2197/2021
Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat VII - Kunst und Kultur
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Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber
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Anlage zur Beschlussvorlage 2197/2021 1. Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Rat wählt Herrn Stefan Charles zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihm das Dezernat VII – Kunst und Kultur- übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 8 gemäß Anlage 7 zum Landebesol- dungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt. 2. Information zum vorgeschlagenen Bewerber Stefan Charles wurde im Kanton Freiburg in der Schweiz geboren. Er entschied sich zu- nächst für eine Karriere in der Musikindustrie und war unter anderem für große Label in Berlin tätig. Anschließend übernahm er verschiedene Leitungsfunktionen bei einer Veran- staltungsgesellschaft, der Züricher Hochschule der Künste sowie als Kaufmännischer Di- rektor des Kunstmuseums Basel, wo er ein umfangreiches Bauprojekt erfolgreich zum Abschluss brachte. Zwischenzeitlich absolvierte er an der Hochschule Luzern – Design & Kunst ein berufsbegleitendes Masterstudium im Kulturmanagement, ein Postgraduales Studium in Unternehmensführung an der Universität Zürich sowie aktuell ein Postgradua- les Masterstudium in Umwelt-Governance in Genf. Seit 2017 war Charles beim Schwei- zer Radio und Fernsehen SRF als Abteilungsleiter Kultur und Mitglied der Geschäftslei- tung tätig. Zusätzlich zur umfangreichen Programmverantwortung gehörte auch die Film-, Musik-, und Literaturförderung zu seinen Aufgaben. Neben seiner Begeisterung für Kunst und Kultur bringt er Erfahrung in Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten ein. 3. Information zum weiteren Verfahren Den Mitgliedern des Rates wurde der Abschlussbericht des beauftragten Personalbera- tungsunternehmens nebst Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Einsichtnahme in die Verfahrensakte wurde angeboten. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsur- kunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehän- digt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Be- zirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2197/2021 Freigabedatum 12.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat VII - Kunst und Kultur Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt N.N. zur*zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat VII – Kunst und Kultur übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW vor. Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein- Westfalen, Anlage 7, gezahlt. Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat VII – Kunst und Kultur wird zum 01.09.2021 va- kant. Folgende Ämter und Dienststellen sind dem Dezernat zugeordnet: Dezernatsbüro (VII/1) Planungsreferat (VII/2) Archäologische Zone (VII/3) Referat für Museumsangelegenheiten (VII/4) Kulturamt (41) Puppenspiele (4101) Stadtbibliothek (43) Historisches Archiv (44) Wallraf-Richartz-Museum/ Fondation Corboud (4510) Museum Ludwig (4511) Römisch-Germanisches Museum (4512) Rautenstrauch-Joest-Museum (4513) Museum für Angewandte Kunst (4514) Museum für Ostasiatische Kunst (4515) Museum Schnütgen (4516) Kölnisches Stadtmuseum (4518) NS-Dokumentationszentrum (4520) Museumsdienst (4522) Kunst- und Museumsbibliothek (4523) Bühnen (46) Orchester (47) Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord- neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO NRW festgelegt. Die Vergütung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung NRW. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 unter TOP 3.1.5 beschlossen, die Stelle öffentlich aus- 3 zuschreiben und ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu beauftragen. Dem ist die Verwaltung nachgekommen und hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungs- managements, des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen sowie des Rechnungsprüfungs- amtes ein Personalberatungsunternehmen beauftragt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsunterneh- men informiert. Dabei bestand für die Mitglieder des Rates jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Weitergehende Informationen über das Auswahlverfahren sowie die vorliegenden Bewerbungen er- folgen vor der Ratssitzung. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde an kommunale Wahlbeamt*innen erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2197/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.08.2021
- Erstellt
- 07.06.2021 13:18