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2148/2025

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 05.06.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.08.2025

Anlage 1 - Beantwortung Anfrage SPD betreffend Kommunaler Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Beantwortung Anfrage SPD betreffend Kommunaler Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung

2172 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD -Fraktion aus der Sitzung des Aus-
schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 05. 06.2025 betreffend der „Kom-
munalen Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung“ 
 
 
Anfrage im Wortlaut: 
 
1. Gibt es konkrete Pläne zur Einschränkung der Schuldnerberatung auf Bezieherinnen 
und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II 
(§§19ff SGB II)? 
 
2. Wieviel Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach § 16a Nr. 2 SGB II wären 
von einem möglichen Wegfall des Leistungsangebotes der Schuldnerberatung betrof-
fen. 
 
3. Wie begründet die Verwaltung im Lichte des im Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit den Wegfall der konkreten prä-
ventiven, Wohnraum sichernden Unterstützungsleistung durch Schuldnerberatung für 
einen großen Teil der Ratsuchenden. 
 
4. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote sieht die Stadtverwaltung in der Zu-
kunft für den genannten Personenkreis vor? 
 
 
Antwort des Jobcenters Köln, abgestimmt mit Amt 50: 
 
Es gibt keine Pläne zur Einschränkung der Schuldnerberatung auf Bezieher*innen nach dem 
SGB II.  
 
Neben den Leistungsberechtigten nach SGB II sind auch Personen, die dem Personenkreis 
des SGB XII zuzuordnen sind, berechtigt, die Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.  
Ein Anspruch besteht dabei für diejenigen Personen, bei denen zu erwarten ist, dass durch 
die Schuldnerberatung die Inanspruchnahme von SGB XII-Leistungen vermieden werden 
kann. 
  
Für weitere Personen können Schuldnerberatungen übernommen werden, dies steht im Er-
messen des Leistungsträgers. Zusätzliche Voraussetzung ist dann aber nach der Rechtspre-
chung des Bundessozialgerichts, dass durch die Schuldnerberatung andere SGB XII-Leis-
tungen wie die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 
ff. SGB XII oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII voraussichtlich vermie-
den werden können. 
 
Ergänzende Information: 
In der Mitteilung 3931/2024 wird auf den Ermessenspielraum bei Kommunalen Eingliede-
rungsleistungen Bezug genommen wird. 
  
gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

822 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 10.07.2025 
 2148/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 05.06.2025 betreffend der „Kommunalen 
Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung„ 
 
Zur schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.06.2025 legt die Verwal-
tung dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Ant-
wort des Jobcenter Köln vor, die mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren abgestimmt 
wurde.   
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2148/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.08.2025
Erstellt
26.06.2025 14:42