2013/0373
Erhöhung des Beitrags für Verpflegungskosten in städtischen Horten
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2013/0373
3904 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.11.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0373
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 (global) Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-50 Sachkonto: 5060 000
Betreff: Erhöhung des Beitrags für Verpflegungskosten in städtischen Horten
Vorlage vom: 12.11.2013
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Erhöhung des Verpflegungskostenbeitrags in städtischen
Horten ab dem 01.01.2014 von derzeit 40 € auf 50 €.
2. Ab April 2015 wird in jedem Jahr eine Zwischenauswertung der jährlichen Ausgaben erstellt,
um ggf. bei Unterdeckung die Verpflegungskosten zum Start des neuen
„Kindergartenjahres“ anzupassen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.11.2013:
Im Jahr 2012 wurden die Kostenbeiträge für die Verpflegung in städtischen Kindertagesstätten
nicht kostendeckend erhoben. Es wurden insgesamt 735.694 € eingenommen und 760.322,90 €
ausgegeben.
In den städtischen Kindertagesstätten werden derzeit folgende Kostenbeiträge für die Verpflegung
der Kinder erhoben:
Krippe (ganztägige Verpflegung): 68,00 € pauschal/ Monat
Kindergarten (Mittagessen i. V. mit flexiblen Betreuungszeiten): 2,50 € pro Mittagessen
Hort (für das Mittagessen): 40,00 € pauschal/Monat
In der Krippe und im Hort werden die Verpflegungskosten pauschal erhoben. Dies wird begründet
zum einen mit monatlich geringeren Kosten für die Eltern aufgrund der ganzjährigen Zahlung,
zum andern mit einer Verwaltungsvereinfachung; es handelt sich um eine Mischkalkulation, die
durch Urlaub, Krankheit bzw. Ferien bedingte Ausfallzeiten berücksichtigt. Eine Kostenanalyse
zeigt eindeutig, dass die Horte „Verursacher“ des derzeit bestehenden Defizits sind.
Der Kostenbeitrag für die Verpflegung in den Horten stellt sich rückblickend wie folgt dar:
- 1996 Einführung einer Pauschale für die Mittagessensversorgung in Höhe von
70 DM/ Monat
- 2001 mit der Währungsumstellung Erhebung eines Beitrags in Höhe von 36 €/ Monat
- 08/2004 Erhöhung des Beitrags auf 40 €/ Monat
Nach den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind die Ausgaben für die
Essensverabreichung kostendeckend zu erheben. Bei einer Erhöhung des Essensgeldbeitrags von
40 auf 50 € wird ein Ausgleich des bisher bestehenden Defizits und eine Erhöhung des für diesen
Zweck zur Verfügung stehenden Betrages erreicht.
Um auf Preisschwankungen künftig zeitnah reagieren zu können, werden beginnend ab 2015
jeweils im April eines Haushaltsjahres die Soll-Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt
(Zeitraum 03/des Vorjahres bis 02/des aktuellen Haushaltsjahres), um zeitnah für das im August
beginnende neue Kindergartenjahr ggf. eine Anpassung der Kosten vornehmen zu können.
Die Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale in den städtischen Horten ist mit dem
Hauptelternbeirat abgestimmt. Die Vorlage wurde in Kooperation mit den Leitungen der
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft entwickelt.
Darmstadt, 12.11.2013
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Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0373
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00