Mandari Insight

0445/2018

Parkgebührenordnung 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.09.2019, TOP 10.1

Anlage 9 - Auszug BV Lindenthal 01.07.2019

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Anlage 14, Auszug Finanzausschuss 23.09.2019

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Anlage 5 - Auszug BV Chorweiler 27.06.2019

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Anlage 7 - Auszug BV Kalk 27.06.2019

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Anlage 3 - 15 Minuten kostenfreies Parken

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Anlage 8 - Auszug BV Rodenkirchen 01.07.2019

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Anlage 4 - Schreiben 14 Stand 05 2019

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Anlage 1b - Parkgebührenordnung EmobiGanz

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Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 10.09.2019

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Anlage 10 - Auszug BV Porz vom 04.07.2019

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Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 27.06.2019

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Anlage 11 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt

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Anlage 1a - ParkgebührenordnungEmobiTeil

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 12 - Auszug BV Ehrenfeld 09.09.2019

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Anlage 2 - Straßenverzeichnis 2019

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Anlage 9 - Auszug BV Lindenthal 01.07.2019

2373 Zeichen

Anlage 9 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der BV Lindenthal am 
01.07.2019 
 
9.2.1 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
geänderter Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten 
Anlage 1a. 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den 
Parkgebühren befreit.  
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten 
(Parkgebührenanpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit 
spezieller Anforderungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und 
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. 
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob kostenfreien Parken 
für E-Autos (und Hybrid und andere alternative Antriebsformen) nicht nach 
dem „Modell Düsseldorf“ kostengünstiger und einfacher zu realisieren ist. 
 
 (https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-
z/elektromobilitaet/private-nutzer/kostenfreies-parken.html 
Kostenfreies Parken 
Als Anreiz zur Erhöhung der Zulassungszahlen privater Elektrofahrzeuge ermöglicht 
die Landeshauptstadt Fahrern von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen (reine 
Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge sowie Brennstoffzellen-
Elektrofahrzeuge) zeitlich befristetes kostenfreies Parken. Die Elektrofahrzeuge 
können für die jeweilige Höchstparkdauer kostenlos parken, die am 
Parkscheinautomat angegeben ist (von 0,5 bis zu 5 Stunden).   
  
Ziel ist es bis 2020 weitere 150 E-Fahrzeuge zu registrieren. 
Das funktioniert in drei Schritten: 
1. Registrieren:  
Senden Sie den eingescannten oder fotografierten Fahrzeugschein per E-Mail 
an elektrofahrzeugparken@duesseldorf.de und geben Sie hierbei bitte Ihren 
Namen, Ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an.  
 
2. Freischalten  
Wenn Ihr Elektrofahrzeug für das kostenlose Parken freigeschaltet ist, werden 
Sie per E-Mail darüber informiert. Derzeit kann dies mehrere Wochen dauern.

3. Kostenlos parken bis zur Höchstparkdauer (s. Parkscheinautomat):  
Dazu nutzen Sie die TraviPay-App (kann über App -Store auf Handy geladen 
werden) oder senden eine SMS an die am Parkscheinautomaten angegebene 
Kurzwahlnummer.) 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt  
  
Mit einer Enthaltung (FDP)

Anlage 14, Auszug Finanzausschuss 23.09.2019

1456 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 24.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 23.09.2019  
öffentlich 
10.1 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten An-
lage 1a.  
Für den Stadtteil Deutz gilt dieselbe Parkgebührenhöhe wie für die linksrhei-
nische Innenstadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b der Vor-
lage unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort „linksrheinischen“ gestrichen.  
 
Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind rund 1,8 Millionen €) werden in 
voller Höhe und unmittelbar zur Ausweitung und Verbesserung des Angebo-
tes der KVB eingesetzt. 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den 
Parkgebühren befreit.  
 
3. Statt einer Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller An-
forderungstaste wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Verfahren 
z.B. mit Parkscheiben umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion - zuge-
stimmt

10.1.1 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 01.07.2019 
AN/0997/2019 
 
Der Antrag der Fraktion Die Linke hat sich erledigt.

Anlage 5 - Auszug BV Chorweiler 27.06.2019

1581 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 27.06.2019  
öffentlich 
9.2.2 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a. 
 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den Parkge-
bühren befreit.  
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebühren-
anpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforde-
rungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, 
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 
des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
Zusatzbeschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass der § 1 Absatz 3 Punkt 2 der Anlage 1a 
der Beschlussvorlage (0,10 Euro je angefangene 3 Minuten für alle anderen Parkplätze im 
Gebiet der Stadt Köln) für den Stadtbezirk Chorweiler nicht umgesetzt wird. 
 
Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage:  
 
Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung von Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Urmet-
zer (FDP) 
 
Abstimmungsergebnis über den Zusatzbeschluss:  
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Roth (Die Linke)

Anlage 7 - Auszug BV Kalk 27.06.2019

3979 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 01.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 27.06.2019  
öffentlich 
8.2.1 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 27.06.2019 
AN/0989/2019 
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-
Fraktion vom 27.06.2019 
AN/0986/2019 
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Dr. Groß lässt zunächst über den Ände-
rungsantrag der Faktion DIE LINKE. abstimmen: 
Beschluss:  
Im Beschlusstext wird der Punkt 2 wie folgt ersetzt:  
2. Auch für Elektroautos w erden Parkgebühren erhoben. Das dadurch zu-
sätzlich eingenommene Geld w ird zw eckgebunden für die zusätzliche 
Subvention des Köln-Pass-Tickets eingesetzt.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. 
Anschließend stellt sie den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD- und der CDU-
Fraktion zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, den Beschluss aus der Vorlage mit 
der Vorlagen-Nr. 0445/2018 wie folgt zu ändern: 
§ 1 (3) 2 der Parkgebührenordnung (in der Version 1a) wird gestrichen.

2 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen und des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt. 
Auf Antrag des Bezirksvertreters Fischer (Fraktion DIE LINKE.) erfolgt getrennte Ab-
stimmung über die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage: 
Beschlüsse: 
Beschluss 1: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten An-
lage 1a mit der Maßgabe, dass § 1 (3) 2 der Parkgebührenordnung (in der Version 
1a) gestrichen w ird.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt. 
Beschluss 2: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den 
Parkgebühren befreit.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und  des Bezirksvertreters 
Hooghoughi (FDP) zugestimmt. 
Beschluss 3: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkge-
bührenanpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezi-
eller Anforderungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauf-
tragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf ei-
ne Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt. 
 
Abschließend stellt stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Dr. Groß den so geänder-
ten gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen:  
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten An-
lage 1a mit der Maßgabe, dass § 1 (3) 2 der Parkgebührenordnung (in der Versi-
on 1a) gestrichen w ird.  
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den 
Parkgebühren befreit.

3 
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Park-
gebührenanpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit 
spezieller Anforderungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und 
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. 
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen und des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) zugestimmt.

Anlage 3 - 15 Minuten kostenfreies Parken

3310 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
(nachrichtlich – nicht Bestandteil der Gebührenordnung) 
 
 
Das 15 minütige kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten ohne roten Punkt für das 
Bewohnerparkgebiet gilt für die Stellplätze in folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten: 
 
- Aachener Straße von Hermann-Pflaume-Straße bis Voigtelstraße 
- Aachener Straße von Goethestraße bis Moltkestraße 
- Altonaer Straße von Herforder Straße bis Bielefelder Straße  
 - An der Kemperwiese -Marktplatz  
- August-Haas-Straße von Hermann-Krausen-Straße bis Longericher Straße 
- Bahnhofstraße von Goethestraße bis Friedrichstraße 
- Bergisch-Gladbacher-Straße von Maria-Himmelfahrt-Straße bis Rodstraße 
- Bergisch-Gladbacher-Straße von Rodfeldstraße bis Stichstraße 
- Bergisch-Gladbacher-Straße  von Stichstraße bis Maria-Himmelfahrt-Straße 
- Dellbrücker Hauptstraße  von Von-der-Leyen-Straße bis zur Straßenbahnlinie 
- Dürener Straße von Klosterstraße bis Theresienstraße 
- Dürener Straße von Hillerstraße bis Landgrafenstraße 
- Dürener Straße von Wittgensteinstraße bis Theresienstraße 
- Dürener Straße von Geibelstraße bis Schallstraße/ Hans-Sachs-Str. 
- Ernst-Mühlendyck-Straße von Hauptstraße bis Mühlenstraße 
- Frankfurter Straße von Rösrather Straße bis Zehnthofstraße 
- Frankfurter Straße von Vincenzstraße bis Wiener Platz 
- Frankfurter Straße von Montanusstraße bis Wiener Platz 
- Gilgaustraße ,Marktplatz  
- Goltsteinstraße von Koblenzer Straße bis Tacitusstraße 
- Goltsteinstraße von Cäsarstraße bis Krohstraße 
- Grethenstraße von Longericher Hauptstraße bis Eliasgasse 
- Grethenstraße Eliasgasse Militärring 
- Hauptstraße von Walther-Rathenau-Straße bis Oststraße 
- Heidestraße von Cäcilienstraße bis Frankfurter Straße 
- Heidestraße von Linder Mauspfad bis Magazinstraße 
- Heidestraße von Magazinstraße bis Linder Mauspfad 
- Höninger Platz 
- Höninger Weg von Briedeler Straße bis Gottesweg

2 
 
- Höninger Weg von Gottesweg bis Zollstockweg bzs. Höninger Weg B 
- Josefstraße von Karlstraße bis Bergerstraße 
- Kaiserstraße Ladenzeile  
- Kalker Hauptstraße von Rolshover Straße bis Wiersbergstraße 
- Kalker Hauptstraße von Kalk-Mülheimer-Straße bis Steprathstraße 
- Longericher Hauptstraße von Dionysstraße bis Grethenstraße 
- Maternusstraße zwischen Wilhelmstraße und Hauptstraße 
- Mercatorstraße  im Bereich Haselnußweg 
- Neusser Straße von Kempener Straße / Auerstraße bis Schillstraße / Blücherstraße 
- Neusser Straße von Roßbachstraße / Mollwitzstraße bis Schmiedestraße 
- Neusser Straße von Seydlitzstraße bis Zietenstraße 
- Neusser Straße von Bergstraße bis zur Bahntrasse (Haltestelle Neusser Straße / Gürtel) 
- Niehler Straße von Xantener Straße bis Friedrich-Karl-Straße  
- Niehler Straße von  Friedrich-Karl-Straße bis Nesselrodestraße 
- Olpener Straße von Bochumer Straße bis Höhenberger Straße 
- Olpener Straße von Pohlstadtsweg bis Hovenstraße 
- Olpener Straße von In der Handschaft bis Flehbachstraße 
- Parkplatz Mühlenstraße  
- Salmstraße zwischen Siegburger Straße und Hauptstraße 
- Schmittgasse zwischen Keimergasse und Wahner Straße 
- Schmittgasse von Wahner Straße bis Hauptstraße 
- Siegburger Straße von Im Gartenhof bis Salmstraße 
 
Diese Liste kann jederzeit von der Verwaltung angepasst werden. Es erfolgt eine 
entsprechende Mitteilung an die zuständigen Gremien.

Anlage 8 - Auszug BV Rodenkirchen 01.07.2019

3001 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Ollig 
Telefon:  (0221) 31858  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Stephanie.Ollig@Stadt-koeln.de 
Datum: 02.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 01.07.2019  
öffentlich 
9.2.1 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
 
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag dahingehend, dass der Beschlusstext nach 
Ziffer 1 wie folgt ergänzt wird: 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a. 
Der Stadtbezirk Rodenkirchen wird von der Erhöhung ausgenommen. 
 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den Parkge-
bühren befreit.  
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebühren-
anpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforde-
rungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, 
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 
des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen sowie 
der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Vorla-
ge uneingeschränkt zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU-Fraktion, 4 Stimmen der SPD- Fraktion und  
2 Stimmen der FDP-Fraktion, gegen die Stimmen der Fraktion die Grünen und die Stimme 
des Herrn Bronisz, bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt. 
 
(nicht anwesend: Frau von Dewitz)

2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu 
fassen: 
 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a.     
Der Stadtbezirk Rodenkirchen wird von der Erhöhung ausgenommen. 
 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den Parkgebüh-
ren befreit.  
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebühren-
anpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforderungs-
taste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, das ent-
sprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des 
Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen sowie 
der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Vorla-
ge uneingeschränkt zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU-Fraktion, 4 Stimmen der SPD- Fraktion und  
2 Stimmen der FDP-Fraktion, gegen 3 Stimmen der Fraktion die Grünen und die Stimmen 
des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg, bei Enthaltung des Herrn Theilen-von Wrochem zuge-
stimmt. 
 
(nicht anwesend: Frau von Dewitz)

Anlage 4 - Schreiben 14 Stand 05 2019

1224 Zeichen

14
141/1
03.05.2019
66
Umrüstung von Parkscheinautomaten (PSA) zur Umsetzung der Parkgebührenordnung 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 25.04.2019 legten Sie mir eine erneute überarbeitete Bedarfsprüfung für 
die Umrüstung von Parkscheinautomaten zur Stellungnahme vor. Es soll u. a. eine Förde­
rung der Elektromobilität durch Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge erreicht 
werden.
Zu den geltend gemachten Bedarfen habe ich bereits mehrfach Stellung genommen (RPA- 
Nr. 141/11/07/18, Schreiben vom 18.05.2018 und 08.11.2018 sowie RPA-Nr. 141/11/05/19, 
Schreiben vom 24.01.2019).
Eine erneute Überarbeitung der Bedarfsprüfung wurde notwendig, da die Vorlage-Nr. 
2020/2018 durch die beteiligten politischen Gremien z. I .  abgelehnt wurde und die Verwal­
tung diese daher zurückgezogen hat.
Die überabeitete Bedarfsprüfung enthält nunmehr zwei Alternativen, je nachdem wie die poli­
tischen Gremien entscheiden:
Alternative 1:voraussichtl. Kosten rd. 302.185 € netto zzgl. MwSt. = 359.600 € brutto 
Alternative 2:voräussichtl. Kosten rd. 542.017 € netto zzgl. MwSt. = 645.000 € brutto
Aus meiner Sicht bestehen gegen die geltend gemachten Bedarfe keine Einwendungen.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1b - Parkgebührenordnung EmobiGanz

3868 Zeichen

Anlage 1b 
 
 
 
Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen 
Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung)  
vom                  2019 
 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und § 4 der Verordnung über 
Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV 
NRW 2016 Nr. 16 vom 08.07.2016, S. 515-538) in Verbindung mit § 38 Buchst. B des 
Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz 
(OBG NRW) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528) 
jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt 
Köln in der Sitzung am                             die Parkgebührenordnung auf dem Gebiet der Stadt 
Köln beschlossen. 
 
Gebührenordnung 
 
§ 1 
 
 
(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufes 
eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden 
Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. 
 
(2) Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung können außer am Parkscheinautomaten 
auch über weitere zugelassene Systeme (Handysysteme u. a.) zur Bezahlung von 
Parkgebühren entrichtet werden. Der Beschilderungszusatz „nur mit Parkschein" und 
Angabe der örtlichen Gebührenzeiträume beinhaltet auch die satzungskonforme 
Nutzung weiterer zugelassener Bezahlsysteme. Die Mindestparkdauer beträgt bei 
Benutzung der Parkscheinautomaten 15 Minuten für alle Straßen und Plätze des 
Stadtgebietes. Bei der Benutzung alternativ zugelassener weiterer Systeme (u. a. 
Handyparksysteme) beträgt die Mindestparkdauer 3 Minuten. 
 
(3) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine 
möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die 
Gebühren entsprechend dem unterschiedlichen Wert des Parkraumes für den 
Benutzer wie folgt festgesetzt: 
 
1. 0,20 Euro je angefangene 3 Minuten für alle linksrheinischen Straßen und Plätze im 
Stadtbezirk Innenstadt. 
 
2. 0,10 Euro je angefangene 3 Minuten für alle anderen Parkplätze im Gebiet der Stadt Köln 
 
§ 2 
 
 
Abweichend von § 1 Abs. 3 werden für die folgenden Parkplätze die Gebühren im Einzelnen 
festgesetzt: 
 
1. 0,10 Euro je angefangene 3 Minuten für die ersten 2 Stunden und 30 Minuten; jedoch 5 
Euro pauschal für 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt des Münzeinwurfes in den

Parkscheinautomaten bis zur gleichen Zeit des darauf folgenden gebührenpflichtigen 
Tages für dafür geeignete und im ganzen Stadtgebiet festgelegte Stellplätze. (Eine 
Straßenliste ist nachrichtlich der Gebührenordnung beigefügt. Redaktionelle 
Anpassungen werden von der Verwaltung nach Bedarf vorgenommen und im Internet 
aktualisiert veröffentlicht). 
 
2. Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem Elektromobilitätsgesetz parken nach 
Umrüstung der Parkscheinautomaten mit einem anzufordernden Gratisparkschein eine 
Stunde kostenlos. 
 
3. In geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten aller Stadtbezirke mit Ausnahme der 
Innenstadt und Ehrenfeld parken Fahrzeuge an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt 
für das Bewohnerparken nach Umrüstung der Parkscheinautomaten für bis zu 15 
Minuten kostenfrei. (Eine Straßenliste ist nachrichtlich der Gebührenordnung beigefügt. 
Redaktionelle Anpassungen werden von der Verwaltung nach Bedarf vorgenommen). 
 
Darüber hinaus besteht diese Möglichkeit seit 2001 im Rahmen eines Pilotprojektes im 
Bereich der Severinstraße. 
 
 
 
§ 3 
 
 
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Köln in 
Kraft. 
 
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet 
der Stadt Köln vom 11.12.2012 außer Kraft. 
 
 
Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 10.09.2019

2683 Zeichen

Anlage 13 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 11.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 49. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 10.09.2019  
öffentlich 
4.1 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 01.07.2019 
AN/0997/2019 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2019 
AN/1021/2019 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0997/2019): 
Im Beschlusstext wird der Punkt 2 wie folgt ersetzt:  
Auch für Elektroautos werden Parkgebühren erhoben.  
Das dadurch zusätzlich eingenommene Geld wird zweckgebunden für die zusätzli-
che Subvention des Köln-Pass-Tickets eingesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 
 
2. Beschluss (mündlich ergänzter Änderungsantrag der SPD-Fraktion, 
AN/1021/2019):  
 
Für den Stadtteil Deutz gilt dieselbe Parkgebührenhöhe wie für die linksrheini-
sche Innenstadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b der Vorlage 
unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort „linksrheinischen“ gestrichen. 
 
Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind rund 1,8 Millionen €) werden in vol-
ler Höhe und unmittelbar zur Ausweitung und Verbesserung des Angebotes

2 
 
der KVB eingesetzt.  
 
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:  
 
Statt einer Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller An-
forderungstaste wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Verfahren z.B. 
mit Parkscheiben umzusetzen. 
  
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
 
 
3. Beschluss (Gesamtabstimmung über den so geänderten Beschluss):  
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten An-
lage 1a.  
Für den Stadtteil Deutz gilt dieselbe Parkgebührenhöhe wie für die linksrhei-
nische Innenstadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b der Vor-
lage unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort „linksrheinischen“ gestrichen. 
 
Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind rund 1,8 Millionen €) werden in 
voller Höhe und unmittelbar zur Ausweitung und Verbesserung des Angebo-
tes der KVB eingesetzt. 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den 
Parkgebühren befreit.  
 
3. Statt einer Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller An-
forderungstaste wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Verfahren 
z.B. mit Parkscheiben umzusetzen. 
. 
 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die 
FDP-Fraktion

Anlage 10 - Auszug BV Porz vom 04.07.2019

2503 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 05.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der B ezirksvertretung 
Porz vom 04.07.2019  
öffentlich 
7.3 Parkgebührenordnung 2019 - Sammelumdruck 
0445/2018 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a. 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den Parkge-
bühren befreit.  
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebühren-
anpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforde-
rungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, 
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 
des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen sowie 
der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Vorla-
ge uneingeschränkt zustimmen. 
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion: 
Es fließen Investitionen in Höhe der zusätzlichen Einnahmen in den Ausbau des 
ÖPNV. Dies ist bei der Haushaltsplanberatung zu berücksichtigen. 
Ergänzungsantrag der Fraktion die Grünen: 
Sämtliche Einnahmen der Parkgebühren sollen in den ÖPNV fließen. 
Abstimmungsergebnis: 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion:  
Bei Enthaltung von Frau Wilden gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle 
(Linke) mehrheitlich abgelehnt. 
Änderungsantrag der Fraktion die Grünen:  
Gegen die Stimmen der Fraktion die Grünen mehrheitlich abgelehnt. 
Ungeänderte Vorlage: 
Gegen die Stimmen der Fraktion die Grüne mehrheitlich abgelehnt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 05.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 04.07.2019  
öffentlich 
7.3.1 Änderungsantrag der Fraktion die Linke im Rat 
:"Parkgebührenordnung 2019"  
AN/0997/2019 
 
 
Im Beschlusstext wird der Punkt 2 wie folgt ersetzt:  
2. Auch für Elektroautos werden Parkgebühren erhoben.  
Das dadurch zusätzlich eingenommene Geld wird zweckgebunden für die zusätzliche 
Subvention des Köln-Pass-Tickets eingesetzt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) abgelehnt.

Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 27.06.2019

1790 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.06.2019  
öffentlich 
3.8 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:  
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a. 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den Parkge-
bühren befreit.  
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebühren-
anpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforde-
rungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, 
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 
des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
4. Für den Stadtteil Deutz gilt die selbe Parkgebührenhöhe wie für die links-
rheinische Innenstadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b 
der Vorlage unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort „linksrheinischen“ ge-
strichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD, FDP, Linke bei Enthaltung von Deine Freunde 
 
3.8.1 Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage 0445/2018 – Parkgebüh-
renordnung 2019, Grüne, CDU 
AN/0820/2019 
 
 
Beschluss: 
Die o.a. Vorlage wird wie folgt geändert:

Für den Stadtteil Deutz gilt die selbe Parkgebührenhöhe wie für die linksrheini-
sche Innenstadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b der Vorlage 
unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort „linksrheinischen“ gestrichen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, FDP.

Anlage 11 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt

2181 Zeichen

Anlage 11 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Gemeinsamen Änderungsantrag zur Vorlage 
0445/2018 – Parkgebührenordnung 2019, Grüne, CDU 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung vom 27.06.2019 beschlossen, die Vor-
lage wie folgt zu ändern:  
Für den Stadtteil Deutz gilt dieselbe Parkgebührenhöhe wie für die linksrheinische Innen-
stadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b der Vorlage unter §1, Abs. 3, Punkt 
1. das Wort „linksrheinischen“ gestrichen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Anpassung der Parkgebühren für den Bereich Deutz auf das linksrheinische Innenstadt-
niveau ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. 
 
Im Stadtteil Deutz befinden sich insgesamt 4 Bewohnerparkgebiete (Deutz I, II, III und V).  
 
Der Parkdruck steigt naturgemäß im Nahbereich der Lanxess-Arena an Veranstaltungsta-
gen. An Tagen ohne Veranstaltung in der Lanxess-Arena wäre eine analoge Gebühr zur 
linksrheinischen Innenstadt nicht zur rechtfertigen.  
 
Die Problematik der hohen Stellplatznachfrage durch Besucher der Lanxess-Arena wurde 
durch die Verwaltung bereits dadurch entschärft, dass in den unmittelbar an die Veranstal-
tungsstätte angrenzenden Bewohnerparkgebieten Deutz I und II die allgemeine Höchstpark-
dauer auf Kurzzeitparkplätzen mit Bewohnerparkbevorrechtigung von 4 Stunden auf 3 Stun-
den begrenzt wurde. Darüber hinaus gibt es in diesen Bewohnerparkgebieten keine vergüns-
tigten Langzeitparkplätze mehr. Besucher der Lanxess-Arena haben nunmehr keine Mög-
lichkeit des legalen Abstellens ihrer Fahrzeuge in den genannten Bewohnerparkgebieten, da 
das legale Parkzeitfenster von 3 Stunden deutlich unter den Veranstaltungszeiten der Lan-
xess-Arena zuzüglich Hin- und Rückweg liegt. 
 
Sollte der Fokus der Intention der Bezirksvertretung Innenstadt auf dem Schutz der Anwoh-
nerinnen und Anwohner im Umfeld der Lanxess-Arena liegen, könnte dort (Deutz I und II) die 
Höchstparkdauer auf 2 Stunden weiter reduziert werden. 
 
Darüber hinaus würde eine Angleichung der Parkgebühren an das linksrheinische Innen-
stadtniveau zu einer Verdrängung des Parksuchverkehrs in die umliegenden nicht bewirt-
schafteten Bereiche führen.

Anlage 1a - ParkgebührenordnungEmobiTeil

3895 Zeichen

Anlage 1a 
 
 
 
Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen 
Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung)  
vom                  2019 
 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und § 4 der Verordnung über 
Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV 
NRW 2016 Nr. 16 vom 08.07.2016, S. 515-538) in Verbindung mit § 38 Buchst. B des 
Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz 
(OBG NRW) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528) 
jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt 
Köln in der Sitzung am                             die Parkgebührenordnung auf dem Gebiet der Stadt 
Köln beschlossen. 
 
Gebührenordnung 
 
§ 1 
 
 
(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufes 
eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden 
Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. 
 
(2) Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung können außer am Parkscheinautomaten 
auch über weitere zugelassene Systeme (Handysysteme u. a.) zur Bezahlung von 
Parkgebühren entrichtet werden. Der Beschilderungszusatz „nur mit Parkschein" und 
Angabe der örtlichen Gebührenzeiträume beinhaltet auch die satzungskonforme 
Nutzung weiterer zugelassener Bezahlsysteme. Die Mindestparkdauer beträgt bei 
Benutzung der Parkscheinautomaten 15 Minuten für alle Straßen und Plätze des 
Stadtgebietes. Bei der Benutzung alternativ zugelassener weiterer Systeme (u. a. 
Handyparksysteme) beträgt die Mindestparkdauer 3 Minuten. 
 
(3) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine 
möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die 
Gebühren entsprechend dem unterschiedlichen Wert des Parkraumes für den 
Benutzer wie folgt festgesetzt: 
 
1. 0,20 Euro je angefangene 3 Minuten für alle linksrheinischen Straßen und Plätze im 
Stadtbezirk Innenstadt. 
 
2. 0,10 Euro je angefangene 3 Minuten für alle anderen Parkplätze im Gebiet der Stadt Köln 
 
§ 2 
 
 
Abweichend von § 1 Abs. 3 werden für die folgenden Parkplätze die Gebühren im Einzelnen 
festgesetzt: 
 
1. 0,10 Euro je angefangene 3 Minuten für die ersten 2 Stunden und 30 Minuten; jedoch 5 
Euro pauschal für 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt des Münzeinwurfes in den

Parkscheinautomaten bis zur gleichen Zeit des darauf folgenden gebührenpflichtigen 
Tages für dafür geeignete und im ganzen Stadtgebiet festgelegte Stellplätze. (Eine 
Straßenliste ist nachrichtlich der Gebührenordnung beigefügt. Redaktionelle 
Anpassungen werden von der Verwaltung nach Bedarf vorgenommen und im Internet 
aktualisiert veröffentlicht). 
 
2. Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem Elektromobilitätsgesetz parken nach 
Umrüstung der Parkscheinautomaten während des Ladevorganges mit einem 
anzufordernden Gratisparkschein eine Stunde kostenlos.  
 
3. In geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten aller Stadtbezirke mit Ausnahme der 
Innenstadt und Ehrenfeld parken Fahrzeuge an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt 
für das Bewohnerparken nach Umrüstung der Parkscheinautomaten für bis zu 15 
Minuten kostenfrei. (Eine Straßenliste ist nachrichtlich der Gebührenordnung beigefügt. 
Redaktionelle Anpassungen werden von der Verwaltung nach Bedarf vorgenommen). 
 
Darüber hinaus besteht diese Möglichkeit seit 2001 im Rahmen eines Pilotprojektes im 
Bereich der Severinstraße. 
 
 
 
§ 3 
 
 
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Köln in 
Kraft. 
 
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet 
der Stadt Köln vom 11.12.2012 außer Kraft. 
 
 
Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde

Beschlussvorlage Rat

17998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
661/2 
Vorlagen-Nummer 
 0445/2018 
Freigabedatum 
05.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Parkgebührenordnung 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a. 
 
2. Elektrofahrzeuge werden während des Ladevorgangs für eine Stunde von den Parkgebühren be-
freit.  
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebührenanpas-
sung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforderungstaste) mit 
Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
23.09.2019 
Rat 09.07.2019 
26.09.2019

2 
Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird 
verzichtet. 
 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen sowie der Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmen. 
 
Alternative: 
 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1b. 
 
2. Elektrofahrzeuge werden an allen öffentlichen Parkplätzen für eine Stunde von den Parkgebühren 
befreit.  
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebührenanpas-
sung und Umrüstung aller Parkscheinautomaten mit spezieller Anforderungstaste) mit Gesamtkos-
ten in Höhe von 645.000 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfah-
ren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen sowie der Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  359.600 € bzw.                                                       
645.000 € € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge    siehe Punkt 4/5 
"Mehrerträge"  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Ziel 
Die Stadt Köln verfolgt gemäß des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ das Ziel, den Anteil des moto-
risierten Individualverkehrs (MIV) am innerstädtischen Gesamtverkehrsaufkommen auf ein Drittel zu 
senken. Innerstädtische Pkw-Fahrten sollten möglichst mit dem Umweltverbund abgewickelt werden. 
Die Erhebung „Mobilität in Deutschland 2018“ weist für Köln einen MIV-Anteil von 35 % aus. Dieser 
Trend sollte im Hinblick auf die angestrebte Mobilitätswende weiterhin unterstützt werden. Auch vor 
dem Hintergrund drohender Diesel-Fahrverbote gilt es, weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu 
ergreifen, was gleichzeitig zur Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele beiträgt. Parkgebühren 
sind hierbei ein bedeutendes, kommunales Steuerungsinstrument. 
 
Trotz einer annähernd gleich hohen Parkgebühr im öffentlichen Straßenland und den umliegenden 
Parkhäusern werden die öffentlichen Parkflächen häufiger und höher belastet. Bei der Abwicklung der 
notwendigen Abläufe (Ladevorgänge, kurzfristiger Kundenparkbedarf und Verkehrssicherheit) kommt 
es dann in Folge des Parksuchverkehrs zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Um die Motivation zur 
Nutzung privater Parkhäuser und Tiefgaragen auch zukünftig aufrecht zu erhalten bzw. zu steigern 
und die vorgenannten negativen Einflüsse zu vermindern, ist nach fast 7 Jahren eine Anpassung der 
Parkgebühren für Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenland erforderlich. Die Verwaltung beab-
sichtigt die Parkgebührenordnung regelmäßig zu überarbeiten und an die allgemeine Entwicklung der 
Lebenshaltungskosten anzupassen. 
 
2. Kurzzeitparkmöglichkeiten 
Die Parkgebühren der privaten Anbieterinnen und Anbieter von Tiefgaragen und Parkhäusern haben

4 
sich parallel zu den Lebenshaltungskosten in der Vergangenheit kontinuierlich erhöht. Die Parkge-
bühren im öffentlichen Straßenland sind dabei nicht im gleichen Maße angestiegen. Die letzte Erhö-
hung dieser Parkgebühren liegt bereits fast sieben Jahre zurück.  
 
Seit dem 11.12.2012 sind im öffentlichen Straßenland der Stadtbezirke 2 bis 9 und in Deutz Parkge-
bühren in Höhe von 0,50 € je angefangene 20 Minuten festgelegt. Damit konnten die steigenden 
Parkgebühren der privaten Parkhäuser und Tiefgaragen in den Nebenzentren mit angepassten Park-
gebühren im öffentlichen Straßenland nachvollzogen werden. In der Innenstadt stehen der dort gel-
tenden Gebühr für das öffentliche Straßenland (1,00 € je angefangene 20 Minuten) in etlichen der 
dort angesiedelten privaten Parkhäuser und Tiefgaragen annähernd gleich hohe Parkgebühren ge-
genüber (z. B. Heumarkt 2,50 bis 3,00 €/Std.; Cäcilienstraße 2,00 €/45 Min.; Karstadt 2,50 €/Std.; 
Kaufhof 3,00 €/Std.; Rheinauhafen 3,00 €/Std.; Maritim 2,40 €/Std.).  
Um die Ziele einer geordneten Parkraumnutzung sicherstellen zu können, ist eine Angleichung der 
Parkgebühren erforderlich. Damit wird erreicht, dass mehr Freiräume im öffentlichen Straßenland 
entstehen, die den anliegenden Gewerbetreibenden den erforderlichen Platz bieten, um Kunden- und 
Lieferantenverkehr sowie andere Erfordernisse zur Sicherung der Gewerbestruktur verkehrssicher 
abwickeln zu können. Die Gebühren im öffentlichen Straßenland lagen an der bisher zulässigen 
Obergrenze der für Nordrhein-Westfalen geltenden Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass 
von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes. Diese Verordnung 
wurde 2016 ersatzlos gestrichen, so dass eine angemessene Erhöhung der Parkgebühren möglich 
ist. 
 
Der Parkgebührensatz wird von 0,05 € (Stadtbezirke 2-9 und Deutz) bzw. 0,10 € (Stadtbezirk 1-
linksrheinisch) je Zeiteinheit auf 0,10 € (Stadtbezirke 2-9 und Deutz) bzw. 0,20 € (Stadtbezirk 1-
linksrheinisch) angehoben. Die bisherige Zeiteinheit wird von zwei Minuten auf drei Minuten verlän-
gert. Somit ergibt sich ein neuer Gebührensatz von 0,50 € (Stadtbezirke 2-9 und Deutz) bzw. 1,00 € 
(Stadtbezirk 1- linksrheinisch) je angefangene 15 Minuten für Barzahlende, Geldkarten-, Girokarten- 
und Kreditkartennutzende. Identisch dazu ergibt sich für Teilnehmende am System des Handypar-
kens ein Gebührensatz in Höhe von 0,10 € (Stadtbezirke 2-9 und Deutz) bzw. 0,20 € (Stadtbezirk 1-
linksrheinisch) je 3 Minuten. Mit 4 €/Stunde in der linksrheinischen Innenstadt wäre die gewünschte 
Preisangleichung gegenüber den Gebühren in innerstädtischen Parkhäusern wieder hergestellt. 
Die Parkscheinautomaten in Köln akzeptieren aus praktischen Erwägungen nur Münzen in der Stü-
ckelung von 50 Cent, 1 € und 2 €. Mit steigender Anzahl verschiedener Münzgrößen steigt die Stö-
rungsanfälligkeit der Parkscheinautomaten. Diese müssten zudem häufiger geleert werden, wenn 
viele Münzen in kleiner Stückelung zum Bezahlen des Parkscheins eingeworfen werden. Darüber 
hinaus würde auch der Aufwand zur Verarbeitung des erweiterten Münzgeldaufkommens größer. 
Dies schlüge sich dann in erhöhten Kosten für die Unterhaltung der Parkscheinautomaten nieder. 
Somit sollte diese Regelung beibehalten werden. 
 
3. Langzeitparkmöglichkeiten 
Insbesondere für die Menschen, die nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können, 
sind im Kölner Stadtgebiet die über 12.700 Langzeitparkmöglichkeiten ein adäquates Angebot. Diese 
Stellplätze wären über die Parkgebühr von 5,00 € je 24 Stunden (bislang 4,00 € /24 Stunden) auch 
nah am Markt orientiert. Da diese Stellplätze in Randlagen der jeweiligen Zentren angeboten werden, 
sind die bei einer durchgehenden Nutzung fälligen circa 125,00 € (werktags) bis 150,00 € (montags 
bis sonntags) pro Monat einerseits nicht zu günstig gegenüber einem Dauerstellplatz aus dem Be-
stand der Privatstellplatzangebote, aber auch nicht so teuer, dass sie nicht angenommen werden. 
Auch die Motivation zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) für Beschäftigte wird über 
diese Gebührengestaltung aufrechterhalten. Ein Monatsticket der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
wird zum Betrag von 72,90 € (Einzelticket Kurzstrecke) bis 303,60 € (Einzelticket Regio), je nach Zo-
nennutzung angeboten. Soweit zu den Langzeitparkgebühren die Kosten für die Pkw-Nutzung addiert 
werden, bleibt die Monatskarte der KVB insgesamt günstiger. 
Daher sollte diese ausgewogene Angebotsstruktur, die sich bereits seit langem auch für Besucherin-
nen und Besucher der Anwohnerinnen und Anwohner bewährt hat, in der bestehenden Ausgestaltung

5 
beibehalten und preislich entsprechend angepasst werden. 
 
4. Kosten und Ertragsprognose der Parkgebührenanpassung 
Die Einführung der höheren Gebührentarife erfordert die Umstellung an sämtlichen 2.580 Park-
scheinautomaten im Stadtgebiet und verursacht Umrüstkosten in Höhe von 309.600 €. Die Material-
beschaffungs- und Umrüstarbeiten müssen vor Ort durchgeführt werden und erstrecken sich daher 
auf einen Zeitraum von maximal 9 Monaten. Sie können vermutlich bis Ende des ersten Quartals 
2020 abgeschlossen sein. Die sich aus der Erhöhung der Parkgebühren ergebenden Effekte belaufen 
sich aufgrund einer aktuellen Prognose ab 2020 auf jährlich 1.828.000 €, wobei diese zusätzlichen 
Erträge in 2020 noch nicht in voller Höhe realisiert werden. Die folgenden Sachverhalte haben dar-
über hinaus maßgeblichen Einfluss auf die mittelfristige Gesamtprognose der Gebührenerträge: 
Durch die Umsetzung weiterer Projekte zur Neuordnung von Verkehrsflächen wird sich die Gesamt-
zahl der bewirtschafteten Parkplätze im Verlaufe des Jahres 2019 aller Voraussicht nach reduzieren. 
So werden tendenziell verstärkt Flächen zugunsten des Radverkehrs oder des ÖPNV ausgewiesen 
und fallen somit dauerhaft als Parkflächen weg. Hier sind oftmals Automatenstandorte in umsatzstar-
ken Innenstadtbereichen betroffen. Außerdem werden in 2019 weiterhin Bewohnerparkregelungen in 
Innenstadtlagen mit hohem Parkdruck zeitlich ausgeweitet. Diese Ausweitungen sind verbunden mit 
einem Rückgang der Einzelticketverkäufe. Die für 2019 geplante Einbeziehung weiterer Gebiete in 
die Parkraumbewirtschaftung kann hier nur teilweise für einen Ausgleich sorgen, da diese Gebiete 
außerhalb der Innenstadt liegen und daher im Vergleich geringere Erträge pro Automatenstandort zu 
erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Einzelmaßnahmen wird in der saldierten Betrachtung 
des gesamtstädtischen Gebührenaufkommens ein Teil der o. g. Mehrerträge durch diese gegenläufi-
gen Entwicklungen neutralisiert. Die Reduzierung ist abhängig von der zeitlichen Umsetzung der ein-
zelnen Projekte sowie dem tatsächlichen Nutzerverhalten. Im Rahmen des Hpl-
Aufstellungsverfahrens 2020/2021 erfolgt auf dieser Grundlage eine Anpassung der Parkgebühren für 
den Zeitraum ab 2020. 
 
5. Förderung der Elektromobilität durch Reduzierung der Parkgebühren für Elektrofahrzeuge  
Der Bundesgesetzgeber lässt mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) seit dem 05.06.2015 die Be-
vorrechtigung von Elektrofahrzeugen ausdrücklich zu. Dabei sind Bevorrechtigungen unter anderem 
möglich für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen (§ 3 Abs. 4 Ziff. 1 EmoG). Diese Geset-
zeslage eröffnet damit die Möglichkeit, dass Elektrofahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität in 
einem bestimmten Zeitfenster kostenfrei im öffentlichen Straßenland geparkt werden können. 
Neben reinen Elektrofahrzeugen können auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen, z. B. 
Hybridfahrzeuge, bevorrechtigt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 EmoG erfüllt 
sind. Die Gesamtzahl der in Köln zugelassenen Fahrzeuge, für die eine Kennzeichnung nach dem 
EmoG beansprucht werden kann, liegt derzeit bei rund 3.800. Hiervon sind 850 auf Privatpersonen 
zugelassene reine Elektrofahrzeuge. Zahlen über im Umland zugelassene Elektrofahrzeuge liegen 
nicht vor. 
 
Um die Elektromobilität in Köln stärker zu fördern, soll Elektrofahrzeugen eine vergünstigte Parkmög-
lichkeit auf öffentlichem Straßenland eröffnet werden. 
 
5.1 Beschlussvorschlag (Anlage 1a) 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 die Verwaltung damit beauftragt, 400 Ladepunkte im 
öffentlichen Straßenraum zu errichten (vgl. Vorlagen-Nr. 3677/2018 und 0513/2019). Um einen Anreiz 
zur Nutzung dieser öffentlichen Ladeinfrastruktur zu geben, bietet sich eine Privilegierung der laden-
den Fahrzeuge an.  
 
Für Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem EmoG kann ein Parkschein gelöst werden, bei 
dem die Parkgebühren während des Ladevorganges für die erste Stunde entfallen. Nach der ersten 
Stunde fallen die ortsüblichen Parkgebühren an. Die Höchstparkdauer für Elektrofahrzeuge an Lade-
säulen entspricht der jeweiligen Höchstparkdauer (vgl. Anlage 1 a).

6 
Die Einführung eines einstündigen, kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge während des Ladevor-
ganges erfordert die Ausgabe spezieller Tickets. Um die Bedienung der Automaten für die Benutzen-
den eindeutig zu gestalten, müssen von den 2.580 Automaten zusätzlich etwa 200 Automaten an 
Ladestationen im öffentlichen Straßenland u. a. mit einer speziellen Anforderungstaste ausgestattet 
werden. Die zusätzlichen Kosten für die Umrüstung dieser 200 Parkscheinautomaten belaufen sich 
auf ca. 50.000 €. Die Gesamtkosten für die Parkgebührenanpassung (siehe Punkt 4) und die Umrüst-
kosten der genannten 200 Parkscheinautomaten betragen 359.600 €. Aufgrund fehlender Erfah-
rungswerte kann zurzeit keine qualifizierte Berechnung der aus dem einstündigen gebührenfreien 
Parken für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges resultierenden Mindererträge erfolgen. Für 
die Haushaltsplanung 2020/2021 werden die Ertragsausfälle deshalb, unter Berücksichtigung des 
prozentualen Anteils der zugelassenen Elektrofahrzeuge in Köln und Umgebung, zunächst pauschal 
mit 50.000 € jährlich eingeplant. Somit reduziert sich der unter Punkt 4 genannte, jährliche Mehrertrag 
von 1,828 Millionen € um 50.000 € auf 1,778 Millionen €. Nach Einführung des einstündigen, kosten-
freien Parkens für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges und einer Auswertung aller inner-
halb eines Jahres gezogenen, kostenlosen Parkscheine für diesen Fahrzeugtyp, können dann ge-
nauere Werte ermittelt werden, die im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2022 Berücksichti-
gung finden. 
 
5.2 Beschlussalternative (Anlage 1 b): 
 
Für Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem EmoG kann ein Parkschein gelöst werden, bei 
dem die Parkgebühren auf allen öffentlichen Parkplätzen für die erste Stunde entfallen; diese Privile-
gierung ist unabhängig von einem Ladevorgang. Nach der ersten Stunde fallen die ortsüblichen Park-
gebühren an. Die Höchstparkdauer für Elektrofahrzeuge an Parkscheinautomaten entspricht der je-
weiligen Höchstparkdauer. 
 
Die Einführung eines einstündigen, kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge erfordert die Abgabe 
spezieller Tickets. Um die Bedienung der Automaten für die Benutzenden eindeutig zu gestalten, 
müssen alle 2.580 Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenland u. a. mit einer speziellen Anfor-
derungstaste ausgestattet werden. Hierzu ist ein anderes technisches Umrüstverfahren erforderlich, 
welches höhere Kosten je Parkscheinautomat verursacht, als die reine Parkgebührenanpassung. Die 
Gesamtkosten für diese Beschlussalternative betragen für die Gebührenanpassung und die Umrüs-
tung der genannten 2.580 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste betragen ca. 
645.000 €. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann zurzeit keine qualifizierte Berechnung der aus 
dem einstündigen gebührenfreien Parken für Elektrofahrzeuge resultierenden Mindererträge erfolgen. 
Für die Haushaltsplanung 2020/2021 werden die Ertragsausfälle deshalb, unter Berücksichtigung des 
prozentualen Anteils der zugelassenen Elektrofahrzeuge in Köln und Umgebung, zunächst pauschal 
mit 100.000 € jährlich eingeplant. Somit reduziert sich der unter Punkt 4 genannte, jährliche Mehrer-
trag von 1,828 Millionen € um 100.000 € auf 1,728 Millionen €.  Nach Einführung des einstündigen, 
kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge und einer Auswertung aller innerhalb eines Jahres gezo-
genen, kostenlosen Parkscheine für diesen Fahrzeugtyp, können dann genauere Werte ermittelt wer-
den, die im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2022 Berücksichtigung finden. 
 
6. Finanzierung 
Die Kosten für die Umrüstung der Parkscheinautomaten aufgrund der Anpassung der Parkgebühren 
betragen voraussichtlich maximal 645.000 € und stehen im Hpl 2019 inklusive Mittelfristplanung im 
Teilergebnisplan 1201, Straßen Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Anlagen  
 
1. Parkgebührenordnung Anlage 1 a 
    Parkgebührenordnung Anlage 1 b 
2. Straßenverzeichnis (nachrichtlich) 
3. 15-Minuten kostenfreies Parken (nachrichtlich) 
4. Schreiben RPA (nachrichtlich)

Anlage 12 - Auszug BV Ehrenfeld 09.09.2019

2271 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 10.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2019  
öffentlich 
10.1 Parkgebührenordnung 2019 
0445/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt die Anpassung der Parkgebühren gemäß der beigefügten Anlage 1a. 
 
2. Auch für Elektroautos werden Parkgebühren erhoben.  
Das dadurch zusätzlich eingenommene Geld wird zweckgebunden für die zusätzli-
che Subvention des Köln-Pass-Tickets eingesetzt. 
 
3. Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung der 2.580 Parkscheinautomaten (Parkgebühren-
anpassung und Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforde-
rungstaste) mit Gesamtkosten in Höhe von 359.600 € fest und beauftragt die Verwaltung, 
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 
des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich geändert zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) 
bei Enthaltung von Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und der 
CDU-Fraktion.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 10.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2019  
öffentlich 
10.1.1 Änderungsantrag zu Top 10.1 "Parkgebührenordnung 2019" 
AN/0997/2019 
Beschluss: 
Im Beschlusstext wird der Punkt 2 wie folgt ersetzt:  
2. Auch für Elektroautos werden Parkgebühren erhoben.  
Das dadurch zusätzlich eingenommene Geld wird zweckgebunden für die zusätzliche 
Subvention des Köln-Pass-Tickets eingesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter 
Berg (CDU-Fraktion) und Bezirksvertreter Dr. Fischer (CDU-Fraktion).

Anlage 2 - Straßenverzeichnis 2019

8761 Zeichen

1 
 
Anlage 2  
(nachrichtlich – nicht Bestandteil der Gebührenordnung) 
 
Es gelten 0,10 Euro je angefangene 3 Minuten für die ersten 2 Stunden und 30 Minuten; 
jedoch 5 Euro pauschal für 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt des Münzeinwurfes in 
den Parkscheinautomaten bis zur gleichen Zeit des darauf folgenden gebührenpflichtigen 
Tages für die Stellplätze folgender Straßen bzw. Straßenabschnitte: 
 
 
- Aachener Straße von Eisenbahnüberführung bis Innere Kanalstraße 
- Ägidiusstraße in Sülz 
- Alteburger Straße zwischen Bundesbahnunterführung und Oberländer Wall 
- Alter Mühlenweg in Deutz 
- Amalienstraße in Lindenthal 
- An den Gelenkbogenhallen in Deutz 
- An der Münze 
- An Sankt Laurentius in Lindenthal 
- Arno-Holz-Straße in Lindenthal 
- Arnulfstraße in Sülz 
- Auerbachplatz in Sülz 
- auf der Westseite der Siegburger Straße zwischen Alfred-Schütte-Allee und Severin s-
brücke in Deutz 
- Bachemer Straße zwischen Geibelstraße und Gleueler Straße in Lindenthal 
- Bardenheuer Straße in Lindenthal 
- Bebelplatz in Deutz 
- Behringstraße in Lindenthal 
- Belfortstraße 
- Bergischer Ring zwischen Rendburger Platz und Wiener Platz in Mülheim 
- Biggestraße in Lindenthal 
- Blankenheimer Straße in Sülz 
- Blaubach nördliche Seite zwischen Nord-Süd-Fahrt und Perlengraben 
- Bonner Wall 
- Bruckner Straße in Lindenthal 
- Brügelmannstraße in Deutz 
- Clarenbachstraße in Lindenthal 
- Clever Straße zwischen südlicher und nördlicher Richtungsfahrbahn des Theodor-
Heuss-Ringes 
- Clever Straße zwischen Theodor-Heuss-Ring und Riehler Straße  
- Danteweg in Lindenthal 
- Dauner Straße in Sülz 
- De Noel Platz in Sülz 
- der Süd-Ost-Seite der Riehler Straße zwischen Sedanstraße und Elsa-Brändström-
Straße 
- Dormagener Straße in Nippes 
- Eckertstraße in Lindenthal 
- Eifelwall zwischen Eifelstraße und Luxemburger Straße 
- Einhardstraße in Sülz 
- Eitorfer Straße in Deutz 
- Emmastraße in Sülz 
- Euskirchener Straße in Sülz 
- Frangenheimstraße in Lindenthal

2 
 
- Friedrich-Schmidt-Straße zwischen Kitschburger Straße und Hültzplatz in Lindenthal 
- Friedrich-Schmidt-Straße zwischen Stadtwaldgürtel und Klosterstraße in Lindenthal 
- Fuchsstraße (Parkplatz) in Ehrenfeld 
- Fürst-Pückler-Straße in Lindenthal 
- Gabelsberger Straße zwischen Stolzestraße und Eifelwall 
- Geibelstraße in Lindenthal 
- Gereonswall zwischen Kyotostraße und Adolf-Fischer-Straße 
- Germaniastraße in Porz 
- Gerolsteiner Straße in Sülz 
- Glasstraße in Porz 
- Gottfried-Keller-Straße in Lindenthal 
- Gronewaldstraße in Lindenthal 
- Gummersbacher Straße zwischen Deutz-Kalker Straße und Eisenbahnbrücke in Deutz 
- Gustavstraße in Sülz 
- Gyrhofstraße in Lindenthal 
- Hartwichstraße zwischen Escher Straße und Rembrandtstraße in Nippes 
- Hartwichstraße zwischen Nohlstraße und Knechtstedener Straße in Nippes 
- Heinestraße in Lindenthal 
- Heinrich-von-Kleist-Straße in Porz  
- Herbert-Lewin-Straße in Lindenthal 
- Hermann-Pünder-Straße in Deutz  
- Hillerstraße in Lindenthal 
- Hültzstraße in Lindenthal 
- Im Hasental in Deutz 
- Im Sionstal zwischen Mechtildisstraße und Kleine Witschgasse 
- Im Weichserhof 
- Immemannstraße in Lindenthal 
- Innere Kanalstraße (Nebenfahrbahn) zwischen Barthelstraße und Weinsbergstraße in 
Ehrenfeld 
- Innere Kanalstraße (Nebenfahrbahn) zwischen Krefelder Straße und Neusser Straße 
- Jan-Wellem-Straße zwischen Fürstenbergstraße und Lassallestraße in Mülheim 
- Junkerather Straße in Sülz 
- Kartäuserwall zwischen Am Trutzenberg und Ulrichgasse 
- Kempener Straße (Mittelallee) von Neusser Straße bis Simon-Meister-Straße in Nippes 
- Kempener Straße (Ostseite) von Simon-Meister-Straße bis Mauenheimer Straße in 
Nippes 
- Kennedy-Ufer in Deutz 
- Kleine Hartwichstraße in Nippes 
- Klosterstraße in Lindenthal 
- Knechtstedener Straße in Nippes 
- Konrad-Adenauer-Ufer für die Stellplätze unmittelbar am Rheinufer zwischen Elsa-
Brändström-Straße und Machabäerstraße 
- Konradstraße in Sülz 
- Krementzstraße in Lindenthal 
- Kringsweg in Lindenthal 
- Krüthstraße zwischen Nohlstraße und Knechtstedener Straße in Nippes 
- Kylburger Straße in Sülz 
- Landgrafenstraße in Lindenthal 
- Lechenicher Straße in Sülz 
- Lehnbachstraße in Nippes 
- Lortzingplatz in Lindenthal

3 
 
- Lortzingstraße in Lindenthal 
- Lotharstraße in Sülz 
- Ludolf-Camphausen-Straße 
- Lukasstraße zwischen Subbelratherstraße und Fritz-Figge-Straße in Ehrenfeld 
- Maler-Bock-Gäßchen 
- Manderscheider Platz in Sülz 
- Manderscheider Straße in Sülz 
- Marsiliusstraße in Sülz 
- Mauenheimer Gürtel zwischen Merheimer Straße und Niehler Kirchweg in Nippes 
- Mauenheimer Straße von Merheimer Straße bis Kempener Straße in Nippes 
- Mauenheimer Straße zwischen Merheimer Straße und Mauenheimer Gürtel in Nippes  
- Max-Reger-Straße in Lindenthal 
- Max-von-Schenkendorf-Straße in Porz  
- Menzelstraße in Nippes 
- Merheimer Straße von Mauenheimer Straße bis Simon-Meister-Straße in Nippes 
- Merheimer Straße zwischen Merheimer Platz und Wilhelmstraße in Nippes 
- Mevissenstraße 
- Mündelstraße in Mülheim 
- Münstereifeler Platz in Sülz 
- Neusser Wall/Amsterdamer Straße (Parkplatz) 
- Niehler Gürtel, westlich der Neusser Straße unterhalb der Bahntrasse in Nippes 
- Niehler Kirchweg zwischen Friedrich-Karl- Straße und Niehler Gürtel in Nippes 
- Niehler Kirchweg zwischen Neusser Straße und Bahntrasse in Nippes 
- Nietzschestraße in Lindenthal 
- Nikolausplatz in Sülz 
- Nikolausstraße in Sülz 
- Nohlstraße zwischen Werkstattstraße und Sechzigstraße in Nippes 
- Nordseite der Deutz-Kalker Straße zwischen Deutzer Ring und Betzdorfer Straße in 
Deutz 
- Oppenheimstraße 
- Palanter Straße in Sülz 
- Pfitzner Straße in Lindenthal 
- Piusstraße zwischen Woensamstraße und Weinsbergstraße in Ehrenfeld 
- Platzfläche nördlich des KVB-Umspannwerkes im Bereich östlich der KVB-Trasse zwi-
schen Philip-Reis-Straße und Bergerstraße in Porz 
- Potsdamer Straße zwischen Schulstraße und Lübecker Straße in Lindenthal 
- Rautenstrauchstraße zwischen Klosterstraße und Stadtwaldgürtel in Lindenthal 
- Redwitzstraße in Sülz 
- Reitweg zwischen Eitorfer Straße und dem Wendekreis (einschließlich) des Reitweges 
in Deutz 
- Remigiusstraße in Sülz 
- Repgowstraße in Lindenthal 
- Rheinbacher Straße in Sülz 
- Richard-Strauß-Straße in Lindenthal 
- Robert-Koch-Straße zwischen Bardenheuer Straße und Gleueler Straße in Li ndenthal 
- Ruprechtstraße in Sülz 
- Schallstraße zwischen Immemannstraße und Bachemer Straße in Lindenthal 
- Schanzenstraße in Mülheim 
- Schillerstraße in Porz 
- Schleidener Straße in Sülz 
- Schmalbeinstraße

4 
 
- Sechzigstraße in Nippes 
- Sedanstraße 
- Severinsbrücke auf dem Parkplatz unter dem linksrheinischen Widerlager im Bereich 
Koelhoffstraße und Im Weichserhof 
- Severinsbrücke, auf dem Parkplatz unter dem rechtsrheinischen Widerlager zwischen 
Helenenwallstraße und Teutonenstraße in Deutz 
- Speestraße in Sülz 
- Stadtwaldgürtel in Lindenthal 
- Stolzestraße 
- Teutonenstraße in Deutz 
- Theodor-Heuss-Ring entlang der nördlichen Fahrbahn  
- Theodor-Körner-Straße in Porz  
- Theresienstraße zwischen Wüllnerstraße und Dürener Straße in Lindenthal 
- Turiner Straße auf der Westseite zwischen Dagobertstraße und Unter Krahnenbäumen 
- Ulrich-Zell-Straße in Nippes  
- Universitätsstraße (Mittelallee) zwischen Dürener Straße und Bachemer Straße in Lin-
denthal 
- Universitätsstraße auf der Nebenfahrbahn zwischen Gottfried-Keller-Straße und Dante-
weg in Lindenthal 
- Urbacher Weg in Porz 
- Ürdinger Straße in Nippes 
- Venloer Wall zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße 
- Victor-Speier-Holstein-Straße in Mülheim 
- Volksgartenstraße entlang der südlichen Fahrbahn zwischen Eifelplatz und Vorgebirg-
straße sowie entlang der nördlichen Fahrbahn der Volksgartenstraße zwischen Vorge-
birgstraße und Hardefuststraße 
- Von-Gablenz-Straße in Deutz 
- von-Lauf-Straße in Lindenthal 
- Vorgebirgstraße auf der Westseite zwischen Volksgartenstraße und Vorgebirgswall 
- Weinsbergstraße zwischen Melatengürtel und Piusstraße in Ehrenfeld 
- Werkstattstraße in Nippes 
- Weyertal zwischen Zülpicher Straße und Berrenrather Straße in Sülz 
- Wichterichstraße in Sülz 
- Wiethasestraße zwischen Fürst-Pückler-Straße und Kitschburgerstraße in Li ndenthal 
- Wilhelm-Backhausen-Straße in Lindenthal 
- Wittekindstraße in Sülz 
- Worringer Straße 
- Wörthstraße 
- Wüllnerstraße zwischen Stadtwaldgürtel und Klosterstraße in Lindenthal 
- Zonser Straße zwischen Werkstattstraße und Sechzigstraße in Nippes 
- Zoobrücke, Parkplätze unter dem linksrheinischen Widerlager 
- Zülpicher Wall zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße 
 
Diese Liste kann jederzeit von der Verwaltung angepasst werden. Es erfolgt eine entspre-
chende Mitteilung an die zuständigen Gremien.

Beratungsverlauf (14)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
09.07.2019 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0445/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.09.2019
Erstellt
06.02.2018 13:15