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2013/0373

Erhöhung des Beitrags für Verpflegungskosten in städtischen Horten

Magistratsvorlage 28.10.2013

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2013/0373

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2013/0373

3904 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.11.2013 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0373 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 (global)       Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-50 Sachkonto:  5060 000 
 
Betreff: Erhöhung des Beitrags für Verpflegungskosten in städtischen Horten 
 
Vorlage vom: 12.11.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat beschließt die Erhöhung des Verpflegungskostenbeitrags in städtischen 
Horten ab dem 01.01.2014 von derzeit 40 € auf 50 €. 
 
2.  Ab April 2015 wird in jedem Jahr eine Zwischenauswertung der jährlichen Ausgaben erstellt, 
um ggf. bei Unterdeckung die Verpflegungskosten zum Start des neuen 
„Kindergartenjahres“ anzupassen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.11.2013: 
  
 
 
Im Jahr 2012 wurden die Kostenbeiträge für die Verpflegung in städtischen Kindertagesstätten 
nicht kostendeckend erhoben. Es wurden insgesamt 735.694 € eingenommen und 760.322,90 € 
ausgegeben.  
 
In den städtischen Kindertagesstätten werden derzeit folgende Kostenbeiträge für die Verpflegung 
der Kinder erhoben: 
Krippe (ganztägige Verpflegung):                                                68,00 € pauschal/ Monat 
Kindergarten (Mittagessen i. V. mit flexiblen Betreuungszeiten):    2,50 € pro Mittagessen 
Hort (für das Mittagessen):                                                           40,00 € pauschal/Monat 
 
In der Krippe und im Hort werden die Verpflegungskosten pauschal erhoben. Dies wird begründet 
zum einen mit monatlich geringeren Kosten für die Eltern aufgrund der ganzjährigen Zahlung, 
zum andern mit einer Verwaltungsvereinfachung; es handelt sich um eine Mischkalkulation, die 
durch Urlaub, Krankheit bzw. Ferien bedingte Ausfallzeiten berücksichtigt. Eine Kostenanalyse 
zeigt eindeutig, dass die Horte  „Verursacher“ des derzeit bestehenden Defizits sind.  
 
Der Kostenbeitrag für die Verpflegung in den Horten stellt sich rückblickend wie folgt dar: 
 
-      1996       Einführung einer Pauschale für die Mittagessensversorgung in Höhe von  
                      70 DM/ Monat 
 
-      2001       mit der Währungsumstellung Erhebung eines Beitrags in Höhe von 36 €/ Monat 
 
-      08/2004  Erhöhung des Beitrags auf 40 €/ Monat 
 
Nach den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind die Ausgaben für die 
Essensverabreichung kostendeckend zu erheben. Bei einer Erhöhung des Essensgeldbeitrags von 
40 auf 50 € wird ein Ausgleich des bisher bestehenden Defizits und eine Erhöhung des für diesen 
Zweck zur Verfügung stehenden Betrages erreicht.  
 
Um auf Preisschwankungen künftig zeitnah reagieren zu können, werden beginnend ab 2015 
jeweils im April eines Haushaltsjahres die Soll-Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt 
(Zeitraum 03/des Vorjahres bis 02/des aktuellen Haushaltsjahres), um zeitnah für das im August 
beginnende neue Kindergartenjahr ggf. eine Anpassung der Kosten vornehmen zu können. 
 
Die Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale in den städtischen Horten ist mit dem 
Hauptelternbeirat abgestimmt. Die Vorlage wurde in Kooperation mit den Leitungen der 
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft entwickelt. 
 
 
Darmstadt, 12.11.2013 
51  
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0373
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.10.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00