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V/0404/2005

Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts

Vorlage 23.05.2005

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Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts

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Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts

98021 Zeichen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Münster 
 
 
 
Geschäftsbericht 2003 
 
 
(Titelgrafik) 
 
2004

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion: Barbara Hamisch, Frank Treutler 
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning 
Münster, Mai 2005

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  3 
 
Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
eine regelmäßige, systematisch angelegte und fachlich fundier-
te Berichterstattung über die unterschiedlichen Bereiche der 
sozialen Sicherung ist in Zeiten der permanenten Veränderun-
gen in unserer Gesellschaft eine notwendige Entscheidungs-
grundlage für Politik und Verwaltung und zugleich eine ausführ-
liches Informationsmittel für die Öffentlichkeit. 
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde erstmalig für 
das Jahr 2003 statt der bis dahin üblichen Sozialhilfeberichte, 
die Informationen zu einzelnen Aufgaben gaben, ein Ge-
schäftsbericht erstellt, der das Leistungsspektrum des Sozial-
amts sowie die Entwicklung der damit verbundenen Einnah-
men und Ausgaben umfassend darstellt. Da vielfach auch In-
formationen und Daten für zurückliegende Jahre aufgeführt 
sind, können Tendenzen und Entwicklungen erkannt werden.  
Im Jahr 2004 wurde die Arbeit des Sozialamts durch die Re-
formen der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort: Hartz IV) 
und hier insbesondere die damit verbundene Zusammenfüh-
rung der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Arbeitslosenhilfe 
zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geprägt. Dar-
über hinaus wurden die bisherigen Hilfen nach dem Bundesso-
zialhilfegesetz und des Grundsicherungsgesetzes im SGB XII 
zusammengeführt.  
Eine Sozial-Reform solchen Ausmaßes hat es in der Bundes-
republik seit Jahrzehnten nicht gegeben. Es konnte daher nicht 
verwundern, dass die Auswirkungen dieser Reformen auf die 
Leistungsberechtigten monatelang öffentlich diskutiert wurden 
und die Arbeit des Sozialamts ein bisher nicht gekanntes Inte-
resse in den Medien fand. 
An gleicher Stelle habe ich im vergangenen Jahr darauf hinge-
wiesen, dass es das Bestreben aller Beteiligten sein muss, die 
neuen Leistungen für die Berechtigten vollständig zum 
1.1.2005 bereitzustellen. Menschen die von staatlichen Trans-
ferleistungen leben müssen, verfügen über keine nennenswer-
ten Rücklagen, für sie sind diese Zahlungen „lebensnotwen-
dig“.

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  4 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts und der 
Agentur für Arbeit haben dieses anspruchsvolle Ziel mit Bra-
vour erreicht. Dafür sind sie bis an die Grenzen ihrer Belast-
barkeit gegangen; sie haben Urlaub zurückgestellt, Überstun-
den und Wochenendarbeit geleistet und so neben ihrer laufen-
den Arbeit, die Reformen  termingerecht umgesetzt. Hierfür 
möchte ich allen Beteiligten herzlich danken. 
Über 90 % der Leistungsberechtigten der bisherigen Hilfe zum 
Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielten 
letztmalig im Dezember 2004 diese Leistung. Sie haben nun 
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssu-
chende nach dem SGB II. Für die Umsetzung dieses Gesetzes 
haben die Stadt Münster und die Bundesagentur für Arbeit die 
Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gegründet. Die Organisa-
tionsstruktur des Amts wurde dieser Entwicklung angepasst. 
Auch für die Leistungsberechtigten, die nun Leistungen nach 
dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, erhalten, traten deut-
liche Veränderungen zum 1.1.2005 in Kraft. Sie bekommen 
nun eine monatlich erhöhte Leistung, mit der sie im Wesentli-
chen alle Bedarfe decken müssen. Ihnen wird eine höhere Dis-
positionsfreiheit eingeräumt, aber damit verbunden auch eine 
erhöhte Eigenverantwortung. Für Menschen, die die bisherigen 
Hilfen in besonderen Lebenslagen beziehen, wurden neue Ein-
kommensgrenzen festgesetzt.  
Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme werden 
sich auch in den kommenden Geschäftsberichten niederschla-
gen. Der Jahreswechsel 2004/20005 stellt insoweit eine deutli-
che Zäsur dar. Bisherige Statistiken schließen mit diesem Be-
richt ab; für neue Werte können im kommenden Jahr keine 
Vergleichszahlen herangezogen werden.  
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern, dass sie diesem Be-
richt die gewünschten Informationen entnehmen können. Allen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts möchte ich 
für ihre kompetente und engagierte Arbeit im vergangenen 
Jahr danken. 
Im Mai 2005 
 
 
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamts

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  5 
Inhalt  Seite
 
1.  Einleitung 7
 
2.  Aufgaben und Ziele des Sozialamts  7
 
3.  Strukturinformationen des Sozialamts 8
3.1 Personal und Organisation 8
       Organigramm des Sozialamts  10
3.2   Besucherinnen und Besucher 11
3.3   Finanzen   12
3.4 Öffentlichkeitsarbeit 13
3.5   Gremien 15
3.6   Fortbildung 18
 
4.   Hilfe zum Lebensunterhalt 18
4.1   Überregionale und regionale Entwicklung  18
4.2   Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 19
4.3   Finanztableau 20
4.4   Aktuelle Entwicklungen, Ausblick 20
 
5.     Hilfen in besonderen Lebenslagen 21
5.1   Überregionale und regionale Entwicklung  21
5.2   Hilfe bei Krankheit 21
5.3   Hilfe zur Pflege 23
5.4   Eingliederungshilfe 23
 
6.     Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 24
6.1   Pflegewohngeld 25
6.2   Ambulante und teilstationäre Pflege 26
 
7.     Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 27
7.1   Überregionale und regionale Entwicklung 27
7.2   Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 27
7.3   Finanztableau 28
7.4   Aktuelle Entwicklung, Ausblick 29
 
8.     Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 29
8.1   Aktuell 29
8.2   Ausblick 30

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  6 
9.     Leistungen für Asylsuchende 30
9.1   Überregionale und regionale Entwicklung 30
9.2   Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 30
9.3   Finanztableau 31
9.4   Aktuelle Entwicklung, Ausblick 31
 
10.    Kriegsopferfürsorge 32
10.1  Leistungsübersicht 32
10.2  Finanztableau 32
 
11.    BAföG für Schülerinnen und Schüler 32
 
12.    Wohnraumversorgung für einzelne Zielgruppen 33
12.1  Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler 33
12.2  Obdachlose Familien, Wohnungslose 34
 
13.    Service, Beratung und Betreuung 35
13.1  Kundenzentrum Soziales 35
13.2  Heimaufsicht 36
13.3  Informationsbüro Pflege 37
13.4  Hilfen für Menschen mit Behinderungen 38
13.5  Sozialdienst für Flüchtlinge 40
13.6  Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 40
13.7  Schuldnerberatung 41
 
14. Aktuelle sozialpolitische Themen 41
       Darstellung der formalen Organisationsstruktur der  
       Arbeitsgemeinschaft Münster  44
  
Anhang 1:  Sozialhilfestatistik 45
Anhang 2:  Arbeitslosenstatistik  47

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  7 
1. Einleitung 
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über sämtliche 
Aufgabenfelder und soziale Dienstleistungen des Sozialamts. 
Zugleich zeigt er die inneren Strukturen in Bezug auf Personal 
und Organisation auf.  
Um die Bandbreite der Aufgaben nachvollziehbar zu machen 
und innerhalb der Aufgabenbereiche Überblick herzustellen, 
folgt der Geschäftsbericht einer weithin standardisierten Bin-
nengliederung: Einer knappen Vorstellung der Aufgabe folgen 
Aussagen zur Aufgabenquantität, daraufhin Strukturinformatio-
nen über Leistungsberechtigte sowie Überblicksdarstellungen 
zur Aufgabenfinanzierung. Die Finanzeckwerte werden auf Fi-
nanzdatenblättern abgebildet und den jeweiligen Aufgaben zu-
geordnet.  
Soweit die gegenwärtigen Auswertungsmöglichkeiten dies zu-
lassen, werden Angaben über Personengruppen auch nach 
Geschlecht dargestellt. Die nach Geschlecht differenzierte 
Darstellung wird in den künftigen Geschäftsberichten sukzessi-
ve ausgebaut.  
Waren die Aufgaben des Sozialamts auch bereits in der Ver-
gangenheit stets vielfältig und unterlagen einem stetigen und 
schnellen Wandel, muss doch festgestellt werden, dass das 
Sozialamt im Jahr 2004 mit der Umsetzung der Hartz IV-
Reformen eine seiner größten Herausforderungen - wenn nicht 
die größte überhaupt - gemeistert hat. Hartz IV bedeutet einen 
kompletten Umbau des Sozialsystems. Es mussten nicht nur, 
wie bei früheren Reformen, Strukturen innerhalb des Sozial-
amts oder innerhalb mehrerer Ämter der Stadtverwaltung ge-
ändert werden, sondern es mussten mit dem Sozialamt der 
Stadt Münster und der Agentur für Arbeit Münster zwei unter-
schiedliche Behörden eine der größten Änderungen im Sozial-
system gemeinsam bewältigen und zeitgleich die organisatori-
schen und personellen Maßstäbe für eine effiziente und bür-
gerfreundliche Form der Zusammenarbeit aufstellen.   
 
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamts 
Wenngleich im Jahr 2004 in der Öffentlichkeit vorwiegend 
Hartz IV und die Umsetzung der neuen Gesetze wahrgenom-
men wurden, darf nicht vergessen werden, dass die Aufgaben 
des Sozialamts  vielfältig waren und sind. Neben der wirtschaft-
lichen Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) stan-
den für die, die auf Unterstützung angewiesen sind, beispiels-
weise Leistungen der Grundsicherung, des Pflegewohngelds, 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopfer-
fürsorge zur Verfügung.  
Darüber hinaus bietet das Sozialamt unterschiedliche persona-
le Dienstleistungen (Information, Beratung, Betreuung und 
Vermittlung) selbst sowie in Kooperation mit zahlreichen sozia-
len Organisationen an.  
Schließlich ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und 
an der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur beteiligt. 
Wirtschaftliche Hilfen und 
soziale Dienstleistungen  
Überblick über Aufga-
ben und soziale Dienst-
leistungen 
Finanzdatenblätter für  
einzelne Aufgaben

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  8 
Dazu gehören etwa die Frauenhäuser, die Schutz und Hilfe 
bieten, hauswirtschaftliche Angebote für ältere Menschen, Ver-
eine und andere Institutionen, die Begegnung und Kommunika-
tion gegen Isolation und Vereinsamung bieten, betreute Wohn-
angebote für Menschen mit Behinderungen oder Pflegeeinrich-
tungen für ältere Bürgerinnen und Bürger. Die Bandbreite sozi-
aler Dienstleistungen ist beträchtlich, zugleich aber auch viel-
fältig untereinander vernetzt. 
Aufgabe und Ziel des Sozialamts ist es, diese Vielfalt zu si-
chern, mit Blick auf Nachfrage und Bedarf effizient und im 
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu entwickeln 
und für die zugänglich zu machen, die auf Hilfe angewiesen 
sind. 
Dabei müssen die unterschiedlichsten Anliegen und Interessen 
miteinander in Einklang gebracht werden: die Bedürfnisse der 
rat- und hilfesuchenden Menschen, die Anliegen der Partner in 
sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen sowie die 
Wünsche und Vorgaben der Politik.  
Besonderes Augenmerk wird in Zukunft auf die demographi-
sche Entwicklung der Bevölkerung zu richten sein. Wohn- und 
Freizeitangebote für ältere Menschen, eine zielgerichtete Pfle-
geplanung, Hilfen für – nicht nur ältere - Menschen mit Behin-
derungen werden einen breiten Raum einnehmen. Auch hier 
gilt es, wie bei allen anderen Hilfeleistungen, Menschen beim 
Erhalt oder bei der Wiedergewinnung ihrer Selbständigkeit zu 
unterstützen und zu begleiten. Einer Vernetzung der vorhan-
denen Angebote – aber auch dem Ausbau neuer Angebote, 
wird hohe Priorität einzuräumen sein. Menschen in Notlagen 
sollen im Sozialamt einen Partner haben, der ihnen zur Seite 
steht und ihnen unter Einsatz aller bestehenden Möglichkeiten 
hilft, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu 
führen.  
 
3.  Strukturinformationen des Sozialamts 
3.1   Personal und Organisation 
Mit Blick auf die inhaltliche Umsetzung der neuen Leistungsge-
setze konnte sich das Sozialamt insbesondere auf seine Erfah-
rungen aus den vorangegangenen Modernisierungsprojekten 
stützen. In organisatorischer Hinsicht hatte die Stadt Münster 
zu entscheiden, ob sie von der gesetzlichen Möglichkeit 
Gebrauch machen sollte, die Aufgaben nach dem SGB II um-
fassend selbst oder gemeinsam mit der Agentur für Arbeit im 
Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft wahrzunehmen.  
Vor dem Hintergrund der je spezifischen Schwerpunktkompe-
tenzen der Agentur für Arbeit im Feld Arbeitsmarktintegration 
auf der einen und des Sozialamts im Aufgabenbereich Leis-
tungsgewährung auf der anderen Seite, ferner angesichts der 
ohnehin intensiven Kooperationsbeziehungen zwischen den 
beiden Leistungsträgern haben Agentur und Stadt frühzeitig 
Möglichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer 
Arbeitsgemeinschaft ausgetauscht. Auf der Basis ihrer Koope-
rationsvereinbarung vom 18.03.2004 haben beide Träger in der 
Vielfalt sozialer Hilfen fördern 
und Zugänge zu sozialen 
Netzwerken erschließen 
Demographische 
Entwicklung stellt 
Sozialamt vor neue 
Herausforderungen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  9 
Folgezeit Rahmenbedingungen, fachliche Ziele, Aufgabenstel-
lung und formale Organisation entwickelt, außerdem einzubrin-
gende Ressourcen, Berichtspflichten und Zeitrahmen festge-
legt.  
Am 14.07.2004 hat der Rat entschieden, die Aufgaben nach 
dem SGB II künftig im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zwi-
schen Stadt Münster und Agentur für Arbeit Münster wahrzu-
nehmen, bei der die Stadt Münster den Geschäftsbereich der 
Leistungsgewährung und die Arbeitsagentur den Geschäftsbe-
reich der Integration und Vermittlung sicherstellen sollte.  
Unter Federführung einer fachbereichsübergreifenden Len-
kungsgruppe, die das Projekt in der Stadtverwaltung koordi-
niert hat, wurden im Sozialamt sowie in weiteren Fachämtern, 
deren Aufgaben von den neuen Gesetzen strukturell berührt 
sind, Kernteams gebildet, die für die weitere Vorbereitung der 
künftigen Aufgabenwahrnehmung des betreffenden Amts in or-
ganisatorischer, prozessualer und inhaltlicher Hinsicht verant-
wortlich waren. Zur Klärung und Vorentscheidung der Einzel-
fragen wurden im Sozialamt weitere interne Arbeitsgruppen mit 
thematischen Schwerpunkten (Recht, Finanzen, EDV, Organi-
sation, Personal) gebildet.  
Der Vertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft konnte in 
Münster bereits am 25.11.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 
unterzeichnet werden und gehörte damit bundesweit zu den 
ersten abgeschlossenen Gründungsverträgen. Die Entschei-
dung, die Leistungsbewilligung ab 01.01.2005 gegenüber Be-
rechtigten, die zuvor Arbeitslosenhilfe erhalten haben, zu-
nächst bei der Arbeitsagentur zu belassen, und Leistungen an 
die übrigen Berechtigten vom Sozialamt gewähren zu lassen, 
hat wesentlich zu einem weitestgehend reibungslosen Über-
gang im Bereich der Leistungsgewährung in Münster beigetra-
gen. 
Hinsichtlich der Binnenstruktur zeichnete sich bereits im Jahr 
2004 die organisatorische Verselbständigung des überwiegen-
den Teils der Abteilung "Wirtschaftliche Sozialhilfe" ab, der seit 
Jahresbeginn 2005 den Kern des zukünftigen Geschäftsbe-
reichs "Leistungsgewährung" in der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter bildet.       
Die Aufbauorganisation des Sozialamts im Jahr 2004 vermittelt 
das folgende Organigramm:

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  10 
Organisations- und Personal-
entwicklung, Projekte
Susanne Havermeier
Telefon 492 5010
Sekretariat,
Zentraler Service
Anne Hemker
Telefon 492 5001
Sozialplanung,
Grundsatzangelegenheiten
Frank Treutler
Telefon 492 5026
Rechts- und Unterhalts-
angelegenheiten
Birgit Nentwig
Telefon 492 5911
Sozialverwaltung,
Rechnungsstelle
Andreas Woltering
Telefon 492 5011
Abteilung 50.1
Einnahmen, Haushalt
Sybille Wermes
Telefon 492 5920
Hilfe für Menschen
mit Behinderungen
Doris Rüter
Telefon 492 5027
Hilfe für Flüchtlinge
Ralf Franger
Telefon 492 5041
Wohnraumversorgung,
Hilfe für Wohnungslose
Herbert Berkemeier
Telefon 492 5031
Abteilung 50.2
Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung,
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Rolf Finke  Telefon 492 5040
Sozialhilferichtlinien,
Kundenzentrum Soziales
Gudrun Bußkamp
Telefon 492 5005
Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen I
Lisa Holtstiege-Tauch
Telefon 492 5941
Sozialhilfe außerhalb von
Einrichtungen II, Hilfe zur Arbeit
Michael Inkmann
Telefon 492 5075
Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen III
Andreas Kutter
Telefon 492 5952
Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen V
Gerd Kappel
Telefon 492 5959
BaföG, Kriegsopferfürsorge, Unter-
haltssicherungsgesetz, Garantie
Josef Klümpers
Telefon 492 5981
Abteilung 50.3
Allgemeine Sozialhilfe
Beate Scholz
Telefon 492 5930
Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht,
Informationsbüro Pflege
Christine Adams
Telefon 492 5061
Grundsicherung
Brigitte Benneweg
Telefon 492 5090
Abteilung 50.4
Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht,
Info-Büro Pflege, Grundsicherung
Christine Adams Telefon 492 5061
Amtsleitung
Michael Willamowski
Telefon 492 5000
Vertreterin: Beate Scholz

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  11 
Im Jahr 2004 betrug der Personalstellenbestand des Sozialamts 
156,37 Stellen, 2,68 Stellen mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung ist 
überwiegend darauf zurückzuführen, dass nach Beendigung der 
Modernisierungsprojekte zur Beibehaltung der Servicequalität und 
Effizienz (Kundenzentrum, Fallzahlenreduzierung für das Fallma-
nagement, s. Ratsbeschluss vom 02.09.2003 zur Vorlage 
760/2003) Stellenanteile, die zuvor projektbezogen finanziert wur-
den, ab dem Jahr 2004 dauerhaft in den Stellenplan des Sozial-
amts aufgenommen wurden. 
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im vergangenen Jahr 
in die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Sozialgesetzbü-
cher II und XII eingebunden, neben der regulären Sachbearbei-
tung. Trotz der teilweise erheblichen Arbeitsbelastung und der 
zeitweise ungewissen Perspektive hinsichtlich des zukünftigen 
Arbeitsbereichs zeichnete sich der Einsatz der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter in jeder Phase durch großes Engagement und ein 
hohes Maß an Konstruktivität aus.  
Bei der Zuweisung zu den zukünftigen Aufgabenschwerpunkten 
SGB II vs. SGB XII wurde weitestgehend den Wünschen der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern entsprochen. 
 
3.2  Besucherinnen und Besucher 
Mit der Einrichtung des Kundenzentrums Soziales im Juni 2001 
wurde eine zentrale Anlaufstelle des Sozialamts geschaffen, die 
eine effektive und zeitlich strukturierte Steuerung der Arbeitspro-
zesse ermöglicht. Im Zeitraum seit der Eröffnung bis zum 
31.12.2004 fanden hier insgesamt fast 140.000 Besucherkontakte 
statt. 
 
Jahr Durchschnittliche monatliche Zahl der 
Besucherinnen und Besucher 
2001 (ab 01.07.) 1.637 
2002 3.293 
2003 3.495 
2004 3.328 
 
Während die Besucherzahlen im Jahr 2001 noch nicht repräsen-
tativ waren, zeichnete sich für die Jahre 2002 und 2003 eine steti-
ge Zunahme der Besucherzahlen ab. Im Jahr 2004 ist die Anzahl 
der Besuche leicht zurückgegangen.  
Jedoch führten die Vorbereitungen auf die neuen Leistungsgeset-
ze (Informationsschreiben an die Betroffenen, Antragsversand 
etc.) und der dadurch bedingte erhöhte Informationsbedarf dazu, 
dass die Gespräche zeitaufwändiger und schwieriger waren.

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  12 
Die Entwicklung der Besucherzahlen verdeutlicht das nachfolgen-
de Schaubild: 
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
Jan
März Mai Juli
Sep
t
Nov
2001
2002
2003
2004
 
 
3.3  Finanzen  
Die Zusammensetzung der Nettoausgaben (Euro) der Sozialhilfe 
und weiterer Sozialleistungen 2004 zeigt die folgende Tabelle: 
 
Sozialhilfe 
 2003 2004 
Hilfe zum Lebensunterhalt  
einschl. "Hilfe zur Arbeit" 36.711.513 35.636.116 
Hilfen in besonderen Lebens-
lagen 15.043.458 16.316.108
Aufwendungen für Flüchtlinge 
Leistungen nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz 1.875.125 4.540.127
Übergangseinrichtungen (ein-
schließlich Personal- und 
Sachkosten) 
1.482.202 1.412.301
Leistungen für bestimmte Zielgruppen 
Leistungen nach dem Grundsi-
cherungsgesetz 4.702.078 5.796.790
Leistungen der Kriegsopferfür-
sorge  83.367 48.798
Die geringen Nettoausga-
ben nach dem AsylbLG im 
Jahr 2003 resultieren aus 
einer einmaligen rückwir-
kenden Erstattung des 
Landes NRW  
(s. auch Zif. 9.3  
Finanztableau, Seite 31)

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  13 
Übergangseinrichtungen für 
Aussiedlerinnen und Aussiedler 
(mit Personal- und Sachkosten) 
522.153 316.341
Übergangseinrichtungen für 
Obdachlose (mit Personal- und 
Sachkosten) 
659.896 404.399
Zuschüsse 
Förderung der Wohlfahrtspflege 3.019.226 3.187.632
Investitionskostenförderung 
Pflegewohngeld 4.356.038 3.968.249
Tages-, Nacht- und Kurzzeit-
pflege 37.191 197.250
Ambulante Pflegeeinrichtungen 662.829 635.870
 
Die Einnahmen, die das Sozialamt im Rahmen seiner Aufgaben-
wahrnehmung zu verzeichnen hat, resultieren u. a. aus  
• übergegangenen Unterhaltsansprüchen 
• Rückzahlung von Darlehen 
• Aufwendungsersatz 
• Kostenerstattung und Kostenersatz 
• Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen 
 
Die Einnahmen aus diesen Bereichen (entsprechen nicht den je-
weiligen Gesamteinnahmen) betragen :  
 
Bereich           Einnahmen  
               2003 2004 
Bundessozialhilfegesetz  2.504.600 2.658.233 
Asylbewerberleistungsgesetz 73.234 28.609
Unterhaltsvorschussgesetz 426.341 513.584
 
Einnahmen insgesamt  3.004.175 3.200.426
 
Die Ansprüche wurden im Jahr 2004 in ca. 11.300 Fällen geltend 
gemacht.  
 
3.4  Öffentlichkeitsarbeit 
Im Jahre 2004 lag der Schwerpunkt auf der Information der Öf-
fentlichkeit über Hartz IV. Das Sozialamt hat in zahlreichen Zei-
tungsartikeln, im Internet, durch Informationsblätter, Vorträge in 
verschiedenen Gremien und persönliche Schreiben die Regelun-
Zahlreiche Informationen 
zu Hartz IV

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  14 
gen in den neuen Sozialgesetzen und die notwendigen Verfah-
rensschritte vorgestellt.  
In einer Telefonaktion in Zusammenarbeit mit den Westfälischen 
Nachrichten konnten Bürgerinnen und Bürger von Experten des 
Sozialamts und der Agentur für Arbeit Antworten auf ihre Fragen  
zu Hartz IV bekommen.  
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschü-
ren und Faltblätter, die das Sozialamt, auch in Zusammenarbeit 
mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert hat. Im Jahr 
2004 waren folgende Informationsschriften erhältlich:  
 
9 Alt-Werden in vertrauter Umgebung   
9 Attraktiv Wohnen ohne Barrieren   
9 Barrierefreie Toiletten in Münster   
9 Bauen für alle! -barrierefrei-   
9 Das Pflegewohngeld   
9 Die Heimaufsicht   
9 Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?   
9 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen   
9 Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinde-
rung in Münster   
9 Hilfen beim Umzug   
9 Hilfen im Arbeitsleben - Fürsorgestelle für schwerbehinderte 
Menschen-   
9 Information und Beratung für blinde und sehbehinderte Men-
schen in Münster   
9 Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen   
9 Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und 
Männer   
9 Informationsbüro Pflege   
9 Informationsbüro Pflege - Beratung zu Pflegefragen   
9 Informationsbüro Pflege - Wohnberatung   
9 Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung   
9 MünsterCard Familie plus   
9 Mütter mit Behinderungen in Münster   
9 Service-Wohnen in Münster   
9 Stadtplan für Menschen mit Behinderungen   
9 Urlaubs- und Ferienangebote für Menschen mit Behinderun-
gen und Seniorinnen und Senioren   
9 Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende 
Menschen in Münster

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  15 
9 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in 
Münster - Wohnheime und betreute Wohnformen  
 
 
3.5  Gremien 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
Nach der Kommunalwahl 2004 hat der Rat den Aufgabenbereich 
des vormaligen Ausschusses für Soziales und Gesundheit (ASG) 
um das Fachgebiet Arbeitsförderung erweitert. Wie sein Vorgän-
ger ist der jetzige Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Ar-
beitsförderung (ASGAf) ein sog. freiwilliger Ausschuss des Rates, 
den der Rat gem. § 57 der Gemeindeordnung gebildet hat. Seine 
Funktion ist es, Entscheidungsvorlagen an den Hauptausschuss 
und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber 
hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungskompetenzen an den 
Ausschuss delegiert.  
Die beratenden Zuständigkeiten des ASGAf umfassen derzeit:  
• Soziale Angelegenheiten  
• Gesundheitswesen  
• Familienförderung  
• Rettungswesen  
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für die kommunale 
Sozial- und Gesundheitspolitik  
• Arbeitsförderung 
 
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse:  
• Vergabe von Zuschüsse an Verbände oder Einrichtungen der 
freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine mit sozialpolitischen 
Zielen  
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der Sozialhilfe  
Von den Etatberatungen 2004 abgesehen, betrafen die sozialpoli-
tischen Beratungsschwerpunkte des ASG in seinen 5 öffentlichen 
Sitzungen sowie des ASGAf in seiner konstituierenden Sitzung im 
vergangenen Jahr folgende Themen: 
• Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum 
Schutz des ungeborenen Lebens“; Erfahrungsbericht 
2001/2002 
• Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 
• Erfahrungsbericht 2003 über die Umsetzung des Grundsiche-
rungsgesetzes 
• Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistun-
gen am Arbeitsmarkt 
ASG / ASGAf:  
Fachpolitisches Pen-
dant zum Sozialamt

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  16 
• Konsequenzen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für mo-
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die kommunale 
Arbeits- und Beschäftigungsförderung 
• Das neue Sozialhilferecht: Umsetzung des SGB XII 
• Städtische Förderung der Verbraucherberatung Münster 2005 
– 2009 
• Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Münster und 
bei der Stadtverwaltung Münster 
• Bericht 2003 über die Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozial-
amt der Stadt Münster 
• Erfahrungsbericht über Stand und Entwicklung betreuter 
Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung 
• Errichtung einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Münster-
Hiltrup 
 
Pflegekonferenz Münster 
Der § 5 Pflegegesetz NW sieht die Einrichtung einer örtlichen 
Pflegekonferenz in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nord-
rhein-Westfalens vor. Zum Mitgliederkreis gehören die stationä-
ren, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungssprecher, 
die Wohlfahrtsverbände, die Pflegekassen, der MDK, die Ärzte-
kammer und kassenärztliche Vereinigung, Betroffenenvertreterin-
nen und -vertreter, der Seniorenrat sowie weitere an der Pflege 
Beteiligte.  
Die Aufgaben der Pflegekonferenz bestehen in der Mitwirkung bei 
der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegeri-
schen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komple-
mentären Hilfen. Im Vordergrund stehen hierbei die kommunale 
Pflegeplanung, die Förderung der Beteiligung von Betroffenen an 
Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege und die Hinwirkung 
auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der 
an der Pflege beteiligen Akteure, insbesondere im Bereich der Be-
ratung des Fallmanagements.  
Die konstituierende Sitzung der Pflegekonferenz Münster war am 
18.03.1996 – sie hat bislang 36 mal getagt. Im Geschäftsjahr 
2004 hat eine gemeinsame Sitzung von Pflegekonferenz und Ge-
sundheitskonferenz zum Schwerpunktthema Demenz stattgefun-
den. Die daraus entstandene Arbeitsgruppe, aus Mitgliedern bei-
der Konferenzen und weiteren Fachleuten, hat den Auftrag zur 
Erstellung von Handlungsempfehlungen angenommen und wird 
diese wiederum beiden Konferenzen vorstellen. Des Weiteren hat 
die Pflegekonferenz zu folgenden Bereichen gearbeitet: 
• Chancen und Möglichkeiten der Wohnbau- und Modernisie-
rungsförderung des Landes NW für den Altenpflegesektor, 
• Heimaufsicht, 
Sicherung und Weiter-
entwicklung der pflegeri-
schen Infrastruktur 
36 Sitzungen in 8 Jahren
Themenschwerpunkte: 
• Hartz IV und  
• neues Sozialhilferecht

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  17 
• Pflegeplanung und Pflegeberatung, 
• Projekt „Von Mensch zu Mensch“, 
• MDK-Einstufungen, 
• Pflegende Angehörige, 
• Pflegerische Versorgungsstrukturen.  
 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) 
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen 
zu beraten, die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie gibt 
dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im 
Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner 
initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der 
Lebenssituation behinderter Menschen in Münster, und zwar 
durch Anfragen und Empfehlungen an die Fachausschüsse bzw. 
die Verwaltung.  
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: 
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen  
• Wohnen, Pflege, Betreuung 
• Integration in das Erwerbsleben 
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterbildung 
• Stadtplanung und Verkehr 
Im Jahr 2004 hat die KIB bis zur Kommunalwahl 3 mal  getagt. 
Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils zwischen 3 und 7 Sit-
zungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich 
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie dar-
über hinaus insbesondere mit Schwerpunktthemen aller ihrer Ar-
beitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die weitere 
Umsetzung gegeben. 
Der Rat hat am 08.11.2004 beschlossen, wieder eine Kommission 
zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
einzurichten. Die Zusammensetzung der KIB hat sich in der Ver-
gangenheit bewährt und wurde daher beibehalten. Neu hinzuge-
kommen ist ein Sprecher für die Gruppe der schwerhörigen Men-
schen. Bislang wurde die Gruppe der Menschen mit Hörbehinde-
rungen durch ein gehörloses Mitglied vertreten. Aufgrund der gro-
ßen Unterschiede in der Lebenssituation und den Problemlagen 
gehörloser und schwerhöriger Menschen hat sich die Entsendung 
eines Vertreters/einer Vertreterin für jede dieser Gruppen als not-
wendig herausgestellt.   
 
Verbesserung der Le-
benssituation von Men-
schen mit Behinderun-
gen 
Neubildung der Kommis-
sion nach den Kommu-
nalwahlen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  18 
Am 15.12.2004 haben die Behindertenvereine, -verbände und -
selbsthilfegruppen in einer von der Koordinierungsstelle für Be-
hindertenfragen organisierten Sitzung ihre Sprecherinnen und 
Sprecher für die nach der Kommunalwahl neu zu konstituierende 
KIB gewählt.  
 
3.6   Fortbildung 
Fortbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen standen im Jahr 
2004 ebenfalls schwerpunktmäßig unter dem Vorzeichen der in 
Aussicht stehenden Reformen und vollzogen sich dementspre-
chend überwiegend in Einarbeitung und Vertiefung in die neuen 
Rechtsgebiete. 
Hierzu wurden jeweils eine Ganztagesveranstaltung für alle be-
troffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen Dozenten 
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Münster durchge-
führt, die über Grundzüge und wesentliche Inhalte von SGB II und 
SGB XII informierte. 
Aus den Ergebnissen ausgewählter externer Schulungen und Ar-
beitskreise sowie den Erfahrungen der internen Arbeitsgruppen 
wurden interne Schulungskonzepte entwickelt, die die Grundlage 
bildeten für eine kurzfristige und praxisorientierte Unterweisung al-
ler mit den SGB II und SGB XII beschäftigten Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern durch Mitglieder der internen Arbeitsgruppen. 
Ebenso wurde ein komprimiertes Einarbeitungskonzept erarbeitet, 
das neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen schnellen und 
erfolgreichen Einstieg in die Sachbearbeitung ermöglichen soll. 
Sonstige Fortbildungen wurden - wie im Vorjahr - bedarfsorientiert 
durchgeführt.  
 
4.    Hilfe zum Lebensunterhalt 
4.1 Überregionale und regionale Entwicklung  
Am Jahresende 2003 erhielten in Deutschland 2,81 Mio. Perso-
nen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt  außerhalb von Einrich-
tungen. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr 
von rund 2 %.  
Von diesen 2,81 Mio. Personen lebten zu dem Zeitpunkt 683.000 
in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet für Nordrhein-Westfalen ein 
Plus von 4,5 % und damit den größten Zuwachs unter den alten 
Bundesländern. Höhere prozentuale Zuwächse als in Nordrhein-
Westfalen gab es nur noch in den ostdeutschen Bundesländern 
Brandenburg (plus 6,9 %), Mecklenburg-Vorpommern (plus 5,9 
%), Sachsen (plus 5,5 %) und Thüringen (plus 4,8 %).   
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
wurden bundesweit im Jahr 2003  9,62 Mrd. € ausgegeben, davon 
in Nordrhein-Westfalen 2,48 Mrd. €.  
In Deutschland beziehen 
2,81  Millionen Men-
schen Hilfe zum Le-
bensunterhalt

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  19 
Seit 7 Jahren vergleichen die mittleren Großstädte (zwischen 
100.000 und 500.000 Einwohner) in Nordrhein-Westfalen in einem 
Benchmarkingkreis die Ergebnisse ihrer Leistungen bezüglich der 
Hilfe zum Lebensunterhalt. Eine zentrale Information bietet die 
Kennzahl "Sozialhilfedichte"; sie zeigt den Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb 
von Einrichtungen je 1000 Einwohner der jeweiligen Stadt. Die 
folgende Tabelle stellt die Sozialhilfedichte im Jahr 2003 in aus-
gewählten Städten dar: 
 
Stadt Sozialhilfedichte 
 2002 2003
Aachen 57,1 52,2
Bonn 43,5 44,6
Gelsenkirchen 68,0 71,9
Hamm 39,0 42,0
Mönchengladbach  73,3 76,0
Münster 46 ,94 5 ,8
Wuppertal 68,2 71,8
Mittelwert im Kennzahlenvergleich 50,3 50,0
 
Für die Stadt Münster lag die Sozialhilfedichte im Jahr 2003 bei 
45,8 und damit unter dem Mittelwert von 50,0. 
 
4.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
Am 30.11.2004 erhielten in Münster 11.996 Personen Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU) nach den Bestimmungen des Bundessozi-
alhilfegesetzes. Das sind gegenüber dem Vorjahr 136 Personen 
oder 1,12 % weniger. Die Zahlenentwicklung der HLU-
Berechtigten zum 31.12. (bzw. zum 30.11.2004) stellt sich seit  
dem Jahr 2000 wie folgt dar:  
Entwicklung der Anzahl von Personen, die Leistungen der Hilfe 
zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen
12389
11828
11.996
1213212239
11300
11500
11700
11900
12100
12300
12500
12700
2000 2001 2002 2003 2004
Jahr
Anzahl
Sozialhilfeem
pfänger
 
Sozialhilfedichte im 
Benchmarking ausge-
wählter Großstädte in 
Nordrhein-Westfalen 
Stichtag vorgezogen 
auf 30.11.2004 wegen 
Umstellung auf SGB II 
und SGB XII zum 
01.01.05

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  20 
Von den 11.996 Personen, die am 30.11.2004 laufende Hilfe zum 
Lebensunterhalt bezogen, waren 6497 weiblich (54,2 %) und 
5.499 männlich (45,8 %). Der Anteil der 15 bis unter 25jährigen 
Empfängerinnen und Empfänger betrug 16,4 % (1.963 Personen). 
2.969 Personen hatten keine deutsche Staatsbürgerschaft, das 
sind 24,8 %.  Eine detaillierte Darstellung nach Altergruppen, Ge-
schlecht und Stadtteilen finden Sie in der Sozialhilfestatistik im 
Anhang 1 auf Seite 45.   
 
4.3 Finanztableau 
Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der Hilfe 
zum Lebensunterhalt zeigt die folgende Matrix: 
 
Leistung Ausgaben 2003 Ausgaben 2004 
 a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ 
Laufende Leistun-
gen 33.435.275 736.843 32.284.72
2 707.719
Hilfe zur Arbeit 1.920.849 1.465.146
Einmalige Leistun-
gen 6.300.997 23.370 6.217.973 21.373
Summe Ausgaben 41.657.121 760.213 39.967.84
1 729.092
 Einnahmen 2003 Einnahmen 2004 
 a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ 
Laufende und ein-
malige Leistungen 5.681.848 23.973 4.998.184 62.635
Summe Nettoaus-
gaben 35.975.273 736.240 34.969.65
7 666.457
*² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen  
 
4.4 Aktuelle Entwicklungen, Ausblick 
Auch im Jahr 2004 wurde die Hilfegewährung mit einer umfassen-
den Betreuung und Beratung verbunden. Durch eine intensive Erst-
beratung konnte in 258 Fällen die Zahlung von Hilfe zum Lebensun-
terhalt vermieden und in 21 Fällen die Hilfebedürftigkeit vermindert 
werden.   
Die in den letzten Jahren ständig intensivierte Beratung und 
Betreuung mit dem Ziel der Vermeidung oder Verringerung von 
Hilfebedürftigkeit hat sowohl die Empfängerinnen und Empfänger 
der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des Sozialamts auf die Ziele der zum 01.01.2005 in 
Kraft getretenen Sozialgesetzbücher II und XII vorbereitet. Beide 
Gesetze haben das erklärte Ziel, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden 
Intensive Erstberatung sehr 
erfolgreich  
Verteilung der Leis-
tungsberechtigten in 
Münster nach Stadttei-
len in der Anlage

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  21 
oder sie zumindest zu verringern oder zu verkürzen. Zur Errei-
chung dieser Ziele müssen die Leistungsberechtigten und die 
Träger der Sozialleistungen zusammenwirken und ihr Handeln 
danach ausrichten.  
 
5.  Hilfen in besonderen Lebenslagen 
Die Hilfen in besonderen Lebenslagen dienen nicht, wie die Hilfe 
zum Lebensunterhalt, der notwendigen materiellen Absicherung, 
sondern setzen in besonderen Bedarfssituationen ein. Über die 
Jahre hinweg entfallen bundesweit etwa 60 % der Ausgaben der 
Sozialhilfe auf die Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere 
die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.  
 
5.1 Überregionale und regionale Entwicklung  
In Deutschland erhielten im Jahr 2003 rund 1,6 Millionen Perso-
nen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhil-
fegesetz, das waren 3,3 % mehr als im Jahr 2002. 
Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Personen, die auf-
grund einer besonderen Situation wie z. B. Krankheit, Behinde-
rung oder Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind, 
weil sie die damit verbundenen Kosten nicht aus eigenen Mitteln 
oder anderweitigen Ansprüchen aufbringen können. 
Das Gros der Berechtigten (40 %) erhielt 2003 Leistungen der Hil-
fe bei Krankheit. Danach folgte die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen (37 %) sowie die Hilfe zur Pflege (20 %). Darüber 
hinaus wurden weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen, z. B. 
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Ge-
sundheitsvorsorge etc. gewährt. 
Für Maßnahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen wurden im 
Jahr 2003 in Deutschland insgesamt 15,8 Mrd. Euro aufgewendet, 
wobei insbesondere die Leistungen zur Eingliederung behinderter 
Menschen mit 10,9 Mrd. Euro, die Hilfe zur Pflege mit 3,0 Mrd. 
Euro sowie die Hilfe bei Krankheit mit 1,5 Mrd. Euro von Bedeu-
tung waren. 
 
5.2 Hilfe bei Krankheit 
Einen Anspruch auf Hilfe bei Krankheit haben zunächst alle Per-
sonen ohne Krankenversicherungsschutz. Hierzu gehören insbe-
sondere Personen ohne Vorversicherungszeiten in der gesetzli-
chen Krankenversicherung und Personen, die die Antragsfrist für 
eine Weiterversicherung versäumt haben. 
Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätz-
lich alle Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie 
notwendig und wirtschaftlich sind. Der Sozialhilfeträger überprüft 
nicht die Behandlungsnotwendigkeit.  
Hilfen für kranke und 
pflegebedürftige sowie 
behinderte Menschen 
 
60 % der Sozialhil-
feaufwendungen 
für Hilfe in beson-
deren Lebenslagen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  22 
Zum 01.01.2004 trat jedoch eine grundlegende Änderung ein. 
Durch das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) 
wurden die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach 
dem Bundessozialhilfegesetz in die gesetzliche Krankenversiche-
rung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kranken-
kassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die 
Leistungen der Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind So-
zialhilfe Beziehende zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Kran-
kenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Perso-
nen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).  
Die Leistungen der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen 
des BSHG zu Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des 
überörtlichen Trägers) in den Jahren 2000 bis 2004 ergeben sich 
aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch die 
Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthal-
ten, die von den Krankenkassen betreut werden. Informationshal-
ber ist der Ansatz für das Jahr 2005 aufgeführt, der wegen der 
Krankenversicherungspflicht der Bezieherinnen und Bezieher von 
Leistungen nach dem SGB II um 65,4 % niedriger ist als die Aus-
gaben für das Jahr 2004.  
 
Leistungsart 2001 
(T€) 
2002 
(T€) 
2003 
(T€) 
2004 
(T€) 
Ansatz
2005 
(T€) 
Hilfe bei Krankheit 
a.v.E.*² 
3.328 3.607 3.648 3.507 1.462
Hilfe bei Krankheit 
i.E.*³ 
1.282 1.981 2.108 2.827    730
Summe 4.610 5.588 5.756 6.334 2.192
Veränderungen 
zum Vorjahr in % 
+ 
5,2 %  
+
21,2 %
+
3,0 %
+
10,0 %
-
65,4 %
*² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen  
 
Aktuelles/ Ausblick 
Zum 01.01.2005 tritt nochmals eine gravierende Änderung ein. 
Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfe-
empfänger, die dann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II 
haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversi-
chert. So genannte „Betreute“ bleiben die Personen, die Leistun-
gen nach dem SGB XII beziehen, soweit sie nicht freiwillig versi-
chert sind. Dadurch bedingt wird es ab dem Jahr 2005 beträchtli-
che Einsparungen bei der Hilfe bei Krankheit geben. Dies erklärt 
die deutlich reduzierten Haushaltsansätze für das Jahr 2005.  
 
Pflichtversicherung in der 
gesetzlichen Krankenver-
sicherung ab 01.01.2005 
Das Gesundheitssystem-
modernisierungsgesetz 
bringt den Einbezug in die 
gesetzliche Krankenversi-
cherung 
Ausgaben der  
Krankenhilfe steigen 
kontinuierlich an

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  23 
5.3 Hilfe zur Pflege 
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer 
Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstüt-
zung angewiesen sind oder die in Pflegeeinrichtungen wohnen 
und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen aufbringen können. 
Rund 297 Menschen, die häusliche Pflegeleistungen beanspru-
chen, stehen 866 Personen in stationären Pflegeeinrichtungen 
gegenüber. Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon-
zentriert sich auf die Leistungserbringung von Pflegegeld, Pflege-
beihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pflegekraft, so-
fern Leistungsansprüche gegenüber einer Pflegeversicherung 
entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind. 
Von den 866 Personen, die Sozialhilfe in Einrichtungen erhalten 
haben, wurden Leistungen für 769 Personen zu Lasten der Stadt 
Münster und für 97 Personen zu Lasten des Landschaftsverban-
des Westfalen-Lippe erbracht.  
Durch das 2. Modernisierungsgesetz NW ist die Stadt Münster ab 
01.01.2004 für Personen, die 65 Jahre und älter sind, ausschließ-
lich zuständig. Der Landschaftsverband ist nur dann Kostenträger, 
wenn Personen, die der stationären Betreuung bedürfen, das 65. 
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 
Die Ausgaben- und Ansatzentwicklungen stellen sich wie folgt 
dar: 
 
 Ausgaben 
2003 
Einnahmen   
2003 
 
Ausgaben 
2004 
Einnahmen  
2004 
 
Hilfe zur Pflege  
i.E.*³ 5.236.712 644.820 7.919.340 784.201
a.v.E.*²  3.198. 919 0 1.928.563 24.767
Summe 8.435.631 644.820 9.847.903 808.968
*² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen  
 
5.4 Eingliederungshilfe 
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinde-
rung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Fol-
gen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen 
in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 
die Versorgung mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur 
Integration in das Arbeitsleben, die heilpädagogische Frühförde-
rung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und Anderes mehr.  
Bandbreite von Maßnah-
men der Eingliederungs-
hilfe

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  24 
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreu-
te Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen Träger der Sozial-
hilfe verlagert. Damit ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an 
Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges 
Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern. 
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die sta-
tionäre Eingliederungshilfe. Allerdings gilt dies seit dem 
01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des 65. Le-
bensjahres.  
Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für die 
stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. 
Lebensjahr vollendet haben. Die Stadt Münster als örtlicher Trä-
ger musste daher ab dem Jahr 2004 entsprechende Haushalts-
mittel für die Eingliederungshilfe in Einrichtungen bereitstellen.  
 
 Ausgaben 
2003 
Ausgaben 
2004 
a.v.E.*²     
Ausgaben 
2004 
i.E.*³ 
Ansatz 
2005 
a.v.E.*² 
Ansatz 
2005 
i.E.*³ 
Medizinische Re-
ha, orthopädi-
sche und andere 
Hilfsmittel 
6.706 3.810 600 10.000 10.000
Heilpädagogi-
sche              
Maßnahmen für     
Kinder 
72.385 89.081 75.000
Hilfe zu einer  
angemessenen 
Schulausbildung 
75.116 116.868 90.000
Sonstige                
Eingliederungs-
hilfe 
717.712 116.941 237.410 2.000
Leistungen zur 
Teilhabe am Le-
ben in der Ge-
meinschaft 
 354.014 330.000
Summe 871.919 326.700 354.614 412.410 342.000
*² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen  
 
6. Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 
Nach Landespflegegesetz NW ist der örtliche Sozialhilfeträger ver-
antwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von 
Baumaßnahmen für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurz-
zeitpflege sowie von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen. 
Die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflege-
einrichtungen ist in Form eines nachfolgenden bewohnerbezoge-
nen Aufwendungszuschusses geregelt. Auf diese Weise werden 
tageweise die tatsächlich belegten Plätze, die von Bewohnerinnen 
Neben der Sozialhilfe in 
Pflegeeinrichtungen 
werden auch deren In-
vestitionskosten geför-
dert 
Zuständigkeitsverlage-
rung für das ambulant 
betreute Wohnen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  25 
und Bewohnern genutzt werden, die aufgrund ihrer Einkommens- 
und Vermögensverhältnisse die anfallenden Investitionskosten 
nicht selbst tragen können (Pflegewohngeld), gefördert.  
Den Nutzerinnen und Nutzern der teilstationären Einrichtungen 
dürfen keine Investitionskosten berechnet werden. 
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten ei-
nen Aufwendungszuschuss für alle Plätze, die von Personen ge-
nutzt werden, die als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI aner-
kannt sind. 
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendi-
gen Investitionen eine pauschalierte Förderung durch den örtli-
chen Träger der Sozialhilfe. 
 
6.1 Pflegewohngeld 
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in 
stationären Pflegeeinrichtungen, die zwischen 1997 und 2004 
Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle:  
 
Jahr 
 
Anzahl der Bewohner/innen 
(Stichtag 01.12.) 
1997 820 
1998 925 
1999 965 
2000 982 
2001 1039 
2002 1057 
2003 780 
2004 766 
( 608 weiblich, 158 männlich) 
 
2003 verringerte sich die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner, für die Pflegewohngeld gewährt wurde, aufgrund neuer recht-
licher Vorgaben, insbesondere mit Blick auf den Einsatz von Ver-
mögen bei der Anspruchsberechnung. In der Folge sanken auch 
die Aufwendungen für das Pflegewohngeld, 
Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, für die in 2004 
Pflegewohngeld gewährt wurde, hat sich auf dem Vorjahresniveau 
stabilisiert. 
Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Pflegewohn-
geldausgaben seit 2001, weil seit diesem Jahr die Leistungsge-
währung in die Zuständigkeit der Stadt Münster fällt. 
 
 
Anzahl der Personen, 
die Pflegewohngeld 
erhalten, nahezu un-
verändert

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  26 
 
 
Entwicklung des Aufwands an Pflegewohngeldleistungen 
2001 - 2004
3968
5030 5191
4356
0
2000
4000
6000
2001 2002 2003 2004
Jahr
Anzahl Aufwand in
Tsd.
 
 
6.2 Ambulante und teilstationäre Pflege 
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste und die In-
vestitionskostenförderung sind im Jahr 2004 gegenüber dem Vor-
jahr leicht zurückgegangen.  
Erstmals seit dem 01.07.2003 fördert die Stadt Münster auch Ta-
ges- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach dem Landespflegege-
setz NW. Für die 7 geförderten Tagespflegeeinrichtungen und die 
4 Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurden im Jahr 2004 Aufwen-
dungszuschüsse in Höhe von 197.250 € erbracht.  
 
 2002 
 
2003 2004 
Anzahl geförderte 
ambulante Dienste 31 28 27
Fördersumme ambu-
lante Dienste in € 651.715 662.829 635.870
Anzahl geförderte 
• Tagespflegeein-
richtungen  
• Kurzzeitpflege-
einrichtungen 
7
4
7
4
Fördersumme Ta-
gespflege- und Kurz-
zeiteinrichtungen in € 
37.191 197.250
 
 
 
Seit 01.07.2003  
erstmals Tages- und 
Kurzzeitpflege ge-
fördert

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  27 
7. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Am 01.01.2003 ist das Gesetz über eine bedarfsorientierte 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in 
Kraft getreten. Ziel der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung ist es, für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte 
Menschen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt, 
soweit er nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, durch 
eine eigenständige soziale Leistung sicherzustellen. 
 
7.1 Überregionale und regionale Entwicklung 
Die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grund-
sicherungsleistungen nach dem GSiG belief sich zum 31.12.2004 
in der Stadt Münster auf 2.063 Personen (1.222 Frauen und 841 
Männer).  
Zum Vergleich ist folgende Aufstellung mit den entsprechenden 
Zahlen aus Städten im Bereich der Bezirksregierung Münster inte-
ressant:  
 
Stadt/Kreis Gesamtzahl der  
Empfänger/innen von 
Grundsicherungsleistungen 
Stichtag 31.12.2004 
Stadt Bottrop 741
Stadt Gelsenkirchen 2.509
Stadt Münster 2.063
Stadt Recklinghausen 3.926
Kreis Borken 1.918
Kreis Coesfeld 993
Kreis Steinfurt 2.313
Kreis Warendorf 1.377
 
 
7.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
Im Jahr 2004 wurden 639 Anträge auf Grundsicherungsleistungen 
gestellt. Von diesen Anträgen mussten 37 % abgelehnt werden. 
Gründe für die Ablehnungen waren entweder zu hohes Einkom-
men oder nicht geschütztes Vermögen oder das Fehlen einer 
dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Für 54 % der Antragstelle-
rinnen und Antragsteller aus 2004, das waren 341 Fälle, konnten 
Grundsicherungsleistungen bewilligt werden. Über 9 % der Anträ-
ge aus 2004 konnte bis zum Jahresende noch nicht entschieden 
werden. Die überwiegende Zahl der Leistungsberechtigten hatte 
zuvor Sozialhilfe erhalten. Die Zahl der neuen Antragsteller in 
2004, die bisher den Gang zum Sozialamt gescheut hatten, lag 
bei 103 Personen; sie werden in der Statistik als sog. verschämte 
Arme bezeichnet.  
Eigenständige soziale 
Leistung für alte und er-
werbsgeminderte Menschen 
526  verschämte Arme zäh-
len zu den GSiG- Berechtig-
ten (315 Frauen, 211 Män-
ner)

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  28 
Grundsicherung wird innerhalb und außerhalb von Einrichtungen 
gewährt und teilt sich nach dem Stand 31.12.2004 wie folgt auf 
die leistungsberechtigten Haushalte auf: 
 
 Gesamtzahl der Haushalte 
 Grundsicherung       
a.v.E.*² 
Grundsicherung             
i.E.*³ 
Dauerhaft voll er-
werbsgemindert, 
ab 18 Jahren 
637 61
65. Lebensjahr 
vollendet 
960 204
Summe 1.597 265
*² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen  
 
7.3 Finanztableau 
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben 
und Einnahmen der Grundsicherung: 
 
Leistung Ausgaben 2003 Ausgaben 2004 
 a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ 
Personen über 65 
Jahre 3.836.960 612.239 3.697.489 725.593
Ab 18 und dauerhaft 
voll erwerbsgemin-
dert 
2.185.391 283.738 3.251.804 428.704
Summe Ausgaben 6.022.351 895.977 6.949.293 1.154.297
 Einnahmen 2003 Einnahmen 2004 
Erstattung vom Bund 1.563.340 2.036.594
Sonstige  
Ersatzleistungen 649.935 2.975 262.833 7.373
Summe Einnahmen 2.213.275 2.975 2.299.427 7.373
Summe Netto-
ausgaben 3.809.076 893.002 4.649.866 1.146.924
*² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen  
 
Durch den Wegfall des Anspruchs auf Wohngeld für Grundsiche-
rungsempfängerinnen und -empfänger muss im Jahr 2005 mit 
steigenden Ausgaben gerechnet werden.

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  29 
7.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
Am 01.01.2005 ist das SGB XII in Kraft getreten. Gleichzeitig 
wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) aufgehoben; die Grund-
sicherungsleistungen wurden in das SGB XII integriert. Nach § 8 
SGB XII ist die Grundsicherung ab dem Jahr 2005 keine eigen-
ständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.  
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe 
kommt es nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug von Grundsi-
cherung und Hilfe zum Lebensunterhalt  außerhalb von Einrich-
tungen, weil die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Be-
darfsermittlung harmonisiert wurden.  
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich nicht verändert. 
Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts unverän-
dert übernommen worden: G egenüber Kindern und Eltern mit ei-
nem Jahreseinkommen unter 100.000 € findet kein Unterhaltsrück-
griff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch neh-
men. Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar 
vermutet, dass das Einkommen ihrer Kinder und Eltern die Einkom-
mensgrenze nicht überschreitet. 
 
8. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten  
8.1    Aktuell 
Im Jahr 2004 befasste sich das Sozialamt mit der Realisierung 
übergegangener Unterhaltsansprüche von ca. 5.400 unterhaltsbe-
rechtigten Personen, die Leistungen nach dem Bundessozialhilfe-
gesetz oder dem Unterhaltsvorschussgesetz erhielten.   
Neben der Rückabtretung der Unterhaltsansprüche an die Leis-
tungsberechtigten verfolgt das Sozialamt in den meisten Fällen 
die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche in eigener Regie.  
Die Beratung der unterhaltsberechtigten sowie unterhaltsverpflich-
teten Personen wird umfassend durchgeführt.   
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Un-
terhaltsbeiträgen seit dem Jahr 2003 wie folgt dar: 
 
 
Übergegangene          
Unterhaltsansprüche 
2003 2004 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb                              
von Einrichtungen 1.203.750,16 1.385.441,20 
Hilfe zur Pflege                      
innerhalb u. außerhalb von 
Einrichtungen 263.716,34 271.410,69 
Grundsicherung ist ab 
dem 01.01.05 Bestandteil 
der Sozialhilfe

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  30 
 
UVG 426.340,85 513.584,31 
 
Summe: 1.893.807,20 2.170.436,10 
 
8.2    Ausblick 
Ab dem 01.01.2005 werden die Rechts- und Unterhaltsangele-
genheiten sowohl für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II,  
dem SGB XII als auch dem Unterhaltsvorschussgesetz bearbeitet. 
Aufgrund des erweiterten Personenkreises ist mit einem erhebli-
chen Aufgabenzuwachs zu rechnen. 
 
 
9. Leistungen für Asylsuchende  
Mit dem zum 01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleis-
tungsgesetz wurde für Asylbewerberinnen und Asylbewerber so-
wie für Personen mit einem im Gesetz näher bestimmten auslän-
derrechtlichen Status (z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge) ein eigenes 
Leistungsgesetz geschaffen. Eckpunkte der gesetzlichen Rege-
lungen sind im Vergleich zum BSHG die Gewährung einge-
schränkter Leistungen sowie der Grundsatz der Sachleistungsge-
währung. 
 
9.1     Überregionale und regionale Entwicklung 
Am Jahresende 2003 erhielten in Deutschland 264.000 Personen 
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierfür 
wurden Bruttoausgaben von 1,44 Mrd. Euro aufgewandt. 
In Nordrhein-Westfalen waren es am Jahresende 2003 insgesamt 
71.491 Personen (39 782 Männer bzw. Jungen und 31 709 Frauen 
bzw. Mädchen), die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz bekamen. Dafür wurden brutto etwa 246 Mill. Euro auf-
gewandt. 
 
9.2     Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
In Münster erhielten am 31.12.2004 in 604 Fällen 1.517 Personen 
(31.12.2003: 563 Fälle mit 1.476 Personen) Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz. In 55 von diesen Fällen wurden für 
138 Personen aufgrund des Status die Leistungen analog zu Leis-
tungen nach dem BSHG gewährt. 
Von den 1.517 Personen waren 770 weiblich und 747 männlich.

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  31 
9.3    Finanztableau 
Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen des Asyl-
bewerberleistungsgesetzes zeigt die folgende Matrix: 
 
Leistung Ausgaben 2003 Ausgaben 2004 Ansatz 2005 
Leistungen analog 
BSHG /SGB XII 
909.416,35 527.405, 35 868.220,00
Grundleistungen 4.632.249,53 4.515.764,98 4.472.450,00
Leistungen bei 
Krankheit 
1.975.908,53 1.949. 457,31 1.896.960,00
Arbeitsgelegenheiten 52. 651,81 49.486,86 51.070,00
Sonstige Leistungen 6. 723,80 2.927,77 7.300,00
Summe Ausgaben 7.576. 950,02 7.045.042, 27 7.296.000,00
 Einnahmen 2003 Einnahmen 2004 Ansatz 2005 
Erstattung vom Land 4.660. 305,24 1.596.672, 08 1.980.000,00
Sonstige Einnahmen 1.041. 520,10 908.243, 58 245.000,00
Summe Einnahmen 5.701. 825,34 2.504.915, 66 2.225.000,00
Summe 
Nettoausgaben 
 
1.875.124,68 4.540.126,61 5.071.000,00
 
Die Summe der Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz liegt im Jahr 2003 deutlich unter den Vergleichswer-
ten der Jahre 2002 – 2005 (Ausgaben 2002 rd. 9,1 Mill. Euro, Ein-
nahmen rd. 3,7 Mill. Euro, Nettoausgaben rd. 5,4 Mill. Euro).  
Dies liegt darin begründet, dass im Jahr 2003 durch ein Urteil des 
Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Fristen im Flüchtlings-
aufnahmegesetz rückwirkend ab dem 01.01.1995 Ansprüche ge-
genüber dem Land Nordrhein-Westfalen durchgesetzt werden 
konnten.  
Auch für das Jahr 2005 zeichnet sich ab, dass noch eine Landes-
erstattung für Ausgaben nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 
von voraussichtlich ca. 11 Mill. Euro  beantragt werden kann. Hin-
tergrund ist ebenfalls ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts 
Münster.  
 
9.4   Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
Durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und 
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsge-
setz - AufenthG) hat sich zum 01.01.2005 auch das AsylbLG ge-
ändert. Dadurch sind Personen, die vorher eine Aufenthaltsbefug-
nis hatten und Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz er-
hielten, in das AsylbLG zurückgefallen, wenn sie jetzt eine Auf-
enthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben. In Münster 
handelt es sich um ca. 20 Fälle.  
 
Auswirkungen der Ge-
setzesänderungen erst 
in 2005 zu spüren

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  32 
10. Kriegsopferfürsorge 
Im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem BSHG ist die Kriegsopfer-
versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) keine 
Sozialleistung des Typs "sozialer Ausgleich/soziale Förderung" 
sondern eine klassische Entschädigungsleistung. 
Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) erhal-
ten, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, lau-
fende und einmalige Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfür-
sorge (KOF) als Teil der Versorgungsleistungen nach dem BVG. 
 
10.1 Leistungsübersicht 
Am 31.12.2004 wurden in 69 Fällen für 75 Personen (50 weiblich, 
25 männlich) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in 
besonderen Lebenslagen erbracht. Das sind 11 Fälle und 13 Per-
sonen weniger als im Vorjahr.  
 
10.2 Finanztableau 
 
 Ausgaben 
2003 
Ausgaben  
2004 
Ansatz  
2005 
Kriegsopferfürsorge 
nach dem BVG 348.561,30 225.254,80 346.410,00
 Einnahmen 
2003 
Einnahmen 
2004 
Einnahmen 
Ansatz 2005 
Kostenerstattungen 260. 540,25 170.721,28 269.020,00
Sonstige Einnahmen 4.654,45 5.735,32 12.300,00
Summe Einnahmen 265.194,70 176.456,60 281.320,00
Summe Nettoaus-
gaben 83.366,60 48.798,20 65.090,00
 
 
11.      BAföG für Schülerinnen und Schüler 
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesaus-
bildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Ein-
zelnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen 
und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die 
seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der 
Schülerinnen und Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien 
Städte als Auftragsangelegenheit. Die Leistungen für Studierende 
werden in Nordrhein-Westfalen von den Studentenwerken als öf-
fentlich-rechtliche Körperschaft gewährt.  
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, 
die Leistungen müssen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt 
Entschädigungsleistun-
gen des Bundesversor-
gungsgesetzes 
75 Menschen in Müns-
ter erhalten Leistungen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  33 
werden. Die Gewährung der Leistungen erfolgt für ein Schuljahr 
(bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils für 
volle Monate.  
Im Jahr 2004 haben 1.210 Schülerinnen und Schüler eine Förde-
rung erhalten (die Zahl bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das 
Schuljahr). Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Jahr 
2003 von 14,7 %.  
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 3.65 Millionen Euro. Diese 
Finanzleistungen werden vom Bund bzw. Land Nordrhein-
Westfalen getragen und vom Gebietsrechenzentrum des Landes   
direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.  
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine 
pauschale Personal- und Sachkostenerstattung für die auftragswei-
se Aufgabenerfüllung.   
Der Stadt Münster entstehen daher durch die Durchführung der 
Leistungsbewilligung keine Kosten.  
 
 
12. Wohnraumversorgung für einzelne Zielgruppen 
 
12.1     Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
 siedler 
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 
sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommu-
nale Aufgabe.  
Die Zahl der in 2004 zugewiesenen Asylsuchenden, der Kontin-
gentflüchtlinge und der geduldeten Flüchtlinge stieg im Jahr 2004 
wieder leicht an.  
 
Aufgenommene Flüchtlinge in Münster 1998 - 
2003
535
749
198
264 285
0
200
400
600
800
1998 2000 2002 2003 2004
Jahr
Anzahl
Flüchtlinge
 
Anzahl aufgenomme-
ner Flüchtlinge leicht 
angestiegen 
Schüler-Bafög be- 
lastet nicht städ- 
tischen Haushalt

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  34 
Entsprechend stieg auch die Anzahl der Unterbringungen in Ü-
bergangseinrichtungen mit 729 Aufnahmen (2003: 715; 2002: 
960; 2000: 1.128; 1998: 839). Die Platzkapazitäten wurden leicht 
reduziert  (2004: 967; 2003: 984; 2002: 1.186; 2000: 1.335; 1998: 
998). 
Die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern blieb im 
Jahr 2004 nahezu konstant. In 2004 wurden 207 Spätaussiedle-
rinnen und Spätaussiedler aufgenommen. (2003: 214; 2002: 464; 
2000: 367; 1998: 507). Die Entwicklung sank jedoch nicht linear, 
sodass die Platzkapazitäten zunächst nicht reduziert wurden 
(Plätze: 2000-2004: 541; 1998: 990). 
 
12.2  Obdachlose Familien, Wohnungslose 
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosig-
keit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Zur Wohnungssicherung 
sind Sozialhilfemittel vorrangig präventiv einzusetzen, zumal Ob-
dachlosigkeit immer ein spezifischer Aspekt von Armut ist. Maß-
nahmen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht als letzte Stufe 
sollen erst dann angewandt werden, wenn sozialpräventive Maß-
nahmen vorausgegangen, gleichwohl erfolglos verlaufen sind. 
Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 149 Räu-
mungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden 
insgesamt 207 Räumungstermine festgesetzt. Hiervon betroffen 
waren 62 Familien mit Kindern und 145 Haushalte ohne Kinder. 
Im Jahr 2004 wurde in 60 Fällen durch Übernahme von Mietrück-
ständen der Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen 
nach dem Bundessozialhilfegesetz wurden in Höhe von 62.320,00 
€ gezahlt. 
62 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß dem Ordnungsbe-
hördengesetz (OBG) wurden ausgesprochen, davon 24 in stadt-
eigene Übergangswohnungen, in weiteren 38 Fällen wurde Pri-
vatwohnraum bis auf Widerruf beschlagnahmt. 
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 
31.12.2004 auf 237 (2003: 230 Haushalte). 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungslose 
Männer zahlt das Sozialamt in der Außenstelle im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, aus. Im Jahr 2004 haben 
dort insgesamt 3.231 Personen nach Sozialhilfeleistungen nach-
gesucht; davon waren 2.218 Personen leistungsberechtigt. Die 
Gesamtleistung der ausgezahlten Hilfe zum Lebensunterhalt be-
trug ca. 525.000,00 €. 
Im Haus der Wohnungslosenhilfe (Träger: Bischof Hermann Stif-
tung) stehen für allein stehende wohnungslose Männer 80 Über-
nachtungsplätze zur Verfügung; die Zahl der Übernachtungen be-
lief sich 2004 auf 29.167. Aufgrund des gültigen Tagessatzes in 
Höhe von täglich 34,37 € wurden an die Bischof Hermann Stiftung 
insgesamt 1.002.469,00 € gezahlt. 
 
Übernahme von Miet-
schulden konnte Ob-
dachlosigkeit verhin-
dern

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  35 
Weitere 40 Übernachtungsplätze wurden im ehemaligen „HUK-
Gebäude“, Friedrich-Ebert-Str. 1, vorgehalten. Seit dem 
01.11.2003 wird das Angebot durch das Trägerkonsortium Bischof 
Hermann Stiftung / Selbsthilfe Reinhold Hach GmbH betrieben. 
Aufgrund erheblicher konzeptioneller Veränderungen des Ange-
bots ist ein Rückgang der Übernachtungszahlen von 9.894 in 
2003 auf nunmehr 7.885 in 2004 festzustellen. 
Zur Akutversorgung wohnungsloser Personen, insbesondere von 
Frauen wurden 2004 insgesamt 24 Hotelkostenzusagen für 191 
Übernachtungen erteilt. 6.882,00 € wurden hierfür in Rechnung 
gestellt. 
Alleinstehende wohnungslose Frauen erhielten, soweit sie die Vor-
aussetzungen nach dem BSHG erfüllten, Hilfe zum Lebensunterhalt 
in der Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen außerhalb von Einrichtun-
gen“ des Sozialamts. 
 
13.   Service, Beratung und Betreuung 
Das Sozialamt bietet eine Vielzahl sozialer Dienstleistungen. 
Einerseits werden Dienstleistungen selbst erbracht, andererseits 
hat das Sozialamt mit unterschiedlichen sozialen Dienstleistern in 
Münster Vereinbarungen über Inhalte, Qualität und Finanzierung 
von Leistungen getroffen. Hierzu zählen beispielsweise die 
Schuldnerberatung, die Sozialdienste für Wohnungslose, haus-
wirtschaftliche Hilfen und andere Leistungen mehr. Im Folgenden 
sind einige und ausgewählte soziale Dienstleistungen dargestellt.  
 
13.1 Kundenzentrum Soziales  
Im Mittelpunkt der Dienstleistungen des Sozialamts steht das 
Kundenzentrum Soziales. Als Serviceleistung für die Bürgerinnen 
und Bürger nach dem Motto „Einfache Dinge schnell erledigen“ 
und seiner Entlastungseffekte für das gesamte Sozialamt erwies 
sich die Akzeptanz des Kundenzentrums als äußerst positiv. 62 % 
der Befragten beurteilten das Angebot als „sehr gut“. 
Die Vielfalt dessen, was im Kundenzentrum erledigt werden kann, 
ist zugleich dessen Stärke: eine Information, Hilfe bei Formularen 
oder eine Terminvereinbarung für ein intensives Beratungsge-
spräch. Nicht zuletzt die Erreichbarkeit des Sozialamts wurde 
durch das Kundenzentrum und die wöchentlichen Öffnungszeiten 
von 25,5 Stunden deutlich verbessert (s. auch Punkt 3.2) 
 
Kundenzentrum 
Soziales auf Er-
folgskurs 
Vielfalt sozialer 
Dienstleistungen 
Schnelle und unbü-
rokratische Hilfe

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  36 
13.2 Heimaufsicht 
Der prüforientierte Beratungsauftrag der Heimaufsicht war im Be-
richtszeitraum des Jahres 2004 durch große Kontinuität gekenn-
zeichnet. Adressaten der Prüfungen und Beratungen waren ne-
ben Bewohnerinnen und Bewohnern deren Angehörige, Vertrete-
rinnen und Vertreter von Trägern und auch in der Pflege und 
Betreuung Verantwortliche.  
Wesentliche Veränderungen haben sich für die Heimaufsicht in-
nerhalb ihres Verantwortungsbereichs in 2004 nicht ergeben. Für 
kleinere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind Platzzahl-
ausweitungen stationärer Altenpflegeeinrichtungen sowie z.B. die 
Schaffung einer neuen Außenwohngruppe für Menschen mit Be-
hinderungen ursächlich. Zum Jahreswechsel 2004/2005 unterla-
gen der Heimaufsicht in Münster 109 Einrichtun-
gen/Einrichtungsteile mit insgesamt 3759 Plätzen (2003: 3711). 
Nach wie vor dominiert dabei der stationäre Altenpflegebereich 
mit etwas über 2100 Altenpflegeplätzen. Daneben werden fast 
1000 Menschen mit Behinderungen in Wohnheimen oder anderen 
stationären Wohnformen (Außenwohngruppen, Dezentrales Stati-
onäres Einzelwohnen) betreut.  
Der Prüfauftrag wurde 2004 durch regelmäßige und anlassbezo-
gene Prüf- und Beratungsbesuche wahrgenommen. Insgesamt 
waren es 117 (2003: 90), vier davon aufgrund von Beschwerden 
unangekündigt.  
Wesentlicher Prüfinhalt ist seitens der Heimaufsicht immer die 
personelle Ausstattung der Einrichtungen mit Blick auf Quantität 
und Qualität. Zu diesem Zweck erfolgen zu Beginn eines jeden 
Quartals Abfragen an alle Einrichtungen zum eingesetzten Um-
fang von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich der je-
weiligen Qualifikationen. Hinzu kommen Kontrollen der Personal-
ausstattung und zum Personaleinsatz anlässlich der regelmäßi-
gen oder anlassbezogenen Prüfungen. Im Fokus steht dabei auch 
immer der Vergleich des Umfangs der eingesetzten Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter mit der durch die Pflege- und Tagessätze re-
finanzierten Stellenanzahl. Nach wie vor kann für die Münsteraner 
Einrichtungen bestätigt werden, dass es hierbei zu keinen Bean-
standungen kam. 
Hervorzuheben ist der seit mehreren Jahren unverändert hohe 
Fachkrafteinsatz. Im stationären Altenpflegebereich betrug er 64,5 
% zum Ende des Jahres 2004 (Ende 2003: 65 %). Wesentliche 
Veränderungen beim Fachkraftanteil gab es auch in den anderen 
Einrichtungsformen nicht. Wie im Vorjahr lag die Fachkraftquote 
durchschnittlich zwischen ca. 70 % und fast 100 %. Die gesetzlich 
geforderte und häufig zitierte Fachkraftquote von 50 % wird von 
allen in Münster am Netz befindlichen Einrichtungen deutlich ü-
berschritten.    
Neben großer Kontinuität im Leistungsgefüge zeichnete sich der 
Berichtszeitraum durch einige Beratungen/Begleitungen von Trä-
gern im Rahmen von Neubau- oder Umbauplanungen aus. In 
Hoher Fachkräfteein-
satz in allen Einrich-
tungen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  37 
Kürze werden neue stationäre Altenpflegeeinrichtungen an den 
Markt gehen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 
differenzieren ihr Angebot weiter aus. Ähnliches gilt für alternative 
Wohnformen für Menschen im Alter. Insgesamt wird von der 
Heimaufsicht dieses sich verändernde Marktgefüge zu beobach-
ten sein und innovative Konzepte werden in enger Kooperation 
mit der Sozialplanung begleitet.  
 
13.3    Informationsbüro Pflege 
Das Informationsbüro Pflege bündelt Aufgaben der Information 
und Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, der 
Kapazitätenkoordination von hauswirtschaftlichen und pflegeri-
schen Leistungen sowie der im Handlungsfeld erforderlichen Öf-
fentlichkeitsarbeit. Die Leistungen des Informationsbüros umfas-
sen die Beratung zu Pflegefragen, die Wohnberatung sowie die 
Hilfen beim Umzug. 
2004 ist ein Jahr „zwischen den Reformen“ und davon inhaltlich 
geprägt. In über 5000 Klientenkontakten zeigt sich der Bedarf an 
intensiveren Beratungen. Neben einem „Mehr“ von Beratung und 
Information geht der Trend in Richtung Wiederholungskontakte; 
telefonische Kurzberatungen gehen zurück, zeitintensivere Kon-
takte nehmen zu. Mit 671 persönlichen Kontakten wird der bisher 
höchste Besucheranteil seit Einzug ins Gesundheitshaus ver-
zeichnet. 
Die Pflegeberatung umfasst die persönliche oder telefonische 
Beratung zu Pflegefragen, eine Abfrage nach freien Betreuungs- 
und Pflegekapazitäten im häuslichen, teilstationären und stationä-
ren Bereich, Informationsmaterial, Vorträge und Veranstaltungen 
zu speziellen Pflegethemen. Sie leistet ferner einen aktuellen Info-
Mailservice für Kolleginnen und Kollegen anderer Beratungsstel-
len. 
Prävention und Vorsorge, Förderung oder Wiederherstellung von 
persönlichen Ressourcen (Rehabilitation), Gewinnung und Akti-
vierung von Unterstützungsnetzen rücken neben anderen „offe-
nen“ und „vorpflegerischen“ Hilfen immer stärker in den Vorder-
grund. Dem Bedarf an Pflege- und Hilfsleistungen steht ein um-
fangreiches Angebot  gegenüber. Beratung bedeutet daher auch,  
ein Bewusstsein zu schaffen, das Einbringen von vorhandenen 
Geldmitteln als Investition in die eigene Alterssicherung zu begrei-
fen. Das Informationsbüro Pflege leistet mehr als reine „Pfle-
ge“beratung. 
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, 
Informationsmaterial sowie Dia-Vorträge und informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Möglichkeiten der Wohnraumanpas-
sung von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Boden-
fliesen im Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Wannenlift 
über den Handgriff in richtiger Höhe bis zur bodengleichen Du-
671 persönliche Kontakte, 
bisher höchster  
Besucheranteil seit Einzug  
ins Gesundheitshaus  
Beratung umfasst mehr als 
einen „persönlichen Pfle-
gebedarfsplan“

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  38 
sche, Finanzierungsfragen mit Blick auf Eigenanteile und mögli-
che Kostenträgern sowie Möglichkeiten der Modernisierung.  
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2004 auf gleich bleibend 
hohem Niveau nachgefragt. Insgesamt wurden 140 Beratungen 
und Begleitungen (2003: 156, 2002: 118) bezüglich geplanter 
Wohnraumanpassungsmaßnahmen durchgeführt.  
Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pflege bietet das 
Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug an, ein Beratungs-
angebot für Menschen, die wissen möchten, wie Ihre persönlichen 
Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen sich 
anbieten, welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern kön-
nen und unterstützt beispielsweise bei der Suche nach einer ge-
eigneten Wohnung, vertraglichen Angelegenheiten rund um das 
Thema “Mietwohnung”, der Erledigung von An- und Ummeldefor-
malitäten und der Vorbereitung des Umzugs. 
 
13.4 Hilfen für Menschen mit Behinderungen  
Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind im Sozialamt in einer 
Fachstelle gebündelt. Hierzu gehören die 
• Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen einschließlich 
Integrationsfachdienst (IFD), 
• der Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen 
und die 
• Koordinierungsstelle für Behindertenfragen. 
Zu den Aufgaben der Fürsorgestelle gehören die begleitenden 
Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kün-
digungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer sowie Betriebsbesuche. 
Zur Aufgabe des Integrationsfachdienstes (bis 31.12.2003: Psy-
chosozialer Fachdienst) gehört die berufsbegleitende Beratung 
und Unterstützung von beschäftigten schwerbehinderten Men-
schen zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse sowie die Beratung 
und Unterstützung der Betriebe. Seit dem 01.01.2004 nimmt der 
IFD seine Aufgaben auf der Grundlage eines zwischen der Stadt 
Münster und dem Integrationsamt des LWL abgeschlossenen 
Vertrags wahr. Die bei der Durchführung der Aufgaben anfallen-
den Personal- und Sachkosten werden der Stadt Münster vom In-
tegrationsamt erstattet. Im Zuge der Neustrukturierung der Integ-
rationsfachdienste zum 01.01.2005 hat der IFD bei der Fürsorge-
stelle einen Kooperationsvertrag mit dem beim Förderkreis Sozi-
alpsychiatrie e.V. angesiedelten Integrationsfachdienst abge-
schlossen und die Grundlagen der Zusammenarbeit abgestimmt. 
Mit 66 Betreuungen verzeichnet der Integrationsfachdienst weiter 
eine kontinuierliche Nachfrage. 
 
Aufgaben in einer Fach-
stelle gebündelt 
 
Neustrukturierung 
des Integrations-
fachdienstes

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  39 
Die Zahl der Betriebsbesuche der Fürsorgestelle konnte in 2004 
erheblich gesteigert werden. Mit 262 Besuchen wurden im Ver-
gleich zum Vorjahr 124 Besuche mehr durchgeführt.   
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitä-
ten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 
2004 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0188/2005). 
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Infor-
mation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträ-
ge sowie die Annahme von Beschwerden. Zweimal jährlich wer-
den die Beschwerden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass 
genommen, den Fahrdienst kontinuierlich qualitativ zu verbes-
sern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungsanbieter (Ar-
beiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nut-
zer vertreten.  
Die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer sowie die der Fahrten 
sind 2004 erneut leicht gestiegen. 611 Menschen mit Behinderun-
gen nutzten das Angebot monatlich (Durchschnitt). 2004 wurden 
19.661 Fahrten durchgeführt (19.629 Fahrten in 2003).  
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen  bündelt unter-
schiedliche Aufgaben im Themenfeld: 
• Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die die Anlie-
gen von Menschen mit Behinderungen betreffen,  
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, 
ihre Angehörigen und andere Interessierte,  
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der In-
tegration von Menschen mit Behinderungen,  
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbeit, Erstellen 
von Broschüren und Faltblättern; Initiierung von und Beteili-
gung an Veranstaltungen, 
• Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Pro-
jekten. 
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Koordinierungsstelle für Behinder-
tenfragen war 2004 die Initiierung der Umsetzung des Behinder-
tengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in-
nerhalb der Stadtverwaltung.  
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde u.a. gemeinsam mit 
anderen Organisationen eine Informationsveranstaltung für er-
werbstätige behinderte Frauen im Gesundheitshaus durchgeführt. 
Ferner wurde ein neues Faltblatt mit Informationen über die 
Standorte von barrierefreien Toiletten in Münster herausgegeben. 
Zu den Aufgaben gehörte auch die Zusammenarbeit mit dem 
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Univer-
sität Siegen (ZPE) im Rahmen des Forschungsprojektes „Selbst-
ständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfe aus 
einer Hand“. U.a. haben das ZPE und die Stadt Münster als Pro-
Umsetzung des Behin-
dertengleichstellungs-
gesetzes 
Erhebliche Steigerung der 
Betriebsbesuche

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  40 
jektregion im Gesundheitshaus eine Fachveranstaltung zum Pro-
jekt durchgeführt. 
 
13.5     Sozialdienst für Flüchtlinge 
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtun-
gen ist Aufgabe der Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für 
Flüchtlinge des Sozialamts wahrgenommen. Für die in Wohnungen 
lebenden Flüchtlinge ist der kommunale Sozialdienst des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. 
Die Betreuung in den Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge wurde 
im Jahr 2004 von insgesamt 8 pädagogischen Fachkräften wahrge-
nommen (4,5 Vollzeitstellen)  
Die Betreuungsaufgaben umfassen: 
• Kriseninterventionen bei Traumatisierungen, Psychosen, Erzie-
hungs- und Partnerschaftsproblemen, 
• Beratung bei Alltagsproblemen und  
• Gemeinwesenarbeit. 
Als weitere Angebote, die Bestandteil des  Betreuungsangebotes 
sind, wurden entwickelt: 
• Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Fragen, wie Fami-
lienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt ge-
gen Frauen und Mädchen und gesellschaftlichen Rollenkonflik-
ten, 
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förde-
rung nicht beschulbarer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschu-
lische Förderung und Übersetzungshilfen. 
Im Jahr 2004 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung 
von Flüchtlingen 90.850 € erstattet (1993: 108.373 €). 
 
13.6  Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussied- 
  lern  
Die soziale Betreuung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussied-
lern wird neben dem Sozialamt und im Rahmen des Interreg-
Projektes von der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritasverband, dem 
Diakonischen Werk und dem Deutschen Roten Kreuz wahrge-
nommen. Dabei leistet diese Integrationsarbeit ihren Anteil zur  
gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die so-
zialen Dienstleistungen in den Übergangseinrichtungen sowie im 
Stadtteil umfassen: 
• Individuelle Beratung und Hilfeplanung, 
• Sozialpädagogische Kompetenzförderung, 
• Initiierung und Mitwirkung bei integrativen und innovativen 
Projekten, 
 
Hilfe für Frauen und Schullauf-
bahnberatung als spezialisierte 
Angebote 
 
Betreuung in und außerhalb 
von Einrichtungen 
Gleichberechtigte Teilnah-
me am gesellschaftlichen 
Leben ermöglichen

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  41 
• aktive Mitarbeit im stadtweiten Netzwerk und Untergruppen. 
Im Rahmen einer Pauschalfinanzierung erhalten die genannten 
Verbände der freien Wohlfahrtspflege jeweils einen jährlichen Zu-
schuss in Höhe von 23.417 € zur Wahrnehmung der  Integrati-
onsaufgaben.  
 
13.7  Schuldnerberatung 
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ 
an. Als „anerkannte Stelle“ übernahm die städt. Schuldnerbera-
tungsstelle 1999 weitere Aufgaben im Rahmen des Verbraucher-
insolvenzverfahrens. Rechtsgrundlage für den Beratungsauftrag 
war bis Ende 2004 das Bundessozialhilfegesetz.  
Im Jahr 2004 nahmen über 540 Bürger (2003: 514) Kontakt zur 
städtischen Schuldnerberatungsstelle auf. 66 % der ratsuchenden 
Personen waren 40 Jahre und älter. Arbeitslosigkeit als Auslöser 
einer individuellen Überschuldungssituation gewinnt auch in 
Münster zunehmend an Bedeutung. Der Arbeitslosenanteil liegt 
bei einem Drittel der Ratsuchenden. 
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Thema: „Tren-
nung/Scheidung und Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede 
dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster mittlerweile jede zwei-
te. Unterhaltszahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die 
Tilgung bestehender Verbindlichkeiten führen die Betroffenen 
häufig in die Überschuldung. 
Rund  1/3 der betreuten Schuldner hat Verbindlichkeiten von über 
50.000,00 €. Im Zusammenhang mit diesem hohen Durch-
schnittswert spielen allerdings ehemals Selbständige eine zentra-
le Rolle.  
In knapp 800 Beratungsgesprächen wurden Lösungskonzepte 
gesucht – und überwiegend auch gefunden. Im Mittelpunkt des 
Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto: „Hilfe zur Selbst-
hilfe“. 
Das Beratungsangebot des Sozialamts wird durch die wöchentli-
che Außensprechstunde im  Jugendinformations- und -
beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind hier Jugendliche 
und junge Erwachsene  bis 27 Jahre.  
Auch das SGB II und das SGB XII enthalten entsprechende Be-
stimmungen zur Schuldnerberatung. Angesichts der hohen Ar-
beitslosigkeit und der schwierigen wirtschaftlichen Lage ist mit ei-
ner verstärkten Nachfrage nach dieser Leistung zu rechnen.   
 
14. Aktuelle sozialpolitische Themen 
Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 
(Hartz IV) vom 24.12.2003 führt die bisherigen Leistungen Sozial-
hilfe und Arbeitslosenhilfe im Sozialgesetzbuch II (SGB II) ab 
01.01.2005 zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. 
Jährliche Zuschüsse  
Zusammenführung von Ar-
beitslosenhilfe und Hilfe zum 
Lebensunterhalt zum Arbeits-
losengeld II

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  42 
Die Leistungen des Gesetzes umfassen wirtschaftliche Leistun-
gen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II für 
Arbeitssuchende und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehö-
rige), ferner Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in 
Anlehnung an das SGB III sowie flankierende Unterstützungsan-
gebote zur Arbeitsmarktintegration.  
Das Recht der wirtschaftlichen Leistungen nach dem SGB II bie-
tet, indem es sich weithin an Grundsätzen der Sozialhilfe orien-
tiert, eine neue eigenständige Fürsorgeleistung, die sich gegen-
über dem des Bundessozialhilfegesetzes vereinfacht, im Verhält-
nis zum Leistungsrecht der gegenwärtigen Arbeitslosenhilfe aber 
komplexer darstellt, zumal mit Blick auf die Ausgestaltung des 
Leistungsnachrangs resp. der Bedürftigkeitskriterien.  
Leistungsträger nach dem SGB II sind sowohl die Bundesagentur 
für Arbeit als auch die Kommunen (Kreise, kreisfreie Städte); bei-
den Trägern weist das Gesetz originäre Zuständigkeiten jeweils 
für Teilaufgaben zu: 
 
Originäre  
Zuständigkeit  
Materielle 
Leistungen
 
Nicht  
materielle Leistungen
  
Agentur  
für Arbeit
  
• Regelleistungen  
• Weitere Einzelleis-
tungen (Einstiegsgeld 
nach § 29 SGB II, 
Leistungen nach dem 
Altersteilzeitgesetz) 
• Eingliederungsleistungen in 
den Arbeitsmarkt, Arbeits-
marktpolitik 
 
Stadt 
Münster  
• Unterkunftskosten 
• Heizkosten 
• Einmalleistungen, 
Sonderbedarfe 
 
• Betreuung minderjähriger 
oder behinderter Kinder 
• Häusliche Pflege von An-
gehörigen 
• Schuldnerberatung 
• Psychosoziale Betreuung 
• Suchtberatung 
 
 
Die einheitliche Aufgabenwahrnehmung sollen gemeinsame Ar-
beitsgemeinschaften der Agentur für Arbeit und der örtlichen So-
zialhilfeträger sicherstellen. 
Die Stadt Münster und die Bundesagentur für Arbeit haben zum 
01.01.2005 eine Arbeitsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft 
öffentlichen Rechts gemäß § 44b SGB II durch öffentlich 
rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff SGB X gegründet. Die 
Arbeitsgemeinschaft  führt den  Namen „Arbeitsgemeinschaft 
Münster“ (AMS). 
Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft verantworten die 
Vertragspartner folgende Aufgabenschwerpunkte: Die Agentur ist 
im Wesentlichen für die Leistungen der Eingliederung in Arbeit 
und die Kommune überwiegend für die Leistungen zum 
Lebensunterhalt einschließlich der Heranziehung zum Unterhalt 
verantwortlich. 
 
Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter zum 01.01.2005 
gegründet

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  43 
Die Arbeitsgemeinschaft  hat folgende Organe: 
• den Lenkungsausschuss  
• die Geschäftsführung 
• den Beirat. 
Der Lenkungsausschuss bestimmt die strategischen Leitlinien der 
Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und 
der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.  
Der Lenkungsausschuss richtet einen Beirat ein, der den 
Lenkungsausschuss und die Geschäftsführung berät. 
Die Arbeitsgemeinschaft hat eine Geschäftsführerin und einen 
stellvertretenden Geschäftsführer. Sie vertreten die Arbeitsge-
meinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Eine Darstellung der 
formalen Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft ist auf 
Seite 44 abgebildet.  
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft erfolgt mit dem 
Ziel, den Leistungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und 
Hilfe aus einer Hand anzubieten. Dem Auftrag des Gesetzgebers, 
Hilfebedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit zu vermeiden, zu 
beseitigen, zu verkürzen bzw. zu verringern, wird durch die Be-
reitstellung von persönlichen Ansprechpartnern für jeden Leis-
tungsberechtigten und den Abschluss von Eingliederungsverein-
barungen entsprochen. Insbesondere Leistungsberechtigten, die 
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden unverzüg-
lich passgenaue Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt un-
terbreitet 
Ebenfalls zum 01.01.2005 wird das bisherige Bundessozialhilfe-
gesetz durch das Sozialgesetzbuch XII ersetzt. Die Leistungs-
schwerpunkte des SGB XII betreffen Hilfen in besonderen Le-
benslagen. Da Leistungen an bedürftige Erwerbsfähige und deren 
Angehörige künftig auf der Grundlage des SGB II bereitgestellt 
werden, wird sich die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB 
XII auf die beschränken, für die vorübergehend keine Erwerbstä-
tigkeit möglich ist; dazu gehören z. B. Bezieherinnen bzw. Bezie-
her einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Er-
krankte und in Einrichtungen betreute Menschen. 
Gleichzeitig wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) auf-
gehoben; die Grundsicherungsleistungen wurden in das SGB XII 
integriert. Nach § 8 SGB XII ist die Grundsicherung ab dem Jahr 
2005 keine eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestand-
teil der Sozialhilfe.  
 
 
 
 
 
Das Sozialgesetzbuch XII 
löst das bisherige Bundes-
sozialhilfegesetz ab 
 
 
Grundsicherung ist 
Bestandteil der Sozi-
alhilfe  
geworden

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  44 
Stadthaus II BV* Nord BV* Hi Wolbecker
Str. Nevinghoff
Lenkungsausschuss
(Trägervertretung)
Beirat 
(Vertretung
der arbeitsmarkt-
und sozialpolitischen
Akteure)
berät
bestimmt 
strategische 
Leitlinien
berät
Arbeitsgemeinschaft Münster
Geschäftsführung
Geschäftsführung
(Stadt)
Leistungsgewährung
Stellvertretende 
Geschäftsführung 
(Agentur)
Integration
*Bezirksverwaltung

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  45 
 
Anhang 1 
 
Tabelle „Sozialhilfeempfänger/innen nach Altersgruppen, Ge-
schlecht und Nationalität in Stadtteilen in Münster“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sozialhilfestatistik der Stadt Münster;             
Sozialhilfeempfänger lfd. HZL und HZL/HIBL nach Stadtbezirken und        
Altersgruppen zum 30.11.2004              
                
                
Stat. Bezirk, Teilbe-
reich, Stadtbezirk 
0-2 3 - 
5 
6 - 9 10 - 
15 
16 - 
17 
18 - 
20 
21 - 
24 
25 - 
29 
30 - 
44 
45 - 
64 
65 
+ 
Sum-
me 
Auslän-
der/innen 
insgesamt 
männlich weiblich
11 Aegidii 1 1 2 4 0 0 1 1 6 2 1 19 2 9 10
12 Überwasser 1 1 0 0 0 0 1 0 8 1 0 12 6 8 4
13 Dom 0 0 0 1 0 1 0 1 5 1 0 9 2 6 3
14 Buddenturm 3 1 1 1 1 0 2 1 9 7 0 26 6 12 14
15 Martini 0 0 0 1 0 1 0 0 10 3 3 18 5 11 7
Altstadt 5 3 3 7 1 2 4 3 38 14 4 84 21 46 38
                
21 Pluggendorf 5 0 2 1 0 2 3 6 16 7 1 43 10 22 21
22 Josef 14 6 10 10 4 7 13 15 42 25 4 150 29 59 91
23 Bahnhof 1 1 0 0 0 0 2 2 4 4 0 14 3 8 6
24 Hansaplatz 9 8 5 4 3 4 4 11 38 26 5 117 24 58 59
25 Mauritz - West 8 4 0 8 2 4 5 7 24 20 2 84 13 44 40
26 Schlachthof 19 15 13 21 7 8 9 16 55 27 0 190 46 95 95
27 Kreuz 7 6 5 9 3 5 7 9 33 40 7 131 25 63 68
28 Neutor 8 2 6 8 1 0 4 4 23 16 0 72 30 39 33
29 Schloß 2 1 1 3 3 3 3 5 17 20 1 59 40 35 24
Innenstadtring 73 43 42 64 23 33 50 75 252 185 20 860 220 423 437
                
31Aaseestadt 14 14 13 17 2 3 4 9 52 28 3 159 48 69 90
32 Geist 22 28 43 48 16 13 23 29 114 63 3 402 85 174 228
33 Schützenhof 19 17 22 25 10 6 19 15 77 55 7 272 70 128 144
34 Düesberg 6 7 9 16 2 11 8 8 49 43 12 171 50 97 74
Mitte - Süd 61 66 87 106 30 33 54 61 292 189 25 1.004 253 468 536
                
43 Hafen 2 2 4 1 0 0 2 5 10 3 0 29 15 18 11
44 Herz - Jesu 7 6 5 10 0 5 3 6 32 35 6 115 10 61 54
45 Mauritz - Mitte 21 13 9 22 3 0 7 15 60 33 5 188 32 85 103
46 Rumphorst 20 16 11 29 13 9 9 17 65 21 3 213 53 87 126
47 Uppenberg 40 37 34 45 21 12 27 30 142 79 15 482 112 206 276
Mitte - Nordost 86 74 63 107 37 26 48 73 309 171 29 1.027 222 457 570

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  46 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtbezirk Mitte 225 186 195 284 91 94 156 212 891 559 78 2.975 716 1.394 1.581 
Stat. Bezirk, Stadtbe-
zirk                
51 Gievenbeck 79 83 97 108 29 32 46 78 208 116 12 888 327 391 497 
52 Sentrup 1 2 4 5 3 2 3 5 11 18 1 55 12 23 32 
54 Mecklenbeck 17 6 7 13 5 9 17 10 43 36 3 166 18 81 85 
56 Albachten 8 14 5 12 8 14 14 12 20 37 3 147 21 67 80 
57 Roxel 23 16 17 11 4 5 21 29 55 28 4 213 39 109 104 
58 Nienberge 15 13 8 18 4 5 13 16 40 29 4 165 47 85 80 
Stadtbezirk West 143 134 138 167 53 67 114 150 377 264 27 1.634 464 756 878 
                
61 Coerde 167 142 132 241 72 89 107 165 373 226 24 1.738 409 771 967 
62 Kinderhaus - Ost 21 21 23 34 10 12 23 32 62 61 5 304 83 148 156 
63 Kinderhaus - West 151 142 181 288 87 87 100 134 396 231 26 1.823 714 853 970 
68 Sprakel 0 3 0 0 1 1 3 1 7 2 1 19 2 11 8 
Stadtbezirk Nord 339 308 336 563 170 189 233 332 838 520 56 3.884 1208 1783 2101 
                
71 Mauritz - Ost 9 16 14 21 7 5 12 12 51 31 3 181 34 74 107 
76 Gelmer-Dyckburg 7 2 2 6 1 4 7 3 10 6 0 48 4 18 30 
77 Handorf 12 11 16 28 15 11 13 13 46 26 3 194 26 83 111 
Stadtbezirk Ost 28 29 32 55 23 20 32 28 107 63 6 423 64 175 248 
                
81 Gremmendorf - West 20 23 27 28 5 5 7 11 62 22 4 214 49 96 118 
82 Gremmendorf - Ost 10 12 9 9 4 8 7 16 26 17 1 119 22 50 69 
86 Angelmodde 53 47 44 73 22 37 41 50 130 80 2 579 150 266 313 
87 Wolbeck 7 15 20 27 8 9 9 18 37 45 1 196 31 84 112 
Stadtbezirk Südost 90 97 100 137 39 59 64 95 255 164 8 1.108 252 496 612 
                
91 Berg Fidel 41 39 49 68 29 18 32 48 116 85 9 534 151 242 292 
95 Hiltrup - Ost 17 6 11 15 6 11 10 9 27 25 0 137 42 66 71 
96 Hiltrup - Mitte 41 38 53 59 12 19 40 52 137 74 3 528 149 224 304 
97 Hiltrup - West 35 29 36 48 11 21 30 28 95 61 1 395 96 179 216 
98 Amelsbüren 15 15 20 21 8 1 9 7 42 26 2 166 20 78 88 
Stadtbezirk Hiltrup 149 127 169 211 66 70 121 144 417 271 15 1.760 458 789 971 
                
Außenbezirke 749 695 775 1.133 351 405 564 749 1.994 1.282 112 8.809 2.446 3.999 4.810 
Übrige 00 18 11 13 19 5 22 27 18 49 29 1 212 48 106 106 
STADT MÜNSTER 992 892 983 1.436 447 521 747 979 2.934 1.870 191 11.996 3210 5499 6497 
              
  
                
Empfängertabelle lfd. HZL und HZL/HIBL einschl. Asylbewerber und DEFACTO Flüchtlinge        
im Ifd.Hilfebezug HZL                
                
Sonderauswertung Stadtzellen              
223 0 0 0 0 0 1 2 2 8 3 2 18    
611 31 20 18 40 20 16 18 39 72 60 7 341    
631 110 101 134 211 63 63 59 87 246 116 17 1207    
862 42 29 35 60 16 28 33 32 89 43 1 408    
Summe 183 150 187 311 99 108 112 160 415 222 27 1974

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  47 
Anhang 2 
 
Tabelle „ Bestand an arbeitslosen Menschen nach Statisti-
schen Bezirken in Münster“ 
 
Bestand an Arbeitslosen nach Statistischen Bezirken in der Stadt MÜNSTER 
Stand: Dezember 2004 
Arbeitslose
insgesamt Arbeitslose 
Änderung 
gegenüber 
Vorjahr 
Männer Frauen 
Statistischer Bezirk 
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Stadt Münster  absolut ARBEITSLOSENQUOTE in % bzw. %-Punkten* 
( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) 
             
11 Aegidii   39  6,7  + 0,2  7,5  5,8  
12 Überwasser  42  6,4  + 1,1  8,9  4,3  
13 Dom  63  6,5  -  0,9  6,9  6,0  
14 Buddenturm  49  5,1  -  2,2  6,1  4,0  
15 Martini  41  6,6  + 0,2  7,7  5,5  
 Altstadt  234  6,2  -  0,5  7,2  5,1  
             
21 Pluggendorf  120  6,5  -  0,3  8,0  5,0  
22 Josef  289  7,3  -  0,2  9,1  5,7  
23 Bahnhof  85  15,7  -  1,6  21,3  8,9  
24 Hansaplatz  325  9,6  + 0,4  12,4  6,7  
25 Mauritz-West  263  9,1  -  1,0  13,7  5,0  
26 Schlachthof  205  9,4  + 0,7  12,0  6,9  
27 Kreuz  367  6,5  -  0,4  7,5  5,6  
28 Neutor  130  6,9  + 0,8  8,2  5,4  
29 Schloss  56  6,7  + 1,3  6,0  7,3  
 Innenstadtring 1 840  7,9  -  0,1  10,1  5,9  
             
31 Aaseestadt  189  8,3  -  0,2  10,5  6,2  
32 Geist  387  9,6     0,0  11,6  7,7  
33 Schützenhof   358  10,5  + 0,9  12,3  8,7  
34 Düesberg  218  7,9  + 0,5  10,4  5,2  
 Mitte - Süd 1 152  9,2  + 0,3  11,3  7,2  
             
43 Hafen  59  12,0  + 0,9  13,9  9,6  
44 Herz-Jesu  200  9,2  -  1,2  12,2  6,4  
45 Mauritz-Mitte  322  7,4  -  0,1  8,9  6,1  
46 Rumphorst  281  8,2  + 0,2  10,1  6,5  
47 Uppenberg  455  13,4  + 0,3  16,2  10,2  
 Mitte - Nordost 1 317  9,5  -  0,1  11,8  7,3  
 MITTE 4 543  8,5     0,0  10,6  6,5

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  48 
 
51 Gievenbeck  651  7,9  + 0,5  8,5  7,3  
52 Sentrup  113  4,1  + 0,2  5,0  3,3  
54 Mecklenbeck  299  7,1  + 0,3  8,5  5,7  
56 Albachten  123  5,6  -  2,1  6,7  4,3  
57 Roxel  290  8,4  + 0,6  10,6  6,1  
58 Nienberge  247  8,6  -  0,4  11,2  5,6  
 WEST 1 723  7,3  + 0,1  8,6  5,9  
             
61 Coerde  828  19,5  + 0,4 24,1  14,6  
62 Kinderhaus-Ost  238  10,4       0,0   12,7  8,1  
63 Kinderhaus-West  744  15,9  + 1,0 20,3  11,3  
68 Sprakel  73  6,4  + 1,9 7,9  4,8  
 NORD 1 883  15,2  + 0,7 19,1  11,2  
            
71 Mauritz-Ost  272  6,8       0,0  7,9  5,7  
76 Gelmer-Dyckburg  89  6,1  + 0,2 5,8  6,5  
77 Handorf  202  6,9  + 0,6 8,4  5,3  
 OST  563  6,7  + 0,3 7,7  5,7  
            
81 Gremmendorf-West  223  10,6  + 0,6 11,5  9,7  
82 Gremmendorf-Ost  195  7,6  + 0,8 9,0  6,2  
86 Angelmodde  477  14,4  + 1,9 17,4  11,3  
87 Wolbeck  259  6,9  + 0,1 7,7  6,0  
 SÜDOST 1 154  9,9  + 0,9 11,4  8,2  
            
91 Berg Fidel  350  14,5  + 1,2 18,8  10,1  
95 Hiltrup-Ost  220  7,4  -  0,7 9,4  5,5  
96 Hiltrup-Mitte  471  11,1  + 0,9 13,9  8,5  
97 Hiltrup-West  406  9,8  -  0,2 12,3  7,3  
98 Amelsbüren  136  6,3  -  0,8 6,9  5,5  
 HILTRUP 1 583  9,9  + 0,1 12,4  7,5  
 Übrige **  213          
 MÜNSTER 2004 11 662  9,3  + 0,3 11,4  7,2  
 Dezember 2003 11 270  9,0  + 0,5 11,3  6,7  
 Dezember 2002 10 596  8,5  + 0,7 10,4  6,6  
 Dezember 2001 9 647  7,8  + 0,7 9,5  6,1  
 Dezember 2000 8 601  7,1  -  1,6 8,3  5,9  
 Dezember 1999 9 665  8,7  -  1,1 10,1  7,4  
 Dezember 1998 10 749  9,8  -  0,1 11,3  8,2  
 Dezember 1997 10 519  9,9  + 0,3 11,3  8,3

Geschäftsbericht des Sozialamts 2004 
 
 
  49 
* Die kleinräumig ermittelten Arbeitslosenquoten (Spalten 3, 5 und 6) basieren auf eigenen Berechnungen, da die Ar-
beitslosenquoten der Agentur für Arbeit nur für Münster insgesamt vorliegen, wobei sich die Quote auf die "abhängig 
zivilen Erwerbspersonen" bezieht. Da diese Angaben für kleinere Einheiten nicht vorliegen, wird hilfsweise die Zahl 
der Arbeitslosen auf den „erwerbsfähigen” Teil der Bevölkerung ( Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Alter 
von 18 bis unter 60 Jahren) bezogen. Es handelt sich folglich um Näherungswerte. Die Erwerbsquote wird aus den 
Angaben der Agentur für Arbeit zu Arbeitslosenzahlen und Arbeitslosenquote ermittelt und proportional auf die Stadt-
teile umgelegt. Somit ergeben sich für die Stadtteile Werte, die näherungsweise vergleichbar mit der für die Stadt 
insgesamt vorliegenden Arbeitslosenquote sind. 
 
** nicht zuzuordnen 
 
 Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen Amt für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik

Berichtsvorlage

4897 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen  
                        mit Behinderungen Bericht 
29.06.2005 Hauptausschuss Bericht 
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
Bericht: 
 
Der Geschäftsbericht des Sozialamts wird in der vorliegenden Form zum zweiten Mal erstellt und 
hat die bis zum Jahr 2002 durchgeführte Sozialhilfeberichterstattung erweitert. Er gibt einen Ü-
berblick über sämtliche Aufgabenfelder und soziale Dienstleistungen des Sozialamts. Zugleich 
zeigt er die inneren Strukturen in Bezug auf Personal- und Organisation auf.  
 
Um die Bandbreite der Aufgaben nachvollziehbar zu machen und innerhalb der Aufgabenberei-
che einen Überblick herzustellen, folgt der Geschäftsbericht einer weithin standardisierten Bin-
nengliederung: Einer knappen Vorstellung der Aufgabe folgen Aussagen zur Aufgabenquantität, 
Strukturinformationen über Leistungsberechtigte sowie Überblicksdarstellungen zur Aufgabenfi-
nanzierung. Die Finanzeckwerte werden auf Finanzdatenblättern abgebildet und den jeweiligen 
Aufgaben zugeordnet.  
 
Waren die Aufgaben des Sozialamts auch bereits in der Vergangenheit sehr vielfältig und unter-
lagen einem stetigen und schnellen Wandel, muss doch festgestellt werden, dass das Sozialamt 
im Jahr 2004 mit der Umsetzung der Hartz IV-Reformen eine seiner größten Herausforderungen 
- wenn nicht die größte überhaupt - gemeistert hat. Hartz IV bedeutet einen kompletten Umbau 
des Sozialsystems. Es mussten nicht nur, wie bei früheren Reformen, Strukturen innerhalb des 
Sozialamts oder innerhalb mehrerer Ämter der Stadtverwaltung geändert werden, sondern es 
mussten mit dem Sozialamt der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit Münster zwei unter-
schiedliche Behörden eine der größten Änderungen im Sozialsystem gemeinsam bewältigen und 
zeitgleich die organisatorischen und personelle n Maßstäbe für eine effiziente und bürgerfreundli-
che Form der Zusammenarbeit aufstellen.    
 
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Stadt Münster und die Bundesagentur für 
Arbeit die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gegründet. Die formale Organisationsstruktur der 
Arbeitsgemeinschaft Münster ist im Geschäftsbericht dargestellt. Dass der Übergang vom BSHG 
zum SGB II in Münster weithin reibungslos verlaufen ist und alle Berechtigten, die bis Jahresende 
Vorlagen-Nr.: 
V/0404/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Hamisch 
Ruf: 
492 50 29 
E-Mail: 
HamischB@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.05.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
2004 auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen waren, die ihnen nach dem SGB II zustehenden 
Leistungen pünktlich und in vollem Umfang erhalten haben, wäre ohne den engagierten Einsatz 
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts im Zuge der außerordentlich arbeitsintensiven 
Vorbereitung der Gesetzesumsetzung nicht möglich gewesen.   
 
Wenngleich im Jahr 2004 in der Öffentlichkeit vorwiegend Hartz IV und die Umsetzung der neuen 
Gesetze wahrgenommen wurden, darf nicht vergessen werden, dass die Aufgaben des Sozial-
amts vielfältig waren und sind. Neben der wirtschaftlichen Hilfe nach dem BSHG standen für die, 
die auf Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise Leistungen der Grundsicherung, des 
Pflegewohngelds, Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge 
zur Verfügung. 
  
Darüber hinaus bietet das Sozialamt unterschiedliche personale Dienstleistungen (Information, 
Beratung, Betreuung und Vermittlung) selbst sowie in Kooperation mit zahlreichen sozialen Or-
ganisationen an.  
 
Schließlich ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und an der Weiterentwicklung der 
sozialen Infrastruktur beteiligt. Dazu gehören etwa die Frauenhäuser, die Schutz und Hilfe bieten, 
hauswirtschaftliche Angebote für ältere Menschen, Vereine und andere Institutionen, die Begeg-
nung und Kommunikation gegen Isolation und Vereinsamung bieten, betreute Wohnangebote für 
Menschen mit Behinderungen oder Pflegeeinrichtungen für ältere Bürgerinnen und Bürger. Die 
Bandbreite sozialer Dienstleistungen ist beträchtlich, zugleich aber auch vielfältig untereinander 
vernetzt. 
 
Aufgabe und Ziel des Sozialamts ist es, diese Vielfalt zu sichern, mit Blick auf Nachfrage und Be-
darf effizient und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu entwickeln und für die zu-
gänglich zu machen, die auf Hilfe angewiesen sind. Menschen in Notlagen sollen im Sozialamt 
einen Partner haben, der ihnen zur Seite steht und ihnen unter Einsatz aller bestehenden Möglich-
keiten hilft, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Dr. Klein

Beratungsverlauf (5)

14.06.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 10 Bericht
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 9.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bahnhofstraße 62
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Hansaplatz 9
  • Wolbecker Straße
  • Nevinghoff
  • Pluggendorf 5
  • Kinderhaus
  • Neutor 8
  • Düesberg 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0404/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37