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V/0380/2021

Verschiebung der Wahl zur Kommunalen Seniorenvertretung Münster in das Jahr 2022

Vorlagen 28.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3600 Zeichen

V/0380/2021 
V/0380/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verschiebung der Wahl zur Kommunalen Seniorenvertretung Münster in das Jahr 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.06.2021 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   01.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) wird bis zum 
30.11.2022 verlängert und somit einmalig in Abweichung von der Wahlordnung für das De-
legiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster auf 4 Jahre 
verlängert. Die Wahl zur KSVM wird dementsprechend im Jahr 2022 durchgeführt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster begrüßte am 15.02.2006 die Absicht eine Seniorenvertretung zu bilden 
(V/0041/2006). Die Seniorenvertretung Münster entstand nachfolgend durch die sog. Delegierten-
wahl, bei der Vertreter /-innen der Initiativen und Organisationen des „Runden Tisches – Seniorinnen 
und Senioren in Münster“ aus einem Kandidatenkreis die Mitglieder sowie Ersatzmitglieder der Senio-
renvertretung wählten. Zu sätzlich gab es die Möglichkeit als Einzelbewer ber/-in anzutreten, wenn 
hierzu eine Unterschriftenliste als Unterstützung vorgelegt wurde.  
 
Zur Fortführung und Weiterentwicklung hatte sich die Seniorenvertretun g das Ziel gesetzt, im Zuge 
der im Jahr 2009 anstehenden Kommunalwahl eine Kommunale Seniorenvertretung zu werden. Da-
raufhin hat der Rat am 28.10.2009 den Beschluss zur Bildung einer Kommunalen Seniorenvertretung 
Münster (KSVM) einstimmig gefasst. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
02.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dierkes 
Telefon: 492-3362 
Dierkes@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0380/2021 
 
Die erste Wahl zur KSVM erfolgte im Jahr 2009, die letzte Wahl der KSVM durch die Delegierten des 
Runden Tisches am 28.11.2018. Die Amtszeit der aktuellen KSVM endet nach drei Jahren. Nach der 
Wahlordnung bleiben die Mitglieder der KSVM bis zur konstituier enden Sitzung der neugewählten 
Seniorenvertretung im Amt (§ 5 Absätze 1 und 2 Wahlordnung).  
 
Aufgrund der fortdauernden Corona -Pandemie wären die erforderlichen Sitzungen des Runden Ti-
sches, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Wahl, die Sammlung von Unterstützungsunter-
schriften sowie die Delegiertenversammlungen mit der Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber 
und die Delegiertenwahl selbst mit erheblichen Einschränkungen verbunden  bzw. mit Blick auf die 
einzuhaltenden Auflagen nicht verantwortlich durchführbar. Insbesondere mit Blick auf die Zielgruppe 
Seniorinnen und Senioren ist es – trotz vieler Geimpfter und Genesener - sinnvoll, die Amtszeit der 
KSVM ausnahmsweise um ein Jahr bis zum 30.11.2022 zu verlängern.  
 
Nach einer Abfrage und Erinnerungen bei den 35 Initiativen und Organisationen des Runden Tisches 
haben sich diese mehrheitlich (18 Ja -Stimmen, 1 Nein-Stimme, ZWAR-Gruppe ist aufgelöst) für eine 
Verschiebung der Wahl ausgesprochen.  
 
Die Mitglieder der aktuellen KSVM haben sich alle bereit erklärt, bei einer Verlängerung der Amtszeit 
weiterhin die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Münster zu vertreten.  
 
Der Wahltermin für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung 
Münster ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung). Der Rat wird über den genauen Wahl-
termin in 2022 zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.  
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1569 Zeichen

Anlage A zur V/0380/2021 
Kurzüberblick 
Die Wahl zur Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) wird aufgrund der Corona-
Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Die Amtszeit der KSVM wird um ein Jahr bis zum 
30.11.2022 verlängert.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner-
schaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§§ 7, 27 a, 41 Gemeindeordnung NRW, Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl 
der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (3)

28.06.2021 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0380/2021
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2021
Erstellt
07.05.2021 08:45