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2197/2021

Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat VII - Kunst und Kultur

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2021, TOP 1

Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber

2138 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage 2197/2021  
 
1. Aktualisierter Beschlussvorschlag  
Der Rat wählt Herrn Stefan Charles zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als 
Geschäftskreis wird ihm das Dezernat VII – Kunst und Kultur- übertragen. 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. 
Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 8 gemäß Anlage 7 zum Landebesol-
dungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt.  
 
2. Information zum vorgeschlagenen Bewerber  
 
Stefan Charles wurde im Kanton Freiburg in der Schweiz geboren. Er entschied sich zu-
nächst für eine Karriere in der Musikindustrie und war unter anderem für große Label in 
Berlin tätig. Anschließend übernahm er verschiedene Leitungsfunktionen bei einer Veran-
staltungsgesellschaft, der Züricher Hochschule der Künste sowie als Kaufmännischer Di-
rektor des Kunstmuseums Basel, wo er ein umfangreiches Bauprojekt erfolgreich zum 
Abschluss brachte. Zwischenzeitlich absolvierte er an der Hochschule Luzern – Design & 
Kunst ein berufsbegleitendes Masterstudium im Kulturmanagement, ein Postgraduales 
Studium in Unternehmensführung an der Universität Zürich sowie aktuell ein Postgradua-
les Masterstudium in Umwelt-Governance in Genf. Seit 2017 war Charles beim Schwei-
zer Radio und Fernsehen SRF als Abteilungsleiter Kultur und Mitglied der Geschäftslei-
tung tätig. Zusätzlich zur umfangreichen Programmverantwortung gehörte auch die Film-, 
Musik-, und Literaturförderung zu seinen Aufgaben. Neben seiner Begeisterung für Kunst 
und Kultur bringt er Erfahrung in Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten ein. 
 
3. Information zum weiteren Verfahren  
Den Mitgliedern des Rates wurde der Abschlussbericht des beauftragten Personalbera-
tungsunternehmens nebst Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Einsichtnahme 
in die Verfahrensakte wurde angeboten. 
Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsur-
kunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehän-
digt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Be-
zirksregierung nicht beanstandet wurde.

Beschlussvorlage Rat

3095 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2197/2021 
Freigabedatum 
 12.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat VII - Kunst und Kultur 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt  
N.N. 
 
zur*zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat VII – 
Kunst und Kultur übertragen. 
 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung 
NRW vor. 
 
Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein-
Westfalen, Anlage 7, gezahlt. 
 
 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat VII – Kunst und Kultur wird zum 01.09.2021 va-
kant.  
Folgende Ämter und Dienststellen sind dem Dezernat zugeordnet: 
 Dezernatsbüro (VII/1) 
 Planungsreferat (VII/2) 
 Archäologische Zone (VII/3) 
 Referat für Museumsangelegenheiten (VII/4) 
 Kulturamt (41) 
 Puppenspiele (4101) 
 Stadtbibliothek (43) 
 Historisches Archiv (44) 
 Wallraf-Richartz-Museum/ Fondation Corboud (4510) 
 Museum Ludwig (4511) 
 Römisch-Germanisches Museum (4512) 
 Rautenstrauch-Joest-Museum (4513) 
 Museum für Angewandte Kunst (4514) 
 Museum für Ostasiatische Kunst (4515) 
 Museum Schnütgen (4516) 
 Kölnisches Stadtmuseum (4518) 
 NS-Dokumentationszentrum (4520) 
 Museumsdienst (4522) 
 Kunst- und Museumsbibliothek (4523) 
 Bühnen (46) 
 Orchester (47) 
 
Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord-
neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO 
NRW festgelegt. Die Vergütung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung NRW. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 unter TOP 3.1.5 beschlossen, die Stelle öffentlich aus-

3 
zuschreiben und ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen 
und Kandidaten zu beauftragen. 
Dem ist die Verwaltung nachgekommen und hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungs-
managements, des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen sowie des Rechnungsprüfungs-
amtes ein Personalberatungsunternehmen beauftragt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO 
NRW öffentlich ausgeschrieben. 
Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsunterneh-
men informiert. Dabei bestand für die Mitglieder des Rates jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht. 
Weitergehende Informationen über das Auswahlverfahren sowie die vorliegenden Bewerbungen er-
folgen vor der Ratssitzung. 
Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde an 
kommunale Wahlbeamt*innen erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats 
nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.

Beratungsverlauf (1)

23.08.2021 Rat
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2197/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.08.2021
Erstellt
07.06.2021 13:18