V/0404/2005
Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts
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Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts
98021 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
1
Münster
Geschäftsbericht 2003
(Titelgrafik)
2004
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
2
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch, Frank Treutler
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2005
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine regelmäßige, systematisch angelegte und fachlich fundier-
te Berichterstattung über die unterschiedlichen Bereiche der
sozialen Sicherung ist in Zeiten der permanenten Veränderun-
gen in unserer Gesellschaft eine notwendige Entscheidungs-
grundlage für Politik und Verwaltung und zugleich eine ausführ-
liches Informationsmittel für die Öffentlichkeit.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde erstmalig für
das Jahr 2003 statt der bis dahin üblichen Sozialhilfeberichte,
die Informationen zu einzelnen Aufgaben gaben, ein Ge-
schäftsbericht erstellt, der das Leistungsspektrum des Sozial-
amts sowie die Entwicklung der damit verbundenen Einnah-
men und Ausgaben umfassend darstellt. Da vielfach auch In-
formationen und Daten für zurückliegende Jahre aufgeführt
sind, können Tendenzen und Entwicklungen erkannt werden.
Im Jahr 2004 wurde die Arbeit des Sozialamts durch die Re-
formen der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort: Hartz IV)
und hier insbesondere die damit verbundene Zusammenfüh-
rung der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Arbeitslosenhilfe
zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geprägt. Dar-
über hinaus wurden die bisherigen Hilfen nach dem Bundesso-
zialhilfegesetz und des Grundsicherungsgesetzes im SGB XII
zusammengeführt.
Eine Sozial-Reform solchen Ausmaßes hat es in der Bundes-
republik seit Jahrzehnten nicht gegeben. Es konnte daher nicht
verwundern, dass die Auswirkungen dieser Reformen auf die
Leistungsberechtigten monatelang öffentlich diskutiert wurden
und die Arbeit des Sozialamts ein bisher nicht gekanntes Inte-
resse in den Medien fand.
An gleicher Stelle habe ich im vergangenen Jahr darauf hinge-
wiesen, dass es das Bestreben aller Beteiligten sein muss, die
neuen Leistungen für die Berechtigten vollständig zum
1.1.2005 bereitzustellen. Menschen die von staatlichen Trans-
ferleistungen leben müssen, verfügen über keine nennenswer-
ten Rücklagen, für sie sind diese Zahlungen „lebensnotwen-
dig“.
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
4
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts und der
Agentur für Arbeit haben dieses anspruchsvolle Ziel mit Bra-
vour erreicht. Dafür sind sie bis an die Grenzen ihrer Belast-
barkeit gegangen; sie haben Urlaub zurückgestellt, Überstun-
den und Wochenendarbeit geleistet und so neben ihrer laufen-
den Arbeit, die Reformen termingerecht umgesetzt. Hierfür
möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.
Über 90 % der Leistungsberechtigten der bisherigen Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielten
letztmalig im Dezember 2004 diese Leistung. Sie haben nun
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssu-
chende nach dem SGB II. Für die Umsetzung dieses Gesetzes
haben die Stadt Münster und die Bundesagentur für Arbeit die
Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gegründet. Die Organisa-
tionsstruktur des Amts wurde dieser Entwicklung angepasst.
Auch für die Leistungsberechtigten, die nun Leistungen nach
dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, erhalten, traten deut-
liche Veränderungen zum 1.1.2005 in Kraft. Sie bekommen
nun eine monatlich erhöhte Leistung, mit der sie im Wesentli-
chen alle Bedarfe decken müssen. Ihnen wird eine höhere Dis-
positionsfreiheit eingeräumt, aber damit verbunden auch eine
erhöhte Eigenverantwortung. Für Menschen, die die bisherigen
Hilfen in besonderen Lebenslagen beziehen, wurden neue Ein-
kommensgrenzen festgesetzt.
Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme werden
sich auch in den kommenden Geschäftsberichten niederschla-
gen. Der Jahreswechsel 2004/20005 stellt insoweit eine deutli-
che Zäsur dar. Bisherige Statistiken schließen mit diesem Be-
richt ab; für neue Werte können im kommenden Jahr keine
Vergleichszahlen herangezogen werden.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern, dass sie diesem Be-
richt die gewünschten Informationen entnehmen können. Allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts möchte ich
für ihre kompetente und engagierte Arbeit im vergangenen
Jahr danken.
Im Mai 2005
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamts
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
5
Inhalt Seite
1. Einleitung 7
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamts 7
3. Strukturinformationen des Sozialamts 8
3.1 Personal und Organisation 8
Organigramm des Sozialamts 10
3.2 Besucherinnen und Besucher 11
3.3 Finanzen 12
3.4 Öffentlichkeitsarbeit 13
3.5 Gremien 15
3.6 Fortbildung 18
4. Hilfe zum Lebensunterhalt 18
4.1 Überregionale und regionale Entwicklung 18
4.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 19
4.3 Finanztableau 20
4.4 Aktuelle Entwicklungen, Ausblick 20
5. Hilfen in besonderen Lebenslagen 21
5.1 Überregionale und regionale Entwicklung 21
5.2 Hilfe bei Krankheit 21
5.3 Hilfe zur Pflege 23
5.4 Eingliederungshilfe 23
6. Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 24
6.1 Pflegewohngeld 25
6.2 Ambulante und teilstationäre Pflege 26
7. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 27
7.1 Überregionale und regionale Entwicklung 27
7.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 27
7.3 Finanztableau 28
7.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 29
8. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 29
8.1 Aktuell 29
8.2 Ausblick 30
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
6
9. Leistungen für Asylsuchende 30
9.1 Überregionale und regionale Entwicklung 30
9.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 30
9.3 Finanztableau 31
9.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 31
10. Kriegsopferfürsorge 32
10.1 Leistungsübersicht 32
10.2 Finanztableau 32
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler 32
12. Wohnraumversorgung für einzelne Zielgruppen 33
12.1 Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler 33
12.2 Obdachlose Familien, Wohnungslose 34
13. Service, Beratung und Betreuung 35
13.1 Kundenzentrum Soziales 35
13.2 Heimaufsicht 36
13.3 Informationsbüro Pflege 37
13.4 Hilfen für Menschen mit Behinderungen 38
13.5 Sozialdienst für Flüchtlinge 40
13.6 Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 40
13.7 Schuldnerberatung 41
14. Aktuelle sozialpolitische Themen 41
Darstellung der formalen Organisationsstruktur der
Arbeitsgemeinschaft Münster 44
Anhang 1: Sozialhilfestatistik 45
Anhang 2: Arbeitslosenstatistik 47
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
7
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über sämtliche
Aufgabenfelder und soziale Dienstleistungen des Sozialamts.
Zugleich zeigt er die inneren Strukturen in Bezug auf Personal
und Organisation auf.
Um die Bandbreite der Aufgaben nachvollziehbar zu machen
und innerhalb der Aufgabenbereiche Überblick herzustellen,
folgt der Geschäftsbericht einer weithin standardisierten Bin-
nengliederung: Einer knappen Vorstellung der Aufgabe folgen
Aussagen zur Aufgabenquantität, daraufhin Strukturinformatio-
nen über Leistungsberechtigte sowie Überblicksdarstellungen
zur Aufgabenfinanzierung. Die Finanzeckwerte werden auf Fi-
nanzdatenblättern abgebildet und den jeweiligen Aufgaben zu-
geordnet.
Soweit die gegenwärtigen Auswertungsmöglichkeiten dies zu-
lassen, werden Angaben über Personengruppen auch nach
Geschlecht dargestellt. Die nach Geschlecht differenzierte
Darstellung wird in den künftigen Geschäftsberichten sukzessi-
ve ausgebaut.
Waren die Aufgaben des Sozialamts auch bereits in der Ver-
gangenheit stets vielfältig und unterlagen einem stetigen und
schnellen Wandel, muss doch festgestellt werden, dass das
Sozialamt im Jahr 2004 mit der Umsetzung der Hartz IV-
Reformen eine seiner größten Herausforderungen - wenn nicht
die größte überhaupt - gemeistert hat. Hartz IV bedeutet einen
kompletten Umbau des Sozialsystems. Es mussten nicht nur,
wie bei früheren Reformen, Strukturen innerhalb des Sozial-
amts oder innerhalb mehrerer Ämter der Stadtverwaltung ge-
ändert werden, sondern es mussten mit dem Sozialamt der
Stadt Münster und der Agentur für Arbeit Münster zwei unter-
schiedliche Behörden eine der größten Änderungen im Sozial-
system gemeinsam bewältigen und zeitgleich die organisatori-
schen und personellen Maßstäbe für eine effiziente und bür-
gerfreundliche Form der Zusammenarbeit aufstellen.
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamts
Wenngleich im Jahr 2004 in der Öffentlichkeit vorwiegend
Hartz IV und die Umsetzung der neuen Gesetze wahrgenom-
men wurden, darf nicht vergessen werden, dass die Aufgaben
des Sozialamts vielfältig waren und sind. Neben der wirtschaft-
lichen Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) stan-
den für die, die auf Unterstützung angewiesen sind, beispiels-
weise Leistungen der Grundsicherung, des Pflegewohngelds,
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopfer-
fürsorge zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet das Sozialamt unterschiedliche persona-
le Dienstleistungen (Information, Beratung, Betreuung und
Vermittlung) selbst sowie in Kooperation mit zahlreichen sozia-
len Organisationen an.
Schließlich ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und
an der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur beteiligt.
Wirtschaftliche Hilfen und
soziale Dienstleistungen
Überblick über Aufga-
ben und soziale Dienst-
leistungen
Finanzdatenblätter für
einzelne Aufgaben
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
8
Dazu gehören etwa die Frauenhäuser, die Schutz und Hilfe
bieten, hauswirtschaftliche Angebote für ältere Menschen, Ver-
eine und andere Institutionen, die Begegnung und Kommunika-
tion gegen Isolation und Vereinsamung bieten, betreute Wohn-
angebote für Menschen mit Behinderungen oder Pflegeeinrich-
tungen für ältere Bürgerinnen und Bürger. Die Bandbreite sozi-
aler Dienstleistungen ist beträchtlich, zugleich aber auch viel-
fältig untereinander vernetzt.
Aufgabe und Ziel des Sozialamts ist es, diese Vielfalt zu si-
chern, mit Blick auf Nachfrage und Bedarf effizient und im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu entwickeln
und für die zugänglich zu machen, die auf Hilfe angewiesen
sind.
Dabei müssen die unterschiedlichsten Anliegen und Interessen
miteinander in Einklang gebracht werden: die Bedürfnisse der
rat- und hilfesuchenden Menschen, die Anliegen der Partner in
sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen sowie die
Wünsche und Vorgaben der Politik.
Besonderes Augenmerk wird in Zukunft auf die demographi-
sche Entwicklung der Bevölkerung zu richten sein. Wohn- und
Freizeitangebote für ältere Menschen, eine zielgerichtete Pfle-
geplanung, Hilfen für – nicht nur ältere - Menschen mit Behin-
derungen werden einen breiten Raum einnehmen. Auch hier
gilt es, wie bei allen anderen Hilfeleistungen, Menschen beim
Erhalt oder bei der Wiedergewinnung ihrer Selbständigkeit zu
unterstützen und zu begleiten. Einer Vernetzung der vorhan-
denen Angebote – aber auch dem Ausbau neuer Angebote,
wird hohe Priorität einzuräumen sein. Menschen in Notlagen
sollen im Sozialamt einen Partner haben, der ihnen zur Seite
steht und ihnen unter Einsatz aller bestehenden Möglichkeiten
hilft, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu
führen.
3. Strukturinformationen des Sozialamts
3.1 Personal und Organisation
Mit Blick auf die inhaltliche Umsetzung der neuen Leistungsge-
setze konnte sich das Sozialamt insbesondere auf seine Erfah-
rungen aus den vorangegangenen Modernisierungsprojekten
stützen. In organisatorischer Hinsicht hatte die Stadt Münster
zu entscheiden, ob sie von der gesetzlichen Möglichkeit
Gebrauch machen sollte, die Aufgaben nach dem SGB II um-
fassend selbst oder gemeinsam mit der Agentur für Arbeit im
Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft wahrzunehmen.
Vor dem Hintergrund der je spezifischen Schwerpunktkompe-
tenzen der Agentur für Arbeit im Feld Arbeitsmarktintegration
auf der einen und des Sozialamts im Aufgabenbereich Leis-
tungsgewährung auf der anderen Seite, ferner angesichts der
ohnehin intensiven Kooperationsbeziehungen zwischen den
beiden Leistungsträgern haben Agentur und Stadt frühzeitig
Möglichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft ausgetauscht. Auf der Basis ihrer Koope-
rationsvereinbarung vom 18.03.2004 haben beide Träger in der
Vielfalt sozialer Hilfen fördern
und Zugänge zu sozialen
Netzwerken erschließen
Demographische
Entwicklung stellt
Sozialamt vor neue
Herausforderungen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
9
Folgezeit Rahmenbedingungen, fachliche Ziele, Aufgabenstel-
lung und formale Organisation entwickelt, außerdem einzubrin-
gende Ressourcen, Berichtspflichten und Zeitrahmen festge-
legt.
Am 14.07.2004 hat der Rat entschieden, die Aufgaben nach
dem SGB II künftig im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zwi-
schen Stadt Münster und Agentur für Arbeit Münster wahrzu-
nehmen, bei der die Stadt Münster den Geschäftsbereich der
Leistungsgewährung und die Arbeitsagentur den Geschäftsbe-
reich der Integration und Vermittlung sicherstellen sollte.
Unter Federführung einer fachbereichsübergreifenden Len-
kungsgruppe, die das Projekt in der Stadtverwaltung koordi-
niert hat, wurden im Sozialamt sowie in weiteren Fachämtern,
deren Aufgaben von den neuen Gesetzen strukturell berührt
sind, Kernteams gebildet, die für die weitere Vorbereitung der
künftigen Aufgabenwahrnehmung des betreffenden Amts in or-
ganisatorischer, prozessualer und inhaltlicher Hinsicht verant-
wortlich waren. Zur Klärung und Vorentscheidung der Einzel-
fragen wurden im Sozialamt weitere interne Arbeitsgruppen mit
thematischen Schwerpunkten (Recht, Finanzen, EDV, Organi-
sation, Personal) gebildet.
Der Vertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft konnte in
Münster bereits am 25.11.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005
unterzeichnet werden und gehörte damit bundesweit zu den
ersten abgeschlossenen Gründungsverträgen. Die Entschei-
dung, die Leistungsbewilligung ab 01.01.2005 gegenüber Be-
rechtigten, die zuvor Arbeitslosenhilfe erhalten haben, zu-
nächst bei der Arbeitsagentur zu belassen, und Leistungen an
die übrigen Berechtigten vom Sozialamt gewähren zu lassen,
hat wesentlich zu einem weitestgehend reibungslosen Über-
gang im Bereich der Leistungsgewährung in Münster beigetra-
gen.
Hinsichtlich der Binnenstruktur zeichnete sich bereits im Jahr
2004 die organisatorische Verselbständigung des überwiegen-
den Teils der Abteilung "Wirtschaftliche Sozialhilfe" ab, der seit
Jahresbeginn 2005 den Kern des zukünftigen Geschäftsbe-
reichs "Leistungsgewährung" in der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter bildet.
Die Aufbauorganisation des Sozialamts im Jahr 2004 vermittelt
das folgende Organigramm:
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
10
Organisations- und Personal-
entwicklung, Projekte
Susanne Havermeier
Telefon 492 5010
Sekretariat,
Zentraler Service
Anne Hemker
Telefon 492 5001
Sozialplanung,
Grundsatzangelegenheiten
Frank Treutler
Telefon 492 5026
Rechts- und Unterhalts-
angelegenheiten
Birgit Nentwig
Telefon 492 5911
Sozialverwaltung,
Rechnungsstelle
Andreas Woltering
Telefon 492 5011
Abteilung 50.1
Einnahmen, Haushalt
Sybille Wermes
Telefon 492 5920
Hilfe für Menschen
mit Behinderungen
Doris Rüter
Telefon 492 5027
Hilfe für Flüchtlinge
Ralf Franger
Telefon 492 5041
Wohnraumversorgung,
Hilfe für Wohnungslose
Herbert Berkemeier
Telefon 492 5031
Abteilung 50.2
Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung,
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Rolf Finke Telefon 492 5040
Sozialhilferichtlinien,
Kundenzentrum Soziales
Gudrun Bußkamp
Telefon 492 5005
Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen I
Lisa Holtstiege-Tauch
Telefon 492 5941
Sozialhilfe außerhalb von
Einrichtungen II, Hilfe zur Arbeit
Michael Inkmann
Telefon 492 5075
Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen III
Andreas Kutter
Telefon 492 5952
Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen V
Gerd Kappel
Telefon 492 5959
BaföG, Kriegsopferfürsorge, Unter-
haltssicherungsgesetz, Garantie
Josef Klümpers
Telefon 492 5981
Abteilung 50.3
Allgemeine Sozialhilfe
Beate Scholz
Telefon 492 5930
Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht,
Informationsbüro Pflege
Christine Adams
Telefon 492 5061
Grundsicherung
Brigitte Benneweg
Telefon 492 5090
Abteilung 50.4
Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht,
Info-Büro Pflege, Grundsicherung
Christine Adams Telefon 492 5061
Amtsleitung
Michael Willamowski
Telefon 492 5000
Vertreterin: Beate Scholz
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
11
Im Jahr 2004 betrug der Personalstellenbestand des Sozialamts
156,37 Stellen, 2,68 Stellen mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung ist
überwiegend darauf zurückzuführen, dass nach Beendigung der
Modernisierungsprojekte zur Beibehaltung der Servicequalität und
Effizienz (Kundenzentrum, Fallzahlenreduzierung für das Fallma-
nagement, s. Ratsbeschluss vom 02.09.2003 zur Vorlage
760/2003) Stellenanteile, die zuvor projektbezogen finanziert wur-
den, ab dem Jahr 2004 dauerhaft in den Stellenplan des Sozial-
amts aufgenommen wurden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im vergangenen Jahr
in die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Sozialgesetzbü-
cher II und XII eingebunden, neben der regulären Sachbearbei-
tung. Trotz der teilweise erheblichen Arbeitsbelastung und der
zeitweise ungewissen Perspektive hinsichtlich des zukünftigen
Arbeitsbereichs zeichnete sich der Einsatz der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in jeder Phase durch großes Engagement und ein
hohes Maß an Konstruktivität aus.
Bei der Zuweisung zu den zukünftigen Aufgabenschwerpunkten
SGB II vs. SGB XII wurde weitestgehend den Wünschen der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern entsprochen.
3.2 Besucherinnen und Besucher
Mit der Einrichtung des Kundenzentrums Soziales im Juni 2001
wurde eine zentrale Anlaufstelle des Sozialamts geschaffen, die
eine effektive und zeitlich strukturierte Steuerung der Arbeitspro-
zesse ermöglicht. Im Zeitraum seit der Eröffnung bis zum
31.12.2004 fanden hier insgesamt fast 140.000 Besucherkontakte
statt.
Jahr Durchschnittliche monatliche Zahl der
Besucherinnen und Besucher
2001 (ab 01.07.) 1.637
2002 3.293
2003 3.495
2004 3.328
Während die Besucherzahlen im Jahr 2001 noch nicht repräsen-
tativ waren, zeichnete sich für die Jahre 2002 und 2003 eine steti-
ge Zunahme der Besucherzahlen ab. Im Jahr 2004 ist die Anzahl
der Besuche leicht zurückgegangen.
Jedoch führten die Vorbereitungen auf die neuen Leistungsgeset-
ze (Informationsschreiben an die Betroffenen, Antragsversand
etc.) und der dadurch bedingte erhöhte Informationsbedarf dazu,
dass die Gespräche zeitaufwändiger und schwieriger waren.
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
12
Die Entwicklung der Besucherzahlen verdeutlicht das nachfolgen-
de Schaubild:
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
Jan
März Mai Juli
Sep
t
Nov
2001
2002
2003
2004
3.3 Finanzen
Die Zusammensetzung der Nettoausgaben (Euro) der Sozialhilfe
und weiterer Sozialleistungen 2004 zeigt die folgende Tabelle:
Sozialhilfe
2003 2004
Hilfe zum Lebensunterhalt
einschl. "Hilfe zur Arbeit" 36.711.513 35.636.116
Hilfen in besonderen Lebens-
lagen 15.043.458 16.316.108
Aufwendungen für Flüchtlinge
Leistungen nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz 1.875.125 4.540.127
Übergangseinrichtungen (ein-
schließlich Personal- und
Sachkosten)
1.482.202 1.412.301
Leistungen für bestimmte Zielgruppen
Leistungen nach dem Grundsi-
cherungsgesetz 4.702.078 5.796.790
Leistungen der Kriegsopferfür-
sorge 83.367 48.798
Die geringen Nettoausga-
ben nach dem AsylbLG im
Jahr 2003 resultieren aus
einer einmaligen rückwir-
kenden Erstattung des
Landes NRW
(s. auch Zif. 9.3
Finanztableau, Seite 31)
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
13
Übergangseinrichtungen für
Aussiedlerinnen und Aussiedler
(mit Personal- und Sachkosten)
522.153 316.341
Übergangseinrichtungen für
Obdachlose (mit Personal- und
Sachkosten)
659.896 404.399
Zuschüsse
Förderung der Wohlfahrtspflege 3.019.226 3.187.632
Investitionskostenförderung
Pflegewohngeld 4.356.038 3.968.249
Tages-, Nacht- und Kurzzeit-
pflege 37.191 197.250
Ambulante Pflegeeinrichtungen 662.829 635.870
Die Einnahmen, die das Sozialamt im Rahmen seiner Aufgaben-
wahrnehmung zu verzeichnen hat, resultieren u. a. aus
• übergegangenen Unterhaltsansprüchen
• Rückzahlung von Darlehen
• Aufwendungsersatz
• Kostenerstattung und Kostenersatz
• Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Die Einnahmen aus diesen Bereichen (entsprechen nicht den je-
weiligen Gesamteinnahmen) betragen :
Bereich Einnahmen
2003 2004
Bundessozialhilfegesetz 2.504.600 2.658.233
Asylbewerberleistungsgesetz 73.234 28.609
Unterhaltsvorschussgesetz 426.341 513.584
Einnahmen insgesamt 3.004.175 3.200.426
Die Ansprüche wurden im Jahr 2004 in ca. 11.300 Fällen geltend
gemacht.
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahre 2004 lag der Schwerpunkt auf der Information der Öf-
fentlichkeit über Hartz IV. Das Sozialamt hat in zahlreichen Zei-
tungsartikeln, im Internet, durch Informationsblätter, Vorträge in
verschiedenen Gremien und persönliche Schreiben die Regelun-
Zahlreiche Informationen
zu Hartz IV
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
14
gen in den neuen Sozialgesetzen und die notwendigen Verfah-
rensschritte vorgestellt.
In einer Telefonaktion in Zusammenarbeit mit den Westfälischen
Nachrichten konnten Bürgerinnen und Bürger von Experten des
Sozialamts und der Agentur für Arbeit Antworten auf ihre Fragen
zu Hartz IV bekommen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschü-
ren und Faltblätter, die das Sozialamt, auch in Zusammenarbeit
mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert hat. Im Jahr
2004 waren folgende Informationsschriften erhältlich:
9 Alt-Werden in vertrauter Umgebung
9 Attraktiv Wohnen ohne Barrieren
9 Barrierefreie Toiletten in Münster
9 Bauen für alle! -barrierefrei-
9 Das Pflegewohngeld
9 Die Heimaufsicht
9 Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
9 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
9 Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinde-
rung in Münster
9 Hilfen beim Umzug
9 Hilfen im Arbeitsleben - Fürsorgestelle für schwerbehinderte
Menschen-
9 Information und Beratung für blinde und sehbehinderte Men-
schen in Münster
9 Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen
9 Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und
Männer
9 Informationsbüro Pflege
9 Informationsbüro Pflege - Beratung zu Pflegefragen
9 Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
9 Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung
9 MünsterCard Familie plus
9 Mütter mit Behinderungen in Münster
9 Service-Wohnen in Münster
9 Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
9 Urlaubs- und Ferienangebote für Menschen mit Behinderun-
gen und Seniorinnen und Senioren
9 Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende
Menschen in Münster
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
15
9 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in
Münster - Wohnheime und betreute Wohnformen
3.5 Gremien
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
Nach der Kommunalwahl 2004 hat der Rat den Aufgabenbereich
des vormaligen Ausschusses für Soziales und Gesundheit (ASG)
um das Fachgebiet Arbeitsförderung erweitert. Wie sein Vorgän-
ger ist der jetzige Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Ar-
beitsförderung (ASGAf) ein sog. freiwilliger Ausschuss des Rates,
den der Rat gem. § 57 der Gemeindeordnung gebildet hat. Seine
Funktion ist es, Entscheidungsvorlagen an den Hauptausschuss
und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber
hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungskompetenzen an den
Ausschuss delegiert.
Die beratenden Zuständigkeiten des ASGAf umfassen derzeit:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für die kommunale
Sozial- und Gesundheitspolitik
• Arbeitsförderung
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse:
• Vergabe von Zuschüsse an Verbände oder Einrichtungen der
freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine mit sozialpolitischen
Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der Sozialhilfe
Von den Etatberatungen 2004 abgesehen, betrafen die sozialpoli-
tischen Beratungsschwerpunkte des ASG in seinen 5 öffentlichen
Sitzungen sowie des ASGAf in seiner konstituierenden Sitzung im
vergangenen Jahr folgende Themen:
• Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum
Schutz des ungeborenen Lebens“; Erfahrungsbericht
2001/2002
• Geschäftsbericht des Sozialamts 2003
• Erfahrungsbericht 2003 über die Umsetzung des Grundsiche-
rungsgesetzes
• Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistun-
gen am Arbeitsmarkt
ASG / ASGAf:
Fachpolitisches Pen-
dant zum Sozialamt
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
16
• Konsequenzen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für mo-
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die kommunale
Arbeits- und Beschäftigungsförderung
• Das neue Sozialhilferecht: Umsetzung des SGB XII
• Städtische Förderung der Verbraucherberatung Münster 2005
– 2009
• Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Münster und
bei der Stadtverwaltung Münster
• Bericht 2003 über die Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozial-
amt der Stadt Münster
• Erfahrungsbericht über Stand und Entwicklung betreuter
Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung
• Errichtung einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Münster-
Hiltrup
Pflegekonferenz Münster
Der § 5 Pflegegesetz NW sieht die Einrichtung einer örtlichen
Pflegekonferenz in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nord-
rhein-Westfalens vor. Zum Mitgliederkreis gehören die stationä-
ren, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungssprecher,
die Wohlfahrtsverbände, die Pflegekassen, der MDK, die Ärzte-
kammer und kassenärztliche Vereinigung, Betroffenenvertreterin-
nen und -vertreter, der Seniorenrat sowie weitere an der Pflege
Beteiligte.
Die Aufgaben der Pflegekonferenz bestehen in der Mitwirkung bei
der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegeri-
schen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komple-
mentären Hilfen. Im Vordergrund stehen hierbei die kommunale
Pflegeplanung, die Förderung der Beteiligung von Betroffenen an
Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege und die Hinwirkung
auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der
an der Pflege beteiligen Akteure, insbesondere im Bereich der Be-
ratung des Fallmanagements.
Die konstituierende Sitzung der Pflegekonferenz Münster war am
18.03.1996 – sie hat bislang 36 mal getagt. Im Geschäftsjahr
2004 hat eine gemeinsame Sitzung von Pflegekonferenz und Ge-
sundheitskonferenz zum Schwerpunktthema Demenz stattgefun-
den. Die daraus entstandene Arbeitsgruppe, aus Mitgliedern bei-
der Konferenzen und weiteren Fachleuten, hat den Auftrag zur
Erstellung von Handlungsempfehlungen angenommen und wird
diese wiederum beiden Konferenzen vorstellen. Des Weiteren hat
die Pflegekonferenz zu folgenden Bereichen gearbeitet:
• Chancen und Möglichkeiten der Wohnbau- und Modernisie-
rungsförderung des Landes NW für den Altenpflegesektor,
• Heimaufsicht,
Sicherung und Weiter-
entwicklung der pflegeri-
schen Infrastruktur
36 Sitzungen in 8 Jahren
Themenschwerpunkte:
• Hartz IV und
• neues Sozialhilferecht
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
17
• Pflegeplanung und Pflegeberatung,
• Projekt „Von Mensch zu Mensch“,
• MDK-Einstufungen,
• Pflegende Angehörige,
• Pflegerische Versorgungsstrukturen.
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen (KIB)
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen (KIB) hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen
zu beraten, die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie gibt
dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im
Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner
initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebenssituation behinderter Menschen in Münster, und zwar
durch Anfragen und Empfehlungen an die Fachausschüsse bzw.
die Verwaltung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
• Wohnen, Pflege, Betreuung
• Integration in das Erwerbsleben
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterbildung
• Stadtplanung und Verkehr
Im Jahr 2004 hat die KIB bis zur Kommunalwahl 3 mal getagt.
Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils zwischen 3 und 7 Sit-
zungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie dar-
über hinaus insbesondere mit Schwerpunktthemen aller ihrer Ar-
beitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die weitere
Umsetzung gegeben.
Der Rat hat am 08.11.2004 beschlossen, wieder eine Kommission
zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
einzurichten. Die Zusammensetzung der KIB hat sich in der Ver-
gangenheit bewährt und wurde daher beibehalten. Neu hinzuge-
kommen ist ein Sprecher für die Gruppe der schwerhörigen Men-
schen. Bislang wurde die Gruppe der Menschen mit Hörbehinde-
rungen durch ein gehörloses Mitglied vertreten. Aufgrund der gro-
ßen Unterschiede in der Lebenssituation und den Problemlagen
gehörloser und schwerhöriger Menschen hat sich die Entsendung
eines Vertreters/einer Vertreterin für jede dieser Gruppen als not-
wendig herausgestellt.
Verbesserung der Le-
benssituation von Men-
schen mit Behinderun-
gen
Neubildung der Kommis-
sion nach den Kommu-
nalwahlen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
18
Am 15.12.2004 haben die Behindertenvereine, -verbände und -
selbsthilfegruppen in einer von der Koordinierungsstelle für Be-
hindertenfragen organisierten Sitzung ihre Sprecherinnen und
Sprecher für die nach der Kommunalwahl neu zu konstituierende
KIB gewählt.
3.6 Fortbildung
Fortbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen standen im Jahr
2004 ebenfalls schwerpunktmäßig unter dem Vorzeichen der in
Aussicht stehenden Reformen und vollzogen sich dementspre-
chend überwiegend in Einarbeitung und Vertiefung in die neuen
Rechtsgebiete.
Hierzu wurden jeweils eine Ganztagesveranstaltung für alle be-
troffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen Dozenten
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Münster durchge-
führt, die über Grundzüge und wesentliche Inhalte von SGB II und
SGB XII informierte.
Aus den Ergebnissen ausgewählter externer Schulungen und Ar-
beitskreise sowie den Erfahrungen der internen Arbeitsgruppen
wurden interne Schulungskonzepte entwickelt, die die Grundlage
bildeten für eine kurzfristige und praxisorientierte Unterweisung al-
ler mit den SGB II und SGB XII beschäftigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern durch Mitglieder der internen Arbeitsgruppen.
Ebenso wurde ein komprimiertes Einarbeitungskonzept erarbeitet,
das neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen schnellen und
erfolgreichen Einstieg in die Sachbearbeitung ermöglichen soll.
Sonstige Fortbildungen wurden - wie im Vorjahr - bedarfsorientiert
durchgeführt.
4. Hilfe zum Lebensunterhalt
4.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Am Jahresende 2003 erhielten in Deutschland 2,81 Mio. Perso-
nen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich-
tungen. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr
von rund 2 %.
Von diesen 2,81 Mio. Personen lebten zu dem Zeitpunkt 683.000
in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet für Nordrhein-Westfalen ein
Plus von 4,5 % und damit den größten Zuwachs unter den alten
Bundesländern. Höhere prozentuale Zuwächse als in Nordrhein-
Westfalen gab es nur noch in den ostdeutschen Bundesländern
Brandenburg (plus 6,9 %), Mecklenburg-Vorpommern (plus 5,9
%), Sachsen (plus 5,5 %) und Thüringen (plus 4,8 %).
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
wurden bundesweit im Jahr 2003 9,62 Mrd. € ausgegeben, davon
in Nordrhein-Westfalen 2,48 Mrd. €.
In Deutschland beziehen
2,81 Millionen Men-
schen Hilfe zum Le-
bensunterhalt
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
19
Seit 7 Jahren vergleichen die mittleren Großstädte (zwischen
100.000 und 500.000 Einwohner) in Nordrhein-Westfalen in einem
Benchmarkingkreis die Ergebnisse ihrer Leistungen bezüglich der
Hilfe zum Lebensunterhalt. Eine zentrale Information bietet die
Kennzahl "Sozialhilfedichte"; sie zeigt den Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen je 1000 Einwohner der jeweiligen Stadt. Die
folgende Tabelle stellt die Sozialhilfedichte im Jahr 2003 in aus-
gewählten Städten dar:
Stadt Sozialhilfedichte
2002 2003
Aachen 57,1 52,2
Bonn 43,5 44,6
Gelsenkirchen 68,0 71,9
Hamm 39,0 42,0
Mönchengladbach 73,3 76,0
Münster 46 ,94 5 ,8
Wuppertal 68,2 71,8
Mittelwert im Kennzahlenvergleich 50,3 50,0
Für die Stadt Münster lag die Sozialhilfedichte im Jahr 2003 bei
45,8 und damit unter dem Mittelwert von 50,0.
4.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Am 30.11.2004 erhielten in Münster 11.996 Personen Hilfe zum
Lebensunterhalt (HLU) nach den Bestimmungen des Bundessozi-
alhilfegesetzes. Das sind gegenüber dem Vorjahr 136 Personen
oder 1,12 % weniger. Die Zahlenentwicklung der HLU-
Berechtigten zum 31.12. (bzw. zum 30.11.2004) stellt sich seit
dem Jahr 2000 wie folgt dar:
Entwicklung der Anzahl von Personen, die Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen
12389
11828
11.996
1213212239
11300
11500
11700
11900
12100
12300
12500
12700
2000 2001 2002 2003 2004
Jahr
Anzahl
Sozialhilfeem
pfänger
Sozialhilfedichte im
Benchmarking ausge-
wählter Großstädte in
Nordrhein-Westfalen
Stichtag vorgezogen
auf 30.11.2004 wegen
Umstellung auf SGB II
und SGB XII zum
01.01.05
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
20
Von den 11.996 Personen, die am 30.11.2004 laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt bezogen, waren 6497 weiblich (54,2 %) und
5.499 männlich (45,8 %). Der Anteil der 15 bis unter 25jährigen
Empfängerinnen und Empfänger betrug 16,4 % (1.963 Personen).
2.969 Personen hatten keine deutsche Staatsbürgerschaft, das
sind 24,8 %. Eine detaillierte Darstellung nach Altergruppen, Ge-
schlecht und Stadtteilen finden Sie in der Sozialhilfestatistik im
Anhang 1 auf Seite 45.
4.3 Finanztableau
Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen der Hilfe
zum Lebensunterhalt zeigt die folgende Matrix:
Leistung Ausgaben 2003 Ausgaben 2004
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³
Laufende Leistun-
gen 33.435.275 736.843 32.284.72
2 707.719
Hilfe zur Arbeit 1.920.849 1.465.146
Einmalige Leistun-
gen 6.300.997 23.370 6.217.973 21.373
Summe Ausgaben 41.657.121 760.213 39.967.84
1 729.092
Einnahmen 2003 Einnahmen 2004
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³
Laufende und ein-
malige Leistungen 5.681.848 23.973 4.998.184 62.635
Summe Nettoaus-
gaben 35.975.273 736.240 34.969.65
7 666.457
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
4.4 Aktuelle Entwicklungen, Ausblick
Auch im Jahr 2004 wurde die Hilfegewährung mit einer umfassen-
den Betreuung und Beratung verbunden. Durch eine intensive Erst-
beratung konnte in 258 Fällen die Zahlung von Hilfe zum Lebensun-
terhalt vermieden und in 21 Fällen die Hilfebedürftigkeit vermindert
werden.
Die in den letzten Jahren ständig intensivierte Beratung und
Betreuung mit dem Ziel der Vermeidung oder Verringerung von
Hilfebedürftigkeit hat sowohl die Empfängerinnen und Empfänger
der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Sozialamts auf die Ziele der zum 01.01.2005 in
Kraft getretenen Sozialgesetzbücher II und XII vorbereitet. Beide
Gesetze haben das erklärte Ziel, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden
Intensive Erstberatung sehr
erfolgreich
Verteilung der Leis-
tungsberechtigten in
Münster nach Stadttei-
len in der Anlage
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
21
oder sie zumindest zu verringern oder zu verkürzen. Zur Errei-
chung dieser Ziele müssen die Leistungsberechtigten und die
Träger der Sozialleistungen zusammenwirken und ihr Handeln
danach ausrichten.
5. Hilfen in besonderen Lebenslagen
Die Hilfen in besonderen Lebenslagen dienen nicht, wie die Hilfe
zum Lebensunterhalt, der notwendigen materiellen Absicherung,
sondern setzen in besonderen Bedarfssituationen ein. Über die
Jahre hinweg entfallen bundesweit etwa 60 % der Ausgaben der
Sozialhilfe auf die Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere
die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
5.1 Überregionale und regionale Entwicklung
In Deutschland erhielten im Jahr 2003 rund 1,6 Millionen Perso-
nen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhil-
fegesetz, das waren 3,3 % mehr als im Jahr 2002.
Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Personen, die auf-
grund einer besonderen Situation wie z. B. Krankheit, Behinde-
rung oder Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind,
weil sie die damit verbundenen Kosten nicht aus eigenen Mitteln
oder anderweitigen Ansprüchen aufbringen können.
Das Gros der Berechtigten (40 %) erhielt 2003 Leistungen der Hil-
fe bei Krankheit. Danach folgte die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen (37 %) sowie die Hilfe zur Pflege (20 %). Darüber
hinaus wurden weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen, z. B.
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Ge-
sundheitsvorsorge etc. gewährt.
Für Maßnahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen wurden im
Jahr 2003 in Deutschland insgesamt 15,8 Mrd. Euro aufgewendet,
wobei insbesondere die Leistungen zur Eingliederung behinderter
Menschen mit 10,9 Mrd. Euro, die Hilfe zur Pflege mit 3,0 Mrd.
Euro sowie die Hilfe bei Krankheit mit 1,5 Mrd. Euro von Bedeu-
tung waren.
5.2 Hilfe bei Krankheit
Einen Anspruch auf Hilfe bei Krankheit haben zunächst alle Per-
sonen ohne Krankenversicherungsschutz. Hierzu gehören insbe-
sondere Personen ohne Vorversicherungszeiten in der gesetzli-
chen Krankenversicherung und Personen, die die Antragsfrist für
eine Weiterversicherung versäumt haben.
Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätz-
lich alle Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie
notwendig und wirtschaftlich sind. Der Sozialhilfeträger überprüft
nicht die Behandlungsnotwendigkeit.
Hilfen für kranke und
pflegebedürftige sowie
behinderte Menschen
60 % der Sozialhil-
feaufwendungen
für Hilfe in beson-
deren Lebenslagen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
22
Zum 01.01.2004 trat jedoch eine grundlegende Änderung ein.
Durch das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG)
wurden die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz in die gesetzliche Krankenversiche-
rung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kranken-
kassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die
Leistungen der Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind So-
zialhilfe Beziehende zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Kran-
kenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Perso-
nen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).
Die Leistungen der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen
des BSHG zu Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des
überörtlichen Trägers) in den Jahren 2000 bis 2004 ergeben sich
aus der nachfolgenden Tabelle. In den Ausgaben sind auch die
Abrechnungen mit den Krankenkassen für die Personen enthal-
ten, die von den Krankenkassen betreut werden. Informationshal-
ber ist der Ansatz für das Jahr 2005 aufgeführt, der wegen der
Krankenversicherungspflicht der Bezieherinnen und Bezieher von
Leistungen nach dem SGB II um 65,4 % niedriger ist als die Aus-
gaben für das Jahr 2004.
Leistungsart 2001
(T€)
2002
(T€)
2003
(T€)
2004
(T€)
Ansatz
2005
(T€)
Hilfe bei Krankheit
a.v.E.*²
3.328 3.607 3.648 3.507 1.462
Hilfe bei Krankheit
i.E.*³
1.282 1.981 2.108 2.827 730
Summe 4.610 5.588 5.756 6.334 2.192
Veränderungen
zum Vorjahr in %
+
5,2 %
+
21,2 %
+
3,0 %
+
10,0 %
-
65,4 %
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Aktuelles/ Ausblick
Zum 01.01.2005 tritt nochmals eine gravierende Änderung ein.
Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfe-
empfänger, die dann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II
haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversi-
chert. So genannte „Betreute“ bleiben die Personen, die Leistun-
gen nach dem SGB XII beziehen, soweit sie nicht freiwillig versi-
chert sind. Dadurch bedingt wird es ab dem Jahr 2005 beträchtli-
che Einsparungen bei der Hilfe bei Krankheit geben. Dies erklärt
die deutlich reduzierten Haushaltsansätze für das Jahr 2005.
Pflichtversicherung in der
gesetzlichen Krankenver-
sicherung ab 01.01.2005
Das Gesundheitssystem-
modernisierungsgesetz
bringt den Einbezug in die
gesetzliche Krankenversi-
cherung
Ausgaben der
Krankenhilfe steigen
kontinuierlich an
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
23
5.3 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer
Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstüt-
zung angewiesen sind oder die in Pflegeeinrichtungen wohnen
und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen aufbringen können.
Rund 297 Menschen, die häusliche Pflegeleistungen beanspru-
chen, stehen 866 Personen in stationären Pflegeeinrichtungen
gegenüber. Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon-
zentriert sich auf die Leistungserbringung von Pflegegeld, Pflege-
beihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pflegekraft, so-
fern Leistungsansprüche gegenüber einer Pflegeversicherung
entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind.
Von den 866 Personen, die Sozialhilfe in Einrichtungen erhalten
haben, wurden Leistungen für 769 Personen zu Lasten der Stadt
Münster und für 97 Personen zu Lasten des Landschaftsverban-
des Westfalen-Lippe erbracht.
Durch das 2. Modernisierungsgesetz NW ist die Stadt Münster ab
01.01.2004 für Personen, die 65 Jahre und älter sind, ausschließ-
lich zuständig. Der Landschaftsverband ist nur dann Kostenträger,
wenn Personen, die der stationären Betreuung bedürfen, das 65.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Ausgaben- und Ansatzentwicklungen stellen sich wie folgt
dar:
Ausgaben
2003
Einnahmen
2003
Ausgaben
2004
Einnahmen
2004
Hilfe zur Pflege
i.E.*³ 5.236.712 644.820 7.919.340 784.201
a.v.E.*² 3.198. 919 0 1.928.563 24.767
Summe 8.435.631 644.820 9.847.903 808.968
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
5.4 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinde-
rung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Fol-
gen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen
in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
die Versorgung mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur
Integration in das Arbeitsleben, die heilpädagogische Frühförde-
rung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und Anderes mehr.
Bandbreite von Maßnah-
men der Eingliederungs-
hilfe
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
24
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreu-
te Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen Träger der Sozial-
hilfe verlagert. Damit ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an
Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges
Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern.
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die sta-
tionäre Eingliederungshilfe. Allerdings gilt dies seit dem
01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des 65. Le-
bensjahres.
Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für die
stationäre Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65.
Lebensjahr vollendet haben. Die Stadt Münster als örtlicher Trä-
ger musste daher ab dem Jahr 2004 entsprechende Haushalts-
mittel für die Eingliederungshilfe in Einrichtungen bereitstellen.
Ausgaben
2003
Ausgaben
2004
a.v.E.*²
Ausgaben
2004
i.E.*³
Ansatz
2005
a.v.E.*²
Ansatz
2005
i.E.*³
Medizinische Re-
ha, orthopädi-
sche und andere
Hilfsmittel
6.706 3.810 600 10.000 10.000
Heilpädagogi-
sche
Maßnahmen für
Kinder
72.385 89.081 75.000
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung
75.116 116.868 90.000
Sonstige
Eingliederungs-
hilfe
717.712 116.941 237.410 2.000
Leistungen zur
Teilhabe am Le-
ben in der Ge-
meinschaft
354.014 330.000
Summe 871.919 326.700 354.614 412.410 342.000
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
6. Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen
Nach Landespflegegesetz NW ist der örtliche Sozialhilfeträger ver-
antwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von
Baumaßnahmen für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurz-
zeitpflege sowie von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen.
Die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflege-
einrichtungen ist in Form eines nachfolgenden bewohnerbezoge-
nen Aufwendungszuschusses geregelt. Auf diese Weise werden
tageweise die tatsächlich belegten Plätze, die von Bewohnerinnen
Neben der Sozialhilfe in
Pflegeeinrichtungen
werden auch deren In-
vestitionskosten geför-
dert
Zuständigkeitsverlage-
rung für das ambulant
betreute Wohnen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
25
und Bewohnern genutzt werden, die aufgrund ihrer Einkommens-
und Vermögensverhältnisse die anfallenden Investitionskosten
nicht selbst tragen können (Pflegewohngeld), gefördert.
Den Nutzerinnen und Nutzern der teilstationären Einrichtungen
dürfen keine Investitionskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten ei-
nen Aufwendungszuschuss für alle Plätze, die von Personen ge-
nutzt werden, die als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI aner-
kannt sind.
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendi-
gen Investitionen eine pauschalierte Förderung durch den örtli-
chen Träger der Sozialhilfe.
6.1 Pflegewohngeld
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in
stationären Pflegeeinrichtungen, die zwischen 1997 und 2004
Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle:
Jahr
Anzahl der Bewohner/innen
(Stichtag 01.12.)
1997 820
1998 925
1999 965
2000 982
2001 1039
2002 1057
2003 780
2004 766
( 608 weiblich, 158 männlich)
2003 verringerte sich die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner, für die Pflegewohngeld gewährt wurde, aufgrund neuer recht-
licher Vorgaben, insbesondere mit Blick auf den Einsatz von Ver-
mögen bei der Anspruchsberechnung. In der Folge sanken auch
die Aufwendungen für das Pflegewohngeld,
Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, für die in 2004
Pflegewohngeld gewährt wurde, hat sich auf dem Vorjahresniveau
stabilisiert.
Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Pflegewohn-
geldausgaben seit 2001, weil seit diesem Jahr die Leistungsge-
währung in die Zuständigkeit der Stadt Münster fällt.
Anzahl der Personen,
die Pflegewohngeld
erhalten, nahezu un-
verändert
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
26
Entwicklung des Aufwands an Pflegewohngeldleistungen
2001 - 2004
3968
5030 5191
4356
0
2000
4000
6000
2001 2002 2003 2004
Jahr
Anzahl Aufwand in
Tsd.
6.2 Ambulante und teilstationäre Pflege
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste und die In-
vestitionskostenförderung sind im Jahr 2004 gegenüber dem Vor-
jahr leicht zurückgegangen.
Erstmals seit dem 01.07.2003 fördert die Stadt Münster auch Ta-
ges- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach dem Landespflegege-
setz NW. Für die 7 geförderten Tagespflegeeinrichtungen und die
4 Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurden im Jahr 2004 Aufwen-
dungszuschüsse in Höhe von 197.250 € erbracht.
2002
2003 2004
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 31 28 27
Fördersumme ambu-
lante Dienste in € 651.715 662.829 635.870
Anzahl geförderte
• Tagespflegeein-
richtungen
• Kurzzeitpflege-
einrichtungen
7
4
7
4
Fördersumme Ta-
gespflege- und Kurz-
zeiteinrichtungen in €
37.191 197.250
Seit 01.07.2003
erstmals Tages- und
Kurzzeitpflege ge-
fördert
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
27
7. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Am 01.01.2003 ist das Gesetz über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in
Kraft getreten. Ziel der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung ist es, für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte
Menschen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt,
soweit er nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, durch
eine eigenständige soziale Leistung sicherzustellen.
7.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grund-
sicherungsleistungen nach dem GSiG belief sich zum 31.12.2004
in der Stadt Münster auf 2.063 Personen (1.222 Frauen und 841
Männer).
Zum Vergleich ist folgende Aufstellung mit den entsprechenden
Zahlen aus Städten im Bereich der Bezirksregierung Münster inte-
ressant:
Stadt/Kreis Gesamtzahl der
Empfänger/innen von
Grundsicherungsleistungen
Stichtag 31.12.2004
Stadt Bottrop 741
Stadt Gelsenkirchen 2.509
Stadt Münster 2.063
Stadt Recklinghausen 3.926
Kreis Borken 1.918
Kreis Coesfeld 993
Kreis Steinfurt 2.313
Kreis Warendorf 1.377
7.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Im Jahr 2004 wurden 639 Anträge auf Grundsicherungsleistungen
gestellt. Von diesen Anträgen mussten 37 % abgelehnt werden.
Gründe für die Ablehnungen waren entweder zu hohes Einkom-
men oder nicht geschütztes Vermögen oder das Fehlen einer
dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Für 54 % der Antragstelle-
rinnen und Antragsteller aus 2004, das waren 341 Fälle, konnten
Grundsicherungsleistungen bewilligt werden. Über 9 % der Anträ-
ge aus 2004 konnte bis zum Jahresende noch nicht entschieden
werden. Die überwiegende Zahl der Leistungsberechtigten hatte
zuvor Sozialhilfe erhalten. Die Zahl der neuen Antragsteller in
2004, die bisher den Gang zum Sozialamt gescheut hatten, lag
bei 103 Personen; sie werden in der Statistik als sog. verschämte
Arme bezeichnet.
Eigenständige soziale
Leistung für alte und er-
werbsgeminderte Menschen
526 verschämte Arme zäh-
len zu den GSiG- Berechtig-
ten (315 Frauen, 211 Män-
ner)
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
28
Grundsicherung wird innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
gewährt und teilt sich nach dem Stand 31.12.2004 wie folgt auf
die leistungsberechtigten Haushalte auf:
Gesamtzahl der Haushalte
Grundsicherung
a.v.E.*²
Grundsicherung
i.E.*³
Dauerhaft voll er-
werbsgemindert,
ab 18 Jahren
637 61
65. Lebensjahr
vollendet
960 204
Summe 1.597 265
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
7.3 Finanztableau
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausgaben
und Einnahmen der Grundsicherung:
Leistung Ausgaben 2003 Ausgaben 2004
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³
Personen über 65
Jahre 3.836.960 612.239 3.697.489 725.593
Ab 18 und dauerhaft
voll erwerbsgemin-
dert
2.185.391 283.738 3.251.804 428.704
Summe Ausgaben 6.022.351 895.977 6.949.293 1.154.297
Einnahmen 2003 Einnahmen 2004
Erstattung vom Bund 1.563.340 2.036.594
Sonstige
Ersatzleistungen 649.935 2.975 262.833 7.373
Summe Einnahmen 2.213.275 2.975 2.299.427 7.373
Summe Netto-
ausgaben 3.809.076 893.002 4.649.866 1.146.924
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Durch den Wegfall des Anspruchs auf Wohngeld für Grundsiche-
rungsempfängerinnen und -empfänger muss im Jahr 2005 mit
steigenden Ausgaben gerechnet werden.
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
29
7.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Am 01.01.2005 ist das SGB XII in Kraft getreten. Gleichzeitig
wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) aufgehoben; die Grund-
sicherungsleistungen wurden in das SGB XII integriert. Nach § 8
SGB XII ist die Grundsicherung ab dem Jahr 2005 keine eigen-
ständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe
kommt es nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug von Grundsi-
cherung und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich-
tungen, weil die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Be-
darfsermittlung harmonisiert wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich nicht verändert.
Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts unverän-
dert übernommen worden: G egenüber Kindern und Eltern mit ei-
nem Jahreseinkommen unter 100.000 € findet kein Unterhaltsrück-
griff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch neh-
men. Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar
vermutet, dass das Einkommen ihrer Kinder und Eltern die Einkom-
mensgrenze nicht überschreitet.
8. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
8.1 Aktuell
Im Jahr 2004 befasste sich das Sozialamt mit der Realisierung
übergegangener Unterhaltsansprüche von ca. 5.400 unterhaltsbe-
rechtigten Personen, die Leistungen nach dem Bundessozialhilfe-
gesetz oder dem Unterhaltsvorschussgesetz erhielten.
Neben der Rückabtretung der Unterhaltsansprüche an die Leis-
tungsberechtigten verfolgt das Sozialamt in den meisten Fällen
die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche in eigener Regie.
Die Beratung der unterhaltsberechtigten sowie unterhaltsverpflich-
teten Personen wird umfassend durchgeführt.
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einnahmen aus Un-
terhaltsbeiträgen seit dem Jahr 2003 wie folgt dar:
Übergegangene
Unterhaltsansprüche
2003 2004
Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb
von Einrichtungen 1.203.750,16 1.385.441,20
Hilfe zur Pflege
innerhalb u. außerhalb von
Einrichtungen 263.716,34 271.410,69
Grundsicherung ist ab
dem 01.01.05 Bestandteil
der Sozialhilfe
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
30
UVG 426.340,85 513.584,31
Summe: 1.893.807,20 2.170.436,10
8.2 Ausblick
Ab dem 01.01.2005 werden die Rechts- und Unterhaltsangele-
genheiten sowohl für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II,
dem SGB XII als auch dem Unterhaltsvorschussgesetz bearbeitet.
Aufgrund des erweiterten Personenkreises ist mit einem erhebli-
chen Aufgabenzuwachs zu rechnen.
9. Leistungen für Asylsuchende
Mit dem zum 01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleis-
tungsgesetz wurde für Asylbewerberinnen und Asylbewerber so-
wie für Personen mit einem im Gesetz näher bestimmten auslän-
derrechtlichen Status (z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge) ein eigenes
Leistungsgesetz geschaffen. Eckpunkte der gesetzlichen Rege-
lungen sind im Vergleich zum BSHG die Gewährung einge-
schränkter Leistungen sowie der Grundsatz der Sachleistungsge-
währung.
9.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Am Jahresende 2003 erhielten in Deutschland 264.000 Personen
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierfür
wurden Bruttoausgaben von 1,44 Mrd. Euro aufgewandt.
In Nordrhein-Westfalen waren es am Jahresende 2003 insgesamt
71.491 Personen (39 782 Männer bzw. Jungen und 31 709 Frauen
bzw. Mädchen), die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz bekamen. Dafür wurden brutto etwa 246 Mill. Euro auf-
gewandt.
9.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster erhielten am 31.12.2004 in 604 Fällen 1.517 Personen
(31.12.2003: 563 Fälle mit 1.476 Personen) Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. In 55 von diesen Fällen wurden für
138 Personen aufgrund des Status die Leistungen analog zu Leis-
tungen nach dem BSHG gewährt.
Von den 1.517 Personen waren 770 weiblich und 747 männlich.
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
31
9.3 Finanztableau
Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen des Asyl-
bewerberleistungsgesetzes zeigt die folgende Matrix:
Leistung Ausgaben 2003 Ausgaben 2004 Ansatz 2005
Leistungen analog
BSHG /SGB XII
909.416,35 527.405, 35 868.220,00
Grundleistungen 4.632.249,53 4.515.764,98 4.472.450,00
Leistungen bei
Krankheit
1.975.908,53 1.949. 457,31 1.896.960,00
Arbeitsgelegenheiten 52. 651,81 49.486,86 51.070,00
Sonstige Leistungen 6. 723,80 2.927,77 7.300,00
Summe Ausgaben 7.576. 950,02 7.045.042, 27 7.296.000,00
Einnahmen 2003 Einnahmen 2004 Ansatz 2005
Erstattung vom Land 4.660. 305,24 1.596.672, 08 1.980.000,00
Sonstige Einnahmen 1.041. 520,10 908.243, 58 245.000,00
Summe Einnahmen 5.701. 825,34 2.504.915, 66 2.225.000,00
Summe
Nettoausgaben
1.875.124,68 4.540.126,61 5.071.000,00
Die Summe der Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz liegt im Jahr 2003 deutlich unter den Vergleichswer-
ten der Jahre 2002 – 2005 (Ausgaben 2002 rd. 9,1 Mill. Euro, Ein-
nahmen rd. 3,7 Mill. Euro, Nettoausgaben rd. 5,4 Mill. Euro).
Dies liegt darin begründet, dass im Jahr 2003 durch ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Fristen im Flüchtlings-
aufnahmegesetz rückwirkend ab dem 01.01.1995 Ansprüche ge-
genüber dem Land Nordrhein-Westfalen durchgesetzt werden
konnten.
Auch für das Jahr 2005 zeichnet sich ab, dass noch eine Landes-
erstattung für Ausgaben nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
von voraussichtlich ca. 11 Mill. Euro beantragt werden kann. Hin-
tergrund ist ebenfalls ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster.
9.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsge-
setz - AufenthG) hat sich zum 01.01.2005 auch das AsylbLG ge-
ändert. Dadurch sind Personen, die vorher eine Aufenthaltsbefug-
nis hatten und Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz er-
hielten, in das AsylbLG zurückgefallen, wenn sie jetzt eine Auf-
enthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben. In Münster
handelt es sich um ca. 20 Fälle.
Auswirkungen der Ge-
setzesänderungen erst
in 2005 zu spüren
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
32
10. Kriegsopferfürsorge
Im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem BSHG ist die Kriegsopfer-
versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) keine
Sozialleistung des Typs "sozialer Ausgleich/soziale Förderung"
sondern eine klassische Entschädigungsleistung.
Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) erhal-
ten, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, lau-
fende und einmalige Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfür-
sorge (KOF) als Teil der Versorgungsleistungen nach dem BVG.
10.1 Leistungsübersicht
Am 31.12.2004 wurden in 69 Fällen für 75 Personen (50 weiblich,
25 männlich) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in
besonderen Lebenslagen erbracht. Das sind 11 Fälle und 13 Per-
sonen weniger als im Vorjahr.
10.2 Finanztableau
Ausgaben
2003
Ausgaben
2004
Ansatz
2005
Kriegsopferfürsorge
nach dem BVG 348.561,30 225.254,80 346.410,00
Einnahmen
2003
Einnahmen
2004
Einnahmen
Ansatz 2005
Kostenerstattungen 260. 540,25 170.721,28 269.020,00
Sonstige Einnahmen 4.654,45 5.735,32 12.300,00
Summe Einnahmen 265.194,70 176.456,60 281.320,00
Summe Nettoaus-
gaben 83.366,60 48.798,20 65.090,00
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesaus-
bildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Ein-
zelnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen
und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die
seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der
Schülerinnen und Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien
Städte als Auftragsangelegenheit. Die Leistungen für Studierende
werden in Nordrhein-Westfalen von den Studentenwerken als öf-
fentlich-rechtliche Körperschaft gewährt.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss,
die Leistungen müssen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt
Entschädigungsleistun-
gen des Bundesversor-
gungsgesetzes
75 Menschen in Müns-
ter erhalten Leistungen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
33
werden. Die Gewährung der Leistungen erfolgt für ein Schuljahr
(bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils für
volle Monate.
Im Jahr 2004 haben 1.210 Schülerinnen und Schüler eine Förde-
rung erhalten (die Zahl bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht das
Schuljahr). Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Jahr
2003 von 14,7 %.
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 3.65 Millionen Euro. Diese
Finanzleistungen werden vom Bund bzw. Land Nordrhein-
Westfalen getragen und vom Gebietsrechenzentrum des Landes
direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine
pauschale Personal- und Sachkostenerstattung für die auftragswei-
se Aufgabenerfüllung.
Der Stadt Münster entstehen daher durch die Durchführung der
Leistungsbewilligung keine Kosten.
12. Wohnraumversorgung für einzelne Zielgruppen
12.1 Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedler
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommu-
nale Aufgabe.
Die Zahl der in 2004 zugewiesenen Asylsuchenden, der Kontin-
gentflüchtlinge und der geduldeten Flüchtlinge stieg im Jahr 2004
wieder leicht an.
Aufgenommene Flüchtlinge in Münster 1998 -
2003
535
749
198
264 285
0
200
400
600
800
1998 2000 2002 2003 2004
Jahr
Anzahl
Flüchtlinge
Anzahl aufgenomme-
ner Flüchtlinge leicht
angestiegen
Schüler-Bafög be-
lastet nicht städ-
tischen Haushalt
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
34
Entsprechend stieg auch die Anzahl der Unterbringungen in Ü-
bergangseinrichtungen mit 729 Aufnahmen (2003: 715; 2002:
960; 2000: 1.128; 1998: 839). Die Platzkapazitäten wurden leicht
reduziert (2004: 967; 2003: 984; 2002: 1.186; 2000: 1.335; 1998:
998).
Die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern blieb im
Jahr 2004 nahezu konstant. In 2004 wurden 207 Spätaussiedle-
rinnen und Spätaussiedler aufgenommen. (2003: 214; 2002: 464;
2000: 367; 1998: 507). Die Entwicklung sank jedoch nicht linear,
sodass die Platzkapazitäten zunächst nicht reduziert wurden
(Plätze: 2000-2004: 541; 1998: 990).
12.2 Obdachlose Familien, Wohnungslose
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosig-
keit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Zur Wohnungssicherung
sind Sozialhilfemittel vorrangig präventiv einzusetzen, zumal Ob-
dachlosigkeit immer ein spezifischer Aspekt von Armut ist. Maß-
nahmen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht als letzte Stufe
sollen erst dann angewandt werden, wenn sozialpräventive Maß-
nahmen vorausgegangen, gleichwohl erfolglos verlaufen sind.
Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 149 Räu-
mungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden
insgesamt 207 Räumungstermine festgesetzt. Hiervon betroffen
waren 62 Familien mit Kindern und 145 Haushalte ohne Kinder.
Im Jahr 2004 wurde in 60 Fällen durch Übernahme von Mietrück-
ständen der Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen
nach dem Bundessozialhilfegesetz wurden in Höhe von 62.320,00
€ gezahlt.
62 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß dem Ordnungsbe-
hördengesetz (OBG) wurden ausgesprochen, davon 24 in stadt-
eigene Übergangswohnungen, in weiteren 38 Fällen wurde Pri-
vatwohnraum bis auf Widerruf beschlagnahmt.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag
31.12.2004 auf 237 (2003: 230 Haushalte).
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungslose
Männer zahlt das Sozialamt in der Außenstelle im Haus der Woh-
nungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, aus. Im Jahr 2004 haben
dort insgesamt 3.231 Personen nach Sozialhilfeleistungen nach-
gesucht; davon waren 2.218 Personen leistungsberechtigt. Die
Gesamtleistung der ausgezahlten Hilfe zum Lebensunterhalt be-
trug ca. 525.000,00 €.
Im Haus der Wohnungslosenhilfe (Träger: Bischof Hermann Stif-
tung) stehen für allein stehende wohnungslose Männer 80 Über-
nachtungsplätze zur Verfügung; die Zahl der Übernachtungen be-
lief sich 2004 auf 29.167. Aufgrund des gültigen Tagessatzes in
Höhe von täglich 34,37 € wurden an die Bischof Hermann Stiftung
insgesamt 1.002.469,00 € gezahlt.
Übernahme von Miet-
schulden konnte Ob-
dachlosigkeit verhin-
dern
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
35
Weitere 40 Übernachtungsplätze wurden im ehemaligen „HUK-
Gebäude“, Friedrich-Ebert-Str. 1, vorgehalten. Seit dem
01.11.2003 wird das Angebot durch das Trägerkonsortium Bischof
Hermann Stiftung / Selbsthilfe Reinhold Hach GmbH betrieben.
Aufgrund erheblicher konzeptioneller Veränderungen des Ange-
bots ist ein Rückgang der Übernachtungszahlen von 9.894 in
2003 auf nunmehr 7.885 in 2004 festzustellen.
Zur Akutversorgung wohnungsloser Personen, insbesondere von
Frauen wurden 2004 insgesamt 24 Hotelkostenzusagen für 191
Übernachtungen erteilt. 6.882,00 € wurden hierfür in Rechnung
gestellt.
Alleinstehende wohnungslose Frauen erhielten, soweit sie die Vor-
aussetzungen nach dem BSHG erfüllten, Hilfe zum Lebensunterhalt
in der Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen außerhalb von Einrichtun-
gen“ des Sozialamts.
13. Service, Beratung und Betreuung
Das Sozialamt bietet eine Vielzahl sozialer Dienstleistungen.
Einerseits werden Dienstleistungen selbst erbracht, andererseits
hat das Sozialamt mit unterschiedlichen sozialen Dienstleistern in
Münster Vereinbarungen über Inhalte, Qualität und Finanzierung
von Leistungen getroffen. Hierzu zählen beispielsweise die
Schuldnerberatung, die Sozialdienste für Wohnungslose, haus-
wirtschaftliche Hilfen und andere Leistungen mehr. Im Folgenden
sind einige und ausgewählte soziale Dienstleistungen dargestellt.
13.1 Kundenzentrum Soziales
Im Mittelpunkt der Dienstleistungen des Sozialamts steht das
Kundenzentrum Soziales. Als Serviceleistung für die Bürgerinnen
und Bürger nach dem Motto „Einfache Dinge schnell erledigen“
und seiner Entlastungseffekte für das gesamte Sozialamt erwies
sich die Akzeptanz des Kundenzentrums als äußerst positiv. 62 %
der Befragten beurteilten das Angebot als „sehr gut“.
Die Vielfalt dessen, was im Kundenzentrum erledigt werden kann,
ist zugleich dessen Stärke: eine Information, Hilfe bei Formularen
oder eine Terminvereinbarung für ein intensives Beratungsge-
spräch. Nicht zuletzt die Erreichbarkeit des Sozialamts wurde
durch das Kundenzentrum und die wöchentlichen Öffnungszeiten
von 25,5 Stunden deutlich verbessert (s. auch Punkt 3.2)
Kundenzentrum
Soziales auf Er-
folgskurs
Vielfalt sozialer
Dienstleistungen
Schnelle und unbü-
rokratische Hilfe
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
36
13.2 Heimaufsicht
Der prüforientierte Beratungsauftrag der Heimaufsicht war im Be-
richtszeitraum des Jahres 2004 durch große Kontinuität gekenn-
zeichnet. Adressaten der Prüfungen und Beratungen waren ne-
ben Bewohnerinnen und Bewohnern deren Angehörige, Vertrete-
rinnen und Vertreter von Trägern und auch in der Pflege und
Betreuung Verantwortliche.
Wesentliche Veränderungen haben sich für die Heimaufsicht in-
nerhalb ihres Verantwortungsbereichs in 2004 nicht ergeben. Für
kleinere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind Platzzahl-
ausweitungen stationärer Altenpflegeeinrichtungen sowie z.B. die
Schaffung einer neuen Außenwohngruppe für Menschen mit Be-
hinderungen ursächlich. Zum Jahreswechsel 2004/2005 unterla-
gen der Heimaufsicht in Münster 109 Einrichtun-
gen/Einrichtungsteile mit insgesamt 3759 Plätzen (2003: 3711).
Nach wie vor dominiert dabei der stationäre Altenpflegebereich
mit etwas über 2100 Altenpflegeplätzen. Daneben werden fast
1000 Menschen mit Behinderungen in Wohnheimen oder anderen
stationären Wohnformen (Außenwohngruppen, Dezentrales Stati-
onäres Einzelwohnen) betreut.
Der Prüfauftrag wurde 2004 durch regelmäßige und anlassbezo-
gene Prüf- und Beratungsbesuche wahrgenommen. Insgesamt
waren es 117 (2003: 90), vier davon aufgrund von Beschwerden
unangekündigt.
Wesentlicher Prüfinhalt ist seitens der Heimaufsicht immer die
personelle Ausstattung der Einrichtungen mit Blick auf Quantität
und Qualität. Zu diesem Zweck erfolgen zu Beginn eines jeden
Quartals Abfragen an alle Einrichtungen zum eingesetzten Um-
fang von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich der je-
weiligen Qualifikationen. Hinzu kommen Kontrollen der Personal-
ausstattung und zum Personaleinsatz anlässlich der regelmäßi-
gen oder anlassbezogenen Prüfungen. Im Fokus steht dabei auch
immer der Vergleich des Umfangs der eingesetzten Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter mit der durch die Pflege- und Tagessätze re-
finanzierten Stellenanzahl. Nach wie vor kann für die Münsteraner
Einrichtungen bestätigt werden, dass es hierbei zu keinen Bean-
standungen kam.
Hervorzuheben ist der seit mehreren Jahren unverändert hohe
Fachkrafteinsatz. Im stationären Altenpflegebereich betrug er 64,5
% zum Ende des Jahres 2004 (Ende 2003: 65 %). Wesentliche
Veränderungen beim Fachkraftanteil gab es auch in den anderen
Einrichtungsformen nicht. Wie im Vorjahr lag die Fachkraftquote
durchschnittlich zwischen ca. 70 % und fast 100 %. Die gesetzlich
geforderte und häufig zitierte Fachkraftquote von 50 % wird von
allen in Münster am Netz befindlichen Einrichtungen deutlich ü-
berschritten.
Neben großer Kontinuität im Leistungsgefüge zeichnete sich der
Berichtszeitraum durch einige Beratungen/Begleitungen von Trä-
gern im Rahmen von Neubau- oder Umbauplanungen aus. In
Hoher Fachkräfteein-
satz in allen Einrich-
tungen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
37
Kürze werden neue stationäre Altenpflegeeinrichtungen an den
Markt gehen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
differenzieren ihr Angebot weiter aus. Ähnliches gilt für alternative
Wohnformen für Menschen im Alter. Insgesamt wird von der
Heimaufsicht dieses sich verändernde Marktgefüge zu beobach-
ten sein und innovative Konzepte werden in enger Kooperation
mit der Sozialplanung begleitet.
13.3 Informationsbüro Pflege
Das Informationsbüro Pflege bündelt Aufgaben der Information
und Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, der
Kapazitätenkoordination von hauswirtschaftlichen und pflegeri-
schen Leistungen sowie der im Handlungsfeld erforderlichen Öf-
fentlichkeitsarbeit. Die Leistungen des Informationsbüros umfas-
sen die Beratung zu Pflegefragen, die Wohnberatung sowie die
Hilfen beim Umzug.
2004 ist ein Jahr „zwischen den Reformen“ und davon inhaltlich
geprägt. In über 5000 Klientenkontakten zeigt sich der Bedarf an
intensiveren Beratungen. Neben einem „Mehr“ von Beratung und
Information geht der Trend in Richtung Wiederholungskontakte;
telefonische Kurzberatungen gehen zurück, zeitintensivere Kon-
takte nehmen zu. Mit 671 persönlichen Kontakten wird der bisher
höchste Besucheranteil seit Einzug ins Gesundheitshaus ver-
zeichnet.
Die Pflegeberatung umfasst die persönliche oder telefonische
Beratung zu Pflegefragen, eine Abfrage nach freien Betreuungs-
und Pflegekapazitäten im häuslichen, teilstationären und stationä-
ren Bereich, Informationsmaterial, Vorträge und Veranstaltungen
zu speziellen Pflegethemen. Sie leistet ferner einen aktuellen Info-
Mailservice für Kolleginnen und Kollegen anderer Beratungsstel-
len.
Prävention und Vorsorge, Förderung oder Wiederherstellung von
persönlichen Ressourcen (Rehabilitation), Gewinnung und Akti-
vierung von Unterstützungsnetzen rücken neben anderen „offe-
nen“ und „vorpflegerischen“ Hilfen immer stärker in den Vorder-
grund. Dem Bedarf an Pflege- und Hilfsleistungen steht ein um-
fangreiches Angebot gegenüber. Beratung bedeutet daher auch,
ein Bewusstsein zu schaffen, das Einbringen von vorhandenen
Geldmitteln als Investition in die eigene Alterssicherung zu begrei-
fen. Das Informationsbüro Pflege leistet mehr als reine „Pfle-
ge“beratung.
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche,
Informationsmaterial sowie Dia-Vorträge und informiert über Ein-
zelaspekte des Wohnens, Möglichkeiten der Wohnraumanpas-
sung von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Boden-
fliesen im Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Wannenlift
über den Handgriff in richtiger Höhe bis zur bodengleichen Du-
671 persönliche Kontakte,
bisher höchster
Besucheranteil seit Einzug
ins Gesundheitshaus
Beratung umfasst mehr als
einen „persönlichen Pfle-
gebedarfsplan“
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
38
sche, Finanzierungsfragen mit Blick auf Eigenanteile und mögli-
che Kostenträgern sowie Möglichkeiten der Modernisierung.
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2004 auf gleich bleibend
hohem Niveau nachgefragt. Insgesamt wurden 140 Beratungen
und Begleitungen (2003: 156, 2002: 118) bezüglich geplanter
Wohnraumanpassungsmaßnahmen durchgeführt.
Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pflege bietet das
Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug an, ein Beratungs-
angebot für Menschen, die wissen möchten, wie Ihre persönlichen
Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen sich
anbieten, welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern kön-
nen und unterstützt beispielsweise bei der Suche nach einer ge-
eigneten Wohnung, vertraglichen Angelegenheiten rund um das
Thema “Mietwohnung”, der Erledigung von An- und Ummeldefor-
malitäten und der Vorbereitung des Umzugs.
13.4 Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind im Sozialamt in einer
Fachstelle gebündelt. Hierzu gehören die
• Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen einschließlich
Integrationsfachdienst (IFD),
• der Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen
und die
• Koordinierungsstelle für Behindertenfragen.
Zu den Aufgaben der Fürsorgestelle gehören die begleitenden
Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kün-
digungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer sowie Betriebsbesuche.
Zur Aufgabe des Integrationsfachdienstes (bis 31.12.2003: Psy-
chosozialer Fachdienst) gehört die berufsbegleitende Beratung
und Unterstützung von beschäftigten schwerbehinderten Men-
schen zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse sowie die Beratung
und Unterstützung der Betriebe. Seit dem 01.01.2004 nimmt der
IFD seine Aufgaben auf der Grundlage eines zwischen der Stadt
Münster und dem Integrationsamt des LWL abgeschlossenen
Vertrags wahr. Die bei der Durchführung der Aufgaben anfallen-
den Personal- und Sachkosten werden der Stadt Münster vom In-
tegrationsamt erstattet. Im Zuge der Neustrukturierung der Integ-
rationsfachdienste zum 01.01.2005 hat der IFD bei der Fürsorge-
stelle einen Kooperationsvertrag mit dem beim Förderkreis Sozi-
alpsychiatrie e.V. angesiedelten Integrationsfachdienst abge-
schlossen und die Grundlagen der Zusammenarbeit abgestimmt.
Mit 66 Betreuungen verzeichnet der Integrationsfachdienst weiter
eine kontinuierliche Nachfrage.
Aufgaben in einer Fach-
stelle gebündelt
Neustrukturierung
des Integrations-
fachdienstes
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
39
Die Zahl der Betriebsbesuche der Fürsorgestelle konnte in 2004
erheblich gesteigert werden. Mit 262 Besuchen wurden im Ver-
gleich zum Vorjahr 124 Besuche mehr durchgeführt.
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitä-
ten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr
2004 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0188/2005).
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Infor-
mation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträ-
ge sowie die Annahme von Beschwerden. Zweimal jährlich wer-
den die Beschwerden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass
genommen, den Fahrdienst kontinuierlich qualitativ zu verbes-
sern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungsanbieter (Ar-
beiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nut-
zer vertreten.
Die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer sowie die der Fahrten
sind 2004 erneut leicht gestiegen. 611 Menschen mit Behinderun-
gen nutzten das Angebot monatlich (Durchschnitt). 2004 wurden
19.661 Fahrten durchgeführt (19.629 Fahrten in 2003).
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unter-
schiedliche Aufgaben im Themenfeld:
• Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die die Anlie-
gen von Menschen mit Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen,
ihre Angehörigen und andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der In-
tegration von Menschen mit Behinderungen,
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbeit, Erstellen
von Broschüren und Faltblättern; Initiierung von und Beteili-
gung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Pro-
jekten.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Koordinierungsstelle für Behinder-
tenfragen war 2004 die Initiierung der Umsetzung des Behinder-
tengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in-
nerhalb der Stadtverwaltung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde u.a. gemeinsam mit
anderen Organisationen eine Informationsveranstaltung für er-
werbstätige behinderte Frauen im Gesundheitshaus durchgeführt.
Ferner wurde ein neues Faltblatt mit Informationen über die
Standorte von barrierefreien Toiletten in Münster herausgegeben.
Zu den Aufgaben gehörte auch die Zusammenarbeit mit dem
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Univer-
sität Siegen (ZPE) im Rahmen des Forschungsprojektes „Selbst-
ständiges Wohnen behinderter Menschen – Individuelle Hilfe aus
einer Hand“. U.a. haben das ZPE und die Stadt Münster als Pro-
Umsetzung des Behin-
dertengleichstellungs-
gesetzes
Erhebliche Steigerung der
Betriebsbesuche
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
40
jektregion im Gesundheitshaus eine Fachveranstaltung zum Pro-
jekt durchgeführt.
13.5 Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtun-
gen ist Aufgabe der Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für
Flüchtlinge des Sozialamts wahrgenommen. Für die in Wohnungen
lebenden Flüchtlinge ist der kommunale Sozialdienst des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
Die Betreuung in den Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge wurde
im Jahr 2004 von insgesamt 8 pädagogischen Fachkräften wahrge-
nommen (4,5 Vollzeitstellen)
Die Betreuungsaufgaben umfassen:
• Kriseninterventionen bei Traumatisierungen, Psychosen, Erzie-
hungs- und Partnerschaftsproblemen,
• Beratung bei Alltagsproblemen und
• Gemeinwesenarbeit.
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuungsangebotes
sind, wurden entwickelt:
• Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Fragen, wie Fami-
lienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt ge-
gen Frauen und Mädchen und gesellschaftlichen Rollenkonflik-
ten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förde-
rung nicht beschulbarer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschu-
lische Förderung und Übersetzungshilfen.
Im Jahr 2004 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung
von Flüchtlingen 90.850 € erstattet (1993: 108.373 €).
13.6 Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussied-
lern
Die soziale Betreuung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussied-
lern wird neben dem Sozialamt und im Rahmen des Interreg-
Projektes von der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritasverband, dem
Diakonischen Werk und dem Deutschen Roten Kreuz wahrge-
nommen. Dabei leistet diese Integrationsarbeit ihren Anteil zur
gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die so-
zialen Dienstleistungen in den Übergangseinrichtungen sowie im
Stadtteil umfassen:
• Individuelle Beratung und Hilfeplanung,
• Sozialpädagogische Kompetenzförderung,
• Initiierung und Mitwirkung bei integrativen und innovativen
Projekten,
Hilfe für Frauen und Schullauf-
bahnberatung als spezialisierte
Angebote
Betreuung in und außerhalb
von Einrichtungen
Gleichberechtigte Teilnah-
me am gesellschaftlichen
Leben ermöglichen
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
41
• aktive Mitarbeit im stadtweiten Netzwerk und Untergruppen.
Im Rahmen einer Pauschalfinanzierung erhalten die genannten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege jeweils einen jährlichen Zu-
schuss in Höhe von 23.417 € zur Wahrnehmung der Integrati-
onsaufgaben.
13.7 Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“
an. Als „anerkannte Stelle“ übernahm die städt. Schuldnerbera-
tungsstelle 1999 weitere Aufgaben im Rahmen des Verbraucher-
insolvenzverfahrens. Rechtsgrundlage für den Beratungsauftrag
war bis Ende 2004 das Bundessozialhilfegesetz.
Im Jahr 2004 nahmen über 540 Bürger (2003: 514) Kontakt zur
städtischen Schuldnerberatungsstelle auf. 66 % der ratsuchenden
Personen waren 40 Jahre und älter. Arbeitslosigkeit als Auslöser
einer individuellen Überschuldungssituation gewinnt auch in
Münster zunehmend an Bedeutung. Der Arbeitslosenanteil liegt
bei einem Drittel der Ratsuchenden.
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Thema: „Tren-
nung/Scheidung und Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede
dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster mittlerweile jede zwei-
te. Unterhaltszahlungen, zusätzliche Wohnungskosten sowie die
Tilgung bestehender Verbindlichkeiten führen die Betroffenen
häufig in die Überschuldung.
Rund 1/3 der betreuten Schuldner hat Verbindlichkeiten von über
50.000,00 €. Im Zusammenhang mit diesem hohen Durch-
schnittswert spielen allerdings ehemals Selbständige eine zentra-
le Rolle.
In knapp 800 Beratungsgesprächen wurden Lösungskonzepte
gesucht – und überwiegend auch gefunden. Im Mittelpunkt des
Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto: „Hilfe zur Selbst-
hilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamts wird durch die wöchentli-
che Außensprechstunde im Jugendinformations- und -
beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind hier Jugendliche
und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Auch das SGB II und das SGB XII enthalten entsprechende Be-
stimmungen zur Schuldnerberatung. Angesichts der hohen Ar-
beitslosigkeit und der schwierigen wirtschaftlichen Lage ist mit ei-
ner verstärkten Nachfrage nach dieser Leistung zu rechnen.
14. Aktuelle sozialpolitische Themen
Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz IV) vom 24.12.2003 führt die bisherigen Leistungen Sozial-
hilfe und Arbeitslosenhilfe im Sozialgesetzbuch II (SGB II) ab
01.01.2005 zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen.
Jährliche Zuschüsse
Zusammenführung von Ar-
beitslosenhilfe und Hilfe zum
Lebensunterhalt zum Arbeits-
losengeld II
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
42
Die Leistungen des Gesetzes umfassen wirtschaftliche Leistun-
gen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II für
Arbeitssuchende und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehö-
rige), ferner Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in
Anlehnung an das SGB III sowie flankierende Unterstützungsan-
gebote zur Arbeitsmarktintegration.
Das Recht der wirtschaftlichen Leistungen nach dem SGB II bie-
tet, indem es sich weithin an Grundsätzen der Sozialhilfe orien-
tiert, eine neue eigenständige Fürsorgeleistung, die sich gegen-
über dem des Bundessozialhilfegesetzes vereinfacht, im Verhält-
nis zum Leistungsrecht der gegenwärtigen Arbeitslosenhilfe aber
komplexer darstellt, zumal mit Blick auf die Ausgestaltung des
Leistungsnachrangs resp. der Bedürftigkeitskriterien.
Leistungsträger nach dem SGB II sind sowohl die Bundesagentur
für Arbeit als auch die Kommunen (Kreise, kreisfreie Städte); bei-
den Trägern weist das Gesetz originäre Zuständigkeiten jeweils
für Teilaufgaben zu:
Originäre
Zuständigkeit
Materielle
Leistungen
Nicht
materielle Leistungen
Agentur
für Arbeit
• Regelleistungen
• Weitere Einzelleis-
tungen (Einstiegsgeld
nach § 29 SGB II,
Leistungen nach dem
Altersteilzeitgesetz)
• Eingliederungsleistungen in
den Arbeitsmarkt, Arbeits-
marktpolitik
Stadt
Münster
• Unterkunftskosten
• Heizkosten
• Einmalleistungen,
Sonderbedarfe
• Betreuung minderjähriger
oder behinderter Kinder
• Häusliche Pflege von An-
gehörigen
• Schuldnerberatung
• Psychosoziale Betreuung
• Suchtberatung
Die einheitliche Aufgabenwahrnehmung sollen gemeinsame Ar-
beitsgemeinschaften der Agentur für Arbeit und der örtlichen So-
zialhilfeträger sicherstellen.
Die Stadt Münster und die Bundesagentur für Arbeit haben zum
01.01.2005 eine Arbeitsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft
öffentlichen Rechts gemäß § 44b SGB II durch öffentlich
rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff SGB X gegründet. Die
Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft
Münster“ (AMS).
Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft verantworten die
Vertragspartner folgende Aufgabenschwerpunkte: Die Agentur ist
im Wesentlichen für die Leistungen der Eingliederung in Arbeit
und die Kommune überwiegend für die Leistungen zum
Lebensunterhalt einschließlich der Heranziehung zum Unterhalt
verantwortlich.
Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter zum 01.01.2005
gegründet
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
43
Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende Organe:
• den Lenkungsausschuss
• die Geschäftsführung
• den Beirat.
Der Lenkungsausschuss bestimmt die strategischen Leitlinien der
Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und
der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Der Lenkungsausschuss richtet einen Beirat ein, der den
Lenkungsausschuss und die Geschäftsführung berät.
Die Arbeitsgemeinschaft hat eine Geschäftsführerin und einen
stellvertretenden Geschäftsführer. Sie vertreten die Arbeitsge-
meinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Eine Darstellung der
formalen Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft ist auf
Seite 44 abgebildet.
Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft erfolgt mit dem
Ziel, den Leistungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und
Hilfe aus einer Hand anzubieten. Dem Auftrag des Gesetzgebers,
Hilfebedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit zu vermeiden, zu
beseitigen, zu verkürzen bzw. zu verringern, wird durch die Be-
reitstellung von persönlichen Ansprechpartnern für jeden Leis-
tungsberechtigten und den Abschluss von Eingliederungsverein-
barungen entsprochen. Insbesondere Leistungsberechtigten, die
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden unverzüg-
lich passgenaue Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt un-
terbreitet
Ebenfalls zum 01.01.2005 wird das bisherige Bundessozialhilfe-
gesetz durch das Sozialgesetzbuch XII ersetzt. Die Leistungs-
schwerpunkte des SGB XII betreffen Hilfen in besonderen Le-
benslagen. Da Leistungen an bedürftige Erwerbsfähige und deren
Angehörige künftig auf der Grundlage des SGB II bereitgestellt
werden, wird sich die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
XII auf die beschränken, für die vorübergehend keine Erwerbstä-
tigkeit möglich ist; dazu gehören z. B. Bezieherinnen bzw. Bezie-
her einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Er-
krankte und in Einrichtungen betreute Menschen.
Gleichzeitig wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) auf-
gehoben; die Grundsicherungsleistungen wurden in das SGB XII
integriert. Nach § 8 SGB XII ist die Grundsicherung ab dem Jahr
2005 keine eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestand-
teil der Sozialhilfe.
Das Sozialgesetzbuch XII
löst das bisherige Bundes-
sozialhilfegesetz ab
Grundsicherung ist
Bestandteil der Sozi-
alhilfe
geworden
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
44
Stadthaus II BV* Nord BV* Hi Wolbecker
Str. Nevinghoff
Lenkungsausschuss
(Trägervertretung)
Beirat
(Vertretung
der arbeitsmarkt-
und sozialpolitischen
Akteure)
berät
bestimmt
strategische
Leitlinien
berät
Arbeitsgemeinschaft Münster
Geschäftsführung
Geschäftsführung
(Stadt)
Leistungsgewährung
Stellvertretende
Geschäftsführung
(Agentur)
Integration
*Bezirksverwaltung
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
45
Anhang 1
Tabelle „Sozialhilfeempfänger/innen nach Altersgruppen, Ge-
schlecht und Nationalität in Stadtteilen in Münster“
Sozialhilfestatistik der Stadt Münster;
Sozialhilfeempfänger lfd. HZL und HZL/HIBL nach Stadtbezirken und
Altersgruppen zum 30.11.2004
Stat. Bezirk, Teilbe-
reich, Stadtbezirk
0-2 3 -
5
6 - 9 10 -
15
16 -
17
18 -
20
21 -
24
25 -
29
30 -
44
45 -
64
65
+
Sum-
me
Auslän-
der/innen
insgesamt
männlich weiblich
11 Aegidii 1 1 2 4 0 0 1 1 6 2 1 19 2 9 10
12 Überwasser 1 1 0 0 0 0 1 0 8 1 0 12 6 8 4
13 Dom 0 0 0 1 0 1 0 1 5 1 0 9 2 6 3
14 Buddenturm 3 1 1 1 1 0 2 1 9 7 0 26 6 12 14
15 Martini 0 0 0 1 0 1 0 0 10 3 3 18 5 11 7
Altstadt 5 3 3 7 1 2 4 3 38 14 4 84 21 46 38
21 Pluggendorf 5 0 2 1 0 2 3 6 16 7 1 43 10 22 21
22 Josef 14 6 10 10 4 7 13 15 42 25 4 150 29 59 91
23 Bahnhof 1 1 0 0 0 0 2 2 4 4 0 14 3 8 6
24 Hansaplatz 9 8 5 4 3 4 4 11 38 26 5 117 24 58 59
25 Mauritz - West 8 4 0 8 2 4 5 7 24 20 2 84 13 44 40
26 Schlachthof 19 15 13 21 7 8 9 16 55 27 0 190 46 95 95
27 Kreuz 7 6 5 9 3 5 7 9 33 40 7 131 25 63 68
28 Neutor 8 2 6 8 1 0 4 4 23 16 0 72 30 39 33
29 Schloß 2 1 1 3 3 3 3 5 17 20 1 59 40 35 24
Innenstadtring 73 43 42 64 23 33 50 75 252 185 20 860 220 423 437
31Aaseestadt 14 14 13 17 2 3 4 9 52 28 3 159 48 69 90
32 Geist 22 28 43 48 16 13 23 29 114 63 3 402 85 174 228
33 Schützenhof 19 17 22 25 10 6 19 15 77 55 7 272 70 128 144
34 Düesberg 6 7 9 16 2 11 8 8 49 43 12 171 50 97 74
Mitte - Süd 61 66 87 106 30 33 54 61 292 189 25 1.004 253 468 536
43 Hafen 2 2 4 1 0 0 2 5 10 3 0 29 15 18 11
44 Herz - Jesu 7 6 5 10 0 5 3 6 32 35 6 115 10 61 54
45 Mauritz - Mitte 21 13 9 22 3 0 7 15 60 33 5 188 32 85 103
46 Rumphorst 20 16 11 29 13 9 9 17 65 21 3 213 53 87 126
47 Uppenberg 40 37 34 45 21 12 27 30 142 79 15 482 112 206 276
Mitte - Nordost 86 74 63 107 37 26 48 73 309 171 29 1.027 222 457 570
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
46
Stadtbezirk Mitte 225 186 195 284 91 94 156 212 891 559 78 2.975 716 1.394 1.581
Stat. Bezirk, Stadtbe-
zirk
51 Gievenbeck 79 83 97 108 29 32 46 78 208 116 12 888 327 391 497
52 Sentrup 1 2 4 5 3 2 3 5 11 18 1 55 12 23 32
54 Mecklenbeck 17 6 7 13 5 9 17 10 43 36 3 166 18 81 85
56 Albachten 8 14 5 12 8 14 14 12 20 37 3 147 21 67 80
57 Roxel 23 16 17 11 4 5 21 29 55 28 4 213 39 109 104
58 Nienberge 15 13 8 18 4 5 13 16 40 29 4 165 47 85 80
Stadtbezirk West 143 134 138 167 53 67 114 150 377 264 27 1.634 464 756 878
61 Coerde 167 142 132 241 72 89 107 165 373 226 24 1.738 409 771 967
62 Kinderhaus - Ost 21 21 23 34 10 12 23 32 62 61 5 304 83 148 156
63 Kinderhaus - West 151 142 181 288 87 87 100 134 396 231 26 1.823 714 853 970
68 Sprakel 0 3 0 0 1 1 3 1 7 2 1 19 2 11 8
Stadtbezirk Nord 339 308 336 563 170 189 233 332 838 520 56 3.884 1208 1783 2101
71 Mauritz - Ost 9 16 14 21 7 5 12 12 51 31 3 181 34 74 107
76 Gelmer-Dyckburg 7 2 2 6 1 4 7 3 10 6 0 48 4 18 30
77 Handorf 12 11 16 28 15 11 13 13 46 26 3 194 26 83 111
Stadtbezirk Ost 28 29 32 55 23 20 32 28 107 63 6 423 64 175 248
81 Gremmendorf - West 20 23 27 28 5 5 7 11 62 22 4 214 49 96 118
82 Gremmendorf - Ost 10 12 9 9 4 8 7 16 26 17 1 119 22 50 69
86 Angelmodde 53 47 44 73 22 37 41 50 130 80 2 579 150 266 313
87 Wolbeck 7 15 20 27 8 9 9 18 37 45 1 196 31 84 112
Stadtbezirk Südost 90 97 100 137 39 59 64 95 255 164 8 1.108 252 496 612
91 Berg Fidel 41 39 49 68 29 18 32 48 116 85 9 534 151 242 292
95 Hiltrup - Ost 17 6 11 15 6 11 10 9 27 25 0 137 42 66 71
96 Hiltrup - Mitte 41 38 53 59 12 19 40 52 137 74 3 528 149 224 304
97 Hiltrup - West 35 29 36 48 11 21 30 28 95 61 1 395 96 179 216
98 Amelsbüren 15 15 20 21 8 1 9 7 42 26 2 166 20 78 88
Stadtbezirk Hiltrup 149 127 169 211 66 70 121 144 417 271 15 1.760 458 789 971
Außenbezirke 749 695 775 1.133 351 405 564 749 1.994 1.282 112 8.809 2.446 3.999 4.810
Übrige 00 18 11 13 19 5 22 27 18 49 29 1 212 48 106 106
STADT MÜNSTER 992 892 983 1.436 447 521 747 979 2.934 1.870 191 11.996 3210 5499 6497
Empfängertabelle lfd. HZL und HZL/HIBL einschl. Asylbewerber und DEFACTO Flüchtlinge
im Ifd.Hilfebezug HZL
Sonderauswertung Stadtzellen
223 0 0 0 0 0 1 2 2 8 3 2 18
611 31 20 18 40 20 16 18 39 72 60 7 341
631 110 101 134 211 63 63 59 87 246 116 17 1207
862 42 29 35 60 16 28 33 32 89 43 1 408
Summe 183 150 187 311 99 108 112 160 415 222 27 1974
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
47
Anhang 2
Tabelle „ Bestand an arbeitslosen Menschen nach Statisti-
schen Bezirken in Münster“
Bestand an Arbeitslosen nach Statistischen Bezirken in der Stadt MÜNSTER
Stand: Dezember 2004
Arbeitslose
insgesamt Arbeitslose
Änderung
gegenüber
Vorjahr
Männer Frauen
Statistischer Bezirk
Teilbereich
Stadtbezirk
Stadt Münster absolut ARBEITSLOSENQUOTE in % bzw. %-Punkten*
( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) ( 5 ) ( 6 )
11 Aegidii 39 6,7 + 0,2 7,5 5,8
12 Überwasser 42 6,4 + 1,1 8,9 4,3
13 Dom 63 6,5 - 0,9 6,9 6,0
14 Buddenturm 49 5,1 - 2,2 6,1 4,0
15 Martini 41 6,6 + 0,2 7,7 5,5
Altstadt 234 6,2 - 0,5 7,2 5,1
21 Pluggendorf 120 6,5 - 0,3 8,0 5,0
22 Josef 289 7,3 - 0,2 9,1 5,7
23 Bahnhof 85 15,7 - 1,6 21,3 8,9
24 Hansaplatz 325 9,6 + 0,4 12,4 6,7
25 Mauritz-West 263 9,1 - 1,0 13,7 5,0
26 Schlachthof 205 9,4 + 0,7 12,0 6,9
27 Kreuz 367 6,5 - 0,4 7,5 5,6
28 Neutor 130 6,9 + 0,8 8,2 5,4
29 Schloss 56 6,7 + 1,3 6,0 7,3
Innenstadtring 1 840 7,9 - 0,1 10,1 5,9
31 Aaseestadt 189 8,3 - 0,2 10,5 6,2
32 Geist 387 9,6 0,0 11,6 7,7
33 Schützenhof 358 10,5 + 0,9 12,3 8,7
34 Düesberg 218 7,9 + 0,5 10,4 5,2
Mitte - Süd 1 152 9,2 + 0,3 11,3 7,2
43 Hafen 59 12,0 + 0,9 13,9 9,6
44 Herz-Jesu 200 9,2 - 1,2 12,2 6,4
45 Mauritz-Mitte 322 7,4 - 0,1 8,9 6,1
46 Rumphorst 281 8,2 + 0,2 10,1 6,5
47 Uppenberg 455 13,4 + 0,3 16,2 10,2
Mitte - Nordost 1 317 9,5 - 0,1 11,8 7,3
MITTE 4 543 8,5 0,0 10,6 6,5
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
48
51 Gievenbeck 651 7,9 + 0,5 8,5 7,3
52 Sentrup 113 4,1 + 0,2 5,0 3,3
54 Mecklenbeck 299 7,1 + 0,3 8,5 5,7
56 Albachten 123 5,6 - 2,1 6,7 4,3
57 Roxel 290 8,4 + 0,6 10,6 6,1
58 Nienberge 247 8,6 - 0,4 11,2 5,6
WEST 1 723 7,3 + 0,1 8,6 5,9
61 Coerde 828 19,5 + 0,4 24,1 14,6
62 Kinderhaus-Ost 238 10,4 0,0 12,7 8,1
63 Kinderhaus-West 744 15,9 + 1,0 20,3 11,3
68 Sprakel 73 6,4 + 1,9 7,9 4,8
NORD 1 883 15,2 + 0,7 19,1 11,2
71 Mauritz-Ost 272 6,8 0,0 7,9 5,7
76 Gelmer-Dyckburg 89 6,1 + 0,2 5,8 6,5
77 Handorf 202 6,9 + 0,6 8,4 5,3
OST 563 6,7 + 0,3 7,7 5,7
81 Gremmendorf-West 223 10,6 + 0,6 11,5 9,7
82 Gremmendorf-Ost 195 7,6 + 0,8 9,0 6,2
86 Angelmodde 477 14,4 + 1,9 17,4 11,3
87 Wolbeck 259 6,9 + 0,1 7,7 6,0
SÜDOST 1 154 9,9 + 0,9 11,4 8,2
91 Berg Fidel 350 14,5 + 1,2 18,8 10,1
95 Hiltrup-Ost 220 7,4 - 0,7 9,4 5,5
96 Hiltrup-Mitte 471 11,1 + 0,9 13,9 8,5
97 Hiltrup-West 406 9,8 - 0,2 12,3 7,3
98 Amelsbüren 136 6,3 - 0,8 6,9 5,5
HILTRUP 1 583 9,9 + 0,1 12,4 7,5
Übrige ** 213
MÜNSTER 2004 11 662 9,3 + 0,3 11,4 7,2
Dezember 2003 11 270 9,0 + 0,5 11,3 6,7
Dezember 2002 10 596 8,5 + 0,7 10,4 6,6
Dezember 2001 9 647 7,8 + 0,7 9,5 6,1
Dezember 2000 8 601 7,1 - 1,6 8,3 5,9
Dezember 1999 9 665 8,7 - 1,1 10,1 7,4
Dezember 1998 10 749 9,8 - 0,1 11,3 8,2
Dezember 1997 10 519 9,9 + 0,3 11,3 8,3
Geschäftsbericht des Sozialamts 2004
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* Die kleinräumig ermittelten Arbeitslosenquoten (Spalten 3, 5 und 6) basieren auf eigenen Berechnungen, da die Ar-
beitslosenquoten der Agentur für Arbeit nur für Münster insgesamt vorliegen, wobei sich die Quote auf die "abhängig
zivilen Erwerbspersonen" bezieht. Da diese Angaben für kleinere Einheiten nicht vorliegen, wird hilfsweise die Zahl
der Arbeitslosen auf den „erwerbsfähigen” Teil der Bevölkerung ( Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Alter
von 18 bis unter 60 Jahren) bezogen. Es handelt sich folglich um Näherungswerte. Die Erwerbsquote wird aus den
Angaben der Agentur für Arbeit zu Arbeitslosenzahlen und Arbeitslosenquote ermittelt und proportional auf die Stadt-
teile umgelegt. Somit ergeben sich für die Stadtteile Werte, die näherungsweise vergleichbar mit der für die Stadt
insgesamt vorliegenden Arbeitslosenquote sind.
** nicht zuzuordnen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen Amt für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik
Berichtsvorlage
4897 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Geschäftsbericht 2004 des Sozialamts
Beratungsfolge
14.06.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen Bericht
29.06.2005 Hauptausschuss Bericht
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
Der Geschäftsbericht des Sozialamts wird in der vorliegenden Form zum zweiten Mal erstellt und
hat die bis zum Jahr 2002 durchgeführte Sozialhilfeberichterstattung erweitert. Er gibt einen Ü-
berblick über sämtliche Aufgabenfelder und soziale Dienstleistungen des Sozialamts. Zugleich
zeigt er die inneren Strukturen in Bezug auf Personal- und Organisation auf.
Um die Bandbreite der Aufgaben nachvollziehbar zu machen und innerhalb der Aufgabenberei-
che einen Überblick herzustellen, folgt der Geschäftsbericht einer weithin standardisierten Bin-
nengliederung: Einer knappen Vorstellung der Aufgabe folgen Aussagen zur Aufgabenquantität,
Strukturinformationen über Leistungsberechtigte sowie Überblicksdarstellungen zur Aufgabenfi-
nanzierung. Die Finanzeckwerte werden auf Finanzdatenblättern abgebildet und den jeweiligen
Aufgaben zugeordnet.
Waren die Aufgaben des Sozialamts auch bereits in der Vergangenheit sehr vielfältig und unter-
lagen einem stetigen und schnellen Wandel, muss doch festgestellt werden, dass das Sozialamt
im Jahr 2004 mit der Umsetzung der Hartz IV-Reformen eine seiner größten Herausforderungen
- wenn nicht die größte überhaupt - gemeistert hat. Hartz IV bedeutet einen kompletten Umbau
des Sozialsystems. Es mussten nicht nur, wie bei früheren Reformen, Strukturen innerhalb des
Sozialamts oder innerhalb mehrerer Ämter der Stadtverwaltung geändert werden, sondern es
mussten mit dem Sozialamt der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit Münster zwei unter-
schiedliche Behörden eine der größten Änderungen im Sozialsystem gemeinsam bewältigen und
zeitgleich die organisatorischen und personelle n Maßstäbe für eine effiziente und bürgerfreundli-
che Form der Zusammenarbeit aufstellen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Stadt Münster und die Bundesagentur für
Arbeit die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) gegründet. Die formale Organisationsstruktur der
Arbeitsgemeinschaft Münster ist im Geschäftsbericht dargestellt. Dass der Übergang vom BSHG
zum SGB II in Münster weithin reibungslos verlaufen ist und alle Berechtigten, die bis Jahresende
Vorlagen-Nr.:
V/0404/2005
Auskunft erteilt:
Frau Hamisch
Ruf:
492 50 29
E-Mail:
HamischB@stadt-muenster.de
Datum:
23.05.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
2
2004 auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen waren, die ihnen nach dem SGB II zustehenden
Leistungen pünktlich und in vollem Umfang erhalten haben, wäre ohne den engagierten Einsatz
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts im Zuge der außerordentlich arbeitsintensiven
Vorbereitung der Gesetzesumsetzung nicht möglich gewesen.
Wenngleich im Jahr 2004 in der Öffentlichkeit vorwiegend Hartz IV und die Umsetzung der neuen
Gesetze wahrgenommen wurden, darf nicht vergessen werden, dass die Aufgaben des Sozial-
amts vielfältig waren und sind. Neben der wirtschaftlichen Hilfe nach dem BSHG standen für die,
die auf Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise Leistungen der Grundsicherung, des
Pflegewohngelds, Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge
zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet das Sozialamt unterschiedliche personale Dienstleistungen (Information,
Beratung, Betreuung und Vermittlung) selbst sowie in Kooperation mit zahlreichen sozialen Or-
ganisationen an.
Schließlich ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und an der Weiterentwicklung der
sozialen Infrastruktur beteiligt. Dazu gehören etwa die Frauenhäuser, die Schutz und Hilfe bieten,
hauswirtschaftliche Angebote für ältere Menschen, Vereine und andere Institutionen, die Begeg-
nung und Kommunikation gegen Isolation und Vereinsamung bieten, betreute Wohnangebote für
Menschen mit Behinderungen oder Pflegeeinrichtungen für ältere Bürgerinnen und Bürger. Die
Bandbreite sozialer Dienstleistungen ist beträchtlich, zugleich aber auch vielfältig untereinander
vernetzt.
Aufgabe und Ziel des Sozialamts ist es, diese Vielfalt zu sichern, mit Blick auf Nachfrage und Be-
darf effizient und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu entwickeln und für die zu-
gänglich zu machen, die auf Hilfe angewiesen sind. Menschen in Notlagen sollen im Sozialamt
einen Partner haben, der ihnen zur Seite steht und ihnen unter Einsatz aller bestehenden Möglich-
keiten hilft, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.
In Vertretung
Dr. Klein
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Bahnhofstraße 62
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Hansaplatz 9
- Wolbecker Straße
- Nevinghoff
- Pluggendorf 5
- Kinderhaus
- Neutor 8
- Düesberg 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0404/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37