2494/2023
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West
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Anlage 17 - Stellungnahme Niederschrift Verkehrsausschuss 05.03.2024
4192 Zeichen
Anlage 17 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West (Vorlagen-Nr. 2494/2023) Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 04.03.2024 (AN/0384/2024) 1. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist daraufhin, dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestellen angegangen werden. SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfahren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. Antwort der Verwaltung: Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/Gürtel befände sich in unmittelbarer Nähe zur Wendeanlage im Betriebshof und hätte demzufolge wenig Nutzen, dafür aber vsl. hohe Investitionskosten (z. B. Gleisbau, zusätzliche Weichen). Mit der neuen Wendeanlage Melaten würde dagegen künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden, die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € pro Jahr. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9 Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000 € brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Aachener Straße/Gürtel würde ca. 13 Monate dauern. Da die Haltestelle Aachener Str./Gürtel zu dem zeitlich letzten Haltestellenpaket gehört, führt dies zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 13 Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 € brutto (Anteil Aachener Straße/Gürtel) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. 2. SB Meinhardt ergänzt: Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wendeanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bürgerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden-West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einreichen. Antwort der Verwaltung: Da sich die Haltestelle Melaten im Bereich des denkmalgeschützten Melatenfriedhof befindet, wurde das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Planung miteinbezogen. Dabei wurden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Seitens des Amts für Denkmalschutz bestehen keine Bedenken gegen die Vorzugsvariante mit der Wendeanlage an der Haltestelle Melaten.
Anlage 12 Vorab-Auszug BV 3 29.01.2024
4517 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 öffentlich 9.2.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 Gemeinsamer schriftlicher Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Linke und Dr. Reinartz (FDP) AN/0162/2023 Geänderter Beschluss mit der Ergänzung aus dem Ergänzungsantrag : Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahn- straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserwei- terung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungspha- sen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistun- gen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Melaten die Variante 2 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen. 4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. 7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost- West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Köl- ner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenberg- park) und der Raum wird städtebaulich gestaltet. Die Haltestelle Melaten wird die Variante 2 weiter geplant mit dem größtmögli- chen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindungen ersetzt. Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante 2 weiter geplant mit folgenden Ergän- zungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünan- lage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt. Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur. Im Übrigen bitten wir um Prüfung folgender Punkte: Haltestelle Bahnstraße in Variante 2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgän- gen Bahnstraße / Breslauer Straße. Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenom- men. Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert. An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert. Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante 5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Ein- fahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt. Haltestelle Weiden West wird die Variante 3 weiter geplant. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen eine Enthaltung (AFD) nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)
Anlage 5 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Mohnweg
19995 Zeichen
1
Anlage 5
Anlage 5
Haltestelle Mohnweg
Ausgangssituation
Die Haltestelle Mohnweg wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in
Mittellage der Aachener Straße und hat zwei Seitenbahnsteige. Beide Bahnsteige haben
eine Nutzlänge von 55 m, eine Breite von 3,50 m und eine Höhe von 35 cm über
Schienenoberkante.
Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über
signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen erfolgen an beiden Seiten der
Haltestelle mit einer signalisierten Z-Querung.
Die Gleise sind als Grüngleis ausgeführt.
Planungsziele
· Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
· Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betra gen.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden insgesamt drei Varianten, jeweils mit Seitenbahnsteigen,
untersucht.
Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Bestandsbahnsteige nach Westen vor. Um den
verlängerten Bahnsteig mit einer Nutzlänge von 80 m realisieren zu können, muss die
westliche Querung nach Westen verschoben werden. Dadurch wird der Weg von der
Haltestelle in den südlich angrenzenden Maguertienweg deutlich verlängert. Außerdem wird
der Linksabbieger in den Vogelsanger Weg auf der Fahrbahn Richtung Weiden deutlich
eingekürzt. Im Bereich des verlängerten Bahnsteigs entfallen 6 Bäume.
2
Anlage 5
Bei der Variante 2 werden die Bestandsbahnsteige nach Osten verlängert. Die östliche
Querung wird dabei so verschoben, dass der Weg von der Haltestelle in den südlich
angrenzenden Kamillenweg gegenüber dem Bestand kürzer wird. Darüber hinaus ist der
Knotenpunkt mit der Oskar-Kokoschka-Straße östlich der Haltestelle neu zu planen. Der
Knotenpunkt wird begradigt, um Platz für die verlängerten Bahnsteige zu generieren. Bei
dieser Variante entfällt ein Baum.
Die Variante 3 stellt eine Verlängerung der Bestandsbahnsteige sowohl nach Westen als
auch nach Osten dar. Dabei werden die Querungen so verschoben, dass sie nicht
unmittelbar an den südlich anschließenden Zugängen zu den Wohngebieten liegen. Der
Knotenpunkt Oskar-Kokoschka-Straße wird bei dieser Variante nicht angepasst. Um die
Seitenbahnsteige mit einer Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können,
entfallen insgesamt 10 Bäume.
Varianten mit Mittelbahnsteigen wurden nicht betrachtet, da die qualitativen Vorteile (z. B.
Platzersparnis) im Verhältnis zu den erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen (z. B.
aufwändiger Gleisbau) den Bau eines Mittelbahnsteigs nicht rechtfertigen.
Vorzugsvariante
Für die drei Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt
.
Die drei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander.
Die Varianten 1 und 3 weisen geringere Investitionskosten auf als die Variante 2 und liegen
deshalb im Kriterium Wirtschaftlichkeit vorne.
In den Kriterien Haltestelle, Städtebau und Straßenraumgestaltung, Umwelt- und
Verkehrliche Auswirkungen sowie Verkehrsablauf wird die Variante 2 besser bewertet. Dies
liegt vor allem an der Optimierung des Knotenpunkts mit der Oskar-Kokoschka-Straße.
Dadurch werden die Erreichbarkeiten für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Durch die
kompaktere Gestaltung des Knotenpunkts können freiwerdende Flächen für Grün und zur
städtebaulichen Aufwertung genutzt werden.
Folglich stellt die Variante 2 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als
die Varianten 1 und 3 erreicht.
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh. / gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593m
-3,153%
273,353m
+6,75
0%f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50%
Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh./gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera / Schlüssel-
schalter / Fernsprecher gepl.
Koppelspule gepl.
Signal gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliches Altlastengebiet
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Schünke
Alabbas
Skunca
11.11.2022
11.11.2022
11.11.2022
30.05.23
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04MO V VP LP 1142 i F
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Mohnweg
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Vorplanung
Köln, 30.05.23
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04MO_V_VP_LP_1142_f_PE_.plt\OWA1_04MO_V_VP_LP_1142_i_F_
32349250
32349250
32349300
32349300
32349350
32349350
32349400 56
450
50
56
450
50
56
451
00
56
451
00
5645
150
56
451
50
939
1385
940
1545
407
941
1672
16 593
1550
933
1549
1089
769
1090
1606
590
1444
406
1358
946
936
1384
1088
945
148
562
1548
1356
1383
1357
1607
564
55 4
594 1546
1443
56 4
1547
1386
935
1381
938
599
59141 15
1382
955
937
1544
1359
15 1
934
190
942
592
1434
INFO
FAut
INFO
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
M
MM
Bank
M
Bank
MM
M
PAut
M
M
Bank
Bank
W
T
WT
W
TW
T
T.
Marguerittenweg
Kamillenweg
Aac
hener
Straß
e
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
4,74
1,98
2,09
1,51
1,57
3,00
3,0850
3,69
1,35
3,10
1,35
3,80
503,00
3,00
1,58
2,65
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
4,00
7,30
1,58
4,00
50
NL=80
m
NL=80
m
x
700 m 960 m
Überweg
entfällt
Überweg
entfällt
Fahrrad-
abstellplatz
SO + 35 cm
SO + 35 cm
Prozess- und Komunikationstechnik
NSHV
Rückbau NSHV
Im Bereich dieser Haltestelle ist ein Grüngleis mit Sedumandeckung vorhanden.
Der Sukkulentenbesatz wird im Baubereich ergänzt.
700 m 960 m
Potentieller Baumstandort
A A
M11
M10
M7
M6
M8
M9
10
F10/A
10.1
10.2 F10.1/A
20.1 20
F20/AF20.1/A
20.2
FST10.1
FST10
ST20
ST10/T
6,0m 2,5m
M1
1
1.2 55.1
ST1
1.1
M16
F3.13.1
M15
3
F3
M13
M12
M14
F1.2/A
F1.3/A
FST2.1
M4
M3
M5
2.1 2
F2/AF2.1/A
2.2
FST2ST2/T
R
31
x
x
x
x
FAut
x xxx xx
x x x x xxx
14+000,000
14+100,000
e Prüfanmerkungen gem. Workshop vom 10.08.2022 einge arbeitet AA TSk TSk 29.08.2022
f Prüfanmerkungen eingearbeitet AA TSk TSk 11.11.2022
g Prüfanmerkung vom 21.11.2022 eingearbeitet AA TSk TSk 20.12.2022
gez. Klaholz / Müller
21.12.2022
Xgez. Horn / Müller
21.12.2022
21.12.2022
gez. Kuhlmann
gez. Stach-Reinartz
22.02.2023
X
X
X
X X
gez. Rode
08.02.2023
gez. Köster
13.01.2023
21.12.2022
gez. Faber / Müller X
h Gleichstellung AA TSk TSk 08.03.2023
30.05.2023 TSk TSk AA Korrektur des Datums der Freigabe i
Variante 2
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
15.12.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04MO VA VP LP 1141aP a P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Mohnweg
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Lageplan - Variante 1
Köln, 15.12.21
- Sk
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04MO_VA_VP_LP_1141aP_a_P_.plt\OWA1_04MO_VA_VP_LP_1141aP_a_P_
32349250
32349250
32349300
32349300
32349350
32349350
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5645050
5645100
5645100
5645150
5645150
939
1385
940
1545
407
941 1672
16 593
1550
933
1549
1089
769
1090
1606
590
1444
406
1358
946
936
1384
1088
945
148
562
1548
1356
1383
1357
1607
564
55 4
594
1546
1443
56 4
1547
1386
935
1381
938
599
591
41 15
1382
955
937
1544
1359
15 1
934
190
942
592
1434
INFO
FAut
INFO
IND
IND
IND
IN
D
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
M
MM
Bank
M
Ba
nk
MM
M
PAut
M
M
Ba
nk
Ba
nk
W
T
WT
W
TW
T
T.
Marguerittenweg
Kamillenweg
Aachener Straße
50
3,90 1,35 3,10 1,35 3,87 50
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
4,00
NL=80 m NL=80 m x
xx
xxx
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m -3,153 %
273,353 m +6,750 %
f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50% Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
15.12.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
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XX.XX.XXXX
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XX.XX.XXXX
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X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04MO VA VP LP 1143aP a P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Mohnweg
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Lageplan - Variante 3
Köln, 15.12.21
- Sk
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04MO_VA_VP_LP_1143aP_a_P_.plt\OWA1_04MO_VA_VP_LP_1143aP_a_P_
32349250
32349250
32349300
32349300
32349350
32349350
32349400 5645050
5645050
5645100
5645100
5645150
5645150
939
1385
940
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407
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933
1549
1089
769
1090
1606
590
1444
406
1358
946
936
1384
1088
945
148
562
1548
1356
1383
1357
1607
564
55 4
594
1546
1443
56 4
1547
1386
935
1381
938
599
591
41 15
1382
955
937
1544
1359
15 1
934
190
942
592
1434
INFO
FAut
INFO
IND
IND
IND
IN
D
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
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IND
IND
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PAut
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M
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Ba
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W
T
WT
W
TW
T
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Marguerittenweg
Kamillenweg
Aachener Straße
50
3,88 1,35 3,10 1,35 3,90 50
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
2,00
6,00
80,00
6,00
2,00
6,00
80,00
6,00
1,45 1,58 2,93 3,15
2,97 2,97
NL=80 m NL=80 m x
xx x
x
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m -3,153 %
273,353 m +6,750 %
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hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50% Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
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Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
Anlage 8 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Römergrab
14483 Zeichen
Anlage 8 1
Anlage 8
Haltestelle Weiden Römergrab
Ausgangssituation
Die Haltestelle Weiden Römergrab wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen und diente bis
zum Weiterbau zur heutigen Endhaltestelle Weiden West zunächst als Endhaltestelle. Die
Halteste lle wurde anfangs als „Weiden Schulstraße“ bezeichnet. Der Mittelbahnsteig verfügt
über eine Nutzlänge von 50 m und liegt in Mittellage der Aachener Straße und hat eine Höhe
von 35 cm über Schienenoberkante. In der Mitte des Bahnsteiges ist dieser 5,45 m breit. Im
Bereich des westlichen Bahnsteigzuganges beträgt die Bahnsteigbreite 4,45 m und am
östlichen Bahnsteigzugang 4,75 m.
Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über
signalisierte Fahrbahn- und Gleisquerungen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist
eine Ausbildung der Querung als Versatz nicht möglich.
Planungsziele
· Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
· Die Rad- und Gehwegsituation soll verbessert werde n.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden insgesamt 6 Varianten untersucht.
In den Varianten 1, 1+, 2 und 3 ist aufgrund des vorhandenen südlichen Gleisradius ein
Spaltmaß zwischen Niederflurfahrzeug und Bahnsteigkante vorhanden, das den gültigen
Richtlinien für Barrierefreiheit nicht mehr entspricht. Aus diesem Grunde sind die genannten
Varianten verworfen worden.
Die Variante 4 sieht einen kompletten Neubau der Haltestelle mit Seitenbahnsteigen
(b = 2,50 m) vor. Der westliche Haltestellenzugang verschiebt sich nach Westen. Der
östliche Haltestellenzugang behält in etwa die bisherige Lage bei. Die gesamte
Anlage 8 2
Straßenquerschnittsaufteilung muss an die Seitenbahnsteige angepasst werden.
Im Nordosten und im Südwesten ergeben sich durch die angrenzende Bebauung
Zwangspunkte. Diese weisen im Bestand sehr geringe Gehwegbreiten auf und stellen für die
Nutzung des Gehweges ein nicht zulässiges Nadelöhr dar. Die Fahrstreifen weisen eine
Breite von 2,75 m mit einem Schutzstreifen von 1,50 m für den Radverkehr auf. Durch den
Wegfall des Radweges auf dem Gehweg erhöhen sich die Gehwegbreiten deutlich. Die
Seitenbahnsteige können nur unter der Voraussetzung von umfangreichem Gleisbau
hergestellt werden. Die Bahnsteige liegen dann überwiegend an einer Geraden. Die
Bahnsteigzugangsbreiten betragen 2,05 m. Die westlichen Haltestellenzugänge rücken,
aufgrund von vorhandenen Grundstückszufahrten, im Norden vor das Haus mit der
Hausnummer 1288 und im Süden vor das Haus mit der Hausnummer 1315a. Die
Haltestellenzugangsmöglichkeiten auf der Ostseite bleiben in ihrer Lage unverändert.
Der Mittelbahnsteig wird in der Variante 5 nach Osten verlängert. Die südliche
Bahnsteigkante wird angepasst und der Gleisradius für einen verbesserten barrierefreien
Ein- und Ausstieg deutlich vergrößert. Der Mittelbahnsteig ist neu herzustellen. Alle im Osten
und im Süden anschließenden Verkehrsanlagen werden entsprechend der
Bahnsteigverlängerung und der neuen Gleislage versetzt bzw. angepasst.
Der Haltestellenzugang weist teilweise Durchgangsbreiten kleiner als 2,5 m auf. Der
westliche Haltestellenzugang bleibt in der Lage erhalten und wird nur an die neue Lage der
Gleistrasse angepasst. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist gegenüber der heutigen
Situation vergleichbar, gewährleistet aber nicht die Mindestmaße der aktuellen Regelwerke.
Vorzugsvariante
In der Variante 5 mit Mittelbahnsteig ist es möglich, den Radverkehr auf einem durchgehend
2,00 m breiten Radfahrstreifen im Norden auf der Fahrbahn zu führen. Die Bäume im Süden
zwischen den Stellplätzen können erhalten bleiben und der Radverkehr wird weiterhin auf
dem dahinterliegenden Radweg geführt. Durch die Änderung des Gleisradius entstehen
vertretbare Spaltmaße zwischen Niederflurfahrzeug und Bahnsteigkante. Zudem erreicht die
Variante einen höheren Fahrgastkomfort, weil die anschließenden Haltestellen Weiden West
und Weiden Zentrum ebenfalls Mittelbahnsteige haben und dadurch ein Türwechsel
vermieden wird. Die Investitionskosten der Variante 5 sind gegenüber der kompletten
Neubauvariante (Variante 4) wesentlich geringer. In der aufgestellten Nutzwertanalyse liegt
die Variante 5 mit einem Mittelbahnsteig bei den Kriterien Städtebau und
Straßenraumgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Realisierung vorne.
Die Variante 4 mit Seitenbahnsteigen erreicht einen deutlich geringeren Nutzwert. Folglich
stellt die Variante 5 mit Mittelbahnsteig die Vorzugsvariante dar.
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Variante 4
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 2494/2023 Freigabedatum 26.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserweiterung der Ost-West- Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Pla- nungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Melaten die Variante 2 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen. 4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teil- finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi- nanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.992.291 € brutto € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 1 Ausgangssituation Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi- tätsgrenze erreicht. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgren- zen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus- weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi- tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög- lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 4 50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs- ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U- Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens- berg notwendig. Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla- nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi- tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf- tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie- genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten- punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier- bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt. Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari- antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt). Die Beschlussfassung für die Entscheidung über einen ober- oder unterirdischen Ausbau im Bereich Innenstadt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 2 Planungsprozess Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt. Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte- stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht umsetzbar heraus, wurde diese verworfen. Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen, verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari- ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar. An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu entnehmen. Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be- reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, wurden mit den Be- hindertenverbänden abgestimmt. Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett erneuert oder nur teilweise angepasst werden. Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle- gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3 bis 9 zu entnehmen. 3 Beschlussfassungsprozess Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt, für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2. Diese Vorlage betrifft das erste Paket und umfasst die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West. Hier sind die 5 Planungen am weitesten fortgeschritten und die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlos- sen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig, wobei die ge- nauen Zeitpunkte der Streckensperrungen noch in Abstimmung mit der KVB in den kommen- den Planungsphasen festzulegen sind. Durch eine Festlegung der Vorzugsvariante soll ge- währleistet werden, dass eine bereits geplante Streckensperrung zeitnah nach dem geplanten Baubeginn 2027 genutzt werden kann. So können Maßnahmen gebündelt und die Einschrän- kungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie möglich gehalten werden. Aufgrund dieser Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kosten- rahmen nicht zu gefährden. Der Umbau der Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Str./Gürtel, Maarweg, Claren- bachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie-Stadion wird in einer separaten Vorlage voraussichtlich Mitte 2024 zur Beschlussfassung eingereicht. Für die Haltestellen im Stadtteil Braunsfeld musste zunächst der Planungsbeschluss zur verkehrlichen und gestalteri- schen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022) abgewartet werden, ehe die Vorplanung fortgeführt werden konnte, da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Planung der Ost-West-Achse steht. An den Haltestellen Rheinenergie-Stadion und Universitätsstraße wurden umfangreiche Abstimmungen zur Radverkehrsführung erforderlich, die über den ursprünglich angesetzten Zeitrahmen hinausgingen. 4 Projektkommunikation 4.1 Politisches Begleitgremium Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli- tischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger über den Stand der Vorplanung zu informieren. Am 9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des Projekts im Bereich West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die De- tailplanung für die Haltestellen. Aufkommende Fragen wurden beantwortet und Anregungen und Ergänzungen aufgenommen. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen wer- den. 4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden. 4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich- keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert: Lage und Breite der Fußgängerquerungen Radverkehrsführung entlang der Strecke Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen Vorrang der Bahn an Kreuzungen Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön- nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 2 bis 8 entnom- men werden. 5 Weiteres Vorgehen Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung in die Entwurfsplanung einsteigen und 6 voraussichtlich ab September 2024 die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregie- rung Köln beantragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, können unterschiedliche Arten der Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese wer- den im weiteren Verlauf der Planung mit der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, abgestimmt. Erste Gespräch hierzu haben bereits stattgefunden. Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und Ausschreibung (Leistungsphase 6). Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher vor der Ausführungsplanung eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt. Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ- ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann. Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent- sprechend. 6 Kosten Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen ca. 2.263.967 € brutto, welche anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen werden. Der städtische Anteil i. H. v. 1.992.291 € wird wiederum zu 98 % vom Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu 2 % vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen. Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar: 2024 2025 2026 Gesamtkosten 2.263.967 € 271.676 € 1.086.704 € 905.587 € KVB (12%) 271.676 € 32.601 € 130.404 € 108.670 € Stadt (88%) 1.992.291 € 239.075 € 956.300 € 796.916 € - davon Amt 66 (2%) 39.846 € 4.782 € 19.126 € 15.938 € - davon Amt 69 (98%) 1.952.445 € 234.293 € 937.174 € 780.978 € Diese Planungskosten wurden bei den prognostizierten Kostenorientierungswerten, die im Rahmen des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und dem damaligen Beschluss beigefügt wurden, berücksich- tigt und haben nach wie vor Bestand. 7 Finanzierung Die in 2024 benötigten städtischen Planungsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0- 1088, Ost-West-Achse investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 5.000 € sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah- men, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse, in Höhe von rd. 235.000 € zur Verfü- gung. Gleiches gilt für die zur Vergabe weiterer Planungsleistungen in 2024 erforderlichen Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.753.216 €. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 erfor- derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an den entsprechenden Stellen bedarfsge- recht berücksichtigen. Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 271.676 € umfasst die Kosten ab dem Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Vorgaben des ÖDLA Anhang 8.1 über die gemäß Stan- dardisierter Bewertung anzusetzende Nutzungsdauer. Die entsprechenden Abschrei bungen sind im aktuellen Wirtschaftsplan berücksichtigt. 7 Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 8 Förderung Das Gesamtvorhaben Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse wurde für eine Förde- rung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes angemeldet. Nach dem GVFG sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förder- fähig, wenn die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind. Die Förderbestimmungen der Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwingend eine sog. Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Diese Bewertung dient dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit ei- nes Vorhabens. Die Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der über die Standardisierte Bewertung ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator größer 1,0 ist. Das Ergebnis der Bewertung entscheidet so- mit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens. Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge- samtvorhabens. Mit der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen be- steht grundsätzlich eine Möglichkeit zur Förderung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die verfügbaren Haushaltsmittel sind seit 2022 allerdings vollständig ausgeschöpft, so dass nach derzeitigem Stand landesweit keine neuen Planungsleistungen der Lph. 1 bis 4 mehr gefördert werden. Planungskosten ab der Lph. 5 werden im Rahmen der späteren Bewilligung nach dem GVFG pauschal durch Erhö- hung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt. 9 Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be- reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts- möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Melaten Anlage 4: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf Anlage 5: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Mohnweg Anlage 6: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Bahnstraße Anlage 7: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Zentrum Anlage 8: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Römergrab Anlage 9: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden West
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Übersichtsplan
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Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West Erweiterter Planungsbeschluss PG OWA, Stand 12.07.2023 c c ccccc Aktuelle Beschlussvorlage
Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023
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Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 23.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 RM Wahlen zeigt sich erfreut, dass es hier bei diesem großen Projekt weitergeht. So- wohl in der Bürgerschaft vor Ort als auch in der Bezirksvertretung gebe es jedoch noch Beratungsbedarf – insbesondere zur Haltestelle Junkersdorf –, so dass er vor- schlage, das Fachgespräch und die Sitzung der BV Lindenthal abzuwarten und die Vorlage in der Sondersitzung am 05.12. abschließend zu beraten. RM De Bellis-Olinger merkt an, dass man hätte weiter sein können, wenn es ein früh- zeitiges Fachgespräch mit der BV Lindenthal gegeben hätte; die Bezirksvertretung tage nur 1 Tag vor dem Verkehrsausschuss, so dass es bei dortigen Änderungen an der Beschlussvorlage schwierig werde, einen abschließenden Beschluss im hiesigen Ausschuss zu fassen. Sie möchte daher bereits jetzt die Frage aufwerfen, ob es für das Projekt verträglich sei, wenn ein Beschluss erst in der Ratssitzung im Februar ge- troffen würde. RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Halte- stelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. So- fern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung der 60 m-Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktver- dichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg 2 und würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusam- menhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Be- antwortung er jedoch zunächst abwarten möchte. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachge- spräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestge- hend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KVB wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Um- lauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP-Frak- tion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. die Beibehaltung der 60 m-Bahnen. Ihres Erachtens komme diese Vorlage auch ver- früht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. Ausschussvorsitzender Hammer stellt klar, dass die Entscheidung für die Langzüge bereits vor geraumer Zeit getroffen wurde, die Züge auch bestellt seien und der Ver- waltung insofern keinerlei Vorwurf zu machen sei. BG Egerer bekräftigt die Ausführungen von Herrn Hammer; die Planungen seien ent- sprechend fortgeschritten. Nun möchte man auch mit der Entwurfsplanung zügig wei- terkommen. Je mehr Bausteine dieses Projekts verschoben werden, desto größer würden die Kapazitätsengpässe der Planer*innen werden. Auch Frau Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB AG, weist in Richtung SB Meinhardt und RM Syndicus darauf hin, dass eine Beibehaltung der Züge und eine weitere Takt- verdichtung im Innenstadtbereich ausgeschlossen sei; man sei am Leistungslimit mit einem teilweisen 120 sec.-Takt. Eine noch engere Taktung würde eine Zugsiche- rungstechnik und eigene Bahnkörper erforderlich machen. Abschließend weist RM De Bellis-Olinger auf ein Schreiben einer Bürgerinitiative hin und bittet, dieser Vorlage das Antwortschreiben der Verwaltung beizufügen. Dies wäre für die weitere Beratung sehr hilfreich. Zum weiteren Verfahren schlägt Ausschussvorsitzender Hammer vor, in der Sonder- sitzung am 05.12.2023 so viele Haltestellen wie möglich zu beschließen, bestmöglich jedoch die Vorlage in Gänze. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre- mien. Abstimmungsergebnis: Einstimmt zugestimmt
Anlage 13 - Stellungnahme zum BV-Beschluss
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1 Anlage 13 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West, 2494/2023 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 1. „Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Kölner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Verschiebung der Wendeanlage Richtung Westen kann untersucht werden; hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verschiebung der Wendeanlage auch die Bahnsteige der Haltestelle Junkersdorf umgeplant werden müssen. Bei der Wiederholung der Leistungsphase 2 wäre u. a. zu überprüfen, ob die Verschiebung der Wendeanlage nicht zu einem Eingriff in den nördlich gelegenen Forst und/oder in den südlichen Baumbestand vor der Sporthochschule führen würden. Weiter wäre zu prüfen, ob die Gleistrassierung sowohl im Bereich der Wendeanlage als auch im Bereich der zu verlängernden Bahnsteige unter Beachtung der baulichen Zwänge umsetzbar wäre. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Junkersdorf würde rd. 18 Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15 Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000 € brutto (Anteil Junkersdorf) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 2. „Die Haltestelle Melaten wird die Variante°2 weiter geplant mit dem größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindung ersetzt.“ 2 Stellungnahme der Verwaltung: Hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. Auch, wenn in Zukunft die Linie 7 nach Kerpen ausgebaut werden würde („Vorstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis nach Kerpen“) und mehr Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Frechen im 10-Minuten-Takt durchfahren würden, ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Frechen erforderlich wird. Die Wendeanlage Melaten ist auch langfristig gesehen sinnvoll, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Ergänzend wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Furt über die Fahrbahn bereits geradlinig geplant ist. Die Querung über die Gleise wird aus Sicherheitsgründen als Z-Querung geplant. Dies ist eine Vorgabe seitens der Genehmigungsbehörde. In Verbindung mit der parallel angedachten Streckensanierung der KVB zwischen den Haltestellen Universitätsstraße und Aachener Straße/ Gürtel wird hier ein Grüngleis geplant. Zudem ist in den kommenden Leistungsphasen angedacht, den Betriebsbahnsteig mit einer in das Geländer integrierten Beleuchtung zu planen, so dass auf dem Betriebsbahnsteig keine Beleuchtungsmaste gestellt werden müssen. Durch die planerischen Maßnahmen wird ein grünes Band in die Aachener Straße gelegt, welches das Stadtbild gegenüber dem Bestand deutlich aufwertet. Der baulich angelegte Betriebsbahnsteig hat eine Breite von 1 m und liegt nur 20 cm oberhalb der Schiene, sodass in Verbindung mit einem offen gestalteten Geländer kein massives Bauwerk den Blick auf die Friedhofsmauer Melaten versperrt. Ein Gleiswechsel scheint grundsätzlich am Standort der bisher geplanten Wendeanlage umsetzbar. Betriebliche Einsparungen wie mit der Wendeanlage können nicht erzielt werden, da eine Nutzung des Gleiswechsels im Regelbetrieb betrieblich nicht möglich ist. Mit dem Gleiswechsel kann nur eine betriebliche flexible Reaktion auf Streckensperrungen und Störungen gewährleistet werden. Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € pro Jahr. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6° Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000°€ brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000°€ brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 3. „Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante° 2 weiter geplant mit folgenden Ergänzungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt.“ 3 Stellungnahme der Verwaltung: Der Vorschlag kann von Seiten der Verwaltung im Rahmen der weiteren Planung untersucht werden. Wie im Fachgespräch erläutert, wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft, ob der Baum in die neue Grünfläche gepflanzt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 4. „Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1°Linksabbiegerfahrspur.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Nachgang zum Fachgespräch wurde der Prüfauftrag bzgl. einer Reduzierung der Linksabbiegefahrstreifen in der Oskar-Kokoschka-Straße bereits an den Planer zur Prüfung weitergereicht. Nach der verkehrstechnischen Untersuchung reicht ein Linksabbiegestreifen zur Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs aus. Die Planung kann so angepasst werden, dass der zweite Linksabbiegefahrstreifen entfällt und als Radfahrstreifen für den linksabbiegenden Radverkehr markiert wird. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 5. „Haltestelle Bahnstraße in Variante°2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, ist eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge zur Haltestelle aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Die Bahnsteige sind jeweils 3,00 m breit und übersteigen damit bereits das empfohlene Mindestmaß von 2,50 m. Eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge würde mit einer Reduzierung der Fahrstreifen oder der Flächen in den Nebenanlagen einhergehen. Durch weniger Fahrstreifen besteht in dem hochbelasteten Bereich an der Anschlussstelle Lövenich das Risiko für Rückstaus, die sich bis auf die unmittelbar anliegende BAB°1 auswirken, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt. Eine Reduzierung der Flächen in den Nebenanlagen würde auf Kosten der Geh- und Radwege gehen, die im Bereich der Haltestelle bereits in der bestehenden Planung das Mindestmaß von 2,00 m teilweise deutlich unterschreiten. 4 Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 6. „Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenommen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Rechtsabbieger in die Bahnstraße ist zur Abwicklung des Verkehrs von der Anschlussstelle Köln-Lövenich dringend erforderlich. Er ist bereits im Bestand in die Signalisierung eingebunden und nicht freilaufend. Wie im Fachgespräch erläutert und im Lageplan textlich erwähnt soll der Radverkehr, ähnlich wie im Bestand, auf einem baulichen Radweg geführt werden. Der Radverkehr quert jedoch die Bahnstraße zukünftig in einem Zug, ohne die Dreiecksinsel zu befahren und ohne zusätzliche Halte. Die Führung auf der Fahrbahn als Radfahrstreifen in Mittellage wurde nach verkehrstechnischen Untersuchungen verworfen. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 7. „Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, wird die Radwegführung an der Autobahnanschlussstelle gegenüber dem Bestand optimiert. Die Radwege und – furten werden von ca. 1,60 m größtenteils auf eine Breite von 2,00 m verbreitert. Der Radverkehr stadteinwärts erhält einen Bodendetektor und wird zukünftig vollständig in die Signalisierung eingebunden. Der Fußgängerüberweg im Bereich des Rechtsabbiegers wird durch eine Lichtsignalanlage ersetzt. Damit wird die Sicherheit des Radverkehrs erhöht. Eine bauliche Beseitigung des abgesetzten Rechtsabbiegers ist aufgrund der Knotenpunktgeometrie nicht möglich, da jegliche Veränderung mit einer Einschränkung der Kapazität des Knotenpunkts einhergeht. Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt, da das Risiko für gefährliche Rückstaus, die sich bis auf die BAB°1 auswirken, erheblich erhöht werden würde. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 8. „An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits im Fachgespräch erläutert, ist für eine Verschiebung der westlichen Querungen Richtung Kreuzung Goethestraße nicht genug Platz vorhanden. Eine Verschiebung der Querungen würde einen erhöhten Platzbedarf für die Zuwegung zur Haltestelle bedeuten. Dies wäre nur umsetzbar mit einer Reduzierung 5 der Fahrstreifen. Gemäß Verkehrsuntersuchung sind im Bereich der Kreuzung auf der Aachener Straße ca. 16.000 Kfz/Tag zu erwarten. In den Spitzenstunden werden bereits bei zwei Fahrstreifen Rückstauungen erwartet, die sich durch eine Fahrstreifenreduzierung verlängern würden. Davon wären auch mehrere Buslinien betroffen, die in diesem Bereich die Haltestelle anfahren. Ohne die erforderlichen Aufstellflächen beidseitig der Stadtbahngleise müsste der zu Fuß Gehende die gesamte Aachener Straße in einem Zug queren, was eine enorme Freigabezeit erfordern würde. Die Leistungsfähigkeit des Gesamtknotens wäre nicht mehr gegeben. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Weiden Zentrum würde ca. 18°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000°€ brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000°€ brutto (Anteil Weiden Zentrum) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 9. „Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante°5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Dem Vorschlag wurde bereits mit der vorliegenden Planung gefolgt. Der Radfahrstreifen stadtauswärts beginnt bereits ab Hausnr. 1236. Ein Sicherheitstrennstreifen soll vor Dooring-Unfällen schützen. Dort, wo der Trennstreifen entfällt, wird an der Ausfahrt der Nebenfahrbahn eine Parktasche in 16 Fahrradstellplätzen umgewandelt (2 Parkplätze entfallen). Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen.
Anlage 6 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Bahnstraße
17992 Zeichen
1
Anlage 6
Anlage 6
Haltestelle Bahnstraße
Ausgangssituation
Die Haltestelle Bahnstraße wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in
Mittellage der Aachener Straße und hat zwei Seitenbahnsteige. Beide Bahnsteige haben
eine Nutzlänge von 50 m, eine Breite von 2,50 m und eine Höhe von 35 cm über
Schienenoberkante. Die Bestandsbahnsteige liegen zwischen der Zu- und Abfahrt zur
BAB A1 im Osten und dem Knotenpunkt Aachener Straße/ Bahnstraße/ Breslauer Straße im
Westen.
Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über
signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen erfolgen mit einer signalisierten Z-
Querung.
Die Gleise sind als Grüngleis ausgeführt.
Planungsziele
· Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
· Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betra gen.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden insgesamt drei Varianten, jeweils mit Seitenbahnsteigen,
untersucht.
Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Bestandsbahnsteige sowohl nach Westen als
auch nach Osten vor. Rampen sind nur an den westlichen Bahnsteigzugängen vorgesehen.
An den östlichen Bahnsteigzugängen wird wegen der beengten Lage der Bahnsteige
zwischen zwei Knotenpunkten nur eine Treppe angeordnet. Eine barrierefreie Zuwegung ist
2
Anlage 6
bei Variante 1 daher nur von Westen möglich. Eine Z-Querung lässt sich nur an den
westlichen Bahnsteigenden realisieren. An den östlichen Enden ist eine gerade Querung
vorgesehen.
Bei der Variante 2 werden die Bestandsbahnsteige ebenfalls sowohl nach Westen als auch
nach Osten verlängert. Rampen sind sowohl an den westlichen als auch den östlichen
Bahnsteigzugängen vorgesehen. Die Rampen am östlichen Ende werden aufgrund der
beengte Lage der Bahnsteige zwischen zwei Knotenpunkten an der Längsseite der
Bahnsteige angeordnet. Die Rampen weisen eine geringere Breite auf als üblich, sind aber
nach Abstimmung mit den Behindertenverbänden ausreichend. Eine barrierefreie Zuwegung
ist bei Variante 2 deshalb sowohl von Westen als auch von Osten möglich. Eine Z-Querung
lässt sich nur an den westlichen Bahnsteigenden realisieren. An den östlichen Enden ist eine
gerade Querung vorgesehen.
Die Variante 3 stellt einen kompletten Neubau der Haltestelle westlich des Knotenpunktes
Aachener Straße/ Breslauer Straße/ Bahnstraße dar. Um die Seitenbahnsteige mit einer
Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, entfällt auf der Aachener Straße
pro Richtung ein Fahrstreifen. Bei dieser Variante können die Bahnsteigzugänge von allen
Seiten barrierefrei hergestellt und die Querungen in Z-Form ausgebildet werden.
Varianten mit Mittelbahnsteigen wurden nicht betrachtet, da die qualitativen Vorteile (z. B.
Platzersparnis) im Verhältnis zu den erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen (z. B.
aufwändiger Gleisbau) den Bau eines Mittelbahnsteigs nicht rechtfertigen.
Vorzugsvariante
Aufgrund der fehlenden Rampen an den östlichen Bahnsteigzugängen ist die Variante 1
nicht vollständig barrierefrei. Für mobilitätseingeschränkte Personen würde sich der Weg zu
den östlich der Haltestelle gelegenen Gebieten erheblich erhöhen.
Die Variante 2 weist mit den barrierefreien Zugängen sowohl auf der West- als auch der
Ostseite der Haltestelle eine vollständige Barrierefreiheit auf. Die Zugänglichkeit zur
Haltestelle ist gegenüber der heutigen Situation vergleichbar.
Durch die Fahrstreifenreduzierung in Variante 3 ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit des
MIV für den Knoten Aachener Straße/Breslauer Straße/Bahnstraße nicht mehr gegeben. In
den Spitzenstunden sind Rückstaus zu erwarten, die sich bis auf die Abfahrten der BAB 1
auswirken. Aufgrund der Sicherheitsrisiken wird die Variante 3 verworfen.
Da die Variante 2 die einzig machbare und vollständig barrierefreie Variante darstellt, konnte
hier auf eine Nutzwertanalyse verzichtet werden. Folglich stellt die Variante 2 die
Vorzugsvariante dar.
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Anlage 4 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf
22902 Zeichen
1
Anlage 4
Anlage 4
Haltestelle Junkersdorf
Ausgangssituation
Die Haltestelle Junkersdorf wurde im Jahr 1995 in Betrieb genommen. Sie liegt in Seitenlage
der Aachener Straße zwischen den Einmündungen Am Römerhof und Am Sportpark
Müngersdorf und hat zwei Seitenbahnsteige. Die Bahnsteige haben eine Nutzlänge von 62
bzw. 50 m und eine Breite von 2,90 m (Richtung Weiden West) bzw. 3,00 m (Richtung
Bensberg) und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Die Gleise können am
westlichen Ende der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung gequert werden. Am
östlichen Ende der Bahnsteige befindet sich keine Querungsmöglichkeit Der Bahnsteig
Richtung Weiden West dient gleichzeitig auch als Gehweg der Aachener Straße. Südlich der
Bestandsbahnsteige befindet sich eine Wendeschleife, welche vor allem bei Veranstaltungen
im Rheinenergiestadion genutzt wird. Westlich der Haltestelle zwischen den Einmündungen
Kirchweg und Am Römerhof ist ein Wendegleis für 60 m Fahrzeuge für die in Junkersdorf
endenden Regelfahrten der Linie 1 angeordnet.
Planungsziele
· Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
· Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betra gen.
· Das Wendegleis ist für den Betrieb von 90 m langen Bahnen zu ertüchtigen.
· Die Wendeschleife ist für den Sonderverkehr zu erh alten. Bauliche Anpassungen
sind hier nicht erforderlich.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden insgesamt 10 Varianten untersucht. 7 dieser Varianten wurden
im Laufe des Planungsprozesses verworfen, da sie die betrieblichen Mindestanforderungen
für den Stadtbahn- und Busbetrieb nicht erfüllen. In der engeren Variantenuntersuchung
verblieben die Varianten 4+, 8 und 9.
2
Anlage 4
Die Variante 4+ sieht den Neubau eines Seiten- und eines Mittelbahnsteigs mit einer
Nutzlänge von 80 m im Bereich der Bestandsbahnsteige vor. In Höhe der neuen Bahnsteige
sind vier Gleise vorgesehen, wobei die beiden nördlichen Gleise als Durchgangsgleise für
Fahrten von und nach Weiden West dienen. Das dritte Gleis, von Norden aus gesehen, dient
als Wendegleis. Das vierte Gleis dient als Überholgleis für Fahrten aus der Wendeschleife.
Der erhöhte Platzbedarf für die verlängerten Bahnsteige und das zusätzliche Gleis erfordern
Grunderwerb und einen erheblichen Eingriff in den Baumbestand südlich der Haltestelle.
Die Variante 8 stellt einen kompletten Neubau der H altestelle westlich des Knotenpunktes
Aachener Straße/ Kirchweg dar. Es sind ein Seiten- und ein Mittelbahnsteig mit zwei
durchgehenden Gleisen und einem Wendegleis vorgesehe n, wobei das Wendegleis in
Mittellage zwischen den beiden Durchgangsgleisen li egt. Um die Haltestelle mit einer
Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, müssen die Fahrbahn und die
Nebenanlagen der Aachener Straße nach Norden versch oben werden. Dabei werden
Grunderwerb und Eingriffe in Flächen erforderlich, die dem Landschaftsrecht und dem
Forstrecht unterliegen. Zahlreiche Bäume müssen ent fallen. Die Wendeschleife bleibt in der
bestehenden Lage erhalten.
Bei Variante 9 werden ein Seiten- und ein Mittelbahnsteig im Bereich der
Bestandsbahnsteige neu gebaut. In Höhe der neuen Bahnsteige sind vier Gleise
vorgesehen, wobei das Wendegleis in Mittellage zwischen den beiden Durchgangsgleisen
liegt. Das vierte Gleis dient als Einfahrtgleis für Fahrten in die Wendeschleife. Um die
Haltestelle mit einer Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, müssen die
Fahrbahn und die Nebenanlagen der Aachener Straße nach Norden verschoben werden.
Bäume auf dem Grünstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen und im Bereich der
Bestandsbahnsteige entfallen. Grunderwerb und Eingriffe in Flächen, die dem
Landschaftsrecht und dem Forstrecht unterliegen, sind nicht erforderlich.
Das Querschnittsprinzip der Aachener Straße ist bei allen drei Varianten ähnlich. Die
Stadtbahn in Seitenlage bleibt grundsätzlich bestehen. Außerdem sind zwei Fahrstreifen pro
Richtung und die Linksabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr in den
Knotenpunkten vorgesehen. Die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wird, wo möglich,
optimiert. Bei den Varianten 8 und 9 werden insbesondere die Radverbindungen in das
nachgeordnete Netz durch zusätzliche Aufstellflächen und neue Signalisierungen verbessert.
Vorzugsvariante
Für die drei verbliebenen Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt
.
Die Variante 4+ schneidet in den Kriterien Umweltauswirkungen, Wirtschaftlichkeit und
Realisierung am besten ab. Dies liegt darin begründet, dass die neuen Bahnsteige
überwiegend auf Flächen der Bestandshaltestelle realisiert werden können. Dadurch werden
wenig zusätzliche Flächen versiegelt. Außerdem sind eher geringe Investitionskosten und
Planungsaufwände sowie weniger komplexe Bauzustände zu erwarten. Allerdings schneidet
die Variante 4+ bei den verkehrlichen Auswirkungen, der Verkehrssicherheit, dem
Fußgänger und Radverkehr sowie den betrieblichen Belangen am schlechtesten ab.
Die Variante 8 erhält in den Kriterien Haltestelle, Fußgänger und Radverkehr sowie
Städtebau und Straßenraum die meisten Punkte. Aufgrund der großflächigen Umplanungen
kann die Infrastruktur für den ÖPNV sowie für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden.
Durch die neue Lage der Haltestelle, die näher an den Wohngebieten Junkersdorfs liegt, fügt
sich die Haltestelle am besten in das Stadtbild ein. Infolge der hohen Investitionskosten, der
Einschränkungen für den Bus- und Stadtbahnbetrieb sowie dem hohen Grad an
Planungsaufwand und komplexen Bauzuständen, erreicht die Variante 8 jedoch in den
Kriterien Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange und Realisierung die wenigsten Punkte.
3
Anlage 4
Die Variante 9 wird in den Kriterien verkehrliche Auswirkungen und betriebliche Belange am
besten bewertet. So weisen die Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Stadtbahn in
dieser Variante die kürzesten Wege auf. Die Trassierung der Stadtbahngleise ist ohne
Einschränkungen umsetzbar. Ferner sind die betrieblichen Anforderungen in allen Regel-
und Sonderverkehren am besten erfüllt. In den anderen Kriterien erreicht die Variante
mindestens so viele Punkte wie die zweitbeste Variante in dem Kriterium.
Anhand der Bewertung mit der Nutzwertanalyse stellt die Variante 9 die Vorzugsvariante dar.
LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf
20 5
2206
57
4 20
851
95
5
402 98
980
821
961
203
95
6
521 13
950
839
643
84
0
957
915
142
20 1
729
1285
11 50
36
8 98
728
847
51912
648
925
921
92
3
849
196
140
954
454
20 4
50
9 11
951
96
0
958
1363
INFO
INFO
INFO
INFO
INFO
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
M
M
M
GW
P
Schranke
M
M
A
W
T
W
T
W
T
M
M
M
M
M
M
MM
M M
M
M
M M
M
M
M
A
WT
W
T
WT
WT
WT
W
T
WT
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
Rosenweg
erStraße
Brauweiler-
weg
AachenerStraße
AachenerStraße
Kirchweg
AmSportparkMüngersdorf
AmRömerhof
AachenerStraße
Marathonweg
AachenerStr
AachenerStraße
AachenerStraße
Frankenstraße
Am
Röm
erhof
Kirchweg
Blum
enallee
AachenerStraße
EW
100 -
1:7
EW
100
-1:7
EW
100
-1:7
EW 1
00
-1:7
EW
100
-1:7
EW 1
90
-1:9
NL = 80 m
NL = 80 m
10,00
6,00
80,00
6,00
Fahrradab-
stellanlage
Alternativer Standort für
FGU nach Abstimmung!
1,
60
1,
79
3,00
3,00
3,00
2,92
1,25
4,75
2,50
3,50
2,50
2,50
503,00
3,00
25
3,00
3,00
50 2,50
4,00
1,35
3,10
1,35
4,50
1,35
1,50
2,98
1,50
2,50
x x x x x xxxx x x x x x x x x x x x x x x x
x x x x x x x x x x x
960 m 390 m
A A
x
x
x
SO + 35 cm
SO + 35 cm
x x
3,68
4,00
2,50
3,94
3,00
3,00
3,0
0
3,0
050
2,5
0
4,00
2,504,00
1,50
2,50
2,78
2,50
2,25
5,38
4,36
2,12
2,00
1,6
0
2,5
0
4,00
2,05
1,66
Offene Punkte, die gem. Abstimmung
mit KVB und PG in Lph 3
weiter vertieft verfolgt werden müssen:
Z-Querung Am Sportpark.
6,00
1,55
2,201,91
1,56
6,00
2,50
2,00
50 3,27
3,00
1,99
3,47
2,36
3,00
3,00
3,00
3,00
50
2,50
302,20
2,11
2,50
4,4
3
1,9
6
2,50
2,50 50
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
50 2,50
2,77
2,20
2,48
3,14
2,29
3,50
3,53
2,02
7,02
2,83
3,00
3,00
3,00
50 2,50
2,50
xxxx
1,81
1,89
1,65
3,10
1,88
3,12
2,20
3,18
1,50
1,65
1,74
1,35Prozess- und
Komunikationstechnik
NSHV
Rückbau NSHV
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Schünke
Skunca
Skunca
11.11.2022
11.11.2022
11.11.2022
01.06.23
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD V VP LP 1139 j PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Junkersdorf
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Vorplanung
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh. / gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593m
-3,15
3%
273,353
m
+6,75
0%f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50%
Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh./gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera / Schlüssel-
schalter / Fernsprecher gepl.
Koppelspule gepl.
Signal gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliches Altlastengebiet
27.01.2023 TSk TSk TSk Komplette Überarbeitung zwischen Rosenweg und Am Römerhof! h
Einreichung zur Freigabe i TSk TSk TSk 10.05.2023
Köln, 01.06.23
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04JD_V_VP_LP_1139_d_V_.plt\OWA1_04JD_V_VP_LP_1139_j_PE_
Neu eingestellt für Prüflauf f TSk TSk TSk 14.12.2022
2. Haltelinie für Radfahrer vor Gleisquerung in Fahrtrichtung Süden g TSk TSk TSk 16.01.2023
Anmerkungen berücksichtigt / Erneute Einreichung zu r Freigabe j TSk TSk TSk 01.06.2023
Variante 9
Köln, 14.12.21
- Sk Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04JD_VA_VP_LP_11340P_0_P_.plt\OWA1_04JD_VA_VP_LP_11340P_0_P_
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m -3,153 %
273,353 m +6,750 %
f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50% Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
14.12.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez. gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD VA VP LP 11340P 0 P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Junkersorf
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Lageplan - Variante 04+
32350100
32350150
32350150
32350200
32350200
32350250
32350250
32350300
32350300
32350350
32350350
32350400
32350400
32350450
32350450
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
402
729
1285
368 98
728
923
1363
INFO
INFO
INFO
INFO
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
F
M
M
M
GWP
Sc hranke
M
M
M
M
M
M
M
M
MM
M M
M
M
M M
M
M
M
A
WT
WT
WT
T.
Kirchweg
Am Sportpark Müngersdorf
Am Römerhof
Aachener Straße
Marathonweg
Aachener Straße
Aachener Straße
Aachener Straße
Am Römerhof
4,10 1,35 3,62 1,35 4,50 1,35 3,10
4,23 1,35 3,62 1,35 3,00
Grunderwerb erforderlich
Grunderwerb erforderlich
Achtung!
Anzahl und Größe der
entfallenen Bäume unbekannt
Wendegleis entfällt
R=
R=
R=600,000
R=600,000
R=
R=
R=503,500
R=503,500
R=
R=
R=125,000
R=
R=
R=603,500
R=603,500
R=
R=
R=500,000
R=500,000
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=32,000
R=32,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=25,000
R=25,000
R=50,000
R=
R=50,000
R=50,000
R=40,000
R=40,000
R=500,000
R=500,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R= R=50,000
R=50,000
R=100,000
R=
32349850
32349850
32349900
32349900
32349950
32349950
32350000
32350000
32350050
32350050
32350100
32350100
32350150
32350150
32350200
32350200
32350250
32350250
32350300
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
20 5
2
574 20
851
759 708
955
402 98
821
766 708
762 708
961
20 3
956
521 13
950
763 708
643
758 708
957
142
20 1
729
1285
11 50
368 98
728
519 12
648
925
921
923
849 707
196
140
954
454
20 4
509 11
951
960
958
INFO
INFO
INFO
INFO
INFO
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IND
IN
D
IN
D
IND
IND
IND
IND
IND
IND
F
F
M
M
M
M
M
A
WT
WT
WT
M
M
M
M
M
M
MM
M M
M
M
M M
M
M
M
A
WT
WT
WT
WT
WT
W
T
WT
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
Rosenweg
Brauweiler-
weg
Aachener Straße Aachener Straße
Kirchweg
Am Römerhof
Aachener Straße
Frankenstraße
Am Römerhof
Kirchweg
Blumenallee
Aachener Straße
R=
R=
A=56,789
A=56,789
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A=56,789
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A=41,794
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A=44,662
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R=1403,200
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A=60,000
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R=300,000
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A=67,689
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R=1400,000
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A=56,378
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A=41,231
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A=43,988
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R=1400,100
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A=60,410
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R=303,100
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A=68,326
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R=1403,100
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R=1392,900
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Fahr rad st raße
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80,00
6,00
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3,00 3,00
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3,00 3,00
3,00 3,00 3,00
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4,00
4,75
4,75
4,00
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4,60 2,78
2,50
3,50
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3,10 1,97 2,80 2,80
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
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07.12.21
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Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez. gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04JD VA VP LP 1138 0 V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Ost-West-Achse West
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Junkersdorf - Variante 8
Anlage 7 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Zentrum
9679 Zeichen
Anlage 7 1 Anlage 7 Haltestelle Weiden Zentrum Ausgangssituation Die Haltestelle Weiden Zentrum wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Sie liegt in Mittellage der Aachener Straße. In Fahrtrichtung Weiden West findet sich ein Mittelbahnsteig. Die gegenüberliegende Kante dient als Bushaltestelle. Es kann hier somit am gleichen Bahnsteig umgestiegen werden. In Richtung Innenstadt befindet sich ein Seitenbahnsteig, der Fahrgastwechsel erfolgt hier in Fahrtrichtung links. Zwischen den beiden Bahnsteigen liegt die Buswendeanlage mit zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung stadtauswärts. Der an dem Bahnsteig liegende nördliche Busfahrstreifen dient als Haltestellenbereich zum Fahrgastwechsel. Westlich schließt sich eine Bushaltestelle für den Regionalverkehr an den nördlichen Bahnsteig an. Der südliche Busfahrstreifen dient zur Vorbeifahrt, für Wendezeiten und zum Laden der Elektrobusse. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen erfolgen mit einem Versatz. Die Querung der Busfahrstreifen in Mittelanlage der Haltestelle ist nicht signalisiert. Der nördliche Bahnsteig hat eine Breite von ca. 4,20 m und der südliche Bahnsteig eine Breite von ca. 3,90 m. Beide weisen eine Nutzlänge von jeweils 60 m auf und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Es ist zu prüfen, ob die Geh- und Radwegsituation, insbesondere vor dem Rhein- Center Weiden, verbessert werden kann. Zudem ist der Knotenpunkt Aachener Straße/Bunzlauer Straße/Hans-Willy-Mertens Straße mit einer Querung für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die Ausfahrt aus der Bunzlauer Straße stadtauswärts ist für den Kfz-Verkehr zu sperren. Anlage 7 2 Weiter ist eine verkehrsgerechte Anbindung der Selma-Lagerlöf-Straße von und zur Goethestraße für den Radverkehr sowie die Radverkehrsführungen über den Knotenpunkt Aachener Straße durch einen eigenen Fahrradstreifen zu prüfen. Variantenuntersuchung Aufgrund des Brückenbauwerks ist eine Haltestellenverlängerung in Richtung Osten konstruktiv schwerer und aufwendiger als auch mit höheren Kosten verbunden als eine Verlängerung der Bahnsteige in Richtung Westen. Die Verlängerung in Richtung Westen bietet sich durch den freien Verkehrsraum zwischen den vorhandenen Bahnsteigen und dem Knotenpunkt Aachener Straße/ Goethestraße/ An der Alten Post an. Aufgrund der vorgenannten Randbedingungen wurde für die Haltestelle Weiden Zentrum nur eine Variante untersucht. Die Bahnsteige werden nach Westen jeweils um 20,00 m verlängert. Alle sich im Westen anschließenden Verkehrsanlagen werden entsprechend der Bahnsteigverlängerung nach Westen versetzt. Dies sind neben den Zugangsanlagen über die Fahrbahn und Gleisanlage auch die von der REVG genutzten Bushaltestellen zwischen den Gleisanlagen als auch auf der Südseite der Aachener Straße. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist gegenüber der heutigen Situation vergleichbar. Die nördliche Fahrbahnquerung wurde dahingehend optimiert, dass nur ein Baum entfallen muss. Eine Lösung ohne Baumentfall ist leider nicht möglich. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die Umwandlung eines Fahrstreifens des Individualverkehrs je Fahrtrichtung zur Nutzung als Gehweg und/oder Radweg aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Eine Optimierung des Geh- und Radweges vor dem Rhein-Center Weiden ist daher nicht umsetzbar. Eine weitere Verschiebung nach Westen ist nicht realisierbar. Der Linksabbieger in die Straße An der Alten Post kann aus Kapazitätsgründen nicht weiter verkürzt werden. Die Querung für den Radverkehr am Knotenpunkt Aachener Straße/ Bunzlauer Straße/ Hans-Willy-Mertens Straße wird umgesetzt. Außerdem entfällt der Linksabbieger aus der Bunzlauer Straße. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass der Wender auf der Aachener Straße am Knotenpunkt erhalten bleiben muss, um eine Erschließung der Gebiete südlich der Aachener Straße sicherzustellen. Die verkehrsgerechte Anbindung der Selma-Lagerlöf-Straße für den Radverkehr sowie die Prüfung der Radverkehrsführung im Knotenpunkt Aachener Straße/ Goethestraße/ An der Alten Post war ebenfalls Thema der Vorplanung. Es konnte im Rahmen der Planung zur Ost-West-Achse keine machbare Lösung gefunden werden. Der Sachverhalt erfordert weiterreichende verkehrliche Untersuchungen im Viertel und im Radverkehrskonzept, welche nicht im Zuge des Projektes der Ost-West-Achse gelöst werden können. P R M M M A M M M M M INFO INFO INFO M M M M A M M A M FAut M T . T . W T T . S W W S F F x x x x Koppelspule F A u t x x F B U S C C Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnitte s: N o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN X X Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz IPL CONSULT Ingenieurpartnerschaft Quelle: TIM-online c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Planverfasser/in: CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbe itung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zuläs sig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpa rtnerschaft, Köln, 2021 Größe hxb: I:\Grundlagen\Ctb\Stadt Köln\Standard_2014.ctb I:\2047\CAD\L\OWA1_04WZ_V_VP_LP_1612_0_PE.pdf 297x1070 L612.dwg I:\2047\CAD\L OWA1 En Mj Po 04WZ VP LP 11612 25.05.2022 1:500 X X X X X X X 25.05.2022 Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Grundstückszufahrten gepl. / vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. FW Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast / Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. PAut FAut Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. M Bank Aut M INFO Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. WT A A Anschlagtafel vorh. / gepl. W T VZ 283-30 LSA vorh. / gepl. / optional Bank Info Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Querneigung der Fahrbahn mögliches Altlastengebiet Landschaftsschutzgebiet V e 25.05.2022 25.05.2022 akt. Planung KVB / DB / RE (Bel.), Bernard (LSA) übernommen , Radwegführung Bunzlauer Str. a Mj En Po 19.08.2022 Anpassungen gemäß Workshop 07.09.2022 b Mj En Po 15.09.2022 F Lageplan - Vorplanung Haltestelle Weiden Zentrum Anpassungen nach Angaben 64 eingearbeitet. Anmerkun gen 68 erstmal nicht berücksichtigt. c Mj Mj Mj 09.11.2022 Anmerkungen von der KVB aus Index c werden in Lph. 3 b erücksichtigt. d Mj Mj Mj 13.01.2023 08.02.2023 gez. Stach-Reinartz 26.01.2023 gez. Rode 16.01.2023 gez. Köster gez. Faber 14.11.2022 gez. Kuhlmann 14.11.2022 gez. Horn/Müller 14.11.2022 gez. Klaholz 14.11.2022 Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 Amt 68 Freizeichnungen / Gleichstellung übernommen e Mj Mj Po 20.03.2023
Anlage 16 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024
3996 Zeichen
Anlage 16 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 04.03.2024 AN/0384/2024 RM De Bellis-Olinger bedankt sich bei der Verwaltung für die zusätzlichen Stellung- nahmen und die guten, aufklärenden Fachgespräche auch mit der BV Lindenthal, be- antragt jedoch seitens der CDU-Fraktion, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu ver- weisen. Ihre Fraktion habe noch Beratungsbedarf. RM Lorenz merkt an, dass die SPD-Fraktion gerne bereits in der heutigen Sitzung ein Votum abgegeben hätte. Seine Fraktion werde nun auch keiner weiteren Verzögerung zustimmen. Er bittet daher um Prüfung und Stellungnahme, ob der eingereichte Ände- rungsantrag AN/0384/2024 zu einer Planungsverzögerung führen werde und wenn ja, in welchem Umfang; gleichwohl könne die Intention nachvollzogen werden. Weiterhin teilt er mit, dass die SPD-Fraktion sich der Beschlussempfehlung der BV Lindenthal in den Punkten 3,4 und 9 anschließen werde; diese würden zu keiner Planungsverzöge- rung führen. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist darauf hin, dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestel- len angegangen werden. 2 SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfah- ren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wen- deanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bür- gerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden - West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einrei- chen. RM Lorenz kritisiert, dass der Vorschlag von 60-m-Bahnen einen Drei -Minuten-Takt erfordere, dies zu Lasten des Taktes der Linie 7 ginge und somit zu einer konkreten Angebotskürzung für den Anwohnenden des Deutzer Hafens. Frau Heide, Leiterin der Projektgruppe Ost-West-Achse, räumt ein, dass die 14 Halte- stellen im Bereich West nicht alle gleichzeitig, sondern vielmehr gestaffelt bearbeitet werden. Die 7 hier zur Rede stehenden Haltestellen seien am weitesten fortgeschrit- ten. Wahllos eine Haltestelle vorziehen, sei leider nicht möglich; ein Planungsverzug sei somit nicht vermeidbar. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktio- nen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt, AN/0384/2024, der da lautet: „Der Verkehrsausschuss beschließt, dass der Beschlusstext im Punkt 1. wie folgt er- setzt wird: 1. Für die Haltestelle Melaten wird eine neue Variante ohne Wendegleis entwickelt. Stattdessen wird ein Wendegleis westlich der Kreuzung Aachener Straße/Gürtel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit der Linie 13 zu er- möglichen.“ ohne Votum in den Rat. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion
Anlage 9 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden West
15260 Zeichen
Anlage 9 1
Anlage 9
Haltestelle Weiden West
Ausgangssituation
Die Haltestelle Weiden West wurde im Jahr 2006 in Betrieb genommen. Sie liegt nördlich der
Aachener Straße und südlich des Bahndamms der Eisenbahnstrecke Köln-Aachen. Die
Endhaltestelle besteht aus 4 Gleisen mit 2 Mittelbahnsteigen. Am westlichen Mittelbahnsteig
liegen die Gleise 1 und 2, welche im Regelbetrieb genutzt werden. Am östlichen
Mittelbahnsteig liegen die Gleise 3 und 4, welche bei Veranstaltungen im Stadion genutzt
werden. Beide Mittelbahnsteige haben eine Nutzlänge von 50 m eine Breite von 5,50 m und
eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Zur Haltestelle gehört eine P+R und B+R-
Anlage.
Die Gleisanlage verschwenkt aus der Mittellage der Aachener Straße in Richtung der
Haltestelle. Vor dem Bahnsteig befindet sich ein doppelter Gleiswechsel und weitere
Weichen um die Gleise 3 und 4 anfahren zu können.
Über die nördlichen Bahnsteigenden wird ein barrierefreier Anschluss an den S-Bahn
Haltepunkt gewährleistet. Von der P+R-Anlage erfolgt der Zugang zu den Mittelbahnsteigen
hauptsächlich über den südlichen barrierefreien Zugang.
Planungsziele
· Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
· Für den Betrieb der Langzüge ist im Bereich der Haltestelle ein neuer Einspeisepunkt
für die Bahnstromversorgung erforderlich. Das Unterwerk wird südlich der Haltestelle
parallel zum gemeinsamen Geh-/Radweg geplant.
Im Bereich der heutigen Fahrradabstellboxen wird die Verwaltung zusätzlich einen
vollautomatischen Fahrradabstellturm errichten. Entsprechend der politischen Beschlusslage
Anlage 9 2
wird die KVB die Abstellkapazität der P+R Anlage durch den Bau einer Parkpalette erhöhen.
Die eigenständigen Maßnahmen werden fortlaufend mit dem Projekt Ost-West-Achse
abgestimmt.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden insgesamt 3 Varianten untersucht.
Eine Verlängerung der Mittelbahnsteige ist aufgrund des vorhandenen Bahndamms nur in
Richtung Süden möglich. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist in allen 3 Varianten
gegenüber der heutigen Situation vergleichbar.
In der Variante 1 wird nur der westliche Mittelbahnsteig nach Süden verlängert. Es ist kein
Gleisbau notwendig. Die Variante 1 wurde verworfen, da in dieser Variante nur die Gleise 1
und 2 die erforderliche Nutzlänge von 80 m aufweisen, sodass der östliche Bahnsteig nicht
von Langzügen genutzt werden könnte.
In der Variante 2 werden beide Mittelbahnsteige nach Süden verlängert. Beide
Mittelbahnsteige liegen durchgehend an einer geraden Gleistrasse.
Die Verlängerung der Bahnsteige in einer Geraden bedingt einen sehr umfangreichen
Gleisbau. Der südlich der Bahnsteige liegende doppelte Gleiswechsel muss dazu weiter in
Richtung Süden zur Aachener Straße verschoben werden. Dafür ist es notwendig, den
anschließenden Gleisradius im Bogen an der Aachener Straße deutlich zu verkleinern.
In der Variante 3 werden beide Mittelbahnsteige in Richtung Süden verlängert ohne dabei
die Trassierung maßgeblich zu verändern. Der doppelte Gleiswechsel bleibt in seiner Lage
unverändert und es müssen nur zwei weitere Weichen ausgetauscht werden. Der geringe
Eingriff hat zur Folge, dass die Bahnsteigkante an Gleis 4 in einem Radius liegt und der
Spalt zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug nur knapp unter dem maximal zulässigen
Spaltmaß liegt.
Vorzugsvariante
Für die zwei verbliebenen Varianten wurde die Nutzwertanalyse durchgeführt .
Die beiden Varianten unterscheiden sich in den Kriterien Verkehrliche Auswirkungen,
Wirtschaftlichkeit und Realisierung. Für die Variante 3 spricht der geringere Gleisbau.
Dadurch sind geringe Investitionskosten und Planungsaufwände sowie weniger komplexe
Bauzustände zu erwarten. Bei der Variante 3 haben die kleineren Radien am östlichen
Bahnsteig höhere Instandhaltungskosten zur Folge, da sich der Abnutzungs-/ Verschleißgrad
erhöht. Jedoch sind diese im Vergleich zu den höheren Herstellungskosten der Variante 2
besser zu bewerten. Lediglich im Kriterium Verkehrliche Auswirkungen schneidet die
Variante 2 bezüglich der Trassierung der Stadtbahn geringfügig besser ab. Die
Auswirkungen der Radien bei der Variante 3 hinsichtlich des Spaltmaßes an der
Bahnsteigkante von Gleis 4 werden akzeptiert, weil die Gleise nur im Veranstaltungsverkehr
angefahren werden.
Anhand der Bewertung mit der Nutzwertanalyse stellt die Variante 3 die Vorzugsvariante dar,
da diese einen höheren Nutzwert als die Variante 2 erreicht.
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Anlage 15 - Schreiben BIG Weiden und Antwort der Verwaltung
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Anlage 14 - Stellungnahme zum VA-Beschluss
3308 Zeichen
Anlage 14 1 Anlage 14 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 1. „RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Haltestelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. Sofern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte.“ Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023. 2. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung der 60 m -Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktverdichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg un d würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Beantwortung er jedoch z unächst abwarten möchte. Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023) 3. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachgespräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestgehend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KV B wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Umlauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP -Fraktion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen. Anlage 14 2 Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023. 4. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. die Beibehaltung der 60 m -Bahnen. Ihres Erachtens komme diese Vorlage auch verfrüht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023)
Anlage 3 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Melaten
18562 Zeichen
1
Anlage 3
Anlage 3
Haltestelle Melaten
Ausgangssituation
Die Haltestelle wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die
Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße zwischen Brucknerstraße und Max-Reger-
Straße und hat zwei Seitenbahnsteige aus Betonfertigteilen mit integrierten Baumstandorten
jeweils zur Außenseite. Beide Bahnsteige haben eine Breite von 2,50 m und eine Nutzlänge
von 66 m. Die Höhe des Bahnsteigs beträgt 35 cm über Schienenoberkante.
Die Gleise können an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung
gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit einer Lichtsignalanlage.
Planungsziele
· Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die erforderlichen
Bahnsteigbreiten müssen 3,59 m (Richtung Weiden) bzw. 3,34 m (Richtung
Bensberg) betragen.
· Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten wer den können.
· Östlich der Haltestelle Melaten ist ein Wendegleis zu planen. Dieses dient als Ersatz
für die entfallende Wendeschleife zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-
Straße am Aachener Weiher, welches im Rahmen der Umsetzung des Bereichs
Innenstadt entfällt. In das Wendegleis soll aus beiden Richtungen unabhängig ein-
und ausgefahren werden können.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden insgesamt zwei Varianten untersucht, Variante 1 mit
Mittelbahnsteig und Variante 2 mit Seitenbahnsteigen.
2
Anlage 3
Da sich der Straßenraum nach Westen deutlicher verengt als nach Osten, wurden die
Varianten in Richtung Osten entwickelt. Die Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, die
Haltestelle weiter nach Westen Richtung Klosterstraße zu verlegen, konnte daher in die
Planung nicht übernommen werden.
Beide Varianten haben als westlichen Zwangspunkt jeweils die Querung zur Brucknerstraße.
Das östliche Ende der beiden Varianten befindet sich somit kurz vor dem alten Haupteingang
zum Friedhof Melaten. Im Querschnitt entwickeln sich beide Varianten vom südlichen
Fahrbahnrand aus, da die vorhandene Baumreihe zwischen Fahrbahn und Radweg
bestehen bleiben soll. Nördlich ist der Bereich durch die Mauer des Friedhofs Melaten
begrenzt. Diese Zwangspunkte haben zur Folge, dass bei beiden Varianten die Fahrbahnen
nur eine Breite von 5,60 m aufweisen und sich grundsätzlich nur in der Art der Haltestelle
(Seiten- bzw. Mittelbahnsteig) und der dadurch vorgegebenen Ausgestaltung der
Zuwegungen unterscheiden.
In beiden Varianten müssen die Bäume des nördlichen Bestandsbahnsteigs gefällt werden
(zukünftig Verkehrsfläche). Die Bäume des südlichen Bestandsbahnsteigs stehen sowohl bei
Variante 1 als auch Variante 2 im Grünstreifen zwischen Gleis und Fahrbahn. Über den
Erhalt der Bäume des südlichen Bahnsteigs soll nach Vorlage des Baumgutachtens
entschieden werden.
Der Mittelbahnsteig (Variante 1) hat geradlinige Querungen, welche jeweils die Fahrbahn
und ein Gleis in einem Zug queren lassen. Bei den Seitenbahnsteigen (Variante 2) wird nur
eine Richtungsfahrbahn überquert und anschließend, gesichert durch eine Z-Querung, die
gesamte Gleisanlage.
Östlich der Haltestelle schließt sich bei beiden Varianten ein Wendegleis mit
Betriebsbahnsteig für das Fahrpersonal an. In das Gleis kann aus beiden Richtungen
eingefahren und in beide Richtungen ausgefahren werden. Das Wendegleis liegt zwischen
den beiden Richtungsgleisen.
Vorzugsvariante
Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt.
Die zwei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander.
Der Mittelbahnsteig (Variante 1) liegt bei der städtebaulichen Bewertung vorne. I
Bei den Seitenbahnsteigen (Variante 2) wird die Verkehrssicherheit deutlich besser bewertet.
Hintergrund ist, dass Fahrgäste trotz roter Lichtsignalanlage vermutlich noch versuchen die
Stadtbahn zu erreichen. Bei der Variante Mittelbahnsteig müssen sie dabei die Fahrbahn
und den Gleisbereich in einem überqueren. Es ist wahrscheinlicher, dass dabei die Bahn
oder ein Auto übersehen wird. Bei den Seitenbahnsteigen gibt es dagegen zwischen der
Fahrbahn und dem Gleis eine Aufstellfläche. Hier ist das Risiko eines Unfalls geringer. Des
Weiteren liegt diese Haltestelle im Einzugsgebiet der angrenzenden Schulen
(Apostelgymnasium, Liebfrauenschule und Domsingschule). Mit zusammen fast 3000
Schülerinnen und Schülern ist die Bewältigung der Spitzenbelastung von herausragender
Bedeutung bei der Variantenwahl.
Folglich stellt die Variante 2 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als
die Varianten 1 erreicht.
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh. / gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593
m
-3,153%
273,353
m
+6,750%f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50%
Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh./gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera / Schlüssel-
schalter / Fernsprecher gepl.
Koppelspule gepl.
Signal gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliches Altlastengebiet
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Schünke
Alabbas
Skunca
11.11.2022
11.11.2022
11.11.2022
30.05.23
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez. gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04ME V VP LP 1062 j F
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Melaten
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Vorplanung
32353550
32353550
32353600
32353600
32353650
32353650
32353700
32353700
32353750
32353750
32353800
32353800
32353850
32353850
32353900
32353900
32353950
32353950
32354000
32354000
5644800
5644800
5644850
5644850
5644900
5644900
stoffliche
Bodenveränderung
Obj.-ID: 263
Altstandort
Obj.-ID: 264
LSG-Melatenfriedhof
472
487
443
447
1381
41
24
99
16 30
16 32
41
2399
338
894
1082
16 33
570
99 4
584
486
1207
1764
743
919
842
1517
44
53
99
1357
569
746
41
22
99
416
2004
99
583
20
05
99
488
892
592
97 4
1037
381
1967
99
860
481
680 99
1750
444
920
1763
1214
85 5
1106
99 15
445
97 5
1311
INF
O
INFO
M
PAut
M
PAut PAut
A
PAut
M
Bank
M
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
Pfitznerstr.
BrucknerStraße
Aa
chenerSt
raße
Rich.-Strauss-Straße
2,50
2,00
50 2,80
2,80
50 3,60 1,35
3,10
1,35
3,17
50 2,80
2,80
2,31 2,17
2,45
2,50
2,00 50
5,60 50
3,60
1,35
3,10
1,35
3,71 50
5,60
6,00
80,00
6,00
4,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00 3,00
10,00
Gehweg auf der Westseite bis
Clarenbachstraße neu herstellen!
75 6,00
6,00
8,92
97
2,51
2,50
54 6,00
575 m 392 m
Überweg
entfällt
3,28
3,00
3,00
4,00
Sicherheitsraum
Geländer
4,00
2,50
2,50
3,00
3,2
5
2,67
2,20
3,10
2,20
3,40
XX X X X X X
Im Bereich dieser Haltestelle ist ein Grüngleis auszuführen
70
SO + 35 cm
SO + 35 cm
1,32
50
A A
X
Weiterführung der Kabeltrasse bis zum Schalthaus,
das bei der Hst. Universitätsstraße geplant wird.
3,57
2,50
50
6,00
1,85
1,65 1,00 1,35
3,10
1,85
6,00
3,00 90,00 3,00
3,25
3,00
3,12
R=703,050
R=5+988,738
R=
R=700,0006+000,000
R=700,000
R=6+032,555
R=
R=500,0006+170,979
R=500,000
R=6+189,708
R=
R=400,0006+206,097
R=400,000
R=6+223,264
R=
R=700,0006+314,283
R=700,000
R=
6+359,283
R=
R=700,000
6+375,198
R=700,0006+403,224
R=700,000
R=
R=
A=60,000
A=60,000
R=300,000
R=300,000
A=60,000
A=60,000
R=
R=
A=30,000
A=30,000
R=150,000
R=150,000
A=30,000
A=30,000
R=
R=
R=300,000
R=300,000
R=
R=
R=703,100
R=703,100
R=
R=
R=696,900
R=696,900
R=100,000
R=100,000
R=
R=
R=200,000
R=200,000
R=
R=
R=200,000
R=200,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=100,000
R=100,000R=
R=
R=100,000
R=100,000
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
xx
2,5m
2,5m
M7M5
M1
M2
M4
M3
M8
M6
M10
M9
F2/A
22.1
F2.1/A
2.2
1
F1/A
1.1
1.2
F1.1/A
FS
T1
.1
FST1
ST2
ST1/T F2.2/A
F2.3/A
4FR4
F4.1
4.1
2,5m
M18
M17
M11
M12
M15
M14
M16
M13
10
F10/
A
10.1
10.2
F10.1/A
20.1 20
F20
/A
F20.1/A
20.2
FST20.1
FST20
ST20/T
ST10
ST200/T
ST100
6,0m
M3
M4
M5
M2
M1 M17
1.2
F1/A
F1.1/A
F3.1
F3
3
1.1
3.1
R11
R41
Ø300
BF3
M12
M13
M14
M16
M15
FR4
F4.1
2
4.1
2.1
4
R31
Ø300
ST2
BFR46
6.1
Prozess- und
Komunikationstechnik
NSHV
LED Hängeseilleuchten im gesamten Bereich der Wendanlage
Beleuchtung auf der Westseite bis Clarenbachstraße neu herstellen!
Leuchte statt
Ampel?
Eine Leuchte noch
vor HsNr.309
Köln, 30.05.23
- AA Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04ME_V_VP_LP_1062_g_PE_.plt\OWA1_04ME_V_VP_LP_1062_j_F_
09.03.23 TSk TSk AA Darstellung möglicher Bereiche der Fahrleitungsmast en / Gleichstellung i
15.05.23 TSk TSk AA Korrektur des Datums der Freigabe j
29.08.22 TSk TSk AA Prüfanmerkungen gem. Workshop vom 10.08.22 eingearb eitet f
11.11.22 TSk TSk AA Prüfanmerkungen eingearbeitet g
20.12.22 TSk TSk AA Prüfanmerkungen vom 11.2022 eingearbeitet h
gez. Klaholz / Müller
21.12.2022
Xgez. Horn / Müller
21.12.2022
21.12.2022
gez. Kuhlmann / Evert
gez. Stach-Reinartz
02.03.2023
X
X
X
X X
gez. Rode
13.02.2023
gez. Köster
08.02.2023
21.12.2022
gez. Faber / Müller
X
X
Variante 2
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m -3,153 %
273,353 m +6,750 %
f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50% Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
15.12.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez. gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04ME VA VP LP 1061aP a P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Melaten Friedhof
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Lageplan - Variante 1
2,73 2,50
50 6,00
6,00
8,92
32353550
32353550
32353600
32353600
32353650
32353650
32353700
32353700
32353750
32353750
32353800
32353800
32353850
32353850
32353900
32353900
32353950
32353950
32354000
32354000
5644800
5644800
5644850
5644850
5644900
5644900
472
487
443
447
1381
4124 99
16 30
16 32
4123 99
338
894
1082
16 33
570
99 4
584
486
1207
1764
743
919
842
1517
4453 99
1357
569
746
4122 99
416
2004 99
583
2005 99
488
892
592
97 4
1037
381
1967 99
860
481
680 99
1750
444
920
1763
1214
85 5
1106
99 15
445
97 5
1311
INFO
INFO
M
PA
ut
M
PAut PAut
A
PAut
M
Bank
M
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
Pfitznerstr.
Bruckner Straße
Aachener Straße
Rich.-Strauss-Straße
3,00 90,00 3,00
6,08 3,57
2,50
50
6,00
1,85
1,65 1,00 1,35
3,10
1,85
6,00
6,66
1,35
1,85
5,60 2,50 2,50 50 5,60 1,85 1,35
7,16
1,35
1,85
5,68 2,50 2,50 50 5,60 1,85 1,35
97
2,51 2,50 50 5,85 1,85
10,00
8,00
6,00
80,00
6,00
10,00
2,33 1,81 2,68
6,00
4,00
4,00
4,00
3,00
10,00
R=703,050
R=
R=
R=800,000
R=800,000
R=
R=
A=70,711
A=70,711
R=500,000
R=500,000
A=70,711
A=70,711
R=
R=
A=70,711
A=70,711
R=500,000
R=500,000
A=70,711
A=70,711
R=
R=
R=1000,000
R=1000,000
R=
R=
R=700,000
R=700,000
R=700,000
R=
R=
A=60,000
A=60,000
R=300,000
R=300,000
A=60,000
A=60,000
R=
R=
R=1000,000
R=1000,000
R=
R=
R=1000,000
R=1000,000
R=
R=
A=63,875
A=63,875
R=340,000
R=340,000
A=63,875
A=63,875
A=64,031
A=64,031
R=410,000
R=410,000
A=64,031
A=64,031
R=100,000
R=100,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=50,000
R=50,000
R=
R=
R=100,000
R=100,000
R=
R=
R=100,000
R=100,000
Köln, 15.12.21
- Sk Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04ME_VA_VP_LP_1061aP_a_P_.plt\OWA1_04ME_VA_VP_LP_1061aP_a_P_
Anlage 11 - Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal
4752 Zeichen
1 Anlage 11 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West 2494/2023 Hier: Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023 Haltestelle Melaten Warum ist die Wendeanlage zwingend zwischen den Haltestellen Melaten und Universitätsstraße erforderlich? Die Wendeanlage dient als Ersatz für die entfallende Wendeanlage am Aachener Weiher. Außerhalb der Betriebszeiten mit einem 10-Minuten-Takt soll hier zukünftig jede zweite Fahrt der Linie 7 enden. Zudem kann flexibel auf betriebliche Störungen oder Trennungen reagiert werden (letztmalig am 11.11.2023). Mit der neuen Wendeanlage Melaten können der Betrieb der Linie 7 verbessert und Kosten eingespart werden. Während eine Nutzung für betriebliche Störungen und Trennungen nur unregelmäßig stattfände, würde die Anlage durch die Linie 7 regelmäßig genutzt. Wie oft würde die Wendeanlage genutzt? Die Linie 7 fährt überwiegend im 20-Minuten-Takt nach Frechen. Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert außerdem tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Daher werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Mit der neuen Wendeanlage Melaten endet künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden. die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. Auch bei dieser Wendeanlage muss gewährleistet werden, dass ein dort endender Zug die erforderlichen Wendezeiten einhalten kann und die durchfahrenden Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird tagsüber alle 20 Minuten genutzt. Die beidseitige Anfahrbarkeit der Wendeanlage führt außerdem zu einer höheren betrieblichen Flexibilität während Streckensperrungen oder im Störungsfall, was der Qualität des ÖPNV im Allgemeinen zu Gute kommt. Sollte auf die Wendeanlage Melaten verzichtet werden, beläuft sich der ermittelte betriebliche Mehraufwand auf 150.000 € pro Jahr. Bei einer Verschiebung der Wendeanlage Melaten in Richtung Westen ergeben sich auch betriebliche Mehraufwände durch die längere Fahrstrecke und mögliche zusätzlich Halte an lichtsignalgeregelten Knoten. 2 Haltestelle Junkersdorf Wofür ist die vorhandene Wendeschleife da? Die Wendeschleife ist vor allem für eine leistungsfähige Abwicklung des Stadionverkehrs erforderlich und wird dafür mindestens alle 2 Wochen genutzt. Wofür ist das Wendegleis (Wendeanlage) da und wie oft wird dieses genutzt? Das Wendegleis ist für die in Junkersdorf endenden und beginnenden Züge erforderlich. Dabei muss gewährleistet werden, dass ein in Junkersdorf endender Zug die erforderlichen Wendezeiten einhält und dabei durchfahrende Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird im Bestand alle 10 Minuten genutzt. Auch wenn in Zukunft die Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Weiden West im 5- Minuten-Takt durchfahren, sieht das Betriebskonzept für die Ost-West-Achse vor, zu bestimmten Zeiten Züge in Junkersdorf enden zu lassen, da nicht zu erwarten ist, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Weiden erforderlich ist. Durch den Verknüpfungspunkt mit den Bussen ist die Haltestelle Junkersdorf außerdem auch langfristig gesehen ein sinnvoller Endpunkt für Stadtbahnen, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Auf die Wendeanlage zu verzichten und stattdessen die Wendeschleife zu nutzen, ist aus Gründen der nicht gewährleisteten Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zulässig. Kann die Wendeanlage aus dem geplanten Bahnsteigbereich in den Abschnitt zwischen Rosenweg und Kirchweg verschoben werden? Die Anordnung der Wendeanlage westlich des Kirchwegs ist betrieblich prinzipiell denkbar, jedoch auch mit einem erhöhten betrieblichen Aufwand verbunden. Dieser besteht u.a. in der längeren Fahrstrecke zum Erreichen der Wendeanlage und möglichen zusätzlichen Halten an lichtsignalgeregelten Knoten. Bei endenden Zügen verlängert sich zudem für die Fahrer*innen die Wegstrecken zwischen der Abstellanlage und den Sanitäranlagen an der Wendeschleife Junkersdorf. Hier werden eine Anpassung der Pausenzeit oder der Bau einer zusätzlichen Toilettenanlage im Nahbereich der neuen Wendeanlage erforderlich.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2494/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 03.08.2023 14:34