Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2494/2023 vom 04.03.2024
Stand: Am 21.03.2024 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 15 - Schreiben BIG Weiden und Antwort der Verwaltung
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Anlage 16 - Auszug Verkehrsausschuss 05.03.2024
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Anlage 16 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 04.03.2024 AN/0384/2024 RM De Bellis-Olinger bedankt sich bei der Verwaltung für die zusätzlichen Stellung- nahmen und die guten, aufklärenden Fachgespräche auch mit der BV Lindenthal, be- antragt jedoch seitens der CDU-Fraktion, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu ver- weisen. Ihre Fraktion habe noch Beratungsbedarf. RM Lorenz merkt an, dass die SPD-Fraktion gerne bereits in der heutigen Sitzung ein Votum abgegeben hätte. Seine Fraktion werde nun auch keiner weiteren Verzögerung zustimmen. Er bittet daher um Prüfung und Stellungnahme, ob der eingereichte Ände- rungsantrag AN/0384/2024 zu einer Planungsverzögerung führen werde und wenn ja, in welchem Umfang; gleichwohl könne die Intention nachvollzogen werden. Weiterhin teilt er mit, dass die SPD-Fraktion sich der Beschlussempfehlung der BV Lindenthal in den Punkten 3,4 und 9 anschließen werde; diese würden zu keiner Planungsverzöge- rung führen. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist darauf hin, dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestel- len angegangen werden. 2 SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfah- ren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wen- deanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bür- gerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden - West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einrei- chen. RM Lorenz kritisiert, dass der Vorschlag von 60-m-Bahnen einen Drei -Minuten-Takt erfordere, dies zu Lasten des Taktes der Linie 7 ginge und somit zu einer konkreten Angebotskürzung für den Anwohnenden des Deutzer Hafens. Frau Heide, Leiterin der Projektgruppe Ost-West-Achse, räumt ein, dass die 14 Halte- stellen im Bereich West nicht alle gleichzeitig, sondern vielmehr gestaffelt bearbeitet werden. Die 7 hier zur Rede stehenden Haltestellen seien am weitesten fortgeschrit- ten. Wahllos eine Haltestelle vorziehen, sei leider nicht möglich; ein Planungsverzug sei somit nicht vermeidbar. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktio- nen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt, AN/0384/2024, der da lautet: „Der Verkehrsausschuss beschließt, dass der Beschlusstext im Punkt 1. wie folgt er- setzt wird: 1. Für die Haltestelle Melaten wird eine neue Variante ohne Wendegleis entwickelt. Stattdessen wird ein Wendegleis westlich der Kreuzung Aachener Straße/Gürtel geplant, um für die hier endenden Fahrten eine Verknüpfung mit der Linie 13 zu er- möglichen.“ ohne Votum in den Rat. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion -
Anlage 4 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf
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1 Anlage 4 Anlage 4 Haltestelle Junkersdorf Ausgangssituation Die Haltestelle Junkersdorf wurde im Jahr 1995 in Betrieb genommen. Sie liegt in Seitenlage der Aachener Straße zwischen den Einmündungen Am Römerhof und Am Sportpark Müngersdorf und hat zwei Seitenbahnsteige. Die Bahnsteige haben eine Nutzlänge von 62 bzw. 50 m und eine Breite von 2,90 m (Richtung Weiden West) bzw. 3,00 m (Richtung Bensberg) und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Die Gleise können am westlichen Ende der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung gequert werden. Am östlichen Ende der Bahnsteige befindet sich keine Querungsmöglichkeit Der Bahnsteig Richtung Weiden West dient gleichzeitig auch als Gehweg der Aachener Straße. Südlich der Bestandsbahnsteige befindet sich eine Wendeschleife, welche vor allem bei Veranstaltungen im Rheinenergiestadion genutzt wird. Westlich der Haltestelle zwischen den Einmündungen Kirchweg und Am Römerhof ist ein Wendegleis für 60 m Fahrzeuge für die in Junkersdorf endenden Regelfahrten der Linie 1 angeordnet. Planungsziele · Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. · Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betra gen. · Das Wendegleis ist für den Betrieb von 90 m langen Bahnen zu ertüchtigen. · Die Wendeschleife ist für den Sonderverkehr zu erh alten. Bauliche Anpassungen sind hier nicht erforderlich. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt 10 Varianten untersucht. 7 dieser Varianten wurden im Laufe des Planungsprozesses verworfen, da sie die betrieblichen Mindestanforderungen für den Stadtbahn- und Busbetrieb nicht erfüllen. In der engeren Variantenuntersuchung verblieben die Varianten 4+, 8 und 9. 2 Anlage 4 Die Variante 4+ sieht den Neubau eines Seiten- und eines Mittelbahnsteigs mit einer Nutzlänge von 80 m im Bereich der Bestandsbahnsteige vor. In Höhe der neuen Bahnsteige sind vier Gleise vorgesehen, wobei die beiden nördlichen Gleise als Durchgangsgleise für Fahrten von und nach Weiden West dienen. Das dritte Gleis, von Norden aus gesehen, dient als Wendegleis. Das vierte Gleis dient als Überholgleis für Fahrten aus der Wendeschleife. Der erhöhte Platzbedarf für die verlängerten Bahnsteige und das zusätzliche Gleis erfordern Grunderwerb und einen erheblichen Eingriff in den Baumbestand südlich der Haltestelle. Die Variante 8 stellt einen kompletten Neubau der H altestelle westlich des Knotenpunktes Aachener Straße/ Kirchweg dar. Es sind ein Seiten- und ein Mittelbahnsteig mit zwei durchgehenden Gleisen und einem Wendegleis vorgesehe n, wobei das Wendegleis in Mittellage zwischen den beiden Durchgangsgleisen li egt. Um die Haltestelle mit einer Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, müssen die Fahrbahn und die Nebenanlagen der Aachener Straße nach Norden versch oben werden. Dabei werden Grunderwerb und Eingriffe in Flächen erforderlich, die dem Landschaftsrecht und dem Forstrecht unterliegen. Zahlreiche Bäume müssen ent fallen. Die Wendeschleife bleibt in der bestehenden Lage erhalten. Bei Variante 9 werden ein Seiten- und ein Mittelbahnsteig im Bereich der Bestandsbahnsteige neu gebaut. In Höhe der neuen Bahnsteige sind vier Gleise vorgesehen, wobei das Wendegleis in Mittellage zwischen den beiden Durchgangsgleisen liegt. Das vierte Gleis dient als Einfahrtgleis für Fahrten in die Wendeschleife. Um die Haltestelle mit einer Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, müssen die Fahrbahn und die Nebenanlagen der Aachener Straße nach Norden verschoben werden. Bäume auf dem Grünstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen und im Bereich der Bestandsbahnsteige entfallen. Grunderwerb und Eingriffe in Flächen, die dem Landschaftsrecht und dem Forstrecht unterliegen, sind nicht erforderlich. Das Querschnittsprinzip der Aachener Straße ist bei allen drei Varianten ähnlich. Die Stadtbahn in Seitenlage bleibt grundsätzlich bestehen. Außerdem sind zwei Fahrstreifen pro Richtung und die Linksabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr in den Knotenpunkten vorgesehen. Die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wird, wo möglich, optimiert. Bei den Varianten 8 und 9 werden insbesondere die Radverbindungen in das nachgeordnete Netz durch zusätzliche Aufstellflächen und neue Signalisierungen verbessert. Vorzugsvariante Für die drei verbliebenen Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt . Die Variante 4+ schneidet in den Kriterien Umweltauswirkungen, Wirtschaftlichkeit und Realisierung am besten ab. Dies liegt darin begründet, dass die neuen Bahnsteige überwiegend auf Flächen der Bestandshaltestelle realisiert werden können. Dadurch werden wenig zusätzliche Flächen versiegelt. Außerdem sind eher geringe Investitionskosten und Planungsaufwände sowie weniger komplexe Bauzustände zu erwarten. Allerdings schneidet die Variante 4+ bei den verkehrlichen Auswirkungen, der Verkehrssicherheit, dem Fußgänger und Radverkehr sowie den betrieblichen Belangen am schlechtesten ab. Die Variante 8 erhält in den Kriterien Haltestelle, Fußgänger und Radverkehr sowie Städtebau und Straßenraum die meisten Punkte. Aufgrund der großflächigen Umplanungen kann die Infrastruktur für den ÖPNV sowie für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden. Durch die neue Lage der Haltestelle, die näher an den Wohngebieten Junkersdorfs liegt, fügt sich die Haltestelle am besten in das Stadtbild ein. Infolge der hohen Investitionskosten, der Einschränkungen für den Bus- und Stadtbahnbetrieb sowie dem hohen Grad an Planungsaufwand und komplexen Bauzuständen, erreicht die Variante 8 jedoch in den Kriterien Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange und Realisierung die wenigsten Punkte. 3 Anlage 4 Die Variante 9 wird in den Kriterien verkehrliche Auswirkungen und betriebliche Belange am besten bewertet. So weisen die Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Stadtbahn in dieser Variante die kürzesten Wege auf. Die Trassierung der Stadtbahngleise ist ohne Einschränkungen umsetzbar. Ferner sind die betrieblichen Anforderungen in allen Regel- und Sonderverkehren am besten erfüllt. In den anderen Kriterien erreicht die Variante mindestens so viele Punkte wie die zweitbeste Variante in dem Kriterium. Anhand der Bewertung mit der Nutzwertanalyse stellt die Variante 9 die Vorzugsvariante dar. LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf 20 5 2206 57 4 20 851 95 5 402 98 980 821 961 203 95 6 521 13 950 839 643 84 0 957 915 142 20 1 729 1285 11 50 36 8 98 728 847 51912 648 925 921 92 3 849 196 140 954 454 20 4 50 9 11 951 96 0 958 1363 INFO INFO INFO INFO INFO IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND IND IND IND F IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND F M M M GW P Schranke M M A W T W T W T M M M M M M MM M M M M M M M M M A WT W T WT WT WT W T WT T. T. T. T. T. T. T. Rosenweg erStraße Brauweiler- weg AachenerStraße AachenerStraße Kirchweg AmSportparkMüngersdorf AmRömerhof AachenerStraße Marathonweg AachenerStr AachenerStraße AachenerStraße Frankenstraße Am Röm erhof Kirchweg Blum enallee AachenerStraße EW 100 - 1:7 EW 100 -1:7 EW 100 -1:7 EW 1 00 -1:7 EW 100 -1:7 EW 1 90 -1:9 NL = 80 m NL = 80 m 10,00 6,00 80,00 6,00 Fahrradab- stellanlage Alternativer Standort für FGU nach Abstimmung! 1, 60 1, 79 3,00 3,00 3,00 2,92 1,25 4,75 2,50 3,50 2,50 2,50 503,00 3,00 25 3,00 3,00 50 2,50 4,00 1,35 3,10 1,35 4,50 1,35 1,50 2,98 1,50 2,50 x x x x x xxxx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 960 m 390 m A A x x x SO + 35 cm SO + 35 cm x x 3,68 4,00 2,50 3,94 3,00 3,00 3,0 0 3,0 050 2,5 0 4,00 2,504,00 1,50 2,50 2,78 2,50 2,25 5,38 4,36 2,12 2,00 1,6 0 2,5 0 4,00 2,05 1,66 Offene Punkte, die gem. Abstimmung mit KVB und PG in Lph 3 weiter vertieft verfolgt werden müssen: Z-Querung Am Sportpark. 6,00 1,55 2,201,91 1,56 6,00 2,50 2,00 50 3,27 3,00 1,99 3,47 2,36 3,00 3,00 3,00 3,00 50 2,50 302,20 2,11 2,50 4,4 3 1,9 6 2,50 2,50 50 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 50 2,50 2,77 2,20 2,48 3,14 2,29 3,50 3,53 2,02 7,02 2,83 3,00 3,00 3,00 50 2,50 2,50 xxxx 1,81 1,89 1,65 3,10 1,88 3,12 2,20 3,18 1,50 1,65 1,74 1,35Prozess- und Komunikationstechnik NSHV Rückbau NSHV Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Schünke Skunca Skunca 11.11.2022 11.11.2022 11.11.2022 01.06.23 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04JD V VP LP 1139 j PE freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Junkersdorf o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Vorplanung Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. / gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593m -3,15 3% 273,353 m +6,75 0%f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh./gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera / Schlüssel- schalter / Fernsprecher gepl. Koppelspule gepl. Signal gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliches Altlastengebiet 27.01.2023 TSk TSk TSk Komplette Überarbeitung zwischen Rosenweg und Am Römerhof! h Einreichung zur Freigabe i TSk TSk TSk 10.05.2023 Köln, 01.06.23 - AA Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04JD_V_VP_LP_1139_d_V_.plt\OWA1_04JD_V_VP_LP_1139_j_PE_ Neu eingestellt für Prüflauf f TSk TSk TSk 14.12.2022 2. Haltelinie für Radfahrer vor Gleisquerung in Fahrtrichtung Süden g TSk TSk TSk 16.01.2023 Anmerkungen berücksichtigt / Erneute Einreichung zu r Freigabe j TSk TSk TSk 01.06.2023 Variante 9 Köln, 14.12.21 - Sk Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04JD_VA_VP_LP_11340P_0_P_.plt\OWA1_04JD_VA_VP_LP_11340P_0_P_ Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Schiene gepl. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 14.12.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04JD VA VP LP 11340P 0 P freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Junkersorf o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Lageplan - Variante 04+ 32350100 32350150 32350150 32350200 32350200 32350250 32350250 32350300 32350300 32350350 32350350 32350400 32350400 32350450 32350450 5645000 5645000 5645050 5645050 5645100 5645100 402 729 1285 368 98 728 923 1363 INFO INFO INFO INFO IND IND IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND F F M M M GWP Sc hranke M M M M M M M M MM M M M M M M M M M A WT WT WT T. Kirchweg Am Sportpark Müngersdorf Am Römerhof Aachener Straße Marathonweg Aachener Straße Aachener Straße Aachener Straße Am Römerhof 4,10 1,35 3,62 1,35 4,50 1,35 3,10 4,23 1,35 3,62 1,35 3,00 Grunderwerb erforderlich Grunderwerb erforderlich Achtung! Anzahl und Größe der entfallenen Bäume unbekannt Wendegleis entfällt R= R= R=600,000 R=600,000 R= R= R=503,500 R=503,500 R= R= R=125,000 R= R= R=603,500 R=603,500 R= R= R=500,000 R=500,000 R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=32,000 R=32,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R=25,000 R=25,000 R=50,000 R= R=50,000 R=50,000 R=40,000 R=40,000 R=500,000 R=500,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R=100,000 R= 32349850 32349850 32349900 32349900 32349950 32349950 32350000 32350000 32350050 32350050 32350100 32350100 32350150 32350150 32350200 32350200 32350250 32350250 32350300 5645000 5645000 5645050 5645050 5645100 5645100 20 5 2 574 20 851 759 708 955 402 98 821 766 708 762 708 961 20 3 956 521 13 950 763 708 643 758 708 957 142 20 1 729 1285 11 50 368 98 728 519 12 648 925 921 923 849 707 196 140 954 454 20 4 509 11 951 960 958 INFO INFO INFO INFO INFO IND IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IN D IN D IND IND IND IND IND IND F F M M M M M A WT WT WT M M M M M M MM M M M M M M M M M A WT WT WT WT WT W T WT T. T. T. T. T. T. T. Rosenweg Brauweiler- weg Aachener Straße Aachener Straße Kirchweg Am Römerhof Aachener Straße Frankenstraße Am Römerhof Kirchweg Blumenallee Aachener Straße R= R= A=56,789 A=56,789 R=215,000 R=215,000 A=56,789 A=56,789 R= R= A=41,794 A=41,794 R=173,100 R=173,100 A=44,662 A=44,662 R=1403,200 R=1403,200 A=60,000 A=60,000 R=300,000 R=300,000 A=67,689 A=67,689 R=1400,000 R=1400,000 R= R= A=56,378 A=56,378 R=211,900 R=211,900 A=56,378 A=56,378 R= R= A=41,231 A=41,231 R=170,000 R=170,000 A=43,988 A=43,988 R=1400,100 R=1400,100 A=60,410 A=60,410 R=303,100 R=303,100 A=68,326 A=68,326 R=1403,100 R=1403,100 R=100,000 R=100,000 R= R= R=1392,900 R=1392,900 R= R= R=300,000 R=300,000 R= Fahr rad st raße Fa hrr adst raße Fahr radst raß e Fa hrra dstra ße NL=80 m NL=80 m 9,60 6,00 80,00 6,00 10,87 2,50 50 3,00 3,00 50 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 50 3,00 1,35 3,10 1,35 4,50 1,35 1,85 4,00 1,93 4,00 4,75 4,75 4,00 2,50 2,50 50 3,00 3,00 3,00 4,60 2,78 2,50 3,50 x xxxxxxxxxxx xxxx x xxxx xxx x x x x x x 3,10 1,97 2,80 2,80 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 07.12.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04JD VA VP LP 1138 0 V freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Ost-West-Achse West o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Junkersdorf - Variante 8 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 2494/2023 Freigabedatum 26.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserweiterung der Ost-West- Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungsphasen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) weiterzuführen. Die Pla- nungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Melaten die Variante 2 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen. 4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teil- finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi- nanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.992.291 € brutto € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 1 Ausgangssituation Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi- tätsgrenze erreicht. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgren- zen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus- weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi- tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög- lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 4 50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs- ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U- Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens- berg notwendig. Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla- nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi- tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf- tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie- genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten- punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier- bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt. Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari- antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt). Die Beschlussfassung für die Entscheidung über einen ober- oder unterirdischen Ausbau im Bereich Innenstadt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 2 Planungsprozess Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt. Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte- stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht umsetzbar heraus, wurde diese verworfen. Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen, verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari- ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar. An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu entnehmen. Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be- reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, wurden mit den Be- hindertenverbänden abgestimmt. Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett erneuert oder nur teilweise angepasst werden. Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle- gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3 bis 9 zu entnehmen. 3 Beschlussfassungsprozess Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt, für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2. Diese Vorlage betrifft das erste Paket und umfasst die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West. Hier sind die 5 Planungen am weitesten fortgeschritten und die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlos- sen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig, wobei die ge- nauen Zeitpunkte der Streckensperrungen noch in Abstimmung mit der KVB in den kommen- den Planungsphasen festzulegen sind. Durch eine Festlegung der Vorzugsvariante soll ge- währleistet werden, dass eine bereits geplante Streckensperrung zeitnah nach dem geplanten Baubeginn 2027 genutzt werden kann. So können Maßnahmen gebündelt und die Einschrän- kungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie möglich gehalten werden. Aufgrund dieser Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kosten- rahmen nicht zu gefährden. Der Umbau der Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Str./Gürtel, Maarweg, Claren- bachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie-Stadion wird in einer separaten Vorlage voraussichtlich Mitte 2024 zur Beschlussfassung eingereicht. Für die Haltestellen im Stadtteil Braunsfeld musste zunächst der Planungsbeschluss zur verkehrlichen und gestalteri- schen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022) abgewartet werden, ehe die Vorplanung fortgeführt werden konnte, da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Planung der Ost-West-Achse steht. An den Haltestellen Rheinenergie-Stadion und Universitätsstraße wurden umfangreiche Abstimmungen zur Radverkehrsführung erforderlich, die über den ursprünglich angesetzten Zeitrahmen hinausgingen. 4 Projektkommunikation 4.1 Politisches Begleitgremium Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli- tischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger über den Stand der Vorplanung zu informieren. Am 9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des Projekts im Bereich West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die De- tailplanung für die Haltestellen. Aufkommende Fragen wurden beantwortet und Anregungen und Ergänzungen aufgenommen. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen wer- den. 4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden. 4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich- keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert: Lage und Breite der Fußgängerquerungen Radverkehrsführung entlang der Strecke Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen Vorrang der Bahn an Kreuzungen Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön- nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 2 bis 8 entnom- men werden. 5 Weiteres Vorgehen Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung in die Entwurfsplanung einsteigen und 6 voraussichtlich ab September 2024 die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregie- rung Köln beantragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, können unterschiedliche Arten der Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese wer- den im weiteren Verlauf der Planung mit der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, abgestimmt. Erste Gespräch hierzu haben bereits stattgefunden. Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und Ausschreibung (Leistungsphase 6). Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher vor der Ausführungsplanung eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt. Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ- ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann. Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent- sprechend. 6 Kosten Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen ca. 2.263.967 € brutto, welche anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen werden. Der städtische Anteil i. H. v. 1.992.291 € wird wiederum zu 98 % vom Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu 2 % vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen. Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar: 2024 2025 2026 Gesamtkosten 2.263.967 € 271.676 € 1.086.704 € 905.587 € KVB (12%) 271.676 € 32.601 € 130.404 € 108.670 € Stadt (88%) 1.992.291 € 239.075 € 956.300 € 796.916 € - davon Amt 66 (2%) 39.846 € 4.782 € 19.126 € 15.938 € - davon Amt 69 (98%) 1.952.445 € 234.293 € 937.174 € 780.978 € Diese Planungskosten wurden bei den prognostizierten Kostenorientierungswerten, die im Rahmen des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und dem damaligen Beschluss beigefügt wurden, berücksich- tigt und haben nach wie vor Bestand. 7 Finanzierung Die in 2024 benötigten städtischen Planungsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0- 1088, Ost-West-Achse investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 5.000 € sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah- men, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse, in Höhe von rd. 235.000 € zur Verfü- gung. Gleiches gilt für die zur Vergabe weiterer Planungsleistungen in 2024 erforderlichen Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.753.216 €. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 erfor- derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an den entsprechenden Stellen bedarfsge- recht berücksichtigen. Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 271.676 € umfasst die Kosten ab dem Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Vorgaben des ÖDLA Anhang 8.1 über die gemäß Stan- dardisierter Bewertung anzusetzende Nutzungsdauer. Die entsprechenden Abschrei bungen sind im aktuellen Wirtschaftsplan berücksichtigt. 7 Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 8 Förderung Das Gesamtvorhaben Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse wurde für eine Förde- rung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes angemeldet. Nach dem GVFG sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förder- fähig, wenn die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind. Die Förderbestimmungen der Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwingend eine sog. Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Diese Bewertung dient dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit ei- nes Vorhabens. Die Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der über die Standardisierte Bewertung ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator größer 1,0 ist. Das Ergebnis der Bewertung entscheidet so- mit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens. Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge- samtvorhabens. Mit der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen be- steht grundsätzlich eine Möglichkeit zur Förderung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die verfügbaren Haushaltsmittel sind seit 2022 allerdings vollständig ausgeschöpft, so dass nach derzeitigem Stand landesweit keine neuen Planungsleistungen der Lph. 1 bis 4 mehr gefördert werden. Planungskosten ab der Lph. 5 werden im Rahmen der späteren Bewilligung nach dem GVFG pauschal durch Erhö- hung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt. 9 Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be- reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts- möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Melaten Anlage 4: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Junkersdorf Anlage 5: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Mohnweg Anlage 6: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Bahnstraße Anlage 7: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Zentrum Anlage 8: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Römergrab Anlage 9: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden West -
Anlage 3 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Melaten
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1 Anlage 3 Anlage 3 Haltestelle Melaten Ausgangssituation Die Haltestelle wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße zwischen Brucknerstraße und Max-Reger- Straße und hat zwei Seitenbahnsteige aus Betonfertigteilen mit integrierten Baumstandorten jeweils zur Außenseite. Beide Bahnsteige haben eine Breite von 2,50 m und eine Nutzlänge von 66 m. Die Höhe des Bahnsteigs beträgt 35 cm über Schienenoberkante. Die Gleise können an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit einer Lichtsignalanlage. Planungsziele · Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die erforderlichen Bahnsteigbreiten müssen 3,59 m (Richtung Weiden) bzw. 3,34 m (Richtung Bensberg) betragen. · Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten wer den können. · Östlich der Haltestelle Melaten ist ein Wendegleis zu planen. Dieses dient als Ersatz für die entfallende Wendeschleife zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner- Straße am Aachener Weiher, welches im Rahmen der Umsetzung des Bereichs Innenstadt entfällt. In das Wendegleis soll aus beiden Richtungen unabhängig ein- und ausgefahren werden können. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt zwei Varianten untersucht, Variante 1 mit Mittelbahnsteig und Variante 2 mit Seitenbahnsteigen. 2 Anlage 3 Da sich der Straßenraum nach Westen deutlicher verengt als nach Osten, wurden die Varianten in Richtung Osten entwickelt. Die Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Haltestelle weiter nach Westen Richtung Klosterstraße zu verlegen, konnte daher in die Planung nicht übernommen werden. Beide Varianten haben als westlichen Zwangspunkt jeweils die Querung zur Brucknerstraße. Das östliche Ende der beiden Varianten befindet sich somit kurz vor dem alten Haupteingang zum Friedhof Melaten. Im Querschnitt entwickeln sich beide Varianten vom südlichen Fahrbahnrand aus, da die vorhandene Baumreihe zwischen Fahrbahn und Radweg bestehen bleiben soll. Nördlich ist der Bereich durch die Mauer des Friedhofs Melaten begrenzt. Diese Zwangspunkte haben zur Folge, dass bei beiden Varianten die Fahrbahnen nur eine Breite von 5,60 m aufweisen und sich grundsätzlich nur in der Art der Haltestelle (Seiten- bzw. Mittelbahnsteig) und der dadurch vorgegebenen Ausgestaltung der Zuwegungen unterscheiden. In beiden Varianten müssen die Bäume des nördlichen Bestandsbahnsteigs gefällt werden (zukünftig Verkehrsfläche). Die Bäume des südlichen Bestandsbahnsteigs stehen sowohl bei Variante 1 als auch Variante 2 im Grünstreifen zwischen Gleis und Fahrbahn. Über den Erhalt der Bäume des südlichen Bahnsteigs soll nach Vorlage des Baumgutachtens entschieden werden. Der Mittelbahnsteig (Variante 1) hat geradlinige Querungen, welche jeweils die Fahrbahn und ein Gleis in einem Zug queren lassen. Bei den Seitenbahnsteigen (Variante 2) wird nur eine Richtungsfahrbahn überquert und anschließend, gesichert durch eine Z-Querung, die gesamte Gleisanlage. Östlich der Haltestelle schließt sich bei beiden Varianten ein Wendegleis mit Betriebsbahnsteig für das Fahrpersonal an. In das Gleis kann aus beiden Richtungen eingefahren und in beide Richtungen ausgefahren werden. Das Wendegleis liegt zwischen den beiden Richtungsgleisen. Vorzugsvariante Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Die zwei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander. Der Mittelbahnsteig (Variante 1) liegt bei der städtebaulichen Bewertung vorne. I Bei den Seitenbahnsteigen (Variante 2) wird die Verkehrssicherheit deutlich besser bewertet. Hintergrund ist, dass Fahrgäste trotz roter Lichtsignalanlage vermutlich noch versuchen die Stadtbahn zu erreichen. Bei der Variante Mittelbahnsteig müssen sie dabei die Fahrbahn und den Gleisbereich in einem überqueren. Es ist wahrscheinlicher, dass dabei die Bahn oder ein Auto übersehen wird. Bei den Seitenbahnsteigen gibt es dagegen zwischen der Fahrbahn und dem Gleis eine Aufstellfläche. Hier ist das Risiko eines Unfalls geringer. Des Weiteren liegt diese Haltestelle im Einzugsgebiet der angrenzenden Schulen (Apostelgymnasium, Liebfrauenschule und Domsingschule). Mit zusammen fast 3000 Schülerinnen und Schülern ist die Bewältigung der Spitzenbelastung von herausragender Bedeutung bei der Variantenwahl. Folglich stellt die Variante 2 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als die Varianten 1 erreicht. Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. / gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m -3,153% 273,353 m +6,750%f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh./gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera / Schlüssel- schalter / Fernsprecher gepl. Koppelspule gepl. Signal gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliches Altlastengebiet Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Schünke Alabbas Skunca 11.11.2022 11.11.2022 11.11.2022 30.05.23 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04ME V VP LP 1062 j F freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Melaten o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Vorplanung 32353550 32353550 32353600 32353600 32353650 32353650 32353700 32353700 32353750 32353750 32353800 32353800 32353850 32353850 32353900 32353900 32353950 32353950 32354000 32354000 5644800 5644800 5644850 5644850 5644900 5644900 stoffliche Bodenveränderung Obj.-ID: 263 Altstandort Obj.-ID: 264 LSG-Melatenfriedhof 472 487 443 447 1381 41 24 99 16 30 16 32 41 2399 338 894 1082 16 33 570 99 4 584 486 1207 1764 743 919 842 1517 44 53 99 1357 569 746 41 22 99 416 2004 99 583 20 05 99 488 892 592 97 4 1037 381 1967 99 860 481 680 99 1750 444 920 1763 1214 85 5 1106 99 15 445 97 5 1311 INF O INFO M PAut M PAut PAut A PAut M Bank M T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. Pfitznerstr. BrucknerStraße Aa chenerSt raße Rich.-Strauss-Straße 2,50 2,00 50 2,80 2,80 50 3,60 1,35 3,10 1,35 3,17 50 2,80 2,80 2,31 2,17 2,45 2,50 2,00 50 5,60 50 3,60 1,35 3,10 1,35 3,71 50 5,60 6,00 80,00 6,00 4,00 6,00 80,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 10,00 Gehweg auf der Westseite bis Clarenbachstraße neu herstellen! 75 6,00 6,00 8,92 97 2,51 2,50 54 6,00 575 m 392 m Überweg entfällt 3,28 3,00 3,00 4,00 Sicherheitsraum Geländer 4,00 2,50 2,50 3,00 3,2 5 2,67 2,20 3,10 2,20 3,40 XX X X X X X Im Bereich dieser Haltestelle ist ein Grüngleis auszuführen 70 SO + 35 cm SO + 35 cm 1,32 50 A A X Weiterführung der Kabeltrasse bis zum Schalthaus, das bei der Hst. Universitätsstraße geplant wird. 3,57 2,50 50 6,00 1,85 1,65 1,00 1,35 3,10 1,85 6,00 3,00 90,00 3,00 3,25 3,00 3,12 R=703,050 R=5+988,738 R= R=700,0006+000,000 R=700,000 R=6+032,555 R= R=500,0006+170,979 R=500,000 R=6+189,708 R= R=400,0006+206,097 R=400,000 R=6+223,264 R= R=700,0006+314,283 R=700,000 R= 6+359,283 R= R=700,000 6+375,198 R=700,0006+403,224 R=700,000 R= R= A=60,000 A=60,000 R=300,000 R=300,000 A=60,000 A=60,000 R= R= A=30,000 A=30,000 R=150,000 R=150,000 A=30,000 A=30,000 R= R= R=300,000 R=300,000 R= R= R=703,100 R=703,100 R= R= R=696,900 R=696,900 R=100,000 R=100,000 R= R= R=200,000 R=200,000 R= R= R=200,000 R=200,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=100,000 R=100,000R= R= R=100,000 R=100,000 x x x x x x x x x x x x xx 2,5m 2,5m M7M5 M1 M2 M4 M3 M8 M6 M10 M9 F2/A 22.1 F2.1/A 2.2 1 F1/A 1.1 1.2 F1.1/A FS T1 .1 FST1 ST2 ST1/T F2.2/A F2.3/A 4FR4 F4.1 4.1 2,5m M18 M17 M11 M12 M15 M14 M16 M13 10 F10/ A 10.1 10.2 F10.1/A 20.1 20 F20 /A F20.1/A 20.2 FST20.1 FST20 ST20/T ST10 ST200/T ST100 6,0m M3 M4 M5 M2 M1 M17 1.2 F1/A F1.1/A F3.1 F3 3 1.1 3.1 R11 R41 Ø300 BF3 M12 M13 M14 M16 M15 FR4 F4.1 2 4.1 2.1 4 R31 Ø300 ST2 BFR46 6.1 Prozess- und Komunikationstechnik NSHV LED Hängeseilleuchten im gesamten Bereich der Wendanlage Beleuchtung auf der Westseite bis Clarenbachstraße neu herstellen! Leuchte statt Ampel? Eine Leuchte noch vor HsNr.309 Köln, 30.05.23 - AA Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04ME_V_VP_LP_1062_g_PE_.plt\OWA1_04ME_V_VP_LP_1062_j_F_ 09.03.23 TSk TSk AA Darstellung möglicher Bereiche der Fahrleitungsmast en / Gleichstellung i 15.05.23 TSk TSk AA Korrektur des Datums der Freigabe j 29.08.22 TSk TSk AA Prüfanmerkungen gem. Workshop vom 10.08.22 eingearb eitet f 11.11.22 TSk TSk AA Prüfanmerkungen eingearbeitet g 20.12.22 TSk TSk AA Prüfanmerkungen vom 11.2022 eingearbeitet h gez. Klaholz / Müller 21.12.2022 Xgez. Horn / Müller 21.12.2022 21.12.2022 gez. Kuhlmann / Evert gez. Stach-Reinartz 02.03.2023 X X X X X gez. Rode 13.02.2023 gez. Köster 08.02.2023 21.12.2022 gez. Faber / Müller X X Variante 2 Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Schiene gepl. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 15.12.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04ME VA VP LP 1061aP a P freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Melaten Friedhof o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Lageplan - Variante 1 2,73 2,50 50 6,00 6,00 8,92 32353550 32353550 32353600 32353600 32353650 32353650 32353700 32353700 32353750 32353750 32353800 32353800 32353850 32353850 32353900 32353900 32353950 32353950 32354000 32354000 5644800 5644800 5644850 5644850 5644900 5644900 472 487 443 447 1381 4124 99 16 30 16 32 4123 99 338 894 1082 16 33 570 99 4 584 486 1207 1764 743 919 842 1517 4453 99 1357 569 746 4122 99 416 2004 99 583 2005 99 488 892 592 97 4 1037 381 1967 99 860 481 680 99 1750 444 920 1763 1214 85 5 1106 99 15 445 97 5 1311 INFO INFO M PA ut M PAut PAut A PAut M Bank M T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. Pfitznerstr. Bruckner Straße Aachener Straße Rich.-Strauss-Straße 3,00 90,00 3,00 6,08 3,57 2,50 50 6,00 1,85 1,65 1,00 1,35 3,10 1,85 6,00 6,66 1,35 1,85 5,60 2,50 2,50 50 5,60 1,85 1,35 7,16 1,35 1,85 5,68 2,50 2,50 50 5,60 1,85 1,35 97 2,51 2,50 50 5,85 1,85 10,00 8,00 6,00 80,00 6,00 10,00 2,33 1,81 2,68 6,00 4,00 4,00 4,00 3,00 10,00 R=703,050 R= R= R=800,000 R=800,000 R= R= A=70,711 A=70,711 R=500,000 R=500,000 A=70,711 A=70,711 R= R= A=70,711 A=70,711 R=500,000 R=500,000 A=70,711 A=70,711 R= R= R=1000,000 R=1000,000 R= R= R=700,000 R=700,000 R=700,000 R= R= A=60,000 A=60,000 R=300,000 R=300,000 A=60,000 A=60,000 R= R= R=1000,000 R=1000,000 R= R= R=1000,000 R=1000,000 R= R= A=63,875 A=63,875 R=340,000 R=340,000 A=63,875 A=63,875 A=64,031 A=64,031 R=410,000 R=410,000 A=64,031 A=64,031 R=100,000 R=100,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=50,000 R=50,000 R= R= R=100,000 R=100,000 R= R= R=100,000 R=100,000 Köln, 15.12.21 - Sk Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04ME_VA_VP_LP_1061aP_a_P_.plt\OWA1_04ME_VA_VP_LP_1061aP_a_P_ -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2 - Übersichtsplan
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Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West Erweiterter Planungsbeschluss PG OWA, Stand 12.07.2023 c c ccccc Aktuelle Beschlussvorlage -
Anlage 5 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Mohnweg
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1 Anlage 5 Anlage 5 Haltestelle Mohnweg Ausgangssituation Die Haltestelle Mohnweg wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße und hat zwei Seitenbahnsteige. Beide Bahnsteige haben eine Nutzlänge von 55 m, eine Breite von 3,50 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen erfolgen an beiden Seiten der Haltestelle mit einer signalisierten Z-Querung. Die Gleise sind als Grüngleis ausgeführt. Planungsziele · Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. · Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betra gen. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt drei Varianten, jeweils mit Seitenbahnsteigen, untersucht. Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Bestandsbahnsteige nach Westen vor. Um den verlängerten Bahnsteig mit einer Nutzlänge von 80 m realisieren zu können, muss die westliche Querung nach Westen verschoben werden. Dadurch wird der Weg von der Haltestelle in den südlich angrenzenden Maguertienweg deutlich verlängert. Außerdem wird der Linksabbieger in den Vogelsanger Weg auf der Fahrbahn Richtung Weiden deutlich eingekürzt. Im Bereich des verlängerten Bahnsteigs entfallen 6 Bäume. 2 Anlage 5 Bei der Variante 2 werden die Bestandsbahnsteige nach Osten verlängert. Die östliche Querung wird dabei so verschoben, dass der Weg von der Haltestelle in den südlich angrenzenden Kamillenweg gegenüber dem Bestand kürzer wird. Darüber hinaus ist der Knotenpunkt mit der Oskar-Kokoschka-Straße östlich der Haltestelle neu zu planen. Der Knotenpunkt wird begradigt, um Platz für die verlängerten Bahnsteige zu generieren. Bei dieser Variante entfällt ein Baum. Die Variante 3 stellt eine Verlängerung der Bestandsbahnsteige sowohl nach Westen als auch nach Osten dar. Dabei werden die Querungen so verschoben, dass sie nicht unmittelbar an den südlich anschließenden Zugängen zu den Wohngebieten liegen. Der Knotenpunkt Oskar-Kokoschka-Straße wird bei dieser Variante nicht angepasst. Um die Seitenbahnsteige mit einer Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, entfallen insgesamt 10 Bäume. Varianten mit Mittelbahnsteigen wurden nicht betrachtet, da die qualitativen Vorteile (z. B. Platzersparnis) im Verhältnis zu den erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen (z. B. aufwändiger Gleisbau) den Bau eines Mittelbahnsteigs nicht rechtfertigen. Vorzugsvariante Für die drei Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt . Die drei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander. Die Varianten 1 und 3 weisen geringere Investitionskosten auf als die Variante 2 und liegen deshalb im Kriterium Wirtschaftlichkeit vorne. In den Kriterien Haltestelle, Städtebau und Straßenraumgestaltung, Umwelt- und Verkehrliche Auswirkungen sowie Verkehrsablauf wird die Variante 2 besser bewertet. Dies liegt vor allem an der Optimierung des Knotenpunkts mit der Oskar-Kokoschka-Straße. Dadurch werden die Erreichbarkeiten für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Durch die kompaktere Gestaltung des Knotenpunkts können freiwerdende Flächen für Grün und zur städtebaulichen Aufwertung genutzt werden. Folglich stellt die Variante 2 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als die Varianten 1 und 3 erreicht. Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. / gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593m -3,153% 273,353m +6,75 0%f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh./gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera / Schlüssel- schalter / Fernsprecher gepl. Koppelspule gepl. Signal gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliches Altlastengebiet Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Schünke Alabbas Skunca 11.11.2022 11.11.2022 11.11.2022 30.05.23 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04MO V VP LP 1142 i F freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Mohnweg o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Vorplanung Köln, 30.05.23 - AA Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04MO_V_VP_LP_1142_f_PE_.plt\OWA1_04MO_V_VP_LP_1142_i_F_ 32349250 32349250 32349300 32349300 32349350 32349350 32349400 56 450 50 56 450 50 56 451 00 56 451 00 5645 150 56 451 50 939 1385 940 1545 407 941 1672 16 593 1550 933 1549 1089 769 1090 1606 590 1444 406 1358 946 936 1384 1088 945 148 562 1548 1356 1383 1357 1607 564 55 4 594 1546 1443 56 4 1547 1386 935 1381 938 599 59141 15 1382 955 937 1544 1359 15 1 934 190 942 592 1434 INFO FAut INFO IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND IND M MM Bank M Bank MM M PAut M M Bank Bank W T WT W TW T T. Marguerittenweg Kamillenweg Aac hener Straß e 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,74 1,98 2,09 1,51 1,57 3,00 3,0850 3,69 1,35 3,10 1,35 3,80 503,00 3,00 1,58 2,65 6,00 80,00 6,00 4,00 4,00 4,00 7,30 1,58 4,00 50 NL=80 m NL=80 m x 700 m 960 m Überweg entfällt Überweg entfällt Fahrrad- abstellplatz SO + 35 cm SO + 35 cm Prozess- und Komunikationstechnik NSHV Rückbau NSHV Im Bereich dieser Haltestelle ist ein Grüngleis mit Sedumandeckung vorhanden. Der Sukkulentenbesatz wird im Baubereich ergänzt. 700 m 960 m Potentieller Baumstandort A A M11 M10 M7 M6 M8 M9 10 F10/A 10.1 10.2 F10.1/A 20.1 20 F20/AF20.1/A 20.2 FST10.1 FST10 ST20 ST10/T 6,0m 2,5m M1 1 1.2 55.1 ST1 1.1 M16 F3.13.1 M15 3 F3 M13 M12 M14 F1.2/A F1.3/A FST2.1 M4 M3 M5 2.1 2 F2/AF2.1/A 2.2 FST2ST2/T R 31 x x x x FAut x xxx xx x x x x xxx 14+000,000 14+100,000 e Prüfanmerkungen gem. Workshop vom 10.08.2022 einge arbeitet AA TSk TSk 29.08.2022 f Prüfanmerkungen eingearbeitet AA TSk TSk 11.11.2022 g Prüfanmerkung vom 21.11.2022 eingearbeitet AA TSk TSk 20.12.2022 gez. Klaholz / Müller 21.12.2022 Xgez. Horn / Müller 21.12.2022 21.12.2022 gez. Kuhlmann gez. Stach-Reinartz 22.02.2023 X X X X X gez. Rode 08.02.2023 gez. Köster 13.01.2023 21.12.2022 gez. Faber / Müller X h Gleichstellung AA TSk TSk 08.03.2023 30.05.2023 TSk TSk AA Korrektur des Datums der Freigabe i Variante 2 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 15.12.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04MO VA VP LP 1141aP a P freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Mohnweg o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Lageplan - Variante 1 Köln, 15.12.21 - Sk Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04MO_VA_VP_LP_1141aP_a_P_.plt\OWA1_04MO_VA_VP_LP_1141aP_a_P_ 32349250 32349250 32349300 32349300 32349350 32349350 32349400 5645050 5645050 5645100 5645100 5645150 5645150 939 1385 940 1545 407 941 1672 16 593 1550 933 1549 1089 769 1090 1606 590 1444 406 1358 946 936 1384 1088 945 148 562 1548 1356 1383 1357 1607 564 55 4 594 1546 1443 56 4 1547 1386 935 1381 938 599 591 41 15 1382 955 937 1544 1359 15 1 934 190 942 592 1434 INFO FAut INFO IND IND IND IN D IND IN D IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND IND IND M MM Bank M Ba nk MM M PAut M M Ba nk Ba nk W T WT W TW T T. Marguerittenweg Kamillenweg Aachener Straße 50 3,90 1,35 3,10 1,35 3,87 50 6,00 80,00 6,00 4,00 4,00 4,00 NL=80 m NL=80 m x xx xxx Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Schiene gepl. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 15.12.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04MO VA VP LP 1143aP a P freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Mohnweg o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Lageplan - Variante 3 Köln, 15.12.21 - Sk Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04MO_VA_VP_LP_1143aP_a_P_.plt\OWA1_04MO_VA_VP_LP_1143aP_a_P_ 32349250 32349250 32349300 32349300 32349350 32349350 32349400 5645050 5645050 5645100 5645100 5645150 5645150 939 1385 940 1545 407 941 1672 16 593 1550 933 1549 1089 769 1090 1606 590 1444 406 1358 946 936 1384 1088 945 148 562 1548 1356 1383 1357 1607 564 55 4 594 1546 1443 56 4 1547 1386 935 1381 938 599 591 41 15 1382 955 937 1544 1359 15 1 934 190 942 592 1434 INFO FAut INFO IND IND IND IN D IND IN D IND IND IND IND IND IND IN D IND IND IND IND IND IND IND IND M MM Bank M Ba nk MM M PAut M M Ba nk Ba nk W T WT W TW T T. Marguerittenweg Kamillenweg Aachener Straße 50 3,88 1,35 3,10 1,35 3,90 50 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 2,00 6,00 80,00 6,00 2,00 6,00 80,00 6,00 1,45 1,58 2,93 3,15 2,97 2,97 NL=80 m NL=80 m x xx x x Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Schiene gepl. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut M Bank INFO WT A W T 52.29 -
Anlage 9 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden West
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Anlage 9 1 Anlage 9 Haltestelle Weiden West Ausgangssituation Die Haltestelle Weiden West wurde im Jahr 2006 in Betrieb genommen. Sie liegt nördlich der Aachener Straße und südlich des Bahndamms der Eisenbahnstrecke Köln-Aachen. Die Endhaltestelle besteht aus 4 Gleisen mit 2 Mittelbahnsteigen. Am westlichen Mittelbahnsteig liegen die Gleise 1 und 2, welche im Regelbetrieb genutzt werden. Am östlichen Mittelbahnsteig liegen die Gleise 3 und 4, welche bei Veranstaltungen im Stadion genutzt werden. Beide Mittelbahnsteige haben eine Nutzlänge von 50 m eine Breite von 5,50 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Zur Haltestelle gehört eine P+R und B+R- Anlage. Die Gleisanlage verschwenkt aus der Mittellage der Aachener Straße in Richtung der Haltestelle. Vor dem Bahnsteig befindet sich ein doppelter Gleiswechsel und weitere Weichen um die Gleise 3 und 4 anfahren zu können. Über die nördlichen Bahnsteigenden wird ein barrierefreier Anschluss an den S-Bahn Haltepunkt gewährleistet. Von der P+R-Anlage erfolgt der Zugang zu den Mittelbahnsteigen hauptsächlich über den südlichen barrierefreien Zugang. Planungsziele · Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. · Für den Betrieb der Langzüge ist im Bereich der Haltestelle ein neuer Einspeisepunkt für die Bahnstromversorgung erforderlich. Das Unterwerk wird südlich der Haltestelle parallel zum gemeinsamen Geh-/Radweg geplant. Im Bereich der heutigen Fahrradabstellboxen wird die Verwaltung zusätzlich einen vollautomatischen Fahrradabstellturm errichten. Entsprechend der politischen Beschlusslage Anlage 9 2 wird die KVB die Abstellkapazität der P+R Anlage durch den Bau einer Parkpalette erhöhen. Die eigenständigen Maßnahmen werden fortlaufend mit dem Projekt Ost-West-Achse abgestimmt. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt 3 Varianten untersucht. Eine Verlängerung der Mittelbahnsteige ist aufgrund des vorhandenen Bahndamms nur in Richtung Süden möglich. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist in allen 3 Varianten gegenüber der heutigen Situation vergleichbar. In der Variante 1 wird nur der westliche Mittelbahnsteig nach Süden verlängert. Es ist kein Gleisbau notwendig. Die Variante 1 wurde verworfen, da in dieser Variante nur die Gleise 1 und 2 die erforderliche Nutzlänge von 80 m aufweisen, sodass der östliche Bahnsteig nicht von Langzügen genutzt werden könnte. In der Variante 2 werden beide Mittelbahnsteige nach Süden verlängert. Beide Mittelbahnsteige liegen durchgehend an einer geraden Gleistrasse. Die Verlängerung der Bahnsteige in einer Geraden bedingt einen sehr umfangreichen Gleisbau. Der südlich der Bahnsteige liegende doppelte Gleiswechsel muss dazu weiter in Richtung Süden zur Aachener Straße verschoben werden. Dafür ist es notwendig, den anschließenden Gleisradius im Bogen an der Aachener Straße deutlich zu verkleinern. In der Variante 3 werden beide Mittelbahnsteige in Richtung Süden verlängert ohne dabei die Trassierung maßgeblich zu verändern. Der doppelte Gleiswechsel bleibt in seiner Lage unverändert und es müssen nur zwei weitere Weichen ausgetauscht werden. Der geringe Eingriff hat zur Folge, dass die Bahnsteigkante an Gleis 4 in einem Radius liegt und der Spalt zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug nur knapp unter dem maximal zulässigen Spaltmaß liegt. Vorzugsvariante Für die zwei verbliebenen Varianten wurde die Nutzwertanalyse durchgeführt . Die beiden Varianten unterscheiden sich in den Kriterien Verkehrliche Auswirkungen, Wirtschaftlichkeit und Realisierung. Für die Variante 3 spricht der geringere Gleisbau. Dadurch sind geringe Investitionskosten und Planungsaufwände sowie weniger komplexe Bauzustände zu erwarten. Bei der Variante 3 haben die kleineren Radien am östlichen Bahnsteig höhere Instandhaltungskosten zur Folge, da sich der Abnutzungs-/ Verschleißgrad erhöht. Jedoch sind diese im Vergleich zu den höheren Herstellungskosten der Variante 2 besser zu bewerten. Lediglich im Kriterium Verkehrliche Auswirkungen schneidet die Variante 2 bezüglich der Trassierung der Stadtbahn geringfügig besser ab. Die Auswirkungen der Radien bei der Variante 3 hinsichtlich des Spaltmaßes an der Bahnsteigkante von Gleis 4 werden akzeptiert, weil die Gleise nur im Veranstaltungsverkehr angefahren werden. Anhand der Bewertung mit der Nutzwertanalyse stellt die Variante 3 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als die Variante 2 erreicht. !"#"$"%&' !" #!! $% $&& $% $&& $% $&& $% $&& ! &'(() * ! & * +) * + *,-../0 + *,-../0 !1 (! 2 34 #!! 2%!5 !" +! 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Anlage 6 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Bahnstraße
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1 Anlage 6 Anlage 6 Haltestelle Bahnstraße Ausgangssituation Die Haltestelle Bahnstraße wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße und hat zwei Seitenbahnsteige. Beide Bahnsteige haben eine Nutzlänge von 50 m, eine Breite von 2,50 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Die Bestandsbahnsteige liegen zwischen der Zu- und Abfahrt zur BAB A1 im Osten und dem Knotenpunkt Aachener Straße/ Bahnstraße/ Breslauer Straße im Westen. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen erfolgen mit einer signalisierten Z- Querung. Die Gleise sind als Grüngleis ausgeführt. Planungsziele · Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. · Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betra gen. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt drei Varianten, jeweils mit Seitenbahnsteigen, untersucht. Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Bestandsbahnsteige sowohl nach Westen als auch nach Osten vor. Rampen sind nur an den westlichen Bahnsteigzugängen vorgesehen. An den östlichen Bahnsteigzugängen wird wegen der beengten Lage der Bahnsteige zwischen zwei Knotenpunkten nur eine Treppe angeordnet. Eine barrierefreie Zuwegung ist 2 Anlage 6 bei Variante 1 daher nur von Westen möglich. Eine Z-Querung lässt sich nur an den westlichen Bahnsteigenden realisieren. An den östlichen Enden ist eine gerade Querung vorgesehen. Bei der Variante 2 werden die Bestandsbahnsteige ebenfalls sowohl nach Westen als auch nach Osten verlängert. Rampen sind sowohl an den westlichen als auch den östlichen Bahnsteigzugängen vorgesehen. Die Rampen am östlichen Ende werden aufgrund der beengte Lage der Bahnsteige zwischen zwei Knotenpunkten an der Längsseite der Bahnsteige angeordnet. Die Rampen weisen eine geringere Breite auf als üblich, sind aber nach Abstimmung mit den Behindertenverbänden ausreichend. Eine barrierefreie Zuwegung ist bei Variante 2 deshalb sowohl von Westen als auch von Osten möglich. Eine Z-Querung lässt sich nur an den westlichen Bahnsteigenden realisieren. An den östlichen Enden ist eine gerade Querung vorgesehen. Die Variante 3 stellt einen kompletten Neubau der Haltestelle westlich des Knotenpunktes Aachener Straße/ Breslauer Straße/ Bahnstraße dar. Um die Seitenbahnsteige mit einer Nutzlänge von 80 m an dieser Stelle realisieren zu können, entfällt auf der Aachener Straße pro Richtung ein Fahrstreifen. Bei dieser Variante können die Bahnsteigzugänge von allen Seiten barrierefrei hergestellt und die Querungen in Z-Form ausgebildet werden. Varianten mit Mittelbahnsteigen wurden nicht betrachtet, da die qualitativen Vorteile (z. B. Platzersparnis) im Verhältnis zu den erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen (z. B. aufwändiger Gleisbau) den Bau eines Mittelbahnsteigs nicht rechtfertigen. Vorzugsvariante Aufgrund der fehlenden Rampen an den östlichen Bahnsteigzugängen ist die Variante 1 nicht vollständig barrierefrei. Für mobilitätseingeschränkte Personen würde sich der Weg zu den östlich der Haltestelle gelegenen Gebieten erheblich erhöhen. Die Variante 2 weist mit den barrierefreien Zugängen sowohl auf der West- als auch der Ostseite der Haltestelle eine vollständige Barrierefreiheit auf. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist gegenüber der heutigen Situation vergleichbar. Durch die Fahrstreifenreduzierung in Variante 3 ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV für den Knoten Aachener Straße/Breslauer Straße/Bahnstraße nicht mehr gegeben. In den Spitzenstunden sind Rückstaus zu erwarten, die sich bis auf die Abfahrten der BAB 1 auswirken. Aufgrund der Sicherheitsrisiken wird die Variante 3 verworfen. Da die Variante 2 die einzig machbare und vollständig barrierefreie Variante darstellt, konnte hier auf eine Nutzwertanalyse verzichtet werden. Folglich stellt die Variante 2 die Vorzugsvariante dar. !" !" !" #$%& '' ( )*+" ," -*+ #" ,&( )*+ ,& & . + / !" !" !" !" !" !" ( ( ( ( ( ( &*+ ,&0 1"2 2 3""+"&&",&"""2 $%&4+"()- + / + / + / + / + / & !" !" !" #$%& '5 $4) . & & 4""""-&6%"0"2 $"0"2 -1($/ ! 7#85 6 9 9 /#1:;< =;8=8$%& & 2;>>< ??@@??(; A&"& 2;>>< ??@@??(?? *** &"& ,BC#!B ,D/+. " E&&2 (& #/1&(,& -"F(6(!@> =;5'8$%& & 2D:5G>><H5>=8<>(; 2D:5G>><H5>=8<>(@ " "("("$%&G"H ,&F"" 2 C )2 ,&2 2 ,2 ! " # $ % & ' ! & " ' ' ! 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Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023
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Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 23.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 RM Wahlen zeigt sich erfreut, dass es hier bei diesem großen Projekt weitergeht. So- wohl in der Bürgerschaft vor Ort als auch in der Bezirksvertretung gebe es jedoch noch Beratungsbedarf – insbesondere zur Haltestelle Junkersdorf –, so dass er vor- schlage, das Fachgespräch und die Sitzung der BV Lindenthal abzuwarten und die Vorlage in der Sondersitzung am 05.12. abschließend zu beraten. RM De Bellis-Olinger merkt an, dass man hätte weiter sein können, wenn es ein früh- zeitiges Fachgespräch mit der BV Lindenthal gegeben hätte; die Bezirksvertretung tage nur 1 Tag vor dem Verkehrsausschuss, so dass es bei dortigen Änderungen an der Beschlussvorlage schwierig werde, einen abschließenden Beschluss im hiesigen Ausschuss zu fassen. Sie möchte daher bereits jetzt die Frage aufwerfen, ob es für das Projekt verträglich sei, wenn ein Beschluss erst in der Ratssitzung im Februar ge- troffen würde. RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Halte- stelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. So- fern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung der 60 m-Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktver- dichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg 2 und würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusam- menhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Be- antwortung er jedoch zunächst abwarten möchte. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachge- spräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestge- hend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KVB wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Um- lauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP-Frak- tion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. die Beibehaltung der 60 m-Bahnen. Ihres Erachtens komme diese Vorlage auch ver- früht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. Ausschussvorsitzender Hammer stellt klar, dass die Entscheidung für die Langzüge bereits vor geraumer Zeit getroffen wurde, die Züge auch bestellt seien und der Ver- waltung insofern keinerlei Vorwurf zu machen sei. BG Egerer bekräftigt die Ausführungen von Herrn Hammer; die Planungen seien ent- sprechend fortgeschritten. Nun möchte man auch mit der Entwurfsplanung zügig wei- terkommen. Je mehr Bausteine dieses Projekts verschoben werden, desto größer würden die Kapazitätsengpässe der Planer*innen werden. Auch Frau Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB AG, weist in Richtung SB Meinhardt und RM Syndicus darauf hin, dass eine Beibehaltung der Züge und eine weitere Takt- verdichtung im Innenstadtbereich ausgeschlossen sei; man sei am Leistungslimit mit einem teilweisen 120 sec.-Takt. Eine noch engere Taktung würde eine Zugsiche- rungstechnik und eigene Bahnkörper erforderlich machen. Abschließend weist RM De Bellis-Olinger auf ein Schreiben einer Bürgerinitiative hin und bittet, dieser Vorlage das Antwortschreiben der Verwaltung beizufügen. Dies wäre für die weitere Beratung sehr hilfreich. Zum weiteren Verfahren schlägt Ausschussvorsitzender Hammer vor, in der Sonder- sitzung am 05.12.2023 so viele Haltestellen wie möglich zu beschließen, bestmöglich jedoch die Vorlage in Gänze. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gre- mien. Abstimmungsergebnis: Einstimmt zugestimmt -
Anlage 7 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Zentrum
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Anlage 7 1 Anlage 7 Haltestelle Weiden Zentrum Ausgangssituation Die Haltestelle Weiden Zentrum wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen. Sie liegt in Mittellage der Aachener Straße. In Fahrtrichtung Weiden West findet sich ein Mittelbahnsteig. Die gegenüberliegende Kante dient als Bushaltestelle. Es kann hier somit am gleichen Bahnsteig umgestiegen werden. In Richtung Innenstadt befindet sich ein Seitenbahnsteig, der Fahrgastwechsel erfolgt hier in Fahrtrichtung links. Zwischen den beiden Bahnsteigen liegt die Buswendeanlage mit zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung stadtauswärts. Der an dem Bahnsteig liegende nördliche Busfahrstreifen dient als Haltestellenbereich zum Fahrgastwechsel. Westlich schließt sich eine Bushaltestelle für den Regionalverkehr an den nördlichen Bahnsteig an. Der südliche Busfahrstreifen dient zur Vorbeifahrt, für Wendezeiten und zum Laden der Elektrobusse. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen erfolgen mit einem Versatz. Die Querung der Busfahrstreifen in Mittelanlage der Haltestelle ist nicht signalisiert. Der nördliche Bahnsteig hat eine Breite von ca. 4,20 m und der südliche Bahnsteig eine Breite von ca. 3,90 m. Beide weisen eine Nutzlänge von jeweils 60 m auf und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Es ist zu prüfen, ob die Geh- und Radwegsituation, insbesondere vor dem Rhein- Center Weiden, verbessert werden kann. Zudem ist der Knotenpunkt Aachener Straße/Bunzlauer Straße/Hans-Willy-Mertens Straße mit einer Querung für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die Ausfahrt aus der Bunzlauer Straße stadtauswärts ist für den Kfz-Verkehr zu sperren. Anlage 7 2 Weiter ist eine verkehrsgerechte Anbindung der Selma-Lagerlöf-Straße von und zur Goethestraße für den Radverkehr sowie die Radverkehrsführungen über den Knotenpunkt Aachener Straße durch einen eigenen Fahrradstreifen zu prüfen. Variantenuntersuchung Aufgrund des Brückenbauwerks ist eine Haltestellenverlängerung in Richtung Osten konstruktiv schwerer und aufwendiger als auch mit höheren Kosten verbunden als eine Verlängerung der Bahnsteige in Richtung Westen. Die Verlängerung in Richtung Westen bietet sich durch den freien Verkehrsraum zwischen den vorhandenen Bahnsteigen und dem Knotenpunkt Aachener Straße/ Goethestraße/ An der Alten Post an. Aufgrund der vorgenannten Randbedingungen wurde für die Haltestelle Weiden Zentrum nur eine Variante untersucht. Die Bahnsteige werden nach Westen jeweils um 20,00 m verlängert. Alle sich im Westen anschließenden Verkehrsanlagen werden entsprechend der Bahnsteigverlängerung nach Westen versetzt. Dies sind neben den Zugangsanlagen über die Fahrbahn und Gleisanlage auch die von der REVG genutzten Bushaltestellen zwischen den Gleisanlagen als auch auf der Südseite der Aachener Straße. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist gegenüber der heutigen Situation vergleichbar. Die nördliche Fahrbahnquerung wurde dahingehend optimiert, dass nur ein Baum entfallen muss. Eine Lösung ohne Baumentfall ist leider nicht möglich. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die Umwandlung eines Fahrstreifens des Individualverkehrs je Fahrtrichtung zur Nutzung als Gehweg und/oder Radweg aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Eine Optimierung des Geh- und Radweges vor dem Rhein-Center Weiden ist daher nicht umsetzbar. Eine weitere Verschiebung nach Westen ist nicht realisierbar. Der Linksabbieger in die Straße An der Alten Post kann aus Kapazitätsgründen nicht weiter verkürzt werden. Die Querung für den Radverkehr am Knotenpunkt Aachener Straße/ Bunzlauer Straße/ Hans-Willy-Mertens Straße wird umgesetzt. Außerdem entfällt der Linksabbieger aus der Bunzlauer Straße. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass der Wender auf der Aachener Straße am Knotenpunkt erhalten bleiben muss, um eine Erschließung der Gebiete südlich der Aachener Straße sicherzustellen. Die verkehrsgerechte Anbindung der Selma-Lagerlöf-Straße für den Radverkehr sowie die Prüfung der Radverkehrsführung im Knotenpunkt Aachener Straße/ Goethestraße/ An der Alten Post war ebenfalls Thema der Vorplanung. Es konnte im Rahmen der Planung zur Ost-West-Achse keine machbare Lösung gefunden werden. Der Sachverhalt erfordert weiterreichende verkehrliche Untersuchungen im Viertel und im Radverkehrskonzept, welche nicht im Zuge des Projektes der Ost-West-Achse gelöst werden können. P R M M M A M M M M M INFO INFO INFO M M M M A M M A M FAut M T . T . W T T . S W W S F F x x x x Koppelspule F A u t x x F B U S C C Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnitte s: N o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN X X Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz IPL CONSULT Ingenieurpartnerschaft Quelle: TIM-online c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Planverfasser/in: CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbe itung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zuläs sig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpa rtnerschaft, Köln, 2021 Größe hxb: I:\Grundlagen\Ctb\Stadt Köln\Standard_2014.ctb I:\2047\CAD\L\OWA1_04WZ_V_VP_LP_1612_0_PE.pdf 297x1070 L612.dwg I:\2047\CAD\L OWA1 En Mj Po 04WZ VP LP 11612 25.05.2022 1:500 X X X X X X X 25.05.2022 Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Grundstückszufahrten gepl. / vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. FW Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast / Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. PAut FAut Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. M Bank Aut M INFO Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. WT A A Anschlagtafel vorh. / gepl. W T VZ 283-30 LSA vorh. / gepl. / optional Bank Info Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Querneigung der Fahrbahn mögliches Altlastengebiet Landschaftsschutzgebiet V e 25.05.2022 25.05.2022 akt. Planung KVB / DB / RE (Bel.), Bernard (LSA) übernommen , Radwegführung Bunzlauer Str. a Mj En Po 19.08.2022 Anpassungen gemäß Workshop 07.09.2022 b Mj En Po 15.09.2022 F Lageplan - Vorplanung Haltestelle Weiden Zentrum Anpassungen nach Angaben 64 eingearbeitet. Anmerkun gen 68 erstmal nicht berücksichtigt. c Mj Mj Mj 09.11.2022 Anmerkungen von der KVB aus Index c werden in Lph. 3 b erücksichtigt. d Mj Mj Mj 13.01.2023 08.02.2023 gez. Stach-Reinartz 26.01.2023 gez. Rode 16.01.2023 gez. Köster gez. Faber 14.11.2022 gez. Kuhlmann 14.11.2022 gez. Horn/Müller 14.11.2022 gez. Klaholz 14.11.2022 Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 Amt 68 Freizeichnungen / Gleichstellung übernommen e Mj Mj Po 20.03.2023 -
Anlage 8 - Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Weiden Römergrab
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Anlage 8 1 Anlage 8 Haltestelle Weiden Römergrab Ausgangssituation Die Haltestelle Weiden Römergrab wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen und diente bis zum Weiterbau zur heutigen Endhaltestelle Weiden West zunächst als Endhaltestelle. Die Halteste lle wurde anfangs als „Weiden Schulstraße“ bezeichnet. Der Mittelbahnsteig verfügt über eine Nutzlänge von 50 m und liegt in Mittellage der Aachener Straße und hat eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. In der Mitte des Bahnsteiges ist dieser 5,45 m breit. Im Bereich des westlichen Bahnsteigzuganges beträgt die Bahnsteigbreite 4,45 m und am östlichen Bahnsteigzugang 4,75 m. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über signalisierte Fahrbahn- und Gleisquerungen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist eine Ausbildung der Querung als Versatz nicht möglich. Planungsziele · Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. · Die Rad- und Gehwegsituation soll verbessert werde n. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt 6 Varianten untersucht. In den Varianten 1, 1+, 2 und 3 ist aufgrund des vorhandenen südlichen Gleisradius ein Spaltmaß zwischen Niederflurfahrzeug und Bahnsteigkante vorhanden, das den gültigen Richtlinien für Barrierefreiheit nicht mehr entspricht. Aus diesem Grunde sind die genannten Varianten verworfen worden. Die Variante 4 sieht einen kompletten Neubau der Haltestelle mit Seitenbahnsteigen (b = 2,50 m) vor. Der westliche Haltestellenzugang verschiebt sich nach Westen. Der östliche Haltestellenzugang behält in etwa die bisherige Lage bei. Die gesamte Anlage 8 2 Straßenquerschnittsaufteilung muss an die Seitenbahnsteige angepasst werden. Im Nordosten und im Südwesten ergeben sich durch die angrenzende Bebauung Zwangspunkte. Diese weisen im Bestand sehr geringe Gehwegbreiten auf und stellen für die Nutzung des Gehweges ein nicht zulässiges Nadelöhr dar. Die Fahrstreifen weisen eine Breite von 2,75 m mit einem Schutzstreifen von 1,50 m für den Radverkehr auf. Durch den Wegfall des Radweges auf dem Gehweg erhöhen sich die Gehwegbreiten deutlich. Die Seitenbahnsteige können nur unter der Voraussetzung von umfangreichem Gleisbau hergestellt werden. Die Bahnsteige liegen dann überwiegend an einer Geraden. Die Bahnsteigzugangsbreiten betragen 2,05 m. Die westlichen Haltestellenzugänge rücken, aufgrund von vorhandenen Grundstückszufahrten, im Norden vor das Haus mit der Hausnummer 1288 und im Süden vor das Haus mit der Hausnummer 1315a. Die Haltestellenzugangsmöglichkeiten auf der Ostseite bleiben in ihrer Lage unverändert. Der Mittelbahnsteig wird in der Variante 5 nach Osten verlängert. Die südliche Bahnsteigkante wird angepasst und der Gleisradius für einen verbesserten barrierefreien Ein- und Ausstieg deutlich vergrößert. Der Mittelbahnsteig ist neu herzustellen. Alle im Osten und im Süden anschließenden Verkehrsanlagen werden entsprechend der Bahnsteigverlängerung und der neuen Gleislage versetzt bzw. angepasst. Der Haltestellenzugang weist teilweise Durchgangsbreiten kleiner als 2,5 m auf. Der westliche Haltestellenzugang bleibt in der Lage erhalten und wird nur an die neue Lage der Gleistrasse angepasst. Die Zugänglichkeit zur Haltestelle ist gegenüber der heutigen Situation vergleichbar, gewährleistet aber nicht die Mindestmaße der aktuellen Regelwerke. Vorzugsvariante In der Variante 5 mit Mittelbahnsteig ist es möglich, den Radverkehr auf einem durchgehend 2,00 m breiten Radfahrstreifen im Norden auf der Fahrbahn zu führen. Die Bäume im Süden zwischen den Stellplätzen können erhalten bleiben und der Radverkehr wird weiterhin auf dem dahinterliegenden Radweg geführt. Durch die Änderung des Gleisradius entstehen vertretbare Spaltmaße zwischen Niederflurfahrzeug und Bahnsteigkante. Zudem erreicht die Variante einen höheren Fahrgastkomfort, weil die anschließenden Haltestellen Weiden West und Weiden Zentrum ebenfalls Mittelbahnsteige haben und dadurch ein Türwechsel vermieden wird. Die Investitionskosten der Variante 5 sind gegenüber der kompletten Neubauvariante (Variante 4) wesentlich geringer. In der aufgestellten Nutzwertanalyse liegt die Variante 5 mit einem Mittelbahnsteig bei den Kriterien Städtebau und Straßenraumgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Realisierung vorne. Die Variante 4 mit Seitenbahnsteigen erreicht einen deutlich geringeren Nutzwert. Folglich stellt die Variante 5 mit Mittelbahnsteig die Vorzugsvariante dar. !"#$% !"#$% !"#$% !&'( ")) * +!,-%"" !% .,- !% "" (!* +!,-# (!!#!( ! / !" !" - 0"" !"#$% !"#$% !"#$% !"#$% !"#$% !"#$% * * * * * * (!,- (!1 " " " !2%!3 !"3 4%%-!" !%((% (!!%%%3 &'(5-%*+. - 0"" - 0"" - 0"" - 0"" - 0"" ! ( !"#$% !"#$% !"#$% !&'( ")6 &5+ ! !" / " ! ( " ! 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Anlage 11 - Ergebnisse Fachgespräch BV Lindenthal
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1 Anlage 11 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West 2494/2023 Hier: Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023 Haltestelle Melaten Warum ist die Wendeanlage zwingend zwischen den Haltestellen Melaten und Universitätsstraße erforderlich? Die Wendeanlage dient als Ersatz für die entfallende Wendeanlage am Aachener Weiher. Außerhalb der Betriebszeiten mit einem 10-Minuten-Takt soll hier zukünftig jede zweite Fahrt der Linie 7 enden. Zudem kann flexibel auf betriebliche Störungen oder Trennungen reagiert werden (letztmalig am 11.11.2023). Mit der neuen Wendeanlage Melaten können der Betrieb der Linie 7 verbessert und Kosten eingespart werden. Während eine Nutzung für betriebliche Störungen und Trennungen nur unregelmäßig stattfände, würde die Anlage durch die Linie 7 regelmäßig genutzt. Wie oft würde die Wendeanlage genutzt? Die Linie 7 fährt überwiegend im 20-Minuten-Takt nach Frechen. Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert außerdem tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Daher werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Mit der neuen Wendeanlage Melaten endet künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden. die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. Auch bei dieser Wendeanlage muss gewährleistet werden, dass ein dort endender Zug die erforderlichen Wendezeiten einhalten kann und die durchfahrenden Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird tagsüber alle 20 Minuten genutzt. Die beidseitige Anfahrbarkeit der Wendeanlage führt außerdem zu einer höheren betrieblichen Flexibilität während Streckensperrungen oder im Störungsfall, was der Qualität des ÖPNV im Allgemeinen zu Gute kommt. Sollte auf die Wendeanlage Melaten verzichtet werden, beläuft sich der ermittelte betriebliche Mehraufwand auf 150.000 € pro Jahr. Bei einer Verschiebung der Wendeanlage Melaten in Richtung Westen ergeben sich auch betriebliche Mehraufwände durch die längere Fahrstrecke und mögliche zusätzlich Halte an lichtsignalgeregelten Knoten. 2 Haltestelle Junkersdorf Wofür ist die vorhandene Wendeschleife da? Die Wendeschleife ist vor allem für eine leistungsfähige Abwicklung des Stadionverkehrs erforderlich und wird dafür mindestens alle 2 Wochen genutzt. Wofür ist das Wendegleis (Wendeanlage) da und wie oft wird dieses genutzt? Das Wendegleis ist für die in Junkersdorf endenden und beginnenden Züge erforderlich. Dabei muss gewährleistet werden, dass ein in Junkersdorf endender Zug die erforderlichen Wendezeiten einhält und dabei durchfahrende Züge nicht behindert. Die Wendeanlage wird im Bestand alle 10 Minuten genutzt. Auch wenn in Zukunft die Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Weiden West im 5- Minuten-Takt durchfahren, sieht das Betriebskonzept für die Ost-West-Achse vor, zu bestimmten Zeiten Züge in Junkersdorf enden zu lassen, da nicht zu erwarten ist, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Weiden erforderlich ist. Durch den Verknüpfungspunkt mit den Bussen ist die Haltestelle Junkersdorf außerdem auch langfristig gesehen ein sinnvoller Endpunkt für Stadtbahnen, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Auf die Wendeanlage zu verzichten und stattdessen die Wendeschleife zu nutzen, ist aus Gründen der nicht gewährleisteten Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zulässig. Kann die Wendeanlage aus dem geplanten Bahnsteigbereich in den Abschnitt zwischen Rosenweg und Kirchweg verschoben werden? Die Anordnung der Wendeanlage westlich des Kirchwegs ist betrieblich prinzipiell denkbar, jedoch auch mit einem erhöhten betrieblichen Aufwand verbunden. Dieser besteht u.a. in der längeren Fahrstrecke zum Erreichen der Wendeanlage und möglichen zusätzlichen Halten an lichtsignalgeregelten Knoten. Bei endenden Zügen verlängert sich zudem für die Fahrer*innen die Wegstrecken zwischen der Abstellanlage und den Sanitäranlagen an der Wendeschleife Junkersdorf. Hier werden eine Anpassung der Pausenzeit oder der Bau einer zusätzlichen Toilettenanlage im Nahbereich der neuen Wendeanlage erforderlich. -
Anlage 12 Vorab-Auszug BV 3 29.01.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 öffentlich 9.2.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 Gemeinsamer schriftlicher Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Linke und Dr. Reinartz (FDP) AN/0162/2023 Geänderter Beschluss mit der Ergänzung aus dem Ergänzungsantrag : Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planung für die Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahn- straße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserwei- terung der Ost-West-Achse wie in der Begründung dargelegt bis zu den Leistungspha- sen 5 und 6 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistun- gen (HOAI) weiterzuführen. Die Planungskosten für die genannten Haltestellen für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 2.263.967 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.992.291 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Melaten die Variante 2 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Junkersdorf die Variante 9 weiter zu planen. 3. Für die Haltestelle Mohnweg die Variante 2 weiter zu planen. 4. Für die Haltestelle Bahnstraße die Variante 2 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Weiden Zentrum die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Weiden Römergrab die Variante 5 weiter zu planen. 7. Für die Haltestelle Weiden West die Variante 3 weiter zu planen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- tigungen i. H. v. 1.753.216 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (956.300 € in 2025, 796.916 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (19.126 € in 2025, 15.938 € in 2026) sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost- West-Achse (937.174 € in 2025, 780.978 € in 2026), im Haushaltsjahr 2024. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Köl- ner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenberg- park) und der Raum wird städtebaulich gestaltet. Die Haltestelle Melaten wird die Variante 2 weiter geplant mit dem größtmögli- chen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindungen ersetzt. Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante 2 weiter geplant mit folgenden Ergän- zungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünan- lage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt. Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1 Linksabbiegerfahrspur. Im Übrigen bitten wir um Prüfung folgender Punkte: Haltestelle Bahnstraße in Variante 2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgän- gen Bahnstraße / Breslauer Straße. Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenom- men. Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert. An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert. Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante 5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Ein- fahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt. Haltestelle Weiden West wird die Variante 3 weiter geplant. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen eine Enthaltung (AFD) nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP) -
Anlage 17 - Stellungnahme Niederschrift Verkehrsausschuss 05.03.2024
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Anlage 17 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West (Vorlagen-Nr. 2494/2023) Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Volt vom 04.03.2024 (AN/0384/2024) 1. SB Dr. Beese wirbt um Zustimmung für den Änderungsantrag und weist daraufhin, dass die Frage nach der Verzögerung bereits in Anlage 13, Ziff. 2 beantwortet wurde, heißt, eine Verzögerung von 6 Monaten. Dies müsse aus seiner Sicht überhaupt nicht beunruhigen, da die wesentliche Frage nun sei, in welcher Reihenfolge die Haltestellen angegangen werden. SB Meinhardt hingegen hält es für redundant, an der Aachener Straße/Gürtel ein Wendegleis zu schaffen. Die Züge der Linie 7, die nicht bis nach Frechen durchfahren, würden immer auf dem Betriebshof wenden, so dass sich dann 2 Wendeanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander befänden. Antwort der Verwaltung: Die Fahrgastnachfrage durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10-Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/Gürtel befände sich in unmittelbarer Nähe zur Wendeanlage im Betriebshof und hätte demzufolge wenig Nutzen, dafür aber vsl. hohe Investitionskosten (z. B. Gleisbau, zusätzliche Weichen). Mit der neuen Wendeanlage Melaten würde dagegen künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten können dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert werden, die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstehen. Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € pro Jahr. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9 Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000 € brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Aachener Straße/Gürtel würde ca. 13 Monate dauern. Da die Haltestelle Aachener Str./Gürtel zu dem zeitlich letzten Haltestellenpaket gehört, führt dies zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 13 Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 € brutto (Anteil Aachener Straße/Gürtel) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. 2. SB Meinhardt ergänzt: Auch, um den Melatenfriedhof denkmalrechtlich zu schützen, sei eine größere Wendeanlage auf der Inneren Kanalstraße sinnvoller. Wenn man – wie auch von den Bürgerinitiativen gefordert – einen Fünf-Minuten-Takt zwischen Innenstadt und Weiden-West hätte, könnten auch die anderen Linien sehr früh auf der Inneren Kanalstraße wenden; dort könnte dann ein Umstieg in die Linie 1 erfolgen. Die Fraktion Die Linke. plädiere auch weiterhin vehement für 60-m-Bahnen; ein Umbau der Innenstadt würde sich damit erübrigen. Zur Ratssitzung werde sie einen entsprechenden Antrag einreichen. Antwort der Verwaltung: Da sich die Haltestelle Melaten im Bereich des denkmalgeschützten Melatenfriedhof befindet, wurde das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Planung miteinbezogen. Dabei wurden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Seitens des Amts für Denkmalschutz bestehen keine Bedenken gegen die Vorzugsvariante mit der Wendeanlage an der Haltestelle Melaten. -
Anlage 13 - Stellungnahme zum BV-Beschluss
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1 Anlage 13 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Weiden West, 2494/2023 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 1. „Für die Haltestelle Junkersdorf wird dem Vorschlag der Bürgergruppen im Kölner Westen und den Umweltschutzorganisationen gefolgt: Die Wendeanlage wird nach Westen verschoben (Vorbild Linie 18 Klettenbergpark) und der Raum wird städtebaulich gestaltet.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Verschiebung der Wendeanlage Richtung Westen kann untersucht werden; hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verschiebung der Wendeanlage auch die Bahnsteige der Haltestelle Junkersdorf umgeplant werden müssen. Bei der Wiederholung der Leistungsphase 2 wäre u. a. zu überprüfen, ob die Verschiebung der Wendeanlage nicht zu einem Eingriff in den nördlich gelegenen Forst und/oder in den südlichen Baumbestand vor der Sporthochschule führen würden. Weiter wäre zu prüfen, ob die Gleistrassierung sowohl im Bereich der Wendeanlage als auch im Bereich der zu verlängernden Bahnsteige unter Beachtung der baulichen Zwänge umsetzbar wäre. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Junkersdorf würde rd. 18 Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15 Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000 € brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000 € brutto (Anteil Junkersdorf) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 2. „Die Haltestelle Melaten wird die Variante°2 weiter geplant mit dem größtmöglichen Erhalt der Bäume und einem gradlinigen Überweg zur Brucknerstr. Die Anlage einer Wendeanlage mit Hilfsbahnsteig wird zwischen Pfitzer Straße und Piusstraße abgelehnt und durch eine Weichenverbindung ersetzt.“ 2 Stellungnahme der Verwaltung: Hier wird auf die Anlage 11 „Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023“ verwiesen. Auch, wenn in Zukunft die Linie 7 nach Kerpen ausgebaut werden würde („Vorstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis nach Kerpen“) und mehr Züge in den Hauptverkehrszeiten bis nach Frechen im 10-Minuten-Takt durchfahren würden, ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ganztägig und an jedem Wochentag ein verdichteter Takt bis Frechen erforderlich wird. Die Wendeanlage Melaten ist auch langfristig gesehen sinnvoll, um flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können. Ergänzend wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Furt über die Fahrbahn bereits geradlinig geplant ist. Die Querung über die Gleise wird aus Sicherheitsgründen als Z-Querung geplant. Dies ist eine Vorgabe seitens der Genehmigungsbehörde. In Verbindung mit der parallel angedachten Streckensanierung der KVB zwischen den Haltestellen Universitätsstraße und Aachener Straße/ Gürtel wird hier ein Grüngleis geplant. Zudem ist in den kommenden Leistungsphasen angedacht, den Betriebsbahnsteig mit einer in das Geländer integrierten Beleuchtung zu planen, so dass auf dem Betriebsbahnsteig keine Beleuchtungsmaste gestellt werden müssen. Durch die planerischen Maßnahmen wird ein grünes Band in die Aachener Straße gelegt, welches das Stadtbild gegenüber dem Bestand deutlich aufwertet. Der baulich angelegte Betriebsbahnsteig hat eine Breite von 1 m und liegt nur 20 cm oberhalb der Schiene, sodass in Verbindung mit einem offen gestalteten Geländer kein massives Bauwerk den Blick auf die Friedhofsmauer Melaten versperrt. Ein Gleiswechsel scheint grundsätzlich am Standort der bisher geplanten Wendeanlage umsetzbar. Betriebliche Einsparungen wie mit der Wendeanlage können nicht erzielt werden, da eine Nutzung des Gleiswechsels im Regelbetrieb betrieblich nicht möglich ist. Mit dem Gleiswechsel kann nur eine betriebliche flexible Reaktion auf Streckensperrungen und Störungen gewährleistet werden. Durch eine Verschiebung der Wendeanlage zur Haltestelle Aachener Str./Gürtel ergeben sich gegenüber der Wendeanlage Melaten betriebliche Mehrkosten in Höhe von 100.000 € pro Jahr. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Melaten würde ca. 9°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 6° Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 35.000°€ brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000°€ brutto (Anteil Melaten) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 3. „Haltestelle Mohnweg wird mit der Variante° 2 weiter geplant mit folgenden Ergänzungen: Der gefällte Baum an der Oskar-Kokoschka-Straße wird in der neuen Grünanlage an der Oskar-Kokoschka-Straße gepflanzt.“ 3 Stellungnahme der Verwaltung: Der Vorschlag kann von Seiten der Verwaltung im Rahmen der weiteren Planung untersucht werden. Wie im Fachgespräch erläutert, wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft, ob der Baum in die neue Grünfläche gepflanzt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 4. „Die Oskar-Kokoschka-Straße erhält nur 1°Linksabbiegerfahrspur.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Nachgang zum Fachgespräch wurde der Prüfauftrag bzgl. einer Reduzierung der Linksabbiegefahrstreifen in der Oskar-Kokoschka-Straße bereits an den Planer zur Prüfung weitergereicht. Nach der verkehrstechnischen Untersuchung reicht ein Linksabbiegestreifen zur Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs aus. Die Planung kann so angepasst werden, dass der zweite Linksabbiegefahrstreifen entfällt und als Radfahrstreifen für den linksabbiegenden Radverkehr markiert wird. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 5. „Haltestelle Bahnstraße in Variante°2 erhält breitere Bahnsteige – wenn möglich auf der vollen Länge, sonst in Teilbereichen, besonders an den Zu- und Abgängen Bahnstraße / Breslauer Straße.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, ist eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge zur Haltestelle aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Die Bahnsteige sind jeweils 3,00 m breit und übersteigen damit bereits das empfohlene Mindestmaß von 2,50 m. Eine Verbreiterung der Bahnsteige sowie der Zu- und Abgänge würde mit einer Reduzierung der Fahrstreifen oder der Flächen in den Nebenanlagen einhergehen. Durch weniger Fahrstreifen besteht in dem hochbelasteten Bereich an der Anschlussstelle Lövenich das Risiko für Rückstaus, die sich bis auf die unmittelbar anliegende BAB°1 auswirken, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt. Eine Reduzierung der Flächen in den Nebenanlagen würde auf Kosten der Geh- und Radwege gehen, die im Bereich der Haltestelle bereits in der bestehenden Planung das Mindestmaß von 2,00 m teilweise deutlich unterschreiten. 4 Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 6. „Der überlange, (fast) freie Rechtsabbieger in die Bahnstraße wird zurückgenommen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Rechtsabbieger in die Bahnstraße ist zur Abwicklung des Verkehrs von der Anschlussstelle Köln-Lövenich dringend erforderlich. Er ist bereits im Bestand in die Signalisierung eingebunden und nicht freilaufend. Wie im Fachgespräch erläutert und im Lageplan textlich erwähnt soll der Radverkehr, ähnlich wie im Bestand, auf einem baulichen Radweg geführt werden. Der Radverkehr quert jedoch die Bahnstraße zukünftig in einem Zug, ohne die Dreiecksinsel zu befahren und ohne zusätzliche Halte. Die Führung auf der Fahrbahn als Radfahrstreifen in Mittellage wurde nach verkehrstechnischen Untersuchungen verworfen. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 7. „Die Radwegführung am Autobahnanschluss wird verbessert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, wird die Radwegführung an der Autobahnanschlussstelle gegenüber dem Bestand optimiert. Die Radwege und – furten werden von ca. 1,60 m größtenteils auf eine Breite von 2,00 m verbreitert. Der Radverkehr stadteinwärts erhält einen Bodendetektor und wird zukünftig vollständig in die Signalisierung eingebunden. Der Fußgängerüberweg im Bereich des Rechtsabbiegers wird durch eine Lichtsignalanlage ersetzt. Damit wird die Sicherheit des Radverkehrs erhöht. Eine bauliche Beseitigung des abgesetzten Rechtsabbiegers ist aufgrund der Knotenpunktgeometrie nicht möglich, da jegliche Veränderung mit einer Einschränkung der Kapazität des Knotenpunkts einhergeht. Diese Einschränkung wird von der Autobahn GmbH abgelehnt, da das Risiko für gefährliche Rückstaus, die sich bis auf die BAB°1 auswirken, erheblich erhöht werden würde. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 8. „An der Haltestelle Weiden Zentrum wird der westliche Überweg in Richtung Westen verschoben und in die Kreuzung integriert.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits im Fachgespräch erläutert, ist für eine Verschiebung der westlichen Querungen Richtung Kreuzung Goethestraße nicht genug Platz vorhanden. Eine Verschiebung der Querungen würde einen erhöhten Platzbedarf für die Zuwegung zur Haltestelle bedeuten. Dies wäre nur umsetzbar mit einer Reduzierung 5 der Fahrstreifen. Gemäß Verkehrsuntersuchung sind im Bereich der Kreuzung auf der Aachener Straße ca. 16.000 Kfz/Tag zu erwarten. In den Spitzenstunden werden bereits bei zwei Fahrstreifen Rückstauungen erwartet, die sich durch eine Fahrstreifenreduzierung verlängern würden. Davon wären auch mehrere Buslinien betroffen, die in diesem Bereich die Haltestelle anfahren. Ohne die erforderlichen Aufstellflächen beidseitig der Stadtbahngleise müsste der zu Fuß Gehende die gesamte Aachener Straße in einem Zug queren, was eine enorme Freigabezeit erfordern würde. Die Leistungsfähigkeit des Gesamtknotens wäre nicht mehr gegeben. Die Wiederholung der Planung an der Haltestelle Weiden Zentrum würde ca. 18°Monate dauern. Dies führt zu einer Verzögerung des Gesamtprojektes von rd. 15°Monaten. Die Kosten der reinen Wiederholungsplanung betragen rd. 80.000°€ brutto. Weitere zeitabhängige Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000°€ brutto (Anteil Weiden Zentrum) entstehen infolge der Verlängerung des Gesamtprojektes. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 9. „Wie im Fachgespräch zugesichert wird an der Haltestelle Weiden Römergrab (Variante°5) der Radverkehr auf der Nordseite der Aachener Straße ab der Einfahrt zur Nebenanlage auf der Fahrbahn geführt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Dem Vorschlag wurde bereits mit der vorliegenden Planung gefolgt. Der Radfahrstreifen stadtauswärts beginnt bereits ab Hausnr. 1236. Ein Sicherheitstrennstreifen soll vor Dooring-Unfällen schützen. Dort, wo der Trennstreifen entfällt, wird an der Ausfahrt der Nebenfahrbahn eine Parktasche in 16 Fahrradstellplätzen umgewandelt (2 Parkplätze entfallen). Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. -
Anlage 14 - Stellungnahme zum VA-Beschluss
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Anlage 14 1 Anlage 14 Beantwortung der mündlichen Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 zu dem TOP 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Melaten, Junkersdorf, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Weiden Römergrab und Wei- den West 2494/2023 1. „RM Lorenz stellt klar, dass es enorm wichtig sei, dieses Projekt nun auf die Schiene zu bringen und wirbt daher für eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Die Haltestelle Junkersdorf habe in der Tat aufgrund des Wegfalls mehrerer Bäume größeren Diskussionsbedarf ausgelöst. Er möchte daher wissen, warum hier ein Wendegleis benötigt werde, wenn alternativ ein Wenden über die Wendeschleife möglich sei. Sofern ein Wendegleis jedoch zwingend benötigt werde, bitte er um Prüfung, ob dieses nicht Richtung Westen hinter die Haltestelle Mohnweg verschoben werden könnte.“ Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023. 2. SB Meinhardt legt dar, dass die Fraktion Die Linke. hingegen für eine Beibehaltung der 60 m -Züge plädiere und die Kapazitätserhöhung stattdessen über eine Taktverdichtung erreichen möchte. Hierzu müssten lediglich die Haltestellen Heumarkt und Neumarkt mit vier Bahnsteigkanten versehen werden; dies wäre der einfachste Weg un d würde auch von den Bürgervereinen mitgetragen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anfrage unter TOP 5.2.6, AN/2031/2023, deren Beantwortung er jedoch z unächst abwarten möchte. Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023) 3. SB Dr. Beese spricht der Verwaltung seinen Dank für das durchgeführte Fachgespräch in dieser Sache aus; es war sehr hilfreich und die Fragen wurden weitestgehend beantwortet. Geprüft haben möchte er jedoch noch, ob das an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendegleis alternativ auch hinter die Aachener Straße/Gürtel verschoben werden könnte. Dies hätte den Vorteil, dass dort die Aachener Straße 4 m breiter sei und man zudem eine gute Umstiegsmöglichkeit in die Linie 13 und auch den Bus habe. Seitens der KV B wurde zwar argumentiert, dass ein Zug mehr im Umlauf eingesetzt werden müsse; s.E. überwiegen dennoch die Vorteile. Die FDP -Fraktion werde zu dieser Vorlage auch noch einen Änderungsantrag einreichen. Anlage 14 2 Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage 11 Ergänzung zur Beantwortung von Fragen aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Lindenthal am 28.11.2023. 4. RM Syndicus teilt mit, dass sie den Vorschlag von Herrn Meinhardt unterstützt, d.h. die Beibehaltung der 60 m -Bahnen. Ihres Erachtens komme diese Vorlage auch verfrüht. Die Reihenfolge bei diesem Projekt erschließe sich ihr nicht. Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 ( AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse" (Vorlagen-Nr. 3976/2023)
Beratungsverlauf
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21.11.2023
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
30.11.2023
TOP 6.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
29.01.2024
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen -
05.03.2024
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
18.03.2024
TOP 10.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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