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0238/2022

Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebeung der Missstände - zur Anfrage AN/0133/2022 der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 10.2.5

Nachträgliche Anlage 1 zu 0238-2022

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Nachträgliche Anlage 1 zu 0238-2022

1185 Zeichen

Anlage 1 
Im Nachgang werden ergänzend zur Angabe in der Mitteilung folgende Sachstände zum 
Bezirk Lindenthal und zum Bezirk Chorweiler zur Kenntnis gegeben. 
 
Bezirk Lindenthal 
Die Sanierung der 3-fach Turnhalle/ Mehrzweckhalle in der Ostlandstraße 39 läuft seit 
Dezember 2019. Die Fertigstellung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.  
Die Gymnastikhalle in der Euskirchener Straße 50 ist auf Grund des 
Starkregenereignisses seit Oktober 2021 gesperrt. Die Firmen sind beauftragt. Der 
heruntergefallene Putz muss erneuert werden, Risse beseitigt, und neu gestrichen werden. 
Termine mit den Firmen wurden für die Osterferien 2022 vereinbart. 
Die Turnhalle der Stenzelbergstraße 3-7 hat keinen ausreichenden Prallschutz. Seit Ende 
Februar 2022 dürfen dort keine Ball- und Laufspiele durchgeführt werden. 
 
Bezirk Chorweiler 
Nach dem Stichtag 30. Januar 2022 musste noch die Turnhalle in der Merianstraße 
gesperrt werden. Bei der Überprüfung der vorhandenen Dachlasten wurde eine 
Überschreitung der in der Ursprungsstatik vorgesehenen Lasten festgestellt. Für eine 
abschließende Einschätzung zur Standsicherheit sind weitere statische Überprüfungen 
notwendig.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

13246 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 23.02.2022 
 0238/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 10.03.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
Bauausschuss 04.04.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur 
Behebeung der Missstände - zur Anfrage AN/0133/2022 der CDU-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion 
Text der Anfrage: 
 
Angesichts des ohnehin gravierenden Sporthallenmangels in Köln bitten wir die Verwaltung um die 
Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.) Welche Sport- und Schulturnhallen im Stadtgebiet sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt 
nutzbar? Aus welchen Gründen ist dies jeweils der Fall? 
 
2.) Wie sieht der jeweilige Zeitplan zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit aus? Sofern dies 
noch nicht konkret datierbar ist, ist zumindest die Angabe „nicht vor Datum“ anzugeben. 
 
3.) Sind Maßnahmen denkbar und sinnvoll, die zumindest vorläufig Abhilfe für die betroffenen 
Schulen und Vereine schaffen können? Wenn ja, um welche handelt es sich? 
 
4.) Was bedeutet es, wenn Schulsport „auf eigene Gefahr“ erlaubt wird?

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. und 2.) 
Folgende Schulturnhallen sind –nach Bezirken geordnet mit Sachstand vom 30. Januar 2022- nicht 
oder nur eingeschränkt nutzbar: 
 
-Bezirk Innenstadt 
In der Turnhalle Pfälzerstraße gibt es aktuell einen Wasserschaden. Der Oberboden ist herausge-
rissen, sodass die Halle nicht nutzbar ist. Sie dürfte im Sommer 2022 wieder nutzbar sein. 
 
Die Turnhalle an der Lindenstraße ist zurzeit nicht nutzbar. Eine neue Lüftungsanlage wird einge-
baut. Auch diese Turnhalle müsste im Sommer 2022 wieder nutzbar sein. 
 
Die Turnhalle Frankstraße ist abgerissen. 
 
Die Turnhalle Adolf Fischer Str. 1 ist wegen Brandschutzmaßnahmen voraussichtlich bis 31. März 
2022 nicht nutzbar.  
 
Wegen Sanierungsmaßnahmen aufgrund einer Durchfeuchtung des Sporthallenbodens ist die Turn-
halle Alter Mühlenweg 2 voraussichtlich noch bis zum 30. Oktober 2022 gesperrt. 
 
 
-Im Bezirk Rodenkirchen und im Bezirk Lindenthal sind alle Turn- und Sporthallen nutzbar. 
 
 
-Bezirk Ehrenfeld 
Die Turnhalle in der Everhardstraße 60 muss generalinstandgesetzt werden. Der Schule wurden 
Ersatzmaßnahmen in externen Sportstätten bei privaten Anbietern vorgeschlagen. Die Maßnahme ist 
bisher noch nicht personalisiert. Eine Umsetzung wird derzeit nicht vor dem 31.Dezember 2025 er-
wartet. Betroffen ist auch der Umkleide- und Sanitärbereich für die Außenanlage der Bezirkssportan-
lage Everhardstraße (Prälat-Ludwig-Wolker-Anlage). 
 
Die Sport- und die Gymnastikhalle in der Borsigstraße 13 stand nach einem Brand am 22. No-
vember 2021 für sportliche Aktivitäten nicht zur Verfügung. Die Astrid-Lindgren-Grundschule und die 
Helios-Schule nutzten die Hallen für schulische Zwecke. Die Turnhalle soll ab dem 07.Februar 2022 
wieder zur Verfügung stehen, die Gymnastikhalle voraussichtlich nach den Osterferien 2022. 
 
Die Turnhalle Wilhelm Schreiber Str. 56 (ÖPP Schule) wird derzeit saniert und steht somit ebenfalls 
nicht zur Verfügung, was voraussichtlich noch bis Mai 2022 andauert. 
 
In der Corona Pandemie kann die Turnhalle Lindenbornstraße 15-19 wegen geringer Lüftungsmög-
lichkeiten nur mit 15 Personen genutzt werden. Es ist aber möglich, die Halle ohne Einschränkungen 
zu nutzen, wenn für die Querlüftung die doppelflügelige Tür zur Lindenbornstraße hin genutzt wird. 
Dann ist der Lüftungsquerschnitt, zusammen mit den gekippten Oberlichtern, deutlich größer als die 
erforderlichen 6 m². Diese Einschränkung belastet nur die Schule, da die nutzenden Vereinsgruppen 
in der Regel kleiner sind. 
 
Die Sporthalle an der Rochusstraße 80 steht seit dem Starkregenereignis im Juli 2021 nicht mehr 
für sportliche Zwecke zur Verfügung. Aufgrund des erheblichen Schadensumfangs lässt sich eine 
valide Zeitprognose derzeit nicht aufzeigen.  
 
Die Sporthalle an der Mengenicher Straße 28 ist aufgrund des Starkregenereignisses vom Juli 
2021 und wegen einer energetischen Sanierung der Decke und der Deckenbeleuchtung derzeit nicht 
nutzbar. Die Halle steht voraussichtlich nach den Sommerferien 2022 wieder zur Verfügung.

3 
 
-Bezirk Nippes 
Die Sporthalle Neusser Straße 421 ist nach einer Generalinstandsetzung voraussichtlich zum 3. 
Quartal 2022 wieder nutzbar. 
 
Auch in der Sporthalle Osterrather Straße wird gerade eine Generalinstandsetzung durchgeführt. 
Die Wiederinbetriebnahme wird nach dem 31. Oktober 2022 erwartet. 
 
In der Halfengasse 25 kann der Duschbereich seit Sommer 2019 wegen Feuchteschäden an den 
Raumtrennwänden nicht genutzt werden. Alle anderen Räume wie Umkleide, WC-Anlagen, Lehrertoi-
lette mit WC und Dusche sind für die Benutzung offen. 
Während der ab dem 3. Quartal dieses Jahres geplanten Sanierungsarbeiten wird eine Sperrung der 
Turnhalle bis zum Ende des 4.Quartals 2022 erforderlich. 
 
In der Turnhalle Escher Straße 245-247 ist eine Dusche bis voraussichtlich Mitte Februar 2022 we-
gen eines Wasserschadens gesperrt. 
 
In der Sporthalle Niehler Kirchweg 35 ist derzeit keine 3-fache Hallenteilung möglich, weil ein neues 
Brandschutzkonzept dafür aufgestellt werden muss. Erlaubt ist bis dahin lediglich eine 2-fache Tei-
lung. Die uneingeschränkte Nutzung ist voraussichtlich ab Ende Februar 2022 möglich. 
 
Die untere Halle der Turnhalle Niehler Kirchweg 120 ist nach einem Wasserschaden für Schulnut-
zung gesperrt. Die Turnhalle wird im Februar 2022 abgerissen. Ein Ausweichstandort als Interims-
turnhalle wird für den Schulbetrieb bereitgestellt. 
 
 
-Bezirk Chorweiler 
Die Sporthalle Fühlinger Weg 4 ist aufgrund Arbeiten an der Sicherheitsbeleuchtung und der Alar-
mierung nur eingeschränkt nutzbar. In einem Hallendrittel wird derzeit gearbeitet. Die Halle kann nur 
bei Tageslicht, also für Schulsport, genutzt werden. Vereinssport in den Abendstunden ist momentan 
nicht möglich. 
 
Aufgrund von Trocknungsarbeiten im Zuge eines Wasserschadens kann die Turnhalle Fühlinger 
Weg 7 ab dem 28. Januar 2022 für circa 3 Wochen nicht genutzt werden. Dies gilt sowohl für den 
Schulbetrieb als auch für den Vereinssport. 
 
Auch die Nutzung der Turnhallen an der Grundschule Balsaminenweg 52 und an der Haupt-
schule Karl-Marx-Allee 3 ist wegen Arbeiten an der Sicherheitsbeleuchtung und an der Lichtsteue-
rung eingeschränkt: Aktuell kann kein Vereinssport in den Abendstunden stattfinden. 
 
 
-Bezirk Porz 
Die Einfeld-Turnhalle und die Gymnastikhalle im Stadtgymnasium Porz, Humboldtstr. 2-8, wer-
den voraussichtlich im 2. Quartal 2022 generalsaniert. Eine Dreifeldhalle ist noch am Standort verfüg-
bar. Bei Bedarf, wenn zum Beispiel die Dreifachhalle auch nicht zur Verfügung steht, wird sofern 
möglich extern Ersatz angemietet, um den Bedarf zu decken.  
 
In der Turnhalle Kupfergasse 5-11 (alte Halle) dürfen wegen fehlendem Prallschutz, Bodenuneben-
heiten und weiteren Sicherheitsmängeln keine Lauf- oder Ballspiele ausgeübt werden. 
 
Nach einem Wasserschaden muss die Sporthalle an der Grundschule Kupfergasse 29-31 saniert 
werden. Sie wird gerade getrocknet. Anschließend wird der Umfang der Maßnahme ermittelt. Eine 
Fertigstellung der Reparaturen wird nicht vor dem 31.Dezember 2022 erwartet. Der Schulsportbedarf, 
der nicht mit der kleinen Halle Kupfergasse 5-11 aufgefangen werden kann, wird extern angemietet 
und zur Verfügung gestellt.  
 
Die Sporthalle Heerstraße hat eine Fehlkonstruktion der Tribüne. Wegen Unfallgefahr ist sie noch 
immer nicht nutzbar.

4 
 
In der Turnhalle der GGS Hauptstraße/Josefstraße darf wegen fehlendem Prallschutz kein Ball-
sport ausgeübt werden. 
 
Die Lüftung der Turnhalle Hinter der Kirche entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. 
 
Die Gymnastikhalle Dorotheenstraße und die Turnhalle Humboldtstr. 2-8 (Stadtgymnasium 
Humboldtstraße) sind für eine Generalssanierung vorgesehen. 
 
Die Gymnastikhalle Sportplatzstraße (Pestalozzischule) befindet sich im Umbau. 
 
 
-Bezirk Kalk 
Wegen baulicher Mängel muss eine von 2 Turnhallen am Helene-Weber-Platz 3 neu gebaut werden. 
Die Maßnahme wird ab dem 2. Quartal 2022 begonnen und wird nicht vor dem 31.Dezember 2024 
fertiggestellt. Für den Schulsport wurde eine Ausweichmöglichkeit angemietet. 
 
In der großen Turnhalle an der Adalbertstr. 17 ist die Lichtsteuerung defekt. Sie wird voraussicht-
lich bis zum 18. Februar 2022 wieder repariert sein. 
 
In folgenden Turnhallen ist wegen fehlendem Prallschutz kein Ballsport möglich: 
Heßhofstr. 45, 
Adalbertstr. 17 (kleine Halle),  
Fußfallstr. 55, 
Albermannstr. 21, 
Zehnthofstr. 22-24 und 
Hachenburger Str. 11. 
In der Martin-Köllen-Str. 1 ist kein Ballsport möglich weil die Halle zu klein ist. 
 
 
-Bezirk Mülheim 
Die Halle im Untergeschoss der Kattowitzer Straße 52 ist seit circa 15 Jahren aufgrund eintreten-
dem Grundwasser gesperrt. Sie wurde in die priorisierte Schulbaumaßnahmenliste mit der Priorität 
"0" aufgenommen und wird bis 2027 im Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neu-
bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
("GU/TU-Maßnahmenpaket II") saniert. 
 
Undichtigkeiten am Dach, Schimmelbildung, ein defekter Sportboden und mangelhafte sanitäre Ein-
richtungen führten dazu, dass die Turnhalle in der Horststraße 1 nicht nutzbar ist. Sie wurde in die 
priorisierte Schulbaumaßnahmenliste mit der Priorität "GI1" aufgenommen. 
 
Die Lüftungsquerschnitte der als Gymnastikhalle genutzten Aula der Gemeinschaftsgrundschule 
Buschfeldstr.46 und der Katholischen Grundschule Friedlandstr. 5 waren nicht ausreichend. Bis 
31. Januar 2022 werden 6 zusätzliche Oberlichter montiert. 
 
Die Lüftungsquerschnitte der Turnhalle in der Johannesschule, Honschaftsstr. 312 waren nicht 
ausreichend. Anfang Februar 2022 werden die 5 derzeit nicht gangbaren Oberlichter instandgesetzt. 
 
Wegen Grenzwertüberschreitung bei Legionellen und Reparaturen an der Regelung des Warmwas-
seraufbereiters müssen in der Turnhalle im Altbau der Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weiden-
bruch 214 die Duschen gesperrt werden. Die restliche Turnhalle kann weiter genutzt werden. Die 
Regelung des Warmwasseraufbereiters soll bis 31. Januar 2022 wieder in Betrieb genommen wer-
den. Der Hausmeister muss eine Thermische Desinfektion durchführen. Im Anschluss wird eine 
Nachbeprobung durchgeführt, deren Auswertung voraussichtlich bis Mitte Februar 2022 vorliegt. Un-
terschreiten die Proben die gefährlichen Grenzwerte, so kann das Gesundheitsamt die Duschen wie-
der freigeben. Mit einer Nutzbarkeit wird nicht vor dem Mitte Februar 2022 gerechnet. 
 
Wegen Grenzwertüberschreitung bei Legionellen musste auch ein Waschbecken im Erdgeschoss 
der Sporthalle Am Rosenmaar 3 gesperrt werden. Die Turnhalle ist weiter nutzbar. Eine Gefähr-

5 
 
dungsbeurteilung zur Prüfung der erforderlichen Maßnahmen ist beauftragt. Das Waschbecken kann 
voraussichtlich nicht vor dem 1. März 2022 wieder freigegeben werden. 
 
In der Sporthalle an der Leuchterstr. 25 war die Heizung kurzzeitig außer Betrieb, da ein Ventil de-
fekt ist. Eine Partnerfirma aus dem Rahmenvertrag hat ein Ventil bestellt und die Reparatur wird 
durchgeführt. 
 
 
Zu 3.) 
Sofern Schulturnhallen für den lehrplanmäßigen Unterricht – zum Beispiel aufgrund notwendiger 
Sanierungen oder aktueller Schadensbeseitigung – nicht zur Verfügung stehen, werden den Schulen 
soweit möglich alternative Flächen angeboten. Diese können durch Anmietung von Hallen(flächen), 
Kletterhallen, Fitnessstudios et cetera bereitgestellt werden. Ob die Angebote von den Schulen in 
Anspruch genommen werden, entscheiden sie in eigener Zuständigkeit.  
 
Auf Grund von Hallenschließungen fehlende Hallenzeiten für den Vereinssport werden in Zusam-
menarbeit mit den Sportsachbearbeitungen bei den jeweiligen Bürgerämtern teilweise durch freie 
Hallenzeiten in anderen Hallen des Bezirkes oder in Nachbarbezirken kompensiert. 
 
Zu 4.) 
Die Begrifflichkeit „Nutzung auf eigene Gefahr“ bezieht sich lediglich auf die Betriebs- und Funktions-
fähigkeit der Sporthallen. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Sporthalle nicht voll 
funktionsfähig ist und es zum Ausfall von Anlageteilen kommen kann.  
 
Die Situation in der Katholischen Grundschule Everhardstraße stellt sich aufgrund fehlender Strom-
versorgung so dar, dass die Nutzung für den lehrplanmäßigen Unterricht unter Auflagen erfolgen 
kann. Diese sehen vor, dass 
- die Halle genutzt werden kann, alle umliegenden Räume jedoch nicht. Sie müssen abgeschlossen 
sein. 
- die Nutzung nur erfolgen kann, wenn ausreichend Tageslicht vorhanden ist. 
- die Türen während des Sportes möglichst geöffnet sein müssen, da die Piktogramme für die Not-
ausgänge nicht beleuchtet sind. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (12)

10.03.2022 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2022 Bauausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0238/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.03.2022
Erstellt
19.01.2022 14:25