

19.03.2019
S.2
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Vorhaben- und Erschließungsplan
Isometrie von Norden
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.

19.03.2019
S.3
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Isometrie von Süden
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. 
Vorhaben- und Erschließungsplan

Gräfenhäuser 
Straße
Benzweg 
(Privatstraße
)
1100
l
1100
l
Anlieferung
GrünflächeGeh
- u. Radweg
Grünfläche
7,5%
7,5%
15%
15%
Eingang 
B1
Bestandsb
aum
Eingang 
B2
Eingang 
B3
Eingang 
D 
(Boarding
)
Bestan
dsb
aum
10 
Fahrräder
10 
Fahrräder
Müllaufstellfläche
Tafel
1100
l
Müll
standort
(Unterflursystem
)
6 Fahrräder 6 Fahrräder 6 Fahrräder
5 Fahrräder5 Fahrräder
Zugang 
Tafel
Eingang
 A
Eingang 
C2
Eingang 
C1
VK 
TG
VK TG
VK TG
VK TG
Notausgang
Notausgang
Rampe
(2% Gefälle)
lichte Durchfahrtshöhe
mind, 3,50m
Müllstandort
(Unterflursystem)
Spielfläche
Spielfläche
V+
(Wohnen
, gefördert
)
V+
(Wohnen
, gefördert
)
V+
(Wohnen
, gefördert
)
Aufzugsüberfa
hrt
Dachausstieg
Aufzugsüberfahrt
Dachausstieg
Rampe
HAUS 
C1
HAUS 
C2
V+
(Wohnen
, gefördert
+student
.)
VI+
(Gewerbe
)
I
V+
(Wohnen
)
V+
(Wohnen
)
HAUS 
D
HAUS 
B3
HAUS 
B2
HAUS 
B1
HAUS 
A
19.03.2019
S.4
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen. 
Lageplan
ohne Maßstab

1
2
3
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5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
21 
STG 
x 18
,1 cm
 x 25
 cm
1
2
3
4
5
6
7
8
9
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15
16
17
18
19
20
21
21 
STG 
x 18
,1 cm
 x 25
 cm
5678910
111213141516171819
19 STG x 20 cm x 25 cm
5678910
111213141516171819
19 STG x 20 cm x 25 cm
5678910
111213141516171819
19 STG x 20 cm x 25 cm
1234567
8 9 101112131415
15 STG x 19 cm x 25 cm
123412341234
1
2
3
4
5
6
22 
STG 
x 18
,86
 cm
 x 25
,97
 cm
12345678910
111213141516171819202122
22 STG x 19,77 cm x 25 cm
1234567
8 9 101112131415
15 STG x 19 cm x 25 cm
1
2
3
4 5 6 7 8 9 10 11 12
13
14
15
16
16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm
1
2
3
4 5 6 7 8 9 10 11 12
13
14
15
16
16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm
Schnitt 
4-4
Schnitt 
4-4
Gräfenhäuser 
Straße
Benzweg 
(Privatstraße
)
1100
l
1100
l
Anlieferung
GrünflächeGeh
- u. Radweg
Grünfläche
7,5%
7,5%
15%
15%
Schnitt 
2-2
Schnitt 
2-2
Schnitt 
3-3
Schnitt 
3-3
Schnitt AA Schnitt AA
SN 
1-1 SN 1-1
SN BB SN BB
Eingang 
B1
Bestandsb
aum
Eingang 
B2
Eingang 
B3
Eingang 
D 
(Boarding
)
Bestan
dsb
aum
10 
Fahrräder
10 
Fahrräder
Müllaufstellfläche
Tafel
1100
l
Müll
standort
(Unterflursystem
)
6 Fahrräder 6 Fahrräder 6 Fahrräder
5 Fahrräder5 Fahrräder
Zugang 
Tafel
Eingang
 A
Eingang 
C2
Eingang 
C1
VK 
TG
VK TG
VK TG
VK TG
Notausgang
Notausgang
Rampe
(2% Gefälle)
lichte Durchfahrtshöhe
mind, 3,50m
Müllstandort
(Unterflursystem)
Spielfläche
Spielfläche
Grundriss EG
ohne Maßstab
19.03.2019
S.5
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.

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15 
STG 
x 19
 cm
 x 27
 cm
12345678
9 10111213141516
16 STG x 17,81 cm x 25,5 cm
1234567
8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
17 STG x 16,76 cm x 27,24 cm
12345678
9 10111213141516
16 STG x 17,81 cm x 25,5 cm
1
2
3
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15 
STG 
x 19
 cm
 x 27
 cm
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15 
STG 
x 19
 cm
 x 27
 cm
12345678910
11 12 13 14 15
15 STG x 19 cm x 27 cm
1234567
8 9 101112131415
15 STG x 19 cm x 25 cm
1
2
3
4 5 6 7 8 9 10 11 12
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14
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16
16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm
1
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4 5 6 7 8 9 10 11 12
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16
16 STG x 17,81 cm x 28,08 cm
Schnitt 
4-4
Schnitt 
4-4
Luftraum
Luftraum
begrünte 
Fassade
begrünte 
Fassade
Schnitt 
2-2
Schnitt 
2-2
Schnitt 
3-3
Schnitt 
3-3
Schnitt AA Schnitt AA
SN 
1-1 SN 1-1
SN BB SN BB
Grundriss RG
ohne Maßstab
19.03.2019
S.6
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.

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15 
STG 
x 19
 cm
 x 27
 cm 1234567
8 9 101112131415
15 STG x 19 cm x 25 cm
12345678910
11 12 13 14 15
15 STG x 19 cm x 27 cm
Schnitt 
4-4
Schnitt 
4-4
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang über Stufe
Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe
Zugang über Stufe
nicht begehbar
- Kies/ Plattenbelag/ Dachbegrünung/ etc. -
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang über Stufe
Zugang über Stufe Zugang über Stufe Zugang über Stufe
Zugang über Stufe
nicht begehbar
- Kies/ Plattenbelag/ Dachbegrünung/ etc. -
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Zugang 
über 
Stufe
Schnitt 
2-2
Schnitt 
2-2
Schnitt 
3-3
Schnitt 
3-3
Schnitt AA Schnitt AA
SN 
1-1 SN 1-1
SN BB SN BB
Grundriss StG
ohne Maßstab
19.03.2019
S.7
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.

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22 22 
STG 
x 15
 cm
 x 29
 cm
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STG 
x 18
,1 cm
 x 25
 cm
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STG 
x 18
,1 cm
 x 25
 cm
12345678910
111213141516171819
19 STG x 20 cm x 25 cm
12345678910
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19 STG x 20 cm x 25 cm
12345678910
111213141516171819
19 STG x 20 cm x 25 cm
1
2
3
4
5
678910111213141516171819
19 STG x 17,37 cm x 28,99 cm
1234567
8 9 101112131415
15 STG x 19 cm x 25 cm
34353637383940414243
757677787980818283848586878889
70
71
72
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444546475152 4849505354555657585960616263646566
4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
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67 68 69
108109110111112113114115116117118119120121122
90919293949596979899100101102103104105106107
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15123124125126127128129130131132133134135136137138139140
Quergefälle 
3 %
5 Stellplätze
18 Stellplätze
12 Stellplätze 7 Stellplätze 2 Stellplätze 5 Stellplätze 7 Stellplätze
6 Stellplätze
10 Stellplätze
3 Stellplätze
3 Stellplätze
15 Stellplätze
1. Rauchabschnitt
2. Rauchabschnitt
1. Rauchabschnitt
2. Rauchabschnitt
18 Stellplätze
B2 12 
WE
-> 4 Kellereinheiten 
im 
UG 
B1
B3 16 
WE
B1 16 
WE
C2 29
 WE
15 Stellplätze
Rollgittertor
7,5%
7,5%
15%
15%
14
 Stellplätze
Schnitt 
4-4
Schnitt 
4-4
Schnitt 
2-2
Schnitt 
2-2
Schnitt 
3-3
Schnitt 
3-3
Schnitt AA Schnitt AA
SN 
1-1 SN 1-1
SN BB SN BB
Grundriss TG/UG
ohne Maßstab
19.03.2019
S.8
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.

M
17116 - Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt
1:100
publiziert am 26.02.2019 um 09:55 Uhr
26.02.2019
IBER Immobilien
Neckarstraße 5, 64283 Darmstadt
Bauherr:
Schnitte
Haus A
gefördertes Wohnen + Student. Wohnen
Luftraum
Rampe
(2% Gefälle)
Haus D
Boarding
Schnitt B-B
Systemschnitt
ohne Maßstab
M
17116 - Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt
1:100
publiziert am 26.02.2019 um 09:55 Uhr
26.02.2019
IBER Immobilien
Neckarstraße 5, 64283 Darmstadt
Bauherr:
Schnitte
Haus A
gefördertes Wohnen + Student. Wohnen
Luftraum
Rampe
(2% Gefälle)
Haus D
Boarding
Schnitt B-B
Querschnitt
Längsschnitt
Haus C1 Haus C2 Haus D
Boardung
Haus A
gefördertes + student. Wohnen
Haus CHaus B
gefördertes Wohnen
19.03.2019
S.9
Vorhaben- & Erschließungsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
Alle Angaben sind Circa Angaben ohne Gewähr! Die dargestellte Konzeption stellt keine fertige Planung dar und ist vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachplanern zu verstehen.

anlage 3

6804 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.03.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0092 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
140 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – 
(Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag)  
 
Vorlage vom: 12.03.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 (Anlage 1) wird zugestimmt.  
2. Dem städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2), zur Sicherung des geförderten 
Wohnungsbaus gem. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017 (MV -
Nr. 2017/0031), wird zugestimmt.  
3. Dem Antrag der EMON Vermögensverwaltung GmbH auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.  
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 34 mit den Flurstücken Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 
362/17, 362/18, und 363 sowie den Flurstücken Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.) der 
privaten Verkehrsfläche, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB,

- 3 - 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße / 
Leydheckerstraße –aufzustellen.  
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Neuentwicklung des ehemals gewerblich genutzten 
Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher und sozialer Nutzung.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 84 
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung"  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.04.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0092 vom 12.03.2019:  
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll Planungsrecht schaffen für die Neuentwicklung 
des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem 
Boardinghouse als gewerbliche Nutzung an der Gräfenhäuser Straße und einer sozialen 
Nutzung durch die Damstädter Tafel e.V. an der rückwärtigen privaten Erschließungsstraße.  
 
Das Planungsgebiet liegt in einem überwiegend gewerblich geprägten Gebiet an der 
Gräfenhäuser Straße und innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2  
– Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –, in Kraft getreten am 01.08.2001.  
Für das Vorhabengebiet setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Gewerbegebiet, Grünfläche 
mit Baumallee und private Verkehrsfläche fest. Für das östlich anschließende Gebiet an der 
Leydhecker Straße setzt der Bebauungsplan N 6.2.1.2 bereits ein Mischgebiet fest. Der neu 
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 ändert für seinen Geltungsbereich 
den rechtskräftigen Bebauungsplan N  6.2.1.2.  
 
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan de r Wissenschaftsstadt Darmstadt sind das 
Plangebiet sowie das östlich angrenzende Gebiet als gewerbliche Fläche dargestellt. Für die 
geplante Nachnutzung im Vorhabengebiet, die sich am Mischgebiet orientiert, als auch für 
das östliche Gebiet ist gemäß § 8 A bs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) eine Änderung des 
Flächennutzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren erfolgt im Parallelverfahren 
nach § 8 Abs. 3 BauGB (siehe MV Nr. 2019/0072).  
 
Mit dem Grundstückskaufvertrag vom November 2017 hat der Vorhabenträge r, die EMON 
Vermögensverwaltung GmbH, das Grundstück Gräfenhäuser Straße 71 als 
Gewerbegrundstück von der Stadt gekauft, mit der Maßgabe der Errichtung eines 
Boardinghouses (1. Bauabschnitt) und eines Hotels (2. Bauabschnitt).  Der 
Grundstückskaufvertrag bedarf einer Anpassung hinsichtlich der geänderten Nutzung und 
des Kaufpreises. Hierzu hat sich der Vorhabenträger mit dem unterzeichneten 
städtebaulichen Vertrag (s. Ziff. 3 und Anlage 2) bereits verpflichtet.  
 
 
Zu 1: 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhaben bezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand März 2019, wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch 
eine Vorhabenbeschreibung dar. 
 
 
Zu 2: 
 
Mit Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Vorhabenträger auch den 
einseitig unterzeichneten städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2) 
eingereicht, in dem er sich insbesondere verpflichtet zur Realisierung des geförderten 
Wohnungsbaus gem. Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031 
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ ), zur Bereitstellung von Flächen für di e 
Darmstädter Tafel e.V. und zur Anpassung des Grundstückskaufvertrags mit dem

- 5 - 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt. Nach Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung wird dieser Vertrag (Anlage 2) von der Stadt gegengezeichnet.  
 
 
Zu 3: 
 
Der Vorhabenträger EMON Vermögensverwaltung GmbH  hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB einen 
Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das geplante Vorhaben 
gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit überwiegend Wohnnutzung und 
einem gewerblichen Schwerpunkt an der Gräfenhäuser Straße durch ein Boardinghouse 
sowie einer sozialen Nutzung an der privaten Verkehrsstraße durch die Darmstädter Tafel 
e.V. zu entwickeln. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 
71 – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 34, Nr. 362/1, 362/8, 
362/9, 362/17, 362/18, und 363 sowie die Flurstücke Nr. 362/20 (tlw.) und 364/18 (tlw.)  
der privaten Verkehrsfläche. Das Flurstück 364/1 (Trafohäuschen) der  Entega Netz AG wird 
nicht in den Geltungsbereich einbezogen.

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Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ohne Maßstab

Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 - im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht.  
 
Gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren hierzu der  Aufstellungsbeschluss zur 
16. Flächennutzungsänderung.  
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 12.03.2019 
III/61.2 ha Nst.   2112

anlage 4

302 Zeichen

Punkt 10: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – 
(Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) 
 (V-Nr. 2019/0092) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: SPD und UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD und Die Linke.

anlage 5

227 Zeichen

Punkt 15: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – 
(Aufstellungsbeschluss mit städtebaulichem Vertrag) 
 (V-Nr. 2019/0092) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. und UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 140
TOP 9
TOP 10

Orte (4)

  • Gräfenhäuser Straße 71
  • Neckarstraße 5
  • Leydheckerstraße 8a
  • Benzweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00