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2015/0266

Erhebung von Erschließungsbeiträgen Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet „Heinrichwingertsweg -Südost“ hier: Aufhebung der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 30.10.1991 und 23.06.1998 sowie der Magistratsbeschlüsse vom 11.09.1991 und 27.05.1998

Magistratsvorlage 03.07.2015

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2015/0266

3881 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0266 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen  
Bildung des Abrechnungsgebietes für das Erschließungsgebiet „Heinrichwingertsweg 
-Südost“ 
hier: Aufhebung der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 30.10.1991 und 23.06.1998 
sowie der Magistratsbeschlüsse vom 11.09.1991 und 27.05.1998  
 
Vorlage vom: 03.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Die Beschlüsse des Magistrats vom 11.09 .1991 und vom 23.06.1998 sowie die Beschlüsse der 
Stadtverordnetenversam mlung vom 30.10.1991 und vom 27.05.1998, wonach zur Ermittlung 
und Verteilung des Erschließung saufwandes für das Gebiet „Heinrichwingertsweg -Südost“ gemäß 
§ 130 (2) Baugesetzbuch und §  4 (2) der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen 
in der Stadt Darmstadt ein Abrechnungsgebiet zu bilden ist, sind aufzuheben.

- 2 - 
Anlagen: Beschluss von 1991  
Beschluss von 1998  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2015: 
 
Mit den Beschlüssen des Magistrats vom 11.09.1991 und der Stadtverordnetenversammlung 
vom 30.10.1991 wurden zur Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwandes für das 
Gebiet „Heinrichw ingertsweg-Südost“ gemäß § 130 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 (2) 
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Darmstadt ein A b-
rechnungsgebiet gebildet, da der Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder -
Ramstädter Straße, der Schollweg, der Lossenweg im Abschnitt Heinrichwingertsweg und 
Habichweg und der Habichweg in der von der damaligen Rechtsprechung geforderten funkt i-
onellen Abhängigkeit zueinander st anden. 
 
Aufgrund der sich in der Folgezeit ändernden Rechtsprec hung des Bundesverwaltungsg e-
richts (Urteil vom 25.02.1994 - VIII C 14/92) konnte der Gebietsbeschluss nicht aufrech t-
erhalten werden. Das Gericht hat in der erwähnten Entscheidung festgestellt, dass eine Z u-
sammenfassungsentscheidung dann fehlerhaft ist, wen n sie mehrere  selbständige Erschli e-
ßungsanlagen erfasst, die zwar alle von der Haupterschließungsanlage (hier Heinrichwi n-
gertsweg) funktionell abhängig sind, jedoch untereinander in keinem funktionellen Abhängi g-
keitsverhältnis stehen. Dies traf und trifft  für den Schollweg, den Lossenweg und den Ha b-
ichweg zu. 
 
Aus diesem Grund mussten die ursprünglichen Beschlüsse dahingehend geändert werden, 
dass nur noch der Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder -Ramstädter 
Straße sowie der Schollweg das  Abrechnungsgebiet bildeten.  
 
Der technische Ausbau des Schollwegs wurde am 01.11.1991 fertiggestellt. Da jedoch der 
ursprünglich beabsichtigte Ausbau des Heinrichwingertswegs im Abschnitt Martinspfad und 
Nieder-Ramstädter Straße bis heute nicht begonnen wurde und auch nicht absehbar ist, 
wann hier ein Ausbau erfolgt, ist der Zusammenfassungsbeschluss aus dem Jahre 1991 in 
der Fassung des Änderungsbeschlusses aus dem Jahr 1998 aufzuheben.  
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 03.07.2015  
20.3 kl-bl 
 
 
 
 
 
Der Dezernent IV                                                      
 
 
 
André Schellenberg       
Stadtkämmerer

anlage 1

7772 Zeichen

Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
hier: Beschluß über die Bildung eines Abrechnungsgebietes für
das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost -"

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31 0kT. a /25
————————————————————

Der Vorlage wirdeinstimmig zugestimmt.
Pu) J
"0 /d Ä
Lutz-Rädisch
Verw.-Ang.

Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 1. November 1991.

Der Vorsteher

U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt
Dezernat Ill

mit Bezug auf vorstehenden Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 31. Okt. 1991
zur weiteren Veranlassung übersandt.

Bbert N
‚Anlage: Stadiverordnetenvorsteher KL

Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
hier: Beschluß über die Bildung eines Abrechnungsgebietes
für das Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost"

Darmstadt, 15. Oktober 1991

An den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

Herrn Stadtv. Horst Knechtel

zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in
seiner nächsten Sitzung

Anl.: Akten

LOOEE

Herrn Kollegen ..N.e.t.u.s.c.h.i.lh......

Frau Kollegin ...:noscsnsunsennnsanen
mit der Bitte um Übernahme des Berichtes.

gez. Knechtel

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. Oktober 1991

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
z.B:

-?) - u
AU Zu 172 dect

Lutz-Rädisch
Schriftführerin

Betr. : Erhebung von Erschließungsbeiträgen .
hier: Beschluß über die Bildung eines Abrechnungsgebietes für das
Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost"

Darmstadt, 15. Okt. 1991

An den Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses

Herrn Stadtv. Heinrich Knieß

zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in
seiner nächsten Sitzung.

Anl.: Akten . rn

(Ebert)

Herrn Kollegen . N&.1fmann,,,.. g

Frau, Kollegin+. „.. sn u Meine cams
mit der Bitte um Übernahme des Berichtes

15. Oktober 1991
den „on oeeeoeeeuereenn nenne

Sitzung des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses am 22. Okt. 1991

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Lutz-Rädisch
Schriftführerin a

Stadt Darmstadt Fachdeze ;
a i rnent:
4 Arm /Dezemat: Personaldezernent: |

Stadtkämmerer: 73, ab sat N

Hauptamt: 9452129.09:.9rRa

Steueramt/III

0990

'
Betreff: Srhebuns von ärschlisßungsbeiträ
hier: 3eschluß über die Bildung
Abrechnungsgebietes für das
” Erschließungsgebiet "Heinrich-
wingertsweg - Südost -"

Magistratsvorlag®e

er 3
Über Vorsteher

25.08.1991 zu beschließen:

Vorlage vom

« 4, Zur Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwandes
£ir das Gebiet "Heinrichwingertsweg - Südost - "
wird gemäß $ 130 (2) BauGB und & L (2) der Satzung
über die Erhebung von Srschließungsbeiträgen in
der Stadt Darmstadt ein Abrechnungsgebiet gebildet.

2, Für,die nachstehenden Erschließungsanlagen ist der
beitragsfähige Erschließungsaufwand insgesamt zu er-
mitteln und auf die hiervon erschlossenen Grundstücke

zu verteilen. !

a) Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und
Nieder-Ramstädter-Straße

b) Schollweg

c) Lossenweg im Abschnitt Heinrichwingertsweg und
Habichweg

« d) Habichweg

Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur |
Beschlußfassung vorzulegen.

VD

Yarteilar; Beschluß des Magistrats vom rede
StK.Blöcker u

22 e "
Stv. „AB. 09.M Der Vorlage wird zugestimmt.

m

zusammengefaßte- Kostenermittlung
rechnungsgebiste). Hierdurch
st gleichwertige Belastung der Beitrags-

n Fällen erreicht, in denen es um breite
wendigere - Straßen und um schmale - und deshalb
minderaufwendigere - Nebenstraßen geht. Bei getrennter Ab-
rechnung müßten die Beitragspflichtigen in jeder aufwendigeren
Straße ( mit stärkerem Verkehr und damit stärkeren Unannehmlich-
keiten) erheblich höhere Beiträge zahlen, als die Beitrags-
pflichtigen (mit vielleicht gleich großen und gleich nutzbaren
Grundstücken) an einer billiger hergestellten und obendrein
angenehm ruhigen Nebenstraße.

Nach der vom Ausschuß des Bundestages gegebenen Begründung zur
Vorschrift des früheren $ 130 (2) BBauG trägt diese gesetzliche
Bestimmung des Tatsache Rechnung, daß im neuzeitlichen Städtebau
für Siedlungseinheiten Erschließungssystene entwickelt worden
sind, in denen schmale Straßen und Wege eindeutig von benach-
harten breiteren und aufwendigeren Straßen derart abhängen, daß
die Grundstücke erst durch die Gesamtheit dieser Anlage er-
schlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil
vom 05.09.1959 in dem vom Ausschuß des Bundestages angeführten
Siedlungstypus nur ein Beispiel einer Erschließungseinheit ge-
sehen und hält nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers
eine weitere Auslegung der gesetzlichen Vorschrift für sinn- und
zweckvoll. Danach stellt die Erschließungseinheit ein in unmittel-
barem Zusammenhang stehendes siedlungsmäßig oder sonst abge-
grenztes System mehrerer Erschließungsanlagen dar.

Auch in der Literatur und in Kommentaren ist man der Auffassung
daß es dem Willen des Bundesgesetzgebers, dem Sinn des 8 130 (2)
Satz 3 BauGB, den Interessen der Gesamtheit der jeweiligen An-
lieger entspricht und obendrein auch noch aus allgemeinen Denk-
gründen richtig ist, den Gemeinden bei der Zusammenfassung mehrerer
Erschließungsanlagen zu einem Erschließungsgebiet erheblich weit-
gehendere Rechte einzuräumen und nur dann eine Zusammenfassung zu
verneinen, wenn diese grob ermessensmißbräuchlich ist.

Die vorstehende und die weitere Voraussetzung für die Zusammen-
fassung mehrerer Straßen, wonach diese räumlich und verkehrsmäßig
zusammenhängen müssen, sind im vorliegenden Falle gegeben.

Die Haupterschließungsfunktion wird von dem Heinrichwingertsweg
im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße übernommen.

Vom Heinrichwingertsweg zweigen in südlicher Richtung

1, der Lossenweg zusammen mit dem Habichweg, der sich ringförmig
an den Lossenweg anschließt, und

2, der Schollweg, der bogenförmig zum Heinrichwingertsweg zurück-
führt,

&

itsver is wird weiterhin durc

T inrichwinge res als sogenannte Haupt-
erschlisßungsrec h selbständige, zum Anbau

bestimmte (Losseniweg Hab :g) ihre Funktion, die

bauliche er anliegenden Grundstücke und deren Anbindung

an das Ve 2 der Stadt zu ermöglichen, nur in Verbindung mit
erfüllen kann.

den Schollweg, der von dem Heinrichwingerts-
bogenförmigen Verlauf wieder auf ihn einmündet.

Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch das Baugebiet
WSteinbergweg", im Osten durch die Nieder-Ranmstädter Straße (B 449),
im Westen durch den Martinspfad als öffentliche Grünanlage und im
Süden durch unverplantes Gebiet.

Die Durchführung der Bauvorhaben und der Erschließung des genannten
Gebietes richtet sich nach den Bebauungsplänen S 8, 5 14, 5 15 und
für die Bereiche Lossenweg, Schollweg und Habichweg teilweise nach
dem Fluchtlinienplan N 238, der am 07.02.1958 durch den Magistrat
förmlich festgestellt worden ist.

Während die Bebauung der Baugrundstücke im wesentlichen schon vor
1960 stattgefunden hat, sind die Erschließungsanlagen bisher noch
unausgebaut im beitragsrechtlichen Sinne.

Die Erschließungsmaßnahmen werden jetzt durchgeführt, daher soll von
der gesetzlich gegebenen Möglichkeit zur Bildung eines Abrechnungs-
gebietes Gebrauch gemacht werden, zumal sich dadurch eine gerechtere
Verteilung des Erschließungsaufwandes auf alle beitragspflichtigen
Grundstücke erreichen läßt.

Nach $ 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Stadt Darmstadt ist der Aufwand für mehrere Anlagen,

die für die Erschließung eine Einheit bilden, insgesamt zu
ermitteln. Zur Durchführung dieses Verfahrens ist nach einem
Urteil des Hess. Verwaltungsgerichtshofes vom 24.02.1967 ein
Beschluß des Magistrats herbeizuführen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, die Vorlage
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Darmstadt, 26.08.1991
22/3 BL/NS

N pri
en
(Blöcker)
Stadtkämmerer

Anlage
ie Plan

anlage 2

5254 Zeichen

Beir.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Beschluß über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das
Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost"
hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10.1991
und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991

19983

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Wime/’

(Werner)
Verw.-Ang.

Kassen- und Steueramt
Darmstadt

2 9, Juni 1998

Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsteher

U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt

Dezernat III
—, Dezernat IN

€ [4 Ba]
mit Bezug auf vorstehenden Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom ? 3 vun 1998
zur weiteren Veranlassung übersandt.

I AAATAAAA FAAA

Anlage: Stadtverordnetenvorsteher (/

Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen

= Beschluß Über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das
Erschließungsgebiet "Heinrichwingertsweg - Südost"
hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10. 1991
und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991

Darmstadt, 9. Juni 1998

An den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

Herrn Stadtv. Dr. Hannjörg Stein

zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in seiner
nächsten Sitzung.

Anlage
Akte U JA nt
(Weidmann
Herrn Kollegen ...R.E.2F.$er.mMaAnNn.......

Frau Kollegin .....sossreseenunnnneennnen nennen nen

mit der Bitte um Übernahme des Berichtes.
gez. Dr. Stein

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. Juni 1998

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Zı B.
hin 1ErV

Werner
Schriftführerin

Betr.: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Beschluß über die Bildung des Abrechnungsgebietes für das
Eirschließungsgebiet "Heinrichwingertweg - Südost"
hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom
30.10.1991 und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991

Darmstadt, 9. Juni 1998

An den Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses

Herrn Stadtv. Heinrich Knieß

zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Ausschusses in seiner
nächsten Sitzung.

anlacs f,.,
u UM ia

(Weidmann)
Herrn Kollegen .....-..0s0nseeneenennennn nenne nenne
Frau Köllegin zeuesenaeessenenenenne nes san nan na

mit der Bitte um Übernahme des Berichtes.
gez. Knieß

Sitzung des Planımgs-, Bau- und Verkehrsausschusses
am 16. Juni 1998

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

z.B.
Lambeck
Schriftführerin

111
20
21

Stadt Darmstadt Fachdezernent:

Amt / Dezernat: Finanzverwaltung / III Personaldezernent:
Stadtkämmerin: ı 9, maı 1998
341 Hauptamt: 4060f 2.0, Mai 1a0gl

Betreff; Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Beschluß über die Bildung des Abrechnungsgebietes für
das Erschließungsgebiet „Heinrichwingertsweg -Südost“
hier: Änderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 30.10.1991
und des Magistratsbeschlusses vom 11.09.1991

'sfiversammlung

Magistratsvorl

N
u

Vorlage vom 18, MAI 1998 zu beschließen:
1. Das beschlossene Abrechnungsgebiet für die Straßen

a) Heinrichwingertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße

b) Schollweg
c) Lossenweg im Abschnitt Heinrichwingertsweg und Habichweg

d) Habichweg

wird dahingehend geändert, daß nur noch

a) der Heinrichwingertsweg
im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße

und
b) der Schollweg
das Abrechnungsgebiet bilden.
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung des Beschlusses
vom 30.10.1991 vorzulegen.

eschlu es Magıstrats vom

Der Vorlage wird zugestimmt.

Stiw.v29:.05-98 2:

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Sthriftführerin

Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 18. MAI 1%

Mit den Beschlüssen des Magistrats vom 11.09.1991 und der Stadtverordnetenver-
sammlung vom 30.10.1991 wurde zur Ermittlung und Verteilung des Erschließungs-
aufwandes für das Gebiet „Heinrichwingertsweg-Südost“ gemäß $ 130 (2) BauGB
und $ 4 (2) der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Darmstadt ein Abrechnungsgebiet gebildet, da der Heinrichwingertsweg im Abschnitt
Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße, der Schollweg, der Lossenweg im Ab-
schnitt Heinrichwingertsweg und Habichweg und der Habichweg in der von der
Rechtsprechung geforderten funktionellen Abhängigkeit zueinander stehen.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.02.1994 - VII C 14/92 -
kann der Gebietsbeschluß aber nicht aufrechterhalten werden.

Das Gericht hat in der erwähnten Entscheidung nämlich festgestellt, daß eine Zusam-
menfassungsentscheidung dann fehlerhaft ist, wenn sie mehrere selbständige Er-
schließungsanlagen erfaßt, die zwar alle von der Haupterschließungsanlage (hier
Heinrichwingertsweg) funktionell abhängig sind, jedoch untereinander in keinem
funktionellen Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Die vom Heinrichwingertsweg abgehenden selbständigen Erschließungsanlagen
Schollweg und Lossenweg mit Habichweg stehen untereinander in keiner funktionel-
len Abhängigkeit, so daß das Abrechnungsgebiet nur mit den Straßen Heinrichwin-
gertsweg im Abschnitt Martinspfad und Nieder-Ramstädter Straße und Schollweg
gebildet werden kann.

Die Erschließungsanlage Lossenweg mit Habichweg kann nur einzeln abgerechnet
werden.

Der Zusammenfassungsbeschluß aus dem Jahre 1991 ist daher entsprechend zu än-
dern.

Darmstadt, den 18 MAI 1998
2022.3 BVB Nst.: 2593

m
Cornelia Diekmann
Stadtkämmerin

Anlage

Lageplan
Magistratsvorlage vom 11.09.1991

Beratungsverlauf (3)

TOP 10
TOP 28
TOP 318

Orte (6)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Heinrichwingertsweg
  • Schollweg
  • Lossenweg
  • Habichweg
  • Steinbergweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0266
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00