Mandari Insight

3615/2019

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2018 für die Bühnen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.04.2020

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Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

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Ansehen

Anlage 5 - Bestätigungsvermerk

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Ansehen

Anlage 4 - Lagebericht

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Ansehen

Anlage 3 - Anhang

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Ansehen

Anlage 1 - Bilanz

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 7 - Ergebnisverwendungsvorschlag

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Ansehen

Anlage 8 - Fragenkatalog § 53 HGrG

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Ansehen

Anlage 6 - Eigenkapitalentwicklung

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Ansehen

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

1699 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

KOLN

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung

11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.

Bühnen der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Wirtschaftsjahr 2017/2018

Umsatzerlöse

Verminderung/Erhöhung des Bestands an

fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung

Abschreibungen

a) auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Ergebnis nach Steuern

Sonstige Steuern
Jahresgewinn/-verlust

Gewinnvortrag

Einstellungen in Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/-verlust

Anlage 2

2017/2018 2016/2017
EUR EUR

5.679.787,25 5.432.268,26
-37.500,00 908.300,00
1.635.400,00 1.569.900,00
73.659.940,21 70.801.980,80
80.937.627,46 78.712.449,06
-2.540.166,04 -2.704.475,28
-14.390.916,98 -14.235.693,58

-36.881.274,06

-9.703.780,96

-3.895.152,07

16.560,82
-575.471,02

-16.931.083,02 -16.940.168,86

-34.886.030,09

-9.228.979.36

-46.585.055,02 -44.115.009,45
-3.895.152,07 -3.696.118,67
-15.151.235,58 -14.154.473.60
1.....21:824,898,23 ..... -193.321.,52
35.881,72

-446.797,80

een ABLON au -410.916,08
39.379,37 -9.843,00
-2.004.429,06 -814.080,60

-28.270,64 -9.615,42

-2.032.699,70 -623.696,02

11.418.798,21 12.042.494,23

-9.635.554,36 0,00

-249.455,85 11.418.798.21

Ge  TT——M

Anlage 5 - Bestätigungsvermerk

11452 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

SCHAU .n ‚
N N7 BÜHNEN KÖLN
OPER/ \KÖLN SPIEL tan?

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 5
Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers

Anlage 5
Seite 1

Bühnen der Stadt Köln
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Bühnen der Stadt Köln
Prüfungsurteile

"Wir haben den Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln — bestehend aus der Bilanz zum
31. August 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschafts-
jahr vom 1. September 2017 bis zum 31. August 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i.V.m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. September 2017 bis zum 31. August 2018 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Bühnen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des $ 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. 8 289 HGB
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß $ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Anlage 5
Seite 2

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung
mit 8 317 HGB und den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung un-
ter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif-
ten und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundla-
ge für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsich-
tigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des WVeite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Anlage 5
Seite 3

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.

Anlage 5
Seite 4

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus

— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
Rerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Bühnen abzugeben.

— beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

— ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass die Bühnen ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Anlage-5
Seite 5

— beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt.

— beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Bühnen.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-

ben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dreieich, 30. September 2019

ER
SAN INDIE,
NS REN Schüllermann und Partner AG
er 9 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

GN
%
winreenaere- N 2 Steuerberatungsgesellschaft
[9

€
2 PRÜFUNGS- | 22
GESELLSCHAFT }

DREIEICH Ba i ,
ze H-
Dipl.-Kfm. Harald Reinhart __- ipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer

Wiktschaftsprüfer “ Wirtschaftsprüfer

Anlage 4 - Lagebericht

77383 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

OPER/ \KÖLN SaiEL \ tanz BÜHNEN KÖLN

KOLN

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 4
Lagebericht

sum

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 1

LAGEBERICHT

FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR
1. SEPTEMBER 2017 BIS 31. AUGUST 2018

I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DER BÜHNEN IM WIRTSCHAFTSJAHR 2017/2018

1. Die wirtschaftliche und kulturpolitische Situation der Bühnen in der Bundesrepublik
Deutschland in der Spielzeit 2017/2018

Wie bereits in den Vorjahren haben auch in der Spielzeit 2017/2018 die finanziellen Verhältnisse der
öffentlichen Haushalte einen hohen Konsolidierungsdruck auf die deutschen Bühnen bewirkt. Als per-
sonalintensive Einrichtungen mit einem hohen Anteil fixer Personalkosten und dadurch begrenzten
kurzzeitig realisierbaren Konsolidierungspotentialen sind die öffentlichen Theater und Orchester hier-
von in besonderem Maße betroffen. Wegen des notwendigen Finanzbedarfs der Kultureinrichtungen
stehen deshalb gerade die Fragen der Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen unverändert im Blickfeld
von Politik und Öffentlichkeit.

Erfreulicherweise konnten die öffentlich getragenen Theater ihre Spielzeitdaten in der vorjährigen
Spielzeit (2016/2017)* stabilisieren: So sind die Besucherzahlen der öffentlich getragenen Theater
einschließlich der Gastspiele mit rd. 20,5 Mio. Zuschauern zwar leicht gesunken. Während die Zahl der
Vorstellungen leicht um 2,2% auf 65.794 zurückging, blieben die Einnahmen aber nach einer Steige-
rung von 3% im Vorjahr stabil bei rd. 551 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist das prozentuale
Einspielergebnis von 17,8% leicht gesunken. Dagegen erhöhten sich die öffentlichen Zuschüsse an die
Theater und Orchester von rd. 2,5 Mrd. Euro um rd. 3,7% auf rd. 2,6 Mrd. Euro. Die Zahl der fest
angestellten Theatermitarbeiter*innen — befristet und unbefristet — stieg im gleichen Zeitraum leicht
von 39,505 auf 39.692.

Vor diesem Hintergrund bleibt der hohe Konsolidierungsdruck auf alle Kultureinrichtungen in Deutsch-
land unverändert bestehen, Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Kultureinrichtungen werden von
Politik und Öffentlichkeit weiterhin kritisch hinterfragt. Zugleich werden von der Politik, den Kulturver-
bänden und den Kultureinrichtungen selbst immer wieder neue Überlegungen angestellt, wie man
durch inhaltliche und perspektivische Konzepte, Organisationsmodelle und Rechtsformgestaltungen
die Einnahme- und die Kostensituation der Theater verbessern kann. Bei diesen im Wesentlichen auf
die ökonomische Effizienz ausgerichteten Überlegungen sollte das übergeordnete Ziel der Theater und
Orchester, nicht gewinnorientiert zu arbeiten, sondern eine Aufgabe für die Allgemeinheit zu erfüllen,

nicht aus den Augen verloren werden.

* Quelle: Theaterstatistik 2016/2017 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 52

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 2

2. Der rechtliche Rahmen der Bühnen in der Spielzeit 2017/2018

Gegenstand der seit dem 1.9.2000 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführten Bühnen der Stadt
Köln ist der Betrieb eines Drei-Sparten-Theaters zur Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der
Einrichtungszweck umfasst dabei insbesondere die Aufführung von Bühnenwerken aller Gattungen im
Musik-, Tanz- und Sprechtheater. Für die künstlerische und wirtschaftliche Führung ist aktuell eine aus
vier Personen bestehende Betriebsleitung gesamtverantwortlich. Der Rat der Stadt Köln und der Be-
triebsausschuss (personenidentisch mit dem Ausschuss für Kunst und Kultur der Stadt Köln) entschei-
den in allen Angelegenheiten der Bühnen, die ihnen durch die GO NRW, die EigVO NRW, die Haupt-
satzung der Stadt Köln und die Betriebssatzung der Bühnen vorbehalten sind. Das Wirtschaftsjahr

verläuft spielzeitkonform vom 1. September bis zum 31. August.

3. Die künstlerische Bilanz der Bühnen in der Spielzeit 2017/2018

Als wesentlicher Bestandteil der Kulturstadt Köln gehören die Bühnen der Stadt Köln zu den national

bedeutendsten wie international renommierten Spielstätten des Sprech- und Musiktheaters,

Im Sinne des qualitativen Anspruchs, welcher der Größe und Bedeutung der Stadt Köln gerecht wer-
den soll, gehören beim Sprechtheater die Klassikerpflege ebenso wie die Präsentation moderner Ge-
genwartsdramatik und die Realisierung unterschiedlichster Regie- und Ausstattungsstile zu den traditi-
onellen Aufgaben. Nationale und internationale Gastspiele sollen das Programm des Sprechtheaters

komplettieren.

Die Oper Köln soll den führenden internationalen Opernhäusern zugerechnet werden. Sie ist Mitglied
der internationalen Opernkonferenz, zu der folgende Opernhäuser gehören: Bayerische Staatsoper,
Staatsoper Unter den Linden Berlin, Deutsche Oper Berlin, Komische Oper Berlin, Staatsoper Wien,
Opernhaus Zürich, Staatsoper Dresden, Oper Frankfurt, Staatsoper Hamburg, Deutsche Oper am
Rhein Düsseldorf Duisburg, Oper Leipzig und Staatstheater Stuttgart sowie die assoziierten Mitglieder
Opera National de Paris, Royal Opera House Covent Garden London und Teatro alla Scala Mailand.
Diese Institutionen sind geprägt von international renommierten Dirigent*innen, Regisseur*innen
sowie Sänger*innen. In diesem Umfeld ist die Oper Köln bereits seit einigen Jahren neben der Komi-

schen Oper Berlin ein Mitglied mit einem der geringsten Betriebskostenzuschüsse.

Seit der Auflösung der Tanzcompany pretty ugly tanz köln mit Ende der Spielzeit 2008/2009 wird der
Tanz an den Bühnen Köln durch Gastspiele in den Spielplänen von Oper und Schauspiel vertreten.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 3

Nach der gescheiterten Wiedereröffnung von Oper und Schauspielhaus am Offenbachplatz in 2015
war auch die Spielzeit 2017/2018 der Bühnen der Stadt Köln — bei einer unverändert angespannten
städtischen Haushaltslage und den weiterlaufenden Sanierungsmaßnahmen - erneut geprägt von der
Fortführung des Interimspielbetriebs des Musiktheaters (Staatenhaus, Außenspielstätten) und der
Kinderoper und des Sprechtheaters (Depot 1, Depot 2, Grotte, „Außenspielstätte am Offenbachplatz“).

Folgende Inszenierungen konnten in 2017/2018 realisiert werden:

Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Titel Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS;

Inszenierungen des Sprechtheaters

2666 Depot I
Alles, was ich nicht erinnere Offenbachplatz
‚Ansichten eines Clowns Depot II
‚Arsen und Spitzenhäubchen Depot I
bash Grotte
Battlefield Depot II
Casablanca Offenbachplatz
Cyrano de Bergerac Depot I
Der Gute Mensch von Sezuan Depot II
der herzelfresser Grotte
Die Lücke Depot II
Die Weber Depot I
Don Quijote Depot I
Endspiel Dpeot II
Extremites Depot I
Faust I Depot I
Faust II Depot II
Frau Schmitz Offenbachplatz
Geächtet Offenbachplatz
Glaubenskämpfer Depot II
Gott Offenbachplatz
Hamlet Depot I
Offenbachplatz
Depot II
Depot II
Offenbachplatz
Mary Page Marlowe Depot I
Mitleid Depot II
NSU - Warum musste Theo sterben Offenbachplatz
Occident Express Depot II

Oorlog Depot II

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 4

Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Wieder- Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS

Übertrag:

Peer Gynt Depot I
Räuber Hotzenplotz Depot I
real fake Depot II
Romeo und Julia Depot I
Rot Offenbachplatz
Sprengkörperballade Offenbachplatz
[The Civil Wars Be Depot I
Tod eines Handlungsreisenden Depot I
Triple Bill Depot I
Wenn ich nicht hier bin Grotte
Depot I
Depot I
Wir sind Affen eines kalten Gottes Offenbachplatz
Wir wollen Plankton sein Offenbachplatz
Wonderland Ave. Depot I
Woyzeck Depot I
Einzelveranstaltungen div. Spielstätten

Die Spielzeit 2017/18 war die fünfte unter der Intendanz von Stefan Bachmann. Da sich das Schau-
spielhaus am Offenbachplatz noch in der Renovierung befand, wurde weiterhin das rechtsrheinisch
gelegene Depot auf dem Gelände des Carlswerkes in Köln Mülheim bespielt. Zunächst als Interims-
spielstätte für zwei Jahre gedacht, ist es gelungen, einen lebhaften Ort des Austausches zu schaffen,
der in den Stadtteil hineinwirkt und gleichzeitig überregional wahrgenommen wird. Der Carlsgarten,
ein Urban-Gardening-Projekt des Schauspiel Köln, trug zu einer Belebung des Areals genauso bei wie
zahlreiche Initiativen und Projekte des Schauspiel Köln, die sich inhaltlich mit Themen des Stadtteils

beschäftigten.

Auch wenn das Publikum gerne und in großer Zahl zu Theaterbesuchen nach Köln Mülheim kommt
und die Spielstätte inzwischen ein etablierter Ort in Kölns Kulturleben ist, bleibt das Schauspiel Köln
mit der Außenspielstätte am Offenbachplatz auch auf der anderen Rheinseite präsent. Die neue Bühne
im Stadtzentrum hat in der Spielzeit 2017/18 ihren einjährigen Geburtstag gefeiert. Die Idee der vier
Regieassistent*innen und Gründungskurator*innen Andrea Imler, Pınar Karabulut, Matthias Köhler
und Charlotte Sprenger, die nun als freie Theaterregisseur*innen arbeiten, hat sich jedenfalls etab-
liert: Aus der Spielstätte am Offenbachplatz, umgetauft auf „Britney“, wurde eine Bastion für innovati-
ve Projekte mitten in der Innenstadt. Uraufführungen, deutsche Erstaufführungen, Gastspiele, Vernet-
zungen und Kooperationen mit Künstler*innen aus Köln und Umgebung, Ausstellungen, Konzerte und
Gespräche und natürlich das Festival „Britney X" bestimmten weiterhin das Programm.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 5

In der Spielzeit 2017/18 hat das Schauspiel Köln mit Beate Heine eine neue Chefdramaturgin und
stellvertretende Intendantin gewonnen. Entsprechend kam es im Spielplan zu Veränderungen. Eine
der großen, nach außen wirkenden Neuigkeiten war die Aufteilung der Spielzeit in drei thematische
Blöcke: Identität — Revolte — Aufbruch. Diese drei prägnanten wie assoziationsreichen Begriffe baten
zur Auseinandersetzung mit großen philosophischen, auch politischen Diskursen unserer Gegenwart.
Passend dazu gab es drei Ausgaben des Theatermagazins, die jeweils den thematischen Überbau zum
Motto darstellten. Das neu konzipierte Blatt des Schauspiel Köln — voller Interviews mit inspirierenden
Persönlichkeiten, wie z. B. Milo Rau, und zahlreichen Essays, wie etwa von Markus Gabriel, - wurde

zum wertvollen Begleiter durch die gesamte Spielzeit.

Der Intendant Stefan Bachmann hat zur feierlichen Eröffnung der Saison 2017/18 Henrik Ibsens „Peer
Gynt“ mit einer außergewöhnlichen Skurrilität und Energie auf die Bühne gebracht. Bei der Kritik war
die Geschichte des bekanntesten Lügners der dramatischen Literatur ein voller Erfolg. „Bachmanns
Inszenierung ist ein gelungener Parforce-Ritt durch Ibsens Welten. Mit Jörg Ratjen als Gynt-Darsteller,
der einfach bravourös die Szene beherrscht, wenn es ihn durch die Weiten seiner Phantasie treibt.
Wie zudem die „glorreichen Sieben", die dabei in drei Dutzend Rollen schlüpfen, neben ihm brillieren,
ist ebenfalls aller Ehren wert. (...) Nach drei pausenlosen Stunden, die nach den anfänglich grotesk-
skurrilen, ja grellen Szenen zuletzt in feiner Heimkehrer-Innerlichkeit enden, gab's kein Halten mehr:

Großer Applaus. Völlig zurecht“, schrieb theaterfischer.de.

Im weiteren Verlauf der Spielzeit wurden weitere klassische Stücke wie „Wilhelm Tell“ (Regie ebenfalls
Stefan Bachmann, eine Koproduktion mit dem Theater Basel), „Romeo und Julia“ (Regie: Pınar Kara-
bulut), „Die Weber“ (Regie: Armin Petras) und „Endspiel“ (Regie: Rafael Sanchez) auf die Bühne ge-
bracht. Gleichzeitig gab es viel Raum für neuen Stoff: sieben Uraufführungen und deutsche Erstauf-
führungen standen auf dem Spielplan. So schrieb z. B. Ibrahim Amir für das Schauspiel Köln das Stück
„Heimwärts“ über den alternden Helden Hussein, der seine Identität zwischen Österreich und Syrien
sucht. Mit „Alles, was ich nicht erinnere“ des schwedischen Autors Jonas Hassen Khemiri kam der mit

dem schwedischen Literaturpreis gekürte Roman zum ersten Mal in Köln auf die Bühne.

Eine besondere Resonanz erfuhr die Uraufführung des neuen Stücks von Sibylle Berg zum Thema
künstliche Intelligenz „Wonderland Ave.“. Die Menschheit ist in diesem Stück fast ausgestorben und
die, die überlebt haben, sind abhängig von Maschinen. Das Stück ist „ein bitterböser und ebenso ko-
mischer Abgesang an die Welt, wie wir sie kannten“, so die Dramaturgin der Inszenierung, Sibylle
Dudek.

Die Regie des dystopischen Textes übernahm der gefeierte junge Regisseur und Bühnenbildner Ersan

Mondtag, der mit „Wonderland Ave.“ sein Kölner Debüt gab. Als Setting für die Inszenierung wählte

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 6

Mondtag ein Museum voller Kunstobjekte. Hier werden ein Mann (Bruno Cathomas) und eine Frau
(Kate Strong), wie in einem Zoo gehalten und von einer Gruppe Roboter bewacht. Der große Hingu-
cker war jedenfalls die auf dem Boden liegende Riesenstatue — eine lebensechte Nachbildung von
Cathomas selbst. nachtkritik.de kommentierte die Erscheinung wie folgt: „Der Riese sieht uns den
ganzen Abend aus großen Augen an, und man wartet eigentlich darauf, dass er aufsteht und mitspielt.
Denn ehrlich gesagt, zuzutrauen wäre so etwas dem Wunderkind Ersan Mondtag ohne weiteres.“.
Überhaupt war die visuell starke Umsetzung, mit zahlreichen Hinweisen auf Klassiker der Kunstge-
schichte, neben Bergs Text der Höhepunkt der Inszenierung. „Dieser Abend macht sehr viel Lust auf
die nächsten Arbeiten von Ersan Mondtag in der kommenden Spielzeit“, äußerte sich der Bonner Ge-
neral Anzeiger zu „Wonderland Ave.“. Tatsächlich begann mit der Inszenierung eine langfristige, in-
tensive Kooperation zwischen dem Schauspiel Köln und dem Regisseur. Auch die Partnerschaft
Berg/Mondtag erwies sich als besonders fruchtbar — die Inszenierung kam später in die Auswahl der
zehn herausragenden deutschen Uraufführungen der Festival-Stücke 2019.

Weitere Festival-Erfolge feierte das Schauspiel Köln in München bei Radikal jung. Das Kölner Schau-
spiel legt einen besonderen Wert auf den Regie-Nachwuchs und ist bei den Theatertagen in München
regelmäßig vertreten. Eine Doppeleinladung, wie die im Jahr 2018, war aber etwas Besonderes. Umso
mehr, wenn man bedenkt, dass die beiden eingeladenen Regisseurinnen, Pınar Karabulut (mit „Romeo
und Julia“) und Charlotte Sprenger (mit „Alles, was ich nicht erinnere‘) vorher am Schauspiel Köln
noch als Regieassistentinnen tätig waren und als Kuratorinnen am Offenbachplatz das Haus wesent-
lich prägten. Für Karabulut war es bereits die zweite Einladung zum Radikal jung - 2015 stellte sie
sich in München mit „Invasion!“ von Jonas Hassen Khemiri vor. Der Erfolg von Karabulut und Sprenger
macht deutlich, dass sich die kontinuierliche Unterstützung junger Regisseurinnen am Schauspiel Köln
sehr lohnt. In der Spielzeit 2017/18 haben am Schauspiel Köln neben Karabulut und Sprenger auch
Lilja Rupprecht („Eine Frau Mary Page Marlowe“) und Therese Willstedt („Woyzeck“) mit ihren Regie-
arbeiten zum Repertoire beigetragen.

Im Zusammenhang mit Karabuluts „Romeo und Julia“ ist auch die schauspielerische Leistung von
Kristin Steffen als Julia hervorzuheben. Steffen, die sich zu der Zeit im Rahmen einer Kooperation
zwischen dem Schauspiel Köln und der Leipziger Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendels-
sohn Bartholdy“ zusammen mit sieben weiteren Schauspielstudent*innen am Kölner Theater aufhielt,
wurde später vom Magazin Theater heute als Nachwuchsschauspielerin des Jahres ausgezeichnet und
ist inzwischen festes Ensemblemitglied am Schauspiel Köln. „Romeo und Julia“ bleibt weiterhin eine
der erfolgreichsten Inszenierungen im Repertoire und die Wiederaufnahme in der Spielzeit 2019/20
steht bereits fest.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 7

Neben eigenen Produktionen hat das Schauspiel dem Kölner Publikum in der Spielzeit 2017/18 eine
Reihe von exklusiven Gastspielen angeboten und nach Köln kamen die Regiestars Peter Brook, Milo
Rau und Julien Gosselin. Peter Brook ist mit seinen vierundneunzig Jahren eine lebende Theaterlegen-
de. In Köln zeigte er ein Motiv aus seiner „Mahabharata“-Adaption aus den 1980er Jahren, die zu den
Höhepunkten seiner Karriere gehört. „Battlefield“ war ein schönes Beispiel der von Brook geprägten
„armen“ Theaterästhetik, die mit einem leeren Raum („empty space“) und wenigen Mitteln auskommt.
Der Kölner Stadtanzeiger schrieb damals: „Der Schatz, den Peter Brook mit uns geteilt hat, währte nur

ein paar Augenblicke lang, so flüchtig wie das Leben selbst.“.

In Köln waren im Dezember 2017 gleich zwei Arbeiten von Milo Rau zu sehen: „Mitleid. Die Geschichte
des Maschinengewehrs“ (Schaubühne Berlin), die Geschichte einer NGO-Mitarbeiterin in einem afrika-
nischen Krisengebiet (gespielt und mitentwickelt von Ursina Lardi), und „The Civil Wars“ (International
Institute of Political Murder), in der es um eine Welt geht, in der dein*e Nachbar*in zum radikalen
Dschihad übertreten kann.

Der Höhepunkt der Gastspiel-Reihe war das Osterspezial mit der Aufführung 2666 der Gruppe „Si vous
pouviez l&cher mon couer“ (FR). Den posthum veröffentlichten Roman von Roberto Bolanio hat der
französische Regisseur Julien Gosselin mit internationalem Erfolg für die Bühne adaptiert. Nachdem
das Stück auf dem Festival d’ Avignone sowie in Toulouse, Buenos Aires und Amsterdam gezeigt wur-
de, kam die gefeierte Produktion auch nach Köln - es handelte sich um die einzige Aufführung in
Deutschland überhaupt. Zwölf Stunden dauerte das Theaterabenteuer „zwischen Sprechtheater, Elekt-
ro-Konzert, Fernsehserie und klassischer Tragödie" (Liberation) und wurde am Osterwochenende
gleich an zwei Tagen hintereinander aufgeführt. „Gosselin und sein exzellentes Ensemble sind tief ins
Herz der Finsternis vorgedrungen. Mit äußerster Sprachdisziplin und rauschhafter Musik, ein dunkler
Spiegel, blank poliert.“, so der Kölner Stadtanzeiger, der weiterhin schrieb: „Ein Wahnsinn, aber ein

geglückter Wahnsinn.“

Weitere spannende Gastspiele wurden im Rahmen der zweiten Ausgabe des Britney-X-Festivals einge-
laden. Dieses legte wieder den Fokus auf Theater, Musik und Politik sowie auf Feminismus, Gender,
Diversity und Sex und hat ein junges Publikum angezogen. Der Tanz-Höhepunkt „Antigone Jr.++. /
Twenty looks or Paris is burning at the Judson Church (Plus)“ des US-Choreographen Trajal Harrell
wurde bereits bei zahlreichen internationalen Festivals gezeigt. Dank der Unterstützung des Tanz Köln
war die nächste Station das Britney-X. „Bilder deiner großen Liebe“ nach dem unvollendeten Roman
des verstorbenen Autors Wolfgang Herrndorf gehörte zu den großen Entdeckungen der damaligen
Ausgabe des Radikal-jung-Festivals. Ein intimes Solo der außergewöhnlichen Schauspielerin Birte
Schnöink in der detailverliebten Regie von Marie Rosa Tjeten stellte den Höhepunkt im Bereich Schau-

spiel dar.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 8

Hanna Koller, die Kuratorin des Tanz Köln, erhielt zum Ende der Saison den Kölner Kulturpreis als
Kulturmanagerin des Jahres. Auch in der Spielzeit 2017/2018 realisierte Frau Koller am Schauspiel
Köln ein außergewöhnliches Tanzprogramm auf Weltniveau und lud Gastspiele von renommierten
Companies wie Ultima Vez („In spite of wishing and wanting“) oder Rosas des Duos Salva Sanchis &

Anne Teresa De Keersmaeker („A love supreme“) nach Köln ein. „Tripple Bill“ von Richard Siegal/

Ballet of Difference, wurde in Köln in einer Koproduktion mit dem Muffatwerk München sogar uraufge-
führt.

Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/
Wieder- Spiel: e Vorstel- Koprod.(KP)/
aufn. (WA) lungen i
Inszenierungen des Musiktheaters
Advent in der Oper Kinderoper 4 EP
Bronze by Gold Staatenhaus 2 GS
|Carmina Burana Staatenhaus 2 EP
Das Rheingold Kinderoper 12 EP
Der Kaiser von Atlantis Offenbachplatz 5 EP
Der kleine Prinz Staatenhaus 2 65
Die Fledermaus Staatenhaus 14 EP
Die Heinzelmännchen zu Köln Kinderoper 6 EP
Die Rache von Melaten Staatenhaus 29 KP
Die Soldaten Staatenhaus 6 EP
Don Glovanni Staatenhaus 6 EP
Falstaff Staatenhaus 10 EP
(Gli Uccellatori Staatenhaus 6 EP
Il Matrimonio Segreto Staatenhaus 7 EP
Irgendwie anders Kinderoper 2 EP
Karneval einmal klassisch Staatenhaus 1 6S
KUNST MUSS Staatenhaus 4 EP
La Traviata Staatenhaus 16 EP
Le nozze de Figaro Staatenhaus 6 EP
Manon Staatenhaus 9 EP
Mose in Egitto Staatenhaus 7 EP
Orpheus in der Unterwelt Kinderoper 9 EP
Kinderoper 7 EP
Staatenhaus 2 6S
Staatenhaus 6 EP
Staatenhaus 3 EP
Somewhere over the rainbow Staatenhaus 3 EP
[Tannhäuser Staatenhaus 9 EP
[The Rape of Lucretia Staatenhaus 6 EP
. Kinderoper /
[Diverse Einzelveranstaltungen Staatenhaus 8

Die Eröffnungsproduktion mit Richard Wagners „Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg“

(Premiere: 24.9.2017) war ein großer Erfolg, sowohl was die musikalische Leitung von Generalmusik-
direktors Francois-Xavier Roth betraf, als auch hinsichtlich der Regie von Patrick Kinmonth und des

imponierenden Bühnenaufbaus (Bühnenbild: Darko Petrovic) in Saal 1 des Staatenhauses, wo sich das

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 9

Orchester innerhalb eines zerklüfteten Gebirgs-Bühnenbildaufbaus wiederfand, quasi inmitten eines in

die Landschaft gerissenen Kraters.

Giuseppe Verdis „La Traviata“ — als Neuproduktion in Saal 2 (Premiere: 15.10.2017) - glänzte auch
wegen der gelungenen Sängerbesetzung, allen voran die US-amerikanische Sopranistin Marina Costa-
Jackson, aber auch in der Alternativbesetzung mit Publikumsliebling Olesya Golovneva.

Für ein breites Publikum angelegt war auch die Operetten- und Musical-Gala „Somewhere over the
Rainbow“, mit Maestro Claude Schnitzler am Pult und vielen hochkarätigen Gesangsstars, darunter
Helen Donath, Lucio Gallo, Paul Armin Edelmann u. v. a., die insgesamt dreimal zu erleben war und

auf begeisterte Resonanz stieß.

Die Sparte Kinderoper startete mit der Neuproduktion „Das Rheingold“ - einer gekürzten, musikalisch
adaptierten Version von Wagners Oper - das große Projekt einer Verwirklichung des gesamten „Rings
des Nibelungen“ für Kinder und Jugendliche. Die Arrangements für die Oper Köln stammen für alle

vier Teile des „Rings“ von Stefan Behrisch.

Im November und Dezember sorgte eine Neuproduktion der Johann-Strauß-Operette „Die Fleder-
maus" für gute Laune — und, durchaus beabsichtigt — für manche Diskussion, was den zeitpolitischen
und gesellschaftlichen Bezug dieser Lesart der beliebten Operette anging. Marcus Bosch dirigierte, es
inszenierte Petra-Luisa Meyer. In der Sprechrolle des Froschs durfte man sich über TV-Urgestein Jo-

chen Busse freuen.

Als Uraufführung und Beitrag zum Heinrich-Böll-Jahr fand die „Kunst muss“, ein Werk des renommier-
ten Komponisten Helmut Oehring, große Beachtung. Dabei handelte es sich um eine Koproduktion der

Oper Köln mit dem Ensemble MusikFabrik.

Die Wiederaufnahme von Giuseppe Verdis „Rigoletto“ als Übernahme der Produktion, die vorher am
Offenbachplatz, dann in der Oper am Dom und nun im Staatenhaus zu sehen war, stieß auf große
Begeisterung, nicht zuletzt aufgrund der hochkarätigen Sängerstars.

Am 23.12.2017 feierte Carl Orffs „Carmina Burana“ eine sehr positiv aufgenommene Premiere - viel

Applaus gab es für Orchester, Solisten und die Chöre,

Die Neuproduktion von Jules Massenets „Manon“ (Premiere: 4.3.2018) war sowohl musikalisch (Musi-
kalische Leitung: Claude Schnitzler) als auch szenisch (Regie: Johannes Erath) auf Weltklasse-Niveau.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 10

Die Möglichkeiten des Staatenhauses wurden dabei im Saal 1 auf ganz neue Weise genutzt und insge-

samt hervorragend choreografiert.

Zu einem beeindruckenden und erschütternden Erlebnis wurde die Neuproduktion der im Ghetto The-
resienstadt entstandenen Oper „Der Kaiser von Atlantis oder die Tod-Verweigerung“ von Viktor Ull-
mann, die — mit Rainer Mühlbach am Pult, in der Regie von Eike Ecker - ab dem 24.2.2018 in der

Außenspielstätte Offenbachplatz zu erleben war.

„Gli uccellatori“ von Florian Leopold Gassmann (Premiere: 18.3.2018) bot in Saal 3 die Möglichkeit,
diese historisch wertvolle, in Köln bisher noch nie aufgeführte Oper (Uraufführung: Venedig 1759)
kennenzulernen. In den Gesangspartien brillierten dabei die Sängerinnen und Sänger des Internatio-

nalen Opernstudios der Oper Köln.

Ebenfalls um eine Kölner Erstaufführung handelte es sich bei Rossinis „Mose in Egitto" („Moses in
Ägypten“), einer Produktion in Zusammenarbeit mit den Bregenzer Festspielen, die im Saal 2 des
Staatenhauses unter dem Einsatz von Drehbühne, Video und packenden Live-Szenen zur Premiere

kam. Immer wieder hervorgehoben wurde in den Kritiken das hohe sängerische Niveau.

Ein Höhepunkt der Spielzeit war die Neuproduktion von Bernd Alois Zimmermanns „Die Soldaten“, die
anlässlich des 100. Geburtstags des 1970 verstorbenen Kölner Komponisten stattfand. Es dirigierte
Francois-Xavier Roth, für eine aufsehenerregende Bühnen- und Zuschauerraumlösung sorgten Carlus
Padrissa und Roland Olbeter von „La Fura dels baus“. Erstmals seit der Uraufführung (Köln 1965)
konnte den Anforderungen des Komponisten, was die Frage der Positionierung von Orchester und
Bühnenraum anging, wirklich Rechnung getragen werden. Das Publikum fand sich inmitten eines Ar-

rangements wieder, bei dem es von der Bühne gewissermaßen ‚umrundet' war.

Für einen heiteren Spielzeitausklang sorgte „Il matrimonio segreto“ („Die heimliche Ehe“) von Dome-
nico Cimarosa (Premiere: 24.6.2018) — sehr ästhetisch inszeniert von Renaud Doucet, mit exquisiten

Solisten und einem glänzend aufspielenden Gürzenich-Orchester-Köln unter Gianluca Capuano.

Die Produktion „Schnittstellen I“, ein Kunst-Parcours von Preisträger*innen des Gargonza Arts Awards
(drei Vorstellungstermine im Mai 2018), führte auf beeindruckende Weise verschiedene Kunstformen

im Rahmen einer großen Veranstaltung und auf mehreren Bühnen zusammen.

Die Sparte Kinderoper verzeichnete mit der Neuproduktion „Pollicino“ von Hans Werner Henze einen
großen Erfolg. Fast 100 Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums und der Rheinischen

Musikschule haben ein Jahr lang mit Künstlerinnen und Künstlern der Oper Köln dieses „Märchen für

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 11

Musik“ einstudiert und aufgeführt — ein gelungenes Zusammenkommen von professionellen Opern-

künstler*innen mit jungen Sänger*innen und Instrumentalist*innen.

Die Kinderoper präsentierte außerdem Wiederaufnahmen von „Die Heinzelmännchen zu Köln“,

„Irgendwie anders“ und Jacques Offenbachs „Orpheus in der Unterwelt“.

Als Wiederaufnahmen in der Sparte Oper gab es Höhepunkte mit Mozarts „Don Giovanni“ und „Le
nozze di Figaro“, außerdem mit Brittens „The Rape of Lucretia® und Verdis grandiosem „Falstaff“ in
der großartigen, den Raum des Saals 1 zu einem Shakespeare-Theater umfunktionierenden Inszenie-
rung von Dietrich W. Hilsdorf unter Maestro Will Humburg.

Für ihren Verdienst um an Demenz erkrankte Menschen im Rahmen von „Oper für Jung und Alt" wur-

de die Oper Köln im Dezember 2017 mit dem Rudi-Assauer-Preis ausgezeichnet.

Neuinsz. (N)/ Anzahl der

Wieder- Spielstätte Vorstel-
aufn. (WA) lungen

Aterballetto & Johan Inger Staatenhaus GS
Staatenhaus GS
Depot I 65
Depot I GS
Depot II GS
Rosas - a love Supreme Depot II
Sasha Waltz & Guest Depot I
Soundspace Staatenhaus
Swan Lake/Loch Na Heala (7292)
Ultima Vez

Eigenprod.(EP)/
Koprod.(KP)/

Inszenierungen des Tanzes

In der Spielzeit 2017/2018 fanden 24 Tanzabende (davon 4 in Kooperation mit dem Schauspiel Köln)

von dreizehn Choreograf*innen und elf Kompanien aus sieben unterschiedlichen Ländern und vier
Kontinenten statt.

Im Staatenhaus war die italienische Kompanie „Aterballetto* mit dem Programm „Golden Days“ zu
Gast. Ein besonderes Highlight für das begeisterte Publikum war das Ballett „Bliss“ zur Musik von Keith
Jarretts „Köln Concert“. Das zweite Gastspiel im Staatenhaus bestritt die amerikanische „Dorrance
Dance Company“. Kurz vor der Sommerpause begeisterte der Spanier Israel Galvan und seine fünf

Musiker*innen mit seinem avantgardistischen Flamenco das Publikum.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 12

Im Depot II wurde die Tanzreihe von der Südafrikanerin Robyn Orlin eröffnet, die für den jungen Per-
former Albert Silindokuhle Ibokwe Khoza einen bunt schillernden Solo-Abend erarbeitet hatte, in dem
die neuen Freiheiten innerhalb der Rainbow Nation thematisiert wurden. Einen zweiten intimen Abend
gaben im Depot II vier junge Tänzer der belgischen Kompanie „Rosas“ mit „A love Supreme“ zur Mu-

sik von John Coltrane vor ausverkauftem Haus.

Auf der großen Bühne im Depot I gab es einen Klassiker des Belgiers Wim Vandekeybus und seiner
Kompanie „Ultima Vez“. Mit dem vor zwanzig Jahren entstandenen Abend „In spite of wishing and
wanting“ — ein reines Männerstück, begeisterte er das Publikum vor ausverkauftem Haus. Ebenfalls im
Depot I zu sehen war das Stück „Puz/zle“ von der belgischen Kompanie „Eastman“ und ihrem Choreo-
grafen Sidi Larbi Cherkaoui, ein Tanzstück, das sich in starken Bildern mit dem Triumph und Unter-

gang der Menschheit auseinandersetzt.

Zum ersten Mal war die irische Kompanie „Teac Damsa“ um den Choreografen Michael Keegan-Donlan
in Köln im Depot zu Gast. Er adaptierte eines der berühmtesten Handlungsballette „Schwanensee“ in
ein Drama, das in Irland spielt. Er verzichtete auf Tschaikowski und ließ live keltische Musik spielen.

Ein weiterer Klassiker war im Depot zu sehen. „Allee der Kosmonauten“ von Sasha Waltz aus dem
Jahre 1996, beschreibt das Zusammenleben dreier Generationen in einer Plattenbausiedlung: mitfüh-
lend und ironisch, liebevoll und grausam zugleich. Alle drei Vorstellungen waren restlos ausverkauft.
Zum ersten Mal in Köln war eine weitere sehr junge Kompanie zu Gast: „Gauthier Dance // Dance
Company Theaterhaus Stuttgart“, die mit „Mega Israel“, einem rein israelischen Tanzabend mit Cho-

reografien von Ohad Naharin, Hofesh Shechter und Sharon Eyal zu sehen war.

Ein ganz besonderes Highlight war der dreiteilige Abend „On Body“ von Richard Siegal/Ballet of Diffe-
rence und auch die Uraufführung „Made for Walking“ war ein großer Erfolg.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 13

4. Die wirtschaftliche Lage der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2017/2018

a) Leistungsdaten

Die von den Bühnen in der Spielzeit 2017/2018 realisierten Inszenierungen erbrachten folgende Leis-

tungsdaten:

Veran-
ange- staltung. Aus- Erlöse
Spielstätte botene lastung Kartenverk.
Plätze‘ | Standort TEUR

Staatenhaus
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen

Kinderoper
Eigenproduktionen

Außenspielstätte am Offenbachpl.
Eigenproduktionen

Summe Musiktheater

‚Außenspielstätte am Offenbachpl.

Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltung

Depot I
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltung

Depot II
Eigenproduktionen
Gastspiele
Einzelveranstaltungen

Grotte
Eigenproduktionen

sonstige Orte
Einzelveranstaltungen

Summe Sprechtheater

ı

ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 14

Veran-
staltung. Besu- Besu- Aus- Erlöse
Spielstätte cher cher lastung Kartenverk.
Plätze‘ Standort max. Ist TEUR

%o
Summe Musiktheater I sol ol 125.750| 104.431 83,05]
Summe Sprechtheater 274 .444| 100.558 73,70

Staatenhaus
Gastspiele 749

Depot I
Gastspiele

Depot II
Gastspiele

ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze

Der Datenvergleich der Spielzeit 2017/2018 mit dem Vorjahr zeigt, dass sich die Zahl der Veranstal-
tungen (im Vorjahr 699) im Verlauf der Spielzeit 2017/2018 insgesamt um 28 bzw. 3,7% auf 727 er-
höht hat. Daraus lässt sich schließen, dass die Interimspielstätten (Außenspielstätte am Offenbach-
platz, Depot, Staatenhaus) weiterhin gut vom Publikum angenommen werden. Die Veränderung der
Gesamtzahl an Veranstaltungen entfällt mit einem Rückgang um 5 Veranstaltungen auf das Musikthe-
ater und mit einem Anstieg um 33 Veranstaltungen auf das Sprechtheater. Im Bereich des Tanzes

blieb die Zahl der Veranstaltungen unverändert.

Im Rahmen der verschiedenen Interimspielstätten reduzierte sich die Zahl der von den Bühnen insge-
samt im Durchschnitt je Veranstaltung angebotenen Plätze gegenüber dem Vorjahr von 395 um 21
bzw. 5,3% auf 374. Bei einem Rückgang der Besucherzahl um insgesamt 949 (0,4%) auf 213.785
verbesserte sich die Auslastung gegenüber der Spielzeit 2016/2017 um 1,0%.

Die Analyse zeigt, dass die Besucherentwicklung in den einzelnen Sparten infolge der Akzeptanz und
Bespielbarkeit der Interimspielstätten positiv ausfiel. So lag die Besucherzahl im Musiktheater um nur
31 bzw. 0,1% unter der Besucherzahl des Vorjahres. Die Auslastungsquote verbesserte sich im Musik-
theater um 0,8% auf 83,1%.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 15

Das Schauspiel verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Besucherrückgang um 944 bzw. 0,9%, der
Tanz einen Zuwachs um 26 bzw. 0,3%. Die Auslastungsquote im Schauspiel verbesserte sich dabei
insgesamt um 0,8% auf 73,7%. In der Sparte Tanz wurde in 2017/2018 eine Auslastungsquote von
93,3% (im Vorjahr 88,2%) erreicht.

Die durchschnittliche Einnahme je Besucher erhöhte sich in der Spielzeit 2017/2018 bei unveränderten
Kartenpreisen im Musiktheater und im Sprechtheater von EUR 20,07 im Vorjahr auf EUR 21,35
(6,4%). Der durchschnittliche Betriebskostenzuschuss der Stadt je Besucher für den Spielbetrieb und
das Interim lag mit EUR 325,77 um EUR 14,56 bzw. 4,7% über dem Wert der Spielzeit 2016/2017
(EUR 311,21).

b) Ertragslage: Periodenvergleich/Budgetvergleich

Infolge des fortgeführten Betriebs der Interimspielstätten wird die Ertragslage der Bühnen auch im
Wirtschaftsjahr 2017/2018 unverändert aufgeteilt in Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Spielbetrieb sowie Erträge und Aufwendungen, die durch den Betrieb der Interimspielstätten

bzw. weitere Sanierungsmaßnahmen veranlasst wurden.

Periodenvergleich

Die Bühnen schlossen die Spielzeit 2017/2018 mit einem Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.033 (im
Vorjahr Jahresverlust TEUR 623) ab.

Die Analyse dieses Ergebnisses zeigt, dass sich der Verlust unter betriebswirtschaftlichen Kriterien im
Rahmen des Spielbetriebs aus einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 172 (im Vorjahr
mit TEUR +555), einem negativen Investitionsergebnis von TEUR 1.188 (im Vorjahr TEUR -948), ei-
nem negativen Finanzergebnis von TEUR 385 (im Vorjahr TEUR -445) sowie einem positiven neutralen
Ergebnis von TEUR 112 (im Vorjahr TEUR +402) zusammensetzt.

Insgesamt trägt der Spielbetrieb so mit einem Verlust in Höhe von TEUR 1.633 (im Vorjahr
TEUR -436) zum Jahresergebnis 2017/2018 der Bühnen bei. Daneben weisen der Betrieb der Interim-
spielstätten für die Spielzeit 2017/2018 einen Gewinn in Höhe von TEUR 132 (im Vorjahr
TEUR +418) und der Bereich der Sanierung einen Verlust in Höhe von 532 (im Vorjahr TEUR -605)

aus,

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 16

Ertragslage Ertragsiage Abweichung
Wj. 2017/2018 Wi. 2016/2017

TEUR %o

Spielbetrieb

Erlöse
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen (kalk.)
Kartenverkauf Fremdveranstaltungen
sonstige Bereiche Spielbetrieb
übrige Erlöse
übrige Erlöse (kalk.)
Bestandsveränderung unfertige Produktionen
andere aktivierte Eigenleistungen

sonstige betriebliche Erträge
(ohne Betriebskostenzuschüsse)

Eigenleistung
sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
Landeszuschuss NRW

betriebliche Erträge

Material-/Leistungsaufwand

Personalaufwand

Kosten Gebäudebewirtschaftung '

Verwaltungsaufwendungen

Werbung, Öffentlichkeitsarbeit

Übrige -0 -20.
| -1000| 69.77

betriebliche Aufwendungen -100,0

2 3
Investitionszuschüsse 0,0 25

Erträge Auflösung Sonderposten
für Investitionszuschüsse ni 1,5

Erträge aus Anlagenabgängen 0,0
planmäßige Abschreibungen
Verluste aus Anlagenabgängen

Aufwendungen Zuführung Sonderposten
für Investitionszuschüsse

Investitionsergebnis

Finanzergebnis
Neutrales Ergebnis
= Ergebnis Spielbetrieb

! Ohne Gebäudeversicherungen, enthalten in den Verwaltungsaufwendungen

Bühnen der Stadt Köln, Köln

Wj. 2017/2018

= Ergebnis Spielbetrieb

Betrieb Interimspielstätten
Einnahmeverluste Oper (kalk.)
Einnahmeverluste Schauspiel (kalk.)
Einnahmeverluste Service (kalk.)

Erträge aus Untervermietung
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
Zinserträge
sonstige Erträge

betriebliche Erträge

Material-/Leistungsaufwand

Personalkosteneinsparungen (inkl. kalk.)

planmäßige Abschreibungen auf Investitionen

Interimspielstätten

Kosten Gebäudebewirtschaftung

(ersparte) Kosten Gebäudebewirtschaftung

Mieten und Pachten

sonstige Verwaltungsaufwendungen

Werbung, Öffentlichkeitsarbeit

Zinsaufwendungen

betriebliche Aufwendungen
= Ergebnis Betrieb Interimspielstätten
Sanierung

Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig)
sonstige Erträge

betriebliche Erträge
Material-/Leistungsaufwand
planmäßige Abschreibungen auf Investitionen
Interimspielstätten
Kosten Gebäudebewirtschaftung
Verwaltungsaufwendungen
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Zinsaufwendungen
betriebliche Aufwendungen
= Ergebnis Sanierung
Jahresverlust
Gewinnvortrag
Einstellungen in Gewinnrücklagen

Wij. 2016/2017

Anlage 4 / Seite 17

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 18

Im Rahmen des Periodenvergleichs zeigt eine Analyse des Betriebsergebnisses zunächst, dass die
betrieblichen Erträge im Spielbetrieb um insgesamt TEUR 1.753 bzw. 2,5% über dem Vorjahreswert
lagen. Für die Oper sind dabei kalkulatorische Mehrerlöse in Höhe von TEUR 3.496 (gegenüber dem
Vorjahr unverändert), für das Schauspiel TEUR 500 (gegenüber dem Vorjahr unverändert) und für den
Service TEUR 123 (gegenüber dem Vorjahr TEUR -323) in die Umsätze des Spielbetriebs eingerechnet
worden, sodass der Interimspielbetrieb per Saldo mit TEUR 4.119 belastet wurde. Trotz gestiegener
Kartenverkaufserlöse (TEUR +206 bzw. +2,5%) stiegen damit die Gesamterlöse lediglich um TEUR 27
bzw. 0,3%. Die Bestandsveränderung bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Produkti-
onen belasteten die betrieblichen Erträge um TEUR 946. Insgesamt reduzierte sich dadurch die Eigen-
leistung der Bühnen in 2017/2018 um TEUR 919 bzw. 7,1% gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg der
betrieblichen Erträge ist damit letztlich im Wesentlichen auf die erhöhten Mittel aus dem städtischen
Betriebskostenzuschuss für den Spielbetrieb (TEUR +2.222 bzw, +4,0%) und aus dem Landeszu-
schuss (TEUR +450 bzw. +29,5%) zurückzuführen.

Zeitgleich mit dem Anstieg der betrieblichen Erträge erhöhten sich die betrieblichen Aufwendungen
gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2016/2017 überproportional um TEUR 2.480 bzw. 3,6%. Das Be-
triebsergebnis fiel infolgedessen mit TEUR 172 negativ aus (im Vorjahr TEUR +555) und verschlech-
terte sich im Periodenvergleich so um TEUR 727 gegenüber dem Vorjahr. Die in den verschiedenen
betrieblichen Aufwandsbereichen eingetretenen Kostensteigerungen entfielen vor allem auf die Berei-
che Personalaufwand (TEUR 2.032 bzw. 4,6%), Verwaltungsaufwendungen (TEUR 383 bzw. 11,7%)
sowie Kosten der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR 223 bzw. 15,6%). Kosteneinsparungen
konnten im Bereich der Material- und Leistungsbezüge (TEUR 122 bzw. 0,8%) sowie bei den sonsti-
gen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 46 bzw. 22,7%) bewirkt werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 19

Mit rd. 64,5% (im Vorjahr 63,2%) bezogen auf die Summe der betrieblichen Erträge der Bühnen im
Spielbetrieb bilden die laufenden Personalkosten des Spielbetriebs unverändert den größten Auf-
wandsposten. Im Wirtschaftsjahr 2017/2018 setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen:

zone
2018* | Vorjahr

Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge

soziale Abgaben
Aufwendungen für Altersversorgung
‚Aufwendungen für Unterstützung

Personalkosten der festangestellten Mitarbeiter*inne:

Gagenkräfte (einschließlich Sozialabgaben
__| 46.307] _44.365|

Die Personalstatistik weist für die fest angestellten Mitarbeiter*innen für das Wirtschaftsjahr
2017/2018 folgende Daten aus:

Zum Vergleich
internes Budget
2017/2018

Besetzte Stellen
Beschäftigte nach TVÖD
künstlerische Angestellte
Beamt*innen
Auszubildende 22,00] 21,00

I | 698,57] 706,971

682,25

Beschäftigte

Beschäftigte nach TVÖD 411 419 417 415,00
künstlerische Angestellte 314 319 314 298,00
Beamt*innen 16 16 16
Auszubildende 22 21 20

I | el 775| 7erl
zum Vergleich Vorjahr

Die Personalkosten des Spielbetriebs sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+4,6%). Hierbei erhöh-
ten sich die Kosten der fest angestellten Mitarbeiter*innen mit einem Zuwachs von TEUR 1.181 bzw.

2,9% bei einem um 2,4% gestiegenen Mitarbeiterbestand. Die Kosten für Gagenkräfte stiegen in der
gleichen Zeit um TEUR 851 bzw. 25,7%.

! Aus dem Personalaufwand 2017/2018 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (TEUR 45.585) entfallen Perso-
nalkosten in Höhe von TEUR 188 auf den Bereich des Interimspielbetriebs.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 20

Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf erhöhte Mietaufwendungen
(TEUR +175 bzw. +23,9%) sowie diverse externe Beratungsleistungen (TEUR +183 bzw. +277,9%)
zurückzuführen. Im Bereich der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verursachten gestiegene Bera-
tungshonorare (TEUR +125 bzw. +313,8%) sowie Mehrkosten für Grafik, Design und Fotographie
(TEUR +113,3 bzw. +43,5%) den Kostenanstieg.

Das Investitionsergebnis ist - da der passive Sonderposten entsprechend den Abschreibungen auf die
in den Vorjahren bezuschussten bzw. von der Stadt zum 1.9.2000 übertragenen Anlagegüter kontinu-
ierlich ertragswirksam aufgelöst wird — vor allem mit den Abschreibungsbeträgen auf nicht bezu-
schusste Anlageninvestitionen belastet. Gegenüber dem Vorjahr fielen auch gestiegene Verluste aus
Anlagenabgängen ins Gewicht (TEUR +241), die im Wesentlichen auf nicht mehr benötigte Investitio-
nen im Bereich der zunächst geplanten Bühnenwerkstätten am Standort WDR/Bocklemünd entfielen.
Die Kosten werden aber laut Zusage der Stadt teilweise (TEUR 174) ausgeglichen.

Die im Spielbetrieb aufgewendeten Fremdkapitalzinsen wurden im Rahmen des Finanzergebnisses von
Zinserträgen aus kurzfristigen Termin- und Tagesgeldanlagen um TEUR 21 überschritten. Darüber
hinaus wurde das Finanzergebnis in 2017/2018 in Höhe von TEUR 406 (im Vorjahr TEUR 407) mit
dem Aufzinsungsaufwand aus langfristigen Personalrückstellungen entsprechend den aktuellen han-
delsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften belastet,

Das in 2017/2018 positiv ausgefallene neutrale Ergebnis in Höhe von TEUR 112 (im Vorjahr TEUR
+402) wurde im Bereich der neutralen Erträge (TEUR 194) vor allem von Erträgen aus der Auflösung
von nicht mehr benötigten bzw. bestehenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten (rd. TEUR 126)
sowie Wertberichtigungen (TEUR 56) beeinflusst. Diesen standen neutrale Aufwendungen in Höhe von
TEUR 82 gegenüber, die sich aus Forderungsrisiken (TEUR 41), Steueraufwendungen für Vorjahre
(TEUR 24) sowie sonstigen außerordentlichen Aufwendungen (TEUR 17) zusammensetzten.

Das Jahresergebnis des Betriebs der Interimspielstätten wurde erneut maßgeblich von den Mietauf-

wendungen für die Spielstätten bzw. der abgegrenzten Entschädigungszahlung für das Staatenhaus
(einschließlich Betriebskosten) in Höhe von insgesamt TEUR 5.618 (TEUR -13 bzw. -0,2%) geprägt.
Diese entfallen auf die Oper bzw. Kinderoper mit TEUR 2.215 (im Vorjahr TEUR 1.973), auf das
Schauspiel mit TEUR 2.220 (im Vorjahr TEUR 2.405) und auf den Servicebereich mit TEUR 1.183 (im
Vorjahr TEUR 1.253). Kostenanstiege waren im Bereich des Interims vor allem im Materialaufwand
(TEUR +113 bzw. +11,1%), den Personalaufwendungen (TEUR +438 bzw. +175,2%), den planmäßi-
gen Abschreibungen (TEUR +172 bzw. +23,6%) sowie den Kosten der Bewirtschaftung der Interim-
spielstätten (TEUR +396 bzw. +30,6%) zu verzeichnen. Im Rahmen der Materialaufwendungen ent-

fielen die Kostenerhöhungen vor allem auf zusätzliche Materialkosten im Interimspielbetrieb der Oper

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 21

(TEUR +107 bzw. +23,4%). Die deutlichen Kostenzuwächse bei den Personalkosten sind im Wesentli-
chen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr Personalkosteneinsparungen in Höhe von TEUR 250
verrechnet wurden, die im Wirtschaftsjahr 2017/2018 entfielen. Stattdessen verursachten Mitarbei-
ter*innen im Interim Personalkosten in Höhe von rd. TEUR 188. Die gestiegen planmäßigen Abschrei-
bungen tragen dem Umstand weiterer Investitionen in den Interimspielstätten Rechnung. Die höheren
Kosten der Gebäudebewirtschaftung entfallen auf die Oper im Staatenhaus (TEUR +582); diesen ste-
hen Kosteneinsparungen des Schauspiels, vor allem im Depot, in Höhe von TEUR 168 und im Service

von TEUR 18 gegenüber.

Der im städtischen Betriebskostenzuschuss enthaltene Anteil für den Interimspielbetrieb in Höhe von
TEUR 11.000 (im Vorjahr TEUR 10.404) konnte — zusammen mit den übrigen Erträgen von TEUR 56
(im Vorjahr TEUR 107) - unter Berücksichtigung der kalkulierten Einnahmeverluste für die Oper
(TEUR 3.496, gegenüber dem Vorjahr unverändert), das Schauspiel (TEUR 500, gegenüber dem Vor-
jahr unverändert) und den Service (TEUR 123, im Vorjahr TEUR 323) zur Erzielung eines Überschus-
ses von TEUR 132 (im Vorjahr TEUR +418) in diesem Bereich führen.

Im Bereich der Sanierung stellte der Rat laufende Zuschussmittel in Höhe von TEUR 640 zum Aus-
gleich der sanierungsbedingten Kosten (Abschreibungen TEUR 922, Verwaltungskosten TEUR 251 und
sonstigen Kosten TEUR 49) zur Verfügung. Damit ergab sich in diesem Betriebsbereich ein Defizit in
Höhe von TEUR 532 (im Vorjahr TEUR -605).

Mit dem Jahresverlust von TEUR 2.033 weisen die Bühnen unter Einschluss des Gewinnvortrags (TEUR
11.419) nach der vom Rat beschlossenen Einstellung von Beträgen in die Gewinnrücklagen (TEUR
9.635) zum 31.8.2018 einen Bilanzverlust von TEUR 249 (zum 31.8.2017 Bilanzgewinn in Höhe von
TEUR 11.419) aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

Budgetvergleich

Eine spartenbezogene Analyse des Ergebnisses 2017/2018 in Form eines Soll-Ist-Vergleichs mit dem
vom Rat der Stadt Köln am 18.5.2017 beschlossenen Wirtschaftsplan 2017/2018 sowie dem Ratsbe-
schluss vom gleichen Tag zur Fortführung des Interimspielbetriebs zeigt das nachfolgende Ergebnis.

Dabei wird auch der Tanz wieder als gesonderte Sparte ausgewiesen.

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Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 25

Die von den Bühnen in 2017/2018 im Spielbetrieb erwirtschafteten betrieblichen Erträge lagen um
TEUR 1.866 bzw. 2,6% über den geplanten Ansätzen. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegenen
Erlöse aus dem Kartenverkauf (TEUR +638 bzw. +16,1%) und den damit verbundenen sonstigen Erlö-
sen des Spielbetriebs (TEUR +393 bzw. +57,6%) zurückzuführen. Aber auch die im Zusammenhang
mit der Sanierung abzugrenzenden aktivierten Eigenleistungen der Bühnenmitarbeiter sowie sonstige
betriebliche Erträge nahmen um TEUR +219 (+15,5%) bzw. TEUR +211 (+52,4%) gegenüber den
budgetierten Erträgen zu. Schließlich konnte auch ein höherer Landeszuschuss (TEUR +443 bzw.
+28,9%) realisiert werden. Insgesamt entfiel der Anstieg der betrieblichen Erträge mit TEUR 1.112 auf
die Oper, mit TEUR 129 auf das Schauspiel, mit TEUR 15 auf den Tanz und mit TEUR 610 auf den

Service.

Da die betrieblichen Aufwendungen die Planansätze insgesamt um TEUR 3.321 bzw. 4,8% überschrit-
ten haben, fällt das von den Bühnen in 2017/2018 erwirtschaftete Betriebsergebnis mit TEUR -171
insgesamt um TEUR 1.455 bzw. rd. 113,3% schlechter aus, als dies im Wirtschaftsplan (TEUR +1.284)
vorgesehen war. Die Kostensteigerungen sind dabei vor allem auf den Material- und Leistungsbezug
(TEUR +1.308 bzw. +9,0%), den Personalaufwand (TEUR +789 bzw. 1,7%), die Kosten der Gebäude-
bewirtschaftung (TEUR +424 bzw. +10,4%) sowie die Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
(TEUR +446 bzw. +37,0%) zurückzuführen. Die Kostensteigerungen bei den Materialaufwendungen
und Aufwendungen für bezogene Leistungen entfielen dabei mit TEUR 83 auf die reinen Materialkosten
für Bühnenproduktionen, mit TEUR 357 auf die Opernbespielung durch das Gürzenich-Orchester, mit
TEUR 1.447 auf die gegenüber der Planung deutlich ausgeweiteten Gastspiele und mit TEUR 553 auf
sonstige bezogene Leistungen (Feuersicherheitswachen, Kosten der Personalbeschaffung, Transport-
kosten, sonstige Leistungen). Die Kosten für die Honorare der Gäste sowie die Tantiemen und GEMA-
Gebühren konnten dagegen im gleichen Zeitraum gegenüber den Planansätzen um rd. TEUR 880 bzw.
TEUR 252 reduziert werden.

Spartenbezogen entfielen die betrieblichen Mehrkosten mit TEUR 1.683 auf die Oper, mit TEUR 329
auf das Schauspiel, mit TEUR 65 auf den Tanz und mit 1.244 auf den Service. Die von den einzelnen
Sparten erwirtschafteten Betriebsergebnisse lagen damit in 2017/2018 per Saldo um TEUR -571
(Oper), TEUR -200 (Schauspiel), TEUR -50 (Tanz) und TEUR -634 (Service) unter dem jeweils geplan-

ten Betriebsergebnis.

Das geplante Investitionsergebnis von TEUR -936 wurde um TEUR 253 bzw. 27,0% verfehlt. Hier fie-
len im Wesentlichen um TEUR 201 höhere planmäßige Abschreibungen ins Gewicht.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 26

Während das Finanzergebnis mit TEUR -385 in etwa erwartungsgemäß (TEUR -374) ausfiel, war der
Bereich des neutralen Ergebnisses wie in jedem Jahr mangels Planbarkeit nur mit einem minimalen
Überschuss (TEUR 48) in den Wirtschaftsplan eingeflossen. Die Ergebnisabweichung betrug hier
TEUR +64, nicht zuletzt als Folge von außerplanmäßigen Erträgen aus der Auflösung von nicht mehr

benötigten Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Nach Umlage des Zwischenergebnisses für den Service entsprechend dem im Wirtschaftsplan vorgese-
henen Umlageschlüssel von 63,08% (Oper), 36,92% (Schauspiel) und 0,00% (Tanz) weisen die drei
Sparten für den Spielbetrieb 2017/2018 für die Oper ein Defizit in Höhe von TEUR 1.018, für das
Schauspiel ein Defizit von TEUR 659 und für den Tanz einen Überschuss von TEUR 44 aus. Die Oper
hat sich damit um TEUR 957, das Schauspiel um TEUR 642 und die Sparte Tanz um TEUR 56 gegen-
über dem budgetierten Spartenergebnis verschlechtert. Insgesamt haben die Bühnen damit mit ihrem
Betriebsergebnis von TEUR -1.633 ihren minimalen Planungsüberschuss von TEUR 22 um TEUR 1.655

unterschritten.

Im Bereich der Interimspielstätten wurden die geplanten Erträge um TEUR 55 bzw. 0,8% minimal
überschritten. Da im gleichen Zeitraum bei den budgetierten Kostenansätzen TEUR 77 bzw. 1,1% ein-
gespart werden konnten, lag das Ergebnis im Interimspielbetrieb um TEUR 132 über dem ausgegliche-
nen Planansatz und entfiel dabei auf die Oper mit TEUR +37 und das Schauspiel mit TEUR +95.

Im Bereich der laufenden Kostenbelastungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Offenbachplat-
zes wurden den Bühnen im Rahmen des Betriebskostenzuschusses 2017/2018 insgesamt TEUR 640
zum Ausgleich der Abschreibungen zugewiesen. Da die im Wirtschaftsjahr 2017/2018 tatsächlich ange-
fallenen sanierungsbedingten Kosten höher ausfielen (die planmäßige Abschreibungen um TEUR 282,
die Verwaltungsaufwendungen um TEUR 251, sonstige Kosten um TEUR 49), fiel das Sanierungser-
gebnis (unter Einschluss von ungeplanten Erträgen in Höhe von TEUR 50) mit TEUR 532 defizitär aus.

Bei der Gesamtbetrachtung der Ergebnisbestandteile des Spielbetriebs sowie des Ergebnisses aus dem
Betrieb der Interimspielstätten und der Sanierung haben die Bühnen damit — nach Umlage der Einzel-
ergebnisse des Servicebereichs auf Oper und Schauspiel — spartenbezogen in 2017/2018 Defizite in
Höhe von TEUR 1.317 in der Oper, TEUR 760 im Schauspiel sowie einen Gewinn von TEUR 44 im Tanz
erwirtschaftet. In Summe entspricht dies dem ausgewiesenen Jahresverlust der Bühnen in Höhe von
TEUR 2.033.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 27

c) Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Bühnen stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt
dar:

ee 2018 ST 08.2017 Fetoterung |
an RI % | TeuR | % | ur % |

Vermögen
Anlagevermögen 357.241] 86,5| 323.668] 95,6] +33.‘ 7
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 5.665 14 5.665 147

+33.573

Lang- und mittelfristig gebundene
Vermögenswerte

Vorräte 4.237
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 6.061
Flüssige Mittel/kurzfristige Wertpapiere 39.241

Kurzfristig gebundene Vermögenswerte

Rechnungsabgrenzungsposten

50 0,0)
Gewinnrücklagen 10.909 2,6)
Bilanzgewinn/-verlust -249| 0,1
Eigenkapital
Sonderposten Investitionszuschüsse
Sonderposten
Pensionsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Bankverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital
Rückstellungen 4. 409 a. I 1 =)
Bankverbindlichkeiten 12.483 37.922] 11,2
Übrige Verbindlichkeiten 12.887 9.826 2,9
Kurzfristiges Fremdkapital 72 I 51.857| 15,3] 22.078]
Rechnungsabgrenzungsposten 17] __1778| 0,5] _+5.432|

zel 72]
ol 17
Kapital insgesamt 412.877| 100,01 _338.722| 100,0| 74.155

Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2018 eine Eigenkapitalquote' von 7,9%
(zum 31.8.2017 10,6%), einen Verschuldungsgrad? von 90,3% (zum 31.8.2017 88,9%) sowie einen
Anlagedeckungsgrad? von 9,2% (zum 31.8.2017 11,1%). Diese Bilanzstruktur stellt sich allerdings nur
dann ein, wenn der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zu Analysezwecken dem Eigenka-
pital zugerechnet wird. Bei isolierter Betrachtung des Eigenkapitals weisen die Bühnen unter Berück-
sichtigung des Jahresverlustes 2017/2018 ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.710 (im

A Eigenkapital einschließlich Sonderposten/Vermögen

Rückstellungen + Verbindlichkeiten/Vermögen
Eigenkapital einschließlich Sonderposten/Anlagevermögen

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 28

Vorjahr TEUR +12.743) aus. Die Investitionsquote? lag im Wirtschaftsjahr 2017/2018 bei 11,7% (im
Vorjahr 13,2%).

Änderungen im Bestand der wichtigsten technischen Anlagen der Bühnen waren im Wirtschaftsjahr

2017/2018 - nicht zuletzt aufgrund der laufenden Sanierungsmaßnahmen von Oper und Schauspiel-
haus - nicht zu verzeichnen. Die in der Spielzeit 2017/2018 in den Interimspielstätten genutzten Anla-

gen und Geräte waren im Wesentlichen einsatzbereit und verfügbar.

An Mitteln des städtischen Haushalts standen den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 über den
Ergebnisplan zunächst TEUR 67.701 zur Verfügung. Dieser Betrag erhöhte sich aufgrund zusätzlicher

Zuschussbeträge zum Ausgleich von Tarifsteigerungen (TEUR 625), Nachfinanzierungen des Interim-
spielbetriebs (TEUR 1.144) sowie des teilweisen Ausgleichs von Kosten im Zusammenhang mit der
nicht weiterverfolgten Planung der Bühnenwerkstätten in Köln-Bocklemünd (TEUR 174) auf insgesamt
TEUR 69.644. Diese städtischen Mittel wurden in voller Höhe als Zuschuss zum Ausgleich des geplan-
ten Betriebsverlustes im Spielbetrieb (TEUR 58.004), im Betrieb der Interimspielstätten (TEUR 11.000)
sowie zur Sanierung (TEUR 640) verwendet.

Der Vergleich der liquiden Mittelbestände an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2017 und 31.8.2018
ergibt insgesamt eine Erhöhung des Finanzmittelfonds um TEUR 38.804, die aus folgenden Quellen
resultiert:

9 Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum Bilanzstichtag des Vorjahres

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 29

Jahresverlust

planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (+)

Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten für Investitionszuschüsse (+)
Buchgewinne (-)/Buchverluste (+) aus dem Verkauf von Anlagevermögen

Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (-)

Abnahme (-)/Zunahme (+) der Rückstellungen

Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, Leistungsforderungen und der sonstigen Aktiva
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Leistungsverbindlichkeiten und der sonstigen Passiva
Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-)

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens (+)
Auszahungen für Investitionen in das Anlagevermögen (-)
Erhaltene Zinsen (+)

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten (+)
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten (-)
Gezahlte Zinsen (-)

5. Vorläufige Prüfungsfeststellungen nach $ 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im
Rahmen der Vorjahresprüfung (1.9.2016 — 31.8.2017)

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH GmbH, Niederlassung Köln, hat auf der Grundlage des
Auftrags der Betriebsleitung der Bühnen vom 4.10.2017 mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss der Bühnen unter Einbeziehung der Buchführung und des
Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2016 bis 31.8.2017 geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste
nach & 106 Abs. 1 GO NRW in entsprechender Anwendung des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auch die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Berichterstattung über wirtschaftlich
bedeutsame Sachverhalte. Im Zeitpunkt der Verfassung dieses Lageberichts war die Prüfung abge-
schlossen und ein Bestätigungsvermerk zum 25.1.2019 erteilt.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte in Vorjahren zu Feststellungen in
Form einer von den Prüfern ausgesprochenen Empfehlung zur Erstellung eines Organisationshandbu-
ches. Diese konnte aufgrund der Vielzahl der zusätzlichen Aufgaben aus dem Sanierungsprojekt Offen-
bachplatz und dem Interim personalbedingt auch im Wirtschaftsjahr 2017/2018 noch nicht umgesetzt

werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 30

II. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER BÜHNEN/RISIKEN DER KÜNFTIGEN
ENTWICKLUNG

1. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen

Unter Einschluss des im Wirtschaftsjahr 2017/2018 erwirtschafteten Jahresverlustes in Höhe von
TEUR 2.033 weisen die Bühnen zum 31.8.2018 einen Bilanzverlust von TEUR 249 aus. Das Eigenkapital
bleibt positiv und beträgt zum 31.8.2018 TEUR 10.710 (zum 31.8.2017 TEUR 12.743).

Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Bühnen stellte der Rat in seiner Sitzung am
7.6.2018 gemäß 8 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit $ 4 der Eigenbetriebsverordnung zunächst
den Wirtschaftsplan der Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 mit folgenden Eckdaten fest:

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 31

Wwj. 18/19 | wj. 18/19 | wj. 18/19 | wj. 18/19 | wj. 18/19
gesamt davon davon davon davon

Oper Schausp Tanz Service

Spielbetrieb der Bühnen
Umsatzerlöse
sonstige betr. Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt )
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
geplantes Betriebsergebnis
Erträge aus der Auflösung Sonderposten Invstitionszuschüsse
planmäßige Abschreibungen
geplantes Investitionsergebnis
geplantes Finanzergebnis
geplantes neutrales Ergebnis

ı Nr
a_3_8
Bo#oö

Übernahme anteiligen Verlust Tanz durch Service
Umlage Spartenergebnis

‚Betrieb Interimspielstätten
Umsatzerlöse
sonstige betr. Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt )
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen R 3 2.510
geplantes Betriebsergebnis | sel 7082| 3307|

geplantes Finanzergebnis dl

Umlage Spartenergebnis

= Planergebnis Interimspielbetrieb Bühnen (vor BKZ

Planergebnis Sanierungsmaßnahmen (vor BKZ;

= Planergebnis Bühnen (vor BKZ)
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Spielbetrieb H 36.719
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Interimspielst. K 6.961

darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Sanierungmaßn.
‚Auflösung zweckgebundene Sanierungsrücklage )

0
geolantes Defizit 2018/2019

Der gemäß Wirtschaftsplan 2018/2019 verbleibende Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen wer-

den.

Auf der Grundlage der Auswertungen der Finanzbuchhaltung für das laufende Wirtschaftsjahr
2018/2019 verläuft die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen im Bereich des Spielbetriebs im Ver-
gleich zur internen Ergebnisplanung noch negativ. Das für dieses Wirtschaftsjahr bis zum Ablauf des

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 32

dritten Quartals geplante Periodenergebnis vor Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses (TEUR
-42.390,0) wurde unterschritten und liegt bei TEUR -43.553,2 (ohne Berücksichtigung von Abgren-
zungsbuchungen). Das vorläufige Betriebsergebnis liegt damit um rd. TEUR 1.163,2 bzw. 2,7% unter
Plan. Zusammen mit dem Investitionsergebnis, dem Finanzergebnis und dem neutrales Ergebnis liegt
das kumulierte Ergebnis für das dritte Quartal 2018/2019 um rd. TEUR 1.018 bzw. 2,1% unter den
budgetierten Ansätzen.

Der Rat der Stadt Köln hat zwischenzeitlich auch den Wirtschaftsplan 2019/2020 in seiner Sitzung am
21.5.2019 festgestellt. Danach haben die Bühnen für die Spielzeit 2019/2020 wie folgt geplant:

Wj. 19/20 | wj. 10/20] wj. 19/20 ] wj. 19/20 ] wj. 19/20
gesamt davon davon davon davon
Oper _| Schauspiel Tanz Service

TEUR TEUR TEUR TEUR

Planergebnis Spielbetrieb

vor Spartenumlage und Betriebskostenzuschuss -68.927 B . -400

Umlage Spartenergebnis 0 \ 0
00

= Planergebnis Spielbetrieb Bühnen vor Betriebskostenzuschuss 68.927 -38.,322 23.672
Planergebnis Interimspielstätten
vor Spartenumlage und Betriebskostenzuschuss -3.674

i 398

= Planergebnis Bühnen vor Betriebskostenzuschuss

darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Spielbetrieb
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Interimspielst.
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln Sonderzuschüsse
darauf Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für Sanierungsmaßn.

= Verlust 2019/2020 vor Verwendung Gewinnrücklagen
‚Auflösung zweckgebundene Sanierungsrücklage 0

= Verlust 2018/2019 -991

Auch der gemäß Wirtschaftsplan 2019/2020 verbleibende Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen

werden.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisplanungen hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Büh-

nen damit maßgeblich von den konkreten Ertragssituationen in der laufenden Spielzeit 2018/2019 und
den Folgejahren sowie der weiteren Bezuschussung durch die Stadt in diesen Jahren ab. Bei einem
unverändert hohen Anteil der Personalkosten am Gesamtkostenvolumen der Bühnen wird von einem
Mittelbedarf in einer Größenordnung auszugehen sein, wie er sich in den Wirtschaftsplänen 2018/2019
und 2019/2020 der Bühnen für diese beiden Wirtschaftsjahre und die Folgejahre niedergeschlagen hat.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 33

Entscheidend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen werden dabei folgende Faktoren

sein:

« erfolgreiche Fortsetzung des neustrukturierten Bauablaufs im Rahmen des Sanierungsprojekts
der Bühnen am Offenbachplatz und Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen in dem geplan-
ten Zeitrahmen;

« Fortsetzung der bereits realisierten langfristigen Finanzierungsvereinbarungen zu den Investiti-
onen im Bereich der Sanierung im Rahmen der vom Rat erteilten Kreditermächtigungen;

e ständige Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Bühnen unter Beachtung der Ermächti-
gungen zur Kreditaufnahme;

e vollständiger Ausgleich der für die Folgejahre bis zur Wiedereröffnung der Bühnen anfallenden
Zusatzkosten für den fortzusetzenden Interimspielbetrieb;

« Realisierung des neuen Standorts der Bühnenwerkstätten und des geplanten Nutzungskon-

zepts.

In Abstimmung mit dem Betriebsausschuss und der Kämmerei bemüht sich die Betriebsleitung im Zeit-
punkt der Abfassung dieses Lageberichts unverändert um eine erfolgreiche Umsetzung dieser Punkte.

2. Entwicklung des Sanierungsprojekts Offenbachplatz und des Interimspielbetriebs

Generalsanierung

Infolge der Notwendigkeit einer Sanierung der Gebäude am Offenbachplatz hatte der Rat der Stadt
Köln am 1.3.2011 die Ergebnisse seiner diversen Prüfaufträge zur Kenntnis genommen und festge-
stellt, dass die Variante 6.0 der Machbarkeitsstudie einschließlich Kinderoper sowie Sanierung der
Opernterrassen mit Studiobühne mit geschätzten und zugleich limitierten Bruttogesamtbaukosten von
253 Mio. EUR die Planungsgrundlage bildet. Nachdem der Rat die Bühnen mit Beschluss vom
14.7.2011 mit der Planung, Ausschreibung und Durchführung der sogenannten vorgezogenen Maß-
nahmen innerhalb des Projekts und der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme beauftragt
hatte, erteilte er am 24.11.2011 den Baubeschluss und beauftragte die Bühnen auf der Grundlage der
Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz" ein-
schließlich Kinderoper und Sanierung der Opernterrassen mit Kleinem Haus (Baubeschluss). Dabei
sollten die limitierten Bruttobaukosten von EUR 253.000.000 für die Gesamtmaßnahme nicht über-

schritten werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 34

Aufgrund von gegenüber der Planung deutlich umfangreicheren statischen Ertüchtigungen und Beton-
sanierungen, Problemen beim Spezialtiefbau, verlängerten Gerüststandzeiten, einer deutlichen Steige-
rung des Baupreisindex sowie bereits eingeleiteter Beschleunigungsmaßnahmen, musste der Rat am
12.5.2015 zunächst zur Kenntnis nehmen, dass sich das Sanierungsprojekt am Offenbachplatz voraus-
sichtlich um ca. 10 % auf rund 278 Mio. EUR (ohne Bauzeitzinsen) gegenüber dem ursprünglichen
Baubeschluss verteuern würde. Der Rat bewilligte daraufhin die Sanierung in diesem verteuerten Um-
fang. Im Juli 2015 zeigte sich, dass eine Vielzahl an offenen Planungsthemen im Bereich der Haus-
technik zu Störungen und Ausführungskollisionen führte, die auch die Fertigstellung der restlichen
Planungs- und Fachplanungsbereiche behinderten. Bei der Bauausführung der technischen Gewerke
wurde sichtbar, dass insbesondere hinsichtlich der Koordination der Planungen zu den einzelnen Anla-
gengruppen untereinander Mängel in Form von Schnittstellenkollisionen bestanden. Des Weiteren
musste davon ausgegangen werden, dass die Defizite der Haustechnikplanung auch in die Werkstatt-
und Montageplanung der ausführenden Unternehmen für den Bereich der Technischen Ausrüstung
übertragen und in Teilen bereits mangelhaft ausgeführt worden waren, sodass ggf. Umbauten im Roh-
bau und der Abbruch neu gebauter Bereiche nötig werden könnten. Außerdem mussten Abweichungen
der Bauausführung von der genehmigten Planung sowie der Ausführungsplanung festgestellt werden.
Daher mussten Bühnenleitung und Verwaltung am 23.7.2015 bekanntgeben, dass die Wiedereröffnung
im November 2015 nicht stattfinden konnte.

Am 10.9.2015 beschloss der Rat, dass die Bühnen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit auf
der Baustelle Verpflichtungen eingehen durften, die das genehmigte Budget auf 287,8 Mio. EUR erhöh-
ten. Die Fertigstellung der Baumaßnahme sollte unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel zur Durch-
setzung möglicher Schadensforderungen erfolgen. Die Bühnen Köln wurden außerdem verpflichtet,

einen vorgelegten 11-Punkte-Plan detailliert auszuarbeiten, ggf. anzupassen und umzusetzen.

Nachdem das mit der Errichtung der Schlüsselgewerke Strom und Kältetechnik beauftragte Unterneh-
men insolvent wurde und sich die Bühnen auch von dem zunächst beauftragten Fachplaner getrennt
hatten, wurden die Planungs- und Bauleitungsleistungen der Technischen Ausrüstung von einem neu-
en Planungsbüro fortgeführt. In Ausführung des 11-Punkte-Plans wurde das gesamte Sanierungspro-
jekt neu strukturiert und es wurden auf Seiten des Bauherrn, der Projektleitung und der Projektsteue-
rung Verstärkungen eingesetzt. Zur Unterstützung des Projektmanagements wurden Sachverständige
mit der Feststellung von Leistungsständen und der Qualitätsverfolgung und baubetrieblichen Unter-
stützung während der Bauzeit beauftragt. Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 15.3.2016
wurde die Stelle eines Technischen Betriebsleiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen ge-
schaffen. Dieser wurde zum 1.5.2016 angestellt und bestellt und hat die vollumfängliche Wahrneh-
mung der Bauherrenaufgabe (Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) übernom-
men. Er legt seither in detaillierten Monatsberichten weiterführende, konkretisierende Aussagen zu

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 35

Kosten und Terminen, zur Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter und zu den Ergebnissen der
anstehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten vor. Des Weiteren ist er zusammen
mit dem Projektsteuerungsbüro mit einer Neuaufstellung der Planungs- und Objektüberwa-
chungsteams der Technischen Ausrüstung, der intensiven Mängelerfassung und Mängelbehebung so-

wie dem Aufbau eines Qualitätsmanagements befasst.

Nachdem der Rat in der Sitzung vom 15.3.2016 die Aufstockung des Baubudgets auf zunächst EUR
347,8 Mio. zur Wiederherstellung eines geordneten Bauablaufs beschlossen hatte, behielt er sich vor,
die Budgetfreigabe für künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steue-
rungsmaßnahmen aufzuheben (Rückholrecht). Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde das Budget
nochmals auf EUR 404 Mio. aufgestockt. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass sich die Geltendmachung
von Ansprüchen gegen Baubeteiligte insbesondere wegen mangelhafter Leistungen und Verzugs, die
Inanspruchnahme der Baurisikoversicherung und die im Rahmen der Projektfinanzierung günstige Zin-
sentwicklung positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken. Ansprüche gegen Bau-
beteiligte wegen mangelhafter Leistungen etc. sollen durchgesetzt und Nachbesserungsansprüche mit

dem Ziel der Mängelbeseitigung realisiert werden.

Die Sanierung ist möglich und machbar, erfordert aber eine umfassende Neuplanung der Haustechnik.
Ein erheblicher Rückbau in diesem Bereich ist wahrscheinlich. So lässt sich die Projektprognose zu-
sammenfassen, die die Bühnen am 3.7.2017 auf einer Pressekonferenz vorgestellt haben. Dabei wurde
eine Schlüsselübergabe zu den dann fertiggestellten Gebäuden im 4. Quartal 2022 und Gesamtkosten
in Höhe von 545 Mio. Euro bzw. 570 Mio. Euro (einschließlich aller zu diesem Zeitpunkt bekannten
Risiken) in Aussicht gestellt. Nach Abschluss dieser Prognose erfolgte der Übergang zur vertieften
Grundlagenermittlung. Das Ergebnis dieser Zustandsfeststellungen und ein 3D-Laserscan von Opern-
haus und Schauspielhaus, in dem alle verbauten Komponenten der Haustechnik genau dokumentiert
sind, bilden seitdem das datentechnische Rückgrat der Neuplanung

Weiterhin auf positive Resonanz stößt die provisorische Spielstätte „Kleines Haus“ in den ehemaligen

Opernterrassen als „Außenspielstätte am Offenbachplatz“.

Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Sanierung nach dem Bilanzstichtag
31.8.2018 wird auf den Anhang, Abschnitt V, verwiesen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 36

Interimspielstätten

Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 17.9.2015 die Nutzung und Herrichtung des Staatenhauses als
Hauptspielstätte der Oper beschlossen hatte, wurde die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur
Finanzierung der Interimskosten zunächst auf die Spielzeiten 2015/2016 und 2016/2017 mit einem
Budget von insgesamt 18,1 Mio. EUR begrenzt. In dieser Summe sind die Kosten für das Interim von
Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice enthalten. Auftretende Mehraufwendun-
gen sollten von den Bühnen im Rahmen der Wirtschaftsplanung kompensiert werden, da eine weitere
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ausgeschlossen wurde. Die Interimszeit der Oper im Staaten-

haus sollte dabei zunächst ebenfalls bis zum 31.8.2017 so kurz wie möglich gehalten werden.

Vor dem Hintergrund der veränderten Situation der Sanierung hat der Rat in seiner Sitzung am
28.6.2016 einer weiteren Verlängerung des Bühneninterims bis zum 31.8.2019 zugestimmt. Für das
Depot ließ der Rat eine Mietvertragsverlängerung bis zum 31.12.2022 zu, für das Staatenhaus eine
Anschlussnutzung seitens der Oper und Kinderoper für die Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019. Der
Rat nahm darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Anteil des weiteren Interimspielbetriebs am Betriebs-
kostenzuschuss der Bühnen in den Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 insgesamt EUR 16,45 Mio.
beträgt. Für sog. Nachlaufkosten der längeren Anmietung des Depots und verschiedener übergreifen-
der Bereiche über den 31.8.2019 hinaus wurde ein weiterer Zuschussbedarf von EUR 8,71 Mio. für die
Jahre 2019 bis 2022 eingeplant. Für ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an den ursprünglich vorge-
sehenen und späteren Nutzer des Staatenhauses hat der Rat auf die Verfügbarkeit von Zuschussmit-

teln gemäß Beschluss vom 22.10.2015 verwiesen.

Mit Vereinbarung vom 30.6.2016 wurde die Anmietung des Depots nunmehr bis zum 31.12.2022 mit
zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre geregelt. Die angestrebte Absicht zur Verein-
barung eines langfristigen Anschlussmietverhältnisses bleibt davon unberührt. Die verlängerte Nutzung
des Staatenhauses als Interimspielstätte der Oper wurde durch Zustimmung des ursprünglich vorgese-

henen und späteren Nutzers ebenfalls für Spielzeiten nach dem 31.8.2017 vereinbart.

Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Interimspielstätten nach dem Bilanzstich-
tag 31.8.2018 wird auf den Anhang, Abschnitt V, verwiesen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 37

3. Investitionsplanung

Im Rahmen der kurzfristigen Investitionsplanung sind für die Wirtschaftsjahre 2018/2019 und

2019/2020 von den Bühnen folgende Investitionen vorgesehen:

Wirtschaftsplan | Wirtschaftsplan
2018/2019 2019/2020
TEUR TEUR

Technische Anlagen und Maschinen
(Beleuchtung, Tonanlagen, Bühnentechnik)

EDV-Software/Hardware
Sanierung Offenbachplatz

600 600
60 60
10.000 75.684

10.660 76.344

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll in Höhe von TEUR 660 über Aufwandsgegenwerte aus
planmäßigen Abschreibungen sowie in Höhe von TEUR 10.000 (Wirtschaftsjahr 2018/2019) bzw. TEUR
75,684 (Wirtschaftsjahr 2019/2020) über Kreditaufnahmen abgedeckt werden.

4. Sonstige Entwicklungen

Im Rahmen des von den Bühnen gemäß $ 10 Abs. 1 EigVO NRW vorgehaltenen Risikofrüherkennungs-
systems (RCM-System) liegt ein auf die speziellen Belange der Bühnen zugeschnittenes Handbuch zum
Risiko-/Chancenmanagement vor, die Verantwortlichen und deren Aufgaben zur Erfassung und Kom-
munikation der Risiken und Chancen sind bestimmt. Letztmals zum 31.12.2018 wurde eine nach exter-
nen, leistungswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und internen Risiken differenzierte Risikoinventur
mit qualitativer Bewertung durchgeführt und abgeschlossen. Für die einzelnen Risiken wurden - sofern
möglich — Frühindikatoren sowie Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -reduzierung definiert. Aktuel-
le Werte, die es erlauben, Frühwarnsignale abzugeben, sind in den laufend erstellten Auswertungen
enthalten, die den Risiken zugeordnet sind. Die Pflege des Risiko-/Chancenmangementsystems sowie
die Auswertung der Risikoinventur erfolgten mittels eines Excel-Tools. Die bereits laufend erzeugten
Auswertungen, wie z.B. Produktionsberichte, Kostenstellenberichte, Finanz- und Liquiditätsberichte,
können mit dem aktuellen Risikobericht zu einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen ausgebaut
werden. Mit der Einrichtung eines solchen Informationssystems soll dann sichergestellt sein, dass mög-
liche Risiken und Chancen an die jeweiligen Entscheidungsträger der Bühnen rechtzeitig kommuniziert

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 4 / Seite 38

werden, um wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen frühzeitig entge-

genwirken zu können.

Köln, den 30. September 2019

Ida >so bet.

a enfd Streitberger Patrick Wasserbauer
Intendanfides Schauspiels Technischer Betriebsleiter Geschäftsführender Direktor

Dr. Birgit Meyel
Intendantin der Oper

Anlage 3 - Anhang

39127 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

SCHAU . .
A E TAN7 BÜHNEN KÖLN
OPER / \KÜLN a ar

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 3
Anhang

IE

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 1

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR
1. SEPTEMBER 2017 BIS 31. AUGUST 2018

ANHANG

Der Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2017 - 31.8.2018 wurde nach
den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der $8 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO
NRW) in der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in
sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss
im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von 8 263 HGB und der ergän-
zenden Vorschriften der Betriebssatzung aufgestellt, Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ord-

nungsmäßiger Buchführung ein.
I. _ BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränder-
ten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses (8 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt.

Im Jahresabschluss zum 31.8.2018 wurden die zum 1.9.2000 auf die Bühnen übertragenen Anlagegüter
zu fortgeführten Zeitwerten und die in den Folgejahren angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten An-
schaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare
Abschreibungen Rechnung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der
Grundlage einschlägiger Abschreibungstabellen geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der immateriellen
Anlagegüter beträgt 2 bis 5 Jahre. Die Nutzungsdauer der Betriebsbauten und Grundstückseinrichtungen
beträgt 4 bis 40 Jahre, der Maschinen und maschinellen Anlagen 1,67 bis 50 Jahre und der Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150,00 (seit 1.1.2018 EUR 250,00) und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im
Jahr des Zugangs sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils "/; gewinnmindernd aufgelöst
wird. In die Herstellungskosten der Anlagen im Bau werden die auf den Herstellungszeitraum entfallen-

den Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde, einbezogen.

Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Bilanzposten „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“
enthält im Wesentlichen die zu Herstellungskosten bewerteten Baukosten einschließlich der aktivierten
Bauzeitzinsen im Zusammenhang mit der Sanierung der Oper und des Schauspielhauses. Auch ein Teilbe-

trag der für das ursprünglich geplante Projekt (Sanierung der Oper und Weubau des Schauspielhauses)

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 2

zuvor verauslagten Wettbewerbs- und Planungskosten ist mit seinen Herstellungskosten in dem Anlage-

posten Anlagen im Bau enthalten.

Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Einstandspreisen angesetzt. Die als unfer-
tige Leistungen ausgewiesenen Schauspiel- und Musiktheaterproduktionen bzw. Neuinszenierungen, für
die bereits Kosten vor dem Bilanzstichtag angefallen sind, wurden mit den Herstellungskosten bewertet.
Dabei wurden analog 8 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die den Produktionen direkt zurechenbaren Sachkosten
sowie Personalkosten für die Mitarbeiter*innen der Produktionskostenstellen, die Gastkünstler*innen, den
Opernchor und das eigene Sängerensemble in die Herstellungskosten eingerechnet. In die Herstellungs-
kosten wurden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Abschrei-
bungen des für die Produktionen eingesetzten Anlagevermögens einbezogen.

Die zum 31.8.2018 ausgewiesenen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden
Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den
sonstigen Vermögensgegenständen wurden für erkennbare Einzelrisiken angemessene Wertberichtigun-

gen aktivisch abgesetzt.

Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt.

Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse bzw. zweckgebundene Spenden zur Beschaffung von
Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages angesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezu-
schussten Anlagegüter entspricht,

Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Bühnen haben die Bühnen für Beamt*innen,
die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Be-
amtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamt*innen, die am
1.9.2000 noch aktiv waren, werden die Bühnen mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf sie
entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrück-
stellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte gemäß 8 22 Abs. 3 EigVO NRW
nach 8 36 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrun-
delegung eines festen Rechnungszinsfußes von 5 % und unter Anwendung der neuen Richttafeln 20186
von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren bei der Bewer-
tung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze wurden durch versiche-

rungsmathematische Gutachten belegt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
in angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwen-
digen Erfüllungsbetrags analog 8 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von

mehr als einem Jahr (Rückstellungen für Dienstjubiläen und Altersteilzeitverpflichtungen, Rückbaukosten

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 3

sowie Entschädigungszahlungen) wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschafts-
jahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben wer-

den,

Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte die Bewertung entsprechend der
Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszins-
fußes von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle
Wertansätze der Beihilfe-, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen wurden durch versicherungsma-
thematische Gutachten belegt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist dem nachfol-
genden Anlagennachweis zu entnehmen:

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 4

‚Anschaffungs- und Herstellungskosten

Posten des Anlagevermögens Stand | zuoma | | umbuchuna. | Stand
31.8.2017 * Zugang Umbuchung 31.8.2018

| EUR | EUR |

| ac |
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte 707.616,58 10.590,38 159.661,05 877.868,01

Sachanlagen
Grundstücke mit Betriebsbauten 43.575.809,79 . x 43.634.910,59
Maschinen und maschinelle Anlagen 047. A „437. 9.857.303,36)
Betriebs- und Geschäftsausstattung .988. 277. 2 . 23.476.447,70
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau

372.058.536,58 37.715.544,47 247.283,69 0,00) _409.526.797,36

Abschreibungen

31.8.2017 Zugang Abgang Umbuchung 31.8.2018

Posten des Anlagevermögens

EUR EUR EUR EUR
Immäterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte 653.655,58 55.770,43 0,00) 0,00 709.426,01

Sachanlagen
Grundstücke mit Betriebsbauten 18.768.873,79 1.176.980,80
Maschinen und maschinelle Anlagen „219. 831.961,99)
Betriebs- und Geschäftsausstattung .616.' 1.830.438,85
Geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau 10.131.768,34 0,00 0,00) 0,00
47.737.183,30 3,839.381,64 0,00) 0,00
48.390.838,88| _ 3.895.15207) ool ____oool _52.285.900,05|

Posten des Anlagevermögens Restbuchwerte Restbuchwerte
31.8.2018 31.8.2017

Durch- Durch-
schnittlicher schnittlicher

‚Abschr.satz ?_| Restbuchwert ?
EUR

Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte 168.442,00

Sachanlagen
Grundstücke mit Betriebsbauten 23.689.056,00
Maschinen und maschinelle Anlagen 4.805.750,18
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.029,058,87
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 321.548.499,36

1 Bezüglich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die am 1.9.2000 von der Stadt übernommenen
Anlagegüter (mit Ausnahme der Grundstücke) mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum
1.9.2000 aufgelaufenen Abschreibungen (unterstellter Zeitwert) in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.

?% Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2018

? Restbuchwerte am 31.8.2018 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2018

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 5

Die Zugänge (einschließlich Umbuchungen) bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfallen auf
eine neue Domain und die zugehörige Homepage der Sparte Tanz (TEUR 13), das Software Modul SAP-
MM (TEUR 148) sowie diverse Anwendersoftware (TEUR 9). Die Anlagenzugänge und Umbuchungen im
Bereich der Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen umfangreiche Gebäudeeinrichtungen und
Umbaumaßnahmen in den Interimspielstätten Staatenhaus (TEUR 771) und Depot (TEUR 1.014) sowie in
weiteren Gebäuden (TEUR 25). Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung bezieht sich der Zu-
gang (einschließlich der Umbuchungen) auf folgende Anlagegruppen:

Anlagegruppe

Beleuchtungsanlagen
'Tonanlagen
Sonstige Anlagen

Werkstatteinrichtungen

Fuhrpark

Instrumente

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
Hardware

Büromöbel
‚Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wie folgt ent-

wickelt:

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 6

Anschaffungs-/ außerplanm. Buchwert Umbuchung/ Zugang Stand
Herstellungs- Abschreibg. 1.9.2017 Abgang 31.8.2018
in Vorjahren

kosten
a a ad EUR EUR
Geleistete Anzahlungen 2.234.984,20 zu 2.234.984,20|  -346.175,17 57.52028| _1.946.329,31

‚Anlagen Im Bau

Sanierung Oper/
Neubau Schauspielhaus
(verworfene Variante) 10.361.268,34 10.131.768,34 229.500,00 0,00

Sanierung Oper/
Schauspielhaus .607. 285.607.252,52 -328.595,53)] 33.990.448,81
Schallschutzvorhang 0,00 0,00
Neue Bühnenwerkstätten ie 208.362,55 -242.508,69

Umbau Depot
wg. Verlängerung Interim r 345.364,69 -780.422,87

Umbau Staatenhaus
wg. Verlängerung Interim R 243.657,34 -629.174,76

Außenspielstätte
Offenbachplatz -15.924,42

Domain/Homepage Tanz -11.126,50
Software Archivierung
Modulerweiterungen SAP 138.008,25) 0,00

138.008,25 P 5.308,
296.904.609,84| 10.131.768,34|] 286.772.841,50] -2.156.287,32] 34.985.615,87| 319.602.170,05
I] 299.139.594,04| _10.131.768,34| _289.007.825,70) .502.462,49| 35.043.136,15| _321.548.499,36

2. Vorräte

Der Aktivposten Vorräte setzt sich wie folgt zusammen:

31.8.2018

281
68
20

5)

Material für Produktionen
Programmhefte, Plakate, Werbemittel
Betriebsstoffe

Büromaterial

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Angearbeitete Produktionen Musiktheater
Angearbeitete Produktionen Schauspiel
Angearbeitete Produktionen Tanztheater

Unfertige Leistungen

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 7

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen folgende Posten:

Forderungen Abonnementkund*innen/
Cardkund*innen

Forderungen Vorverkaufsstellen
Übrige

243

19
135
397
264

./. Einzelwertberichtigungen

Die Forderungen gegen die Stadt Köln enthalten zum einen die auf den 31.8.2018 fortgeschriebene Rest-
forderung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 (TEUR 4.376)
einschließlich des Anspruchs auf Ausgleich der bis zum 1.9.2002 aufgelaufenen Verluste (TEUR 1.289).
Die Stadt hat einen Ausgleich dieses Gesamtbetrages von TEUR 5.665 ohne Zinsverluste frühestens ab
dem Haushaltsjahr 2011 zugesagt. Bis zur Aufstellung dieses Anhangs wurden insoweit noch keine Zah-
lungen von der Stadt geleistet. Des Weiteren umfasst der Bilanzposten laufende Verrechnungen zwischen

den Bühnen und verschiedenen städtischen Dienststellen:

Restforderung aus der Ausgliederung zum 1.9.2000
Stand 1.9.2017
4.615
21
2

Tilgung 2017/2018
Stand 31.8.2018
laufende Forderungen gegen

Kämmerei
Steueramt
Amt für Soziales und Senioren

abzüglich laufende Verbindlichkeiten gegenüber
‚Amt für Denkmalschutz

Zentrale Dienste

Personalamt

Amt für Schulentwicklung
Gebäudewirtschaft

‚Amt für Informationsverarbeitung
Berufsfeuerwehr
Liegenschaftsamt

Bauaufsicht

Rechts- und Versicherungsamt

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 8

Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

lanteiliger Landeszuschuss

Vorschüsse/Arbeitgeberdarlehen sowie sonstige
Forderungen gegen Mitarbeiter*innen
debitorische Kreditoren

Forderungen Scheckkartenzahler*innen
Forderungen aus Projektzuschüssen
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen

4.  Liquide Mittel

Am Bilanzstichtag 31.8.2018 verfügten die Bühnen über folgende liquide Mittel:

31.8.2018

TEUR

Hauptkasse
im Umlauf befindliches Geld
Handkasse

Wechselgeld

Sparkasse KölnBonn
Konten mit Zins-/Saldenkompensation
laufendes Konto 1
laufendes Konto 2
laufendes Konto 3
abzgl.:
laufendes Ausgabenkonto Sanierung
laufendes Ausgabenkonto Orchesterprobenzentrum

sonstige Konten
laufendes Konto 4

HSH Nordbank
Festgeldkonto

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 9

5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten

Folgende für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2018 als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt:

31.8.2018

Abgaben, Gebühren, Beiträge 138

69
132
93

432

6. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals der Bühnen stellte sich im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wie folgt dar:

Saldovortrag | Zuführung Jahres- Stand
31.8.2017 Gewinn- ergebnis 31.8.2018
BET en

Vom Rat der Stadt Köln laut
Satzung zur Verfügung ge-
stelltes Stammkapital

Gewinnrücklagen
- andere Gewinnrücklagen -

Bilanzgewinn/-verlust 2.033 249

To ol oz

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 10

7. Sonderposten
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wie folgt:

Saldovortrag | Auflösung Stand
31.8.2017 | 2017, Bus 31.8. Zus

Sonderposten für Investitionszu-
schüsse der Stadt Köln

aus Übertragung des Anlage-
vermögens zum 1.9.2000

22.240 1.078 21.162

für die Anschaffung von
sonstigem Anlagevermögen

8. Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wie folgt:

Inanspruch- Auf-/Ab-
nahme Auflösung Zuführung zinsung
2017/2018 | 2017/2018 | 2017/2018 | 2017/2018

Pensionsrückstellungen
Aktive
Ausgeschiedene
Versorgungsempfänger*innen

Steuerrückstellungen

Sonstige Rückstellungen
Personalverpflichtungen
Prozessrisiken

Kosten Erstellung und Prüfung
des Jahresabschlusses
ausstehende Leistungs-
abrechnungen
Entschädigungen

Übrige

Zum 31.8.2018 bestanden Pensionsverpflichtungen gegenüber 15 Aktiven, 12 Ausgeschiedenen und 15
Versorgungsempfänger*innen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 11

9.  Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten bzw. Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2018 ergeben sich aus folgender

Übersicht:
Gesamt- bis zu mehr mehr
betrag einemJahr als 1 Jahr als 5 Jahre
[| _ EUR | Eur |

davon

Bilanzposten

besichert

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 49.788.585,00| 12.483.045,00| 37.305.540,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen

6.208.962,89| 6.208.962,89 0,00
1.207.759,19| 1.207.759,19

Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben

Sonstige Verbindlichkeiten 8.128.654,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen — nach Saldierung der zins- und saldenkom-
pensationsfähigen Bankverbindlichkeiten mit den Bankguthaben (vgl. Abschn. II.4) — Termingeldaufnah-
men in Höhe von TEUR 10.600 (zu Zinssätzen von 0,90% und Laufzeiten bis zum 31.10.2018), zwei lang-
fristige Darlehen (TEUR 39.167) sowie Zinsverpflichtungen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 22. Die
beiden vereinbarten Darlehen beziehen sich auf die langfristigen Finanzierungsmaßnahmen im Zusam-
menhang mit der Bühnensanierung. Das Darlehen der Europäischen Investitionsbank (Darlehenssumme
TEUR 30.000) hat - bei drei tilgungsfreien Jahren - eine Laufzeit bis Mai 2039 bei einem Festzins in Höhe
von 0,864% p.a. über die gesamte Laufzeit. Das Darlehen der NRW.BANK (ursprüngliche Darlehenssum-
me TEUR 10.000) hat eine Laufzeit bis Oktober 2026 bei einem Festzins in Höhe von 0,160% p.a. über
die gesamte Laufzeit, Die Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebs-

leitung im Wirtschaftsplan 2017/2018 zur Kreditaufnahme im Rahmen der Sanierung erteilt wurde.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus

Bauleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung. Strittige Leistungsverpflichtungen sind in Höhe von
TEUR 426 in diesem Posten enthalten.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben handelt es sich um Verbindlichkeiten aus laufender

Verrechnung gegenüber dem Gürzenich-Orchester Köln.

357.531.849,29| 25.369.467,29] 332.162.382,00| 294.989.714,00 ol

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 12

Die Sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten:

Schuldscheindarlehen
HUK-Coburg Krankenversicherung AG (30.6.2016)
HALLESCHE Krankenversicherung AG (5.7.2016)
HALLESCHE Krankenversicherung AG (12.10.2016)
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung 3.G.(30.6.2016)
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.(12.10.2016)
AXA Krankenversicherung AG (30.9.2016)
AXA Lebensversicherung AG (30.9.2016)
AXA Lebensversicherung AG (30.9.2016)
Deutsche Ärzteversicherung AG (30.9.2016)
Pro bAV Pensionskasse AG (30.9.2016)
Pro bAV Pensionskasse AG (30.9.2016)
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.(22.9.2017)
HALLESCHE Krankenversicherung AG (22.9.2017)
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. (22.9.2017)
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. (22.9.2017)
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. (22.9.2017)

31.8.2018
TEUR

noch nicht eingelöste Ticketgutscheine

Verbindlichkeiten gegenüber Gagenkräften
und Mitarbeiter*innen

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
Übrige

davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Die von dem ursprünglichen Darlehensgeber an verschiedene Versicherungen abgetretenen Schuld-
scheindarlehen betreffen ebenfalls die langfristigen Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der

Bühnensanierung und weisen folgende Konditionen auf:

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 13

Valuta Zinssatz | Zinsbindung | Tilgungs-
Darlehensgeber p.a. freiheit
inJahren | in Jahren

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG 40 40
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40 40
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40 40
Pro bAV Pensionskasse AG 40 40
Deutsche Ärzteversicherung AG 40 40
AXA Krankenversicherung AG 40 40
AXA Lebensversicherung AG 40 40
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40 40
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 40 40
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 40 40
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 40 40
Debeka Lebensversicherungsverein a.G.

 :

Auch diese Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im
Wirtschaftsplan 2017/2018 zur Kreditaufnahme im Rahmen der Sanierung erteilt wurde.

10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für bestimmte Zeiträume vorvereinnahmte

Erträge abgegrenzt:

31.8.2018

Erträge aus Kartenverkäufen/Abonnements für
die Spielzeit 2018/2019

Betriebskostenzuschuss
September 2018

ausgegebene und noch nicht
eingelöste Umtauschscheine/Gutscheine

Projektzuschüsse Bezirksregierung Köln für
September bis Dezember 2018

Projektzuschuss Stiftung Mercator GmbH
Übrige

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 14

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Umsatzerlöse setzen sich danach wie folgt zusammen:

Erlöse Kartenverkauf aus
Eigenveranstaltungen

Einzelverkauf +4,6
Abonnements +8,2
Theatercard -24,5
Besucherorganisationen +8,2
Gastspiele von auswärts auf Beteiligung +7,2
Erlösberichtigungen

+5,6

Erlöse Kartenverkauf aus Fremdveran-
staltungen, Gastspielen, Co-Produktionen

sonstige Erlöse Spielbetrieb

Den Erlösen aus Kartenverkäufen im Rahmen von Eigenveranstaltungen liegen im Vergleich zum Vorjahr

folgende Leistungsdaten zugrunde:

| __ 20a | 2.

| ___Veränderung |

Veran- [| Besu- | Erlöse | Veran- | Besu-
stal- cher stal- cher

| tungen TEUR_| tungen | TEUR |

Oper

Staatenhaus 164 96.635] 3.280 + +1,566| +142
Kinderoper 0 7.047 34 in; -1.639 -5
Außenspielstätte am Offenbachpl. 5 749 16 +42 +5

4
|__20s| al al

Schauspiel

Depot i

Depot 2

Grotte

Außenspielstätte am Offenbachpl.
sonstige Spielstätten

Tanz

Staatenhaus 3.314
Depot 1 4.537
Depot 2

sonstige Veranst./Abi

699| 214.734] 4.310 +28 -949| +240

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 15

Die Kartenpreise für die Oper bzw. das Schauspiel fielen in 2017/2018 im Vergleich zum Vorjahr unver-
ändert aus:

2017/2018 Vorjahr Veränderung
Oper Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis- | Preis-
gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe | gruppe
I II I u II IV I u II IV
EUR [ EUR |
42, ‚

Platzgruppe 1! 42,00
Platzgruppe 7 ?

IV
EUR | EUR EUR
so] 0.0 2,00) 53,00] 61,00) 69,00] +0,00
12,00| 12,00| 12,00] 12,00] 12,00| 12,00] +0,00

Preis- Preis- | Preis- | Preis-
gruppe gruppe | gruppe | gruppe
V VL VII
[ EUR | Eur | Eur |
125,00 85,00) 93,00] 125,00
16,00 12,00] 15,00) 16,00
Veränderung

+0,00| +0,00] +0,00

a

Platzgruppe 1!
Platzgruppe 7 ?

gruppe | gruppe

Preis- | Preis- | Preis- Preis- | Preis-
gruppe | gruppe | gruppe gruppe | gruppe | gruppe
I u II u

I
[ EUR | EUR | EUR |

27,001 22,00| 39,00
10,00) 12,00] 15,00 +0,00| +0,00

fen
=

I ı
EUR

Platzgruppe 1* 27,00) 32,00] 39,00
Platzgruppe 5 ? 10,00| 12,001 15,00

? Teuerste Platzgruppe
? Preiswerteste Platzgruppe

Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Verminderung/Erhöhung des Bestands an fertigen und unferti-

gen Leistungen erfasst die erfolgswirksame Veränderung des Bilanzpostens „Unfertige Leistungen“ zu den
beiden Bilanzstichtagen.

Im Rahmen des Postens Andere aktivierte Eigenleistungen werden die Kosten bühneneigener Mitarbeiter
erfolgswirksam abgegrenzt, soweit diese auf Leistungen im Zusammenhang mit den Herstellungsmaß-
nahmen der Sanierung entfallen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 16

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten:

Erträge Kartenverkäufe zur Weiterleitung
an gemeinnützige Organisationen
Zuschüsse, Kostenerstattungen, Spenden
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln
laufender Zuschuss
Ausgleich Tariferhöhung 2018
Nachzahlungen Interim/Werkstätten
Landeszuschuss NRW
Personalkostenzuschüsse
Investitionskostenzuschüsse
sonstige Kosten-/Projektzuschüsse
Kostenerstattungen
Erträge aus Anlagenabgängen
Erträge aus der Auflösung von Einzelwert-
berichtigungen auf Forderungen
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
für Investitionszuschüsse
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten
für nicht eingelöste Gutscheine
Erträge Versicherungsentschädigungen
Erträge abzugsfähige Vorsteuer
Übrige

TEUR

zassol 70.021 +2.858

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 17

Der Materialaufwand entfällt auf folgende Posten:

TEUR TEUR TEUR
Material für Bühnenproduktionen 2.615
Orchester-/Notenmaterial 89 +37
Aufwendungen für Roh-, en
Hilfs- und Betriebsstoffe 2.540 2.704 -164

Betriebskostenerstattung an das
Gürzenich-Orchester Köln

bezogene Leistungen selbstständiger Künstler*innen

Kosten Gastspiele/Co-Produktionen
'Tantiemen und GEMA-Gebühren
Transportkosten
Betriebskostenerstattung Berufsfeuerwehr
Einsatz Zeitarbeitnehmer*innen
Übrige

Aufwendungen für

bezogene Leistungen

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2017/2018

Bezüge Angestellte, Lohnempfänger*innen, Künstler*innen
Grundbezüge Beamte

Gagen Gäste/Statisten

Sonderzahlungen/Urlaubsgeld

Veränderung Rückstellung Altersteilzeit

sonstige tarifvertragliche bzw.

vertragliche Bezüge

‚Abfindungen
Löhne und Gehälter

‚Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-
kasse/Bayerischen Versorgungskammer
Versorgungsbezüge

Veränderung der Pensionsrückstellung
Beihilfen

Veränderung der Rückstellung für Beihilfen
sonstige soziale Abgaben

Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung

davon für Altersversorgung

Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö-

gens und Sachanlagen ist dem Anlagenachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt II.1.).

Bühnen der Stadt Köln, Köln

Anlage 3 / Seite 18

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

2017/2018 | Vorjahr
TEUR

Gebäudebewirtschaftung
Abgangsverluste Anlagevermögen

Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil

Forderungsverluste

Verwaltungsaufwendungen
Verwaltungskostenerstattungen Stadt
Mieten (Interimspielstätten)

Entschädigungen (Interimspielstätte Staatenhaus)

sonstige Mieten und Pachten
Personalnebenkosten

Kostenbeteiligung Köln-Ticket (Umweltab-
gabe, Veranstaltungsgebühr, Mietgebühr)

Versicherungen
Jahresabschluss/Abschlussprüfung
städtische IT-Struktur
EDV-Fremdleistungen
Telekommunikation
Finanzierung Sanierung
übrige Verwaltungsaufwendungen
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen
aus Kartenverkäufen
Kostenvorlagen Gürzenich-Orchester
Übrige

Veränderung

27 z

84

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Zinserträge aus Geldmarkt-

konten (TEUR 152) sowie aus Steuererstattungen (TEUR 5). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen

betreffen Zinsen für Kreditierungen auf den Girokonten sowie Termin- und Tagegeldkonten und sonstige

kurzfristige Fremdmittel (TEUR 136) sowie den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstel-

lungen (Pensionsrückstellungen TEUR 241, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 4, für Beihilfever-
pflichtungen TEUR 152 sowie für Altersteilzeit TEUR 9) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 34).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben:

Körperschaftsteuer/SolZ sowie Gewerbesteuer

2017/2018

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 19

Im Rahmen der von den Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 gemäß 5 23 Abs. 2 EigVO NRW auf-
gestellten Spartenrechnung verteilt sich das erwirtschaftete Jahresergebnis 2017/2018 der Bühnen auf
die Sparten Oper, Schauspiel, Tanz und Service wie folgt:

1.9.2017- 31.8.2018

. Umsatzerlöse ‚845.918, „481. ‚842, ‚583, 5.679,787,25
. Verminderung/Erhöhung des Bestands

an fertigen und unfertigen Leistungen i R R -37,500,00
. Andere aktivierte Eigenleistungen 635.400, 1.635.400,00

. Sonstige betriebliche Erträge ‚161.1 123. Ä 874. 73.659.940,21
704.842,26| _7.657.487,19| 80.937.627,46

. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe 1,563.688,93 879.387,16 17.594,27 79.495,68) 2.540.166,04
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen 10.434.427,25 2.508.160,12 494.957,17| 953.372,44| 14.390,916,98

11.998.116,18 3.387.5497,28| 512.551 ‚2 _ Br .032.868,12

. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 15.309.718,89 9.351.796,67 66.094,56| 12.153.663,94
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unter-
stützung 3.259.487,94 2.384.197,52
18.569.206,83]  11.735.994,19

. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 551.258,34 886.624,75 i 2.451.948,78 3.895.152,07

. Sonstige betriebliche Aufwendungen 860. .539., R 6.689.756,44| _15.151.235,58

6.289.303,57 . -18.715.796,36)| -1.624.898,23
. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 156.560,82 156.560,82
. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 539.994,14 575.471,02

Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit

. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
. Sonstige Steuern

Jahresgewinn/-verlust 10.723.959,43 6.287.493,23 R -19.088.120,95
Umlage Sparte Servicebereich -12.040.786,70| -7.047.334,25 19.088.120,95
-1.316.827,27] -759.841,02) 43.968,59

. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 11.418.798,21
. Einstellung in Gewinnrücklagen -9.635.554,36

-249.455,85

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 20

IV. SONSTIGE ANGABEN

1. Organe

Die Organe der Bühnen bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß 8 5 Abs. 1 der Betriebssatzung perso-
nenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr

2017/2018 wie folgt zusammen:

Dr. Eva Bürgermeister, Stadtverordnete

- Vorsitzende -

Brigitta von Bülow, Stadtverordnete

- 1. Stellvertreterin -

Dr. Ralph Elster, Stadtverordneter

- 2, Stellvertreter -

Elfi Scho-Antwerpes, Stadtverordnete
Karl-Heinz Walter, Stadtverordneter
Katharina Welcker, Stadtverordnete
Horst Thelen, Stadtverordneter

Thomas Welter, Stadtverordneter

Gisela Stahlhofen, Stadtverordnete

Dr. Ulrich Wackerhagen, Sachkundiger Bürger
Peter Sörries, Sachkundiger Bürger

Prof. Klaus Schäfer, Sachkundiger Bürger

Karin Reinhardt, Sachkundige Bürgerin
Die Betriebsleitung setzte sich im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wie folgt zusammen:
Patrick Wasserbauer

Geschäftsführender Direktor

Dr. Birgit Meyer
Intendantin der Oper

Stefan Bachmann

Intendant des Schauspiels

Bernd Streitberger
Technischer Betriebsleiter

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 21

Für die aktiven Mitglieder der Betriebsleitung wurden von den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 fol-

gende Bezüge aufgewendet:

Aktive Mitglieder der Betriebsleitung:

Stefan Bachmann
Dr. Birgit Meyer
Patrick Wasserbauer

Bernd Streitberger

Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet.

2. Arbeitnehmer*innen

Die Anzahl der Beschäftigten der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 entwickelte sich wie folgt:

Jahres
30.11.2017] 28.2.2018 | 31.5.2018 | 31.8.2018 | durch-
schnitt

Mitarbeiter*innen nach TVÖL] 411 419 417 417
künstlerische Angestellte 314 319 314 306
Beamt*innen 16 16 16 17

74 754 747 740 745,50
Auszubiklende 22 21 20 19 20,50

Die Bühnen sind Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor-
gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die
Aufgabe, den Arbeitnehmer*innen ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hin-
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wird von der ZVK ab 2007 ein
Zusatzbeitrag von 3,2% erhoben. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2017/2018
rd. TEUR 30.632 (i.V. TEUR 30.332).

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 22

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Bühnen, die sich zum einen auf am Bilanzstichtag verein-
barte Mietverpflichtungen beziehen, werden in den folgenden beiden Spielzeiten zu Liquiditätsabflüssen
in Höhe von rd. TEUR 9.612 führen. Darin sind die Miet- und Nebenkostenaufwendungen im Zusammen-
hang mit den Interimspielstätten in Höhe von TEUR 7.255 enthalten. Darüber hinaus bestehen sonstige
finanzielle Verpflichtungen vor allem aus dem Investitionsvorhaben Sanierung der Bühnen am Offenbach-
platz in Höhe der am Bilanzstichtag vergebenen Aufträge. Für die Gesamtinvestitionen bis zur Fertigstel-
lung des Projekts wurde bis zum Bilanzstichtag 31.8.2018 vom Rat der Stadt Köln ein Budget in Höhe von
404 Mio. EUR bewilligt. Es wird aber (Stand Juni 2019) davon ausgegangen, dass die Sanierung insge-
samt (Baukosten inklusive Baunebenkosten) zwischen 545 und 570 Mio. EUR zuzüglich der Bauzeitzinsen
kosten wird. Von diesen sind bis zum Stichtag im Bau befindliche Anlagen mit Herstellungskosten von rd.
319,5 Mio. EUR - vgl. Abschnitt II.1 - bilanziell erfasst.

4.  Abschlussprüferhonorare

Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 wurden Honorare in Höhe von
TEUR 19,3 aufwandswirksam gebucht.

5.  Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung der Bühnen schlägt vor, den Bilanzverlust des Wirtschaftsjahres vom 1.9.2017 bis zum
31.8.2018 in Höhe von EUR 249.455,85 auf neue Rechnung vorzutragen.

V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH SCHLUSS DES WIRTSCHAFTSJAH-
RES

Nachdem man im Bereich der Sanierung im Juli 2018 eine Verlängerung der Entwurfsplanung und die
Überprüfung der Zeit-/Kosten-Prognose um drei Monate bis Mitte 2019 akzeptieren musste, ohne dass
sich dadurch die Projektdauer insgesamt verlängern soll, schreitet der Planungsprozess nach Beendigung
des Wirtschaftsjahres 2017/2018 weiter so voran, wie es im angepassten Planungsterminplan vorgesehen
ist, Mit der Fertigstellung der Bühnentechnik durch Oper und Schauspiel wurde bereits begonnen. Die für
die Inbetriebnahme notwendigen Abnahmen durch die Sachverständigen werden nunmehr bis Ende 2019

dauern.

Auch bei den Firmengesprächen mit den 63 am Bauprojekt beteiligten Baufirmen konnten weitere Fort-
schritte erzielt werden. Bis zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Anhangs waren rd. 50% der Verträge
verlängert, bei ca. 25% der Verträge einigte man sich darauf, die erbrachten Leistungen schlusszurech-

nen. Bei etwa einem weiteren Viertel der Verträge ist es zwischenzeitlich zu Kündigungen gekommen, die

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 23

entweder von den Bühnen oder von den Baufirmen ausgesprochen wurden. Die aus Sicht der Bühnen
fehlerhafte Planung der Haustechnik konnte zwischenzeitlich durch umfangreiche Veränderungen des neu
beauftragten Ingenieurbüros korrigiert werden. Ungewiss ist derzeit, in welchem Umfang Schadenersatz-
ansprüche der Bühnen gegen einzelne (ehemalige) Auftragnehmer realisierbar sind bzw. vom Deckungs-
schutz einzelner Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungen umfasst sein werden.

Die Schlüsselübergabe an Oper und Schauspiel ist aktuell für das 2. Quartal 2023 vorgesehen.
Da sich das Interim nach aktuellem Stand bis in die Spielzeit 2022/23 verlängern wird, hat der Rat mit

Beschluss vom 22.11.2018 (3262/2018) der Verlängerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen in den
Spielzeiten 2019/20, 2020/21 und 2021/22 sowie bis Dezember 2022 zzgl. Nachlaufkosten zugestimmt.

Oper und Kinderoper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln Deutz bespielen, das Schauspiel wird den
Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen. Die Tanzgastspiele werden im Staatenhaus und im
Depot stattfinden. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass ein konkreter Termin zur Übergabe des Ensembles
am Offenbachplatz an die Sparten und ein neuer Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme voraus-
sichtlich erst in 2019 belastbar dargestellt werden kann.

Der weitere Anteil des Interims am Betriebskostenzuschuss der Bühnen beträgt 28,19 Mio. Euro. Die
Bühnen können in diesem Kostenrahmen entsprechend notwendige Verträge abschließen. Das Interim-
controlling wird mit der Maßgabe einer weiterhin sparsamen Bewirtschaftung des Interims fortgesetzt;
der Betriebsausschuss der Bühnen ist regelmäßig auf Basis von Controlling-Berichten zu informieren.
Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der
Spielzeit 2022/23 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem Rat rechtzeitig
ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen.

In Bezug auf die Bühnenwerkstätten wurde — nachdem die Bühnen im Rahmen einer Markterkundung im
Frühjahr 2018 feststellen konnten, dass es auf Investorenseite positive Resonanz für das Mietmodell gibt
- nach einem entsprechenden Ratsbeschluss im Herbst 2018 ein langfristiger Mietvertrag europaweit
ausgeschrieben. Ein Lastenheft mit den baulichen Anforderungen für die neu zu errichtenden Werkstätten
war Teil der Ausschreibung. Mehrere Unternehmen bewarben sich daraufhin bis zum Bewerbungsschluss
im Dezember 2018 mit ihren Standorten. Am 1.2.2019 haben die Bühnen einen Mietvertrag zur Anmie-
tung neuer Bühnenwerkstätten im Rahmen eines Investorenmodells abgeschlossen. Gegenstand des
Vergabeverfahrens war der Abschluss eines Mietvertrages, verbunden mit der Planung und dem Neubau
oder der Herrichtung der speziell für die Bühnen auszugestaltenden Werkstätten. Die Bewerber mussten
in der Lage sein, ein geeignetes Grundstück im Umkreis um den Standort der Bühnen am Offenbachplatz
zur Verfügung zu stellen. Im Vergabeverfahren wurde neben dem Mietpreis auch die Qualität der Planung
und das Verkehrs- und Logistikkonzept bewertet. Unter mehreren Bewerbungen entschieden sich die

Bühnen für das Angebot eines Vermieters, der das Gebäude für die Bühnenwerkstätten nach den Anfor-

Bühnen der Stadt Köln, Köln Anlage 3 / Seite 24

derungen der Bühnen und der eigenen Planung in Köln-Kalk neu errichten wird. Das Gebäude wird eine
Mietfläche von 8.125 m? haben. Die Mietzeit beträgt 10 Jahre zuzüglich zweier Optionen für die Bühnen

von jeweils 5 Jahren.

Seit dem Frühjahr 2014 liegt die vom Betriebsausschuss der Bühnen beaufträgte Wirtschaftlichkeits- und
Organisationsuntersuchung vor, die von der Unternehmensberatung actori aus München durchgeführt
wurde. Konkret war die Unternehmensberatungsgesellschaft beauftragt, die Auswirkungen der Sanierung
sowie verschiedene strukturelle Fragestellungen zu untersuchen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Or-
ganisationsuntersuchung hat sich durch die Verlängerung des Sanierungsprojekts verschoben. Allein
durch den Zeitablauf und die damit verbundenen Änderungen, aber auch durch die aktuelle konkrete
Struktur der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen kann das Gutachten nach Wiedereröffnung am
Offenbachplatz nicht mehr unverändert umgesetzt werden. Die Betriebsleitung der Bühnen hat daher
actori im Mai 2019 nach Beschluss des Betriebsausschusses auf der Basis eines ausführlichen Leistungs-
verzeichnisses mit der Fortschreibung der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung der Bühnen

beauftragt.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2017/2018, aber

vor Verfassung dieses Anhangs eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen.

Köln, den 30. September 2019

v Wasobec

Patrick Wasserbauer
Geschäftsführender Direktor

Dr. Birgit Meyer

Intendantin der Oper | Techpischer Betriebsleiter

Intendant des Schauspiels

Anlage 1 - Bilanz

2139 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

KOLN

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 1
Bilanz

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VAILAV

Beschlussvorlage Rat

11350 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 3615/2019 
Freigabedatum 
 07.04.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2018 für die Bühnen der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Ver-
bindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig-
VO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2018 sowie den Lagebericht für das Wirtschafts-
jahr vom 01.09.2017 bis 31.08.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 
30.09.2019 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG fest. 
 
2. Im Wirtschaftsjahr 2017/18 haben die Bühnen einen Jahresverlust in H öhe von      
2.032.699,70 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjah-
res (1.783.243,85 €) ein Bilanzverlust von 249.455,85 € verbleibt. Unter Einschluss des z u-
sätzlichen Gewinnanteils von 605.822,46 € (gemäß Ratsbeschlusses 1 770/2019 vom 
26.03.2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses 31.08.2017) ergibt sich zum 31.08.2018 
ein Bilanzgewinn von 356.366,61 €. Dieser soll um eine weitere anteilige Auflösung der beste-
henden Sanierungsrücklage (532.202,71 €) zum Ausgleich des Sanierungsverlustes 2017/18 
erhöht und wie folgt verwendet werden: 
 
vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2018 356.366,61 € 
Auflösung zweckgebundene Rücklage Sanierung 
  
532.202,71 € 
Vortrag auf neue Rechnung 
 
888.569,32 € 
 
 
3. Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar: 
 
Gezeichnetes Kapital 
 
50.000,00 € 
Gewinnrücklagen (zweckgebunden) 
    Spielbetrieb  
  
0,00 € 
   Interim  
  
1.274.000,00 € 
   Sanierung 
  
8.497.529,19 € 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 28.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
    
9.771.529,19 € 
Gewinnvortrag 
  
888.569,32 € 
Eigenkapital 31.08.2018 
 
10.710.098,51 € 
 
 
 
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
5. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
MANAGEMENT SUMMARY ZUM JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2017/18 DER 
BÜHNEN: 
I. Übersicht 
 
Das Wirtschaftsjahr 2017/18 endet mit einem Jahresfehlbetrag von 2.032,7 T€, der sich aus den büh-
nenbetrieblichen Bereichen wie folgt ableitet: 
 
Spielbetrieb 
  
-1.632,8 T€ 
Interim 
  
+132,3 T€ 
Sanierung 
  
-532,2 T€ 
Jahresfehlbetrag 2017/18 -2.032,7 T€ 
 
 
Unter Einschluss der Ergebnisverwendung entwickeln sich Eigenkapital und zweckgebundene Ge-
winnrücklagen der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2017/18 wie folgt: 
 
   
          
  
  Ergebnisver- Ergebnisver- Jahres- Ergebnisver- Stand 
  
Vortrag wendung  wendung  fehlbetrag wendung  31.08.2018 
  
  2015/16 2016/17 2017/18 2017/18   
Gezeichnetes Kapital  
 
50,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 50,0 T€ 
Gewinnrücklagen  
          Spielbetrieb  
 
0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 
   Interim  
 
1.274,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 1.274,0 T€ 
   Sanierung 
 
0,0 T€ 9.635,6 T€ -605,8 T€ 0,0 T€ -532,2 T€ 8.497,6 T€ 
  
1.274,0 T€ 9.635,6 T€ -605,8 T€ 0,0 T€ -532,2 T€ 9.771,6 T€ 
Bilanzgewinn 
 
11.418,8 T€ -9.635,6 T€ 605,8 T€ -2.032,7 T€ 532,2 T€ 888,5 T€ 
Eigenkapital 
 
12.742,8 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ -2.032,7 T€ 0,0 T€ 10.710,1 T€ 
        
II. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung  
1. Die Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
 Die Bücher sind ordnungsgemäß geführt. 
 Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig. 
 Das eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist angemessen. 
 Es erfolgten keine Beanstandungen. 
 
2. Der Jahresabschluss 
 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung 
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. 
 Das handelsrechtliche Gliederungsschema für die Bilanz und die GuV (Gesamtkostenverfah-
ren) wurde unverändert angewandt. 
 Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. 
 Die Angaben im Anhang sind vollständig und ordnungsgemäß.

4 
3. Der Lagebericht 
 Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 
 Die Darstellung im Lagebericht ist zutreffend. 
 Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. 
 Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. 
 
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 
 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter der Annahme er Unternehmens-
fortführung und sind an handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. 
 
5. Gesamtaussage 
 Der Jahresabschluss 2017/18 der Bühnen vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. 
III. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
Im Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen 
Verhältnisse nach § 53 HGrG wird im Fragenkreis 2 a) von den Wirtschaftsprüfern beanstandet, dass 
bei den Bühnen bezüglich der Ab lauforganisation keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden 
sind. 
 
Dieser Beanstandung tragen die Bühnen damit Rechnung, dass im Rahmen der Verwaltungsreform 
#wirfürdiestadt ein spartenübergreifend besetztes Team aktuell damit befasst ist, ein bühneninternes 
Intranet zu erstellen. Kern dieses Intranets wird der Zugang aller Mitarbeiter*innen zu sämtlichen Re-
gelungen (Satzung, Dienstanweisungen, Formulare, Organisationsverfügungen, Strukturen, Prozesse 
etc.) sein.  
IV. Erläuterungen zu den Teilbereichen  
Bezogen auf die bühnenbetrieblichen Teilbereiche Spielbetrieb, Interim und Sanierung stellt sich das 
Jahresergebnis 2017/18 gegenüber dem Wirtschaftsplan 2017/18 wie folgt dar: 
   
      
   
Wirtschafts- Jahresergebnis Abweichung 
   
plan 2017/18* 2017/18   
Spielbetrieb 
    
 
Betriebsergebnis -56.720,0 T€ -58.175,6 T€ -1.455,6 T€ 
 
Investitionsergebnis -935,7 T€ -1.188,3 T€ -252,6 T€ 
 
Finanzergebnis -374,0 T€ -385,0 T€ -11,0 T€ 
 
Neutrales Ergebnis 47,5 T€ 111,9 T€ 64,4 T€ 
   
-57.982,2 T€ -59.637,0 T€ -1.654,8 T€ 
Interim 
    
 
Betriebsergebnis -10.961,1 T€ -10.833,8 T€ 127,3 T€ 
 
Finanzergebnis -38,9 T€ -33,9 T€ 5,0 T€ 
   
-11.000,0 T€ -10.867,7 T€ 132,3 T€ 
Sanierung 
 
-640,0 T€ -1.172,2 T€ -532,2 T€ 
Ergebnis Bühnen vor BKZ -69.622,2 T€ -71.676,9 T€ -2.054,7 T€ 
      Betriebskostenzuschuss 
   
 
Spielbetrieb 58.004,2 T€ 58.004,2 T€ 0,0 T€ 
 
Interim 
 
11.000,0 T€ 11.000,0 T€ 0,0 T€ 
 
Sanierung 
 
640,0 T€ 640,0 T€ 0,0 T€ 
   
69.644,2 T€ 69.644,2 T€ 0,0 T€

5 
Jahresergebnis 2017/18 22,0 T€ -2.032,7 T€ -2.054,7 T€ 
      * einschließlich nachträglich beschlossener Erhöhungen zwecks Tarifausgleich 2018, Kostenausgleich 
Bühnenwerkstätten sowie Budgetanpassung Interim.  
Die Betriebsleitung macht zur Entwicklung der einzelnen Teilbereiche folgende Angaben:  
 
1. Teilbereich Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/18 
 
Aus dem Spielbetrieb der Bühnen resultiert ein Defizit in Höhe von 1.632,8 T€. 
 
Wesentliche Ursachen für den Fehlbetrag sind: 
 
- Die Planansätze im Kartenverkauf (ohne Erlöse aus dem Gastspiel der Cäcilia Wolkenburg) 
wurden in Höhe von rund 560 T€ nicht erreicht (Oper -290 T€; Schauspiel -270 T€) 
 
- Die Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wurden um 446 T€ überschritten 
 
- Das Investitionsergebnis wurde um 253 T€ überschritten 
 
- Die Kosten für die Gebäudebewirtschaftung wurden um 424 T€ überschritten. 
 
Der Fehlbetrag wird aus den Überschüssen im Spielbetrieb aus vorangegangenen Spielzeiten ge-
deckt. Danach verbleibt ein Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 888 T€. 
 
Ein Höhepunkt der Spielzeit 2017/18 in der Oper war die Neuproduktion von Bernd Alois Zimmer-
manns „Die Soldaten“, die bei Publikum und Presse sehr hohen Zuspruch fand und in der Spielzeit 
2019/20 als Wiederaufnahme gezeigt wird. 
Die Auslastungsquote der Oper verbesserte sich im Verhältnis zum Vorjahr und betrug 83,1 %. 
Das Schauspiel konnte die Besucherzahl des Vorjahres konstant halten und seine Auslastung auf 
73,7 % verbessern. An diesen Werten kann man erkennen, dass es Stefan Bachmann und seinem 
Team in Köln-Mülheim gelungen ist einen etablierten Ort in Kölns Kulturleben zu schaffen. 
Ein Höhepunkt des Spielplanes war das Osterspezial mit der Aufführung des international erfolgrei-
chen Gastspiels „2666“, dessen einzige deutsche Aufführung in Köln stattfand. 
Der Tanz knüpft auch in 2017/18 mit seinen hochkarätigen internationalen Gastspielen an die Er-
folgsgeschichte der vergangenen Jahre an und konnte seine Auslastungsquote auf 93,3 % verbes-
sern. 
Ein besonderes Highlight war im Tanz der dreiteilige Abend „On Body“ von Richard Siegal/Ballet of 
Difference. 
 
2. Teilbereich Interim in der Spielzeit 2017/18 
 
Mit Vorlage Nr. 2092/2016 beschloss der Rat der Stadt Köln das Interim III der Bühnen bis einschließ-
lich der Spielzeit 2018/19. Dem folgte mit Vorlage Nr. 3262/2018 ein Beschluss zum Interim IV für die 
Jahre 2019 bis 2022. Die Bühnen haben somit Planungssicherheit und können sich voll und ganz auf 
die Umsetzung ihrer Spielpläne konzentrieren. 
Der Teilbereich Interim steuert zum Jahresergebnis einen positiven Betrag in Höhe von 132,3 T€ bei.  
 
3. Teilbereich Sanierung in der Spielzeit 2017/18

6 
 
Im Bereich der Sanierung weisen die Bühnen einen Fehlbetrag in Höhe von 532,2 T€ aus, der auf 
höhere Abschreibungsbeträge sowie Kosten der Finanzierungsmittelbeschaffung zurückzuführen ist. 
Dieser Fehlbetrag wird durch die Inanspruchnahme der zweckgebundenen Sanierungsrücklage in 
gleicher Höhe ausgeglichen. 
 
V. Eigenkapitalentwicklung zum 31.08.2018 
 
Eine detaillierte Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Anlage 6. 
Von dem ausgewiesenen Eigenkapital in Höhe von 10.710 T€ handelt es sich in Höhe von 9.771,6 T€ 
um zweckgebundene Rücklagen für den Interimsspielbetrieb und die Sanierung der Bühnen. 
 
VI. Ausblick auf das Ergebnis der Spielzeit 2018/19 
 
In der Spielzeit 2018/19 gelang es den Bühnen, die Besucherzahl um rd. 3 % auf 216.038 zu ste i-
gern. 
Dieser verbesserten Erlössituation steht u.a. eine  deutliche Steigerung bei den Personalkosten ge-
genüber, so dass der IV. Quartalsbericht, Vorlagen -Nr. 3872/2019, eine negative Abweichung zum 
geplanten Jahresverlust in Höhe von 1.839,8 T€ ausweist. Die Budgetüberschreitungen in den Spar-
ten Oper und Schauspiel sollen bis zum Ende der Intendanzen ausgeglichen werden. Grundlage hier-
für sind die jeweiligen Anstellungsverträge. 
Im Interimsspielbetrieb stellen sich die Planungen als solide und belastbar dar, so dass weiterhin von 
der Einhaltung der zur Verfügung  gestellten Budgets ausgegangen werden kann. Diese Prognose 
wird durch den 6. Controlling-Bericht des Interim von 2017-2019, Vorlagen-Nr. 3873/2019, bekräftigt. 
Im Bereich der Sanierung werden die Bühnen weiterhin Fehlbeträge durch die Auflösung der zweck-
gebundenen Rücklage ausgleichen, bis diese Rücklage aufgebraucht ist. Erst danach ist eine Erh ö-
hung des Betriebskostenzuschusses in diesem Zusammenhang erforderlich. 
 
 
Anlagen

Anlage 7 - Ergebnisverwendungsvorschlag

1880 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

OPER/ \KÖLN SE tanz BÜHNEN KÖLN
KÖLN

OLN

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 7
Ergebnisverwendungsvorschlag der
Betriebsleitung

vum

Bühnen der Stadt Köln Anlage 7

VORSCHLAG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.9.2017 BIS ZUM 31.8.2018

Die Bühnen haben im Wirtschaftsjahr 2017/18 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.032.699,70 EUR
erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres (1.783.243,85 EUR) ein
Bilanzverlust von 249.455,85 EUR verbleibt. Unter Einschluss des zusätzlichen Gewinnanteils von 605.822,46
EUR (gemäß Ratsbeschlusses 1770/2019 vom 26.3.2020 Feststellung des Jahresabschlusses 31.8.2017)
ergibt sich zum 31.8.2018 ein Bilanzgewinn von 356.366,61 EUR. Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt
Köln schlägt vor, dass dieser Bilanzgewinn um eine anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage
(532.202,71 EUR) zum Ausgleich des Sanierungsverlustes 2017/18 erhöht und wie folgt verwendet werden

soll:

EUR
vorläufiger Bilanzgewinn 31.8.2018 356.366,61
Auflösung zweckgebundene Rücklage
Sanierung 532.202,71
Vortrag auf neue Rechnung 888.569,32

Die zweckgebundene Gewinnrücklage für die Sanierung entwickelt sich damit wie folgt:

EUR
Stand 31.8.2018 9.029.731,90
Auflösung 532.202,71

8.497.529,19

Das Eigenkapital der Bühnen zum 31.8.2018 stellt sich nach der Ergebnisverwendung wie folgt dar:

EUR
Gezeichnetes Kapital 50.000,00
Gewinnrücklagen
andere (zweckgebundene) Gewinnrücklagen
- Rücklage für Interimspielbetrieb 2016/17 ff. 1.274.000,00
- Rücklage für die Sanierung der Bühnen Köln 8.497.529,19
Bilanzgewinn 888.569,32

10.710.098,51

Köln, den 23.09.2019

at fbus Pr ku 2.
ArgtNgö Am | binssobr 2.

Dr. Birgit Meyer Stefan Bachmann Patrick Wasserbauer Bernd Streitberger
Intendantin der Oper Intendant des Schauspiels Geschäftsführender Direktor Technischer Betriebsleiter

Anlage 8 - Fragenkatalog § 53 HGrG

44778 Zeichen

an 7 BÜHNEN KÜ
KOLN

OPER/ \KÖLN

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 8
Fragenkatalog nach 8 53 HGrG

Seite 1

Bühnen der Stadt Köln
Jahresabschluss zum 31. August 2018

Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG

Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach $ 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.

Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir
Verweisungen vorgenommen.

Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt:

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage

Beantwortung des Fragenkatalogs:

Seite 2

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf.
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-

dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Innerhalb der Betriebsleitung sind die Geschäftsverteilung und die Abgrenzung der Kom-
petenzen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder durch die Dienstanweisung vom 18. Ja-

nuar 2016 geregelt.

Nach dieser Dienstanweisung setzt sich die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln aus vier
Betriebsleitern/Betriebsleiterinnen zusammen: dem Geschäftsführenden Direktor/der Geschäfts-
führenden Direktorin, dem Intendanten/der Intendantin des Schauspiels, dem Intendanten/der
Intendantin der Oper und dem Technischen Betriebsleiter/der Technischen Betriebsleiterin. Die
Betriebsleitung führt die Geschäfte der Bühnen der Stadt Köln gesamtverantwortlich nach ein-
heitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Konflikte sind innerhalb der Betriebsleitung zu
lösen; soweit das nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis führt, ist der/die zuständige Beige-
ordnete einzuschalten, der/die letztendlich entscheidet, wenn keine Konfliktlösung herbeigeführt
werden kann. Unbeschadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zu-

gewiesen, für die sie zuständig sind.

Zum Aufgabenbereich des Geschäftsführenden Direktors/der Geschäftsführenden Direktorin
gehören das Finanzwesen, das Personalwesen und die Verwaltung (Organisation, EDV etc.).

Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Einrichtung ist der Oberbürgermeister ($ 6 d Betriebs-
satzung vom 27. August 2013 in der Änderungsfassung vom 11. April 2016, veröffentlicht im
Amtsblatt der Stadt Köln vom 20. April 2016).

Im Wirtschaftsjahr 2017/2018 setzte sich die Betriebsleitung der Bühnen aus dem Geschäftsfüh-
renden Direktor, Herrn Patrick Wasserbauer, der Opernintendantin, Frau Dr. Birgit Meyer, dem
Schauspielintendanten, Herrn Stefan Bachmann, und dem Technischen Betriebsleiter, Hern

Bernd Streitberger, zusammen.

Seite 3

Die Überwachungsorgane der Einrichtung sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-

schuss.

Der Rat der Stadt Köln entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (8 41
Abs. 2 GO NRW). Dazu gehören u. a.:

- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter

- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen

- der Erlass eines Stellenplanes

- die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte

Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (8 4 der

Betriebssatzung):

- Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter

- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes

- Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behand-
lung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Rück-
zahlung von Eigenkapital an die Stadt

Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt — bis auf die o.g. nicht über-
tragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten — der Be-
triebsausschuss wahr (8 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. mit der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln).

Der Betriebsausschuss ist personenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt
Köln (85 Abs. 1 der Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle den ei-
genbetriebsähnlichen Betrieb betreffenden kaufmännischen, technischen und personellen Ange-
legenheiten, die ansonsten nach der Zuständigkeitsordnung grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

Seite 4

Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über

— Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen zwischen EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00,
Stundung von Ansprüchen zwischen EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00

—  Bedarfsfeststellungen (außer Bauleistungen) bei Auftragswerten von mehr als
EUR 125.000,00 bis EUR 1,00 Mio.

— Zustimmung zu sonstigen Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von
EUR 125.000,00 übersteigt. Ausgenommen sind die Geschäfte der laufenden Betriebsfüh-
rung und Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsver-
ordnung oder der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind

- den Vorschlag eines Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt

Die Einbindung des Rates der Stadt Köln sowie des Betriebsausschusses in die Entscheidungs-

prozesse der Betriebsleitung vollzieht sich nach den gesetzlichen Grundlagen sowie den ergän-

zenden Regelungen (Gemeindeordnung NRW, Eigenbetriebsverordnung NRW, Hauptsatzung

der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 15. März 2016 und Zuständigkeits-
. ordnung der Stadt Köln vom 12. Mai 2016 bzw. vom 27. Juli 2017).

Die vorgenannten Regelungen sind sachgerecht und entsprechen den Bedürfnissen der Büh-
nen.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt?

Im Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 31. August 2018 fanden acht Sitzungen des Be-
triebsausschusses und vier die Einrichtung betreffende Sitzungen des Rates der Stadt Köln
statt.

Es wurden zu allen Sitzungen des Betriebsausschusses und des Rates der Stadt Köln Nieder-
schriften erstellt.

Sitzungen der Betriebsleitung haben auskunftsgemäß stattgefunden. Niederschriften über die

Sitzungen wurden nicht erstellt.

Seite 5

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. $ 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinem weiteren Kontrollgremium tä-
tig.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Organe der Bühnen sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Die gewährte Vergü-
tung der Betriebsleitung wird im Anhang individualisiert ausgewiesen. Die Mitglieder des Be-
triebsausschusses erhalten keine Vergütung.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Mit der Überführung der Bühnen vom Regiebetrieb in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
wurde die Organisation der Abteilungen neu gegliedert. Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen
personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jährlichen Dienstverteilungs- und Stellen-
plan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind sehr kurze Stellenbeschreibungen der Mitarbei-
ter vorhanden, Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Vollmachten der Mitarbeiter sind zent-
ral dokumentiert.

Eine regelmäßig stattfindende Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan.

Feststellung/Beanstandungen:
Bezüglich der Ablauforganisation sind keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden.

Seite 6

Empfehlung:

Wir empfehlen die Erstellung eines laufend zu aktualisierenden Organisationshandbuches, aus
dem sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation ersichtlich sein sollte. Bei der Aufnah-
me der Arbeitsabläufe sollten die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter sowie die von der Inten-
danz vorgegebenen Kontrollen integriert werden. Ferner sollten die für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung zu beachtenden Richtlinien der Stadt Köln sowie die speziell für die Bühnen gültigen
Geschäftsordnungen, Zuständigkeitsordnungen, Dienst- und Arbeitsanweisungen etc. zentral in
diesem Organisationshandbuch gesammelt werden. Das Organisationshandbuch sollte für alle
Mitarbeiter online zur Einsicht bereitgestellt werden.

Nach Auskunft der Bühnen ist man aufgrund der Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben aus dem
Sanierungsprojekt bzw. dem Interim derzeit personell nicht in der Lage, Mitarbeiterkapazitäten
für die Erstellung bzw. Pflege eines Organisationshandbuches zur Verfügung zu stellen. Mit Ein-
zug in das sanierte Haus soll dieses Projekt jedoch zeitnah umgesetzt werden.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren

wird?

Derartige Anhaltspunkte haben wir bei unserer stichprobenartig durchgeführten Prüfung nicht

festgestellt.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-

kumentiert?

Die Bühnen haben die von der Stadt Köln getroffenen Vorkehrungen zur Korruptionsprävention
beachtet. Diese betreffen Hinweise zur Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (Kor-
ruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im Vergabewesen sowie Richtlinien zur Rotation von Mit-
arbeiter/-innen in korruptionsgefährdeten Bereichen und das Verbot der Annahme von Vergüns-
tigungen. Im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wurden keine zusätzlichen bzw. neuen Regeln einge-
führt.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision, die unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden ist, kontrolliert. Insbesondere die Überprüfung der Rota-
tion wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. Der Rechnungsprüfungsaus-
schuss erhält jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung.

Seite 7

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht

eingehalten werden?

Grundsätzlich gelten die Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf in-
nerhalb der Kölner Stadtverwaltung, die im Handbuch der Stadtverwaltung Köln vom 20. No-
vember 2001 bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden sind. Dar-
über hinaus ergeben sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln (Internes - Bibliothek) die zu beachten-
den Gesetze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Rege-
lungen zur Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.:

- Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung
vom 9. November 2010 bzw. laufende Aktualisierungen
- Kölner Vergabeordnung (KVO), bzw. laufende Aktualisierungen

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln speziell für die Bühnen folgende Richtlinie be-

schlossen:

- Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den
Bühnen der Stadt Köln vom 31. Januar 2002, geändert mit Beschluss des Rates der Stadt
Köln vom 18. Juli 2013

Im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes beschließt der Rat der Stadt Köln über den Ge-
samtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt gleichzeitig die Betriebs-
leitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um die kurzfristige Liquidität
sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme und zur Eingehung
von Verpflichtungen wurde vom Rat der Stadt Köln am 28. Juni 2016, am 17. November 2016
und am 18. Mai 2017 beschlossen.

Es haben sich im Rahmen der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung keine Anhaltspunkte da-
für ergeben, dass die vorstehend genannten Regelungen und Richtlinien nicht eingehalten wur-

den.

Seite 8

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?

Grundsätzlich werden Verträge, die die Bühnen der Stadt Köln betreffen, in Form eines Kopier-
exemplars geordnet abgelegt. Darüber hinaus werden die Verträge in Excel-basierten Listen er-
fasst und fortlaufend aktualisiert. Die Aufgliederung der Verträge erfolgt nach Spielzeiten und
Sparten bzw. Spielort; bei spielzeitübergreifenden Verträgen erfolgt die Aufgliederung aiphabe-
tisch bzw. nach Vertragspartnern.

Die Verwaltung dieser Verträge wird durch einen Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens

wahrgenommen.

Die Dokumentation und Aufbewahrung von originalen Mitarbeiterverträgen und Gagenkräften er-
folgt in der Personalabteilung der Bühnen.

Die Dokumentation erfolgt ordnungsgemäß.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten —
den Bedürfnissen des Unternehmens?

Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen in den Wirtschaftsplänen werden regelmäßig unter Zuhilfenahme des SAP-
Moduls Controlling untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden regelmäßig in den Er-
läuterungen zu dem jeweiligen Quartalsbericht dargestellt. Die Quartalsberichte sind nach dem
Erfolgsplan gegliedert und zeigen die Abweichungen zum Wirtschaftsplan auf. Abweichungen
vom Budget werden überwacht. Darüber hinaus erhalten die Kostenstellenverantwortlichen vom
Controlling monatliche Auswertungen, mittels derer sie über die Höhe der noch zur Verfügung
stehenden Mittel informiert werden. Die Betriebsleitung erhält monatlich Restmittelübersichten
aus der Kosten- und Leistungsrechnung, um einen Gesamtüberblick hinsichtlich der bereits ver-
wendeten bzw. noch zur Verfügung stehenden Mittel zu erhalten.

Seite 9

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen der Bühnen.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Der Liquiditätsbedarf der Bühnen wird durch eine Finanzplanung sichergestellt. Eine laufende
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung sind dadurch gewährleistet.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?

Das Finanzmanagement verfügt über ein zentrales Cash-Management.

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?

In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten erfolgt eine Rechnungsstellung nur für den Bereich
der Abonnements und Großkunden. Ansonsten erfolgen Barverkäufe oder Verkäufe mit Bezah-
lung durch EC- bzw. Kreditkarte.

Sofern eine Rechnungsstellung erfolgt, ist sichergestellt, dass diese vollständig und zeitnah ist.
Eine Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Zahlung erfolgt ist.

9) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verfügt über ein Controlling, dessen Aufgabenbereiche
sich über alle Teilbereiche der Bühnen erstrecken. So werden u. a. Restmittelübersichten, Be-
sucherstatistiken, Produktionsabrechnungen für einzelne Kostenträger sowie Kostenstellenrech-
nungen erstellt. Ferner ist das Controlling mitverantwortlich für die Aufstellung der Wirtschafts-
pläne sowie die Überwachung deren Einhaltung. Ab der Spielzeit 2015/2016 ist das Controlling
der Personalkosten Bestandteil der regelmäßigen Berichte an die Geschäftsführung.

Seite 10

h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-

ligung besteht?

Da die Bühnen keine Anteile an Tochter- und Beteiligungsunternehmen halten, findet diese Fra-
ge keine Anwendung.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt

werden können?

Für Zwecke der Risikofrüherkennung haben die Bühnen ein Risiko- und Chancen-Management
{RCM) eingerichtet.

Es wird jährlich eine Risikoinventur mit Hilfe von definierten Fragenkatalogen und Checklisten
durchgeführt, wobei alle Abteilungen der Bühnen bei der Risikoerfassung einbezogen werden.
Dazu werden die Risikoverantwortlichen, i. d. R. die Abteilungsleiter bzw. deren Stellvertreter,
schriftlich nach Risiken und Chancen und deren Entwicklung in ihren Bereichen befragt. Die Ri-
sikoverantwortlichen machen Angaben zur Auswirkung der Risiken in Euro, woraus sich die Ein-
stufung in niedrig, moderat, wesentlich und gravierend ergibt, und zur Eintrittswahrscheinlichkeit
(gering, mittel, hoch und sehr hoch). Aus diesen beiden Dimensionen ergibt sich eine 4 x 4-
Risikomatrix (RiskMap), in die jedes Risiko eingeordnet ist.

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt 73 Risiken (davon sechs erledigt) und fünf
Chancen, zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 71 Risiken und fünf Chancen identifiziert
und den verschiedenen Bereichen (Betriebsleitung, Produktion, Technik und Verwaltung) zuge-
ordnet. Die Risiken sind weiterhin unterteilt in allgemeine externe, allgemeine interne, finanzwirt-
schaftliche und leistungswirtschaftliche Risiken. Darüber hinaus definieren die Risikoverantwort-
lichen Maßnahmen, die den Risiken entgegenwirken, sie ggf. verhindern bzw. vermindern.

Seite 11

Durch die regelmäßige Risikoinventur werden bereits bestehende Risiken auf Aktualität geprüft
und ggf. neue Risiken benannt bzw. die Feststellung getroffen, dass Risiken erledigt sind. Die
von den Risikoverantwortlichen gelieferten Informationen (Risikoidentifikation, -analyse,
-bewertung und -steuerung) werden vom Risikomanager ausgewertet und ins RCM-System
übernommen. Die Daten werden zu den Inventurstichtagen festgeschrieben, sodass die Ent-
wicklung der Risiken hinsichtlich Bewertung und Trend (sinkend, steigend, konstant) nachvoll-

zogen werden kann.

Bei der Art von Risiken, wie sie bei den Bühnen der Stadt Köln bestehen, sind nach Auffassung
der Betriebsleitung allerdings überwiegend keine sinnvollen Frühwarnsignale mit entsprechen-
den Schwellenwerten definierbar und deshalb nicht festgelegt.

Außerhalb des RCM-Systems erhalten die Risikoverantwortlichen in ihrer Funktion als Abtei-
lungsleiter regelmäßig weiterführende Informationen (Controlling, Statistiken, Auswertungen),
die sie frühzeitig über Veränderungen und wichtige Ereignisse informieren.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Da für die Risiken bei den Bühnen der Stadt Köln nach Auffassung der Betriebsleitung überwie-
gend keine sinnvollen Frühwarnsignale mit entsprechenden Schwellenwerten definiert werden
können, ist insoweit das RCM-System nicht als Frühwarnsystem angelegt.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Die getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems sind ausreichend
dokumentiert. Darüber hinaus gibt es in der Abteilung eine Inhalts- und Ablaufbeschreibung des
Risikofrüherkennungssystems.

d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-

stimmt und angepasst?

Vgl. Antwort zu Frage 4c).

Seite 12
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden.

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich

festgelegt? Dazu gehört:
Welche Produkte/instrumente dürfen eingesetzt werden?

Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/lnstrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?

Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?

Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-

ves Hedging)?

b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-

tionen und zur Risikobegrenzung?

c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-

mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf

Erfassung der Geschäfte

Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?

d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?

e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?

Seite 13

f} Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle eingerichtet, die neben weiteren Aufgaben auch die Innenrevision
übernimmt. Seit 2006 ist die Innenrevision mit zusätzlich fünf Wochenstunden für das Gürze-
nich-Orchester Köln tätig.

Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims und der damit verbundenen Anforderungen unterstützt die mit der internen Revision beauf-
tragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzli-
chen Aufgaben. Daher können wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revisi-
on derzeit nicht durchgeführt werden.

Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Die interne Revision der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden.

Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht, da die interne Revision weisungsunabhängig
ist und außerhalb des operativen Dienstgefüges angesiedelt ist.

Seite 14

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Die mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin war im Berichtsjahr in folgenden Berei-
chen schwerpunktmäßig tätig, wobei es sich überwiegend nicht um Revisionstätigkeiten handel-
te:

—  Vergabewesen

- Umsetzung der Sonderregelung für Auftragsvergaben bis EUR 20.000,00 der Bühnen der
Stadt Köln bis zur Beendigung der Interimsbespielung

- intensive Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen, Abschluss von Rahmenver-
trägen und Einzelvergaben, insbesondere für die Geschäftsführung

— Regelungen und Dienstanweisungen allgemein:
- Aktualisierung der Arbeitsanweisung und Unterschriftsregelung für die Bedarfsprüfung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bühnen der Stadt Köln

- Umsetzung der Rotationsrichtlinien der Stadt Köln

- Datenschutz, hier insbesondere die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-

stimmt?

Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht.

e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um

welche handelt es sich?

Die interne Revision hat im Rahmen ihrer in 2017/2018 durchgeführten Tätigkeiten keine be-
merkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgedeckt.

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f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Seit Aufnahme der Tätigkeit der internen Revision veranlasst die Betriebsleitung die Umsetzung
der Empfehlungen der internen Revision, u. a. durch Dienstanweisungen. Die interne Revision
prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Ab-
stand.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist?

Im Rahmen unserer stichprobenhaften Überprüfung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte
und Maßnahmen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherigen Zustimmungen
des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden sind.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Im Wirtschaftsjahr 2017/2018 wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans gewährt.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-

men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Eine solche Vorgehensweise haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.

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d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des

Überwachungsorgans übereinstimmen?

Es haben sich bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Abwicklung der
Geschäfte im Wirtschaftsjahr 2017/2018 nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der
Betriebssatzung sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Köln und des Betriebsausschus-
ses steht.

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Vor Realisierung findet bei geplanten Investitionen auf der Grundlage der Richtlinie für die Be-
darfsprüfung vor der Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Stadt Köln eine Wirtschaft-
lichkeitsprüfung statt.

Die Investitionen in die Gebäude und in die Betriebsvorrichtungen der Bühnen der Stadt Köln er-
folgen auskunftsgemäß grundsätzlich aufgrund einer Gesamtkonzeption der baulichen Erhaltung
einschließlich der brandschutz- und sicherheitstechnischen Erneuerungen. Bei der konkreten
Umsetzung von Maßnahmen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen.

Bei dem Projekt "Sanierung der Bühnen" sind Rentabilitätsgesichtspunkte nicht relevant, da es
sich bei den Bühnen um einen Zuschussbetrieb handelt. Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungs-
aspekte sowie Risiken werden bei der Planung dieses Großprojektes berücksichtigt.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der
VOB, VOL und VOF ermittelt. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 50.000,00 (VOL) bzw.
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das
Vergabeamt der Stadt Köln.

Seite 17

Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung mit dem Vergabeamt und dem Rechnungs-
prüfungsamt der Stadt Köln, dass die Bühnen bei Auftragsvergaben nach VOL bis zu einem Auf-
tragswert von EUR 50.000,00 Leistungen freihändig vergeben können. Ab einem Auftragswert
von EUR 10.000,00 besteht jedoch die Pflicht zur Vorlage beim Vergabeamt und beim Rech-
nungsprüfungsamt über eine spezielle Plattform der Stadt Köln.

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Durchführung der Investitionen wird überwacht.

Für das Sanierungsprojekt war im Berichtsjahr ein externer Kostensteuerer beauftragt.

Die Kosteneinhaltung für Investitionen im Interim wird durch einen Mitarbeiter der Bühnen über-
wacht. Dieser muss der Betriebsleitung regelmäßig Bericht erstatten. Für den gesamten Bereich
Interim wird seit dem Wirtschaftsjahr 2013/2014 in einem Interim-Controlling-Bericht an den Be-
triebsausschuss berichtet.

Die übrigen Investitionen sind vom Volumen her von untergeordneter Bedeutung; dafür sind den
Abteilungsleitern Budgets zugewiesen, deren Einhaltung monatlich anhand der Restmittelüber-

sichten überwacht wird.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Wesentliche Überschreitungen haben sich nicht ergeben.

Zu den Überschreitungen betreffend die Sanierung des Opernhauses verweisen wir auf den La-
gebericht.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, die auf die In-

anspruchnahme von alternativen Finanzierungsarten hinweisen.

Seite 18
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?

Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gilt die Kölner Vergabeordnung (KVO) vom 1. Sep-
tember 2016. Sie hat die "Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen, Liefe-
rungen und Dienstleistungen" ersetzt. Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbststän-
dige Verwaltungseinheit "Zentrales Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprü-
fungsamt der Stadt Köln.

Die Sonderregelung für freihändige Vergaben nach VOL zwischen dem Vergabeamt der Stadt
Köln und den Bühnen der Stadt Köln mit Genehmigung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Köln wurde im Januar 2017 aktualisiert. Danach können Vergaben mit einem geschätzten
Auftragsvolumen bis unter EUR 10.000,00 freihändig erfolgen. Vergaben mit einem Auftragswert
ab EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00 sind an das Vergabeamt und an das Rechnungsprü-
fungsamt der Stadt Köln zur Prüfung zu übersenden. Alle Vergaben ab EUR 5.000,00 werden in
einem speziellen Sharepoint-System der Stadtverwaltung Köln, der sogenannten elektronischen
Vergabeassistenz, eingestellt, sodass diese vom Vergabeamt und Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Köln eingesehen werden können.

Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung
angesichts der umfangreichen Auftragsvergaben nur begrenzt und in Stichproben durchführbar
ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung von uns nicht durchgeführt wurde.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, werden entsprechende Ver-
gleichsangebote eingeholt.

Seite 19
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Gemäß 820 der Eigenbetriebsverordnung i.V.m. 817 der Betriebssatzung hat die Be-
triebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Ent-
wicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes
schriftlich unterrichtet.

Der Betriebsausschuss hat den jährlichen Wirtschaftsplan für 2017/2018 erhalten, der dem Rat
der Stadt Köln anschließend zur Zustimmung vorgelegt und von diesem beschlossen wurde.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage der Bühnen.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-

che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Gemäß $ 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin über alle
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung ihrer Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 nicht vor.

Über den Stand und den Fortgang des Sanierungsprojektes hat die Betriebsleitung regelmäßig
berichtet.

Seite 20

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?

Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans insbesondere über
den Stand des Sanierungsprojektes und dessen Kostenentwicklung berichtet.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach 8 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert?

Eine D&O-Versicherung (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung) wurde für die Betriebslei-
tung und den Betriebsausschuss nicht abgeschlossen.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden?

Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist

der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen.

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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Es haben sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten er-
heblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage
haben könnten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die bühnenspezifischen Gebäude und
technischen Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem
um einen Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter
Verkehrswerte nicht gegeben sein dürften.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-

onsverpflichtungen finanziert werden?

Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 412.877 davon entfällt auf interne Finanzierungs-
quellen ein Betrag von insgesamt TEUR 32.756 (= rd. 8 %). Dieser Betrag setzt sich zusammen
aus Eigenkapital (TEUR 10.710) und Sonderposten für Investitionszuschüsse (TEUR 22.046).
Das Fremdkapital beläuft sich unter Einschluss des Rechnungsabgrenzungspostens auf insge-
samt TEUR 380.121 (= rd. 92 %).

Die Finanzierung der am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtun-
gen ist durch die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme und zur Eingehung von
Verpflichtungen durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln gesichert.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-

ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Die Bühnen sind weder Mutterunternehmen noch liegt ein Konzernverhältnis im Sinne des HGB
vor.

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c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2017/2018 planmäßig vorgesehene Zuschüsse von insgesamt
TEUR 89.644 (Vorjahr TEUR 66.827). Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Wirtschaftsjahr
2017/2018 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von TEUR 1.975 (Vorjahr TEUR 1.525) ge-
währt.

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Zuschüsse als EU-rechtlich unzulässige Beihilfen beurteilt
werden. Nach der Darstellung im Lagebericht sieht die Betriebsleitung zum gegenwärtigen Zeit-
punkt jedoch kein bilanziell zu berücksichtigendes Risiko.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-

stattung?
Es besteht ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.710.

Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
ergibt sich ein betriebswirtschaftliches Eigenkapital von TEUR 32.756, das wir für angemessen
halten.

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Gemäß $ 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen - und damit
auch keine Ausschüttungen — aus Mitteln der Einrichtung erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt.

Seite 23

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten’

Konzernunternehmen zusammen?

Das Spartenergebnis für das Segment Oper beläuft sich auf ./.TEUR 1.317, für das Segment
Schauspiel auf ./.TEUR 760 und für das Segment Tanz auf +TEUR 44.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Das Jahresergebnis ist negativ davon geprägt, dass die für November 2015 geplante Wiederer-
öffnung der Bühnen am Offenbachplatz nicht stattfinden konnte. Der Spielbetrieb musste des-
halb in Interims-Spielstätten durchgeführt werden.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen
und dem Gürzenich-Orchester Köln ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen eine ange-
messene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltungstätigkeiten und Opern-
bespielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt grundsätzlich durch
die Kostenträgerrechnung der Einrichtungen. Auf eine Abrechnung der von den Bühnen für das
Orchester erbrachten Verwaltungstätigkeiten wird aufgrund der geringen Ergebnisauswirkung
bisher verzichtet.

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Diese Frage ist bei den Bühnen nicht relevant.

Seite 24
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur
durch Zuwendungen finanzierbar. Verlustbringende Geschäfte, die außerhalb der ordentlichen

Geschäftstätigkeit liegen, sind im Wirtschaftsjahr 2017/2018 nicht eingetreten.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?

Vgl. Antwort zu Frage 15a).

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?

Die Personalaufwendungen sind überproportional gestiegen.

Im Übrigen verweisen wir auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prüf-
bericht.

Seite 25

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des

Unternehmens zu verbessern?

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen hängt maßgeblich von der Auslastung in der
Interimszeit und der Bezuschussung ab. In Abstimmung mit der Kämmerei bemüht sich die Be-
triebsleitung nachdrücklich um eine erfolgreiche Umsetzung folgender Punkte:

—  konsequentes Controlling der künstlerischen Sparten, um Budgetüberschreitungen mög-
lichst zu vermeiden

- vollständiger Ausgleich der in Planergebnissen der Folgejahre enthaltenen laufenden Kos-
ten der Interimsunterbringung durch die Stadt Köln

— Ausgleich der Tariflohnsteigerungen durch die Stadt Köln

— Ausgleich weiterer Liquiditätsabflüsse im Zusammenhang mit zusätzlichen Planungskosten
und zusätzlichen Baukosten bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen durch die
Stadt Köln

- Vereinbarung gesonderter Kreditfinanzierungen zur Abdeckung des im Zusammenhang mit

der Sanierung geplanten Investitionsvolumens

Anlage 6 - Eigenkapitalentwicklung

2023 Zeichen

BÜHNEN KÖLN

OLN

Jahresabschluss 2017/18

Anlage 6
Spartenbezogene
Eigenkapitalentwicklung

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Beratungsverlauf (3)

28.04.2020 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Offenbachplatz 15
  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3615/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.04.2020
Erstellt
16.10.2019 12:53