2015/0266
Erhebung von Erschließungsbeiträgen Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet „Heinrichwingertsweg -Südost“ hier: Aufhebung der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 30.10.1991 und 23.06.1998 sowie der Magistratsbeschlüsse vom 11.09.1991 und 27.05.1998
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2015/0266
3881 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0266
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet „Heinrichwingertsweg
-Südost“
hier: Aufhebung der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 30.10.1991 und 23.06.1998
sowie der Magistratsbeschlüsse vom 11.09.1991 und 27.05.1998
Vorlage vom: 03.07.2015
Beschlussvorschlag :
Die Beschlüsse des Magistrats vom 11.09 .1991 und vom 23.06.1998 sowie die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversam mlung vom 30.10.1991 und vom 27.05.1998, wonach zur Ermittlung
und Verteilung des Erschließung saufwandes für das Gebiet „Heinrichwingertsweg -Südost“ gemäß
§ 130 (2) Baugesetzbuch und § 4 (2) der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Stadt Darmstadt ein Abrechnungsgebiet zu bilden ist, sind aufzuheben.
- 2 -
Anlagen: Beschluss von 1991
Beschluss von 1998
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2015:
Mit den Beschlüssen des Magistrats vom 11.09.1991 und der Stadtverordnetenversammlung
vom 30.10.1991 wurden zur Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwandes für das
Gebiet „Heinrichw ingertsweg-Südost“ gemäß § 130 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 (2)
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Darmstadt ein A b-
rechnungsgebiet gebildet, da der Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder -
Ramstädter Straße, der Schollweg, der Lossenweg im Abschnitt Heinrichwingertsweg und
Habichweg und der Habichweg in der von der damaligen Rechtsprechung geforderten funkt i-
onellen Abhängigkeit zueinander st anden.
Aufgrund der sich in der Folgezeit ändernden Rechtsprec hung des Bundesverwaltungsg e-
richts (Urteil vom 25.02.1994 - VIII C 14/92) konnte der Gebietsbeschluss nicht aufrech t-
erhalten werden. Das Gericht hat in der erwähnten Entscheidung festgestellt, dass eine Z u-
sammenfassungsentscheidung dann fehlerhaft ist, wen n sie mehrere selbständige Erschli e-
ßungsanlagen erfasst, die zwar alle von der Haupterschließungsanlage (hier Heinrichwi n-
gertsweg) funktionell abhängig sind, jedoch untereinander in keinem funktionellen Abhängi g-
keitsverhältnis stehen. Dies traf und trifft für den Schollweg, den Lossenweg und den Ha b-
ichweg zu.
Aus diesem Grund mussten die ursprünglichen Beschlüsse dahingehend geändert werden,
dass nur noch der Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder -Ramstädter
Straße sowie der Schollweg das Abrechnungsgebiet bildeten.
Der technische Ausbau des Schollwegs wurde am 01.11.1991 fertiggestellt. Da jedoch der
ursprünglich beabsichtigte Ausbau des Heinrichwingertswegs im Abschnitt Martinspfad und
Nieder-Ramstädter Straße bis heute nicht begonnen wurde und auch nicht absehbar ist,
wann hier ein Ausbau erfolgt, ist der Zusammenfassungsbeschluss aus dem Jahre 1991 in
der Fassung des Änderungsbeschlusses aus dem Jahr 1998 aufzuheben.
Darmstadt, den 03.07.2015
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen hier: Beschluß über die Bildung eines Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost -" Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31 0kT. a /25 ———————————————————— Der Vorlage wirdeinstimmig zugestimmt. Pu) J "0 /d Ä Lutz-Rädisch Verw.-Ang. Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 1. November 1991. Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt Dezernat Ill mit Bezug auf vorstehenden Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 31. Okt. 1991 zur weiteren Veranlassung übersandt. Bbert N ‚Anlage: Stadiverordnetenvorsteher KL Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen hier: Beschluß über die Bildung eines Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost" Darmstadt, 15. Oktober 1991 An den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Herrn Stadtv. Horst Knechtel zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in seiner nächsten Sitzung Anl.: Akten LOOEE Herrn Kollegen ..N.e.t.u.s.c.h.i.lh...... Frau Kollegin ...:noscsnsunsennnsanen mit der Bitte um Übernahme des Berichtes. gez. Knechtel Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. Oktober 1991 Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. z.B: -?) - u AU Zu 172 dect Lutz-Rädisch Schriftführerin Betr. : Erhebung von Erschließungsbeiträgen . hier: Beschluß über die Bildung eines Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost" Darmstadt, 15. Okt. 1991 An den Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses Herrn Stadtv. Heinrich Knieß zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in seiner nächsten Sitzung. Anl.: Akten . rn (Ebert) Herrn Kollegen . N&.1fmann,,,.. g Frau, Kollegin+. „.. sn u Meine cams mit der Bitte um Übernahme des Berichtes 15. Oktober 1991 den „on oeeeoeeeuereenn nenne Sitzung des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses am 22. Okt. 1991 Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. Lutz-Rädisch Schriftführerin a Stadt Darmstadt Fachdeze ; a i rnent: 4 Arm /Dezemat: Personaldezernent: | Stadtkämmerer: 73, ab sat N Hauptamt: 9452129.09:.9rRa Steueramt/III 0990 ' Betreff: Srhebuns von ärschlisßungsbeiträ hier: 3eschluß über die Bildung Abrechnungsgebietes für das ” Erschließungsgebiet "Heinrich- wingertsweg - Südost -" Magistratsvorlag®e er 3 Über Vorsteher 25.08.1991 zu beschließen: Vorlage vom « 4, Zur Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwandes £ir das Gebiet "Heinrichwingertsweg - Südost - " wird gemäß $ 130 (2) BauGB und & L (2) der Satzung über die Erhebung von Srschließungsbeiträgen in der Stadt Darmstadt ein Abrechnungsgebiet gebildet. 2, Für,die nachstehenden Erschließungsanlagen ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand insgesamt zu er- mitteln und auf die hiervon erschlossenen Grundstücke zu verteilen. ! a) Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter-Straße b) Schollweg c) Lossenweg im Abschnitt Heinrichwingertsweg und Habichweg « d) Habichweg Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur | Beschlußfassung vorzulegen. VD Yarteilar; Beschluß des Magistrats vom rede StK.Blöcker u 22 e " Stv. „AB. 09.M Der Vorlage wird zugestimmt. m zusammengefaßte- Kostenermittlung rechnungsgebiste). Hierdurch st gleichwertige Belastung der Beitrags- n Fällen erreicht, in denen es um breite wendigere - Straßen und um schmale - und deshalb minderaufwendigere - Nebenstraßen geht. Bei getrennter Ab- rechnung müßten die Beitragspflichtigen in jeder aufwendigeren Straße ( mit stärkerem Verkehr und damit stärkeren Unannehmlich- keiten) erheblich höhere Beiträge zahlen, als die Beitrags- pflichtigen (mit vielleicht gleich großen und gleich nutzbaren Grundstücken) an einer billiger hergestellten und obendrein angenehm ruhigen Nebenstraße. Nach der vom Ausschuß des Bundestages gegebenen Begründung zur Vorschrift des früheren $ 130 (2) BBauG trägt diese gesetzliche Bestimmung des Tatsache Rechnung, daß im neuzeitlichen Städtebau für Siedlungseinheiten Erschließungssystene entwickelt worden sind, in denen schmale Straßen und Wege eindeutig von benach- harten breiteren und aufwendigeren Straßen derart abhängen, daß die Grundstücke erst durch die Gesamtheit dieser Anlage er- schlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 05.09.1959 in dem vom Ausschuß des Bundestages angeführten Siedlungstypus nur ein Beispiel einer Erschließungseinheit ge- sehen und hält nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers eine weitere Auslegung der gesetzlichen Vorschrift für sinn- und zweckvoll. Danach stellt die Erschließungseinheit ein in unmittel- barem Zusammenhang stehendes siedlungsmäßig oder sonst abge- grenztes System mehrerer Erschließungsanlagen dar. Auch in der Literatur und in Kommentaren ist man der Auffassung daß es dem Willen des Bundesgesetzgebers, dem Sinn des 8 130 (2) Satz 3 BauGB, den Interessen der Gesamtheit der jeweiligen An- lieger entspricht und obendrein auch noch aus allgemeinen Denk- gründen richtig ist, den Gemeinden bei der Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen zu einem Erschließungsgebiet erheblich weit- gehendere Rechte einzuräumen und nur dann eine Zusammenfassung zu verneinen, wenn diese grob ermessensmißbräuchlich ist. Die vorstehende und die weitere Voraussetzung für die Zusammen- fassung mehrerer Straßen, wonach diese räumlich und verkehrsmäßig zusammenhängen müssen, sind im vorliegenden Falle gegeben. Die Haupterschließungsfunktion wird von dem Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße übernommen. Vom Heinrichwingertsweg zweigen in südlicher Richtung 1, der Lossenweg zusammen mit dem Habichweg, der sich ringförmig an den Lossenweg anschließt, und 2, der Schollweg, der bogenförmig zum Heinrichwingertsweg zurück- führt, & itsver is wird weiterhin durc T inrichwinge res als sogenannte Haupt- erschlisßungsrec h selbständige, zum Anbau bestimmte (Losseniweg Hab :g) ihre Funktion, die bauliche er anliegenden Grundstücke und deren Anbindung an das Ve 2 der Stadt zu ermöglichen, nur in Verbindung mit erfüllen kann. den Schollweg, der von dem Heinrichwingerts- bogenförmigen Verlauf wieder auf ihn einmündet. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch das Baugebiet WSteinbergweg", im Osten durch die Nieder-Ranmstädter Straße (B 449), im Westen durch den Martinspfad als öffentliche Grünanlage und im Süden durch unverplantes Gebiet. Die Durchführung der Bauvorhaben und der Erschließung des genannten Gebietes richtet sich nach den Bebauungsplänen S 8, 5 14, 5 15 und für die Bereiche Lossenweg, Schollweg und Habichweg teilweise nach dem Fluchtlinienplan N 238, der am 07.02.1958 durch den Magistrat förmlich festgestellt worden ist. Während die Bebauung der Baugrundstücke im wesentlichen schon vor 1960 stattgefunden hat, sind die Erschließungsanlagen bisher noch unausgebaut im beitragsrechtlichen Sinne. Die Erschließungsmaßnahmen werden jetzt durchgeführt, daher soll von der gesetzlich gegebenen Möglichkeit zur Bildung eines Abrechnungs- gebietes Gebrauch gemacht werden, zumal sich dadurch eine gerechtere Verteilung des Erschließungsaufwandes auf alle beitragspflichtigen Grundstücke erreichen läßt. Nach $ 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Darmstadt ist der Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung eine Einheit bilden, insgesamt zu ermitteln. Zur Durchführung dieses Verfahrens ist nach einem Urteil des Hess. Verwaltungsgerichtshofes vom 24.02.1967 ein Beschluß des Magistrats herbeizuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, die Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. Darmstadt, 26.08.1991 22/3 BL/NS N pri en (Blöcker) Stadtkämmerer Anlage ie Plan
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Beir.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluß über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost" hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10.1991 und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991 19983 Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. Wime/’ (Werner) Verw.-Ang. Kassen- und Steueramt Darmstadt 2 9, Juni 1998 Stadtverordnetenversammlung Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt Dezernat III —, Dezernat IN € [4 Ba] mit Bezug auf vorstehenden Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom ? 3 vun 1998 zur weiteren Veranlassung übersandt. I AAATAAAA FAAA Anlage: Stadtverordnetenvorsteher (/ Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen = Beschluß Über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost" hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10. 1991 und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991 Darmstadt, 9. Juni 1998 An den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Herrn Stadtv. Dr. Hannjörg Stein zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in seiner nächsten Sitzung. Anlage Akte U JA nt (Weidmann Herrn Kollegen ...R.E.2F.$er.mMaAnNn....... Frau Kollegin .....sossreseenunnnneennnen nennen nen mit der Bitte um Übernahme des Berichtes. gez. Dr. Stein Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. Juni 1998 Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. Zı B. hin 1ErV Werner Schriftführerin Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluß über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das Eirschließungsgebiet "Heinrichwingertweg - Südost" hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10.1991 und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991 Darmstadt, 9. Juni 1998 An den Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses Herrn Stadtv. Heinrich Knieß zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in seiner nächsten Sitzung. anlacs f,., u UM ia (Weidmann) Herrn Kollegen .....-..0s0nseeneenennennn nenne nenne Frau Köllegin zeuesenaeessenenenenne nes san nan na mit der Bitte um Übernahme des Berichtes. gez. Knieß Sitzung des Planımgs-, Bau- und Verkehrsausschusses am 16. Juni 1998 Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. z.B. Lambeck Schriftführerin 111 20 21 Stadt Darmstadt Fachdezernent: Amt / Dezernat: Finanzverwaltung / III Personaldezernent: Stadtkämmerin: ı 9, maı 1998 341 Hauptamt: 4060f 2.0, Mai 1a0gl Betreff; Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluß über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet „Heinrichwingertsweg -Südost“ hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10.1991 und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991 'sfiversammlung Magistratsvorl N u Vorlage vom 18, MAI 1998 zu beschließen: 1. Das beschlossene Abrechnungsgebiet für die Straßen a) Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße b) Schollweg c) Lossenweg im Abschnitt Heinrichwingertsweg und Habichweg d) Habichweg wird dahingehend geändert, daß nur noch a) der Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße und b) der Schollweg das Abrechnungsgebiet bilden. 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung des Beschlusses vom 30.10.1991 vorzulegen. eschlu es Magıstrats vom Der Vorlage wird zugestimmt. Stiw.v29:.05-98 2: 1 o Sthriftführerin Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 18. MAI 1% Mit den Beschlüssen des Magistrats vom 11.09.1991 und der Stadtverordnetenver- sammlung vom 30.10.1991 wurde zur Ermittlung und Verteilung des Erschließungs- aufwandes für das Gebiet „Heinrichwingertsweg-Südost“ gemäß $ 130 (2) BauGB und $ 4 (2) der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Darmstadt ein Abrechnungsgebiet gebildet, da der Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße, der Schollweg, der Lossenweg im Ab- schnitt Heinrichwingertsweg und Habichweg und der Habichweg in der von der Rechtsprechung geforderten funktionellen Abhängigkeit zueinander stehen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.02.1994 - VII C 14/92 - kann der Gebietsbeschluß aber nicht aufrechterhalten werden. Das Gericht hat in der erwähnten Entscheidung nämlich festgestellt, daß eine Zusam- menfassungsentscheidung dann fehlerhaft ist, wenn sie mehrere selbständige Er- schließungsanlagen erfaßt, die zwar alle von der Haupterschließungsanlage (hier Heinrichwingertsweg) funktionell abhängig sind, jedoch untereinander in keinem funktionellen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die vom Heinrichwingertsweg abgehenden selbständigen Erschließungsanlagen Schollweg und Lossenweg mit Habichweg stehen untereinander in keiner funktionel- len Abhängigkeit, so daß das Abrechnungsgebiet nur mit den Straßen Heinrichwin- gertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße und Schollweg gebildet werden kann. Die Erschließungsanlage Lossenweg mit Habichweg kann nur einzeln abgerechnet werden. Der Zusammenfassungsbeschluß aus dem Jahre 1991 ist daher entsprechend zu än- dern. Darmstadt, den 18 MAI 1998 2022.3 BVB Nst.: 2593 m Cornelia Diekmann Stadtkämmerin Anlage Lageplan Magistratsvorlage vom 11.09.1991
Beratungsverlauf (3)
Orte (6)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Heinrichwingertsweg
- Schollweg
- Lossenweg
- Habichweg
- Steinbergweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0266
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00