0238/2022
Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebeung der Missstände - zur Anfrage AN/0133/2022 der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Nachträgliche Anlage 1 zu 0238-2022
1185 Zeichen
Anlage 1 Im Nachgang werden ergänzend zur Angabe in der Mitteilung folgende Sachstände zum Bezirk Lindenthal und zum Bezirk Chorweiler zur Kenntnis gegeben. Bezirk Lindenthal Die Sanierung der 3-fach Turnhalle/ Mehrzweckhalle in der Ostlandstraße 39 läuft seit Dezember 2019. Die Fertigstellung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Die Gymnastikhalle in der Euskirchener Straße 50 ist auf Grund des Starkregenereignisses seit Oktober 2021 gesperrt. Die Firmen sind beauftragt. Der heruntergefallene Putz muss erneuert werden, Risse beseitigt, und neu gestrichen werden. Termine mit den Firmen wurden für die Osterferien 2022 vereinbart. Die Turnhalle der Stenzelbergstraße 3-7 hat keinen ausreichenden Prallschutz. Seit Ende Februar 2022 dürfen dort keine Ball- und Laufspiele durchgeführt werden. Bezirk Chorweiler Nach dem Stichtag 30. Januar 2022 musste noch die Turnhalle in der Merianstraße gesperrt werden. Bei der Überprüfung der vorhandenen Dachlasten wurde eine Überschreitung der in der Ursprungsstatik vorgesehenen Lasten festgestellt. Für eine abschließende Einschätzung zur Standsicherheit sind weitere statische Überprüfungen notwendig.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
13246 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer 23.02.2022
0238/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Sportausschuss 10.03.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022
Bauausschuss 04.04.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022
Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur
Behebeung der Missstände - zur Anfrage AN/0133/2022 der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion
Text der Anfrage:
Angesichts des ohnehin gravierenden Sporthallenmangels in Köln bitten wir die Verwaltung um die
Beantwortung folgender Fragen:
1.) Welche Sport- und Schulturnhallen im Stadtgebiet sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt
nutzbar? Aus welchen Gründen ist dies jeweils der Fall?
2.) Wie sieht der jeweilige Zeitplan zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit aus? Sofern dies
noch nicht konkret datierbar ist, ist zumindest die Angabe „nicht vor Datum“ anzugeben.
3.) Sind Maßnahmen denkbar und sinnvoll, die zumindest vorläufig Abhilfe für die betroffenen
Schulen und Vereine schaffen können? Wenn ja, um welche handelt es sich?
4.) Was bedeutet es, wenn Schulsport „auf eigene Gefahr“ erlaubt wird?
2
Antwort der Verwaltung:
Zu 1. und 2.)
Folgende Schulturnhallen sind –nach Bezirken geordnet mit Sachstand vom 30. Januar 2022- nicht
oder nur eingeschränkt nutzbar:
-Bezirk Innenstadt
In der Turnhalle Pfälzerstraße gibt es aktuell einen Wasserschaden. Der Oberboden ist herausge-
rissen, sodass die Halle nicht nutzbar ist. Sie dürfte im Sommer 2022 wieder nutzbar sein.
Die Turnhalle an der Lindenstraße ist zurzeit nicht nutzbar. Eine neue Lüftungsanlage wird einge-
baut. Auch diese Turnhalle müsste im Sommer 2022 wieder nutzbar sein.
Die Turnhalle Frankstraße ist abgerissen.
Die Turnhalle Adolf Fischer Str. 1 ist wegen Brandschutzmaßnahmen voraussichtlich bis 31. März
2022 nicht nutzbar.
Wegen Sanierungsmaßnahmen aufgrund einer Durchfeuchtung des Sporthallenbodens ist die Turn-
halle Alter Mühlenweg 2 voraussichtlich noch bis zum 30. Oktober 2022 gesperrt.
-Im Bezirk Rodenkirchen und im Bezirk Lindenthal sind alle Turn- und Sporthallen nutzbar.
-Bezirk Ehrenfeld
Die Turnhalle in der Everhardstraße 60 muss generalinstandgesetzt werden. Der Schule wurden
Ersatzmaßnahmen in externen Sportstätten bei privaten Anbietern vorgeschlagen. Die Maßnahme ist
bisher noch nicht personalisiert. Eine Umsetzung wird derzeit nicht vor dem 31.Dezember 2025 er-
wartet. Betroffen ist auch der Umkleide- und Sanitärbereich für die Außenanlage der Bezirkssportan-
lage Everhardstraße (Prälat-Ludwig-Wolker-Anlage).
Die Sport- und die Gymnastikhalle in der Borsigstraße 13 stand nach einem Brand am 22. No-
vember 2021 für sportliche Aktivitäten nicht zur Verfügung. Die Astrid-Lindgren-Grundschule und die
Helios-Schule nutzten die Hallen für schulische Zwecke. Die Turnhalle soll ab dem 07.Februar 2022
wieder zur Verfügung stehen, die Gymnastikhalle voraussichtlich nach den Osterferien 2022.
Die Turnhalle Wilhelm Schreiber Str. 56 (ÖPP Schule) wird derzeit saniert und steht somit ebenfalls
nicht zur Verfügung, was voraussichtlich noch bis Mai 2022 andauert.
In der Corona Pandemie kann die Turnhalle Lindenbornstraße 15-19 wegen geringer Lüftungsmög-
lichkeiten nur mit 15 Personen genutzt werden. Es ist aber möglich, die Halle ohne Einschränkungen
zu nutzen, wenn für die Querlüftung die doppelflügelige Tür zur Lindenbornstraße hin genutzt wird.
Dann ist der Lüftungsquerschnitt, zusammen mit den gekippten Oberlichtern, deutlich größer als die
erforderlichen 6 m². Diese Einschränkung belastet nur die Schule, da die nutzenden Vereinsgruppen
in der Regel kleiner sind.
Die Sporthalle an der Rochusstraße 80 steht seit dem Starkregenereignis im Juli 2021 nicht mehr
für sportliche Zwecke zur Verfügung. Aufgrund des erheblichen Schadensumfangs lässt sich eine
valide Zeitprognose derzeit nicht aufzeigen.
Die Sporthalle an der Mengenicher Straße 28 ist aufgrund des Starkregenereignisses vom Juli
2021 und wegen einer energetischen Sanierung der Decke und der Deckenbeleuchtung derzeit nicht
nutzbar. Die Halle steht voraussichtlich nach den Sommerferien 2022 wieder zur Verfügung.
3
-Bezirk Nippes
Die Sporthalle Neusser Straße 421 ist nach einer Generalinstandsetzung voraussichtlich zum 3.
Quartal 2022 wieder nutzbar.
Auch in der Sporthalle Osterrather Straße wird gerade eine Generalinstandsetzung durchgeführt.
Die Wiederinbetriebnahme wird nach dem 31. Oktober 2022 erwartet.
In der Halfengasse 25 kann der Duschbereich seit Sommer 2019 wegen Feuchteschäden an den
Raumtrennwänden nicht genutzt werden. Alle anderen Räume wie Umkleide, WC-Anlagen, Lehrertoi-
lette mit WC und Dusche sind für die Benutzung offen.
Während der ab dem 3. Quartal dieses Jahres geplanten Sanierungsarbeiten wird eine Sperrung der
Turnhalle bis zum Ende des 4.Quartals 2022 erforderlich.
In der Turnhalle Escher Straße 245-247 ist eine Dusche bis voraussichtlich Mitte Februar 2022 we-
gen eines Wasserschadens gesperrt.
In der Sporthalle Niehler Kirchweg 35 ist derzeit keine 3-fache Hallenteilung möglich, weil ein neues
Brandschutzkonzept dafür aufgestellt werden muss. Erlaubt ist bis dahin lediglich eine 2-fache Tei-
lung. Die uneingeschränkte Nutzung ist voraussichtlich ab Ende Februar 2022 möglich.
Die untere Halle der Turnhalle Niehler Kirchweg 120 ist nach einem Wasserschaden für Schulnut-
zung gesperrt. Die Turnhalle wird im Februar 2022 abgerissen. Ein Ausweichstandort als Interims-
turnhalle wird für den Schulbetrieb bereitgestellt.
-Bezirk Chorweiler
Die Sporthalle Fühlinger Weg 4 ist aufgrund Arbeiten an der Sicherheitsbeleuchtung und der Alar-
mierung nur eingeschränkt nutzbar. In einem Hallendrittel wird derzeit gearbeitet. Die Halle kann nur
bei Tageslicht, also für Schulsport, genutzt werden. Vereinssport in den Abendstunden ist momentan
nicht möglich.
Aufgrund von Trocknungsarbeiten im Zuge eines Wasserschadens kann die Turnhalle Fühlinger
Weg 7 ab dem 28. Januar 2022 für circa 3 Wochen nicht genutzt werden. Dies gilt sowohl für den
Schulbetrieb als auch für den Vereinssport.
Auch die Nutzung der Turnhallen an der Grundschule Balsaminenweg 52 und an der Haupt-
schule Karl-Marx-Allee 3 ist wegen Arbeiten an der Sicherheitsbeleuchtung und an der Lichtsteue-
rung eingeschränkt: Aktuell kann kein Vereinssport in den Abendstunden stattfinden.
-Bezirk Porz
Die Einfeld-Turnhalle und die Gymnastikhalle im Stadtgymnasium Porz, Humboldtstr. 2-8, wer-
den voraussichtlich im 2. Quartal 2022 generalsaniert. Eine Dreifeldhalle ist noch am Standort verfüg-
bar. Bei Bedarf, wenn zum Beispiel die Dreifachhalle auch nicht zur Verfügung steht, wird sofern
möglich extern Ersatz angemietet, um den Bedarf zu decken.
In der Turnhalle Kupfergasse 5-11 (alte Halle) dürfen wegen fehlendem Prallschutz, Bodenuneben-
heiten und weiteren Sicherheitsmängeln keine Lauf- oder Ballspiele ausgeübt werden.
Nach einem Wasserschaden muss die Sporthalle an der Grundschule Kupfergasse 29-31 saniert
werden. Sie wird gerade getrocknet. Anschließend wird der Umfang der Maßnahme ermittelt. Eine
Fertigstellung der Reparaturen wird nicht vor dem 31.Dezember 2022 erwartet. Der Schulsportbedarf,
der nicht mit der kleinen Halle Kupfergasse 5-11 aufgefangen werden kann, wird extern angemietet
und zur Verfügung gestellt.
Die Sporthalle Heerstraße hat eine Fehlkonstruktion der Tribüne. Wegen Unfallgefahr ist sie noch
immer nicht nutzbar.
4
In der Turnhalle der GGS Hauptstraße/Josefstraße darf wegen fehlendem Prallschutz kein Ball-
sport ausgeübt werden.
Die Lüftung der Turnhalle Hinter der Kirche entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Die Gymnastikhalle Dorotheenstraße und die Turnhalle Humboldtstr. 2-8 (Stadtgymnasium
Humboldtstraße) sind für eine Generalssanierung vorgesehen.
Die Gymnastikhalle Sportplatzstraße (Pestalozzischule) befindet sich im Umbau.
-Bezirk Kalk
Wegen baulicher Mängel muss eine von 2 Turnhallen am Helene-Weber-Platz 3 neu gebaut werden.
Die Maßnahme wird ab dem 2. Quartal 2022 begonnen und wird nicht vor dem 31.Dezember 2024
fertiggestellt. Für den Schulsport wurde eine Ausweichmöglichkeit angemietet.
In der großen Turnhalle an der Adalbertstr. 17 ist die Lichtsteuerung defekt. Sie wird voraussicht-
lich bis zum 18. Februar 2022 wieder repariert sein.
In folgenden Turnhallen ist wegen fehlendem Prallschutz kein Ballsport möglich:
Heßhofstr. 45,
Adalbertstr. 17 (kleine Halle),
Fußfallstr. 55,
Albermannstr. 21,
Zehnthofstr. 22-24 und
Hachenburger Str. 11.
In der Martin-Köllen-Str. 1 ist kein Ballsport möglich weil die Halle zu klein ist.
-Bezirk Mülheim
Die Halle im Untergeschoss der Kattowitzer Straße 52 ist seit circa 15 Jahren aufgrund eintreten-
dem Grundwasser gesperrt. Sie wurde in die priorisierte Schulbaumaßnahmenliste mit der Priorität
"0" aufgenommen und wird bis 2027 im Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neu-
bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer
("GU/TU-Maßnahmenpaket II") saniert.
Undichtigkeiten am Dach, Schimmelbildung, ein defekter Sportboden und mangelhafte sanitäre Ein-
richtungen führten dazu, dass die Turnhalle in der Horststraße 1 nicht nutzbar ist. Sie wurde in die
priorisierte Schulbaumaßnahmenliste mit der Priorität "GI1" aufgenommen.
Die Lüftungsquerschnitte der als Gymnastikhalle genutzten Aula der Gemeinschaftsgrundschule
Buschfeldstr.46 und der Katholischen Grundschule Friedlandstr. 5 waren nicht ausreichend. Bis
31. Januar 2022 werden 6 zusätzliche Oberlichter montiert.
Die Lüftungsquerschnitte der Turnhalle in der Johannesschule, Honschaftsstr. 312 waren nicht
ausreichend. Anfang Februar 2022 werden die 5 derzeit nicht gangbaren Oberlichter instandgesetzt.
Wegen Grenzwertüberschreitung bei Legionellen und Reparaturen an der Regelung des Warmwas-
seraufbereiters müssen in der Turnhalle im Altbau der Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weiden-
bruch 214 die Duschen gesperrt werden. Die restliche Turnhalle kann weiter genutzt werden. Die
Regelung des Warmwasseraufbereiters soll bis 31. Januar 2022 wieder in Betrieb genommen wer-
den. Der Hausmeister muss eine Thermische Desinfektion durchführen. Im Anschluss wird eine
Nachbeprobung durchgeführt, deren Auswertung voraussichtlich bis Mitte Februar 2022 vorliegt. Un-
terschreiten die Proben die gefährlichen Grenzwerte, so kann das Gesundheitsamt die Duschen wie-
der freigeben. Mit einer Nutzbarkeit wird nicht vor dem Mitte Februar 2022 gerechnet.
Wegen Grenzwertüberschreitung bei Legionellen musste auch ein Waschbecken im Erdgeschoss
der Sporthalle Am Rosenmaar 3 gesperrt werden. Die Turnhalle ist weiter nutzbar. Eine Gefähr-
5
dungsbeurteilung zur Prüfung der erforderlichen Maßnahmen ist beauftragt. Das Waschbecken kann
voraussichtlich nicht vor dem 1. März 2022 wieder freigegeben werden.
In der Sporthalle an der Leuchterstr. 25 war die Heizung kurzzeitig außer Betrieb, da ein Ventil de-
fekt ist. Eine Partnerfirma aus dem Rahmenvertrag hat ein Ventil bestellt und die Reparatur wird
durchgeführt.
Zu 3.)
Sofern Schulturnhallen für den lehrplanmäßigen Unterricht – zum Beispiel aufgrund notwendiger
Sanierungen oder aktueller Schadensbeseitigung – nicht zur Verfügung stehen, werden den Schulen
soweit möglich alternative Flächen angeboten. Diese können durch Anmietung von Hallen(flächen),
Kletterhallen, Fitnessstudios et cetera bereitgestellt werden. Ob die Angebote von den Schulen in
Anspruch genommen werden, entscheiden sie in eigener Zuständigkeit.
Auf Grund von Hallenschließungen fehlende Hallenzeiten für den Vereinssport werden in Zusam-
menarbeit mit den Sportsachbearbeitungen bei den jeweiligen Bürgerämtern teilweise durch freie
Hallenzeiten in anderen Hallen des Bezirkes oder in Nachbarbezirken kompensiert.
Zu 4.)
Die Begrifflichkeit „Nutzung auf eigene Gefahr“ bezieht sich lediglich auf die Betriebs- und Funktions-
fähigkeit der Sporthallen. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Sporthalle nicht voll
funktionsfähig ist und es zum Ausfall von Anlageteilen kommen kann.
Die Situation in der Katholischen Grundschule Everhardstraße stellt sich aufgrund fehlender Strom-
versorgung so dar, dass die Nutzung für den lehrplanmäßigen Unterricht unter Auflagen erfolgen
kann. Diese sehen vor, dass
- die Halle genutzt werden kann, alle umliegenden Räume jedoch nicht. Sie müssen abgeschlossen
sein.
- die Nutzung nur erfolgen kann, wenn ausreichend Tageslicht vorhanden ist.
- die Türen während des Sportes möglichst geöffnet sein müssen, da die Piktogramme für die Not-
ausgänge nicht beleuchtet sind.
Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0238/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 19.01.2022 14:25