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2021/0172

Bauliche und organisatorische Errichtung einer Grundschule (2-zügig + Reserve für Jahrgangsspitzen) an der Hindenburgstraße/parallel zur Albert-Schweitzer-Anlage

Magistratsvorlage 15.06.2021

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341 Zeichen

Punkt 6: Bauliche und organisatorische Errichtung einer Grundschule (2-zügig + Reserve 
für Jahrgangsspitzen) an der Hindenburgstraße/parallel zur Albert-Schweitzer-
Anlage 
 (V-Nr. 2021/0172) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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2561 Zeichen

Bedarf Funktionsbereiche
Barrierefreiheit barrierefreie Nutzbarkeit aller Funktionsbereiche, Gestaltung der Informations- und 
Orientierungssysteme nach dem "Mehr-Sinne-Prinzip"
Beratung akustisch abgeschirmte Beratungsplätze
Hygiene spezifische Sanitäranlagen für SuS mit gravierenden Beeinträchtigungen und einem erhöhten 
Assistenzbedarf bei der Körperpflege
Medizinische 
Versorgung
Krankenpersonalraum / Erste-Hilfe-Raum zur Lagerung von Arzneimitteln für SuS mit spezieller 
Arzneimittelversorgung
Rückzug und Ruhe abgeschirmte Räume für Schüler mit einem höheren Bedraf an Ruhe- und Rückzugszeiten, z.B. bei 
"Time-Out" schweren Behinderungen und komplexerem Assistenzbedarf
Technische
Unterstützung
geeignete Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützungssysteme in allg. und 
spezialisierten LUB sowie in wichtigen Gemeinschaftsbereichen
Therapie Räume zur therapeutischen Arbeit, z.B.für Physio- , Logo-, oder Ergotherapie
Bedarf Funktionsbereiche
Ganztag Schule als Lern- und Lebensort→ gesellschaftlicher Auftrag
Zeitlich / Räumlich und organisatorisches Zusammenwachsen von Unterricht und Betreuung → 
Rhythmisierung
höhere Verweildauer des Personals an Schulen→ adäquate Arbeits-, und Beratungsbereiche
höhere Verweildauer der Schüler → Mensa nicht nur als Ort der Verpflegung sonder auch Ort der 
Kommunikation
Pädagogik sich wandelnde pädagogische Konzepte sehen mehr Zeit für praktisches und selbsorganisiertes 
Lernen vor
→ Moderne Unterrichtskonzepte bedingen unterschiedliche Lern- und Unterrichtsbereiche  / 
Ausstattung
Mediathek / Bibliothek als Lernzentrum / pädagogisch nutzbare Erschließungsflächen
Flexibilität Die Schulbauleitlinien schreiben für den Lern-, und Unterrichtsbereich eine Gesamtfläche fest. Wie 
groß einzelne Räume innerhalb des jeweiligen Bereiches angelegt und wie sie einander zugeordnet 
sind, wird nicht vorab definiert und kann auf der Grundlage des pädagogischen Profils der Schule 
gestaltet werden.
Integration Integration von Ganztagsflächen in den Lern-, und Unterrichtsbereich
Ergänzende Inklusionsflächen in LUB und Ganztag
Synergien Funktionsbereiche sollen so gestaltet sein, dass eine Mehrfachnutzung möglich ist 
→ Nutzungsneutralität
Öffentlichkeit Die innere Zonierung des Schulgebäudes sollte berücksichtigen, dass einzelne Funktionsbereiche 
(Turnhalle, Mensa, Foyer, etc.) auch außerhalb der Schulzeiten für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht 
werden können
Anforderungen Ganztag im Hinblick auf Funktionsbereiche
Anforderungen der Inklusion im Hinblick auf Funktionsbereiche

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Punkt 16: Bauliche und organisatorische Errichtung einer Grundschule (2-zügig + Reserve 
für Jahrgangsspitzen) an der Hindenburgstraße/parallel zur Albert-Schweitzer-
Anlage 
 (V-Nr. 2021/0172) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2021/0172

9438 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.06.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Eigenbetrieb Immobilienm a-
nagement Darmstadt  
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0172 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 
Kostenstelle:  040-016-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Bauliche und organisatorische Errichtung einer Grundschule (2 -zügig + Reserve für 
Jahrgangsspitzen) an der Hindenburgstraße/parallel zur Albert -Schweitzer-Anlage 
 
Vorlage vom: 15.06.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Raumprogramm zur Errichtung einer neuen 2-zügigen Grundschule mit räumlicher Re-
serve für einzelne Jahrgangsausschläge am Rande der Albert-Schweitzer-Anlage (Im Rosen-
gärtel) wird zugestimmt. 
2. Um einen qualitativ hochwertigen Entwurf und ein angemessenes städtebauliches Konzept 
am Rande des Parks und zugleich an einer vielbefahrenen Einfahrtstraße zu erhalten, ist ein 
Architekturwettbewerb durchzuführen. 
3. Umsetzung und Projektsteuerung soll durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement er-
folgen.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Raumprogramm_Grundschule_2,5 -zügig_allgemein  
Anlage 2 Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstrasse 3 -7 Darm-
stadt_1 
Anlage 3 ASS, Auszug aus dem SEP Grundschulen 2020  
Anlage 4 Genehmigungserlass vom 9.3.21, Fortschreibung SEP 2020 - 2025 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.06.2021 
 
Demographische und städtebauliche Entwicklung 
Wie bereits vor einigen Jahren in der Magistratsvorlage zur Kapazitätsausweitung Schulplä t-
ze im Grundschulbereich, Vorlage -Nr. 2018/0306, detailliert berichtet, führt die städtebaul i-
che und demographische Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Anpassung der 
sozialen Infrastruktur insbesondere im Innenstadtbereich.  
Betroffen von den inn erstädtischen Flächenentwicklungen und Verdichtungen und dem damit 
verbundenen mangelnden Angebot im Grundschulbereich ist u. a. die Mornewegschule 
(Grundschule), die keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr aufbietet und zudem die 
geplante Organisations größe überschreitet.  
 
Neben den im Grundschulbezirk liegenden Wohnungsbau -Entwicklungsgebieten im ehemal i-
gen Verlegerviertel rund um die Holzhofallee und Berliner Allee ist geplant, den Marienplatz 
mit einer hochdichten Wohnbebauung zu entwickeln (Wettbew erbsentwurf und Kaufvertrag 
liegen vor, Bebauungsplan befindet sich aktuell in der Aufstellung).  
 
Organisatorische Errichtung 
Der am 9.3.2021 vom Hessischen Kultusministerium genehmigte „Schulentwicklungsplan für 
Grundschulen und Förderschulen/Primarstufe in Darmstadt“, umschreibt die Gesamten t-
wicklung der Darmstädter Primarstufe und die daraus resultierenden, teilweise sehr dringe n-
den Organisations - und Baubedarfe umfassend und konkret.  
Den darin enthaltenen und vorgeschlagenen Organisationsmaßnahmen wird seitens des M i-
nisteriums vollumfänglich zugestimmt. Im Erlass enthalten, als eine der dringlichen Ma ß-
nahmen, die Errichtung der neuen Grundschule an der Albert -Schweitzer Anlage mit einer 
Organisationsgröße von 2  - 3 Zügen (Anlage 3).  
 
Bauliche Errichtung  
Das konkretisierte Baubedürfnis für die neue Grundschule wird im beigefügten Raumpr o-
gramm (Anlage 1) qualifiziert und quantifiziert.  
Analog zu den 2 aktuellen Neubauvorhaben Luise -Büchner-Schule und Heinrich -Hoffmann-
Schule soll das bauliche Konzept inhalt lich den Ansprüchen einer ganztägig arbeitenden i n-
klusiven Ganztagsschule folgen.  
Um einen qualitativ hochwertigen Entwurf und ein angemessenes städtebauliches Konzept 
am Rande des Parks und zugleich an einer vielbefahrenen Einfahrtstraße zu erhalten, ist es 
wünschenswert und sinnvoll einen Architekturwettbewerb durchzuführen.  
Aufgrund des relativ kleinen Grundstücks wird die Organisationsgröße auf 2 -zügig + ausge-
legt, das heißt es werden für mögliche Jahrgangsspitzen in die 3 -Zügigkeit 2 zusätzliche 
Klassenräume errichtet. Solange sie nicht als Klassenräume benötigt werden, bereichern sie 
die Schule als zusätzliche pädagogische Raumressourcen.  
 
Unterricht|Ganztag|P akt für den Nachmittag (P fdN) 
Durch einen rhythmisierten Ganztag mit schulischen und nicht sc hulischen Angeboten erg e-
ben sich differenzierte Anforderungen an den täglichen Schulbetrieb.  
Verschiedenste Aktivitäten, wie Lernphasen, Erholung, Kommunikation, Bewegung, oder auch 
Therapien werden teilweise parallel stattfinden. Daher ist es notwendig, d ie Ganztagsbere i-
che vermehrt in den Lern - und Unterrichtsbereich zu integrieren, um größtmögliche Syne r-
gien zu fördern und die Schule als Lern - und Lebensort zu erleben. Ziel ist ein zeitliches, 
räumliches und organisatorisches Zusammenwachsen von Unterric ht und Betreuung.  . . .

- 4 - 
Neu ist dabei auch, dass das Raumprogramm für den Lern - und Unterrichtsbereich eine G e-
samtfläche festlegt, die Größe der einzelnen Räume und wie sie einander zugeordnet sind, 
wird vorab nicht fest definiert und ist abhängig vom päda gogischen Konzept der Schule.  
Das grundsätzliche Organisationsprinzip sieht jedoch eine Vergrößerung der Klassenräume 
(bis zu 72 qm) zugunsten einer höheren Flexibilität, die Integration der Ganztagsbereiche in 
den Lern- und Unterrichtsbereich und ein Ange bot an Inklusionsflächen vor. Durch die Akt i-
vierung von Verkehrsflächen werden Lern -, Aufenthalts- und Differenzierungsmöglichkeiten 
für die Schülerinnen und Schüler geschaffen und stellen somit als pädagogische Erschli e-
ßungsfläche einen Zugewinn für den U nterrichtsalltag dar.  
 
Fachunterricht  
Der Fachunterrichtsbereich spielt im Gegensatz zu weiterführenden Schulen an Grundsch u-
len eine eher untergeordnete Rolle.  
In seiner räumlichen Organisation muss der Bereich offen sein für zukünftige Entwicklungen 
und sich verändernde Anforderungsprofile (z.  B. Thema E-Learning). 
Die Ausstattung der Räume sollte so flexibel gewählt sein, dass eine maximale Vernetzung im 
Sinne der Mehrfachnutzung möglich ist (z.  B. keine feste PC -Möblierung). 
 
Gemeinschaftsflächen  
Die Gemeinschaftsflächen Foyer, Aula, Mensa, Mediathek sowie die Sport - und Außenareale 
spielen eine wichtige Rolle im gemeinschaftlichen Schulleben und bieten Raum für ein bre i-
tes Spektrum an schulischen und außerschulischen Aktivitäten.  
Dies erfordert genaue  Überlegungen an die Zuordnung und Schaltbarkeit der Bereiche sowie 
an die Qualität der Zu - und Übergänge untereinander.  
Im Zuge der Entwicklung hin zur Ganztagsschule ist z.  B. die Mensa nicht nur ein Ort der 
Verpflegung, sondern sollte durch entsprechend e räumliche Ausgestaltung unterschiedliche 
Aufenthaltsqualitäten für flexible Nutzungen bieten.  
 
Verwaltungs- und Lehrerbereich  
Die Entwicklung hin zu Ganztag und Inklusion bedeutet auch für das Personal höhere Pr ä-
senzzeiten an der Schule und erfordert qua ntitativ und qualitativ veränderte Flächenbedarfe 
im Lehrer- und Verwaltungsbereich.  
Die Zunahme des Personalbestands durch zusätzliche Beratungs - und Betreuungsleistungen 
sowie externe Bildungsträger bedingt einen erhöhten Bedarf an Team - und Personalräum en. 
Die räumliche Organisation des Lehrerbereiches ist abhängig vom pädagogischen Konzept 
der Schule und der daraus folgenden Grundsatzentscheidung, ob zentrale oder dezentrale 
Arbeitsorte geschaffen werden.  
Der Bereich ist zu gliedern in Zonen für Arbeite n, Kommunikation, Besprechung, Rückzug, 
Erholung und Lehrerbibliothek.  
 
Sport- und Freiflächen  
Die im Raumprogramm vorgesehene Turnhalle deckt die Bedarfe für den Schulsport der 
Grundschule ab, bietet Raum für Bewegungsangebote des Ganztags und steht außer halb der 
Schulöffnungszeiten bürgerschaftlichen Angeboten und Vereinen zur Nutzung zur Verfügung.  
Die Freifläche der Schule kann durch die an das Schulgrundstück angrenzende Albert 
Schweitzer Anlage optisch und freiräumlich erweitert werden und lässt Synergien entstehen.  
 
            . . .

- 5 - 
Zusammenfassend stellt sich das Raumprogramm für den Schulneubau wie folgt dar: 
 
Funktion 
 
NF 
m² 
Lern- und Unterrichtsbereich 
 
Fachunterrichtsbereich 
 
Gemeinschaftsflächen 
 
Verwaltungs- und Lehrerbereich 
 
Wirtschaftsflächen 
 
Sporthalle mit Außenspielgeräten 
 
Freiflächen 
 
1.104 
 
  200 
 
  250 
 
  250 
 
    65 
 
 620 
 
600-1.000 
 
Gesamt NF 
Gesamt NF, ohne Freiflächen 
 
 
Summe Programmfläche Grundschule am Park 
 
 
3.089 - 3.489 
2.489 
 
 
2.489 
 
 
Anschubfinanzierung 
 
Planungsmittel in Höhe von 300.000,00 € stehen im Wirtschaftsplan IDA im Haushaltsjahr 
2021 zur Verfügung. Eine Konkretisierung und Etatisierung der Kosten in die jährlich erforde r-
lichen Raten erfolgt nach Leistungsphase 3 und Kostenberechnung.  
 
 
Darmstadt, 15.06.2021  
40- La/Plr 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
Dezernat II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister  
Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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6091 Zeichen

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
MACHBARKEITSSTUDIE GRUNDSCHULSTANDORT
HINDENBURGSTRASSE 3-7 DARMSTADT

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Offenbach | Hafenschule, Grundschule und Kindertagesstätte mit 2 Sporthallen

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Offenbach | Hafenschule, Grundschule und Kindertagesstätte mit 2 Sporthallen

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Offenbach | Hafenschule, Grundschule und Kindertagesstätte mit 2 Sporthallen

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Offenbach | Hafenschule, Grundschule und Kindertagesstätte mit 2 Sporthallen

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Offenbach | Grundschule Bieber-Waldhof mit Einfeldturnhalle

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Bild OFBI web 13
Offenbach | Grundschule Bieber-Waldhof mit Einfeldturnhalle

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Darmstadt | Lincoln Grundschule und Kindertagesstätte mit Sporthalle

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Darmstadt | Lincoln Grundschule und Kindertagesstätte mit Sporthalle

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Traisa | Grundschule

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Suresnes | Außenschule, Jean Prouvé, Marcel Lods, Eugène Beaudouin, 1935

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Gentofte | Munkegaard Schule, Arne Jacobsen, 1957

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Gentofte | Munkegaard Schule, Arne Jacobsen, 1957

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Lünen | Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Hans Scharoun, 1958

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Darmstadt | Georg-Büchner-Schule, Hans Schwippert, 1956

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Amsterdam | Freiluftschule, Johannes Duiker, 1930

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Amsterdam | Freiluftschule, Johannes Duiker, 1930

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundstück

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundstück

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante A

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante A

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante A

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Obergeschoss Variante A

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Erdgeschoss Variante A

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Untergeschoss Variante A

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss 2.Obergeschoss Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss 1.Obergeschoss Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Untergeschoss Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Untergeschoss Variante B

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Modellfoto Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss 4.Obergeschoss Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss 3.Obergeschoss Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss 2.Obergeschoss Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss 1.Obergeschoss Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Untergeschoss Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Grundriss Untergeschoss Variante C

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Gegenüberstellung Grundstücksfläche - BGF

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Raumprogramm

15.03.2018 | Machbarkeitsstudie Grundschulstandort Hindenburgstraße 3-7, Darmstadt
Stellplätze

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2484 Zeichen

1 
 
Grundschule an der Albert-Schweitzer-Anlage (in Planung)  
Innenstadt | 2-3 –zügig 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulentwicklung Errichtung einer neuen 2-3-zügigen Grundschule mit neu zu schaffendem 
Schulbezirk innerhalb des heutigen nördlichen Schulbezirks der 
Mornewegschule 
Betreuungsangebot Ganztägig arbeitende Schule, Pakt für den Nachmittag 
Raumsituation Neubau nach aktuellen Leitlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Durch die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Verlegerviertels (Industriegebiet) zu einem 
Mischgebiet mit hohem Wohnungsbauanteil erhielt der Grundschulbezirk der Mornewegschule einen 
extremen Bevölkerungszuwachs. Die Wohnungsbau-Entwicklung dieses Gebietes ist ungebremst und wird 
durch die geplante Bebauung des Marienplatzes, des Echo-Geländes und anderer Innenstadtlagen 
weiteren Zuwachs erhalten. Die Geburten- bzw. Kinderzahlen unter 3 Jahre sind bereits stark angestiegen. 
Dieser Trend setzt sich weiter fort. Die Grundstufe der Mornewegschule wird sich bis zum Schuljahr 
2024/25 aufgrund bereits vorhandener Kinder im heutigen Schulbezirk aus einer 4- in eine 5-Zügigkeit 
entwickeln. Langfristig ist eine 6-Zügigkeit zu erwarten (die exakten Auswirkungen der 
Neubautätigkeiten/Verdichtungen sind weiterhin zu beobachten). Die Schule ist für den Zuwachs 
räumlich nicht ausgestattet. Zudem ist das Entwicklungsgebiet weit vom Schulstandort entfernt und 
durch viel befahrene Straßen getrennt. Die Schaffung eines zusätzlichen Grundschulstandorts in 
Innenstadtlage ist geboten. Als möglicher Standort wurde ein Grundstück an der Albert-Schweitzer-Anlage 
städtebaulich bereits untersucht und ins Auge gefasst. Dieser kann maximal 3-zügig bebaut werden. Die 
Grundstufe der Mornewegschule wird perspektivisch dadurch stark entlastet und kann bis zur 2-3-
Zügigkeit zurückgeführt werden. 
 
Entwicklung und Schulorganisation 
Errichtung einer neuen 2-3-zügigen Grundschule mit neu zu schaffendem Schulbezirk, ausgeschnitten aus 
dem heutigen Schulbezirk der Mornewegschule sowie Anteilen der Käthe-Kollwitz-Schule südlich der 
Rheinstraße. 
 
Erlasse und Anträge 
Errichtung einer 2-3 zügigen neuen Grundschule (Antrag folgt) 
 
Dienststellennummer: 
NEU 
 
Adresse: 
Noch nicht bekannt 
 
 
 
 
Kontakt: 
Schulamt@Darmstadt.de

2 
 
Betreuungsangebot 
Die neu zu gründende Grundschule an der Albert-Schweitzer-Anlage soll inklusive ganztägig arbeitende 
Schule im Pakt für den Nachmittag werden.

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Wissenschaftsstadt Darmstadt

Hessisches Kultusministerium Der Magistrat HESSEN
Der Minister ,
Eing.: 11. März 2 -

I} =

Dezernat II EN Ri

>

Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen 11.4 - 620.020.024 - 23 -
Magistrat der Bearbeiter Herr Hörnig

Durchwahl 0611 - 368 2649
Stadt Darmstadt
Neues Rathaus (Carree) Ihr Zeichen

. Ihre Nachricht
Luisenplatz 5a
Datum 9. März 2021

64283 Darmstadt

Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen,
Teilplan 1, Grund- und Förderschulen (Primarstufe) 2020 — 2025

Ihr Antrag vom 16. April 2020 mit Ergänzung vom 25. September 2020
Stellungnahme des Staatlichen Schulamts vom 2. September 2020

Mit Schreiben vom 16. April 2020 haben Sie mir eine Fortschreibung des Schulent-
wicklungsplans allgemeinbildende Schulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Teilplan
1, Grund- und Förderschulen (Primarstufe) 2020 — 2025 gemäß $ 145 Abs. 6 Hessi-
sches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017
(GVBI. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GVBi. S. 706),
zur Zustimmung vorgelegt und mit gleichem Schreiben die Zustimmung zu Schulor-
ganisationsmaßnahmen gemäß $ 146 HSchG beantragt.

A. Vorbemerkung
Gemäß $ 147 HSchG üben in Hessen die kommunalen Schulträger ihre Rechte
und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheit aus, womit klargestellt ist,
dass sie ihre Aufgaben als eigene Aufgaben im Sinne der Art. 28 Abs. 2 GG und
Art. 137 HV wahrnehmen und auch als Schulträger den verfassungsrechtlichen
Schutz der kommunalen Selbstverwaltung genießen (Köller/Achilles, HSchG,
8 147, Anm. 1 und 2). Andererseits steht das Schulwesen unter der Aufsicht des
Staates (Art. 7 Abs. 1 GG) bzw. ist Sache des Staates (Art. 56 Abs. 1 Satz 2
HV). Diese Verfassungsnormen begründen inhaltsgleich die Befugnis des Staa-
tes zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
Dem Erfordernis, dass Land und Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung
zusammenwirken, wird dadurch Rechnung getragen, dass das Land gemäß $
145 Abs. 6 HSchG dem Schulentwicklungsplan zustimmen muss, wobei es nicht
auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt ist, sondern aufgrund seiner Ge-
samtverantwortung die Planung einer Zweckmäßigkeitskontrolle unterziehen und
die einzelnen Maßnahmen daraufhin überprüfen kann, ob sie mit einem geord-
neten Unterrichtsbetrieb vereinbar sind (Köller/Achilles, HSchG, $ 147, Anm. 2
bis 4 m.w.N.). (Siehe auch beigefügtes Vorblatt „Schulentwicklungsplanung im
Zusammenwirken von Land und Schulträger“.)

Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden E-Mail: poststelle.hkm@kultus.hessen.de
Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099 Internet: www.kultusministerium.hessen.de

Gütesiegel
© | Familienfreundlicher

R Arbeitgeber
P | \and Hessen

B. Schulentwicklungsplan — Allgemeines
Die Gestaltung des schulischen Angebots ist Aufgabe der Schulentwicklungspla-
nung. Sie wird nach & 144 Satz 2 HSchG maßgeblich vom öffentlichen Bedürfnis be-
stimmt. Dieses wiederum dokumentiert sich insbesondere in der Entwicklung der
Schülerzahlen, dem erkennbaren Elterninteresse sowie dem Gebot, ein ausgegliche-
nes Bildungsangebot vorzuhalten.

Ziel der Schulentwicklungsplanung ist eine zweckmäßige Schulorganisation ($ 145
Abs. 6 HSchG). Um diese zu gewährleisten, muss die Schulentwicklungsplanung
nicht nur den gegebenen tatsächlichen Zustand des Schulangebots im Gebiet des
Schulträgers beschreiben, sondern darüber hinaus dieses Schulangebot unter Be-
rücksichtigung des absehbar zukünftigen Bedarfs insbesondere mit Blick auf die Be-
völkerungsentwicklung und erkennbare Elternwünsche und in Abwägung mit sonsti-
gen öffentlichen Belangen vorausschauend fortentwickeln.

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan (SEP) sind die Bildungsangebote der Stadt
Darmstadt im Bereich der Grund- und Förderschulen ausführlich dargestellt. Detail-
lierte Prognosen informieren über die Schülerzahlentwicklung an den einzelnen
Standorten und Schulzweigen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der SEP ge-
mäß $ 145 Abs. 1 Satz 7 mit den benachbarten Schulträgern und anderen Fachpla-
nungen abgestimmt ist (SEP, S. 34).

Nach der Bevölkerungsvorausschätzung der Hessen Agentur wächst Darmstadt im
Zeitraum 2018 bis 2035 um 11,0 Prozent von 159.200 auf 176.800 Einwohner'. Auf
den Zuwachs reagiert die Stadt Darmstadt mit Nachverdichtung. So entstehen auf
den Konversionsflächen „Lincoln-Siedlung“ 1.600 Wohneinheiten und „Cambrai-
Fritsch-Kaserne“ Wohnraum für 3.000 Menschen (SEP, S. 15).

C. Zustimmung mit Auflagen
Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter A und B stimme ich gemäß $ 145
Abs. 6 HSchG der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende
Schulen, Teilplan 1, Grund- und Förderschulen (Primarstufe) 2020 — 2025 zu.

Meine Zustimmung verbinde ich mit der Auflage, mir umgehend, spätestens jedoch
bis Ende des Schuljahres 2021/22, eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
für die Sekundarstufen | und Il vorzulegen. Darin wird zu belegen sein, ob das vor-
handene Angebot an weiterführenden Schulen ausreicht, um dem öffentlichen Be-
dürfnis nach $ 144 HSchG zu entsprechen. Zur Begründung verweise ich auf meine
Ausführungen im Kapitel C.2.

Ferner erfolgt die Auflage, in der nächsten SEP-Fortschreibung auszuweisen, wie die
Stadt Darmstadt die erforderlichen Kapazitäten im Förderschwerpunkt geistige Ent-
wicklung (GE) dauerhaft sichern will. Die Gründe für meine Entscheidung lege ich im
Kapitel C.3 dar. Die darin enthaltenen Hinweise bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

! Die Hessen Agentur hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr und Wohnen für alle 423
hessischen Kommunen Daten und Indikatoren zum demografischen Wandel zusammengestellt und in diesem Rahmen
auch flächendeckend kleinräumige Bevölkerungsvorausschätzungen bis zum Jahr 2035 aktualisiert. Diese sind konsistent
mit den bereits vorliegenden Vorausschätzungen für das Land und die Regierungsbezirke sowie für die kreisfreien Städte
und Landkreise.

C.1 Grundschulen
Anhand der Landesschulstatistik ist festzuhalten, dass der Grundschulbereich der
Stadt Darmstadt bereits in den vergangenen zehn Jahren (Schuljahr 2009/10 bis
2019/20) um 13,5 Prozent von 4.972 auf 5.688 Schülerinnen und Schüler deutlich
gewachsen ist. Die größten Zuwächse mit mehr als 20 Prozent verzeichnen dabei
die Grundschulen in den Planungsregionen Eberstadt und Kranichstein.

Sie prognostizieren nun — korrespondierend mit dem erwarteten Bevölkerungswachs-
tum — einen Anstieg der Grundschülerzahlen um 23,4 Prozent von 5.421 im Schul-
jahr 2018/19 auf 6.692 im Schuljahr 2024/25 (SEP, S. 302). Wie Sie überzeugend
darlegen, können die vorhandenen Grundschulen den steigenden Bedarf an Schul-
plätzen auch über eine Neuordnung von Schulbezirken nicht auffangen.

Um den Bedarf an zusätzlichen Grundschulplätzen im Planungszeitraum befriedigen
zu können, planen Sie die Errichtung von fünf Grundschulen (s. Kapitel D) mit insge-
samt max. 15 Zügen sowie weitere Entlastungen. So beabsichtigen Sie, die Aufnah-
mekapazität der Heinrich-Heine-Schule und der Heinrich-Hoffmann-Schule von je-
weils 2- auf 3-zügig zum Schuljahr 2022/23 zu erhöhen; die Heinrich-Hoffmann-
Schule soll zu diesem Zweck einen Neubau erhalten. Die Maßnahmen an den bei-
den letztgenannten Schulen stehen nicht unter meinem Zustimmungsvorbehalt.

Zudem planen Sie die organisatorische Abtrennung des Grundschulzweigs der IGS
Mornewegschule und Errichtung als eigenständige Grundschule sowie die Verselbst-
ständigung der Außenstelle der Goetheschule (Kyritzschule), um eine kapazitätskon-
forme Auslastung der Systeme zu erreichen.

C.2 Schulen der Sekundarstufe I und Il
Der letzten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Darmstadt wurde
mit Erlass vom 20.12:2012 zugestimmt. Als Schulträger sind Sie nach $ 145 Abs. 5
HSchG gehalten, ihren SEP innerhalb fünf Jahren nach der Zustimmung zu ihnen auf
die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen und fortzuschreiben,
soweit es erforderlich wird. Gemäß $ 144 HSchG haben Sie ein Schulangebot vorzu-
halten, das gewährleistet, dass Eltern den Bildungsgang ihres Kindes (nach 8 77
HSchG) wählen können.

Der skizzierte Siedlungsdruck mit Schülerzuwächsen in der Primarstufe macht eine
Fortschreibung der Planung auch für die weiterführenden Bildungsangebote der
Stadt Darmstadt umgehend erforderlich. Wie Sie selbst ausführen (SEP, S. 33), stei-
gen die Übergangszahlen aus der Primar- in die Sekundarstufe. Schon im Schuljahr
2025/26 rechnen Sie für den Jahrgang 5 mit einem Plus von 250 Schülerinnen und
Schülern gegenüber dem Schuljahr 2018/19. Dies entspräche einem Zuwachs um
rund 20 Prozent und einem Bedarf an bis zu zehn zusätzlichen Zügen an den weiter-

2 Hinweis: In der Synopse der Entwicklung der Schülerzahlen auf S. 30 hat sich ein Darstellungsfehler eingeschlichen. Die
letzte Spalte weist den prognostizierten Anstieg der Schülerzahlen von 2018/19 bis 2024/25 aus, nicht den von 2013/14 bis
2024/25. Nach Ihrer Darstellung beträgt der Anstieg zwischen 2013/14 und 2024/25 tatsächlich 35,4 Prozent.

c.3

führenden Schulen. Dementsprechend, aber auch infolge weiterhin hoher Über-
gangszahlen von Grundschulen aus dem Umland, wird der Druck auf die städtischen
Schulen mit Sekundarstufenangebot weiter steigen.

Das Augenmerk ist hier insbesondere auf die Gymnasien der Wissenschaftsstadt zu
richten, die in der Jahrgangsstufe 5 rund zwei Drittel der Schülerschaft aufnehmen.
Von den errechneten zehn zusätzlichen Zügen würde Darmstadt spätestens zum
Schuljahr 2025/26 allein sechs Gymnasialzüge zusätzlich benötigen, um dem Schü-
lerzuwachs gerecht werden zu können. Im Rahmen einer Fortschreibung ist zu bele-
gen, ob das vorhandene Angebot an weiterführenden Schulen ausreicht, um dem öf-
fentlichen Bedürfnis nach $ 144 HSchG zu entsprechen.

Auf die Wechselbeziehung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg als benachbartem
Schulträger und auf das Gebot der Abstimmung des Schulentwicklungsplans weise
ich in dem Zusammenhang vorsorglich hin ($ 145 Abs. 1 Satz 7 HSchG).

Förderschulen und Inklusion

Im vorliegenden SEP werden die Förderschulen der Stadt Darmstadt zur Wahrung
des Elternwahlrechts nach $ 54 Abs. 1 HSchG mittels eigener Datenblätter ausge-
wiesen (SEP, S. 143ff). Zum weiteren Ausbau eines inklusiven Schulsystems wurden
im Schuljahr 2016/17 zwei inklusive Schulbündnisse (iSB) etabliert, die auf bereits
vorhandenen bewährten Strukturen aufbauen. Jedem iSB ist ein regionales Bera-
tungs- und Förderzentrum (Nord und Süd) zugehörig (SEP, S. 42).

Die Stadt Darmstadt unterhält vier stadteigene Förderschulen. Dies sind im Förder-
schwerpunkt Lernen (LER) die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit einer Abteilung
„Schule für Kranke“ (KRA) und die Mühltalschule, ferner die Christoph-Graupner-
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) mit einer Abteilung
körperlich-motorische Entwicklung (KME) sowie die Herderschule, eine Sprachheil-
schule (SPR) mit Abteilung Hören (HÖR). Diese vier Schulen wurden im Schuljahr
2019/20 von 590 Schülerinnen und Schüler besucht.

Eine Förderschule im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung (EMS) un-
terhält die Stadt Darmstadt nicht, hier kann nur auf die in freier Trägerschaft betrie-
bene Christopherus-Schule in Mühltal zurückgegriffen werden. Zusätzlich gibt es
zwei regionale Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) an den Standorten Ernst-Elias-
Niebergall-Schule (Nord) und Herderschule im Verbund mit der Mühltalschule (Süd).
Die Christoph-Graupner-Schule betreut als überregionales BFZ Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung (SEP, S.40).

Der vorliegende SEP enthält für jede Förderschule eine Statistik zur Entwicklung der
Anzahl der Schülerinnen und Schüler bis zum Jahr 2023/24. Diese basieren laut SEP
auf mathematischen Berechnungen, da sich die reale Entwicklung aufgrund des El-
ternwahlrechts nicht prognostizieren lasse. Während für die Christoph-Graupner-
Schule ein weiterer Anstieg der Schülerzahlen prognostiziert wird, erwarten Sie für
die anderen Förderschulen eine relativ konstante Entwicklung.

An der Christoph-Graupner-Schule, die 1978 für 70-100 Schülerinnen und Schüler
errichtet wurde, werden heute ca. 140 Schülerinnen und Schüler unterrichtet (SEP,
S.161f). Aus dem vorliegendem SEP kann nicht klar abgeleitet werden, welche Maß-
nahmen Sie ergreifen wollen, um die erforderlichen Kapazitäten für Schülerinnen und
Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu schaffen (SEP, S. 162). Maß-
nahmen zum Ausbau des schulischen Angebots im Förderschwerpunkt GE müssen
dementsprechend präzisiert werden. Auf die Möglichkeit zur Errichtung von Koopera-
tionsklassen nach $ 19 VOSB ist an dieser Stelle hinzuweisen.

Ein Hinweis zur Barrierefreiheit der Schulen ist als Unterpunkt in den Beschreibun-
gen der Schulstandorte vorhanden. Sie wird jedoch nur in Bezug auf Mobilitätsbeein-
trächtigungen ausgewiesen (siehe etwa SEP, S. 113). Eine Übersicht nach $ 3 der
Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse
(VOISB), an welchen Schulen in welchen Förderschwerpunkten inklusiv gearbeitet
wird, wäre wünschenswert.

Schulorganisationsmaßnahmen

Folgenden Schulorganisationsmaßnahmen stimme ich nach & 146 HSchG zu:

e Errichtung einer 4-zügigen Grundschule („Luise-Büchner-Schule“) in der Lincoln-
Siedlung zum Schuljahr 2021/22 Abtrennung der Grundstufe der IGS Morne-
wegschule und Errichtung als eigenständige 3-zügige Grundschule zum Schul-
jahr 2021/2022 Errichtung einer 2-3-zügigen Grundschule im heutigen Bezirk der
Mornewegschule (Arbeitstitel „Albert-Schweitzer-Schule“) zum Schuljahr
2023/24Verselbstständigung der Außenstelle der Goetheschule und Errichtung
als eigenständige Grundschule (Arbeitstitel „Kyritzschule“) zum Schuljahr
2024/25Errichtung einer 2-3-zügigen Grundschule im heutigen Bezirk der Bes-
sunger Schule (Arbeitstitel „Grundschule im Ludwigshöhviertel‘) zum Schuljahr
2025/26Errichtung einer 2-zügigen Grundschule im heutigen Bezirk der
Goetheschule (Arbeitstitel „Grundschule im Pallaswiesenviertel“) zum Schuljahr
2025/26Errichtung einer 2-3-zügigen Grundschule (Arbeitstitel „Grundschule
Arheilgen Süd“) im heutigen Bezirk der Astrid-Lindgren-Schule zum Schuljahr
2025/26.

Für die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen hat der Schulträger Sorge

zu tragen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass erforderliche Änderungen der

Schulbezirkssatzung gemäß 8 143 Abs. 1 und 3 HSchG dem Staatlichen Schul-

amt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Zustim-

mung legen sind.

Prof. Dr. R. xander Lorz

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Str. 37, 64293 Darmstadt, schrift-
lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben wer-
den. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch
das Hessische Kultusministerium und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen o-
der Beweismittel sollen angegeben werden. Dieser Bescheid soll in Urschrift oder

in Abschrift beigefügt werden.

Wissenschaft

sstadt Darmstadt
Der Magletret dt Darmstadt

Eing.: 11. März 2021

Vorblatt

Dezernat II

Schulentwicklungsplanung im Zusammenwirken von Land und Sch ger

Die Schulträgerschaft steht in einem Spannungsverhältnis, das verfassungskonform
aufgelöst werden muss (Hess. StGH, Urteil vom 4.10.1995, StAnz. S. 3391). Auf-
grund seiner Gestaltungsbefugnis kann das Land gesetzlich den Inhalt und den
strukturellen Rahmen vorgeben, in dem der Schulträger das regionale Schulwesen
zu organisieren hat. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gilt daher nicht unein-
geschränkt. Demnach legt der Schulträger seine in eigener Verantwortung erstellte
Schulentwicklungsplanung auf. Das Kultusministerium entscheidet, ob dieser Pla-
nung zugestimmt werden kann. Die Art und Weise des Zusammenwirkens ($ 137
HSch6G) von Schulträger und Schulaufsicht bei der Erstellung der Schulentwick-
lungspläne wird in 88 144 a, 145, 146 HSchG konkretisiert. Schulentwicklungspläne
sind regelmäßig, spätestens nach 5 Jahren zu überprüfen (8 145 Abs. 5 HSchG). Sie
sind fortzuschreiben, wenn die Entwicklung des Schulbedarfs gemäß $& 144 HSchG
es erforderlich macht. Dies kann in Teilen der Region bzw. des Schulangebotes be-

reits vor dem Ablauf der 5 Jahre notwendig werden.

Maßstab für die Aufstellung bzw. Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen ist
das „öffentliche Bedürfnis“ bezüglich der Gestaltung des schulischen Angebotes in
der Region ($ 144 HSchG). Auch mit der vom Hessischen Landtag am 3. Juni 2008
beschlossenen Neufassung des $ 144 a HSchG hat sich an der Substanz der Vo-
raussetzungen für die Schulentwicklungsplanung und damit für die Zustimmung ge-
mäß $ 145 Abs. 6 sowie $ 146 HSchG nichts entscheidend geändert. Nach wie vor
ist eine Abwägung durch den Schulträger zwischen den nicht ausdrücklich vom Ge-
setzgeber, aber in Verordnungen erlassenen und in der Rechtsprechung definierten
Anforderungen erforderlich. Diese Abwägung ist im Schulentwicklungsplan nachvoll-
ziehbar darzustellen, und Abweichungen von den bisherigen Vorgaben sind zu be-
gründen. Die materiellen Planungsvorgaben der genannten Vorschriften sind — mit-
telbar — auch Kriterien für die Gestaltung des Schulangebots. Dazu gehören insbe-
sondere auch die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation und ihre Vereinbarkeit mit
der ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts sowie die Berücksichtigung der

Bedarfs- und Finanzplanung des Landes. Nur in diesen Grenzen hat der Schulträger
einen Gestaltungsspielraum (vergl. Köller/Achilles, HSchG, & 144, Anm. 3).

„Insbesondere“ sind nach & 144 HSchG folgende Kriterien zu beachten und im
Schulentwicklungsplan auszuweisen: 1. die Entwicklung der Schülerzahlen (Gebur-
ten- und Einschulungszahlen an weiterführenden Schulen, d.h. die zu erwartenden
Jahrgangsbreiten im Einzugsbereich), 2. das erkennbare Interesse der Eltern bzw.
der Schülerinnen und Schüler (d.h. regionalspezifische Prognosen zur Entwicklung
der Verteilung der Nachfrage auf die Schulangebote, Standorte und Schulformen)
und 3. die Erhaltung bzw. Errichtung eines ausgeglichenen Bildungsangebotes
(vergl. Köller/Achilles, HSchG, & 144, Anm. 4).

Diese Vorgaben sind sowohl Voraussetzung für die Errichtung als auch für die Erhal-
tung von Schulangeboten. „Insbesondere“ bedeutet, dass daneben auch weitere An-
forderungen zu berücksichtigen sind, die das Planungs- und Gestaltungsermessen
des Schulträgers begrenzen. Diese ergeben sich aus $ 144 a und $ 145 Abs. 1 bis 4
HSchG (vergl. im Einzelnen Köller/Achilles, HSchG, & 145, Anm. 11). Diese Bestim-
mungen jenseits des $ 144 a HSchG gelten seit 1992 und wurden in den Novellie-
rungen des 1. und 2. Qualitätssicherungsgesetzes nur an einigen Stellen ergänzt,
grundsätzlich aber nicht geändert. Schulen sollen nach 8 144 a Abs. 1 Satz 1 HSchG
eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine
sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erlaubt. Ist dieses nicht der Fall, sind Ge-
genmaßnahmen erforderlich (vgl. Köller/Achilles, $ 144 a HSchG Anm. 2.2).

Schulen können nicht ohne Berücksichtigung der Entwicklung von Schülerzahlen
errichtet bzw. erhalten werden. Zwar hat ein Schulträger das Recht zur Errichtung
von Schulen, doch steht dieses Recht unter dem Zustimmungsvorbehalt des $ 146
HSch@G.

Ralf Hörnig
Referatsleiter
Schulentwicklungsplanung

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 203
TOP 16
TOP 26

Orte (5)

  • Rheinstraße
  • Julius-Reiber-Straße 37
  • Luisenplatz 10
  • Holzhofallee
  • Berliner Allee

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0172
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.06.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00