AN/0453/2025
Anfrage (Herr von der Stein); Osterkirmes 2025 am Rodenkirchener Rheinufer im LSG L20 im Bereich Barbarastraße bis zur Stegzuwegung des 91- Ruderclubs
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Anfrage des Vorsitzenden Herrn von der Stein 05.05.2025
858 Zeichen
Anfrage (Herr von der Stein); Osterkirmes 2025 am Rodenkirchener Rheinufer im LSG L20 im Bereich Barbarastraße bis zur Stegzuwegung des 91- Ruderclubs. Hierzu stellen sich folgende Fragen: Wer hat diese Veranstaltung im genannten Bereich genehmigt? Wurde die Untere Naturschutzbehörde beteiligt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Handelt es sich um ein einmaliges Ereignis in 2025 oder ist wiederkehrendes Stattfinden geplant? In diesen Zusammenhang ergibt sich auch die Frage nach der Genehmigungsgrundlage der jährlich wiederkehrenden Herbstkirmes im gleichen Bereich des LSG L20. Auf welcher Entscheidungs- oder Genehmigungsgrundlage findet diese Veranstaltung an dieser Stelle jährlich wiederkehrend statt? Wie steht es um die Genehmigung des jeweils stattfindenden Feuerwerkes im Spülsaumbereich des Flusses?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (1)
- Barbarastraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AN/0453/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 22.04.2025 10:01