V/0380/2021
Verschiebung der Wahl zur Kommunalen Seniorenvertretung Münster in das Jahr 2022
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Beschlussvorlage
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V/0380/2021 V/0380/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verschiebung der Wahl zur Kommunalen Seniorenvertretung Münster in das Jahr 2022 Beratungsfolge 28.06.2021 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 01.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 01.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Amtszeit der gewählten Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) wird bis zum 30.11.2022 verlängert und somit einmalig in Abweichung von der Wahlordnung für das De- legiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster auf 4 Jahre verlängert. Die Wahl zur KSVM wird dementsprechend im Jahr 2022 durchgeführt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster begrüßte am 15.02.2006 die Absicht eine Seniorenvertretung zu bilden (V/0041/2006). Die Seniorenvertretung Münster entstand nachfolgend durch die sog. Delegierten- wahl, bei der Vertreter /-innen der Initiativen und Organisationen des „Runden Tisches – Seniorinnen und Senioren in Münster“ aus einem Kandidatenkreis die Mitglieder sowie Ersatzmitglieder der Senio- renvertretung wählten. Zu sätzlich gab es die Möglichkeit als Einzelbewer ber/-in anzutreten, wenn hierzu eine Unterschriftenliste als Unterstützung vorgelegt wurde. Zur Fortführung und Weiterentwicklung hatte sich die Seniorenvertretun g das Ziel gesetzt, im Zuge der im Jahr 2009 anstehenden Kommunalwahl eine Kommunale Seniorenvertretung zu werden. Da- raufhin hat der Rat am 28.10.2009 den Beschluss zur Bildung einer Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) einstimmig gefasst. Amt für Bürger- und Ratsservice 02.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierkes Telefon: 492-3362 Dierkes@stadt-muenster.de - 2 - V/0380/2021 Die erste Wahl zur KSVM erfolgte im Jahr 2009, die letzte Wahl der KSVM durch die Delegierten des Runden Tisches am 28.11.2018. Die Amtszeit der aktuellen KSVM endet nach drei Jahren. Nach der Wahlordnung bleiben die Mitglieder der KSVM bis zur konstituier enden Sitzung der neugewählten Seniorenvertretung im Amt (§ 5 Absätze 1 und 2 Wahlordnung). Aufgrund der fortdauernden Corona -Pandemie wären die erforderlichen Sitzungen des Runden Ti- sches, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Wahl, die Sammlung von Unterstützungsunter- schriften sowie die Delegiertenversammlungen mit der Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber und die Delegiertenwahl selbst mit erheblichen Einschränkungen verbunden bzw. mit Blick auf die einzuhaltenden Auflagen nicht verantwortlich durchführbar. Insbesondere mit Blick auf die Zielgruppe Seniorinnen und Senioren ist es – trotz vieler Geimpfter und Genesener - sinnvoll, die Amtszeit der KSVM ausnahmsweise um ein Jahr bis zum 30.11.2022 zu verlängern. Nach einer Abfrage und Erinnerungen bei den 35 Initiativen und Organisationen des Runden Tisches haben sich diese mehrheitlich (18 Ja -Stimmen, 1 Nein-Stimme, ZWAR-Gruppe ist aufgelöst) für eine Verschiebung der Wahl ausgesprochen. Die Mitglieder der aktuellen KSVM haben sich alle bereit erklärt, bei einer Verlängerung der Amtszeit weiterhin die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Münster zu vertreten. Der Wahltermin für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster ist vom Rat festzulegen (§ 1 Absatz 2 Wahlordnung). Der Rat wird über den genauen Wahl- termin in 2022 zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0380/2021 Kurzüberblick Die Wahl zur Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) wird aufgrund der Corona- Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Die Amtszeit der KSVM wird um ein Jahr bis zum 30.11.2022 verlängert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig §§ 7, 27 a, 41 Gemeindeordnung NRW, Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0380/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.05.2021
- Erstellt
- 07.05.2021 08:45